1880 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

führte Vorräthe da seien, die erst aufgearbeitet werden müßten, seien die Berichte do sehr bedenklicher Natur. So erklärten na der „Weserzeitung“ in GERR Dörfern die Kleinhändler R. daß ihr Tabakhandel ruinirt sei, Fabrikanten be-

agten si über lächerlich geringen Absatz an die Landkrämer U. }. w. Aus einem für die Tabakindustrie sehr wichtigen Plate Minden, werde der „Osnabrücker Zeitung“ berichtet, daß si der Cigareenkatsum erheblih vermindere, der Absaßz nachgelassen habe und die Lager überfüllt seien. Entlassung der Arbeiter und Kürzung der Arbeitezeit seien die Folgen. Der Cigarrenarbeiter verdiene, einschließlich der Wickelfrau, nur 12 M pro Woche. Vielleiht nehme auch Abg. Stumm davon Notiz, der vorhin erklärt habe, daß in Folge der Seg- nungen der vorjährigen Geseßgebung die Arbeitslöhne und die Arbeitsgelegenheit sih erheblih gesteigert hätten. Es mache sih also, wie man sehe, eine volle Reaktion gegen die höhere Steuer in verschiedenen Formen geltend. Nach seiner Ueber- n: habe es sih in vollem Maße bestätigt, was der Abg. Delbrück in seiner bekannten Schrift gegen das Tabakmonopol ausgeführt habe, daß der Deutsche im Gegensaß zum Franzo- sen sih viel mehr polizeilihe Beschränkungen gefallen aje als Beschränkungen und hohe Steuern im fiskalischen Jnteresse.

Der Bundesraths8bevollmächtigte entgegnete, in Betreff der Tabaksurrogate seien auch der Regierung Mittheilungen zu- gegangen. Dieselbe erwäge jeßt, wie diesem Handel entgegen- getreten werden könne. Der Umfang desselben sei erfahrungs-

emäß nicht sehr groß. Daß Jemand seinen Tabak mit

urrogaten bei sich zu Hause mische, werde keine Geseßgebung verhindern können. Ueber den Umfang des Shmuggels seien Ermittelungen angestellt worden, die jedoh noch nicht beendigt seien. Die preußishe Regierung habe übrigens dem Bundes- rath schon mitgetheilt, daß die Zeitungsnachrihten über den Umfang des Tabakschmuggels sehr übertrieben seien, mit einer beabsichtigten Vermehrung der Aufsichtskräfte hoffe man dem Schmuggel energish entgegentreten zu können.

Der Abg. Schröder (Friedberg) fragte an, ob die ver- bündeten Regierungen beabsichtigten, die Zollverwaltung in Elsaß-Lothringen direkt vom Reiche führen zu lassen? Jntendire die Reichsregierung eine Generalisirung dieser Maßregel auf gans Deutschland, so daß die Reichssteuern auch von Reichs-

eamten erhoben würden, oder strebe sie nur eine zweckCmäßigere Normirung der an die Einzelstaaten zu zahlenden Abfindungs- summen für die Erhebung der Reichssteuern an?

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter-Staatssekretär Scholz, entgegnete, der Plan, die Zollverwaltung der Reichs- lande von der Landesverwaltung in Reichsverwaltung zu übernehmen, befinde sich in dem Stadium der Berathungen im Bundesrath. Jn Betreff der anderen Frage müsse er er- widern, daß sich die stattfindenden Erwägungen nicht auf den Modus der Steuererhebung, sondern nur auf den Modus der Kostenerstattung er)irecken.

Der Tit. 2 wurde bewilligt. Bei Tit. 3 (Rübenzucker- steuer) regte der Abg. Dr. Karsten die Frage einer Reform der Rübenzuckersteuer an.

Der Bundesrathsbevollmächtigte, Direktor im Reichs\{haß- Amt Burchard, erklärte, im Jahre 1869 sei nah eingehenden Ermittelungen festgestellt, daß auf 121/, Centner Zudckerrüben dur(hfscnittlich ein Centner Zucker fomme. Die Steuer werde nach Rübengewiht, die Vergütung nach Zucker- gewicht gezahlt, und zwar in dem Verhältniß von 11,75 : 1. Jn den Jahren 1872—1877 seien auch that- sählich nicht mehr Vergütungen bezahlt worden als be- zahlt werden sollten, im Jahre 1877/78 allerdings etwas mehr. Dieses leßtere Faktum sei aber allein noch nicht geeignet, . die Richtigkeit der bisherigen Berehnungsweise zu erschüttern, da der Zuckergewinn verschieden sei; in verschiede- nen Jahren, nah dem verschiedenen Klima . und der verschie- denen ¿Fabrikationsweise. Daß die Reichsregierung aber im Durchschnitt unrichtig berechne, sei noch nicht erwiesen, und bis dahin hege dieselbe gewichtige Bedenken, die Verhältnisse dieser für die Landwirthschaft so wichtigen Jndustrie zu refor- miren. Jedoch werde sie die Frage einer Pub, Ae O Lid niht aus den Augen verlieren. Bisher habe sie sich nicht entscheiden können, da die Meinungen der Sachverständigen über den Werth des vorgeschlagenen Prüfungsverfahrens nah den Charlottenburger Versuchen divergirten.

Der Abg. Dr. Witte (Rosto) konstatirte, daß eine Re- form der Zuckersteuer, wenn auch mit großer Vorsicht auszu- führen, doch sehr nothwendig sei. Der Modus der Vergü- tung müsse auch für die Besteuerung maßgebend sein, also eine Fabrikatsteuer, wie sie auch in Frantreih zu allgemeiner Befriedigung bestehe. Eine Aufforderung zur Betheiligung an der von Frankreich, Belgien und Holland projektirten internationalen Zuckerkonvention möge die Regierung nicht wie bisher immer ablehnen, sondern annehmen!

Der Bundesraths-Bevollmächtigte erwiderte, die Regierung werde eine solche eventuelle Einladung eingehend erwägen Die Zuckerfabrikatsteuer sei in Frankreih nicht so allgemein beliebt, wie. der Vorredner behaupte, denn von ihr seien Ex- portprämien untrennbar, die man ja gerade beseitigen wolle.

Der Abg. Dr. Witte (Rostock) erklärte, die Rohzucker- fabriken in Frankreih seien mit der Fabrikatsteuer sehr zu- frieden, nur die Zuckerraffinerien nicht.

Der Tit. 3 wurde darauf angenommen, ebenso die übri- gen Titel des Etats der Zölle und Verbrauchssteuern.

f As folgte der Etat des Allgemeinen Pensions- ond3,.

Die Ausgaben, Verwaltung des Reichsheeres, Jnvaliden- pensionen für Offiziere und Mannschaften Preußen 15639 000 4, Sachsen 848 183 #, Württemberg 710150 A, zusammen 17 197 333 4/6; Marineverwaltung 374764 #, Civilverwal- tung 323 100 6 wurden ohne Debatte genehmigt, desgl. die Einnahme 10 776 M: |

Zum Etat des Reichsinvalidenfonds bemerkte der Abg. Rickert, die Budgetkommission habe den Bericht über den Stand des Jnvalidenfonds nicht erhalten können und müsse dem Hause deshalb die unveränderte Annahme des Etats desselben empfehlen. Auch bis zur dritten Lesung wür- den Anträge nicht möglich sein. Er behalte sich aber für das nächste Jahr die Einbringung eines Antrages vor, der dem Jnvalidenfonds noch weitere Ausgaben überweise, die wohl die verbündeten Regierungen zugeben würden, da dessen günstiger Stand dieselben tragen könne.

Der Unter-Staatssekretär Scholz entgegnete, er möchte, um ein Mißverständniß nicht aufkommen zu lassen, nur er- or daß er die leßte Vorausseßung des Redners nicht

eile.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, ein bestimm- ter Antrag liege niht vor, seine Partei brauche also eine bestimmte Stellung jeßt niht zu nehmen. Eventuell aber

behalte er fich die ernstesten Erwägungen darüber vor, ob die-

ser E Fonds noch eine anderweitige Belastung ertra- gen könne.

Der Etat des Reichs-Jnvalidenfonds, Ordinarium

der Ausgaben, Kap. 77, Verwaltung 65 060 4, Kap. 78,

ushuß zu den Kosten der Militärverwaltung 599 680 #,

ap. 79, Jnvalidenpensionen in Folge des Krieges 1870/71 (Heer und Marine) 25 633 546 4, Kap. 80, Pensionen in Folge der Kriege vor 1870 (Heer und Marine) 3647 366 4,

ap. 81, Ehrenzulage für die Jnhaber des Eisernen Kreuzes 41 400 4, Kap. 82, Penfionen für ehemalige franzöfische Militärpersonen 761 460 4 und Kap. 83, Besondere Unter- stüßungen 350000 #, in Summa 32 098 512 #, desgl. die Einnahmen in derselben Höhe wurden ohne Diskussion geneh- AEE Os die Einnahmen aus dem Etat des Reichstags,

Ueber Kap. 68, Tit. 7 des Ordinariums des Rei ch3- schazamts, Ueberweisungen an die Bundesstaaten aus dem Ertrage der Zölle und der Tabaksteuer 40 624 500 6, referirte der Abg. von Benda.

Die Position wurde bewilligt, desgleihen Kap. 72, Tit. 1 a. des Ordinariums der Reichs\chuld, Zinsen auf Schuldverschreibungen zur Deckung der für 1880/81 bewillig- ten einmaligen Ausgaben 150000 46

Von den Ueberschüssen aus früheren Jahren stellte der Etat eine Summe von 5 987 592 #4 zur Deckung der Ausgaben pro 1880/81 ein. Die Budgetkommission bean- tragte, die in Ansaß gebrahte Summe vorbehaltlich der falkulatorishen Feststellung insoweit zu erhöhen, als erforder- lih sei, um eine Erhöhung der Matrikularbeiträge gegen das Vorjahr bei Balanzirung des Etats überflüssig zu machen.

Der Abg. Richter (Hagen) beantragte dagegen :

„Die aus dem Ueberschuß des laufenden Jahres (wel{her nach der

am 18. Februar gemachten Mittheilung des Unter-Staatssekretärs

Scholz „etwas über 20 Millionen Mark* beträgt) in Ansaß ge-

brachte Summe von 5 987 592 4 vorbehaltlich der kalkalatorischen

Feststelung insoweit zu erhöhen, als erforderlich ist, un eine Ver-

minderung der Matrikularbeiträge gegen das Vorjahr von 8 Mil-

lionen Mark herbeizuführen.“

Der Abg. Richter (Hagen) begründete seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß diese Mittel bereits zum Theil baar vorhanden seien als Ergebniß des ersten Quartals. Man habe also Geld und es sei daher unnöthig, neue Matrikularbeiträge aufzubringen, um sie dann in Form von Ueberschüssen wieder zurüczuzahlen ; man müsse dem Steuerzahler voch soviel bieten, als man demselben nach Beobachtung aller Regeln der Finanz- E bieten könne, und er bitte daher um Annahme des

ntrags.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter-Staatssekretär S cholz das Wort:

Ih verzichte darauf, meine Herren, gegenüber den in der Kom- misjion einstimmig gefaßten Beschluß, eine weitere Einstellung aus den UVebershüssen des Vorjahres Ihnen zu empfehlen, den abwet- chenden Standpunkt der verbündeten Regierungen hier nochmals dem hohen Hause auéführlich darzulegen, zumal der Herr Referent der Kommission bereits die Güte gehabt hat, im Wesentlichen dieses Standpunkts zu gederken. Ich muß mich aber mit aller Entschieden- heit gegen den Antrag des Herrn Abg. Richter (Hagen) aussprechen.

Der Herr Abgeordnete hat mit zmei Momenten versucht, für seinen Antrag eine günstige Meinung hervorzurufen, die aber doch, glaube ih, wenig dazu geeignet sein möchten. Er hat zuerst daran erinnert, daß Sie heute durch ein früheres Votum eine Erhöhung des Ertrags der Zölle und Tabaksteuer in dem Etatsentwurf nicht beschlossen habén, also den Einzelstaaten etwas, was sehr wahrschein- lih mehr einkomme, nicht zu überreichen. Dies ist doch nur ein \cheinbarer Grund, denn in Wahrheit if alles, was wirklich mehr ecinkommt, auch den Etinzelstaatez zu überweisen; Alles, was über den Betrag von 130 Millionen an Zöllen und Tabaksteuer einkommt, wird nah dem Buchstaben des Geseßes auch schon in dem nächsten Jahre den Einzelstaaten zu Gute kommen. Es bildet diese Post einen durchlaufenden Posten im Reichshaus- halts-Etat, und Sie hätten nun heute diesen Beschluß oder einen andera fassen mögen, den Einzelstaaten wird von dem Mehrertrage, der wirklich davon aufkommt nach ter Meinung des Hrn. Abg. e wäre es ein erheblicher Mehrertrag nichts vorenthalten werden.

Nun noch dafür plaidiren, daß Sie den Einzelstaaten noch etwas aus den Ueberschüssen zuweisen sollten, halte ih damit niht für sach- lih gerechtfertigt.

Der zweite Punkt aber, meine Herren, war ja schr plausibel damit eingeleitet, daß das Geseß vom 15. Juli v. J. unter der Ausmerksamkeit auf ganz andere Punkte be- {lossen sei, als grade auf den Punkt der Ueberschüsse. Der Herr Abgeordnete hat deduzirt, man habe sich das damals nicht recht klar gemacht, welche Folgen das O in Bezug auf die Ueber- \chüsse des laufenden Jahres habe, und es jei so ackommer, daß nun dem Reichshaushalts-Etat ein sehr viel größerer Theil dieser Ueber- \chüsse geblieben sei, als man gedaht have, und darum plaidirt der Herr Abgeordnete, nun cinen großen Betrag von 8 Millionen auf die Einzelstaaten zu vertheilen.

Meine Herren! Es ist nichts anderes als wie der Vorschlag, das Geseß vom 15, Juli jeßt materiell abzuändern, nachdem das Gese ausdrücklich nur die Uebershüsse des zweiten Seme- sters den Einzelstaaten überweist. Wenn Sie gewollt hätten, daß auch die Uebershüsse des ersten Semesters, des ganzen Jahres auf die Einzelstaaten zu vertheilen seien, warum hätten Sie es nicht beschließen sollen, sollte das ein reines Versehen gewesen sein? Nein, meine Herren, man hat sich damals {on Überzeugt, daß es zwedck- mäßig und vollkommen genügend wäre, nur die Ueberschüsse des zweiten Semesters den Einzelstaaten zu überweisen, und ich glaube deshalb der weiteren Ausführung überhoben zu sein, daß sich die Aenderung eines erst kurz vorher gefaßten geseßlichen Beschlusses nicht empfiehlt.

Ich muß aber noch ein paar Worte gegen- den Antrag sagen, wie er hier gedrudt vorliegt. Eine ganz nebenher gehende Verwahrung liegt mir da zunächst ob, indem im Antrage Bezug genommen wird auf meine Aeußerung vom 18. Februar, wonach der Vebershuß etwas über 20 Millionen „beträgt“. Jch darf bitten, den hôchst vorsichtigen Wortlaut, den ih damals gebraucht Le nicht bei Seite zu lassen. Es ift nur eine Schähung,

eute noch, wenn wir die Berehnung von Neuem aufstellen nah den Büchern, würde es nur eine Schäßung sein, auf wie hoch der festzustellende Ueberschuß im Mai sich belaufen wird. Ich will* mit dem Herrn ae pn e nicht rechten. Jcch nehme auch heute noch an, daß diese Schäßung auf 20 Millionen nicht unrichtig gegriffen a Dann möchte ih aber bitten, zu erwägen: wenn die Regierung hrerseits aus den mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmenden Uebershüssen einen Betrag von rund 6 Millionen in den Etat ein- gestellt hat, so habe i bei der ersten Etatsberathung {hon auszu- führen die Chre gehabt, daß es doch- etwas Anderes sei, die Deckung für ein bereits vorliegendes Defizit zu schaffen und die Deckung für die eigentlihen Ausgaben des nächsten Etatsjahres zu \{afen. Nah den bisher von den Regierungen wenigstens immer für rihtig erahteten und vorgeshlagenen Grundsäßen werden die Ueberschüsse niht früher als Deckungsmittel in den Etat cin- estellt, als bis se rechnungsmäßig feststehen, also die Uebershüfse des aufenden Etats in den Etat des zweiten Jahres. Von diesen Grundsätzen eine Ausnahme zu machen, schien den Regierungen gerecht- fertigt, soweit es sch um Deckung eines Defizits handelt. Jch will

Verzeichniß der höheren Lehran

uun zugeben, daß man für den Vorschlag der Budgetkommission auch noch Gründe geltend machen kann, daß man fagen kann: um eine Erhöhung der Matrikularbeiträge zu vermeiden, empfiehlt es 8, ausnahmêweise einige Millionen aus den Ueberschüssen des latt- enden Jahres einzuftellen, aber darüber hinaus noch mehr einzu- stellen, hieße mit einem Wort, iene Grundsätze einer soliden Finanz- wirthschaft überhaupt bei Seite seßen, das hieße, zu einer Distri- bution der Masse schreitex in jedem Augenblicke, wo man nur noch den Anhalt dafür hat, daß Masse vorhanden ist. Jch hoffe, daß, wenn Sie auch dem Vorschlag der Budgetkommission gemäß eine höhere Ziffer von 2,680,694 4 einftellen wollen, Sie dem doch niht nach dem Vorschlage des Hrn. Abg. Richter noch ein Plus hinzufügen werden. Ds

Nachdem der Abg. Frhr. von Minnigerode sich gegen den Antrag Richter ausgesprochen und erklärt hatte, daß er und seine politishen Freunde mit Rücksicht auf die gegenwärtige Nothlage bereit seien, dem Antrage der Budgetkommisfion zu- zustimmen, betonte der Abg. Rickert die Nothwendigkeit, die Matrikularbeiträge zu ermäßigen, anstatt sie zu erhöhen. Man müsse endlih den Anfang mit den Erleichterungen der Einzel- staaten machen und der Reichstag habe nah den R Gesezen niht nur das Recht, sondern die Pflicht, die faktisch vorhandenen Ueberschüsse in den Etat einzustellen. Der Reichs- tag dürfe sich dieser Verpflichtung nicht entziehen, zumal alle Einzelstaaten in einer finanziellen Nothlage seien und auf die UVeberschüsse aus Reichsmitteln rehneten.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte widersprach den Ausfüh: rungen des Abg. Rickert und empfahl nochmals die Ablehnung des Antrags Richter.

Der Abg. von Kardorff erklärte, daß man nach seiner Ansicht Uebershüsse in den Etat einstellen könne und müsse; in diesem Jahre sei er aber gleihwohl nicht für eine Ueber- weisung an die Einzelstaaten, da die Summe zu gering sein würde, um eine Steuererleihterung herbeizuführen, er empfehle Annahme des Antrages der Budgetkommission.

Der Abg. Rickert beantragte, im Antrage Richter statt 8 Millionen Mark zu seßen 6 Millionen.

Der Abg. Richter (Hagen) trat noch einmal für seinen Antrag ein und widerlegte die gegentheiligen Ausführungen der Vor- redner; der Antrag Rickert bezwedcke dasselbe, wie der seinige, Üübertreibe aber die Vorsicht. Zu gering könne kein Betrag sein: Mit Kleinem fange man an, mit Großem höre man auf.

Der Abg. Ridert zog seinen Antrag wieder zurück, worauf die Diskussion geschlossen und nach Annahme des Antrages Richter die Position bewilligt wurde.

Die Einnahmen an Zinsen aus belegten Reichs- geldern, Reichs-Festungsbaufonds 2834773 #4, Reichs- Eisenbahnbaufonds 600 000 M und Reichstags8gebäudefonds 1324 862 M, in Summa 4759635 #6 wurden unverändert genehmigt ; desgleichen die außerordentlichen Zuschüsse 17 962 627 6 und die Zuschüsse aus der Anleihe 35 012 688 M

Der Fehl betrag des Haushaltes des Etats- jahres 1878/79 in Höhe von 5 987 592 # wurde in Aus- gabe unverändert bewilligt; die Matrikular-Be iträge, die die Kommission nur in Höhe des Vorjahres mit 89 670 950 4 bewilligen wollte, wurden in Folge der Annahme des Antrages A 0s uni weitere 8 Millionen auf 81 670 950 # er- mäßigt.

Das Anle ihegeseß wurde in zweiter Lesung dergestalt genehmigt, daß für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichsheeres im Ganzen statt 34 818 447 nur 33 012 688 M bewilligt wurden.

Der Etat für das Reichsbank-Direktorium wurde auf 132 000 Æ festgestellt.

Das Gage s wurde in zweiter Lesung vorbehaltlich der definitiven Feststellung der Zahlen nach der Vorlage genehmigt, womit die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats pro 1880/81 beendigt war.

Der Präsident theilte mit, daß im Laufe der Sizung ein Antrag der Abgg. Dr. Windthorst, Frhr. von Varnbüler und Stellter wegen Aufhebung des Flachszolles eingebracht sei. Außerdem erbat und erhielt der Präsident die Er- mächtigung, Erkundigungen darüber einzuziehen, wie Se. Majestät der Kaiser die ehrfurhtsvollen Glückwünsche des Reichstages zu Seinem Geburtstage entgegenzunehmen wünsche.

Hierauf vertagte sih das Haus um 41/4 Uhr.

Nr. 7 des Armee-Verordnungs - Blatts hat folgenden Inhalt: Unterstellung sämmtlicher Festungsgefängnisse unter die Jn- spektion der militärishen Strafanjtalten. Hohenfriedberger Mars. Feststellung des Begriffs „Militärbehörde“ in Bezug auf die Vorschriften der Civilprozeßordnung und der Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich, soweit dabei das Heer betheiligt ist Ab-

eänderter Fahrplan der Militär - Eisenbahn. Allgemeine Ver- Hiauna des Justiz - Ministers vom 28. Februar 1880, betreffend Klagen gegen aktive Offiziere und Anträge auf Leistung des Offen- barungseides. Ergänzung des §. 50 der Vorschriften über Einrich- tung und Ausstattung der Kasernen. Ablieferung der mit der Zielübungs-Munition den Truppen zugehenden Palkgefäße. Nath- trag II. zu dem Geldverpflegungs8 Reglement für das preußische Heer im Frieden, vom 24. Mai 1877. Pferdebestands-Nachweisung. Verordnung über die N der Offiziere des Friedenstandes.

talten, welche zur Ausftellung der im L 3 der Verordnung über die Ergänzung der Offiziere des Friedens- tandes vom 11, März 1880 bezeichneten Abiturienten bz. Primaner- Zeugnisse berechtigt sind. Wohlt hätigkeit.

Nr. 11 des „Justiz-Ministerial-Blatts“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 28. Februar 1880, betreffend die Sammlung statiftisher Nachrichten über die Konkurse von Alktien- gefellshaften. Allgemeine Verfügung vom 5. März 1880, betref- p die Ermittelung der Vermögensverhältnifse verurtheilter Per- onen.

Nr. 7 des Eisenbahn-Verorduungs-Blatts, beraut-

egeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat olgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung der Königlichen Direktion der Rheinishen Eisenbahn in Cöln zur Verwaltung des Rheinischen I Un erneimeng und des von der Eisenbahn-Direktion in Maadeburg ressortirenden Eisenbahn- Betrieb8amtes zu Berlin zur Verwaltung des Berlin-Potsdam- Magdeburger Eisenbahn-Unternehmens. Vom 25. Februar 1880. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Vereinigung des Homburger Eisen- bahn-Unternehmens mit dem Bezirk der Gisenbahn-Direktion zu Rus a. M. Vom 3. März 1880. Boi betreffend den

nkauf der Homburger Eisenbahn. Vom 25. Februar 1880. Grlafse des Ministers der öffentlihen Arbeiten: vom 27. Februar 1880, IL, T, 941, betreffend die Vereinfachung des Fahrplans ; vom 28. Februar 1880, IIL/IV. T. 1150, betreffend die Beladung der Güterwagen bis zur Grenze des höchsten Ladegewichts; vom 6. März 1680, IT. 1634, betreffend die dur die militärishen Uebungen im Verladen von Truppen und Kriegsmaterial, Zerstörung von Geleis- anlagen 2c. entstehenden Kosten. Richterliche 2c. Entscheidungen : Erkenntniß des vormaligen Reichs-Ober-Handelsgerichts (1. Senats) vom 9, September 1879 in Sachen des Ober-Gerichtsanwalts U. zu Ÿ: wider die Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft. uno der Jahresbilanzen der Eisenbahn-Gesellshaften. Nach- richten.

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 14, durch den

Me 65.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 16.

2 2 Fnserate für den Deutshen Reichs- n. Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Köuigliche Expedition

des Dentshen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßischen Staatz-Anzeigers; Beslin, s. f. Wilhelm-Straße Ne, 22, a

-BachenR, eriadangen

1. Steckbriefe und Untaraudhu 2. Subhastationen, Aufgebote, 8. 4.

u. dergl, Verkünfe, Verpachtungen, Submizaionen ete. : Verloowang, Amortigation, Zinazakliung Æ u, S. Ww. vou öffentlichen Papieren.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

6785) Nothwendiger Verkauf.

Im Wege der nothwendigen Subkßastation soll der dem Kausmann Robert Lude zu Querfurt gehörige ¿deelle Antheil an dem im Grundbuche von Quer- furt Band 94 Artikel 4091 eingetragenen Grund- stück: Querfurt, Steuer-Artikel 417, Gebäudesteuer- rolle Nr. 78, Markt Nr. 65: /

a, Wohnhaus mit Seitengebäude und kleinem Hofraum, b. Seitengebäude am 23, April 1880, Vormittags 19 Uhr,

unterzeichneten Amtsrichter versteigert und

am 26. April 1880, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtéstelle, Zimmer Nr. 14, das Ur- theil über den Zuschlag verkündet werden. Es bes trägt der Nußungswerth, nah welchem das Grund- {tück zur Gebäudesteuer veranlagt worden: 73 Thaler.

Der Auszug aus der Gebäudesteuerrolle, sowie beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserer Gerichtsschreiberei-Abtheilung I1. einge» {ehen werden. |

Alle Diejenigen, welhe Eigenthum oder ander- weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- fordert, dieselben spätestens im Versteigerungêtermin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten aus- eschlossen werden, i : Siuefürt, den 11. März 1880.

Königliches Amtsgericht. IT, Krüger.

Oeffentliche Zustellung.

Auszug.

Der Heiurih Kaiser und dessen Ehefrau Anna Maria, geb. Schueider, zu Niederhada- mar, vertreten durch den Recbtsanwalt Keller zu Limburg, klagen gegen den Franz Scchnucider von da, zur Zeit unbekannt wo abwesend, und die Eheleute Peter Mat und Magdalena, ge- borene Schueider, zu Stahlhofen wegen Thei- lung von Liegenschaîten, und mit dem “Antrag auf Fostenfällige Verurtheilung der Beklagten zu leiden, daß folgende Liegenschasten des Stockbuchs von Niederhadamar: L

2

7206 a, 7207 und 6121

öffentlih an den Meistbietenden nach den Vor- \chriften der Nassauischen Exekutionéordnung vom 16. Fuli 1851 versteigert und nah Deckung der auf den beiden ersten Nummern ruhenden Hypotheken- \{uld von 800 Gulden d. d. 10. Januar 1871 nebst Zinsen und Kosten der Rest zu ‘/s an den Kläger, zu 1/6 an Franz Schneider und zu /6 an Cheleute Peter Mai ausgeschüttet werde.

Sie laden den Beklagten Franz Schneider zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Limburg a. d. Lahn auf deu 25. Mai 1880, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : :

Zum Zwelle der öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schlosser, Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

[6823] Oeffentliche Zustellung.

Der Justizrath Deves zu Friedeberg N./M. klagt gegen den Eigenthümer Heinrich Liefke aus Gott- Ihimmerbruch, dessen jeßiger Aufenthaltsort unbe- kannt it, wegen Sachwaltergebühren, mit dem An- trage auf Zahlung von 75,25 #4 und vorläufige Vollstredbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts\treits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedeberg N./M. auf

den 26. Mai 1880, Bormittags 10 Uhr,

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemact.

Friedeberg N./M. den 11. März 1880.

Brix, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

6806] Oeffentlihe Vorladung.

Die Fabrikarbeiterin Maria Ortenburger von Ortenburg, jeßt dahier wohnhaft, hat gegen den Feilenhauers]ohn Josef Urmaun von Passau, z. Z. unbekannten Aufenthalts, als Vater ihres am 28. September 1879 außerehelih gebornen und nach 2 Monaten wieder verstorbenen Kindes „Louise“, zum K. Amtsgerichte Passau Klage gesteUt mit dem Beifügen, daß sie beantragen werde, denselben zur

ahlung von 12 46 Alimente, 17 #4 Lauf- und

indbettkosten, 14 A 70 S Krankheits- und Leichen- kosten, sowie 300 A Desflorationsentshädigung zu verurtheilen, und ift von diesem Gerichte zur öffent- lichen Verhandlung der Sache auf Donnerstag, den 29. April 1880, Vormittags 9 Uhr, Termin bestimmt worden. ; l Bis wird nun der Geklagte hiermit vorge- aden. Passau, den 11. März 1880.

[6826]

,

(6805) Oeffentliche Zustellung.

Die Gastwirthéehefrau Karoline Königseder von Jlzstadt-Passau, vertreten durch Rechtsanwalt Hor- mayr, klagt*gegen Magdalena Ranzinger, ledige Güt- lerin von Raßberg, z. Zt. unbekaunten Aufenthalts, wegen Forderung zu 608 H mit dem Antrage, die Beklagte zur Zahlung von 608 46 Hauptsache nebst 4 9/9 Zinsen aus 600 6 vom 1. Mai bis 1. No- vember 1877, desgleichen 5 °/6 Verzugszinsen aus 600 M seit Teztgenanntem Tage bis zur Zahlung und zur Tragung der sämmtlichen Prozeßtosten zu verurtheilen, und ladet die Beklagte zur münd- lichen Verhandlung dieses Rechtsstreits vor die T. Ci- vilkammer des Königlichen Landgerichts Passau auf Dienstag, den 4. Mai 1880, Vormittags 85 Uhr, : mit der Aufforderung , etnen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Dieser Auszug der Klage wird zum Zwecke der ösfentlihen Zustellung bekannt gemacht. Passau, den 8. Mârz 1880. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Passan. Der Kgl. Ober-Gerichtsschreiber : Emmerling.

Armensache. 9 i : (6823) Oeffentliche Ladung. Rechtsanwalt Mayr dahier hat als Offizialanwalt des Taglöhners Georg Gaßl in Neuburg gegen 1) den Dienstkneht Ferdinand Gasil von Obermaxfeld, ; 2) die Dienstmagd Creszenz Stemmer von dort wegen Forderung zu 342 M. 86 .Z bei der Civilkammer des K. Landgerichts Neuburg a./D. Klage mit dem Antrage erhoben: die Beklagten zur Bezahlung von 342 A 86 nebst 5/4 Verzugszinsen daraus vom Tage der Klagezustellung an, sowie zur Tragung der Kosten zu verurtheilen, und worin zugleih die Beklagten zur Bestellung eines beim K. Landgerichte Neuburg zugelassenen Anwalts aufzefordert werden. : Nachdem der derzeitige Aufenthalt der beiden Beklagten unbekannt ist, hat die Civilkammer des K. Landgerichts Neuburg auf Antrag des genannten Anwalts durch Beschluß vom.10. lf. Mts. die öffent- liche Ladung gestattet, und wurde vom Vorsißenden Termin zur Klagsverhandlung auf Samstag, den 29. Mai 1880, Vétorgens 8 Uhr, im Civilsizungésaale dahier anberaumt. Demgemäß: werden Ferdinand Gastl und Creszenz Stemrner zu diesem Termine mit dem Bemerken vorgeladen, daß die betreffenden Schriftstücke auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei hinterlegt sind. Neuburg a./D., den 12. März 1880. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Hiegler, Gerichtsschreiber.

[6824] Aufgebot.

Der Einwohner Joseph Janeczek aus Scerlanke, welcher im Jahre 1868 die Emilie, geborene Bie- lawa, geheirathet hat, hat sich im Jahre 1869 von Scerlanke nah Grünberg begeben. Von dort aber ist er im Februar 1870 spurlos verschwunden und seitdem verschollen. : :

Seine Todeserklärung ist bei uns beantragt. Er wird daher aufgefordert, sich bei uns bis späteftens in dem

auf den 22. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Amtsrichter Urbach anberaumten LTer- mine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. L

Neutomischel, deu 11. März 1880.

Königliches Amtsgericht.

Verkaufs-Anzeige und Aufgebot.

In Sachen : des Ziegeleibesizers Jacob Meyer in Lee8wig, Klägers,

wider

den Tischler Jacob Feindt am Mudwege, Neuen- firchen, Beklagten,

wegen Forderung,

ne. Subhastation, ; soll die in Folge der Anordnung des unterzeichneten Gerichts vom 21. Februar 1889 in Pfand genom- mene unter Hausnummer 100 am Mudwege, Ge- meinde Neuenkirchen, belegene Cigenwohnerstelle des Beklagten, bestehend aus:

1) einem E 43 Fuß lang und 32 Fuß breit, massiv gebaut und mit Ziegeln gedeckt, enthaltend 3 Stuben, 2 Kammern, 1 Küche, 1 Keller, die Hausdiele und den über das ganze Haus sich erstreckenden Bodenraum, einem Hausgarten und Hofraum, 12 Ar 47 Qu.-M. groß, verzeichnet in der Grund» steuer-Mutterrolle des Gemeindebezirks Neuen- kirchen Art. Nr. 85, Kartenblatt 1, Parzellen Nr. 95 und 96. Auf einem Theile des Hofraums befindet fih das unter Nr. 1 be- e t Wohngebäude,

in dem au Moutag, den 14, Juui 1880, 10 Uhr Morgens, vor dcm unterzeihneten Amtsgerichte anberaumten

[6793]

Deffentlicher

Mârz

880,

E TY

Anzeiger.

b, Tndäuitriells Etablizggemenuts, Fabriken unä Grcasbandel

6. Vergehiedens Bekanntmachungen.

7, Literariaches Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen, | In der Börtens

9, Famiisr-Nackrichten, beilago. DE

grenzt wird im Norden von Gastwirths Jacob Feindt, im Süden von des Schlachters Claus von Hasen Grundstücken, im Osten von dem fogenann- ten Wetterwege und im Westen von der nach Horne- burg führenden Chaufsee. Zugleich werden Alle, welche an der vorbenannten Eigenwohnerstelle Cigenthuras8-, Näher-, lehnreht- liche, fideilommifsarische, Pfand- und andere ding- lie Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefor- dert, solche Rechte in dem vorgenannten Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Mel- den im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Der Aus\chlußbescheid soll nur durh Anfch{lag an die Gerichtstafel bekannt gemacht werden. Jork, den 8. März 1880.

Königliches Amtsgericht. II.

Erxleben.

[6825] Aufgebot.

Es werden hierdurch aufgeboten folgende angeblich verloren gegangene Sparkasjenbücher : 1) Auf Antrag des Berliecers, Hausbesißers Adolph Balzer zu Rauscha, das auf Gustav Adolph Balzer in Rauscha zur Zeit des Verlustes am 13. De- zember 18707 über 663,99 #4, jeßt noch über 363,99 46 lautende Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse von Görliß Nr. 33 612. 2) Auf Antrag der Verliererin, verwittweten Halbbauergutsbesißer Rosine Dittrich, geborne Hirche, zu Nieder-Bielau, das auf den Namen der Antrag- \tellerin zur Zeit des angeblichen Verlustes am 30. April 1879 über 231,22 4, am 30. Juni 1879 über 23507 6 lautende Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Görliß Nr. 27 526. 3) Auf Antrag des Verlierers, Gedingegärtners Gottfried Hämisch zu Neuhammer, das auf Gott- fried Hämish daselbst am 30. Juni 1879 übcr 645,00 M, gegenwärtig noch über 49,08 6 lautende Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu Görlis Nr. 32 990. : 4) Auf Antrag der Verliererin, unverehelichten Jda Förster zu Görliß, das auf den Namen der Antragstellerin, damals in Berlin, zur Zeit des Verlustes im August 1879 über 234,63 46, im De- zember 1879 über noch 147,27 4. lautende Spar- kafsenbuh der Ober-Lausißer Provinzial-Spar- kasse zu Görliy Nr. 43 849. i

Jeder, der an den verlorenen Sparkassenbüchern irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufge- fordert, sh bei dem unterzeichneten Gericht, und zwar spätestens in dem am 24, September 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichts-Rath Schmidt im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 59, anberaumten Ter- mine zu melden und seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuchs nachzuweisen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Sparbücher erfolgen und den Ver- lierern neue an deren Stelle ausgefertigt werden sollten. h

Görliß, den 3. März 1880.

Königliches Amtsgericht.

[ErTOI Aufgebot. Auf Antrag des Kothsaß Heinrich Bethmann in Lelm wird der unbekannte Inhaber eines abhanden gekommenen, auf den Namen des 2c. Bethmann von dem Spar- und Vorschußverein, Eingetragene Genossenschaft, zu Königslutter auëgestelten, über 450 M lautenden Schuldscheins vom 2. April 1876 hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 23, September d. J, Wiorgens 10 Uhr,

an unterzeihneter Gerichtsstelle anberaumten Ter- mine seine Rechte anzumelden und den fraglichen Schuldschein vorzulegen, unter dem Rehtsnachtheile, daß solher dem genannten Schuldner oder dessen Nechtsnachfolgern gegenüber für kraftslos erklärt

werden solle. L

Königslutter, den 4. März 1880. Herzogliches Amtsgericht, Beglaubigt: Abelmann, Registrator.

[B92 Aufgebot.

Der Kaufmann A. Lion zu Pletenberg hat das Aufgebot des in der Wechselprozeßsahe Lion gegen Brücher 405/66 erlassenen rechtskräftigen Mandats vom-12. März 1866 und Hypothekenbuch8auszuges vom 15. September 1868, auf Grund welcher Ur- kunden im Grundbuche Plettenberg Band T. Art. 49 auf den Immobilien des Schusters Georg Hoos zu Plettenberg Abtheilung 111. Nr. 6 zu Gunsten des A. Lion eine A Dell ca derte zur Höhe von 48 Thlr. nebst 6°/9 Zinsen und 2 Thlr. 6 Sar. 6 Pf. Kostea eingetragen steht, beantragt. Der SJnhaber der Urkunde wird aufgefordert, jpätestens in dem auf den 28. Mai 1880, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichveten Gerichte anberaumten Auf- gebotêtermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunde erfolgen wird. Plettenberg, den 10. März 1880. Königliches Amtsgericht.

[6827] Aufgebot.

Zu dem Naclasse des am 16. Januar 1878 zu Alte Neustadt-Magdeburg verstorbenen Arbeiters

Inserate nebmen an! bie Annoncen-Gryeditionen des „Invaliveuvank“, Ruvolf Moses, Saascuktein & Boglier, G. L, Daube & C3., E. Schlotte, VBiittnes & Winter, sowie alle übrigen arttereu

Annoneen-Burents, i

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handen und hat der beftellte Pfleger Gärtner Carl Trappe das Aufgebot beantragt. Ale unkekannten Erbinteressenten werden deshalb hierdurch aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 30. Dezember 1880, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine ihre vermeintlichen Ansprüche an den Na(hlaß des Tanger geltend zu machen, widrigenfalls sie damit ausges{losen und der Nach- laß dem Fiskus zugesprohen werden wird. Neustadt-Magdeburg, den 4. März 18830. Königliches Amtsgericht. gez. Schwabe,

[6809] Bekanntmachung.

Der K. Advokat Meyer dahier hat unterm 8. dieses Monats Namens des Kohlengeschüäfisinhabers Theodor Walther in Zwictkau, in Sacben des Leßteren gegen den Kohlenhändler Chrislian Bauer, früher dabier, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, bei der Handelskammer des K. Landgerichts dahier Klage eingereicht, welche den Antrag enthält: „8 wolle der Beklagte zur Bezahlung von 1200 A fammt 69/9 Zinsen vom Tage der Klags8zustelung an, sowie zur Tragung der Prozeßkosten verurtheilt werden,“ sowie die Auffordecung an den Beklagten, im Ter- min zu erscheinen und einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Dieses wird dem Beklagten, dessen Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf : Donnerstag, den 22. April 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumt ift.

Bayreuth, den 12. März 1880. Gerich{sschreiberei des Königlichen Landgerichts. Der Kgl. Obergerichts\chreiber. Hopfen.

[6771] : Auf den Antrag der Neuftadt-Harzburger Ge- meinheit, welche bei Üeberreihung eines Situations- plans und unter Bezugnahme auf den von Herzog- licher Landes-Oekonomie-Kommission am 22. Juli 1876 bestätigten Harzburger General-Separations- receß Nr. 628, insbesondere §. 16 desselben glaub- haft gemacht hat, daß fie das Eigenthum an

1) einer Angerfläche von 99 Ar 14 Qu.-Mtr., auf dem Situationsplane mit A. bezeichnet und bes grenzt durch die Herzog - Wilhelm - Straße, Mühlenstraße, RNadau und das Forstmeister- Grundstü,

2) einer do. von 12 Ar 92 Qu.-Mtr., auf dem Situationsplane mit B. bezeichnet und begrenzt dur die Harzburg - Ilsenburger Chaussee, Herzog-Wilhelm-Straße, den Promenadenweg und eine Grundfläche der Gemeinde Bündheim,

3) eincr do. von 23 Ar 68 Qu.-Mtr., auf dem Situationsplane mit C. bezeichnet und begrenzt durch den Promenadenweg resp. die Herzog- Wilhelm-Straße, das Schießhaus, das Grunde ffück des Kreismaurermeisters Bosse und der- gleichen der Gemeinde Bündheim,

4) einer do. von 7 Ar 7 Qu.-Mtr. mit Graben 7 Ar 90 Qu.-Mtr. groß auf dem Situa- tionsplane mit D. bezeichnet und begrenzt durch die Herzog-Wilhelm-Straße, den Pfarracer und Albrecht resp. Herhold'she Grundstücke,

5) einer do. von 20 Ar. 63 Qu.-Mtr., aus dem Situationsplane mit E. bezeichnet und begrenzt durch die Herzog-Wilhelm-Straße, die Forst- meifter - Wiese, Harzburger Privatshule und das Grundstück des Kreismaurermeisters Sie- burg,

erworben habe, werden cemäß §8. 23 der Grundbuch- ordnung 88. 823 f. der R. Civ. Proz. O. und S. 7 des Ge}eyes vom 1. April 1879 Nr. 12 aüe Die- jenigen, welche Rechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen, aufgefordert, folhe spätestens

am 1. Mai 18809,

Morgens 9 Uhr, ; hierselbst anzumelden, unter dem Rechtsnattheile, daß na Ablauf der Frist die Neustadt-Harzburger Gemeinheit als Gigenthümerin in das Grundbuch für Neustadt eingetragen werden wird, und daß, wer die ibm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Vritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundftücke erworben hat, niht mehr geltend machen Tann.

Harzburg, den 8. März 1880. Herzogliches Amts3gericht. Thielemann.

[6794] Erbvorladung.

Anton JZmhof von Landshausen, seit seiner Aus- M erret qn Amerika vermißt, is zur Erbschaft feines am 18. Juni 1879 verstorbenen Bruders Meinrad Imhof von Landéhausen berufen, und wird aufgefordert,

binnen 3 Monaten a scine Erbansyrüche dahier geltend zu machen, widri- genfalls der Nachlaß so vertheilt werden wird, wie wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte.

Eppiugeu, den 12. März 1880.

Großh. Bad. Notar.

Gerichts\chreiberei des K. Amtsgerichts Passau. Gründl.

Termine öffentli meistbietend verkauft werden. Bemerkt wird noch, daß die Gigenwohnerstelle be-

Friedri Tanger sind keine bekannten Erben vors-

Schäfer.