1880 / 76 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Ober-Bergrath Eskens, bisher in Saarbrücken, ist eine etatsmäßige Mitgliedsstelle bei dem Königlichen Ober-

Bergamt zu Halle a. S. übertragen worden.

Dem bisherigen Hülfsarbeiter beim Ober-Bergamts- Kollegium zu Dortmund, Bergrath von Hinckeldey, is eine etatsmäßige Mitgliedsstelle bei der Königlihen Bergwerks-

Direktion zu Saarbrücken übertragen worden.

An der vereinigten Bergakademie und Bergschule zu Clausthal ist der Bergassessor Köhler zu Bochum M un

Dozenten für Bergbaukunde, Aufbereitungslehre 2c., der bisherige Kommunallehrer Veith zu Clausthal zum Haupt lehrer an der Bergschule ernannt worden.

Herrenhaus.

Bei dem Bureau des Herrenhauses ist der seitherige Bureau- Assistent Hermann Großmann als Registrator

angestellt.

Enthüllung des Standbildes der Königin Luise, Meiner Frau Mutter, von hoher Freude erfüllt wurde, als Ich Mich über- zeugte, daß dieses wohlgelungene Denkmal die Herzen der Anschauen- den von Neuem zu liebevoller Verehrung der verklärten Königin be- wegte. Ist es mit des Allmächtigen Hülfe Mir gelungen, mit befriedigendem Erfolge auf die Bewahrung des Friedens hinzuwirken, so hoffe Jh mit gleihem Beistande ein gleihes Ergebniß au fer- ner zu erzielen und unter diesem Schuße zugleich den nach langem Drucke wiederkehrenden wirths{chaftlihen Aufs{wung auf soliden Grundlagen sich dauernd befestigen zu sehen. Im Bewußtsein Mei- . | ner landesherrlihen Pflicht wird der Magistrat stets Mich helfend und fördernd finden, wenn es gilt, die geistige und materielle Wohl- fahrt Meines Volkes und insbesondere Meiner Residenz gedeihlich zu entwidckeln. Möge in beiden Beziehungen Meine Hauptstadt unter der ein- sichtigen und kräftigen Leitung des Magistrats ein Vorbild fein ! Berlin, den 25. März 1880.

Wilhelm.“

Die Nummer 18 der Gesez-Sammlung, welche von heute

ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 8710 das Geseß, betreffend die Abänderung

1880; unter

Nr. 8711 das Gesetz, betreffend das Ruhegehalt der eme-

ritinten Geistlichen. Vom 15. März 1880; und unter Nr. 8712 den Allerhöchsten Erlaß vom 15. März 1880, betreffend den Bau der durch die Geseze vom 9. und 7. des- selben Monats zur Ausführung für Rechnung des Staats ge- nehmigten Eisenbahnen. Berlin, den 31. März 1880. Königliches Gesez-Sammlungs-Amtkt.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 23. März. v. Heimburg, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 27, dem Regt,, unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. v. Sommerfeld, Haupim, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 27, als Comp. Chef in das egt. wieder einrangirt. v. Uslar, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 85, unter vorläufiger Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 14, Inf. Brig.,, zum überzähl, ‘Hauptm. befördert, Amelung, Major z. D. und Bez. Commandeur des 2. Bats, Landw. Regts. Nr. 19, in gleicher Eigenschaft zum 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 6 verseßt. v. Tecklenburg, Hauptm. z. D,, zum Bez, Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 19 ernannt. Mg tee Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, von dem Kommando ei der trigonometr, Abtheil. der Landesaufnahme zum 1. April d. F. entbunden. v. Schmidt, Pr. Lt. vom - Inf. Regt. Nr. 78, Eltester, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, v. Losinsky L DE Lt. vom Inf. Regt. Nr. 72, deren Kommando Lei der trigonometr. Abtheil. der Landesaufnahme bis zum 1. April k. J. verlängert. Ln Pr. Lt. vom Inf. Regt. 29, Callenberg, Pr. Lt. vom eld-Art. Regt. Nr. 19, zur trigonometr. Abtheil, der Landesauf- nahme vom 1. April d. F. ab auf drei Jahre kommandirt. von Reibniß, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 1, in das Regt. der Gardes f ibi cet illi ) edsbew gungen. Im aktiven Heere. Berlin, 23. März. v. Karger, Oberst-Lt. z. D.,, von der Stellung als E Een G A E e Regis. Nr. 6 entbunden. v. Tellenburg, Hauptm. und Comp. er vom Inf. Regt. Nr. 41, mit Pens. zur“ Disp. gestellt. ; S s Im Beurlaubtenstande. Berlin, 18. März. rath, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Nr. 28, Peters, Sec. Lt. von der mit s{lichiem Abscbied entlassen.

Herzoglih Brauuschweigisches Kontingent.

24. März. v. Erichsen, Oberst-Lt. z. D. und Bez. Com- mandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 92, der Charakter als Oberst verliehen.

Lüdle- 2. Bats. Landw. Regts. Res. des Kür. Regts. Nr. 8

F

In der Kaiserlichen Marine.

Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen 2. Berlin, 27. Mis, Bat\ch, Major a. D., zuleßt f Feld-Art. Rogt. Nr. 26, Behufs definitiver Ausbildung im Marine-Intend. Dienst, unter Beibehalt seiner bisher. Pens, in der Marine und zwar à la suite des See-Bats., wiederangestellt.

Nichtamklicßes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 31, März. Beide Kaiserliche Majestäten begleiteten gestern Abend Jhre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin von Baden bei Höchstderen Abreise nah dem Bahnhofe.

Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Meldung des General-Lieutenants von Zeuner, welcher zu dieser Charge befördert und zum Commandeur der 13. Division ernannt ist, entgegen und hörten den Vortrag

des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.

Se. Majestät der Kaiser haben dem hiesigen Magistrat auf den Sr. Majestät e Geh Mer i er- L Glückwunsh folgendes Dankschreiben zugehen

„Mit angenehmer Empfindung habe Ich von dem dur den Magistrat Meiner Haupt- und Residenzstadt Berlin aus Anlaß Meines diesjährigen Geburtstags Mir gewidmeten Glückwunsche Kenntniß genommen. Indem Ich dem Magistrat dasür freund- lich danke, ist es bei dem Rückblike, welchen derselbe in seiner Adresse auf das vaflofsene Jahr geworfen hat, Mir wohlthuend gewesen, die herzlihe Theilnahme Mir wiederum zu vergegen- wärtigen, welche Meine getreue Hauptstadt an Meinen und Meines Hauses Seshiken in Freud und Leid genommen hat.

der 88. 9 und 12 des Geseßes über die Auflösung des Lehns- verbandes der dem Sächsishen Lehnrehte, der Magdeburger Polizeiordnung und dem Longobardischen Lehnrechte, sowie dem Allgemeinen Preußischen Landrehte unterworfenen Lehne in den Provinzen Sachsen und Brandenburg vom 28. März 1877 (Geseß-Sammlk. von 1877 S. 111 ff.). Vom 10. März

_ Der Kaiserliche Botschafter am Kaiserlich und König- lih öôsterreichish-ungarishen Hofe, Prinz Heinrich VII, Reuß hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub an- getreten. Während seiner Abwesenheit von Wien fungirt als E Geschäftsträger der Botschafts-Rath Graf von

erchem.

_— Der Präsident des Reichstages, Graf Arnim - Boizenburg, hat si gestern auf einige Tage nah Boitzen- burg begeben.

Aus Olympia wird unter dem 28. d. Mts. tele- graphish gemeldet, daß der Körper des praxitelishen Dionysos- Knaben, zur Statue des Hermes gehörig, aufgefunden worden ist. Der Knabe, dessen langes Haar durch eine shnurartige Binde zusammengehalten wird, ist in lebhaft vorgeneigter Haltung dargestellt.

Nah der im Reichs - Eisenbahn - Amt auf- gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nahweisun g überdie im Monat Fanuar d. J. beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen - bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge- sammtlänge von 28 427,86 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert : 11 374 Courier- und Schnellzüge, 76 581 Personen- age, 48191 gemischte und 76 466 Güterzüge; an außer- ahrplanmäßigen Zügen : 928 Courier-, Personen- und ge- mischte, und 25 242 Güter-, Materialien- und Arbeits- züge. Jm Ganzen wurden 608 825 859 Achskilometer be- wegt, von denen 174030 550 ai die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 136 146 fahrplanmäßigen Courier -, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 2218 oder 1,63 pCt., (gegen 0,87 pCt. în demselben Monat des Vorjahres, und 5,77 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedo 1284 durch das Abwarten verspäteter Änschlußzüge hervorgerufen, sodaß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bahnen liegenden Ursachen 934 Verspätungen oder 0,69 pCt. (gegen 2,74 pCt. ix“ Ve“ e der beförderten Züge ent- standen2 Jn demselben m dnat des Vorjahres verspüteten auf 57 Bahnen dur, im eigenen Betriebe liegende Ursachen 675 Züge, gleih 0,52 pCt., sona 0,17 pCt. weniger. Jn s der Verspätungen wurden 442 Anschlüsse versäumt

gegen 301 in demselben Monat des Vorjahrs und 1476 im Vormonat).

s Ma Uebereinkommen des Königlich preußischen Kriegs- ministeriums mit den Königlichen Kriegsministerien von Bayern, Sachsen und Württemberg ist die Herstellung einer einheit- lichen Karte von demGesammtgebiete des Deutschen Reiches in 1: 100000 in Kupferstich beschlossen worden. Diese Karte tritt Seitens Preußens und Sachsens durch Ein- rangirung der Blätter der bisherigen 100 000theiligen topo- graphischen Karten dieser beiden Staaten, soweit die Blätter das Deutsche Reichsgebiet in vollständiger Weise enthalten, mit dem 1. April d. J. ins Leben. Die ersten Baye- rischen und ürttembergischen Sektionen werden erst päter erscheinen. Der General - Kommissions - Debit der reußishen Blätter ist der S. Schroppschen Hof - Land- fartenhandlung Berlin W. Charlottenstraße 61 übertragen. Dieselbe wird \sämmtlihe Bu handlungen des Jnlandes mit Uebersichtstableaux und Kata ogen ausstatten, aus denen zu ersehen ist, welche Blätter bereits erschienen und von welcher Dienststelle dieselben herausgegeben sind. Der Ladenpreis ist pro Blatt auf 1,50 M fe tgeseßt. Die Offiziere der Armee und Marine können dur Vermittelung ihrer Kommandobehörden zum Dienstgebrauh von den Plan- kammern der Generalstäbe zu Berlin, München und Dresden resp. des topographischen Büreaus zu Stuttgart einzelne Exemplare zum Preise von 0,75 4 pro Blatt beziehen.

,_— Die Eigenschaft von Vollstreckungsbeamten im Sinne des 8. 113 Str. G. B. wohnt nah einem Erkennt- niß des Reichsgericts, IL. Strafsenats, vom 27. Januar 1880 nit ohne Weiteres den mit der Wahrung der Briaute rehte der Gemeinden betrautenGemeindebeamten (z. B. Auf- sehern über städtishes Eigenthum) bei, vielmehr ist in dieser Beziehung von wesentlihem Einfluß, ob die Gemeinde auf Grund der ihr für ihren Bezirk zustehenden Exekutivgewalt des Staates die Anstellung für diesen Bezirk bewirkt hat. Ueber denselben hinaus hat die Gemeinde Rechte der Staats- gewalt nach Außen hin nicht wahrzunehmen. Jn Ansehung des Shuges ihres außerhalb des Gemeindebezirks belegenen

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züglih des von Montenegro beanspruhten Gebiets:- austausches beschlossen haben. Die Konzessionen würden den Ansprüchen Montenegros fast entsprechen, Der Beschluß wird heute dem Sultan zur Sanktion unterbreitet Wie ver- sichert wird, soll es keineswegs richtig sein, daß die Pforte verlangt habe, in der von England vorgeslagenen inter- nationalen Kommission für die griehisch-türkische Grenzregulirungsfrage vertreten zu sein.

Grofßbritannién und Jrlaud. London, 31. März, (W. T. B.) Bei den gestrigen Wahlen zum Parlament wurden im Ganzen 10 Liberale und 8 Konservative gewählt,

Ein Telegramm der „Times“ aus Kandahar, von gestern, meldet: General Stewart sctte sihch heute mit dem Hauptquartier der bengalischen Division nah Khelati-Ghilzai in Marsch, die übrigen Trupgen folgen morgen, Der Vor- marsch der ganzen Division nah Ghuzni erfolgt am 8. April,

Frankreich. Paris, 30. März. (W. T. B.) Daz „Journal officiel“ veröffentliht heute die gestern bereits angekündigten Dekrete bezüglih der Kongregationen, Jn dem, dem Dekrete über die Auflösung des Jesuitenordenz vorange]chickten Berichte wird betont, daß es sih niht um die Verfolgung einzelner Mitglieder oder um einen Eingriff in individuelle Rechte handele, wie man vergeblih glauben zu machen versuche, sondern ausschließlich darum, eine nit autorisirte Ordensgesellshaft zu verhindern, \ih durch im ry mit den Gesezen stehende Handlungen zu mani- estiren.

Die „Gazette de France“ bespriht die Dekrete und versichert, daß alle Religionsgesellshaften eine gleiche Haltung beobahten würden; keine würde sich von dem durh die Um- stände gebotenen Verfahren ausschließen. Die Kongregationen hätten keinerlei privilegirte Stellungen genüge ihnen das gemeinsame Recht ; fie hätten niht nöthig, eine besondere Autorisirung für sich zu beanspruchen, um den Schuß zu genießen, welcher dur die Geseze allen Bürgern ugestanden sei. Sämmtliche Journale der katholischen Partei sprechen si ebenfalls dahin aus, daß keine Kongrega- tion eine Autorisirung fordern würde.

(Cöln. Ztg.) Dem „Temps“ zufolge giebt es nach den leßten amtlihen Aufzeihnungen augenblicklich 7444 Ange- hörige von niht erlaubten Ordensgemeinschaften. Die- selben vertheilen sich auf 384 Anstalten. Ferner giebt es in 602 Anstalten 14003 Angehörige nicht erlaubter Ordens- gemeinschaften weiblihen Geshlehts. Die Zahl der Mitglieder

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im Seinedepart ment beträgt 571 Männer und 872 Frauen,

_ Numäánien. Bukarest, 30. März. (W. T. B.) Der Minister-Präsident Bratiano ist hierher zurückgekehrt. Fürst Alexander von Bulgarien ist heute Nachmittag von hier nah Sophia abgereist. Jn der Deputirten- kammer theilte der Minister des Jnnern, Cogalniceanu, mit, daß die vor Kurzem bezüglih des Aufenthaltes von Ausländern in Rumänien erlassene Vorschrift nur Pr0- visorish sei und daß die Regierung nah Erledigung des Bud- gets ein Geseß vorlegen werde, durh welches die Frage wegen des Domizils der Ausländer endgültig geregelt werden solle.

Amerika. Boston, 30. März. (W. T. B.) Jn einem von Bauinteressenten und Kaufleuten gestern hier abgehaltenen Meeting wurde eine von dem General Bancks beantragte Reso- lution angenommen, welche sich unter gewissem Vorbehalt

für das Lesseps}che Projekt des Panamakanals ausspricht.

, Südamerika. Brasilien. Rio de Janeiro, 29. März. (W. T. B.) Das neukonstituirte Ministerium besteht aus Saraiva , Präsident des Conseils und Minister der Finanzen; Homen de Mello, Minister des Jnnern; Vicomte Pelotas , Kriegs-Minister ; Lima Duarte , Marine-Minister ; Souza Dantas , Justiz-Minister; Pedro Luiz, Minister des Auswärtigen; Buarque de Macedo, Minister der öffentlichen Arbeiten, des Handels und des Ackerbaues.

(Allg. Corr.) Nach Berichten aus Valparaiso, vom 2. ds., segelten am 24. Februar 20 Transportschiffe mit 12000 Mann chilenisher Truppen von Pisagua ab, um Arica anzugreifen. Nachdem 9000 Mann in Zlo ge- landet, ohne auf Widerstand Seitens der alliirten Streit- kräfte, die dem Vernehmen nach in Moquega konzentrirt sind, gestoßen zu sein, griffen der cilenishe Monitor „QUas- car“ und die Korvette „Magellanes“ am Morgen des 27. Februar Arica an. Die Forts des Platzes sowie der peruanishe Monitor leisteten energishen Widerstand. Während des Kampfes wurde bemerkt, daß Züge mit Truppen Arica verließen. Von der Besaßung des „Quascar“ wurden 7 Mann getödtet und 9 verwundet. Der „Magellanes“ erhielt drei Schüsse in den Rumpf. Da \ich die chileaishen Schiffe nah ihrem Ankerplaßz zurü{zoaen, machte der peruanishe Monitor „Mancocapa“ einen Áus- fall. Der „Huascar“ feuerte in dem Rencontre mit dem Mo- nitor seine Kanonen auf 100 Ellen Distanz ab, aber er stand von einem Angriff mit seinem Widder ab, da das peruanische Schiff ein Torpedoboot im Schlepptau führte. Eine Granate von dem „Mancocapa“ zerstörte den Besanmast des „Huascar“ und tödtete den Befehlshaber des Schiffes, Kapitän Thomp- son. Nach einstündigem Gefecht kehrten die chilenischen Schiffe aufs Neue nah ihrem Ankerplaß zurück.

Afrika. Egypten. Kairo, 30. März, (W. T. B.)

u verlangen, vielmehr

,

Die Akte, betreffend die Bildung einer internationalen e werden,

wird heute unterzeichnet

Privateigenthums stehen der Gemeinde lediglih die Rechte jeder anderen Privatperson zu.

,_Sessen. Darmjtadt, 30. März. (W. T. B.) Die

Königin Victoria und die Prinzessin Beatrice sind

heute Abend 61/2 Uhr hier eingetroffen.

31, März. (W. T, Be Se, Kaiserliche und Königliche der Kronprin z und- die Frau Erbprinzessin von

LNeichs8tags- Angelegenheiten. Gestern ist hier der Reichstags- und Landtagsabgeordnete Ge-

heime Ober-Regierunas-Rath a. D. Wulfshein estorben. Der- selbe vertrat seit 1873 den Wahlkreis Potödam-Bsthavelland fa

U E und den Wahlbezirk Stadt Potsdam im Ab-eordneten - ause.

Hoheit

achsen-Meiningen sind gestern Abend 91/, Uhr hier eingetroffen ; Höchstdieselben iben von Jhren könielider oheiten dem Pr von Wales, dem Großherzog von essen und den hessischen Prinzen am Bahnhofe EnPsangen und von dem anwesenden Publikum auf das Lebhafteste begrüßt.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 30, März. (W. T. B.) Die „Polit. Corr.“ meldet aus Konstantinopel: Der Mi-

Mit Recht sezt der Magistrat voraus , daß Mein Gemüth bei der

Gewerbe und Sande). Die spanische Regierung hat dur Dekret vom 28. Fe-

bruar d. J. mit Rücksicht auf das Vorkommen von trichinosen Schweinen in Deuts&land und in den Amerika die Einfuhr von aus diesen beiden Ländern stammenden

Sch{hweinen und deren Fleish nah Spanien verboten, vor dem Tage der

Tran®porte findet

Vereinigten Staaten von

Auf die Publikation des Dekretes (14. März) abgesandten das Dekret keine Anwendung, jedoch unterliegen

nisterrath soll gestern sehr weitgreifende Konzessionen be-

dieselben vor threr Zulassung einer strengen sachverständigen Unter- suchung.

_ Dur Bekanntmachung der Königlich norwegischen Re- ierung gr 13. März d. J. sind sämmtliche gegen Deutschland Ui sene Cinfuhrverbote*) mit Ausnahme des Verbots der Ein- trr von Hornvieh (Großvieh), Schafen und Ziegen von dem ge- fu nnten Tage ab wieder aufgehoben worden.

n Die hiesige Lebensversicherungs-Gesellschaft Nordstern“ hat zum Zwecke der Arbeiter-Versiherung die Grün- dung ciner besonderen Zweiggesellshaft unter der Firma Nord- tern Arbeiter-Versiherungs-Gesellshaft zu Berlin | die Hand genommen. Na dem Statutenentwurf will die Gesell- schaft Kapitalien und Renten mit Beziehung auf den Gesfundheits- ustand, den Eintritt des Todes oder den Eintritt eines gewissen Kebengalters von Arbeitern, resp. von Personen, aus den gering be- ittelten Klassen der Bevölkerung versichern. Das Grundkapital der meellscbaft ist auf 3 750000 4 in 1250 Aktien von je 3000 festgeseßt, also in derselben Höhe wie das Aktienkapital des Mutteriustituts. Das Kapital kann auf Beschluß des Aufsichts- rathes mit staatlicher Genehmigung bis auf 9 Millionen Mark und auf Beschluß der Generalversammlung mit leiher Genehmigung auf 15 Mill. Mark erhöht werden. Von dem Nominalwerth jeder Aktie werden zunächst pur 20 9/9 baar einge- ahlt, und zwar 5 %% bei der Aktienzeihnung Und 15 %/ nach landes- ferrlicer Genehmigung des Statuts; über den Rest werden vier Sola-Wecsel an die Ordre der Gesellshaft und bei der Bank des Berliner Kassenvereins domizilirt, einen Monat nah Wieder-Sicht zahlbar, ausgestellt. Kein Aktionär darf mehr als 50 Aktien be- en. Die Direktion der Gesellschaft bildet den Gesellschafts - Vor- stand. Die Mitglieder der Direktion dürfen nit gleichzeitig Mite glieder des Aufsichtsraths sein. Jedes Direktionsmitglied hat als Kaution 5 auf seinen Namen lautende Aktien der Gesellschaft bei derselben niederzulegen und darf während der Amtsführung darüber nicht verfügen. Die Generalversammlungen finden in Berlin statt. Der Zutritt zu dec Generalversammlung steht au solchen Personen zu, welche bei der Gesellschaft mit einem Kapital von mindestens 1000 M versichert sind und auf diese Versicherung mindestens 3 volle &Fahresprämien an die Gesellschaft eingezahlt haben, ferner solchen Arbeitgebern, welche mit der Gesellshaft besondere Verträge behufs Versicherung der in ihren Dienften stehenden Personen abgeschlossen und in Kraft haben. Von dem Jahresübersbuß werden zunächst 4°/o Zinsen von den Wetseln, welche vor ihrer Fälligkeit bezahlt sind, sodann 10% für den Kapital-Reservefonds abgeleßt. Von dem alsdann verblei- benden Ueberschuß wird die dem Aufsichtsrath und etwa der Direktion bewilligte Tantième gezahlt. Von dem Reste erhalten die Aktionäre eine bis auf halbe Mark abgerundete Dividende bis zum Maximum von 10 9/6 des für sämmtlihe Aktionäre baar eingeforderten und ein- gezahlten Aktienkapitals. Der hiernach verbleibende Veberschuß fällt in den Risiko-Reservefonds, so lange und so weit derselbe die Höhe von 259% der rechnungsmäßigen Reserve nicht übersteizt. Der dann verbleibende Rest ist Gewinnantheil der Versicherten. Der GENE antheil der Versicherten wird 5 Jahre lang, zum ersten Male - Ende 1866 unverzinslih angesammelt; die Vertheilung dessel- ben erfolgt nach einer von zu 5 abgerundeten gan- zen Zahl von Prozenten und na Verhältniß ihrer im leßten Rechnungsjahre fällig gewesenen Jahresprämie; die Auf?- zablung an jeden Versicherten erfolgt dur Anrechnung in gleichen Raten auf die in den der Sammelperiode folgenden fünf Jahren älligen Jahresprämien. Es wird also der Gewinnantheil der Ver- bezten aus den Rechnungsjahren 1880-—81, 1882, 1883, 1884 und 1885 aufbewahrt bis Ende 1886, vertheilt nah den im Fahre 1885 fällig gewesenen Jahresprämien und ausgezahlt durch Verrech{nung auf die in den Jahren 1887, 1888, 1889, 1890 und 1891 fälligen

ämien. i E Dem Geschäftsabs{chluß der Union, Aktiengesellschaft für See- und Flußversicberung in Stettin pro 1879 ent- nehmen wir Folgendes: Einnahme. Sceeversicherung: Prämien- reserve aus 1878 für 520 953 A. 27336 M, Prämieneinnabme in 1879

für 37 525 304 A6 233 286 A, zusammen 260 652 M Flußversiche- rung: Prämienreserve aus 1878 3000 f, Prämieneinnahme in 1879 für 16922 555 a 43079 Æ., zusammen 46079 „6 Diskonto- wechsel-Zinsen 7049 4, Lombardzinsen 16 238 M, Hypothekenzinsen 900 4, Effektenzinsen 15248 M, Gefammteinnahmen 346 166 M. Ausgaben. Seeversicherung: Reassekuranz-Prämie 68 102 A, Ristorni und Rükgaben 7428 44, bezahlte Schäden ab Reserve aus 1878 38324 Æ, taxirte Schäden abzüglich Einschuß darauf 51000 M, Prämien- Reserve für laufende Risikos von 431 000 M 24082 6, zusammen 906 937 A Flußversicherung: Reassekuranz- Prämie, Ristorni, Rü- gaben, Rabatt und Provisionen 14 997 4, bezahlte und taxirte Schä- den ab Reserve aus 1878 resp. Einshuß daraus 14 461 M. Ea reserve für laufende Risikos 3000 , zusammen 32 457 Æ, Hand- lungsunkosten 27476 A, Gesammtausgaben 266 870 H, bleibt Üeber- {uß 79 296 44 Davon Tantièmen an den Verwaltungsrath und den Direktor 6130 4, bleibt Reingewinn des Geschäfts 79167 M, davon an den Reservefonds 5667 4, an die Aktionäre 22,50 4 per Aktie oder 15°/9 des Einschusses (1878 189/69) mit 67 500 M Der Reservefonds hat nun die in den Statuten festgeseßte Höhe von

00 rreiht. E 29. März. (W. T. B.) Weizen-Verschif, fungen der leßten Woche von den atlantischen Häfen der Aa, einigten Staaten nah England 213 000, do. nach dem Aen 80 000, do. von Kalifornien und Oregon nach England 30 000 Qrtrs., Visible Supply an Weizen 25 812 000 Bushel, do. do. an Mais 15 625 000 Bushel. E

Verkehrs-Anstalten. N

1, Ayril wird, wie die „B. Börs.-Ztg.“ meldet, die

ce Bt inie von Crossen (an der Thüringischen O bahn) nach Eisenberg dem öffentlichen Verkehr übergeben werden.

Southampton, 30. März. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Suevia“ ist hier eingetroffen.

*) Conf. Nr. 257 des „Meichs-Anz.“ do 1879.

Berlin, 31. März 1880.

Ö 1- Einrichtungen und Börsengeschäfte im Vigo einer In englischen A e j Königliche Ordre vom 9. Mai 1877 wurde au Guta le anien Parlaments eine Kommission, aus 12 ernannten Mitgliedern bestehend, eingeseßt „zur Untersuchung des Ursprungs, der Gegenstände, der gegenwärtigen Ds der Gebräuche und des Herkommens der Londoner tod- Exchange, der Art und Weise, dort die Geschäfte zu behandeln und der Frage, ob die dort bestehenden Regeln, Gebräuche und Geschäftsführung den Geseßen und der Staatsraison gemäß und wenn niht zur Begutachtung, worin sie zweckmäßig zu ändern seien.“ ' | er Kommission wurde die Befugniß 1 ins und N reibebina jeder Art beigelegt, jedoh ohne das Recht, Zeugenaussagen oder die Vorlegung urkundlicher Beweisstücke zu erzwingen. Das Ergebniß der Komnmissions- arbeiten is in dem Berichte vom 31. Fuli 1878, welcher mit einem 392 Seiten starken Bande der Beweisstücke in einem Blaubuche dem Daran VaNeS as , niedergelegt. Ee i n Die Londoner Esffektenbörse is eine freie, keinerlei äußerer Kontrole unterworfene Vereinigung Derer, welche in den ver- chiedenen Effekten handeln, die man mit dem _gemeinscaf#t- lien Namen stocks und shares bezeihnet. Sie besteht seit

zur Zeugenverneh-

es Regeln (Statuten) für die

günstig gewesen ; das „committee Vorsteheramt der Vereinigung) ehrenhast und mit dem Wunsche,

geführt.

i s bestehenden Systems sind : : min R enes im ‘Ganzen erkennt die leßtere einen großen öffentlichen Vortheil darin, daß für diejenigen, welche ür das Publikum auf einem / Ee anständigen Danens wie behufs der Unter- drückung von Uebervortheilungen, int welche M \hnellerer und häufig sogar befriedigenderer Zwang ausgeübt werde, als irgend ein 1m Bereiche der Gerichtshöfe

liegender.

thümer members of the Stock-Exchange).

inn ihnen als Dividende als jold t A Privileg, niht einmal das Recht des Eintritts n das Gebäude (es giebt gegenwärtig etwas mehr als 500 Aktieninhaber bei einer Zahl von 4000 Aktien, bisher je 54 1. eingezahlt

und die zwingende Kraft | b eshäftsführung und das

; tali ; n Interessen des Publikums | b erhalten ihrer Mitglieder is de ¿D aaa purposes“ (das | d

Die Existenz dieser Vereinigun

at, soweit sih feststellen ließ, 4 Ln zu sein, die Geschäfte

der Regeln und von

Simi i derungen / Einige wesentliche Aen g na Ansicht der Kom-

so enormen Markte kaufen, zur | #

Regeln bindend seien, durch

Ne E - R hei ind die Aktieninhaber oder Eigen- 2 A a den Mitgliedern (subscribers oder ein Aktienunternehmen, dessen

2 j ö Für Erstere ist die Börse zufließt. Sie haben als solche

auf welche fdie Börse ein Play zur Geschäfts ür die Mitglieder ist die Börje ein Pia - absalebung, zu Dan sie und ihre Kommis gegen Zahlung des Eintrittsgeldes und des von der Vertretung der |- Aktieninhaber enen JZahresbeitrags das aus|chließ- iche Zutrittsreht haben. : : dis B as der beiden Klassen steht 2 Körper- ten zu: : : R Le neun managers, zur Repräsentation der Aktien - inhaber, von diesen gewählt, alle 5 Jahre zu 1/2 aus\cheidend ; : b, dem Comité für allgemeine purposes), aus 30 zur D von leßteren auf - ein Jahr bestehend. : Diesem Comité steht die all Art A Ans im Hau er Mitglieder zu. : ! De Mitaliedenbeitras beträgt 20 Guineas jährlih, das einmalige Eintrittsgeld 100 Guineas (für solche jedoch, die vorher bereits als U “at thätig waren, nur 12 Guineas resp. 60 Guineas). e Diese aab fließen an die Aktieninhaber; das committee hat keinen Fonds irgend einer Art zu seiner Ver- ügung. l E Frage einer Amalgamirung der beiden Vertretungeu ist auch an der Börse selbst angeregt, aber noch nicht durch: geführt, inzwischen aber ist im Jahre 1876 festgeseßt worden, daß kein neuer Aktieninhab er zuzulassen, der niht au Mitglied der Börse ist und daß kein Aktieninhaber mehr als 10 Aktien von den 4 tausend besißen dürfe. *) i Die Statuten sind gege Bs von Zeit zu Zeit rändert von dem committee for general purposes. S e Wählbar zum Mitglied is Jeder, außer denjenigen Personen, welche in anderen Geschäften,-als denen der Stock- börse engagirt sind. Die Kandidaten müssen jedoch zunächst durch 3 Mitglieder empfohlen werden, welche Jeder 750 Pfd. St. für den Fall garantiren, daß das neue Mitglied innerhalb 2 Jahren für wortbrüchig erklärt wird. Sind diese Bedin- gungen erfüllt, so wird über die Aufnahme seitens des committee for general purposes dur Ballottment entschieden. Der Theorie nah hat au eine jährliche Neuwahl dur das Comité stattzufinden. pu der Praxis ist jedoch die jähr- lihe Neuwahl zu einer bloßen Form geworden. Personen, welche gegen die Zulassung oder Wiederwahl Einsprache er- heben wollen, haben vor dem Ballottmont, bezw. vor der Wiederwahl, dem Comité \criftlich von der Einsprache Kennt- niß zu geben. Nach der jährlichen Wiederwahl der Mitglieder legt das Comité jährlih sein Amt nieder, doh werden ge- wöhnlich dieselben Mitglieder wieder gewählt (dur allottment). q f j 7 Die itglieder werden an der Börse sämmtlih als Prinzipale angeschen, d. h. es giebt keine formale Unter- scheidung derselben als Makler und als Händler. Ein Mit- glied kann daher obglei es selten vorkommt in einem Monat als Händler, in dem nächsten als Makler auftreten. Erst eine neueste Aenderung des § 40 des Statuts hat ver- ordnet, daß Mitglieder nicht zur selbigen Zeit als Maller und als Händler auftreten dürfen. Da die Maller nur dann zur Börse kommen, wenn sie Geschäfte auszuführen haben, ist die Zahl der das Maklergeschäft faktish betreibenden Mitglieder bekannt; sie ist der der Händler etwa gleiÞh mit einem leichten Uebergewicht der Makler; ebenso sind im Comité beide Klassen gewöhnlich ziemlich gleich vertreten. Fn das E Me A s, 5 Fahren Börsenmitglie : ; N GR2 Vis schlihtet besonvers auch die Streitigkeiten unter Mitgliedern, auch in Fragen des Geschäftsanstands („upon charges of unfairness“). Geschäftsgebräuce. e Der Makler benachrichtigt seinen Klienten \{riftlich von dem abgeschlossenen Geschäfte regelmäßig ohne den Mit- fontrahenten zu benennen und ist nah dem Grundsaße, daß die Börsenmitglieder unter einander in ihren Geschäften sämmtlich als Prinzipale zu gelten haben und einander so gegenüberstehen, als wenn Auftraggeber außerhalb der Börse niht existirten, persönlich für die Erfüllung verantwortlich. : Bei der bei Weitem größten Mehrzahl der Ge- \chäfte wird die Erfüllung auf den nächsten As estellt, wofür für die „governement stocks A AoR monat- ih, für alle andern zwei Tage monatlich bestimmt sind. Wenn am Abrehnungstage der Verkäufer die verkauften Effekten nicht liefern kann, so ist der Käufer berechtigt, die Effekten für Rehnung des ersteren zu kaufen. Das Verfahren dafür ist durch genaue Regeln festgeseßt. Es besteht darin, daß ein amtlih bestellter Makler anzeigt, daß er zu jenem zu

"Vi ruttoeinnahme aus Eintrittsgeld und Jahresbeitrag s G tausend Pfd. St. jährli, die Nettoeinnahme nah Abzug der Ausgaben ungefähr 45 tausend Pfd. St. jährlich, so daß die Durchschnittsdividende in 75 Jahren 20—21 °/o betrug. Î

Der Marktpreis der bisher mit 54 1. eingezahlten Aktien be-

wedcke (committee for general ertretung der Mitglieder gewählten Personen

emeine Kontrole über die e und über das Verhalten

die seit min-

Erhä

O au die Börse dem Publikum offen stünde („ledigli um einen gewissen Grad von Eifersuht und Verdacht auszu-

den Zwecke die bestimmte Quantität Effekten braucht. L e ibe so hat der Verkäufer die Preisdifferenz zu für den Fall, daß die Effekten eine zeitlang auf an einer Bestimmung,

ezei

ezahlen; Fall, D os Wege nicht käuflich sind, fehlt es

nah welcher der private Ankauf gestattet wäre. :

s Able Bestimmungen existiren für den Fall der Nicht- erfüllung des Kontrakts durh den Käufer.

Die Kommission konstatirt übrigens unter nsGenwerih

Gebahrens des Comité's daß es wünschenswert

ließen, den das gegenwärtige System in einigen Gemüthern

erzeugt“); doch wird zuglei bemerkt, daß dies in dem gegen- S Gebäude kaum durchführbar wäre ; die Börsen in seien.

übrigens au der Provinz dem Publikum nicht zugänglih andel in Akti'en neuer Gesellschaften und in 5 Es s 5 Cotirung („quotation“) und day of settlement, Besonders 8 E befaßte sich die Kommission mit der

Thätigkeit der Börse in Bezug auf die Aufnahme der Aktien neuer Gesellschaften und der fremden Anleihen.

„Jn den leßten 20—30 Jahren find in neuen aber un-

gesunden Anlagen dieser Art unzweifelhaft enorme Summen, die Repräsentanten der Ersparnisse und Kapitalsansammlungen der Privatindustrie des Landes vergeudet und verloren wor- den. Ursache waren auf der einen Seite die Gier nah hoher

Verzinsung und unverhältnißmäßigem Gewinnst, auf der an- dern ehrlose Bemühungen der Förderer jener Unternehmungen, aus jener Gier Nußen zu ziehen, Bemühungen , welche hauptsählih durch Operationen an der Börse verwirklicht wurden.“ Als typisch ausdrücklich nicht als Ausnahmen werden einzelne Beispiele angeführt : S a, Australian und Eastern - Steam - Navigation - Company 1864. E e b. Marseilles Land Company 1866 gegründet, Liquidirt 1868. | L c. City of Moscow Gas-Company 1865 gegründet, liqui- dirt 1869. / d. Eupion Gas-Company 1874 gegründet. ; Bei der Gründung wurde der Preis des von den Grün dern inferirten Objekts der Gesellschaft weit höher berechnet, als es fostete (z. B. bei b auf 1109323 Pfd. Sieri. statt 340 000 Pfd. Sterl.) und die Differenz dieser Preise für ver- schiedene Formen der Begünstigung verwandt. i Die Aktien wurden vorx der definitiven Zutheilung an die Zeichner an der Börse gehandelt, nämlih von den Jnter- essenten zur Unterstüßung des Ausgangs in großen Summen zu Prämien gekauft und dann wenn die Prämie am höchsten stand, bei dem Comité zum Theil unter Täuschung dessel- ben und daher mit Erfolg die Bestimmung eines day of settlement für die Aktien zu einer Zeit nachgesucht, wo die Gründer durch ihre Käufe praktisch die ganze Kontrole des arkfts hatten. ; n Häufig waren auch fiktive Zeihnungen dur vorgeschobene Personen gemacht, während alle Aktien sih in den Händen der Zründer befanden. ; j f E So br bei Charles Lafitte Company gegründet 1865, liquidirt 1866 e ags Railways Company ge- ründet 1865, liquidir : G: Bi beiden Gesellschaften wurden verhältnißmäßig sehr wenige Aktien dem Publikum due e während der ganze Rest in den Händen der Gründer si befand, die inzwischen bis zur Zutheilung große Summen davon an der Börse kauften und durch Täuschung des Comités die Be- stimmung eines „day of settlement“ für die Aktien erreichten, an welchem Tage sih dann fand, daß die Verkäufer nicht liefern konnten, weil keine Aktien im Markte waren. „Jn diesen Fällen wurde die Maschinerie der Börse ge- (braucht, um Gesellschaften obenauf |chwimmen zu machen eto float), welche niemals eine reelle Existenz hatten, „sondern infah zu Zwecken der Spekulation geschaffen waren. A) Das geltende System betreffs des Handels in Aktien neuer A und in fremden nleihen. i Das geltende System bezüglich des Handels in den Aktien neuer Gesellschaften oder in den Zetteln neuer Anlehen und ihrer Cotirung in dem amtlichen Courszettel ist nämlih

folgendes : / s a Dieser Handel beginnt an der Börse, sobald die neue e Gesellschaft dem Publikum bekannt gemacht ist und vor der Zutheilung C eE s und zwar nicht wie die anderen Geschäfte für einen bestimmten Abrehnungs- tag, sondern für einen speziellen von dem Committee festzuseßenden Abrechnungstag (day of settlement). : Das Comité hat sich das Recht vorbehalten, die Fest- sezung eines solchen Abrehnungstages überhaupi zu ver- weigern, wodur e alle vorher geschlossenen Verträge i wirksam werden:

N Ra p die Bedingungen, unter welhen der day of settlement zu gewähren oder zu verweigern ist, handeln § 127 und 128 des Statuts betr. der neuen Gesellschaften. Zur Begründung des Antrags ist dana nothwendig, daß keine Behauptung von „franc substantiirt und, daß keine falshen thatsählichen A stellungen gegeben worden, daß hinreichende Aktien oder Scheine zur Ausgabe bereit liegen, ferner die Ein- reihung des Prospekts, Statuts, der Originalzeih- nungen, des allotment-book (des Ver eihnisses der zu- getheilten pg A gezeichnet vom orsißenden und Sekretär der Gesellschast und ein von denselben aus- gestelltes Certifikat über die Zahl der Anmeldungen und der bedingungslos dem Publikum zn etheilten Aktien, ein Certifikat der Bankiers über die Depositen

ir die Zeichnungen 2c. G E A U Uaeoairi Artikel 125 für neue Anlehen. Entweder gleichzeitig mit dem Antrage auf Bejtimmung eines „Ssettlement“ oder furz E ete es dem Comité der An- Sotirun uotation) gestellt.

as Di BeaA n der Cotirung sind. außer denen für

das Settlement nah rule 126 und 129 die, daß die Gesell-

{aft von hinreichender Größe und Wichtigkeit sei, daß nicht

weniger als die Hälfte des Nominalkapitals n und

10 pCt. der gezeichneten Summen eingezahlt sind, daß si

die Höhe der apports übersehen läßt, daß ?/z des Nominal-

kapitals bedingungslos dem Publikum zugetheilt sind, dap Be

Statuten den Direktoren den Ankauf von Aktien der efell-

trägt etwa 160 Pfd. St., die 1877 er Dividende 10 Guineas per

etwa 75 Jahren, zählte 1864 1100 Mitglieder, gegenwärtig mehr als 2000,

Aktie.

t verbieten und daß ein Mitglied der Börse von der Ge- aft autorisirt ist, dem Comité alle gewünschte Jnforma-