1880 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

der vorbenannten vom . ten bis M Ph bei der Kreis-Kom

Bischofsburg, den . ten

Der Kreisaus\chuß des Kreises Roefsel. (Unterschriften.)

Dieser Zins\chein is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerbalb - vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fällig- Feit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Saa ene fönnen mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Nament- unterschrift eines

Provinz Ostpreußen.

ontrolbeamten versehen werden.

Regierungsbezirk Königs- berg i./Pr. Anweisung zum Kreisanleiheshein des Kreises Roessel 4. Ausgabe. Bubstabe .... Mt - b b.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück- gabe zu der obigen Schuldverschreibung, die . . . te Reihe von Zins- scheinen für die 5 Jahre 18 .… bis 18 .. bei der Kreis-Kom- munalkasse zu Roessel, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen ih ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Wider- spruch erhoben wird.

Bischofsburg, den . . ten 18

Der Kreisaus\{Guß des Kreises Roefsel. (Unters{htiften.) S

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisauss{usses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch ne jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt- breite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

._ ter Zinsschein. „ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Erlaß,

betreffend die Abänderung von Wahlorten im Bezirke der Handelskammer zu Osnabrück.

Fn Anschlusse an die in dem Erlasse vom 6. April 1878, betreffs der Wahl der Mitglieder der Handelskammer zu Osnabrück getroffenen Festsezungen wird hierdurch bestimmt: Die Seitens der Betheiligten der Kreise Bersenbrück und Tecklenburg zu vollziehenden Mitgliederwahlen finden fortan, anstatt in Bersenbrück, bezw. in Tecklenburg, in Quakenbrück, bezw. in Jbbenbüren fait. Berlin, den 29. Januar 1880. Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung: Jacobi.

Ministerium für Landwirthschast, Domänen und Forsten.

Dem Lehrer Dr. Rabe an der e zu Hannover ist das Prädikat „Professor“ verlichen worden. ;

Der Oberförster Kramer zu Reinhausen, Provitz Hannover, ist auf die Oberförsterstelle zu Neustadt, Regieruns- bezirk Cassel, und der Oberförster Gro \ch zu Neustadt auf die Oberförsterstelle zu Reinhausen verseßt worden.

Uff 9d erun.

Alle Diejenigen, welche Bücher aus dex Bibliothek des Königlichen Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und pen entliehen haben, werden aufgefordert, dieselben bis

ätestens den 15. März d. J. zurüczuliefern. Die gedachte

TUSO und das mit ihr verbundene Lesezimmer bleiben von diejem Tage ab bis auf Weiteres geschlossen. Berlin, den 23. Va Tel, Geheimer Regierungs-Rath.

Die Nummer 6 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter ;

Nr. 8689 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines rage zum Staatshaushalts - Etat für das Jahr vom 1. April 1879/80. Vom 13. Februar 1880; und unter

Nr. 8690 den Allerhöchsten Erlaß vom” 21. Februar 1880, betreffend die Errichtung der neuen Staatseisenbahn-Verwal- tungsbehörden.

Berlin, den 27. Februar 1880.

Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

Die unterzeihnete Königliche Kreishauptmannschaft als Ganbeapolizeibebbrbe hat die Drulschrift: „Herr von Treitschke] der Sozialistentödter und die Endziele des Liberalismus. Eine sozialistishe Replik. Leipzig, Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei 1875“ auf Grund von 88. 11 und 12 des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878 verboten. Leipzig, den 24. L as 1880. Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.

n der heutigen Handelsregister - Beilage wird Nr. 9 der Zeihenregister-Bekanntmachungen veröffenilicht,

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 27. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei-Präsi- denten von Madai und nahmen darauf in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten militärishe Mel- dungen entgegen. Um 111/24 Uhr empfingen Se. Majestät den Kaiserlih russishen Militärbevollmächtigten Fürsten von

burg begiebt, und hörten alsdann die Vorträge des Chefs des Civil-Kabinets Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski Bl ine Ministers des Königlichen Hauses Grafen von einig. Gegen 2 Uhr ertheilten Se. Majestät dem Sanitäts-Rath Seiche aus Teplitz eine Audienz.

u dem gestern Abend zu Ehren Sr. Kaiserlichen. Hoheit des Großfürsten Nicolaus von Rußland und Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Edinburgh im Kaiserlichen Palais stattgehabten Concert waren die Botschafter und deren Ge- mahlinnen, die Militärbevollmächtigten. und -Attachés, sowie die hier O Fürstlichen Personen, die Staats-Minister U. A. geladen. i

Unter Leitung des Ober-Kapellmeisters Taubert nahmen folgende Künstler an dèm Concert Theil: Hr. und Fr. Artôt de Padilla, Frl. Lehmann, Frls. Anna und Bertha Mehlig und die Hrrn. Niemann, Schmidt, Fricke, Ernst.

Nach dem Concert verabschiedeten Sich die Hohen Gäste von Jhren Majestäten und der Königlichen Familie.

Jn der am 26. d. M. unter dem Vorsiß des Staats- Ministers Hofmann abgehaltenen Plenarsißung des Bundes- raths erhielt der Entwurf eines Geseßes, betreffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, in der vom Neichsiage beschlossenen Fassung die Zustimmung der Versammlung.

Die Präsidialvorlagen, betreffend: a. die! Ausführung der Anleihegesege- b. den Entwurf einer neuen

assung des §. 48 und einer Aenderung im §8.50

x. 1 Absay 1 des Betriebsreglements für die.-Eisen- bahnen Deutschlands; e. den Entwurf eines Regula- tivs für die Privattransitlager von Getreide u. s. w., und von Bestimmungen über die Gewährung einer Zollerleichte- rung bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten, welche aus ausländishem Getreide hergestellt sind; d. den Entwurf einer Anweisung über den zum Zwecke der Einziehung von Gerichts- kosten unter den Bundesstaaten zu leistenden Beistand; e. den Entwurf eines Gesehes gegen den Wucher, wurden den zu- ständigen Ausschüssen überwiesen.

Den Anträgen der berihtenden Auss{hüsse entsprechend, und mit den von den leßteren vorgeshlagenen Modifikationen, gelangten zur Annahme die Geseßentwürfe, betreffend a. die Anzeige der in Fabriken und ähnlichen Betrieben vorkommen- den Unfälle; b. das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähn- lihe Schuldverschreibungen ; c. das Pfandrecht an Eisenbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, sowie ferner eine in Folge der neueren Justiz-Geseßgebung erforderlich gewordene anderweite Geschäftsordnung für die Disziplinarbehörden, welche an die Stelle dés durch Beschluß des Bundesraths vom 12. Dezember 1873 bestätigten Regulativs für die Geschäfts- ordnung bei den Disziplinarbehörden treten soll.

Den Schluß bildete die Ernennung von Kommissarien jur Vertretung von Vorlagen im Reichstag und die geschäft-

iche Erledigung von Petitionen.

Im Anschluß àn unsere gestrige Mittheilung in Betreff des Berichtes, welchen, Professor Hirsch über die vor- arge Pest-Epidemie im Gouvernement Astrachan erstattet hat, können, ftc noch auf die Gründe hin- weisen, welçhe - die (xa 20rd abgehalten haßen, jenen Bericht in der vowz? Verfasser gewählten ‘Form als ein amtliches Afktenstilà zu behandeln und zur Ver- öffentlihung zu bringen. Die Gründe haben hauptsächlich darin gelegen, daß der Verfasser über eine befreundete Re- gierung und deren Einrichtungen auch in dem umgearbeiteten Bericht mancherlei Urtheile ausspriht, welche er als Privat- mann und Gelehrter haben und veröffentlichen kann, die aber eine Negierung über die andere in einem amtlichen Dokumen te auszusprechen Anstand nehmen muß.

Jn der Aen (9.) Sißung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Kameke, der -Staats- sekretär des QJunnern, Staats - Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- missarien desselben beiwohnten, wurden zwei Schreiben der Abgg. Pr. Dreyek und - Witte (Schweidniß), “zur Erörterung der Frage wegen Fortdauer ihres Mandats, der Geschäftsordnungskommission überwiesen. Der Präsident theilte mit, daß die Geseßentwürfe, betreffend das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und Shuldver- schreibungen und betressend das Pfandrecht an Eisen - bahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben eingegangen seien. Darauf gelangte folgende Jnterpellation der Abgg. von Bernuth und Dr. Dreyer zur Verlesung: arf der Reichstag jedenfalls in der jeßigen Session der Vor- legung des lange verheißenen Geseßentwurfs, betreffend die Rege- lung der Ansprüche der Hinterbliebenen der Reichsbeamten, ent- gegensehen? i:

Der Unter-Staatssekretär Scholz erklärte sich zur fofortigen Beg martugg der Interpellation bereit, worauf der Abg. von Bernuth dieselbe mit dem Hinweis motivirte, daß diese dringende Angelegenheit nothwendig thre {hließliheErledigung finden müsse. Der Unter-Staatssekretär Scholz erklärte, die Reichsregierung habe diesen Gegenstand bisher unausgeseßt und eifrig erwogen, derselbe biete aber große Schwierigkeiten. Gegen den vor- jährigen Entwurf seien die gewichtigsten Einwbände von allen Ressorts erhoben, und in Taae e ein anderer Entwurf ausgearbeitet worden, der sih der Zustimmung aller Ressort- chefs erfreue. Jn recht kurzer Zeit, hoffentliÞh noch in dieser Session werde es möglich sein, die Vorlage im Hause einzu- bringen. Damit war dieser Gegenstand erledigt.

Darauf erklärte sich der Staats-Minister Hofmann zur sofortigen Beantwortung: folgender Jnterpellation des Abg. Stumm bereit:

Beabsichtigt die Reichsregierung, dem Reichstage in dieser oder der nächsten Session einen auf die Begründung von Alter- vérsorgungs- und Invalidenkassen für Fabrikarbeiter gerichteten Gesetzentwurf vorzulegen ?

Der Intérpellant führte aus, er selbst habe keinen de- taillirten Antrag über diese Materie eingebraht, um damit nicht Widerspruch im Hause und bei der Regierung hervor- urufen, Seinen Wünschen werde es {hon genügen, wenn a die Regierung im Prinzip zur baldigen Vorlage eines solchen Entwurfs bereit erkläre. Der Staats-Minister Hofmann erkannte die Berechtigung des in der Fnterpellation angeregten Gedankens an, betonte aber die große Schwierigkeit der praktischen Ausführung desselben. Die Regierung dürfe in Hinblidck darauf niht unüberlegte Versprehungen machen. Sie habe die D der Einzelregierungen über diese Frage eingefordert. Vor Allem komme es darauf an, Ga-

Dolgorucki, welcher sich mit kurzem Urlaub nah St. Peters-

rantien für die dauernde Lebensfähigkeit der Kassen in den

Normativbestimmungen zu schaffen, bevor man die Arbeiter zum Beitritt zu denselben zwinge. Der Kreis der Fabrikarbeiter sei sehr schwierig abzugrenzen. sei au zu bestimmen, welhen Einfluß ie Fa- brikationsweie mit ihrem verschiedenen Kraftverbrauch auf daß Maß der Beitragspflicht habe. Die Konstruktion der Kassen- verbände sei ebenfalls eine schwierige Aufgabe. Alle diese Fragen müßten im Geseß geregelt werden, man dürfe si nit auf die statutacishe Regelung verlassen. Die Gutachten der S Bundesstaaten ständen noh aus, da die Abgabe derselben die Erhebung weitshihtiger Ermittelungen voraus- seße. Ein Drängen sei nicht gut. Jn dieser Session werde zwar eine Vorlage an den Bundesrath, niht aber an den Reichstag gelangen. Welche Stellung der Bundesrath zu dieser Frage annehmen werde, könne er nit bestimmen.

Auf Antrag des Abg. Frhr. Dr. von Hertling trat das Das bei Schluß des Blattes in die Besprehung der Jnter- pellation.

Die soeben erschienene, im Reichsamt des Fnnern herausgegebene „Amtl iche Liste der Schiffe der deut- schen Kriegs- und Handelsmarine mit ihren Un- tersheidungssignalen für 1880“ (Berlin, Druck und Verlag von G. Reimer, 1880, Preis: kart. 1 46) bildet den Anhang zum internationalen Signalbuche, welches unter dem Titel „Signalbuch für die Kauffahrteischisfse aller Nationen“ im Zuni 1870 vom Reichskanzler-Amt herausgegeben ist.

Das Signalbuch gewährt den Schiffen die Mbglichkeit, dur Signale sih zu erkennen zu geben und sonstige Mit- theilungen unter einander, sowie mit Signalstationen, auch dann auszutauschen, wenn die signalisirenden Theile verschie- dener Sprachen sih bedienen.

Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuh eine große Anzahl sowohl vollständiger Säße, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Saßtheile, einzelner Wörter, Namen, Sylben, BuGHstaben und Zahlen, welche durch Gruppen von je 2, 3 oder 4 der 18 Signalbutstaben B O M L R L M N D QR S Lud Ne zeihnet sind. Solcher Gruppen , deren jede anders ge- ordnet oder andere Buchstaben enthält, als alle übrigen, giebt es 306 von je 2 Signalbu&staben (BC, BD, BF, BG u. }.w. bis WV), 4896 von je 3 Signalbuchstaben (BCD, BCF, BCG, BCH u. f. w. bis WVT) und 73 440 von je 4 Signalbuch- staben (BCDF, BCDG, BCDEH, BCDI u. f. w. bis WVTS).

Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbu(staben die ersten 18 960 (BCDF bis GPWV) die- nen zur Bezeichnung der in das Signalbuch aufgenommenen Sägze, Saßtheile, Wörter u. st. w.

Von den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind die 1440 Gruppen von GQBC bis GWVT zur Bezeichnung der Schiffe der Kriegsmarinen und die leßten 53 040 Gruppen von UBCD bis WVTS zur Bezeihnung der Schiffe der Handelsmarinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs- und beziehungsweise Kauffahrteischiffe eines dieser (1440 + ih a U 54 480 Signale als Unterscheidungssignal zuzu-

eilen ist.

Jedem Staate stehen alle Unterscheidungssignale behufs Vertheilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Versügung. Schiffe von verschiedenen Flaggen führen daher vielfach Ee Unterscheidungssignal, Schiffe unter derselben Flagge niemals,

Die Vertheilung der Unterscheidungssignale auf die ein- elnen Sthiffe wird durch die zuständigen Behörden der ver- Fbiedezien Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrteischiffe wird gleich bei der Eintragung in das Schiffsregister ein solches Unterscheidungssignal zugetheilt und in seinem Schiffs- certifikate vermerkt. So lange das Schiff unter deutscher Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungssignal auch beim Wechsel seines Heimathshafens oder seiner Registerbehörde unverändert bei.

Die nah der systematishen Reihefolge der Unterschei- dungssignale geordnete Liste ergiebt nun, welche Unterschei- dungss\ignale den einzelnen Schiffen der deutschen Kriegs- und Handelsmarine beigelegt worden sind.

Für die Schisse anderer Staaten, welche das Signalbuch ebenfalls angenommen haben, sind ähnliche Listen vorhanden.

Die Art und Weise, wie die Untérscheidungssignale zu fignalisiren sind, ergiebt sich aus dem in dem Signalbuche enthaltenen Abschnitte über „Einrichtung und Gebrauch ‘des Signalbuches“. Will ein Schiff fich einem andern Schiffe, einer Signalstation u. \. w. zu erkennen geben, so muß es außer seinem Unterscheidungssignale stets au seine National- flagge zeigen, da, wie oben erwähnt, Schiffe verschiedener Flaggen vielfa dasselbe Unterscheidungssignal führen.

Ein Schiff, welhes das Unterscheidungssignal eines an- deren En wahrnimmt, kann sodann dessen Namen, Heimathshafen, Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der be- treffenden Liste sofort ersehen. Besißt es die Liste nicht, so wird es sih Behufs späterer Feststellung oder Weitermeldung bab Nationalität und das Unterscheidungssignal zu merken aben.

Alljährlih ersheinen neue Ausgaben der Schiffsliste und im Laufe jedes Jahres drei bis vier Nachträge zu derselben.

Die vorsäßlihe und rechtswidrige Beschädigun von Gegenständen, welche zum öffentlihen Nußen dienen, if nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III1. Straf- senats, vom 10. Dezember 1879 als qualifizirte Sachbeschädi- gung aus 8. 304 Str, G. B. zu bestrafen, selbst wenn diese Gegenstände nicht zu diesem Dienste (des öffentlihen Nußens) bestimmt worden und nur thatsächlih dem öffentlihen Nußen dienen, z. B. Bäume auf Privatgrundstücken, die im Winter bei Schwneeverwehungen Wegezeichen für die Passanten der benachbarten Straße sind. Die Feststellung Seitens des Straf- rihters, daß der Thäter sih bewußt war, daß die fraglichen Gegenstände zum öffentlichen Nußen dienen, ist nur dann noth- wendig, wenn ‘der Angeklägte dieses Bewußtsein in Ab- rede gestellt hat.

Das Reichsgericht, IIl. Strafsenat, hat durch Er- kenntniß vom 10. Dézember 1879 ausgesprochen, daß der That- bestand eines Glücksspiels, bereits vorliegt, wénn die Bethei- ligten Einsäße zum Zwecke des Spiels gemacht haben, obschon das eigentliche Spiel noch nicht begonnen hat, und daß der Thatbestand eines einmaligen Glückssziels, zu welhem nah Herrichtung aller Erfordernisse ein Fremder vershleppt worden, zu der Fest- stellung der Gewerbmäßigkeit des Spiels Seitens des Sclep- pers und seiner Genossen genügt, auch wenn keine Mehrheit von Fällen vorliegt, in denen die Spieler das Glücksspiel be- trieben haben. i

S. M. Kanonenboot „Cyclop“, 4 Geschüße, Kom- mandant Kapt. Lt. von Schuckmann Li hat am 6. Zanuar c. Nagasaki verlassen und ankerte am 9. desselben Monats in Shanghai.

Sachsen. Dresden, 26. Februar. (Dr. J.) Beide Kammern traten heute zu Sißungen zusammen. Die Er st e Kammer genehmigte in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer die Kap. 11—15 des Etats der Ueberschüsse unver- ändert und beschloß sodann, bezüglich des Geseßentwurfs über die gewerblichen Schulen nur zu §. 1 den Beschlüssen der Zweiten Kammer beizutreten, in allen übrigen Punkten aber bei den früheren Beschlüssen zu beharren. :

__ Die Zweite Kammer genehmigte nah einer längeren Diskussion, in welcher namentlich die Abgg. Matthes und Günther nachzuweisen versuchten, daß die von ihnen früher eäußerten s{hweren Bedenken gegen die Einkommensteuer \ih im vollen Maße erfüllt hätten, Kap. 19 des Etats der Ueber- schüsse, direkte Steuern, nah dem Voranschlage, Kap. 21, Chaussee- und Brückengelder, mit unwesentlichen Aenderungen, dagegen Kap. 20, Zölle und Verbrauchssteuern, mit einem Ab- strih von 1255316 #, die bei dem Antheil Sachsens an den Erträgen der Zölle und der Tabaksteuer weniger erwartet werden, als bei Ausstellung des Etats veran- {lagt war. Bei der durch Königliches Dekret gege- benen Mittheilung über die Begebung der durch das Gesetz vom 1. März 1878 geschaffenen 3 proz. Rente und die Verwandlung der 5 proz. Staatsschuld in eine 4prozentige faßte die Kammer Beruhigung. Nachdem die bei den Etats des Kultus und öffentlichen Unterrihts und der Justiz zwischen beiden Kammern entstandenen Differenzen theils durch Beitritt zu den von der Ersten Kammer gefaßten Beschlüssen erledigt, theils aufreht erhalten worden waren, Ce die Kammer den Geseßentwurf , betrefsend die Erhöhung der in nichtstreitigen Rechtssahen zu erhe- benden Gerichtsgebühren um 25 Proz., mit einer unerheb- lihen Abänderung gegen 2 Stimmen an. Der Antrag des Abg. Walter auf Aufhebung des §. 18 der Justizministerial- Verordnung vom 31. Juli 1879, nah welhem eine gleih- zeitige Zulassung der in Dresden wohnhaften Rechtsanwälte bei dem Landgerichte und dem Ober-Landesgerichte nicht statt- finden soll, wurde der Staatsregierung zur Eræœägung über- wiesen und zum Schluß die bezüglich des Antrages des Vize- Präsidenten Dr. Pfeiffer auf Erläuterung von §. 3 des Ge- seßes vom 25. Fanuar 1874 mit der Ersten Kammer be- ee Differenz durch Beitritt zu dem jenseitigen Beschlusse erledigt.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. Februar. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung der „Wiener Abendpost“ sind in Folge des in der Nähe von Plewlje kürzlih stattgehabten Zu - sammenstoßes zwischen einer auf einem Uebungsmarsch be- griffenen Compagnie und einer Bande Bewaffneter Streifzüge angeordnet und vorgenommen worden. Hierbei wurden indeß die Banden, deren eine sih einer Hammel- heerde bemächtigt hatte, bereits zerstreut gefunden. Die öffentliche Ordnung ist jeitdem niht wieder gestört worden. Die Kommandirenden der Truppen haben sich mit den tür- kishen Behörden sofort ins Einvernehmen geseßt.

__— 27. Februar. Der „Presse“ zufolge machten in den beiden leßten Sißungen der Zollkonferenz insbesondere die feineren Waaren und die Textilbranhe Schwierigkeiten.

Großbritannien und Jrland. London, 26. Fe- Mat. (D L D) U Ver heutigen - SißUttg Des Unterhauses antwortete der Untex - Staatssekretär Bourke auf eine Anfrage Pulestons: von einer Annexion Medinas durch die Repubik Liberia sei der Regierung keine Nachricht zugegangen. Der Schaßkanzler Northcote beantragte eine Resolution, betreffend die Abänderung der Geshäftsordnung Behufs Verhinderung der Db- struktion. Lord Hartington kritisirte den Antrag, unter- stüßte denselben aber s{hließlich mit dem Bemerken, daß seiner Ansicht nah der Antrag shon allzu lange verzögert worden sei. Schließlih wurde die Debatte vertagt. Von der Re- gierung wurde der Vorschlag gemacht, die Debatte heute wieder aufzunehmen.

Das Oberhaus hat die irishe Saaten-Bill in dritter Lesung angenommen.

Frankreich. P aris, 26. Februar. (W. T. B.) Der Senat seßte heute die Berathung der Juterpellation Schölcher, betreffend die Sklaverei am Senegal, auf nächsten Montag fest. Die Wahl eines lebenslänglichen Senators an Stelle Crémieux, wofür dem derzeitigen Gouverneur von Algier, Grévy, die meisten Ausfichten zugeschrieben werden, wurde auf den 6. k. M. anberaumt.

Aus Regierungskreisen wird bestätigt, daß der russische Botfchaster, Fürst Orloff, gestern die Schriftstüce über- reiht hat, welche die Jdentität und die Schuld des verhasteten russischen Unterthanen Hartmann darthun, und daß der Justiz-M inister vom Kabinet beauftragt worden ist, einen Bericht über die Frage zu erstatten.

(Cöln. Ztg.) Seit der Wahl John“ Lemoinnes zum Senator zählt der Senat gegenwärtig 291 Mitglieder. Unbe- fet sind 9 Sigze, von den zwei, in der Seine-rFnférieure und den Vogesen, vorderhand auch frei bleiben, da die Hälfte der Sitze dieser beiden Departements nicht erledigt ist. Die übrigen sieben Sitze werden binnen 14 Tagen beseßt sein, so daß der Senat dann 298 Mitglieder zählen wird.

Türkei. Konstantinopel, 26. Februar. Dem „Reu- tershen Bureau“ wird von hier über das angebliche Attentat gegen den Sultan gemeldet: Papadopulos ist naturalisirter englischer Unterthan griehisher Abstammung ; es wurden 12 Bomben bei ihm vorgefunden. Bei dem im Beisein des Dragomans der englishen Botschaft im Bot- \{haftshotel angestellten Verhöre gestand Papadopulos Anfangs, ein Attentat auf den Sultan beabsichtigt zu haben, später zog derselbe dieses Geständniß aber wieder zurück und behauptete, daß die Bomben von seinem Bruder, der ihn_der Polizei denunzirte, bei ihm niedergelegt worden seien. Sein Bruder Aristarchi, welcher erst vor Kurzem zum Jslam übertrat, ist ebenfalls verhastet worden. |

27. Februar. (W. T. B.) Aus dem Paschalik Diarbekir wird gemeldet, daß die No th im steten Zuneh- men begriffen sei ; tausende von Nothleidenden aus der Land- bevölkerung treffen täglich in der Stadt Diarbekir ein, um g und Almosen zu erbitten. Zwanzig mit Ge- treide beladene Flösse wurden von den Bauern geplündert.

Numänien. Bukarest, 27. Februar. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht die von den Kammern votirten Gesetße über die Naturalisirung einer großen An- zahl von JFsraeliten. Dieselben haben fast sämmt.ih Dispens von der zehnjährigen Anwesenheit erhalten.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 26. Februar. (W. T. B.) Ein vom 24. datirter, heute veröffentlichter Kaiserlicher Ukas an den dirigirenden Senat besagt: Fest entschlossen, den in der lezten Zeit sich unaufhörlich wieder- holenden Versuchen srevelhafter Uebelthäter, die staatliche und gesellschastlihe Ordnung in Rußland zu erschüttern, ein Ziel zu seßen verordnen wir: 1) Fn St. Petersburg wird eine höchste Exekutivkommifsion zur Wahrung der staatlihen und gesellshaftlihen Ordnung eingeseßt. 2) Dieselbe wird aus einem Hauptchef und aus den nah dessen Gutdünken zu ernennenden Mitgliedern bestehen. 3) Zum Hauptchef der Exekutivkommission wird der zeitweilige General- Gouverneur von Charkow, Graf Loris-Melikoff, ernannt. 4) Die Ernennung der Mitglieder der Kommission erfolgt durch Kaiserliche Befehle auf die vom Haupthef gemachten Vor- schläge. Außerdem steht dem Hauptchef das Recht zu, in die Kommission alle Personen zu berufen, deren Anwesenheit er für nüßlich erahtet. Fn dem Ukas wird ferner bestimmt, daß, um allen zur Wahrung der Ordnung dienenden Behörden einen einheitlihen Charakter zu verleihen, dem Hauptchef der Exekutivkommission die Rechte eines obersten Chefs in St. Petersburg und Umgebung, sowie die direkte Verfügung über alle in der Hauptstadt und im St. Petersburger Militär- distrikt vorkommenden politischen Prozesse, ingleichen die näm- liche Verfügung über derartige Prozesse im ganzen Reiche an- heimgestellt werden. Alle örtlihen Behörden, Gouverneure, Ge- neral-Gouverneure und Stadthauptleute werden dem Hauptchef der Exekutivkommission unterstellt; alle Ressorts sind verpflichtet, dem Hauptchef volle Mitwirkung zu E Außerdem steht dem Hauptchef frei, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen, welche er für nüßlih zur Wahrung der Ordnung im Reiche erachten wird, wobei die von ihm ausgehenden Verfügungen von Allen bedingungslos befolgt werden müssen. Das Amt eines zeitweiligen General-Gouverneurs von St. Petersburg S mit Errichtung der höchsten Exekutivkommission auf- gehoben.

27. Februar. (W. T. B) Der „Regierung 8-

bote“ veröffentliht einen Aufruf des Grafen Loris- Melikoff an die Bewohner der Hauptstadt. Unter Hinweis auf die im russishen Volke, sowie in ganz Europa durch die unerhörten frevelhaften Attentate hervorgerufene Entrüstung wird bekannt gegeben, daß die Regierung genöthigt sei, durch- greifendere Maf; nahmen zur Unterdrückung des die soziale Ruhe bedrohenden Uebels zu ergreifen. Der Chef der . Exekutiv- kommission ist sich der Schwierigkeit der ihm bevorstehenden Thätigkeit wohl bewußt, er will niht übertriebene Erwar- tungen auf unmittelbaren Erfolg erregen, er wird sich aber nicht sheuen mit den strengsten Maßregeln zur Bestrafung der verbrecherischen Thaten vorzugehen, wie er bereit sein wird, die legalen Jnteressen der Gutgesinnten zu shüßen. Er hofft, die Unterstüßung aller ehrlihen Menschen bei seinem Vor- ehen zu finden. Die Gejellschaft selbst habe die Regierung ei der Wiederherstellung des regelmäßigen Ganges des Staatslebens zu unterstüßen. An die Bewohner der Haupt- stadt wird die. dringende Bitte gerichtet, dex Zukunft mit Nuhe entgegen zu sehen, ohne sich dur böswillige oder leichtfertige Gerüchte irreleiten zu lassen.

Amerika. Washington, 26. Februar. (W. T. B.) Der Senat hat nah lebhafter Debatte-zu-Gunsten der Ab- schaffung des Geseßes votirt, welches den ehemaligen Kon- föderirten den Eintritt in die Unionsarmee untersagt.

New-York, 26. Februar. (W. D. B.) Die für die Nationalkonvention in Chicago von Seiten der re- publikanischen Konvention von Vermont gewählten Delegirten haben keine besonderen Anweisungen erhalten ; von den Dele- girten der republikanischen Partei zu Fndiana haben einige die Anweisung erhalten, für Shermän oder Blaine zu stim- men, während viele andere ohne besondere Jnstruktionen sind.

Asien. China. Peking, 27. Dezember 1879, Die „Peking Zeitung“ vom gestrigen Tage enthält die Nachricht von dem Tode Shên-pao-chên's, des General-Gou- verneurs der beiden Kiang, in Nanking.

Der Verstorbene hatte noch vor kurzer Zeit wegen zu- nehmender Kränklichkeit um Verseßung in den Ruhestand ge- beten, dies Gesuch war ihm aber abgeshlagen und ihm nur ein zweimonatlicher Urlaub bewilligt worden.

Shên-pao-chên war ein Mann von bedeutenden Fähig- keiten und großem Einflusse und galt für eine der Haupt- stüßen der alt:-cchinesischen reaktionären Partei.

Unter demselben Datum berichtet die „Peking? Zeitung“, daß der bisherige General-Gouverneur der beiden Kuang (Canton), Liu-k’un- yi, zum General-Gouverneur der beiden Kiang und Handels-Superintendenten der südlichen Häfen an Stelle des verstorbenen Shên-pao-chêèn und der bisherige Gou- verneur von Kuangsi, Chang-shu-shêèng, zum General- Gouverneur der beiden Kuang ernannt worden.

Jn seiner Eigenschaft als General-Gonverneur der beiden Kuang scheint es Liu:k'un-yi gelungen zu sein, gute Beziehun- gen zu den Fremden aufrecht zu erhalten; auch lassen die von ihm im Jahre 1875 eingereihten Denkschriften ihn als einen Mann exkennen, der sih der Nothwendigkeit, fortzu- \hreiten und sich namentlih von manchem Alten loszumachen, vollständig bewußt ist.

Chang-shu-\shêng soll sich bei der Unterdrückung des Auf- standes Li-yang-:tsai's, der kürzlih zum Tode verurtheilt worden ist, sehr ausgezeichnet haben.

_ Afffrika. (Allg, Corr.) Von dem General-Konsul für Liberia erhält die „Times“ folgende Mittheilung :

Mit dem am 19. d. in Liverpool angekommenen liberischen Postdampfer ist im General-Konsulat von Liberia die offizielle Nach- richt eingegangen, daß von der Republik nach gegenseitig. r und fried- lier Uebereinkunft das große und wichtige, an die innere Grenze der Republik \toßende Land, bekannt als das nigreih Medina}, annektirt worden. Medina hat eine Ueberfülle der reichsten afrika- piven Produkte, Dur diese neue Erwerbung hat Liberia das Thor zum Janern Centralafriktas noh weiter geöffnet. Das Medina- Boporaland mit seiner Bevölkerung von 700 000 Seelen wird, mit Ausnahme der Kaffecplantagen am Flusse St. Paul, den reicstea und bevölkertsten Theil der Republik bilden. Jn Folge der großen Nachfrage na liberishem Kaffeesamen und Pflanzen hat neuerdings die Landwiuthshaft in Liberia einen außerordentlihen Aufschwung genommen.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des ftatistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 15. Februar bis inkl. 21, Februar cr. zur Anmeldung ge- kommen: 154 Eheschließungen, 913 Lebendgeborene, 44 Todtaeborene, 539 Sterbefälle.

Die Statistik der deutshen Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1878 ift jeßt im Druck erschienen. Die in derselben mitgetheilten Zahlen sowie die dadur erwiesenen Ergebnisse dieser Verwaltung sind zum Theil bereits in Nr. 280 Jahrgang 1879 d. Bl. nah dem Sr. Ma- jestät dem Kaiser erstatteten Berichte veröffentlidt worden, weshalb wir uns in Nachstehendem auf eine Ergänzung der früheren Mit- theilungen beschränken.

Das deutshe Reichs - Post- und Telegraphengebiet umfaßt 444 441,76 qkm (ausëshließlich 4343,81 qkm Wasserflähe) mit 35 823 465 Einwohnern (1875), Dié Gesammtzahl der durch die Post beförderten Sendungen betrug im Jahre 1878 1224381151 (1877 1 156 273 981), der Telegramme 11 682 371 (1877 11 391 846); der Gesammtwerth der vermittelten Geld- u. |. w. Sendungen 13 672 813 190 M. (1877 14147 281 847 M), das Gesammtgewicht der Pätereien 245 207 440 kg (1877 241 594 100 kg); die Gesammt- einnahmen 126 233 156 Æ (1877 123 619 573 M), die Gesammt- ausgaben (eins{ließlich 2144789 bezw. 1488 000 # einmaliger Ausgaben) 114 293 689 M. (1877 115 091 332 ), der Ueberschuß 11 939 467 M (1877 8528241 M).

_ Von den 7068 Postanstalten waren 569 Postämter L, 582 II., 2753 1UII. Klafse und 2910 Postagenturen; 32 Bahnpostämter, 171 nit selbständige Postanstalten, 1 Briefsammlung, §8 Hülfspost- anstalten für die Landbriefträger, 39 Um!pannorte, 1 Postamt und 2 Agenturen im Auslande. Von den Postanstalten kam 1 “e 62,9 qkm (1877 auf 65 qkm) und 5071 Einwohner (1877 au 5240 Einw.).

An Sendungen wurden im Ganzen 1224381151 (1877 1156 273 981) durch die Poft befördert, davon 1 159 966 251 (1 093 277 731) Briefsendungen und 64 414 909 (62 996 250) Päerei- und Geldsendungen. Von 772 992 940 versendeten eigentlichen Briefen waren 493 726 440 frankirt, 18 244 820 unfrankirt, 108 093 840 Post- karten, 117 301 420 Drucksachen und 9 663370 Waarenproben; 13 074 960 der Briefe waren eingestrieben.

Aus dem Auslande wurden 64 680 700 (1877: 61 256 840) Briefe nach dem deutschen Reichspostgebiet befördert, und zwar 64539 140 (99,782 9/0) aus Ländern des Weltpostvereins und 141 560 (0,218 9%) aus anderen Ländern. Die meisten Briefe (11 548 200 = 17,854 9/) sendete Bayern, demnächst Frankrei 9 851200 (15,23 9%/6) und Oesterreich-Ungarn 9 772 300 (15 109%). Nach dem Auslande wur- den 68 979 500 (1877: 65 618 300) Briefe versendet, und zwar nach Ländern des Weltpostvereins 68 629 240 (99,492 %/%), nah anderen 350 260 (0,508%/0). Auch hier steht Bayern mit 14 679 000 Briefen (21,280 9/%) obenan, demnächst folgen Oesterreih - Ungarn mit 12 356 500 (17,913 9%), Württemberg mit 7 761 800 (11,2529%/0) und Frankreich mit 7 357 900 (10,667 9/6). Im Durchgangsverkehr kamen 45 194 640 (1877 41 092 610) Briefe durch das deutsche Reichspost- gebiet, davon 10 858 710 (24,027 9%) nah Ländern des Weltpoftvereins, 44 930 (0,099%/0) vach anderen Ländern, 34 291 000 (75,8749/9) in geschlossenen Padteten.

An Zeitungen wurden 1 783 417 (1877 1 740 020) durch Ver- mittelung der deutshen Reichspostanstalten bezogen und 330 388 303 (1877 314557 790) Nummern befördert, an außergewöhülichen Zeitung8beilagen 13 441 062 (1877 11 417 941),

Der Gesammt-Päkerei- und Baarsendungsverkehr umfaßte 64414900 (1877 62996250) Stüd, dereu SGesammtgewiht 245 207 440 (1877 241 594 100) kg, der Werthbetrag 11 275 334 800 (1877 11 879 828 610) M.

Im Pâäkerei- und Baarsendungsverkehr wurden innerhalb des deutshen Reichspostgebiets 56 612 500 (1877 55 505 500) Stück ver- sendet, im Gewicht von 215 836 600 kg (1877 213 913 609 kg) und im Werthe von 9716 466 000 A (1877 10 000 488 700 6) Die meisten Packete (54,354 9/9) wogen 1—d kg. Aus dem Auslande wurden nah dem deutschen Reichspostgebiet 3 412 460 (1877 3 354 430) Padete im Gewichte von 11 981 500 (1877 11716 090) kg und im Werthe von 777 397 860 (1877 954048 700) Æ versendet. Auch hier stehen Bayern (1 258 500 Stück), Württemberg (862 900) und Desterreich- Ungarn (597 900) obenan. Die Versendung nach dem Auslande um- faßte 4 062 450 (1877 3 800 470) Stück im Gewichte von 15 505 880 (14 123 630) kg und im Werthe von 629 002 500 (1877 755 422 630). Die drei oben genannten Staaten sind auch hier die meistbetheilig- ten. Im Durchgangsverkehr gingen 327 490 (1877 335 850) Patete und Baarsendungen im Gewichte von 1 883 660 (1877 1 840 780) kg und im Werthe von 152 468 040 (1877 169 868 580) 4 durch den deutsben Reichspostverkehr.

Die Geldsendungen waren der Zahl nach 56 526 166 (1877 54 064 520), dem Werth nah 13 672 813 190 (1877 14 147 281 847) Mark; darunter 9987 120 (11 275 334 800 #4) Baarsendungen, 36608042 (2033172826 M) Postanweisungen, 3 161 204

306 298 164 6) Postauftragébriefe und 6 849 800 (58 007 400 46) ostnachnahmesendungen. : :

Unbestellbar waren nur 235 017 Briefe u. \. w. oder von einer Million 325 (1877 335). E

Aa Poitwerthzeichen wurden 740 997 374 Stück (82 357 801,53 4) verkauft, gegen 78 208 669 Stück (78 208 669,92 4) in 1877.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Bonn, 23. Februar. Gestern starb plöuglih am Gehirnschlage der Oberlehrer Dr. Phil ipp Humpert, der 40 Jahre am hiesigen Gymnasium mit Erfolg wirkte. Jn den leßten aht Jahren widmete H. seine Mußezeit der heimathlihen Sprache des Sauerlandes. Er war 1814 zu Menden in Westfalen geboren. Seine Arbeiten über die Laut- und Flexionslehre der , Sauerländishen Mundart zeugen von seiner wissenschaftlichen Tüchtigkeit. ¿

Die soeben erschienene 5. und 6. Lieferung der „Ergänzung zum Generalstab8werk 1866 und 1870—71“, von G. von Glasenapp, Verlag der Militaria (Berlin 1880) hat folgenden Jn- halt: Freiherr von Canstein, 1864 Commandeur des Preußischen Reserve-Corps, 1866 Commandeur der 15. Jnf.-Div., 1870—71 Ge- neral-Gouverneur von Berlin. von Clausewiß, 1866 Comman- deur der 2. Jof.-Div. von Goeben, 1866 Commandeur der 13. íFnf.-Div., 1870—71 kommandirender General des VIIL. Armee- Corps, Ober-Befehlshaber der 1. Armee. von Großmann, 1866 Commandeur der 1. JInf.-Div. von Kirchbach, 1866 Commandeur der 10. Inf.-Div., 1870—71 kommandirender General des V. Armee- Corps. von Werder, 1866 Commandeur der 3. Inf.-Div., 1870— 71 fommandirender General des XIV. Armee-Corps. Lau von Weyhern, 1866 Commandcur der 2. Kav.-Div. des Kav.-Corps der I, Armee, 1870—71 Commandeur der 4. Inf.-Div. von Loewen- feld, 1866 Commandeur dec 9. Jaf.-Div., 1870 General-Gouver- neur im Bereich des V. und V1, Armee-Corps. Wilhelm, ESraf zu Stolberg - Wernigerode, 1866 Commandeur der zur Landesvertheidigung in Oberschlesien aufgestellten Truppen, 1870—71 Commandeur der 2. Kav.-Div. von Bentheim, 1866 Commandeur der mobilien 1. Kombin. Landwehr-Inf.-Div. im Reserve-Armee- Corps der Elb-Armee, 1870—71 Commandeur der 1. Inf.-Div. Purer des I. Armee-Corps. von Swöler, 1866 Führer der

, Inf.-Div., 1870—71 Commandeur der 8. Inf.-Div. von Ro- senberg-Grusczynski, 1866 Commandeur der Garde-Lanwehr-Inf.- Div. im Reserve-Armee-Corps der Elb-Armee, 1870—71 General- Gouverneur von Rheims. von Flies, 1866 Commandeur der Di- vision Flies. von Alvensleben, 1866 Commandeur der 1. Kav.- Div. des Kav.-Corps der 1. Armee. von Beyer, 1866 Comman- deur der Division von Beyer, 1870—71 Commandeur der badischeu Division. Graf von Bismarck-Bohlen, 1870—71 Geuerat-Gon- verneur von Elsaß-Lothringen. von Schwarzkoppen, 1870—71 Commandeur der 19. Inf,-Div. Freiherr von Barnikow, 1870—

71 Commandeur der 16. Inf.-Div. von Kamiensky, 1866 Com-