1880 / 56 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

wo es in der Allerh3ch{Gsten Ordres heißt: er habe

darauf zu sehen, daß die von dem Marine - Minister gegebenen Bestimmungen erfüllt würden, ein Einfluß irgend welcher

A wurde ihm nicht eingeräumt, sondern es war mehr eine Ehren-

ellung.

Als nun der Prinz starb, entstand sofort die Frage, ist ein Grund vorhanden, einen Nachfolger zu ernennen, und hier aus dem Hause wurde zuerst die Forderung gestellt, den Posten zu streichen. So ist die heutige Organisation entstanden.

Wenn ih nun über diese Organisation now etwas sazen soll, so ist der Vergleich mit der englishen und französischen Marine für die deutsbe Marine außerordentlih s{chmeichelhaft; daß cs über- haupt zulässig ist in der inneren Organisation. in den Leistungen in alledem was besprochen wird, diesen Vergleich zu macben, erachte ih es als eine besondere Ebre für dieselbe, denn die deutsche Marine ift gegen die anderen ein Zwerg. Es ist deshalb auch so wunderbar, daß man eine Organisation des Admiralitätsraths von dort hier zitirt. Der Admiralitätsrath hat doch nur dann Sinn, wenn er aus Leuten besteht, welhe die Ausführung nit unter sich haven. Die deutshe Marine hat heute 3 Admiräle, und es kann in derselben aar nichts vorkommen, chne daß diese Instanzen bei jeder einzelnen Maßregel gehört werden. Wenn i einen Admiralitätsrath aus den

erren zusammenberufe, so hôre id nur, was ih schon weiß, und

abe höchstens, um noch einmal den Saß, den ih im vorigen Jahre erwähnt habe, zu gebrauhen eine Majorität mir gegenüber, gegen die ih mich entweder zu wehren oder der ih beizutreten habe; die Vérantwortlichkeit für jede Maßregel liegt in mir und in Niemand anders, und i glaube, es ist zur Zeit in der Marinc keine größere Maßregel erlassen worden, ohne daß diese Herren, die sonst den Admi- ralitätsrath bilden, vollkommen gehört worden sind. Der Vorwurf, den Admiralitätsrath nicht berufen zu haben, beruht allein auf voller Unkenntniß der Perfonen und der Dinge.

Was nun das Unglück selbst anbetrifft, so bat es mich gefreut, vom Herrn Vorredner immer wieder zu hören, daß die reglementa- rishen Bestimmurgen vorhanden waren, daß die reglementarischen Bestimmungen übcr die Fahrordnung ganz bestimmte Ansichten geben, daß die Bestimwungen erlassen waren, welche ein Schiff, welches irgend ein Leck bekommt, zu {chüßen haben, und wie von vornherein H E Beziehung zu verfahren ist und das Sciff sicher zu

ellen ist. :

Was nun das Einzelre betrifft, so will ih in Bezug auf die Zusammenstellung des Geschwaders als nebensächlih berühren, daß „Falke“ als Aviso des Geschwaders von vornherein bestimmt war, und niemals mit einem der andern Schiffe des Geschwaders kon- furrirt hat. Er war durch einige kleine Reparaturen aufgehalten und ging deshalb spöter ab.

Was nun die Vereitstellung des „Großen Kurfürsten“ be- trifft, so berufe ich mich auf die Veröffentlihung, wo ge- sagt ist, daß das Kriegsgericht in den verschiedensten Aussprüchen voll anerkennt, daß das Schiff nach allen Richtungen kin seebereit war. Mehr kann ich zu meiner Rechtfertigung nicht sagen. Wenn Arbeiter in dem Schiffe noch bis zu der leßten Zeit aewesen sind, so frage ich Jeden, der in ein neues Haus zieht, wieviel er zu Thua hat, bis er sih wohnlih darin findet, und so ist es auc hier. Wenn eine Besatzung auf ein neues Schiff kommt, so sehen die 600 Men- schen, die fi in einem solben Schiffe einrichten, bald hier etwas, bald dort etwas, und so lange sie an. den Werften oder vor den Werften oder in der Nähe der Arbeiter sind, werden immer irgend welche Nepa- raturen oder Arbeiten vorgenommen und es gebt kein neues Schiff aus das kann ih dem Herrn Vorredner bemerken wo es nit der Fall ist, daß bis zur leßten Stunde noi Arbeiter darauf sind.

MWunderbarer war mir der Vorwurf, daß kein Bericht über die Fnspektion von Seite des Admirals Batsch eingeshickt worden sei, das läßt jich ganz leiht erklären. Der Admiral, der den Bericht liefern muß, hat die Schiffe zu inspiziren und auszulaufen. Er fer- tigt den Bericht an und s{ickt ihn vom nächsten Hafen ab. Der nächste Hafen war binnea 8 Tagen zu erreichen. Bis dahin war der Bericht übec das erste Moment von dem Geshwader zu machen und nah Hause zu s{chicken. Nach 2 Tagen trat aber der Unglücksfall ein, der Bericht hatte keinen Werth mehr und, ih glaube, der Herr Vor- redner wird es ver:eihen, wenn damals nicht Werth darauf gelegt wurde, ob der Bericht eingegangen ist oder niht, da alle Instanzen mit dem Unglücsfalle beschäftigt waren.

Die Fahrordnung anbetreffend, so sind in der Veröffentlichung die cinzelnen Details der Standpunkt, den der Eine oder der Andere zur Sache eingenommen hat, dargelegt und ih muß mich darauf be- {chränken, Sie darauf aufmerksam zu machen. Ueber eine technische Frage zu streiten, dazu kann ih mich hier nicht verstehen.

Die Steuerleute anbetreffend, so hat es mich doch ungemein überrasch{t, daß der Verwaltung und mir der Vorwurf gemacht wird, daß an dem Morgen ein Wesel der Personen stattgehabt habe, ganz überraschend für Jedermann. Ih will dem Herrn Vorredner sagen, daß, wie ih das leyte Mal über diese Sache mich hier ge- äußert habe, ih von dem Umstande, daß diese Leute zum ersten Male am Ruder standen, überhaupt nihts wußte, sondern daß dies erst in der friegégerihtlihen Untersuhung zum Vorschein gekommea ist. Die kriegégerictlice Untecsuhung hat dargethan, daß durch irgend eine Rücksicht auf den Dienst, auf ein Ausruhen der vorhergehenden

Leute eine ganz untergeordnete Instanz, also ein Unteroffizier auf feinen Kopf einen Wechsel von Leuten vorgenommen hat, ehe er dazu autorifirt war, veranlaßt durch den Ausspruch eines Lieutenants. Jch kann es nicht unterdrücken, hier zu bemerken, daß in heutiger Zeitung dieser Offizier, der dieses Verbrechen“ begangen hat, was übrigens von mir nicht als Verbrechen bezeichnet worden ist, mein Schwiegersohn genannt wird es mußte meine Person auch hier zur Geltung gebracht werden, das ift ja das Streben in allen diesen Sachen es ist niht mein Schwiegersohn gewesen.

Was nun die Schuld, die ih ausgesprochen haben soll gegen den Kommandanten des „Großen Kurfürsten“ aubetrifft, so habe ih mir vorhin noch den ftenographishen Bericht geben lassen und habe ver- geblih danach gesuht. Jch habe keines Menschen Schuld ausge- fprochen, sondern ih habe gesagt, das Schiff brauchte nicht zu ken- lera, wenn an Bord jeder seine Schuldigkeit gethan hätte, das habe ih ausgesprohen. Ciue Schuld perfönlicher Art auszusprechen ist mir nicht eingefallen.

Wenn Sie sich orientiren wollen über die Cinrihtung des „Großen Kurfürsten“, empfehle ih Ihnen einen Artikel der Vossischen Zeitung von heute morgen, der mir vor F Stunde zugekommen ist, cine solche technische Klarstelung dieser Verhältnisse, wie sie mir selbst über- rashend war, aber schr gut; es fleht in den Beilagen der heutigen Zeitung, da werden Sie Details finden, die sich vorher noch nicht erwähnt fanden, und da finden Sie denn auch über die Wallgang- thüren und alle diese Sachen Auffchlüsse, die Sie vielleiht noch nit hatten, Wenn es nun nothwendig ist nach allem, was ih das vorige Mal gesagt habe, noch einmal auf das Schiff „Preußen“ und das Verfahren des Kommandanten zurückzukommen, fo thue ih es nur, weil iw mich dem scharfen Angriff des Herrn Vorredners, wozu ihm jede Unterlage fchlte, jede, behaupte i, denn er kennt die Akten nicht und er kennt die Verhältnisse niht, hier ent- gegenstellen muß. Bei Gelegenheit des Kriegsgerichts is die Sache untersucht und klar gestellt worden, daß dieser Offizier seine Schul- digkeit gethan hat, ein Mehreres braucbe ih nit zu sagen.

Die Zahl der Kollisionen, die vorgekommen sein Pl, hat der Herr Vorredner noch einmal erwähnt. Jch habe {hon in frü- herer Zeit mich darüber geäußert und gehe deöhalb auch darüber hinwexz, ih glaube, das Haus damit zu ermüden. Ich möchte nur auf eins hinweisen: die Zahl der Unglücks- fälle und Kollisionen, die in der deutschen Marine vorgekommen find, find ftatistish gering gegen die Zahlen anderer Marinen, das kann ich Ihnen beweisen, und ehe eine folhe sharfe Anschuldigung hier aysgesprohen wird, hätte ih erwartet, daß der Herr Vorredner, der sonst an Fleiß für seine Reden es nicht fehlen läßt, sich das Material gesammelt hätte, um solche harte Anschuldigung auszu- fprehen. In Betreff des Unglücks, was „Friedrih der Große“

gehabt hat, kann ih mittheilen, daß es eben so gerihtliÞg und sach-

li erlediat worden is, wie alles andere, und daß die Haupts{uld bei dieser Sache den dänischen Lootsen trifft, der das Schiff geführt hat und zwar in Gewässern, wo der Kommandant fo gut wie gar

niht Bescheid zu wissen brauchte. Was nun überhaupt das Unglück und alles, was hier der Ver-

waltung vorgeworfen ist, betrifft, so bin ich mir bewußt, was ih \ch{on voriges Mal gesagt habe, meine Scbuldigkeit gethan zu baben und ich glaube, es giebt in der Marine keinen Offizier, ich will sagen keinen, der nit mit vollem Vertrauen der heutigen Leitung der Marine ic bingiebt und fest und ganz das mat, was ihm aufgetragen wird und i fann mit Stolz hinweisen auf die Leistungen der deutschen Schiffe, die, wo sie im Auslande erschienen sind, Ehre eingelegt haben mit ihrer Haltung und mit Allem, was sie geleistet haben.

enn mir der Vorwurf gemacht worden ist, daß das Personal unzureichend ift, so habe ich s{chon das vorige Mal darauf hingewiesen, daß eine verlängerte Dienstzett das cinzige Mittel ist, um zu allen Zeiten und für Jahre gelernte Matrosen bereit gestellt zu baben. És freut mich auch von der Seite des Hauses (links) einen Tadel der kurzen Dienstzeit jeßt zu erfahren , und ih werde in dem Hause den Antra einbringen, daß die Dienstzeit der Matrosen verlängert werde, und zwar wo möglich auf die Länge wie die der angeführten fremden Marinen, Frankreich und England, sie haben, wo man nicht unter sieben Jahren auëkommt.

enn nun die deutshe Marine wegen ihrer Unfertigkeit und wegen der Schnelligkeit, mit der sie vorgegangen ift, einen Vorwurf bekommen hat, so nehme i den ruhig hin. Will die deutshe Marine überhaupt etwas leisten, will fie die gestellten Aufgaben lösen, dann muß sie rasch sein, sie muß alles, was sie thut, {nell erledigen und die Leistungen müssen wegen der kurzen O ienstzeit der Cinzelnen auf das Höchfte geschraubt werden, wenn an ernster Stelle das geleiitet werden soll, was der Krieg von ihr fordert und zu fordern berectigt ist; end jeder, der der Marine angehört, muß mit der ganzen Krast, die er hat, hineingehen, wenn er der kleinen Marine einen Erfolg und der Flagge die Ehre wahren will, ;

Der Abg. Dr. von Bunsen konstatirte, daß es aus den eben gehörten beiden Reden erst recht klar geworden sci, daß man sih der größten Behutsamkeit bei dieser Debatte be- fleißigen müsse. Dem Chef der Admiralität werde cs nicht entgangen sein, daß nicht blos des Abg. Lasker Rede, sondern auch die Worte des Abg. Grafen Stolberg tros dessen Er- klärung, gegen den Hänelshen Antrag stimmen zu wollen, doh von einer gewissen Unzufriedenheit Zeugniß ablegten. Auch er müsse alben daß der Neichétag in dem Antrag Hänel vor einer sehr s{chwer zu entscheidenden Frage stehe. Das Nein sei hier so {wer wie das Ja. Jhm speziell, er spreche dabei aber auch im Namen der Mehrzahl feiner politischen Freunde, sei es unmöglich, dem Antrag gegen- über mit Ja zu antworten, weil darin eine ganz be- stimmte politische Aktion ausgedrückt sei und der Antrag eine Spiße gegen den Träger eines Neichsamtes habe. Aber auch das Nein sei hier sehr shwer zu sprechen, weil die Nation in dem Berichte des „Marine-Verordnungsblattes“ aller- dings das nicht finde, worauf sie scit 11/2 Fahren gewartet habe. Der Chef der Admiralität habe dem Hause zwar ge- jagt, weshalb derselbe seinen persönlichen Wunsch, weitere Mittheilungen zu machen, nicht habe erfüllen können. Aber der Reichstag, als der Ausdruck der Stimmung im Lande,

‘sei zu der Erklärung verpflichtet, daß ein so magerer und in

manchen Nebenpunkten auh so ungenauer Bericht, wie der genannte, niht dasjenige sci, was man hätte erwarten dür- fen. Aus diesem Grunde und weil er glaube, daß der Chef der Admiralität in dieser Frage sein leztes Wort noch nicht gesprochen habe, beantrage er, den Antrag Hänel und den sih dâran knüpfenden zweiten Antrag (des Abg. von Ohlen, 36 000 (6 in den Etat für einen General-Jnspecteur der Marine einzustellen) an die Budgetkommission zu Überwei- sen. Vielleicht erhalle man da Mittheilungen, die man für das Plenum nicht für geeignet halte; vielleiht auch lasse sih dort ein der politishen Spiße entkleideter Antrag her- stellen, sür den dann auch erx und seine Freunde stimmen würden. Die Anschuldigungen, die vom Abg. Lasker aus- gingen, habe der Minister von Stosch im Wesentlichen bereits widerlegt. Wenn dieser auf gewisse Vorwürfe nicht näher eingegangen sei, so habe derselbe jedenfalls seine Gründe da- für. Doch werde es ihm wohl gestattet sein, auf die Haupt- anklage, die sich gegen das „System Stosch“ richte, mit eini- gen Worten einzugehen. Auf die Frage von der Fahrtbereit- schaft der Schiffe, der engen Formation des Geschwaders, der schmalen Seestraße, die man gewählt habe, der Ungeübtheit der Mannschasten müsse er antworten, daß in anderen Fällen oft noch rascher der Bereitschaftsbefehl gegeben und ausgeführt worden, daß nah der Erklärung der Kommandanten der be- treffenden Schiffe die Admiralität von deren Seetüchtigkeit habe überzeugt sein müssen, daß die gewählte Seestraße die cinzig möglihe und im Moment dex Katastrophe durchaus nit sehr belebt und von Schiffen stark befahren gewesen sei, daß das Wasser dort gar nicht eng sei, es sich im Gegentheil gerade da ganz bequem fahre. Dem dem betheiligt.n Kom- mandanten gemachten Vorwurf gegenüber, die Kommando- brüde im kritishen Momente verlassen zu haben, sei zu he- denken, daß der Betreffende das Kommando bereits von 3 Uhr Morgens an, also gegen 7 Stunden geführt, also recht wohl berehtigt gewesen sei, sih ‘ablösen zu lassen. Daß Graf Monts, der nah dem Berichte aller Augenzeugen im Augen- blide der Katastrophe ebenso umsihtig und vorsorgend alles zur Rettung Mögliche angeordnet habe, wie derselbe kaltblütig und heldenmüthig auf dem sinkenden Schisfe verblieben fei und fih erst später durh Shwimmen gerettet habe, vom Kriegsgerichte freigesprohen worden, habe ihn sehr gefreut. u der Frage des Verschlusses der luftdichten Kompartements jei er der Ansicht des Ministers von Stosch, daß das Schiff in Folge Offenstehens dieser Kompartements gekentert fel. Der Chef der Admiralität habe den vom Abg. Lasker in so unerhörter Weise angegriffenen Kommandanten des Schiffes „Preußen“ niht in Schuß genommen; er » erahte es daher für geboten, nach den von ihm mit Eifer gesammel- ten Auszeihnungen von Augenzeugen jenes kritishen Mo- ments einige Punkte herauszugreifen. Das Schiff „Preußen“ sei reglementsmäßig nah der Katastrophe nach links ausge- wichen. Während der Ausführung dieser Wendung habe der Kommandant das Signal vom Admiralitäts\{hiff Her er- E dem sinkenden Schiffe zu Hülfe zu eilen. Zur Aus- ührung dieses Befehls sei eine Kreiswendung des Schiffes erforderlich, die 7 bis 71/2 Minuten Zeit erfordert habe. Wäh- rend dessen habe man schon Boote herabgelassen, und die Matrosen hätten gerudert, wie eben nur die deutschen zu ru- dern verständen, die darin nah sachverständigem Urtheil den englischen, französishen und russishen Ruderern überlegen seien. Die Boote hätten mit einer widrigen Strömung zu kämpfen gehabt und das dürfe man nicht vergessen seien eine Seemeile von der Unglüccktsstätte entfernt gewejen, da der „Großer Kurfürst“, nachdem derselbe angebohrt war, mit vol- lem Dampf dem Lande zugesteuert habe. Die Boote hätten denn auch 2 Mann gerettet, nachdem der erste,

den fie aufnehmen wollten, ihnen zugerufen, sie möchten nur die anderen retten, er könne es \{on noch ein Éleines halbes Stündhen im Wasser aus- halten beiläufig ein Beispiel von dem bei hoch und niedrig herrshenden Geiste in der Marine, Nach feiner An- sicht bestehe das System Stosch darin, daß hohe Anfor- derungen gestellt und erfüllt würden, so gut es gehe, daß im Schiffsbau und auf den Werften das Unmögliche möglih gemacht werde. Eine andere Erklärung könne er nicht finden, und. damit könne er sich wohl einverstanden ertlären, eine Ansicht, die auch im Allgemeinen die Offiziere der Marine theilten. Es sei immer s{hwer, über Personen im Reichstage zu sprechen. Doch es sei bezeihnend, daß sowohl der Che der Admiralität als namentlich auch der Admiral Bat} beim Seeoffiziercorps eine außerordentlich hohe Achtung ge- nössen. Seien auch nicht alle so gesinnt, so sei der Reichstag doh keineswegs der Ort, wo solhe von Unzufriedenen an- geregte Fragen zum Austrag gebracht werden könnten.

Hierauf nahm der Chef der Kaiserlichen Admiralität, Staats-Minister von Stosch, das Wort:

Ich möchte dem Herrn Vorredner meinen Dank sagen. J hatte es vor- hin unterlassen, den Admiral Batsh persönlich zu nennen, troßdem, daß der Abg, Lasker so scharf gegen ihn vorgegangen ist, weil der Admiral mit meiner Person als eng verbunden dargestellt worden ist, nahdem aber hier aus dem Hause das volle Urtheil über Admiral Batsch ausgesprochen worden ift, .muß ih, gegenüber den Anschuldi- gungen sagen, daß er der aus8gezeichnetste Offizier in dec Marine und auch als solcher anerkannt ift.

Der Abg. Dr. Hänel konstatirte, daß man nun hier in der Diskussion so weit gekommen sei, über die militärische Tüchtigkeit einzelner Personen zu streiten, statt den Sach- verhalt selbst zu besprehen. Er habe stets davor gewarnt, das persönliche Fnteresse hereinzuziehen. Er wolle nur Rechenschaft darüber, wie sich die Verwaltungsvorschristen des Ministers

von Stosch bewährt hätten. Der Reichstag habe ein parlamentarisches Kontrolreht und er wolle von demselben Gebrau} machen, indem er die genaue

Grenze innehalte zwischen den Rechten des militärischen Ober- Kommandos und der Verwaltungsverantwortlichkeit, Troß wiederholten Drängens sei man noh auf dem alten Flecke. Der Minister von Stosch habe auf die Anfrage des Reichs- tags eine Antwort legenen, die von seinem Standpunkte aus vollständig ungenügend sei. Daß der den Akten entnommene Bericht im „Marine-Verordnungsblatt“ einen amtlichen Charak- ter habe, bezweifle er nit; aver der Minister von Stosch habe die Frage nicht beantwortet, ob derselbe diesen Bericht auf seine Verantwortung nehme in Rücksiht auf Vollständig- keit und Tendenzlosigkeit. Es handele sich um die einfache konstitutionelle frage, wie weit nehme die Reichsregierung an, daß der Reichstag gegenüber solhen Ereignissen ein Kontrolreht habe? Jn dieser Frage gipfele sein Antrag, der nicht persönlich gegen den Minister von Stosch gerichtet sei, Er habe seinen Antrag niht an den Reichskanzler gerich- tet, weil das vielleicht als eine Beschwerde über den Minister von Stosch beim Reichskanzler gedeutet werden könnte. Er bleibe dabei stechen, ehe man den verlangten offiziellen Bericht nicht habe, könne man hier die Angelenheit parlamentarish fruchtbar über- haupt nicht diskutirt werden. Das vorliegende Material habe leider den Fehler, sich auf Schuld oder Unschuld einzelner Personen zuzuspißen, während die allgemeinen Verwaltungsgrundsäße ganz außer Betracht blieben. Ferner seien seit und in Folge der Katastrophe verschiedene neue Reglements und Verord- nungen in der Marine erlassen worden. Auch) diese Seite hätte der Bericht klarzustellen, Wenn dann dieser Bericht vorliege, möge man ihn an eine Kommission verweisen, aber an die Militär- und nicht an die Budgetkommission. Mit der Frage des Kontrolrechts in militärijhen Dingen stehe in engstem Zusammenhang die Frage, ob der Reichstag die Ver- antwortung übernehmen wolle, einer in Wahrheit unverant- wortlichen Verwaltung immer neue Steuern zu bewilligen. Wenn man den Reichstag so weit zurückseße, daß man dem- selben über solche Dinge nicht mehr Rechenschast schuldig zu sein glaube, dann sei der Reichstag nur noch zum Steuer- bewilligen da und seine sonstige Rolle sei nichts als ein Gaufkelspiel. Und das sei die Meinung nicht blos hier im Saale, sondern weit über dessen Grenzen hinaus. Die Frage sei ein Prüfstein, ob man in militaribus noch im alten absoluten Systeme stecke, oder ob man auch der Militärverwaltung gegen- über wenigstens die ersten Elemente einer parlamentarischen Verwaltung habe.

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, der Wortlaut des Antrags Hänel lasse gar nichts von der großen Staatsaktion merken, die nach der Motivirung des Vorredners darin ent=- halten sein solle. Derartige Aufforderungen pflegte der Reichs- tag sonst an den Reichskanzler, als den einzig Verantwort- lichen, zu rihten. Sollte der verlangte Bericht wirklih nicht blos eine nackte Erzählung des Vorfalls, sondern eine aus- führlihe Darstellung der gesammten Marincverwaltung geben, fo wäre dies die Vorbereitung zu ciner Enquete über die Verwaltungsreorganisation. Der Antrag enthalte aber ein solches Verlangen nicht, derselbe bedeute also nichts, und des- halb werde erx einfah dagegen stimmen. Der Bericht, wie derselbe hier verlangt werde, könne nur dazu dienen, den Reichstag als einen Revisionshof über das Kriegs- geriht zu seßen. Schon heute sei das kriegsgericht- liche Erkenntniß hier fkritisirt worden, von einem Redner nicht wohlwollend, von einem andern wohl- wollend gegen die Marineverwaltung. Das überschreite aber die Kompetenz des Reichstages, es sei ein Eingriff in die Exekutive oder in die rihterlihe Gewalt. Ob eine so häufige Zurückweisung des Spruches an das Gericht, wie derselbe vor- gekommen , gut zu heißen, möge zweifelhaft sein; aber das würde den Reichstag nur berechtigen, eine Revision der Ge- seße über das kriegsrehtlihe Verfahren zu verlangen. Was wolle denn der Abg. Lasker mit all seinen Deduktionen machen 2? Derselbe könne seinen Ansichten doh nicht praktische Durch- führung verschaffen. Dem Reichstag stehe wohl eine gewisse Kontrole über militärische Einrichtungen zu. Allein so wenig, wie man einen einzelnen General für eine erlittene Niederlage zur Verantwortung ziehen könne, so wenig könne man hier über den einzelnen Fall ein Kontrolreht ausüben. Er halte cs für das Beste, der Reichstag lasse die Frage des „Großer Kurfürst“ ganz ruhen, nachdem das Kriegsgeriht darüber gesprochen abe: und wenn man in der Marineverwaltung etwas nicht in Ordnung finde, so könne man bei der Etat: berathung sein Augenmerk darauf rihten. Bei dem Antrag dés Abg. von Ohlen auf Einseßung eines General-Jnspecteurs könne man ja die ganze Organisationsfrage erörtern. Er werde sich freilih niht daran betheiligen, ex überlasse dies den Sachkundigen. Er bitte, den p Se abzulehnen, wolle aber damit weder Vertrauen noch Mißtrauen zur Ma-

Reichskanzler“.

neverwaltung aussprechen. Er sehe si zu dieser Aeußerung

E ivil ilm ‘die Aeußerung des Abg. Graf Stolberg etwas dunkel zu sein scheine. :

Der Abg. Dr. Hänel beantragte, in seinem Antrag statt

Der Worte: „den Herrn Chef der Marineverwaltung als ver-

antwortlihen Vertreter des Reichskanzlers“ zu seßen: „den

wurde die Diskussion ges{lo}sen. Persönlih bemerfte der Abg. Dr. Lasker, er habe mit keiner Sylbe das Erkenntniß des Kriegsgerichts kritisirt, oder ein Gegenurtheil abgegeben, sondern nur N daß nach dem Erkenntniß große Fehler in der Organisation der Marine den Untergang verursacht hätten.

zu Stolberg erklärte, wenn der Abg. Windthorst den Sinn feiner Worte dunkel finde, so liege dies daran, daß derselbe, während er gesprochen habe, persönlich nicht im Saale anwesend gewesen sei.

Der Abg. Dr. Windthorst replizirte, daß es auch noch andere Exrkenntnißquellen gebe, als die eigenen Ohren ; er habe im Hause noch viele andere Ohren befreundeter Art, welche ihm über O der Rede des Abg. Grafen Stol- Herg referirt hätten.

e 8 ut lehnte das Haus den Antrag von Bunsen, den

Anirag Hänel der Budgetkommission zu überweisen, ab;

ebenso den Antrag Hänel, fowie das dazu gestellte Amen- ment.

E Zum Kap. 51 des Marine-Etats beantragte der Abg. von

Ohlen zu Titel 1 einzuseßen: „1 General-Jnspectcur - der

Marine . . . 36 000 #4“ /

Der Abg. von Ohlen bat, seinen Antrag der Budget- Fommission zu überweisen. Derselbe bezwede, die Uebelstände in der Marineverwaltung durch eine organisatorische Einrich- tung zu heben. Er wolle über ‘diese Uebelstände hier nur Weniges anführen. Die Manövrirfähigkeit eines Schisses be- Fehe niht nur in der Ausrüstung der Maschinen, sondern

Hierauf

des „Großer Kurfürst“ Der Abg. Graf

auch darin, daß die Mannschaften mit den Verrihtungen, namentlich am Ruder, vollkommen vertraut feien. Fn diejem Sinne sei beim Untergange des „Großer Kurfürst“ das Ge- \{chwader niht manövrirfähig gewesen. Die Rekruten würden

bei der deutschen Marine nur 6 bis 8 Wochen militärish aus-

gebildet und dann sofort zu Uebungsfahrten kommandirt. Die

älteren Mannschaften seien aber um diese Zeit hon zu größe-

ren Fahrten in entfernten Gewässern kommandirt. Daher

befinde sich bei diesen Uebungsfahrten niht ein genügender

Stamm alter Leute an Bord, um durch ihre Mishung mit

den jungen Leuten deren Mängel zu ergänzen. Der Lieute-

nant Clausa habe eben aus diesem Grunde nicht über die ge-

nügende Zahl brauchbarer Leute verfügt. Auch an Unter- offizieren mangele es, weil die von dem jeßigen Chef der Admiralität herabgeseßzte Löhnung nicht zur Kapitulation ver- locke. Unter diesen Umständen seien Unglücksfälle unvermeid- lih. Wer möchte sih, wenn er niht kommandirt werde, im Frieden auf ein Schiff seßen, dessen Steuerleute niht ge- nügend ausgebildet seien? Das Geschwader hätte nicht eherzusam- mengeseßt werden dürfen, als bis die Leute auf den einzelnen Schiffen ausgebildet gewesen seien. Jn diefer Hinsicht sei bereits im vorigen Jahr Remedur geschaffen. Er (Redner) hoffe, die Regierung werde die aus diesen Gründen entstandene Be- sorgniß, daß die deutshe Marine nicht jederzeit kriegs- bereit sei, widerlegen. Um aber dem Lande hierüber eine Beruhigung zu geben, müsse das Oberkommando von der Verwaltung getrennt werden, und zwar nicht blos als ein Ehrenposten. Ex hoffe vielmehr, es noch zu erleben, daß die preußishen Prinzen die Stelle des Generalinspecteurs mit Kenntniß und Tüchtigkeit ausfüllen würden. Bei der jeßigen Größe der Marine biete der Posten Arbeit genug für einen Mann. Der Admiralitätsrath würde dadur eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Marine-Ministerium erlangen, während jeßt ein Admiral eine eigene Ansicht nur auf die

Sein - Vorschlag sei auc finanziell nit bedenklih, wenn man erwäge, welhe Summen beispielsweise bei der Regulirung der Jahde hätten erspart werden können, wenn man das Gut- achten eines sacverständigen Admiralitätsraths hätte einholen

fönnen. | Der Abg. von Benda bat, den Antrag von Ohlen nit fondern sofort mit Rück-

der Budgetkommission zu überweisen, siht auf die Finanzlage des Reichs abzulehnen. :

Der Abg. Dr. Lasker befürwortete die Ueberweisung des Antrages an die Budgctkommission. Da nah dem Bericht im „Marineverordnungsblatt“ die Shuld nicht an Personen, sondern an organisatorishen Einrichtungen gelegen habe, so halte er es für seine Pflicht, eine Verbesserung der Organi- sation hier anzuregen. Wenn seine Anträge auch in Folge einer ungünstigen politishen Strömung abgelehnt würden, jo würden sie doch hoffentlich in der Regierung den Gedanken E „2s tönne in der Marineverwaltung niht länger ss bleiben.“

Der Abg. von Kardorff verkannte nit, daß ein rihtiger Kern in dem Antrage enthalten sei. Jndessen befinde man sich in ciner Uebergangsperiode und man wisse, daß die Leistungen der deutshen Marine troß der Unfälle sehr ber- vorragend seien. Er erkläre sih deshalb noch nicht für fom- petent, hon heute einem solchen Antrage zuzustimmen. folhen Fällen den Neichstag die Jnitiative ergreifen zu lassen, habe etwas Bedenkliches; überlasse man das vielmehr der Re- gierung. Es sei ein anomaler Zustand, in dem man sich be- finde, der seine Bedenken nach beiden Seiten hin habe. Die De- batten, wie sie bei Gelegenheit des Etats der Marineverwal- tung vorgekommen seien, könnten dahin führen, die Disziplin in der Marine zu lockern. Er bitte deshalb, den Antrag von Ohlen abzulehnen.

Nachdem die Ueberweisung des Antrages von Ohlen an die Budgetkommission, sowie der Antrag selbst mit großer Majorität abgelehnt war, vertagte sih das Haus um 4/4 Uhr.

Gefahr hin geltend machen könne, sein Amt einzubüßen.

M j j 4 M &œuserate für den Deutschen Keich8- u. Königl. Preuß. Staat9-Anzeiger und das Central-Handels-

des Dentschen Reihs-Änzeigers und Königlich

26 : b ; 1. Steckbriefe und Unteranchungsz-Sachen. register nimmt ant die Königliche Expebitiot J Sbhacittloden: Anfeébtà: Vorlagen

und Groashande!,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Ce G F A efffentlih EP Anz ELNETch Tas nehmen an: die Annoncen-Expeditionen aal

5, TIndaostrielle Etabliasements, Fabriken

„Zuvalivendank“, Nudolf Mosse, Haasenficein & Bogler, G. L. Daube & Co., E, SŸhlotte, Büttuaer & Winter, sowie alle übrigen größeren

u. dergl. t L t Prenßischen A as 2 Yerkinfe, Verpachtungen, Suhralazlena etc, L Lieiiiais ANIRSES L a Aunuonecu-Bureaus. 8. F, Wilhelm-Straße Lr, 94 . Ferloogung, Amortisgation, Zinszahlung . Theater- gen. Jer - S E 2 A s U. 3. w. vor öffentlichen Papieren. 9, Familien-Nachrichten, j beilage. é Kaiserliches Amtsgericht 1845 beantragt. Als Eigenthümer der vorbezeih-

Steetbriefe und

Steckbriefs - Erledigung. Der hinter ilde Ernst Richard Kunze in den cten K. 43 68 wegen Unterschlagung und Ur- Fundenfälshung unter dem 3. Dktober 1868 erlassene Stectbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 19. Februar 1880. Königl. Staaks- anwaltschaft beim Landgericht I.

| Sellhorn,

zu Hambur auf deu

(4 L Her Steinsechläger Hermann Neubaues, früher in Blankenfelde bei Mahlow, Kreis Teltow, wohn- Haft, dessen Aufenthalt jetzt unbekannt, „ist dur rechtsfräftiges Erkenntniß der früheren Königlichen Kreisgerihts-Kommission Beelitz vom 22. April 1879 wecen Holzdiebstahls zu einer Gefängnißstrafe von einem Tage verurtheilt. Es wird um Straf- vollstre@ung und Benachrichtigung zu den Alten Beelißer Forstsache Nr. 3/79 ersucht. Beelitz, den 13. Februar 1880. Königliches Amtsgericht.

[5752]

Untersuchungs é Sachen. | gegen seine Gbtiean Marie Johanna Margarctha

geb. den | kannt, wegen böslicher Verlassung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die dritte Givilklammer des Landgerichts

a

5. April 1880, Vormittags 92 Uhr,

m't der Aufforderuna, einen bei dem gedahten Ge-

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. | Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese

5727 Ladung bekannt gemact.

[a0 Hamburg, den 3. März 1880.

Gerichtsschreiber des Landgericts zu Hamburg.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johanna Catharina Elisabeth Thamsen, geb. Brüning in Bissel bei Kiel, vertreten dur den Rechtéanwalt Dr. Feny, klagt gegen ihren Ehemann Hermann Detlev Heinrich i Thamsen aus Hamburg, jeßiger Aufenthalt un- | bekannt, wegen Chebruhs, mit dem Antrage auf

[5767] Saarunion.

Albers, Aufenthaltsort unbe-

Saarunion wohnend, Kläger,

und Aufenthaltsort, Verklagte,

A. W. Wegener,

Civilkammer III. vom 1. Januar 1880 ab,

vorgeladen.

Oeffentliche Zustellung.

Fn Sachen des Jacob Levy, Handelsmann, in

gegen Magdalena Olmann, ohne Gewerbe, Wittwe von Ioseph Benoit, gewesener Seidenweber, früher in Herbiyheim wohnend, jeßt ohne bekannten Wohn-

wegen einer Forderung von 50 M 1 S, Her- rührend für gelieferte Waaren inkl. Zinsen von 9 Jahren, nebst ferneren Zinsen zu sech8 Prozent,

wird die Verklagte zur mündlichen Verhandlung Tiber den Antrag des Klägers auf Verurtheilung zu obiger Forderung in die öffentliße Sißung des Kaiserlichen Amtsgerichts Saarunion | auf Freitag, den 30. LUpril 1880, Vormittags 9 Uhr,

Saarunion, den 1. März 1380. Der Kaiserliche Gerichisschreiber.

neten, im Grundbuche von Armmeloe Bänd 14 Blatt 45 verzeichneten Realitäten steht der Advokat und Notar Jacob Heinr. van Basten Batenborg in Groenloh auf Grund der notariellen Theilungs8- verhandlung vom 13. März 1834 eingetragen. Es werden alle Diejenigen, welche Eigenthums- ansprüche an den vorbezeihneten Grundstülen oder einem Theil derselben geltend zu macben haben, aufgefordert, dieselben spätestens iu dem an hiesiger: Gerichtsstelle auf den 13. Mai 1880, Voxmittags 10 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ihren êtwaigen Realansprüchen auf die Grundstücke präkludirt werden, und ihnen dieserhalb ein ewiges Stillsihweigen auferlegt wer- den wird. i Das Aus\{lußerkenntniß wird in demselben Ter- mine publizirt werden. Vreden, den 23. Februar 1880. Königliches Amtsgericht.

S Auszug.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

[5757] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Aufbäumer Koh, Christiane, geb. Wolf, zu Nieder-Wüstegiersdorf, vertreten durch den Justiz-Rath von Chapvuis zu Waldenburg, Flagt geaen den Aufbäumer August Koh früher zu Nieder-Wüstegiersdorf, wegen böslicher Verlassung uit dem Antrage auf Trennung des zwischen ihr und dem Beklagten bestehenden Bandes der Che, Grfklärung des Beklagten für den allein {huldigen Theil und Verurtheilung desselben zur Lraguna der Kosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die _I. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidniß auf den 8 Mai 1880, Vormittags 104 Uhr, mit ver Aufforderung, einen bei dem gedachten Gee | richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. / Zum Zwelke der öffen!lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wengler, / Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

45753] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier Ch. W. H. Grüne zu Hamburg, große Bätersiraße 11, vertreten dur den Rechté- anwalt Dr. Boelelmann, fklagt gegen Philipp Gottfriez Wilhelm Schaefer, Aufenthalt unbe- ïFannt, wegen eines dem Kläger in des Beklagten Erbe, belegen Hamburg, großer Barkhof, St. Jacobi C, 262, versichert stehenden, dem Beklagten zur Auszahlung auf den 2. Januar 1850 gelündigten Hypothekpostens von Spec. Bco.-Mfk. 1000, mit dem Antrage auf Verurheilung des Beklagten in Spec. BVco.-Mk. 1000 nebst Verzugszinsen vom 2. Sanuar d, I, sowie auf vorläufige Vollftreck- barkeit des Urtheils gegen Sicherheitsbestellung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer ‘des Landgerichts zu Hamburg

auf den 8. Mai 1880, Bormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rit zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 3. März 1880.

A. W. Wegener, Gerichts\{reiber des Landgericbts zu Hamburg, Civilkammer III.

(5751) Oeffentliche Zustellung.

Der Zimmermann Hans Hiur. Sellhorn zu Hamburg, bei der Erholung Plat 9, vertreten tury den Rechtsanwalt Dr, Boeckclmann, klagt

! von Iosef Benoit, früher in Herbitßzheim wohnend,

Trennung der Che der Parteien vom Bande und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg auf den 12. Mai 1880, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge» richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieter Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 3. März 1880, A, W,. Wegener, Gerichtsschreiber des Landgerichts zu Hamburg, Civilkammer I1II.

KaiserliGßes Amtêgeriht Saarunion.

[5765) Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Peter Res, Bäcker und Krämer, wohnhaft zu Herbißheim, Kläger, gegen Magdalena Amann, ohne Gewerbe, Wittwe jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

Verklagte, / wegen einer Forderung von 194 A 24 „5 für ge-

liefertes Brot und Spezereiwaaren iùel. Zinsen, wird die Verklagte zur mündlichen Verhandlung über den Antrag des Klägers auf Verurtheilung zu obiger Forderung in die öffentlihe Sihung des Kaiserlichen Amtsgerichts zu Saarunion auf Freitag, den 30. April 1880, Vormittags 9 Uhr, vorgeladen.

Sagarunton, den 1. März 1880, Der K. Gerichts\chreiber.

Kaiserliches Amtsgeriht Saarunion.

[5766] Oeffentliche Zustellung. In Sachen M S Simon, Handelsmann u Herbitßheim wohnend, Kläger, : | en VMagalena Amann, ohne Gewerbe, Witiwe osef Benoit, gewesener Seidenweber, früher in Herbißzheim wohnend, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, Verklagte, wegen eincr Forderung von 45 46 56 5, her- rührend für gelieferte Waaren und von gekauften Möbeln eins{ließlich Zinsen, nebst ferneren Zinsen hieraus vom 11. November 1879 ab, wird die Verklag!'e zur mündlichen Verhandlung über den Antrag des Klägers auf Verurtheilung zu obiger Forderung in die öffentliche Sitzung des . Amtsgerichts zu Saarunion auf Freitag, den 30. April 1880, Vormittags 9 Uhr, vorgeladen.

Saarunion, den 1. März 1880.

Kaiserliches Amtsgericht Saarunion.

Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma Gebrüder Wolff, Eijen- handlung in Saarunion, Klägerin, : j gegen Georg Adami, Sohn, Tagner, früher in Saarwerden wohnend, jeßt ohne bekannten Wohn-

und Aufenthaltsort, Nerklagter,

wegen einer Forderung von zwölf Mark für ge- lieferte Waaren am 16. September 1877 nebst S/o Zinsen von da, N

wird der Verklagte zur mündlichen Verhandlung über den Antrag der Klägecin auf Verurtheilung zu obiger Forderung in die öffentliche Sitzung des

K. Amtsgerichts Saarunion auf Freitag, den 30. April 1880, Vormittags 9 Uhr,

15768]

voraeladen. / Saarunion, den 1. März 18890.

Der Gerichts{chreiber.

[5762] Aufgebot.

Der Erbpächter C. Haeger zu Neuhof hat rück- sichtlich des Jnventars und der Wirthschaftsvorräthe der Hufe Nr. I. zu Neuhof das Aufgebotsverfahren beantragt, und werden demgemäß alle Dkejenigen, welche dingliche Rechte und Ansprüche hinfichtlich jener Gegenstände zu haben vermeinen, aufgefordert, {olche Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf

den 19. Mai 1880, Vormittags 95 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermin anzumelden, widrigenfalls diese An- sprüche und Rechte erlöschen werden. _ Neustadt in Me&lenburg, den 1. März 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: H. Wendt, Aktuar.

[5730] Aufgebot.

Die verwittwete Faßbinder Audrea3 Lünter- busch zu Ottenstein hat zur Erlangung cines Aus- \{chlußerkenntnisses Behufs ihrer Eintragung als Eigenthümerin im Grundbuche das Aufgebot E gender Gruüdsiüde der Katastralgemeinde Ammeloe,

Flur 44 Nr. 125, 337, 338, 339, 332, 115,

456/120, 457/120, 458/120, 459/120, 469/120, 461/120, 315, 316, 328, 449/329, 450/329, 453/330, 451/331, 452/331, 333, 454/334a, 455/334b, 327a/1, 335, 336, STur 45 Nr. 340/29, 341/29, 342/63, 343/63, 344/91, 345/91, 346/91, 347/91, 348/91, 349/91, 350/104, 351/104, 256,

Der Kaiserliche Gerichtsschreiber.

Die zu Süchteln am Vors wohnende Cle- mentine Hoeren, Ehefrau des Kleinhändlers Leonhard Taschen, vertreten durh den Rechts- anwalt Hoffmans zu Cleve, klagt gegen threa Ehemann, den zu Süchteln am Vorst wgh- nenden Kleinhändler Leonhard Tasten auf Gütertrennung, mit dem Antrage: „Königliches Landgeriwt wolle die zwischen den Parteien bestehende geseßlihe Gü- tergemeinschaft für aufgelöst erklären, Gütertrennung mit allen geseßlichen Folgen autsprewen, die Parteien zur Auseinandersezung vor den Könige lichen Notar Schüller in Kempen verweisen und den Beklagten die Prozeßkosten auferlegen.“ Zur mündlichen Verhandlung des Recht 3- streits vor der Ersten Civil-Kammer des niglichen Landgerichts zu Cleve ist Termiu auf den 27. April 1880, Vormittags 10 Uhr, anbcraumt worden. Gemäß §. 11 des Ausführung3geseßes zur Deut« \c{en Civil-Prozeß-Ordnung wird dieser Auszug öffentli bekannt gemacht. Conrady, : komm. Gerichts\chreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.

(5772) Oeffentliche Vorladung.

Der ehemalige Krämer Josef Holzbauer von Thurmannsbang, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wird hiermit auf Antrag des Essigfabrikanten Lud- wig Putenberger in Passau in die öffentliche Sitzung des K. Amtsgerichts Passau vom

Dienstag, den 25. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, vorgeladen, um daselbst über die vom Lebteren auf Zahlung von 56 H 48 S KaufsHiliingsrest und 6% Zinsen a. d, 1. m. gegen ihn erhobene Klage zu verhandeln und diesen auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung diejer Beiräge antragen

zu hören. 21. Feb 1880. R 10 G S bitiänribecsì des K. Amtsgerichts Passau. Gründ. [9699] Bekanntmachung.

Beim Königlichen Amtsgerichte zu Dreéden find in Gemäßheit der Rechtsanwaltsordnuvg für das Deutsche R wee 4 Juli 1878, als Rechtss anwalte zugelassen die Herren:

Dr. Adolph Osfar Stein UL., Johann Woldemar Döring, Beide mit dem Wohnsitze in Dresden.

Dresden, den 1. März 1880.

Das Königliche Amtsgericht.

nach ven Vorschriften des Geseyes vom 7, März

Heink,