1880 / 34 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

L Ep A 5s u Ed Ler M E Tie: E A R

Gen A

Liverpeol, 6, Februar. (W. T. B.)

Baumwollen-Wochenbericht, Wochenumsatz 81000 B, v. W. 64 000 B.), desgl. von amerikan. 54000 (v. W. 50 000),

. für Spekulation 5000 (v. W. 5000), desgl. für Export 5000 (r. M . 4000), desgl, für wirkl, Kons. 71000 (v. W. 55 000), desgl. unmittelbar ex Schiff 9 000 (v. W. 10 000), wirklicher Export 4000 (v. W. 7000), Import der Woche 101 000 (v. W. 73 000), davon amwerikanische 81 000 (v. W. 63000), Vorrath 599000 (x. W. 481 000), davon amerikanische 372000 (v. W. 351 000), gchwimmend nach Grossbritannien 291 C000 (v. W. 308 000), davon amerikanische 253 000 (v. W, 278 000).

Gilaszgow, 6. Februar, (W. T. B.)

Roheisen, Mixed numbres warrants 69 sh, 4 d. bis 69 sh, 1 d.

Wlanchester, 6, Februar. (W. T. B.)

12r Water Armitage 74, 12r Water Taylor 9, 20r Water Micholls 1034, 30r Water Gidlow 11%, 30r Water Clayton 112, 40r Mu!e Mayoll 12, 40r Medio Wilkinson 134, 36r Warpcops Qualität Rowland 12, 40r Double Weston 13}, 60r Deuble Weston 154, Printers 16/16 3/,0 87 pfd. 102, Preise anziehend,

Paris, 6, Febrúar. (W. T. B.) 1

Rohzucker matt, Nr. 10/13 pr. Januar pr. 100 Kilogr. 59,50, 7/9 pr. Febraar pr. 100 Kilogr. 65,75. Weisser Zueker rubig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Februar 68,75, pr. März-April 69,00, pr. Mai-August 68,50.

Paris, 6. Februar... (W. T. B.)

März 32,50, pr. Mai-Juni 32,00, pr. Mai-August 31,25. Mehl fest, pr. Februar 67,75, pr, März 68,00, pr. Mai-Juni 67,29, r. Mai-August 67,00, Rüböl fest, pr, Februar 79.25. pr. März 79,50, pr. Mai-August 81,00, per September-Dezember 83,00. Spiritus fest, pr. Februar 72,50, pr. März 72,25. pr. April 72,25, pr. Mai-Anugust 70,00. f St. Petersburg, 6. Februar, (W. T. B.) Produktenmarkt, Talg leco 59,00, pr. August 58,75, Weizen loco 16,50, Roggen loco 10,00. Hafer loco 5,00. Hanf loco 35,00, Leinsaat (9 Pud) locs 16,50, -— Thauwetter. New-York, 6. Februar. (W. T.B.) - Waarenbericht, Baumwolle in New-York 13, do, iv New-Orleans 12}. - Petroleum in New-York 77 Gd,, do, in Philadelphis 73 G., rohes Petroleum 7, do, Pipe line Certificats 1 D. 09 C. Mehl 5 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D, 46 C. Mais (old mixed) 61,C. Zucker (Fair refining Muscovados) 73. Kaffee (Rio-) 1473. Schmalz (Marke Wilcox) 8}, do, Fairbanks 84. Speck (short clear) 74 C. Getreidefracht 34. New-York, 6. Februar, (W. T. B.) Baumwollen-Wochenbericht, Zufahren in allen Unions- häfen 109 000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 44 000 B. Ausfuhr nach dem Kontinent 20 000. Vorrath 991 000 B.

Berlin, 7. Januar. (Bericht fiber den Verkehr in HByyve- theken und Grundbesitz von Heinrich Fränkel) Das Resultat

nuar d, J. bilden 108 Auflassungen für bebaute und 14 Auf- lassungen für unbebante Terrains. Hierzu treten noch 76 E'gen- thums-Uebertragangin auf dem Wege der Subhastation. Gute erststellige Hypotheken und ganz sichere zweite Eintragungen sind gegenwärtig mehr als je geeuebt, Dagegen gehen die Ansprüche der Geldsuchenden in der Beschränkung des Zinzsatzes ue2 is der Erböbung der geforderten Beträge meist über die mögliehen Grenzen hizanus. Man notirt: erste pupillarische Eintragurgen in frequenten Strassen b 9/9; kleine Beträge in bervorzugtester Lage 4}—434 9%; entferntere Strass8en bei halber Feueritaxe 5—5} °%. Gute zweite und fernere Stellen innerbalb Feuerkasse je nach Beschaffenheit 54 —6—64 9/9. Amortisations-Hypotheken in bester Stadtgegend 5— 5140/0; im Uebrigen 54—539%/9 incl, Amortisation, Erststellige Guts- Hypotheken innerhalb der üblichen Beleihungsgrenze 4}3—42—%59%/0 je nach der Provinz und dem Kulturzustande. Als verkauft sind zu melden: die Herrschaft Zaniewyst (Kreis Sehroda), die Herrechaft Grabow (Kreis Schildberg), das Rittergut Hausdorf (Kreis Neu- markt), das Rittergut Strzydz2w (Kreis Pleschen),

Eisenbahn-Einnahmen. Rumänisohe Elsenbahnern, Aotlen-Gesellsohaft. 28. Jannar er. 707 672 Fres. (— 113 034 Fres,). Baltisohe FElzenbahbn. Im December 1879: 448502 RbI. (— 4101 Bb1l.), vom 1. Januar bis 31, December 1879 —+ 463 749 Rbl

Vom 1, bis

Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Februar 32,60, pr,

des freibändigen Verkebrs

in Grundstücken im Monat Ja-

L E u S S S S

Wochen-Au 8 weis der deuisä;en Zettelbauken

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

vour 15, Januar 1880.

|

Kasse.

Gegen | Gegen Gegen Mis Lombard- e

R Wesel. | nzr- forderun} Vor- woche. woche. Att

| Mien Täglich | Gegen

die ällige die Bor- erbind-| Vor- rwooche. [lichkeiten.| woche.

VBerbind-| Gegen lichkeiten die

auf Kün-| Vor- digung. | woche.

Ma a as Die 5 altpreußischen Banken . Die 3 säcsishen Banken . . Die 4 norddeutschen Banken . e B s Die Bayerische Notenban®L Tie 3 süddeutshen Banken . .

609 834|+ 6 703| 369 200|— 20 914 5 981|— 623 95 985|— 4 554 6 809|— 2393 7612— 954 34 858!|— 1 180 95 094|— 284

53 714 28 7994+ 495 6735 48 008|— 943] 6274 61786|+ 8884| 5000 19 585|— 3956| 6746 38 520|+ 1135| 1747 52055|— 1481 83754

743 793|— 35 356| 188 335|4+ 900] 10 646 1 162 42 154|— 4 823 14 046|— 739 11611/+ 8320| 66 715|+ 209 50413|-+ 203

8244+ 8 8 854 4- 209 20 852|— 273 5 010|— 847] 2 847|— 521 927! 9280 L Q Gd * 99 a 3

4258+ 199 3 105|— 30 7904+ 754

Summa: Theater.

Königliche Schauspicle, Sonntag: Opern- haus. 836. Vorstellung. Romeo und JZulia. Groß? Oper 5 Akten mit Tanz nah Shake)peare, von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod Ballet von Paul Taglioni. Jn Scene geseßt vom Direktor von Stranß. (Fr. Mallinger, Hr. Ernst.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 38, Vorstellung. Egmout. Trauerspiel in 5 Akten von Goeth-. Musik von L, van Beethoven. Anfang halb 7 Uhr.

Montag: Opernhaus. 37. Vorstellung. Czaar und Zimmermaun., Komishe Oper in 3 Akten. Musik von Lorßing, Tanz von Hoguet. (Frl. Tagliana, Hr. Bet, Hr. Bollé, Hr. Krolop.) An- fang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 39. Vorstellung. Gräfin Lea. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. An- fang halb 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 838, Vorstelung. Die Königin vou Saba, Oper in 4 Akten, nach einem Text von Mosenthal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Lehmann, Frau v. Voggenhuber, Hr. Bet, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 40, Vorstellung. Zum 1, Male: Der Bibliothekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. In Scene g?:seßt vom Direktor Dee. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonntag: Zum 2. M.:

Der jüngste Licutenant. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Lehnhardt. Montag: Der jüngfle Lieutenant.

Yictoria-Theater, Direktion: Emil Hahn. Vorleßte Sonntags-Vorstellung: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sigra. Consuello de Labrujere vom Theater della Scala in Mailand. Zum 49, Male: Die lehten Tage von Pompeji, Großes Aus- stattungsstückt mit 2 Ballets in 12 Bildern, frei nach dem gleihnamigen Bulwershen Roman von Carl Ludwig, Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Scene geseßt von Emil Hahn. Parquet 3 4 Gallerie 75 s.

Montag: Zum 50. Male: Die lehten Tage von Pompeji.

Residenz-Theater. Sonntag: 9. Gastspiel

der Fr. Marie Niemann-Seebah. Mutter und Sohn, Schauspiel in 5 Akten von Ch. Birch-

Pfeiffer. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater, Sonntag: Einmalige

Direktion; Engel-Lebrun. 1 Eröffnurg der Großen Weihnachts-Ausftellung. Sport. Schwank in 4 A. von I. Rosen, Vor d. Vorstellung gr. Concert, Eröffnung der Arsftellung u. Anf. d. Concerts 44, der Vorstellung 7 Uhr.

Monutag: Sport. Arfanz d. Vorst 7 Uhr.

Dienstag, den 10. Februar. (Faftnacht.) Grand Bal masqué et paré. Herrenbillets à 3 M, Damenbillets à 2 4. sind vorher zu haben bei den Herren Bac, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50, Heintze, Unter den Linden 3 und im JInvalidendank, Markgrafenstraße 51a, Am Ballabend tritt der Kafsenpreis von 4 u. 3 1. ein. Bestellungen für geschlossene Logen und Zimmer werden an der Kasse entgegengenommen.

National-Theater. Sonntag: Wo ift denn's Kind?

Nachm. 4 Uhr: Die Hexe.

Montag: Wo i} denu's Kind?

Germania-Theater. Sonntag: Nachmittags

4 Uhr: Zum 10. M. : Volks- u. Schülervorstellung. Parquet 50 4. Die Räuber, Trauerspiel von Fr. oben 71 Ul ends ;r: Gastspiel des Hrn. Wilhelm Köhler. Mit neuen Couple1s und Gesangeinlagen cia 8 Due O “A E „ntag: Zum 12, Male: Der stolze Heinrich. Dienstag: Große Fastnachtsfeier. s N

716 173/— 5585] 617 953/— 19 886

| Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Zum 64,

Male: Der Rattenfänger von Hamelu. Phan- tastisches Volksstück mit Gesang in 12 Bil- dern von C. A. Goerner. Musik von E. Caten- husen. Lebende Bilder: „Morgen, Mittag, Abend und Nacht“ nach Ludwig Richter. (Heinz, der Rat- tenfänger: Hr. Haßkerl vom Friedrich - Wilhelm- städt.shen Theater als Gast.) Anfang des Con- certs 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. : Nachmittags-Borstellung: Das Stiftungsfest, Lustspiel in 3 Akten von, R. Benedix. Anfang 4 Uhr. Ende gegen 6 Uhr. Kleine Preise: L. Par- quet 75 Z u. |. w. Montag u. folg. Tage:

Der Natteunfänger von Hameln.

Circus Renz. Markthallen Carlsiraße. Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachm:ttags 4 Uhr: Auftreten der Miß Washington. Ein Carneval auf dem Eise.

Abends 7 Uhr: Großes cinesishes Fest. Auf- treten der vorzüglichsten Künstlerinnen und Künstler. Ein hippolog. Tableau.

Montag: Vorstellung.

E. Renz, Direktor.

¿Familien-Nachrichten

Verlobt: Frl. Ida v. Lücken mit Hrn. Regierungs- Assessor Dr. jur, Victor v. Koerber (Caffel). Frl. Mariquita Nölting mit Hrn. De, jur. Lud- wig Staunau (Lübeck).

Verehelicht: Hr. Pastor P. Scuchard mit &rl. Amalie Voigt (Calbe a. S. Saara bei Altenburg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hofbuchdruckerei- Besitzer R. Kanter (Marienwerder). Eine Tochter: Hrn. Stabsarzt a. D. Dr. Rhein (Freienwalde a. O.). Hrn. Regierungs-Assessor Lehnert (Berlin).

Gestorben: Hr. Geh. Ober-Baurath a. D. Hein- rich Weyer (Cöln). Hr. Pastor emer. Wiehle (Wernigerode a. H.). Hr. Bürgermeister Sydow (Garz auf Rügen).

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl,

(3129) Oeffentlihe Vorladung.

In Sachen des Kürschnermeisiers Wol} Liß-

ner zu Labischin wider

den Ziegeleiverwalter Mizez ski, / früher zu Labischin, ist von dem unterzeihneten Amtsgerichte ein Termin zur Leistung des dem Verklagten in dem Erkennt- nisse vom 28. März 1879 auferlegten Eides an hiesiger Gerichts\tele auf

den 31. März 1880, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden.

Der Verklagte wird hiermit zu diesem Termine mit der Verwarnung vorgeladen, daß bei scinem Nichterscheinen angenommen werden wird, er wolle oder könne den Eid nicht leisten und daß demgemäß seine Verurtheilung erfolgen muß.

Schubin, den 27. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht.

[31451 Bekanntmachung.

Es ist auf Todes-Erklärung des am 4. Februar 1838 zu Schkölen geborenen Theodor Gustav Krehahn, welcher im Jahre 1867 nah Amerika gegangen und seit Ende 1867 verschollen is, Seitens jeines Abwesenheitsvormundes, des Gutsbesitzers Franz Anton Zieger zu Gefstewiß angetragen ver lbe wird dah

erselbe wird daher aufgefordert, \ih binnen 9 Monaten, spätestens aber in dem auf h

den 23, November 1880, Vorm. 11 Uzr, an hiesiger Gerichtsstelle, Geschäftszimmer Nr. 17, anberaumten Termine s{riftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Die unbekannten Erben des Theodor Gustav Krehahn haben sich bis dahin gleichfalls zu melden.

Naumburg a./Saale, den 3. Februar 1880,

Königliches Amtsgericht.

S390 I7 119] 939 378|— 41 348] 210 212+ 605|

41 018 299

A Aufgebot.

Die Firma M. J. Frensdorff , Provinzial- Diksconto-Gesellshaft Hannover in liqu,, hat laut notariellen Kontrakts vom 17, April 1879 von dem Bankier Adolf Molling in Hannover zwei in der Hainhölzer Feldmark belegene, 16 a 945/10 qm bezw. 98 a 74/19 qm große Grundflächen fkäufllich erworben. |

Die Grundstücke, in dem dem Kaufkontrakt ange- hesteten Situationsplane mit den Buchstabea a, b, 8, 0 und e, d, c, f bezeihnet, haben früher zu der Fonfke’shen Kleinköthnerstelle Nr. 8 in Hainholz, bezw. zu der Küchenthal’|chen Kleinköthnerstelle Nr. 12 daselbst, bezw. zu der BVollmer'shen Vollmeierstelle in Hainholz gehört, und sind im Hypothekenbuch von Hainholz, Bez. 14, Abthl. 11, Fo]. 79 und 106, pag. 106 und 136 beschrieben.

Auf begründet gefundene«a Antrag der Käuferin werden Alle, welhe an den Kaufobjekten Eigen- thums-, Näher-, lehnrehtliche, fideikommissarische, Pfand- und andere dinglihe Rechte, insbesondere auch Servituten und Realbere{tigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, folche Rechte in dem vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte, Abtzeilung 17,

Dienstag, den 23. März 1880, Morçens 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zur Käu- ferin das Recht verloren geht. Hannover, den 9. Januar 1830. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 17.

[3201] Bekanntmachung. Dur Urtheil der I. Civilklammer des König- lien. Landgerichts zu Elberfeld vom 12. Januar 1880 ift die zwishen dem fallirten Strohhutfabri- kanten Friederich Holzhauer in Elberfeld und dessen Chefrau, der geshäftslosen Alma Olga, geb, Stülpuer, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemein s{haft mit Wirkung seit dem Tage der Klage, dem 27. November 1879, für aufgelöt erklärt worden.

Elberfeld, den 4. Februar 1880,

Der Landgerichts. Sekretär : Jan sen.

[3241] Verhandelt

vor dem Amtêgerichte Hildesheim, Abthl. I,

in ôffentliher Sißung am 3, Januar 1880. Anwesend Amtsgerihts-Rath Bening, Referendar Kühne.

Sn. SacMen, betreffend den Antrag auf Erlaß einer Ediktalladung E Seitens der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover, Provokantin, wider unbekannte Gegner, Provoka!en, : _ wegen dinglicher Ansprüche erschienen im heutigen Termine: nur für Provokantin der Justiz-Ratz Dettmar nah dem auf 11 Uhr erfolgten Aufruf der Sache 2c. 2c.

Es ist erkannt und v-rkündet :

Alle die gehörig veröffentlichter Ladung vom 6. De- zember 1879 zuwider bislang niht angemeldeten Rechte der darin benannten Art an den darin einzeln bezeihneten Grundstücken werden in Ausführung des in jener öffentlichen Sißung angedrohten Rechts- nachtheiles für den sih nicht Meldenden im Ver- hältniß zur Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover für verloren gegangen erkannt.

Beglaubigt: Bening. ühne. pro extractu:

Gade, Gerichtsschreiber.

[3135]

Nachdem die Vormünder für die minderjährigen Kinder weil. Partikuliers Johann Christoph Meyer in Nienburg a./W. Namens ihrer Mündel die Erbschaft des genannten Meyer unter der Rechtswohlthat des Inventars und mit Beob- achtung der desfallsigen geseßlichen Vorschriften an-

getreten und eine Edictalladung gemäß §. 501,4 der Hannoverschen Prozef ordnung beantragt haben, werden Alle, welbe Ansprüche auf Befriedigung an die Nachlafsenshaft zu haben vermeinen, zur An- meldung solcher Ansprüche in dem auf Dienstag, den 6. April 1880, Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube ankteraumten Termine unter der Rechtôverwarnung vorgeladen, daß die nicht angemeldeten Ansprüche den Erben gegenüber auf denjenigen Theil der Erbschaftémafse sich be- \chränken sollen, welcher nah Berichtigung der an- O Erbschaftäshulden und Lasten auf die rben überkozmnmen ist.

_ Zugleich soll“ dieser Termin zur Erzielung einer Vereinbarung über die Reihenfolge der Befricdigung der Gläubiger für den Fall der Unzulänglichkeit der Erbschaft benußt werden.

Der demnächstige Ausshlußbesheid wird nur an die hiesige Gerichtt tafel angeschlagen werden.

Nienburg, den 2. Februar 1880,

Königliches Amtsgericht. v. Hinüber. [3138] :

In Zwangsvollstreckungssachen des Salzhändlers Hrch. Vogel zu Marienstein, Klägers, wider den Tagelöhner Carl Siebert in Angerstein, Beklag- ten, wird zum Zwecke des öffentlich meistbietenden Verkaufs der dem leßteren zugehörigen, in der Edik- talladung vom 27. November 1879 näher bezeich- neten Immobilien der aufgehobene Termin vom 24, Sanuar 1880 anderweit auf

Dienstag, den 9. März 1880, Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Amt#gerichte anberaumt.

Die Androt ung des Rechtsnachtheils, daß Die- jenigen, die in diesem Termine die ihnen an diesen Immobilien zustehenden Rechte niht anmelden, mit denselben im Verhältniß zum neuen Erwerber wer- den ausgeschlossen werden, wird damit wiederholt.

Göttingen, den 2. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. II. Wagemann.,.

[3131]

In die Liste der bei dem Königlichen Kammer- gericht in Berlin zugelassenen Rechtsanwalte sind ferner eingetragen unter

Nr. 23 der Rechtsanwalt Klöppel hierselbsi, Nr. 24 der Rechtsanwalt Lipke hierselbst.

Berlin, den 29. Januar 1880,

Königliches Kammergericht.

[3181] BVekanutmachung.

Nr. 922. Der Eintrag des Rechtsanwalts Adolf Baumstarfï in die Liste der bei dem Landgerichte Freiburg j¡ugelassenen Anwälte wurde in Folge des Weagzugs desselben nah Karlsruhe gelöscht.

Freiburg, den 2. Februar 1880.

EÉroßher¡ogl. badishes Landgericht. v. RNottek.

[3182]

Nr. 665. Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 9. November v. I. (Nr. 268 des Deutschen Reichs-Anzeigers vom 14. November v. J.) wird hiermit bekannt gemacht, daß in Folge Zulaffung des Rechtsanwalts Baumstark in Freiburg beim Gr. Oberlandesgerihte zu Karlsruhe der Eintrag desselben in der Liste der hier zugelassenen Rechts- auwälte für erloschen erklärt ist.

Waldshut, den 2, Februar 1880.

Großh. Bad. Landgericht. Junghannk8®,

[3 08] Concordia,

Côölnische Lebens - Versicherungs - Gesellschaft.

Da im Laufe des Monats Juni d. Js. plan- mäßig die Kinderversorgungskasse pro 1858 zur Ver- theilung gelangen wird, so fordern wir auf Grund des Ark. 15 der Bedingungen die Betheiligten dieser Kasse hiermit auf, spätestens bis zum 1. Mai d. Js. die im Art. 14 vorgesehenen Stücke, nämlich:

1) das Ueberlebungs-Attest, und

2) die Quittung über die erfolgte Zahlung des

leßten Beitrags

uns einzuliefern.

Cöln, den 5. Februar 1880,

Die Direktion.

(3306) Pommerscher Vereiu

zur Uecerwachung vou Dampfkesselu.

Dur Beschluß des Vorstandes vom 22. Ja- nuar a. o, ift die

diesjährige Geucralversammlung

auf Mittwoch, den 25, Februar, Mittags 12 Uhr, im Hôtel de Prusse hierselbst angeseßt und werden die Mitglieder zu derselben ergebenst ein- geladen. Coufr. 88. 6 u, 7 des Statuts, Stettin, den 5. Februar 1880, Der Vorstand. Dr. Delbrück, Vorsißender.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

S | Das Abonnement beträgt 4 Æ# 60 S | für das Vierteljaßr.

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2

A B34.

Berlin, Montag,

G Ls A H nur Pia

Se. Majestät der: König haben Allergnädigst geruht:

dem Schloßhauptmann von Düsseldorf, Major a. D. und Kammerherrn Freiherrn von Maercken zu Geerath, Hof- marschall Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von A zollern, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Justiz-Rath, Rechtsanwalt und Notar Knorr zu Culm den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnasial - Direktor Dr. Lüttgert zu Lingen, dem Sanitäts-Rath Dr. Krafft zu Morißberg im Amte Marienburg und dem Steuer- Einnehmer a. D. Seiffart zu Jessen im Kreise Schweiniß den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Ober-Regierungs-Rath Triest zu Stettin den Königlichen Kronen - Orden zweiter Klasse; dem Eisenbahn- Betriebs - Direktor, Baurath V zu Emden den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Konrektor und Gymnasial: Oberlehrer Schnit ker zu Lingen, dem Wundarzt zweiter Klasse und Geburtshelfer Nobert zu Bonn und dem Schullehrer und Kantor 2. Heuer zu Mariendrebber im Kreise Diepholz den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; den Schullehrern 2c. Beckmann zu Beyersdorf im Kreise Pyriß, Rudolph zu Gudensberg im Kreise Fribßlar und Schlesinger zu Adelby im Kreise Flensburg den Adler® der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen- zollern; sowie dem Schullehrer Selbach zu Weyer im Ober- lahnkreise und dem Gemeindevorsteher Weikert zu Ober- Johnsdorf im Kreise Nimptsh das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

-

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaifer haben Allergnädigst geruht: den Direkior bei dem Landgericht 1. in Berlin, Deegen, und den Regierungs-Rath und ständigen Hülfsarbeiter im Reichs-Justizamt, G ut br od, zu Geheimen Regierungs-Räthen und vortragenden Räthen im Reichs-Fustizamt zu ernennen.

Bekanntma unga.

Mit Bezugnahme auf die in Nr. 2 ves Reichs-Geseßblattes verkündete Kaiserliche Verordnung vom 27. v. M., dur welche der Reichstag berufen is, am- 12. Februar d. J. in Berlin zusammen zu treten, wird hierdurch bekannt gemacht, O die Eröffnung des Reichstags an diesem Tage um 2 Uhr Nach- mittags im Weißen Saale des Königlichen Schlosses statt- finden wird. S :

Die weiteren Mittheilungen über die Eröffnungssißung erfolgen in dem Bureau des Reichstags, Leipzigerstraße Nr. 4, am 11. Februar in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 12. Februar, Vormittags von 8 Uhr ab.

Jn diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten für die Eröffnungssißzung und die Einlaßkarten für Zuschauer ausgegeben, auch alle fonst erforderlihen Mittheilungen ge- macht werden.

Berlin, den 7. Februar 1880.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung : Hofmann.

Königreich Preufien.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den General der Jnfanterie zur Disposition und Chef des 1, Niederschlesishen Jnfanterie-Regiments Nr. 46 von Kirh- bach, bisherigen kommandirenden General des V. Armee- Corps, in den Gräfenstand zu erheben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den praktishen Aerzten 2c. Dr, med. Julius Badt und Dr, med, Hermann Hirsch in Berlin den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Kriegs-Ministerium.

Der RNegierungs-Baumeister Linz ist zum Garnison- Baumeister in Braunschweig ernannt worden.

Evangelischer Ober-Kirchhenrath.

Der zum Pfarrer an der Marienkirhe zu Danzig be- rufene Superintendent Kahle in Königsberg i. Pr. ist zum Superintendenten der Diözese Stadt Danzig, Regierungs- bezirk Danzig, bestellt worden.

Bélanntmacwunga auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878,

Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- Cen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21, Dftober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß

| E d ? | : E & für Berlin außer den Peft- Anstalten and) die Erpe- | Insertionspreis fär deu Raum einer Rruckzeile 89 S | R R SRAL I

den 9. Februar, Abends.

+

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung uu)

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 82, |

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18H,

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gebracht, daß das ohne Angabe ‘des Herausgebers oder Druckers in London erschienene Flugblatt, enthaltend einen mit den Worten: „Die Zeiten sind schle{cht“ beginnen- den Artikel, welchem sich eine Bemerkung über die Bezugs- quelle der in London erscheinenden Zeitung „Freiheit“ an- \hließt, nah 8. 11 des gedachten Gesetzes. dur die unter- zeichnete Landes-Polizeibehörde verboten worden ist. Berlin, den 6. Februar 1880. Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

Bekanntma GUtgen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reihsgrenze.

Verord ut; betreffend Shußmaßregeln gegen die Rinderpest.

Nachdem amtlichen Nachrichten zufolge die Rinderpest in dem Gouvernement Petrikau in Polen erloschen, anderer- seits aber in anderen Theilen Polens die Seuche noch herrscht, finden wir uns veranlaßt, unsere Verordnung vom 3. De- zember v. F. (Extrablatt zum Amtsblatt Stück 48 Seite 329) außer Krast zu seßen und dafür Folgendes zu bestimmen:

I. Für den ganzen Umfang der Landesgrenze unseres Bezirkes bleibt die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh jeder Race aus Rußland sowohl, wie auch aus Oesterreich untersagt.

Die mittelst Reskriptes des Herrn Ministers für Land- wirthschaft, Domänen und Forsten vom 3. Dezember 1879

(mitgetheilt durch Verfügung vom 9, eins.) gewährten Er--

leihterungen für den Grenzverkehr 7%, dem benachbarten Desterreich werden von diejem Veérböte nichi berührt.

IL. Abgeschen von dem Einfuhrverbote ad i. ist die Einfuhr von Wiederkäuern jeglicher Art (insbesondere der Schafe) aus Rußland, gleichviel aus welchem Theile dieses Landes dieselben stammen, untersagt.

IIT. Ebenso bleiben:

a. alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem oder trockenem Zustande mit Ausnahme von Butter, Milh in Blechkannen, Käse und von ges{chmolzenem Talg in Fässern und Wannen, vollkommen trockenem Knochenmehl und von Blut- dünger, wenn derselbe entweder fein pulverisirt, oder, falls derselbe in Stücken eingeführt wird, trocken, nicht zähe und nicht klebrig, auch geruchfrei ist und in jedem Falle in Säcken verpackt wird —,

. Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streumate- rialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirre und Leder- zeuge, insofern leßtere niht dem augenblicklihen Ge- brauche dienen,

c, unbearbeitete Wolle, Haare und Borsten, gebrauchte Kleidungsstücke für den Handel und Lumpen,

von der Einfuhr aus Rußland ausgeschlossen.

Heu und Stroh, sofern es lediglih als VerpaCungs- mittel dient, unterliegt dem Einfuhrverbote nicht, ist jedoh am Bestimmungsorte zu vernichten.

IV, Die Einfuhr von Wiederkäuern mit Aus\{luß des Rindviehs aus ODesterreih-Ungarn is unter folgen- den Bedingungen gestattet :

1) Es ist durch ein amtliches Attest nachzuweisen, daß die betreffenden Thiere unmittelbar vor ihrem Abgange mindestens 30 Tage an einem seuchenfreien Orte ge- standen haben und daß 20 km um denselben die Seuche

nicht herrscht, dur

2) daß der Transport erfolgte, : i 3) die betreffenden Thiere beim Uebergange über die Grenze von einem beamteten Thierarzte untersucht und gesund befunden worden sind.

Die Untersuhung der Schafe durch die diesseitigen be- amteten Thierärzte beziehentlich die Ueberführung über die diesseitige Grenze findet in Zukunft nur statt in:

1) Hennersdorf- Ziegenhals einen jeden Mittwoch,

2) Jägerndorf-Leobschüß einen jeden Dienstag,

3) Dderberg-Annaberg einen jeden Montag und

Donnerstag, . ad 1 bis 3 durch den Grenzthierarzt Herrmann zu Leobschüß, A 4) Dziedziß-Goczalkowiß einen jeden Donnerstag, 5) E Mnn einen jeden Montag und reitag, ad 4 und 5 dur den Grenzthierarzt Wolff in Pleß, 6) Sczakowa-Myslowiß einen jeden Montag und Donnerstag, l ad 6 durch den Grenzthierarzt Frick in Beuthen O. S.

Auch sind die einzuführenden Schaftransporte bis späte- stens 8 Uhr Abends vor den festgeseßten Untersuhungstagen bei den betreffenden Grenzthierärzten shriftlih oder telegraphis{ch anzumelden. Sind keine Transporte angemeldet, so ijt der betreffende Veterinärbeamte nicht verpflichtet, an diejen Tagen am UÜntersuchungsorte anwesend zu sein.

seuchenfreie Gegenden

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Sobald bei der thierärztlihen Untersuchung, welche auf Kosten der Einführenden bewirkt wird, in einer Schafheerde auch nur ein mit einer ansteckenden Krankheit behaftetes oder einer solchen verdähtiges Thier gefunden wird, oder wenn die Ursprungsatteste nicht in Ordnung befunden werden, wird der ganze Transport zurücckgewiesen.

Schaftransporte, welche über den diesseitigen Regierungs- bezirk hinaus nah dem weiteren Jnlande gehen sollen, dilvsen nur in geschlossenen A und ohne Umladung nach öffentlichen, unter veterinärpolizeiliher Aufsicht stehenden Schlachtanstalten befördert werden, wo die Abshlahtung der Schafe polizeilih kontrolirt wird. Zu dem Zwecke ist der Polizeibehörde des Bestimmungsortes eines solchen Trans- portes von der erfolgten Ertheilung der Einfuhrgenehmigung von dem betreffenden beamteten Thierarzte auf Kosten des Jmporteurs telegraphisch Mittheilung zu machen.

Die Durchfuhr von Schafen dur das deutsche Reichs- gebiet ist nur unter der Bedingung zulässig, daß die Beför- derung in geschlossenen Eisenbahnwagen und ohne Umladung erfolgt, Zur leichteren Kontrole ist in diesem Falle an den betreffenden Wagen der in die Augen fallende Vermerk : „zur Durchfuhr dur deutsches Gebiet ohne Umladung“ oder „zur Durchfuhr nah dem Auslande ohne Umladung“ anzubringen.

__ Schließlich wird die Verladung von Schafen auf den Eisenbahnstationen diesseitigen Bezirkes in Zukunft nur ge- stattet, wenn der Verlader durch ein Attest des Gemeinde- oder Gutsvorstehers nachweist, daß die Schafe sich mindestens 14 Tage im Jnlande befunden haben.

_ V, Die Einfuhr der von Wiederkäuern stammenden thierishen Theile in frishem Zustande (insbesondere frisches Fleish) mit Ausnahme jedoch. von Butter, Mil in Blehfannen und Käse, von geschmolzenem Talg in Fäßsern und Wannen, sowje von Dünger, gebrauchten Stallgexäthen, Geschirren und Lederzeugen insofern leßtere niht dem augenblicklihen Gebrauche dienen, bleibt auch aus Dester- reih-Ungarn untersagt.

Dagegen ist die Einfuhr der von Wiederkäuern stam- menden thierischen Theile in volllommen trockenem und von Weichtheilen freiem Zustande, sowie von Wolle, fobald dieselbe gewashen und in festen Säcken verpackt ist, auch in geschlossenen Eisenbahnwagen eingeführt wird, ferner von Lumpen, welche volllommen trockden und in festen Säen verpackt sind, auch von Blutdünger, wenn derselbe ent- weder fein pulverisirt, oder, falls derselbe in Stücken ein- eführt wird, trocken, nicht zähe und nicht klebrig, auch geruch- Kei ist und in jedem Falle in Säckten verpackt wird, und end- lih auch von Häcsel, Stroh und Heu aus Desterreihh- Ungarn gestattet.

VI, Darüber, ob die bei den vorstehend sub V. auf- geführten Gegenständen 2c. verlangten Eigenschaften vorliegen, entscheidet im Zweifelsfalle der diesseitige beamtete Lhierarzt, welcher auf Kosten des Transporteurs die Untersuhung zu bewirken hat. :

VII. Was von der Einfuhr gesagt ist, gilt auch von der Durchfuhr.

VIII, Die Abhaltung von Vieh- und Krammärkten ist gestattet. :

IX. Feder, welcher zuverlässige Kunde davon erhält, daß ein Viehstülk an der Rinderpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat ohne Verzug der Ortspolizeibehörde davon Anzeige zu erstatten. Der Besitzer darf krankes Vieh nicht s{chlachten oder tödten, etwa gefallenes Rindvieh nicht versharren oder beseitigen, ehe die Natur der Krankheit festgestellt ist. Bis dahin sind todte Thiere so aufzubewahren, daß das Hinzu- fommen von Menschen und Thieren abgehalten wird. o

X. Für den ganzen Umfang unseres Bezirkes wird die Anwendung, der Verkauf und die Anempfehlung von Vor- bauungs- und Heilmitteln der Rinderpest verboten.

X], Die Rindvieh-Kontrole bleibt in der durh K O vom 10, Dezember v. J. organisirten Weise be-

ehen.

X11, Die mittelst Verordnungen vom 23. März 1877 (Stück 12 Seite 103 des Amtsblattes) und 29. September 1879 (Stück 40 Seite 285 des Amtsblattes) geregelte Ver- ladung von Rindvieh auf Eisenbahnen wird von jeßt ab auf den Stationen Oppeln, Kandrzin, Neisse, Grott- kau, Ober-Glogau, Leobschüß und Ratibor unter den dort vorgeschriebenen Bedingungen stattfinden. Do sind a an anderen als den \. g. Fixtagen Verladungen von Rindvie auf diesen Stationen gestattet, wenn der Verlader die Kosten der thierärztlihen Untersuchung trägt.

XIII, Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Maßnahmen werden, unbeschadet etwaiger hierauf bezüglicher kreispolizei- liher Strafbestimmungen, in Gemäßheit der §8. 327 und 328 des E und des Geseßes vom 21. Mai 1878 (Reichsgeseßblatt Seite 95) bestraft.

ppeln, den 5. Februar 1880. Königliche Regierung. Abtheilung des Fnnern.