1880 / 51 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Ja und das habe er schon früher hervorgehoben eine nothwendige Konsequenz der Lage gegenüber der Sozialisten- frage. Neben der Repression müsse man schaffend auf diesen Gebieten vorgehen, und auch durch solche Fnstitute werde ein erhebliher Schritt in dieser Richtung gethan. Er bemerke aber ausdrüdlich, daß er es auch nur als einen Theil der nothwendigen Thätigkeit nach dieser Nihtung ansehen könne, die noch auf anderen Gebieten gans energisch geübt werden müsse. Er erinnere an die Orgarisation des kleinen Ge- werbes, an die Frage der Gewerbeordnung, des Jnnungs- wesens; er erinnere an die, wie ihm schiene, außerordentlich nothwendige Reform auch des Freizügigkeitsgeseßes und des ganzen Gebietes des Heimathsrehts. Denn darüber solle man sich doch niht täuschen, daß man gegenwärtig unter dem Titel der Freizügigkeit für die arbeitende Kiasse das Gegentheil von Freiheit geschaffen habe, daß diese Freizügigkeit eine rein theoretische sei, und daß man da einer ganz traurigen Entwicklung entgegengehe, welche die Länder mit ciner Masse von Heimathlosen übershütte, daß man dem einzelnen Arbeiter weißmache, derselbe könne arbeiten wo er wolle, während es in Wirklichkeit so sei, daß derselbe überall, wo erx Gefahr laufe armenberechtigt zu werden, von der Schwelle gewiesen werde. Daß dieser Gegenstand mit der ganzen Frage der Freizügigkeit, des Heimathsrechts, der Armenveryflihtung in direkter Verbindung stehe, sei gewiß niht ein Vorwurf gegen solche Justitute, wie einer der Vor- redner es ausgesprochen habe. Es liege in der Natur der Sache, denn der Arbeiter, der Aussiht habe, im Alter eine Versorgung zu genießen, werde in einer ganz anderen Weise scine Kinder erzichen, und es würden auch die Eindrücke, unter denen die Jugend auswacse, andere sein als jeßt. Es werde materiell die Armenverpflegung erleichtert, aber es liege auch ein großer prinzipieller Gedanke darin, daß man faktish einen großen Theil der Armenlast denen auf die Schultern legen könne, auf denen sie eigentlich liegen sollte, denen näm- lich, die die Arbeitskraft ausnüßten. Und das sei der Haupt- gedanke, den seine Partei bei der Reform dieser Arinengeseß- gebung verfolgen müsse und der zum Theil auf diesem Ge- biete gelöst werde. Er könne also nur dringend wünschen, daß der Gegenstand nicht von der Tagesordnung s{chwinde, sondern daß derselbe das Haus mit Erfolg in der nächsten Session beschäftigen möge. i n

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der stenographische Bericht werde ausweisen, daß eine solche Bemerkung vom Präsidenten an seinen Namen noch nit geknüpft sei. Aber gleichgültig, er halte sich nach dem von allen Parteien gleich- mäßig geübten Brauch dieses Hauses und aller parlamentari- {chen Körperschaften sür berehtigt, Zwischenrufe, welche den Redner nicht störten und für den Präsidenten verständlich seien, zu crheben (Abg. Rickert: Sehr richtig!) und werde sich dies Recht so lange nicht beshränken lassen, wie der Präsident nit eine desfallsige Aenderung der G schäfstsordnung herbei-' ge et habe. Man sei hier weder in der Schule noch in der

‘irche.

Der Präsident erklärte, er müsse über den leßten Ausdru doch sein äußerstes Besremden äußern. Der Vorredner habe Juppeditirt, daß er die Herren behandle, als seien sie in der Schule. Das sei ein Ausdruck, den er unter keinen Umständen passiren lassen könne und den er für niht parlamentarish er- ate. Was den ersten Punkt der Bemerkung. des“Abg. Richter betreffe, so beziehe sih das niht auf die heutige Sißzung allein. Der Abg. Nichter wisse aber fehr gut, daß er demselben vor wenigen Sizungen dieselbe Bitte ausgesprochen habe. Was die Zwi- {chenruje betreffe, so habe er zunächst nihts weiter gethan, als die Bitte ausgesprochen, sie zu unterlassen; das scheine der Abg. Nichter überhört zu haben. Derselbe habe auf seine Berechtigung zu denselben hingewiesen ; er (Redner) bestreite dieselbe insofern, als er als Präsident in der Lage sein müsse, alles im Hause Gesprochene zu verstehen. Das sei aber nicht möglich, wenn derartige Zwischenrufe vorkämen, die von den

l die ländlichen Arbeiter mit in Betracht

Worten des Redners wieder verschlungen würden. innere daran, daß daraus außerordentlich unangenehme Vor- fälle entstehen könnten, die er im Jnteresse der Würde und Ordnung dieses Hauses in keinem Falle dulden würde. Seiner Bitte gegenüber, solche Zwischenfälle zu unterlassen, sei der Abg. Nichter wohl nicht berechtigt zu sagen gewesen, er behandle die Herren wie in der Schule, und ér bedaure, daß der Abg. Nilert dazu „sehr gut“ gerufen habe.

Der Abg. Rickert bestritt, daß er bei der Bemerkung des Abg. Richter von der „Schule und Kirche“ „sehr gut“ ge- rufen habe; der stenographishe Bericht werde dies ausweisen ; er habe dies bemerkt bei der Stelle, wo der Abg. Richter ge- sagt habe, die Zwischenrufe wären parlamentarisher Brauch.

Der Präsident glaubte rihtig verstanden zu haben, so wie er vorhin angedeutet. ;

Der Abg. Richter erklärte, zunähst möchte er sich gegen die Mißdeutung verwahren, als wenn die Bemerkung, man sei hier nicht in der Schule oder Kirche, gegen den Präsiden- ten gekehrt wäre; ein solher Vorwurf wäre ja sehr unpassend gewesen. Er habe mit der Bemerkung nur sagen wollen, daß man in einem Parlament nicht so still und ohne eine Stim- mung zu - verrathen, zuzuhören brauche, wie es wohl in . der Schule gegenüber dem Lehrer odœ in der Kirche gegenüber dem Geisllichen angebraht sei. Nicht also den Präsidenten habe ex mit einem Lehrer verglichen, sondern die Redner sich gegenüber. Weiter bedauere cr, dem Präsidenten gegenüber die Behauptung auf- ret erhalten zu müssen, daß derselbe hier no& keine Bemer- kung über Zwischenrufe unter Nennung seines Namens ge- macht habe. Auf ein Privatgespräch, das er einmal mit dem Präsidenten über die Zweckmäßigkeit und Angemessenheit von Zwischenrufen gehabt habe, werde der Präsident sich doch hier wohl nicht berufen wollen. Wenn der Präsident meine, der- selbe habe ihm gegenüber nur eine Bitte ausgesprochen, so bedeute eine Bitte eines Präsidenten doch mehr als sonst eine Bitte. Er sei auch sonst gewöhnt, jeder Bitte des Präsiden- ten entgegenzukommen, wenn ihm dadurch nicht irgend ein Recht benommen werde. Ueber den Gebrauch eines Rechtes müsse er sich allein vorbehalten, nah der jedesmaligen Stel- lung zur Debatte zu entscheiden. Er glaube, diese Bemerkung machen zu müssen, nicht in seinem eigenen Junteresse, sondern im FJnteresse der Verhandlungen des Hauses. Er wisse, daß es andern Rednern fehr erwünscht sei und könnte in dieser Beziehung Namen nennen, durch Zwischenrufe neue Anregung u bekommen. Jm Uebrigen werde er bemüht sein, künftig Line Zwischenrufe so verständlich zu machen, daß sie au der Präsident verstehe.

Der Präsident erkannte die Berechtigung der Zwischenrufe insofern an, als sie niht zu vollständigen Dialogen mit dem Redner ausarteten und die Verhandlungen störten; es müsse dem Präsidenten möglich sein, sie zu verstehen und nöthigen- falls zu zensiren. Er müsse nohmals die Bitte aussprechen, darüber hinausgehende Zwischenrufe zu unterlassen. Außer- dem konstatirte der Präsident auf Grund des ihm vorgelegten Stenogramms, daß die Bemerkung des Abg. Rickert: „Sehr richtig” allerdings an der vom Abg. Rickert, nicht an der von ihm, dem Präsidenten, bezeichneten Stelle gefallen sei.

Der Abg. Nickert wandte sih gegen die Ausführungen der Abgg. Stumm, Helldorff:Bedra und Dr. von Hertling. Jm vorigen Fahre habe der Minister mehr gegen die vom Abg. Stumm befürworteten Zwangs-Akterversorgungskassen gesprochen, als für dieselben; heute scheine das Umgekehrte der Fall zu sein. Er würde es bedauern, wenn der Staat sih auf ein so weittragendes und gefährlihes Experiment einlassen würde. Es sei nicht möglich, daß die Geseßgebungs- maschine mit solcher S@nelligkeit in so grundlegenden Fragen arbeite, Die Frage der Einführung von Zwangskafsen sei eine sehr schwierige, wenn man diese Kassen auf die Fabrikarbeiter beschränken wolle, müsse man us ziehen.

Er er- ]

Der Abg. von Helldorff wolle diese Zwangskassen nur lokar einrihten, wo sie zulässig seien und wo das Bedürfniß dana vorhanden sei. Jnvalidenkassen auf einem beschränkten lokalen Naum seien aber überhaupt unmöglich. Er und seine Freunde seien niht gegen Staatszwang im Prinzip, da wo derselbe: nothwendig sci, das beweise die allgemeine Wehr- und Schul- pfliht. Der Abg. von Hertling glaube, es handle si hier um den Schuß eines Rechts der Arbeiter. Aber man wolle ja im Gegentheil dem Arbeiter eine unershwingliche Last auflegen. Der Abg. von Hertling leite den Staatszwang für Arbeiter-Alterversorgunaskassen aus der Armenverpflihtung der Kommunen her. Es fehle aber der Nachweis, daß die Arbeiter diesen Armenetat am meisten belasteten. Das Gegentheil sei aber nach statistishen Nachweisen der Fall. Jn Berlin hätten sich in den Jahren 1875. bis 1879 unter den 3750 ter Armenpflege anheimgefallenen Personen nur 1228 Arbeiter aller Kategorien befunden. Eine Zwangspflicht zu Alterversorgungspfliht sei nur möglich, wenn sie allgemein für alle Staatsbürger sei. Diese Frage sei nicht zu lösen auf dem Wege allgemeiner Deduktionen und Wünsche; kein Staat sei bisher an die Lösung herangegangen,. nur Napoleon Il]., der es nux bis zu einer fakultativen Pen- sionskasse wie die Wilhelmsspende gebracht habe. Warte man erst deren Wirkung ab! Die Regierung möge sich ihrer Ver- antwortlichkeit für folche Vorlagen, wie sie Ler Abg. Stumm vorlege, doch bewußt sein, es fehle auch jede statistische Unterlage dafür. Diese weittiragende und außerordentlih \s{chwierige Frage könne nicht in einigen Sessionen erledigt werden, ob- wohl der Abg. Stumm einen bezüglichen Gesehentwurf in wenigen Tagen zu Wege gebracht habe. Trete man für jeßt auf die von dem Jnterpellanten shon angedeutete Brücke, die geseßlihe Negelung der Normativbestimmungen für solche Kassen, wie auch er es wünsche. Zum Kassenzwang und den Zwangskassen auf diesem Gebiete könne er sich nah den bisherigen Erfahrungen nicht verstehen. Eminente Sach- verständige gäben selber zu, daß die Knappschaftskassen hier- für kein geeignetes Modell seien. Der Abg. Stumm habe auf die Versammlungen Tausender von Arbeitern, die sich für seine Vorlage ausgesprochen hätten, hingewiesen. Er könnte leiht ebenso zahblreih besuchte Arbeiterversammlungen gegen Zwangskassen zusammenbringen, ja zahlreiche Petitionen aus. Bochum und Dortmund sprächen sih gegen dieselben aus.,. ebenso die 22000 Gewerkvereinler mit ihren Juvalidenkassen, die ja den vom Abg. von Helldorf so gewünschten korporativen Verband besäßen. Man sollte vor diesen Jnvalidenkassen mehr Respekt haben! Jhm seien diese Tausende Freiwilliger lieder als Hunderttausende zwangsweise Hineingebrachter. Staatszwang und korporativer Verband s{lössen sih gegenseitig aus. Die Arbeiter derselben Fndoustriezweige seien in ver- schiedenen Gegenden völlig verschieden situirt. Dex Wochen- lohn variire zwischen 3 und 20 #6 pro Woche. Man könne den solhen verschiedenen Lohn verdienenden Arbeitern doch in den großen Kassenverbänden nicht eine gleiche Bei- tragspflicht auflegen. Das Reich könne hier nicht mit seiner Garantie eintreten, da sich ja selbst gegen das Godeffroy'sche Projekt die deutschen Finanz-Minister erklärt hätten. Mit jolchen Projekten ershüttere man die Grundlagen einer soliden Finanzpolitik und lade den starken Schultern des Staates eine

ast auf, unter der derselbe in Stunden der Gefahr zusam- menbrechen könne. Auf. das Gebiet der Zwangskassen könne er niht mitgehen.

Der Abg. Melbeck ersuchte die Regierung, ihre diesbezüg- lichen Erwägungen auch auf die Altersversorgung der vielen industriellen Hausarbeiter auszudehnen, die derselben sehr be- dürstig seien.

Nach dem Schluß der Diskussion folgte eine Reihe persön- licher Bemerkungen der Abgg. Stumm, von Helldorff-Bedra und Vahlteich, womit dieser Gegenstand erledigt war.

i An vertagte sih das Haus um 41/, Uhr auf Montag hr.

K i Inserate sür den Deutschen RKeichs- u. Königl. Preuß. Staais-Arzeiger und das Central-Handels-

| è, Srbhastetiocnen, Anfgebote, Verladungon | 6, dergl, |

des Beuishen Reichs-Anzeigers nud Königlich i Preußischen Staats-Anzeigers: Beritu, 8. N. Wilhelm-Straße Nr. 82.

3, Verkäufe, Verpackiungon, Submicsionen ete, . Vorioosung, Amortisatich, Zinszahlung m T. E. w. Von Vfentlickes Papioren.

register nimmt an: die Königliche Expevition 1, Steckbriefe und Unterzuckunga-Sachen. | 6, Tnäustrielle Etabliegements, Fabriken

und Groztharndsl,

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« Läterarischo &nzeigen, TAeCRter-ANTeigen, . Vamilien-Nochrichten. {

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. Varachiedene Bekanntmachungen.

: —_— Zis s L “_ A y i i Ee entlid) €L Cz Cer. Paus nehmen ant bie AunonceneGxpebitionen des

„Snvalidenvant“, Rudolf Mosse, Haofenfiein

& Vogler, G, L, Daube & Co, E. Stlotte,

Silitex & Winter, sowie alle übrigen größeren Vungonecen-Biczeans,

| In der Bürgen hoilage, “i 5

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SteæŒXbriefe und Untersuchungs-Sachen.

a) Urtheil.

Nr. 4109, Wird zu Recht erkannt: Die Landwehrmänner Karl Waguer von Unterharmerêbac, Heinrich Hoffmann von Siegelsbac, Baptist Zimmermann von Zell a./H., der Reserviît Adam König von Altenheim werden wegen unerlaubter Auewanderung in eine Geldstrafe von je | fünfzig Mark sowie in die Kosten des Strafvcrfahrens verfällt. V. R. W.

So geschehen Offenburg, den 18. Februar 1880. Gr. Amtsgericht. Der Gericts\chreiber : Beller.

Steckbriefs - Erlediaqung, Der hinter dem Kaufinann Eduard John Michaelis wegen Voll- fireckung einer dreiwöchigen Gefängnißstrafe unterm 29. Januar 1873 erlassece Steckbrief wird hier- dur zurückgenommen. Berlin, den 18. Februar 1880. Die Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

[5265] Königlid Württemb. Staatsanwaltschaft Hall, Zurüdcnahme des Borführuugsbefeh13 gegen den vormaligen Postboten Dietrich von Gshwenb d, d, 20, d. M, nachdem derselbe sich

eutlcibt hat. Den 26. Februar 1880. Staatsanwalt Schäfer.

Steckbries3- und StrafvollstreXungs - Erledi- ungen. Die gegen den Arbeiter Heinrich Boiex aus alle bei Bremen unterm 21, Januar bezw.

8. Februar d. J. erlassenen Bekanntmachungen sind durch Ergreifung des 2c. Boier erledigt. Halversiadt, den 25. Februar 1880. Der Erste Staats-Anwalt.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

FiC : f (51% Oeffentliche Zustellung.

Der Larl Kaiser und dessen Ehefrau zu Wies- baden, vertreten durch Rechtsanwalt Scholz zu Wiesbaden, klagt gegen. die Wittwe des Julins Carftanjen wegen Anerkennung von Eigenthum und Freigabe von Mobilien aus Kauf vom 11. Ia- nuar 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten, das Eigenthumsre{cht der Kläger an den gepfändeten Mobilien anzuerkennen und sie an die- jelben frei von jedem Pfandrecht herauszugeben, und ladet die Beklagte zur mündlien Verhand- lung des Rechtsftreits vor die IIT. Civilfkammer des Königlichen Landgerichts zu Wiesbaden

auf ven 22, Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiesbaden, den 21. Februar 1880,

: Ï Baur, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts v. c.

Ausgebolt.

Auf den Antrag des Neffen und Miterben des am 26. JIanuar-_1837 in Sillehoel in der Ge- meinde Loitkirkebye geborenen Sohnes des verstor- benen Bertel Hohlmann und der Metta, geb. Lo- renzen daselbft, Namens Lorenz Hohlmann, wel- cher höchftwahrsheinlich am 26. Oktober 1877 als Ober-Steuermann an Bord des dänischen Bark- \cifffes „Catharina“, Kapitän Carl Christian Fischer, auf der Reise von Hakodate nach Yokohama mit diesem Schiffe untergegangen ift, wird der genannte

[5016]

| Lorenz Hohlmann eventuell dessen unbekannte Erben

hierdurch aufgefordert, fich bei dem unterzeichneten Amtsgericht spätestens in dem auf

Freitag, den 18. Juni, Vorm. 10 Uhr,

im Geritslokale anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und seine hier unbekannten Erten von scinem Nachlasse werden ausgeschlojsen, der im Julande befindliche Nachlaß aber den hier bekannten Erben wird überwiesen werden. Apenrade, den 11. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. IT, Abiheilung. G. L; Müller.

Laie Aufgebot.

Der Anspänner Christian Schinke von CTrüben hat das Aufgebot der Shuld- und Pfandverschrei- bung de dato Coëwig, den 4./6. November 1846, aus welcher für ihn auf dem Grundstücke des Häuslers Gottfried Müller Bl. 26 des Grundbuchs von Natho 150 Thlr. = 450 M Cn geiragen stehen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf den 27, September 1880, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloser- ¡ärung der Urkunde erfolgen wird.

Roßlau, den 16. Februar 1880.

Herzogliches Amtsgericht. Thürmer.

[5114] :

Nr. 1239, Franziska Fischer, Dienstmagd in Oppenau, vertreten durch Theresia Fischer, ledig, Landwirthin von Furshenbach, und Marianna Hirt, ledig, Landwirthin von Furscbenba, klagen gegen Lorenz Fischer, Bäcker von Obersasbach, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Darlehen vom Jahre 1878, und zwar Erstere mit dem Antrage

auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 89 M T1 S nebst 59/0 Sins rom 1. April 1878, Lebßtere mit dem Antrage auf Verurtheilung des- selben zur Zahlung von 60 M nebst 5%, Zins aus 100 A vom 29, Juli 1878 bis 15. Oktober 1879 und von da an aus 60 M, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht zu Achern auf Mittwoch, ven 31. März 1880, Bormittags 8 Uhr. Zum ZwedLe der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Achern, den 18. Februar 1880. Der Gerichtsschreiber des Se Eg,

Henn,

[5135]

Nr. 1287. Der beurlaubte Reservist Stefan Nonecker, Maurer von Oberachern, 26 Jahre alt, zuletzt wohnhaft in Oberachern , desscn Aufenthalt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, als Wehrpflichtiger nah Amerika ausgewandert zu sein, ohne von seiner Auêwanderung der Militärbehörde Anzeige zu erstatten,

Vebertretung gegen §. 360 Zif. 3 N.-Str.-G.-B. elbt p Anordnung des Großh. Amtsgerichts hier- e au

Samsftag, ven 17. April 1880, Sorm itage 10+ Uhr, vor das Gr. Sch{öffengeriht Achern geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah 8. 472 Str.-P.-O. von dem Königl, Landwehrbezirks - Kommando zu Rastatt ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

ther, den 23. Februar 1880.

Großh. Bad. Amtsgericht. Der V Sraben

Henn.

Königlichen Landgerichts Nr. 17 G

15184]

Verkaufs-Anzeige und Aufgebot.

Auf desfallsigen Antrag soll das hierselbst am Lachtehäuser Weg sub Nr. 12 belegene, dem Gast- wirth Diedrich Adolf Heinke gehörige, in der Grund- steuermuiterrolle des Gemeindebezirks Stadt Gelle zub Art. 934 K.-Bl, 33 Parz. Nr. 38 und 39 mit 4 Heft. 46 Qu.-M. aufgeführte Gartenwesen, ge- nannt Thaers Garten, in welchem bislang Wirth- {haft betrieben, in dem hierzu auf

Donnerstag, den 8. April d. J,, Morgens 10 Uhr, angeseßten Termine im Wege der Zwangsvoll- ftreckdung öffentlich meistbietend verkauft werden.

Kaufliebhaber werden dazu hierdurch eingeladen und werden zugleich alle Diejenigen, welche an dem zu verkaufenden Gartenwesen Eigenthums-, Näher-, Lehn-, fideikommissarische, Pfand- und andere ding- liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch [aufge- fordert, ihre etwaigen - Ansprüche in dem obenge- dachten Termine so gewiß anzumelden, als widrigen- falls sie mit denselben im Verhältniß zum neuen Er- werber werden ausges{chlo}en werden.

Den bekannten Pfandglävbigern ist dieses statt Hesonderer Ladung zugefertigt worden.

Der demnächstige Aus\chlußbescheid soll nur dur Anschlag an hiesiger Gerichtstafel publizirt werden.

Celle, den 23. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Il. Mosengel. Beglaubigt : Bossum, A. G. Assistent, als Gerihts\ch{reiber.

[139 Verkauf und Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Jüdel zu Celle als Konkursverwalter, im Konkurse über das Ver- mögen des Färbers Elster in Steinhorst, sollen die dem Letzteren gehörigen Immobilien, nämlich die Brinksißerstelle Nr. 26 zu Steinhorst, zu welcher folgende Gebäude und Grundstücke gehören:

1) ein Wohnhaus mit angchängtem Stalle, drci Wohnungen enthaltend,

2) eine Werkstelle, bisher zur Färberei benutzt, mit angehängtem kleineu Stalle,

3) die unter Art. Nr. 19 der Grundsteuer- Mutterrolle des Gemeindebezirks SteinHorst eingetrageneu Grundgüter, 6 ha 41 a 43 qm

groß, auf hiesiger Gerichtsstube am Miitwo, den 28, April 1880, | Morgens 10 Uhr, öffentlih verkauft werden.

Das sämmtliche zur Stelle gehörige Land liegt zusammen, daber bequem zu bewirihschastea; in dem Hause ist bisher Färberei betrieben.

_Die Verkaufsbevingungen sind in hiesiger Ge- richts\ch{reiberci einzusehen.

Zugleih werden alle Diejenigen, welche an den Kaufobjekten Eigenthums-, Näher-, lehnrecht- liche, fideikommissarishe, Pfand- und andere ding- Tiche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche im gedachten Termine unter Andro- hung des Rechtsnachtheils anzumelden, daß für den fh niht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

JZsenhagen, den 18, Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. Zur Beglaubigung : Graeber, Sekretär, nls Gerichtsschreiber.

[5133] Oeffentliche Zustellung.

Der seinem jeßigen Aufenthalte nach unbekannte Maurergeselle Ludwig Bochlke von hier wird in der Prozeßsacve des Arbeiters Gottlieb Zillmer hier wider ihn Behufs Ableistung des ihm in dem Urtel des hiesigen Amtsgerichts vom 3. November 1879 auferlegten Eides vor das hiesige Amtsgericht auf

den 24. Mai 1880, Vormittags 12 Uhx, Hiermit geladen.

Zum Zwecke | der bffentlichen Zustellung wird dem 2c. Boehblke dies bekannt gemacht.

Coerlin a. Pers, e 10. Februar 1880.

Gerichtss{reiber des Römalichen Amtsgerichts. [5116] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelihte Arbeiter Handreka, Louise, geb, Dobring zu Sandow, vertreten durch den Rechts- anwalt Frommer zu Cottbus, klagt gegen ihren dem Aufenthalte nah unbekannten Ehemann Ar- beiter Christian Handreïa, welcher am 31. März 1876 die Klägerin und seinen Wohnort Krlein- Gaglow verlassen, nicht wieder zurückgekehrt und ei von sich nichts hat hören lassen, mit dem

ntrage, das zwischen ihr und ihrem Ehemannue bestehende Band der Ehe zu trennen und ihren Ghe- mann für den allein s{uldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- Handlung des Rechtéstreits vor die Il, Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Cottbus, Zimmer Nr. 17,

auf den 28. Zuni 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Cottbus, den 19. Februar 1880.

Bülow, j Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

| [5138] Oceffeutliche Zustellung.

Der Spediteur Hugo Schobrick zu Cottbus, vertreten durch den Rechtsanwalt Dedolph zu Cott- bus, klagt gegen den dem Aufenthalte nah unbe- Xannten Kaufmaun Franz Hugo Lienhoff aus Gottbhus wegen Aufbewahrungs-Transportkosten und Spesen von zusammen 164,95 4 und aus einem Wesel vom 16. Oktober 1879 über 180 #4 mit dem Antrage auf Zahlung von 344 A 95 Z nebst 69/0 Verzugszinsen vom Tage der Klagezustellung und ladet den Beklazten zur mündlihen BVerhand- Tung des Rechtsstreites vor die I1. Civilkammer des zu Cottbus, Zimmer

m 17 auf den 28. JZuxni 1880, Vormittags 11 Ußr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ee- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen]

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt I q | Cottbus, den 19. Februar 1880,

: i: Bülow, Gerihts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

P17 Seffentliche Zustellung.

Der Rittergutébesißer von Krause zu Poblo und der Hofbesiter Carl Drush daselbs S ten dur den Justizrath Bauk hicr klagen gegen:

1) den August Drusch,

2) die Wilhelmine Drush,

3) den Ferdinand Drush,

4) den Hermann Drusch,

_sämmtlih in Amerika,

wegen Löschung einer Post von 150 46 mit dem Antrage auf Verurtheilung" der Beklagten unter Zurlasilegung der Kosten, daß sie in die Löschung der auf Pobloy Nr. 9 und Pobloy Nr. 13 resp. Rittergut Poblog für ihre Mutter, die verehelichte Eigenthümer Mich1el Drusch, Dorothea, geb. Drusch, haftenden 50 Thaler gleich 150 A willigen, und laden die Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lauenburg i. Pomm. auf

den 12. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwelke der öffentliwen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lauenburg i. Pomm., den 20. Februar 1880.

L Bartswslij,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

5115] Oeffentliche Zustellung.

Die Johanne Katharine Hermine Mahr, ohne Stand, Ehefrau von Julius Schmidt, Witt- wer der verlebten Anua Zahn, Kürschner und Bandagift zu St. Johann, vertreten durch Nechts- anwalt Leibl, klagt gegen 1) den genannten Julins Schmidt, Wittwer der verlebten Anna Jahn, Kürschner und Bandagist zu St. Johann, gegen- wärlig im Konkurse erklärt, 2) Dr. Friedrich Brüggemann, Retsanwalt zu Saarbrücken, ia seiner Cigenshaft als Verwalter der Konkursmasse des 2c. Schmidt auf Auflösung der zwischen der Klä- gerin und ihrem besagten Ehemanne bestehenden ge- seßlien ehelihen Gütergemeinschaft mit dem An- trage: Kgl. Landgericht wolle die zwischen der Klä- gerin und ihrem verklagten Ehemanne bisher be- standene geseßlihe eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, deren Theilung für den Fall der Annahme dur die Klägerin in zwei Hälften, zwi- sen dieser und den Verklagten verordnen. Die Parteten zur Atseinandersezung und Liquidation vor Notar verweisen, diesen, sowie einen Richter- Tommissar ernennen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücen auf

ben 5. April 1880, Vormittags 9 Ußr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwccke der öffentlichen Zustellung wird dieier Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrüccken, den 14, Februar 1880.

/ i Secler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1512) Oeffentliche Zustellung.

Die verchelichte Schuhmacher Auguste Boett- her, geborene Holz zu Grunau, Kreis Flatow, vertreten durch den Rechtsanwalt Knirim zu Flatow, Îlagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Carl Boettcher zu Grunau wohnhaft gewesen, Aufenthalt unbekannt, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Che zu trennen, den Beklagten für den allein s{uldigen Theil und sie für befugt zu eracten, von dem gémeinschaftlihen Vermögen die Hälfte als aus\ch{ließlides Eigenthum zu beanspruchen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtöstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Konitz auf den 10, Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderun, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auzzug der Klage bekannt gemacht.

Koniß W./Pr., den 19. Februar 1880.

_Stremlow, Gerichteschreiber des Königl. Landgerichts.

0013) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Christian Rogge zu Hamburg, Vhlenhorft, s{öne Ausficht 8, vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Heyden, klagt gegen Hiurich Quast s©u7. aus Preußen, dessen Aufenthalt un- bekannt, wegen 4 712,50 Hypothekenzinsen für die dem Kläger in des Beklagten Grundstück in Eilbeck versichert stchenden 4 15,000 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten in die Bezahlung von M 712,50 nebst 6 °/o Zinsen und den Prozeßkosten, und ladet den Beklaaten zur mündlichen Verhand- lung des Rechts\treits vor die dritte Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg auf den 28. April 1880, Vormittags 9x Uhr, mit der Aufforderung, einen bei vem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemact.

Hamburg, den 25. Februar 1880.

L _A. W. Wegener,

Gerichtsschreiber des Landgerichts zu Hamburg.

Civilkammer. IIl,

T4RA Aufgebot.

Der Kaufmann Benno Baruch zu Berlin hat das Aufgebot eines von Max Landsberg ausge- stellten, von Louis Sperling angenommenen Wec- fels doe dato Stettin, den 20, September 1878, über H 300, zahlbar am 1. Oktober 1879, bean- tragt. Der Jubaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 6. Zuli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Terminszimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- ges die Krajtloserklärung der Urkunde erfolgen ird.

Stettin, den 20, Dezember 1879,

Königliches Amtsgericht.

Hen Aufgebot.

Bei der nothwendigen Subhastation des den Carl und Heinriètte, gc, Maselowsky, Gheleuten gehörigen Gevndstücks Trakseden Nr. 95 ift die in dem Grundbuche desselben Abtheilung LIiI, Nr. 2 für den BVöttchergesellen Christoph Nutolph Maselowsky in Memel eingetragene unverzinsliche Lohnforderung von 49 Thlr. = 147 ( von Amts- wegen liquidirt, vollständig zur Hebung gelangt und

E ere f it diesem Ligquidat is die Christoph Rudolph Maselowsky's{he Spezialmasse deshalb angelegt, weil si Niemand zu deren Erhebung gemeldet hat und auch das über die gedachte Post gefertigte Hy- pothekendokument, bestehend aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 4. März 1864 nebst dem Eintragungsvermerk und dem voliständigen Auszuge aus dem Grundbuche, nicht beigebracht worden ist.

Zum Kurator der Spzzialmajse ist der Rects- anwalt Dstermeyer in Heydekrug bestellt, welcher das Aufgebot derselben beantrazt hat.

Demnach werden alle Diejenigen, welche an diese Spezialmasse Ansprüche erheben wollen, hiermit zur Vermeidung ihrer Auss{ließung aufgefordert, die- selben spätestens im Aufgebotstermine,

, den 2. Juli 1880, Vormittags 12 Uhr, bei dem Königlichen Amtsgericht zu Heydekrug an- zumelden; ebenso wird der Inhaber des gedachten Hypothekendokuments aufgefordert, dasselbe spätestens in demselben Termine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Heydekrug, den 2. Dezember 1879,

Königliches Amtsgericht.

[12168] Aufgebot.

Herr Kaufmana Edmund Shlicke in Berlin hat das Aufgebot wegen eines abhanden gekommenen Wechsels, welcher wie folgt lautet :

Berlin, den 12. Oftober 1878. Nmk. 100.

Am 12. März 1879 zählen Sie gegen die- sen Prima-Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von

Mark Hundert Deutsche Währung . den Werth in uns selbst und stelien es auf ck Rechnung laut Bericht.

Herrn Chr. Ziener,

Möbelhandlung Gustav Hobräck & Co. in Leipzig. i Nügsseite : Eine 10 Z Wewselstempelmarke. / Gustav Hobräck & Co.

Für mi an die Ordre des Herrn Edmund Schlie. erth erhaltea. Berlin, den 18. Oktober 1878.

A. Lange.

beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf

den 9. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 231, anberaumten Aufgebotttermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Leipzig, den 18. November 1879. Köntgliches Amtsgeriht. Abtheilung 11. Steinberger,

[14526] Aufgebot.

Die Gemeinde zu Schönau hat das Aufgebot wegen eines von dem vormaligen Vorschußbank- und Sparverein für Siegmar und Umgegend am 16. No- vember 1870 ausgestellten Darlehnsscheines über die Summe von ursprünglich 200 Thaler lautend,

Gmil Albin Fiedler in Siegmar das Aufgebot wegen eines ebcnfalls von dem vor- maligen Vorschußbank- und Sparverein für Sieg- mar und Umgegend am 16. Februar 1874 uber die Summe von 75 Thalery ausgestellten Darlehns- schein beanträgt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

deu 12. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- (E seine Rechte anzumelden und die Ur-

anden vorzulegen, widrigenfalls Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Chemuit, den 13, Dezember 1879,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung B. Noÿhr.

Angenommen r. Ziener

h

C

Pöôps\ch.

“5 G [a1 Gütertreuuunz.

Durch rechtskräftiges Urtheil des Kgl. Land- gerichts zu Bonn vom 24. Dezember 1879 ist die zwischen den Eheleuten Zohann S{humacher, Acerer und Catharina, geb. Pütz, ohne Gewerbe, zu Oberbusch, bestehende ehelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Bonu, den 25. Februar 1880.

Der Gerichtsschreiber Donner.

[5208

] Oeffentlihe Bekanutmachung.

Die Maria Margaretha, geborene Ocpen, Ehefrau des Müllers Wilhelm Wollersheim, zu Dernau wohnend, vertreten dur Rechtsanwalt Müller, hat gegen ihren genannten Ehemann die Gütertrennungsflage erhoben und ist zur münd- lien Verhaadlung des MRcctsftreits vor der II, Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz Termin auf den 23, April 1880, Vor- mittags 9 Uhr, anberaumt, wclches auf Grund des Artikels 11 des Ausführungsgeseßes zur Deut- {ben Civilprozeßordnung bekannt gemacht wird.

Coblenz, den 25. Februar 1880.

Stroh, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[2501] Bekanutmachung.

Die vereheliäte Bergmann Karoline Scho- ber, geb. Markstein aus Waldenburg, hat gegen ihren Ehemann, den Bergmann Hcinrich Säjo- ber, zuleßt in Reussendorf wohnhaft, auf Scheidung der Ehe wegen bösliher Verlassung geklagt.

den 12, Mai 1880, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Herrn Landgerichts-Rath Theremin am

biesigen Landgericht, Terminszimmer ir. 25 anbe-

Rosenbergschen | raumt.

Wir laden biermit ten feinem Aufenthalte nach

unbekannten Verklagten unter der Warnung zu die- sem Termine, daß bei seinem Ausbleiben der thats sächlide Klagevortrag in contumaciam gegen ihn für zugestanden erahtet und demgemäß was Rechtens

erkannt werden wird. Sáweidnit, den 8, Faxnuar 1880, Königliches Landgericht, Civilkammer I,

[5136) Bekanutmachung.

Das Kgl. Landgericht München 1. hat laut Be- {luß vom Heutigen die Vechandlung über die Klage der Swhlossermeistersfrau Karoline ick hier gegen ihren Ehemann Andreas Kick, früßer hier, nun unbetannten Aufenthalts wegen Ehe- scheidung bezügli welchec Klage am 23. De- zember v. J. die öffentliche Zustellung bewilligt worden war, auf ‘Freitag, den 23, April 1880, Vormittags 9 Uhr, vertagt.

, Der Beklagte wird daher aufgefordert, rechtzeitig einen Anwalt aus der Zahl der bei diesscitigem Ge- richte zugelassenen Recbtsanwälte zu bestellen und dur denselben zu erscheinen.

Klägerin verlangt Aus\pruch dahin, die bestehende Che werde aus Verschulden des Andreas Kick dem Bande nach getrennt und habe Beklagter die Kosten zu tragen.

Müncheu, den 20. Februar 1880,

Der Kgl. Obergerichts\hreiber. Rodler.

512 A Bekanntmachung.

Die Rittergutsbesißerin Caroline Delhaes, ge- Lorene Delhaec3 in Friedribseck, hat als Mit- eigenthümerin, sowie Nietbraucherin und Verwal- terin des Grundstücks Swionvzyn Nr. 9, jeßt Nr. 8, das Aufgebot der auf jenem Grundstücke in Abtheilung 111. Nr. 1 fär den Wojcieb Dembinski aus dem Erbrezesse vom 10. Mai 1850 eingetra- genen, mit 5% verziaslichen, na der beigebrachten Bescheinigung bereits getilgtea Erbegelderpost zum Betrage von 660 # beantragt.

Die der Person oder dem Aufenthalte nah un- bekannten Berechtigten werde: hicrdurÞ gemäß §. 105 der Grundbuh-Ordnung vom 5. Mai 1872 aufgefordert, ißre Ansprüche auf die Post spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle im Lerminszimmer Nr. 11, vor dem Herra Amtsrichter Gottschalk

auf den 22. Juni 1880, Mittags 12 Uhr, asberaumten Termine bei uns anzumelden.

Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie mit ihren Ansprüchen auf die Post ausges{hlossen und die Post im Grundbuche wird gelöscht werden.

Schrimm, den 11. Februar 1880.

Königliches Amtzgeriht zu Schrimm.

[5132] Bekauntmachung.

Das Kgl. Landgericht Passau, Civilkammer I, hat in Sachen der Kirchenverwazltung Triftern, als Vertreterin der Gotteshausftiftung daselbst gegen Cres8zenz Kirshner, Anwesensbesißzerin von Schwais ba, und deren Chemann Josef Kirschner, wegen Hypothekforderung, nachdem der Aufenthalt der Creszenz Kirschner unbekannt ist, auf Gesuch der Klagspartei durch Beschluß vom 14. lauf. Mts. die öffentlihe Zustellung der Klage bewilligt.

Seitens der Klagspartei ist der Antrag gestellt, zu erkennen:

1) die Beklagte sei s{uldig, die eingeklagte Hypo- thefforderung zu 342 #6 85 sammt vier- prozentigen hieraus ausftändigen Vertragszinsen vom 1. April 1877 bis zur Zablung und ein fünftes Prezcui für Verzugszinsen von der Klagezustellung an bis zur Zablurg an die Klagspartei zu berichtigen und sämmtliche Streitskosten zu tragen, beziehungsweise zu ersetzen;

2) die Beklagte sei ferner {uldig, zur Befriedi- anng der sub 1) aufgeführten Forderung der Klagspartei die Zwangsversteigerung des Hypo- thekenobjekts, des Schustergütls in Schwaibach zu 2 Tagwerk, 6 Dezimalen und dessen Früchte zu gestatten.

Zur mündlichen Verhandlung der gestellten Klage ist vom Kgl. Landgerichte Passau, Civilkammer IL, Termin auf

Montag, den 7. Juni 1880, Vormittags 94 Uhr, anberaumt, wozu die Beklagte Creszenz Kirschner hiermit vorgeladen wird mit der Aufforderung, zu ihrer Vertretung an diesem Termine cinen bei ge- nanntem Gerichte zur anwaltschaftlihen Vertretung zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Passau, den 21. Februar 1880.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts Passau.

Der Königliche Ober: Gerichtsschreiber : Entmerling.

[5139] Bekanntmachung. In der Civil-Klagesache der Maria Catharina Schüler, Ehefrau des Müllers Alexander Backes. sie ohne Gewerbe zu Turnemühle, Gemeinde Deudesfeld, Klägerin, gegen ihren vorgenaanten Ehemann Alexander Backes, Müller zu Turnemühle, Gemeinde Deudesfeld, Be- klagten, : wegen Gütertreunung, hat die 11. CivilkTammer des Königlichen Landgerichts zu Trier Termin anberaumt auf den 23. April 1880, Vormittags 9 Uhr, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin, dahingehend: Königliches Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst und die Parteien in Gütern ge- trennt erklären, eine Liquidation verorduen und die Parteien zu diesem Zwecke vor den König- lihen Notar Lehmann in Trier oder vor einen Richterkommifsar verweisen und die Kosten dem Verklagten Backes zur Last legen. Trier, den 24. Februar 1880. Gerichts\chreiberei des Königlichen Landgerichts,

Zur Beantwortung dieser Klage, sowie Vornahme an gerichtlichen Sühne haben wir einen Termin au

Oppermann,