1880 / 65 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Inserrate für den Deutschen Reichs- u. Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt anz die Königliche Expedition

Oeffentlicher Anzeige

fs 1. Steckbriefe und Unterench en, 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und „JUvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haase 400 Deutihan Reliis: euriauna nad Aönigli, | ® 4 l E L ven | & Bogler, G, L. Daube & Co., E. Silotte, Prenßischen Staats-Anzeigers: 3. u, derg: enstein

6. Verschiedene Bekanntmachungen Büttner & Wiut i Verkäufe, Verpachtangen, Submissi E P Ali . / er, sowie alle übrigen größeren Berlin, 8. \. Wilhelm-Straße Nr. 62, 4. Vorloottitit!* Mad. Tinaratang T v A Annonceu-Bureaus.

Erste Beilage : zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

M 65. Berlin, Dienstag, den 16. Mägz_

8. Theater-Anzeigen, 9. Familien-Nachrichten,

Steckbriefe nud Untersuchungs - Sachen. [6891] In der Strafsache

gegen den Zeitungsredacteur Gustav Adolf Fischer, geboren am 20. November 1847, Fis wegen Beleidigung mittelst der Presse hat das Königliche Stadtgericht, Abtheilung für Untersucbungssachen, Deputation 1V. für Vergehen und Verbrechen zu Berlin am 25. November 1878 für Recht erkannt, daß 1) der Angeklagte, Redacteur Gustav Adolf Fischer, der wiederholten mittels der Presse verübten öffentlihen Beleidigung s{huldig und deshalb mit zehn Wowen Gefängniß zu bestrafen ;

2) daß ten Beleidigten und zwar:

2, dem Fürsten Reichskanzler,

b, dem Königlichen Polizei - Präsidio zu Berlin,

c. dem Evangelishen Ober-Kirhenrath zu Berlin,

d, dem S{ußmann Maaß, auch das Recht zuzusprechen, die Verurtheilung des Angeklagten innerhalb vier Wochen na Empfang des Urtheils einmal durch den Deut- schen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger, sowie dur die Berliner Zeitung auf deren erster Seite auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen;

3) folgende Artikel: L in der Berliner Zeitung:

a. Nr. 137 vom 14. Juni 1878 an der Spiße des Blattes, überschrieben :

„Deutsche Wähler, auf die Wacht !*

b. Nr. 142 vom 20. Juni 1878 auf der ersten Seite Spalte drei, der erste Ab- satz der

„FTagesübersicht.“

c. Nr. 154 vom 4. Juli 1878 an der Spite

des Blattes, überschrieben : „Wir sind geächtet!“

d. Nr. 161 vom 12. Juli 1878 an der

Spitze des Blattes überschrieben : „Was der Hödelprozeß zu denten giebt !“

0. Nr. 168 vom 20. Juli 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben : „Berlin unter dem Paßzwang !*

f. Nr. 200 vom 27. August 1878 Seite I. Spalte 3 des Beiblattes mit dem An- fange:

„Die neue Paßordnung.“ IT. In der „Deutschen Union“:

a, Nr. 137 vom 14. Juni 1878 an der Spigze des Blattes, überschrieben :

_eDeutsche Wähler auf die Wacht !“

b. Nr. 142 vom 20. Juni 1878 auf der i Seite Spalte drei, der erste Ab- der

i „Tageëübersicht. ihrem ganzen Umfange nah in allen Exem-

M u, 8, W, von öffentlichen Papieren.

[6892] In der Strafsache

gegen

den Zeitungs-Redakteur Dw.Peter Wilhelm Her- maun Langmaun, geboren am 31. Auguft 1834 in Hückeswagen, Regierungsbezirk Düsseldorf, be- reits bejtraft ;

wegen Beleidigung mittels der Presse verübt,

hat das Königliche Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation 1V. für Vergehen und Verbrechen zu Berlin am 28. November 1878 für Recht erkannt:

T, daß der angeklagte Redakteur Dr. Peter Wilhelm Hermann Langmann der mittels der Presse verübten Beleidigung s{uldig und deehalb mit einem Monat Gefängniß zu bestrafen ;

11, dem Königlichen Stadtgerichts- Präsidenten zu Berlin das Ret zuzusprechen, die Verurtheilung des Angeklagteu innerhalb vier Wochen nach Em- pfang des Urtheils einmal dur den „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger", sowie durh die „Vossische Zeitung“ auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen.

UL, Folgende Artikel:

a, in der „Berliner Zeitung“ Nr. 138 vom 15. Juni 1878 an der Spiße des Blattes, überschriebèn :

_ „Die Fructificirung des Attentats“,

. in der „Deutschen Union“ Nr. 138 vom 15, Juri 1878 an der Spitze des Blattes mit der nämlichen Ueberschrift,

ihrem ganzen Umfange nach in allen vorfindlichen Gremplaren nebst den zu ihrer Herstellung erfordert e Vipas Platten und Formen unbrauchbar zu machen ; IV. dem Angeklagten die Kosten der Untersuchung zur Last zu legen. Ferner hat das Königliche Stadtgericht unterm 9. November 1878 für Recht erkannt, daß T. der Angeklagte Nedakteur Dr. Peter Wilhelm Hermann Langmann der mittels der Presse verübten öffentlichen Beleidigung in einem Falle, niht dage- gen der mittels der Presse verübten wiederholten öffentlichen Beleidigung s{uldig und deshalb mit einer Woche Gefängniß zu bestrafen z II. daß den Beleidigten, und zwar:

2, dem Fürsten Reichskanzler,

b, dem Königlichen Polizei-Präsidio zu Berlin,

c. dem evangelishen Ober- Kirchenrath zu Berlin, d, dem Schußmann Maaß, auch das Recht zuzusprechen, die Verurtheilung des Angeklagten innerhalb vier Wochen nach Empfang des Urtheils einmal durch den „Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“, sowie A O Seer Sa ui Leven erster Seite auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen; IIT, folgende Artikel : : Man 1) in der „Berliner Zeitung“ :

a, Nr. 137 vom 14. Juni 1878 an dèr Spitze

plaren nebst den zu ihrer Herstellung erforder- Tih gewesenen Platten und Formen unbrauch- bar zu machen; 4) endlich dem Angeklagten die Kosten der Unter- suchung zur Last zu legen. Ferner hat das Königliche Stadtgericht unterm 28. November 1878 für Recht erkannt, daß: T. der Angeklaate, Redacteur Gustav Adolf Fischer, der mittels der Presse verübten Bcleidigung schuldig und deshalb mit drei Monaten Ge- fängniß zu bestrafen; IL. dem Königlichen Stadtgerichts - Präsidenten zu Berlin das Recht zuzusprehen, die Verurtheilung des Angeklagten innerhalb vier Wochen nach Empfang des Urtheils einmal dur den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, sowie durch die Bossische Zeitung auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen. T. Folgende Artikel :

a. in der „Berliner Zeitung" Nr. 138 vom 15, Juni 1878 an der Spitze des Blattes, überschricben :

__eDie Fruktifizirung des Attentats“; « in der „Deutschen Union“ Nr. 138 vom 15. Juni 1878 an der Spigze des Blattes _ mit der nämlichen Ueberschrift]

ihrem ganzen Umfange nach in allen vorfind-

lichen Exemplaren nebst den zu ihrer Herstel-

Tung erforderlich gewesenen Platten und Formen

unbrauchbar zu machen.

IV. Dem Angeklagten die Kosten der Untersuchung zur Last zu legen.

Vorstehende Erkenntnisse werden dur die zweite Abtheilung des Kriminalsenats des Königlichen Kammergerichts in der Sißung vom 7. März 1879 dahin abgeändert, daß der Angeklagte Fischer der wiederholten Beleidigung mittels der Presse in sechs Fällen s{huldig und deshalb mit einer Ge- fängnißstrafe insgesammt von drei Monaten zu be- fträsen, im Uebrigen die beiden vorgedachten Er- Tenntnisse zu bestätigen und dem Angeklagten auch die Kosten der II. Instanz zur Last zu legen.

Das Reichsgeriht 11. Strafsenat hat in der öffentliden Sihung vom 14. November 1879 für Recht erkanut:

Daß die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Er- Tenntniß des Kriminalsenats des Königlich preu- ßishen Kammergerichts zu Berlin vom 7, März 1879 zurückzuweisen und die Kosten des eingelegten Rechtsmiitels dem Imploranten aufzuerlegen.

Die Richtigkeit der Abschrift der Urtelsformel wird beglaubigt und die Volistreckbarkeit des Urtheils bescheinigt.

Berlin, den 21. Januar 1880.

Königliches Landgericht I, Strafkammer II.

Giese, Obige Absait eter. j autend. rift t mit dem Original gleih-

Berlin, den 11. März 1880. Sparfeld,

forderlih gewesenen Platten und Formen unbrauch- bar zu machen;

Untersuchung zur Last zu legen.

Abtheilung des Kriminal-Senats des Königlichen Kammergerichts in der Sißung vom 7. März 1879 dahin abgeändert, daß der Angeklagte Dr, Langmann der mittels der Presse verübten Beleidigung in einem Falle s{huldig und deshalb mit einer Geld- trafe von Einhundert Mark, im Unvermögensfalle mit einer Gefängnißstrafe von bestrafen ;

Presse verübten Beleidigung in einem zweiten Falle bezügli der Nr. 138 der „Berliner Zeitung“ E

Uebrigen die vorgedahten beiden Erkenntnisse be- stätigt und sind dem Angeklagten auch die Kosten der 11. Inftanz zur Last zu legen. N

wird beglaubigt und Urtheils bescheinigt.

lautend.

[6922]

des Blattes, überscyricben : „Deutsche Wähler, auf die Wacht !“ b. Nr. 142 vom 20. Juni 1878 auf der ersten Seite, Spalte drei, der erste Absaß der N “FOSeN E j c, Nr. vom 4. Juli 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben : s „Wir sind geächtet.*“ d. Nr. 161. vom 12, Juli 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben : „Was der Hödelprozeß zu denken giebt! 0. Nr. 168 vom 20. Juli 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben : „Berin unter dem Paßzwang!“ f, Nr. 200 vom 27. August 1878 Seite eins, Spalte drei des Beiblattes mit dem Anfange: | „Die neue Paßordnung!“ 2) in get 7 A à, Nr. vom 14. Juni 1878 an der Spite des Blattes, überschrieben : m e Deutsche Wähler, auf die Wacht!“ b, Nr. 142 vom 20. Juni 1878 auf der ersten Seite, Spalte drei, der erste Absay der: ; „Tagesübersicht“, ihrem ganzen Umsange nah in allen vorfindlichen Exemplaren, nebst den zu ihrer Herstellung er-

IV. endlich dem Angeklagten die Kosten der

Vorstehende Erkenntnisse werden durch die zweite

einer Woche zu

der Angeklagte Dr, Langmann der mittels der

chuldig und deshalb von Strafe freizusprehen, im

Die Richtigkeit der Abschrist der Urtheilsformel die Vollstreckbarkeit - des

Berlin, den 21. Januar 1880. Königliches Landgericht I. trafkammer II.

stell GSA ib euv. Verich1s|chreiber. Obige Abschrift ist mit dem Original gleich»

Sparfeld, Justiz-Anwärter.

Steckbrief. Gegen den Colporteur und früheren Redac-

Justiz-Anwärter. h

teur Carl August Shulze, geboren in Creuen-

im Wege der Submission an den Meistbietenden verkauft werden.

teren, ) entner) für je der vorgedahten Eisensorte und Quantität, unter Beisezung der betreffenden Nummer der einzelnen Posten, mit Zahlen und Buchstaben angegeben sein muß, mit der Aufschrift ;

bis zu dem vorgedachten Termine portofrei einzu- senden.

Berlin, den 11. März 1880. en mündlihes Aufbieten nach Eröffnung der

Bureau zur Einsicht aus und können au auf Ver- langen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden.

| In der Börsen- beilage, M

ihn eingegangenen Nachrichten in der Schweiz (Zü- rih) sich aufhaltend, ist hier eine R aS R wegen mehrfacher Amtsehrenkränkung anhängig. Auf Grund geritlichen Haftbefehls ri{hte ih an die Kuiminal- und Polizeibehörden das Ersucben, den 2c. Schulze im Betretungéfalle festnehmen und mir telegraphisde Nachricht zukommen zu lassen.

Gotha, den 10. März 1880.

Der Staatsanwalt, C. Jacobs.

(PaoN Bekanntmachung.

Der auf den 18. März d. Is. anberaumte Der- min zur Versteigerung des dem Rittergutsbesißer G. C. Stolze gehörigen Ritterguts Band I. Blatt Nr. 1 des Grundbuchs von Weftinsel wird in Folge De des Subhastationsantrags hiermit auf-

Stendal, den 12, März 1880.

Königliches Amtsgericht. Roceber.

Verkäufe, Verpachtungen Submissioneu 2c. :

[6775] Bekanutmachung.

Die für die Nebengebäude zum hiesigen Kaserne- Neubau erforderlihen Zimmerarbeiten mit Mate- riallieferung, veranshlagt auf 105090 4, sowie die Cisenguß- und Maschinenbau: Arbeit mit Ma- teriallieferung, veranschlagt auf 55540 M, sollen jedes für si, im Ganzen oder in einzelnen Loosen verdungen werden und ift hierzu auf Donnerstag, den 1. April 1880, Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeihneten Verwaltung ein öfent- lier Submissionstermin angesegt worden. Bedingungen, „Kostenanshlag und Zeichnungen liegen täglich während der Dienftstunden daselbst aus und können erstere gegen Erstattung der Ko- pialien von dem hiesigen Kasernen-Bazubureau hbe- zogen werden. Die Offerten sind bis zum genannten Zeitpunkte versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen franco an die Garnisonverwaltung hier einzureichen, Pasewalk, den 14. März 1880.

Königliche Garnison-Verwaltung.

[6814] Die im Bereich der Königlichen Eisenbahn-Kom- mission in Königsberg angesammelten alten Scbie- nen und Schienenstücke, sowie sonstigen alten Ma- terialien und Inventarien, namentli ca. 7880 m zu Bauzwecken geeignete Brackschienen, welche auf Bahnhof Königsberg bezw. Memel lagern, sollen ad ide der Us Submisfion bei Berück- tigung auch der Angebote au einere Swienen verkauft vetbén, : tes Termin hierzu steht Sonnabend, den 3. April d. J, Morgeus 11 Uhr, in unserem Bureau, Sleusenstraße Nr. 1—3, hierselbst an. Die Submissionsbedingungen nebft spezieller Nach- weisung der zum Verkauf gestellten Materialien können auf portosreien Antrag von unserem Centralbureau ven ee A

erten find portofrei und versehen mit der Aufschrift : s E „Offerte auf Ankauf von alten Materialien“ vor dem Submissionstermin an uns einzureichen. Köuigsberg, den 12. März 1880.

Königliche Eisenbahn-Kommission.

[6815] Eisenuverkauf.

Am Donnerstag, den 1, April 1880, Vor-

mittags 10 Uhr, follen in unjerm Bureau circa

1) 50000 kg altes Gußeisen in ausrangirten 30 ecm bayerischen Bomben,

2) 50 000 kg altes Gußeisen in ausrangirten 30 ecm bayerishen Bomben,

3) 42 500 kg ans Pren M AUEEaNOITIen 30 ecm bayerischen Bomben,

4) 50 000 kg S e Cen

em bayerishen Bomben,

9) 59000 kg altes Gußeisen in ausrangirten 23 cm bayerischen Bomben,

6) 50 000 kg altes. Gußeisen in ausrangirten 23 cm bayerischen Bomben,

7) 50 000 kg altes Gußeisen in ausrangirten 23 cm bayerischen Bomben,

8) 50 000 kg altes Gußeisen in audsrangirten 23 cm bayerishen Bomben,

9) 50000 kz altes Gußeisen in auêr5ngirten 23 cm bayerishen Bomben,

10) 50000 kg altes Gußeisen in ausrangirten 23 cm bayerischen Bomben,

11) 50000 kg altes Gußeisen in ausrangirtev 23 ecm bayerishen Bomben,

12) 50000 kg altes Gußeisen in ausrangirten 23 ecm bayerischen Bomben,

13) 15 600 kg altes Gußeisen in ausrangirten 23 cm bayerischen Bomben,

14) 3870 kg altes Gußeisen in Kartätsch- kugeln 2c.

Kauflustige „werden ersacht, ihre versiegelten worin das Angebot pro 50 kg (glei

„Submission auf altes Gußeisen“

fs Steiukohlen-Lieferung. er Bedarf an besten oberschlefischen Stüt- Tohlen für die Zeit vom 1. Ari bis tra Sey- tember d. Js, welcher erfahrungsmäßig auf ea, 12 000 Centner anzunehmen ist, soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.

Die Bedinaungen sind in der Königlichen Por- zellan-Manufaktur beim Ober-Jnspektor Taubert einzusehen.

Schriftliche versiegelte Gebote mit der äußeren Bezeichnung :

„KFohlenlieferung“ werden bis zum Mittwoch, den 24. dv. Mts,, Mittags 12 Uhr, unter der Adresse der unter- zeihneten Direktion angenommen.

Berlin, den 15. März 1880. Cto. 275/3.)

Königliche Porzellan-Manuufaktur- Direktion.

[6819] __ Submission.

Aus den Beständen des unterzeichneten Artillerie»

Depots sollen:

1) 1773 kg 050 g Gußeisen in unbrauhhbare

Eisenmunition,

2) 101 kg 700 g Gußeiscn in unbrau{baren Shrapnels mit dünnen Blei- mänteln,

g Gußeisen von Kartäts{kugeln und Oval-Vollgeschossen zu Zündnadel - Wallbüchsen - Pa- tronen,

4) pr. ptr. 7009 kg und | in 2002 Stü 15 em cxen-

5) " 6813 kg trischen Bomben

auf dem Wege der öffentlihen Submission zum Ver-

kaufe gelangen.

Kauflustige werden ersucht, ihre Offerten, welche

den Preis pro 50 kg loco Lagerstelle hier enthalten

müssen, den Bedingungen entsprecend, postmäßig verschlossen und mit der Aufschrift:

„Submission auf Gußeisen“

portofrei bis zum Dienstag, den 6. April cr,,

Vormittags 11 Uhr, auf dem Büreau hierselbst

R 1 E §

te Bedingungen, von welchen vor Einreichun der Offerte Kenntniß aenommen sein muúß, litäen bierselbst zur Einsicht offen, können auch event. gegen

Erstattung der Kopialien auf portofreie Anfrage be-

zogen werden.

Saarlouis, den 13. März 1880.

Königliches Artilleric-Depot.

3). 530 kg

TBochen-Ausweise der deutschen SZettelbanken.

„Wothen-Uebersicht

der Städtischen Bauk zu Breslau am 15, März 1880,

Aetîva. Metallbestand: 1,034,567 4 43 S, Bestand an Reichskafsenscheinen : 10 285.4 Bestand an Noten anderer Banken : 291,500 # Wessel 1 Wfetlen: 188,008 10 S Sofie Helios cffeltien : ? 7 ; onstige tiv 32,240 A 34 S. F i Paaslva. Grunttapital : 3,000,000 «# Re- serve-Fonds ; 600,000 # Banknoten im Umlanf1 2,998,100 A Tägliche Verbindlichkeiten: Deyositen- Kapitalien 3,539,130 6 An Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten! 4 Sonstige Passiva: taear E Ps Me gs weitex egebenen im nlande zablbaren 111,731 A 29 S. ; R

[6896]

Verschiedene Bekanntmachungen.

[6895] Walleszecher Bank=-Werein

von Kuliseh, Kaempf ch(& Co.

Status ultimo Februar 1880. A otiva,

Kassenbestand, mit Einschluss des

Giro-Guthabens bei der Reichsbank

Guthaben bei Banquiers . . .,

Lombard-Konto .

Wechselbestände .

Effekten E E

SOPTON S. COUDODS A

Debitoren in laufender Rechnung .

Diverse Debitoren

127,112, 273,776. 539,720. 3,667,147. 164,602. 38,736. 7,308,740. 865,768.

M 4,523,430,

2,387,510. 732,944, 1,845,710. 2,398,292, 630,742.

Passiva, ARTIONKOD L Depositen mit Einschlnss des Check- R E E L C Kreditoren in laufender Rechnnng , Diverse Kreditoren . Reserve- & Delcredere-Fonds

—————_—

Gele NebersiGt

er Geraer Bank, Activa.

[6917]

Kassen-Bestände M 631,314 D L A A e d be a ADOTRBDO Gffekten . z ¿1 OPLOTI Debitoren « 8,310 051

Aktienkapital é. 6,600,000 Depositen . 948,850 Accepte 1,223,502 Creditoren . 1,939,660 VICTETVCON O E ¿ 551,186 Ea VUIeE O 385,737 . Gera, den 29, Februar 1880.

Die Direktion.

FPassiva ° j

ubmission findet nicht statt.

Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem

Rastatt, den 12. März 1880.

rießen am 11, Juni 1856, nach den leßten über

Berlin:

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Ke ##\ el). Dru: W. Elsner. Ie

Sechs Beilagen

Königliches Artillerie-Depot.

(ein\{ließlich Börsen-Beilage).

Dentsches Neich. Uebersicht

über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfubr von Zucker im Monat Februar 1880.

Verwaltungs-Bezirke.

befindlichen

Zahl der im Betrieb Rübenzucker-Fabriken.

do

1

fteuerte- Rüben-

Einfuhr vom Zollauslande.

Ausfuhr nah dem Zollauslande (mit und ohne Steuerrückvergütung).

Raffinirter Zuder Rohzucker aller Art

Ver- aller A

Melasse aller Art

Melasse alle. Art

Raffinirter Zucker affinirter Z und Syrvpy

aller Art Rohzuer

menge.

unmittelbar unmittelbar 28 in den freien Verkehr. auf Niederlagen. unmittelbar

in den freien Verkehr auf Niederlagen

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100 kg 3,

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19 340 78 202

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1079 - 152 728 100 500 45 239)

XIII. Luremburg.

Ueberhaupt Hierzu in den Vormonaten Septbr. 1879 bis Jan. 1880

+46 072 215] 1 243 674

20 989 259 449

610 040

5 151 65 548

144 541

1994853] 164840

241 595] 1 615 202! 1 101 845} 4 685 489 221 474 600] 3 432 561| 1 242 220 9 729 935

806 258] 127 102

787 657/40 998 231| 161 956]| 9 237 654, 797 606

Zusammen September 1879 bis Februar 1880. .

n demselben Zeitraum 1878/79 .

* Bemerkung: In der Uebersicht für ‘Monat Dezembe

ichtiat worden. Os Berlin, im März 1880.

Nichtamíliches.

Preußen. Berlin, 16, März. Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (19.) Sißung seßte der Reichstag die erste Berathung des Freundschafts-, Handels-,Schiffahrts- und Konsularvertrages zwishen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Hawaiischen Fnseln fort. Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, er möchte sih die Frage an die verbündeten Regierungen erlauben, warum dem Hause überhaupt dieser Vertrag zur Genehmigung vorgelegt sei. Er sei davon überzeugt, daß die Reichsregierung von ihren Prä- rogativen nihts vergeben werde, wenn dies aber durch die Vorlegung des Vertrages mit Hawaii nicht geschehe, dann be- greife er niht, weshalb dem Hause niht auch der Handels- vertrag mit Oesterreich zur Genehmigung vorgelegt werde, denn der gegenwärtige Vertrag behandele im Wesent- lihen denselben Stoff wie der mit Desterreih abgeschlosiene. Nach den Zeitungen solle im Bundesrath darliber verhandelt worden sein und ein Mitglied des Bundesraths erklärt haben, daß in dem Vertrage solche Gegenstände enthalten seien, die der Genehmigung und Zustimmung des Bundesraths be- dürften. Der jeßige Vertrag behandle im Wesentlichen solche Materien wie der frühere, und Verträge dieser Art seien dem Hause bisher immer vorgelegt worden, so daß er gar nit wisse, was eigentlih die Regierung veranlaßt haben könne,

ier ausnahmsweise die e des Reichstags, wie ihm hiene, gegen den Sinn der Verfassung einzushränken. Der Gegenstand sei prinzipiell wihtig. Er könne sich nur denken, daß die Regierung anzunehmen scheine, daß zu allen Verträgen, wozu die Gesehgebung des Reichs nit un- mittelbar mitwirken müsse, die Zustimmung des Reichstags nit erforderlich sei, sofern es sich also um Dinge handele, welche lediglich Ausfluß der Exekutive seien. Er sei aber der Ansicht, daß bei allen Gegenständen die Mitwirkung der ge- seßgebenden Faktoren erforderlich sei, sobald durch dieselben die Gesetzgebung Deutschlands gebunden werde. Er werde abwarten, ob die Regierung in ihrer Antwort über die Frage, welche Gegenstände fie verfassungsmäßig zur Vorlage des vor- liegenden Vertrages verpflichteten, erörtern werde, ob diese Gegenstände niht auch in dem österreichischen Happe Derr gge behandelt würden. Würde die Regierung einen solhen A {luß ohne Genehmigung des Reichstags vornehmen können, ‘dann würde sie berechtigt sein, den Tarifvertrag zum Kon- ventionalvertrag zu machen. Welches e daraus entstehen könnte, sei klar ersichtlich. Denn geseht, es käme aus der Mitte des Reichstags ein Antrag auf Abänderung des Tarifs, wie er z. B. in den nähsten Tagen vom Abg. Windthorsi behufs Aufhebung des Flachszolles zu erwarten sei und der Bundesrath nehme vielleicht diesen Antrag an, weil derselbe schon im vorigen Jahre es für ein wirth- s Unglück gehalten habe, den Zoll aufzuerlegen ; o wäre die Reichsregierung niht in der Lage, das Gesetz publiziren zu können, weil sie sich na dem Auslande ai für gebunden erahte. Solche Bindungen für die Zu- unft enthalte der vorliegende Vertrag, wie der österrei ilhe andelsvertrag , denn ¿eve Meistbegünstigungsklausel binde eutshland f daß die verbündeten Regierungen dem be- treffenden Staate gegenüber niht einen Differentialtarif ein- führen könnten, obwohl dies zur Freiheit der Zollgeseßgebung gehöre. Gleiches könne er bei [allen Paragraphen nahweisen.

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631 029 962 700

149 692 160 750

48 067 068] 1 408 514 45 930 6321 1 795 650

r 1879 sind bei der Provinz Hannover die in Spalte 3 angegebenen 1 133 6

Kaiserliches statistisches Amt.

Nun. habe man in Deutschland über die Gültigkeit vön Ge- seßen und Verträgen zwei Kontrolen. Die eine bestehe in der Anerkennung der Gerichte, die diesen Vertrag mit Oesterreich, wie er es thue, für ungültig halten müßten, wenn sie mein- ten, daß der Vertrag der Zustimmung des Bundesraths

und des Reichstages bedürfe. : / ihm scheine, die angemessenere, bestehe darin, daß der Reichs- tag und der Bundesrath selbst ihr Ret gegenüber einer etwa überschreitenden Exekutive wahrnähmen, und da man in solhen Dingen vorsichtig sein müsse und er nicht gern einen Antrag auf Vorlegung des österreichishen Vertrags früher stellen möchte, als bis er die Ansicht der verbündeten Regie- rungen gehört habe, worin sih jener Vertrag von dem vor- liegenden mit Hawaii unterscheide, so behalte er ‘si weitere Schritte je nah dem Ausfall der heutigen Dis- kussion vor. : E

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Wirkliche Geheime Rath von Philipsborn das Wort:

Meine Herren! Es war \{chwerlich vorauszusehen, daß bei Ge- legenheit der heutigen Vorlage des Hawaiischen Vertrages diese eben so ernste wie delikate Frage zur Sprache gebracht werden würde, und ih glaube, daß das hohe Haus in Bezug auf diese Auffassung der ungewöhnlichen Anknüpfung einer solchen Frage an den heutigen Gegenstand der Tagesordnung mir beipflihten wird.

Ich kann auch nit entfernt die Analogie zugestehen, die der Herr Vorredner zwischen dem heute vorgelegten Hawaiischen Vertrage und dem, was er den österreihishen Vertrag nennt, finden. Ich glaube, daß, wenn Sie die einzelnen Stipulationen des Vertrages und die Erklärung, welche in den leßten Tagen des vorigen Jahres mit Oesterreich ausgewechselt ist, vergleihen, Sie auch darin mir beipflihten werden, daß es total vershiedene Dinge sind, um die es sich in dem einen und dem anderen Falle handelt. I glaube also, daß die Herren auch von mir heute an dieser Stelle und in diesem Augenblick eine crs{öpfende Erläuterung oder eine ershöpfende Antwort nicht wohl erwarten werden. Es handelt sih bei denjenigen Abkommen, die wir mit Oesterreih-Ungarn getroffen haben, im Wesentlichen darum, ein auf die intimsten politishen Beziehungen

egründetes Verhältniß auch auf dem materiellen Gebiete zu pflegen. Jedes Wort, was ih darüber sagen könnte, wäre überflüssig. Unser Bestreben geht dahin, und unser Wunsch is und bleibt, dur die Wahrung der wirthschaftlihen Beziehungen den dauernden Aus- druck für das freundnachbarlihe und politishe Verhältniß zu finden. Je weiter sich das entfaltet, um so nüßlicher wird es für beide Thile sein, Daß es, wie der Herr Ab- eordnete vorhin bemerkte und wie ihm aufgefallen zu sein scheint, mmer noch nicht zum Ziel geführt hat, das liegt an den Umständen. Beide Theile haben erst kürzli ihre wirthschaftlichen Verhältnisse regulirt und revidirt und eine Ausgleihung kann erst allmählich stattfinden. Nun beftand der Vertrag mit Desterreih von 1878 bis zum Schlusse des vorigen Jahres. Da lief er ab. Wir wollten nicht gerne abbrechen lassen und wir bemühten uns mit Oesterreih und ih bitte hierauf zu achten solche Abreden zu finden und zu treffen, welhe der Genehmigung dieses hohen Hauses nicht unmittelbar bedürften. In den Erklärungen, welche în den leßten Tagen des vorigen Jahres ausgetauscht sind, werden die Herren im lagina ausdrüdcklich dieses Motiv als beson- ders leitend hervorgehoben finden. Wenn nun gleihwoßl bis jeßt eine Vorlage nit erfolgt is, so hat es der Regierung fern gelegen, irgendwie eingreifen zu wollen in die Befugnisse eines der Faktoren der Geseßgebung. Es ift ihr das gar nicht in den Sinn gekommen, es hätte ja au wirklich gar keinen Zweck und gar keine Unterlage. Daraus einen Vorwurf zu erheben, daß die Vorlage bis heute nit

schehen ist, dazu scheint mir ín der That kein Anlaß zu sein.

e indet c die Gelegenheit, die Vorlage in anderweitem Zusammen- finde D machen, ie wird die gewiß nicht vorübergelafsen werden.

540 148] 3 692 010| 1483 815/|L1 345 137| 1889 502/45 683 720 517 7001| 2 302 600] 1 960 950[13 995 800

Die zweite Kontrole, und, wie |

162 177/10 043 912 924 708

| 310 200/60 491 950| 41 150/11 158 2509| 1 298 600 65 Hundert Kilogramm auf 1 152 619 Hundirt Kilogramm be

Zu einem Weiteren gleich und vorweg zu“ schreiten, glaubte man, wäre nicht nöthig. Ich dächte, nachdem die Erklärung publizirt worden, also publici juris ist, so ließe fich darüber hinweggehen. Und wenn ich nun auf die weiteren feinen Distinktionen komme, ob es weiterer Bestimmung doc bedurft hätte, oder ob man sich bei der einen ohne weiteres beruhigen könnte, bei der anderen eine Genehmi- gung erwarten möchte auf diese Fragen bitte ich, mir zu erlafsen, in diesem Augenblicke näher einzugehen. Ih glaube, dazu wird eine Diskussion in diesem Augenblicke und im Plenum viellciht kaum er- \{Göpfend sein. Ich glaube also in der That, daß es rihtiger ist, daß das hohe Haus, welches sicher sein kann, daß man es in keiner Weise bei dieser Sache habe umgehen wollen, erwartet, was weiter vorgelegt werden wird. Ih bemerke indessen dazu auch {hon jeßt, daß ja natürlich zu jeder Veränderung in unserem Tarif nit blos die gesetgebenden Faktoren, sondern vorher auch die L ho Res- sorts gehört werden müssen, daß auch die Anhörung und oweit es möglich die Berücksichtigung der Stimmen der interessirten Kreise dabei in Betracht zu ziehen ist. J bemerke, daß, wenn dies alles vorhergehen B ja Gelegenheit genug sein wird, auf die einzelnen unkte zurüctzukommen. i i

Y Die persönliche Ansicht des Herrn Reichskanzlers darf ih dahin aus\precen, daß er keine Veränderungen beabsichtigt und daß das, worauf es dem Herrn Reichskanzler ankommt, vor allem Stabilität ist, die er erstrebt. ; :

Fc denke, daß diese Bemerkungen für hente genügen mögen, und bitte die weitere Diskussion, die sich an die vorher angeregte Frage knüpfen möchte, bis auf Weiteres zu verschieben.

Der Abg. Dr. Lasker erklärte, er sei eigentlih auf den Einwand, der hier gemaht worden \.i auh nicht gefaßt ge- wesen. Seine Absihht sei eine viel bescheidenere gewesen, als eine allgemeine wirthschaftlihe und politishe Debatte über die auswärtigen Angelegenheiten herbeizuführen. - Der Vertreter des Bundesraths sei, wie derselbe sage, auf eine derartige Frage nicht gefaßt gewesen. Jhm scheine es aber als eine ganz natürliche Folge, daß, wenn zwei Verträge nahezu gleichen Inhalts abgeschlossen seien, aber nur der eine dem Reichs- tag vorgelegt werde, dann der Reichstag nah dem Grunde des Nichtvorlegens des anderen fragen müsse. Wenn der Vertreter des E die Aehnlichkeit des Jnhalts beider Verträge bestreite, so entsprehe das den Thatsachen ganz und gar nit. Der zweite sei ein Meisibegünwgungeneres und als solher von der erheblic)sten materiellen ichtigkeit und schon darin sei das größte Analogon zwischen beiden Ver- trägen zu suchen. Er hätte sih vielleiht für 0 Hera wenn er nit die Antwort vom Bundesrathsti che her R n verstanden ite, daß wirklih die Regierung der Meinung jei, sie brauche den a mit Oesterreih dem Reichstage nicht vorzulegen, und als Begründung dafür habe er nur den Ausspruch gehört, der Vertrag mit Oesterrei sei kein Vertrag sondern eine Erklärung. Das heiße doch wirklih nur einen

rammatikalishen Streit führen ; denn das, was in der „Er- lärung“ stehe, solle doch bindend sein für beide Staaten. Es sollten Durchfuhrzölle niht auferlegt, Ausfuhrverbote nicht emacht werden dürfen. Geseßt nun, das Haus würde in einem Snitiativantrage gette Ausfuhrverbote anstreben, so würde die Regierung zweifellos die as hervorheben, da D einen Vertrag mit Oesterreich abges ossen habe. Er denke, es sei ein sehr billiger Anspru, daß die Regierung vorbe- reitet sei zur Beantwortung einer Frage, in der es sich um ein bedeutendes Reht dèr Volksvertretung handele. Hälk

die verbündeten Regierungen erklärt, sie erachteten die Ver- handlung der Sache heute nicht für opportun und stellten an-

C Ra: i) SON iet Ra E G A R R E

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