1880 / 30 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

M A Inserate für dea Deutschen Neichs- u. Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handele- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deatschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. SRRANN On Aufgebote, Vorladungen u. dergl,

Deffentlicher Anzeiger.

Berlin, 8. W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung

X 9. 2. w. von öffentiichen Papieren,

É 2, 7 Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc.

5, Inäustrielle Etablissgementa, Fabriken und Grosshandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen, | In der Börsen-

9, Familiez-Nachrichten. beilage. E)

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

„Juvalidendauk“, Rudolf Mosse, HaasenFcin & Bogler, G. L, Daube & Co., E. Slotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Anuoneen-Bureaus. e

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen-

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Tapezierer Emil Theodor Wilhelm Müller, früher zu Berlin, welcher flüchtig ist, oder sich ver- borgen hält, ist in den Akten R. I. 163/79 die Untersuhungéhaft wegen dringenden Verdachts der Unterschlagung, verübt im Jahre 1876 an Gegen- ständen dcs Generals Berdan, beschlossen worden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtvoigteigefängniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 31. Januar 1880. Königliches Amts- C I., Abtheil. 85, v. Marck. Beschreibung.

lter: 49 Jahre, zu Neisse am 31. Dezember 1831 geboren, Größe: 1,75 mw, Statur: unterscßt, korpu- lent, Haare: s{chwarz, Stirn: frei, Bart starker, dunkler Schnurrbart, Augenbrauen : \{warz, Augen : braun, Nase: gewöhnli, Mund: gewöhnlich, Ge- siht: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache : deutsch. Besondere Kennzeichen: Sicheres und ge wandtes Ausftreeten.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar- beiter Wilhelm Kühne aus Nowaweß, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuhungshast wegen wiederholter vorsäßlicher körperlicher Mißhandlung, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Sach- beshädigung aus §8. 223, 113, 303, 74 Strafgeseßz- buches verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Lardgerichtzgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 31. Januar 1880. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Land- gerichts. Horn, Sekretär. Beschreibung. Alter 23 Jahre, den 5. Oktober 1856 gcboren, Größe 9 Fuß 1—2 Zoll, Statur unterseßt, Haare dunkel- blond, Stirn hoch, Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnli, Zähne vollständig, Kinn pçcewöhnlih, Gesicht oval, Ge- sihtéfarke blaß, Spradhe deutsh. Besondere Kennzeichen: Auf einem Arm, welcher? kann niht angegeben werden, W. K, in blauer Farbe tätowirt.

[1677]

1) Der Trainsoldat, Arbeiter Thomas Nozinc ck, am 12. Dezember 1847 zu Koniawy, Kreis Bomst, geboren, 2) der Trainsoldat Johann Friedrich Wilhelm Awege, am 2. März 1839 zu Schwar- miß bei Grüneberg gebcren, werden beschuldigt, als beurlaubte Ri fervisten ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbebörde Anzeige erstattet zu haben, Ueber- tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 5. April 1880, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffen- geriht hierselbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Regierung, Abtheilung des FIn- nern, zu Potsdam ausgestelten Erklärungen verur- theilt werden. Potsdam, den 29. Oktober 1879. Die Gerichts\chreiberei des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.

Steckbrief, Gegen den angeblichen Tuchmacher- gen August Laege aus Proyen, Kreis Neu- Ruppin, ist die gerihtlihe Untersuchungshaft wegen eines in der Nacht vom 22. zam 23. d. M. zu Drentkau, Kreis Grünberg, verübten Diebstahls in den Akten V. G. 64/80 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil 2c. Laege flüchtig ist. Es wird ergebenst ersucht, den 2c. Laecge im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sih vorfindenden Sachen und Geldezn an unser Gericht8gefängniß hierselbst ab- zuliefern. Der angebliche Laege ist“ von mittlerer Statur und ist bei ihm die rehte Wange bedeutend dicker als die linke, Er trug einen längeren grauen Rock, ein {mußbig karirtes Halstuch und trägt jetzt vermuthlih als Fußbekle.dung ein Paar blaue Tuch- schuhe. Weiteres Signalement kann nicht angegeben werden. Grünberg, den 29. Januar 1880. König- liches Amtsgericht. Abtheilung V.

A i: ; ree

egen den unten beschriebenen Grubenarbeiter August Rohkohl aus Holdenstedt, welcher flüchtig ift, ist die Untersuhungshaft wegen Verdachtes des Betruges und der Flucht verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerihtsgefängniß hierselbst abzuliefern.

Hoyerswerda, den 27. Januar 1880.

Königliches Amtszericht. Andrae.

Beschreibung. Alter: 31 Jahre. Größe: 1 m 70 cm. Statur: übermittel. Haare: s{warz. Stirn: frei. Bart: s{warzer Schnurrbart. Augen- brauen: sbwarz. Nase: gewöhnlih. Zähne: gut. Kinn : gewöhnlich. Gesicht: länglich. Gesichtsfarbe : G, Sprache: deuts, polnisher Dialekt. Kleidung: graues Jacket, Militärmüte, \{chwarze Hose. Besondere Kennzeichen :; etwas X-Beine.

Steckbrief. Der unten beschriebene Schäfer Peter Gondolf von Amöneburg, i}, nachdem er wegen schweren Diebstahls und einer Reihe weiterer Ver- e festgenommen war, entwichen. Es wird er- ut, denselben festzunehmen und in das- Land- gerihtsgefängniß dahier abzuliefern. Marburg, den 2, &ebruar 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlihen Landgerichte. Fulda. Schuchardt. Beschreibung. Alter: 25 Jahre, Größe: 5 Fuß 6 Zoll, Statur: kräftig und s{lank, Haare: blond, Stirn: frei, Bart: rasirt, Augen- brauen : blond, Augen: blau, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Zähne: gut, Kinn: oval, Ge- siht: gewöhnli, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache : gewöhnlich, Kleidung; graue Hose, blauer Kittel, {chwarzseidene Müße, heligraues Jaquet, rothwollene Iade, Ap Hemd, braune Strümpfe, * ein Paar Stiefeln, ein buntes Halstuch, ein braun wollenes Halstuh. Besondere Kennzeichen: Der

rihten über den genannten Abwesenden besißen, zur Tis eee s folher Nachrichten U fG E 4 gle

[2959] Oeffentliche Borladung. In der Strafsache wieder den Schmiedegesellen Klameth und Gensssen zu Groß-Ehrenberg wegen gemeinscaftliher Körperverlezung soll der Schmiede- gesell Wilhelm Bimm, zuleßt wohnhaft in Oelirx- dorf bei Itzehoe, vor dem hiesigen Shöffengericht am 22. April 1880, Vormitiags 9 Uhr, als Zeuge vernommen werden. Derselbe wird, da sein Aufenthalt unbekannt ift, hiermit vorgeladen resp. zur Anzeige scines zeitigen

Aufenthaltsorts aufgefordert. Berlinchen, den 2. Februar 1880. Königliches Amtsgericht.

Nachstehend bezeichnete Personen: 1) der Haus- diener Friedrich Ferdinand Heine, geboren am 31, Oktober 1856 zu Schwiebus, zuleßt in Berlin, 2) der August Julius Reinhold Hoffmann, geboren am 7. April 1856 zu Liebenau (desen jeßiger Aufenthaltsort unbekannt), 3) der Schiffer Friedrich Christlieb Gottlieb Lupke, geboren am 28. Dezem- ber 1856 zu Tschicherzig (dessen jeßiger Aufenthalts- ort unbckannt), 4) der Schlosser Edmund Rudolf Modestus Petke, geboren am 14. Juni 1856 zu Züllichau, zuleßt in Berlin (zur Zeit angeblich in Rußland), 5) der August Weiß, Sohn eines Marionettenspielers, geboren am 1. Januar 1857 zu Neuhöfchen (dessen jeßiger Aufenthaltsort un- bekannt), 6) der Moriß Louis Robert Polke, ge- boren am 8. Juni 1857 zu Züllichau, zuleßt in S chwiebus (zur Zeit angeblih in Amerika), werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaub- niß das Bundeëgebiet verlassen oder nah erreichtem militärpflihtigen Alter sih außerhalb des Bundes- gebietes aufgehalten zu haben —, Vergehen gegen 8. 140 Abf. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben wer- den auf den 9, März 1880, Mittags 12 Uhr, vor vie Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselb zur Hauptverhandlung geladen. Bei un- entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. übe die der Anklage zu Grunde liegenden That- sahen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Guben, den 25. November 1879, Königliche Staatsanwaltschaft, Burchtorff.

[2590]

Der Photograph Gottfried Hermann Haake, geboren am 2. September 1855, aus Ziebinzen, Kreis West-Sternberg, jeßt unbekannten Aufent- halts, wird besculdigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich tem Eintritte in den Dienst des stehen- den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er- laubniß das Bundesgebiet verlassen oder nah er- reichtem militärpflihtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben. Vergehen gegen 8, 140 Abs, 1 Nr. 1 Str. G. B. Derselbe wird auf den 20, April 1880, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts hier- selbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent- \chuldigtem Ausbl:iben wird derselbe auf Grund der nah §. 472 der Straf-Prozeßordnung von der Königlichen Regierung zu Frantfurt a. O. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aus- gestellten Erklärung verurtheilt werden. Guben, den 24, Sanuar 1880, Königliche Staatsanwaltschaft.

Eubhbaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

[2879] Aufgebot.

Auf Antrag des Altfizers Christoph Lange in Honningen wird der unbekannte Besißer des dem 2c. Lange angeblich abhanden gekommenen Spar- kassenbuhes der Sparkasse in Bergen a/d. D. Nr. 2207 über 3415 4. nebst Zinsen seit Januar 1879 hierdurch aufgefordert, feine Ansprüche und Rechte an diesem Sparkassenbuche spätestens im Aufgebotstermine am Montag, deu 4. Oktober 1880 vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls dieses Sparkassenbuch für kraftlos er- klärt werden soll, Lüchow, den 28. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. Il,

v. Dassel.

[291] Mufgebot.

Haus Franz Wilken (auch Wilcken geschrie-

ben), geboren zu Schlutup am 19, Mai 1818, hat

zuleßt im Jahre 1839 in einem Briefe aus London

Nachcicht von sich gegeben; seitdem ist sein Auf-

enthalt unbekannt geblieben, Demselben is aus

dem Nachlasse des 1878 hierselbst verstorbenen Korn- messers Hamann cin Erbtheil zugefallen.

Nachstehend benannte vier Kinder einer verstor-

benen Schwester des Abwesenden,

Franz Runau, Bauunternehmer hierselbst zu- gleih als Testamentsvollstrecker des verstor- benen Kornmessers Hamann,

Iehaun Bom Franz Nunau, Fischer in

utup,

Anna Maria Bade, geb. Runau, c. c. m. in Swlutup,

Anna Catharina Elisabeth Kranz, geb. Nunau, e. c. m. in Schlutup

haken durch ihren Bevollmächtigten, Rechtsanwalt

Dr, G. Plitt hierselbft, beantragt, den genannten

Abwesenden für todt zu erklären und dessen Ver-

mögen ihnen zuzusprechen.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Nach-

aber

1) der abwesende Hans Franz Wilken,

2) dessen etwaige Erben, soweit sie gleiche oder bessere Rechte als die Antragsteller zu haben

3) dessen etwaige Gläubiger hierdurch aufgefordert, binnen eines Jahres, \echs Wocben und drei Tagen vom Erlaß dieses Aufgebots an gerechnet, spätestens also am 9, März 1881, bei dem unterzeichneten Gerichte sich zu melden, unter dem Nechtsnachtheil, daß widrigenfalls

9, Sans Franz LWilken für todt erklärt,

b, das Vecmögen desselben”den Antragstellern zuge-

sprochen,

c. die nit angemeldeten Erben und Gläubiger

desselben mit ihren Ansprüchen an dessen Ver- mögen ausges{lossen werden sollen.

Auswärtige Erben oder Gläubiger haben bei der Anmeldung einen hiesigen Bevollmächtigten zu be- stellen. ar N: Ben Gra

Lübcck, den 22. Januar 1880. Fr ENES)

__ Das Landgericht, Civilkammer Uk. Claussen. Scchmedes. Dr, Sommer.

Veröffentlicht, Schlichting, Gerichts\chreiber-Gehülfe.

A Aufgebot.

Der Sanitäts-Rath Dr. Nunge zu Nafsau bat das Aufgebot der auf den Inhaber lautenden Aktie der Aktienaesellshaft des Bades Nassau Nr. 593 über 100 Fl. „Einhundert Gulden“ südd. Währung mit Dividendenbogen und erstem Talon, ausgestellt am 1. November 1865, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf e ia Pie den 17, September 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- geèo!stermine jeine Rechte anzumelden und die Ur- Tunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Naffau, den 29. Januar 1£80.

Königliches Amtsgericht. Bellinger.

Der am 14. Oktober 1856 verstorbene Rentier Johann Gabriel Ludolph Kindt zu Lübe hat zu Erkten ernanyt:

1) seine Ehefrau Meta, geb. Preiss,

2) feinen Bruder Franz Friedrih Kindt, Apo-

theker in Lübeck,

3) seinen Bruder Christel Kindt, Apotheker in Bremen,

4) die Kinder seiner verstorbenen Schwester Sophie, der Chefrau des Kaufmanns Friedrich Boldemann,

5) feine Schwester Dora, Ehefrau des Kauf- manns Johann Gottfried Martens zu Wismar,

und daneben Folgendes bestimmt:

„Sollte einer von meinen zu Erben ein- geseßten Geschwistern oder Geschwisterkindern, bevor sie in den Genuß meines Nachlasses ein- treten, mit Tode abgehen, so sollen demselben zunächst dessen Descendenten substituirt scin; sind dagegen keine Descendenten vorhanden, so sollen den Geschwisterkindern jedes Stammes zunächst deren Geschwister und erst, wenn auch deren keine mehr am Leben, die in den an- deren Stämmen Ueberlebenden substituirt sein, dergestalt, daß immer die Theilung nah Stämmen geschieht.“

Bezüglich der Erbtheilung hat der Erblasser be- stimmt, es solle seine Wittwe den lebenslänglichen Besiß und Genuß des Nachlasses haben, nach deren Tode aber der Nachlaß „den neben ihr eingesetzten 08 vach Stämmen zu gleichen Theilen zu- allen.”

Nachdem die Wittwe des Erblassers verstorben,

ergeht auf Antrag des Nachlaßkurators, Bürgermeisters

Dr. Behn hierselb, Behufs Liquidation und Ver-

theilung des Nachlasses die Aufforderung :

1) an alle Erbberechtigten: ihre Ansprüche unter Vorlegung der dieselben beweisenden Urkunden beim Landgerichte spätestens in dem auf

Dienstag, den 1/4. Dezember 1880, Morgens 11 Uhr,

anberaumten Tcrmine bei Meidung des Aus- \{lu}ses anzumelden ;

an die Nachlaßgläubiger : ihre Ansprüche bis zu jenem Tage beim Naä laßkurator und wenn von diesem ein Anerkennungsschein nicht ertheilt wird, beim Landgerichte spätestens in jenem Termine bei Meidung des Aus- \{lusses anzumelden ;

5) an die Nadblafschuldner : das Geschuldete bei Meidung doppelter Leistung nur an den Nach- laßkurator zu leisten.

Die Anmeldungen beim Landgerichte können {on

vor jenem Termine s{riftlich oder zu Protokoll des

Gerichts\chreibers erfolgen.

Personen, welche außerhalb des Lübeckischen Frei-

staats wohnen, haben einen hiesigen Zustellungs-

bevollmächtigten zu benennen, widrigenfalls alle späteren Zustellungen an sie nur durch Aufgabe zur

Post bewirkt werden. Vertreter bedücfen einer be-

glaubigten Vollmacht.

Lübeck, den 16. Jauuar 1880.

Die Civilkammer L. des Landgerichts.

Hoppenstedt. Dr. Herm. Sommer.

Bruhn. Scchweiss.

[2893]

Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen

Landgerichts zu Posen vom 16. Oktober 1879 ift

das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen

folgender wegen Verleyung der Wehrpflicht

angeklagten Personen :

1) der Arbeiter Karl Adolph Hanschke, geboren am 6. Dezember 1852 in Petzen Hauland,

2) der Arbeiter Melchior Augustyniak, geboren am 1, Januar 1854 in Dusin,

Entsprungene hat lange Füße.

glauben,

15, November 1854 in Pelczyn, zuleßt in Königsberg aufhaltsam,

4) der Kaufmann Hauasse Poznanski, geboren am 8, Januar 1854 in Dolzig, zuleßt in Lissg aufhaltsam,

5) der Schuhmachergeselle Theophil Sikoréki, ge- boren am 27. April 1855 in Bnin,

6) Martin Jochimc,ak, geboren am 13. Oktober 1855 in Dolzig,

7) Stanislaus Urbanéki, geboren am 12. No- vember 1855 in Dolzig,

8) Thomas Sikorski, geb. am 12. Dezember 1855 in Schcimm, 4

9) Adalbert Sprengel, geboren am 23. März 1855 in Wieszczyczyn,

10) Valentin Pogorzaly, geboren am 8. Februar 1855 in Iczéwo,

11) Nathan Kraut, geboren am 25. August 1856 in Dolzig,

12) Marcus Guttmacher, geboren am 13. August 1856 in Jaraczewo,

13) Karl Robert Gregor, geboren am 16. Juni 1856 in Kurnik,

14) Adalbert Jaskula, geboren am 13. April 1856 in Kurnik, zuleßt in Prusiaowo aufhaltsam,

15) Johann Kujáwa, geboren am 28. Dezember 1856 in Kurnik, /

16) der H ilgehülfe Franz Przymusinski, geboren

am 24. März 1856 in Kurnik, zuleßt in

Czempin aufhaltsam gewesen, i

Heimann Schredski, geboren am 24. März

1856 in Kurnik, ;

Adalbert Strzyzcwski, geboren am 23. März

1856 in Kurnik,

Marcus Unger, geboren am 27. Januar 1856

in Kurnik, i

Emil Hirs, geboren am 6. Oktober 1856 in

Schrimm, : l

Adalbert Kessolowski, geboren am 6. März

1856 in Prusinowo,

Fohann Nowaczyk, geboren am 23. Dezember

1856 in Radzewo, ; i

der Schneidergeselle Adam Tercisinski, çeboren

am 16. Dezember 1856 in Radzewo,

Anton Baranski, geboren am 2. Juni 1856 in

Moórka,

Mathias Wojtkowiak, geboren am 21. Februar

1856 in Wieszczyezyn,

26) Andreas Rybaszewsfki,

vember 1856 in Drzonek,

27) Michael Konieczny, geboren am 21. November 1856 in Niestabin,

28) Nepomucen Jackowski, geboren am s. Mai 1856 in Wltosciejewki

mit Beschlag belegt.

Verfügungen über dasselbe sind der Staatskasse

gegenüber nichtig. §. 326 Str. G. B.

Schrimm, den 31. Januar 1880, f Der Vorsißende der Strafkammer bei dem

Königlichen Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

170) 18) 19) 20) 21) 92) 23) 24) 25) geboren am 26. No-

[2921] Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn, L Ee Submission auf Lieferung ; i von Cisen, Eisenwaaren, di- T versem Eisengüß, Metalien, Werkzeugen und Geräthen. Termin: Freitag, den 13. Februar cr., Vorm. Sizungssaale, Leipziger

r TE mhmrer 10 Uÿr, in unserem Play 17. Bedingungen 2c. find von unferer Central-Kanzlei gegen 1,5 4 zu beziehen und is anzugeben, auf Were Gegenstände zu submittiren beabsichtigt wird. Offerten sind an uns frankirt und versiegelt mit der Aufschrift :

„Offerte auf Lieferung von Werksiatts-

Materialien L.“ einzusenden. Berlin, den 31. Januar 1880.

Königliche Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[2913] Bekauntmachung.

Die Stelle des dritten CGeisilihen an der hie- figen evangelishen Kirche wird binnen Kurzem vakant und soll möglichst bald wieder beseßt werden. Das Einkommen beträgt nach dem Durchschnitte der leßten sechs Jahre 2370 (4 Wahlfähige Be- werber wollen ihre Meldungen nebst Lebenslauf längstens bis zum 15. Müärz d. J. uns einreichen, Grüuberp i./Shlesien, den 31. Januar 18£0. Der Magistrat. Kampfmeyer.

[2983] ; : : Bank des Berliner Kafsen-Vercius.

In der Generalversammlung vom 11. d. M. wird mit Bezug auf §8. 49 des Statuts auch ein Antrag des Ausschusses der Aktionäre vom 2. d. M. auf Aenderung des Statuts (§. 10) wegen Ve- währung von Lombard-Darlehnen auf ausländische Effekten nach den Beleihungs-Grundsäßen der Deutschen Reichsbank zur Verhandlung gelangen. Berlin, den 3. Februar 1880. Der Verwaltungsrath der Bank des Berliner Kassen-Vereins. Delbrüd, Vorsitzender.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Ke\\ el). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen

Berlin:

3) der Arbeiter Andreas Dutkiéwicz, geboren am

(einschließlich Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 30.

Berlin, Mittwoch, den 4. Februar

1880.

Ü S S S S R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R S R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R R E R E R E E E R E R R R E R R R R R Ä R R R R R R R R R R E R R R R R R R R R R R R R R Ä R R R R R R R R R E R R R E R R

Nichkamlliches.

Preußeu. Berlin, 4. Februar. m weiteren Ver- saufe der gestrigen Sißung des Herrenhauses erstattete die Kommission für den Staatshaushalt und für Finanz- angelegenheiten mündlichen Bericht über die Uebersicht von den Staatseinnahmen und -Auégaben des Jahres vom 1. April 1878/79.

Der Berichterstatter Graf von der Schulenburg-Angern

16:

Dee die Etatsüberschreitung bei Kap. 7 Titel 39 der Ausgaben für den „Neubau des Regierungs- und Ober-Präsidialgebäudes zu Schleswig und Ausstattung desselben mit Mobiliar“ in Höhe von 101 490 ÆÁ 36 S vorläufig niht zu genehmigen;

I]. vorbehaltlih der bei der Prüfung der Rechnungen sich er- gebenden Erinnerungen die nachgewiesenen Ctatsüberschreitungen für das Jahr 1878/79 in Höhe von 22809997 4 69 4, nd die niht auf geseßlichen Bestimmungen bervhenden außeretats- mäßigen Ausgaben für dasselbe Etatsjahr in Hôhe von 1 123 274 M4. 21 S nachträglich zu genehmigen. E

Das Haus nahm diese Anträge ohne Diskussion an.

Es folgte die einmalige Shlußberathung über den 31. Be- riht dec Staatsshulden-Kommission, betreffend die Verwal- tung des Staatsshuldenwesens im Rechnungs- jahre vom 1. April 1878/79. Der Referent Graf von der Schulenburg-Angern beantragte, der Königlichen Hauptver- waltung der Staatsschulden über die Rehnungen der Staats- \hulden-Tilgungskasse, der Hauptkasse der neuen Landestheile und der Kontrole der-Staatspapiere die Decharge zu ertheilen, und das Haus trat diesem Antrage bei. d

Dex fünfte Gegenstand der Tagesordnung war die ein- malige Schlußberathung über den Geseßentwurf, betreffend die Abänderung des Fischereigeseßes für den preußi-

chen Staat vom 30. Mai 1874. Dieses Gese war bereits einmal im Herrenhause berathen und dann dem Ab- geordnetenhause zur Berathung überwiesen worden. Hier hatte das Geseß einige unwesentlihe Aenderungen erfahren und mußte aus diesem Grunde zur nochmaligen Berathung an das Herrenhz:us zurückgesendet werden. Der Referent, Herr von Behr-Schmoldow empfahl, dem Gescßentwurfe in der von dem Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung die Zustimmung zu er- theilen. Der Regierungskommissar, Geh. Regierungs-Rath Fastenau unterstüßte diesen Antrag. Frhr. von Mirbach hob hervor, daß das im Art. 4 des Geseßes den Fischereiberech- tigten gestattete Fangen von Fischottern, sowie Fishreihern und anderem der Fischerei shädlihem Geflügel auch dem nügßlichen Geflügel, wie Enten u. f. w., gefährlih werden könnte. Er bean- tragte deshalb, dem Art. 4 einen dahingehenden Zusaß zu geben, daß das Fangen dieses Geflügels nur mit solchen Apparaten geschehen dürfe, die dem nüglichen Geflügel nicht s{hädlih wer- den können. Der Referent widersprach diesem Antrage, nament- li mit Rücksicht auf das Zustandekommen des wichtigen Geseßes, weil dasselbe nah einer solchen Aenderung nochmals an das Ab- geordnetenhaus gehen müsse, und es fraglich sei, ob dieses der Aenderung zustimmen werde. Nachdem auh der Regierungs- fommissar dem Antrage widersprochen und unter Hinweis auf dessen Undurchführbarkeit die Versicherung abgegeben, daß die Staatsregierung {hon im Wege der Polizeiverordnung das ihrige thun werde, derartige Kontraventionen, wie sie der Antragsteller befürchte, zu verhindern, zog der Leßtere seinen Antrag zurück, und das Haus trat ohne weitere Diskussion dem Antrage des Referenten bei.

Der leßte Gegenstand war der Bericht der Justiz-Kom- mission über den Geseßentwurf, enthaltend Bestimmu-' gen über das Notariat. Der Referent, Herr Strulmann, be- fürwortete, dem Gejeßentwurf mit den von der Kommission vorgenommenen Abänderungen zuzustimmen. Die ersten drei Paragraphen des Besetes empfahl die Kommission unverändert den 8. 4 mit einer nur redaktionellen Aenderung anzunehmen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei. Hinter 8. 4 beantragte die Kommission, folgenden §. 4a. ein- zuschalten :

„Jn den Geltunasbereichen des Gesetzes vom 11, Juli 1845 und der Rheinischen Notariatsordnung vom 25. April 1822 bedarf es bei der Beglaubigung von Unt.2schriften weder der Zuziehung von Zeugen, noch der Aufnahme eines Protokolls; bei der Auf- nahme von Protesten bedarf es der Zuziehung von Zeugen nicht.“

Auch dieser Antrag wurde ohne Diskussion genehmigt. Der 8. 5 lautete in der Fassung der Regierungsvorlage, deren unveränderte Annahme die Kommission empfahl, folgen- dermaßen :

«In dem zum Bezirke des Ober-Landesgerichts zu Celle ge- hörigen Kreise Rinteln werden die noch geltenden Vorschriften der Hannoverschen No tariatsordnung vom 18. September 1853 mit Ausfch{luß der Abschnitte VIII,, IX. (Anlage) eingeführt.

Die bis terigen Vorschriften über das Verfahren bei der Auf- nahme leßtwilliger- Verfügungen bleiben unberührt.“

Herr Adams stellte den Antrag, diesem Paragraphen einen Zusaß zu geben, um diejenigen Bestimmungen der Hannover- chen Notariatsordnung aufzuheben, welche es den Notaren A Pflicht macht, die Notariatsprotokolle eigenhändig zu

chreiben. Nach kurzer Befürwortung dieses Antrages, gegen den auch der Regierungskommissar, Geh. Ober-cFustiz-Rath

Kurlbaum 11. und der Referent nichts einzuwenden hatten,

wurde derselbe und mit ihm 8. 5 in der Fassung der Regie-

rungsvorlage angenommen.

Der §. 6 fand mit einer kleinen redaktionellen Aende- rung, der 8. 7 unverändert in der Fassung der Regierungs- vorlage Genehmigung. Für §. 8 hatte die Kommission fol- gende Fassung vorgeschlagen :

„In den Geltungsbereichen des Gesetzes vom 11. Juli 1845 und der Hannoverschen Notariat8ordnung vom 18. September 1853 werden Auslagen der Notare und Gebühren derselben für Erhebung und Ablieferung von Geldern und Werthpapieren nah den für Rechtsanwälte geltenden Borschriften (§8. 76 bis 83, 87 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte) erhoben, die Gebühren für Grhebung und Ablieferung von Geldern jedoch nur dann, wenn die Erhebung der Gelder nah dem Inkrafttreten des gegen- wärtigen Gesetzes Hatidefünbea hat. Gebühren für die Beglaubi- gus von R werden in allen Fällen nach Maßgabe des

. 8 Nr. 3 des Kostentarifs für Grundbuchsachen, Beilage zur

Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872, erhoben.“ Sowohl diese Fassung als auch die unveränderte Fassung

der §8. 9 und 10 fanden ohne Diskussion die Zustimmung des Hauses. Schließlih wurde au in gleicher Weise die fol- gende, von der Kommission vorgeschlagene Resolution ange-

nommen :

„Die Königliche Staatsregierung wird ersuht, falls das bal- dige Zustandekommen einer Notariatsordnung für das Deutsche Reich nicht zu erwarten, darauf Bedacht zu nehmen, dah die gegenwärtigen verschiedenen Notariatsordnungen durch eine einheit- liche revidirte Notariatsordnung erseßt werden.“

Hierauf wurde um 23/4 Uhr die Sißung geschlossen.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (51.) Sißung seßte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung der Staatseisenbahnen und die Betheili ung des Staats an mehreren Privat- Eisenbahn- Unter- nehmungen mit Nr. 3 des 8. 1 fort. Fn dieser Nummer forderte die Regierung zur Bahn von Marienburg über Marienwerder und Graudenz nach Thorn nebst Abzweigung nach Kulm 9 250 000 44, die Kommission beantragte, die Summe auf 9 851 200 / zu erhöhen.

Zu Nr. 3 beantragten die Abgg. Dr. Bender und Quadt, die Regierungëvorlage "wieder herzustellêa, also die erhöhten Summen der Kommissionsvorlage abzulehnen.

Der Abg. Dr. Wehr befürwortete den Antrag der Kom- mission. Die reHte Weichseluferbahn komme dem durchgehenden Verkehr und in ebenso hohem Maße der Landesvertheidigung zu Gute; indem dieselbe umfangreiche und fruchtbare Gebiets- theile den angrenzenden Staatsbahnen zuführe, steigere sie deren Rentabilität ; sie werde aber au für sih selbst sicherlih eine mäßige Nente abwerfen. Die Weichseluferbahn habe eine primäre Bedeutung, wenn sie auch zunächst sekundär betrieben werden solle, denn sie habe wirthschaftlih dieselbe Bedeutung, wie die schon genehmigte Bahn zu 1, möge diese auch in das ganze Eisenbahnsystem der Regierung mehr passen. Während aber bei dieser Bahn nur ein ganz vershwindender Theil des Grund und Bodens von den Jnteressenten verlangt werde, verlange die Negierung bei der re&ten Weichseluferbahn von fünf Kreisen denn der Marienburger mit dem 1 km fomme niht in Betraht 1 130 000 4/6 für Grund- und Bodenentschädigung. Dabei werde der Grund und Boden später immer viel theurer, als die Regierung ihn vorher ver- anshlage, da dieselbe eine zu geringe Morgenanzahl und zu geringe Preise anseßze. Nach den bei der Marienburger Bahn gemachten Erfahrungen würden es 11/5 Millionen Mark sein. Wie könne man aber die Jnteressenten mit so ungleihem Maße messen mie hier bei den Bahnen zu 1 und 3. Die Kreise würden die 11/2 Millionen nicht aufbringen können. Auf dem reten Weichselufer hätten von 21 Kreisen Westpreußens 7 gar keine ehemaligen Staatschgusseen, 3 bis 4 so gut. wie gar keine ge- habt, ein Verhältniß; wie ‘es in der ganzen Monarchie nicht wieder vorkomme. Die Kreise hätten die Chausseen selbst bauen müssen, und mit den Unterhaltungskosten derselben seien ihre Etats dauernd belastet. Da fast keine Steine und Kies vorhanden, koste der Bau einer Meile Chaussee dort 80—90 000 Thaler. Ebenso vernachlässigt seien diese Kreise im Eisenbahnbau. Die Ostbahn würde, wenn nicht strategische und Sparsamkeitsrücksichten maßgebend gewesen wären, unzweifel- haft diese Kreise durchschnitten haben, statt die Drte Bromberg, Czerwinsk und Dirschau zu berühren. Nun würden die Chausseen, die alle an die Ostbahn herangebaut seien, mehr oder weniger überflüssig, und es müßten neue Chausseen an die neue Bahn gebaut werden. Die Belastung werde also verdoppelt. Einzelne Kreise hätten hon über eine Million Mark Schulden, z.B. der Kreis Marienwerder 1 2000004, die Kommunallasten betrügen in diesen Kreisen 80 bis 90 Proz. der direkten Staatssteuern. Es wäre also ungerechtfertigt, den Interessenten diese Opfer aufzuerlegen. Wenn sie die 11/9 Millionen aufbrächten, so werde die Bahn für sie nicht srucht- bringend, denn sie könnten dann niht Chausseen an dieselbe bauen. Uebrigens habe auch die Provinz, die eventuell in Betracht kommen könnte, noch kolossale Verpflihtungen aus dem Dotations- und Theilungsgeseze an Ostpreußen zu er- füllen. Die Provinz zahle bereits 12 Proz. der direkten Steuern für Provinzialabgaben, während andere Provinzen

2 bis höchstens 7 Proz. aufzubringen hätten. Die Provinz Westi-ch

preußen sei in einigen Beziehungen vom Staate ein wenig vernach- lässigt worden. Es sei nur ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit, wenn jeßt durch Eisenbahnbau nachgeholt werde, was beim Chausseebau unterblieben sei. Bestehe die Regierung auf ihrer Forderung, so werde die Bahn niemals gebaut werden kön- nen. Verschiedene Herren hätten es allerdings als Axiom hin- estellt, daß man nicht mehr geben dürfe, als die Regierung ordere. Er halte dies aber hier niht für angebraht. Er bitte daher, dem Kommissionsantrage ' zuzustimmen. Wenn nit, so würde eine bisher vernachlässigte Provinz noh weiter vernachlässigt werden. Wohin es führe, den wirthschaftlichen Zuständen mit vershränkten Armen gegenüberzustehen, habe man jeßt bei einer anderen Provinz gesehen. ie Regierung habe die ernste Verpflichtung, das, was anerkanntermaßen in der Provinz Westpreußen gefehlt sei, nachzuholen und ih nicht auf einen hyperfiskalishen Standpunkt zu stellen. Er

bitte dringend, den E anzunehmen; das |

Haus werde dadurch die Provinz Westpreußen zu größtem Danke verpflichten, im anderen Falle aber würde es die Provinz auf das allertiefste shädigen.

Der Staats-Minister Maybach entgegnete, die Staats- regierung habe bei Abmessung ihrer Forderungen die Ver- hältnisse der betreffenden Landestheile genau ins Auge gefaßt, und die Interessen des Gesammtstaates sowohl wie der be- treffenden Provinz und die Leistungsfähigkeit der leßteren sorgfältig geprüft und danah die Forderungen abgestuft. Soweit es sich um die Bahnen von Walburg nah Groß- Almerode, von Reil nach Traben und von Wengerohr nah Bernkastel Nr. 6, 8 und 9 handele, wolle die Regierung einen Widerspruch gegen die Mehrforderungen Seitens der Kommission nicht erheben und zwar aus folgenden Grün- den: ursprünglich sollte die Stadt Groß - Almerode beim Bau der Linie Halle - Cassel berührt werden. Eigenthümlihe Umstände hätten damals, sowie beim späteren

Bau einer Nachbarlinie die Einbeziehung der genannten Stadt

in das Buhnney verhindert. Es gelte hier also die Sühne eines Verhältnisses oder Verhängnisses. Die beiden Zweig- bahnen Reil-:Traben und Wengerohr-Bernkastel hätten des- halb Anspruch auf besondere Berücksichtigung, wei! Ereignisse eingetreten seien, die diese Städte weniger leistungsfähig machten; denn dieselben hätten durch die Ueberschwemmungen beim leßten Eisgang der Mosel “bedeutend gelitten. Mit Nücksicht darauf wolle die Regierung einer Mehrforderung nicht entgegentreten. Jm Allgemeinen aber halte die Staats- regierung es für im höchsten Grade bedenklih und der bisherigen Praxis des Hauses widersprehend, wenn die Regierung aus der Mitte des Hauses zu Mehrforderungen gedrängt werde, die niht durch besonders akute Verhältnisse begründet seien. Welche Konsequenzen, welhe Verhältnisse nah außen und innen würde das nach si ziehen? Er glaube, es werde der Stellung des Hauses mehr entsprehen, im Allgemeinen von Mehrforderungen gegen die Regierungsvorlagen Abstand zu nehmen, in specie auch von einer Mehrforderung zur Bahn Marienburg-Marienwerder-Graudenz. Daß vielleicht die Ver- hältnisse der Provinz Westpreußen ungünstigere seien, wie die anderer Provinzen, möge ja anerkannt werden, und er wolle auch durchaus nicht sagen, daß die Staatsregierung in einer geringen Mehrforderung ein absolutes Hinderniß sehen würde; aber die Bedenken scien doch so überwiegend, daß die NRegie- rung nur dazu rathen könne, eine Mehrforderung nicht bve- willigen zu wollen.

Der Abg. Herwig {loß sich den Ausführungen des Abg. Dr. Wehr an und beantragte, den Kommissionsbeshluß anzu- nehmen. Es erscheine ihm als Gebot wirthschaftliczer Klug- heit, die Bahn vorläufig als Séfindärbahk zu bauen , zu- gleich aber die Verhältnisse ins Auge zu fassen, die eine volle Ausgestaltung der Bahn in der Zukunst ermöglichten. Weder in der Regierungs- noch in der Kommissionsvorlage sei darüber etwas verlautbart, und doch sei diese Eventualität bei der Wichtigkeit der Bahnlinie, auf die shon der Abg. Wehr aufmerksam gemacht habe, sehr zu beachten. Die Länge der Bahn sowohl (150 km), wie die bestimmte Aussihi auf den Durchgangsverkehr, den sie als bedeutende Abkürzungs- linie nah dem Süden wie nach Oberschlesien zu gewinnen werde, machten diese Rücksihtnahme {hon bei der ersten Anlage wirthschaftlich und finanziell nothwendig, um so nothwen- diger , als die Wasserstraße der Weichsel, auf die man den gesteigerten Verkehr etwa verweisen könnte, 100 Tage im Jahre unfahrbar sei.

Der Abg. Richter erklärte sich für die Vorlage der Ne- gierung und bat, den Antrag der Kommission abzulehnen. Wenn er auch prinzipiell gegen Staatsbahnen sei ünd dagegen gestimmt habe, so könnten er und seine Freunde die Verpflich: tung nicht ablehnen, das nunmehr vom Hause acceptirte Staatsbahnsystem durch Sekundärbahnen zu fördern. Er wolle auch nicht gegen die Staatsbahnen, sondern nur gegen die von der Kommission vorgeschlagenen Mehrbewilligungen sprechen. Man müsse in Beziehung auf zu hohe Bewilligungen für Sekundärbahnen vorsichtig sein und nicht glauben, der Staatskredit sei unershöpflich. Der Abg. Hammacher habe auf den augenblicklihen Cours der Consols hingewie)en; aber bei dem jeßt plaßgreifenden Schwindel könne Niemand sagen, wie lange die jeßigen Tagescourse überhaupt Stich halten würden. Gewiß seien die Course der. preußischen Consols hoch, aber deshalb, weil der Unternehmungsgeist im AlUge- meinen darniederliege, weil man noch mehr Vertrauen habe zum Staatskredit, als zum Aufshwung der Unternehmungen an sih. Wenn die Regierung hier betone, daß die Geschäste sih ja zu heben begönnen, so führe sie in dem neuen Reichs- haushalts-Etat ganz im Gegentheil aus, daß die Erträge aus den Steuern niht einmal im Verhältniß zur Zunahme der Bevölkerung wüchsen und daß keine Merkzeihen eines Auf- shwunges vorlägen, der eine höhere Veranlagung der be- stehenden Steuer rechtfertige. Durch die hier wieder beliebte Ausdehnung des Staatsbahnprinzips würden allerdings die Gründungen der Privatunternehmer beseitigt, aber viel ge- fährliher noch seien die parlamentarishen Gründungen, der Wetteifer der Abgeordneten bei Bewilligung neuer Bahnen und das Ueberbieten der Regierung in den Summen für eine einzelne geforderte? ¿Bahn. Was die vorliegende Bahn betreffe, so würde sich das Haus mit Bewilligung der höheren Summe geradezu in Widerspruch seßen mit der eben erfolgten Bewilligung dec ostpreußishen Bahn Allenstein- Mohrungen. Da hier keine höheren Anforderungen an die lokalen Jnteressen gestellt würden als dort in Bezug auf die ostpreußishe Bahn, so würde man mit Bewilligung der höheren Summe sich den Anschein geben, als ob man den Südwesten Deutschlands vor Ostpreußen - bevorzugen wollte. Nach seiner Meinung habe die Regierung in der Bemessung der Beiträge der Landschast eher zu niedrige als zu hohe Forderungen gestellt. Der Abg. Wehr habe geäußert, das Haus sei dazu da, um zu streihen. Von der Wirksamkeit dieses e im Streichen habe er in dieser Session bis jeßt noch sehr wenig gemerkt. Gerade bei diesem Posten sei der Zusaß der Kommission der bedeutendste; derselbe übersteige Alles, was bisher bei den anderen Posten zugeseßt sei. Mache das Haus sich doc klar, daß es nicht blos die Aufgabe habe, Wohlthäter einzelner Landschaften zu sein, sondern auch die Jnteressen der Steuerzahler zu wahren. Gerade die rechte Seite des Hauses habe in Bezug auf Steuerermäßigung fehr große Erwartungen im Lande erweckt und das Haus habe alle Ursache, der Regierung das Unerfülltlassen dieser Erwar- tungen nicht leiht zu machen. Das Haus verkenne feine Stellung durhaus, wenn es mehr bewillige, als gefordert werde. Das Haus sei dann keine kontrolirende Jnstanz mehr, ‘sondern die Staatsregierung habe die Anträge desselben zu kfontroliren. Alle Anzeichen deuteten darauf hin, daß diese Vorlage hundert und über hundert ähnliche Vorlagen aus allen Landestheilen hervorrufen werde. Man werde viele der- selben gar nicht ablehnen können nah diesem Rahmen und selbst niht nah dem engeren Rahmen der Regierungsvorlage. Wenn die von der Regierung gestellten Anforderungen zu hoh seien, mögen die Landestheile sich das überlegen ; vas Haus habe keine größere Eile, ihnen die Eisenbahnen zu ge-

ben, als die Landestheile sie hätten, dieselben zu nehmen.