1880 / 58 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Frage apostrophirt, „wo bleibe der Rechtsstaat?“ Mit ein- dringlichen Worten habe der Abg. Windthorst vor einem Ab- gehen von dem gemcinen Ret gewarnt. Wo sei denn der

amalige Standpunkt des Abg. Windthorst geblieben? Er wisse gar niht mehr, welchen Standpunkt das Centrum jeßt einnehme. Es komme ihm so vor, als ob zwischen dem Cen- trum und einer anderen Partei ein heftiger Wettkampf im Bewilligen stattfinde, allerdings um einen hohen Preis, näm- lih um den Einfluß auf die Reichsregierung. Was die Stel- lung seiner Partci anlange, so stehe dieselbe noh genau auf demjelben Standpunkt, wie im Jahre 1878. Die Gründe sei- ner Partei gegen den Erlaß eines solchen Gesetzes sprächen au heute gegen seine Verlängerung. Auch hätten sich die dama- ligen Vorausseßungen seiner Partei praktisch bewährt. Nach offiziellen Mittheilungen und seinen Erfahrungen sei ein Erfolg mit dem Gesetze bisher nicht erzielt worden. Die frühere Voraussage seiner Partei treffe zu, daß man mit einem solchen Geseße nur die fanatishen Anhänger der Sozialdemokratie vermehre, wie ja auch in Rußland durch eine grausame Repression die aller- verwerflihsten Thaten erzeugt würden. Die Handhabung eines solchen Polizeigeseßes könne aber auch nie der Natur des Rechtsstaates entsprechen, die Polizei lege eben alle Klau- seln im Geseße nicht so aus, wie es ein Richter thun würde. Bei dem Erlaß des Sozialistengeseßes sei eine berechtigte Existenz der Sozialdemokratie anerkannt, man habe nur ver- hindern wollen, daß die Sozialdemokratie sich untex bestimm- ten Formen und mit bestimmten Mitteln manifestire. Die Polizei achte diese Grenze niht. Die Polizei habe ein Buch Lassalle’'s verboten, dessen hochwissenschaftlihe Bedeutung für die moderne Nationalökonomie aber allseitig anerkannt sei. Das sei entschieden eine Ueberschreitung des §. 1 des Gesetzes. Man habe Gesang- und gesellige Vereine ges{lossen, weil in denselben ein sozialdemokratisches Lied gesungen oder ein Hoch auf Lassalle ausgebracht sei; man habe sogar Bebels Photo- graphien konfiszirt. Untere Polizeiorgane könnten solche Miß- griffe machen, wenn aber die oberen Behörden dieselben bil- ligten, dann könne man ihnen bei ihrer Entscheidung nit einmal die bona fides zuerfennen. Er und seine Freunde würden deshalb gegen diese Vorlage stimmen, nicht aus Zu- neigung zur Sozialdemokratie, sondern weil seine Partei glaube, daß die Sozialdemokratie, soweit sie nicht berechtigt sei, mit anderen Mitteln und auf dem Boden des gemeinen Rechts bekämpft werden müsse.

Der Abg. von Kleist:Reßow erklärte, in den Streit des Vorredners mit dem Abg. Frhrn. von Hertling lasse er sich niht ein. Auch seine Partei habe ihren prinzipiellen Stand- punkt zur Sozialdemokratie früher klar dargelegt, er wolle deshalb nur die Resultate des Sozialistengeseßes fixiren. Der Abg. Liebknecht habe vor einem Jahre gesagt, die Sozial-

demokratie sei nicht die Ursache der sittlihen und wirthschaft-

lihen Krankheit des deutshen Volkes, sondern nur ein Re- sultat derselben: er sage, sie sei der Ausdru, daß diese Krank- heit akut geworden und in das Stadium des Fieberparoxys- mus getreten sei. Die Sozialdemokratie wolle alle Ordnungen der Kirche, der Monarchie, der Ehe, des Privateigenthums und der Privatproduktion zerstören und an ihre Stelle den armen Menschenwiß, die Glaubenslosigkeit, die gemeinsame Produktion und das gemeinsame Eigenthum segen. Er hätte bei der Berathung des Sozialistengeseßes entwickelt, daß das Treiben der Sozialdemokratie eine Vorbereitung zum Hochverrath sei und bald darauf habe der Präsident dieses Hauses konstatirt, daß eine Rede des Abg. Hasselmann direkt an die Provokation zum Aufruhr gegrenzt habe. Der Abg. Liebkneht habe erklärt, daß ihre Pflicht die Sozialdemokraten hindere, Ehrfurcht und Huldigung dem Kaiser in diesem Hause zu erweisen. Der- selbe habe so in seinem Kaiser das deutshe Volk beleidigt, dessen Ordnungen ihm Siß und Stimme in diesem Hause ge- geben hätten. Der Redner verlas nun Stellen aus der Arbeitermarseillaise und anderen sozialistischen Liedern und Zeitschristen, welche die absolut negirende Stellung der Sozial- demokratie zur jeßigen Staats- und Gesellschastsform, sowie um positiven Christenthum dokumentirten, und fuhr dann ort: Er sei erstaunt über die Dreistigkeit, mit welcher es der Abg. Bebel gewagt habe, den Katehismus der Sozialdemo- kratie mit dem des Christenthums zu vergleihen. (Der Prä- sident rügt den Ausdruck „Dreistigkeit“ als unparlamentris{ch.) Das Christenthum ui „Seid unterthan der Obrigkeit !“ „Mein is die Rache, spricht der Herr.“ Die Sozialdemokratie predige den Aufruhr und der Abg. Bebel verkündige die Nache des Volks gegen die Ordnungen des Staates. Das Christen- thum sei die Selbstverleugnung, die Sozialdemokratie sei die Selbstsucht, die Konsequenz ihrer Prinzipien führe zur Em- pörung und zum Mord, nur kurzsichtige Führer könnten das verkennen. Diese s gehe aber durch alle Kultur- staaten, sie werde gefördert durch die großen Kommunikations- mittel der Neuzeit, sie manifestire sich nur verschieden nah den verschiedenen Verhältnissen der einzelnen Länder. Ge- meinsam sei ihr überall der Haß gegen das Christenthum, auf dem die ganze Kultur Deutschlands basire. Die deutschen Sozialdemokraten hätten von der Tribüne dieses Hauses die Thaten der Pariser Kommune gefeiert, ihre Organe lobten jeßt die Thaten der russishen Nihilisten. Eine solche in weiten Schichten der Bevölkerung verbreitete Gesinnung könne auch das beste Gesey niht in anderthalb Jahren ausrotten. Erfolglos sei darum das Sozialistengesey bis jeßt nicht ge- wesen. Schon dur Erlaß dieses Geseßes sei ein Erfolg zu konstatiren gew-sen, denn es habe den energishen Kampf des Reiches gegen seinen erbittertsten innern Feind ver- kündigt. Es habe eine Masse Männer von der Ty- rannei der sozialdemokratishen Führer befreit viele Frauen hätten ihm dafür gedankt. Es habe die sozial- demokratische Agitation da, wo sie noch nit zu festen Fuß gefaßt gehabt habe, wie in Schleswig-Holstein, Posen und der Lausiß, ganz lahm gelegt. Die Sozialdemokratie habe bisher gelebt in dem Gedanken, daß sie sih nur die kurze Frist bis zum Ablauf dieses Gesetzes passiv zu halten brauche, und habe in dieser Hoffnung ihre Winterquartiere da bezogen, wo sie große Heerlager gehabt habe. Alle Diejenigen, welche jeßt die Regierung nicht der nöthigen Waffen gegen ihren erbittertsten Via berauben wollten, gäben damit einen Be- weis ihres Patriotismus, Wenn seine Partei auch der näheren Begründung der Vorlage in einer Kommission nicht widersprehe, so würden er und seine Freunde do nie in eine Verminderung der hier vorgeschlagenen Verlängerung des Geseßes willigen, welches eigentlich so lange existiren müßte, als es l Vierter mol gebe. Die Regierung dürfe au nach Bewilligung dieser Vorlage niht die Hände in den Schooß legen, sie müsse auf positive Maßregeln gegen die Rie denken. Schon sei man auf dem Wege durch eine religiöse Einwirkung auf die Schule, durch eine zu

erwartende Beendigung des Kulturkampfes, worüber ja Ver- handlungen s{webten, durch eine Beseitigung der Gefahren der Schnapskneipen und des Wuchers ihr positi: entgegen zu wirken, aber man dürfe dabei nicht stehen bleiben, man müsse Geseße geben, auf Grund derer man Journale, wie den „Börsen-Courier“ und das „Berliner - Tageblatt“ verfolgen önne, von denen ersterer die Verbrechen der russishen Nihi- listen mit dem Martyrium der ersten Christen verglichen habe, während leßteres die Feier des 18. März als eine Befolgung des 4. Gebotes dargestellt habe. Man müsse den wirthschaft- lich Schwachen ergiebig zu Hülfe kommen. Das gehe aber Alles nicht im Handumdreheu, man müsse die Regierung auf diesem Wege stützen, dürfe ihr aber unterdessen nicht die Waf- fen gegen die erbittertsten Feinde des Glaubens und des Staates, gègen die Sozialdemokratie versagen.

Der Abg. Melbeck fkonstatirte, daß selten ein Geseh so {nell und wohlthätig gewirkt e wie das Gesey vom 21. Oftober 1878. Die Versammlungen, in welchen Tag für Tag der Klassenhaß. gepredigt sei, hätten aufgehört, die Ver- eine, die Heßereien der Presse hätten ein Ende genommen, der Druck, den der Terrorismus der Agitatoren auf einen großen Theil der Bevölkerung ausgeübt habe, habe aufgehört, und das Volk habe endlich wieder angefangen zu glauben, daß Ordnung und Geseß noch herrsche, ein Glaube, der ge- schienen habe, fast verloren gegangen zu sein. Schon aus diesen Gründen gebe er der Verlängerung der Gültigkeit des Geseßes seine Zustimmung. Er wisse auch sehr wohl, daß die Nuhe in den betheiligten Kreisen zum Theil nur scheinbar sei, daß unter der Oberfläche die Gährung fortdauere: aber das sei ja eben das Traurige, daß im deutschen Volke eine Klasse existire, welche ein solches Verfahren erst nothwendig mache, Die Sozialdemokraten ständen sür ihn auf derselben Linie wie die französishen Kommunards und die russischen Nihilisten, die sämmtlih . den Umsturz aller gesellschaftlichen Ordnung bezweckten. Er bitte alle Parteien, dem Gesetze zu- zustimmen. Eine Verweisung an eine Kommission halte er bei der Klarheit der Sache nicht für nöthig; solle es aber eine Vecmittlungsbrüde sein, wie der Abg. Frhr. von Hertling an- gedeutet habe, so stimme er der Verweisung an eine Kom- mission ebenfalls zu.

Der Abg. Vahlteich bemerkte, die Herren von der Rechten würfen der Sozialdemokratie stets Leidenschastlihkeit vor, könnten si derselben aber selbst nit enthalten und ließen si dadurch verleiten, von den Thatsachen und der Wahrheit abzugehen, Keiner aus diesem Hause sei dazu berufen, über den Sozialismus zu Gericht zu sigen. Die Geschichte allein werde rihtig darüber urtheilen, ob d e Sozialdemokratie Recht gehabt habe, oder niht. Die Geschihte aber werde über die jeßt herrschenden Klassen das Urtheil fällen, daß sie die Entwickelung des Volkes um Jahrzehnte aufgehalten hätten. Die Religion, die heute in die Diskussion gezogen sei, habe doch ganz allein die geistige und materielle Noth des Volkes herbeigeführt, denn troß der 1800 Jahre, während welcher das Volk in dieser Religion erzogen worden, sei weder die Armuth des Volkes noch die sittliche Kraft desselben verbessert. Wer habe die Attentate ver- schuldet, die man der Sozialdemokratie in die Schuhe schiebe, auf welchen u in welhen Schulen fei das Volk ge- bildet? Die Sozialdemokratie sei nicht der Todfeind - des Christenthumsck+ als die man dieselbe hinstelle, sondern nur der Richtung, welche nicht die Sittenlehre des Christenthums be- folge, sondern nur die äußere Form desselben. Wenn die ristlihe Sittlichkeitslehre ins Praktische überscßt würde, fo würde seine Partei dem Centrum sehr nahe stehen. Der Abg. von Hertling glaube, die Leidenschaften könnten nur durch den Geist Gottes besänftigt werden, leider aber seien die Ansichten über das Wesen Gottes sehr verschieden. Als der Abg. Liebknecht im vorigen Jahre gesagt habe, daß in die hohe Politik die Moral eingeführt werden müsse, da habe man nur ein Lachen dafür N das sei der sittlihe Standpunkt der Majorität des Reichstages. Wo seien denn die posi- tiven Maßregeln, die man versprohen habe? Die reihen Grundherren und Fabrikbesißer hätten es für sittlich gehalten, indirekte Steuern zu bewilligen, die vor- zug8weise den armen Mann träsen; der Reichstag vermehre die Militärlasten; man habe die Koalitionsfreiheit für die Arbeiter unterdrückt, während man den reichen Eisenbaronen dieselbe gestatte; man sprehe verächtlih von den Agitatoren, weil man nicht wisse, welhe Mühe dieselben seit 20 Jahren sih in den Arbeiterbildungsvereinen gegeben hätten, was sie in diesen geleistet hätten! Auch an dieser Geistesarbeit hindere das jeßt gegebene Gesey die Sozialdemokratie. Man habe in Preußen das Dienstbotengeseß beschlossen, weil es der Sitt- lichkeit der herrschenden Klasse bequem sei, eine ganze Klasse von Menschen auf ein niedrigeres Niveau zu drücken. Man habe das Forstpolizeigeseß beschlossen und habe keine Ursache, sih der Sozialdemokratie gegenüber auf das hohe Pferd zu Jegen, sondern allen Grund bescheiden zu sein. Er erstaune über die Schwenkung des Centrums, die Herren hätten ganz vergessen, was für energische Reden sie gegen Ausnahmegeseße bei der Berathung im Fahre 1878 gehalten hätten. Redner fritisirte dann das Verfahren der Polizei gegenüber sozialistischen Wahlversammlungen und sozialistischen Blättern. Das Benehmen der Polizei sei in den meisten Fällen ganz ungeseßlih gewesen. Wenn der Abg. von a E gegen die Marseillaise her- ziehe, so müsse er erklären, daß auch in jenem Liede der Aus- spruch enthalten sei, daß mit dem Schwert des Geistes der Unverstand der Massen durhbrohen werden müsse. Das kônne doch nur Lob ernten. Die sozialistishe Wissenschaft, die eine Wissenschaft sei, wenn auch nur Arbeiter sih mit derselben beschäftigten, könne nur in klare Köpfe Eingang finden, die niht von dem einseitigen Glauben, als Gegensaß der Wissenschaft, befangen seien, wie die Bevölkerung der katho- lischen Länder, denn es gehöre eine gewisse Reife dazu. Daher seien die Herren von der Rechten au größtentheils aus Hinterpom- mern. Der Kampf der Sozialdemokratie sei shwer, und mancher Streiter würde in den sozialdemokratishen Reihen noch fallen, aber die Anhänger der Sozialdemokratie hätten Fbslau daß sie Männer von d seien, daß sie niht aus selbstsüchtigen Zwecken den Kampf führten, und das müsse man wenigstens au von den Gegnern fordern können, Er wünsche nit, daß in Deutschland ähnliche Zustände wie z. B. in Rußland einträten, aber wenn man auf dem abschüssigen Wege der jeßigen Geseßgebung fortwandele, so könne eine friedlihe Entwie- lung nicht eintreten. Wenn der Abg. von Kleist behauptet habe, daß die Frauen der Sozialdemokraten froh wären, wenn ihre Männer ausgewiesen würden, da irre \ih der Abg. von Kleist doh.. Die Frauen seien ein wichtiges Ele- ment, das die Sozialdemokratie in ihrem Kampfe mächtig unterstüße. Was die Vorwürfe anlange, die man seiner Partei mache, indem man dieselbe für Artikel auswärtiger

Blätter verantwortlich mache, so weise er diese J nsinnation ein für alle Mal zurück. Seine Partei sei niht flir Bätter verantwortlih, welhe auswärts erschienen, namentlih nitt für die „Freiheit“ von Most; was er und seine Freunde verantworten wollten, sagten sie selbst. Wenn Most in die deutsche Arbeiterfrage eingreifen wolle, dann möge derselbe nah Deutsch- land zurückehren. Von England aus habe derselbe nit mehr die rihtige Auffassung der Dinge. Man mache die Sozialdemokratie aber überhaupt für die Revolutionen ver- antwortlich. Nun, bis jeßt habe sie noch keine Revolution gemacht. Wenn man die Revolution niht haben wolle, \o vermeide man ez, man habe es in der Hand; die Sozial: demokratie mache die Revolution nicht, zumal nicht die durch die neuen Waffen tehnisch unmögliche mit Barrikaden u. \. w.! Die Vorausfagungen des Abg. Lasker und des Ministers: Grafen zu Eulenburg über die objektive Ausführung des Ge- seßes seien unerfüllt geblieben, im gemeinen Jnteresse,. Sea) Interesse seiner Partei, fordere er die Ablehnung des eseßes!

__ Der Abg. Dr. Lasker erklärte, als 1878 dies Gesetz votirt sei, habe der Abg. Windthorst die Besorgniß ausgesprochen, daß das Geseß prolongirt werden könnte. Er für seine Per- son habe diese Abscht abgelehnt. Er sei auf demselben Standpunkt stehen geblieben, während das Centrum jeßt anderer Ansicht zu sein scheine. Jn einer Beziehung sei das Geseß nach seinen Voraussezungen ausgeführt worden, es seien andere Parteien nicht getroffen worden. Jm Uebrigen aber seien seine Erwartungen nicht in Erfüllung gegangen. Die Personen der Sozialdemokraten sollten nit ihrer Person, sondern ihrer Thaten wegen beurtheilt werden. Das Gegen- theil sei eingetreten. Die Wahlversammlungen der Sozial- demokraten seien unterdrückt, ohne daß ihre Gefährlichkeit er- wiesen gewesen sei. Das würden die Minister für Preußen und Sachsen nicht bestreiten können ; diese Verbote hätten ein dem Fnhalte nah falsches Resultat der Wahl gehabt. Den ursprünglih beabsichtigten Erfolg habe das -Geseß thatsächlich gehabt. Er und seine politishen Freunde hätten nicht die Sozialdemokratie, sondern ihre Organisation zerstören wollen. Das sei geschehen. Mit der sozialdemokratischen Presse sei auf- geräumt und nun sei der Boden vorhanden für das gemeine Recht, wie es der Reichskanzler in seiner Shlußrede damals als mögli angedeutet habe. Mit einer Verlängerung des Sozialisten- geseßes nehnie dasselbe den bedenklichen Charakter einer -ständi- gen Organisation an. Er stehe noch konsequent auf dem im R 1878 eingenommenen Standpunkte. Er habe einen Zustand des gleichen Rechts für alle Bürger vorbereiten wollen. Dagegen habe der Abg. Freiherr von Hertling erklärt, nach- dem die Befürchtung, daß das Geseß gegen das Centrum an- gewendet werden könnte, sih als unbegründet erwiesen habe, unter den nöthigen Kautelen für die künftige Sicherheit des Centrums für das Geseß stimmen zu wollen. Einen solchen utilistishen Standpunkt verfolge er nie im öffentlichen Leben, obwohl er denselben nicht tadle, weil ihm eine Kritik über fremde Politik nicht zustehe. Das Centrum sei so vertieft in die Vertheidigung einer großen Jdee, daß es alle übri- gen Dinge für rein weltliche betrachte, in denen es j:den Tag einen anderen Standpunkt einnehmen könne. Für ihn sei aber immer das Gesey maßgebend, daß man verpflichtet sei, gleiches Recht an Alle auszutheilen, und daß man, wenn man einmal gezwungen sei, dem bedrängten Staate aus- nahmsweise Vollmachten zu ertheilen, man möglih|t {nell zu dem gemeinen Rechte zurückehren müsse. Bis Ende März nächsten Jahres könne die Regierung vollständig den Zwedck des Geseßes, die Zerstörung der sozialdemokratishen Organi- sation erreichen und eine gemeine Geseßzgebung auf diesem Gebiete vorbereiten. Er und seine politishen Freunde würden deshalb auf eine Verlängerung des Geseßes nicht eingehen.

Der Abg. Dr. Marquardsen erklärte sich Namens der Mehrzahl der nationalliberalen Partei bereit, diesem Gesetze ihre Zustimmung zu geben. Seine Partei hätte die Beschrän- kung des Sozialistengeseßes auf eine bestimmte Zeit und viele Milderungen des Entwurfs seinerzeit in der Kommission durchgeseßt. Die nationalliberale Partei hätte aber damals nicht erklärt, daß sie eine Verlängerung in keinem Falle be- willigen wolle und es müßten viele Aeußerungen seinex Partei- genossen von damals vorliegen, die das bezeugten. Er be- zweifle niht, daß der Abg. Lasker die volle Üeberzeugun habe, nur unter der Vorausseßung gestimmt zu haben daß das Gesey nicht verlängert würde, Aber der Abg. Lasker habe sich damals nur {wer für das ganze Geseh entschließen können, und daher sei sein damaliger Stand- punkt nicht als der der Nationalliberalen zu betrachten. Er halte es für ganz gut möglich, die beabsichtigten Aendc- rungen auch ir Plenum vorzunehmen, wolle aber gegen den Wunsch des Centrums auf kommissarishe Berathung nichts einwenden, da er großen Werth darauf lege, daß das Geseh s{hließlih auch mit Zustimmung des Centrums zu Stande komme, damit die Presse desselben es nicht mehr angreifen und dadurh seine Wirkung abshwächen könne. Er könne niht alle Abänderungsvorshläge des Abg. von Hertling billigen. Jedenfalls aber müsse die Anwendung des 8. 28 Nr. 3 auf Reichstagsabgeordnete durch eine authentische Jnterpreta- tion ausgeschlossen sein und die Zeitdauer der Verlängerung noch besonders erwogen werden. Für die lange Zeit bis 1886 sei kein Motiv angegeben. Man werde gut thun, dem nächsten Reichstag noch Gelegenheit zu geben, sih von der loyalen Ausführung des Geseßes zu überzeugen, indem man den Endtermin in seine Legislaturperiode verlege. Für die bisherige loyale Ausführung des eseßes sprehe am be- redtesten das Zeugniß seines einstigen Gegners, des Abg. von Hertling. Die gegentheiligen Ausführungen schienen ihm daher nicht zutreffend. Wenn man Unkraut ausreißen wolle, könne dann und wann eine gesunde Pflanze mit aus- gerissen werden. Die Sozialdemokraten beklagten \ich über die Wirkungen des Geseßes und behaupteten zu- gleih, daß es nußglos sei. Leßteres liege natürlih in ihrem Ie da sonst der Glaube an die Kraft ihrer Sache im

olke shwinden könnte. Deshalb brauche man es ihnen aber noch nicht zu glauben. Das Gesey habe die Wirkung, die man ihm in eta eit habe zuschreiben können, erreiht. Er glaube nicht, daß die Sozialdemokratie durch das Geseh in drei Jahren von der Erde weggefegt werden werde; er wolle nur, daß die Wunden nicht weiter verbreitet würden, und das sei im Wesentlichen gelungen. Darin liege die Rechtfer- tigung des Gesehes, das er bitte, auf eine mäßige Zeit zu ver- längern.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats-Minister Graf zu Eulenburg das Wort:

Meine Herren! Einige Aeußerungen der beiden leßten Herren Redrer, und namentlich des vorleßten Herrn Redners, kann ih nicht,

unerwidert lassen. Er hat für nothwendig gehalten die Hand: Fbuas des Gesezes Seitens der Regierungen als eine nicht loyale zu bezeihnen, soweit das Gese namentlich si gegen die Sozial- demokratie erstreckt. Er sheint dem Worte „illoyal“ zu widersprechen; so will ich es mit feinen eigenen Worten ausdrüden: „daß das Geseß den Sozialdemokraten gegenüber anders zur Anwendung ge- bracht sei, als es die Absicht der Mehrheit der Geseßgeber gewesen sei.” Nun, meine Herren, die Feststellung dessen, was die Absicht der Mehrheit der Gesetzgeber gewesen i}, is außerordentlich \{wierig. Möglih aber is, daß man das Gesey nah seinem Wortlaute, nah den Worten in ihrem Zusammenhange und ihrer Bedeutung dem Sinne gemäß anwendet, und das ist mit pein- liher Sorgfalt nah bestem Wissen und Gewissen geschehen.

Daß bei Erlaß des Geseßes und namen!lih bei einzelnen Be- stimmungen desselben über die eigentlihe Bedeutung des Geseßes Meinungsverschiedenheiten obgewaltet haben, dessen, meine Herren, werden Sie \sich sehr deutlih erinnern. Weil aber der Hr. Abg. Lasker und vielleicht ein Theil oder ein großer Theil seiner Freunde eine andere Auffassung von dem Geseg gehabt haben, als diejenige, welche die verbündeten Regierungen und ein anderer Theil dieses Hauses gehabt haben und welche demnächst zur Anwendung gelangte, daraus den Regierungen einen Vorwurf machen zu wollen, das geht über das berechtigte Gebiet hinaus. Die Thatsachen, auf welche dieser Vorwurf begründet ist, sind im Wesentlichen nit zutreffend; vor Allem ist nicht zutreffend, daß ich oder mein Herr Kollege aus dem Königreiche Sachsen gesagt haben foll, daß die Vorschriften über das Verbot von Versammlungen, die in dem Gesey enthalten seien, nicht Anwendung finden sollen auf Wahlversammlungen. J habe grade das Gegentheil gesagt, i habe gesagt, „daß die Vorschriften des Gesetzes, soweit nicht ausdrücklich eine Ausnahme ftatuirt ift, wie in der Nr. 1 des §. 28, ebenso auf Wahlversammlungen stattfin- den, wie auf andere Versammlungen, das heißt, daß Wahlversamm- lungen vorgängig verboten werden können, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß dieselben den sozialdemokratisczen Bestrebungen dienen werden.“ Das habe ih nah Ausweis von S. 217 des stenographischen Berichts der Sihung vom 12. Ofk- tober 1878 gesagt und dies ist der Gesichtspunkt, unter dem diese Bestimmung gehandhabt wird. Ich glaube also in Uebereinstimmung mit dem Geseg und niht im Widerspruch damit zu stehen.

Es ist ferner der Vorwurf erhoben worden, daß gewisse genofsen- \haftlihe Kassen geschlossen worden seien blos deshalb, weil Sozial- demokraten darin waren. Meine Herren, das ist eine ganz exorbitante Behauptung, welche in Widerspruh steht so wohl damit, daß wir noch eine sehr große Anzahl solcher Kassen haben, bei welchen zahl- reihe Sozialdemokraten betheiligt sind und denen gegenüber mit der Schließung vorzugehen Niemand einfällt, und zweitens in Wider- spruch damit, daß diejenigen Aus\prüche des Ober-Verwaltungs- gerihts, welche den Schluß solcher Kassen aufrecht erhalten haben, sehr weit davon entfernt find, ihre Begründung darauf zu stüßen, daß Sozialdemokraten Mitglieder dieser Kassen waren. Nein, meine Herren, mübsam, sorgfältig ist der Nachweis geführt worden, daß die Kassen deshalb ges{lossen find, weil fie fozialdemokratischen Bestre- bungen dienten und der Grund der Schließung, weil Svyzialdemo- kraten dazu gehören, das ist noch Niemand beigekommen.

Also, meine Herren, ich habe in der That nicht vermocht zu ent- nehmen, daß in dieser Beziehung begründete Vorwürfe gegen die Handhabung des Gesetzes geltend gemacht worden sind, und wenn diese Vorwürfe, die erhoben sind, dadurch haben gemildert werden sollen, daß man gesagt hat, man wolle auf eine Kritik der betreffen- den Entscheidungen nit eingehen, ja, meine Herren, das ist eben eine scharfe Kritik, welhe ohne weiteres Vorwürfe macht, ohne sie zu begründen, und nit einmal die Fälle so s\pezialisirt, daß man sie mit Genauigkeit widerlegen kann. : ; i:

Nun, meine Herren, wenn dem so ist, und ih hoffe, daß ih im Allgemeinen, wie das vom leßten Herrn Redner anerkannt worden ist, die Zustimmung habe, daß in der That mit Sorgfalt darauf geachtet worden ist, über die Grenzen und Mittel, die das Geseßz

ich ja wie von früheren Rednern, so auch vom leßien Herrn Redner zu meiner Genugthuung gehört, daß man bereit sei, das Gesey über die gegenwärtige Dauer hinaus zu verlängern.

Es ift nun von dem vorleßten Herrn Redner auß noh gela! worden, dazu läge doch keine Veranlafsung vor, denn selbst der Herr Reichskanzler habe bei dem Schluß der Verhandlungen über das Sozialistengeseß im Jahre 1878 gesagt, man könnte ja dem- nächst die Heilung auf dem Wege des gemeinen Rechts versuchen. Ich erlaube mir, Ihnen diese Aeußerung, sie ist ganz kurz, ins Ge- däctniß zurück zu rufen; sie lautete so:

Sie die verbündeten Regierungen werden das thun nämlich weitere Maßregeln zu ergreifen sei es auf dem Wege der Reform unserer allgemeinen Gesetzgebung, was das GErwünschteste wäre, sei es durch Vervollständigung des eben votirten Geseges. Das leytere aber wird voraussictlich der Fall sein in Beziehung auf die Dauer, für welche dieses Gesetz eben gegeben ist, denn Niemand unter uns hat sich der Hoffnung hingeben können, daß die hiermit beginnende Heilung der Schäden in drittehalb Jahren vollendet sei. Nun, meine Herren, ich denke, nach dem ganzen Zu- sammenhang dieser Stelle, das gebe ih ja zu, ist die Möglichkeit auch angedeutet, daß man könnte auf den Weg des gemeinen Rechts zurückehren, zunächst aber die Wahr- \cheinlichkeit, ja die Gewißheit vorausgeseßt, daß man die Verlänge- rung des Sozialistengeseßes werde beantragen müssen. Meine Herren! Nicht zu unserer Ueberraschung, aber zu unserem Bedauern ist nicht die Möglichkeit, es ist die Nothwendigkeit eingetreten, diesen Antrag zu stellen, und wenn Sie, was ich, wie ich wiederhole, zu meiner Genugthuung von der Mehrzahl der Herren Redner gehört habe, uns darin beistimmen, wenn Sie die Verlängerung gewähren wollen, dann, meine Herren, bitte ich Sie dringend, in Beziehung auf den Zeitraum, um den es sich handelt, niht mit uns zu markten. Gewiß ist das richtig, Niemand, weder Sie noch wir sind im Stande, zu behaupten, es müsse durchaus ein Zeitraum von 6 oder 5 oder 4 Jahren sein; das ist Niemand zu beweisen im Stande, das hat auch der leßte Herr Redner ganz richtig ausgeführt, sondern das beruht auf einer allgemeinen Erwägung der politishen Situation, auf der Berechnung der Wahrscheinlichkeit der Wirksamkeit derjenigen Mittel, welche angewendet werden sollen, und endlih auf dem Maß des Ver- trauens, welches von Seiten der betreffenden Faktoren hier, also von Seiten des Reichstags der Regierung in Beziehung auf eine zweck- mäßige und angemessene Handhabung des Gesehes entgegengebracht werden wird. Dieser leßtere Grund bat mi veranlaßt, auf die An- führungen des Hrn. Abg. Dr. Lasker jeßt in später Stunde noch etwas näher einzugehen, denn, meine Herren, ih erkenne das voll- kommen an, die Frage, ob man überhaupt eine Verlängerung, ob man eine kürzere oder längere Frist bewilligen will, hängt davon ab, wie das Geseß gehandhabt und wie thatsählich der Anspruch auf das Vertrauen erworben worden ist, welches die Handhabung des Ge- seßes vorauss\eßt. Jch glaube, aus diesem Gesichtspunkte haben Sie keine Ursache, uns die Verlängerung des Gesetzes zu versagen, Sie haben eine solhe aber auch niht aus dem Gesichtspunkte, den der leßte Herr Redner hervorgehoben hat. Ist denn das ein geseßzgeberischer Gesichtspunkt überhaupt, daß man jeder Legislaturperiode des Reichs- tags die Gelegenheit geben muß, über ein Geseß von Neuem zu be- \{ließen? Man würde dann dahin kommen, niemals Gesetze anders zu machen, als mit der Zeitbes{ränkung auf die Dauer einer Legis- laturperiode des Reichstags. Ich glaube in der That, meine Herren, | mit diesem Argument beweist man zu viel, und eben deshalb ist es in der That nicht s{chlagend. Unzweifelhaft bleibt es doch, daß durch die kürzere Dauer eines solhen Geseyes mag dies nun ausdrücklich ausgesprohen worden sein, oder mag dies, wie es von Seiten eines der sozialdemokratischen Redner bezweifelt worden ist, nicht geschehen sein die Wirksamkeit desselben beein- trähtigt wird. Es liegt in der mens{hlihen Natur, daß man Dinge, die man verfolgt, fester hält, daß man sie mit größerer Energie be- treibt, wenn man Aussicht auf Erfolg hat, und daß das vorliegende

aer Sozialdemokratie ist, das, glaube ih, ist aus den Anführungen der Redner der sozialdemokratishen Partei selbs auf das Ent- \chiedenste zu entnehmen gewesen.

ch resumire, meine Herren, wirksam kann das Gesetz nur sein mit angemessener Dauer; die Nothwendigkeit einer Verlängerung wollen Sie anerkennen ; beschränken Sie die Dauer nicht zu sehr, sondern s{ließen Sie sih unserem Antrage an.

Der Abg. Dr. Windthorst wandte sich gegen den von den Abgg. Hänel und Lasker erhobenen Vorwurf, daß seine Partei ihren Standpunkt gewechselt habe und von außer der Sache liegenden Gründen geleitet werde. Der Abg. Lasker habe im Jahre 1878 wesentlich durch seine Haltung das BULan oe men des Geseßes ermöglicht ; der Abg. Lasker habe dies ohne Zweifel in der besten Meinung gethan, denn das seße er bei diesem Abgeordneten immer voraus. Die Frage der Ver- längerung einmal geschaffener Zustände sei eine ganz andere, wie die Schaffung solher Zustände. Wie seine Partei {ließlich stimmen werde, darüber sei dieselbe nos nicht \{chlüs}ssig. Den Standpunkt des Centrums gegen- über den sjozialdemokratishen Bestrebungen habe der Abg. Frhr. von Hertling mit besonderer Präzision und Klar- heit vorgetragen. Er theile die Auffassung des Abg. Freiherrn von Hertling über das Verderblihe und Beklagenswerthe der Sozialdemokratie in vollem Maße. Er sei aber noch heute prinzipiell gegen das Geseß; nur da er wisse, daß es doch ver- längert werde, wolle er in der Kommission wenigstens Modi- fikationen beantragen, die es auf einige Zeit erträglich machten. Wenn seine Partei das Schlüßresultat der Abstimmung vor- her wüßte, würden er und seine Freunde nit für I. rishe Berathung stimmen. Ueberhaupt würde es si empfehlen, niht vor den Plenarberathungen in den Fraktionszimmern Engagements zu treffen. Das mache die Plenarberathungen überflüssig. Wenn der Abg. Hänel meine, man könne nie vor- aussehen, wie das Centrum stimmen werde, so liege das an seiner Unbekanntschaft mit den Maximen des Centrums. Von einem Wettlauf um Konzessionen mit anderen Parteien, namentlih mit den Nationalliberalen fei niht die Rede. Er lasse sich nit auf einen Wettlauf mit Einem ein, von dem er wisse, daß er längere Beine habe als er. Seine Partei werde immer die Freiheit vertheidigen, aber auch mit aller denkbaren Energie Bestrebungen bekämpfen, welche die gesell- schaftliche Ordnung untergrüben. Den Sozialdemokraten gegen- über befinde sich das Centrum in der Nothwehr. Aber er werde Sorge tragen, daß die Grenzen der Nothwehr nicht überschritten würden. Er wünsche, daß die Kommission einen Zustand schaffe, der es bald ermögliche, zum gemeinen Recht zurüc{zukehren. A

Nach dem Schluß der Diskussion bemerkte der Abg. Dr. Lasker persönlich, er habe nicht über eine illoyale Ausführung des Geseßes geklagt, sondern nur gesagt, man verbinde mit dem- selben jeßt einen andern Sinn, als er es ursprünglih für möglich erachtet hätte. Er habe das Zeugniß des preußischen und sächsishen Ministers nur dafür aufgerufen, daß sozial- demokratishe Wahlversammlungen thatsächlich unterdrüdt seien. Der Reichskanzler habe selbst zugegeben, daß eine Regelung dieser Materie auf dem Boden des gemeinen Rechts mög- lich sei. s Bua Haus beschloß nach dem Antrage des Abg. Frhrn. von Hertling die Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern, worauf sih dasselbe um 4!/; Uhr vertagte.

Gesetz ein \{chweres und großes Hinderniß gegen die Bestrebungen

giebt, niht hinauszugehen, dann darf ih hoffen, und auch das habe

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Aufgebot.

6. Verzchiedene Bekanntmachungen. 3. Vorkünfe, Verpachtungen, Subm!azicnenu eta,| 7, Literarische Anzeigen. 4. Verlocsung, Amortisation, Zinzzehleung | Theator-Anuxeig: |

v. 6. wW. yog Öffentlichen Papiersn | 9, Vamilien-Nachrichten, i

Dienstag, den 4, Mai 1880, Vormittags 9 Uhr,

„Jtvalibentau?“, Rudolf Mosse, Haasensiein

& Bogler, G. L Danbe & Co, E, Sthlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Fuateoneen-BureanÏ.

Fabriken

| Ta der Börzon | J beilaga. N E

Vormittags 9 Uhr, vor Kaiserlichem Landgericht Saargemünd anberaumt.

ladungen n. dergl.

N Aufgebot.

Nr. 6440. Die Allgemeine Versorgungsanstalt im Großherzogthum Baden hat im Namen und Auftrag des Johann Wilhelm Doll, Postboten zu Annweiler (Rheinpfalz), welcher als Hauptvormund über die entmündigte, zur Zeit in der Kreis- Irrenanstalt Klingenmünster befindlihe Philippine Henriette Dachtler, ledig, von Annweiler, bestellt ift, unter Glaubhaftmahung des Verlustes, das Auf- gebot eines MRentenscheins der Allgemeinen Ver- sorgungsanstalt im Großherzogthum Baden auf den Namen der Philippine Henriette Dachtler von Ann- weiler Nr. 1307 der Jahresgesellschaft 1839 III. c., über 200 Fl. (nun 342 A 8 S) lautend, be- antragt. er Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf

SORAeERENe den 30. September 1880, ormittags 9 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte Karlsruhe anberaumten Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. Karlsruhe, den 17. Februar 1880. roßherzogliches Amtsgericht. Gerichts\chreiberei. Frank.

[9008] Aufgebot.

Der Johann Carl Bendler zu Berlin, Kurfürsten- lerne Nr. 3, hat das Aufgebot der von der Lebens- versicherungs-Aktiengesellshaft Germania zu Stettin unter dem 22. Juli 1864 ausgestellten Police Nr. 55 604, durch welche die gedachte Gesellschaft dem Portier bei der Königlichen Ostbahn zu Lands- berg a./W. 500 Thlr. Pr. Courant = 1500 M zahlbar nach dessen Tode versichert hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 5, Oktober 1880, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Terminszimmrr Nr. 10, vor dem Herrn geri Mais von Brocthusen anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Stettin, den 25. Februar 1880,

Die beiden mit den Nummern 91908 bez. 93285 bezeichneten Quittungsbücher der städtishen Spar- kasse in Elberfeld, welche auf den Reisekutscher Carl Iökel daselbst ausgestellt sind und zwar über Einlagebeträge von 210 A bez. 800 A find dem Leßteren nach dessen Angabe verloren gegangen. Die- selben lauteten zur Zeit des angeblichen Verlustes über einen Kapital- und Zinsenbetrag von 81 84 S bez. 727 M 98 S. i /

Auf den Antrag des genannten Jöckel wird hier- durch ein Jeder, der an den vorbezeichneten Quit- tungsbüchern irgend ein Anrecht zu haben glaubt, aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem vor demselben auf Dienstag, den elften Mai 1800 achtzig, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Quit- tungsbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung derselben erfolgen wird und dem Ver- lierer neue an deren Stelle ausgefertigt werden.

Elberfeld, den 31. Oktober 1879.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ill, Weidehase. Für die Richtigkeit: Zimmer, Gertichts\chreiber.

O0) Aufgebot.

Nr. 1480. Andreas Blattmann, lediger Stein- hauer von Pfaffenweiler, und Franz Xaver Luhr von dort haben, vertreten durch ihren Bevollmächh- tigten, Franz Josef Eckert, dahier Lot an fie besißen auf Ableben ihrer verstorbenen Eltern bezw ihrer Rehtsvorgänger folgende Liegenschaften :

Á Auf der Gemarkung Pfaffenweiler:

1 Ar 8 Meter Baum- und Grasgarten an der

Dierenberggasse, neben Gasse und Ignaz Eckerle. 2) Auf der Gemarkung Kirchhofen :

6 Are 66 Meter Acker im Höfle, einerseits Wil-

helm Waldmann von Kirchhofen, anderseits Auf-

nee: : iese Grundstücke sind zu den Grundbüchern nicht eingetragen und habèn die oben Genannten tes. deren Dee die Einleitung des Aufgebots- verfahrens beantragt. i

Es werden nunmehr alle Diejenigen, welche an genannte Grundstücke nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dinglihe oder auf einem Stamm- guts- oder Familiengutsverbande beruhende Rechte

dahier geltend zu machen, widrigenfalls die nicht an- gemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden. Staufen, den 1. März 1880. Großh. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber. Dufner.

diss Aufgebot.

Auf den mit Genehmigung des hiesigen K. Amts- gerihts als Vormundschaftsbehörde gestellten Antrag des Privatiers Friedrih Haagen in Dinkelsbühl in seiner Eigenschaft als verpslichteter Kurator über den landesabwesenden Kaufmanns- und Lebküchners- sohn Christian August Brunner von Dinkelsbühl werden hiermit aufgefordert : : 1) der vor etwa 26 Jahren von hier ausgewan- derte und seitdem verschollene

Christian August Brunner, geboren am 27. Juni 1819 zu Dinkelsbühl als der eheliche Sohn des Kausmanns und Lebküchners Jakob Wilhelm Brunner und dessen Ehefrau Mar- aretha Barbara, gebornen Hahn, von Dinkelsbühl, pätestens im Aufgebotstermine persönlih oder \hriftlih bei dem unterfertigten Gerichte si anzu- melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird ;

9) die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotsverfahren wahrzunehmen;

3) alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Der Aufgebotstermin wird auf

Dienstag, den 14. Dezember 1880, Vormittags 8¿ Uhr, im diesgerichtlichen EULRLIGa ae anberaumt.

Dinkelsbühl, den 28, Februar 1880.

Königl. Amtsgericht. Der Königl. Amtsrichter. (L, §,) Schneider. / Für den Gleihlaut vorstehender Ausfertigung. Dinkelsbühl, den 3. März 1880. Eichhorn, Königl. Gerichtsschreiber.

[EAN Auszug. Anna Marie Julie Petit, Ehefrau von

Clovis Parant, Thierarzt, in Falkenberg wo)uend, hat heute gegen ihren Ehemann Klage auf Güter-

Für richtigen Auszug: gez. Dr. Vohsen, Rechtsanwalt. : Vorstehender Auszug wird hiermit geseßliher Vor- chrift gemäß bekannt gemacht. Saargemünd, den 18. Februar 1880. Der Ober-Sekretär. Erren. 5981 [ Nachdem der Kolon Heinrich Barlting Nr. 14 aus Welsede die Eintragung des auf den Namen von Karl Ludwig Beisuner Nr. 14 in Welsede kata- strirten, in der Gemarkung von Oldendorf belegenen Grundeigenthums, als: 1) Nr. 789. 0,75.53 H. Handkamp, 0,02,98 H. Hagen auf der Abgunsft, 2) Nr. 406. 0,37,23 H. ein kleiner Handkamp unterm Sakle unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigeathumsbesitzes in das Grund- buch von Oldendorf Aue hat, so werden alle diejenigen Personen, welhe Rechte an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im Aufgebotstermine den 29. lpril 1880, Vormittags 10 Uhr, bei der unterzeihneten Behörde anzumelden, widri- enfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be- fiber als Eigenthümer in dem Grundbuch einge- tragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlafsende Berechtigte niht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuhs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsreht gegenüber denjenigen, deren Rehte in Folge der innerhalb der oben geseßten Frist erfolgten Anmel- dung eingetragen sind, verliert. Oldendorf, am 27. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Wolff.

Bekauntmachun i

Durch Versäumnißurtheil der Civilkammer des hiesigen Kais. Landgerichts vom 18. Februar 1880 ist zwishen den Eheleuten Eduard Hesse, Restaurateur und Margarethe geb. Mettner zu Saarberg die Gütertrennung ausgesprochen.

Zaberu, den 3. März 1880.

Hörkens,

[5958]

zu haben glauben, aufgefordert, solche in dem Auf-

Das Königliche Amtsgericht.

gebotstermine vom

trennung erhoben und is Termin zur mündlichen Berbantlititg auf Mittwoch, 7. April 1880,

Landgerichts-Sekretär.