1880 / 23 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

S Bekanntmachung.

Zum 1. Fébruar cr. beginnt in Timmel und zum 1. März cr.

in Papenburg ein neuer Steuermanns- Kursus. Leer, den 26. Januar 1880. Der Navigations\{ul-Direktor. J. A.: Der Navigationétlehrer Wen dtland t.

Nichtamfkliches. Deutsches Meich.

Preußen. Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Morgen um 9 Uhr den Polizei-Präsidenten von Madai, arbeiteten dann mit dem Chef des Militär-Kabinets, General-Lieutenant von Albedyll, und nahmen in Gegenwart des kommandirenden Generals des Garde-Corps, Prinzen August von Württemberg, Königliche

oheit, des Gouverneurs, Generals der Jnfanterie von

ransedi, und des Kommandanten, General - Lieutenants

rafen von Wartensleben militärishe Meldungen entgegen. Nachmittags gewährten Se. Majestät dem Grafen zu Dohna- Schlobitten eine Audienz.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern im Augusta - Hospital anwesend und hatte Nach- Haas eine Konferenz für Zwecke des Vaterländischen Frauen-

ereins.

__ Heute diniren, zu Ehren des Geburtstages Sr. König- [ichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, Se. Kaiserliche und König- liche E der Kronprinz und der Prinz Wilhelm bei den Kaiserlichen Majestäten.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der.

Kronprinz nahm gestern Vorträge entgegen und empfin Abends den bisher beim hiesigen Hofe beglaubigten Kaiserli russishen Botschafter von Oubril in Audienz.

eute früh 8/4 Uhr begab Sih Höchstderselbe anläßlich der Geburtstagsfeier Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm nach Potsdam.

Die Sqhlußberichte über die gestrige Sißzung des Herrenhauses und des Hauses der Abgeord- neten befinden sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (46.) Sizung des Hauses der Abgeordneten, welher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, und mehrere Kommissa- rien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Geseßz- entwurf, betreffend die Uebertragung von Befugnissen, welche den Provinzialbehörden und deren Vorstehern vorbehalten sind, auf die Königlichen Eisenbahndirekticnen und deren Vor- steher, eingegangen sei.

…_ Darauf wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Feld- und F orstpolizeigeseßes fortgeseßt. Gleichzeitig standen e isfussion 8, 18 Abs. 2 der Kom- missionsbes{chlüsse, welcher lautet :

Das Sammeln von Pilzen auf vit künstlih angelegten, auch nicht eingefriedigten Weiden und Triften unterliegt der im d. 41 ausgesprochenen Bestimmung. :

und 8. 41, welcher lautet : i {

Mit Geldstrafe bis zu zehn Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer auf Forstgrundstücken:

1) bei Ausübung einer Waldnuzung den Leaitimationsschein, den er na den geseßlihen Vorschriften oder Polizeiverordnungen, nah dem Herkommen oder nah dem Inhalt der Berechtigung lösen muß, nicht bei sich führt;

2) unbefugt Kräuter, Beeren oder Pilze sammelt, oder, falls er einen Erlaubnißschein erhalten hat, denselben beim Sammeln nicht bei sich führt.

Wo das Sammeln der bezeihneten Walderzeugnisse niht auf Berechtigung oder Herkommen beruht, kann dasselbe durch Verbot des Eigenthümers oder durch Polizeiverordnung geregelt werden.

Hierzu lagen folgende Anträge vor:

1) Von den Abgg. Conrad (Pleß) und Edler:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Dem 8. 41 folgende Fassung zu geben: Mit Geldstrafe bis zu zehn Mark, oder im Nichtzahlungsfalle bis zu drei Tagen Gefängniß, wird bestraft, wer unbefugt auf Forstgrundstücken die in Schonung gelegt sind Kräuter, Beeren und Pilze sammelt.

2) Vom Abg. Sattig:

Das Haus der Abgeordneten wolle, wenn im 8. 41 die Nr. 2 gestrihen oder der Antrag des Abg. Conrad (Pleß) ange- nommen wird, beschließen: Den Schlußsaß des 8. 41 dahin zu fassen: Wo das Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen nit auf Berechtigung oder Herkommen beruht, kann dasselbe dur Verbot des Cigenthümers oder Polizeiverordnung geregelt werden.

3) Von den Abgg. Dr. von Cuny und Fiebiger :

Im F. 41 Nr. 1 die Worte: „oder Polizeiverordnungen“ zu ftreichen.

4) Von dem Abg. Gescher :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Für den Fall der Ablehnung des Antrages der Abgg. Dr. von Cuny und Fiebiger auf Streichung der Nr. 2, statt des bei der leßten Kommissions- berathung angenommenen d ais Absatzes des 8, 41 folgenden

ufaß anzunehmen: „Die Bestrafung fällt weg, wenn dem Eigen- thümer erweislih kein Schaden entstanden ist.“

U T Ab id ard:

em 8, zuzuseßen: „Die Verfolgung tritt nur auf Antra ein.“ Der Antrag Nr. 177 der Drucksaben ad Nr. 4 D ite rüdckgezogen.

6) Von dem Abg. Dr. von Cuny:

Das Haus der Abgeordneten wolle bes{ließen: §. 41 Nr. 2 zu fassen wie folgt : 2) einer Polizeiverordnung zuwider oder gegen ein Verbot des Waldeigenthümers unbefugt Kräuter, Beeren oder Pilze sammelt, oder, falls er einen Erlaubnißschein erhalten hat, denselben beim Sammeln nicht bei sich führt. Das Sammeln kann nur da, wo dasselbe nicht auf Berehtigung oder Herkommen beruht, durch Polizeiverordnung oder durch den Waldeigenthümer O Referent A D Heydeb

er Referen g. Dr. von Heydebrand und der Lasa

der Abg. Schmidt (Sagan) sowie der Regierungskommissar Ober-Forstmeister Donner bezeichneten als den doppelten Zweck, den der Geseßgeber bei der Redaktion der hier in Rede stehen- den Bestimmung befolgen müsse, sowohl die wohlbegründeten Rechte der Beerensammler als die des Waldeigenthümers zu schüßen. Mit den erforderlichen Restriktionen müsse also das eeren- und Pilzesamméln unter Strafe gestellt werden, Der Antrag von Cuny drücke diesen Gedanken am präzisesten und rihtigsten aus. agegen empfahl der Abg. von Kröcher die Annahme der Kommi} ionsfa| uns, da die unreligiös erzogene jüngere Generation nicht die feine Grenze zwischen dem ihr Erlaubten und Verbotenen inne halten, vielmehr den Wald- Ie sehr [Gan nen werde. , er Abg. Dr. Windthorst wies daxauf hin, daß in manchen Gegenden Preußens, in denen ein großer Theil der

Bevölkerung von dem Beeren- und Pilzensammeln lebe, eine große Bewegung im Werden sei. Schon deshalb sei es niht rathsam, das Zustandekommen des Geseßes zu Üübereilen. Die Frage, wem das Recht zum Sammeln der genannten Wald- produkte zustehe, sei durhaus noch nit entshieden. Man hätte darüber zuvor die Provinzialbehörden M müssen. Auch müsse vom Ministertishe aus fklargestellt werden, wie das lokale Polizeiverordnungsrecht / geregelt werden solle. Ohne si für die dritte Lesung zu binden, werde er heute für den Antrag von Cuny stimmen. Der Regierungkommissar be- merkte, daß durch das neue Verwaltungsorganisations- geseß die bisherigen Bestimmungen über das lokale Polizeiverordnungsrecht nicht alterirt würden. Der Abg. Frhr. von der Reck bezeichnete es als durchaus nothwendig, daß sih das Haus und die Regierung über eine Definition des Begriffes „Herkommen“ einigten. Die Abgg. Gescher, Dr. Schellwiß und Dr. von Cuny führten übereinstimmend aus, daß wohlerworbene Rechte zum Beeren- und Pilzesammeln wie sie namentlich in Hessen existirten, durch diese Vorlage nicht gestört werden dürften. Beim Schlusse des Blattes hatte der Staats-Minister Dr. Lucius das Wort.

& Der Kommunal-Landtag der Kurmark hielt nah mehrtägiger Pause, welche der vorbereitenden Thätigkeit der Ausschüsse gewidmet war, seine 2. und 3. Plenarsißung am 20. und 26. d, Mts. ab. Jn der ersten dieser beiden Sißungen gelangten die inzwishen noch eingekommenen Sachen zur Vertheilung an die Ausshüsse. Sodann trat der Landtag in die Berathung der inzwischen eingelangten AusschußgutaŸhten ein, deren in beiden Sißungen 16 erledigt wurden. Diese Gutachten! betrafen theils kleine Aenderungen und Neuredaktionen des Land-Feuersozietäts-Reglements und Bestätigung der Wahlen von Kreis-Feuersozietäts-Direktoren und Slellvertretern derselben, theils Beschwerden über versagte Brandentschädigung, theils Anträge auf Be- willigung von Beihülfen zur Beschaffung von Feuer- löschgeräthschasten und Ausrüstungen von Feuerwehren. Während den Gesuchen ersterer Art, soweit irgend die Billigkeit dafür sprach, stattgegeben werden konnte, mußte den Anträgen leßterer Gattung die Bewilligung versagt blei- ben, weil das Reglement über die Bewilligung von Beihülfen zur Anschaffung von Feuersprißen nicht hinausgeht. Ferner betrafen die Gutachten die Rechnungslegung über den Kom- munal-Landtagsfonds pro 1. April 1878 bis ult. März 1879, den Verwaltungsbericht der kurmärkishen Hülfskasse pro 1878 und einige Gesuhe um Bewilligungen aus dem ständischen Dispositionsfonds dieser Kasse. Aus leßterem wurde u. a. der Bethlehemstiftung zu Nowaweß eine Summe von 500 é bewilligt. Eine dritte Gruppe von Vorlagen bezog sih auf das Kriegs\{huldwesen, in dessen sechster Tilgungs- periode die Kurmark \ich befindet. Ende 1879/80 verblieben derselben noch ca. 31/4 Millionen Mark zu tilgen.

Der Miether einer Wohnung wird, nah einem Er- kenntniß des Reichs gerihts vom 25. November 1879, nur dur eine bezügliche, in den Miethsvertrag ausdrüdlich aufgenommene Bestimmung zur Veraftermiethung (Sublokation) der Wohnung an einen Anderen befugt. Die Streichung, der übli@en. Bestimmung in den gedruckten Ver- tragsformuzaren, dur %Y de die Veraftermiethung ausdrüdck- li 7 verboten ist, genügt nit zur Herstellung der Befugniß zur Veraftérmiethung. Selbst wenn erwiesenermaßen neben dem schriftlichen Miethsvertrage gleichzeitig oder nachträglih durch mündliche Nebenabrede die Befugniß zur Veraster- miethung dem Miether vom Vermiether eingeräumt worden, so hat im Geltungsbereihe des Preuß. Allg. Landrechts diese Nebenabrede keine rehtlihe Bedeutung. Die mündliche Ge- stattung der Veraftermiethung neben einem darüber fg nicht aussprehenden scriftlihen Miethsvertrage genügt nur dann, wenn die Gestattung auf die Veraftermicthung an eine be- stimmte Person si bezieht.

Sachsen. Dresden, 26. Januar. (Dr. J.) Die Erste ammer beendete heute die Spezialberathung über das Königliche Dekret, den Entwurf zu einem Geseße über die Bildung von D ie i und Laichschonrevieren betreffend. Jn der sih hieran anschließenden Shlußabstimmung wurde ide Geseßentwurf in namentlicher Abstimmung mit 28 gegen 13

Stimmen abgelehnt.

__ Die Zweite Kammer ertheilte in Verfolg eines König- [ichen Dekrets den §8. 49—56 des für die Universität Leipzig neu zu erlassenden Statuts mit einigen von der Geseßzgebungs- deputation beantragten Abänderungen bez. Zusäßen die ge- seblihe Bestätigung und beschloß sodann auf Antrag der On, im Verein mit der Ersten Kammex der

öniglihen Staatsregierung die von derselben erbetene Ge- nehmigung dazu zu ertheilen, daß ein entsprechender Theil der in der Budgetperiode 1878/79 bei den Gehalten der richter- lihen und staatsanwaltschaftlihen Beamten erzielten Erspar- nisse dazu verwendet werde, den rihlerlihen Beamten und

Staatsanwälten die Gehalte in der Höhe, nah welcher sie für die Finanzperiode 1880/81 von den Kammern werden bewil- ligt werden, bereits auf die Zeit vom 1. Oktober v. J. an zu gewähren.

Meckeklenburg. Schwerin, 25. Januar. (Wes. Ztg. Jn Betreff der Wanderlager und aven gatte eh ist eine Verordnung erlassen worden, laut welcher für das Feilhalten eines Wanderlagers außer der Gewerbescheinsteuer für jede volle oder angefangene Woche des Betriebs 30 4, von Waarenversteigerungen für jeden Tag des Betriebs 30 in die Gemeindekasse des belveftenben Orts gezahlt werden sollen. Findet die Auktion in- mehreren Verkaufslokalen des- selben Orts gleichzeitig oder na einander statt, so ist für jedes Lokal die Steuer zu entrihten. Uebernimmt ein am Orte wohnhafter Verkäufer oder Auktionator sür auswärtige Rechnung [old ein Lager oder solch einen Verkauf, so haftet er mit seinem Vermögen für die Steuer und die eventuelle Strafe der Steuerdefraude. Die Steuerzahlung muß vor Be- ginn des Betriebes beschafft werden.

__ Meck&lenburg. Streliß, 24. Januar. re König- lihe Hoheit die Erbgroßherzogin wurde v Marga von einer Prinzessin glücklih entbunden. Die hohe Wöch- E n die junge Prinzessin befinden sich den Umständen nach wohl.

Oesterreih-Ungarn. Wien, 26. Januar. (W. T. B.) Das Unte c aus hat heute den Lobkowißschen Äntrag auf Zurüickverweisung der Grundsteuernovelle an den Aus-

{uß mit 158 gegen 142 Stimmen angenommen. Dem Aus- \husse wurde auf den Antrag des Abg. Krzeczunowicz eine achttägige Frist zur Berichterstattung gestellt. Vem Ab- geordneten Fux wurde ein Antrag auf allgemeine, gleih- mäßige und gleichzeitige Reduktion der Heere eingebracht, welche das gegenseitige Machtverhältniß der Staaten nit es lit. Corref häl

Die „Polit. Corresp.“ enthält eine ausführlihe Jn- haltsangabe des theilweise bereits a eas, ans ne Schriftenwechsels zwischen dem englishen Botschafter Layard und Savas Pascha. Hiernah erwiderte Leßterer auf die Note Layards vom 19. d. M., er habe Layard {on früher benachrihtigt, daß er, falls das englische Ültimatum nit zurückgezogen werde, genöthigt sein würde, weitere Auf- klärungen zu geben, um die durhaus redlichen Absichten der Pforte zu konstatiren. Den die Thatsachen behandelnden Theil der Note Layards werde er nicht beantworten, weil es mißlih sei, die Diskussion auf einem Terrain fortzuseßen, auf welchem die einander widersprehenden Behauptungen über bie Thatsachen erfolglos blieben und auf welchem die Erzielung einer Uebereinstimmung darüber unmögli erscheine. Ebenso ent- halte er sih, dem englishen Botschafter ein zweites Mal auf dasselbe Terrain in Betreff der nachträglihen Hinzulegung eines den Jslam angreifenden Buches zu Kölle's Papieren zu Pagen er beschränke sich vielmehr auf eine Diskussion der

rinzipien und wolle nur betonen, daß die religiöse Propa- ganda unabhängig sei von der Gewissens- und Kulturfreiheit. Wenn die Propaganda in der Türkei zugelassen werde, so verdanke man dies dem bei der Pforte herrschenden Geiste der Duldung. Jndeß habe diese Propaganda doch ihre nothwendige Grenze, insofern es sich darum handeln sollte, etwaigen Unruhen und Agitationen vorzubeugen. Ueberdies sei eine Propaganda durch Missionäre in vielen Ländern des Orients, wo Gewissensfreiheit herrsche, ganz unmöglih. Die Verhaftung von Ausländern auf öffentlicher Straße sei der türkischen Polizei stets gestattet gewesen, die Polizei habe nur die Verpflichtung, den betreffenden Konsul innerhalb längstens 24 Stunden von der Verhaftung zu be- nachrihtigen. Bei der Ankunft des Konsuls werde die Kriminal- untersuhung sufpendirt, der Polizei stehe aber das Recht zu, die bei den Verhasteten vorgefundenen Papiere sofort mit Beschlag zu belegen, um ein begangenes Verbrechen oder Ver- gehen zu konstatiren. Dies Alles sei dem allgemeinen inter- nationalen Rechte und den Spezialverträgen zwischen der Türkei und den Mächten gemäß.

Pest, 26. Januar. Jm Unterhause fand heute die Be- rathung des Antrags Mocsary's auf Vornahme einer par- lamentazishen Enquete über die jüngst hier stattgehabten Straßenunruhen statt. Minister-Präsident Tis za bekämpfte den Antrag und gab ein offizielles Exposé der Vorsälle. Der Abg. Szilagyi stellte den Antrag, die Debatte auf übermorgen zu vertagen und inzwischen die vom Minister-Präsidenten bei jeinem Exposé benußten Dokumente durch den Druck verviel- fältigen und an die Mitglieder des Hauses vertheilen zu lassen. Minister-Präsident Tisza erklärte sich mit der Ver- tagung der Debatte einverstanden, sprah sich aber gegen den Druck der gedachten Dokumente mit Entschiedenheit aus und fügte hinzu, daß er daraus eine Kabinetsfrage mache. Das Haus lehnte darauf den Druck der Dokumente mit 146 gegen 115 Stimmen ab und beschloß, die Berathung des Mocsary- schen Antrags bis übermorgen zu vertagen.

Großbritannien uad Jrland. London, 2. Ja- nuar. (Allg. Corr.) Fhre Majestät die Königin hat Sir William Robinson, bisher Gouverneur dér Straits Settle- ments, zum Gouverneur von Westaustralien an Stelle des General-Majors Sir Harry Ord ernannt, dessen Amtszeit abgelaufen ist.

__ Das Auswärtige Amt hat Mittheilung von der Ver- einigung der bewaffneten Matt Englands und Portugals zur Unterdrückung des Sklavenhandels im Kanal von Mozambique erhalten. Das englische Kriegsschiff „Vestal“ entsandte seine Böte, um die Einfahrt von mit Sklaven be- frahteten Schiffen nah dem Umpesi zu verhindern, während die portugiesishen Truppen mit der Hemmung des Transports der Sklaven auf dem Landwege beschäftigt waren.

Frankreich. Paris, 26. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat heute den Antrag Louis Blancs auf Aufhebung aller das Vereins- und Ver- sammlungsrecht regelnden Geseße mit 322 gegen 162

Stimmen abgelehnt.

(Cöln. Ztg.) Das. neue Geseg über den Generalstab, welches der Kriegs-Minister, General Farre, entworfen hat, lautet in seinen Hauptpunkten wie folgt:

Art. 1. Das Spezial-Generalstabs-Corps wird abge\sha}fft. Die E dieses Corps werden auf die verschiedenen Waffengattungen vertheilt.

Art. 2. Der Generalstabsdien\t wird besorgt: 1) von den im Besiß des Generalstabspatents sich befindenden Offizieren aller Waffen- gattungen, welche den Bestimmangen des vorliegenden Gesetzes gemäß zeitweilig an ißre Corps detachirt werden; 2) durch ein Personal von Archivisten, welches unter der Direktion dec Offiziere mit dem Dienst der Bureaus, der Bewahrung der Archive betraut wird; My vtetg für diesen Dienst werden dur eine Verfügung festgestellt

erden.

Art. 3. Die durch das Geseß vom 13. März 1875 errichtete Dber-Militärshule nimmt den Namen „kcole supérieure de Caen. an. Die Hauptleute, Lieutenants und Unter-Lieutenants aller Waffen- gattungen, welche fünf Jahre, von denen drei im aktiven Dienst in der Truppe verbraht worden sein müssen, als Offiziere gedient haben, werden zum „Concours“ zugelassen. Die Zahl der jährlichen Zu- lassungen kann nicht unter 60 betragen.

Art. 4. Die Offiziere, welche bei ihrem Austritt aus der Ober- Kriegsschule den Prüfungen genügt haben, erhalten ihr Generalstabs- patent. Die zwei in der Schule verbrahten Jahre werden ihnen für das Avancement und die Pension doppelt gerechnet. Die Haupt- leute und Ober-Offiziere aller Waffengattungen können gleifalls das Generalstabspatent erhalten, wenn sie sich den nämlichen Een unterwerfen, nachdem sie vorher die durch ein ministerielles

eglement festzust.llenden Proben bestanden haben. Die Offiziere des durch Art. 1 abgeschafften Generalstabscorps haben Anspruch auf das General|\tabspatent.

Art. 5 Jun Friedenszeiten kann kein Offizier dem Generalstabs- dienst länger als drei Jahre beigegeben werden, und nachdem er diesen Dienst verlassen, kann er unter keiner Bedingung vor drei Jahren wieder zu demselben berufen werden. Die Adjutanten und Ordounanz- offiziere, die im Kriegs-Ministerium und in den Comités verwandten Offiziere, einerlei, ob sie patentirt sind oder nicht, sind der nämlichen Negel unterworsen. Diese Beschränkung hört in Kriegszeiten auf.

Art. 6. Die Zahl der in Friedenszeiten zum Generalstabsdienst kommandirten Offiziere wird niht 300 übersteigen. Sie werden außerhalb der Cadres gestellt, fahren fort, ihrer Waffengattung an- ugehören und avanciren dort mit den Offizieren ihres Grades.

Ie Ansprüche werden vorher von einer Spezialkommission geprüft erden.

Der im Art. 5 vorgeshriebene Personenwe

Art. 7. Eine geographische Abtheilung wird im Kriegsdepot errichtet. Sie besteht im Marimum aus zwei Obersten, drei Oberst- Lieutenants, sieben Majors. Dieses Cadre wird aus den Offizieren aller Waffengattungen, deren Fähigkeit festgestellt ist, gewählt werden.

Pfe! wird für diejenigen

Offiziere nicht obligatorisch sein, denen man die zur Ausführung

nothwendigen Hauptleute beigeben wird. N Art. 8, Die Archivisten werden in der Armee den nämlichen Rang, die nämlichen Vorrechte, den nämlihen Sold haben, wie die-Artilleriegarden und die Genie-Adjuukten. Ihre Beförderung er- folgt nah den nämlichen Regeln; diejes Personal wird aus\{ließlich aus den Jnfanterie- und Kavallerie-Unteroffizieren rekrutirt. Art. 9 bis 11 enthalten die Uebergangsbestimmungen.

Spanien. Madrid, 26. Januar. (W. T. B.) Jn der ‘heutigen Sißung der Kammer erklärte in Beantwortung einer Jnterpellation Posada de Herrera's der Minister- Präsident Canovas del Castillo, es habe ihm fern ge- legen, in der Sipung vom 10. v. M. der Minorität zu nahe treten zu wollen. Man nimmt an, daß die Minorität dur diese Erklärung Canovas del Castillo's befriedigt sein und von "heute ab an den Sitzungen der Kammer wieder theil-

nehmen werde.

Ftalien. Rom, 26. Januar. (W. T. B.) Jn der Deputirtenkammer verlas heute der Minister des Innern ein Königliches Dekret, durh welches die gegenwärtige Session vertagt wird.

Griechenland. Athen, 26. Januar. (W. T. B.) Die Kammer versagte dem Ministerium mit 97 gegen 73 Stim- men die nachgesuhte Ermächtigung, über einen Betrag von 2911/4 Millionen Drachmen verfügen zu dürfen. Das Mi- nisterium hat in Folge dessen seine Entlassung ein- gereicht.

Türkei. Konstantinopel, 25. Januar. Dem „Pest. L.“ wird von hier gemeldet: Zwischen England und der Pforte wurden Unterhandlungen wegen definitiver Abtretung der Insel Cypern angeknüpst. Die Pforte hat in Ausführung

des bezüglichen Artikels des Berliner Vertrages cine Kom-

mission für die Regelung allcr staatlichen und privatrechtlichen Verhältnisse, die aus der Konstituirung des Fürstenthums Bulgarien entstanden sind, ernannt. Divisions-General Nihat Pascha, Staatsrath Fazyl Bey, als Kommissäre, und Mahmud Nedim Bey, als Sekretär der türkish-bulgarischen Kommission, sind bereits nah Sophia abgereist. Die Gar- nison von Janina wurde neuerdings verstärkt.

426. Januar. (W. T. B.) Die Kon vention über Abschaffung der Sklaverei ist heute von Layard und Savas Pascha unterzeichnet worden.

Numäánien. Bukarest, 26. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat die Debatte über den Geseß- entwurf, betreffend den Rückkauf der Eisenbahnen, wieder begonnen. Die Deputirten Jonescu und Marescu be- ïfämpften den Entwurf und verlangte namentlich der Erstere, man solle die definitive Behandlung desselben vertagen, bis die drei europäishen Westmächte die Unabhängigkeit Ru- mäniens anerkannt hätten. Der Minister des Auswärtigen vertheidigte demgegenüber die Vorlage auf das Entschiedenste.

Schweden und Norwegen. StolCholm, 24. Ja- nuar. Nach dem dem Reichstage von den Revisoren vor- gelegten Bericht über den Zustand und die Verwaltung des Reichs\hulden-Comtoirs betrugen die Staatsschulden am Ende des Jahres 1878, ungerehnet die budgetirten Schuld- posten, 214 331 222 Kronen 10 Vere oder 30 733 971 Kronen 291 Oere mehr als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Die ver- zinslihen Schulden beliefen sich auf 212 740 654 Kronen 44 Oere (fundirte 211/874 640 Kronen 44 Dere, nicht fundirte 866 014 Kroncn), wovon 36 559 200 Kronen mit 4 Proz., 114 009 132 Kronen 44 Dere mit 41/4 Proz. und 62 172 322 Kronen mit 5 Proz. zu verzinsen sind. Diesen Schulden gegenüber stechen Aktiva im Betrage von 70 079 713 Kronen 45 Oere, Darlehne, Vorschüsse, Liquidations- und Amorti- sationsfonds, Guthaben bei einem Bankhause im Aus- lande und bei der Reichsbank 2c.; es betragen mithin die Staatsschulden in Wirklichkeit nur 144 251 508 Kronen 65 Dere. Die Reichstagsrevisoren erachten es aber noch für angezeigt, darauf hinzuweisen, daß diese Schulden, mit wenigen Ausnahmen (elf Schuldposten im Betrage von 1 782 981 Kronen [66 Oere), aus A herrühren, die pur Ausführung von Eisenbahnbauten ausgenommen worden ind, und daß nach einer Mittheilung der Direktion der Staats- Eiserbahnen das Gesammt-Baukapital sür die Staats-Eisen- bahnen, umfassend Anlagekosten und Anschaffung des Materials und Jnventars, Ende 1878 \ich auf 173 539 810 Kronen 61 Dere belief. Ziehe man von leßterer Summe die Schulden im Betrage von 144 251 508 Kronen 65 Dere ab, fo ver- bleibe ein Uebershuß von 29 288 301 Kronen 96 Dere. Die Aktiva betrugen Ende 1878 12 578 680 Kronen 31 Oere und die Schulden 8 254 314 Kronen 4 Oere.

Amerika. Washington, 26. Januar. (W. T. B.) Der Senat hat zu der Ernennung James Russel Lo- wells zum Gesandten in London, John W. Forsters zum Gesandten in St. Petersburg und Lucius Fair- childs zum Gesandten in Madrid die erforderlihe Be- stätigung ertheilt.

New-York, 26. Januar. (W. T. B.) Nach einer Mel- dung aus Augusta hat der von den Fusionisten gewählte Gouverneur eine Proklamation erlassen, in welcher die Republikaner als Revolutionäre bezeichnet werden. Die Repu- blikaner dagegen behaupten, unwiderlegliche Beweise dafür zu Aen daß ihre Vorsichtsmaßregeln gerade zu rehter Zeit ergriffen worden seien, um der Beschlagnahme des Legislatur- gebäudes durch die Fusionisten vorzubeugen.

Afrika. Egypten. Kairo, 26. Januar. (W. T. B.) Lau: amtlicher Bekanntmachung is Renouf Pascha zum Gouverneur des Sudan ernannt,

Aus dem Wolffshen Telegraphen-Bureau.

Rom, Dienstag 27. Januar. Den Morgenblättern zu- folge würde das Dekret über den Schluß der Session des arlaments wahrscheinlih erst am nächsten Freitag veröffent- cht werden, damit die Präsidenten der Kammern, deren Funktionen mit dem Schluß der Session aufhören würden, noch an dem am Donnerstag stattfindenden parlamentarischen Diner, welches der König alljährlih zu „geben pflegt, theil- nehmen können.

Nr. 4 des „Amtsblatts der Deutschen Keichs-Post- und Telegraphenverwaltung®“ hat folgenden Jahalt: Ver- fügungen vom 21. Januar 1880: Beachtung der Vorschriften über die Ausstellung der Bescheinigungen bei eingelieferten Nachnahme- sendungen. Portovergünstigungen der Eleven der Militär-Roßarzt- schule in Berlin,

Nr. 2 des Central - Blatts der Abgaben-, Ge- werbe- und Handelsgeseßgebung und Verwaltung in den Königlih Preußishen Staaten enthält: JIndirekte Steuern : Zol- tarif mit den Tarasätßen. Verwendung von Surrogaten bei der Tabafkfabrikation. Kontrolvorschriften für die Verwendung dieser Surrogate. Provisorishe Verlängerung des Handelsvertrages mit Oesterreih-Ungarn. Verlängerung des Handelsvertrages mit Belgien. Personalnachrichten. .— Beilaze: Zolltarif mit den Tarasäyen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlihung:n des Kaiserlichen Gesund- heitsamts sind in der 3. Jahreswoche von je 1009 Be- wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 25,5, in Breslau 29,2, in Königsberg 26,1, in Göln 26,8, in Frankfurt a. M. 21,0, in Hannover 17,5, in Caffel 25,8, in Maadeburg 28,5, in Stettin 24,3, in Altona 28,3, in Straß- burg 37,2, in München 34,4, in Nürnberg 19,4, in Augsburg 34,1, in Dresden 20,8, in Leipzig 26,2, in Stuttgart 24,5, in Beanus{weiz 23,8, in Karlsruhe 22,9, in Hamburg 27,9, in Wien 23,5, in Buda- pest 34 0, in Prag 37,5, in Triest 36,0, in Basel 32,7, in Brüssel 24,3, in Paris 33,2, in Amsterdam 36,7, tin Kopenhagen 24,4, in Stockholm 24,2, in Christiania 17,9, in St. Petersburg 44,7, in Warschau 25,8, in Odessa 33,7, in Bukarest —, in Rom —, in Turin —, in Athen —, in Lissabon —, in London 246, tin Glasgow 23 8, in Liverpool 28,1, in Dublin 38,0, in Edinburgh 18,3, in Alexandria (Egypten) 34,6. Ferner aus früheren Wochen: in New- York 23,7, in Philadelphia 15,1, in St. Louis 13/1, in Chicago 18,2, in St. Franzisko 11,4, in Calcutta 35,1, in Bombay 34,9, in Madras 39,2.

Beim Beginn der Bericht3woche herrshten an den meisten deut- {hen Beobachtungsftationen öftlihe und nordöstliche, in Cöln \südöst- liche, an den oftdeutschen Stationen mehr nordwestliche Luftströmun- gen. Sie gingen ziewlich allgemein in westlihe und südwestliche Windrichtungen über, in Heiligenstadt, Berlin und Bremen nach vorübergehendem Wechsel mit nord- und nordwestlihen Strömungen. In Konitz wurde um die Mitte der Woche, in Cöln nach Umgang des Südostwind:es nah West (am Schluß der Woche) Nordwest vor- wiegend. Die Temperatur der Laft war in den ersten Tagen der Woce in Süddeutschland, in den leßten Tagen in Mitteldeutshland eine niedrige. Niederschläge meist aus Schnee, waren nicht selten. Der anfangs sehr hohe Luftdruck sank vom 13. an rasch, ftieg dann E ein wenig, zeigte aber am Ende der Woche wieder sinkende Tendenz.

Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren Städte zeigen im Vergleich zur Vorwoche nur geringe Veränderungen. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutshen Städte ist fast die gleiche, wie in der vorhergegangenen Woche, 262 gegen 26,1 (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet). Der KUKntheil des Säuglingsalters an der Gesammt-Sterktlichkeit ist gleichfalls im Vergleich zur Vorwoche weniga verändert. Von 10 000 Lebenden star- ben (aufs Jahr berechnet) 80 Kinder unter 1 Jahr gegen 81 der Vorwoche, in Berlin 77 gegen 86.

Unter den Todesursachen erfuhren von den Infektionskrankheiten Masern und typhöse Fieber wesentiiwe Nückgänge, Scharlachfieber, Kencb[usten, Darmkatarrhe, und in außerdeutshen Städten die Poten, treten vermehrt, diphtherishe Affektionen in fast gleicher Höhe wie in der Vorwoche auf. Die Masern haben in Breslau, Erfurt, Leipzig, Magdeburg, Hannover, Wien, Kopenhagen, Liver- pool nachcgelasjen, nur in Münster, London und Amsterdam ftieg die Zahl der Todesfälle. Das S{harlacfiebex verlief Hagen und Straßburg milder, in Hamburg, Düsseldorf, Duisburg, Berlin, London, Liverpool, Bukarest erscheint die Zahl der dadurch veran- laßten Todesfälle größer. Todesfälle an Diphtherie waren in Ber- lin, Danzig, München, Straßburg, Paris häufiger, in Wien, Cre- feld, Hemden Braunschweig seltene. Typhöse Fieber zeigten fich in München und St. Petersburg öfter, in Barcelona nimmt die Epidemie langsam ab, Rückfallsfieber sind außer in St. Peters- burg nur in Berlin wieder häufiger. Flecktyphen zeigen fsich nur vereinzelt. Todesfälle daran sind aus Berlin, Warschau, Odessa und London je 1, aus St, Petersburg 13, gemeldet. Darmkatarrhe der Kinder wurden in München, Hamburg, Altona, Straßburg und St. Petersburg in namhaft gesteigerter Zahl Todesveranlafsung. Todesfälle an Pocken waren in Wien, Prag, Barcelona und Venedig häufiger. Sehr heftig wüthet die Epidemie in Bukarest, wo der- selben in der Berichtswoche 44, und in Paris, wo 61 zum Opfer fielen. In Krakau sank die Zahl der Todesfälle ein wenig, aus Budapest, London, St. Petersburg wurden nur wenige, aus Odessa gar kein Todesfall daran gemeldet. Jn Bremen und Cöln kam je 1 Pocktentodesfall zur Kenntniß.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Lingen, 22. Januar. Die Stadt Lingen feierte heute das zwei- hundertjährige Jubiläum ihres Gymnasiums, das am 22. Januar 1680 vom Prinzen von Oranien, dem damaligen Landesherrn, ge- gründet worden ist. :

„Kinderftubengymnastik. Eine Anleitung zur körper- lien Ausbildung der Kinder in den erften Lebensjahren. Für Eltern, Lehrer und Kindergärtnerinnen“ von Dr. med, C. H. Schild- bah, Leiter der gymnastis-orthopädishen (vormals Schreberschen) Heilanstalt in Leipzig. Mit 48 Abbildungen. Leipzig, Verlag von Beit & Comp. Preis 1 4 60 „Z. Das mit vielen Abbildungen versehene Werkchen bildet gewissermaßen eine Ergänzung der Sthrebershen Zimmergymnastik für Erwachsene. Es ift für die Kinder bestimmt und hat hauptsächlih deren alseitige, gleichmäßige körperlibe Autbildung im Auge. Es giebt zunächst eine Anleitung zu Muskelübungen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Dann folgen regelréchte Uebungen für jüngere Schulkinder, welche Uebungen \{chon mit Ernst und Aufmerksamkeit zu betreiben sind. In vielen Fällen werden auch die häufig vorkommenden Fehler in der Entwilkelung erläutert und damit cine ausführliche Anleitung, wie denfelben zu begegnen ift, verbunden. Auch eine Anweisung zur Eintheilung des Athmens u. drgl. mehr findet sich. Die erforderlihen Vorfichtsregeln sind dabei natürlich nit vergessen. Da das Werkchen namentlich für das väterliche Haus bestimmt ist, so hat sih der Verfasser, der feit Schrebers Tod dessen orthopädisde Anstalt leitet, vornehmlich auf leiht auszuübende Freiübungen beschränkt, in denen anzuweisen es keiner besonderen Fachkenntniß bedarf. i i

Im Selbstverlage von Carl Chur in Berlin ist ein Hand- buch der Geseßgebung für das Deutsche Reich und des preußisben Staatsgebiets, herausgegeben von E. Bombe, erschienen, Der Verfasser hat si zunächst die Aufgabe gestellt, den Lehrern, welhe in den Fortbildungëschulen dem künftigen Staats- bürger die Grundlagen der Geseßeskenntniß vorzutragen Haben, hierbei als Führer zu dienen. Das Material if aber so reichlich geboten, daß der Lehrer nur eine Auswahl aus demselben wird treffen können, das Buch sich aber viel mehr zur Orientirung für alle diejenigen eignen wird, welche bereits Verständniß für ihre staatsbürgerlihen Rechte und Pflichten gewonnen haben. Der erste Theil des Buchs bringt die Deutsche Reihs- und die preußische Staatsverfassung, sowie die wichtigsten staatsre{tlihen Gesetze Preußens. Ju der zweiten Abtheilung werden die auf den Gewerbebetrieb, auf Handel und Verkehr, Zölle und Steuern bezüg- lihen Geseße auszugsweise mitgetheilt, in der dritten die auf die

Recbtspflege geltenden O (Prozeß, Strafrecht, Vormund- \chafts- und Hinterlegungswesen, leßtwillige Verfügungen, Nahlaß-

regulirungen u. st. w.). Im Anhange sind die Gerichtskostentarife und Muster zu Anträgen an die Gerichte abgedruckt. a dieser Vielseitigkeit wird das Buch in weiten Kreisen gute Dienste leisten. Der Preis desselben stellt sich gebunden nur auf 3 M

Land- unè Forstwirthschaft.

Den ersten Verhandlungsgegenstand der gestrigen Sißung des Deutschen Landwirthschaftsraths bildeten der Zolltarif und die Handelsverträge in ihren Beziehungen zur deutschen Landwirthschaft. Der Referent, Professor Richter (Tharand) be- gründete folgende Resolutionen: Der deutsche Landwirthschaftsrath wolle beschließen: I. Der Abs{chluß von Handelsverträgen, unter Wahrung des Prinzips der meistbegünstigsten Nation liegt im dringenden Interesse der Landwirthschaft. Ganz besouders t} der Absch{luß eines derartigen Handelsvertrages mit Oesfterreih-Ungarn wünschenswerth. II, Die zur Herbeiführung solcher AbschHlüsse statt- findenden Verhandlungen sind mit dazu zu benußen, um fowohl den deutshen Export, einschließlich desjenigen er landwirthschaftlihen Produkte, als auch die Besei- tigung aller, unsere Ausfuhr s{chädigenden direkten und indirekten Erportprämien namentlich für Spiritus und Zucker, sowie die den deutschen Markt s{hädigenden Differentialtarife und Refaktien in allen mit uns Handelsverträge abschließenden Ländern in wirksamster Weise sicher zu stellen. Bei einem Abs{luß eines Handelsvertrages mit Desterreih-Ungarn sind folgende Punkte besonders zu berücsihtigen - I. der Wegfall der bisher zolifreien Einfuhr von Rohleinen über die böhmishe und mährishe Grenze. 11. einem Antrage Desterreich-Ungarns auf Herstellung einer gemeinsamen Veterinär- Gesetzgebung ist nit Folge zu geben. 111. Gleichzeitig ist geseßlich zu bestimmen, daß bei Beförderung von ausländischen Produkten auf inländishen Bahnen Zeiten der Noth ausgenommen jede Be- vorzugung des ausländischen Frachtgutes gegen das gleichartige ine ländische durch Ausnahmetarife (Differentialfrachtsäßtze) oder Refaktien verboten werden, IV, Der deutsche Landwirthschaftsrath beauftragt seinen Vorstand, von den vorstehenden Resolutionen und den darüber stattgefundenen Verhandlungen dem Herrn Reichskanzler, dem Bundes- rath und dem Reichstage Mittheilung zu machen. Diese Resolution wurde na längerer Diskussion angenommen.

In der heutigen Sißung referirte der Gutsbesißer Uble- mann (Görliß) über den Stand der Eisenbahntariffrage. Auf Antrag des Ritterschaftsdirektors von Wedell-Malchow gelangte nah längerer Debatte folgender Antrag zur Annahme: „Der Deutsche Land- wirthschaftsrath beschließt; 1) die Einführung einer zweiten er- mäßigten Stückgutklasse liegt im dringenden Interesse der deutschen Landwirthschaft ; 2) die landwirthschaftlichen Mitglied.-r des Uus- {husses werden beauftragt, zu beantragen, daß bei Einreihung der Ar- tikel in die jeßt neu vorges{lagenen und mindestens zu beanspruchen- den Artikel noch Ackergeräthe und landwirthschaftliche Maschinen, Geflügel aller Art, Jute-Waaren in die erste Wagenklasse verseßt werden, danebea aber auch dahin zu wirken, daß Spiritus in den jeßigen Spezialtarif I. (später Il. Wagenklasse) eingereiht werde.“ Eine eing-hende Debatte rief das Versicherungs- wesen hervor. Der Referent Professor Richter (Tharand) be- antragte, der Landwirthschaftsrath wolle beschließen: „Eine Kome- mission mit dem Auftrage niederzuseßen, die Frage zu bearbeiten, ob und in welcher Richtung der Erlaß eines Reichs-Versicherungsgeseßes im Interesse der deutshen Landwirthschaft erwünscht ist“.

Gewerbe und Handel.

In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung" der Ber - liner Unions-Brauerei (Kommanditgesellshaft auf Aktien), Bouwitt u, Co., wurde der Bericht über das abgelaufene Geschäfts- lahr erstattet und die Decharge autgesprocen.

München, 23. Januar. Die Borarbeiten zu der bei Gelegen- heit des vierten deutschen Brauertages im Juli d. J. zu München stattfindenden S peziolausfslellung der gesammten Brauindustrie sowie aller mit ihr arbeitenden Induslriezweige find bereits in vollem Gange begriffen. Aus den erlassenen Rus- schreibungen ist ersichtlih, daß der Anmeldungstermin mit Ende Fe- bruar abläuft und alle näheren Aufschlüsse durh das General-Sekre- tariat des deutschen Brauertages (München, Neuhauserstraße 4, L.) ertheilt werden. Die Ausftellung umfaft nicht nur deutsche Fabri- kate und Produkte, sondern kann auch von ausländischen Inter- essenten beschickt werden. Allem Anscheine nah wird dieselbe von be- deutendem Umfange sein und sowohl dem Fahmann als dem Laien ein höchf\t interessantes Gesammtbild dieses so außerordentlich forte geschrittenen und wichtigen Produktionszweiges bieten.

Antwerpen, 26. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. An- geboten 2496 B., verkauft 1448 B. Unbelebt, Preise unregelmäßig,

theilweise flauer. Verkehrs-Anstalten. Plymouth, 26. Januar. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Gellert“ ist hier angekommen.

Berlin, den 27. Januar 1880.

Preußische Klassenlotterie. (Dhne Gewähr.)

Bei der L fortgeseßten Ziehung der 4. Klasse 161. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:

1 Gewinn von 150 000 4 auf Nr. 6467.

1 Gewinn von 30 000 4 auf Nr. 87 963.

2 Gewinne von 15 000 # auf Nr. 39 503. 63 996.

41 Gewinne von 3000 4 auf Nr. 2325. 9399. 10 142. 10 640. 14277. 15960. 17609. 17 709. 198391. 19 638. 26 402. 26 432. 28 581. 31686. 35457, 36552. 37 163. 38 028. 38705. 40179. 40929, 41165. 42083. 42 466, 43 934. 44 542. 45946. 50619. 53480. 54452. 75144. 76 779. 79128. 80 010. 81757. 83716. 86381. 88 043. 90 208. 90 782. 93 501. 53 Gewinne von 1500 6 auf Nr. 763. 2895. 5661. 8615. 9603. 11 491. 12 581. 13 371. 17101. 18000. 19 666. 21 542. 22426. 23436. 24034. 25 791. 28092, 28528. 29 490. 29 849. 30350. 33289. 33396. 35004. 35581. 38774. 39552, 41885. 42357, 50559. 53801. 56 173. 61 014. 61694, 62531. 62582, 62654. 64957. 70840. 71705. 72874. 73801. 76318. 76919. 80018. 80198. 86645. 87020. 88859. 89822. 91138. 92174. 94971.

66 Gewinne von 600 #4 auf Nr. 397, 1928. 3048. 3215. 3670. 4039. 12007. 12188. 14630. 16 159. 21 792. 22 382. 23 016. ‘25 083. 25769. 26 082. 27761. 28149. 30 881. 31 928. 35251. 35961. 37798. 39802. 41435. 44014. 44653. 47658. 51981. 53290, 53523. 5653 548. 53791. 53831. 53840. 53940. 57 394. 58399. 59316. 60998. 62344. 64324. 66051. 67510. 68337. 70938. 71159. 72 174. 73031. 73610. 74399, 74451. 74735. 74810. 79247. 79312. 79449. 81405. 81436. 81784. 82 222. 82 875. 83172. 90374. 92004. 94651.

Dem zwölften Bericht über die Wirksamkeit der Victoria- National-Invaliden-Stiftung, welcher den Zeitraum vom 3. August 1878 bis 3. August 1879 umfaßt, entnehmen wir folgende Daten: Das Kapitalvermögen des Centralfonds der Stiftung be- stand am 3. August 1879 in: 1) einem Guthaben dei der Bergisch- Märkischen E aa von 1050000 , 2) Staats- papieren zum Ankaufswerthe von 396 177 4. 20 4, 3) Hypotheken zum Betrage von 573 100 4; 4) vorshußweisen Zahlungen à conto des Verwaltungs8jahres 1879/80 58 738 M 56 5; 5) baar nach Ab-

zug der deponirten Kautionen 2961 4 12 S, zusammen 2 092 453 f