1880 / 23 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

8. 36 lautet: : Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis

D, era Tagen wird bestraft, wer unbefugt auf Forstgrund- en:

1) außerhalb der öffentlichen oder fol&er Wege, zu deren Be- nußung er bere{tigt ist, mit Werkzeugen und &eräthen, welche zum Fällen, Sammeln oder Wegschaffen von Holz oder anderen Walderzeugnifsen geeignet sind, sih aufhält;

2) Holz ablagert, bearbeitet, beshlägt oder bewaldrechtet ;

3) Einsriedigungen übersteigt;

4) Forstkulturen betritt;

5) folhe Schläge betritt, in w-l{hen die Holzhauer mit dem Einschlagen oder Aufarbeiten der Hölzer beschäftigt, oder welche zur Entnahme des Atraums nicht freigegeben sind.

In den Fällen der Nr. 1 können neben der Geldstrafe oder der Haft die Werkzeuge eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Schuldigen gehören oder nicht. i

Hierzu lagen eine Neihe von Anträgen vor: Der Abg. Frhr. von Fürth verlangte zunächst die Streichung dieser Nummer, eventuell für den Fall der Ablehnung dieses An- trages beantrage er, dem Abjsate folgende Fassung zu geben: „außerhalb der öffentlichen Wege, oder solcher Wege, zu deren Benußung er berechtigt ist, mit einem Werkzeuge, welches zum Fällen von Holz geeignet, oder mit einem Geräthe, welches zum Sammeln oder Wegschaffen von Holz, Gras, Streu oder Ble E Beschaffenheit nah dienlih erscheint, sich auf-

ält“, un

für den Fall der Ablehnung auch dieses Antrages, dem Absaßze zuzuseßen die Worte; „und schon zweimal während der E fünf Jahre wegen eines Forstdiebstahls verurtheilt worden.“

Der Abg. Dr. Seelig beantragte ebenfalls die Nr. 1, min- destens aber die Worte „oder anderen Walderzeugnissen“ zu streihen und in der Nr. 4 hinter a hinzuzu- fügen, „welche als solche deutlih bezeihnet sind.“ Es handle sih niht darum, alte geseßlihe Vorschriften zu kodifiziren; m müsse die alten Geseße revidiren und der Neuzeit an- passen.

S dis Abg. Leonhard beantragte die Streichung der L. 0.

Die Abgg. Dr. von Cuny und Fiebiger beantragten: für den Fall, daß 8. 9 gestrichen sei, der Nr. 5 hinzuzufügen : „Und auf die Aufforderung des Berechtigten sih nicht entfernt.“ Falls aber 8. 9 nicht gestrichen sei, die ganze Nr. 5 des 8. 36 zu streichen.

Der Referent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa empfahl die unveränderte Annahme des §. 36; während der Regierungskommissar sih mit dem ersten Eventualantrage des Abg. von Fürth einverstanden erklärte; er bitte aber, die übrigen Anträge abzulehnen und den §. 36 unverändert an- zunehmen.

___ Der Abg. Freiherr von Hammerstein - erklärte, er habe sich nur gegen einige Vemexkungen des Abg. Seelig zu wenden. Er sei mit dvemselben einverstanden, daß es der

Zweck dieses Gesetzes sein müsse, niht blos alie vorhandene

Bestimmungen neu vorzutragen und zu kodifiziren, sondern

auch geseßliche Bestimmungen zu treffen, welche der heutigen

Zeit entsprechend seien. Er ziche daraus aber einen anderen

Schluß als der Abg. Seelig. Er meine, daß die heutige Zeit

nit dazu angethan sei, die forst- und feldpolizeilihen Be-

stimmungen in dem Sinne zu revidiren, daß man die Straf- bestimmungen wesentlih mildere, im Gegentheil, er sei der

Ansicht, daß das ungeheure Anwachsen der Zahl der

Verbrechen und Vergehen wohl dazu anregen müßte,

zu überlegen, ob nicht durh schärfere Bestimmungen

ÉARIMGE E ZIL D iZZ R CIZ K O L S T A E BOEN CE G T RAS R A A Mo i FAT S? I SEE i A T0 TEEP E F ET E V L MACESE E L T E N A A T Ca E HbEZZ Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen. | sprüche

Stcckbrief. Gegen den Kellner Gustav Wun- uccke ist die gerichtliche Haft wegen {weren Dieb- ftabls in den Akten U, R. TI. Nr. 86 de 1880 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus- geführt werden können. Es wird ersuchbt, den 2c. Wunneckte im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm fsich vorfindenden Gegenständen und

an die Theilungs8gegeastände zu machen haben, namentlich die Grundherren und die eiwa unbekannt gebliebenen Eigenthümer, zur Anmeldung | aus und Klarmagzzung ihrer Ansprüche oder Widersprüche unter der Verwarnung hierdurch öffentlich geladen: daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nah Angabe der übrigen Betkßeiligten berük- sichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zu-

diesem Anwachsen entgegengetreten werden könne. Nun frage er, ob forst- und feldpolizeilihe Verordnungen, die früher in einem dem vorliegenden Geseße fast gleihem Um- fange bestanden hätten, etwa diese schweren Nachtheile gehabt, die die Abgg. Seelig und von Fürth hinterher für die Zukunft befürchteten? Hätten die Botaniker darunter wirkli so s{hwer gclitten? Habe die botanishe Wissenschaft zur Zeit eines Linné, der unter diesen Bestimmungen seine botanischen Studien zu machen gezwungen gewesen sei, auf einem niedri- geren Standpunkt gestanden, wie zur Zeit des Abg. Seelig? Es sei bei der ganzen Berathung über dieses Geseß die Frage wesentlih vershoben von dem richtigen Gebiet, auf das sie gestellt werden sollte; man habe gesagt, es handle sich hier um den - nackten starren Egoismus des Besißers gegenüber dem, wenn auch nicht berechtigten, so doch hérkömmlih be- fugten armen Nugnießer des Waldes. So liege die Sade aber niht. Gerade bei den Bestimmungen dieser Paragraphen handle es sich lediglich um die Frage : welche Mittel müsse der Forstbeamte haben, um einen wirksamen, dem gedeihlihen Bestande des Waldes sichernden Forstshuß üben zu können? Wenn man nun immer exem- plifizire auf harmlose Spaziergänger und Touristen, wenn die Herren aus der Stadt entrüstet behaupteten, man wolle ihnen das Vergnügen, im Walde des Sonntags spazieren zu gehen, verkümmern, so vergesse man, daß dieses Vergnügen am Walde sehr bald aufhören werde, wenn man den Forst- leuten die Möglichkeit nehme, den Wald zu schüßen. Haben die Herren je einen Wald gesehen in der Nähe einer großen Stadt, der den Angriffen besonders zahlreiher Forst|revler vorzugsweise ausgeseßt, dur die Beamten, die in zu geringer Zahl vorhanden gewesen seien, niht genügend geshüßt werden könne, dann werde man ihm gewiß darin beistimmen, daß es kein Vergnügen mehr sei, in einem solhen Walde spazieren zu gehen, daß ein solcher devastirter Wald vielmehr einen geradezu unästhetishen Anblick gewähre. Der Forst- frevler {lage den Baum nicht ab, wie der Forstmann, tief an der Erde —, dann wäre weiter nichts als eine vielleicht wenig bemerkbare Lüde nein, derselbe mache es sich be- quem, er schlage den Baum ab, wie es ihm passe; nur die Stümpfe in einer Höhe von 2—3 Fuß N derselbe stehen. Er (Redner) kenne selbst aus seiner forstilihen Praxis solche Bestände, wo die Forstfrevler in dieser Weise gehaust hätten ; da sehe man, wie hier und da Stämme zwischen zwei- bis breittikigen Stümpfen ständen, ein scheußliher Anblick, der dem Spaziergänger kein Vergnügen gewähren könne. Gebe man den Forstbesißern nicht den genügenden Schuß, fo wür- den sie zur Selbsthülfe greifen, bei der oft ein Menschenleben in Gefahr komme. Ein altes Sprüchhwort sage: „Die Furcht müsse das Holz warten.“ Gewartet werde das Holz auch später werden, aber das Haus habe zu wählen, ob es gewar- tet werden solle durxh die Furcht vor dem Geseh oder durch die Furcht vor der Selbsthülfe. :

Hierauf wurde nah Ablehnung sämmtliher Anträge 8. 36 unverändert angenommen.

8. 37 wurde ohne Debatte unverändert genehmigt. Der- selbe lautet :

Mit Geldstrafe bis zu cinhundert Mark? oder mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer unbefugt auf Forstgrundstücen 1) zum Wiederauss{lage bestimmte Laubholzstöke aushaut, ab- \pänt oder zur Verhinderung des Lohdentriebes (Stockaus\{lages) mit Steinen E 2) Ameisen oder deren Puppen (Ameiseneter) cinsammelt oder Ameisenhaufen zerstört oder zerstreut.

8. 38 lautet: Mit Geldstrafe bis zu funfzig Mark wird bestraft, wer aus

[2286]

909 M,

Alle Diejenigen, welche an die untengevannten, ihrcn kautionépflihtigen Stellungen \chiedenen Beamten des vormaligen Kreisgerichts zu Paderborn bestellten Amtskantionen, nämlich: dez Gerihts-Seckretärs Hanke in Delbrück von

des Gerichtsboten Lummer und des Hülfsboten Gerling, Beide zu Delbrück, von je 300 4,

einem fremden Walde Holz, welches er erworben hat oder zu dessen Bezuge in bestimmten Maßen er berechtigt ist, unbefugt:

1) innerhalb der festgeseßten Zeit fortzushaffen unterläßt;

2) ohne Genehmigung des Grundeigenthümers vor Rückgabe des Verabfolgezettels, oder an anderen als den bestimmten Tagen A I, oder auf anderen als den bestimmten Wegen OT ast.

Der Abg. Träger beantragte den ganzen Paragraphen abzulehnen. Derselbe shädige das Fnteresse der Waldbesißer selbst; er enthalte bisher noch gar nicht dagewesene Be- stimmungen. Wenn dem Auktionator von Holz an der schnellen Wegschaffung liege, könne er fih durch Konventionalstrafen helfen. Eine kriminalrechtlihe Bestrafung des Kontraktbruches, wie ihn der Paragraph vorshlage, sei aber ein privilegium odiosum für den Waldbesißer, und leiste der Chikane Vorschub. Ohne Noth werde Niemand Holz im Walde verfaulen lassen. Die Forstbeamten, welche ihre Ueberfülle an Kraft in der Selbsthülfe zum Ausdruck bringen wollten, würden sich davon auch durch das Geseß nit abhalten lassen. Eventuell bean- trage er, da es sich nur um Privatrechtsverhältnisse handle, die Bestrafung nur auf Antrag eintreten zu lassen.

Der Regtierungskommissar vertheidigte den Paragraphen, dex nur ältere Bestimmungen mildere, damit, daß durch die nit rechtzeitige Abfuhr von Holz große Gefahr der Jnfekten- verbreitung entstehe.

Der Abg. Leonhard bekämpfte die Nr. 1 des Paragraphen als eine juristishe Ungeheuerlihkeit, indem er ebenfalls Kon- ventionalstrafen für ausreichend erklärte.

Der Abg. Frhr. von Heereman hielt den Paragraphen für ein hervorragendes Beispiel der Uebertreibungen, die das Geseh enthalte, da derselbe für rein privatrechtliche e Kriminalstrafen einführe, obwohl überall schon durch Privat- bestimmungen die Zeit der Holzabfuhr vollkommen geregelt werden könne. Zum Schuß der Wälder gegen Jnsektengefahr habe das Strafgeseßbuch hon genügende Bestimmungen.

Die Nr. 1 des 8. 38 wurde darauf abgelehnt, die Nr. 2 mit dem Zusaße angenommen, daß die Verfolgung nur auf Antrag eintreten solle:

Die 88. 39 und 40, welche lauten :

8. 39, Mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen wirb bestraft, wer aus einem fremden Lorf- moore oder Walde an Stelle der ihm vom Eigenthümer durch Verabfolgezettel zugewiesenen Posten von Torf, Holz oder anderen Walderzeugnissen aus Fahrlässigkeit andere als die auf dem Ver- abfolgezettel bezeihneten Posten oder Theile derselben forts{chaft.

8. 40, Mit Geldftrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer auf Forstgrundstücken oder Torfmooren als Dienstbarkeits- oder Nußungsberecbtigter oder als Pächtec 1) unbefuat seine Berechtigung in nicht geöffneten Distrikten, oder in einer Jahreszeit, in welcher die Berechtigung auszuüben nicht gestattet ist, oder an anderen als den bestimmtea Tagen oder Tageszeiten ausübt, oder {ih anderer als der gestatteten Werbungêwerkzeuge oder Fortschaffungügeräthe bedient ; 2) den gesetz- lichen Vorschristen, oder Polizeiverordnungen, oder dem Herkommen, oder dem Inhalte der Berechtigung - zuwider ohne L-gitimations8- sein, oder ohne Ueberweisung von Seiten der Forstbchörde oder des Grundeigenthümers die Gegenstände der Berechtigung si an- eignet; 3) die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit bei Ausübung von Berechtigungen erlassenen Gesetze oder Polizei- verordnungen übertritt. In den Fällen der Nr. 1 können neben der Geldstrafe oder der Haft die Werbungswerkzeuge eingezogen Fra ohne Unterschied, ob sie dem Schuldigen gehören oder ntr.

wurden mit dem Zusaßantrage des Abg. Leonhard, daß die Ver- folgung nur auf Antrag eintreten solle, unverändert ohne wesentliche Debatte angenommen, worauf sih das Haus um 4 Uhr vertagte.

R E L S AIS C S I N I A MER A

Iagen 25 b.: 116 Stück mit ca. 99 fm Inhalt- Jagen 49 b, : 29 Stück mit ca. 10 fm Inhalt; IT. Belauf Triebsch, Jagen 58 a.: 8 Stück mit ca. 3 fm Inhalt ; I1l. Belauf Tannenreich, Jagen 93: 38 Stück mit ca. 19 \m Inhalt; IV. Belauf Burig, Iagen 159 b, : 20 Stück mit ca. 25 fm Inhalt, 20 rm Böttcher - Nu8holz, Jagen 243: 8 Stü mit 4,84 fm Inhalt; V. Belauf Krummenluch, Jagen 204 a. : 197 Stück mit ca. 168 fm Snhalt,

ausges

Geldern an die Königliche Stadtvoigtei-Direktion hierjelbsstt abzuliefern. Berlin, den 24. Januar 1880. Königliches Landgeriht, Abtheilung für Untersuchungtsachen. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht L Garhß. VBeschrei- bung: Alter: 18 Jahre, geboren am 31. August 1861, Geburtsort: Morrn, Größe: 4 Fuß 3 Zoll, Haare: dunkelblond, Augen: groß und blau, Augen- brauen: dunkel, Nase: groß, Kinn und Mund: ge- wöhnlih, Gesichtsbildung : länglich, Gesichtsfarbe: blaß, Zähne: vollständig, Sprache : deuts, Gestalt: kräftig mit breiten Schultecn. Besondere Kenn- zeichen: fehlen.

Steäbrief. Gegen den unten beschriebenen Buch- halter Julius Sauder, welcher flüchtig ist, ijt die Untersuchungshaft wegen \{chwerer Urkunden- fälshung in den Akten R. II. 209 de 1880 verhängt. Es wird ersucht, tenselben zu verhaften und in das Stadtvogtei - Gefängniß zu Berlin abzu- liefern. Berlin, den 24. Januar 1880, Königliches Amtsgerit T1. Abtheilung 86. Nottebohm. Beschreibuug: Alter 29 Jahre. Größe 1,68 m. Statur s{chlank. Haa. e blond. Stirn niedrig. Augenbrauen blond. Augen braun. Nase und Mund gewöhnlich. Kinn oval. Gesicht oval, Ge- sichtéfarbe röthlich. Sprache deutsch.

Der am 24. d. Mts3. wider den Füsilier Mönke- meier der diesseitigen 9. Compagnie erlassene Stek- brief hat dur& Wiederergreifnng desselben seine Erledigung gefunden. Detmold, den 26, Januar 1880. Das Commando des Füfilier-Bataillon3 6. Westfälischen Znfanterie-Negimeunts Nr. 55, 5 A. d. D, Q. Behm, Mator.

[22%] Oeffentliche Ladunx.

_In der Angelegenheit, be!lreffend die rechtskräftig für stattnehmig crkannte Abstellung der auf dem im Amte Hohnsftein der Provinz Hannover belege- uen sog. Windehäufer Walde haftenden Berechti- gungen zur Weide, zur Mast, zum Bezuge von Holz bezw. zum Sammeln von Leseholz, zum Laubharken, zum Sammeln von Eicheln und Buch, fowie zum Grasschnitt orer zum Grasrupfen, is zur weiteren Ermittelung der Betheiligten und ihrer Rechte und der Eigenthuméverhältnisse Termin auf Moutag, ven 8. März d. J..

: Morgeus 10 Uyr,

in der Sanderschen Oberen Graemühle bei Steiger- thal anberaumt und werden dazu alle unbekannten Theilnehmer, welche aus trgend einem Grunde An-

stimmend angesehen werden follen.

O werden die aus irgend einem Grunde betheiligten dritten Personen, namentlich die Zehnt- herren, Gutéherren, Pfandgläubiger, Hütungs8-, Fischerei- oder sonstigen Servitutsberechtigten zum Erscheinen in diesem Termine behufs Aumeldung ihrer Rechte unter der Verwarnung aufgefordert, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es fih beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

Zlfeld und Götting-1, den 8, Januar 1880,

Die TDheiluutgs-Kommission. v, Fumetti, Boyer,

[2248] Bekanuutmachung.

Die durch Nechtscnwalt Dr. Berthold vertretene, zum Armenrechke zugelassene geschäftslose Julie, geb, Mühlinghaus, zu Elberfeld, Ehefrau des früheren Wirthes, jeßt im Fallitzustand befindlichen Carl Volmershaus daselbst, hat gegen diesen und den definit. Syndik dessen Falliments, den Rechts- konsulenten Friederih Haverkampf in Elberfeld beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: Die zwischen ihr und ihrem ge- vannten Ehemanne bestehende geseßlihe Güter- gemeinshaft mit Wirkung seit der Zustellung der Klage für aufzelöst zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung ift Termin auf den 6. April 1880, Morgens 9 Uhr, im Sißzungs- saal der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts-Sekretär. Jansen.

[2249] Bekanutmachung. Die durch Rechtsanwalt Dörpinghaus vertretene, zum Armenrechte zugelassene, geschäftslose Henriette, eb, Friedensdorf, zu Vohwinkel, Ghefrau des da- elbst wohnenden Schuhmachers Amadeus Schwert, hat gegen diesen beim Königlichen Land- gericht: zu Elberfeld Klage erhoben mit dem An- trage: die zwishen den Varteien bestehende gesetz- liche Gütergemeinsaft mit Wirkung seit der Zu- stellung der Klaze für aufgelöst zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung i} Termin auf den 12. April 1880, Morgens 9 Uhr, im Sizungs- saale der I. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichi8-Sekretär. Jansen.

Ansprüche aus deren Geschäftsführung zu haben ver- meinen, werden ausgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 31. März 1880, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerihtestelle vor dem Herrn Amtsgerihts-Nath Grasso anberaumten Termin {riftli oder persönlich geltend zu machen, widri- genfalls die Kautionen den Bestellern zurückgegeben und etwaige Prätendenten lediglich an die Person des Bestellers vei wiesen werden.

Delbrück, den 19. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. [2283]

Durch Ehevertrag vom 15. Dezember 1879, qauf- genommen vor dem Großherzoglichen Notar Georg Friedri Sac{s zu Heidelberg zwishen Simon Bermann, Weinuhäundlec aus Coblenz, als Bräutigam, und Hannchen Durlacher aus Kippen- heim, als Braut, haben diese Vertragsc;ließenden Folgendes vereinbart :

1) Die künftigen Ehegatten unterwerfen sich einer Gütergemeinschaft uuter folgenden uäheren Be- stimmungen :

2) Jeder Theil wirft von seinem gegenwärtigen fahrenden Beibringen den bestimmten Werth von Einhundert Mark in die Gemeinschaft ein; im übrigen bleibt das gesammte gegenwärtige und künftige, bewegliche glei dem unbeweg- lichen Vermögen beider künftigen Ehegatten, fowie jede Schuldverbindlihkeit eines Jeden von ihnen von der Gemeinschaftlichkeit aus- drücktlih ausges{chlofen.

Coblenz, den 24, Januar 1880. Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts.

[2295] Bekauntmachung.

In die Liste der, bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte zugelassenen Rechtsauwalte ift ferner der Rechtsanwalt Alfred Gall mit dem Wohnsißze in Danzig eingetragen.

Dauzig, den 23. Januar 1880,

Königliches Landgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Bei Gelegenheit eines Brennholz-Verkaufstermines für den Lokalbedarf am Donnerstag, den 5. Fe- bruar cr., Vormittags 10 Uhr, im Rungschen Gasthofe hierselbst, sollen folgende Kiefern - Bau- und Nußhölzer aus dem Einschlag pro 1880 öôffent- lich meistbietend verkauft werden ; L. Belauf Scaby

17 rm Böttcher-Nubßheolz, aus der Totalität 18 Stück Kienstiele. Die Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht werden. A den 26. Januar 1880. Der Oberförsterkandidat. Wallis.

Holzverkauf. Freitag, den 6. Februar cr., Morgens von 10 Uhr ab, sollen in Goldowsky's Hotel in Berlinchen aus dem Schußzbezirk Müke- burg I., Jag. 35 a, ca. 314 rm Kiefern Scheit- und Anbruch; aus dem Schußbezirk Wulkersee, Jagen 103, ca. 547 Stüdk Kicfern Stämme mit ca. 1100 Festmeter; aus dem Schußtbezirk Brunken L., Jagen 155a., ca. 155 Stü Kiefern Stämme mit ca. 300 Festmeter zum öffentlichen Verkauf gestellt werden. Gs 2c. auf der Oberförsterei. Listen gegen Kopialien. Neuhaus, den 25, Januar 1880. Der Oberförster. Urff.

[2287]

Die in der Zeit vom 1. April 1880 bis 31.

L R erforderlichen Betriebêmaterialienñ als :

eiserwellen, Koks und Briquettes, Milchglas-

\tülpen, Lampengläser, Dochte, Nüböl, Petros- leum, Pechfakeln, Stearinlichte, Zündhölzer, Talg, Besen, Schwäinme, Pußwolle, Putz- tücher, Pußöl, Schmirgelpapier, weiße Seife, Harzseife, Schmierseife, Soda, Streusand, Desinfektionspulver, Stopfbüchsen - Packung, Standgläsfer, Zinkrin ge, Kupfervitriol, Bitter- falz, Morsepapierstreifen , Telegraphendinte, Hanfleinen, Drahtseile, Bindfaden, Frucht- gummi, Blaustifte, Durhpausfepapier, Gelds beutel, Kreide, Stempelfarbe u. s. w., sowie Gegenstände für Ballen-Elemente,

sollen in öffentliher Submission in Lieferung ge-

geben werden.

M au sind frei und versiegelt mit der Auf-

rift:

„Submission auf Lieferung von Betriebs- materialien“

versehen, bis zum 18, Februar 1880, Vormittags 9 Uhr,

an uns (Poststation Sachsenhausen) einzusenden,

woselbst die Eröffnung zur Terminéstunde statt-

finden wird.

Die näheren Bedingungen werden auf freie Ein- sendung von 75 Z per Postanweisung (unter An- gabe der Adresse des Absenders auf dem Abschnitte) Don unierer Gentral-Materialien-Kontrole hierselb{t abgegeben.

Frankfurt a./M., den 22. Januar 1880.

Königliche Eisenbahn-Direktion,

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Pr

27. Januar

Berlin,

—— r L-L L Emma

4 F auferate für den Deutschen Neichs- u. Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handelé- register nimmt an! die Königliche Expedition des Dentschen Reihs-Änzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung f. s. W. von öffentlichen Papieren.

W

Dienstag deu

E —— m —— p

Li 2, 2 Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc.

aßischen Staats-Anzeiger.

1880,

N

5, Indusirielle Etablissements, Fabrikeu und Grosshandel.

6, Verschiedene Bekanntmachungen,

7. Literariache Anzeigen.

Oeffentlicher Anzeiger. [zan

„Fnvalideudank“, Nuvolf Mosse, Haasenfteln & Bogler, G. L, Danve & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Aunonceu-Bureans, Fi

8, Theater-Ànzeigen. / In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

“Subhastationspateut uud Aufgebot.

Wege der Zwangsvollstreckung soll das dem Ladaebräucher Reiner Menken in Sandhorst ge- hörige, daselbst belegene, mit einem Hause bebaute, im Grundbuch Tom. 11 Vol. S No L5 Pag. 2910 unter I. registrirte “Saa von angeblich 8 Die- ; en in dem au mathen n eitaa, den 19, März 1880,

Morgens 11 Uhr, i anstehenden Termin öffentli meistbietend subhastirt ‘werden.

Die Verkaufsbedingungen sollen 14 Tage vor dem Verkauf auf hiesiger Gerichtsschreiberei auéliegen. , Zugleich werdea Alle, welche an dem vorbe- zeichneten Immobile Eigenthums-, Näher-, lehn- rectlice, fideikommissarishe, Pfand- und anderê dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur Anmel- dung solcher Ansprüche unter Androhung des Rechts- nachtheiles vorgeladen, daß für den sih nicht Mels- denden im U E zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Lis, den 18. Januar 1880, Königliches Amtsgericht. V.

Schaumburg.

Beglaubigt:

Meenenga, Sekretär, / Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Aurich.

Subhastatious-Patent und Aufgebot.

n Sachen des Abbauers Christoph Jordan aus Oef, Klägers, wider den Abbauer Johann Hein- rih Diercks daselbst, Beklagten, wegen Forderung, \foll auf Antrag des Klägers die dem Beklagten ge- hörende, sub Nr. 45 zu Ohrdorf belegene Abbauer- telle nebst Zubehör und Grundstüccken, wie folche in der Grundfteuermutterrolle der Gemeinde Ohr- dorf Art. Nr. 39 mit einem Hofraume im Dorfe ad 1 Ar 85 Qu.-Meter Größe aufgeführt sind, in ‘dem auf Sonnabend, den 24. April d. J., Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale an- stehenden Termine döffentlih meistbietend verkauft werden. / a

Die Verkaufsbedingungen können in hiesiger Ge- ricbts\chreiberei eingesehen werden.

Zugleih werden alle Diejenigen, welche an den bezeihneten Immobilien Cigenthums-, Näher-, Tehnredtlice, fideicommissarishe, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefor- dert, solche Rechte bei Vermeidung des Rechtsnach- theils, daß für den sich niht Meldendea das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Immobilien verloren geht, im obigen Termine anzumelden.

Jsenhagen, den 19. Januar 1880,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ik, Hemmeric.

Subhastations - Pateut und Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen des Bürgermeisters E. Stackmann sen. und des Brauereibesißers E. Stackmann jun. zu Wiitingen, Kläger, wider den Gastwirth Christoph Gries in Vorhop, Beklagten, wegen Forderung, soll auf Antrag der Kläger die dem Beklagten gehörende, sub Nr. 14 zu Vorhop belegene Brinksißerstelle nebst Zubehör und sämmt- lihen Grundstücken, wie solhe in der Grundftener- mutterrolle der Gemeinde Vorhop unter Art. 13 aufgeführt sind, mit:

Hft. 89 Ar 64 Qu.-M. Weide unter dem

Butterkampe, Kartenbl. 1, Parz. Nr. 49;

1 Hft. 18 Ar 30 Qu.-M. Wiese im Reinken- bus&e, Kartenbl. 1, Parz. Nr. 81;

3 Hkt. 62 Ar 50 Qu.-M, Weide dasekbft, Karten- bl. 1, Parz. Nr. 82,

10 Hft. 15 Ar 21 Qu.-M. Weide. vor dem Mal-

loh, Kartenbl. 3, Parz, Nr. 16; :

1 Hft. 2 Ar 87 Qu.-M. Wiese vor dem Spring-

garten, Kartenbl. 4, Parz. Nr. 10; 9 Hkt. 44 Ar 25 Qu.-M. Weide im Riemoore, Kartenbl, 4, Parz. Nr. 32; 3 Hft. 75 Ar 90 Qu.-M. Acker im Raumen- holze, Kartenbl. 4, Parz. Nr. 109; 1 Hkt. 1 Ar 9 Qu.-M. Weide daselbst, Karten- blatt 4, Parz. Nr. 119; Hft. 19 Ar 5 Qu. -M. Hofraum daselbst, Kartenbl. 4, Parz. Nr. 130; Hft. 42 Ar 93 Qu.-M. Ader daselbst, Karten- blatt 4, Parz. Nr. 131; Hft. 23 Ar 27 Qu.-M. ‘Hausgarten daselbft, Kartenbl. 4, Parz. Nr. 132, in dem auf Sounabend, den 24. April 1880, Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale an- Le Termine öffentlich meistbietend verkauft erden.

Die. Verkaufsbedingungen können in hiesiger Ge- richts\chreiberei eingesehen werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, welhe an den bezeichneten Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnrechtlicbe, fideikommissarishe, Pfand- und andere

[2215]

[2216]

solche Rechte bei Vermeidung des Rechtsnachtheils, daß für den sich niht Meldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Immobilien verloren geht, in dem obigen Termine anzumelden. JIsenhagen, den 19. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ik. Hemmerich.

{2191

) Subhastationspatent und Aufgebot.

Im Wege der Zwangs8vollstrekung follen die dem Landgebräucher Weert Wieting zu Spekendorf ge- hörigen, daselbst belegenen, im hiesigen Grundbuch ‘'iom, 13e. Vol. 3 Nr. 124 Pag. 1205 registrirten Immobilien, nämlich:

a. Ein Stück Landes aus der gemeinen Weide von Spekendorf, groß pl. m. 14 bis 15 Schritte im Bierecke, das Hümmelkefeld, mit einem Hause bebaut, :

b. vier Stücke aus der Spekendorfer Gemeinheits- theilung, als

ein Stük im Westerfelde von 3 Diemath 377 Qu.-Ruthen, ein Stück im Hümmelkenfelde von 3 Die- math 368 Qu.-Ruthen, zwei Stück hinterm Holze von beziehungs8- weise 1 Diemath 45 Qu.-Ruthen und 4 Die- math 180 Qu.-Ruthen in dem auf Freitag, den 19, März 1880, Morgens 11 Uhr, : i: vor Gericht anstehenden Termine öffentlich meist- bietend subhastirt werden.

Die Verkaufsbedingungen werden drei Wochen vor dem Verkaufstermine auf der Gerichtsschreiberei ausgelegt.

Zugleich werden Alle, welche an den zu verkaufen- den Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnretlice, fideikommissarishé, Pfand- und andere dinaliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, geladen, solche in dem anberaumten Termine anzumelden, widrigen- falls für den fich niht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Aurich, den 20. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. X. Schaumburg. Beglaubigt :

Meeneuga, Sekec., Gerichtsscheiber K. Amtsgerichts Aurich.

[2192] VWVerkaufsanzeige

und Nufgebot.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die dem Harm Carls Leopold in Westerende gehörigen, da- felbst belegenen, im Grundbuch des hiesigen Amts- geri{ts Tom. 19 Vol, 1 No. 34 Pag. 265 registrir- ten Immobilien, bestehend aus einem Hause, Garten, verschiedenen Anckern Baulandes, zwei Sißstellen in der Kirche zu Westerende, sieben Gräbern auf dem Kirchhofe daselbst in dem auf

Freitag, den 19, März 1880, Mittags 12 Uhr, vor Gericht anstehenden Termine öffentlih meist- bietend subhastirt werden.

Die Verkaufsbedingungen liegen drei Wochen vor dem Termine zur Einsicht auf hiesiger Gerichts- \chreiberei aus.

Gleichzeitig haben Alle, welche an dem Verkaufs8- objekt Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche fideiklsm- missarishe, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, solche Rechte anzumelden, widrigenfalls für den fich nicht Meldenden im BVer- imi zum neuen Erwerber dieselben verloren gehen.

Aurich, den 21. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. V. Schaumburg. Beglaubigt : Meenenga, Sekretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[2218] Oceffeutliche Zustellung.

Nr. 1286. Der Sägemühlenbesißer Georg Gengenbach zu Pforzheim, vertreten durch Rechts- anwalt Leonhard în Heidelberg, klagt gegen den Schreinermeister Franz Holdermüller von Hei- delberg, zur Zeit an unbekannten Orten, aus einem Wechsel vom 1. November v. Is. mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 500 Æ. nebft 6% Zinsen vom 1. Januar d. Js. und 7 M 60 S Wehselunkosten, und ladet den Be- kÉlaaten zur mündlihen Verhandlung des Rehts- streits vor die Kammer für Handelssachen des Großherzoglicheu Landgerichis zu Mannheim auf deu 12. März 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugela\senen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieier Auszug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 22. Januar 1880.

: Mehler, Gerichts\{hreiber des Großherzoglichen Landgerichts,

Nr. 1157.

(2178) Oeffentliche Zustellung.

Rechtsanwalt Cäsar Barazetti in Mannheim Élagt gegen Lackirer Anton Petry von Homburg vor der Höhe, früher in Mannheim wohnhaft, jeßt an unbekannten Orten abwesend, wegen eines Anspruchs aus gerict- liber Vertretung in den Jahren 1876, 1877, 1878, 1879, 1880, mit dem Antrage den Beklagten zur Zahlung von 170 M 49 S zu verurtheilen, das Urtheil vorläufig für vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Gr. AmtsgerihtMannheim, Civilrespiciat 11L., zu dem auf Samstag, den 21. Februax 1880, Vormittags 9 Uhr,

bestimmten Termin.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Manuheim, den 11. Januar 1880,

Stoll, Gerichtéschreiber des Gr. Amts3gerichts.

[2183] Oeffentliche Zustellung.

In dem bei dem Königlichen Landgerichte zu Bonn durch den zu Cêln wohnenden. Kaufmann Heinrich Brodesser wider den Kaufmann Max Uhrmacher, früher iv Duisdorf, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort eingeleiteten Kollokationsver- fahren ladet der p. Brodesser, vertreten durch den Recht8anwalt Dr. Eich, den p. Uhrmacher vor,

von dem. durch den Ricyter-Commifsar, Herrn Landrichter Mommsen, am 14. Januar 1880 angefertigten und auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts zu Bonn hbinter- legten proviforishen Status . binnen der geseßtz- liden Frist von cinem Monate Einsicht zu nehmen und etwaige Einsprüche gegen diesen Status binnen gleicher Frist anzumelden resp. geri{htlich geltend zu machen unter dem Nach- theile wie Rechtens.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Vorladung hierdurch bekannt gemacht.

Bonn, den 24. Januar 1880,

Der Gerichtsschrciber. Donner.

(2219) Oeffentliche Zustellung.

Der Fischer Friß Ueberle zu Heidelberg, ver- treten dur Rechtsanwalt Leonhard daselbst, lagt gegen den Schreiner Franz Holdermüller zu Heidelberg, jeßt an unbekannten Orten abwesend, aus einem von dem Lehteren an die Ordre des Klägers ausgestellten, am 25. v. Mts. fällig ge-

1 wesenen, auf die Summe von 210 #4 lautenden

Wechsel, mit dem Antrage auf Berurtheilung des Beklagten zur Zakblung der 210 4 nebst Zins zu 69% vom 25. v. Mts. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzoglihe Amtsgericht zu Heidelberg auf

den 6. März 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

D .

[2212] Oeffentliche Zustellung.

Emilie Michel, Ehefrau von Celestin Bouhier, Arbeiter auf der Mühle des Roches, bei Tours in Frankreich, und letterer der ehelichen Ermächtigung halber, vertreten durch Rechtsanwalt Dourt zu Met, flagen gegen :

1) Maria Paqguet, Wittwe von Heinrih Desavis, 2) Peter Paquet, Schlosser, beide ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, und 3 Genossen wegen Rervs mit dem Antrage, die Verklagten als

rben des zu Sierck verstorbenen F. Paquet soli- darisch zur Zahlung von 800 4 nebst Zinsen vom 1, Oktober 1876 und in die Kosten zu verurtheilen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die II, Civilkammer des hiesigen Landgerichts auf Freitag, den 2. April 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meß, den 21. Januar 1880. _

Der Landgerichts-Sekretär ; Lichtenthäler.

dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und RNealberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert,

Ey

Heidelberg, den 22. Januar 1880. Der Gerichtsschreiber : Fabian.

[121988] Oeffentliche Zustellung.

Auna, vercehelihte Hoelzer, geborne Grau, zu Tinz, vertreten durch den Rechtsanwalt Barthel, flagt gegen ihren Ehemann, den Brauer Albin Hoelzer, früher zu Tinz, jeßt unbekannten Aufent- haltes, wegen Ghbebruhes mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Verurtheilung des Be- flagten zu den Prozeßkosten und ladet den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsf\treits vor die 1. Civilkammer des gemeinschaftlichen Land- gerichts zu Gera, Schloßstraße Nr. 23, 1 Treppe ho, Zimmer Nr. 7,

auf den 4. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Assessor Oeckler,

(2041) Oeffentliche Zustellung.

Der Jakob Jockers. zu Sand vertreten dur Anwalt Muser bier klagt gegen den Mezger Karl Shmiederer zu Dorf Bühl, z. Zk. an un- bekannten Orten, wegen Forderung aus Kauf mit dem Antrage auf Verurkheilung von 196 A nebst 59% Zins vom Klagezusteßungstage und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Offenburg auf

Greitag, den 19. Februar 1880,

ormittags 19 Uhr. : :

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Offenburg, den 20. Januar 1880.

Beller, Gerichts\{reiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[2222] Oeffentliche Zustellung.

Der Privatier L. Schier, Ernst - Merkstraße Nr. 18, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt W. Eggers, klagt gegen den Lohudiener Gäthter, dessen Aufenthalt unbekannt is, wegen Kündigung einer Wohnung auf den ersten Mai d. J., mit dem Antrage, daß Beklagter verpflichtet werde, den von ihm in Miethe habenden Wohnkeller des kläger. Grundstücks, Valentinskamp 37, am k.. Mai d. I. zu räumen, und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Mechtsftreites vor das Amtsgericht zu Hamburg, Civil-Abtheilung IV., auf Dienstag, den 9. 10 Ub 1886, Vormittags r. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. Arendt, Gerichtsschreiber des Amts8gerichts:

[12223] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Eduard Meißner zu Liegnitz vertreten durch den Rechtsanwalt Röhricht das selbst, klagt gegen die verehelichte Handelsfrau Wan- delt, Pauline, verwittwet gewesene Marschner, zu Tina, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen auf Bestellung gelieferter Waaren, mit dem Autrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 208 M 36 S nebst 6/6 Zinsen vom 28 Septem- ber 1879, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lüben auf den 13. Viärz 1880, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lüben, den 22. Januar 1880.

Ludewig, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

909 , [2202] Oeffentliche Zustellung.

Der Séthankwirth Jyig Konitzki zu Schubin klagt gegen den Arbeitsmann Julius Beutling, früher in Schubin, angeblich nah Amerika ausge- wandert, wegen 54 4 Miethsforderung nebft 5°/a Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten Beutling zur Zahlung von 54 4. nebst 5% Zinsen feit dem Tage der Klagezustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Mechtsstveits vor das Königliche Amtsgericht zu Schubin auf

den 6. März 1880, Vormittags 19 Uhr.

Zum Zwedke der öffentliwen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Boodífiein, Gerichts\{chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(2227) Oeffentliche Zustelluug.

Die «esch{âftslose Jda Varia Maurer, gegen- wärtig in Barmen fich aufhaltend, vertret-n durch Recbtsanwalt Weber, klagt gegen ihren Ghemann, den früheren Stations-Afsistenten, jeßt geshäftslosen Richard Frießem, früher in Elberfeld wohnhast gewesen, gegenwärtig ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Lands- gerits zu Elberfeld

auf den 12. April 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ges richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. |

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wirds diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

ausen, _ Landgerichts-Sekretär.

(2208] Erbvorladung.

Am Nachlaß der 7} Elisabetha He, geb. Wolf, in Freistett ist die Tochter Luise Heck, ge- boren am 23. Oktober 1833, erbbetheil gt, welche nah Amerika auswnderte, und deren Jetiger Auf- enthaltsort hier, vi{t bekannt ist.

Dieselbe wird; aufgefordert, si innerhalb der gr von Z ®Nonaten dahier zu melden, andern- alls die Gr schaft denienigen Perfonen zugetheilt werden vir, welchen fie zukäme, wenn die Vor- felabent zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am

eben gewesen wäre.

Rhe(ufkischofsheim, den 10. Januar 1880,

Gr, bad. Mur.

Gerichtsschreiber des gemeinschaftl}Hen Landgerichts, ———._- D