1880 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Stettim, 26, Febraar, ({W. T. B) Getreidemarkt, Weizen pr. bröhjabr 226,00, ree Mai-

Juni 226,50. Roggen pr. Frühjabr 168,50, pr. Mai-Jurni 168,50, Rüböl 100 Kilogr. pr. April-Mai 53,75, pr. September-Oktober 57,50. Spiritus loco 59,39, pr. Februar 59,20, pr. Frü'ajabr 59,80. Petroleum pr. Februar 8,70,

FPosenm, 26. Februar. (W. T, B.)

Spiritus pr. VFebrnar 58,30, pr. März 58,50, pr. April-Mai 59,40. Gektindigt 5000 Liters. Unverändert.

Bresiau, 27, Februar, (W. T. B.)

(Getreidemarkt.) Spiritus per 100 Liter 100 % per Februar 59,20,

er April-Mai 59.80, per Mai-Juni 60,50. Weizen per April-Mai

223 07. Roggen per Februar 174,09, per April-Mai 176,00, per Moas-Tani 177,50. Rüböl loco per April-Mai 53,50, por Mai - Juni 54,00, per September-Oktober 56,75. Zink umsatslos, Wetter: Veründerlich.

Cöln, 26. Februar. (W. T. B.)

Getreidemarkt, Weizen hiesiger loco 24 00, 24,50, pr. März 23,90, pr. Mai 23,95, pr. Juli 23,70, Roggen Joco 18,75, pr. März 17,85, pr. Mai 18.05, pr. Juli 17,70. Hafer loco 14 50, Rüböl toco 29.70, pr. Mai 29,70, pr. Oktober 33,50.

Kremmen, 26 Februar. (W. T. B.) 4 j

Petroleum fest. (Schlussbericht.) Standard whits loco 7,35 bez., pr. März 7,35 bez., pr. April 7,55 Br., pr. August-Dezember

8,30 Br.

Waeannburg, 26. Februar. (W. T. B)

Getreidemarkt, Weizen loco fest, aber ruhig, auf Ter- mine fan, Roggen loco still, auf Termine matt. i:

Weizen pr. April-Mai 230 Br., 229 Gd.. pr. Mai-Juni 231 Br., 230 Gd. Roggen pr. April-Mai 167 Br., 166 Gd, pr, Mai-Juni 167 Br.,, 166 G4. Hafer still. Gerste rubig, Rüböl rubig, loco 57, pr. Mai 56}, Spiritus rubig, pr. Februar 514 Br., pr, März-April 51 Br., per April-Mai 504 Br., pr. Mai-Juni 594 Br, Kattee fest, Umsatz 4000 Sack. Petroleam ruhig, Standard white loco 7,30 Br., 7.20 wd.. pr. Februar 7,15 Gd, pr. WMärz- April 7,30 Gd. Wetter: Stürmisch,

FPest, 26. Febraar. (W T. B.)

Produktenmarkt, Weizen Pr. Frühjahr 14,45 Gd., 14,47 Br. Hafer pr. Frübjabr 7,65 Gd.,

70 Br. Mais pr. Mai-Juni 9,05 Gd, 9,10 Br. Kohlraps pr.

Ancgust-September 134, Wetter: Heiter, Das Wasser ist 29 Cen- fimeter gestiegen, /

Amuaterdam, 26. Febrnar, (W. T. B)

Getreidemarkt, (Schlussbericht,) Weizen pr. November 304. Roggen pr. März 200, pr. Mai 204,

fremder loce

loco fest, Termins rubig,

Antwerpen, 26, Februar, (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht,) Weizen behauptet, Roggen Hafer still, Gerste behauptet.

Antwerpen, 26. Februar, (W. T, B.)

Petreleummarkt, (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss,

loco 18§ bez., 184 Br., pr. März 184 Br., pr. April 18% Br., pr.

September 20 Br. Enhig.

London, 26. Februar, (W. T, B.

An der Küsts angeboten 13 Weizenladnngen,

Havannazucker Nr. 12 25}. Schwach,

Lîverpost, 26. Februar. (W. T. B.)

Baumwolle, (Schlassbericht)) Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Rubig, Midal. amerikazanische März-April-Lieferung 7/22, April-Mai-Lieferung 75/16 d.

Liverpool, 26, Februar. (W. T. B,) (Offizielle Notirungen.)

Upland good ordinary 63, do. low middling 73/16, do. middl, 75/16. Mobile middling 75/16, Orleans good ordinary 71/46, do, low middling 75/16, do, middling 7/16, do. midAdling fair 84, Pernam fair 79/16, Maceio fair 78, Maranbham fair 71/15, Egyptian brown middling 63, do, do. fair 73, do, do. good fair è, do. white fair 73, do. do. good fair 8, Smyrna fair —, M, G. Broach fair —, Dhollerah middl. 48, do. good middl. 43, do, middl. fair 5%, do. fair 6, do, good fair 64, do, good 63, Omra fair 6%, do. good fair 6%16, do. good 63, BScinde fair 58/16, Bengal good fair 54, Madras Tinnevelly good fair 6%16, do. Western fair 53, do, do. good fair 65/16.

Glasgow, 26. Februar. (W, T. B)

BRoheisen, Mixed numbres warrants 66 66 sh, 1 d.

Bradford, 26. Februar. (W. T. B.) |

Wolle stramm, Preise der besseren Sorten zu Gunsten der Ver- käufer, wollens Garne ziemlica rege, Preise steigend, wollene Stoffe shr mat*,

Paris, 26. Febraar. (W. T. B)

Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Februar 34,00, pr. März 33,80, pr. Mai-Juni 32,60, pr. Mai-August 31,60. Mehl fest, pr, Februar 69,00, pr. März 69,25, pr. Mai-Juni 68,00. pr. Mai-August 67,00. Rüböl sl, pr. Februar 79,75. pr. März 80,00, pr, Mai-Augnst 82,00, per Soptember-Dezember 82,75, Spiritus rohig, pr. Februar 74,75, pr. März 73,75, pr. April 72,50, pr. Mai-August 70,25.

Æarla, 26, Februar. (W. T. B.)

Rohzucker rubig, Nr. 10/13 pr. Februzr pr. 100 Kilogr. 58,75, 7/9 pr. Febraar pr. 100 Kilogr. 64,75. Weisser- Zucker weichend, Nr, 3 pr, 100 Kilogr. pr. Februar 67,50, pr. März-A4pgril 63,00, pr. Mai-Angust 67,50.

Test.

Nad DIC

New=-WorkKk, 26, Februar. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 131/16, do. in Now-Orleans 12}. Petroleura in New-York 77 Gd., do. in Philadelphia T2 Gd., rohes Petroleum 6%, do. Pipe line Certificats D. 95 C, Mehl 5 D. 75 C. Rother Winterweizen 1 D, 51 C. Mais (od mixed) 59 C. - Zucker (Fair refining Muscovados) 74. Kaffee (Rio-) 1534. Schmalz (Marke Wilcox) 84, do. Fairbanks 8%, do. Rohe u, Brothers 84. Speck (short clear) 74 C. Getreidefracht 34,

Rio de Juneire, 25, Februar, (W. T, B)

Wechselcours auf London 23}, do. auf Paris 411, Tendenz des Kaffeemarktes: Animirt, Preis für good first 6100 à 6250. Darch- schnittliche Tageszufuhr 4900 Sack. Ausfuhr nach Nordamerika 62 000, do. nach dém Kanal und Nord - Europa 48 000 Sack, do. naeh dem Mittelmeer 3009 Back, Vorrath von Kaffee in Rie 127 000 Sack.

erli, 26. Februar. (Wochenbericht tiber Eisen, Kohlen und Metalle von M, Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator,) Die Preise verstchen sich pro 100 kg bei Par- thien. In beendeter Woche war ruhiges Geschäft, auch sind Preise nicht mehr 80 forcirt nach oben getrieben, zeigen sich vielmehr etwas abgeschwächt, aber durchans nicht matt, Roheisen: auf dem Glas- gower Markt wird Verschisfangseisen und Warrants etwas niedriger notirt, Middlesbro-Eisen ist fest, Hior gelten vom Lager, gute und besto Marken schottisches Roheisen 10.40 à 11,00 und englisches 8,80 à 9,20. Eisenbahuschienen zum Verwalzen willigec 1200 à 12,50; Walzeisen fest, 21,00, à 21,50 und Blechs 25,00 à 26,00. Kupfer rubig, englisches und australisches 162,00 à 164,00 und Mansfelder 165,00 à 166,00, Zinn b-s8ser, Banca 200,00 à 201,00 und prima engl, Lammzinn 198,00 à 200,00. Zink obne Umsatz, aber fest, schlezischer Hüttenzink 43,50 à 44,50. Blei unverändert, Harzer, Sächsisches und Schlesisches 39,50 à 40,00. * Koblen nnd

Koks rubig, Schmiedekohlen nach Qualität bis 70,09 pro .40 Ll, F

gchlesischer und westfälischer Schmelz-Koks 3,00 à 3,30 frei hier.

erli, 26. Februar, Dis Marktpreise des Kartofiel-Spiritus per 10,000 9/6 nach Tralles (109 Liter à 100 9/0), frei bier ins Haus g6- liefert, waron auf hiesigem Platze am 20, Februar 1880 6 60,2 ] Ñ 21. L S » 60,4 2 « OLS0O L und Fav, 25, Ñ 60-59 9 | ¿20 G » 09:6-99,7 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin,

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Theater.

Königliche Schauspiele, Sonnabend:

Opernhaus. 55, Vorstellung. Der Prophet. Dper in 5 Akten, nah dem Französischen des E. Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstav. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Frl. Lehmann, Hr. Niemann, Hr. Schmidt.) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 58. Vorstellung. Der Bisblio- thekar. Schwank in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 56. Vorstellung. Die Königin von Soba. Oper in 4 Akten, nach einem Fext von Mosenthal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Lehmann, Fr. von Voggenhuber, Hr. Bet, Hr. Frictte, Hr. Ernst.) An- {ang 7 Uhr. i

Schauspielhaus: 59. Vorstellung. Grüäsin Lea. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Chr.

Wallner-Theater. Gounabead: Zum 22, M.: Der jüngfie Licutenant.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Sonnabend: Gastspiel der ersten Solotänzerin Mademoisele Céline NRozier, vom Châtelet- Sheater in Paris, und des Fräulein Mathilde Kühle von Wien. Zum 8. Male: Die schwarze Venus, Reise nah Central-Afrika in 10 Bildern und Ballets von Adolphe Belot. Deutsh von R. Sc{elher. Musik von C. A. Maida. Ballets von Bruës. Kostüme nah Origi- nalen angefertigt unter Leitung des Ober-Garde- robiers Happel. Neguisiten nach Originalen und den Zeichnungen des Dr. Schweinfurth. Dekoratio- nen von Lütkemeyer in Coburg und Hinze in Berlin. Maschinerien vom Maschinenmeister Geisler. Elek- trishes Licht von Krämer. Ja Scene geseßt von Emil Hahn.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater. Sonnabend: Vorleßtes Gastspiel der Königl. Schauspielerin Fr. Olga 'Lewinsky-Precheisen vom Hoftheater zu Cassel. Zum 12. M.: JZunggesellenstener, Lustspiel in 4 Akten von Julius Wolff.

Krolls Theater. Dircktion: Engel-Lebrun.

Sonnabend: Zum lehten Male: Sport. Aufang Der Borstellung 7 Uhr. Sonntag: Einmalige Eröffnung der Weihnachts- Ausstellung: Gröfienwahn. Schwank in 4 Alten von I. Rofen. Vor der Vorstellung Großes Con- Sn Anfang des Concerts 43 Uhr, der Vorstellung Uhr.

National-Theater, Sonnabend: Die Hexe.

Germania-Theater, Sonnabend: Benefiz

Für Hrn. Kapellmeister Emil Liste: Zum 17. Male: Bummam4lfritze, Velksstück mit Gesang und Tanz in 3 Aïten von Jacobson und Wilken. Musik von Vlichaelis.

Sonntag: Nachmittags 4 Uhr, Volks- und Schülervorftellung. Parquet 50 „3. Vou der Landsiraße. Schwank von Klaußmana. Abends 74 Uhr. Zum 7, Male: (Novität!) Dée Prole- tarier vor Paris. (L’Assommoir). Sensations- Schauspiel in 5 Akten nach Emile Zola von Dr. @. Friedrich.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zum §4. Male: Der Rattenfänger von Hamel.

Sonutag: Zum 85. Male: (Mit neuen lebenden Bildern): Dex ÿtattenfünger von Hameln. Nach- | mittagêvorstellung: 7 Der Sohn derx Hökerin. Lust- spiel in 4 Akten von R. Benedix. Klothilde : Frl. E. Friedmann als Debut). Anfang 4 Uhr. Kleine Preije. 1. Parquet 75 Z u. \. w.

Cireus Renz. Markthallen Carlstrafe. Sounabend: Parade:-Gala-Vorstellung zum Benefiz der Miß Leona Dare. Unter Mitwirkung der vorzüglichsten Künstler und Künstlerinnen. Vorletßtes Austreten von Miß Leona Dare. Ein Carneval auf dem Eise. Zu dieser ihrer Benefiz - Vor- stellung ladet aanz ergebenst ein Miß Leona Dare.

Sonntag: 2 Vorstellungen, um 4 Uhr Nachm. : Der Fall von Plewna. Zu dieser Vorstellung hat jeder Besucher das Recht, auf das von ihm gelöfste Billet ein Kind unentgeltlih einzuführen. Abends 7 Uhr: Lettes Auftreten der Miß Leona Dare. Ein Abend an den Ufern des Ganges.

Nächsten Montag: Auf vielseitiges Verlangen : Wiederholung der am vergangenen Mittwoch, den 25. Februar, stattgefundenen Gala - Vorstellung, welcher Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl und Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nicolaus von Rußland beiwohnten.

[E. Nenz, Direktor.

Familien-Nachrichten

Verlobt: Gräfin Johanna Pückler mit Hrn. Kammerherr Gerhard Freiherr Leutrum von Ertringen (Breslau—Unter-Rierxingen).

Verehelicht: Hr. Seconde-Lieutenant Wilbelm

dam). Hr. Hauptmann a, D. Alexander von

Vogel mit Frl. Emilie v. Bunge (Wiesbaden). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr, med. Albert

Müll-r (Dresden). Hrn. Pastor Mehring

mánn und Kompagniehef George (Glogau).

A Seconde-Lieutenant v. Madai 11. (Magde- urg).

Gestorben: Frau Amtsrath Grove, geb. Schuene-

Rath a. D. Georg Ottomar Baumeister (Berlin). Hr. Major a. D. Ottmar v. Münc(hhausen- ae Lausen (Frankfurt a. d, O.). Hr. Pastor Albert Lortzing (Dankesen).

Subhastationeu, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

Verkaufs-Anzeige und

Aufgebot.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Halbköthners Heinri Bredemeyzr, Nr. 26 zu Hasel- horn, wird auf Antrag des Konkursverwalters Kauf- manns Arndt in Uchte zum öffeutlib meistbietenden Verkaufe der Halbfköthnerstelle Nr. 26 zu Haselhorn, bestehend aus einem geräumigen Wohn- und Ater- wirthschaftsgebäude von Fachwe1k, mit Ziegel- bedahung, einem Backthauje und cinem Torfstalle, 12 ba 83 a 75 qm an Grundftüden, einem Autheil am Warmfser Moore und 3 Kircenständen in Warmwsfen, Termin anberaumt auf Sonnabend, den 10. April 1880, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Gerichtszimmer, zu welchem Kauflieb- haber eirgeladen werden mit dem Bemerken, daß die Verkaufsbedingungen auf der Gerichts\ch{reiberei eingejschen, auch von derselben abschriftlih bezogen werden können. Alle, welche an den Verkaufsobjekten Eigenthums-, Näher-, lehnrechtlice, fideikommi}sarishe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere aud Servt- tuten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbize im obigen Termine an- zumelden und die darüber lautenden Urkunden vor-

[5124]

{Heinz, der Nattenfänger: Hr. Haßkerl vom Friedri

Withelmftädtisches Theater, als Gast.) E le,

benden Vilder: „Goldene Kinderzeit Jüngling

und Jungfrau Glücklihe Ehe und Großeltern“

Pee heute zum letzten Male gestellt. Anfang r.

zulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nicht- anmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen (Erwerber der Grundstücke verloren geht. Uchte, den 23. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht.

v. Klißing mit Frl. Anna v. Ecartsberg (Pots- ;

(Fröhden). Eine Tochter: Hrn. Haupt- ;

mann (Netsch). Hr. Wirkl. Geh. Ober-Justizs !

[5127] Aufgebot.

Die Ehefran Anna Magdalena Caccilia Nathmaun, geb. Yathmanu, in Wandsbec2, hat beantragt, daß ihr Ehemann, der Schiffsfkapitän Franz Thiesfen Nathmanun, welcber im Novem- ber 1869 von Cuxhaven mit dem Schiffe „Thors- havn“ nah den Färoer abgesegelt und seitdem ver- {ollen sei, für todt erklärt werde.

Der genannte Verscholléne wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 20. April 1880, Morgens 11 Uhr, angeseßten Aufgebotstermin sih bei dem unterzzich- neten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todes- erklärung erfclgen wird.

LWandsbeck, den 17. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. IL. Veröffentlicht: C. Vittern, Gerichtsfekretär.

Verkäufe, Vervyachtungen, Submissionen 2c,

L REN) Bekanntmachung.

Die Lieferung von ca. 250 Ctr. Dynamit für die | Königliche Friedri8grube bei Tarnowiß für die Zeit { vom 1. April 1880 bis ult. März 1881 soll “im | Wege der Submisfion vergeben werden. | Hierzu steht Termin auf den 15. März,

Nacmittags 3 Uhr, im Geschäftslokale der Unter- | zeichneten an und wollen hierauf reflektirende Liefe- { ranten ihre Offerten mit der Bezeihnung! „Dhyna- mit-Lieferungs-Offerte“ {riftli und versiegelt bis spätestens zur angegebenen Stunde einsenden.

Die Lieferungs-Bedingungea können während der | Amtéstunden eingesehen oder Abschrift davon gegen | Einsendung von 50 S in Briefmarken bezogen werden,

Tarnowigtß, den 25. Fcbraar 1880,

zt ouniglice Berg-Juspektion.

[4899]

Die im Kreise Prenzlau, ctwa 25 Kilometer von Prenzlau und 8 Kilometer von der Eisenbahn- station Löcknitz belegene, sowohl mit der Stadt Prenzlau, als auch mit der Eisenbahnstation Löcniß dur eine Kreis-Chaussee verbundene

Domaine Brüssow

mit den Vorwerken Moor, Hammtelstall und grauenhagen soll auf abtzehn Sahre von Johannis 1880 bis Johannis 1898 im Wege der Licitation anderweit in der Weise verpachtet wer- den, daß die bisherige Pachtung in zwei Pacht- \{chlüfseln, bestehend aus: 1) der Domaine Brüssow, mit dem Vorwerke Moor, und 2) dem Domainen-Vorwerk Hammelstall mit dem Vorwerke Frauenhagea zur Ausbietung gelangen. Die Pachtung von Brüfsow-Moor enthält: A. die Domaine Brüssow: Ader . 396,211 ha Gärten 0140, Wiesen 14,415 Weiden . 4A Oedland . 1000: 5 Hofräume 4034 zusammen Brütow 483,649 ha B. das Vorwerk Moor: . 214,713 ba 26,339 0,528 L128 7 zusammen Moor __ 242,708 ha zusammen Brüssow - Moor - 726,357 ha dazu an Wegen 10715. : in Summa 737,072 ha Dieser Pachtung sind ferner beigelegt : a, die Ziegelei bei Brüssow, b, die Fischerei-, RNohr-, Gras-, Schilf- und Streußel-Nußung in dem großen See, dem

E Wiesen , Oedland . Hofräume

Holleufer.

kleinen See, den beiden Blader Seen, dem

|

Krebs8-See, dem Rakow-See, dem fiskalischen Antheile am Ganzenow-See und in den auf den Vorwerksfeldmarken belegenen Pfühlen.

Die Pachtung von Hammelstall - Frauenhagen |

enthält: A. das Vorwerk Hammelstall : Adler 157,988 ha Wiesen 398,850 Weiden 2,540 Holzungen 4,300 Oedland . 0,840 Hofräume O0 zusammen Hammelstall 205,488 ha B. das Vorwerk Fraucnhagen: Acker . 190,41€ ha Gärten 0,549 Wiesen 27,821 Weiden 6,347 Do[raune ._. LOE zusammen Frauenhagen . .

zusammen Hammelstall- Frauenhagen dazu an Wegen

2 IITLL

226,187 ha

431,675 ha D000 in Summa 437,033 ha uúd es is der Pachtung ferner beigelegt die Fischerei-, Rohr-, Gras-, Schilf- und Streußel- Nußung in den beiden Bever-Seen und in den auf den Vorwerksfeldmarken belegenen Pfühlen.

Zur Verpachtung der bezeichneten Gegenstände

haben wir einen anderweiten Termin auf Mittwoch, den 31. März d. J.,,

in unserem Sißzungésaale vor dem Regierungs- Rathe Herrn {Freiherrn von Uslar-Gleichen anberaumt, und zwar wird mit dem Ausgebote der Pachtung Brüfssow-Moor an dem bezeichneten Tage

Bormittags 10 Uhr, und mit dem Ausgebote der Pachtung Hammelstall- Frauenhagen an demselben Tage

Mittags 12 Uhr,

verfahren werden.

Das Pachtgelder-Minimum ift bei der Pachtung von Brüfsow-Moor auf 30 000 #4, bei der Pach- tung Hammelstall-Frauenhagen auf 16 000 4, und das von den Pachtbewerbern nachzuweisende dig- ponible Vermögea bei der Pachtung von Brüssows Moor auf 150000 4, bei der Pachtung vou U Ee Grauenhagen auf 112009 M fest» gejeßt,

Die Ertheilung des Zuschlages, sowie die Aus- wahl unter den drei Bestbietenden bleibt dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domainen und Forsten vorbehalten.

Die speziellen, sowie die allgemeinen Veryach- tungsbedingungen, die Regeln der Licitation, die Auszüge aus der. Grundfteuerrolle, die Vorwerk3s- karten, und die Pläne und Keftenanshläge für die auf dem Vorwerke Hammelstall auszuführenden Bauten können täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festlage i1 unserer Domainen-Registratur ein- gesehen werden, auch werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschriften der speziellen Bedingungen und der Regeln der Licitation ertheilt.

Der Pächter der Domaine Brüssow, Herr Amts- rath Ofterroht zu Brüssow, ist angewiesen, den fh meldenden Pachtbewerbern die Besichtigung der Pachtobjekte zu gestatten und örtliche Auskunft zu ertheilen.

Potédam, den 20. Februar 1880.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Jordan.

(9197) Main-Weser-Bahn.

Es follen 3 Stück noch dienstfähige alte Loko- motiven mit Tender verkauft werden. Termin zur Eröffnung der mit Aufschrift: „Submission auf gebrauchte Lokomotiven mit Tender“ zu !ver- sehenden Offerten ist auf Montag, den 8. März d. Je art d, Pr vedeb, p 10 Uhx, in dem Geschäfts- zimmer des Unterzeichneten anberaumt. Die Sub- missionsbedingungen können gegen Einsendung von 1,50 é von dem Unterzeichneten bezogen werden.

Der Maschinenmeister, Didckhaut.

__Deuts{

Königlich Preußischer

und

er Reichs-Anzeiger

Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 & 60 S für das Vierteljaßr.

Insertionspreis für den Raunz einer Drudizzeile 30 4

E

M 1.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Königlih württembergishen Wirklichen Geheimen Kriegsrath und Abtheilungshef im Kriegs - Ministerium, Trg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der chleife zu verleihen.

S e. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß ux Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Fnsignien zu ertheilen , und zwar: i des Sterns der Komthure des Großherzogli ch sishen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken:

dem Unter-Staatssekretär Rin dfleishch im Justiz-Mini- sterium; des Fürstlich VaIDEEU Nen Dari ien st- Ordens erster asse: dem Ober-Landesgerid&,ts-Präsidenten Mager zu Caffel,

und _dem Ober-Staatsanwalt Bartels bei dem Ober-Landes- gericht daselbst; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Ober-Appellations-Rath z. D. Ayrer zu Celle; Des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sähsishen Albrechts-Ordens: den Landgerichts-Präsidenten Maus zu Cöln, Erck zu Hannover und Roscher zu Göttingen; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Or déèns: dem Landgerichts-Rath Griseba ch zu Lüneburg; der Ritter-Fusignien erster Klasse dès Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Regierungs-Rath von Düring zu Magdeburg ; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzo g- [ih hessishenVerdienst-Ordens Philipps des Groß- müthigen: dem Theatermaler Martin bei dem Königlichen Theater zu Hannover.

Deutsches Nei.

Se, Majestät der Kaiser ha1ben im Namen des Reiches den Kaufmann G. H. Weißmann in Kingston auf Famaika zum Konsul daselbst zu ernennen geruht.

Se, Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den außerordentlichen Professor Dr. Graf Baudissin u Straßburg zum ordentlichen Professor in der theologischen Lakultät der Kaiser- Wilhelms - Universität Straßburg zu ernennen geruht.

Fnternationale Uebereinkunft, Maßregeln gegen die Neblaus betreffend. Vom 17. September 1878.

(Uebersetzung. ) :

Se. Majestät der Deutsche Kaijer, König von Preußen, Se. Majestät der Kaiser von Desterreih, Apostolisher König von Ungarn, Se. Katholische Majestät der König von Spa- nien, der Präsident der französishen Republik, Se. Majestät der König von Jtalien, Se. Allergetreueste Majestät der König von Portugal und die schweizcrishe Eidgenossenschaft haben, in Anbetracht der zunehmenden Verheerungen durch die Reb- laus, sowie der Zweckmäßigkeit cinheitliher Bestrebungen, um in den bereits heimgesuhten Ländern der weiteren Ausbrei- tung tes Uebels Schranken zu seßen und die bisher verschonten Gegenden davor zu bewahren, nah Einsicht der Akten des zu Lausanne vom 6. bis zum 18. August 1877 abgehaltenen in- ternationalen Ia B den Abschluß eines Ver-

trages beschlossen und zu Jhren Bevollmächtigten ernannt:

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von

Preu e

den General-Lieutenant Herrn Heinrich von Roeder, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll: mächtigten Minister bei der schweizerischen Eidgenossen-

chaft, Ai i Adolf Weymann, Allerhöchstihren Geheimen gi M acw-Rath und vortragenden Rath im Reichs- kanzler-Amt. i : Se, Majestät der Kaiser von Desterreic, Apostolisher König von Ungarn: : den Herrn Moriß Baron von Otten fels-Gshwind,

Berlin, Sonnabend,

Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll- R Minister bei der sbeizerischen Eidgenossen-

schaft.

| H Alle Posi-Anftalten nehmen Besteliuug anz | T O——E für Berlin außer den Post-Austalten auch die Expx-

dition: SW. Wilhsimsir. Nx. 32.

Se. Kathol ishe Majestät der König von Spanien: den Herrn Don Narciso Garcia de Loygorri, Vi- comte de la Vega, Allerhöchstihren Geschäftsträger bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, errn Don Mariano de la Bas Graëlls, Acker- au-, Jnudustrie- und Handels-Rath im Ministerium de Fomento, Professor der vergleihenden Anatomie und der Physiologie an der Central-Universität.

Der Präsident dex französishen Republik:

den Herrn Bernhard Grafen d'Harcourt, französi- f ge Botschafter bei der s{hweizerishen Eidgenossen-

art, t den Herrn Georg Halna du Frétay, General-Jnspektox des Acerhaus.

Se. Majestät dexr König von Jtalien:

den Been Luigi Amadeo Melegari, Séênator, Aller- öhstihren Staats-Minister und außerordentlichen Ge- jandten und bevollmächtigten Minister bei der s{hwei- zerischen Eidgenossenschaft, :

den Herrn Adolf Targioni Tozzetti, Professor der vergleihenden Zoologie und Anatomie am Königlichen Institut der höheren praktishen Studien und Aus- bildung zu Florenz, Direktor der landwirthschaftlich- entomologischen Station zu Florenz.

Se. Allergetreueste Majestät der König von Portugal: den Herrn Johann Jgnaz Ferreirxa Lapa, Aller- S U Rath, Sas und Professor am General- nstitut für Aclerbau zu Lissabon und technischen Kom- „1 missax für die Narise: Aussk ung im Jahre 1878,

Die \chweizerishe EidFenossenschaft: den Herrn Numa Droz, Bundesrath, Chef des eid- genössishen Departements des Jnnern, den Herrn Victor Fatio, Doktor der Philosophie und Naturwissenschasten, i i welche, nah gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge- höriger Form befundenen Vollmachten, Nachstehendes ver- einbart haben :

den

Artikel 1.

Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, behufs der Ermöglihung eines einheitlihen und wirksamen Vor- gehens gegen das Eindringen und die Verbreitung der Reb- laus, ihre innere Gesehgebung erforderlihenfalls zu ergänzen und hierbei die nachfolgenden Punkte ins Auge zu fassen :

1) Ueberwachung der Weinberge, Gärten, Gewächshäuser und Pflanzschulen, ferner Untersuhung derselben nach der Reblaus, und im Falle der Auffindung thunlichste Vernich-

tung des Jnsekts. : 2) Abgrenzung der von dem Uebel befallenen Gebiete

nah Verhältniß des Auftretens und der Verbreitung desselben innerhalb des Staatsgebiets.

3) Regelung des Versandts von Reben und deren Ab- fällen und Erzeugnissen, sowie von Pflanzen, Sträuchern oder jonstigen Erzeugnissen des Gartenbaues, um eine Verschlep- pung des Uebels von Ansteckungsheerden aus im eigenen Lande oder auf dem Verkehrswege nah anderen Staaten zu verhüten. ;

4) Die Art der Verpackung bei Versendung von Gegen- ständen der vorbezeihneten Art, sowie Verhütungsmaßregeln und Vorschriften für Fälle der Uebertretung der erlassenen Verordnungen.

Artikel 2.

Wein, Tafeltrauben ohne Blätter und Ranken (Rebholz), Traubenkerne, abgeschnittene Blumen, Gemüse, Samen jeder Art ufe Früchte werden zum freien internationalen Verkehr zugelassen. : /

Pflanzen, Sträucher' und sonstige Erzeugnisse von Pflarz- \{hulen, Gärten, Gewächshäusern und Orangerien dürfen von einem Staate nah dem andern nur durch die zu diesem Be- hufe von den vertragshließenden Nachbarstaaten zu bezeich- nenden Zollämter und unter den im Artikel 3 festgeseßten Be- dingungen eingeführt werden. i

Ausgerissene Weinstöcke und trockenes Rebholz sind von dem internationalen Verkehr ausgeschlossen. :

Wegen der Zulassung von Trauben der Weinlese, von Trestern, Kompost, Düngererde und {hon gebrauchten Wein- pfählen und Stüßen innerhalb der Grenzgebiete bleibt / den Nachbarstaaten eine besondere Verständigung vorbehalten, vor- ausgeseßt, daß die genannten Gegenstände niht aus einem mit der Reblaus behasteten Gebiet stammen. E

Rebpflanzen, Schnitilinge und Rebholz dürfen in einen anderen Staat nur mit Bewilligung desselben eingeführt, au zum internationalen Verkehr nur dur die hierfür bestimm- ten Zollämter und unter Beobachtuug der weiter unten

t den, weil sie hinsichtlich der Verpalkung den im

den 28. Februar, Abends.

Artikel 3. Denjenigen Gegenständen, welche laut der Vorschriften

im Artikel 2 Absaß 2 und 5 zum internationalen Verkehr

durch die hierfür bestimmten Zollämter zuzulassen sind, muß eine Bescheinigung der Behörde des Ursprungslandes beigegeben werden, wonach diese Gegenstände

a. aus einem, soviel bekannt, von der Reblaus verschon- . ten Bezirke herrühren, welcher als solcher auf der in jedem der verlragschließenden Staaten herzustellenden und richtig zu er- haltenden Spezialkarte verzeichnet ist ;

b. in jene Gegend nit erst neuerdings eingeführt wurden. Rebpflanzen, Schnittlinge und Rebholz dürfen nur in Holzkisten zum Verkehr kommen, welhe durch Shrauben fest verschlossen, dennoch aber leicht zu untersuchen und leicht wieder zu verschließen find.

Aus Pflanzshulen, Gärten, Gewächshäusern und Oran- gerien herrührende Pflanzen, Sträucher und sonstige Erzeug- nisse müssen forgfältig verpackt und die Wurzeln vollständig frei von Erde sein; die Wurzeln können in Moos gewickelt, müssen aber jedenfalls mit Packleinwand derart umhüllt sein, daß nichts davon abfallen kann und die nothwendigen Unter- suchungen ausführbar sind. : : Das Zollamt läßt nach seinem Ermessen die fraglichen Gegenstände dur amtliche Sachverständige untersuchen, welche ein Protokoll aufzunehmen haben, falls die Anwesenheit der Reblaus festgestellt wird.

Das bezügliche Protokoll wird dem Staate des Ursprungs zu dem Zweck zugestellt, gn netenfalls die Zuwiderhandelnden nach seinen Geseßen im Rechtswege zu verfolgen:

Keine irgendwie zum internationalen Verkehr zugelassene Sendung darf Weinblätter enthalten.

Artikel 4. Gegenstände, welche bei einem Zollamte angehalten: wer: rtitel 3 ge- gegebenen Vorschriften niht genügen, sind äuf Kosten des Verpflichteten nah dem Herkunftsorte zurüczuschicken. Gegenstände, welche nah dem Ausspruch der Sachverstän- digen mit der Reblaus behaftet sind, sind nebst dem Ver- packungsmaterial sofort an Ort und Stelle durch Feuer zu vernihten. Die Fahrzeuge, welhe zum Transport gedient haben, sind unverzüglih und ausreihend mit Shwefelkohlen- stoff zu waschen, oder mittelst irgend eines andern, wissen- 1haftlih als wirksam anerkannten und staatlich genehmigten Verfahrens zu desinfiziren. Jeder Staat wird die geeigneten Maßregeln treffen, um die strenge Ausführung solher Des- infizirungen zu sichern. Artikel 5.

Die vertragschließenden Staaten verpflichten sih, behufs der Förderung des Zusammenwirkens zu einem regelmäßigen Austausch von Mittheilungen, welcher umfassen soll:

1) die von jedem derselben hinsihtlih des Gegenstandes erlassenen Geseße und Verordnungen ; . L

2) die A En Maßregeln, welche in Ausführung dieser Geseze und Verordnungen, sowie der gegenwärtigen Konvention getroffen werden ; : : :

3) die vollständigen oder auszugsweisen Berichte der im Innern und an den Grenzen zur Bekämpfung der Reblaus berufenen Organe ; A

4) jede Entdeckung eines neuen Reblausheerdes in einem bis dahin für verschont gehaltenen Gebiete, unter Angabe des Umfangs und womöglih der Ursachen der Ansteckung (diese Mittheilung is stets unverweilt zu bewirken);

5) jede Karte, welhe zur Bezeihnung der Grenzen der verschonten und der befallenen oder verdächtigen Gebiete an- gefertigt wird ; A i

6) Nachrichten über den Gang der Krankheit in den bereits heimgesuchten Gegenden ; j

7) die Ergebnisse. wissenschastlichher Forshungen und der praktischen Erfahrungen, welche in den von der Krankheit er- griffenen Weingeländen gemaht worden sind; 2

8) alle sonstigen Schriftstücke, welhe unter dem hier in Rede stehenden Gesichtspunkte für den Weinbau von Fnter- esse sind, :

N Diese Mittheilungen werden von jedem der vertragschließen- den Staaten zu den von e ausgehenden, auf den Gegen- stand bezüglihen Veröffentlihungen verwendet, und diese leß- teren selbst werden ebenfalls wecselseitig ausgetauscht werden.

Artikel 6.

Erforderlichenfalls lassen die vertragschließenden Staaten auf einer internationalen Versammlung si verireiei, welche die Aufgabe hat, die aus der Ausführung der Konvention ih ergebenden fra en zu prüfen und E -rfahrung oder Fort: schritte der Wi enschaft etwa gebotene Abänderungen der Kon-

vention in Vorschlag zu maun / Diese internationale Versammlung wird zu Bern tagen.

Artikel 7. Der Austaush der Ratifikationen der gegenwärtigen Kon-

DOERG der Verpackung getroffenen Bestimmungen zugelassen werden.

vention erfolgt, vom Tage der Unterzeichnung an gerechnet,