das Hus zu großem Danke, doch sei in erster Reihe eine Aenderung der Lesebücher nothwendig, denen durch Aus- merzung des konfessionellen Charakters das Beste genommen sei. — Der Abg. Platen habe einen Dithyrambus auf den früheren Minister Falk gehalten und seinen groß:n Meister sogar in Mimik und Ton nachgeahmt. Er rene es dem Abg. Platen zum Lobe an, daß er si voll und ganz zu den Ansichten des srüheren Ministers Falk bekenne, von dem er Amt und Stellung erhalten habe. Die sämmtlichen Thatsachen, die auf EntsittliGung und auf sittliche Zerrüttung des preußischen Volkes in weiteren Kreisen gewirkt hätten, die seien auh an den Lehrern niht spurlos vorübergegangen, und man brauße darum also den allgemeinen Be- stimmungen in ihrer pädagogischen und sonstigen Bedeutung nichts Gravirendes zur Last zu legen. Worauf es ihm nur ankomme, sei, die unbegründete Zurücksezung der Regulative diesen allgemeinen Bestimmungen gegenüber hervorzuheben. In gleicher Weise hätten sich nah Zeitungsberichten die Lehrer- fonferenzen in Weblar und Kreuznach im Laufe der leßten beiden Jahre ausgesprochen. Den \{limmsten Verstoß, den si der Abg. Platen gegen Wahrheit und pädagogifches Ge- fühl erlaubt Habe, sei der, daß derselbe zu Gunsten der allgemeinen Bestimmungen den Regulativen den Königs- mörder Hödel an die Rockschöße zu hängen versucht habe, weil der Königsmörder eine Anzahl von Kirchenliedern und Bibel- versen gut auswendig herzusagen gewußt habe, von denen nits in sein Herz hineingekommen sei, denn sonst würde der- selbe nicht zu seiner verbrecherishen That übergegangen sein, darum hänge man ihn sehr sälshlich an die Regulative, mit der derselbe gar nichts zu thun gehabt habe. Aber der Abg. Platen sei do ein theologish gebildeter Mann ; sei ihm denn nicht eingefallen, daß in der Versuhungsgeschichte des Herrn au der Teufel ausgezeihnet mit den biblischen Büchern und einzelnen biblishen Versen bekannt gewesen sci, und wolle er etwa darum den Teufel an die Rolschöße der Bücher des Alten Testaments hängen? Doch ganz gewiß niht! Ueber eine Anzahl von Wünschen, die er seinerseits dem Kultus - Minister auszusprechen gedachte, könne er hinweggehen, da sie in seiner leßten Rede in so ent- gegenkommender Weise bereits besprochen worden seien, daß er unnöthigerweise die Zeit des Hauses in Anspruch nehmen würde, wenn er darauf wieder zurüdckgreifen würde. Er wünsche au keine blinde Reaktion, das wäre eine vollstän- dige Verkehrtheit. Er sehe auch in alle dem, was in den leßten Jahren geschaffen worden sei, niht blos Scchlimmes und nicht blos Schlechtes, sondern auch ret viel Gutes und Entwickelungsfähiges, aber auch freilih sehr viel Abänderungs- bedürstiges, und er wünsche, daß der Kultus-Minister von Puttkamer mit seiner organisirenden Arbeit nicht \chneller, aber auc niht langsamer in der Beseitigung dieser Uebel- stände vorgehen möge, als der Kultus-Minister Falk mit seinen Abänderungen gegen die Raumerschen und Mühlersl;en Ein- rihtungen seiner Zeit vorgegangen sei.
Der Abg. Dr, von Stablewski wandte sih gegen die Ein- s{chränkung des Religionsunterrichts in den polnischen Schulen und bat den Minister, den hohen idealen Maßstab, den der- selbe an die Schule angelegt habe, auch in Polen in die Er- Jheinung treten zu lassen. Die Religion solle nicht in die Schule eingeschmuggelt werden, sondern eine geseßliche Be- rechtigung haben, da sie die Grundlage alles anderen Unter- richts bilde. Jm Posenschen fasse man die polnishe Sprache an der Wurzel an, verdränge die polnischen Volksgesänge und lehre den Kindermund deutsche Kriegslieder singen, sogar in Mädchenschulen, als sei ein Amazonenkrieg in Sicht. Die religióse Erziehung trete in der Elementarschule durhaus gegen die Unterrichtszwecke im engeren Sinne zurüdck, was sich auch in der Verwässerung der Lehrbücher kundgebe.
Der Abg. Seyffarth (Liegniß) konstatirte, daß durch die parlamentarishen Kämpfe der Friede gestört werde, dessen die Schule zu ihrer ruhigen Entwickelung bedürfe. Dder meine man, wenn ein Redner hier den Minister auffordere, mit den allgemeinen Bestimmungen niht so wie sein Amtsvorgänger zu verfahren, daß das nicht einen ge- waltigen Einfluß auf die Schule und die Lehrer ausübe? Der Abg. Stöcker werse der neueren Pädagogik Sntellektualismus und Utilismus vor. Aus welchem Lehrbuch der Pädagogik habe derselbe denn diese Beschuldigungen ent- nommen? Von den in den preußischen Seminarien gebrauchten Lehrbüchern stehe nichts von solchen Lehren. Herbart, Rousseau Und Diesterweg seien durhaus nicht, wie der Abg. Perger meine, in den Seminarien maßgebend. Aber Herbart und Diesterweg hätten keinen dem positiven Christenthum feind- lichen Einfluß geübt, und Rousseau, der die entarteten Zeit- genossen Ludwigs XVI, zur Natur zurückführen wollte, könne doch in der Geschichte der Pädagogik nicht übergangen werden. Die Grundlage der neueren Pädagogik in Preußen sei das Pestalozzi’she System, das Preußen zu seiner großen Ehre zuerst ein- und durchgesührt habe. Während Napoleon, als man ihm dieses System vorlegte, meinte, ex könne ih um die Abc-Lehren nicht kümmern, ließen König Friedrih Wilhelm und Kaiser Alexander Pestalozzi zu sih kommen; die höhsten Männer des preußischen Staats, denen man gewiß niht vorwerfen werde, daß sie die Religion aus der Erziehung verbannen wollten, hätten sich mit ihm verbunden, und die hochverehrte Landesmutter Königin Luise habe ihn für einen Wohlthäter der Menschheit erklärt. Auf Pestalozzi’'s Grundsäßen beruhten auch die allgemeinen Be- stimmungen, und er danke dem Minister, daß er an diesen nit rütteln lassen wolle. Ein großer Uebelstand sei es, daß der 14jährige Junge, der aus der Schule entlasscn und in die. Lehre getreten sei, nun glaube, wenn er seinen Eltern 20 Groschen oder 1 Thaler wöchentlih gebe, nun hätten seine Eltern ihm nichts mehr zu sagen. Die Fortbildungsschule könne hier allein helfen, diese müsse man nah Krästen för- dern. Auch die Mittelshule müsse gepflegt und zwar auf der Volksschule aufgebaut werden, damit sie niht zu einer neuen Art von Standesschule werde. Er wünsche, daß das Unter- richtsgeseß, oder wenigstens ein Dotationsgesez ret bald zu Stande komme. Er wünsche, daß alle Parteien in allen diesen Punkten in Frieden mit einander arbeiteten, dann werde der Erfolg sicherlih nicht ausbleiben.
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, er wolle mitten in den aufregenden Debatten das Wort zu einem ruhigen, prakiischen Gegenstande nehmen. Er wolle nämlich von dem obligatorishen Nähunterrihte auf dem Lande sprechen. Vorher habe er aber noch eine persönliche Be- merkung zu machen. Der Abg. Dr. Falk habe fich auf ein halbes Anerkenntniß von ihm berufen. Er möchte die Herren auf der Linken bitien, sich doh auf Anerkenntnisse, die ihnen von seiner Seite zu Theil würden, nur mit größter Vorsicht
| walten zu lassen.
zu berufen, bei halben Anerkenntnissen aberFdoppelte Vorsicht
der Gegenseite werde ihm unheimlih, bei einem halben aber laufe man leiht Gefahr, daß die eine Hälfte der Aeußerung die andere negire. Der jeßige Minister solle nicht Alles vom früheren Minister Geschaffene um- stürzen, aber er bitte denselben, doch zunächst zur Probe die Verfügung über den obligatorishen Näh- und Strickunter- rit jür die Mädchen auf dem Lande zu beseitigen. Die Bauern in Brandenburg und Pommern seien damit im höd- sten Grade unzufrieden, weil der Unterricht nicht nöthig sei, denn Nähen lernten die Kinder von den Müttern und Stricken von den Vätern, und die Bauern begriffen diese büreaukratischen Maßregeln nicht, während die Regierung und die Herren rechts und links von Selbstverwaltungsphrasen triesten. Die diejen Gegenstand betreffenden Petitionen habe die Linke aus Liebe zu ihrem Kulturkampf-Minister zurückgewiesen und die Kinder müßten nun in Brandenburg und Pommern nähen und striden lernen, weil im Rheinland und Schlesien der Kultur- kampf tobe. Das Gehalt dafür erhielten die Lehrerfrauen, ohne dafür etwas zu leisten; da sollte man lieber den Unter- rit ganz abschaffen, oder Kreis-Nähinspektorinnen ein- führen, oder in den Ortsschulrath ein des Nähens fundiges Mitglied wählen. Wenn man für die Mädchen einen heson- deren Unterricht einführen wolle, dann sollte man obligato- rischen Unterricht im Kochen vorschreiben, denn das sei einer der wesentlichsten Faktoren sür das häusliche Glü, ‘das wür- den ihm alle Ehemänner zugeben, Bestimmte Vorschläge könne er jeßt niht machen, aber wenn cs der Minister verlange, wolle ex ihm zum nächsten Jahre einen großen Haufen Peti- tionen von Bauern verschaffen, die sich alle gegen den Näh- und Strickunterriht aussprehen sollten. Er bitte aber den Minister, auch ohne solche Petitionen den obligatorischen Näh- unterriht auf dem Lande aufzuheben. :
Hierauf wurde die weitere Berathung. um 4 Uhr bis Abends 8 Uhr vertagt.
— Jn der gestrigen Abendsizung, welcher Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Regierungskommissare beiwohnten, seßte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats pro 1880/81 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen 2c. An- gelegenheiten (Kap. 121, Elementarschulen) fort. Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte sich für Bewilligung dieser Position. Wenn erx auch gewünscht hälte, daß die Aera Fall namentli in finanzieller Beziehung mehr für die geseßliche Regelung des Volks\hulwesens gethan hätte, so werde er doch au heute für diese Position stimmen, weil das Volk3- \{chulwesen in seiner jeßigen Gestalt wegen seiner kultur- historishen Entwickelung allen reaktionären Bestrebungen widerstehen werde. Ein Prototyp in dieser Beziehung sei das weise geleitete Berliner Volksshulwesen. Fast 90 000 Kinder besuchten ohne Unterschied der Religion diese Schulen. Wenn diese Zahl {hon Jeden mit Respekt erfüllen müsse, so müsse noch mehr imponiren die Zusammen- seßung der hiesigen Schuldeputation, welche aus allen Religions- bekennern bestehe und zu welcher vier evangelische Superinten- denten und ein katholisher Propst gehöre. Und alle diese Männer Hätten in größter Harmonie gewirkt, fo daß Disso- nanzen, welche die Arbeit stören könnten, niemals aufgekommen seien. Diesen Zustand verdanke man in Berlin dem Um- stande? daß keine Richtung diesen Frieden gestört habe. Nuv diejenige Richtung sei bei diesem positiven Schaffen nicht ver- treten, welche ledigli dur eine abfällige Kritik diese shöne Harmonie zu stören si die Aufgabe gestellt habe. Erklärlich jei deshalb die Erregung der Berliner Bürgerschaft darüber, daß eine Gesellshast von Männern, die Augustkonferenz der Pastoren, ohne Kenntniß der Verhältnisse es gewagt habe, die Wahrheit auf den Kopf zu stellen, indem sie in der be- fannten Weise das Berliner Volksshulwesen carakterisirt habe. Die Pfliht der Vertreter dieser Stadt sei gewesen, dieser Entrüstung öffentlich Ausdruck zu geben auch in den Berliner Wählerversammlungen. Dieser . Pflicht habe ex und der Abg. Straß- mann genügt. Das habe neulih der Abg. Stöker zum Gegenstande seiner Kritik gemacht. Er habe in der von dem- selben citirten Versammlung gesagt, daß, wenn der System- we{sel im Kultus-Ministeriuum die Richtung der August- fonferenz einschlagen sollte, dann die Volksshulen Stätten der Verdummung werden würden. Glückliherweise sei diese Vor- aussezung nicht eingetroffen. Der Abg. Stöcker hab in seinen Aeußerungen nicht die Pflichterfüllung der Volksvertreter ge- sehen, sondern habe nur den israelitishen Glauben hervor- gehoben. Er weise die Behauptung zurü, daß die hiesigen Juden eine andere Nation seien, als die deutsche. Dieselben seien auf deutshem Boden geboren und hätten für Deutschlands Ehre geblutet. Deshalb sei es ihr Recht, als deutsche Bürger angesehen zu werden. Niemand dürfe unter dem Vorwande, für das Christenthum einzutreten, die Juden angreifen. Jn allen Religionsbekenntnissen gebe es shlechte Elemente, sie zu bessern, sei Aller Aufgabe.
Der Abg. Stöcker konstatirte, daß jedesmal, wo die Juden- frage durch ihn in die Oeffentlichkeit gekommen sei, dies nicht zum Angriff, sondern zur Abwehr heben sei. Wenn man ein gerechtes evangelishes System so carakterisire wie der Abg. Löwe, und wenn man die Brandfackel der Zwietrat unter die Evangelishen werfe wie der Abg. Straßmann, dürfe man sich nicht friedlich nennen. Er habe diese wichtige Frage aus der Zänkerei zur anständigen Diskussion erhoben ; das hätten au die Juden anerkannt. Lügnerische Zeitungen hätten eine Judenheße daraus gemacht; er habe keine Reli- gionsfrage und keine Racenfrage daraus gemacht. Alle Fahr- tausende kämpsten Semiten und Arier, erst Punier und Römer, dann Christenthum und Jslam. Nach schweren Kämpfen hätten die Jndogermanen gesiegt. Das heutige Judenthum kämpfe wieder gegen die Grund- lagen der germanishen Kultur. Das sei eine ethische Page Er habe das jüdishe Großkapital, den jüdischen
uer, das jüdische Literatenthum bekämpft. Betrage fich die Minorität bescheiden, dann verdiene sie Duldung und Schonung. Diese Bescheidenheit hätten die Abgg. Löwe und Straßmann nicht gezeigt, Der Abg. Löwe habe die Weisheit der Berliner Schulleitung gelobt. Gattin hätte aber das evangelishe Schulwesen nit simultanijiren follen, ehe die Berliner Juden ihre Schule simultanisirt hätten. Viel sei für die Berliner Schulen geshehen, aber das Bohmsche Lese- buch sei dort eing@ührt. Der Verfasser dieses Buches habe erklärt, das Christenthyum dürfe in den Schulen nicht kon- fessionell gelehrt werden. Diesem Grundsaße entspreche das
Schon bei einem vollen Anerkenutniß von -
Buch. Drei Lieder darin seien von Nudolf Loewenstein, dem Redacteur des Kladderadatsh. Vier solcher Lieder seien vom Chcfredacteur der Vossishen Zeitung. Als vaterländischer Dichter ohne Probe, nur durch das Gewicht seines Namens, werde Rudolf Loewenstein aufgezählt. Dieses möge das Berli- ner Schulkollegium berathen. Das biblishe Gescchzichtsbuch des Berliner Stadtschulraths Bertram habe willkürlih die Weissagungen des Alten Testaments auf Christum verändert. Statt „Samen“ stehe immer „Nachkommen“. Mit den Nah- fommen Abrahams, Jsaaks und Jakobs sollten alle Völker ge- segnet werden. Das sei doch zweifelhaft. Jn den Berliner Volksschulen würden die Realien zu stark getrieben. Jn den unteren Stufen werde schon Zeichnen 2c. gelehrt. Dagegen werde der Geschichtsunterricht vernachlässigt. Der Religions- unterriht werde nicht gehörig gepflegt. Gestern habe in sei- nem Konfirmandenunterricht kein Kind die Geschichte von der Krankheit und Genesung des Königs Hiskias gewußt. Statt dessen lernten die Kinder die Lebensbilder von Herder, Lessing, Schiller und Goethe. Der Verein der BerlinerBuchdruckereibesißer habe cine Lehrlingsschule. Dieser Verein konstatire die mangel - haste Vorbildung der Lehrlinge in den Shulen. Auf dem Lande sei es nit anders. Kein Kind könne dort einen fehler- freien Brief schreiben. Grimm habe gesagt, die Milch der Frömmigkeit sei die Hauptnahrung in der Volksschule, thue man nicht fremde Substanzen hinzu. Es sei nicht richtig, wenn der Abg. Seyffarth die allgemeinen Bestimmungen mit Pestalozzi identifizire. Diese Bestimmungen hätten einen inneren organishen Fehler. Die Regulative seien ein enger Kreis mit dem festen Mittekpunkt Religion. An Stelle dessen fei eine Ellipse mit zwei Brennpunkten getreten. Je flacher eine Ellipse sei, desto excentrischer sei sie. Nichts schade einer sittlichen Erziehung mehr als eine unklare Erkenntniß der Religion, diese werde aber herbeigeführt dur die Beschrän- kung der Religionsstunden. Es gebe keinen bloßen Goit der Liebe, fondern auch einen Gott des Gerichtes, das nit blos Menschen, sondern auch Fdeen und Weltanshauungen rihte. Gott habe auch den modernen Liberalismus gerichtet. Jn Crefeld habe die Simultanisirung zur Aufhebung des Gebets beim Beginne der Schulstunden geführt und den kon- fessionellen Frieden gestört. Die konfessionelle Schule erziehe ebenso patriotishe Staatsbürger, wie die Simultanschule. Schon Alexander von Humboldt habe gesagt, es fehle der Zebtzeit an Charakteren. Es sei deshalb niht angezeigt, den Squllehrern für Wahlzwecke zu {hmeicheln, sie Bundesgenossen im Kulturkampfe zu nennen! Unterrichten genüge nicht allein für die Erziehung. Pestalozzi’'s großes Werk sei gescheitert, weil derselbe dieErleuhtung von Oben nicht erkannt habe. Darum fehre man von diesem Wege zurück, und schlage den allein rihtigen Weg ein, den Unterricht auf Grund der Religion. Der Abg. Dr. Hänel führte aus, daß nach seiner Ansicht die Art, wie hier die Gesetze kritifirt würden, vom Bolke besser beurtheilt werde, als vom beredtesten Redner. Nie sei an den Fanatismus mehr appellirt worden, als in den legten Debatten dieses Hauses. Diesen Anforderungen gegenüber habe die Staatsregierung zu sehr geshwiegen. Die Frage der Simul- tanisirung sei von ihr nicht klar gestellt, das beunruhige das Volk sehr. Die paritätishe Schule müsse in Preußen und in
Deutschland existiren, auch wenn man sie konfessionell nenne.
Der fkonfessionelle Neligionsunterriht müsse bestehen, aber nit fkonfessioneller Unterriht \{lechthin. Man habe in Deutschland einen Schaß von religiösen und ethishen Vor- stellungen, dec unabhängig sei von der Konfession. Dieses Gemeinsame zu pflegen, sei die Hauptaufgabe der Schule. Thue man das nicht, so vernihte man die Wurzel des preußischen Staatswesens, man zerseße es. Jede Unterrichts- verwaltung, die die ethishe Gemeinschaft nicht pflege, werde von der Geschichte wie mit einem nassen Schwamm weg- gewisht. Der Abg. Stöcker habe zunächst die wohlverdienten Angriffe wegen seiner Agitation gegen die Juden sehr shwach zu- rücgewiesen. Derselbe halte seine Agitation sür ein weltgeschicht- lihes Fakium, für einen Kampf der Arier gegen die Semiten. Wolle der Abg. Stöcker die in Deutschland geborenen Juden in Parallele bringen mit den Horden Dschingiskhans? Das sei ja niht mehr faßbar. Hinter solche Phrasen könne man sich wohl in einex Volksverjammlung verkriehen, aber nicht hier. Der Abg. Stöcker möge ihn die Ethik lehren, die zwischen dem jüdishen und nichtjüdishen Wucher, Großkapital und Literatenthum unterscheide. Der Abg. Stöcker möge von seinen sozialistishen Standpunkte aus diese Sachen s{lechthin be- kämpfen. Die Juden deshalb allein zu beschul- digen, das sei die Verwirrung aller ethishen Be- griffe. Was der Abg. Stöler gegen die Berliner Schulen vorgebraht habe, sprehe mehr gegen seinen Ge- \{chmack als gegen die Berliner Schulen. Loewenstein sei ein vorzüglicher Kinderliederdihter, wenn derselbe vielleicht auh das Unglück habe, Loewenstein zu heißen und Nedacteur des „Kladderadatsh“ zu sein. Herr Kletke sei ein anerktannter deutscher Le, wenn derselbe auch unglückliher Weise Nedacteur der „Vossishen Zeitung“ sei. Warum habe der Abg. Stöcker diese Lieder nicht vorgelesen? Die biblische Ge- \chihte bedürfe in Rücksicht auf die Jugend einer sorgfältigen Redaktion vom pädagogischen Standpunkte aus und das sei niht Sache der Kirche, sondern des Staates. Wie viele Herren möge cs denn hier geben, die die Geschichte des His- fias kennten. Er kenne sie niht. Es sei besser, daß die Kin- der statt dessen Schiller und Goethe kennten. Gerade die Ber- liner Schulen seien für die dur{shnittsweise begabten Kinder berehnet ; für die begabteren sei überall eine Selekta errihtet. Der Abg. Stöcker kämpfe dagegen mit gefährlichen agitatorischen Redewendungen; jeden unliebsamen Vorfall, wie sie unvermeidlich seien in einer großen Verwaltung, \chiebe derselbe der gegnerishen Richtung in die Shuhe. Wie könne der Abg. Stöcker sagen: Gott habe den Liberalismus ge- rihtet ? ‘Das sei eine Anmaßung. Ein solcher Standpunkt erwede in ihm den Verdacht der Üeberhebung und Heuelei!
Dex Präsident von Köller rief den Redner wegen dieser lezten Aeußerung zur Ordnung.
Der Staats-Minister von Puttkamer erklärte, der Abg. Hänel habe in dem ihm eigenen Tone der unfehlbaren Sicher- heit des A a und vielleiht um seinen Argumenten nach: zuhelfen, in sharfem Tone getadelt, daß er zu gewissen An- griffen auf die bestehenden Geseße geschwiegen habe. Er müsse sich zunächst das Recht wahren, auf das, was hier ge- sagt werde, zu antworten und zu \{weigen, wenn es ihm be- liebe. Den Vorwurf der Angriffe auf bestehende Geseße hätten preußishe Minister viel öfter der Partei des Abg. Hänel machen können. Seine Erklärungen seien dem Abg. Hänel vielleiht unangenehm, aber sie seien doch vollkommen klar. Die Erklärungen des Abg, Hänel seien das nicht. Der- selbe unterscheide konfessionellen Religionsunterriht und an:
deren Unterricht. Aber die liberale Partei sei au über den fonfessionellen Religionsunterricht hon oft hinweggegangen. Konfessionelle und politische Gegensäße schaffe man nicht aus der Welt, man müsse sie nur in einem versöhnlichen Geiste hier diskutiren. Zur Lösung dieses Geheimnisses habe die
Rede des Abg. Hänel nichts beigetragen.
Die Debatte wurde geschlossen und Titel 1 unverändert genehmigt, ebenso Titel 2—22 ohne erhebliche Diskussion.
Bu Titel 23 (Schulaufsichtskosten, Besoldungen für Kreis- shulinspektoren u. st. w. 814 500 4) bemerkte der Abg. Knöre, der Minister sei so unglüdlich gewesen, sih sür die Nothwen- digkeit des kirhlich konfessionellen Wesens auf Herrn von Dieser habe sih an anderen Stellen in durchaus entgegengeseßtem, ja in vollständig unchristlihem Sinne ausgesprochen (Redner verlas mehrere Stellen aus den Schristen von Treitschke’s). Also Treitschke verdiene das thm vom Minister dedizirte Ehrendenkmal des deutshen Volkes Es sei nit in Ordnung, daß. bei Beseßung der Kreis- \chulinspektionen der Volkslehrerstand so wenig berüdsichtigt Hier müsse cine andere Praxis eintreten. geordneten Kreissculinspektion sei die Lokalschulinspeltion über- flüssig, weil die Lokalinspektoren von der Sache meist nichts ver- Er habe das felbst als junger Geistlicher empfunden. ‘Der Lehrer bedürfe nah dem Ausspruche Diesterwegs keines besonderen Spezialaufpassers. Die Lokalschulinspektion sei ein unverdientes Mißtrauen38votum. gegen den preußischen Volks- \hullehrerstand. Die Worte des Ministers über die sittliche
Treitschke zu berufen.
nicht.
1werDe.
ständen.
Haltung der preußischen Lehrer seien geeignet,
derselben im Volke zu schädigen. Auch in anderen Ständen zeigten sih Uebelstände, man dürfe aber die Fehler Einzelner niht dem Stande generell zur Last legen. Die Konservativen möchten dem Lehrer eine andere Stellung anweisen als seine Partei, sie wollten ihn zum Gesinde des gnädigen Herrn machen. Dieselben Klagen wie heute führe man schon früher. Man klage unter den Kreisshulinspektoren vielfah darüber, ‘daß die im Etat sür diese Zwecke ausgeworfenen Summen den ‘Lehrern nicht ganz ausgehändigt würden. Das Volksschulwesen
raanentienn
hängnißshwere Stellung ein.
Volks\{ullehrer.
Kinder an.
Lokalschulinspektor gebe.
Bei einer | eindringen “können. Der Regierungskommissar inspektoren gezahlt würden.
das Ansehen
zur Sache! abgehalten.
schieden zurück und erwartete
widerte, daß er den Ausdruck
müsse von dex Kirche emanzipirt werden, aber der Minister nehme in dieser Frage eine ebenso widerspruchsvolle als ver-
__ Der Staats-Minister von Puttkamer erwiderte, er wolle nitt, daß nur seminaristisch gebildete Lehrer Kreisschulinspek- toren würden, das könne nur in Ausnahmefällen geschehen. Die Kreis\chulinspektion sei keine Avancementsleiter für die Denn die Lokalinspektion müsse prinzipiell dem Geist.ichen gehören und den akademish gebiideten Geist- lichen könne man au tehnisch nit unter einen seminaristisch gebildeten Kreisschulinspektor stellen. man höhere sittlihe Anforderungen stellen als an andere Stände, denn das Volk vertraue ihnen sein Heiligstes, feine 1 _ Deshalb sei es- für den jungen Lehrer gut, wenn man ihm einen geistig überlegenen väterlichen Freund in dem {uli \ Es sei notorisch, daß jeder geistliche Lokalschulinspektor einen seminaristishen Uebungskursus durh- gemacht habe und ein akademisch gebildeter Mann werde doch bald in die nicht gerade eleusinischen Mysterien des Volksshulwesens j : Nur weil der Abg. Knörcke die Lokal- \culinspektion prinzipiell bekämpfe, während seines Pfarramts diese Sache versäumt.
Naffel gab- auf Anregung des Abg. Knörcke eine kurze Dar- legung der Normen, nach denen die Gehälter der Kreis\chul-
Der Abg. Dr. Holze bat um eine Abänderung des s{lesi- {chen Schulreglements wegen der Bestrafung von Schulver- jäumnissen und wies einen Angriff des Abg. Stöcker gegen eine hlesishe Simultanschule zurüd, wurde aber von einem weiteren Eingehen auf diese Angelegenheit durch den Nuf:
Der Abg. Stöcker wies den Vorwurf der Heuchelei ent-
Gegner, daß sie offen ausgesprochene Ansichten als wirkliche Ueberzeugungen gelten ließen.
-
weisen.
An die Lehrer müsse
habe derselbe vielleicht Geheimer Regierungs - Rath nehmigt.
von der Gerechtigkeit seiner
Der Abg. Dr. Hänel er- Heuchelei nur auf die Bemer-
kung bezogen habe, baß Gott den Liberalismus gerichtet habe. Hierauf wurde der Tite: 23—26 bewi igt.
Bei Titel 27 (Besoldungen und Unterstüßungen 2c. 12 090 944 4) machte der Abg. Dr. Virchow darauf aufmerksam, daß nah den eigenen Nachweisungen der Regierung die hier angeseßten Summen dem Bedürfnisse nicht entsprächen, und suchte dies in längeren Ausführungeu zu be-
uschüsse für Lehrer,
__ Der Staats-Minister von Puttkamer erklärte, daß er das Hineinziehen des Lehrerstandes in den politishen Parteikampf für inopportun halte, daß er aber keinen Lehrer in der Aus- übung seines Wahlrechts beeinflussen werde. der einzelnen gegen die Lehrex gerichteten Kriminaluntersuchun- gen halte ex im FJnteresse des Landes nicht für erwünscht.
Der Regierungsfommissar suchte an der Hand bestimm- ter Zahlen nachzuweisen, daß die geforderten Summen sür die nöthigen Fälle wohl genügten.
Der Abg. Hansen widersprah dem Wunsche des Abg. von Meyer (Arnswalde) auf Abschaffung des obligatorischen Nähunterrihts auf dem Lande.
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, er habe nur von der Mark Brandenburg und Pommern gesprochen, Schles- wig-Holstein sei ihm gar nit in den Sinn gekommen.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und Tit. 27 ge-
Eine Vorlegung
Bei Tit. 28 (Errichtung neuer Schulstellen) wandte si der Abg. Gringmuth gegen die Angriffe des Aba. Stöcker, wurde aber vom Präsidenten von Köller zur Sache gerufen. Die Diskussion wurde hierauf geschlossen und TU. 28 -Pe- willigt, ebenso die Tit. 29 und 30.
__ Die Titel 31 und 32 wurden ohne jede Debatte bewilligt ; bei Titel 33 (Zuschüsse zu Fortbildungsschulen 142 150 A6) spra der Abg. Kalle für eine Erhöhung dieses Fonds. Abg. Dr. Petri unterstüßte diesen Wunsch.
Der
Titel 33 wurde genehmigt, und war damit das Kap. 121 (Elementarschulen) erledigt. Hierauf vertagte sich das Haus um 121/, Uhr.
4:
Inserate für den Deutsizen RNeichs- u. &önizl,
i
Prenß. Staat3-Anzeiger und das Central-Handeis-
register nimmt an: die Könutglithe Expebiticn des Denutschea Reiczs-Anzeigers und Königlich
Prenßischen Staats-Anzeigers: | Berlin, S. Wi. Wilhelm-Straße Nr, 82 F
1. Steckbriese und Unteranchungs-Sachen.
2, Subhastationen, Aufzebote, Vorladungen u. dergl.
3, Verkäufe, Verpachtungen, Subraisgienen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
é u. a. w. von öffentlichen Papieren.
D I O Anzeiger. 7 A F Inserate nehmen an?! die Annoncen-Exveditionen des
„Invalidendank“, Nudolf Masse, Haasenfiein & Bogler, G. L. Dauve & Co., E. S{lstte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
. Todustrielle Etablissements, Fabrizen und Grosghandel.
. Verachiedene Bekanntmachungen.
. Literarische Anzeigen,
. Theater-Ánzeigen, | In der Börsen=-
Æ
Aunoucen-Bureaus,
. Familiex-Nachrichten. beilage.
Subhaftationen, Aufgebote, Vsor- ladungen n. dergl.
13697) Subhastations-Pateut.
Das dem Herrn Lieutenant Corl Müller gehörige, in Rabuhn belegene, im Grundbuche der Rittergüter i a Colberg-Cörlin Band 3 Nr. 229 ver- zeichnete
Allodial-Niitergut Rabuhu
foll im Wege der nothwendigen Subhastation am 1. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, an Ort und Stelle versteigert werden. :
Das Gesammtmaß der der Grundsteuer unter- liegenden Flächen ift 881 h 77 a 6 qm,
Der jährliche Reinertrag und Nubungswerth, nach welchem das Grundstück zur Grund- und Gebäude- steuer veranlagt worden ist, beträgt: Grundsteuer- reinertrag 3116,98 Thaler, Gebäudesteuernußungs8- werth 1284 A.
Alle Diejenigen, welcheEigenihums- oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber niht eingetragene Real- rechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, ‘dieselben zur Vermeidung der Ausschließung spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.
Die Auszüge aus der Steuerrolle und die be- glaubigte Abschrift des Grundbuchblatites können in unserer Gerichts\{hreiberei Nr. 11. in den gewöhn- lichen Dienststunden eingesehen werden.
O Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages voir am 3. Mai 1880, Vormittags 12 Uhr, von uns verkündet werden.
Colberg, den 6. Februar 1880,
Königliches Amtsgericht.
3709) Oeffentliche Zustellung.
Der Julius Zillessen, Rentner, zu Saarbrücken wohnend, als Cessionar von Simon Büch und Heinrich Büch, Beide Unternehmer zu Malstatt, vertreten durch- Rechtsanwalt Dr. Brügg mann, lagt gegen den Heinrih Roß, Schlosser, früber zu Malstatt, jeßt obne bekannten Wohn- und Aufent- haltéort, auf Auflösung einer Immbobiliarver- steigerung, mit dem Antraze, die Auflösung der vor Notar Krechel am 14. November 1874 abgehaltenen íImmobilienversteigerung, insoweit dieselbe die An- steigerung der Parzelle Bannes Malstatt, ober der Kir, Flur 9, Nr. 220/5, das 7.- Loos neben dem Weg und Beer, groß 1 Ar 33 Meter betrifft, aus- zusprechen, den 2-erklagten zur Abtretung dieser Parzelle frei von Lasten und Hypotheken, sowie zur Zahlung einer Entschädigung für entzogenen Genuß vom 14. November 1874-— 31. März 1877, sowie den Prozeßkosten zu verurtheilen, und ladet d: n Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- {treits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf deu 15. März 1880, Vormitiags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwede der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 2 Februar 1880,
j Sectler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,
(3709) Oeffentliche Zustellung.
Die Henrielte Ernestine Bollow, ohne Stand, Ehbefrqu des Carl Mühleisen, Bäcker, beide zu Völllingen , vertreten dur Rechtsanwalt Leibl, Tlagt gegen ihren genannten Ehemann Carl Mühl- eisen, Bâker zu Völklingen wohnend, auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden Gütergemein- \haft mit dem Antrage, die zwischen Parteien bibker be- standene chelihe geseßlihe Gütergemeinschaft für ausgelöst zu erklären und deren Theilung für den
all der Annahme. durch die Klägerin in zwei
älften, zwischen dieser und dem Verklagten zu ver-
ordnen, die Parteien zur Auseinanderseßzung und Liquidation vor Notar zu verweisen, diesen, sowie einen Nichterkommisiar zu ornennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf ven 15, März 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 2. Februar 1880.
Seckler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,
[9698] Aufgebot.
Kark August Theodor Wolpert — am 31. Angust 1833 dahier geboren, eheliher Sohn dcs am 11. Sanuar 1835 dahter verlebten Bürgers und Han- delsmannes Geora Johann Wolpert — hat sich im Fahre 1850 nach Amerika begeben und ist seit dem Jahre 1861 verschollen.
Der Vormund desselben, Privatier Michael Kup- prion dahier, hat die Todeserklärung beantragt und wird diesem Antrage entsprebend Aufgebotstermin
auf Samstag, den 11, Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, im Sithungsfaale für Civilsachen anberaumt. Zugleich ergeht hiermit die Aufforderung :
1) an Karl August Theodor Wolpert, spätestens im obigen Aufgebotétermine persönlih oder \criftlich bei Gericht sih anzumelden, widri- genfalls er für todt erklärt wird;
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsrerfahren wahrzunehmen ;
3) an alle Personen, wel{e über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei- lung hierüber beim unterfertigten Gerichte zu machen.
Würzburg, den 6. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. gez. Leytam. Zur Beglaubigung : Baumüller, K. Gerichtsschreiber.
A Aufgebot.
Die an unbekannten Orten abwesende Auna Elisabethe, Johaunes Schombert Ehefrau, ge- borene Hofmann, von Groß-Eichen wird auf Antrag des für sie bestellten Kurators Peter Müller 11. zu Groß-Eichen aufgefordert, sich im Termin
Donnerstag, am 1, April 1880, Vormittags 9 Uhe, dahier zu erklären, ob sie die ihr deferirte Erbschaft des verlebten Konrad Müller 11, von Groß-Eichen an ihrem Theile antreten wolle.
Unterbleibt die Anmeldung, dann soll Verzicht auf ihr Erbre{t unterstellt und ihr Antheil den zur Erbschaft Mitberufenen überlassen werden.
Grünberg, den 6. Februar 1880.
Großherzoglich hessishes Amtsgeriht Grünberg.
Dr. Möbius. Kohlheyer.
[88881 Aufgebot.
Laut gerichtlicher Urkunde vom 6. Mai 1863 hat der Handelémann Abraham Kaiserling in Hannover bekannt, von dem Steuerdiener Küsterbeck daselbst 1200 Thaler Courant geliehen echalten zu haben, und wegen dieses Kapitals nebst 43% Zinsen eine General-£ypothek, sowie an dem unter Nr. 83 zur Ortschaft Schloswende katastriznten Wesen eine Spezialhypothek bestellt. Beide Hypotheken sind eingetragen.
Auf Antrag des Gläubigers, Steuerempfänger a. D, Küsterbeck, wird der Juhaber der demselben
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ertheilten Ausfertigung der bezeihneten Urkunde auf- gefordert, spätestens in dem auf 7. Juni 1880, 11 Uhr, anstehenden Aufgebotttermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserflä- rung erfolgen wird. Hannover, dea 6. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 7. Sabarth.
(9699) Aufgebot.
Der Kleingärtner Carl Pfißmann zu Haafel, als eingetragener Eigenthümer der im Grundbuche von Haasel, Kreis Sorau, Band I. Nr. 34 verzeichneten Gärtnernahrung, hat das Aufgebot der drei Doku- mente über die auf demselben Grundbuchblatt Ab- theilung III. Nr. 5, 6 und 7 für -den Ritterguts- besißer Leonhardt aus Haasel eingetragenen Posten von
a. 38 Thlr. laut Obligation vom 12. Mai 1840,
Þb, er laut Obligation vom 8. November
c. 22 Thlr. laut Kaufvertrag vom 12, April 1854, über welche Kapitalien die legitimirten Erben des Gläubigers löshungsfähig quittirt haben, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, srätestens in dem auf / den 1. September 1880, Vormittags 9 thr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Nehte und Ansprüche anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- S der gedachten drei Urkunden erfolgen wird.
Triebel, den 30. Januar 1880.
Königliches Amtsgericht.
PRA ufgebot. Die Wittwe des Johauncs Eurich, Mar- arethe, geb. Piepenbring, zu Neuenschmidten, at das Aufgebot einer von ihr und ihrem ver- storbenen Ehemann am 25. Januar 1870 zu Gunsten Sr. Durchlaucht des Fürsten Ferdinand Maximilian zu Ysenburg und Büdingen dahier ausgestellten hypothekarischen Schuldverschreibung über 417 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf., weil die Urkunde verloren sei, bean- tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufzefordert, spätestens in dem auf den 4, Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- ebotêtermine seine Rehte anzumelden und die Ur- unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunde erfolgen wird. Wüäthtersbawz, den 2. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Hattenbach.
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[3684] FProclanm.
Nachdem der Schuhmacher Carl Heinrih Stü und dessen Ehefrau Christine Antoinette, ge- borne Haase zu Oetmannshausen die Löschung des folgenden auf ihrem im Grundbuche von Detmanns- hausen eingetragenen Grundeigenthum haftenden Pfandrechchts als:
7 Thlr. 5 Sgr. Kaufgeld für den Advokaten Friedrich Ludwig Reimann zu Bischhausen aus Adjudikationsbescheid vom 14: Juli 1836, unter Glaubhaftmahung der gesehenen Til- gung, beantragt haben, werden der Gläubiger resp. dessen Erben und: Rechtsnachfolger zu einer Erklärung binuen 4 Monaten beim RNechtsnachtheile des Ein- geständnifses_ aufgefordert.
Bischhaufen, den 27. Januar 1880.
Königliches Amtsgericht. Wilcke.
[3656] EProciana. Der nachstehend bezeihnete Wechsel : Franukfart a./Oder, den 1. April 1876. Für Rmk. 300. Am 1. Juli 1876 zahlen. Sie gegen diesen Prima-Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von Dreihundert Mark den Werth in Rechnung und {stellen ihn auf Rechnung ohne Bericht. Herrn Gustav Schulze 2152. in Reppen. Köhlm,. L, Nachfolger.
L, Marcus N. K. L. 1117. Zahlbar beim
E 0. Ausfteller in Frankfurt a./Oder. Rükseite
| R. Le N.
Prima- Wechsel Gustavy Schulze.
M. 0. 15. 1/4 70 |
ist nach dem 3. März 1877 der inzwischen fallit gewordenen Handlung Köhlmann Liqueurfabrik Nacbfolger hierselbft verloren gegangen.
Auf den Antrag des Kaufmanns Friedri Heinsius hierselbst als definitiven Verwalter der Konkurs- masse der vorgenannten Handlung wird der Inhaber des obenbezeichneten, am 3. Juli 1877 durch den Notar Riebe hierselb| protestirten Wechsels aufe gefordert, spätestens in dem
auf den 17, September 1880, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftsgebäude, Oderstraße 53/54, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wecksel nebst Protest vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. JFraukfurt a. O., den 28. Januar 1880. Königliches Amtsgericht.
In unserer Verwahrung befinden fch folgende Testamente: 1) das von dem aufgelösten Patri- monial-Gericht Grüneberg eingesandte Testament der Johann Brunowschen Gheleute mit folgender Auf- schrift: Hierin ist der leßte Wille der Johann Brunowschen Eheleute zu Grüneberg. Angenommen Soldin, den 29. November 1823. Voitus, Justiz- beamter. Heydel. vereideter Protokollführer. 2) das ron dem aufgelösten Patrimonial-Gericht Mandelkow cingesandte wecselseitige Testament der Gutsbesißer Müllershen Ezeleute mit folgender Aufschrift : Hierin ift das weselseitige Testament des Herrn Gutsbesitzers Joh. Wilh. Ludw. Müller und dessen Ebefrau Charlotte Caroline Margarethe, geb. von Bornfstaedt, welches sie dato zu gerihtlihem Pro- tokoll erklärt haben. Mandelkow, den 3. Mai 1823. Das Patrimonial-Gericht über Mandelkow. Hannemann, Justitiarius. Grill, vereideter Pros tofkollführer. 3) das von dem aufgelösten Land- unb Stadtgericht Berlinchen eingesandte weselseitige Testament der Handelsmann Zabel Urbanischen CEhe- leute mit folgender Aufschrift: Hierin der wehsel- seitige leßte Wille des hiesigen Handelsmanns Zabel Urbani und dessen Chefrau Drosenow, geb. Moses, welchen sie heute zum gerichtlichen Protokoll erklärt haben. Berlinchen, den 24. Februar 1823. Daenelt, Stadtrichter. E vereideter Protokollführer. 4) das von dem ausgelöften Land- und Stadtgericht Berlinchen eingesandte Testament der verebelichten Keller aus Mückeburz mit folzender Aufschrift : Hierin ist das Testament der verehel. Keller, Hen- ricite Charlotte, geb. Weiß, aus Mückeburg. An- genommen - Amt Carzia, den 25. August 1823. VBoitus, Justizbeamter. Thiller, vereideter Protokolls föHrer. Die betreffenden Interessenten werden aufs
efordert, die Publikation dieser Testamente binnen
es Monaten nachzusuchen. Geschieht dies nicht, so wird die Eröffnung und Einsicht der Testamente von Amtswegen erfolgen. Soldin, den 6, F-bruax
Mori Königl ches Amtsgericht.