1880 / 66 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

denken könne er als rihtig niht anerkennen. Der Artikel 21 beabsichtige keineswegs, Verseßungen aus dem Dienst eines Bundesstaates in den Reichsdienst anders ju behandeln, als E e des Dienstes desselben Bundesstaates oder des Reichsdienstes. Die Verfassung mache durchaus keinen Unterschied zwischen Reichsbeamten und Nicht-Reihhsbeamten. Die Verfassung wolle allerdings den Wählern das Recht einer abermaligen Entscheidung in den Fällen geben, in denen die Unabhängigkeit ihrer Vertreter dur eine diesen von der Re- ierung erwiesene Gunst als gefährdet erscheinen könnte. Lier aber handele es sich niht um eine Beförderung, die

eitens der Regierung e sei, Dienstenthebung resp. eine nstelung, die eingetreten sei in Folge der Reorganisation der Justiz. Es handele si also au nicht um eine Gunst der Regierung oder um eine Gefährdung der Unabhängigkeit der betreffenden Abgeordneten.

sondern um eine

Der Abg. Dr. Windthorsi bemerkte, er könne zu seinem Bedauern dem Antrag Beseler nicht zustimmen. Der Reichs- tag habe nicht kraft seiner Souveränetät Geseße zu machen, sondern wie ein -Geriht das bestehende Geses ohne Rücksicht auf die Personen zur. Anwendung zu bringen. Daß die Justiz- organisation hierzu die Veranlassung gäbe, ändere an dem Sinn des Geseßes nichts. Die Kommissionsbeschlüsse ent- sprächen dem klaren Wortlaut des Geseßes. Nach dem Arti- kel 21 der Reichsverfassung müßte man eigentlih auch jede Gehalts- erhöhung für einen Grund zum Erlöschen des Mandats ansehen. Das Haus habe aber in früheren Beschlüssen angenommen, daß eine Gehaltserhöhung ohne Aenderung des Amts nicht das Mandat erlöschen machte. Dieses Prinzip habe au die Kom- mission angenommen, und deshalb das Mandat derjenigen Ab- geordneten, welche eine, ihrer früheren analoge Stellung erhalten hätten, für nicht erloschen erklärt. Wenn man aber

Meister gegenüber den Lehrlingen und Gesellen, den Mitmeistern und dem Publikum lebendig zu erhalten. 9) Der Innung steht zu: a, die Aufsickt über die Fahshulen; b. die Abnahme von Ge- sellen- und Meisterp-üfungen und Ausstellung der desfaUsigen Zeug- nisse; e. die Aufsicht über das Lehrlingswesen, insbesondere die Entscheidung über die Aufhebung oder Dauer des Lehrverhält- niffses oder den Uebergang in ein anderes Gewerbez d. die Aufsicht über das Gesellenwesen, insbesondere über die von den Gesellen zu führenden Legitimationen; e. die Verwaltung der Kranken-, Hülfs-, Spar- und Invalidenkassen der Innung; f. die Fürsorge für die invaliden Gesellen, wie für die Wittwen und Waisen der Innungêëmitglieder und Gesellen. 10) Die Gesellen der Innung sind berechtigt, in einem durch Statut festzustelenden Umfange, an den Befugnissen der JInnungs- verwaltung, speziell bei den Gesellenprüfungen, den an invalide Gejellen, Wittwen und Waisen von Gesellen zu gewährenden Unter- ltüßungen und bei der Kassenverwaltung Theil zu nehmen. 11) Die exekutivishe Beitreibung der Innungsbeiträge und

Forsten dem althergebrahten Brauche nicht entgegentreten,

in ausdrüdcklihes Verbot vorliege, das Beerensammeln ge- T et sein. e Wunsche, die Regierung möge in ihren

ewillfahrt werden, insofern dadur die fulturellen cnter- id f S ecvervaltuina nicht geshädigt würden. Hierauf wurde um 121/32 Uhr die Sißung bis 3 Uhr Nachmittags unterbrochen. Jn der wieder aufgenommenen Sizung wurden die noh übrigen Artikel des Geseßes (88. 47—80) ohne Dis-

i ngenommen.

kussion S März. (W. T. B) Der Landesaus\ hat sich heute nah Annahme des Forststrasgesezes bis zum

6. April vertagt.

Hestterreich-Ungarn. Wien, 16. März. (W. T. B.)

habe dur freimüthige und freundschaftlihe Erklärungen den a angegeben,

Eindruck des Mißtrauens beseitigt, welhes dur die Annahme imaginärer Getalren erweckt worden sei. Die Durchführung des Berliner Vertrages gehe langsam aber regelmäßig vor sih. Die Vermittelung Ftaliens zwishen der Türkei und Montenegro sei durch die Pforte veranlaßt. Die Re- gierung sei entshlossen, Jedem entgegenzutreten, ‘der sie in andere Bahnen drängen wolle. Uebrigens müsse eine Nation stark sein, wenn sie ihre Rechte und ihre Würde wahren wolle, und er werde demgemäß eine Herabminderung der Militär- kosten bekämpfen. Jn Beantwortung der eingebrachten Jnter- pellationen rechtfertigte der Minister-Präsident das Verhalten der Regierung in Baus auf E Griechenland, Ru- mänien und Tunis und erklärte, daß die Minister für die von ihnen zugeficherten administrativen und militärischen Re- formen sowie für die Steuerreformen einmüthig eintreten

d

r im freien Verkehr angeschrieben werden. E dn E in dieser Beziehung eine bemerkens8wertHe Ver-

d erfolgt ist, und als Land der Bestimmung das- e e De ung er Bie E gerichtet ift, währcad die änder, durch welche die Waaren auf dem Transport unmittelbar urchgeführt, oder in welchen sie ledigli umgeladen oder umspedirr

werden, außer Betracht bleiben.

Durch die angedeuteten Veränderungen ist die Vergleihbark-it der

tistishen Nachweise mit den Ergebnissen der Vorjahre niht unerbeb- ln e, Nur die Einfuhrmengen lassen in den Hauptsummen eine der- artige Vergleihung noch in sicherer Weise zu, weit, als die neo Waarenartikel in eriode - zollpflichtig waren.

i Bis die unmittelbare Durchfuhr durch das Zollgebiet, weil sie unter Zollkontrole stattfand, von der Ein- trennen ; die zoüfreien Artikel werden zum weitaus sofort / : k eseut, und daher kennten in den statistischen Nachweisen n: E gee itar durchgeführten Mengen nur als Einfuhr und

doch auc nur in so der zu vergleichen- Denn nur bei diesen ar es

und Ausfuhr zu größten Theile eim Uebertritt über die deutshe Zollgrenze in den freien

Nom 1. Januar

Budgetaus\chuß hat den Bericht des Generalreferenten E evtl über den Voranschlag für den Staats- haushalt pro 1880 und über das A ge genehmigt.

einmal. diesen Standpunkt einnehme, so müsse auch das Mandat des Abg. Saro fortbestehen, da derselbe nur ein seinem früheren gleihes Amt, auf das derselbe kraft Gesetz

der von den Innungsgenofsen wegen Verleßung sftatutari- scher Vorschriften verwirkten Geldftrafen im Verwaltungs- wege dur die Gemeindebehörden, kann dur die Landesgeseßz-

änderung eingetreten sowohl durch die Bestimmungen über die Anmeldepflicht, als auch durch den Umstand, daß viele früher zollfreie Artikel nunmehr zollpflihtig geworden sind; beide Umstände gestatten,

Dieselben seien freie und unabhängige Männer gewesen und geblieben. Aus allen diesen Gründen könne er seinen son erwähn- ten Antrag nur auf das Dringendstezur Annahme empfehlen. Dez

würden. Nach Außen wolle die Regierung die herzliche Freund- schaft mit ien Mächten R gleichzeitig aber si die Preibeit

422 860 802 F[., | der Aktion erhalten; nah Jnnen wolle sie eine unparteiische,

Gesagte könnte auch von dem Abg. von Geß gelten, obwsgl er persönlich allerdings der Ueberzeugung sei, daß hier eine Beförderung im Sinne des Gesetzes vorliege ; - doch würde er sih einem auf die Fortdauer ia dieses Mandats gerichteten Antrage anschließen. / Der Abg. Kloß trat diesen Ausführungen entgegen. Die Kommisfion habe den allein berehtigten Standpunkt vertre- ten. Art. 21 der Reichsverfassung sage ausdrücklich, daß jedes Mitglied des Reichstags Siß und Stimme im Reichstage ver- liere, sobald es ein besoldetes Reichsamt oder in einem Bun- desstaate ein besoldetes Staatsamt annehme oder im Reichs- oder Staatsdienste in ein Amt eintrete, mit welhem ein hö- A Rang oder ein höheres Gehalt verbunden sei. Bisher ei Dettentsoredend auch stets Annullirung der Mandate der so Beförderten vom Hause ausgesprochen worden. Der Abg. Dr. Beseler empfahl seinen Antrag; auf solche abnormen Verhältnisse, wie sie die neue Zustizorganisation mit sich gebraht, könne man den Art. 21 der Reichsverfassung niht anwenden. Außerdem sei zu bedenken, daß die Aenderung der Stellung im Justizdienste ja niht im freien Willen des einzelnen Abgeordneten gelegen habe. Man müsse deshalb alle Mandate als fortbestehend anerkennen. Besonders un- billig sei es, die Mandate der Abgg. Thilo und Saro für erloschen zu erklären, das dürfte auch s{chwerlich den Jnten- tionen derer entsprehen, welche den Art. 21 verfaßt und be- schlossen hätten. Die Beförderung der beiden genannten Ab- geordneten sei eine Folge der vom Reichstage gebilligten JUstizorganisation gewesen, und es sei unbillig, an geseßliche Vorgänge die Ungültigkeit des Mandats zu knüpfen. Er bitte darum, seinen Antrag anzunehmen. Der Abg. von Helldorff (Bedra) erklärtte, in den Anträgen

der Kommission ein einheitlihes Prinzip zu vermissen. Die neue ustizorganisation habe die Regierungen zur Verleihung der emter, die Abgeordneten zur Annahme der Aemter genöthigt. Ebenso seien die Gehaltserhöhungen kraft des Gesetzes erfolgt. Der Artikel 21 der Verfassung sei mit Rückfiht auf eine folche wangslage nicht gegeben. Nach seiner Meinung seien über- aupt logisch nur zwei Wege möglich. Der eine Weg sei

Anspruch gehabt habe erhalten habe. Er werde also bezüglich dieses Abgeordneten gegen, im Uebrigen für die Kommis- sioónsanträge stimmen. Der Referent Abg. Dr. Wolffson erklärte, die Kommission habe die Frage niht vom Standpunkt dex Souveränetät aus behandelt, sondern als eine Rechtsfrage. Das sei sie auch, sonst wäre sie der Kommission nicht zur Prüfung überwiesen worden. Es seien hier zwei Grundsäße maßgebend gewesen, nämlich daß der Uebertritt aus dem Dienst eines Einzel- staates in den Reichsdienst nah dem unzweifelhasten Wort- laut des Art. 21 der Verfassung das Mandat erlöschen mache, ferner, daß die Erhöhung des Gehalts nur dann das Mandat aufhebe, wenn damit eine Beförderung verbunden sei. Den Standpunkt der Souveränetät habe Niemand in der Kom- mission vertreten, ebensowenig die Ansicht, daß eine Begünsti- ung darin liege, daß ein Richter nit in den Ruhestand ver- eßt werde. Nach obigen Grundsäßen seien die Kommissions- Rae gerechtfertigt. achdem hierauf der Antrag des Abg. Dr. Beseler ab- gelehnt war, wurde nach dem Vorschlage der Kommission zu- nächst das Mandat des Abg. Dr. Dreyer (VI. Baden) mit be- trächtliher Maiorität als fortbestehend, mit geringer Mehr- heit die Mandate der Abgg. Dr. Bähr, Dr. von Grävenitz und von Geß für erloschen erklärt. Die Mandate der Abgg. von Reden N, itte (Schweidniß) und Werner (Lieg- niß) wurden für fortbestehend und das Mandat des Abg. Thilo für erledigt erklärt ; dagegen wurde der Antrag der Kommission, auch das Mandat des Abg. Saro für erledigt zu erklären, mit großer Mehrheit abgelehnt. Hierauf vertagte sih das Haus um 31/, Uhr.

&n der heutigen (21.) Sißung des Reichstages, welcher der Staats-Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben bei- wohnten, erklärte das Haus nah dem Antrage der Wahl- P E die Wahl des Abg. Bode im 1. Braun- chweiger Wahlkreise fr gültig und trat dann in die Berathung des Antrages der Abgg. von Seydewiß, von Helldorff-Bedra,

der, er nehme an, der §. 21 der Verfassung sei un- bedingt anwendbar, und alsdann werde Jeder als seines Mandats verlustig erklärt, der überhaupt in ein Amt einge- treten sei, welches als neues aufzufassen sei und das seien im Grunde alle Richterämter nah der Justizorganisation und da- bei zuglei . einen höheren Rang oder ein höheres Amt er- lie habe. Oder man gehe den anderen Weg, man ent-

ließe sih zu sagen: die Anwendbarkeit dieses §. 21 sei hier nit geboten ; es sprächen mindestens sehr viele Gründe gegen sie. Er stehe nicht an, diesen leßteren Weg für den rihtigen zu halten, weil er sih einsah vergegenwärtige, daß der wirk- lihe Grundgedanke der Geseßesbestimmung in diesem Fall nicht zutreffe. Es handele sich hier niht um die freie Ent- shließung der Regierung, die einen Beamten befördern wolle, au nicht um die freie Entschließung eines Abgeordneten, ein ihm gebotenes Amt anzunehmen, sondern es sei eine Zwangs- lage, daß die Regierung sämmtliche Beamte auf andere Pläße hätte stellen müssen, und eine Zwangslage für die ein- zelnen Abgeordneten, die Justizbeamte seien, ih diesen Anordnungen zu fügen. Und da nun eine Unter- scheidung zwischen etwas mehr oder weniger Begünstig- ten zu machen, das führe auf einen Jrrpfad, aus dem man überhaupt keinen Ausweg finden könne, ohne nach der einen oder anderen Richtung hin entsczieden ungerecht zu werden. Nun werde die Rücksicht auf die Wähler ins Ge- feht geführt. Er gestehe ganz offen, wenn manîiden Fall prak- tisch nehme, müsse man sagen, es handele sih hier um die- jenigen Kategorien von Beamten, denen die höchste Garantie der Selbständigkeit gegeben sei von allen Beamten, die über- haupt existirten. Es handele sich hier um einen Vorgana, von dem man im ganzen Volke gewußt habe, daß derselbe diese Aenderung in den Stellungen aller Justizbeamten hätte hervorbringen müssen. Seines Wissens sei noch nirgends aus der Wählerschaft heraus das Bedürfniß der Mandats- prüfung geltend gemacht worden und an das Haus heran- getreten. Allein die Sitze der betheiligten Herren hier im Hause bewiesen, daß es sih um keinerlei Parteibegünstigung handele, die eine nochmalige Prüfung der Wähler fordere. f Da möchte er wirklich fragen, was sei die größere Nücksicht auf die Wähler ? die Frage einfa zu entscheiden, zu erledigen in dem Sinne, wie er es für zulässig und richtig halte, oder die Wähler noch einmal zur Wahl zu zwingen? Sei es Rück- siht auf die Wähler, wenn man aus Konsequenz auf einmal 30 Mandate für erloschen erkläre? Müßte man da nicht ver- langen, daß der Reichstag seine Thätigkeit bis zur Neuwahl einstellte? Ein juristisher Zwang, sich auf den strengen Standpunkt des §8. 21 zu jiellen, liege seines Erachtens niht vor. Daß die Frage, ob dieser Paragraph an- wendbar sei oder niht, recht zweifelhaft sei, bestreite Niemand. Das Haus habe von den gewiegtesten Juristen gehört, daß sie darüber in Zweifel seien, und die souveräne Entscheidung stehe nah Art. 27 der Verfassung dem Neichs- tage zu. Es werde Niemand dieser hohen Körperschaft einen Vorwurf machen können, wenn sie sich bei dieser d rung pe niht von einem Formalismus leiten lasse, sondern leiten lasse von der praktishen Auffassung, von der Rücksicht auf den Sinn des Geseves und von der rihtigen Auffassung der ganzen politischen Lage. Jn diesem Sinne werde er und önne er dem Antrag Dr. Jeseler beistimmen, und er werde im einzelnen Falle für die Gültigkeit immen, bei denen nur eine Verseßung in

bei der Abstimmun aller der Mandate f

, mäßigen Bedingungen nicht versagt werden,

Ackermann, Graf von Kleist-Shmenzin, betr. die weitere THE Ung der Gewerbeordnung. Der Antrag uieti: Dev Reichstag wolle besbließen: den Herrn Reiwhskanzler zu 4 ersuchen, cinen/ Gesehentwi| vorzulegen, dur welchSi : I, dex §. 32 det Gewerbeordnung dahin abgeändert wird : „Die

Erlaubniß zum Bekrieb des Gewerbes als Schauspielunternehmer ist dann zu versagen, wenn die Behörde auf Grund von That- sachen die Ueberzeugung gewinnt, daß dem Natbsuchenden die zum Betrieb des beabsihtigten Gewerbes erforderlihe Zuverlässigkeit, i aas in sittliher, artistisGer und finanzieller Hinsicht abgeht.“

II, Die 88. 34 und 36 der Gewerbeordnung in dem Sinne abgeändert werden, daß „das Gewerbe der Auktionatoren nur von Personen betrieben werden tarf, welhe als \solhe von den ver- fafsung8mäßig dazu Lefugten Staaté- und Kommunalbehö: den oder Korporationen angestellt, oder von der kompetenten Behörde Tonzessionirt find.“

TIIIL. Bei der in Aussicht gestellten Revision des Titels Ill. der Gewerbeordnung über den Gewerbebetrieh im Umherziehen find 1) die Fragen über die Wanderlager und die Auktionen von Waaren eines Wanderlagers mit zur Erledigung zu bringen, ins- besondere 2) sind die Waarenauktionen im Umherziehen gänzlich zu verbieten, und 3) i den Inhabern von Legitimations\cheinen, welche außerhalb ihres Wohnorts und ohne Begründung einer ge- gewerblichen Niederlassung Waaren in festen Verkaufsstellen feil- bieten, die Lerpflihtung zur Anmeldung dieses Gewerbebetriebes bei der Ortsbehörde aufzuerlegen.

IV. Insoweit die Reichsgeseßzgebung die Heranziehung der Wanderlager zu den Gemeindelaften an den Orten, in welchen dieser Gewerbebetrieb ausgeübt wird, unmöglih machen sollte, find a menen Abänderungen auf legislatorishem Wege herbei- zuführen.

V. Der Tit. VI. (§8. 84-104) über die Innungen ist im Sinne weiterer Entwicktelung der den Innungen zustehenden ge- werberechtlichen Befugnisse vollständig umzuarbeiten und dabei ins- besondere von folgenden Gesichtspuntten auszugehen: 1) Die Fn- nungen sind für bestimmte Bezirke zu bilden und können aus Gruppen verwandter Gewerbe bestehen. 2) Ein Zwang zum Ein- U die Innung findet viht statt. 3) Vom Eintritt in die Innung sind diejenigen ausgeschlossen, welhe sich niht im Besiy der bürgerlichen Ehrenrechte be- finden und welche in Folge gerigEiwer Anordnung in der Ver- fügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 4) Die Theilnahme an der Innung kann von statutarisch festzuitcllenden Voraus- seßungen, inébe¡ondere rüdsictlich der Lehrlings- und Gesellen- verhältnisse, sowie eines EGintrittsgeldes abhängig gemacht, auch die Ablegung einer Meisterprüfung gefordert werden. 5) Bei Bildung einer neuen Innung bezüglich Umbildung einer bereits bestehenden Innung nach Maßgabe d.rx hier nieder- gelegten Grundsäße mnd denjenigen, welche das be» treffende Gewerbe mindestens ein Jahr lang selbständig be- trieben haben, die Mitgliedschaft bei der Innung au ohne Nach- weis über die Lehrlings- und Gefellenzeit, und ohne Meisterprü- fung auf Verlangen gewährt werden. Gewerbetreibenden, welhe aus Bezirken, „in denen Innungen nicht besteher, ihren Wohnfiß in den Bezirk der Innung verlegen, darf der Zu- tritt zu derselben bei Erfüllung der sonstigen ftatuten- Jen ; wenn sie de Nachweis der Befähigung durch längeren selbständigen Be- trieb des Gewerbes oder Ablegung einer Prüfung geführt haben. 6) Die Innung ist die legittme Vertreterin des betreffen- den Gewerbes. Jhr steht die Wahl für die Schiedsgerichte und etwaige höhere gewerblihe Vertretungskörper zu. Sie ist über die den fraglichen Gewerbszweig betreffenden öffentlichen Einrichtungen gutatlich zu hôren. 7) In den Bezirken, und für diejenigen Gewerbe, ür welche Innun en nach Maßgabe dieser Grunds&te gebildet worden sind, können nur Mitglieder der Innung Lehrlinge zur Ausbildung an-

wider Kräuter, Beeren oder Pilze sammelt.“

bekämpft, welche geltend machten, welches zu gewissen Jahreszeiten in manchen Gegenden den egen Verdienst armer S bilde, durh Annahme ie

Nach der Volksanschauung seien diese Erzeugnisse des Waldes gemeinsames Eigenthum. Man müsse sich gerade in diesem Augenblicke hüten, dur Erbitterung gegen das ganze Geseß zu erzeugen. Der Unter- Staatssekretär Mayr erwiderte,

als seien irgend welhe Waldprodukte Eigenthum von c eder-

gebung festgestellt werden. 12) Den Gemeindebehörden steht das Ret zu, die Innungen zu überwachen, und die Abhülfe etwaiger Mißstände herbeizuführen. Das Statut, sowie Beschlüsse über Abänderung des Statuts und über Bildung oder Auflösung einer Innung bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungs- behörde. 13) Die zur Zeit geseßlih bestehenden Innungen können ihre Statuten nah Maßgabe vorstehender Grundsäße abändern. Der Abg: Ackermann motivirte diesen Antrag mit dem inweis darauf, daß in der vorigen Session von fast allen eiten des Hauses die Berechtigung der fast gleich- lautenden Anträge und die Nothwendigkeit einer unparteiishen kommissarishen Berathung derselben an- erkannt worden sei. Nur die großen Zolldebatten dex vorigen Session hätten verhindert, daß der bezügliche Kom- missionsbericht zur Plenarberathung gekommen sei. Dieses Versäumniß müsse jeßt gut gemacht werden. Der Zweck des Antrages sei keineswegs, auf dem Gebiete des gewerblichen Lebens die Omnipotenz des Staates zur Geltung zu bringen ; es handele sich nur darum, in denjenigen Fällen, wo das all- gemeine Jnteresse eine Beschränkung der unbedingten Freiheit dringend fordere, diesem Bedürfniß zu entsprechen. Namentlich mache diese Forderung si geltend auf dem Gebiete des Theater- wesens, des Auktionsgewerbes, der Wanderlager und Wander- auktionen und namentlich des Fnnungswesens. Er beantragte die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Der Abg. Dr. Günther (Nürnberg) hatte beim Schlusse des Blattes das Wort.

Vor Sr. Majestät dem Kaiser und König fand heute Vormittag in Potsdam die Vorstellung der Leib- Compagnie des 1. Garde-Regts. z. F. statt; ferner wurden hierselbst die Compagnie-Besichtigungen bei den Füsilier- Bataillonen des 2. und . 3. Garde-Regiments z. F., sowie Kaiser Franz-Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2 in Gegen- wart der resp. Vorgeseßten auf den Kasernenhöfen bezw. in den Exerzierhäusern dieser Regimenter abgehalten.

_ Die Berlegung eines Werkverdingungsvertrags im Jnteresse der Stempelsteuer nah Arbeit und Ma- terial ist na einem Erkenntnisse des Neichsgericts, IV. Civilsenats, vom 26. Januar 1880 nur dann zulässig, wenn in dem Vertrage das zu verarbeitende Material als solches besonders in den Vordergrund gestellt wird.

Jn Beziehung auf die in dem deutschen Gerichts- verfassungsgeseßz und in der Strafprozeßordnung vorgeschrie- bene Deffentlichkeit des Strafverfahrens hat das Reichsgericht, I. Strafsenat, dur Erk. v. 9. Januar 1880 den Nechtssaß ausgesprochen, daß das gerichtliche Verfahren nihhtig is, wenn das Sizßungsprotokoll nicht unzweifelhaft er- giebt, daß jeder einzelne Angeklagte über die Ausschließung Jus t Me, wie sie sodann beschlossen, gehört wor- en ist.

Der Geschäftsherr, welher Vieh gegen ein be- stehendes Einfuhrverbot, durch hierzu von ihm beauftragte Personen über die Grenze transportiren läßt, ist nah einem Erkenntniß des Reichsgerichts, ill. Strafsenats, vom 24. Januar 1880, als selbständiger Thäter und nicht blos als Anstifter der That zu verfolgen.

Der Kaiserlich russishe Botschafter Herr von Sabu- roff ist nach Berlin zurücgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

_ Die Bundesrathsbevollmächtigten, Großherzoglich \äch- sisher Wirklicher Geheimer Rath Dr. Stichling und Fürst- lih s{chwarzburg-rudolstädtisher Staats-Minister von Ber- trab sind von Berlin abgereist.

__— Als Aerzte haben sih niedergelassen die Herren Dr. Pietrowicz in Znin, Dr. Bruski in Carthaus, Dr. v. Borzys- kowski und Dr. Balka in Pelzlin, Dr. Ernst Backhaus in

Marienwerder und Stabsarzt a. D. Dr. Meynert in Potsdam,

Sachsen. Dresden, 16. März. Das „Dresdner Jour- nal“ meldet: Se. Majestät der König und Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg werden Sih am Sonnabend, den 20, d. Mts., nah Berlin begeben, um Se. Majestät den Deutschen Kaiser, König von Preußen aus Anlaß Allerhöchst- dessen Geburtsfestes persönlich zu beglückwünschen.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 14. März. (Els.-Lothr. Ztg.) Jn der gestrigen (34.) Sißzung des Landes au s\husses wurde das Forststrafgeseß berathen. Die Paragraphen 1—46 wur- den unter Ablehnung einer Reihe von Amendements des Mit- gliedes Nessel nach der Fassung der Kommission angenommen. Art. 46 lautet in der von der Regierung und der Kommis- sion, shließlich auch von der Versammlung angenommenen Fassung: „Mit Geldstrafe bis zu 10 # oder mit Hast bis zu 3 Tagen wird bestraft, wer einem ihm bekannt gewordenen Verbote der Forstverwaltung oder des Waldeigenthümers zu- l Dieser Pa- Winterer und Germain daß das Beerensammeln,

ragraph wurde von den Mitgliedern

er Bestimmungen so zu sagen unmöglich gemacht werde.

Verlegung dieser uralten Anschauung

man könne der Auffassung,

nehmen. 8) Die Innung hat die Aufgabe, durch geeignete Einrichtungen

Folge der Justizorganisation das Motiv zum Erlöschen des andats gewesen sei, /

den Gemeingeist unter den Meistern zu wahren, und das Bewußt- | sein der Standesehre, der Rechte und Pflichten selbständiger

mann, nicht energish genug entgegentreten, der Waldbesißer müsse so gut wie über jedes andere Eigenthum, auch über seinen Forst freie Verfügung haben.

Gleihwohl solle, falls

demselben sind die Staatsausgaben au

A bien auf 398 251 756 Fl. festgeseßt. e Der „Neuen fr. Presse“ zufolge ist der österrei i} ch- serbische Eisenbahnvertrag gestern zu Stande gekom- men. Die Eisenbahn soll von Belgrad über Semlin direkt nach Pest geführt werden. Die Bauzeit ist auf drei Fahre nach Auswechselung der Ratifikationen veranschlagt. Ein be- stimmter Termin für die Ratifikation ist nicht festgestellt. Sämmtliche a O werden gleichzeitig dem inter-

i n Verkehr übergeben. / E 16. März. Jm Unterhaus legte der Finanz- Minister heute den Bericht über die Begebung von 15 Millio-

nen Goldrente vor.

weiz, Vern, 15. März. (N. Zür. Ztg.) Die laue but die Verschiebung der Revisionsfrage bis nach der Mai-Volksabstimmung über die neuen Geseße zur Hebung der Finanzen beschlossen. Der Große Rath is zu- jammengetreten.

roßbritannien und Jrlanud. London, 16. März. (W. T B) Die amtliche „Gazette“ meldet die Ernennung des Generals Hamley u Konmissär für die Feststellung

ürkishen Grenze 1n Asien. /

E A ntithaas e erklärte heute der Unterstaatssekretär für Jndien, Stanhope, auf eine Anfrage Cartwrights : es sei noch nicht von sämmtlichen Mächten die Zustimmung zur Einseßung einer internationalen Kommission für die Regelung der griehisch-türkishen Grenzfrage eingegangen; die bezüglichen Verhandlungen dauerten noh fort, und es fönnten daher keine Details mitgetheilt werden.

ankreih. Paris, 16. März. Das heutige „Journal ojficid“ veröffentliht ein Dekret, durch welches der Senator Hr. Albert Grévy Mio zum Civil-Generalgouverneur Algerien ernannt wird. :

E W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Deputirten- kammer theilte der Präsident Gambetta mit, daß eine von den Präsidenten der verschiedenen Gruppen der Linken unterzeichnete Fnterpellation eingebracht worden sei, dahin gehend, die Re- ierung aufzufordern, zu erklären, welche Maßnahmen sie hin- ichtlich der vom Staate nicht autorisirten Kongregationen zu treffen gedenke. Es wurde die sofortige Berathung der Juter- pellation beschlossen. Der Präsident der Linken, Deputirte Devès, begründete die ZFnterpellation mit der Erklärung, die Linke hätte ge- glaubt, dem Gefühle des Landes zu entsprechen, wenn sie die Regie- rung aufforderte, mitzutheilen, welche Beschlüsse sie hinsichtlich der nicht autorisírten Kongregationen zu fassen gedenke. Er er- suche die Regierung ihre gestern im Senat abgegebene Erklä- rung zu wiederholen, und zwar in einer deutlichen und klaren das Land beruhigenden Weise. Der Conseils-Präsident de Freycinet erklärte, wie gestern im Senat, daß die Regierung die bestehenden Geseße unter ihrer Verantwortlichkeit anwen- den werde, indem sie sich von den vielfachen dabei in Frage kommenden Jnteressen leiten -lassen werde. Die Regierung wolle sich volle Aktionsfreiheit bewahrenz fie sci stets bereit, Rechenschaft über ihr Vorgehen abzulegen, bitte aber die Kammer, sie durch den Ausdruck votlkommenen Vertrauens ierin zu unterstüßen. Labassetière, von der äußersten Reibiere erklärte, daß er im Namen der Familienväter spreche. Der Redner warf der Regierung vor, sie hätte vor dem Senate Fiasco gemacht und nehmejeßt ihre Zuflucht zur Gewalt. Es würde in Frankreich nur noch Verfolger und Verfolgte geben. (Lärm.) Madier de Montjau (radikal) spra sih auf das Hestigste gegen die Religionsgesellshafsten aus. Jolibois (Bona- partist) brachte sodann eine Tagesordnung ein, dahin lautend: das Kabinet aufzufordern, ein Gesey über die Freiheit der Assoziationen vorzulegen. Devès beantragte eine Tages- ordnung, in welcher es heißt: Die Kammer rechnet, im Ver- trauen auf die Regierung, auf deren Festigkeit bei Anwendung der Gesetze über die nitt autorisirten Kongregationen. Ein von der Rechten eingebrahter Antrag auf Uebergang zur einfahen Tagesordnung wurde mit 372 gegen 98 Stimmen abgelehnt und die Tagesordnung Devès mit 338 gegen 147 Stimmen angenommen. Die äußerste Linke enthielt fich der Abstimmung; die Rechte stimmte gegen die Tagesordnung. Hierauf wurde das Gesetz über den höheren Unter- riht mit mehreren vom Senat beschlossenen Modifikationen angenommen.

Spanien.

Madrid, 16. März.

Otero ist verworfen worden.

ien. , 16, März. (W. T. B.) Jn der heutigen Jtalien. Nom März. ( E S DA Budgets für das Ministerium des der Ministerpräsident Cairoli darauf hin, erstellung des owie die Ent- und der politischen und begünstigt sich vielmehr welche habe und pee e A Erhaltung des Friedens an j j i Erleichterungen Die Regierung es fern zu halten, was die guten Beziehungen Mächten stören könnte ; die Freundschast mit die DetnbiGat un eh hes Diese Freundschaft werde n die ohnmähtigen Dexlamatianen derlenigen getrübt werden, | gangs werden die Einfuhren und Ausfuhren von nun an na den

Sitzung der Deputirtenkammer wies bei Berathung des Auswärtigen 1 j daß Jtalien auf dem Berliner Kongresse die durch den Krieg erschülterten Gleichgewichts widelung der Nationalitäten religiösen Freiheit auf der habe. Jtalien sei nicht isolirt , in den normalen Verhältnissen leine Projekte zu realisiren mittirender Allianzen, die Erhaltur ohne daß deshalb leunds{ckftliche Dienste und ragen ausgeschlossen seien.

Balkanhalbinsel befinde

einer Macht,

in besonderen sei gesonnen, A zu den übrigen Oesterreih werde dur wägungen angerathen.

(W. T. B.) Die Nichtigkeitsbeschwerde in dem Prozeß gegen den Attentäter

alle Rechte wahrende, alle Unordnung unterdrückende Politik und i Maßnahmen in Bezug auf die Finanzen und die nationale Vertheidigung.

Türkei. Philippopel, 8. März. (Pol. Corr.) Seit zwei Tagen treffen beruhigendere Nachrichten von der türkishen Grenze ein. General Strecker hat bei seiner Ankunft in Haskidi, wie es scheint, die Aus gemacht, daß die aufständishe Bewegung im Kirdschali viel weniger bedeutend sei, als der Departementspräfsekt und der zuerst an Ort und Stelle entsendete Generalstabscef Oberst- Lieutenant de Toustain sie dargestellt hatten. Die Reihen der Insurgenten hatten sih seit mehreren Tagen sehr gelichtet, und die stärksten Banden hatten sih bereits auf die andere Seite des Ardaflusses und des Rhodopegebirges lia Nach einigen Sicherheitsvorkehrungen seßte der General einen Weg per Bahn nach Adrianopel fort, wo er mehrere Tage verweilen wird, um mit Reouf Pascha die nothwendigen Makß- nahmen zur Verhinderung einer weiteren Offensive der Ne- bellen zu vereinbaren.

Numänien. Bukarest, 16. März. (W. T. B.) Der Senat hat den Gesetzentwurf, betreffend die Organisa- tion der Dobrudscha, in der von der Deputirtenkammer beshlossenen Fassung mit 30 gegen 7 Stimmen angenommen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 16. März, (W. T. B) Jn Folge der Behauptung des „Neuen Wiener Tageblatts“/, Se. Majestät der Kaiser Alexander sei am Sonntag plöglih erkrankt, find mehrfache Anfragen hierher gerihtet worden. Die Meldung jenes Blattes ist eine voll- fommene Erfindung. Der Kaiser befindet sich wohl und hat heute wie gestern verschiedene Personen empfangen.

Die Berufung des Fürsten Orloff von Paris hierher wird nicht als eine definitive Abberufung angesehen, sondern gilt nur als eine zeitweilige.

Amerika. San Francisco, 16. März. (W. T. B.) Der Führer der den Chinesen feindlichen Arbeiterpartei, Kearney, ist wegen drohender, auf eine Störung der öffent- lihen Ruhe abzielender Reden zu sechsmonatlihem Ge- fängniß und 1000 Doll. Geldbuße verurtheilt worden.

r. 11 des „Central - Blatts für das DeutsWVe Rei #7 heravsgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In- halt: Allgemeine Verwaltungtsachen: Erscheinen des Handbus für das Deutsche Reih auf das Jahr 1880; Ausweisung von Ausländern aus dem Reich8gebiete. Zoll- und Steuerwesen: Be- ugniß einer Zollstelle. Eisenbahnwesen: Eröffnung von Bahn- e VPost- und Telegraphenwesen: Benennung der obersten ) ReHort des Geueral-Postmeisters zuge-

Reich8behörde für die dem ? h j ge - und kwesen: Uebersicht wiesenen Verwaltungs Münz und Eh ne L E

1 ¡é Ausprägung von Reichsmünzen ; R enten Save Sebritax 1880; Statiftik der beutschen Bank- noten Ende Februcr 1880. Marine und Sciffahrt : O Seesteuermanns- und c AL lig Malou : s Ertheilung eines Flag- K wesen: Ernennung. Ens E “Marine-Verordnungs -Blattes“ hat folgenden Inhalt: Rcichépostamt. Schiffsverpflegung. a O zeit auf S. M. Sciffen „Leipzig“, „Freya" und „Ariadne“. e ie fahrzulagen. Dienstzeit auf S. M. Kanonenboot „Kome L S. M. Avio „Pommerania“", Schwimmunterriht. Ee magazinverwaltung. Uebungsberiht. Kommandos 2c. zur Probe- dienstleistung. Leitfaden für die Maschinistenapplikanten. Crsaß- ordnung. Proviantlieferungskontratte. -— Personalveränderungen.

Benachrichtigungen.

andtags- Angelegenheiten.

Das Serre Ti Li wiederum zwei Mitglieder durch den Tod verloren. In dec Nat zum 13. März starb zu Münster der Erbkämmerer des Herzogthums Westfalen, Joseph Franz von Pletten- berg-Lenhausen. Derselbe war auf Präsentation des alten und befestigten rundbesißes im Landschaftsbezirk Westfalen duch Aller- bôhsten Erlaß vom 15, November 1855 auf Lebenszeit ins Herrenhaus berufen worden. Am 13. März ist das Mitglied des Herrenhauses, GEhrenritter des Johanniter: Ordens, Graf Heinrich Christian Friedrich von Brock dorff auf Kletkamp in Holstein gestorben. Derselbe war durch Königlichen Erlaß vom 16. November 1867 aus besonderem Allerhöchsten Vertrauen auf Lebenszeit in das Herrenhaus berufen und am 16. Dezember 1867 in dasselbe eingetreten,

Statistische Nachrichten. E im Januarhest der Monatshefte aur Statistik der Deutschen Reichs enthaltene Nahweisung der Ein- und Aus- fubr der wichtigeren Waarenartikel im deutschen Zoll- gebiet für den Monat Januar 1880 hat in Folge der Bestimmun- gen des Gesetzes vom 20. Juli v. J., betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, welhe vom 1. Januar an in Kraft getreten find, gegenüber den bisher vom Kaiserlichen statistischen Amte veröffent- lihten monatlichen Handels8ausweisen wesentliche Veränderungen und

esserungen erfahren. :

N Ausfuhr aus dem freien Verkehr des Zollgebiets, welche auf Grund der geseßlihen Anmeldepflicht von jeht ab beinahe ebenso enau und vollständig nachgewiesen werden kann, wie die Einfuhr in den freien Verkehr, is der leßteren bei

einzelnen Waarengattungen unmittelbar nebenangestellt. Dabei find die Waarengattungen selbst viel detaillirter aufgeführt als seither. Sämmtlihe dem Gewichte nach zu verzeihnenden Waarenmengen sind nah metriswen Centnern (100 kg) und im Nettogewicht angegeben, wobei neben denjenigen Ar- tikeln die Brutto verzollt werden, zur Ermöglichung der ZoUbereh- nung der vom Bruttogewicht in Abzug gebrachte Tarasay bemerkt ist, Statt, wie seither, nah den Grenzstreden des Gin- und Aus-

Die

den

die Durchfuhr von der Ein- und Ausfuhr weit [chärfer, als es seither möglich war, zu trennen.

Es ift hierauf bei der Vergleichung der im Januar 1880 ein-

und ausgeführten Waarenmengen mit den entsprechenden Summen des Vorjahres besonders zu achten, und sind aus den sich ergebenden

Differenzen nur mit Vorsicht Schlüsse zu ziehen. /

So sind z. B. die Ein- und Ausfuhrmengen von Getreide und Mehl für den Monat Januar 1880 in erheblich geringeren Beträgen verzeichnet, als für denselben Monat des vorhergegangenen Jahres. Nur bei der Gerste zeigt sich insofern eine Ausnahme von dicier Regel, als die Ausfuhr für 1880 höher angegeben ist, als für 1879,

s ift notirt:

M die Einfuhr die Ausfuhr im Januar im Januar __

1880 1879 1880 1879 m. Ctr. m. Ctr. m. Ctr. m. Ctr.

6 439 653 620 281 317 455 894 67 073 488 264 37 588 77 623 22 997 169 193 43 796 117 797 Gerste 28 377 295 633 153 458 113779 Mehl ausGeireide2c. 6 290 162568 111125 146 190 Unter den bezüglichen füc das Jahr 1879 verzeichneten Mengen befinden si nah dem Obigen die durchzeführten Quantitäten, „welche für 1880 nicht mehr einbegriffen sind. Nah Abzug derselben vieiben immerhin noch erhebliche Unterschiede zurück, hervorgerufen durch die Ernteresultate und die für die leßte Vergleihungspericde in Betracht fommende eigenthümlihe Konjunktur des Weltgetreidemarkt2, - aber auch wohl durch den anhaltend starken Winter des gegenwärtigen Jahres. i . - In derselben Weise ist bei Vergleichung der ein- und au?geführten Mengen an Eisen und Petroleum zu berücksichtigen, daß bei den jüngsten E die Durchfuhr nicht mit einbegriffen ift wie rüher. Angegeben ist: i N n die Einfuhr die Ansfuhr

Januar 1880

im Januar 1880 1879 1879

m. Ctr. m. Ctr. 150 431

m. Ctr. m. Ctr. Rei 134713 359 953 bei Roheisen mit 39931 973 65 915

ei Petrolium mit 271104 368914 N : Wei den in den bciden Vergleichsperioden zollpflichtigen Ver- brauhsartikeln is die Vergleihung nicht in derselben Weise er- {wert, so kann man z. B. mit Recht sagen, daß die &infuhr- mengen von Tabak und Kaffee erheblich geringer, als im Januar des vorigen Jahres waren. è L Eingegangen sind: im Januar 1880 im Januar 1879, Unbearbeitete Tabatsblätter 2c. 4346 m. Ctr. 145780 m. Ctr. Maher. Kaffee... - = - 89386 y 123145 , Beider Artikel hatte sich im vorigen Jahre wegen der in Aussicht stehenden Zollerhöhung die Spekulation in erheblihem Maße be- mächtigt. ) Der so ‘eben erschienene Band XXVI. der statistischen Nachrichten von den preußischen Eisenbahnen, bearbeitet von dem techaischen Eisenbahnbureau des Ministeriums der öffent- lien Arbeiten (Berlin 1879, Ernst und Korn) enthält die Er geb- nisse des Jahres 1878. Danath betrug die Länge der im eigen- thümlihen Besiß befindlihen Bahnen Ende 1878, und zwar der Staatsbahnen 5344,83 km, der unter Staatsverwaltung stehenden Privat- bahnen 3823,01 km, der von Privatdirektionen verwalteten Privatbahnen 9286,45 km, zusammen 18 454,29 km, 536,14 km mehr als zu Anfang des ahres. Mit Hinzurechnung der theilweise im BetricL befindlichen Bahnen stellt sich die Gesammtlänge auf 18 672,75 km, 630,66 km mehr als Anfangs des Jahres. Die Betriebélänge nah Abrechnung ver verpacteten und Hiszurechnung der gepachteten Streden be- trug Ende 1878 18 973,51 km. Von den oben erwähnten 18 454,29 km waren doppelgeleisig 6834,47 km (auf den Staatsbahnen 2795,34 km, den unter Staatsverwaltung \t:henden Privatbahnen 988,06 km, den von Privatdirektionen verwalteten Bahnen 2851,07 km). Das vom Staate konzessionirte Anlagekapital betrug für die im Betrieb befindlihen Bahnen 3872150100 K (1 364 768 808 Stammaktien , 322004550 #_ Prioritäts - Stammaktien und 9 185 376 742 6. Vrioritäts - Obligationen), für alle Bahnen 3 882 583 650 M (1 370 031 258 „& Stammaktie, 327 175 650 Stammprioritättaktien und 2 185 376 742 M4 Prioritätsobligationen). Verwendet waren im Ganzen 4888 817 066 4 oder 262470 M pro Kilometer. An Transportmitteln waren Gnde des Jahrs vor- handen 6991 Lokomotiven (3,7 auf je 10 km Bahn), und zwar auf den Staatsbahnen 2314 (4,2 pro 10 km), auf den unter Staats- verwaltung stehenden Privatbahnen 1576 (4,1), auf den anderen Privatbahnen 3101 (3,3); 10 509 Personenwagen (5,7), und zwar bezw, 3816 (7,1), 1687 (4,6), 4997 (5,4); 145 498 Laft- wagen, und zwar bezw. 41998 (77,0), 35240 (92,2), 68260 (72,2). Die im Betrieb befindlihen Lokomotiven durliefen 120500941 Nußkilometer oder durchscnittiih eine jede 17 964 (auf den Staatsbahnen 16 644, auf den unter Staataverwaltung stehenden Privatbahnen 17 048, auf den übrigen Privatbahnen 19 420); die Personenwagen durchliefen 810 461 263 Achskilometer, ein jeder durchschaittlich 32 594 Adsfilometer (bezw. 30 496, 36 371, 32 811), die Laftwagen 4 324 768 704 Acskilometer, im Durwschnitt ein jeder 14 570 (bezw. 14 144, 16002 und 14034). Auf den Bahnen wurden dur eigene und fremde Lastwagen 8315 389238 Tonnenkilometer Nettolast gefördert, davon kamen auf jede im Dienst gewesene Achse 28 014 Tonnenkilometer und auf jedes Achskilometer 1,97 t (bei den Staatsbahnen 1,88, den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen 2,09, den anderen Privatbahnen 1,96 t Die Ladungs fähigkeit betrug dur{schnitttich 4712 kg pro Achse (bezw. 4744, 4645, 4727). Im Ganzen wurden tranéportirt 113 792 434 Personen (excl. auf*Abonnementsbillets) und 96 840 797 t Gut (92 841 646 t Eil- und gewöhnliches Frachtgut und 3 999151 & Post-, Militär-, Bahngut, Vieh und Hau zenae, Jede Person durchfuhr dur{schnittlich 32,9 km (auf den Staatsbahnen 37,2, auf den unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen 28,2, auf den übrigen rivatbahnen 32,6 km), jede Tonne Gut 82,9 km (89,1 bczw. 8,5 und 82,2 km). Es find dabei eingekommen 3,59 H pro Person und Kilometer (3,42 bezw. 3,30 und 3,82) und für jede Tonne Gut 4,50 (4,53 bezw. 4,17 und 4,68 4), und zwar für Eil- und Fractgut 4,37, für Post- u. st. w. Gut 7,60 „Z. Im Ganzen wurden 3 742 844 695 Personenfilometer und 8 032 756 014 Lonnenkilometer Gut befördert, durchs\{chnittlich pro Kilometer Baha 206 164 Personen- filometer und 434 332 Tonnenkilometer Gut. Die Einnahmen be- trugen 550417813 M (pro Kilometer 29 663 M), und zwar 139 564 510 M aus der Personenbeförderung (7687 pro Kilometer; bei den Staatsbahnen 8111 4, den unter Staatsverwaltung

bei Weizen mit Roggen Hafer

welche durch Träume von thörihten Unternehmungen die rüdte V inbertiäbriger Opfer ¡gefährdeten, Oesterreich selbst

t8- beziehungsweise Bestimmungsländern nachgewiesen. Als S rbiibet Deckunft Ves Waare wird dasjenige Land, aus dessen Ge-

stehenden Privatbahnen 6629 46, den anderen Privatbahnen 7872 46),