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9) Schattenlehre und Uebungen im Tuschen: Architekt
Cremer.
D r Unterricht beginnt mit dem 8. April und {ließt mit dem 31. Juli d. J. Die Pfingstferien beginnen mit * E ei- dungen zur Aufnahme finden vom 1. April ab tägli in den Vormittagsstunden von 8 bis 10 Uhr im Bureau der Königlichen Kunstschule, Universitätsstraße 6, 1IIlI Treppen hoch, statt. Das Lesezimmer der Bibliothek der Königlichen Akade- mie der Künste ist den Schülern der Abtheilung 1. in den t Das Abgangszeugniß eihenlehrer joll als Nachweis der für die Bunt zur Prüfung als Zeichenlehrer nah §8. 2 Nr. 3 der nstruktion vom 2. Oktober 1863 erforderlihen Ausbildung
16. Mai und dauern bis incl. den 19. Mai.
reglementsmäßigen Stunden geöffnet. des Seminars für
angesehen werden. Berlin, den 4. März 1880. Der Senat. Sektion für die bildenden Künste.
Hißig. Justiz-Ministerium. _
Verseßt sind: der Amtsgerihts-Rath Gebel "in Neu- markt als Landgerichts-Rath an das Landgericht in Glaß, der Amtsgerichtsrath Graßhoff in Mühlhausen i. Th. als Landgerichts-Rath an das Landgeriht in Göttingen, der Amtsgerichts-Rath Höhne in Guben an das Amtsgericht Berlin I., der Amtsrichter Martell in Rosenberg in Westpr. und der Amtsrichter Cwiklinski in Exin an das Amts- geriht in Thorn, der Amtsrichter Kühnast in Rummelsburg an das Amtsgericht in Gnesen.
Dem Amtsgerichts-Rath Schuster in Liegniß is die nagesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Sch{chlick in Grevenbroih bei dem Amtsgericht daselbst und der Rechtsanwalt Lindenshmidt in Elberfeld bei dem Amtsgericht in Elberfeld und der Kammer für Han- delssahen in Barmen.
Der Rechtsanwalt Kröger in Flensburg is auf seinen Antrag in der Liste der Rechtsanwälte des Landgerichts zu Flensburg gelöscht. Er Rechtsanwalt und Notar Justiz-Rath Krahmer fe n und der Rechtsanwalt Tauß in Breslau sind ge- orbén.
Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1880, betreffend die Entschädigung der Gerichtsvoll- zieher für die Vermittelung von Gerichtsfkosten-
hebungen.
Allgemeine Verfügung vom 2. Oktober 1879. Gerichtsvollzieherordnung vom 14. Juli 1879.
/ Nach den Bestimmungen in Nr. Ik. der allgemeinen Ver- fügung vom 2. Oktober 1879 haben die Gerichtsvollzieher für jede mit Erfolg vermittelte Gerichtskostenhebung von dem Ge- rihts\{chreiber eine Vergütung von 10 Pfennig zu bean- fpruhen. Der enge Zusammenhang dieser Bestimmung mit den unter Nr. T. der gedachten Verfügung enthaltenen Fest- sezungen ergiebt, daß der Anspruch auf den Bezug der Hebe- gebühr für den Gerichtsvollzieher in gleicher Weise béegren t ist, wie für den Gerichtsshreiber. Danach haben also die Gerichtsvollzieher auf die Vergütung keinen Anspruch, wenn die Hebung auss{hließlich durhlaufende Gelder oder Schreibgebühren zum Gegenstande hat. Die Vermittelung derartiger Hebungen gehört zu den nah §. 19 der Gerichts- vollzieherordnung wahrzunehmenden Geschäften, welche bei der Bestimmung der nach §. 26 der Gerichtsvollzieherordnung fest- zuseßenden Entschädigung mit in Betracht gezogen werden.
Berlin, den 20. Februar 1880.
Der Finanz-Minister. Der Justiz-Minister.
Ï Bitter. Friedbérg. An sämmtliche Justizbehörden. :
Ministerium der öffentlihen Arbeite.
Bei dem Ministerium der öffentlihen Arbeiten sind die Kanzlei-Diätagrien Hartstock und Matthias zu Geheimen Känzlei-Sekretären ernannt worden.
Die Nummern 9 und 10 der Geseß-Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangen, enthalten unter Nr. 8694 das Gesetz, betreffend das Verfahren in Aus- einanbecscqungs - Angeagenyenan. . Vom 18. Februar 1880; unter Nr. 8695 die Verordnung, betreffend die Abänderun und Berichtigung der BEVar Ing betreffend die Bildung bar Amtsgerichtsbezirke, vom 5. Juli. 1879 (Gesez-Sammlung S. 393). Vom 26. Februar 1880; unter Nr. 8696 ‘den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Februar 1889, betreffend. Einseßung Königlicher Behörden für die Verwal- tung der durh das Geseß vom 14. Februar d. J. (Geseßz- Sammlung S. 20) auf den Staat übergehenden Rheinischen und Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn; unter Nr. 8697 ‘das Gesetz, betreffend das Höferecht in der Pro- annover. Vom 24. Februar 1880; und unter rx:-8698 ‘das Gesetz, betreffend die Deckung der Aus- aben des Jahres vom 1. April 1878/79. Vom 29. Fe- ruar 1880. Berlin, den 6. März 1880. Königliches Geseß-Sammlungs-Amt.
vinz
Personalveránderungen.
Königlih Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzu Im aktiven Heere. Berlin, 28. Februar. v. fungen. Pr. Lt, À la anifo des Inf. Regts. Nr. 55, Moriß, Pr, Li. à la suite des Fuß-Art, Regts. Nr. 2, beide kommandirt zur Dienstleist. béi dem Kriegs-Ministerium, zu Hauptleutèn befördert. Lücke, Major vom Stabe des Ingen. Corps und Ingenieur vom Plaß in Kúürxhaven, water Entbind. von dieser Stellung, ‘als Mitglied der Reihs-Rayonkommission kommandirt. v. Ahlefeld, Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr./94, dessen Kommando zur Dienstl, bei der Shloßgarde- Comp, auf ¿ein Jahr“ verlängert, Tau ch, Zeug-Pr. Lt. vont Art, Dep. in Neu-Breisach, zum Zeug-Hauptm., Thoma, Zeug-Lt. vom Art. Dep, in Manzig, zum -Zeug-Pr. Lt. befördert. — 2, März. Herzog Iohann Albrecht von Médlenburg-Schwerin Hoheit, Pr. Lt., unter Belassung“ in dèêm“ Verhältniß! à la suito des Jäger-Bats.
als aggreg. zum Gren. Regt. Nr. 6 verseßt. v. T\chischwiß, Oberst-Lt. vom Gren. Reat. Nr. 10, mit der Führung des n Regts. Nr. 30, unter Stellung à la suite desselben beauftragt. v. Syoenla, Major vom Füs. Regt. Nr. 38, in das Gren. Regk. Nr. 10 verseßt, Geisler, Major vom Füs. Regt. Nr. 38, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. Kirchner, Hauptm., bisher Comp. Chef. vom Füs. Regt. Nr. 38, zum überzähl. Major, Stein, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptin. ugd Comp. Chef, Rothe, Sec. Lt. von demselben Regiment zum Pr. Lt. befördert. v. S{mid, Major vom VFnf. Regt. Ne. 117, als Command. des Füs. Bats. in das Inf. Regt. Nr. 30 verseßt. Bethtcke, Major vom Inf. Regt. Nr. 117, zum etatsmäß. Skabsoffiz. ernannt. Hof - mann, Hauptm., bisfer Comp. Chef vom Inf. Regt.-Nr. 117, zum überzähl. Major befördert. v, Zastrow, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 117, als Comp. Chef in das Regt. wiedereinrangirt. Gregorius, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 61, in das Inf. Regt. Ne. 30 verseßt. Mieth, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, zum Hauptmann und Compagnie - Chef, Rei- mer, Sec. Lieut. von demselben Regiment, zum Pr. Lieut. befördert. Bayer, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 54, in das Inf. Regt. Nr. 30 verseßt. Burchardt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 54. zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Trotha, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., befördert. Koenigk, Hauptm., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 20, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der Milit. Schießschule, als Comp. Chef in das Inf. Inf. Regt. Nr. 30 einrangirt. Costler, Major, aggr. dem Inf. Regt. Nr. 30, in die älteste Hauptmannösstelle dieses Regts. einrangirt.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenftande. Berlin, 28. Februar. W agner, Zeu-H auptm. vom Art. Depot in Rendébura, S chne, Zeug-Lt. vom Art. Depot in Cöln, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der bisher. Unif. der Abschied bewilligt. — 2, März. v. Schon, Oberst und Commaadeur des Inf. Reats. Nr. 30, Walkling, Major vom Inf. Régt. Nr. 30/9, Fragstein-Niemsdorff Il, Alken, Himml, Hauptleute und Comp. Chefs vom Inf. Regt Nr. 30, sämmtli mit Pens. zur Disp. gestellt. Zacharias, Sec. Lk. von der 2. Ingen. Însp., mit Pens. der Abschied bewilligt. — 28. Fe- bruar. Rappard, Secc. Lk. von der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 7, mit \{lichtem Abschied entlassen.
AULL. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps.
ch_ @rnennungen, Beförderungen und Verseßungen. Fm aktiven Heere. 16. Februar. Vellnagel, Major und Battr. Chef im Feld-Art. Regt. Nr. 29, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Feld-Art. Regt. Nr. 13 verseßt. Herbert, Hauptm. und Comp. Chef im Fuß-Art. Bat. Nr. 13, unter Stellung à la suite des Bats., zum Vorstand des Festung3gefängnisses Ulm ernannt. Vblmle, Pr. Lt. im Fuß-Art. Bat. Nr. 13, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Ruoff, Bayer, Pr. Lts. im Feld-Art. Nr. 13, unter Beförder. zu Hauptleuten und Battr. Chefs in das Feld-Art. Regt. Nr. 29, Kauffmann, Sec. Lt. im Fuß-Art. Bat. Nr. 13, unter Beförd. zum Pr. Lt. in das Feld-Art. Regt. Nr. 13 verseßt. Anh Sec. Lt, im Fuß-Art Bat. Nr. 13, zum Pr Lt. befördert. Roos, Sec. Lt. in dems. Bat., unter Beförd. zum Pr. Lt, in das Feld-Art. Regt. Nr. 13 verseßt. v. Bayer - Ehrenberg, Raasche, Scinzinger, außeretatsmäß. Sec. Lts. im Feld-Art. Regt. Nr. 29, Luithlen, Havenstein, außeretatsmäß. Sec. Lts. im Feld-Art. Regt. Nr. 13, zu Art. Offiz. ernannt. Sprcinger, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 124 und Adjut. der 54. Inf. Brig. unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 126 versezt. Duvernoy, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 12d, als Adjutant. zur 54, Inf. Brig. fommandirt. v. Mau ch, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 121, un#tr Belaffung in seinem Kommando als Adjutant der 51. Inf. Brig, à la súite des Regts. gestellt. Knob- lo ch, Sec.' Lt. im Inf. Rec. Nr. 121, zum Pr. Ut, befördert. — 18, Februar. Feuerherd „ \Kônigl. preuß. Feuerw. Prem. Lt., Miethe, Königl. preuß, Feu rw. Lk, von dem Kommando bei der 13. Art. Brig. enthoben. Wägner, Feuerw. Lt., von seinem Kom- mando nach Preußen entbunden. Knipping, Königl. preuß. Feuerw. P Lt. vom Kaiserl. Art, Depot in Ulm, kommandirt nach Württem- erg als Feuerw. Offiz., zum Stabe der 13. Art. Brig. kommandirt. Fm Beurlaubtenstande. 9. Februar. Hackh, Sec. L. der Res. des Inf. Regts. Nr. 121, zum Pr. Lt. befördert. Abschiedsbewilligungen. Jm aktiven Heere. 9.Fe- bruar. Heß, Major und etatömäß. Stabsoffiz. im Feld-Art. Regt. Nr. 13, der Abschied mit Pens. und mit der Regts. Uniform bewilligt. — 16. Februar. Mezger, Pr. Lt. im Pion. Bat. A behufs Uebertritts in Königl. preuß. Dierste, der Abschied ewilligt. Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Ullrich, Hauptm von der Landw. Inf. und Comp. Führer im Res. Landw. t. Nr. 127, dec Abschied bewilligt. 9 | _
Nichtamllicches. Deutsches Nei.
Preußen. Berlin, 6. März. Se. Majestät der Kais er und König arbeiteten heute Morgen mit dem Chef des Militärkabinets, General-Adjutanten von Albedyll, und empfingen den Obersten Grafen Häseler vom Großen General- stabe, welcher das neueste Heft des Generalstabswerkes über den legten Feldzug zu überreichen die Ehre hatte.
ati 4 Uhr hielt der Reichskanzler Fürst von Bismarck
_— Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Reichstages befindet sich in der Ersten Bbilage. f
— Fn der heutigen (14.) Sißung des Reichstages welcher die Staats-Minister Hofmann, Graf zu Gle Bitter sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, trat das Haus in die Berathung der Denkschrift über die Anordnungen, welche von der Königlih preußischen Staatsregierung auf Grund des ersten Absatzes des §. 28 des Geseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen derSozialdemokratie vom 21. Dk tober 1878 mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind. Der Abg. Bebel tadelte an dieser Denkschrift den Mangel an thatsählih m Material, welchen sie zeige, wiewohl er glaube, daß auch noch dürstigere Motive dem an Nervosität leidenden tage genügen würden, den verhängten kleinen Belage- rungszusiand in Berlin als gerechtfertigt aeben, Diese Maßregel sei für Berlin nicht mehr motivirt als für andere Bezirke Deutschlands und entsprehe niht dem Geiste und Sinne des Sozialistengeseßes. Die sozialistishen Reichs- tagsabgeordneten hätten offiziel erklärt, daß sie eine Beendigung dieses Ausnahmezustandes nicht erwarteten resp. erwartet hätten. Zum Beweise verlas der Redner eine Kundgebung der deutschen sozialistishen Reichstagsabgeordneten in dem in Zürich erscheinenden „Sozialdemokrat“ derselbe führte dann weiter aus, daß die Berliner Polizei ohne jeden Grund namentlich viele Familienväter ausgewiesen habe. Auch die
Nr. 14, zum Garde-Husaren:Regiment, à la suite déefselbe verseßt. udolph, Major vom Infanterie-Regiment Ne 30,
höheren Behö. den, näméentlih das preußische Ministerium des
Gründe an, aus denen die Ausweisung erfolgt sei. Die Polizei scheine sich felbst ach Bedürfniß die Thatsachen zu schaffen, auf Grund deren sie die Ausweisungen be- schließe, indem sie einem mißliebigen Manne irgend eine Kiste mit verbotenen Schriften zusende. Die Reichstags- abgeordneten würden durch Geheimpolizisten überwacht, die Pu der Ausgewiesenen von den Polizisten belästigt. Der
edner kritisirte hier auf bezüglicheEinzelfälle. Namentlich sei es nicht zu rehtfertigen, wenn man die Sammlungen zur Unter- stüßung der nothleidenden Familien der Ausgewiesenen ver- biete. Die Polizei vernihte die Existenz der Ausgewiesenen au an den Orten, wohin sie si{ch nach der Ausweisung be- gäben. Das große Deutsche Reich mit seiner ungeheuren Militär- und Polizeimaht fürchte sich in beshämender Weise vor ein paar [eidenschaftlichen sozialdemokratishen Blättern, die die kleine Schweiz unbeanstandet lasse. Große wissenschaft- liche Werke, die in den Nachbarstaaten Deutschlands frei verkauft werden dürften, würden hier verboten. Die Massen würden durch ein solches Verfahren zu Gewalt und Rache angereizt. Bet Schluß des Blattes hatte der Bevollmächtigte zum Bundes- rath, Staats-Minister Graf zu Eulenburg das Wort.
_— Wird gegen einen aktiven Offizier eine Klage gerichtet oder soll ein solcher Offizier im Zwangsvollstreungs- verfahren zur Leistung des Offenbarungseides geladen werden, so hat, nah einer allgemeinen Verfügung des Justiz- Ministers vom 28. v. M., der Gerichtsschreiber unter Bezeich: nung des Gegenstandes des Rechtsstreites dem Militärvor- geseßten des Offiziers hiervon Nachricht zu ertheilen. Die Benachrichtigung erfolgt, sobald der beantragte Termin bez stimmt ist. Unter den Militärvorgeseßten ist zu verstehen : 1) in Ansehung derjenigen Offiziere, welche im Verbande eines Regiments oder selbständigen Bataillons u. st. w. stehen, der Commandeur dieses Regiments, beziehungsweise selbständigen Bataillons u. st. w.; 2) in Ansehung aller übrigen Offiziere der zunächst vorgeseßte Militärbefehlshaber; 3) bezüglich der- jenigen Offiziere, welche einem Militärbefehlshaber nicht unter- stellt sind, das Kriegs-Ministerium. Den Parteien sind Schreib- gebühren für diese Mittheilungen niht in Rechnung zu stellen.
— Während des Zeitraums vom 1. Februar 1879 bis Ende Januar 1880 sind im Auswärtigen Amte 57 411,25 M Ersparnisse 185 deutscher Seeleute eingegangen, welche auf Grund der Bestimmungen, betreffend die kostenfreie Ver- mittelung des Geldverkehrs der deutshen Seeleute im Aus- lande mit der Heimath, vom 15. Juni 1877, bei den Kaiser- lih deutschen Konsulaten eingezahlt worden sind.
— Der Ehebruch wird nah §. 172 des Strafgeseß- buches an dem schuldigen Ehegatten nur dann rel wenn wegen des Ehebruchs die Ehe geschieden ist, Jn Be- ziehung auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, M E durch Erkenntnisse vom 3. Januar 1880 in zwei Strafsachen, im Gegensaß zu den vorinstanzlihen Ur- theilen, den Rechtssaÿ ausgesprochen, daß ein wegen Ehebruchs vor Rechtskraft des Scheidungsurtheils gestellter Strafantrag wirkungslos ist.
— S. M. Korvette „Freya“, 8 Geschüße, Kommandant Korv. Kapt. von Hippel, ‘ist am 3. d. Mts. in Valparaiso eingetroffen.
Sachsen. Dresden, 5. März. (Dr. J.) Jn beiden Kammern gelangte heute ein Königliches Dekret zur Verlesung, dur welches die feierlihe Verabschiedung des gegenwärtigen Landtags auf Mittwoch, den 10. d. M., Mittags 12 Uhr, festgeseßt wird. Ebenso wurde in beiden Kammern Vor- trag erstattet über die Resultate des Vereinigungsverfahrens bezüglich des Etats des Ministeriums des Jnnern, die An- träge der Zweiten Kammer auf Vorlegung von Geseßent- würfen über die Dber-Rehnungskammer und über die Verwal- tung der Einnahmen und Ausgaben des Staats, und über das Königliche Dekret, die Erbauung mehrerer Sekun- där - Eisenbahnen betreffend. De Vei m Cslèn Gegenstande übrig gebliebenen unerheblihen Diffe- renzen sind erledigt ; bezüglich des zweiten is eine Vereinigung nicht, bezüglich des dritten eine solche dahin er- zielt worden, daß außer den von beiden Kammern genehmg- ten Linien O erei oyanggaoranfnet und Hainsberg- Dippoldiswalde-Schmiedeberg auch die Linie Wilkau-Kirchberg- Saupersdorf genehmigt wird, die anderen beiden Linien aber abgelehnt werden. Beide Kammern erklärten sih mit diesen Vorschlägen einverstanden.
Die Erste Kammer trat außerdem bezüglich des Geseß-
eniwurfs über das Dienstverhältniß der Richter dem einzigen abweichenden Beschlusse der Zweiten Kammer bei, erledigte sodann die eingegangenen Eisenbahnpetitionen durh Annahme der jenseitigen Beschlüsse und erklärte endlih eine Petition für unzulässig. _Die Zweite Kammer beschloß auf Antrag der Staats- regierung und der Finanzdeputation, zur Deckung des dur veränderte Einstellung des Antheils Sachsens an den Zöllen und der Tabakssteuer entstandenen Fehlbetrags, soweit derselbe nicht dur die Erhöhung der Erbschaftssteuer und der in nichtstreitigen Rechtssahen zu erhebenden Gerichtskosten er- folgt, ande1weit 700/000 #6 jährli dem Erneuerungsfonds der Staatseisenbahn zu entnehmen. Der Gesetzentwurf, be- treffend die Abänderung einer Bestimmung der Gemeinde- ordnungen, welche aus der Jnitiative der Ersten Kammer zu einem Geseß über die Besteuerung der Wanderlager und Waarenauktionen erweitert worden ist, wurde mit der einzigen wesentlichen Abänderung genehmigt, daß der von den Wander- lagern wöchentlih, von den Waarenauktionen. täglich zu er- hebende Steuersaß nicht auf 40 M, wie die Erste Kämmer will, festgeseßt wird, sondern soviel | betragen foll, wie der Jahresbetrag der von-den gedachten Geschäften zu erhebenden Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen. Zum Schluß wurden noch einige Petitionen erledigi.
Hessen. Darmjtadt, 3. März. (D. Z.) Der Vor- anshlag für den evangelischen C aalRiräins fonds für die Jahre 1880—1884, welcher gestern Seîi- tens des Großherzoglihen Ober-Konsistoriums der zweiten ordentlih.n Landéssynode vorgelegt wurde, {ließt in Ein- nahme und Ausgabe. für ein Jahr der. Periode mit 827 314 M 42 „Z§ ab. — Ein Ausschreiben Großherzoglichen Ober- Konsistoriums an die evangelischen Pfarrämter vom 24. v. M. bemerkt, indem es die Pfarrämter benachrichtigt, daß die end- gültige Redaktion des neuen Gesangbuchs beendigt und der Druck in Angriff genommen, sowie daß die Verlags- ben in Stand geseßt ist, im April Lieferungen auszu- ühren, däß das Gesangbuch nicht zur obligatorischen, sondern
Innern, gäbén äuf eingehende Beschwerden nicht einmal die
zur fakultativen Einführung genehmigt ist, daß es sonah nur
vangelishen Gemeinden dargeboten wird, und daß es ben evange ien Entschluß des Kirchenvorstandes und
der Kirchengemeindevertretung abhängt, ob sie dasselbe anneh-
deshalb von dem freien
men und eventuell ob sie einführen wollen.
6. März. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat dem Beschlusse der Zweiten Kammer, / Nothstandes in den ärmere" Landestheilen aus den, bereitesten Mitteln der Staatskasse 100 000 M zu bewilligen
ihre Zustimmung ertheilt.
es alsbald ganz oder nah und nah
zur Abwehr «des
Hesterreich-Ungarn. Wien, 5. März. (W. T. B.) Jn
der heutigen Sißung des
fich dcr Justiz-Minister von Stremayr gegen die Aufhebung
des Legalisirungszwanges.
ezügliche Vorlage an den Aus, r daß die Aufhebung ngszwanç denjenigen Ländern stattzufinden hab, welche sih sür die Ab- schaffung desselben ausgesprochen hätten. i — Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel: Die österreichisch-türkischen Verhandlungen über emeinsame Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Drdnung Im Limgebiete nehmen einen guten Fortgang, die Türkei hat bereits mehrere darauf bezüglihe Anordnungen getroffen.
zuverweisen,
— Hur Deéd@ung Des
Pforte niht nur eine Steigerung der Einnahmen, sondern auch eine namhafte Reduzirung der Ausgaben und hier- bei namentli eine Verringerung dex Ministergehalte in Aus-
sicht genommen.
Ma Dex
Minister von Korb entschlossen, in der Couponfrage der deutshen Prioritätengläubiger hon demnächst an die deutshe Regierung mit dem Vorschlage heranzutreten, dieselbe möge die Wirksamkeit des österreichischen Kuratoren- gesezes in Deutschland zur Geltung bringen.
Lemberg, 8. März
dem K. K. Justiz-Ministerium Seitens des Lemberger Ober- Bericht über die Wirkungen des
Landesgerichtes ein galizishen Wucher- gelegt.
haben; im Jahre 1879 gerihtssprengel 13 595 J Bestimmungen des Trunk
zogen, somit um 1524 weniger als im Jahre 1878. Die Zahl der im Lemberger Ober-Landesgerichtssprengel eingereichten Wudcher- klagen betrug 224, somit um 45 mehr als im Fahre 1878. Im Lemberger Landesgerihts\prengel allein wurden acht Kon- demnations-Urtheile gegen Wucherer gefällt, somit um fünf mehr als im Jahre 1878; fünfzig Klagen blieben unerledigt wurden freigesprochen. die Wucherer jeßt mit mäßigeren An- egenüber auftreten. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin kommen, wie der „Pester Lloyd“ erfährt, unmittel-
und nux 9 Angeklagte
hebt auch hervor, daß
sprüchen ihren Opfern Pest, 3. März.
bar nah den Osterfeierta nach Budapest. — 6. März.
gestrebte Verminderung elungen sei, daß die abe und daß die 1m
einer thunlichen Beschränkung der Jnvestitionen und einer Sryor î Beeinträchtigung der Steuerfähigkeit weiter verfolgt werden Dex Minister {loß mit dem Wunsche, daß man alle politishen Fragen bei t: 1 l die nächsten Landesinteressen ersprießlihe Wirksamkeit ent-
müsse. großen
falten solle. Velgien.
rei is heute Abend
Gesandte Graf Chotek war Demselben bis Cöln entgegen-
gefahren.
Großbritannien und Jrlaud. Aus Kalkutta
Bureau unterm 2. d. gemeldet:
In der heutigen Sizung &Fndien hielt der Bize-König, ) die Finanzpolitik der Regierung. Die jüngsten Herabminderungen ver Staatsausgaben, bemerkte dei selbe u. A,, hätten eine gute Wirkung
(Allg. Corr.)
ausgeübt. Er wies nach,
li nit vergrößert hätten
\üßung der von der Hungersnoth heimgcsuchten Bezirke und die durch. den Wechselcours - erlittenen Verluste ausnehme, {{uittlichen Reineinkünfté diejenigen vor zehn Jahren um mehr als 63 Millionen Pfd. Sterl. überstiegen.
Nize-König entschieden den
afghanishen Kriegskosten zu belasten, Mitgliedern des Rathes unterstüßt.
rakter. und das Verhalten
Aus der Kapstadt wird unterm 10. v. M. berichtet :
„Der Gouverneur Sir Sonntag dem Erzherz
Bord der Korvette „Saida“ einen Besuch ab. Gestern Abend beehrte Se. Kaiserliche Hoheit einen 1m Regierungsgebäude
veranstalteten Ball mit
Frankreih. Paris, T, Senat seßte heute die Berathung des Artikels 7 des Gesetzentwurfs über den Der Unterrichts-Minister Ferry trat lebhaft für den Geseß- entwurf über die Freiheit
man von politishen Ge jesuitishe Kongregation
gegen den Staat, welcher sich in Bezug auf die Moral und in Bezug auf die Pólitik nicht gleichgiltig verhalten könne.
Daß der christliche wurf} bedroht - sei, denn es gebe an
von Priestern und zahlreihen staatlich autorisirten Kon- regationen geleitet würden. Von den staatlih niht autori- irten Kongregationen werde die staatliche Ermächtigung zum Unterricht lediglih deshalb niht nachgesucht, weil dieselben in folhem Falle ihre Statuten aufweisen müßten und weil sie bleiben wollten von
unabhängi Der Minister {loß #\
Nach den Beobachtungen der Gerichte sollen si diese Geseze als eine wahre Wohlthat für die Gesellschast bewährt
Jm : Finanz-Minister Szapary der Behauptung entgegen, daß bei der Steuerbeitreibung mit Härte zu Werke gegangen werde und wies dabei zugleih nach, daß die von der Regierung an-
Brüssel,
Abgeordnetenhauses erklärte T-8s Haus beschloß gleihwohl, die
1ß mit der Direktive zurück- Legalisirungszwanges 1n
Budgetdefizits ist Seitens der
„Presse“ zufolge ist der Handel3-
, Dem „Amtsblatte“ zufolge wurde und Trunkenheitsgeseßes vor-
wurden im Lemberger Ober-Landes- ndividuen wegen Ueberschreitung der enheitsgeseßes zur Verantwortung ge-
Der Bericht
gen zu zweiwöchentlichem Aufenthalte
Unterhause heute der
trat
der Heeresauslagen zum Theil schon Finanzlage sih thatsächlich gebessert Jahre 1875 eingeshlagene Richtung der Ausgaben ohne Lähmung Erhöhung der Einnahmen ohne
Seite lassen und eine für
(W. T: Y,) Ss. udolf von Dester- Der österreichische
5, A Kaiserliche Hoheit der Kronprinz
hier eingetroffen. London, 5. März. Reuter’ schen
des geseßgebenden Rathes von Lord Lytton, eine Rede über
wird dem
daf, während die Ausgaben sich thatsäch- , wenn man die Auslagen für die Unter-
die durc-
Sm Weiteren bekämpfte der Vorsclag, England mit einem Theile der und ‘er wurde darin von allen Er re{tferti;te auch den Cha- des Generals! Sir F. Noberts.
Bartle Frère stattete am vorigen og Stephan von Oesterreich an
Seiner Gegenwart.“
5, März. (W. T. B.) Der
höheren Unterricht fort.
des Ünterrichts ein, bei welchem sihtspunkten geleitet worden sei. Die sei eine permanente Vershwörung
Gesetzent- bestreiten, welche
Unterriht durch den müsse er entschieden 120 Unterrichtsanstalten,
eine ungeseßlihe gew theidigung des Geseßentwurfs Dp Rom, 5 ärz.
„Dixitto! deutshen Botschafters von Minister-Präsidenten Cairoli welches anläßlich des G
daß die Stellung der Jesuiten in Frankreih zu allen Zeiten Fen sei, und wird morgen in der Ver-
Ftalien.
hafte Anerkennung Deutschlands für den Thälern des den verringert habe, zwishen zw durch seine Unabhängigkeit getrennt seien. e eine friedliche Zukunft eröffnet.
und seine
an diesem Unternehmen habe. Es sei
einigt sei. \ Fest der Wissenschaft, Handels, sondern auch Friedens,
ein Fest für
Italiens sei. Durch die ih ziehungen werde man eine mädchtigere haft, Jnteressen und Pflichten haben.
lien kenne, sei wohl davon überzeugt, den erx für ihn sowohl als auch für sandten ausdrücken könne, der sei, daß
das glorreiche Deutschland und die ar
Türkei. Konstantinopel, 3.
gegen das Leben des Sultans
jutant des Sultans, war.
brachten sie zahlreiche Orsinibomben in gers Papadopulo's, Namens Anditchi, Aristarchi schon früher den Verdacht vorgegeben, dürfe er 3000 Pfund, um den Versch kommen.
los scheint, wird vorläufig auf dem Verwahrungshaft gehalten.
— 4, März. (Pol. Corr.) Die TÉace Er regulirung,
wurde, ist folgende :
Türkei zu verbleiben hätte,
Montenegro zufallen. Visitor Linie den Weg zwischen dem und zwishen Vasojevic nach
sie Kasabraj und Scalaricavêc dur
die Ortschasten Golobowtscha,
überlassen werden.
Fürst von Samos, Constantin Adossi einer Rede, in welcher er vorerst d
fälligst aufgenommen.
Arbeit wird folgen können.
Nusland und Polen. St. Die „St. Petersburger Les Attentat auf den Grafen
ein Mordshuß am hellen li{tén Ta
stellenden Ruhe aufgeschreckt. Diefes
erst sein Amt angetreten, das wichtigste, land bisher kennen gelernt, das Amt: d Umsturzpartei das Haupt zu zertreten.
mit gewaltiger Kraft ausgèrüsteten Geg ihr, Gott \ei gepriesen, nichk geglüt. Als der Graf Loris-Melikoff, \o Seiten, heute um 2 Uhr nach Hause ka in der Großen Morskaja anhielt, vertr
unten am rehten Scbulterblatt zu verwunden. worden und ist im Besiß des Grafen.
den französishen Geseßen. eine heutige Rede mit dem Nachweise,
Geistesgegenwart keinen Augenblick. ergriffen und dingfest gemacht.
Keudell
ottharddurchstihes auf der deutschen Bolschaft stattfand. Der deutshe Botschafter sprach die leb-
zu diesem Riesenwerke die Fnitiative ergriffen , das zwischen Rheins und des Po Verkehr eröffnet und so die Entfernung um einige
ein tapferes, auf seine hundertjährigen Freiheit Italien habe hierdurch die Aussicht auf Es sei niht zu ver- gessen, daß Jtalien moralisc) und finanziell den Hauptantheil
fühl der Dankbarkeit, daß ihn, den Botschafter, den Toast auf Se. Majestät den König von Ftalien ausbringen lasse. Der Minister- Präsident Cairoli dankte dem Vertreter der deutschen Nation, die mit Jtalien durch Bande unershütterlicher Zuneigung ver- Die gegenwärtige Feierlichkeit fei niht nur ein der Arbeit, der Jndustrie und des
welchem die Anstrengungen der Staatsmänner gewidmet seien und welcher das höchste Ziel der Politik intimer gestaltenden
die sympathishen Gefühle des deutschen Botschasters für Jta-
den drei Ländern, die Freundschaft und natürliche Allianz der Arbeit und des freien Verkehrs befestige.
er auf Se. Majestät den Deutschen Kaiser und den \{chwei- zerischen Bundespräsidenten einen Toast ausbringe.
ist nun festgestellt, daß es bei dem angeblichen Komplot
ressungsversuch gehandelt, dessen Urheber Aristarhi Bey, Ad- i e Zu diesem Zwecke hatte Aristarchi
sih mit dem Griechen Papadopulo associirt.
denuncirten sie Leßteren beim Polizei-Minister. Jndessen hatte er fönnte eine Vershwörung entdecken, doch be-
Aristarchi wurde verhaftet, Papadopulo hat seinen Antheil an der Affaire bereits gestanden. Anditchi, der s{uld-
türktish-montenegrinishen Grenz- von der am vorgestrigen Tage auch der italienishe Botschafter Graf Corti offiziell in Kenntniß geseßt Von Sekulare folgt die Linie der des Berliner Vertrages bis zur Mokra Planina, welche bei der und wird über Visitor fortgeseßt, wobei das ganze Gebiet der Clementis der Türkei überlassen bleibt, während Velika und die anderen slavischen Ortschasten verlassend, i
Kucifraina und den Clementis sich bis in die Nähe von Khangrebin am User des Semflusses hinzieht. die Linie dem Thalwege des Semflusses bis Jenikeupru und, der Türkei die Ortschaften Schipschanik, Vrani und Matagosch, sowie die unter denselben Benennungen bekannten Anhöhen sammt den dazu gehörigen Territorien belassend, erreicht sie den Scutarisee zwishen Markorman und Poula-Grudi, fon Mahala, Balaban, Bichdjan und andere umfassend, welhe nah dem Berliner Vertrage bei der Türkei hätten verbleiben sollen. j slavishe Theil von Gusinje und Plava den Montenegrinern
Samos, 20. Februar. Die geseßgebende Körper- \chaft unserer Jnsel hat wieder ihre Arbeiten begonnen. Der
auf Samos vorgefallenen Unordnungen beklagte und fodann die Aufmerksamkeit der Deputirten auf die dringlichen Re- formen in der Verwaltung der Insel, insbesondere aber auf die finanzielle Lage derselben lenkte. j wurde sowohl von der Versammlung wie vom Volke“ bei- Man hofft, daß der leßten stürmischen Session nun eine Session der nüßlichen und ersprießlihen
oris-Melikoff: No ist der Festjubel nit verrauscht, noch wehen die Fahnen, noch steht die Stadt im Schmuck des Kaiserfestes — und wieder hat
Stadtfrieden gebrochen und die Bevölkerung aus der kaum sich ein-
lüdcklicherweise abermals vereitelte Mou dversuch dèm Chef der höhe ten Verwaltungskommission, dem Grafen Loris-Melikoff, der soeben
su gemacht, dem Nernichtungskampf dur giftigen Biß gegen ‘den
und feuerte aus nächster Nähe einen Revolverschuß auf ihn ab. Die
Kugel durchs{lug den Militärmantel und riß auch noch die Uniform e: Ed t auf, ohne indeß den Grafen selbft
Die Kugel, ziemlich kleinen Kalibers, ift gefunden
T: B) Der und des bei dem Bankett,
Jtalien aus, welches [leichten Stun- welche
einen ei Nationen ,
stolzes Volk
demnach nur ein Ge-
die heilige Sache des
Be- Solidarität der Freund- Ex (Cairoli), welcher
daß der beste Wunsch, den \{chweizerishen Ge- der neue Weg zwischen
Er denke nur an beitsame Schweiz, wenn
März. (Pest. L.) Es sih blos um einen Er- Gemeinschaftlih das Haus eines Schwa- Nachdem dies geschehen,
auf sich gelenkt, da er
wörern auf die Spur zu
griechischen Konsulate in
vom Sultan genehmigte
nimmt die Gebiete der Clementis Planiza, von wo schreitet, ferner zwischen
Von da folgt
somit
Ebenso würde der
des, eröffnete dieselbe mit ie im vergangenen Jahre
Die Eröffnungsrede
Petersburg, 4. März. ung“ schreibt über das
ge auf offener Straße den Mal galt der \chändliche,
das: bôchste Amt, das Ruß- er Schlange der mörderischen Die Schlange hat den Ver-
ner zuvorzukommen — es ist erfahren wir von mehreren
m, und vor seiner Wohnung at ihm ein Mánn den Weg
Der Graf verlor die höôcbste Der Verbrecher wurde sofort
im Grafen Loris-Melikoff ihren gefährlihsten Gegner, offenbar, daß das Wort: Maßregeln zur Bestrafung der
Ende seten werde blind-wüthenden Verbrecher auf die Proklamation des Grafen.
An Polizei, an Kosaken fehlte es nicht auf der Stätte des Ver-
brechens ; dennoch war es auch dieses Mal keine Menschenhand, die dem Mörder in die Arme fiel uud der Kugel eine andere Richtung gab. Es war wiederum ein Gotteswunder, daß die Kugel, aus aller- nähster Nähe abgefeuert, nur Kleidungsstücke zerriß und ihr eigent-e
u1schädlich dicht am Leibe hinglitt, Der Held
Ö i i ( liches Ziel verfehlend,
veröffentlicht ein Resums dex Reden des fo vieler S&lacbten, den die Kugeln des Feindes in offenem ehrlichen Kampfe oft genug umschwirrt haben, ohne zu treffen, sollte sein dem Kaiser und Vaterland geweihtes, theuerwerthes Leben nicht durch das Mordblei eines feigen Meuchelmörders verlieren. \ceinlich Gottes Wille und Fügung, und Gott haben wir zu danken, i L abermals der schändlichste, empörendste Mord unsere Stadt efle at.
Das war augen-
Es bedurfte des neuen Beweises der höchsten Staatsgefährlichkeit
jener verschworenen Meordgesellen wahrlih nicht mehr, um jedem ein- zelnen Staatsbürger mit atsoluter Klarheit die Nothwendigkeit
1, 7 S Traditionen, Ne gden er Maßregeln zur Auêrottung eines außerordentlichen
els ror Augen zu stellen. Die Feinde des Vaterlandes witterten fie ahnten „Ich werde vor keinen noch so strengen r verbrecerischen Handlungen zurüdck- \chrecken, welche unsere Gesellschaft beshimpfen“ . …. . nicht in den Wind gesprochen war und ihrem verbrecherischen Treiben balo ein Der heutige Mordversuh war die Antwort der
Wie bereits gemeldet, ist der Attentäter gestern mittels
Stranges hingerihtet worden.
Amerika. New-Y ork, 3. März. (Alg. Corr.) Eine
hier eingegangene Depesche aus Mexiko meldet, daß gestern
General Grant, begleitet von dem Präsidenten Porfirio Diaz und den Ministern, auf dem Plaße vor dem National- palast eine Revue über 6000 Mann mexikanischer Truppen abhielt. Zu dem militärischen Schauspiel hatte sih eine große Volks- menge eingefunden.
— 6, März, (W. B) Dik voi vex republifa- nishen Partei in Jndiana zur Konvention nah Chicago abgeordneten Delegirten haben die Anweisung er- halten, si gegen die Präsidentschaftskandidatur des Generals Grant auszusprechen.
Südamerika. Rio de Janeiro, 5. März. (W. T. B.) Die chilenishe Flotte hat einen Angriff auf ÄArica ta Während des Gefechts fiel der Kommandant des „Quascar“.
Nr. 10 des „Central- Blatts für das Deutsche Rei ch “, herausgegeben im Reichsamt des úInnern, hat folgenden Jn- halt : Allgemeine Verwaltungésachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Zoll- und Steuerwesen: *eränderungen im Bestande und der Kompetenz von Zolstellen. — Maß- und Gewichtswefen: Bekanntmachung, betreffend die Beglaubigung von Meßgeräthen zur Ausführung der Prüfung von Hclzgeist und Essig. — Marine und Sciffahrt: Verzeichniß der vom 1. Februar 187
bis Ende Januar 1880 hei den deutschen Konsulaten eingezahlten Ersparnisse..deutsher Seeleute. — Beginn einer Seesteuermanns- Prüfung. — Konsulatwesen: Grnenuung. — Exequatur-Ertheilung. — Nr. 12 des Amtsblatts der Deutschea neih8-Po1t- und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Jahalt : Aller-
höchster Erlaß vom 23. Februar 1880. /
— Nr. 6 des Eisenbahn-Verordnungs-Blatt, heraus- aegeben vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Snhalt: Allerhöchster Erlaß, betr. die Organisation der Verwaltung der Staats-Eisenbahnen und der vom Staate verwalteten Eisen- bahnen. Vom 24. November 1879. — Organisation der Staats- Cisenbahnterwältung. — Allerhö%bster Erlaß, betr. die Auflösung der Königlicben Eisenbahndirektionen zu Muüuster, Saarbrücken und Wiesbaden, der sämmtlihen Königlichen Eisenbahnkommissionen und die Errichtung der an Stelle der leßteren tretenden Königlichen Eisenbahn- Betriebsämter. Vom 21. Febr. 1880. — Erlasse des Ministers der öffent- lichen Arbeiten: Geschäftsordnung für die Königl. Eisenbahndirektio- nen. Vom 4. Fébruar 1880. I1. 1372, — Geschäftsordiung für die * Königlichen Eisenbahn-Betriebsämter. Vom 4. Februar 18809. IT. 1372. — Vom 24. Februar 1880, 11. 2296, betr. die Anbringung von Vers stärkungszringen an den Quernähten vom Flammrohre der Dampf- kessel ; — vom 25. Februar 1880, 11. P. 7662, betr. die Remuneris rung an sih nit anstellungsberectigter Diâtare; — vom 25. Fe- bruar 1880, 11. 2295, betr. das Verfahren bei der vorläufigen Straf- festsekung wegen Uebertretungen; — vom 26. Februar 1880, I. 9199, betr. Vereinfachung der baulihen Anlagen auf gemeinschaft-
lichen Stationen.
Statistische Nachrichten.
(Allg. Corr.) Den Statistiken des „Bureau Veritas*" zufolge gingen im Monat Januar 128 Segelschiffe zu Grunde, und zwar ihrer Flagge nah: 1 englische, 17 amerikanische, 10 fran- zösische, 8 deutsche, 6 dänische, 6 norwegische, 5 italienische, 3 grie- chische, 3 niederländische, 2 österreichische, 2 spanische, 2 portugiesische, 1 nicaraguitises, 1 russisches, 1 siamesisches, 1 \chwedishes und 9, deren Nationalität nnbekannt geblieben ist. In der obigen Gesammt- zahl befinden sich 8 Fahrzeuge, die als vermißt gemeldet worden. An Dampfern gingen 5 englische und 1 französischer — im Ganzen 6 verloren, darunter einer, der vermißt wird.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Universität Jena hat vor Kurzem daz Verzei ch- niß der Vorlesungen, welche in diesem Sommersemefster ge- halten werden, ausgegeben. Dem Verzeichnisse geht eine Abhandlung des ord. Prof. der Philologie Dr. Moriß Schmidt unter dem Titel „Miscellaneorum philologicorum part, IV.“ vorauf. Dieselbe zerfällt in 2 Abtheilungen. Sn der ersten werden vom Verf. mehrere Stellen aus den griehischen Dichtern Pindar, Sophokles und Euri- pides, sowie aus Polemons Deklamationen kritisch und exegetisch be» handelt; in der zweiten (Coniectanea Byzaäntina) zu eiter ganzen Reihe von Stellen der Institutionen des Juristen Theophilus ‘und des byzantinischen Historikers Joh. Cinnamus Konjekturen des Ver-
assers mitgetheilt. i | — Syanien. In Schilderungen von Theodor Simons. Wagner in München.
Reich A o O
reis für jede Lieferung 2 0 P Zwei gleihbegabte, für Poesie und Kunst empfängliche Freunde haben es unternommen, in diesem mit Wort und Bild reich ge- \{müdckten Werke den Leser einen weitausgedehnten Blick. in diese noch wenig besuchte iberische Halbinsel: mit ihren zahlreichen Kunst- denkmälern thun zu lassen. Es hät sich der Erzähler mit dem Künst- ler auf eine glü@ckliche Art im heutigen Spanien zusammengefunden, um mit [ebentuoller, Beide und Auffassungsgabe, mit feinem Gefühl für Kunst, Kultur, Menschheit und Sitte den Zauber Spaniens und seiner alten, wie seiner modernen Schönheiten aufzudecken und dem Leser in Bildern voll Leben und Wahrheit: vorzuführen.
Das mit allen Vorzügen der neueren Bucdructerkunst ausgestattete Prachtwerk wird in ca. 30 Lieferungen zum Preise von 26 erscheinen und soll zu Weihnachten 1880 vollständig vorliegen. Die Zeichnungen sind sämmtli von Professor Wagner an Ort und Stelle aufgenom- men und von Theodor Knesing in München in Holz geschnitten. Dadurch, daß sämmtliche Jllustrationen von einem und demselben Künstler herrühren, welher mit dem ihm befreundéten Verfasser
emeinsam Spanien wiederholt bereiste, ist dem Werke von vorn" erein ein einheitliher Chärakter gesichert. Die- erste Lieferung liegt in allen Buchhandlungen zur Einsicht aus; Subskriptionsanmeldun- gen werden sowohl von diesen, wie von der Verlagshandlung der
Gebrüder Paetel, Berlin W., Lüßowstraße 7, entgegengenomm3n.