1941 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Nov 1941 18:00:01 GMT) scan diff

der Firmo

der Vertrieb von

Kenn-N.r.

16

18

19

21

22

23

über die Aenderung der Hektolitereinnahme, der Brauntwein-

Radium Elektrizi- tätszGesellschaft m. b. H., Wipper- fürth/Rhld.

desgl.

Osram GmbH. KG., Berlin O17, Ehrenbergstraße Nr. 11—14

Richard Pohle, Leipzig O 6, Mariannenjir. 44

Martin Zimmer- mann vormals Werner Eieg, Stettin, Friedrich- Karl-Str. 28

Heinrich Fritsch, Wien VI11/62, Kirchengasse 43

„Elektror“ Karl W. Müller, Eßlingen a. N.

Signal-Geräte Rupert Rauch, Radebeul i. Sa.

Theodor Schuffen- hauer, Chemnitzer Verbandstoff- Fabrik, Chemniy, Frauenstr. 5—7

Radium-LS.-Blaulicht-

Glühlampen, ca. 23W, mit einem Lichtstrom von 0,02—0,08 HIm gemäß Klasse 1/2 b]

Radium-LS.-Blaulicht-

Glühlampeu, ca. 23 W,

mit einem Lichtstrom von 0,04—0,12 HIlm gemäß

Klasse 1/3 b]

Osram-LS.-Blaulicht-

Glühlampen, ca. 18 W, mit einem Lichtstrom von 0,02—0,08 Hlm gemäß Klasse T/2 b1

LS.-Verdunklungsvorrich-

tung „Luba-Schnürhar- monika Nr.9“ Faltver- dunkler aus Verdunk- lungspapier, mit seit- lihem Schnurzug, für den vollständigen Licht- abs{hluß senkrehter Ein- zelfenster normaler Größe

LS.-Verdunklungsvorrich-

tung „Luba-Schnürhar- monika Nr. 9“ Faltver- dunkler aus Verdunk- lungspapier, mit seit- lichem Schnurzug, für den vollständigen Licht- abs{luß senkrechter Ein- zelfenster normaler Größe

LS.-Verdunklungsvorrich-

tung „Luba-Schnürhar- monika Nr. 9“ Faltver- dunkler aus Verdunk- lungspapier, mit seit- lihem Schnurzug, für den vollständigen Licht- abschluß senkrechter Ein-

gzelfenster normaler Größe

1 kW-LS.-Motor-Sirene

ohne tiefen Ton, Form

L 241 (Drehstrom) 5 kW-Einheits-LS.-Mo-

tor-Sirene, Form L 141 (Drehstrom)

Tier-Luftschußkasten 39

Berlin, den 29. Oktober 1941.

RL 3—41/103

RL 8—41/104

RL 3—41/105

RL 3—41/106

RL 8—41/107

RL 3—41/108

RL 4—41/2 RL 4—41/6

RL 6—41/1

Reichsanstalt der Lufiwaffe für Luftschuß. J, A.: Saal, Oberst.

Bekanntmachung

verkaufpreise und des Monopolausgleichs.

einnahme

: für ein ‘Hektoliter Weingeist.

I. Vom 3. November 1941 ab beträgt die A

5,— RA

weit bei Auslagerung aus Branntweineigenlagern A V Nochgalitma von 100 2M aus der Anordnung Nr. 15 des Beauftragten des Reichsnährstandes für die

inkb tweinwirtshaft vom 25. März 1941 und der Voll C IeunG L RUE mourooveneatinng vom zu leisten ist,

Vollzu 27. März 1941 (Reichsgesehbl. S. 83)

einnahme erhoben.

11. Vom 3. November 1941 ab beträgt

1. der regelmäßige Verkaufpreis

9. der besondere ermäßigte Verkauf-

preis

g für ein Hektoliter Weingeist. ITI. Vom 3. November 1941 ab beträgt

1. der regelmäßige Monopolausgleich

a) wenn er von der Weingeistmenge zu berechnen ist 152 des

‘Hektoliter Weingeist. b) wenn er von dem Gewichte zu berehnen is 153 Abs. 2 des

Gesehes) für ein

Gesetzes):

1. bei

Trinkbranntwein und anderen weingeisthaltigen

Erzeugnissen

2. bei

Arrak, Rum und

Kognak

3. hei anderem Branntwein . für einen Doppelzentner;

2. der besondere ermäßigte Monopol- ausgleich 152 i. Vbd. mit § 92 des

Gesetzes)

a) wenn er von der Weingeistmenge

ju berechnen is 152 des

eseßes)

fu

Berlin, den 30. Oktober 1941. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein.

Wolf.

x ein Hektoliter Weingeist, b) wenn er von dem Gewichte zu berehnen ist 153 Abs. 2 des Gh) E, für einen Doppelzentner. IV. Vom 3. November 1941 ab beträgt der Abschlag nach S 4 Abs.- 3-- dex Verordnung des Reichsministers der arg ien zur Ueberleitung der Branntweinwirtschaft es Protektorats Böhmen und Mähren in das Brannt- weinmonopol des Reichs vom 17. September 1940 (RZBl. S. 254) ..

x ein Hektoliter Weingeis

475, RA e

700,— RA

420,— RAM

52,— RA

456,40 B M

5686,80 NA 815,— RA

. 1765, RAM

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 256 vom 1. November 1941. E. 2

Bekanntmachung

über Branntwein-Kleinverkauf * für Alkohol a

I. Kleinverkauspreise geltend ab 3, November 1941.

An Stelle der in den Bekanntmachungen vom 6. Sep- tember 1939 V 7151 2027 II a unter I Absaÿ 1941 V 7151 1060 Il a unter I ß vom 3, November e:

reise und Verkauspreise

und vom 29. Mär Ì l aufgeführten Preise treten mit Wirkun

1941 die nahstehenden Kleinverkaufprei

Regelm äßiger Verktaufpreis für Primasprit

in Mengen Reichsmark

von 1 Liter Fiaum von über 1 Liter Raum bis einschl, 5 Liter Raum von über 5 Liter Raum bis einschl. 10 Liter Raum . von über 10 Liter Raum bis einschl. 25 Liter Raum von 26 Liter Weingest bis einshl. 60 Liter Weingeist . von über 60 Liter Weingeist bis einschl. 100 Liter Weingeist von über 100 Liter Weingeist bis einschl. 150 Liter Weingeist von über 150 Liter Weingeist bis einschl. 280 Liter Weingeist .

Besonderer ermäßigter Verkaufpreis für Primasprit

r Herstellung von Riech- und Schönheitsmitteln sowie Heilmitteln, ie A zum äußerlihen Gebrauch dienen 92,2 des BranntwMonG.)

Reichsmark

92,4 Gew. %

o « 7,29 |

in Mengen von 1 Liter Raum bis einschl. 5 Liter Raum von über 5 Liter Raum bis einschl. 25 Liter Raum « « von 25 Liter Weingeist E bis einschl. 100 Liter Weingeist von über 100 Liter Weingeist bis einschl. 280 Liter

Mit Phthalsäurediäthylester versetter U d der Grundlage des besonderen ermäßigten Verkaufpreises zur

L us von Riech- und Schönheitsmitteln 92,2 BranntwMonG.) in Mengen von 1 Liter Raum

bis einschl. 5 Liter Raum - « von über 5&5 Liter Raum

bis einschl. 25 Liter Raum « « von 25 Liter Weingeist

bis einschl. 100 Liter Weingeist von über 100 Liter Weingeist

bis einschl. 280 Liter

II. Verkauspreise für Alkohol absolutus geltend ab 3. November 1941

An Stelle dex in den Bekanntmachungen vom 6. Sep- tember 1939 V 7151 2027 II a unter ITI 29. März 1941 V 7151 1060 11 a unter 11,1 ten Preise treten mit Wirkung vom 83. November 194 nachstehenden Preise: 1. Regelmäßiger Verkaufpreis

Reichsmark

ee. 7,95

¿2/3 4,40 o. « 4,39 Lis U

92,4 Gew. %

Reichsmark

92,4 Gew. %

2 und vom

in Mengen ' von weniger als 1 Liter Raum von 1 Liter Raum bis einschl, 5 Liter Raum von über 5 Liter Raum bis einschl. 10 Liter Raum « von über 10 Liter Raum bis einschl. 25 Liter Raum « von 25 Liter Weingeist : bis einschl. 60 Liter Weingeist . von über 60 Liter We bis einschl. 100 Liter Wei von über 100 Liter Weingeist bis einschl. 150 Liter Weingeist von über 150 Liter Weingeist bis einschl. 280 Liter i von über 280 Liter Weingeist . .

2, Vesonderer ermäßigter Verkaufpreis

ur Herstellung von Rieh- und Schönheitsmitteln sowie Heilmitteln, Bn A zum äußerlihen Gebrauch dienen BranntwMonG.)

Reichsmark

S

vorwiegend

in Mengen von 1 Liter Raum bis einschl. 5 Liter Raum von über 5 Liter Raum bis einschl. 25 Liter Raum . von 25 Liter Weingeist PERE bis einschl. 100 Liter Weingeist « + » «+ 4,50 von über 100 Liter Weingeist bis einschl. 280 Liter Weingeist . « « « 4,48 von über 280 Liter Weingeist . . reise sowie die Zuschl ejonderen Reinigungsverf

o be #80 6 o #00

für Brannt-

Alle übrigen ren unterlegen

wein, der einem be hat, bleiben unverändert.

Berlin, den 31. Oktober 1941.

Der Prôâsident i der Reich8monopolverwaltung für Branntwein,

Die Reichsindepxziffer

für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1941.

Nah der Entwicklung der Reichsinde Lebenshaltungskosten sind die Preise edarss L A des

enüber dem Vormonat um esamtindex iffer stellt sih im Oktober auf 13 egenüber 133,3 im September 1941. für Ernährun

RAÁ er für die A G des täg- onats Oktober 1941 egangen. Die

260,40 N.Æ 3 (1913/14 =

ie Jndexziffer

jahreszeitlichen artoffeln und

reisrückgangs für Kar von 128,3 auf 126,1 (— 1,7 vH) ermäßigt. Dagegen hat die er für Heizung und Beleuchtung infolge des Ab- er ac onen R + 0,3 vH) angezogen. Ferner Ton 1608 auf 162,2 E 0,9 vH) er für „Verschiedenes“ von

Mlevin ndexziffer für Wo

e von 122,7 au

9,2 auf 149,7 (+ 0,3 vH) nung (121,2) Ut glei

Berkin, den 31. Oktober 1941. Statistishes Reich8amt.

Anordnung Ir. 3 des Bevollmächtigten für den Holzbau {Baudringli®hkeitskenuzeihnung).

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Vers teilung der Fertigung im Holzhaus-, Hallen- und Barackenþau vom 30. Funi 1941 (Reichsgeseßbl. T S. 361) wird mit Que stimmung des Generalbevollmächtigten für die Regelung Bauwirtschaft angeordnet:

A) Herstellung von Baradcken, serienmäßig Herzustellenden

er

Hallenkonstruktionen und Holzhäusern.

81

(1) Die Bertaung von Holzbaracken sowie serienmäßig herzustellenden Hallenko 3

\chließlih der dazu gehörigen Heizungs-, Licht- und Wasser- installationen gehört zur Baudringlichkeitsstufe 1.

(2) Die Baudringlichkeitskennummer für den einzelnen Austrag enthält die Zeichen:

nstruktionen und Holzhäufern, eins

1 = Baudringlichkeits\tufe 1, f Y = Kontingentträger: Bevollmächtigter für den Holzhbau, :

An Stelle des Zeichens für das zuständige Landes- wirtschaftsamt tritt das Wort „Fnland“, : Arabische Ziffer 3901 = die Nr. der Eintragung beim

Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau-

wirtschaft, E s arabische Ziffer = die sih für jeden Auftrag ändernde

laufende Nr. des Bevollmächtigten für Holzbau.

Sie lautet daher z. B.

1 Y Fnland 3001 189. 82

Zu jedem Antrag auf Zuteilung einer Baudringlichkeits- kennummer für Beltelluncen von Heizungs-, Licht- und Wasserinstallationen hat der Bestellex dem Bevollmächtigten ir den Holzbau eine Abschrift des Auftrages zuzuleiten und ie Erklärung abzugeben, daß die Fnstallationen für Holz- baradcken oder serienmäßig herzustellende Hallenkonstruktionen oder Holzhäusern bestimmt sind. a

§3

Die Baudringlichkeitskennummer für den einzelnen Auf- trag wird vom Bevollmächtigten für den Holzbau ausgegeben und dem Hersteller gemäß § 5 Absay 1 der Anordnung Nr. 5 des Bevollmächtigten für den Holzbau bekanntgegeben.

84

(1) Die Bestellung und die Annahme von Aufträgen auf Herstellung der im § 1 Abs. (1) der vorliegenden Anordnung enannten Erzeugnisse unter einer anderen Dringlichkeits\tufe, 8besondere den Sonderstufen S und 88S der Wehrmachts- fertigungsprogramme, sowie die Annahme von Bescheini- gungen dieser Art ist untersagt und ungültig. \ (2) Soweit Aufträge mit einer Dringlichkeitskennzeich- nung gegeben worden sind, die mit dem §8 1 der vorliegenden Anordnung in Widerspruch stehen, kann der Besteller unter Beachtung der Anordnung Nr. 5 des Bevollmächtigten für den Holzbau die Erteilung der jeßt gültigen Baudringlichkeitskenn- nummer für diesen Auftrag beim Bevollmächtigten für den Holzbau beantragen.

B. Herstellung von Holzkonstruktioneu anderer Art.

§5 :

(1) Die Dringlichkeitsbezeichnung von Holzkonstruktionen anderer als der im | 1 Abs. (1) der vorliegenden Anordnung enannten Art einshließlich der dazugehörigen Heizungs-, icht- und Wasserinstallationen werden niht duxch den Bevoll- mächtigten für den Holzbau ausgegeben.

(2) Diese Dringlichkeitsbezeichnung haben sich die Besteller

ei den hierfür zuständigen Stellen zu beschaffen und

emäß § 3 der Anordnung Nr. 5 des Bevollmächtigten für den olzbau mit der Auftragsabschrift, der Baubeschreibung, den Lieferbedingungen und den erforderlichen Rohstoffkontingenten dem Bevollmächtigten für den Holzbau zuzuleiten. Das weitere Verfahren richtet fe nach der Anordnung Nr. 5 des Bevoll- mächtigten für den

olzhau. C. Strafbestimmungen. 86

Diejenigen Besteller und Hersteller, die den Bestimmungen der 88 2 und 4 Abs. (1) der vorliegenden Anordnung zuwider» handeln, werden gemäß § 6 Abs. (2) der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Fertigung im Holzhaus-, Hallen- und Barackenbau mit einer O

rdnungsstrafe belégt. 87 :

Die Anordnung tritt mit dem 27. Oktober 1941 in Kraft. Berlin, den 27, Oktober 1941.

Der Bevollmächtigte für den Holzbau. Küngel.

e

41/,°/ ige auslosbare Schagzanweisungen des D Reichs von 1937, Zweite Folge.

ie im Umlauf befindlichen und die im Schuldbuch ein- bea d/s Ueigen ‘itdidadaren Schayanweisungen des

eutschen Reichs von 19837, Zweite Folge, werden den Jn-

abern der Schaßanweisungen und den Schuldbuchgläubigern x den 2.

gekündigt. Die Jn iei | b,

die Kapitalbeträge gegen Aushändigung der Schaßanweisunge

d der nah dem 2. L Reihe 1 Ne. 11 bis 20 nebst Erneuerungsschein vom 2. Mai 1942 an bei al emar or U N 0 , zu erheben. | Conto bis 13 übr, de den Sonnabenden von 9 bis 12 Uhr, für den De ges ias 4 ie Einlösung der Schaya

Vieèinilebuiia Mes Reichsbankanstalten mit Ausnahme der : wrgtndos 2. März 1942 an diesen Stellen eingereiht werden, sie der Rei s\uldenkasse ur Anerkennung d ven und nach deren R die Auszahlung vom 2. Ma an zu bewirken hahen.

ai 1942 zur Einlösung. zum Nenntwvert haber der Schaßanweisungen werden aufgefordert, Mai 1942 fällig werdenden Zinsf\theine Berlin SW 68, Oraniens e Kasse ist werktäglich eschieht au durch eihsbank in Berlin. Die Wertpapiere können

i 1942 ex Einlösungsbetrag kann bei den

Neich3. und Staatsauzeiger Nr. 256 vom 1, November 1941. &. 3

Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit an diesem Tag erhoben werden, wenn die Schaßanweisungen bei ihnen wenigstens zwei Wochen vorher eingeliefert werden.

Die Schaßanweisungen sind den Einlösestellen mit einem Verzeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlih abgegeben werden.

Mit dem Ablauf des 30. April 1942 hört die Verzinsung

der gekündigten Schaßanweisungen auf. Dex Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag ab-

führung. 2. Sinfonie-Könzert Staatss kapelle,

Süuataßé u TDisjert, ait.

Wochenspielplan der Staatsoper (zur Zeit am Königsplaßtz) in der Zeit vom 2. bis 10 November.

Tristan und Fsolde. Musikal. Beginn: 15 Uhr. 3. November. La Traviata. Mu

Beginn: 17 Uhr. Dienstag, den 4. November. Madame Leitung: Lengzer. Mittwoch, den 5. November. Leitung: von Karajan. en 6. November. Musikal. Leitung: Steeger. Freitag, den 7. November. n der Neuins Musikal. Leitung: Schüler. Sonnabend, den 8. November. R i Beginn: 16% Uhr. Sonntag, den 9. November.

Montag, den 10. November. Jn der Philharmonie.

Hauptaufs Sinfonie-Konzert

Staatss kapelle. Sonntag, den 2. November.

Leitung: von Karajan. Schauspielhaus.

Turandot.

Manie den sikal. Leitung: Schüler Sonntag, den 2. November. Montag, den 3. November. Beginn: 18 Uhr.

Dienstag, den 4. November. U Mittwoch, den 5. November.

Beginn: 18 Uhr.

Butterfly. Musikal. König Ottokars-Glücck und

Beginn: 1 Uhr.

Die Kapitalbeträge der im Reichs\chuldbuch eingetragenen Schatganweisungen werden den Gläubigern ohne ihr Zutun überwiesen, so daß Schuldbuchgläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben.

Das Reich behält sih vor, den Fnhabern und den Schuld- buchgläubigern den Umtausch anweisungen in neue Schuldurkunden oder Schuldbuchforde- rungen des Reichs anzubieten. Falls ein solches Angebot erfolgt, können in den Umtausch auh die Schayanweisungen einbezogen werden, die bereits vor der Bekanntmachung des Augebots zur Einlösung eingeliefert worden sind.

Berlin, den 1. November 1941. Reichsshuldenverwaltung.

Zauberflöte. Beginn: 16!/2 Uhr. verkaufte Beginn: 17 Uhr.

Wie es euch gefällt.

Donnerstag, Die Fournalisten. Beginn: zenierung. Rienzi. Beginn: 16 Uhr.

goletto. Musikal. Leitung:

Donnerstag, den 6. Nove reitag, den 7. Novembe onnabend, den 8. November. Sonntag, den 9. November.

Montag, den 10. November.

mber. Fau st. Beginn: 17 U Beginn: 18 U Beginn: 18 Uhr. Beginn: 17 Uhr.

urandot. Beginn: 18 Uhr.

aftsteil.

ebieten deshalb die Futeressen aller, raft nah volfswirts

gekündigten Schah- Turandot.

Philharmonie.

Günstiges Steuerauftommen des Reichs NKaufkraft-Lentung ESrhöhter Kriegszuschlag auf Tabak.

Friy Reinhardt führte vor Vertretern |

Bekanntmachung. Die am 31. Oktober 1941 ausgegebene Nummer 123 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

Zehnte Durhführungsverordnung zum Gese und andere Gebietsbereinigungen.

daß die überschüssige haftlihen Gesihtspunkten gelenft wird.

3, Eiserne Sparkonten. «m Reichsgeseÿblatt vom 31. Oktober i für die Reichsverteidigung üb chnitt T dieser Verordnung sieht die Darüber habe ih vor- und Gehalts- s gegenwärtigen Eins- Zeit nach Wegfall der Schranken au zurückzulegen und dafür durch Vorteile au teuern und der Beiträge lohnt. Die Lohn- und Gehaltsempfän schriften über das Eis

E S ETSH

: Weihnachtszuwend Die Aktion des Eis

über Groß- st die Verordnung

Staatssekretär er die Lenkung von

der Presse das Folg

1. Die Finanzkrast des Reichs wird fortgeseßt stärker. enwärtig laufenden Re t vom 1. April bis 831. uskommen des Reichs erreichen werde jahr 1940. Es liegt sjahres 1941 eichs bereits

des Ministerrats | Kaufkraft erschie: Errichtung Eiserner Spar geslern im Rundfunk gesprochen. empfänger werden angeregt, einen Teil ihre kommens für die Warenmarkt Gebiet der S

tober 1941.

Vierte Durchführungsverordnun Beschränkung des Arbeitsplaÿwechsels.

Verordnung über die Lenkung von Kaufkraft (KLV). Vom 30. Oktober 1941.

Zweite Durhführungsverordnun um Kleinhandelspreis von Bier, Tabakwaren und Schaumwein Vom 30. Oktober 1941. cherhebung des Kriegszuschlags auf chaumwein und über die Erhebun auf Trinkbranntwein

zur Verordnung über die konten vor.

Vom 28. Oktober 1941. Es war bei Beginn des

ahres das Rechnungsjahr amit gerehnet worden, daß das Steuera in diesem Rechnungsjahr 30 Milliarden gegenüber 27,2 Milliarden im Rechnun jevt das Ergebnis für die erste Häl n dieser hat das Steuerau WeiLLiuTdelt 31,6 Milliarden NA. Wir werden bei B längst eingeführten Krie sheinlich 32

über den Kriegszuschlag zur Sozialversicherung be-

ger können nah den Vor- erne Sparen bestimmte Teile von dem n und außerdem besiimmie Teile von den ungen und Neujahrszuwendungen eisern sparen. ernen Sparens bedarf Die Betriebsführer und die Kredit darauf einstellen. Jeder dem Eisernen Sparen Arbeitslohn erstmals für einen machen, der nah dem 29. November 1941 e dem Eisernen Sparen für bestimmte Teile von den uvendungen oder den Neujahrszuwendungen erstm uwendungen Gebrauh machen, die nah dem 15. No Der Lohn- oder Gehaltsempf

Hweite KKDV).

Verordnung über die Na Tabafwaren und S Nachtragsabgabe Vom 30. Oktober 1941.

Umfang: 14 Bogen. 8gebühren: 0,0

kommen des

ung des un-

(Nachsteuerordnung). tsteuer wahr-

einiger Wochen An- institute müssen \sich Lohn- oder Gehaltsempfänger kann von für bestimmte

zushlags zur Körper M erreichen.

Die Entwicklung in der ersten 1941 ergibt im Verglei jahres 1940 für die wi olgende Bild:

reis: 0,30 A. Postver-

tüd bei Voreinsendung auf älfte des Rehnungsjahres

3 HA für ein ten Hälfte des Rechnungs-

ostsheckonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 1. November 1941.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Teile vom eitraum Gebrauch Er kann von Weihnachts- alig für die vember 1941 j änger muß sein einem Betriebsführer beantragen. mindestens für ein ganzes Kalendervierteljahr ge- Der einmal gestellte Antrag gilt jeweils für ein ljahr, wenn er nit widerrufen oder abgeändert rag muß spätestens bei Beginn des Lohnzahlungs- stellt jein, für den er erstmalig gelten soll. Er muß auer eines Lohnzahlungszeitraums frfiher gestellt werden, wenn der Lohn oder das Gehalt im voraus gezahlt wird. Die bezeichneten Fristen müssen für die und Gehaltsempfär mehr als einer Wo und Gehaltsempfänger müssen, wenn sie ih zum frühestmöglihen Zeitpunkt erlangen pätestens am 20. November 1941 stellen. " au bei diesen Lohn- und Gehaltsem betrag von der Lohnzahlung auf d wiesen werden, die na wird. Eine solche Abkürzung empfängern, die ihr Gehalt m tehnishen Gründen nit empfänger können deshalb erstmals vom Ge

mit der er

tigsten Steuern in ohnzahlungs

Einkommensteuer

ershaftsteuerx ahlt werden.

sernes Sparen bei \ Antrag mu stellt werden. weiteres Vierte wird. Der Ant zeitraums ge

Bekanntmachung.

Die am 31. Oktober 1941 ausgegebene Nummer 40 des Reichsgeseßblatts, Teil 11, enthält:

Verordnung über die Ac: Landesgrenze ziwischen Quedlinburg) und Hoym tober 1941.

Verordnun tober 1941.

Umfang: 4 Bogen. sgebühren: 0,03 ostscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 1. November 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrigs.

(RRRZ N NARS S S RRO G RSS E S: Ar S E I E E R G A E E I E E ERI G ZETIET EE

Nichtamtliches. Anus bder Bertwvaltung.

Kriegszuschlag auf Tabakwaren, Schaumwein und Branntwein Iachversteuerung.

treten erhöhte Kriegszuschlä chaumwein und Branntwein Waren haben ab demselben Ta u berechnen. Der

0) v. H. des Kleinhandels- Reichsmark und auf Frucht- ganze Flasche. Der Preis für 1 Reichsmark erhöht. mit dem Kriegszuschla

3. November 1041 i inen usw. Der Unter- 1 Zuschlägen wird für (Nachsteuerordnung ) haben deshalb am 3. No - n ihrer Geschäftszeit ihren Bestand an ge und Gesamtkleinverkaufspreis für nah Art und Men Die Bestände men. Verpflichtet zur rn die Trinkbrannttwweir Branntwein. Die Best ber 1941 dem Zoll

Vermóögensteuer .

9750. Q. E ck S

uckersteuer

d e D @ 6:0 0+ F S

derung der preußish-anhalti hterstedt (Landkreis Vom 18. Ok-

Branntweinmonopol , Ln Diese Uebersicht ist der eindeutige deutschen Volkswirt Einkommen wie vor auf und Körperschaftsteuer, an Verbrauchsteuern. Es ‘wird mehr verdient und in «Fnfolgedessen

den Gemeinden Na

(Landkreis Ballenstedt). Beweis dafür, daß es in der

rieg unentwegt bergauf geht. ch bewegen sich nah edessen das Mehr an Einkommensteuer an Umsaßsteuer, an Vermögensteuer und

t : Umsa L Zu

l gen und Verbrau ivärts. Junfolg

g zur Aenderung des Patentgeseyes. Vom 23. Ok- Anlaufzeit bei Lohn-

ern mit einem Lohnzahlungszeitraum von ie bezeihneten Lohn- r Eisernes Sparkonto ihren Antrag Es kann dann pfängern erstmals ein Spar- as Eiserne Sparkonto über- 29. November 1941 vorgenommen der Antragsfrist ist bei Gehalts- onatlih im voraus erhalten, aus möglih. Die bezeichneten Gehalts- von der Möglichkeit des Eisernen halt für den Monat Januar 1942 Der Antrag auf Einzahlung von Weihnachts- Neujahrszuwendungen auf pätestens eine Woche vor dem estellt sein. Die Bestimmungen, isernen Sparens erforderlich Durchführungsverordnung zus führungsverordnung wird voraussiht erscheinen. Die Eisernen Sparkonten Beendigung des Krie fündbar. Jn der Dur daß der Fnhaber des Eiserne guthaben in besonderen Notfäll nehmen kann.

Verkaufspreis:

e 0,15 N.AÆ. Postver- A für ein Stück b

e abgekürzt werden. ei Voreinsendung auf

edessen mehr verbraucht. -

Es wird me altende Aufwärts-

r gerauht. i der Tabaksteuer. Jnfolgedessen das M

rat

2 ird ms ¡ erstmals st\

ehr an Biersteuer. Es wird me JInfolgedessen das Mehr an Mehr an V Vermögensbildung

uckersteuer. ermögensteuer spiegelt ih die Zunahme der |

inanzen- des Reichs entwideln Rechnungsjahr wieder b Rechnungsjahres erwartet hatten. waltungseinnahmen, Kri beitrag und mark erreichen. Deckung des Finanzbe Reich in Form von Kreditmitteln ben des Reichs vollzieht fi chwierigkeit.

„_ Die Finanzkraft des Reichs wird von Monat stärker; denn das Fundament, auf dem die beruht das Steue wärts. Das Reich shaftlihen Gründen

auch im gegen- bei Beginn des e Summe an Steuern, Ver- | der Gemeinden, Matrikular- rund 45 Milliarden Reichs-

der darüber hinaus. zur ist, fließt dem Finanzierung der Auf- nh wie vor ohne

Sparens Gebrauch machen.

zuwendungen und isernes Sparkonto

Zeitpunkt der Auszahlung die zur Durchführung des ind, werden in einer besonderen efaßt werden. Diese Durch- ich Ende der nähsten Woche find grundsäßlih erst nah es mit zwölfmonatiger Kündigungsfrist gSverordnung wird zugelassen sein, Sparkontos sein Eisernes Spar- en schon früher in Anspruch

nige Betrag

arfs des Reichs erfovderlih

Am 3. November 1941 auf Tabakwaren, S Kraft. Die Verkäufer dieser Abnehmern die erhöhten Zu zushlag auf Tabakwarer

reises, auf Traubenschaum| chaumivein 1/2 Reichsmark für die 1 Liter Weingeist wird um

finden sich solhe Waren, die nur sherigen Höhe belastet sind, am Händlern, Gaststätten und- Kant g zwischen den alten und neue1 Î nacherhoben 30. Oktober 1941). Die Händler usw. vember 1941 vor Begin Tabakwaren nah Art, jede Art und an Schaumwei Größe der Flasche) festzustell sind in Litern Wein aufnahme sind auße diese auch für unverarbeiteten spätestens am 10. Novem zumelden. Sendungen, die n a pflichtigen einge zuschlag unterlegen Die n a ch ahlungsau

Finanzkraft raufflommen —, bewegt sich fort ist deshalb auch niht etwa aus darauf angewiesen, neue Steuern oder die Säße vorhandener Steuern zu erhöhen. Wir haben unlängst durch

den Kriegszushlag zur Körper nahme zur ie ist in Zus der Personengesellshaften und chehen. Durch die Mehrbelastung der Kapita eits und der Entlastung Einzelgewerbetreibenden anderseit worden, ‘das vor verschiedenartig

eseßt auf- inanzwirt- einzuführen

die Steueränderungs-Verordnung verschaftsteuer eingeführt. Herbeiführung steuerliher Gerechti mit der s\teuerlichen Entlastung er Einzelgewerbetreibenden g ellshaften einer- chaften und der ißverhältnis beseitigt dieser beiden sformen bestand. Jn die gleichen | der mitverdienenden ei der Lohnsteuer und

4. Betriebsanlage-Guthaben

Durch die Einrichtung des Eisernen Sparkontos werden ‘nur hn- und Gehaltsempfänger angeregt, einen Teil ihres Ein- kommens für die Zeit nah Wegfall der Schranken auf dem Warens markt zurückzulegen. Abschnitt [1 der von Kaufkraft sieht eine ähnliche An nehmer vor. abnußbarer Betriebsanla zeit zu verschieben.

ammenhan

Verordnung über die Lenkung regung für gewerbliche Unter- angeregt, die Anschaffung gegüter weitmöglihst auf die Nachkriegs- Diejenigen gewerblichen Unternehn hres Betriebsvermögens bis zur Beendig in bestimmter Weise binden, erlangen in Höhe d des Krieges gebundenen Beträge nußbaren Betriebsanlage Die Bewertungsfreiheit vom Ertrag. Sie beste eine kürzere Zeit als die der betrieb verteilt und demgemäß bereits im Ja Gewinn abgeseßt werden können. affung nah C er Steuern des Unterne

er Personenge ( Die Unternehmer werden

her in der Einkommensbeste en Unternehmun Monate fallen die steuerliche_ 1, die Verengung der Lohnst rkundensteuer. en steuerlihen Entla

ge (Stückzahl und

Branntwein rleihterun

ung des Krieges er für die Dauer ewertungsfreibeit für die ab» güter, die sie nah dem Kriege anschaffen. ilt für die Steuern vom Einkommen und die Anschaffungskosten auf ewöhnlihen Nußungsdauer r der Anschaffung voll vom Das führt im Jahr der An- zu einer entsprechenden Verminderung mers und demgemäß zu einer rung der finanziellen Bewegungsmöglichkeit und der unternehmerischer Betätigung.

e des Unterne

geist aufzuneh r den Handle

citigung der kommen, der sih aus dies trägt 500 Millionen Rei mark Entlastung der Einzelgewer Millionen Reichsmark ehaltsempfänger dur Verengung d

k Entlastung der mitverdienenden genannten Hinzurechnungs8vermerks, 60 Mil- rkundensteuer). reihlich ausgeglihen durch den |

Finanzbedarfs des Reichs ist eichs find deshalb steuerli

l en ergibt, be- ährlih (200 Millionen Reichs- n und der Personen- der Lohn- er Lohnstufen, 50 Mil-

amt a-

t darin, da ch dem 2. November 1941 bei den Anmelde- : ch nicht dem erhöhten Krieqgs==* enfalls anzumelden. ; ind ohne amt!iche* ovember 1941- Zuschlag für später eingehende | der Anmeldung zu entrichten,“ exr Anmeldung und Nachver- l olche gelten Tabakwaren Kriegszusch ag) von ins chaumtwwein aumtwein in einer Menge, die 20 ganzen Freimenge von ins-

haften, 200

aben, sind eb

uentricchtenden Betr erung spätestens am ollamt einzuzahlen. Der anmeldepflichtige Sendungen ist bei

enommen von d nd Kleinmengen m Kleinverkaufswert (ohne mehr als. 50 NÆA, Trauben 10 ganzen Flaschen, Fru Flaschen entfpricht. gesamt weni abfindungs

Ehefrauen durch Wegfall des 60 lionen Reichsmark fall an Steueraufko Kriegszuschlag zur Körperschaftste

Die Deckung des Wegen des

nahmen ni

eseitigung der

Dieser Aus- | mmen wird

Möglichkeit

mers ist nah Beendi des Krieges ¡tauzbedar}s des doppelt hmers ist nah Beendigung de riege

1. Die Beträge, die er ebunden hat, Krieges frei.

2. Jn Höhe der

tungsfreiheit für Betriebsan Möglichkeit er

Einkommen un

Die Bindung der Beträge, in deren tungsfreiheit erlangt wird,

lihen Unternehmer sie

samt nit hrend des Krieges in bestimmter

E Kaufkraft-Ueberschuß. i Beendigung des Die Lohnsumme und die Summe der

hen Volk8wirt

ranken auf dem Warenma bt ih ein gewi N em Warenmarkt gütererzeugung und des sonstige r Steigerung der ie sind glei Ung zu vermeiden. ranken auf dem Warenmarkt die Festigkeit dies chütterung würde ni ng und den sonstigen Güterbedarx ie Jnteressen jedes einzelnen Ver

Unternehmergewinne währénd des Krieges uf der anderen Seite rft. Bei dieser Gegen- er Kaufkräft-Ueber ur Sicherun rmachtbedarfs und damit lagkraft unserer Frónt\soldaten ex ch, um eine ungesunde Preisentwick- em Kaufkraft-U eber erforderli sind, er Sthranken er

ranntwein ist eine ger als 10 Liter Weingeist

vrennereien, ‘die betriebsfremden eiten, sind von der Nachversteuerung be

weiten Durhführungsverordnun leinhandel8preis ist künftig der n und Schaumwein nicht me , sondern an die auf Bier und Ta zur Vereinfa ggzugleih mi

in ter T rigeséßt ge estehen die Überstellung ex

ranken auf

haft sind au

enen Beträge besteht Bewer- eigen noch.

Sanlagegüter und demgemäß die ebliher Verminderung der Steuern vom vom Ertrag.

g über den Kriegs- ushlag auf

Zollämter abzuführen. bakwaren wird ab dem hung der Arbeit für Wirts x Biersteuer und der t und festgeseßt. Die Zollämter erteilen

ushlag zum er Kriegs- - a O abato inanzämte

r Kriegszus

i Höhe steuerlihe Bewer- ieht in de se, daß die gewerbs- beim Finanzamt ei

„Betriebsanlage-Guthaben“

bens besteht darin, ist, dafür aber dem reiheit für Betrieb8anlage- ffen wird. Das Re ndigung des Kri

{uß, solange die reier Lauf ge- üttert werden. t nur die Kriegsgüter- der Wehrmacht, sondern rau@ers beeinträchtigen.

as Wesen des Betr daß es während des Kri hmer steuerlihe Bewertu!gs sichert, die er nah Krieg zahlt das Betriebsanlage-Guthaben n

Und Verwaltun Tabaksteuer angemelde Auskunft über Einzelheiten

ieb8anlage-Gut

en, so würde eges unver

Eine solhe Ers