1880 / 62 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 12. März. laufe der in die erste Sebuaa der Brausteuer ein.

evollmähtigten zum Bundesrath,

Sholz, mit folgenden Worten eingeleitet :

Nachdem im vorigen Jahr die dem Reichstag vorgelegten beiden betreffend die Erhebung und betreffend die Erhöhung r, wegen der anderweitigen Aufgaben, welche in der langen und mühevollen Session zu erledigen waren, nur noch die Kommissionsberathung haben passiren, nit aber weiter zur Erledi- gans haben gebraht werden können, ift die Wiedereinbringung dieser

orlagen, meine ih, innerhalb wie außerhalb des hohen Hauses, wohl allgemein als etwas gewissermaßen selbstverständlihes voraus- geseßt worden ; wenigstens wäre es eine nit gerechtfertigte Vor- ftellung von dem Ernst und der Beständigkeit der gesebßgeberischen Initiative der verbündeten Regierungen, wenn das Gegentheil er-

Gesetzentwürfe, der Brausteuer,

wartet worden wäre. Denn irgend neue erheblihe Thatsachen sind ja nicht eingetreten, welche die verl ündeten Regierungen hätten be-

stimmen müssen oder au nur hätten bestimmen können, jene wohl

erwogenen Geseßesvorlagen fallen zu lassen. Jh würde mi deshalb

auch der Pflicht überhoben geha!"ten haben, dem zur Berathung

stehenden Geseßentwurf, der nur eine in den Details hier und da veränderte, wie ih hoffe, verbesserte Zusammenfassung der beiden vorjährigen“ Gesetzentwürfe ist, jeßt mit weiteren

Worten einzuführen, wenn nicht schon neulich von einigen Seiten

bei Gelegenheit der Generaldebatte über den Etat ich glaube auc eine andere ähnliche Gelegenheit dazu benußt worden wäre, um eine entschieden ablehnende Haltung gegenüber diesem Gesetz- entwurf anzukündigen und im Voraus seine Einbringung zu ver- urtheilen. Ich muß mit Rücksicht hierauf um die Erlaubniß bitten, den Geseßentwurf etwas näher zu begründen, als es in den ihm bei- gegebenen Motiven geschehen ist. Es wird sich dabei nothwendiger- weise mehr um eine kurze Erinnerung an bereits geltend gemadte, als um die Geltendmachung neuer Gesichtspunkte handeln.

Die veränderte Erhebung und Erhöhung der Brausteuer ift Ihnen im vorigen Jahre, weine Herren, zugleich mit den Abände- rungen des Zolltarifs und der Tabaksteuer {hon vorgeschlagen worden. Aus diesen drei Quellen zuglei sollten nah der Absicht der ver- bündeten Regierungen die eigenen Einnahmen des Reichs zunächst thunlichst vermehrt werden, um dana in den Einzelstaaten an die für nothwendig erachtete Steuerreform gehen zu können. Die {ließlich vereinbarte Erhöhung der Zölle und der Tabaksteuer ist nicht uner- heblich zurückgeblicben hinter dem Betrage, den die verbündeten Re- gierungen ins Auge gefaßt hatten; zu der Entwickelung der dritten Stenerquelle, der Biersteuer, ist es bisher noch gar nicht gekommen ; es ist also bisher erst sehr viel weniger an Mitteln gewährt worden, als von den verbündeten Regierungen gefordert worden ist und ge- fordert werden mußte zu dem von ihnen bezeihneten Zwecke. Die Ge- währung dieses quantum minvus Yann also auch nit etwa als eine neue Thatsache angesehen und behandelt werden, welche weitere Forderun- gen für den gewollten, ausgesprochenen und nah wie vor fest im Auge behaltenen Zweck der Steuerreform in den Einzelstaaten zurück- zuhalten geeignet wäre. Die verbündeten Regierungen haben {ih also in Folge dessen sagen müssen, daß sie ihrem eigenen Plane untreu würden, gegen ihre Pflicht handeln wüxrten, wenn sie die schon ein- geleitete Reform der Brausteuer eiwa niht sofort weiter verfolgen und den Geseßentwurf wieder einbringen würden.

Dem ift nun aber der Einwand entgegengestellt von der einen Seite: man müsse erst abwarten, welche Erfolge die bereits be- willigten Finanzgeseße haben würden, welche Mittel se aufbringen würden und welche Steucrerlasse davon in den einzelnen Landtagen sich zeigen würden, von der anderen Seite: man dürfe überhaupt auf weitere Steuererhöhunrgen nicht mehr eingehen, es seien die Ver- sprechungen der Steuererlasse, die dagegen gemacht wären, unerfüllt geblieben und würden es auc ferner bleiben.

Der erstere mildere Einwand, der wesentlich auf cine Ver- tagung der Sache hinauskommt, redet das Wort einer langsameren, stückweisen Durchführung der Steuerreform, während doch von der- selben Seite früher dafür plaidirt worden ist, in mözlichst großem Stile möglihst {nell und umfassend das Werk in Angriff zu nehmen und durchzuführen. Das ist auch heute der Stand- puntt der verbündeten Regierungen und ih glaube, der rictigere, der von der Mehrheit aller Betheiligten an der Steuerreform ebenfalls eingenommen wird.

Der andere radikalere Einwand negirt im wesentlichen die wei- tere Durchführung der Steuerreform; denn ohne eine weitere Er- höhung der indirekten Steuern ist sie niht durchführbarz die bloßen Ausgabeersparnisse, wie wei: sie auch im Sinne der Herren, die den Einwand erheben, getrieben werden könnten, selbst wenn sie das- jenige mit erfassen sollten, was als unentbehrlih anzusehen ift, würden ute die Summe ergeben, welche erforderlih wäre, um das Werk der Reform der direkten Steuern in den einzelnen Staaten durch- zuführen. Der Einwand fstüßt sich auf die schon an- gedeutete Behauptung, daß die Versprehungen, auf die hin man die Steuererböhungen bewilligt habe, unerfüllt geblieben seien und unerfülit bleiben würden. Ich habe {hon einmal Gelegenheit genommen, diese Auffassung als eine irrige zu bezeihnen und i muß dies heute wiederholt hervorheben. Wenn wirklich einzelne ge- shriebene oder gesprohene Säße zu der Auffassung Anlaß bieten, eine folde Wortinterpretation zulassen könuten, herausgelöst aus dem Zusammenhang des Ganzen, so würden eben so viele andere Säße geltend zu machen sein, die klarer darthun würden, daß es ih um Versprehungen überhaupt und um solhe autscließlihe Ver- sprechungen für die Steuerreform nicht gehandelt hat.

Meine Herren! Es i ja ganz selbstverständlich, daß weder die verbündeten Regierungen in ihrer Gesammtheit noch eine einzelne Regierung für sid in der Lage ist, Versprechungen dieser Art zu ertheilen; sie konnten hier nur in ihrer Gesammtheit und jede einzelne für sich das Ziel bezeichnen, welches sie demnächst mit den flüssigwerdenden nund zu verwendenden Mitteln erstreben wollten und zu erreichen hofften. Das ift gesehen. Es ift dabei als selbst-

. verstäntlich vorausgeseßt, daß nicht der einseitige Wille der Regierungen genügen könne, dieses Ziel wirklich zu erreichen, sondern daß es dabei auf außerhalb liegende Umstände und auf den çuten Willen. anderer Faktoren überali ankommt. Nun find folde Umstände ja ganz ersichtlih vorhanden, welche hindernd einwirken müssen, sobald in den einzelnen Staaten das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht vorhanden ift, sobald diese Staaten mit Defizits zu kämpfen haben ; denn das liegt ja auf der Hand, daß, ehe man an die Erlasse von Steuern denken kann, man doch die vorhandenen Defizits decken muß, daß, fo lange man noch Anleihen aufnehmen muß, um einen Etat zum Abschluß zu bringen, man füglih nicht in demselben Augenbli auch noch zu Steuererlajsen übergehen kann.

Wäre dies Alles nicht ausgesprochen worden, meine Herren, so würde ih doch annchmen, daß es in loyaler Weise von allen Seiten eigentliÞ als eine stillschweiaende Vorausseßung hätte betrachtet werden müfien, aber der Herr Reithskanzler hat hier von dieser Stelle au diesen Umstand des nahdrücklichsten selbst hervorgehoben, so daß jedes Mißverständniß irgend eines anderen Saßes nach dieser Rich- tung hin völîig ausgeschlofsen ist. Er hat ausdrücklih erklärt: wir wollen nit einen höheren Ertrag, wir wollen nit eine finanzielle Mehreinnahme haben, insoweit niht der Reichstag und die Landz¿age mit uns die Nothwendigkeit anerkennen und neue Ausgaben votiren, für welche die Mittel beschafft werden müssen. Der Herr Reichskanzler hat damit ganz zweifel- los die Einschränkung hingestellt für das Ziel der Steuerreform, sei es der Zeit nah , sei es dem Umfange nach gegenüber den neu zu bewilligenden Summen aus den indirekten Steuern.

Es ist nun , wie ich glaube von dem Hrn. Abg. Richter selbst,

: i Im weiteren Ver- gestrigen (16.) Sißung trat der Reichstag Berathung ‘des Geseßentwurss wegen Er- Die Debatte wurde vom Unter - Staatssekretär

in den einzelnen Staaten- Deutschlands gehalten worden, und er hat dabei, wie ih glaube, den Beweis {on geführt, daß von einem solchen Zustande in diesen Staaten, der es gestatiet, die flüssig ge- wordenen Mittel ohne Weiteres zu Steuererlassen zu verwenden, leider noch nit die Rede ist. Jch glaube also aud nit weiter hierauf von .. meinem Standpunkt eingehen zu müssen. Die Herren, welche eben erst mit dem Abschluß des preußi- schen Staatshauëhalts - Etats fertig geworden find, werden das auch ohne Weiteres bestätigen, daß die Lage dieses größten Glie- des des Bundes in finanzieller Hinsicht auh noch keine solche inzwischen geworden ist, welche eine unmittelbare Verwendung aller der auf dem Wege der indirekten Steuern flüssig gewordenen Mittel zu Steuererlassen ermögliht. Das Ziel aber, ih wiederhole es, ift un- verändert von der Regierung festgehalten, es ist also nichts3 natür- licher, als daß, nachdem die vorjährigen Bewilligungen geringer aus- gefallen find, als man sie zunächst gefordert hatte, nachdem auf Rec- nung diefer Bewilligungen theils die Deckung von Defizits zu über- nehmên gewesen ist, theils neue Ausgaben, die im Verein mit den Parlamenten der einzelnen Staaten als unaufschieblich und -noth- wendig anerkannt sind i sage, es ist nah alledem das erste hauptsählihste Motiv für die Einbriagung dieser Vorlage, mehr Mittel zu gewinnen zu dem im vorigen Jahr bezeichneten und näher ausgeführten Ziel der Steuerreform. ch erlaube mir nun zu dem zweiten Hauptmotiv der Vorlage

überzugehen, welches im Auge hat, die im Artikel 35 der Verfassung den Bundesstaaten gestellte Aufgabe: darnach zu streben, die Ge- seßgebung über die Besteuerung des Branntweins wie des Bieres in Uebereinstimmung zu bringen. Jch weiß es wohl, meine Herren, es ist die Uebereinftimmung der Geseßgebung über diese Steuer, nicht das s{ließlihe Endziel, um das es si handeln kann; das Endztel liegt darin, auch die ökonomishe Gemeinschaft in Bezug auf diese Steuer dereinst zu erreihen. Aber es ist mit dem Schritte der Gleihmachung der Gesetzgebung doch immerhin ein erster Schritt ethan, etwas erreicht, wenn auch noch bei weitem nicht die Haupt- ache, geschweige denn Alles. Es wird aber füglich als eine cura - poskerior angesehen werden können, wenn die Gleichheit der Gesetz- gebung erzielt ist, dann die weiteren Wege zu ermitteln und vorzubereiten und zur gegebenen Zeit zu beschreiten, welche zur vollständigen Gemein- {aft führen können. In der vorjährigen Generaldebatte über die beiden Brausteuervorlagen hat dieser Punkt zu einer umfassenden Erörterung geführt, welche die Standpunkte der verschiedenen Parteien in dieser Beziehung ziemli klar gelegt hat. Ich kann mich daher darauf be- \{ränken, nur daran noch zu erinnern, daß viel kühnere: viel aus- sichtslosere Träume, als die, die leßten Zollshranken in Deutsci land fallen zu sehen, wirkli realisirt worden sind, daß viel größere, an- scheinend unüberwindlihe Schwierigkeiten wirklich überwunden wor- den sind, und daß wir deshalb kein Recht haben, aus den Scbrwoierig- keiten, die wir jeßt mit der Erreichung des Zieles der vollständigen Gemeinschaft in Bezug auf die Getränkesteuer noch verbunden sehen, aus diesen Schwieri gkeiten einen Einwand herzuleiten gegen den ersten jeßt möglihen Schritt der Annäheruna unseres Steuersystems an das N ia Ben Staate Süddeutschlands bestehende System, an das ayerifsche. Ich möchte mir nun noch erlauben, einen Einwand zu berühren, der auch im vorigen Jahre {hon von Solchen erhoben worden ift, die an und für sih als Freunde des vorliegenden Gesetzes zu bezeih- nen sein dürften, ein Einwand, der in dem vorbereiteten Berichte Ihrer Kommission dahin formulirt worden ist, den Herrn Reichs- kanzler zu ersuchen, in der nähsten Session einen Geseßentwurf, be- treffend die Erhöhung der Branntweinsteuer vorzulegen. Der Einwand also, daß man mit der Brausteuer allein nicht vorgehen könne und solle, sondern daß man rur mit der Brannt ein- steuer zusammen vorgehen könne. Jch knüpfe da zunächst an das Ziel, was ih eben bezeihnet habe als die Annäherung an Süddeutschland. Es würde seltsam sein, wenn man in dem Augenbli, wo man mit vollem Bewußtscin eine in der Verfassung auferlegte Verpflichtung, zu“ #ireben nach einheitliher Gesetzgebung, auf deri einen Punkt zu erfüllen suchte, auf dem anderen \ich grade entgegen- geseßten Bestrebutigen hingeben wollte. Das wäre aber der Fall, wenn wir jeßt an eine Erhöhung der Branntweinsteuer herangehen würden, jeßt, wo die Gesetzgebung der süddeutschen Staaten in der Art reformirt wird, daß fie sih dem Zustande, der in Norddeutsh- land gilt, zum Theil nähert, zum Theil identish mit demselben wird. Im vorigen Monat is in Bayern eine Geseßgebung in dieser Be- ziehung zum Abschluß gelangt, welche die Branntweinsteuerfrage für dieses Land im Wesentlichen so gelöst hat, wie sie in Norddeutsch- land seit längerer Zeit besteht. In Baden ist eine Erhöhung der Branntweinsteuer beschlossen worden, die auf das Doppelte des bis- herigen Erträgnisses hinauëgeht, damit allerdings noch erheblich zu- rüdbleibt hinter dem, was bei uns erhoben wird, welche aber zu- glei die Aussicht gewährt, daß damit weiter vorgegangen werden wird. Wäre aber auch eine solche Nücksiht auf Andere nicht zu nehmen, so würde die e der Branntweinsteuererhöhung bei uns au aus selbständigen Gründen immerhin noch eine andere Beurtheilung be- dingen, als sie in jener Resolution Ihrer Kommission erfahren hat. Eine Vorlage wegen Erhöhung der Branntweinsteuer ist nit gemacht worden und kann nicht gemacht werden. Es ist das eine sehr s{chwierige und keineswegs lef! spruchreife Frage. Jch lasse dahingestellt, wie weit das Bedürfniß einer Reform dieser Steuer als vorhanden anzuerkennen sein wird. Die Wege dazu, das Maß dessen ist jedenfalls im Augenblick nicht zweifellos festgestellt. Es wÜürde ein sehr bedenkliher Schritt sein, der nach vielen Seiten hin unbere{enbare Folgen für unseren Nationalwohlstand herbeiführen könnte, wenn man da mit einer Erhöhung vorgehen wollte. Fch glaube nur an das noch kurz erinne:n zu dürfen, was in dieser Be- ziehung bei der Generaldebatte des vorigen Jahres über den Etat, wo die Frage auch {on angeregt wurde, Seitens des Hrn. Abg. Dr, Lucius in ausführlicher Weise hier im Hause vorgebrat ift. Wenn die Sache nun aber so liegt, daß in Bezug auf die Branntweinsteuer ein Beschluß für jeßt unmöglich zu Stande kommen tfönnte, wenn wird anerkennt werden müssen, daß die Erhöhung der Branntweinsteuer in keiner Weise innerlich zusammenkängt mit der Erhöhung der Brausteuec dann glaube ich, darf ih denjenigen Herren, welche der Erhöhung der Brausteuer an sich nicht abgeneigt find, welche fie als eine zweckmäßige und an sich gerechtfertigte Maß- regel ansehen, die Bitte an das Hcrz legen, das Cine nicht um des Andern willen zu vertagen oder abzulehnen. Jch folge darin gern den Ausführungen, die der Hr. Abg. Richter an einer anderen Stelle gemacht hat, als er sagte: es mag in der Politik zulässig erscheinen, Staatsmänner dilatorisch zu behandeln, aber- es wäre das Aller- verkehrteste von der Welt, einen großen Industriezweig dilatorish zu behandeln. Nun, meine Herren, das würden Sie aber thun, wenn Sie blos um einer taktishen Frage willen, um der Rücksicht willen, daß Sie nicht gleichzeitig eine von Ihnen in Aussicht ge- nommene Erhöhung der Branntweinsteuer erlangen tönnten, die jeßt mögliche, vollkommen spruchreife Lösung der Brausteuerfrage hinaus- s{öben. Deshalb hoffe ih, daß auc von dieser Seite ein Wider- stand gegen die Vorlage nicht geübt werden wird. : Der Abg. Freiherr von Soden erklärte sich gegen die Vorlage. Was die aus diesem Gescß gehoffte Vermehrun der Einnahmen des Reichs betreffe, so würden dieselben do nicht sämmtlichen Bundesstaaten, sondern nur denjenigen zu Gute kommen, welche in der Getränksteuergemeinschaft sih be- fänden. Das Bedürfniß nah Vermehrung der Einnahme sei aber in allen Staaten gleihmäßig vorhanden; er könne das um so mehr bestätigen, als er hierher unmittelbar aus dem bayerischen Landtage gekommen sei und auch dort dieses Be- dürfniß si sehr stark geltend gemacht habe. Nach den Aus- führungen des Unter-Staatssekretärs sollten die Mehreinnahmen des Reichs thunlichst schon in diesem Jahre erreicht und nicht erst auf die vollen Wirkungen der Zolltarifresorm 16 wartet werden. Dagegen möchte er hervorheben, daß die

in, der, Etatsberathung eine Umschau über den Zustand der Finanze:

dur die Börsensteuer; mit dieser werde ein Etwas getroffen, welches das Gentrum der Steuer {on längst hätte unter- werfen wollen und was ein viel geeigneterer Gegenstand der Besteuerung sei als das Bier. Die Brausteuer solle eine Konsequenz der Zollreform sein, das bestreite er auf das Allerentschiedenste. Durch die Helorm habe man nicht nur Mehreinnahmen, sondern auch Schuß für die heimische Jn- dustrie schaffen wollen: mit dem vorliegenden Entwurf geschähe das Gegentheil. Mit der Einführung dieses Gesehes werde die Brauindustrie höchst woahrscheinlich aufs Tiefste geschädigt werden. Die Motive sprächen sich freilih nicht deutlich dar- über aus, wer die M eetastung tragen werde; dieselben nennten bald die Produzenten, bald die Konsumenten als Träger. Seien es die ersteren, so würde daraus ein großer Nachtheil nicht blos für die betreffenden Jndustriellen, sondern für alle dabei Betheiligten entstehen. Nach einer ihm zugegangenen Eingabe sei die gegenwärtige Rentabilität von 51 Aktienbrauereien 4,9 Proz., bei dem großen Risiko eine sehr mäßige Verzin- sung! Die Petenten behaupteten, daß nah den Bestimmungen des Geseßes die Rente auf 1,65 Proz. herabgehen würde ! Sollte dies wahr sein, so müßte dieses Faktum allein {on die Ablehnung rehtfertigen. Zudem arbeiteten die Süddeut- {hen mit viel geringerem Anlagekapital, besseren und billigeren Materialien, der Konsum sei dort viermal so groß als in Norddeutschland; es sei also klar, daß bei doppeltem Verbrauch der Nußten bei einem Hektoliter Bier nur halb so groß zu sein brauche. An anderer Stelle der Motive sollten die Kon- sumenten den Mehrbetrag der Steuer aufbringen, der Preis also in die Höhe gehen. Nun sei in Bayern freilih der Preis viel geringer als im Norden, aber troßdem würde der Konsum abnehmen und den wünschten do alle vermehrt zum Nachtheil des Branntweinkonsums ; jedenfalls stehe fest, daß, möge der Produzent oder der Konsument die Steuer be- zahlen, nit blos eine Verminderung der Konsumtion, sondern

au ein Schaden fürdie Landwirthschaft beim Bau von Hopfen

und Gerste, sowie bei der Verwendung der Brauereiabfälle ein-

treten werde. Den erwarteten finanziellen Effekt anlangend,

so werde der höhere Anshlag {hon deshalb nicht

herauskommen, weil die höhere Steuer auch den Kontrol-

apparat komplizirter und theurer machen würde, wie auch die

Zahl der Beamten beträchtlih erhöht werden müsse. Dieser

Uebelstand werde besonders in Norddeutschland sehr fühlbar werden, da dort die Braustätten viel weiter auseinanderlägen. Die schärfere Kontrole sei mit sehr großer Belästigung der Betheiligten verbunden, und während jeßt die Motive das leßtere leugneten, sei 1872 in einer ähnlichen Vorlage das Gegentheil behauptet worden. Die Bezugnahme auf Art. 35 der Verfassung treffe die Sache nicht, derselbe sprehe nur von Uebereinstimmung in der L O was aber die Regie- rung wolle, gehe viel weiter, sie wolle niht blos Gleichheit der Besteuerung, sondern wolle den Ueb rgang der Einnahmen aus dieser Steuerquelle an die Reichskasse. Jm vorigen Jahre habe der Abg. von Schmid (Württemberg) von seinem württembergischen Standpunkte aus erklärt, er könne sih auf dieses Ziel nimmermehr einlassen; er erkläre heute von seinem bayerischen Standpunkte aus das gleiche; erinnere aber auch daran, daß bei der vorigen Berathung die Avgg. Richter (Meißen) und Uhden geäußert hätten, das Nei | könne ganz wohl auf diese Einnahmen . verzihten. Bayern habe ganz neuerdings den Malzaufshlag von 4 auf 6 A erhöht, und wenn die Motive sagten, daß vom 1. Januar 1882 der Say wieder 4 4 betragen würde, so sei das, wie er in Ueb.r- einstimmung mit allen auch dem bayerischen Landtage ange- hörigen Mitgliedern bezeuge, ein entschiedener Jrrthum. Wenn auch ein dahingehender Antrag angenommen sei, so sei doch zu seiner Verwirklihung kaum Aussicht, wenn nicht ganz be- deutende Veränderungen in den Verhältnissen einträten. Sehr auffallend sei, daß die Reichsregierung die Resolution, betref- fend die Erhöhung der Branntweinsteuer, gar nicht beachtet habe. Der Abg. von Bennigsen habe am 17. Mai 1879 gesagt, wenn man eine Erhöhung der Biersteuer wolle, könne und dürfe man sie niht beschließen ohne Zusammenhang mit der Erhöhung der Branntweinsteuer. Er hoffe, daß der ge- nannte Abgeordnete noh heute vollkommen auf diesem Stand- punkt stehe. Es könne geradezu als eine Lebensfrage für einen großen Theil Preußens bezeihnet werden, daß an der bestehenden Branntweinbesteuerung nichts geändert werde. Empfehle sich also eine Erhöhung der Brannt- weinsteuer für jegt niht, so ziehe er daraus für sih den Schluß, daß eine Erhöhung der Bierbesteuerung sich auch nit empfehle. Er sei zugleich mit dem Abg. Windthorst darin einverstanden, daß eine einseitige Erhöhung der Biersteuer eine Vermehrung des Branntweingenusses be- deuten würde. Bei der Einführung des neuen Branntwein- steuergeseßes sei übrigens niht die Absicht gewesen, nach Art. 35, wie der Unter-Saatssekretär Scholz meine, der Ein- heit der Besteuerung in Deutschland näher zu kommen, wie au der bayerische Finanz-Minister von Riedel am 16. Februar d. «3. ausdrüdcklich hervorgehoben habe. Jn Bayern werde ih weder ein Ministerium noch eine Volksvertretung jemals finden, welche in der Lage sei, auf diese Reservatstellung, auf das selbständige Reht der Einnahme aus dieser Ouelle zu verzihten; Bayern würde dadurch nicht blos einer großen Einnahme verlustig gehen, sondern auch Unordnung in seinen Staatshaushalt bringen, der auf diesen Einnahmen zum großen Theil beruhe. Aus allen diesen Gründen empfehle er die Ab- lehnung dieser Vorlage! Der Abg. Fürst von Haßfeldt-Trachenberg konstatirte, daß dic Vorlage einen Fortschritt auf dem Wege der begonnenen Steuerreform bezeihne, Leider würden die voraussihtlichen Erträge aus der Erhöhung der Brausteuer zuzüglih der Er- träge aus den neuen Zöllen wohl noch nicht hinreichen, um erhebliche Ueberschüsse an die Einzelstaaten verweisen und Steuererlasse eintreten lassen zu können. Aber es sei doch wenigstens ein Schritt weiter, wenn er au glaube, daß die Steuerreform hiermit noch nicht abgeschlossen sein werde. Durch die Annahme dieses Geseßes werde seines Erachtens noh nicht ein Präjudiz geschaffen für die Einheit der Zoll- erhebung. Der Entwurf schlage 4 / pro Centner vor, das sei eine Verdoppelung der bisher in Deutschland geltenden Säße. Die vorjährige Kommission habe 3 A beantragt. Wenn auch der Preis des Malzes um die Hälfte erhöht werde, so bleibe noch immer ein Verdienst von 2 # pro Hektoliter. Die Berliner Verhältnisse könne er natürlich als normale

nicht betrahten. Auch in Bayern bestehe bereits der Saß von 4 f Steuer pro Hektoliter Malz; troßdem sei die Brauindustrie dort die blühendjie. Er verkenne nicht die wesentlihen Mängel, die dieser Entwurf habe. Der Branntweinkonsum stehe im umgekehrten Verhältniß zum Bierkonsum in Deutshland,

Vermehrung sehr viel entsprechender zu erreihen sein würde

und troß der Ausführungen des Unter-Staatssekretärs Scholz

wundern, daß die Regierung es unterlassen mne e Vis Hause gleichzeitig mit diesem Entwurf einen Geseßentwurf vorzulegen, durch welchen der Brannt- wein einer höheren, und zwar einer wesentlich höheren Steuer unterworfen werde. Die Regierung hätte die Resolution, welche die Brausteuer-Kommission des vorigen Jahres be- lossen habe, berüdsihtigen sollen, wenn er au glaube, daß [2 Unterlassung in wohlmeinender Absicht für die Landwirth- saft in den nordöstlihen Provinzen Preußens geschehen sei. Er verkenne nicht, daß die Spiritusbrennerei für die nord- östlihen Provinzen geradezu eine Lebensfrage sei und daß viele Güter ohne diesen Nebenbetrieb zurückgehen würden. Wollte man aber diesen Weg nicht einshlagen, so hätte man u demselben Resultat einer vermehrten Besu des ranntweins gelangen können, wenn man die Schanksteuer angenommen hätte. Das sogenannte Einfachbier, welches für den norddeutschen Landarbeiter ein ebenso gesundes wie wohl- thätiges Getränk sei, wünsche er von der Steuererhöhung nicht betroffen zu sehen. Dieses Bier werde innerhalb Norddeutsch- land zum Preise von 6 #4 pro Hektoliter verkauft, ein Preis, bei welchem der Brauer fast gar keinen Verdienst behalte. Einzig und allein sei dieses Getränk geeignet, ein Gegen- ewicht gegen den übermäßigen Genuß des Branntweins zu ilden. Er A LDEIUnd dex Vorlage an eine isfion von 14 Mitgliedern. / : Ea v4 Abg. Dr. Mendel bemerkte, die Hoffnung, daß diese Vorlage das Schicksal der gleichen vorjährigen theilen werde, sei durch die Ausführungen der Vorredner bedeutend gestärkt worden. Dieses Resultat sei aber auch nach den früheren Verhandlungen im Reichstage über diesen Gegenstand voraus- Tiber gewesen. Die Abgg. von Bennigsen und Freiherr von Schorlemer-Alst hätten sich im vorigen Jahre auf das Entschiedenste gegen die Erhöhung der Biersteuer ohne gleich: zeitige Jnangriffnahme der Branntweinsteuer ausgesprochen. Hoffentlich ständen die Herren heute au noch auf demselben Standpunkte. Für die Konservativen habe der Abg. Freiherr von Minnigerode 1875 erklärt, daß er die Biersteuer nur aus Mangel an dem Besseren, der Tabaksteuer, annehme; da der- selbe diese jeßt in reichem Maße erhalten habe, würde er ih offentlich von dem Schlechteren fernhalten. Die Motive der P lieura für die Erhöhung der Biersteuer seien, obwohl abge- lagert, doch nicht stärker geworden. Da der bayerische Landtag und der bayerische Finanz-Minister ausdrücklich erklärt hätten, daß von einer Branntwein- und Biersteuergemeinschast absolut nicht die Rede sein könne, so sei der Artikel 35 der Verfassung nur eine Folie für die beabsichtigte Steuererhöhung. Wenn ferner von fortschrittlicher Seite shüchtern ab und zu darauf hinge- wiesen worden sei, daß die Finanzreform doch nicht blos in der Annahme neuer , sondern auch im Erlaß alter Steuern bestehen sollte, so habe die rehte Seite dieses Hauses immer erwidert, man sollte erst abwarten, ob die bewilligten neuen Steuern nicht einen Steuererlaß ermöglichten. Nun bitte er, erst abzuwarten, bis erst in einer Beziehung, wenn au nur ein kleiner Erlaß in Folge der neuen Steuern ermöglicht sei, dann könne man ja über die weitere Durhsührung der Finanz: reform sprechen. Die billigere Gerste, der gute Hopfen, die billigen Braumeister in Bayern ließen dort eine höhere Brausteuer viel leichter extragen als in Norddeutschland ; darum dürfe man dem Hause dies Beispiel nicht anführen. Die Rentabilität der norddeut- {chen Brauereien lasse sich zwar an den Aktiengesell} haften schwer be- messen, weil man nicht wisse, was diese in der That werth seien. Aber es sei in einer Eingabe an den Reichstag berech- net worden, daß im Rathskeller zu Berlin an Miethe, Gas und Steuer auf den Hektoliter 16 4/6, im Ausschank von Scultheiß 12,10 4, im alten Rathskeller zu Stettin 15,10 M, dagegen im Maximiliansbierhaus in München nur 1,60 M, im „Kranih“ zu Nürnberg 2,10 s kämen. Dieser Unter- schied liege einestheils an dem größeren Konsum in Bayern, da die Generalkosten dieselben seien, wenn ein Mann 10 oder wenn «œ 2. Seidel trinke, andererseits in der dürstigeren Ausstattung der Bierwirthschaften in Bayern. Daß die Erhöhung der Brausteuer in Bayern gar kei: nen \{ädlihen Einfluß gehabt habe, sei gar nicht erwiesen. Der Konsum sei zwar troß derselben gestiegen. Es frage si aber, ob sich nicht ein großer Theil der Bevöl- kerung Bayerns in Folge der dur die erhöhte Steuer ver- theuerten Bierpreise dem Branntweingenuß zuwende, während das Biertrinken nur den wohlhabenderen Klassen vorbehalten bleibe. Nur so sei es zu erklären, daß der Branntweingenuß in Bayern von 3,7 auf 5,8 1 pro Kopf gestiegen sei. Un- zweifelhaft werde der Konsument die Erhöhung der Steuer tragen; die in Stuttgart eingeführte städtishe Abgabe von 65 -Z pro Hektoliter Bier habe dort das halbe Liter um 1 H, das Hektoliter um 2 #6 vertheuert. Wenn also alle jür die Erhöhung der Biersteuer angeführten Gründe nit stihhaltig seien, so sei dieselbe andererseits aus Gründen der Sittlichkeit verwerflih. Der Branntwein sei erfahrungsmäßig der s{limmste Feind des geistigen und körperlichen Wohls des Menschen und das Bier das beste Bekämpfungsmittel des Branntweins. Die bedeutendsten Aerzte hätten konstatirt, daß das Allgemein- befinden mit der Steigerung des Bierkonsums zu-, mit der Steigerung des Branntweinskonsums abnehme. Auch die Statistiker der deutschen Krankenhäuser wiesen nur zu sehr den shrecklihen Einfluß des Alkoholismus nah. Die Auf- nahme solcher am Delirium tremens Leidender Kranken in die Krankenhäuser gebe einen gewissen Maßstab über die Ver- reitung der Trunksucht in den ärmeren Schichten der Bevöl- kerung. Nun habe dieje Aufnahme in den größten Kranken- häusern Berlins, Charité, Baracktenlazareth und Friedrichshain 1875 479 Personen, 1876 474, 1877 472, 1878 457 umfaßt. Bei einer Vermehrung der Bevölkerung um 10 Proz. habe die Zahl der an Trunksucht Leidenden also abgenommen. Berlin verdiene also den s{chlechten Ruf niht, den man ihm gewöhnlih imputire. Dasselbe Resultat ergäben die Zahlen aus einer Reihe Krankenhäuser anderer Städte. Jn Königsberg habe die Zahl 1875 144, 1876 165, 1877/78 167, 1878/79 147 betragen, also auch dort n Zu- nahme der Bevölkerung cine Abnahme der Trunksucht, soweit sie den Branntwein betreffe. Jn Hamburg sei nah einem ihm vorliegenden Bericht die Zahl der am DPelirium tremens Erkrankten in den leßten Jahren ziemlih konstant gewesen. Die Ursache dieser Verminderung der Trunksucht sei nur die Einführung des Biers als Getränk in immer weiteren Kreisen des Volks. Er müsse darum die Tendenz der Vorlage als eine solche bezeihnen, welche ethishen und sanitären Funda- Lene E widersprehe, und bitte sie deshalb abzu- eynen. l E E A E A Si Hierauf ergriff der Bevollmächtigle zum Bundesrath, Direktor im Reihs-Schayamte Burchard das Wort:

wendungen vor Theil auf wirth\{aftlihem und ethishem Ge mich zunäcft gegen die leßteren Einwendungen in der 1Martsten Form ausgesprochen find. Man ha

die Tenden e beretleitet aeben aus der oft wiederholten und au

8gesyrochenen Behauptung, daß ein größeres Maß des

mediss E den Genuß des Bieres vermindere und umge- kehrt, daß, wenn vermindert werde. : enge Ae putien Hes i ube, viele (

ate A mie 08 beistimmen in so weiten Grenzen entschieden übertrieben. Meine Herren, ich glaube, würdigen, se [ k Deersaudes, bee IäadliGen und s\tädtishen Bevölkerung ins fassen. Es ist ja richtig, sonders solche Distrikte betrachten, Mengen get völkerung solches Bier, Libtests ei t nit die Aufgabe i i j L in zu aven Zwecken, namentlih das Wasser zu erseßen, den Durst zu löschen, Zwecken genossen, als zu genuß dient. Duitritle licher Weise Aabrhast is nahrhaft wäre. gerade zu den A A y ausgehen Tônnen, wenn (

E e eite ift, eintritt, daß dann der Branntwein- erheblich stärker werden würde.

genuß

i dem Vorschlage, L L ften ins Auge N Kreisen mit dem Branntwein in Kon-

kurrenz treten könnte? Es ist in der Vorlage den besseren Sorten Bier die jeßige \caft mit 1 S pro Liter lastet; sich auf 2 ch§ pro Liter beziffern. die Steuer nur etwa mit der Hälfte.

erhöhung f

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zunimmt a

Für! {en Ver

mitteln.

liter Bier berg, dem

man nur geltenden

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gewesen.

Meine Herren! L }Gegen die , Vorlage sind mannigfache Ein-

worden,

auch

dazu

i; Liter, das i ( : E p ai E bin daß im Detailverkauf {ih diese

i i in wi l

vierfabe erreichen kann, abcr immerhin wird doch in der Rege

as a4 verhältnißmäßg geringer Betrag herauskommen , Folge der Steuererhöhung auf die Flasche Bier entfällt.

Ich glaube deshalb, daß die

erheblichem Maße, dahin wirken kann,

weinkonsum È Wenn auch Ausschreitungen kommen, fo wird es doch nur dur

egeln gelingen können L t ber Brälinkcelädennß id vermindere und der Biergenuß zunehme.

Beide Getränke befriedigen ganz verschiedene Bedürfnisse. Ich meine nun, daß die Erhöhung Forderung der Gerectigfkeit ist Das Bier gehört nicht

in einer Weise mit zeichnen fann,. anzuführeu.

ägt die Steuer ca. 2,53 4, in Baden ungefähr 2,12, in Elsaß- A tinden und Frankreich ungefähr 2,22 , in den Vereinigten Staaten 2,71, in Großbritannien 3,38 und in Oesterreich-Ungarn nach dem Wortlaute 4,34 4, ein Betrag, welcher sich nah der Art der Steuererhebung in dem leßtgenannten Lande etwa auf 3,80. vermindert. Lieviles Sietdal st tedri euerbelastung selbst 1 Beribuer nah dem Vorschlage etwa um die Hälfte crhöht, kommt

i in anderen Ländern auferlegt sind. ' N ia Psteine Herren, diese Thatsache ist dod gewiß auch zu ena ih gebe gerne zu, daß man das eigene Steuer- und Zollsystem nich absolut gestalten R und darf an

deren Ländern, abec wenn man fragk: l Biex ein geeignetes Steuerobjekt, so muß man Umschau halten, wie es in anderen Ländern gehalten wird, und ih glaube,

i Ü u der i De o ala Ae reidietes Objekt für eine ausgiebige Besteuerung an- kannt worden ift.

ine Herren! Jch möchte nun aber auch noch auf einen an- Lcéés D Vinrecisen. Ich habe vorhin gesagt, das Bier gehört nicht zu den absolut nothwendigen Nahrungsmitteln, es giebt P tavengs, mittel, die zweifellos noch viel nothwendiger find. Das E i nothwendiger, ebenso auch wohl Fleis und jedenfalls S alz. Wir haben im vorigen Jahre wenigstens bei der Einfuhr eine Steuer auf das Getreide und auf das Fleisch gelegt,

Wenn nun diese nothwendigen Nahrungsmittel mit

so

Biersteuer erhöht, hei L ltend gemacht, die

at nun gelten j :

s due Erhöhung, wie sie vorgeschlagen wird. \{chwer, si ein sicheres Bild zu machen, Belastung des Bierverbrauchs zurückwirken jenes Gewerbes,

auf Bayern hin, ; man bis jeßt \{chon bis

erhöht worden um die

öhe entwidelt. Aehnlich liegen aber auch die Verhältnisse in Lereid, Ich habe mir

herigen Satze beträgt.

E E idi nöthig habe, weiter auseinander zu seßen.

Auch in Großbritannien if die Bierproduktion auf einer sehr großen öhe angelangt.

wohl Ane seie ub ine L i an j

E ireenta a Lelteagen muß, die Mg Var ea wi der Industrie

zu heben, wenn (

lid den \{lecht geleiteten,

der A falz ist das Bier bis zum

nanzieller Natur, zum iete liegend. Ich will richten, weil sie ja

die Vorlage wäre irrationell, unmoralisch, oder

efaßt werden. Es der Vorlage könnte \o aufgefaß eite

braht worden, zum Theil

gesagt,

i höôbe, der Branntweingenuß A F D O eis worden, daß eine beiden Getränken bestände. Dies ift der Herren aus dem hohen Hause

man muß, um die Sache der einzelnen Distrikte ‘des e wir die ländlihe Bevölkerung und de-

etaad wo der mes in S wird, daß neben dem Branntwein von der De-

L See e wird, aber doch im Allgemeinen nit welches dem Brann Aires zu atn ne in di enden getrunken wird, -

wes e A Len Branntwein zu ersetzen,

die Verhältnisse

Furz und gut, es wird zu ganz anderen démichigen zu welchem der Branntwein- Wenn die östlihen und die mitileren Branntweingeauß in erheb- mit dem Biergenusse vertaushen wollten, dann ein Bier verfbandt werden, was kräftig und Aber das Bier, was dort getrunken wird, gehört und ich glaube nicht, daß Sie von eine Steuer in dem Umfange, | [l

Meine Herren ! Deuts(lands den

Denn welche Belastung trifft gerade das Bier, was in den haupt- ausgeführt, daß auf Steuer in der Steuergemeîin- se würde also bei der Erhöhung Die \s{le{chteren Sorten trifft aber Es beträgt also die Sn in der

ür jene geringeren Sorten Biers rechnungsmäßig 5

ift auf die Flasche etwa

rheblich steigern kann, daß sie das zwei-, drei-, ja selbft

der in

Steuervorlage, wenigstens nit in daß der Branntweinkonsum uf Kosten des Biergenusses.

den Branntweingenuß sind ja hauptsächlich die kflima- hâltaisse entscheidend; im Osten dient der Brannt- zum Theil zur Erwärmung und zur Belebung. bei dem Branntweingenusse vielfa vor- anz exorbitante Steuermaf-

darauf hinzuwirken, daß in solchen Gegenden

der Biersteuer geradezu eine und zwar nach zwei Richtungen hin. zu den dden N Bette N Fs ift jeßt in Deutschland in der Biersleuergeme Sie S Sterern belastet, die man als sehr niedrig be- Gestatten Sie mir, in dieser Beziehung einige Zahlen Es entfällt in der Biersteuergemeinschaft auf den Hekto- an Staatésteuer jeßt der Betrag von 0,84 f, in Württem- nächsten Lande nah Höhe der Steuer, 1,42 4, in Bayern

ih wiederhole es, wir haben eine ganz auffällig Deren, de Bieres und selbst, wenn man unsere

eincm Steuerbetrage, der zwar den in Württemberg

L sonst aber zurückbleibt hinter allen Steuerlasten,

übersteigt,

den Steuereinrihtungen in in welchem Maße ist das

man wird nah

Ansicht gelangen, daß in der That das Bier

es lastet aus r

ck im Lande produzirt wird.

che Abgabe auf dem Salz, was im Lan Abgaben beledt

(n der hat auG O due Boe tigkeit, daß man in angemessener Let

e cbOdE bie bidber lrigea Stufe gestanden hat.

li iedrigen ufe gestan „HaT.

außerordentlich nie ierindustrie werde gescbädiat

8 ift ja

tin welcher Weise eine höhere würde auf N

, wenn man sih in anderen Ländern um- g gerade da, s eine hohe Bierbesteuerung e in Geltung ist, das Brauereigewerbe auf einer sehr hohen der Entwicelung sich befinde. Ich weise zunächst es liegt uns ja am nächsten, dort hat zum 1. November 1879 eine Steuer vorges{lagenen gleihkam, die Steuer Hälfte des Betrages; gleichwohl Biererzeugungsindustrie zu einer sehr großen

erscheint es

findet man,

die der hier

die bayerische

vorhin auseinander zu seßen erlaubt, daß das E g E N E vaade Sleihwo at unter eser

A eine so hohe Stufe er-

rreih die Abgabe Bierindustrie

Fh meine also, daß die Furcht, unter der Er-

i te unsere inländishe Industrie leiden, ne E Fen sogar der Ansicht und möchte daß gerade eine Erhöhung der

ielleiht einzelnen Etablissements, nament-

P Allleten is gerade förderlich sein wird. Ich

hier besonders hinweten L L O s i eziehung sehr é

a A A Ver p L Juli 1878 von jeder Abgabe feei

einzugeen Be von dem worden sind. : [ lung der Rentabilität der Bierproduktion mu auf die Aktienfabriken. r gestellt und daraus nagewiesen, der Aktienfabriken mit circa 43°%/. 2 Unternehmungen, so ist es namentlich ganz hervorragend von Bedeutung, vehmens steht, ob das Unternehmen ob hohe Kosten bei der Einrichtung verhältnißmäßig geringere. Etablissements und in S o r finden,

öhere Erträge geliefert haben. , ; D E ist fu der Vorlage au nicht gesagt, daß die Erhöhung der

Abgeordnete : Ber Erböbung zuerst vielleiht ganz auf die Brauereien abgewälzt werde, hl a daß das Bier mit einem werden sollte,

Von diesem Zeitpunkt an bis zum 1. November 1379 hat dieses

Steuersyftem die

so da G von keiner Seite, Produzenten irgendwie ung der ) s@lebtes Resultat ergeben hat. Deshalb is es auch durchaus unbe- anstandet geblieben, 1 steuersaßze zu dem 6 #-Saße übergegangen ift.

Pfalz geherrscht und in der Vorlage,

ri Kammer gemacht worden i}, ist, va lade A : aura ch | mib e Mey, i ieses en erbesteuérun die Susewes M E von den Konsumenten noch von den beklagt worden ist, daß sich troy der exorbi- Biersteuer nach beiden Richtungen hin kein

in der

daß auc in der Pfalz von dem bisherigen Bier-

dann noch erlauben , auf einige Einwendungen

Ih möchte mir da O Gehen. ven R geltend gema dnete hat gesagt, für die Veurlhet-

Der Herr Abgeordnete hat gesag ß man zrüdgehen Er hat eine Dur{chschnittsberehnunag aus- 4 jeßt rentirte \ih die Bierproduktion Meine Herren! Wie bei allen bei den Aktiengesellschaften wer an der Spie dieses Unter- gut oder s{chlecht geleitet wird, aufgewendet worden sind oder Wenn man die gut geleiteten faßt, namentliG in Norddeutschland

4 daß sie fast sämmtlich erheblich

ins

Der

iersteuer lediglih den Fabriken zur Last fallen würde. E

hat die Vorlage \chließlich dahin verstanden,

ä il auf die Konsumenten. Aber Be e au A a 5 S pro Liter vertheuert das ist meines Erachtens in keiner Weise aus der Vor-

age abzuleiten. Wenn man viel annimmt, wird die Erhöhung pro

Liter 1 bis 3 S betragen, aber mehr fkeinesfalls.

Dann mödSte ich noch eine Behauptung klar stellen, die der Hr.

Abg. Frhr. von Soden hinsichtlih der bayerischen VerhältziFe gel- aht hat.

Me arts Bde, daß die Erhöhung der Abgabe von 6 pro Hektoliter tände. wäre De ausgesprochen, R Ta bezügliher j ins eingebracht werden sollte. ] boAniane ber jeßigen Vorlage, das bayerische Geseh den N | / betreffend, vom 31. Oktober v. I, wo im Art. 2 ausdrütlich gesag worden ist, daß von dem Hektoliter des zur Bierbereitung bestimmten

Malzes die Steuer vom

Er hat gesagt, es wäre niht richtig, was in in Bayern nur bis zum 1. Januar 1882 zu Recht be- Éx bat N Werteguns mes O L Î d orlage in der bayerild i E N ie nteag aue Dau N Ae mache nur aufmerksam au 2 Mealzaufschlag

1. Sanuar 1882 ab 4 M S [D s i im Geseze ausdrücklich ausgesprochen, day - T n 6 d an sten solle bis zum 1. Januar 1882. s mag ja die Absicht bestehen, auch in Zukunft eine Ca s Malzauf\{lags eintreten zu lassen. Vor der Hand ist Gt m Ge ep ausdrücklih gesagt, aas vom 1. Januar 1882 ab 4 Æ den gese i i ollen. : : A S Ich bescheide mich im Aligemeinen bei diesen Auseinandersezungen. J kaun nur wiederholen, daß as E Auffassung es eine Behauptung ist, die in keiner Weise erha et ist, wenn eine Erhöhung der Bierbesteuerung_ in der Getränke enen gemeinschaft auf denjenigen Betrag, wie er Ihnen vorgeschlagen E als verwerflich und unmoralisch hingestellt wird. Jch glaube ca mehr, daß es eine Forderung der Gerechtigkeit ift, daß auch u ae Gebiete der Bierbesteuerung fortan ein etwas hôheres Maß e A lastung eingeführt werde, ein Maß, welches ungefähr en E E der sonstigen Steuerbelastung bei den nothwendigen wictigen Leben mitteln, die mit Abgaben belegt Bey e e E L Der Abg. Uhden erklärte fih für die Vorlage. Sr 2 dere si, daß ass Begründung populärer Wünsche, die man sehr leiht vom ethischen Standpunkte aus bis zum leßten Bierseidel des armen Mannes begründen könne, dieser letztere noch nit, wie so vielfah im Vorjahre, in die Debatte e zogen worden sei. Da die Brausteuererhöhung einen Thei der im vorigen Jahre inaugurirten Wirthschaftspolitik bilde, so würden seine politishen Freunde derselben ustimmen. Seine Partei trete für dieselbe ein mit Rücksicht auf den Artikel 35 Alinea 2 der Verfassung. Es könne bekanntlich die Bierbesteuerung nur von Seiten der Biersteuergemeinschaft den süddeutschen Verhältnissen angepaßt werden, und das ge- \chehe durch die Vorlage, während die Branntweinsteuer- verhältnisse umgekehrt nur von den süddeutshen Staaten, wo die Steuer sehr niedrig sei, angepaßt werden könnten. Es sei mit Dank anzuerkennen, daß Bayern in Be- zug auf ven Branntwein beinahe pure das _norddeutsche Branntweingeseß angenommen habe. Es sei Ansichtssache, ob eine Steuererhöhung von 4 # pro Hektoliter Malz von den norddeutschen Brauereien und vom Bier trinkenden Publikum ertragen werden könne. Er glaube, daß eine Erhöhung von höchstens 0,66 „S pro Liter obergähriges Bier und von 1 pro Liter untergähriges Bier sehr wohl ertragen werden könne. Jn Bayern sei es wenigstens sehr gut möglich, wo die Steuer längst die von seiner Partei erstrebte Höhe habe und wo die Lokalbesteuerung in den großen Städten beinahe noch 50 Proz. der Staatssteuer betrage und -wo vom L: No- vember v. J. ab vom Staate pro Hektoliter noch 2 H, aller- dings nur bis zum 1. Januar 1882 auferlegt worden seien. Er dächte, nah diesen Verhältnissen n O wo in Wahr- heit also die Steuer 8 Á pro Hektoliter alz betrage, sei doch anzunehmen, daß in Norddeutschland eine Sieuer von 4 Á6 weder das Gewerbe der Bierbrauer noch den Biergenuß schädigen werde. Was den ethischen Standpunkt anlange, so habe der Biergenuß bisher den Branntweingenuß in keiner Weise ausgeschlossen, noch sei Aussicht vorhanden, daß ein E mehrter Biergenuß das in Zukunst erreichen werde. Der Abg. Mendel habe ausgeführt, daß troy des erhöhten Bierkonsums in Bayern dort auch der Brannt E ee i er Branntwein- 1 Tas dees Mot Das cine E n E öshen, während der Branntwein in rauhen Gegenden zu Sa a bes Körpers vielleiht auch der Völlerei diene. Er erinnere daran, daß in Berlin, wo E unshuldige Weißbier in früherer Zeit das Hauptgetränk, der Weißbiertrinker einen Kümmel airs: mit dabei gefordert habe. Es sei also {hon eine erbindung des durst- löshenden und des animirenden Getränkes vorhanden gewesen. Er wisse niht recht, wie man die Biersteuer und die Branntweinsteuer gleihmäßig und gleichzeitig regeln wolle. Während man sih mit einer Erhöhung der Biersteuer den süddeutschen Verhältnissen und damit der Einheit nähere, vermehre man diese Differenz durch eine Er- öhung der Branntweinsteuer. Seine Partei stände einer hô- Lia Besteuerung des Branntweins prinzipiell nicht entge andle sich nur darum, : 1 Böllerei ae man am besten aues eine Besteuerun e Schankstätten entgegen ‘und seine Partei habe deshal E diesbezüglichen ablehnenden Beschluß des preußischen Aae netenhauses sehr bedauert. Dagegen freue er sich über

sei.

ganz verschiedene Motive hätten.

wie dieselbe erfolgen folle.

Suli 1878 ab ist dort eine Steuer eingeführt die P E Ler in den übrigen bayerischen Landestheilen.

i i ichslan=- bsiht der Regierung, eine solhe Steuer in den Reichs! O itübien An [der Form [und ‘Höhe der jeßigen