1880 / 30 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Aber wenn gewisse Landestheile vor anderen Provinzen {hon jeßt solhe Bahnen bekämen, so erhielten sie dadur ohnedies schon einen Vorzug, und das Haus habe keine Veranlassung, denselben auch noch dadur zu verstärken, daß man mehr be- willige, als die Regierungsvorlage fordere.

Der Abg. Rickert befürwortete den Kommissionsantrag. Er sei in Bezug auf diese Vorlage weder persönl:ch noch als Abgeordneter interessirt; denn von dem Wahlkreise Danzig be- haupte man in der Provinz Westpreußen, und wohl auch mit einigem Grund, daß derselbe alles Jnteresse habe, gegen diese Bahn zu wirken. Gleichwohl habe er sich als Mitglied der Eisenbahnkommission nah sorgfältiger Prüfung aller ein- schlagenden Momente für die Mehrforderung der Kommission erttsceiden müssen. Die Konsequenzen einer solchen Bewil- ligung, die der Abg. Richter fürchte, habe der Minister bereits gezogen, indem er sich ausdrüdcklih für die höheren Sätze bei den Bahnen Nr. 6, 8 und 9 ausgesprochen habe, weil Gründe für die Erhöhung vorhanden seien, die die Regierung niht berücfsihtigt habe. Dasselbe E bei dieser Bahn zu. Die Regierung" habe weder die Leistungsfähigkeit der betreffenden Kreise, noch auch das Jnteresse des Staates an diesen Linien ziffernmäßig so gewürdigt, wie es zu wünschen gewesen wäre. Die Ostbahn sei in den 50er Jahren aus Sparsamkeitsrücsihten über Marienwerder, Graudenz u. \. w. gebaut, der ganze Strich auf der andern Seite der Weichsel hätte gar keinen Vortheil davon gehabt, vielmehr erheblichen Nachtheil, namentlich seien die Städte in ihren Verkehrsverhältnissen gegen früher erheb- li zurückgegangen. Der Staat sei verpflichtet, den Nachtheil, den er den Städt-n zugefügt habe, gut zu machen und die Sühne dadurch eintreten zu lassen, daß derselbe die Bahn so ausführe, daß sie, wie der Minister es hervorgehoben habe, dem militärischen Jnteresse des Staates entspreche. enn alles das noch keine genügenden Gründe seien, dann gebe es keine. Der Abg. Richter habe Ostpreußen doch ganz mit Un- recht genannt, da die Vertreter dieser Provinz für ih dasselbe und die. ganze Leistungsfähigkeit des Staates in Anspruch ge- nommen hätten. Es handele sich hier um eine Militär- bahn und zugleich um eine Sühne, wie sie der Minister in Bezug auf Almerode für nöthig halte. Er müsse aus voller Ueberzeugung sagen, daß die Provinz Westpreußen bei der Auseinandersezung mit Ostpreußen für eine Reihe von Jahren in der That finanziell {wer gebunden sei, indem die- selbe an den 11 Millionen Verpflihtungen, wie sie keine an- dere Provinz habe, einen erheblihen Antheil übernommen habe und daß es ihr unmöglich sei, aus eigenen provinziellen Mitteln für diese Bahn einzutreten. Wenn nun die Erhöhung der Bausumnme um 5 Prozent bei Wengerohr-Berncastel auf feine Schwierigkeiten stoßen werde, warum die Erhöhung um 7 Prozent bei Marienburg-Thorn für exorbitant erklären ? Was den Bau von Sekundärbahnen betreffe, so wisse er nicht, wie man auf diesem Wege weiter kommen solle. Jn dem Staatsbahngebiet werde der Staat für Ausbildung des Sekundärbahnwesens zu sorgen haben. Wenn man dem Treiben der Jnteressenten hier ein Ende machen wolle, so fasse man endlih den Entschluß, gewisse und unabänderliche Grenzen für die Bewilligung bei derartigen Bahnen zu stecken, von denen nur ganz ausnahméweise, wenn die Staatsregierung die Exzeption begründe, abgegangen werden dürste. Die Staats- regierung habe sich im leßten und in diesem Fahre diesem System widerseßt und es bleibe dem Hause nihts übrig, als sich von Fall zu Fall als Gerichtshof zu konstituiren. Er habe diese Erwägung an die zur Berathung stehende Eisen- bahn geknüpft und wünsche, daß das Haus in Bezug auf Os wie auf die anderen die Vorschläge der Kommission an- nehme.

Der Abg. von Heyden befürwortete die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Besser als die Kommission sei die Regierung in der Lage gewesen, die einshlagenden Verhält- nisse und die Leistungsfähigkeit der Adjazenten und Jnter- essenten zu beurtheilen und über die Forderung der Regie- rung hinauszugehen, liege zumal bei der gegenwärtigen Finanzlage des Staates durchaus kein zwingender Grund vor. Die Provinz Westpreußen sei vershuldet; wolle man ihr in dieser Weise zu Hülfe kommen, so würden andere Kommunal- verbände, die sich dur eigene Schuld in derselben Lage be- fänden, mit demselben Anspruch auftreten. Sollte man mit der von der Regierung geforderten Summe nicht auskommen, so kónne man sie später immer noch erhöhen.

_ Der Abg. von Eynern {loß sich den Ausführungen des Abg. Rickert an und befürwortete den Vorschlag der Kom- mission. Bezüglich der Eisenbahnlinien sub 6, 8 und 9 sei die Leistungsfähigkeit der Kommunen bereits derartig ange- strengt, daß der Staat Zuschüsse machen müsse. So habe z. B. eine einzelne Gemeinde 77 # pro Kopf für den Bau der sie interessirenden Bahn beitragen müssen. Die Privat- bahnen hätten allerdings die Leistungsfähigkeit der Gemeinden

zum Theil erschüttert, so daß wohl eine Stadt von 7000 Einz

wohncrn für eine Bahnstrecke von 21/4 Meilen über 11/4 Mil lion beizusteuern gehabt habe. Aber von den Staatsbahnen habe er immer gehofft, daß sie die wirthschafstliche Leistungs- fähigkeit der Gemeinden verbessern würden. Jm fiskalischen Interesse liege es au nicht, den Kreisen große Verpflichtungen aufzuerlegen. Feste Prinzipien für den Bau von Sekundär- bahnen aufstellen zu wollen, sei es jeßt noch zu früh und, wenn überhaupt, nur an der Hand der Erfahrung möglich.

Das Haus lehnte den Lorschlag der Kommission ab und genehmigte die von der Regierung geforderten 9250000 M; ebenso ohne Debatte die in Nr. 4 und 5 geforderten 706 000 M für die Bahn von Schneidemühl nah Deutsch- Crone und 571 000 A für die Bahn von Hirschberg nah Schmiedeberg.

Jn Nr. 6 forderte die Regierung für die Bahn von Walburg nach Groß-Almerode 673 000 4, welchen Betrag die Kommission auf 687 000 46 zu erhöhen vorschlage.

Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, die Kommission habe eine Erhöhung der Regierungsforderung deshalb beschlossen, weil die Stadt Almerode nicht einmal im Stande sei, den von ihr versprochenen Beitrag von 24 000 6 zu prästiren; wenn die dortigen Verhältnisse wirklih so ärmliche seien, so liege doch zunächst die Frage sehr nahe, ob es nicht eine Verschwen- dung des Staatsvermögens sei, für eine solhe Gegend über- haupt eine Bahn zu bauen. Ein Jnteresse an der Bahn hät- ten in erster Reihe die Besißer der Thonländereien, und es sei daher eine billige Forderung, daß diese auch den Grund und Boden für dieselbe hergäben. Die von der Kommission beantragte Erhöhung sei zwar nur gering, er bitte, dieselbe aber des Prinzips halber abzulehnen.

Der Abg. Weyrauch empfahl den Antrag der Komission. Es handle si bei dieser Bahn niht um die Begünstigung

einzelner Fndustriellen, sondern darum, der hon seit dem vorigen Jahrhunderte blühenden Thonindustrie ein weiteres Absaßtgebiet zu erschließen.

er Abg. Dr. Wehr erklärte sih für die Piforderungen der Kommission, weil er“ aus seiner Heimath wisse, was eine Gegend zu Leiden habe, die ohne Eisenbahn sei.

Hierauf wurde der Antrag der Kommission angenommen.

In Nr. 7 werden 4 000 000 M für die Bahn von Emden nach der oldenburgischen Landesgrenze in der Richtung guf «zever, mit einer Abzweigung nah Aurich, gefordert.

Der Abg. Brons führte us, daß es sih bei der gegen- wärtigèn Bahn um ein altes Projekt der hannoverischen Re- gierung handle, welhe es auch bei längerem Bestehen durch- geführt haben würde. Die Bahn werde durch die Linie Em- den- ever die Westfälische Staatsbahn mit der Oldenburgischen verbinden und namentlich der ersteren ein großes Zufuhrs- gebiet ershließen; sie sci ferner von großer Bedeutung für die Küstenvertheidigung. Die Anwohner hätten seit zwanztg «ahren ein lebhaftes Interesse für dieselbe und die ostfriesische Landschast habe mit den Städten die Summe von 515 000 zur Beihülfe aufgebraht. Es sei nun die Befürchtung laut geworden, daß diese Summe zum Ankauf des erforderlichen Grund und Bodens nicht genügen werde, den die Staats- regierung fordere. Er hoffe aber, daß nöthigenfalls die Re- gierung für eine Bahn von solcher Wichtigkeit auch noch eine Mehrbewilligung fordern werde. Es sei auch für die Jnter- essenten von Wichtigkeit, zu erfahren, ob die Trazirung der Bahn bereits vollendet sei, damit sie die zu erwerbenden Grundstüdcke kennen lernten.

Die Position wurde hierauf vom Hause bewilligt.

Für die Bahn von Reil nach Traben wurden in Nr. 8 790 000 M, für die Bahn von Wengerohr und Berncastel in Nr. 9 906 000 # von der Regierung gefordert, Die Kommission hatte diese Summen auf 821800 resp. 950 550 M erhöht. jy «

Die Abgg. Knebel und Genossen beantragten die Er- höhung auf 843 000 M resp. 980 250 4, die Abgg. Bender Hera, und Quadt die Wiederherstellung der Regierungs- vorlage.

__ Der Abg. Knebel bemerkte, die eigenthümlihen Verhält- nisse, die bei dem Bau dieser Bahn in Betracht kämen, recht- fertigten die von ihm beantragte Mehrforderung. Obgleich erx nur für den Kilometer cin Mehr von 2000 4 fordere, so sei sein Antrag doch für das Zustandekommen der Bahn entscheidend, Die Opfer, welche die theiligten schon zu bringen sich bereit erklärt hätten, seien ganz außerordentlich; in Traben und Trarbach betrügen sie auf den Kopf der Bevölkerung 77 M, und hätten einen Zuschlag von 50 Prozent auf alle direkten Steuern nothwendig gemacht. Troßdem aber reichten diese Opfer nicht aus, um die Bahn zu Stande zu bringen, die einen sehr großen Landstrih südlich und nördlih von der Mosel zu erschließen bestimmt sei. Die Veranschlagung des Grunderwerbs sei namentlich bei- dieser Bahn ganz besonders zu niedrig gegriffen worden. Schon im Jahre 1862 hätten beide Häuser des Landtages die auf den Bau dieser Bahn gerichteten Petitionen der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen, das Haus dürfte daher wohl jeßt die Pflicht haben, für das Zustandekonimen derselben um so mehr zu sorgen, als die Interessenten eine so bedeutende Beihülfe leisten wollten. Die Ausführung sei aber nur möglich, wenn sein Antrag angenommen werde, mit dem der Minister nah jeinen vorherigen. Erklärungen wohl * auch einverstanden jein werde i

Der Staats - Minister Maybach erklärte, um ein Miß- verständniß nicht aufkommen zu lassen, daß er zwar mit der von der Kommission beantragten Erhöhung einverstanden sei, daß er aber die Nothwendigkeit der im Antrag des G8 Knebel ausgesprohenen Mehrforderungen nicht zugeben önne.

Der Abg. Berger sprah in Rücksicht auf die Armuth der Jnteressenten für den Antrag Knebel und kam auf die schon früher von ihm angeregte Frage einer Sekundärbahn nach Wittlich zurück. Das Bedürfniß für dieselbe bestehe seit langer Zeit, ‘die Petition des Ortes sei zugleih mit der von Traben und Trarbah im Jahre 1873 der Staatsregierung vom Hause zur Berülsichtigung überwiesen worden, damit dieselbe entweder die Fortführung des Hauptgeleises der Moselbahn nah Wittlich oder eine Sckundärbahn dorthin in Erwägung ziehe. Es sei daher sehr befremdlih, daß in der gegenwärtigen Vorlage nicht au eine Bahn für Wittlich be- antragt sei.

Der Staats - Minister Maybach erklärte, die Regierung habe von der Führung des Hauptgleises der Moselbahn über Wittlich seiner Zeit Abstand genommen, weil diese Strele um drei Kilometer länger gewesen sein würde, als die jeßt ge- baute. Eine Zweigbahn nach Wittlich habe die Regierung in Erwägung gezogen ; die Kosten seien aber bedeutender als der Abg. Berger annehme, und die Anwohner hätten ihr Jnteresse nicht durch das Angebot einer entsprehenden Beihülfe zur Geltung gebracht. Fnzwischen habe sich die Stimmung geän- dert, und es seien bessere Angebote erfolgt. Die Staatsregie- rung schließe sih dem Wunsche nach dem Bau der Bahn an und halte denselben im Auge.

Nach einigen Bemerkungen des Referenten Abg. Frhr. von Hammerstein wurden vom Hause die Beschlüsse der Kom- mission angenommen, wodur die Anträge Knebel und Ben- der gefallen waren.

8. 2 lautet nah der Regierungsvorlage ;

Die Staatsregierung wird ermächtigt, sich an folgenden E'fen- bahnunt:rnehmungen durch Uebernahme von Aktien zu betheiligen : 1) bei einer Eisenbahn von Alt-Damm nach Colberg mit einem Betrage von 1 100 000 4, 2) bei einer Eisenbahn von Stargard über Pyriß nach Cüstrin mit einem Betrage von 1 000000 4, 3) bei einer Eisenbahn von Neustadt vach Oldenburg (in der Pros- vinz Schleswig-Holstein) mit einem Betrage von 188 900 4, zu- sammen mit 2288 000 Æ.

Jn Bezug auf Nr. 2 beantragte die Kommission eine Erhöhung der Betheiligung des Staates auf 1340 000 4

Der Abg. Richter erklärte, die Kommission sei ja sehr freigebig gewesen, aber er wisse niht, weshalb in diesem Falle eine Eryöhung von 340 000 # vorgeschlagen sei; in dem Berichte seien ausreichende Gründe nicht angegeben. Man habe ihm auf seine Nachfrage geantwortet, daß ein Mitglied der Kommission, welches dort seinen Wahlkreis habe, mitgetheilt habe, es fehle gerade so viel, und da habe man es gegeben.

Der Abg. Dr. Weiß bemerkte, wenn die Kommission nah langen mühevollen Sißungen dahin gekommen sei, den Betrag zu erhöhen, so müsse doch ctwas dahinter stecken. Niemand

stehe so’ f{lecht in Bezug auf die Eisenbahnen wie er; er habe 5 Meilen, zumeist Landweg, bis zur Eisenbahn zu e. Die Mehrforderung müsse er damit motioiren, da ie Bahn ein bedeutendes militärishes und wirthschaft- liches Jnteresse' habe; die Verbindung mit Stettin nüße dezn betreffenden Kreisen nit, sie wollten an die Ostbahn ange- schlossen feien, um mit Berlin in Verkehr zu treten. Die Kreise und die Städte hätten große Opfer gebraht, um das Kapital für diese Bahn zu beschaffen; es fehlten noh 200 000 6 und wenn der Staat nicht zu Hülfe komme, würde die Bahn nit zu Stande kommen. Er erinnere das Haus an das Beispiel von dem Esel, den der Gärtner {wer hbe- lastete, und als derfelbe no eine Kleinigkeit hinzufügte, sei der Esel zusammengebrocher. Ebenso hätten die Kreise Alles gethan und könnten größere Summen nicht aufbringen. Was seien denn auch für einen Staat wie Preußen 340 000 4! Er bitte den Kommissionsantrag anzunehmen.

Der Staats-Minister Maybach erklärte sih gegen denselben, da er von dem in Bezug auf Sekundärbahnen aufgestellten Prinzip, daß der Staat ein Sechstel des Betrages übernehmen solle, abweiche.

Der Kommissionsantrag wurde abgelehnt und in allen drei Punkten die Regierungsvorlage angenommen.

8. 3 wurde in der Fassung der Kommission ohne Debatte angenommen. Derselbe lautet nah Aenderung dex in 88. 1 und 2 beschlossenen Zahlen :

Zur Deckung: 1) der zu den im § 1 vorgesehenen Bau: ausführungen erforderlichen Mittel von 49 420 350 #4, 2) der zu den im §. 2 vorgesehenen Betheiligungen erforderlichen Mittel von 2 288000 , insgesammt 51 708 350 4, sind Staats\chuld- verschreibungen auszugeben, soweit nicht die vorhandenen, be- ziehungsweise nach dem Ermessen des Finanz-Ministers ohne Nach- theil für die Staatskasse flüssig zu machenden Bestände derjenigen Reserve- und Erneuerungsfonds, welche zum Betrage von minde- stens 31527 264 14 F mit dem Uebergange der in dem Ge- seße vom 20, Dezember 1879, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat (Geseß-Sammlung Seite 635) bezeichneten Unternehmungen auf den Staat leßteren zur freien Verfügung anheimfallen, zur Deckung des Bedarfs ausreichen.

8. 4, welcher lautet:

Wann, durh welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§. 3), bestimmt der Finanz-Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleibe, wege Annahme derselben als pupilien- und deposital- mäßige Sccherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vor- schriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Geseßz-Sammlung Seite 1197) zar Anwendung.

wurde ohne Debatte unverändert angenommen.

ZU 8. 5, welcher lautet :

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im 8. 1 bezeich- neten Eisenbahnen (beziehungsweise Eisenbahntheile) durch Ber- äußerung, bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages. Ebenso ist zur Umschreibung des in Ge- mäßheit des 8. 2 für den Staat zu erwerbenden Aktienkapitals auf den Inhaber, zur Veräußerung der Bahnen und zur Fusionirung derselben mit anderen Eisenbahnunternehmungen die enechmigung beider Häuser des Landtages erforderlih. Alle dieser Vorschrift entgegen einseitig getroffenen Verfüzungen sind rechtsungültig.

hatte der Abg Dr. Hammacher beantragt, den zweiten Saß wie folgt zu fassen:

„Gbenso ist zur Veräußerung der in Gemäßheit des §8. 2 für den Staat zu erwerbenden Aktien, sowie der betreffenden Bahnen, und zur Fusionirung derselben mit anderen Eisenbahnunter- P die Genehmigung beider Häuser des Landtages er- orderlich“.

Nachdem der Staats-Minister Maybah diesen Antrag Namens der Staatsregierung gebilligt hatte, wurde §8. 5 mit dieser Aenderung angenommen.

8. 6 lautet:

e Die Ausführung dieses Gesehes wird, soweit solche nah den Bestimmungen der 88. 3 und 4 nicht durch den Finanz- Ae erfolgt, dem Minister der öffentlihen Arbeiten über- ragen“.

Dieser Paragraph wurde unverändert ohne Diskussion genehmigt, womit die zweite Berathung des Geseßentwurfs beendigt war. Die zu demselben eingegangenen Petitionen wurden als erledigt erklärt.

Zu diesem Gesetßentwurfe hatte die Kommission folgende Resolution beantragt :

„1) Die Regierung zu ersuchen, a. dahin zu wirken, daß für die le iglich oder fast auëscließlich dem Lokalverkehr dienenden Eisenbahnen minderer Ordnung noch weiter gehende Erleichterungen in Bezuz auf die gegenüber der Militär-, Poste und Telegraphen- verwaltung zu Übernehmenden Verpflichtungen für zulässig erklärt, bezw. geseßlich festgestellt werden; b. auch den Bau von |{chmal- \spurigen Lokalbahnen in geeigneten Fällen staatsseitig zu fördern; c. für die lediglich oder fast aus\{ließlich dem Lokalverkehr die- nenden Eisenbahnen minderer Ordnung anderweitige Konzessions- bedingungen als die in der Anlage B. zu Anlage 3 enthaltenen aufzustellen, für dieselben namentli größere Befugnisse in Betreff der Festseßung der Tarife, der Wagenklafsen und des Fahrplans zu stipuliren. 2) Zur Zeit von einer Aeußerung über die in der Vorlage enthaltenen Grundzüge für die Gewährung staatlicher Beihülfen zu dem Bau von Lokaleisenbahnen abzu}jehen.“

Der Abg. Rilert befürwortete diese Resolutionen. Die- selben enthielten niht das, was im Jnteresse der Sekundär- bahnen nothwendig gefordert werden müsse, sondern sie seien nur ein s{chwächliher Kompromiß der verschiedenen in der Kommission hervorgetretenen Meinungen. Das Haus sei heute nicht in der Stimmung, einen präziseren Beschluß an- zunehmen. Er wünsche aber, daß die Regierung ihre bisherige Prinzipienlosigkeit in dieser Angelegenheit aufge und einen flar begrenzten Standpunkt einnehme. Entweder ent- scheide man von Fall zu Fall wie bisher, oder man entwerse, wie in Frankreih und Jtalien, einen auf mehrere Dezcnnien berechneten Plan, welcher die Leistungen des Staats einerseits und die Leistungen und Pflichten der Kommunen und Jnteressenten andererseits feststelle. Jm ersteren Falle würden die Jnteressenten gegen einander kämpfen und die- jenigen, welche den Minister am meisten quälten, würden etwas erhalten. Er glaube, die Regierung müsse den zweiten Weg einschlagen. Dieselbe dürfe aber in diesem Falle die Bedingungen für die Sekundärbahnen nicht in die Zwang#- jade der hier vorgelegten Normal-Konzessionsurkunde zwängen. Diese enthalte keine Erleihterung, sondern sei nur eine Wieder- holung der früheren Bedingungen für die Vollbahnen, welche man sogar nicht bei allen Vollbahnen mit gleicher Strenge auf- recht erhalten habe. Das Endresultat dieser Normal-Konzessions- urkunde sei, daß die Kommunen Alles bezahlten und daß der Minister Alles bestimme, sogar die Tarise. Wenn das Haus nicht innerhalb gewisser Schranken den Sekundärbahnen Tarif- freiheit gebe, dann müsse auch der Staat sie bauen ; denn die finanziell jeßt hart bedrängten Kommunen könnten nicht zu

een noch das Risiko unrentabler Sekundärbahnen ir E Erst rufe man immer nah Bahnen, die nur twas billiger seien als der Frachtfuhrmann, seien dieselben hes da, dann shreie man über Monopol, Ausbeutung u. #. w. Er wünsche au, daß der Minister und die Regierung gegen ihr Stieskind, die Schmalspur, eine wohlwollendere Haltung als bisher einnehmen, wie dies jeyt au die sächsische Regie- rung thue; denn die Techniker überzeugten si jeßt immer- mehr, daß die Kosten der Umladung nicht fo erheblih ins Gewicht fie en, als man bisher geglaubt habe. Diese Reso- lutionen seien ein Minimum. Er hoffe, daß mán schon in der nähjten Session zu einer geseßlihen Normirung der Be- dingungen für den Bau von Sekundärbahnen kommen

de. i Dex Staats-Minister Maybach entgegnete, mit dem Jn-

Resolution erkläre er si einverstanden. Er erstrebe ie ‘ngebührlichen Einfluß auf die Entwickelung des Se- fundärbahnwesens. Dieses habe im Laufe der Zeit in Preu- ßen eine ganz andere Gestaltung angenommen, als es an- fangs gehabt habe, Sekundärbahn sei bis jegt nur eine ne-

ative Bezeichnung aller derjenigen Bahnen, welche nicht Voll- bahnen seien, und in diesen weiten Rahmen fielen Neben- bahnen erster bis vierter Klasse. Die Regierung habe jeßt im Einverständniß mit den Reichsorganen Normativbestim- mungen für Nebenbahnen erster Klasse getroffen, aber vor- gesehen, daß nah Bedürfniß weitere Erleichterungen ein- treten Tönnten, und auf solhe für Nebenbahnen zweiter bis vierter Klasse beim Reiche hinzuwirken, sei er bereit. Es müsse natürlich der Landesvertheidigung überlassen bleiben, zu bestimmen, unter welche Kategorie jede Bahn zu subsumiren sei. Er halte es aber nit für die Entwickelung des Sekundär- bahnwesens, die verschieden sei von derjenigen în anderen Ländern, für zuträglih, schon jegt jede Bahn unter eine be- stimmte Kategorie zu subsumiren, jondern man müsse nur dur die Erfahrung Material für die künftige Geseßgebung sammeln. Jn dem Tarifwesen müsse man mit dem Reich renen, aber au dort werde kein Bedenken dagegen sein, den Sefundärbahnen darin eine erhebliche Latitude zu gestatten. Eine vollständige Freiheit desselben sei im Interesse des öôffent- lichen Verkehrs nicht möglich. Er sei kein Gegner der Schmalspur an si. Er könne sich nur finanziell nicht für sie erwärmen, so lange das Bedürfniß des Landes nah normalspurigen Sekundärbahnen nicht befriedigt sei. Jn einzelnen Fällen werde die Regierung au schon jeßt Shmalspurbahnen unterstüßen können, z. B. die bei Langenshwalbah projektirte, ohne Widerspruch von militärisher Seite zu finden. Jm Allgemeinen nehme die Regierung den Sekundärbahnen gegenüber eine wohlwollende Haitung ein, wo nicht im Interesse des öffentlihen Verkehrs

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g nserate für den Deutschen Reich8- v. Königl. reuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt anz: die Königliche Expedition L

zer Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich

und der Landesvertheidigung größere Ansprüche gestellt wer- den müßten und die Staatsregierung hoffe, daß sie dur die neue Eiseribaunpol De M ingen des Landes in i iehung werde genügen E : e Schmidt (Stettin) [lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die von der mecklenburgischen Regierung ent- worfenen Normativbestimmungen für Sekundärbahnen.

Der Referent Abg. Kalle glaubte nicht, wie der Abg. Rickert, daß schon in der nächsten Session eine geseßliche Re- gelung des Sekundärbahnwesens möglich sein werde.

Die Resolutionen wurden angenommen, worauf sich das Haus um 41/4 Uhr vertagte.

Statistische Nachrichten. j

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studi-

renden auf der Königlichen Akademie zu Münster im Winter-Semefter 1879/80. Im Sommer-Semester 1879 sinv (fünf nahträglich Aufgenommene eingerechnet) immatrikulirt gewesen 987, davon sind abgegangen 89, es sind demnach geblieben 198, dazu find in diesem Semester gekommen 47, die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 245, Die theologische Fakultät zählt: Preußen 67, Nichtpreußen 14, zusammen 81. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 154, b, Preußen ohue Zeugniß der Reife nah §. 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 4, Preußen überhaupt 158, c. Nichtpreußen 6, zusammen 164, Gesammtsumme 245. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die biesige Akademie als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mit spezieller Genehmigung des zeitigen Rektors 8. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ift demnach 8. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 253.

n Summarische Uebersicht über die Zahk der Stu- direnden der Ludwigs-Maximilians-Universität zu München im Wintérsemester 1879,80. Theologen 74 Bayern, 18 Nicht-Bayern, zusammen 92; Juristen 411 Bayern, 111 Nicht- Bayern, zusammen 522; Staatsw. Fak. bezw. Forstk. 79 Bayern, 41 Nicht-Bayern, zusammen 120; Mediziner 282 Bayern, 136 Nicht- Bayern, zusammen 418; Philosophen I. Sektion 249 Bayern, 959 Nicht-Bayern, zusammen 308; Philosophen 11, Sektion 123 Bayern, 79 Nicht-Bayern, zusammen 202; Pharmazeuten 107 Bayern, 37 Nicht-Bayern, zusammen 144; Summe 1325 Bayern, 481 Nicht- Bayern, zusammen 1806. Hierzu kommen noch 34 Hörer, welche, ohne immatrikulirt zu sein, die Erlaubniß zum Besuche der akade- mischen Vorlesungen erhielten ; daher Gesammtsumme 1840.

Die „Statistishen Mittheil. über das Großherzogthum Baden“ enthalten wetter in Nr. 20/ folgende Daten über die Gas - anstalten in Baden: :

Eine im Monat November 1878 auf Veranlassung der Reichs- regierung vorgenommene Erhebung über die Gasanstalten hat er- geben, daß es im Großherzogthum 21 Gasanstalten für öffentliche

_Oeffe

Steckbriefe und Unterznchnngs-Sachen. 7. Snbhastationen, Aufgebote, Yerladnngen

r. dergl, 9 Dreußischen Staats-Anzeigers: 8, Verkinfe, Verpacktungen, Snbmizaionen etec.| 7.

Beleuchtung und 44 Gasaustalten für Selbstgebrauch gab.

und Groaghande!l.

Täterarische Anzeigen,

E tlicher Anzeiger. 7 ' i C Z g + Inserate uehmen an: die Annonceo-Cxpeditionen des

5, Todustrielle Ktablizzoments, Fabriken

6. Verachiedene Bekanntmachungen.

Von ersteren waren 6 städtishe Unternehmungen (in Baden,

Rastatt, Éttlingen, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg) und 15 Un- ternehmungen von Gesellschaften oder Privaten (in Confianz, Vil- lingen, Lörra, Todtnau, Schopfheim, Freiburg, Lahr, Offenburg, Kehl, Durlach, Pforzheim, Bruchsal, Schwebingen, Mannheim, Wertheim). Die 44 Gasanstalten für Selbstgebrauch befinden fich auf 5 Bahnhöfen der var len Staatsbahn (Singen, Waldshut, Appen- weier, O08, Lauda), in 2 Badeanstalten (Rippoldsau und Griesbach), 1 Gasthof (Triberg), Ä San (Hub), 1 Bierbrauerei Donaueschingen) und abriken. i Rae r ) fentlichen Anstalten wurden 1 im Jahr 1845, 6 von 1850 bis 1858, 10 von 1860 bis 1870, 4 seit 1870. ein- gerichtet. Die beleuchteten Städte und benachbarten Orte hatten im Ganzen 275160 Einwohner, auf 1 Anstalt kommen also durch{s{nittlich 13 103 Einwohner. :

Die öffentlichen Anstalten hatten zusammen 461 RKetorten (alle von Thon), die sich auf 108 Oefen vertheilen, und 8 Exhaustoren. Der Raum der Gasbehälter war im Ganzen 34 441 Kubikmeter, die Länge der Leitungsröhren (ohne Freiburg) 249 548, die Zahl der Gasuhren 10 865. e

Die Zahl der öffentlihen Straßenflammen betrug 5852 (1 auf 47,2 Einwohner), die der sonstigen Flammen is in Karlsruhe, Heidelberg und Freiburg unbekannt, in den übrigen Städten beträgt sie 68558. Die Leuchtkraft des Gases bewegt \sih von 9 bis 18 Kerzen.

Heuptsächlich wird als Rohmaterial Saarkohle verwendet; 10 Anstalten brennen nur solche, 8 mit Zusaß von böhmischer Kohle (davon 1 außerdem mit Zu¡aß von französischer Kohle, 2 mit Zusaß von Fettrückständen), 1 mit Zusaß von englischer Kohle, 1 mit Zusaß von Harz. Nur 1 S (Freiburg) verwendet Ruhckohle mit Zu- von böhmischer Kohle. S 68 Die Gaswerke erzeugen (ohne Offenburg und Todtnau) tährlich 10 937 544 cbm Gas, 19 133 t Koks und 1857 t Theer. Die Gas- abgabe beträgt (gleichfalls ohne Offenburg und Todtnau) 9 898 986 cbm, wovon 1 841 970 ebm an die Gemeinden, 8 057 016 an Private. Der gewöhnliche Preis des Gases ist für Private von 18 bis 35 S der Kubikmeter und zwar in 1 Falle unter 20, in 3 Fällen 20 bis 25, in 11 Fällen 25 bis 30, in 6 Fällen 30 &H§ und mehr. Die Her- stellungskosten des Gases sind nur für 8 Anstalten angegeben; die Angaben steigen von 12 bis zu 257 -Z der Kubikmeter.

Ueber die 44 Anstalten zur Gaserzeugung für den Selbstgebrauh liegen nur für wenige Punkte einigermaßen vollständige Angaben vor.

Von denselben wurden eingerichtet: 1 im Iahr 1838, 11 von 1850 bis- 1859, 14 von 1860 bis 1869, 15 seit 1870 (3 Angaben fehlen). 26 Anstalten haben Retorten von Eisen, 12 von Thon, 5 beider Art (1 Angabe fehlt); die Zahl der Retorten ist 61, derer von Thon 87; die der Oefen 86. Der Raum der Gasbehälter (43 Angaben) 6088 Kubikmeter. Die Zahl der Flammen (42 Angaben) ist 15313. Die Leuchtkraft des Gases wird (18 Angaben) von 3 bis 16 Kerzen angegeben. Das Jahreserzeugniß (32 Angaben) von 900 bis 124 000 Kubikmeter. - Der Herstellungspreis (25 Angaben) von 164 bis 70 4. Das Anlagekapital (31 Angaben) steigt von 1700 4 bis zu 85 000 M

„Juvalidenvank“, Rudolf Mosse, Haasenftein

& Boglex, G. L. Danbe & C9., E, Séhlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoneen-Bureaus.

Beelin, 8. N. Wilhelm-Straße Mr. 3A

4. Veorloogzung, Amortisation, Zinszahlung 8 g. 6. W. vou öffentlichen Papieren.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladnngen u. dergl.

[2980] Oeffentliche Zustellung. Nr. 3172. Kaufmanu Philipp Rabus in Mannheim Tlagt gegen

die Handlung Geilinger, Zollinger & Cie, in London, z. Zt an unbekannten Orten, : wegen eines Anspruchs aus Provision für ver- schiedene Geschäftsvermittelungen aus dem Jahr 1878, mit dem Antrage, die beklagte Handluag zur Zahlung des Betrages von 197 4 N H nebst 6%/ Zinsen vom 1. Januar 1879 an, zu

verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig voll-

treckbar zu erklären und ladet die Beklagte zur r bliben Verhandlung vor das Großh. Amts- geriht Mannheim, Civilrespiciat TIT, zu dem auf Donnerstag, den 4. März 1880, x Vormittags 8 Uhr, bestimmten Termine. : (las Zwccke der öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 24. Januar 18580.

toll, Gerihts\{reiber des Gr. Amtsgerichts.

[2926] Theilungssache.

Fn Sachen, betreffend die Abstellung der d Hofbesißern Haus Nr. 1 bis 38 inkl. zu Gra Amts Hoya, Haus Nr. 1 bis 8 sowie 10 bis 14 inkl. zu Dienstborstel , und Haus Nr. 34 zu Staff-

horst, Amts Nienburg, zustehenden Weideberech- }

tigung in den fiskalishen Forsten Darloge und Kleinebruch gegen Kapitalzahlung, steht Termin zur Publikation und eventuellen Vollziehung des Re- cesses an auf Moutag, den 19. April 1880,

Morgens 10 Uhr, im Hause des Gastwirths Steimke zu Graue, Amts Hoya, zu welhem alle diejenigen dritten Personen, wel be Ansprüche an die abgelösten Rechte zu haben glauben, unter der Verwarnung hierdurch vorge- laden werden, daß sie mit den im Termin nicht angemeldeten Rechten von der Verhandlung ausge- {loffen sein sollen.

Hoya und Nienburg, den —. Januar 1880, Die Kommission. Goescien. C. Weber.

[2957] Bekanntmachung.

In die Liste der bei uns zugelassenen Rechts- anwälte ist heute eingetragen Nr. 10 der Rechts- anwalt Paul Wolsfi zu Allenstein.

Allenstein, den 2. Februar 1880,

Königliches Landgericht.

——_—_—___—

[2968] Bekauntmachung. Der zum Amtsrichter in Stallupönen - ernannte Meaaa Hoffmann ist in der Rechtsanwalts- e ge i Insterburg, den 1. Februar 1880. Königliches Landgericht.

E Bekanntmachung.

| In die Rechtsanwaltliste des unterzeichneten

Amtsgerichts ist am heutigen Tage der Rechtsanwalt Adolf Brüÿí

| eingetragen worden.

| Graetz, den 2. Februar 1880,

Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Snbmissionen 2c.

12784] Oberförsterei Steiuförde (Mecklenburg).

| Holzverkauf.

| Am Mittwoch, den 11. Februar,

j von Vormittags 10 Uhr an,

| sollen im Hotel Lindenberg zu Fürstenberg nah- | stehende Hölzer unter den im Termine bekannt zu | machenden Bedingungen öffentlih meistbietend gegen ! Baarzahlung verkauft werden:

| 1) Schußtbezirk Drögen: A

| 260 Kiefern-Nußenden, 72 Rmtr. Kiefe rn- j Kloben.

/ 2) Schutzbezirk Neuhof : i

j 15 Eichen-, 6 Buchen-, 200 Kiefern-Nuß- Î

enden. 9) Schuhzbezirk Steinförde: | 148 Kiefern-Nußenden. | 4) Schutbezirk Priepert: | 177 Kiefern-Nuyenden. l 380 Nmtr. Kiefern-Kloben, 39 Rmtr. Kiefern- | Knüppel. | Steinförde, den 1. Februar 1889. | Der Oberförster. | Frhr. von Hammerstein.

! ¡ |

é j

Am Mittwoch, den 11. Februar cr., Vor- | mittags 10 Uhr, sollen im Drewißschen Kaffee- hause zu Tegel nahstehende Hölzer aus dem Forst- revier Tegel öffentlich meistbietend verkauft werden : Aus dem Belauf Tegelsee, Jagen 90, 4 Stük an- | brüchige Eichen-Nutenden, 8 Stück dito Kahnknie, | 3 Rm. Eichen-Nußholz, 1 Birken-Nutzende, 330 Stück Kief.-Bauholz mit zusammen ca. 775 Festm. 52 Rm. Kief.-Nußhol; 11. Klasse. Aus dem Belauf Hermsdorf, Jagen 95: 2 Stück anbrüchige Eichen- | Nugtzenden, 4 Rm. Eichen-Nußholz, 350 Stück Kief.- Bauholz mit zusammen 365 Festm. 28 Rm. Eichen- Kloben, 2 Rm. Knüppel, 21 Rm. Stubben, 5 Nm. | Birken - Kloben, 670 Rm. Kief.-Kloben, 23 Rm. | Kief.-Knüppel, 402 Rm. Kief.-Stubben. Die | Bezahlung des Steigerpreises ist bei Geboten bis inkl. 150 A sofort im Termine zu leisten. Bei Geboten über 150 M ift mindestens ein Fünftel des i Steigerpreises sofort im Termine als Angeld, der Rest aber spätestens bis 1. April cr. zu bezahlen. Die sonstigen Versteigerungsbedingungen werden bei Eröffnung des Termins bekaunt gemacht. Die Belaufsförster sind angewiesen, Kaufliebhabern die fraglichen Hölzer vor dem Termine zur Besich- tigung im Walde vorzuweisen. Tegel, den 1. Fe- bruar 1880. Der Oberförster. eidel.

3, Theatoer-Anzeigen. | In der Böryan-

4

9, Familien-Nachrichten. hailage. K

[2923] Lieferung

von Verpflegungs - Gegenständeu für das

1. Garnison-Lazareth und das Juvaliden-

haus-Lazareth, Taipla für die Mannschafts-

füche des Jnvalidenhauses hierselbst für das Etatsjahr 1880/81.

Die Lieferung des Bedarfs an Fleis, Roggen- brod, Semmel, Zwieba, trockenen und grünen Ge- müsen, Kolonialwaaren, Bier, Wein, Weinessig, Rum, Kornbranntwein, Butter, Eier, Milch, kon- densirter Milch, schwarzem Thee, Kakao, Chokolade, Fleischextrakt, Bisquit, Salz, Citronen, Citronen- säure, Selterser- und Sodawasser ist an den Min- destfordernden zu vergeben. 6

Ferner sollen die Arbeiten zur Reinigung der Latrinen, Müll- und Aschgruben des 1. Garnison- Lazareths für obengenannte Zeit an den Mindest- fordernden verdungen und gleichzeitig solUen das alte Lagerstroh, die Knochen, die Küchenabfälle und die Grasnußzung in den Gärten tieser Unstalt an den Meistbietenden öffentlih verkauft werden.

Die desfallsigen Forderungen und Gebote sind bis zum

12. Februar 1880, Vormittags 104 Uhr, versiegelt im Bureau, Scharnhorststraße Nr. 11, Zimmer Nr. 68, abzugeben, woselbst um diese Stunde der Termin abgehalten werden wird. Die Bedingungen können täglich in den Vormittags- stundev daselbst eingesehen werden.

Berlin, den 31. Januar 1880.

Königliches 1. Garnison-Lazareth.

E E Cp R V ERRE

[2922] Bekanutmahung.” N Die Lieferung des Bedarfs an Papierbenteln und Pulverkapseln für die Dispensiranstalten der Mili- tär-Lazarethe des Garde-Corps auf das Etatsjahr 1880/81 foll im Wege der Submission an den En vergeben werden. Die Offerten ind bis zum 12. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, frankirt und versiegelt an das 1. Garnison-Lazareth hierselb, Swarnhorststraße Nr. 11, Zimmec Nr. 68, einzureichen, woselbst die Lieferungsbedingungen täglih in den Vormittagsstunden eingesehen werden können. :

Berlin, den 31. Januar 1880.

Königliches 1. Garnison-Lazareth.

[2909] Bekanntmachung.

Der Verkauf von altem Lagerstroh, Knochen, Küchenabfällen und Kommisbrodresten, sowie die Verpachtung der Grasnußung auf dem Lazareth- Terrain, die Reinigung und Abfuhr der Müll- und Aschgruben, sowie die Abfuhr des Unkrauts von den Wegen des 11. Garnisonlazareths Berlin bei Tem- pelhof auf die Zeit vom 1. April 1880 bis ult. März 1881 soll im Wege der Submission vergeben werden.

Hierzu ift ein Termin auf:

Son EErnag, den 12. d. Mts. Vormittags 11 Uhr, im Bureau des Lazareths bei Tempelhof anberaumt, bis zu welchem versiegelte Offerten auf ein oder mehrere Gegenstände mit der Aufschrift: „Submission anf Ankauf von Lagerstroh 2c. resp. Pachtung der Grasnuzung, Reini-

gung und Abfuhr der Viüll- und Asch- gruben 2c.“ entgegengenommen werden. Í Die Bedingungen liegen im vorerwähnten Ter- minslokal zur Ansicht aus. Tempelhof, den 2. Februar 1880. Königliches UL. Garnison-Lazareth Berlin.

[2886] Bekanntmachung. .

Die Lieferung des Bedarfs der unterzeichneten Anstalt pro 1. April d. J. bis Ende März 1881 von

3053 m rohe Leinewand zu Sommerhosen, 3362 m weiße Hausleinewand und 88 m weiße Futterleinewand soll nochmals verdungen werden. Zu diesem Behufe ift ein neuer Submissionstermin

am 21. Februar 1880, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt anberaumt, woselbst die Bedingungen und Proben ausgelegt sind und die Offerten im Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Bedir gungen haben die Submittenten zu unter- \chreiben oder dieselben und die ausgelegten Proben in ihren Offerten als maßgebend anzuerkennen.

Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermögensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben dur eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nachzuweisen.

Potsdam, den 1. Februar 1880.

Königliches großes Militär-Waisenhaus.

[29191 Oberschlesische Eisenbahn.

Die Lieferung von: : 1) 11 Stück Personenwagen I. und II. Klafse, 2) 300 Stü bedeckter Güterwagen, 3) 200 Stück offener Güterwagen, i 4) 254 Stüd Flußstahl- Achsen mit s{miedeeisernen Speichenrädern und Flußstahl-Radreifen,

5) 868 Stück Flußstahl-Ahsen mit Flußstahl- Scheiben-Rädern,

6) 2040 Stück T-agfedern für Güterwagen,

7) 2805 Stück Evolutenfedern für Stoß- und Zugapparate, i

8) 1122 Stück Kuppelungs-Vorrichtungen soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Offerten sind mit der- aus den Lieferungs- Bedingungen zu erschenden Aufschrift bezeichnet bis zum Submissionstermine am

Mittwoch, den 18. Februar 1880, Vormittags 11 bezw. 12 Uhr, versiegelt und portofrei an unfer maschinentechnisches Bureau einzureihen, wo dieselben in Gegenwart der persönlih erschienenen Submittenten eröffnet werden follen. Später eingehende Offerten bleiben unberü@sichtigt.

Die Lieferungsbedingungen nebff| Zeichnungen liegen im vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus, auch kônnen dasclbst Kopien derselben gegen Er- stattung der Kopialien, welhe für Personenwagen und Güterwagen je 5 H und für die Wagen- details (zu 4, 5), (6 und 7), (und 8) je 1 4 50 S be- tragen. entnommen werden.

Breslau, den 29. Januar 1880.

Königliche Direktion.