1880 / 37 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

das Hus zu großem Danke, doch sei in erster Reihe eine Aenderung der Lesebücher nothwendig, denen durch Aus- merzung des konfessionellen Charakters das Beste genommen sei. Der Abg. Platen habe einen Dithyrambus auf den früheren Minister Falk gehalten und seinen groß-n Meister sogar in Mimik und Ton nachgeahmt. Er rene es dem Abg. Platen zum Lobe an, daß er sich voll und ganz zu den Ansichten des srüheren Ministers Falk bekenne, von dem er Amt und Stellung erhalten habe. Die sämmtlichen Thatsachen, die auf Entsittlihung und auf sittliche Zerrüttung des preußischen Volkes in weiteren Kreisen gewirkt hätten, die auh an den Lehrern nicht spurlos vorübergegangen, und man hbraue darum also den allgemeinen Be- stimmungen in ihrer pädagogischen und sonstigen Bedeutung nihts Gravirendes zur Last zu legen. Worauf es ihm nur ankomme, sei, die unbegründete Zurückseßzung der Negulative diesen allgemeinen Bestimmungen gegenüber hervorzuheben. In gleicher Weise hätten sih nach Zeitungsberichten die Lehrer- konferenzen in Weßlar und Kreuznach im Laufe der leßten beiden Jahre ausgesprochen. Den s{limmsten Verstoß, den sih der Abg. Platen gegen Wahrheit und pädagogifches Ge- fühl erlaubt habe, sei der, daß derselbe zu Gunsten der allgemeinen Bestimmungen den Regulativen den Königs- mörder Hödel an die Rockschöße zu hängen versucht habe, weil der Königsmörder eine Anzahl von Kirchenliedern und Bibel- versen gut auswendig herzusagen gewußt habe, von denen nihts in sein Herz hineingekommen sei, denn sonst würde der- selbe nit zu seiner verbrecherishen That übergegangen sein, darum hänge man ihn sehr fälshlich an die Regulative, mit der derselbe gar nichts zu thun gehabt habe. Aber der Abg. Platen sei do ein theologish gebildeter Mann; sei ihm denn nit eingefallen, daß in der Versuchungsgeschichte des Herrn auch der Teufel ausgezeichnet mit den biblischen Büchern und einzelnen biblishen Versen bekannt gewesen sci, und wolle ex etwa darum den Teufel an die Rockshöße der Bücher des Alten Testaments hängen? Doch ganz gewiß nicht! Ueber eine Anzahl von Wünschen, die er seinerseits dem Kultus - Minister auszusprehen gedachte, Tonne er A da sie in seiner leßten Rede in so ent- gegenkommender Weise bereits besprochen worden seien, daß er unnöthigerweise die Zeit des Hauses in Anspruch nehmen würde, wenn erx darauf wieder zurückgreifen würde. Er wünsche auch keine blinde Reaktion, das wäre eine vollstän- dige Verkehrtheit. Er sche auch in alle dem, was in den leßten Jahren geschaffen worden sei, nicht blos Schlimmes und nicht blos Sc(hlechtes, sondern auch recht viel Gutes und Entwickelungsfähiges, aber auch freilih sehr viel Abänderungs- bedürftiges, und er wünsche, daß der Kultus-Minister von Puttkamer mit seiner organisirenden Arbeit niht \chneller, aber auch nicht langsamer in der Beseitigung dieser Uebel- stände vorgehen möge, als der Kultus-Minister Falk mit seinen Abänderungen gegen die Raumershen und Mühlerschen Ein- rihtungen seiner Zeit vorgegangen sei.

Der Abg. Dr. von Stablewski wandte sih gegen die Ein- s{chränkung des Religionsunterrichts in den polnischen Schulen und bat den Minister, den hohen idealen Maßstab, den der- selbe an die Schule angelegt habe, auch in Polen in die Er- sheinung treten zu lassen. Die Religion solle nicht in die Schule eingeshmuggelt werden, sondern eine geseßliche Be- rechtigung haben, da sie die Grundlage alles anderen Unter- rihts bilde. Jm Posenschen fasse man die polnishe Sprache an der Wurzel an, verdränge die polnischen Volksgesänge und lehre den Kindermund deutsche Kriegslieder singen, sogar in Mädchenschulen, als sei ein Amazonenkrieg in Sicht. Die religiöse Erziehung trete in der Elementarshule vurhaus gegen die Unterrichtszwecke im engeren Sinne zurück, was sich auch in der Verwässerung der Lehrbücher kundgebve.

Der Abg. Seyffarth (Liegniß) konstatirte, daß durch die parlamentarischen Kämpfe der Friede gestört werde, dessen die Schule zu ihrer ruhigen Entwickelung bedürfe. Dder meine man, wenn ein Redner hier den Minister auffordere, mit den allgemeinen Bestimmungen nicht so wie sein Amtsvorgänger zu verfahren, daß das nicht einen ge- waltigen Einfluß auf die Schule und die Lehrer ausübe? Der Abg. Stöcker werse der neueren Pädagogik Sntellektualismus und Utilismus vor. Aus welchem Lehrbuch der Pädagogik habe derselbe denn diese Beschuldigungen ent- nommen? Von den in den preußischen Seminarien gebrauchten Lehrbüchern stehe nihts von solchen Lehren. Herbart, Rousseau und Diesterweg seien durhaus nicht, wie der Abg. Perger meine, in den Seminarien maßgebend. Aber Herbart und Diesterweg hätten keinen dem positiven Christenthum feind- lihen Einfluß geübt, und Nousseau, der die entarteten Zeit- genossen Ludwigs XV1, zur Natur zurückführen wollte, könne doch in der Geschichte der Pädagogik nicht übergangen werden. Die Grundlage der neueren Pädagogik in Preußen sei das Pestalozzi’she System, das Preußen zu seiner großen Ehre zuerst ein- und durchgeführt habe. Während Napoleon, als man ihm dieses System vorlegte, meinte, er könne ih un die Abc-Lehren niht kümmern, ließen König Friedrih Wilhelm und Kaiser Alexander Pestalozzi zu sich kommen; die höchsten Männer des preußischen Staats, denen man gewiß nicht vorwerfen werde, daß sie die Religion aus der Erziehung verbannen wollten, hätten sich mit ihm verbunden, und die hochverehrte Landesmutter Königin Luise habe ihn für einen Wohlthäter der Menschheit erklärt. Auf Pestalozzi’'s Grundsäßen beruhten auch die allgemeinen Be- stimmungen, und er danke dem Minister, daß er an diesen nicht rütteln lassen wolle. Ein großer Uebelstand sei €s, daß der 14jährige Junge, der aus der Schule entlasscn und in die Lehre getreten sei, nun glaube, wenn er seinen Eltern 20 Groschen oder 1 Thaler wöchentlih gebe, nun hätten seine Eltern ihm nichts mehr zu sagen. Die Fortbildungsschule könne hier allein helfen, diese müsse man nah Krästen för- dern. Auch die Mittelschule müsse gepflegt und zwar auf der Volksschule aufgebaut werden, damit sie nicht zu einer neuen Art von Standesschule werde. Er wünsche, daß das Unter- rihtsgescß, oder wenigstens ein Dotationsgeseß recht bald zu Stande komme, Er wünsche, daß alle Parteien in allen diesen Punkten in Frieden mit einander arbeiteten, dann werde der Erfolg sicherlih nicht ausbleiben.

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, er wolle mitten in den aufregenden Debatten das Wort zu einem ruhigen, prakiishen Gegenstande nehmen. Er wolle nämlich von dem obligatorishen Nähunterrichte auf dem Lande sprechen. Vorher habe er aber noch eine persönliche Be- merkung zu machen. Der Abg. Dr. Falk habe fih auf ein halbes Anerkenntniß von ihm berufen. Er möchte die Herren auf der Linken bitten, sich doch auf Anerkenntnisse, die ihnen von seiner Seite zu Theil würden, nux mit größter Vorsicht

! walten zu lassen.

seien |

zu berufen, bei halben Anerkenntnissen aberFdoppelte Vorsicht

der Gegenseite werde ihm unheimlih, bei einem halben aber laufe man leiht Gefahr, daß die eine Hälfte der Aeußerung die andere negire. Der jeßige Minister solle nicht Alles vom früheren Minister Geschaffene um- stürzen, aber er bitte denselben, doh zunächst zur Probe die Verfügung über den obligatorishen Näh- und Strickunter- rit jür die Mädchen auf dem Land. zu beseitigen. Die Bauern in Brandenburg und Pommern seien damit im hödz- sten Grade unzufrieden, weil der Unterricht nicht nöthig sei, denn Nähen lernten die Kinder von den Müttern und Stricken von den Vätern, und die Bauern begriffen diese büreaukratischen Maßregeln nicht, während die Regierung und die Herren rechts und links von Selbstverwaltungsphrasen triesten. Die diefen Gegenstand betreffenden Petitionen habe die Linke aus Liebe zu ihrem Kulturkampf-Minister zurückgewiesen und die Kinder müßten nun in Brandenburg und Pommern nähen Und stricken lernen, weil im Rheinland und Schlesien der Kulkur- fampf tobe. Das Gehalt dafür erhielten die Lehrersrauen, ohne dafür etwas zu leisten ; da sollte man lieber den Unter- riht ganz abschaffen, oder Kreis-Nähinspektorinnen etin- führen, oder in den Ortsshulrath ein des Nähens kundiges Mitglied wählen. Wenn man für die Mädchen einen beson- deren Unterricht einführen wolle, dann sollte man obligato- rischen Unterricht im Kochen vorschreiben, denn das sei einer der wesentlichsten Faktoren sür das häusliche Glü, das wür- den ihm alle Ehemänner zugeben, Bestimmte Vorschläge könne er jeßt niht machen, aber wenn es der Minister verlange, wolle er ihm zum nächsten Jahre einen großen Haufen Peti- tionen von Bauern verschaffen, die sich alle gegen den Näh- und Strickunterriht aussprechen sollten. Er bitte aber den Minister, auch ohne solche Petitionen den obligatorishen Näh- unterriht auf dem Lande aufzuheben.

Hierauf wurde die weitere Berathung. um 4 Uhr bis Abends 8 Uhr vertagt.

In der gestrigen Abendsizung, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Negierungskommissare beiwohnten, seßte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staats3haushalts-Etats pro 1880/81 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen 2c. An- gelegenheiten (Kap. 121, Elementarschulen) fort. Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte sich für Bewilligung dieser Position. Wenn erx auch gewünscht hälte, daß die Aera Falk namentlich in finanzieller Beziehung mehr sür die geseßliche Regelung des Volks\shulwesens gethan hätte, so werde er doch au heute für dicse Position stimmen, weil das Volk3- shulwesen in seiner jeßigen Gestalt wegen seiner kultur- historishen Entwickelung allen reaktionären Bestrebungen widerstehen werde. Ein Prototyp in dieser Beziehung sei das weise geleitete Berliner Volksshulwesen. Fast 90 000 Kinder besuchten ohne Unterschied der Religion diese Schulen. Wenn diese Zahl hon Jeden mit Respekt erfüllen müsse, so müsse noch mehr imponiren die Zusammen- seßung der hiesigen Schuldeputation, welche aus allen Religions- bekennern bestehe und zu welcher vier evangelische Superinten- denten und ein fkatholisher Propst gehöre. Und alle diese Männer Hätten in größter Harmonie gewirkt, so daß Disso- nanzen, welche die Arbeit stören könnten, niemals aufgekommen seien. Diesen Zustand verdanke man in Berlin dem Um- stande? daß keine Nichtung diesen Frieden gestört habe. Nur diejenige Richtung sei bei diesein positiven Schaffen nicht ver- treten, welche lediglih dur eine abfällige Kritik diese höne Harmonie zu stören sich die Aufgabe gestellt habe. Erklärlich jei deshalb die Erregung der Berliner Bürgerschaft darüber, daß eine Gesellschast von Männern, die Augustkonferenz der Pastoren, ohne Kenntniß der Verhältnisse es gewagt habe, die Wahrheit auf den Kopf zu stellen, indem sie in der be- kannten Weise das Berliner Volkss{hulwesen charakterisirt habe. Die Pfliht der Vertreter dieser Stadt sei gewesen, dieser Entrüstung öffentlich KAusdruck zu geben auch in den Berliner Wählerversammlungen. Dieser . Pit habe er und dex Aba. Saß? mann genügt. Das habe neulich der Abg. Stöcker zum Gegenstande seiner Kritik gemacht. Er habe in der von dem- selben citirten Versammlung gesagt, daß, wenn der System- wech{sel im Kultus-Ministerium die Richtung der August- kfonferenz einschlagen sollte, dann die Volksshulen Stätten der Verdummung werden würden. Glücklicherweise sei diese Vor- aussezung nicht eingetroffen. Der Abg. Stöcker habë in seinen Aeußerungen nicht die Pflichterfüllung der Volksvertreter ge- schen, sondern habe nur den israelitischen Glauben hervor- gehoben. Er weise die Behauptung zurü, daß die hiesigen Juden eine andere Nation seien, als die deutsche. Dieselben seien auf deutshem Boden geboren und hätten für Deutschlands Ehre geblutet. Deshalb sei es ihr Recht, als deutshe Bürger angesehen zu werden. Niemand dürfe unter dem Vorwande, für das Christenthum einzutreten, die Juden angreifen. Jn allen Neligionsbekenntnissen gebe es shlechte Elemente, sie zu bessern, sei Aller Aufgabe.

Der Abg. Stöcker konstatirte, daß jedesmal, wo die Juden- frage durch ihn in die E ekommen sei, dies nicht zum Angriff, sondern zur Abwehr ifGelen sei. Wenn inan ein gerehtes evangelishes System so charakterisire wie der Abg. Löwe, und wenn man die Brandfackel der Zwietract unter die Evangelischen werfe wie der Abg. Straßmann, dürfe man sich nicht friedlich nennen. Er habe diese wichtige Frage aus der Zänkerei zur anständigen Diskussion erhoben ; das hätten auch die Juden anerkannt. Lügnerische Zeitungen hätten eine Judenheßze daraus gemacht; er habe keine Reli- gionsfrage und keine Nacenfrage daraus gemacht. Alle Fahr- tausende kämpsten Semiten und Arier, erst Punier und Römer, dann Christenthum und Jslam. Nach schweren Kämpfen hätten die FJndogermanen gesiegt. Das heutige Judenthum kämpfe wieder gegen die Grund- lagen der germanishen Kultur. Das sei eine ethische oge Er habe das jüdishe Großkapital, den jüdischen

ucher, das jüdische Literatenthum bekämpft. Betrage fich die Minorität bescheiden, dann verdiene sie Duldung und Schonung. Diese Bescheidenheit hätten die Abgg. Löwe und Straßmann nicht gezeigt. Der Abg. Löwe habe die Weisheit der Berliner Schulleitung gelobt. ie hätte aber das evangelishe Schulwesen nit simultanisiren follén, che die Berliner Juden ihre Schule simultanisirt hätten. Viel fei sür die Berliner Schulen geschehen, aber das A Lese- buch sei dort eing@ührt. Der Verfasser dieses Buches habe erklärt, das Christenthum dürfe in den Schulen nicht kon- fessionell gelehrt werden. Diesem Grundsaße entspreche das

Schon bei einem vollen Anerkenntniß von -

Buch. Drei Lieder darin seien von Rudolf Loewenstein, dem Redacteur des Kladderadatsh. Vier solher Lieder seien vom Chcfredacteur der Vossischen Zeitung. Als vaterländischer Dichter oÿyne Probe, nur durh das Gewicht seines Namens, werde Nudolf Loewenstein aufgezählt. Dieses möge das Berli- ner Schulkollegium berathen. Das biblishe GesZichtsbuhz des Berliner Stadtschulraths Bertram habe willkürlich die Weissagungen des Alten Testaments auf Christum verändert. Statt „Samen“ stehe immer „Nachkommen“. Mit den Nach-

fommen Abrahams, JFsaaks und Jakobs sollten alle Völker ge-

segnet werden. Das sei doch zweifelhaft. {Fn den Berliner Volksschulen würden die Realien zu stark getrieben. Jn den unteren Stufen werde {hon Zeichnen 2c. gelehrt. Dagegen werde der Geschihtsunterricht vernachlässigt. Der Religions- untercicht werde nicht gehörig gepflegt. Gestern habe in sei- nem Konfirmandenunterricht kein Kind die Geschichte von der Krankheit und Genesung des Königs Hiskias gewußt. Statt dessen lernten die Kinder die Lebensbilder von Herder, Lessing, Schiller und Goethe. Der Verein der BerlinerBuchdruckereibesißzer habe cine Lehrlingsschule. Dieser Verein konstatire die mangel - haste Vorbildung der Lehrlinge in den Shulen. Auf dem Lande sei es nicht anders. Kein Kind könne dort einen fehler- freien Brief schreiben. Grimm habe gesagt, die Milch der Frömmigkeit sei die Hauptnahrung in der Volksschule, thue man nit fremde Substanzen hinzu. Es sei nicht richtig, wenn der Abg. Seysfarth die allgemeinen Bestimmungen mit Pestalozzi identifizire. Diese Bestimmungen hätten einen inneren organischen Fehler. Die Regulative seien ein enger Kreis mit dem festen Mittekpunkt Religion. An Stelle dessen fei eine Ellipse mit zwei Brennpunkten getreten. Je flacher eine Ellipse sei, desto excentrischer sei sie. Nichts {hade einer sittlichen Erziehung mehr als eine unklare Erkenntniß der Religion, diese werde aber herbeigeführt durch die Beschrän- kung der Neligionsstunden. Es gebe keinen bloßen Gott der Liebe, sondern auch einen Gott des Gerichtes, da3 nicht blos Menschen, sondern auch Fdeen und Weltanschauungen rihte. Gott habe auch den modernen Liberalismus gerichtet. Jn Crefeld habe die Simultanisirung zur Aufhebung des Gebets beim Beginne der Schulstunden geführt und den kon- fessionellen Frieden gestört. Die konfessionelle Schule erziehe ebenso patriotishe Staatsbürger, wie die Simultanschule. Schon Alexander von Humboldt habe gesagt, es fehle der Sebtzeit an Charakteren. Es sei deshalb niht angezeigt, den Sqhullehrern für Wahlzwee zu shmeicheln, sie Bundesgenossen im Kulturkampfe zu nennen! Unterrichten genüge nit allein für die Erziehung. Pestalozzi's großes Werk sei gescheitert, weil derselbe die Erleuchtung von Oben nicht erkannt habe. Darum kehre man von diesem Wege zurück, und {lage den allein rihtigen Weg ein, den Unterricht auf Grund der Religion. Der Abg. Dr. Hänel führte aus, daß nach seiner Ansicht die Art, wie hier die Gesetze kritisirt würden, vom Bolke besser beurtheilt werde, als vom beredtesten Redner. Nie sei an den Fanatismus mehr appellirt worden, als in den lezten Debatten dieses Hauses. Diesen Anforderungen gegenüber habe die Staatsregierung zu sehr geshwiegen. Die Frage der Simul- tanisirung sei von ihr nicht klar gestellt, das beunruhige das Volk sehr. Die paritätishe Schule müsse in Preußen und in

Deutschland existiren, auch wenn man sie konfessionell nenne.

Der fkonfessionelle Religionsunterriht müsse bestehen, aber nicht konfessioneller Unterricht s{hlechthin. Man habe in Deutschland einen Schat- von religiösen und ethishen Vor- stellungen, dec unabhängig sei von der Konfession. Dieses Gemeinsame zu pflegen, fei die Hauptaufgabe der Schule. Thue man das nicht, so vernihte man die Wurzel des preußischen Staatswesens, man zerseße es. Jede Unterrichts- verwaltung, die die ethische Gemeinschaft nicht pflege, werde von der Geschichte wie mit einem nassen Shwamm weg- gewisht. Der Abg. Stöcker habe zunächst die wohlverdienten Angriffe wegen seiner Agitation gegen die Juden sehr s{chwach zu- rückgewiesen. Derselbe halte seine Agitation sür ein weltgeschicht- liches Fakium, für einen Kampf der Arier gegen die Semiten. Wolle der Abg. Stöcker die in Deutschland geborenen Juden in Parallele bringen mit den Horden Dschingiskhans? Das sei ja niht mehr faßbar. Hinter solche Phrasen könne man sich wohl in einer Volksversammlung verkriechen, aber nicht hier. Der Abg. StöCer möge ihn die Ethië lehren, die zwischen dem jüdishen und nichtjüdishen Wucher, Großkapital und Literatenthum unterscheide. Der Abg. Stöcker möge von seinen sozialistishen Standpunkte aus diese Sachen s{chlechthin be- kämpfen. Die Juden deshalb allein zu - beshul- digen, das sei die Verwirrung aller ethishen Be- arie, Was dex Abg. Stouer gogen die. Berner Schulen vorgebraht habe, sprehe mehr gegen seinen Ge- \{chmack als gegen die Berliner Schulen. Loewenstein sei ein vorzüglicher Kinderliederdichter, wenn derselbe vielleicht auch das Unglück habe, Loewenstein zu heißen und Redacteur des „Kladderadatsh“ zu sein. Herr Kletke sei ein anerkannter deutscher Lyriker, wenn derselbe auch unglücklicher Weise Nedacteur der „Vossischen Zeitung“ sei. Warum habe der Abg. Stöcker diese Lieder nicht vorgelesen? Die biblishe Ge- \chihte bedürfe in Nücksicht auf die Jugend einer sorgfältigen Redaktion vom pädagogischen Standpunkte aus und das sei nit Sache der Kirche, fondern des Staates. Wie viele Herren möge cs denn hier geben, die die Geschihte des His- fias kennten. Er kenne sie niht. Es sei besser, daß die Kin- der statt dessen Schiller und Goethe kennten. Gerade die Ber- liner Schulen seien für die durchschnittsweise begabten Kinder berechnet ; für die begabteren sei überall eine Selekta errichtet. Der Abg. Stöcker kämpfe dagegen mit gefährlichen agitatorischen Redewendungen; jeden unliebsamen Vorfall, wie sie unvermeidlich seien in einer großen Verwaltung, schiebe derselbe der gegnerishen Richtung in die Shuhe. V der Abg. Stöcker sagen: Gott habe den Liberalismus ge- rihtet ? Das sei eine Anmaßung. Ein solcher Standpunlkt erwecke in ihm den Verdacht der Ueberhebung und Heuelei!

Dex Präsident von Köller rief den Redner wegen dieser leßten Aeußerung zur Ordnung.

Der Staats-Minister von Puttkamer erklärte, der Abg. Hänel habe in dem ihm eigenen Tone der unfehlbaren Sicher- heit des Urtheils und vielleiht um seinen Argumenten na- zuhelfen, in sharfem Tone getadelt, daß er zu gewissen An- griffen auf die bestehenden Geseße geshwiegen habe. Er müsse sih zunächst das Recht wahren, auf das, was hier ge- sagt werde, zu antworten und zu \{chweigen, wenn es ihm be- liebe. Den Vorwurf der Angriffe auf bestehende Geseße hätten preußische Minister viel öfter der Partei des Abg. Hänel machen können. Seine Erklärungen seien dem Abg. Hänel vielleiht unangenehm, aber sie seien doch vollkommen klar. Die Erklärungen des Abg, Hänel seien das nicht. Der- selbe unterscheide konfessionellen Religionsunterriht und an:

deren Unterricht. Aber die liberale Partei sei au über den fonfessionellen Religionsunterricht {hon oft hinweggegangen. Konsfessionelle und politische Gegensäße schaffe man nicht aus der Welt, man müsse sie nur in einem versöhnlichen Geiste hier disfutiren. Zur Lösung dieses Geheimnisses habe die Nede des Abg. Hänel nichts beigetragen. Die Debatle wurde geschlossen und Titel 1 unverändert genehmigt, ebenso Titel 2—22 ohne erheblihe Diskussion. Bu Titel 23 (Schulaussichtskosten, Besoldungen für Kreis- schulinspektoren u. st. w. 814 500 6) bemerkte der Abg. Knörcke, der Minister sei so unglücklich gewesen, sih sür die Nothwen- digkeit des kirhlih Tonfessionellen Wesens auf Herrn von Treitshke zu berufen. Dieser habe sich an anderen Stellen in durchaus entgegengeseßtem, ja in vollständig unchristlihem Sinne ausgesprohen (Redner verlas mehrere Stellen aus den Schriften von Treitschke's). Also Treitschke verdiene das ihm vom Minister dedizirte Ehrendenkmal des deutshen Volkes nicht. Es sei nit in Ordnung, daß. bei Beseßung der Kreis- s{chulinspektionen der Volkslehrerstand so wenig berüdsichtigt werde. Hier müsse eine andere Praxis eintreten. Bei einer geordneten Kreisschulinspektion sei die Lokalschulinspektion über- flüssig, weil die Lokalinspektoren von der Sache meist nichts ver- ständen. Er habe das selbst als junger Geistlicher empfunden. Der Lehrer bedürfe nah dem Ausspruche Diesterwegs keines besonderen Spezialaufpassers. Die Lokalschulinspektion sei ein unverdientes Mißtrauensvotum gegen den preußishen Volks- \{chullehrerstand. Die Worte des Ministers über die sittliche Haltung der preußischen Lehrer seien geeignet, das Ansehen derselben im Volke zu shädigen, Auch in anderen Ständen zeigten sih Uebelstände, man dürfe aber die Fehler Einzelner nicht dem Stande generell zur Last legen. Die Konservativen möchten dem Lehrer eine andere Stellung anweisen als seine Partei, sie wollten ihn zum Gesinde des gnädigen Herrn machen. Dieselben Klagen wie heute führe man schon früher. tan Élage unter den Kreisschulinspektoren vielfah darüber, daß die im Etat sür diese Zwecke ausgeworfenen Summen den

Lehrern nicht ganz ausgehändigt würden. Das Volksschulwesen

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| Inserate für den Deutszen Neichz- u. Königl.

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Preuß. Staat3-Anzeiger und das Ceniral-Handeig-

register nimmt an! die Köutgliche Expebiticu Steckbriese und Unteranchungs-Sachen. , Subhastationen, Anufyebote, Vorladungen

des Deutschen Reichs-Änzeigers und Kiöbniglich

müsse von der Kirche emanzipirt werden, aber der Minister nehme in dieser Frage eine ebenso widerspruchsvolle als ver- hängnißshwere Stellung ein.

__ Der Staats-Minister von Puttkamer erwiderte, er wolle nicht, daß nur seminaristisch gebildete Lehrer Kreisschulinspek- toren würden, das könne nur in Ausnahmefällen gesehen. Die Kreisschulinspektion sei keine Avancementsleiter für die Volksschullehrer. Denn die Lokalinspektion müsse prinzipiell dem Geist.ichen gehören und den akademisch gebiideten Geist- lichen könne man auch tehnisch nicht unter einen seminaristish gebildeten Kreis\chulinspektor stellen. An die Lehrer müsse man höhere sittlihe Anforderungen stellen als an andere Stände, denn das Volk vertraue ihnen sein Heiligstes, seine Kinder an. Deshalb sei es für den jungen Lehrer gut, wenn man ihm einen geistig überlegenen väterlichen Freund -in dem Lokalschulinspektor gebe. Es sei notorisch, daß jeder geistliche Lokalschulinspektor einen seminaristishen Uebungskursus durch- gemacht habe und ein akademisch gebildeter Mann werde doch bald in die nicht gerade eleusinischen Mysterien des Volks\{hulwesens eindringen “können. Nur weil der Abg. Knörcke die Lokal- shulinspektion prinzipiell bekämpfe, habe derselbe vielleicht während seines Pfarramts diese Sache versäumt.

Der Negierungskommissar Geheimer Regierungs - Rath Naffel gab auf Anregung des Abg. Knörcke eine kurze Dar- legung der Normen, nach denen die Gehälter der Kreiss{hul- inspektoren gezahlt würden.

Der Abg. Dr, Holge bat um eine Abänderung des \{lesi- {hen Schulreglements wegen der Bestrafung von Schulver- jäumnissen und wies einen Angrisf des Abg. Stöcker gegen eine shlefishe Simultanschule zurück, wurde aber von einem weiteren Eingehen auf diese Angelegenheit durch den Ruf: zur Sache! abgehalten.

Der Abg. Stöcker wies den Vorwurf der Heuchelei ent- schieden zurück und erwartete von der Gerechtigkeit seiner Gegner, daß sie offen ausgesprochene Ansichten als wirkliche Ueberzeugungen gelten ließen. Der Abg. Dr. Hänel er- widerte, daß er den Ausdruck Heuchelei nur auf die Bemer-

kung bezogen habe, baß Gott den Liberalismus gerichtet habe. Hierauf wurde der Tite! 23—26 bewi.:igt.

Bei Titel 27 (Besoldungen und Zuschüsse für Lehrer, Unterstüßungen 2c. 12 090 944 4) machte der Abg. Dr. Virhow darauf aufmerksam, daß nah den eigenen Nachweisungen der Regierung die hier angeseßten Summen dem Bedürsnisse niht O und suchte dies in längeren Ausführungeu zu be- weisen.

__ Der Staats-Minister von Puttkamer erllärte, daß er das Hineinziehen des Lehrerstandes in den politischen Parteikampf für inopportun halte, daß er aber keinen Lehrer in der Aus- übung seines Wahlrechts beeinflussen werde. Eine Vorlegung der einzelnen gegen die Lehrer gerichteten Kriminaluntersuchun- gen halte ex im Jnteresse des Landes nicht für erwünscht.

Der Regierungsfommissar suchte an der Hand bestimm- ter Zahlen nachzuweisen, daß die geforderten Summen für die nöthigen Fälle wohl genügten.

Der Abg. Hansen widersprah dem Wunsche des Abg. von Meyer (Arnswalde) auf Abschaffung des obligatorischen Nähunterrichts auf dem Lande.

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, ex habe nur von der Mark Brandenburg und Pommern gesprochen, Schles- wig-Holstein sei ihm gar niht in den Sinn gekommen.

y Pra wurde die Diskussion geschlossen und Tit. 27 ge- nehmigt.

Bei Tit. 28 (Errichtung neuer Schulstellen) wandte sich der Abg. Gringmuth gegen die Angriffe des Abg. Stöcker, wurde aber vom Präsidenten von Köller zur Sache gerufen. Die Diskussion wurde hierauf geschlossen und Tit. 28 be- willigt, ebenso die Tit. 29 und 30.

_ Die Titel 31 und 32 wurden ohne jede Debatte bewilligt ; bei Titel 33 (Zuschüsse zu Fortbildungsschulen 142 150 A) sprach der Advg. Kalle für eine Erhöhung dieses Fonds. Der Abg. Dr. Petri unterstüßte diesen Wunsch.

Titel 33 wurde genehmigt, und war damit das Kap. 121 (Elementarschulen) erledigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 12/, Uhr.

und Grosazhkandel.

. Tndustrielle Etablissements, Fabriken

as Æ Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

„Invalivendank“, Nudolf Mosse, Daasenfiein & Bogler, G. L, Daubve & Co., E. SŸlstte,

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Berlin, S. W. Wilhelm-Straße Nr. 82,

u. dergl. , Verkünufe, Verpachtungen, Submiseionen etc. . Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

F U. a. w. von öffentlichen Papieren.

« Verachiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen, , Theater-Anzeigen, | In der Böraen-

Büttner & Winter, sowie alle übrig: rößeren

Annoucen-Bureaus,

. Familiex-Nachrichten. / beilage. f

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

[3697] Subhastations-Patent.

Das dem Herrn Lieutenant Corl Müller gehörige, in Rabuhn belegene, im Grundbuche der Rittergüter des Kreises Colberg-Cörlin Band 3 Nr. 229 ver- zeichnete

Allodial-Niitergut Rabuhu

foll im Wege der nothwendigen Subhastation am 1. Mai i880, Vormittags 11 Uhr, an Ort und Stelle versteigert werden.

Das Gesammtmaß der der Grundsteuer unter- liegenden Flächen ift 881 h 77 a 6 qm.

Der jährliche Reinertrag und Nubungswerth, nach welchem das Grundstück zur Grund- und Gebäude- steuer veranlagt worden ist, beträgt: Grundsteuer- reinertrag 3116,98 Thaler, Gebäudesteuernußungs8- werth 1284 A.

Alle Diejenigen, welcheCigenthums- oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Real- rechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, ‘dieselben zur Vermeidung der Ausschließung spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.

Die Auszüge aus der Steuerrolle und die be- glaubigte Abschrift des Grundbuchblatites können in unserer Gerichts\chreiberei Nr. 11, in den gewöhn- lichen Dienststunden eingesehen werden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages

.

A

wird

r am 3. Mai 1880, Vormiitags 12 Uhr, von uns verkündet werden. Colberg, den 6. Februar 1880. Königliches Amtsgericht.

3709] Oeffentliche Zustellung.

Der Julius Zillessen, Rentner, zu Saarbrücken wohnend, als Cessionar von Simon Büch und Heinrih Büch, Beide Unternehmer zu Malstatt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Brügg mann, Tlagt gegen den Heinrich Roß, Schlosser, früber zu Malstatt, jeßt obne bekannten Wohn- und Aufent- haltsort, auf Auflösung einer Immobiliarver- steigerung, mit dem Antraze, die Auflösung der vor Notar Krechel am 14. November 1874 abgehaltenen Immobilienversteigerurg, insoweit dieselbe die An- steigerung der Parzelle Bannes Malstatt, ober der Kir, Flur 9, Nr. 220/5, das 7.- Loos neben dem Weg und Beer, groß 1 Ar 33 Meter betrifft, aus- zusprehen, den 2-erklagten zur Abtretung dieser Parzelle frei von Lasten und Hypotheken, sowie zur Zahlung einer Entschädigung für entzogenen Genuß vom 14. November 1874-— 31. März 1877, sowie den Prozeßkosten zu verurtheilen, und ladet d: n Be- lagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf deu 15, März 1880, Vormitiags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachken Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrücken, den 2. Februar 1880.

Seckler, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[3708] Oeffentliche Zustellung.

Die Henrielte Ernestine Bollow, ohne Stand, Ebefrau des Carl Mühleisen, Väker, beide zu Völlklingen , vertreten durch MRechtsantvalt Leibl, Tlagt gegen ihren genannten Ehemann Carl Mühl- eisen, Bâker zu Völklingen wohnend, auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden Gütergemein- schaft mit dem Antrage, die zwischen Parteien bidk er be- standene ehelihe gesezlihe Gütergemeinschaft für a zu erklären und deren Theilung für den

all der Annahme durch die Klägerin in zwei

älften, zwischen dieser und dem Verklagten zu ver-

ordnen, die Partcien zur Auseinanderseßung und Liquidation vor Notar zu verweisen, diesen, sowie einen Nichtcrkommisiar zu ornennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf den 15, März 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diefer Autzug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrücten, den 2. Februar 1880.

Seckler, Gerichtes{reiber des Königlichen Landgerichts,

e Aufgebot.

Kark August Theodor Wolpert am 31. Angust 1833 dahier geboren, eheliher Sohn dcs am 11. Sanuar 1835 dahier verlebten Bürger? und Han- delsmaunnes Georg Johann Wolpert hat sich im Jahre 1850 nach Amerika begeben und ist seit dem Jahre 1861 verschollen. N

Der Vormund desselben, Privatier Michael Kup- prion dahier, hat die Todeserklärung beantragt und wird diesem Antrage entsprechend Aufgebotstermin

auf Samstag, den 11, Dezember 1880, Bormittags 9 Uhr, im Sißungsfaale für Civilsachen anberaumt. Zugleich ergeht hiermit die Aufforderung :

1) an Karl August Theodor Wolpert, spätestens im obigen Aufgebotétermine persönlich oder {riftli bei Gericht sih arzumelden, widri- genfalls er für todt erklärt wird;

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsrerfahren wahrzunehmen ;

3) an alle Personen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei- lung hierüber kcim unterfertigten Gerichte zu machen.

Würzburg, den 6. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. gez. Leytam. Zur Beglaubigung : Baumüller, K. Gerichts\chreiber.

H Aufgebot.

Die an unbekannten Orten abwesende Auna Elisabethe, Johaunes Schombert Ehefrau, ge- borene Hofmann, von Groß-Eichen wird auf Antrag des für sie bestellten Kurators Peter Müller 11, zu Groß-Eichen aufgefordert, sich im Termin

Donnerfiag, am 1. April 1880, Vormittags 9 Uhx, dahier zu erklären, ob sie die ihr deferirte Erbschaft des verlebten Konrad Müller 11, von Groß-Eichen an ihrem Theile antreten wolle, ;

Unterbleibt die Anmeldung, dann soll Verzicht auf ihr Erbrebt unterstelt und ihr Antheil den zur Erbschaft Mitberufenen überlassen werden.

Grünberg, den 6. Februar 1880.

Großherzoglich U Amtsgericht Grünberg.

rx. Möbius. Kohlheyer.

[ase] Aufgebot.

Laut gerichtliher Urkunde vom 6. Mai 1863 hat der Handelémann Abraham Kaiserling in Hannover bekannt, von dem Steuerdiener Küsterbeck daselbt 1200 Thaler Courant geliehen erhalten zu haben, und wegen dieses Kapitals nebst 4239/9 Zinsen eine General-Lypothek, sowie an dem unter Nr. 83 zur Ortschaft Schloswende katastrinten Wesen eine Spezialhypothek bestellt, Beide Hypotheken sind eingetragen. ;

Auf Antrag des Gläubigers, Steuerempfänger

a, D, Küsterbeck, wird der Juhaber der demselben

ertheilten Ausfertigung der bezeihneten Urkunde auf- gefordert, spätestens in dem auf 7. Juni 1880, 11 Uhr, anstehenden Aufgebotttermine feine Rechte bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserfklä- rung erfolgen wird. Haunsgver, den 6. Februar 1880, Königliches Amtsgericht. Abtheilung 7. Sabarth.

69809] Aufgebot.

Der Kleingärtner Carl Pfißmann zu Haasel, als eingetragener Eigenthümer der im Grundbuche von Haasel, Kreis Sorau, Band I. Nr. 34 verzeichneten Gârtnernahrung, hat das Aufgebot der drei Doku- mente über die auf demselben Grundbuchblatt Ab- theilung III. Nr. 5, 6 und 7 für -den Ritterguts- besißer Leonhardt aus Haasel cingetragenen Posten von

a. 38 Thlr. laut Obligation vom 12. Mai 1840,

D n ied laut Obligation vom 8. November

850,

c. 22 Thlr. laut Kaufvertrag vom 12, April 1854, über welche Kapitalien die legitimirten Erben des Gläubigers löschungsfähig quittirt haben, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, srätestens in dem auf den 1. Septeniber 1880, Vormittags 9 tür, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Nehte und Ansprüche anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Krafst- Ung der gedachten drei Urkunden erfolgen wtrd.

Tricbe!l, den 30. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht.

(Pa Sufgebot.

Die Wittwe des Johaunecs Eurich, Mar- arethe, geb. Piepeubring, zu Neuenschmidten, at das Aufgebot einer von ihr und ihrem ver-

storbenen Ehemann am 25. Januar 1870 zu Gunsten Sr. Durchlaucht des Fürsten Ferdinand Maximilian zu Ysenburg und Büdingen dahier ausgestellten hypothekarischen Schuldverschreibung über 417 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf., weil die Urkunde verloren sei, bean- tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufzefordert, spätestens in dem auf

den 4, Mai 1880, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotêtermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunde erfolgen wird.

Wüäthtersbaw, den 2. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Hattenbach.

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(99081 FProctlain.

Nachdem der Schuhmacher Carl Heinrich Stü und dessen Ehefrau Chrisiine Antoinette, ge- borne Haase zu Oetmannshausen die Löschung des folgenden auf ihrem im Grundbuche von Detmanns- haufen eingetragenen Grundeigenthum haftenden Pfandrechts als :

7 Thlr. 5 Sgr. Kaufgeld für den Advokaten Friedri Ludwig Reimann zu Bischhausen aus Adjudikationsbescheid vom 14+ Juli 1836, unter Glaubhaftmahung der geschehenen Til-

gung, beantragt haben, werden der Gläubiger resp. dessen Erben und Rechtsnachfolger zu einer Erklärung binuen 4 Monaten beim Rechtsnachtheile des Eine geständnifses aufgefordert. Bischhausen, den 27. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Wil cke.

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[8686] FProciana. Der nachstehend bezeichnete Wechsel : Fraukfurt a./Oder, den 1. April 1876. Für Rmk. 300. Am 1. Juli 1876 zablen. Sie gegen diesen Prima-Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von Dreihundert Mark den Werth in Rechnung und {stellen ihn auf Rechnung ohne Bericht. Herrn Gustav Schulze 2152. in Reppen. Köhlm. L, Nachfolger.

L. Marcus N. K. L. 1117. Zahlbar beim

act 0 Aus\teller in Frankfurt a./Oder. Rüseite

| G N

Prima-Wechsel Gustav Schulze

M: O. N 6 ist nach dem 3. März 1877 der inzwishen fallit gewordenen Handlung Köhlmann Liqueurfabrik Nacbfolger hiersclbft verloren gegangen.

Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Heinsius hierselbst als definitiven Verwalter der Konkurs- masse der vorgenannten Handlung wird der Inhaber des obenbezeichneten, am 3. Juli 1877 durch den Notar Miebe hierselb protestirten Wechsels auf- gefordert, spätestens in dem

auf den 17, September 1880, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftsgebäude, Oderstraße 53/54, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine jeine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Weckfel nebst Protest rorzulegen, widrigenfalls die Kraftlo2erklärung desselben ecfolgen wird. Fraukfurt a. O., den 28. Januar 1880. Königliches Amtügerictt.

In unserer Verwahrung befinden #fich folgende Testamente: 1) das von dem aufgelösten Patri- monial-Geriht Grüneberg eingesandte Testament der SFohann Brunowschen Eheleute mit folgender Auf- \c{rift: Hierin ist der leßte Wille der Johann Brunowschen Eheleute zu Grüneberg. Angenommen Soldin, den 29. November 1823. Voitus, Justiz- beamter. Heydel vereideter Protokollführer, 2) das ron dem aufgelösten Patrimonial-Geriht Mandelkow cingesandte wecselseitige Testament der Gutsbesißer Müllerschen Eeleute mit folgcnder Aufschrift : Hierin is das wecselseitige Testament des Herrn Gutsbesitzers Joh. Wilh. Ludw. Müller und dessen Chefrau Charlotte Caroline Margarethe, geb. von Bornftaedt, welches sie dato zu gerichtlihem Pro- tokoll erklärt haben. Mandelkow, den 3. Mai 1823. Das Patrimonial-Gericht über Mandelkow. Hannemann, Justitiarius. Grill, vereideter Pro- tokollführer. 3) das von dem aufgelösten Land- unb Stadtgeriht Berlinchen eingesandte wechselseitige Testament der Handelsmann Zabel Urbanischen Che- leute mit folgender Aufschrift: Hierin der wecsel- seitige leßte Wille des hiesigen Handelsmanns Zabekl Urbani und dessen Ehefrau Drosenow, geb. Moses, welchen sie heute zum gerichilichen Protokoll erklärt haben. Berlinchen, den 24. Februar 1823, Daenelt, Stadtrichter. R S vereideter Protokollführer. 4) das von dem aufgelösten Land- und Stadtgericht Berlinchen eingesandte Testament der verebelichten Keller aus Mückeburz mit folzender Aufschrift : Hierin ist das Testament der verehel. Keller, Hen- rictte Charlotte, geb. Weiß, aus Mückeburg. An- genommen . Amt Carzia, den 25. August 1823. Voitus, Justizbeamter. Thiller, vereideter Protokolls föhrer. Die betreffenden Interessenten werden aufs

efordert, die Publikation dieser Testamente binnen sechs Monaten nachzusuchen. Gefzieht dies nicht, fo wird die Gröffnung und Einsicht der Teitamente von Amtswegen erfolgen. Soldin, den 6, F-bruax, 1880. Königl -ches Amtsgericht.

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