1880 / 62 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Branntweinfteuer zu rütteln, heine ihm den eigenthümlichen Verhältnissen der Landwirthschaft in dèn nordöstlihen Pro- vinzen Preußens, wo 72 Den des deutschen Spiritus über- aupt fabrizirt werde, bedenklih. Sodann wünsche er, daß ie Wirthschaft mit den Malzsurrogaten endlih aus der Welt geschafft würde. Von diesen Surrogaten , die daran Schuld trügen, daß in Norddeutschland das Bier wesentlih Pee sei, als in Bayern, wo- die Surrogate gänzlich ver- oten seien, würden merkwürdiger Weise von Jahr zu Jahr weniger zur Versteuerung deklarirt. Jn den Motiven zu der Geseßvorlage vom Jahre 1872 sei die Masse der verwendeten Malzsurrogate auf 75 000 Ctr. geschäßt worden. Davon seien im Zahre 1878/79 nur noch 44337 Ctr. zur Versteuerung Ln: Die Produktion dieser Surrogate hauptsächlich tärkezuckder und Stärkesyrup habe seines Wissens nicht abgenommen, wo dieselben aber blieben, wisse er niht. Jedenfalls ¡8 das Bier in den leßten Jahren schlechter geworden. Schließ- ih spreche er noch sein Bedauern aus, daß es niht möglich sei, in dieser Vorlage ein Verbot zu treffen gegen die Ver- wendung von o B Das Geseß vom 14. Mai v. J. ete dem Kaiserlichen Gesundheitsamt die Mittel zum Ein- chreiten gegen diese für die Gesundheit im höchsten Grade efährlihen Surrogate, troßdem seien diese notorishen Giste eider bis heute, 10 Monate nach Erlaß dieses Gesehes, noch nicht verboten worden. Schließlih trete er dem Antrage des Aba. Fürsten von Haßfeldt bei, die Vorlage an eine Kom- mission von 14 Mitgliedern zu verweisen.

Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) konstatirte, daß durch die Rede des Abg. von Soden die meisten Gründe widerlegt seien, welche der Unter-Staatssekretär Scholz sür die Vorlage vorgebracht habe. Es sei gar nicht daran zu denken, daß diese Steuerreform Steuererleihterungen in den Einzelstaaten zur Folge haben werde. Man stehe hier einfah vor einer neuen Steuer. Außerdem sei, wie die Sache liege, das Gespenst des Tabakmonopols noch keineswegs begraben. Warte man ruhig ab, bis man über diese Frage an kom- etenter Stelle schlüssig geworden sei. Man müsse sehr vor- ihtig sein, um nicht, nachdem der eine Wechsel acceptirt sei, ein noch viel stärkeres Accept präsentirt zu erhalten. Die Praxis habe gezeigt, daß, je mehr der Konsum des Bieres zugenommen, desto mehr der Branntweinkonsum abgenommen Mehl Wenn ferner gesagt worden sei, das Bier werde that- ächlih von den wohlhabenderen Klassen getrunken, die Mehr- belastung durch die Verdoppelung des bisherigen Satzes sei also nicht drüdckend, so könne er das für feine engere Heimath, das Großherzogthum Hessen, niht bestätigen; dort habe sich im Gegentheil gezeigt, daß mit dem zunehmenden Bierkonsum der Branntweingenuß sich ver- mindert habe. Zu bemerken sei, daß in den östlihen und nördlihen Theilen des Reichs, so weit sie innerhalb der Biersteuergemeinschaft lägen, bei weitem weniger Bier kon- sumirt werde als in anderen Theilen. Er könne nur wünschen, daß in dieser Beziehung wenigstens der Norden Deuischlants auch von den Süddeutschen einmal ein Stück Errungenschaft annehme, Und er halte das Zurückdrängen des Branntweins jedenfalls für ein Stück Kultur. Mit der vorgeshlagenen Brausteuer werde dieses Zurückdrängen aber nicht erfolgen. Troß der gegentheiligen Versicherungen der Vorredner halte er dafür, daß diese Steuer eine Ueberbürdung dés Publi- ums herbeiführen werde. Die neue Vorlage habe auf manché in der vorjährigen Kommission gelkend gemachte Ansichten Rücksicht genommen, in der Hauptsahe aber, im Punkte der Höhe der Steuer, niht. Die ganze n sei nicht wegen des Artikels 35 der Reichsverfassung, ondern auss{hließlich wegen des finanziellen Ertrages aufgenommen. Er glaube troy aller gegentheiligen Ausfüh- rungen, daß man nicht stückweise vorgehen sollte, um zu der Steuerréform zu gelangen durch Bewilligungen neuer Steuern. Er hoffe und wünsche keine Kommissionsverweisung, sollte die- selbe aber do beschlossen werden, so. möchte er auf ein paar Positionen besonders aufmerksam mahen. Zunächst auf die S8. 256 und 26 der Vorlage. §. 25 wolle alle öffentlichen Mühlen einer gewissen Kontrole unterwerfen, um eine Kon- trole sür einen verhältnißmäßig kleinen Thcil des Malzes, der besteuert werde, in der Steuergemeinschast mitzufassen. Man verweise auf Bayern, wo das obligatorish sei. Aller- dings, es werde aber au dort als eine chwere Bedrückung empfunden. Das Königreich Bayern ziche daraus einen be- deutenden Theil der gesammten Staatseinnahmen. Um des kleinen Satzes von 900000 bis höchstens 1 Mil- lion Centner Malz willen / aber die vielen tausend Mühlen Deutschlands in der Braumalzgemeinschaft unter Kontrole zu stellen, shéine ihm doch ee exorbitant zu sein. Sodann ei die in §. 26 gestattete Einsichtnahme der Bücher Seitens er Kontrolbeamten eine viel zu weitgehende. Endlich sei aus der Fassung des §8. 44 nit genau ersihtlih, wem derselbe die Last der Anschaffung der Meßapparate auflegen wolle. Seines Wissens bekämen die einzelnen Staaten für die Er- hebung ‘der Steuer einen Saß. von 15 Proz. Ob in dieser Beziehung eine Aenderung geplant werde, wisse er niht. Jhm wolle ‘es ‘nur bedenklih erscheinen, daß die Meßapparate nicht aus der Reichskasse, sondern von den Einzelstaaten zu bestrei- ten seien. Das wolle ihm nit stimmen und die darin lie- gende Souveränetät wolle er gerne missen. Ex empfehle, die Vorlagé pure abzuweisen, eventuell, wenn Kommissionsberathung beshlossen werden sollte, sie dort noch gründlicher als das vorige Mal durchzuberathen.

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrat Unter-Staatssekretär S holz das Wort: Y

Es kommt mir darauf an, meine Herren, einen Punkt mit ein

aar’ Worten kar zu stellen, ehe die Generaldebatte zum Schluß ommt; es ist ‘die Bedeutung des Art. 35 der Verfassung in Bezug auf die zur Berathung stehende Vorlage.

Der eine Redner, der Herr Abg. Dr. Mendel, hat, wenn ih mir recht notirt habe, die Vermuthung ausgesprochen, daß die Erwäh- nung der in diesem Artikel den Regierungen gestellten Aufgabe nur als eine Folie anzusehen sei, welche nebenher dem aus andéren Gründen für nothwendig gehaltenen Gesey gegeben sei. Der erste

err Redner, Herr Freiherr von Soden, hat dagegen, wie ‘es cheint, in diesem Argument, welches meinerseits angeführt worden war, ein sehr ' bedenklihes ‘und auf das Aeußerste zu bekämpfentes Streben pelehen, gegen das er sich denn auch in einem längeren Theil feiner Rede, wenn ich mich recht erinnere, gewendet hat.

Die Wahrheit, meine Herren, liegt in der Mitte. Es ist weder ¡meine Absicht gewesen, eine bloße Folie für diesen Gesetzentwurf zu erwähnen, noch ein unheimliches, für die einzelnen außerhalb der Braustéuergemeinschaft stehenden Staaten bedenkliches Vorgehen zu fignalisiren, gegen das es irgend einen Anlaß gebe, sich zu wehren und schon jeßt Schanzen aufzubauén.

r. von Soden hat den Wortlaut ‘des Art. 35 an der betreffen- den Stelle wiederholt und darauf aufmerksam gemacht, daß derfelbe

nur. \prehe von der Aufgabe ‘der Herbeiführung einer Ueberein- ftimmung der betreffenden Geseßgebung. Ich habe das selbst in meinem Vortrage ebenso erwähnt.

Der Hr. Abg. von Soden hat aufmerksam gemacht auf die vorjährige Verhandlung des Brausteuergeseßes. Jch habe ebenfalls darauf aufmerksam gemacht mit dem Hinzufügen, daß ich glaubte, damals sei der Standpunkt wegen des Art. 35 von den verschiedenen Seiten innerhalb des Hauses bereits hinlänglich klar zum Ausdruck gebracht worden und ih könnte mir ersparen, diese Ausführungen nochmals zu wiederholen. Jch glaube, damit ist s{chon zur Genüge dargethan, daß irgend etwäs Weiteres, als damals vom Negierungs- tishe aus angedeutet war, auch meinerseits nicht hat angedeutet werden follen. Was bedeutet denn das aber, wenn der Artikel in der Verfassung die Aufgabe stellt, eine Uebereinstimmung der ver- schiedenen Geseßgebungen zu erstreben? Das kann doch unmöglich den Sinn haben, damit lediglich zu mehrerer Freude oder Beruhi- gung der Bevölkerung das Bewußtsein herrsche, hier und dort zu ganz verschiedenen praktischen Zwecken zwar und ganz unbeschadet der völlig unabhängigen weiteren Geftaltung, bestehe doch zufällig eine Vebereinstimmung in der Gesetzgebung.

Der Sinn, die Absicht dieses Artikels ist doch immer nur auf das praktische Ziel gerichtet gewesen, ohne welches eine solche Ueber- einstimmung der Geseßgebung gar keine Bedeutung hat, so wenig etwa wie eine übereinstimmende Gesehgebung über Verwaltung der Domîänen oder sonst etwas, was den einzelnen Staaten gänzlih für sih überlassen ift. jei, oder daß besondere Mittel gebraucht werden müßten, um dieses Ziel in naher Zeit zu erreichen, davon bin ih weit entfernt gewesen, irgend eine Andeutung machen zu wollécn, ich habe im Gegen- theil nur daran erinnert, daß selbs kühnere aussichtelosere Träume in Erfüllung gegangen seien, als wie dieser Gedanke, daß man innerhalb Deutschlands endlich auch einmal die letzten Zoll- \chrauken fallen sähe. Diesen Gedanken aufrecht zu erhalten, dieses als das praktische Ziel hinzustellen, das, glaube ih, wird doch unbe- nommen sein und wird nicht identifizirt werden können mit einem drohenden oder zu besorgenden Angriffe auf Refervate, auf welche jeßt und ohne vollkommen befriedigende Auskunftsmittel natürlich Niemand einem Staate in der Lage Bayerns etwa zumuthen würde, zu verzihten. Jch. glaube also in dieser Beziehung von dem Hrn. Abg. von Soden mißverstanden worden zu sein und ihm keinen Anlaß zu diesen Ausführungen gegen mich gegeben zu haben.

Der Abg. Meier (Schaumburg-Lippe) erklärte, wenngleich das Bedürfniß für weitere Steuern ihm nicht nahgewiefen zu sein schiene, und er nit gern die Biersteuer ohne eine gleich- zeitige Erhöhung der Branntweinsteuer annehmen möchte, so werde er doch für die Vorlage stimmen, weil er als Brauerei- besißer sich niht nachsagen lassen wolle, daß erx im persönlichen Jnteresse dagegen gestimmt habe. Nah seiner Ueberzeugung würden die Produzenten die Steuer nicht auf die Konsumen- ten abwälzen können, und da die Brauer schon in den lchten Jahren in Norddeutschland s{lechte Geschäfte gemacht hätten, jo würden sie noch mehr leiden, wenn diese Steuer eingeführt werde. Sollte das Geseg in eine Kommission verwie- a werden, so möchte er dieselbe noch auf zwei

unkte aufmerksam machen, die ihm von besonderer Wichtigkeit erschienen. Jm §8. 2 sei ein absolutes Verbot der Surrogate ausgesprochen. Er sei damit voll- kommen einverstanden, es müßten aber Mittel und Wege ge- funden werden, dies auch auf die. importirten Biere anzu- wenden. Das Nahrungsmittelgeseß werde, sobald die Surro- gate der Gesundheit niht nachtheilig seien, in dieser Beziehung nicht zutreffen. Der zweite Punkt betreffe die Rückvergütung beim Export. Nah §8. 7 solle dieselbe vollständig den Bestimmungen des Bundesrathes überlassen bleiben, er glaube aber, daß wenigstens im Geseß ausgesprochen werden müsse, daß die Sieuer im vollen Betrage zurücver- gütet werden solle, wenn auch selbstverständlich die Bestimmung über die Ermittelung dieses Betrages dem Bundesrathe über- lassen bleiben müsse. Es solle niht mehr bonifizirt werden, als wirklih bezahlt sei, aber die Rückvergütung folle auch die volle Höhe der bezahlten Steuer erreihen, denn wenn Nord- deutschland viel Bier exportiren könnte, so würde das National- vermögen dadur vermehrt werden.

Der Abg. Dr. Witte (Rostock) führte aus, -man müsse do erst abwarten, welche Erträge die im vorigen Zahre bewilligten Steuern abwerfen würden, ehe man zur Annahme neuer, überflüssiger und unzweckmäßiger Steuern gelange. Wenn das neue Werk der sogenannten Zollreform demnächst in be- denkliche Shwankungen gerathen werde, so habe dies seinen wesentlichsten Grund darin, daß die nothwendigsten Lebens- bedürfnisse mit Steuern belegt seien, daran werde die Zoll- geseßgebung scheitern. Die übergroße Mehrzahl seiner poli- tishen Freunde würden gegen den Entwurf stimmen, weil das finanzielle Bedürfniß nicht nachgewiesen sei. Darin liege kein prinzipieller Wiederstand gegen die Biersteuer. Dann aber werde seine Partei die Vorlage ablehnen, weil sie die Verbindung der erhöhten Brausteuer mit der Erhöhung der Branntweinsteuer für eine unerläßlihe Bedingung erachte. Bei der Branntweinsteuer müsse die Steuerreform eintreten. Was man bis jeßt von einer Steuerreform gesehen habe, sei weiter nichts als die Schaffung neuer Steuern, wo die Reform systematisch hätte beginnen sollen, habe sie aufgehört. Er halte es für einen Mangel, daß im Reiche nicht eine teh- nische Centralstele für Zoll: und Steuerangelegenheiten vorhanden sei, die enge tehnishen Wissens, die bei der Bearbeitung der teuervorlagen nothwendig sei, sei so groß, daß ein dauernder Sachverständigenbeirath der Regierung nothwendig sei. Er empfehle die Schaffung eines solhen FJnstituts den vcrbündeten Regierungen.

_ Der Abg. Dr. von Schauß erklärte, er werde mit einem kleinen Theil seiner politishen Freunde für die kommissarische Berathung stimmen. Er müsse aber den Abg. von Soden

egen die Bundeskommissarien nah zwei Richtungen hin in

chuß nehmen und seine al Ben in Betreff der Er- folge der Erhöhung des Malzaufshhlages in der bayerischen Rheinpfalz vollkommen bestätigen. Das Malzaufschlagsgeseß habe niht so funktionirt, wie es beabsichtigt gewesen sei. Eine Brausteuer als indirekte Steuer solle niht der Produ- zent, sondern der Konsument tragen. Jn der Pfalz habe aber die e Malzsteuer den Bierpreis nicht erhöht, die Steuer werde also von den Brauern getragen, die dabei ihre Rech- nung nit fänden, obwohl er nicht von einem pro- duktiven Nothstand \prehen wolle. Man habe ferner bei der Erhöhung des Malzauffhlags die politishe Frage einer einheitlichen deutshen Brausteuer in Erwägung gezogen und aus diesem Gesichtspunkte diese Erhöhung nur bis zu einem bestimmten Endtermin bewilligt; mit der Bestimmung, daß falls bis dahin eine einheitlihe deutshe Brausteuer nit zu Stande komme, die alte Steuer von vier Mark wieder einträte. Mit diesem Endtermiu wolle seine Partei das Steuerbewilligungsreht der Volksvertretung wenigstens an einem bestimmten Mie wahren, aber die verbündeten Re- gierungen hätten sih gleihfalls dur diese Bestimmung da- gegen geshüßt, daß der bayerische Landtag später den auf

Daß dieses Ziel in nächster Nähe zu erreichen

einem Geseße von 1811 beruhenden Steuersaß von 4 4 pro Hektoliter niht unter dieses Niveau herabdrücken könne. Man habe der Volksvertretung diese Konzession um so beruhigter machen können, als man nicht vorausseßen könne, daß bis dahin die finanziellen Bedürsnisse eine solhe Steuer- herabsezung gestatten würden. - Eine solhe Hoffnung auf die Ergebnisse der Steuerreform im Reiche habe er nit. in früherer Redner habe den großen Bier- konsum in Bayern, wodurch Bayern 50 Prozent mehr an in- direkten als an direkten Steuern einnehme, ins das Komische ge- zogen. Das Laster des Bierkonsums sei nah den heutigen Ausführungen fast als eine Tugend zu betraten gegenüber dem Branntweinkonsum, gegen welchen es ein Präservativ sei. Man solle niht das arme Bier \{mähen, das er und seine reunde in diesem Hause niht im Üebermaße aber in bescheidenen Grenzen liebe und hochhalte.

Nach Schluß der Diskussion wurde dex Antrag des Abg. ürsten von O auf Niederseßung einer be- onderen Kommission von 14 Mitgliedern abgelehnt, die zweite

Berathung findet also im Plenum statt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 34 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Das Statistishe Jahrbuch für das Reich, welces in feinem ersten Jahrgange (1880) \so:ben vom Kaiserlichen statistishen Amte dem Buchhandel (bei Puttkammer und Mübhlbret, Preis 2,40 Æ) übergeben worden ist, hat den Zwet die hauptfächlihen Ergebnisse der Reichsstatistik in kurzen, leit ver- ständlicben Uebersihten und soweit als mögli in vergleibaren Jahresreihen zur allgemeinen Kunde zu bringen, und wird fortan neben den anderen beiden Publikationen des statistishen Amts: „Statistik des Deutshen Reichs“ und eMonatéhefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ regelmäßig érscheinen. Der vorliegende Jahrgang hat folgenden Inhalt: Stand und Bewegung der Bevölkerung, Bodenbenußung, Ernten Viehstand; Produktion der Bergwerke, Salinen und Hütten; Ergeb- nisse der Gewerbezählung; auswärtiger Handel ; Münzprägung und Banknoten-Cmission, Post und Telegraphie, Eisenbahnen, Fluß- und Seeschiffahrt; Berechnungen des Verbrauchs von Tabak, Salz Zucker, Branntwein, Bier, Steinkohlen, Braunkohlen, Zink, Roh- eisen, Kolonialwaaren, Baumwollengarnez endlich Beiträge zur Statistik der Wahlen, des Justizwesens, Medizinalwesens, Finanz- wesens. Dieser reiche Inhalt ist, soweit die Beschaffenheit des Ss Es eau, Juled, ¿nit nur für das Reich im

anzen, sonder: für die cinzelnen Staaten (für nach Provinzen) gegeben. (A Guten and

Na den Ausweisen des Kaiserlichen statisti Amts über dieCheschließungen, Geburten und SierbetälT betrug im Jahre 1878 im Deutschen Reiche kei einer mittleren Bevölkerung von 44 211 000 die Zahl der Ehescbließunge: 340 016 der Geburten 1785 080, der Sterbefälle 1 228 607. (Unter den Ge- burten und den Sterbefällen sind 70 647 Todtgeborne.) Der Ueber- {uß der Geborenen über die Gestorbenen betrug demna) 556 473 und es kommen auf je 1000 Einwohner 7,7 Eheschließungen, bezw. 15,4 Neu- oder Wiederverheirathete, 40,4 Geborene, 21,8 Gestorbene, 12,6 mehr Geborene als Gestorbene. Die Cheschließungen betrugen im Jahre 1872 423 900 und sind seitdem auf. obige Zaßl zurück- gegangen; die Geburten hatten im Jahre 1876 ihren höchsten Stand n diesem Jahrzehnt mit 1 831 218 erreicht; die Zahl der Todesfälle ist gégen das Vorjahr zwar absolut unbedeutend gestiegen, hat aber im Verhältniß zur Bevölkerung etwas abgenommen.

(Stat. Corr.) (Der Weinbau im Regierungsbezi Wiesbaden im Jahre 1879.) Ueber Anbau and Ertrtia Ves A Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau belegenen Weinbergs- ländereien, auf deren Gemarkungen die edelsten deutschen Rheinweine wachsen, werden jährliÞd von der Königlichen Regierung zu Wies- baden eingehende Erhebungen veranlaßt. Dieselben liegen gegen- wärtig für das Jahr 1879 vor und bestätigen im weitesten Umfange die Klagen, die bereits zur Zeit der Weinlese über die Qualität und Quantität dieses Jahrgangs vielfa hervortraten, da durchgängig beide, selbst in den besten Lagen der Amtsbezirke Eltville und Hoch- heim, als sehr gering und sehr s{lecht bezeihnet werden. In etn- zelnen Ortschaften, deren im Ertrage stehende Weinbergsfläche ca. 320 ba umfaßt, waren dieselben sogar so gering, daß eine Weinlese überhaupt niht stattgefunden hat. Wie begründet die bereits im Herbft 1879 bezüglich der Quantität auftauchenden Klagen waren, lassen nachstehende Ertragsangaben erkennèn, Es wurden nämlich

von einem Hektar geherbstet : 1800 1876-1877 1878 1879 D 22 218 R rother u t n 200 C 180 920 20 überhaupt... „4009 2608 217 126. 26 Seit dem Jahre 1875 i} hiernach der Durchschnittsertrag des Hektars von 46,5 k1 auf 4,6 h] herabgesunken und kommt dem ge- ringen Ertrage des Herbs:es 1872, in welchem Unis vom Hektar beim Weißwein 4,0, beim Rothwein 3,6, über aupt aber nur 4,0 h1 géherbstet wurden, ziemlich nahe. Die Creêcenz vertheilt fi in den vorbezeihneten Jahren auf die einzelnen Sorten in nach»

stehender Weise, y 1800 1316 1877 1878 1850 Sorten. bl bl bl bl bl

a, Weiße Trauben: Riesling . 57016 36408 30830 19239 7216 Orleans . 840 626 600 102 72 Traminer . 1 868 830 281 153 55 Oesterreicher 14 937 952 (204 9921: 2790 Kleinberger . 26271 1288 11919 2889 694 25946 12418 S080. 3895 92739

gemijchte 1268728 72688 59581 36198 13566

weißer Wein

weiße zusammen . b, Rothe Trauben: Klebroth . Frühburgunder rothe zusammen 4 210 2 382 2245 1218 362

Ueberhaupt . , 131088 75070 61826 37416 13929 Wie überall, hat also auch in den weitberühmten Weinbergs- gemarkungen des Rheinthales der Weinbauer unter sehr beträcht- lihen Schwankungen des Ertrages zu leiden. Unbedeutender dagegen sind die Veränderungen im Weinbe? gsareal, da dasselbe nur unerheb- lihen Schwankungen unterliegt. Von 1874 bis 1877 zeigt dasselbe einen geringen Rückgang, während dasselbe 1879 seine frühere Größe wieder überschritten hat; es umfaßte nämlich: 156 100 1006. IB(T 1878. 1879 ba ha ha ha ba ha das Weinland 3516,91 3494,35 3482,58 3483,49 3523,49 3571,47 davon standen im Ertrag . . . . 2829,17 2816,45 2802,16 2855,66 2975,41 2966,95 und waren be-

pflanzt: | mit weißen Reben 2665,59 2658,42 2669,15 2730,69 2853,05 2841,53 Loe, 163,58 158,03 133,01 125,06 122,86 125,42

2 526 1 685

1 825 596

1519 726

825 393

211 151

Deutsche :

M 62.

Zweite Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Freitag,

den 12. März

bié E *userate für ven Deutschen Reichs- u. Königl. Preuß. Staat3-Anzeiger und das Gentral-Handel2-

zegister nimmt au: die Köuigliche Expeditio des Dentschen Reirhs-Änzeigers nund Königlich Preußischen Stants-Anzeigecs: Berliu, S. M, Wilhelm-Straße Ne. 82

1, Steckbriee nund Unterazchnngs-Sachen. 2, Subhastationen, Aufgebote, Verladungen 3. 4.

124

u, derg!, Verkäufe, Verpachtungen, Sabmissienen etc, Verloogung / Amortisation, Zinszahlung u, 8. w. von öffentlichen Papieren.

#6

1880.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken | Bu und Grogshandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen,

7. Literariache Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen, | In der Börseun-

Büt

Desfentlicher Anzeiger. enn weren

salibendauk“, Nuvolf Mosse, Haaseniiciu

& Vogler, G. L, Daube & Co,, E, Silotixe,

tner & Winter, sowie alle übrigen größeren Auuoneen-Bureans,

9, Familien-Nachrichten, beilsge.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

TRI 15 M 4 é

[6215] Nothweudiger Verkauf.

Folgende den Kommerzien-Rath Carl Krister'schen

Erben zu Waldenburg i./Schl. gehörige Grundstücke,

aämlich: :

a. Rittergut Tannhausen, b. Nr. 12 Mittel- Tannhausen, e. Nr. 3 Charlottenbrunn, d. Nr. 141 Gharlottenbrunn, e. Nr. 113 Mittel-Tann- hausen, f. Nr. 51 Mittel-Tannhausen, g. Nr. 123 Mittel-Tannhausen, b. Nr. 33 Nieder- Tannhausen, | j;

follen zum Zweck der Auteinandersezung im Wege

der nothwendigen Subhastation

anm 20. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, vor

dem unterzeichneten Subhastations-Nichter an

Ort und Stelle auf dem Dominium Tannu-

hauscu

verkauft werden.

Es gehören :

1) zum Rittergut Tannhausen 389 Seftar 26 Ar 10 Qu. - Meter der Grundsteuer unterliegende Ländereien, und ist dasselbe / i

bei der Grunditeiter nah einem Rein- ertrage von 1005/10 Thaler,

bet der Gebäudesteuer nach cinem Nußzuugs- werth von 5043 Mack veranlagt;

2) zum Grundstück Nr. 12 Mittel-Tannhausen 18 Hektar 9 Ar 90 Qu.- Meter der Grundsteuer unterliegenden Ländereien, und ift dasselbe i :

bci der Grundsteuer nah cinem Rein- ertrage von 26,24 Thaler veranlagt ;

3) zum Grundstück Nr. 3 Charlottenbrunn 8 Hektar 9 Ar 30 Qu.-Meter der Grund- Me unterliegende Ländereien, und ist vas- elbe | bei der Grundfteuer nach einem Rein-

ertrag von §1,12 Thalex veranlagt ;

4) zum Grundstü Nr. 141 Charlottenbrunn

: 51 Ar 60 Qu.-Meter der Grundsteuer un- liegende Ländereien, und ist dasselbe :

bei der Grundsteuer nah einem Rein- ertrag von 3,24 Thaler veranlagt;

5) zum Grundftückd Nr. 113 Mittel-Tannhausen 6 Hektar 51 Ar 10 Qu. - Meter der Grundsteuer unterliegende Ländereien, und ist dasselbe / i

bei dex Grundstener nah cinem Rein- ertrag von 29,39 Thaler veranlagt;

6) zum Grundstück Nr. 51 Mittel-Tannhausen 1 Heftar 42 Lr 80 Qu -Meter der Grund- iteuer unterliegende Ländereien, und ist das- selbe

; bei dex Grundsteuer nach einem Nein-

ertrag von 8,29 Thaler veranlagt ;

7) zum Grundftück Nr. 123 Mittel-Tannhausen 11 Arx 20 Qu.-Metex der Grundsteuer un- liegende Ländereien, und ist dasselbe i

bei der Grundstenexr nah einem Rein- ertrag von 0,62 Thaler veranlagt ;

8) zum Grundstück Nr. 33 Nieder-Tannhausen 19 Ar 90 Qu.-Meterx der Grundsteuer un- liegende Ländereien, und ist dasselbe

bei dex Grundsteuer nach cinem Rein- ertrage von 0,31 Thaler veranlagt.

Der Auszug aus der Steuerrolle, die neueste be-

glaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, die be-

fonders gestellten Kaufsbedingungen, etwaige Ab-

\häßgungen und andere die Grundstücke betreffenden

Nachweisungen können in der Gerichts\{hreiberei

Abtheilung Ik. während der Amtsstunden cinge-

sehen werden. Alle Diejenigen, welche Eigenthums-

oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der

Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber

nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen ha-

ben, werden hiermit aufgefordert, dieselben zur Ver- meidung der Auss{chließung spätestens im Verstei- gerungstermine anzumelden. ;

Das Urtheil über Ertbeilung des Zuschlages wird

am 22. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, in

unsercm Gerichtsgebäude, Siyungszimmer,

verkündet werden. L

Nieder-Wüstegiersdvorf, den 28. Februar 1880,

Königliches Amtsgericht.

{6408]

Zwangsversteigerungsausschreiben.

Wolgast, den 27. Februar 1880. Königliches Amtsgericht I.

Die in Katzow unter Nr. 18e, belegene, dem See- fahrer Wilhelm Wodrig zu Jaegerhof gehörige Büdnerstelle, bestehend aus: :

a, cinem Orittelwohnhause mit Hofplaß und Hausgarten zum jährlihen Nugungêwerthe von 12 M

b, dem 28,60 a großen Acker am s{hwarzen Peter, Kartenblatt 1 Nr. 100 zum Reinettrage von 1,68 M

eingetragen Band 11, Blatt 35 des Grundbuchs von Katzowo, soll auf Antrag eines Gläubigers zur Zwangsversteigerung - gebraht werden. Cs haben deshalb alle diejenigen, welche dingliche, im Grund- buché nit eingetragene Ansprüche und Forderungen an das Grundstück zu haben vermeinen, ‘diese, und die aus dem Grundbuche ersihilihen Realgläubiger ihce Nückstände an Zinsen und Kosten anzumelden, und es haben alle Realgläubiger die für ihre For-

Zu diesem Zweek ist ein Termin auf den 6. April 1880, Vormittags 10 Uher, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 1 part. anberaumt, zu welchem die Gläubiger hierdurch ge- laden werden unter der Verwarnung, daß kei ihrem Ausbleiben ihre Forderungen und deren Vorzugs8- rechte nur insoweit Berücksichtigung finden, als sie sib aus dem Grundbuche ergeben.

Dck»r Aufgebotstermin wird auf

den 6. April 1880, Vormittags 104 Uhr festgeseßt und werden zu iesem hierdurch Kauslieb- haber und die Gläubiger zur Abgabe ihrer Erilärung über den Zuschlag geladen.

[6429] Offeutliche Zustellung.

Der Arbeitsmann Hinrich Schroeder zu Heiligen- stedten, vertreten durch den Justizrath Bo!stel zu Itehoe, klagt gegen die Ehefrau des Maurerinanns und Buchhändlers Hans Kähler zu Itzehoe, Catharina Margareiha, geb. Séhroeder, zuleßt in Itehoe, deren gegenwärtiger Aufenthalt unbe- fannt ift, wegen eines Delirungskorsenses (Objekt 900 (6) mit dem Antrage: „die Beklagte koften- pflichtig s{uldig zu erkennen, ihren Konsens dazu zu geben, daß die auf dem Hause des Klägers, Schuldprotokoll für Beckmünde Fol. 17 eingetragene Forz2erung des verstorbenen Peter Schroeder in Beckmünde delirt werde,“ und ladet die Beklagte zur tmündiichen Verhandlung des NRechtsftreits vor die Civilkammer 1Ÿ, des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Mittwoch, deu 26. Mai 1880, Vormittaas 11 Uhx, mit der Aufforderung, sich durch cinen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt vertreten zu lassen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Klage- Auszug bekannt gemacht, Ó Altona, den 3. März 1880. Der Gerichtsschreiber der Civilkammer IV. Königlichen Landgerichts. Thon, Sekr.

(64201 Zustellvug mit Ladung.

Auf Anstehen"* des Georg Drum, Ackerêsmarn auf der Gailbaher Ziegelhütte, Gemeinde Kusel, wohnhaft, als Kläger,

gegen Carl Drumn, Ackerer, früher auf besagter Ziegel- hütte wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Beklagten, wird hiermit, auf Grund der unterm Heutigen er- wirkten richterlichen Bewilligung der öffentlichen Zustellung, der Beklagte Carl Drumm, in die Sitzung des Königlichen Amts3geric6tes Kusel vom 3. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, vorge- laden, um gegen sich Artrag nehmen zu hören, dahin: Es gefalle dem Königlichen Amtsgerichte, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger als Werth des diesem für das Jahr 1879 laut Vorbehaltes in einem Akte unt:x Privatunterschrist vom 21. März 1878 zu Liefernden, aber nicht gelieferten Dunges den Betrag von 100 4 nebst Zinsen zu 5/9 vom Tage der Klage an und die Prozeßkosten zu bezal- len, und das ergeheade Urtheil für vorläufig voll- itreckbar zu erklären. Zur Beglaubigung: Kusel, den 9. März 1880. Der Königliche Amtègerichts\chreiber: Molitor.

ea Aufforderung. „Zu Gunsten der Verlassenschaftsmasse des ver- mißten JZohaun Schmalholz aus Mindelheim ist für die Kupferstecherêwittwe Luzia Schmalholz da- hier“ auf dem Anwesen des Fabrikarten Johann Norbert Eberle F. 263 hier feit 3. Juli 1826 im diesgerichtlihen Hypothekenbuche éine Kaution von 12 Fl. eingetragen. i Nachdem die Nachforschungen nach dem recht- mäßigen Inhaber dieser Forderung fruchtlos ge- blieben und vom Tage der leßten auf dieselbe sich beziehenden Handlung an gerechnet 30 Jahre ver- \trichen sind, so wird hiermit auf Antrag des ge- nannten Anwesensbesißers Derjenige, welcher auf die Forderung ein Recht zu haben glaubt, zur An- meldung inuerhalb 6 Monaten spätestens im Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der An- meldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht wird, Der Aufgebotêtermin wird auf Dienstag, den 5. Oftober 1880, Vormittags 9¿ Uhr, f Geschäftszimmer Nr. 12, links, estgeseßt. | burg, den 29, Februar 18809. Der K. Amtsrichter. Wolfgruber.

[6418] Aufgebot.

Auf den Antrag des Partikuliers F, E. Grohuert hierselbst wird dessen Sohn, der Maschinenbauer ¿riedrich Emil Woldemar Grohnert, welcher im Jahre 1866 von London nach Batavia gegangen und seitdem verschollen ist, aufgefordert, ih spätestens im Termin,

derungen in Anspruch genommenen Vorzugsrechte unter Abreihung der Dokumente auszuführen.

Eingang B., Zimmer 20) zu melden, widrigenfalls, seine Toderserklärung erfolgen wird.

Königsberg in Preußen, den 24. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. 7. Wandersleben.

LOBAD] Aufgebot.

Der Gastwirth Wilhelm Schmidt zu Magde - burg hat das Aufgebot der Stammaktie Litt. B. der Magdeburg-Coethen-Halle-Leipziger Eisenbahn- Gesellshaft Nr. 41 606 über 100. Thaler nebst dem dazu gehörigen Talon und den Dividendenscheinen Nr. 1—d für die Verwaltung8jahre 1872 bis 1876 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf cen 30. September 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Domplatz Nr. 6, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine feine Redte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls di: Kraftloserklärung der Ur- Tunde erfolgen wird. Magdeburg, den 6. März 1880.

Königliches Amtsgericht V b.

[6411] Aufgebot. Es haben angezeigt:

1) der Gutevorüteher Schwarzer zu Plögensee, daß er am 14. September 1879 im Jagen 3 A Jungfernhaide ein Handbeil gefunden abe,

2) der Gensd’arm Roggan zu Plötensfee, daß er am 7. Oftober 1879 in der Möckernitz einen Spazierstock gefunden hahe,

3) F. Gansewig zu Franz. Buchholz, daß ihm am 9, Februar 1880 cin Neufundländer Hund zugelaufen fet,

4) die Witiwe Eichbaum zu Treptow, daß von ihrem verstorbenen Chemann am 14. Sep- temb r 1879 in dessen Loka! cin dunkler Sommerüberzieher gefunden sei,

und haben die betreffenden Finder ein Aufgebot beantragt. Es werden vemnach Alle, welche. an den vorbe- zeichnete Sachen Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen; aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 29, Mai 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, anstehenden Aufgebots- termine anzumelden, mit der Verwarnung, daß den unbekannten Berlierern oder Gigenthümern, welche sich nicht gemeldet haben, nur der Anspruch auf Herau2gabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruch8 noch vorhandenen WBortheils vorbehalter, jedes weitere Recht derselben aber ausges{lossen werden wird. Berlin, den 5. März 1880,

Königliches Amtsgericht IL., Abtheilung 11,

9 v LEO ufgebot. Auf den von Franz Sudckfüll jg, Bauer von Schmalwasser in seiner Eigenschaft als - Kurator des landesabwesenden Kilian Suckfüll von da ge- ftellien Antrag ergeht hiermit an Kilian Suckfüll aus Schmalwasser, geboren am 10, Februar 1813 und verschollen seit dem Jahre 1859, die Auffor- derung, fi bis spätestens Donnerstag, den 283. Dezember 1880, Bormittags 10 Uhr, bei dem unterfertigten Amtsgericht persönlich oder \chriftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt er- klärt werden wird. Innerhalb dieses Termins, der obengenannte Tag miigerechnet, haben die Erbbetheiligten ihre An- sprücbe an das Vermögen des Verschollenen, welches im Betrage von 324 4. 45 H kuratelamtlich ver- waltet wird, geltend zu machen. Zugleich werden hiermit alle Diejenigen, welche über das Leben tes Kilian Suckfüll Kunde geben ïönnen, aufgefordert, Mittheilung hierüber bei dem unterfertigten Gerichte zu machen. L Bischofsheim v./Rh., den 1. März 1880, Königliches Amts3gericht. Derleth. Zur Beglaubigung: Bischofsheim v./Nh., den 8. März 1880. Der K. Gerichtsschreiber. v. Egger.

ROA Aufgebot.

Der Masfsekurator im Konkurse des weil. Hans Broder Christiansen in Südhesbüll, Landmann

eines am 23. August 1866 ausgestellten und am D. September f. J. im Schuld- und Pfandprotokoll

= 2700 M zusteht, beantragt.

testens in dem auf Montag, den 10. Maîï 1880,

Vormittags 10 Uhr,

der Urkunde erfolgen wird. Ton erü, den 6. März 1880. Königliches Amtsgericht.

Andreas Jensen in Nordhesbüll, hat das Aufgebot

der Wieding-Hatde E. Kirchspiels Neukirchen Tom, II. Fol, 955 protofkollirten Erbvergleihs, aus welhem der Doroth:a Ingeline Petersen ein mütterliches Erbtheil von 2250 4 vorm. Schlesw. Holst. Court.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \pä-

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine sein2 Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung

E) Aufgebot.

Nachdem der Eigenthümer des vor dem 1. Okto- ber 1873 erbauten Schiffes „Amanda“ mit dem Heimathshafen Rendsburg, der Schifs{er Wilhelm Claussen Brandt aus Prinzenmoor, die Eintragung der Verpfändung seines Schiffes für eine Schuld an die Firma Zerssen & Co. in Rendsburg, sowie den Capitain Johannsen in Breiholz in das Schiffsregister und demgemäß zunächst das Auf- gebotsverfahren beaniragt hat, werden alle übrigen, insbesonders älteren, zur: Eintragung etwa berech- tigten Realgläubiger hierdurch aufgefordert. ihre Vorzugsrehte bei Vermeidung des Verlustes dersel- ben vor oder in dem hierselbst am Dienstag, den 29. Juni 1880, Vormitiags 11 Uhr, abzuhaltenden Termine bei dem unterzeihneten Ge- rit anzumelden. Jtzchoe, den 8. März 1880. Königliches Amtsgericht, T. Veröffentlicht: Trede, Gerichts\chreiber.

[6414] Aufgebot.

Auguste Louise Haulick, Wittwe in Frank- furt a./M. (große Bockenheimerstr. 58), hat das Aufgebot des ihr abhanden g:kommenen württ. Staatsschuldscheins Litt. C. C. Nr. 26,832 über tro. 1. Juni und 1. Dezbr. à 43% 509 M beavtragt und e8 ist durch Gerichtsbeshluß vom 1. März d. J. dieser Antr»g zuzelafsen, auch Auf- gebotstermin auf Dicustag, den 24. Juni 1824, __ Vormittags [1 Uhr, vor dem K. Amtsgericht Stuttgart Stadt anbe- raumt worden. Der Inhaber der Urkurde wird aufgefordert, spätestens in dem Aufgebot:termine seine Rechte bet dem dies. Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der- selben erfolgen würde. Den 2. März 1880. Gerichts\fchreiberei des K. Amtsgeribts Stuttgart Siadt. Schacdel, Gerichtsschreiber.

[6412] Aufgebot

Der Acers:nann Gerhard Heinrich Funke zu Holsten-Mündrup hat das Aufgebot eines von der Sparkafse der Statt Osnabrück auf seinen Na- men ausgestellten, über cin bei derselben zinelich belegtes Kapital von 2780 M lautenden Sparkafsen- buchs Litt. B. Nr. 2140, welches nah seiner Be- hauptung verloren gegangen ift, beantragt. Der íInhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 18, September 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihueten Gerichte im Gerichtslokale, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraflloserklärung der Urkunde er- folgen wird. Osnabrück, den 9. März 1880. Königliches Amtsgericht, Abth. VL H. Meyer.

Aufgebot. Der hier bis zum 1. Januar 13889 thätig gew«sene Gerichtsvollzieher, kraft Auftrages, Knopf hat eine bei der Königlichen Regierungs- Hauptkasse zu Magdeburg hinterlegte Amisfaution von 600 #6 mit den Nieders. -Märk. Prior.-Dblis gationen Serie IIT. Nr. 18498 und Nr. 19189 über je 300 (6 nebst Talons gestellt. Die Zurützab- lung der Kaution soll erfolzen. Auf Antrag des Präsidii des Königlichen Landgerichis zu Stendak werden alle diejenigen, welche aus der Amtsführung des 2c. Knopf Ansprüche gegen die Amtskaution ers heben, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem an hiesiger Eerichtsstelle auf den 15. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Ter- mine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Rechte gegen die Kaution für verlustig erklärt und nur an die Person ihres Schuldners verwiesen werden. Das Aus\clußortheil wird event. sofort nach dem Schlusse des Termins erlassen werden. Beehen- dorf, den 5. März 1889. Königliches Amtsgericht.

riet Aufgebot.

Am 8. März 1879 ist zu Säc{sish Haugsdorf die Wittwe Kauschke, Caroline Friederite, geb. Vèarschall, verheirathet gewesen mit dem Gedinge- häusler und Veteranen Carl Gottlieb Kauschke, ohne Hinterlassung einer leßtwilligen Verordnung gestorben.

Auf Antrag des bestellten Nachlaßpflegers werden die unbekannten Erben, beziehungsweise Erbeserben der Wittwe Kauschke hierdurch aufgefordert, sih mit ihren Ansprüchen an den Nawhlaß bei dem unter- zeichneten Geriht binnen neun Monaten, und testens in dem auf den 30. September 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichts-Rath Weber in unserem Terminszimmer Nr. 22 ange- setzen Termine zu melden, widrigenfal!s der Nachlaß als herrenloses Gut dem Fiskus anheimfällt.

Lauban, den 24. November 18379.

Königliches Am1sgericht.

den 20. Dezembex 1880, Vormittags 10 Uhr, ! bei dem ntce(l@ntten Gerichte (Theaterplayz 3/4

Martens,