1880 / 26 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Wo M JFuserate für den Deutschen Reih3- u. Königl. Preufi. Staats-Anzeiger und das Central-Handele- register nimmt an! die Königliche Expedition

Deffentl icher Anz eiger. Ewert nehmen an: die Annoncen-Expeditionen ei

Steckbriefe und Untersuch 5. Industrielle Etablissements, Fabriken | Anvalidendank“, Rudolf Mofse, Haasensteiu & Vogler, G. L. Daube & Co., E, Schlotte,

Erste Beilage

-Sachen.

orladungen und Grosshandel.

dex Dentschen Reihs-Änzeigers nnd Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, 8. N. Wilhelm-Straße Nr. 82,

u. d

ergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc.

1. 2, Nam Aufgebote, 3. 4.

Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung u, 8. w. von öffentlichen Papieren.

6. Verschiedene Bekanntmachungen,

7. Literarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen. / In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage. M

Vättuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Aunonecen-Bureaus.

Subhastationen, Roe, Vor- ladungen und dergl.

(2494) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann August Buerger zu Königs- berg, vertreten durch den Justiz-Rath Krahmer, klagt gegen den Kaufmann J. Lewinsky, früher zu Kö- nigsberg, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel vom 9. September 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 2500 e. nebst 6 9/6 Zinsen seit dem 11, November 1879 fowie 19 M 50 S Protestkosten und ladet den Beklagtea zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen ase Königlichen Landgerichts zu Königsberg in der

ríe auf den 2, April 1880, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg, den 21. Januar 1880. : Kredler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Kammer für Handelsfach;en.

[31 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Alma Seraphine Pauline Freitag, geborne Robra, zu Klostermannsfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Hof zu Eisleben, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit sich befindlihen Chcmann, den Bierbrauer Wilhelm Friedrich Franz Fecitag, wegen böslicher Ver- lassung, mit dem Antrage auf Ehetrenaung, und [ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1iV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a./S. auf den 22. April 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a./S., den 22. Januar 1880.

: _ Wagner, Gerichis\{reiber des Königlichen Landgerichts.

(221) Oeffentliche Zustellung.

Der Joseph Geyer, Wirth in Maursmünster, und Konsorten, vertreten dur Rechtsanwalt Ritter, lagen gegen den Wendelin Gremmel, Sohn von Wendelin Gremmel und Magdalene Forster, ohne bekannten Wohnort, mit dem Antrage auf Anord- nung der Theilung 1) der Gütergemeinshaft der Cheleute Andreas Wilt und Magdalene «Forster, 2) der Gütergemeinschaft der Eheleute Wendelin Gremmel und Magdalene Forster, 3) des Nach- [asses der Magdalene Forster und laden den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Land- gerichts zu Zabern auf den 19. April 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu best llen.

“Zum Zwecke der öffentlichen Zuslellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ___ Höôrkens, Landgerichts-Sekretär, Gerichtss{hreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[%14] Oeffentliche Zustelluug.

Der Stellmathermeister Otto Guiard zu Strasburg i. U. klagt gegen den Marionetten- spieler Ernst unbekannten Aufenthalts wegen 61 Æ 06 „S für Arbeiten an einem Wagen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 61 #4 06 S und ladet den Be- Tagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streites vor das Königliche Amtsgericht zu Stras- burg in der Ucktermark auf

den 6. April 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffen!lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Strasburg î. U.,, den 21. Januar 1880.

/ / Ber, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[2516] Oeffentliche Zustellung.

Die Franz Bardili’sche Brauerei - Verwal- tung zu Stuttgart, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Julius Jordan daselbst, klagt gegen die Anna Schmidt, Bierbrauers Wittwe, vormals zu Stuttgart, wegen restlihen Kaufschillings für geliefertes Bier, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur e T von 794 M. 1 S nebst 5 %/o Zinsen vom 24. November 1879 an, ferner der Kosten des Mahnverfahrens mit 8 M. 60 .S§ und der Prozeßkosten und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart

auf den 7, April 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der A 8 einen bei dem gedachten Ge- richte zugelässenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwelke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stuttgart, den 22._-Januar 1880,

Merz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer I,

[2520] Oeffentliche Zustellung.

Lina, Ehefrau des Uhrmathers Albrecht Cra- mer zu Ulm, vertreten durch Rechtsanwalt zum Tobel von da als Armenanwalt, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher hier, seit Januar 1875 mit unbekanntem Aufenthalte abwesend, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung vor die I1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ulm

rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Ulm, den 20. Januar 1880. i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Märklin.

[297] Oeffentliche Zustellung. Ansprüche an das auf der Stätte des Erbpächters Friedrich Kramer Nr. 44 der Bauerschaft Holz- haufen 2, Orts am 22. März 1849 eingetragene Ingrofsat zu 115 Thlr. Schichtth.il für die Vor- kinder der Wittwe Kramer sind in dem vor dem Fürstlichen Amtsgerichte hierselb, Zimmer Nr. 1, anstehenden Termine Dienstag, den 3. Februar, Morgens 11 Uhr, bei Strafe des Aus\{lusses anzumelden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug bekannt gemacht. Salzuflen, den 19. Januar 1880. Der Gerichtsschreiber Cariien Amtsgerichts I. urre.

[2488] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Samuel Bachrach zu Neu- kirchen b./Z. vertreten durch den Rechtsanwalt Schirmer daselbst klagt gegen den, seinem der- maligen Aufenthaltsorte nab unbekannten Handels- mann Feist Goldschmidt zu Hausen aus Abrechnung vom 19, Juli 1872 bezw. aus darüber ausgestellter Schuldurkunde von demselben Tage über 19 Thaler 26 Sgr. 7 Pf. oder 59 4. 66 Pf. mit dem An- trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung dieser Summe nebst 59/9 Verzugszinsen vom Tage der Zustellung an, und ladet den Beklagten zur mündlicben Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Oberaula auf den 7. April 1880, Vormittags 11 Uhr, C. Z,. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oberaula 4 Biegenhain), den 23. Januar

Bartel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amt3gerichts. LERSO) Verkaufs-Anzeige und Aufgebot.

Auf freiwilligen Antrag der Kinder und Erben des weil. Bäckers Friedrich Struve in Gestorf, nämlich des Fuhrmanns Hermann Struve und der unverchelihten Friederike Struve, Beide in Gestorf, soll deren unter Haus Nr. 47 in Gestorf belegene Anbauerstelle, bestehend aus Scheure mit angebauter Stallung, Hofraum, Hausgarten und einem im Osterfelde belegenen Sartea von 27 Ar 55 Q.-Mtr. in dem auf Donnerstag, 18. März 1880, ; Vormittags 11 Uhr, allhier angeseßten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden. : Alle Diejenigen, welhe an die vorbezeichnete Stelle Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fidei- tommissarishe, Pfand- und andere dinglihe Rechte zu haben vermeinen, werden aufgefordert, spätestens bis zu obigem Termine ihre Rehte anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber verlo- ren geht. Calenberg, den 20. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht.

Schlüter.

(2899) Verschollenheitserklärung.

Nr. 155. Benedikt Holzhauer von Steinegg wurde, da die unterm 11. Oktober 1878 angeordnete Kundschaftserhebung erfolglos blieb, auf weitern Antrag seiner muthmaßlihen Erben durh Beschluß Gr. Amtsgerichts hier von heute für verschollen er- klärt, und wurden seine Geschwister bezw. deren Erben, nämlich : Johannes, Konstantin, Hermann, Theresia, Katharina, und die Erben der } Schwester Clisabethe Holzhauer, sämmtlih von Steinegg, in den fürsorglihen Vermögensbesitß eingewiesen. Pforzheim, den 18. Januar 1880. Gr. Amtszericht. Der Gerichtsschreiber. Sigmund.

[2483] Nr. 927. Da Eva Barbara Hill von Wein- garten s\ich auf die diesseitige Aufforderung vom 17. August 1878 nit gemeldet hat, wird dieselbe für verschollen erflärt und ihr zurückgelassenes Vermögen ihren nächsten Verwandten, nämli: Jo- hann Jakob Hill, Landwirth; Magdalena, geb. Hill, Ehefrau des Landwirths Franz Häcker; Kathzrina Bis Chefrau des Landwirths Georg Jakob Hill; owie Ludwig Hartmann und Karl Hartmann, Kin- der des Landwirths Jakob Hartmann in Weingarten, gegen Sicherheitsleistung in fürsorglihen Besitz ge- geben. Durlach, den 23. Januar 1880. Großherzogliches Amtsgericht. er Gerichtsschreiber : Heber.

[2484] i Nachdem der Kaufmann Susmann Mondschein dahier gegen den Meßgermeister Conrad Hilgenberg von hier aus zwei von Lebhterem ausgestellten eige- nen Wechseln vom 21. Februar 1877 und einem desgleihen vom 6, Mai 1879 Klage auf Zah- lung von

1) 150 Æ sammt 6 9% e eit 2,/4. T7, 2) 40 Æ fammt 6 9% Zinsen seit 1./5. 77, 3) 155 M sammt 6 9/6 Zinsen seit 1,/8. 79,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

stehenden Termin auf die Klage zu erklären, widri- genfalls unter Annahme des Eingeständnisses und des Ausschlusses mit Einreden dem Antrag gemäß erkannt werden wird. Weitere Verfügungen in dieser Sache erfolgen nur durch Anschlag am Gerichtebrett, Cassel, den 20. Januar 1880. Königliches Landgericht. Erste Civilkammer. Consbru h.

[2490]

Die zum Armenrechte admittirte Elisabeth, geb. Nilges, Ehefrau des Ackerers Ludwig Hoer, ohne Geschäft zu Fisheln im Niederbruhh, Klägerin, hat gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Che- mann, Beklagten, bei der 2. Civilkammer K. Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf Güter- trennung erhoben, und ist zur mündlihen Ver- handlung der Sache Termin auf den 13. März 1880, -Morgens 10 Uhr, bestimmt worden.

/ Für rihtigen Auszug:

Düsseldorf, den 27. Januar 1880.

Der Landgerichts-Sekretär Holz,

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2e.

[2368] Die Lieferung

des Bedarfs an Torf und Holz für die hiesigen Chariottenburger und Lichterfelder ilen N Lazareth- 2c. Anstalten, bestehend in: ca, 14409 cbm Torf, v O00 Tehnen Kloben- « 140 buwhen und eichen holz, soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Michaelkirhplaß Nr. 17, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum 6, Bebruar cr., 11 Ußr Vormittags, daselbst franco einzureichen. Cto. 580/1.) Berlin, den 27. Januar 1880.

Königliche Garnison-Verwaltung.

(N Befauutmachung. Nachstehende Urkunde ist verloren gegangen : Litt, p, 292 70) Mark

In die Vereins-Casse hat Herr Lud, Witt in Stanau die Summe von Siebenhundert Mark deponirt.

Riesenburg, den 31. December 1877.

Vorsc{uß-Verein in Riesenburg, eingetragene Genossenschaft.

gez.) Dr. Krause, (gez.) E. Sawatzki.

Der Inhaber vorbezeihneter Urkunde wird auf- gefordert, spätestens am 21. September 1880, Vormittags 10 Uhr, seine Rechte bei dem hiesigen Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigeufalls die Kraftloserklärung derselben er- folgen wird. NRicsenburg, den 19. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht.

[2349] Bekanntma@hung.

Die zum Neubau des Garnison-Lazaret u Neu-

streli erforderlichen

Erd- und Maurerarbeiten

sollen am Freitag, den 20, Februar 1880,

Vormittags 11 Uhr, im Bureau des unterzeich-

O Lazareths in öffentlicher Submission vergeben erden,

Bedingunge*, Kostenanschlag und Zeichnungen

find im Bureau des Landbaumeisters Rahne bier,

Vormittags von 9—12 Uhr und Nachmittags von

3—4 Uhr einzusehen, auch gegen Erstattung der

Kopialien zu beziehen.

Postmäßig geschlossene, portofreie, mit der Auf-

rift, „Submission auf Erd- und Maurerarbeiten“

versehene Offerten sind bis zum bezeichneten Termin

an das unterzeichnete Lazareth einzureichen.

Neustrelitz, den 25. Januar 1880. Großherzogliches Garnison-Lazareth,

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #\. w., von öffentlichen Papieren.

(474) Aufkündigung Kur- und Neumärkischer Neuer 4/2 prozentiger Pfandbriefe

zur Einlösung durch Baarzahlung des Neunn-

werthys.

Die na{hfolgenden Kur- und Neumärkischen Neuen 43 prozentigen A

Nr. 77557 71799 71855 77865 77943 78226 79399 79524 79586 79679 79749 80044 80193 80587 80591 80623 90672 90687 90688 90689 90691, 21 Stü à 3000 M

Nr. 77413 77416 77418 77420 77421 77423 TT445 T7447 77448 77531 77532 77534 77579 77580 77581 77584 77586 77588 77591 77593 77594 77598 77600 77601 77651 77732 T7737 T7740 77743 77801 77866 77870 77871 77875 77876 77878 77879 77959 T7961 77964 77965 77968 77970 77971 77972 T7973 78231 78233 78238 78241 78242 78432 78433 78435 78439 78441 78443 78444 78447 78448 78449 78451 78455 78456 78459 78460 78463 78464 78468 78470 78931 78933 78934 79124 79125 79128 79129 79130 79134 79135 79310 79314 79353 79354 79364 79402 79403 79472 79473

angestellt und bescheinigt hat, daß Verklagter unbe-

auf den 13, Mai 1880, Vormittags 10 Uhr,

kannt wo? abwesend sei, wird der 2c. Hilgenberg

79355 79358 79360 79361 79474 79476 79477 79478 79481 79530 79532

hiermit aufgefordert, sich in dem zur mündlichen Verhandlung auf den 15. März 1880, Vormit- tags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an-

79635 79751 79760 80069 80115 80207 80327 80344 80365 80377 80388 80399 80602 80640 80750 81105 84611 86461 Stüdck

77886 78107 78941 19371 79546 79711 80086 80218 80241 80608 80709 81356 82736 37352

78248 78483 78521 78752 79147 79328 79560 79779 80095 80407 80433 80612

79622 79633 79701 79758 80067 80077 80203 80325 80343 80361 80376 80387 80397 80572 80636 80749 80824 84610 86460

242

77802 78706 78939 79367 79542 79710 80085 80209 80231 80577 80707 81113 82735 87351

77895 78482 78520 78751 78952 79327 79551 79776 80092 80402 80432 80611

7923 79626 79637 79657. 79698

79753 79754 79755 79923 79926 79951 80070 80072 80073 80196 80199 8020 80314 80315 80316 80328 80329 80331 80350 80351 80352 80370 80371 80372 80380 80381 80383 80390 80391 80392 80565 80566 80567 80604 80631 80633 80701 80744 80745 80751 80756 80757 81106 81350 81351 84613 84614 84615 86463 86466 86467 à 1500 A

Nr. 77536 77542 77888 77980 78246 78709 78712 78721 79137 79142 79317 79372 79417 79483 79548 79639 79642 79761 79764 79770 80119 80120 80121 80219 80220 80222 80242 80243 80244 80643 80644 80648 80761 80762 80764 82172 82173 82174 84616 86469 86471 90697. 98 Stü à

Nr. 77433 77435 78249 78261 78474 78492 78500 78740 78743 78774 78944 79152 79321 79376 79424 79661 79719 79934 79936 80098 80124 80417 80422 80438 80439 80831 80832 81201 82176 87354 87355. 77440 77626 78792 78800 79164 79171 79565 79573

79631 79700 79757 79954 80076 80202 80320 80342 80358 80374 80385 30395 8057] 8065 380742 80823 84609 86459 87345,

7TTT51 78694 78726 79366 79541 79708 79958 80208 80230 80247 80706 81111 82731 82732 87349 87350 600 M 77544 77894 78477 78481 78515 78517 78749 78750 78946 78948 79324 79326 79487 79490 79022 TC9TT1 79963 80090 80252 80253 80426 80427 80444 80580 80833 80835 81119 81122 82737 84621 86473 86474 100 Stüæ à 300 M 77627 77760 78782 78785 78815 78955 78958 79158 79332 79337 79438 79497 79664 79669 79671 79728 79730 79786 79789 79969 80130 80454 80455 80582 80616 80837 80840 80841 82741 82743 84623 84624 87357 87359. 45 Stüd a 150 A sollen in dem nächften Zinstermine JZohannis dieses Jahres von dem Ritterschaftlihen Kredit-Institut durch Baarzahlung des Nominalbetrages eingelöft werden.

Wir fordern daher die Inhaber auf, die gedachten

Pfandbriefe innerhalb der Zeit vom

1. bis 31. Juli 1880

an unsere Haupikasse zu Berlin (Wilhelmsplaßz Nr. 6) gegen Empfangnahme ihres Nominalbetrages in baarem Gelde einzuliefern, widrigenfalls die säumigen Inhaber mit den in den Pfandbriefen ausgedrückten Nechten präkludirt und mit ihren An- sprüchen auf die bei dem Kredit-Institut deponirte Baar-Valuta werden verwiesen werden.

Es steht den Inhabern auch frei, die gedachten Pfandbriefe {on vor dem Fälligkeitstermine, doch spätestens bis zum

15. Juni 1880 an eine unserer Provinzial-Ritterschafts-Kassen (zu Perleberg, Prenzlau oder Frankfurt a. O.) einzu- liefern. Ueber die Einlieferung wird Rekognition ertheilt und diese demnächst zur oben angegebenen Fälligkeitszeit bei derjenigen Kasse, bei welcher die Einlieferung erfolgt ist, durch Verabfolgen der Va- luta eingelöst. i 5

Mit den Pfandbriefen müssen auch diejenigen Zins-Coupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeitstermin lauten, sowie die Talons zurückgeliefert werden, Für nihcht zurück- gelieferte Coupons wird der gleihe Betrag am Ka- pitale gekürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser fehlenden Coupons verwendet zu werden.

Wenn die gekündigten Pfandbriefe längstens

1. August 1880 nicht eingeliefert worden sind, so wird die unter- zeihnete Haupt-Rittershafts-Direktion die Baar- Valuta auf Gefahr und Kosten der säumigen Pfand- briefs-Inhaber zu ihrem Depositorium bringen und die in diesem Erlasse angedrohte Präklusion und Verweisung durch eine Resolution festseßen. Jn diesem Falle werden vom

1, Oftober 1880 ab Seitens des Kredit-Instituts als Deposital-Be- hörde den Inhahern der Pfandbriefe von der für sie deponirten Baar-Valuta Depositalzinsen zu dem Saye von 31% jährlich berechnet, oder es wird die Valuta e Rechnung der Gläubiger in Kur- und Neumärkishe Pfandbriefe umgese{t werden.

(8. 5 der Beschlüsse des E. A. vom 20. Mai und 23, November 1869, genehmia! dur Allerh. Erlaß vom 20. Januar 1870. L S. 70.)

Berlin, den 26, Januar 1880.

Kur- und Neumärkische Haupt-Ritterschafts-Direktion.

von Klüßotww.

79628 79699 79756 79952 80074 80201 80319 30340 8856 80373 80384 80393 80569 80634 80747 80819 84607 86458 87344

77746 78691 78723 79320 79486 79648 79957 80122 80227 80245 80650 80828

78488 78739 78756 79150 79329 79654 79781 80096 80410 80434 80653 81199 86475

Nr. 78790 79159 79498

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen

Berlin:

79404 79406 79407 79408 79536 79537 79540 79615 79616 79618 79620

(einschließlich Börsen-Beilage).

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

M 26.

Deutsches Neich.

Gemäßheit des Artikels 16 der Schiffahrts-Akte für die 2e L inen vom 2. November 1865 (Preußische Gesez-Sammlung 1867 Seite 306 ff.) wird nachstehende Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben der europäishen Donau-Kommission während des Geschäftsjahres 1878 veröffentlicht :

E A G

Einnahmen, Franken

er an der Sulina-Mündung im Jahre 7 L en Sciffahrtsabgaben. Der Brutto- Ertrag Me ad hat sih auf nacstehende en belaufen: / Skagen von den Segel- und Dampfschiffen desgl. von den Flößen . O D Polizeistrafen . a Gesammtbetrag Mee Brutto-Einnahme . 2 031 766 iervon kommen in Abzug: Fie ten Lootsendienst an der Su- Fr. Ct. lina-Mündung . è G oZ 601. —, Für das Leuchtthurmwefen _48 853. —_ Hierdurch vermindert si der Reinertrag der Ab- gaben auf die Summe von . "s et

2011 810 3 500

181 454/-—- 1850 312

2) Werth der vorhandenen Materialien und Ueberschuß der laufenden Konten P e 131 689 90

Betrag des vom Jahr 1877 auf

1878 übertragenen Baarüber- (U e . 163 046 31

Gesammtbetrag des von 1877 auf 1878 über- L Ueberschusses 294 736 21

tisationsrate auf den Kaufpreis für die bei- | 9 pen lS hifféboote „Petrel“ und „Vell, fir 1878 G E 4) Verschiedene Einnahmen, wie Hospital-Gebühren, Uta Nerkauf von Materialien, Karten 2c. 2 UN 3 996 84 2 179 075 46

5) Depositen-Zinsen auf das Contocurrent ‘in Wien

6) Cours Seme Gesammtbetrag der Einnahmen:

Ausgaben. Titel I. Fug, ital 1. Innere Verwaltung. S R tal Leitung: iu Galat, einschließlich der den Seïitionen SAND Tultsha und Sulina ge- Mala Rot E Kapitel 2. ei und Einrichtungen für die Schiff- ahrt. i ; General-S{iffahrts-Jnspektion *) . Hafen-Kapitanat von Sulina*) Schiffahrts-Kasse. . « « « - Marine-Dospltal a f E S ie Gesammtbetrag der Ausgaben des Titel I. Titel 11. Technischer Betrieb und gewöhnli e

Arbeiten. Kapitel 1.

49 085 88

39 246/87 27 746/45 30 841/33 19 674/04

166 591/57

59 717 75 7 44275 150 380 31 26 328 83

243 869 61

La aba : ; Kapitel 2, Aufnahmen. a + Kapitel 3, Erhaltung der Schiffbarkeit . Kapitel 4. Verschiedene Arbeiten . S Gesammtbetrag der Ausgaben des Titel Il. Titel 111. Anleihe-Angelegenheiten und Nebenkolsten.

8. 1. Anleihe für die definitiven Arbeiten :

361 550

50 021 |—

5 822 95 88 574 85

506 368 85

Achte Jahre8zahlung auf die im Sahre 1868 aufgenommene Anleihe... « « « + - 8, 2. Betrag der für Rechnung der türkischen Regie- rung gezahlten Summen: R a aa Gr: _QL. General-Jnspektion pr. 1. Ja- nuar R Da O ; . 31772. —. Desgl. des Personals des Hafen- fFapitanats von Sulina . . _18 249. —._ Abzahlung auf das der Pforte schuldige R Es S0 Mee Gesammtbetrag der Ausgaben des Titel III, Titel 1V. _ Besondere Ausgaben für das Geschäfts- jahr 1878. Arbeiten. bet den Akan a o s 14 636 25 Verlängerung des südlichen Dammes ... . . .| Gesammtbetrag der Ausgaben des Titel IV. |

19 498 12 34 134 37

Bilanz.

Die Einnahmen des ordentlichen Budgets betragen

und die Ausgaben : Fr. Ct. inl 1: Verwaltung « « « - «,» 166/994. 5. « 11. Technisher Betrieb 2c... . . 243 869. 64. «„ U, Anleihe- 2c. Angelegenheiten . 506 368. 85, 1V, Besondere Arbeiten. . . . _34134. 37. 950 967, 43.

2179 075/46

L O die M in ute er Rechnung aterialien-Ankau U E ; ' ; C 00 1096 00) Demnach bietet das Geschäftsjahr 1878 einen ÜUeber- D N wovon: Kassenbestand in Galay. . desgl. in Sulina . Depositen in London . . i; : Dea 0 A 6 327 136. verschiedene Schuldner . 33 880. 73. zusammen wie oben : 1 132 944. 43.

Berlin, Ende Januar 1880.

*) NB. In diesen Ausgaben sind d'è Besoldungen des Personals der General-ÎInspektion und des Hafen-Kapitanats von Sulin@ für den Monat Dezember einbegriffen.

1046 131/0:

1132 944

58, 87, 95, 30.

305 665, 125 028. 341 232,

Nicßtamlliches.

Preußen. Berlin, 30. Januar. Jm weiteren Ver- lause der gestrigen -(48.) Sihung trat das Haus der Abgeordneten in die erste Berathùgg des Geseßentwurfs, betreffend die Ergänzung der ckVor-

Berlin, Freitag, 30, Januar

schriften über die Dienstbotenverhältnisse, ein. Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte, er habe sih zwar gegen den Gesehentwurf einschreiben lassen, habe dies aber nuc gethan, weil er darin eine Bestimmung ver- misse, die er für unbedingt nothwendig halte; er stehe aber vollkommen auf dem Boden des Geseßes. Das Bedürf- niß zu dieser Vorlage scheine unzweifelhaft zu sein wegen der Rechtsprehung der Verwaltungsgerichte und der in bedauerlihem Maße zunehmenden Ver- {lehterung des Dienstbotenmaterials. Weite Kreise klagten über Widerspenstigkeit , Ungehorsam und Kontrakt- bruch Seitens der Dienstboten. Das Ober:Verwaltungsgericht habe aber dahin erkannt, daß das zur Ausführung der Ge- sinde-Ordnung von 1810 erlassene Ministerialreskript von 1812 nicht zu Recht bestehe, und daß gegen die Polizeiverfü- gungen, welche dem entlaufenen Gesinde in den Dienst zurück- zukehren beföhlen, dieselben Nechtsmittel zuständen, wie gegen jede anderen Polizeiverfügungen. Es fehle also an einem Ge- seh, das für diesen Fall eine kurze und s{leunige Entscheidung “gewähre, durch welche beiden Theilen ge- holfen würde. Ein anderer Fehler dieses Gesezentwurfs bestehe darin, daß sowohl Herrschaften wie Dienstboten hinter dem Nücken des andern Theils vor dem gesetzlichen Kündi- gungstermine neue Miethsverträge abschlössen, also z. B. vor dem 1. Oktober, wenn dieser der Kündigungs- und der 1. Ja- nuar der Umzugstag sei. Wenn der Miethsthaler gegeben, sei au der Miethsvertrag abgeschlossen. Der Grund für das Gesinde, sih einen neuen Dienst zu suchen, sei oft ein ganz kleinlicher, ein sharfes Wort der Herrschast oder vielleicht nicht genügende Kost und dergleichen. Nachher thue es den Dienst- boten wieder leid, und sie wollten den Dienst wieder fortseßen. Aber der Kontrakt sei geschlossen und sie müßten daher am 1. Oktober kündigen. Er wolle auch die Herrschaften hier nicht in ein besseres Licht stellen. Viele sähen sich nah den guten Dienstboten ihrer Nachbarn um und wirkten fo lange auf sie ein, bis sie sie dur einen Vertrag dingfest gemacht hätten. Diese Miß- stände seien für beide Theile nachtheilig und müßten dur eine geseßliche Bestimmung abgestelt werden. Dabei dürfe man nit Präliminarien mit dem Vertragsabschluß verwechseln. Man werde niemals dur ein Geseß verhindern können, daß sih die Dieastboten vor der Kündigung um einen andern Dienst, oder die Herrschasten vorher um andere Dienstboten umtiäten. Die Petition des landwirthschaftlichen Vereins zu Crossen erwähne durch diesen Uebelstand verursachte Polizei- versügungen der Kreisaus\schüsse, die aber von der Aufsichts- behörde nicht bestätigt worden seien, weil ihnen die geseßliche Basis fehlte. Es seien nun Herrschaften zu Vereinen zusam- mengetreten und hätten sih verpflichtet, keinen Dienstboten ohne Mieths\chein zu miethen. Der Miethsschein könne doch im Juli oder August ebensó gut wie am 1, Oktober gefordert werden. Auch- in dem andern Hause, wo jeßt die Sache berathen sei, sei diesex Ankrag zur Sprache men, Herr von Simpson - Georgenburg habe denselben dott gestellt, und er glaube, im Prinzip habe man sih nicht ab- lehnend verhalten, sondern nur die formelle Wortfassung und die Einreihung an der Stelle, wo sie erfolgt sei, habe Anstoß erregt. Daß auch an die Königliche Staatsregierung derartige Anforderungen gestellt worden seien, bewiesen die Motive. Allerdings habe die Königliche Staatsregierung die Auffassung, daß es beide Theile beshränken würde, wenn man diese Vor- schrift aufnähme, er glaube aber im Gegentheil, es sei ein hoher Nuten für beide Theile, denn es verhindere das Ab- schließen eines heimlihen Vertrages, und das müsse beiden Theilen erwünscht sein. Erz halte diese Frage wirklich nicht für unwichtig, er halte sie der Erwägung vollkommen für werth und er glaube auch, daß die Frage gar nicht anders vom konservativen wie vom liberalen Standpunkt beurtheilt werden könne. Er bitte, die Frage objektiv zu prüfen, und er habe die feste Ueberzeugung, wenn man sie bei dieser Ge- legenheit niht regele, dann komme sie wieder. Er habe sih nicht erlaubt, besondere Anträge zu stellen, weil er glaube, daß das Haus wohl doch nicht über die erste Lesung heute hinaus- fommen werde, und er die Ansichten der anderen Seite des Hauses erst hören möchte, er behalte sih aber vor, einen An- trag nach dieser Seite hin zu formuliren. Er beantrage, die zweite Lesung im Plenum, aber nicht gleih heute, vorzu- nehmen.

G Der Abg. von Meyer (Arnsw.-lde) bemerkte, daß die all- gemeine Klage, daß das Gesinde alle Tage wechsle, übertrieben sei. Die drakonischen Geseße des Mittelalters und des vorigen Jahrhunderts bewiesen, daß es auch früher nicht besser ge- wesen sei. Nur seien die Zwangsmittel der Polizei jeßt ganz matt und kraftlos geworden. Die Herrschaft habe aber an dem Wechsel dieselbe Schuld, wie das Gesinde. Verschlimmert werde die Vershhlehterung des Gesindes befonders dadurch, daß man das patriarchalische und kollegiale Verhältniß zwischen Dienstherrshaft und Gesinde immer mehr eingeschränkt habe. Auch bei den kleineren Bauern sei dies der Fall. Sie äßen z. B. nicht mehr wie früher mit ihrem Gesinde an demselben Tisch. Nirgends aber wohne das Gesinde so {lecht, wie in Berlin. Auf dem Lande seien diese Verhältnisse wesentlich besser. Jn seiner langjährigen Praxis seien ihm bei Schäfern und Kuhhirten solche Streitigkeiten, wie sie hier aus diesen Ursachen entständen, niemals vorgekommen. Die Folge des Aufhörens jenes patriarchalischen Verhältnisses sei die, daß mán mit den bestehenden Geseßgen nicht mehr auskommen könne. ‘Die Mittel der Polizei gegen den Kontraktbruh reihten nicht mehr aus, das sei sehr bedenklich. Die Gesindeordnung sehe die D selbst als eine Strafe an. Das passe heute, wo die Nachfrage nah Dienstboten stärker geworden sei, als das Angebot, niht mehr. Wenn er heute seinen Knecht wegjage, habe sein Nachbar e eine halbe Stunde darauf engagirt; ja der Dienstbote \spekulire oft dur s{lechtes Benehmen auf die Entlassung. Die Polizei sei hier- gegen machtlos, und das Gesez müsse abhelfen. Er sei damit einverstanden, daß dem Hause hier niht eine Revision der ganzen Gesindeordnung vorgeshlagen würde, da nah seiner Crfahrung Gesete, die revidirt würden, jedesmal {lechter aus-

gekom- *

1880,

Jnhaftnahme. Leßtere sei niht die Strafe des Ungehor- jams gegen den Dienstherrn, sondern desjenigen gegen die Staatsbeamten. Man habe sie angefochten, weil die Kom- petenzbestinimungen nicht damit im Einklang ständen. Aber das praktische Bedürsniß sei e stärker als die Logik. Man habe darüber gestritten, ob die Herrschaft die Koften vor- schießen solle, wenn renitentes Gesinde zurückgeführt werde. Das Gesinde solle zwar die Kosten tragen, es habe aber ge- wöhnlich keine Baarmittel, sondern sein Geld auf der Spar- kasse. Nun nehme er einmal an, es würde "ihn: als Land- rath von der Herrschaft mitgetheilt, das Gesinde habe in der Sparkaffe einen Betrag, an den solle er sich halten. Er

müßte also bei dem Vorsißenden des Kuratoriums der Spar-

kasse anfragen, ob und wie viel der Dienstbote dort eingelegt

habe. Die Antwort des Kurators würde stets lauten, daß

derselbe bedauere, darüber keine Auskunft geben zu können,

weil er dadur den Kredit seines Jnstituts verderben würde.

Da sei nun im Herrenhause gesagt worden, das zu entscheiden,

sei sehr s{hwierig, weil das ganze Dienstverhältniß ein ge-

mishtes sei, es gehöre halb ins öffentlihe, halb ins Privat-

recht. Er sei bekanntlich kein Jurist, er lehne es sogar mit

großer Entschiedenheit ab, wenn ihn Jemand so bezeihnen

wolle, aber er müsse doch sagen, daß ihm diese Deduktion

sonderbar vorgekommen sei. Jhm scheine, daß das Gesinde- . verhältniß ein ganz einfa privatrechtlihes sei. Nur dadurh

unterscheide es sih von anderen gleichartigen, daß die Formen,

in der es behandelt werde, die des öffentlihen Rechtes seien;

privatrechtlich bleibe es aber deshalb doch. Er stelle anheim,

ihn anders zu belehren. Daraus folge für ihn, daß der

Antragsteller, also die Dienstherrshaft, unzweifelhaft

diese Kosten tragen müsse vorbehaltlich der Erfiattung

durch den Kneht, und daß sie auch verpflichtet sei,

einen Vorschuß zu geben. Er möchte also empfehlen, dieses Gese heute in zweiter Lesung anzunehmen und bald darauf dann in dritter. Er wolle sih dann nur einen Antrag vor- behalten, nämlih in Bezug auf §. 3. Jm §8. 1 sei gesagt,

wenn Gesinde einen Kontraktbruh begehe, solle es mit Geld- strafe von 5 bis 60 M bestrast werden und in §3 heiße es:

wenn eine Herrschaft ein Gesinde zum Kontraktbruch verleite, solle sie mit 5 bis zu 100 M E bestrast werden. Er habe schon gestern oder vorgestern sih erlaubt, darauf auf- merksam zu machen, daß bei allen Strafandrohungen nicht das Maximum, sondern das Minimum entscheidend sei, und er würde glauben, daß es angemessener sei, in dem zweiten Falle die Herrschaft mit 10 /6 Strafe im Minimum zu belegen. Diesen Anträg behalte er sich für die zweite Lesung vor. /

Der Abg. Jungck erklärte, er hätte den Geseßentwurf am liebsten der Justizkommission überwiesen, befürchte aber, daß bei solcher kommissarishen Vorberathung, da das Haus mit Arbeiten überhäuft sei, die Vorlage leiht für diese Session ins Wasser fallen könnte. Um Raum für das Stellen von Verbesserungs-Amendements zu lassen, beantrage er, für heute die zweite Berathung von der Tagesordnung abzuseßen. Eine solche wesentlihe Verbesserung fei besonders bei §8. 4 zur Fest- seßung eines Forums für die Streitigkeiten zwischen Herr- schaft und Gesinde anzubringen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode wüns{cht, daß dent Gesinde auch nach Ablauf der Dienstzeit die Annahme eines neuen Dienstes nur gegen Vorzeigung des Miethsscheins, nicht blos des Dienstbuchs, gestattet werde, weil viele Dienstboten sich während der Dienstzeit auf Grund des Miethsscheins an- derweitig vermietheten, nah abgelaufener Dienstzeit aber auf Grund des Miethsbuchs sich einer zweiten Herrschaft verding- ten. Er glaube deshalb, daß es sehr wünschenswerth sei, dahin Bestimmungen zu treffen, daß freilich der Schein nah wie vor aufrecht erhalten bleibe, daß aber nur dieser Schein und nicht das Dienstbucy als solches beweisende Krast habe, um einen neuen Dienst eingehen zu können, daß das Buch nur den Charakter des Beweises dafür bekomme, daß das alte Dienst- verhältniß legal abgeschlossen sei. Wenn die Sache in dieser Form entwickelt werden würde, so hätte man nach seiner Meinung das erreiht, was er für dringend wünschenswerth halte, das Gesinde weniger in Versuhung zu bringen und der Gefahr der Bestrafung auszuseßen. Es würde dann nur auf den Schein hin sich vermiethen können, während die Chance, auf das ausgehändigte Dienstbuh sich noch einmal zu ver- miethen, vorweg ausgeschlossen wäre. Wenn man auc §. L des Entwurfs annehme, so bleibe dieser Uebelstand, der bei ihm zu Hause sehr nahhaltig empfunden werde, dennoch be- stehen und er habe es deshalb für seine Pflicht gehalten, bei dieser Gelegenheit die thatsählihen Verhältnisse ausdrüdlich hier zur Sprache zu bringen, eine Darstellung, der wohl Nie- mand wiedersprehen könne, der über dieselben orientirt sei. Er sei gegen die kommissarische Behandlung der Vorlage, und bitte, die weitere Berathung in plenum statifinden zu lassen.

Der Abg. Richter erklärte, der vorliegende Geseß- entwurf sei ein recht drastishes Beispiel für die hier hon vielfa gerügte Geseßesmacherei; er wundere sih insbesondere, daß der Abg. von Meyer (Arnswalde), der hier vielfah über die Eile der Gesehgebung geklagt ha” F jeßt das Geseß ohne Kommissionsberathung möglichst ras J in zweiter und dritter Lesung annehmen wolle. Das H’ ¡rren- haus habe sich die Sache viel gründlicher angesehen. “Hier habe man kaum Leit, sih das Geseß ordentlichanzuseh- g. Le Geseß habe zwei Seiten; einmal handele es von d y polizei- lihen Zwang und zweitens von der Bestrafung d „5 Kontrakt- bruchs. Die Kreisordnung von 1872 habe die polizeilichen Zwangsmittel erst grundsäßlih neu geregelt. Auf dem Lande bezögen si die meisten, wenn niht alle dieser Zr oangs- mittel auf das Gesinde, und es habe si gezeigt, de von den Amtsvorstehern namentlich mit d ¿n Exekutivhaft vielfach Mißbraut getrieb- ».Zerde, wie ex 1876 in der Kompetenz-Kommission nage" oiesen habe. Das Or- ganisationsgesey regele nunmehr diese Materie v0 n Neuem und das vorliegende Gesez greife hier wieder die praktis wichtigste Materie, das Gesindewesen, heraus und 1 egele das polizeilihe Zwangsverfahren abermals anders, als im Orga- nisationsgeseß vorgeschrieben sei, Da dürse man ih nicht

fielen, Die Mittel, die hier vorgeschlagen würden, seien polizeilihe Zurüctführung, ein sehr scharfes Mittel, und

wundern, wenn im Lande die Rechtsunsicherheit wa se. Nach

esugnif jen de