1941 / 294 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Dec 1941 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 16, D-zember 1941. &. 2 E 2M F: = Reijs-' uiid ‘Staatëañzetder“ Nr. 294 voi 16. Dézeriber 1941. S. en, ob alle Vorausseßungen t sind, und diese ls höchstens drei

lauf diesex Frist sorgfältig nachprüf lt der Erklärung n in Zeitabständen von jewei

nes Abfallmateriak

d 21 kommen insos Äbsaÿ 1 unter a) und Þ) auf

rauchsberechtigung gemä ul Diese Berbrauchebereghti: März 1942 für alle Betriebe, welche die

ür andere als die in darf die Ver nußt werden.

ende -Abfall als betrieb8eige andelt werden. Ziffer 20 un weit nicht zux Anwendun (2) Ein Betrieb, der

_ (1) Diese Anordnung Sie gilt auch für die eingeg von Eupen, Malmedy und

ür den Juha x prüfung och erfüll

Monaten wiederholen.

führten Zwecke say 1 nicht ausge gung erlischt a

etallklasse Rohmaterial ahmen der Freigren

r welche die Höhe des julässigen Ver- andhaltung eigener B ch Sonderregelun

Soweit ein Betrieb in e und Abfallmaterial n

(2) Betriebe,

Hbrauchs zur Ausbefs e von der

erung und Just von der Möglichkeit

I tritt am 1. Januar 1942 in Kraft. liederten Ostgebiete und die Gebiete

Moresnet.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

die Anordnung 36, betr. Regelung der Lagerhaltung für (unedle) Metalle, vom 26. Februar 1936 (Deut=- {her Reichsanz. u, Preuß. Staatsanz. Nx. 55 vom

bereits dur stgeseßt ist, Aktenzeichen dieser S

dex Anordnung bex Bedarfs\cheinpflicht für utscher Reichsanz. u. 940) bezieht, ist enen Metalle bis zur

Meldung nicht ordnungsmäßig er- mit einer Neufestsebung dexr Ber- die Reichs\telle für Metalle oder eine

chen- will, hat her s{riftlich anzu e verpflicht

triebsmittel und Anlagen

Reichsstelle- für

das Datum und

mäß § 3 estimmungen Ü 24. April 1940 (De 99 vom 27. April 1

Absaß 1 Gebrauch ma

stelle für Metalle vor geschriebene ist auf Grund dieser Anzeî ihm erteilten Aufträge, glei

eine Verbrauchsberehtigun

nach § 18 vor stattet haben, im übrigen brauchsberechtigung dur von dieser beauftragten

Bedarfsscheinpfli Änderxung der Metalle, vom Staatsanz. Nr. tigt, monatli die be

haben in der Me

onderregelung anzu- 8 24 ausgenommen

Halbmaterial, deren Freigrenze allmaterial

Metalle fe

Von der Exrklärungspfslicht gemä Metallklasse Bezüge E eines Kalendermonats die Höhe der

einpflicht für Roh- und Abf

_verp et, für alle viel für welche Zwecke, nux noch in Höhe des

(3) Die Meldung gemäß Absaß i und 2 ist in doppelter öhe dieser j sind in jeder Höhe im Lau von dex „De 5. März 1936),

L 8 der Anordnung 37, betr. Einkauf und Verkauf von (unedlen) Metallen, vom 27. Februar 1936 (Deut- scher Reichsanz. U. Preuß. Staatsanz. Nr. 55 vom

im Sinne Eine -An- 20 und 21 ) odér im

an die für sie zu-

. Handwerks- Verbrauchsgenehmigung zu ver- ih Abbrandes duung 29 e nicht übersteigt.

zu nehmen.

Kléinverhrautheru d Handelskammer bzw Verbrauchern ü b ruppean die

Mea S E zuzü on a i wendung - des gemäß § 3 der Anor

neben. dem Verfahren nah

Ausfertigung von allen Jndustrie- un slen übrigen shaftsg

Freigrenze ohne beso A I rv für friegs8wirt-

: auf Antrag von Fall zu Fall stelle für Metalle da

etrieben durch die zuständige Hand-

(1) Bei Nachweis eiñe lih wichtige Zwecke k chtlinien der Rei

n Anspru Verfahrens nah Z

er Bekanntmachung ba. Ziffer 21 a

kammer, von a

\siezustän fen Lieferungen von

idige Wirt B. Änderungen d - (1) Erzeuger und Verkä = M6 ; wie ihnen eine gültige 5. März 1936).

Berlin, den 12. Dezember 1941. Der Reichsbeauftragte für Metalle.

ständig gilt die Hauptmass aterial hergestellten ben ein dri

ig. Die R d 21 bedarf der durch die Reichsstelle für

à) handwerklichen wertskammer, b) industriellen Bet

Halbmaterial nur insoweit vor Erklärung des Bestellers nach § nach § 25 Play greift.

(2) Soweit dem Lie

Wechsel mit diesem ist nicht zulaäss\ zum Verfahren nah Ziffe

vorherigen Genehmigung

stelle für Metalle zu er

schaftsgruppe, triebe aus Ro

Ausnahme

6 a, betr. Rege- 94 vorliegt oder die

1 der Bekanntmachung rauchs für Ausfuhrzwecke, v Preuß. Staatsanz.

Bereich die h- und Abfallm Erzeugnisse Ziffer 2 Absaß ttes Stück der Mel- | lung des Metallverb Nx. 66 vom rieben durch die zuständige Wirt- ferer bekannt ist, daß für den Betrieb

J B.

Helbing. Wieprecht.

Reichsanz. U. hält folgenden

Metalle gelten Böhmen und

Die Meldepflichtigen ha dung zurückzubehalt (4) Für die Abga drucke zu verwenden, kammern und bei den

1939 (Deutscher 18. März 1939) ex {(usfuhr 1 brauchsregelung für nach dem Protektorat

eyt ist, darf er

Halbmaterial be- f des Umstell-

1 Umstellbeauftragter eingef 3 ohne Stempel und Unterschri ten nicht annehmen. en Erzeugercn und aus ihrer Erzeugu

erbrauchsberechtigung für des Bestellers ei

eine Erflärung o

ren Akten aufzubewahren.

amtliche Vor- und Handels- hältlich- sind. enau zu beantworten,

eine zusäßliche * willigt werden.

(2): Anträge gemäß Abs Unmistellbeauftragte und der Unterschrift des Um

en und bei ih be dieser Meldung sind die bei. den JFndustrie- Handwerksk

riften betx. Ver- nicht Lieferungen Mähren, nah dem Elsaß, Lothr

n bisherigen“ Bestimmungen g als betriebseigénes den ist, darf weiters [lt werden.

as nah de 8 a ordnungsmüäßi rbuch erfaßt wor

Abfallmaterial, d dex Bekanntmachun Abfallmaterial im

ag 1 von Betrieben, en mit dem Ste:

tragten versehen sein. Verkäufern von Halbmaterial ist

ammern er x eingeseßt is, müss ng odex ihren Beständen

es verboten,

Anlage zu § 24 der Anordnung 51 der Reichsstelle für Metalle.

Erklärung

‘zum Bezuge von Halbmaterial.

Abfallmaterial behande Il. Verbrauch und Bezug von Halbmaterial.

ordrucks sind g

tand der Frageste Generalgouvernement,

urg, nah der Unter zebieten Kärntens und K

8 zur Lieferung auf

die niht bereit L 24 vorliegen,

tige Erklärungen nach Monate bestimmt sind.

hin als betriebseigenes einer Unterschrift übernimmt der

Sämtliche Frage dafür, daß der Gegen-

auch soweit der Gegenf Mengen zurüczuhalten,

Mit seinem Stempel und f Bestellungen, für die gül

ilung übex Absaß 1 a) Umstellbeauftragte die Ve

steiermark un Bestimmungén ranivortung (Erklärungen, die nicht ordnun

gsmäßig und vollständig aus-

gefüllt sind, dürfen von dem Lieferer niht angenommen

Antrages durch tatsächlich vor-

iete werden tlih wichtige Zwecke be-

bis c) hinausgeht. während der nächsten zwei (4) Ausgenommen von de

bis 3 sind Lieferungen von Ha

beseßtex Geb

ils durch di ch stand und der Umfang des

übex die Behandlung liegenden Bedarf für friegswirtschaf

von der Reichsstelle für n Bestimmungen gemäß

Metalle jewe M 1 werden aufs [bmaterial auf Grund von

d der Meldung gemäß 9 der Anordnung

werden.)

on § 24 in Verbindung mit §§ 27 und 29 : 1 der Reichss\telle für Metalle, betr. neue timmungen zur Regelung des Verbrauchs und des Be-

bekanntgegeben. e 88 7, 8 und An ihre Stelle tre bis 29 dieser An Verbrauch und Bezu die dex Verbrau

(1) Solange auf Grun g der allgemeinen Wirtschaft gründet sind.

jentierte JFnlandzwede n berechtigt, monatlich in

Auf Grund v

itretens dieser Anord- dex Anordnung 9

nisation dex ‘gewerblichen soweit solche

stehenden Bestim- Die Bestim- Halbmaterial sregelung für

chtigung st, ist dex Betrieb zur Ausbesserung ten die nach

l und -Anlagen und

die im Zeitpunkte des st erteilt und ange Ablauf des die nah dem 31.

Verbrauchsbere iht erfolgt 1 Metallklasse ner Betriebsmitte

Festsezun kontingen

nommen waren, Monats Januar 1942 exr- Januar 1942 er-

Verbindung mit stimmt, daß beim ierte Fuland-

nung bereits fe Lieferungen bis zum Für Lieferungen,

Jn Abänderung von Ziffer 15 in

mungen der §8 17 der Bekanntmachung 14 a wird be

a wird aufgehoben. ) mungen Ü

ekanntmachung 6 faßt nur die unter

Ziffer 3 a) dex B Ausfuhrzwecke um zuges von Metallen, vom 12, Dezem

e Metallklassen, für nichtkontingeni

ber 1941 und unter Bes

ie Strafandrohung in § 392 dieser Anordnung nachstehende Erklärung abt en 1, Dex Bezug der von der Firma (genaue Bezeichnung

und Anschrift des Lieferers:) E

ich vou Halbmaterial zwedcke ein Vorgriff auf die V den Verbrauchsabschnitts (Kale ist bis zur Hälfte de nichtkontingentierte Anordnung. Der vecke und für Au

Verbrauch für Ziffer 3 b) Fâlle unter D oder“ in Ziffer 3 c).

nkung gilt also Ausfuhraufträge Weiterverarbeiter au

zugnahme auf d

gelten für all gebe ich/geben wir

Roh- und Abfall

(2) Für den mungen unter xung Un

und JFnstandhaltung eige zu Ausbesserungs- Und 5 mit eigenem den Betriebsmi

4 spätestens bis bracht werden. fliht und be- tung dex Bestimmungen

für solches Halhb- chtlich während der

gen nah § 2 ¡träglich beige die ErflärungsÞ

Ga angeführten chen Exporthändler der Verbrauchs- usführung von m an einen deut hrverbrauchscheins

iten, die von ihm bsstätte an srem- sgesührt werden, in ohmateric laubtermaßer Kalenderhalbjahres

sen die Erklärun

folgen sollen, müs ferung nad

Zeitpunkt der Lie Diese Ausnahme gi sreit den Besteller mi unter 8 22 und 23.

(5) Erzeuger und

Bekanntmachun treihung der Worte Die Befreiung nux für die A n dur Lieferung f Grund eines

erbrauchsberechtigung des folgen- ndervierteljahrs) nux zulässig Verbrauchsberechtigung für Sinne von § 19 dieser Halbmaterial für Bedarfsträger richtet

material unterliegen. Begriff des Halbma Anordnung 2 standsmeldung f 1938 und Abschnitt chuiúg 11a, betr

standhaltun gerhalb der tteln und Anlagen du amt 75 vH. derjenigen Menge a al-zu verbrauchen, des exsten

terials sind die Bestims- 7a, betr. Lagerbuchfüh- (unedle) Metalle, vom

Absay 3 Ziffer 1 f. der Bes

usführungsbestimmungen,

Material au [t nux für

r monatlichen cht von der Einhal

zwecke im Verbrauch von fträge kontingentierter

1 im Monats- 1941 für die Verkäufer dürfen zu liefernden (Menge i

durchschniit Anordnung 27 A, nen voraus]

n Kg, Metallart, Form und

Sorte des zu liefernden Halbmaterials:) .

material, dessen Lieferung ih

Ga oder an einen Zwi- nächsten drei Monat

arbeiter auf Grund Scheinen und ist an

ntischeidungen zur nitten nicht gebunden.

ekanntmahung eichsanz. U.

en deutschen Weiterver liegenden Belegen

gleichen Zwecke verbraucht hat. : Mehrverbrauch und Minder- | nah Ziffer 6 der läuterungen und So (Deutscher R Preuß. Staats ih nach den vor e möglich sein wird, keine Aufträge zur

verstößt nicht i gegen

mmungen der Anordnung 51 und etwa dazu ene Ausführungsbestimmungen. . Das Halbmaterial wird nur für bereits vorliegen-

den unaufschiebbaren Bedarf benötigt, und zwar zum Verbrauch für Ausfuhrzwecke im Sinnéck der Bekanntmachung ba in Verbindung mit 8 10 und 11 der Anordnung 51 (n a ch Maß®-

uni 1938 ie Beachtung von Verbrauchsab\sh Alle beim

B. Regelung des Bezuges von

vom -21. J

punkt annehmen. ts laufenden März 1942 für die bis

ch nicht gelieferten Mengen auf-

(2) Für den verbrauch im Sinne der vember 1940 (Deutscher Nr. 293 vom 13. Vezem gemäß Absaß 1 berechtigung für nung 30 a in Berb

(3) Betriebe, d

schenlieferer einex von dem Bekanntmachung Händler“.

(2) Ausfuh den Prüfungsve fungsstelle oder gruppe) trag

gebend. - Die bex hinaus die 1 dieser Anordnung lbmateriallisten n der ge=-

päteren Zeit Anordnung berei n mit dem 31.

9 Absatz 1 a) der

s8erflärung | Lieferung für einen. \

JFnkrafttreten dieser auf Halbmaterial werde em Zeitpunkte no

fanntmachung 14 a vom 1938) ma

Reichsanz. U. Preuß. Staat Verbrauchsberech- llgemeinen V

ch § 4 der Anord- ex Anordnung M.1. Sinne von §5 cchsberechtigung

146 vom 27, Juni Metalle behält sich v n Bestimmunge1 durch besondere Ha beteiligten Organisatione gegeben werden.

den Bestimmung rial, das nach §

ferer nach

Zwischenlie

6 a ausgeste Halbmaterial.

Ausfuhrbedarf Reichs\telle für

als Halbmateria betroffenen festzulegen, die werblichen Wirt

ber 1940) tritt die an die Stelle der a Jnlandzweck ; mit § 4 d ie eine Sonderregelun haben, dürfen die

d nux gültig, wenn sie teller zuständigen Prü- ruppe oder Fach- brauchscheine und x von Erzeug-

rbedarfsertlärungen sir rmerk der für den Aus stelle (Wirtschaftsg Anträge au

Erzeugnisse

emeinen Bezugschein- b für nichtkontingen- Metallklasse höchstens diejenige zu deren Verb

einer allg

(1) Bis zux Einführung, eder Betrie

Halbmaterial darf j landzwede in e von Halbmate

pflicht für

schaft bekannt tierte Fn

enommen von ches Halbmate

eller zur Herstellung

en dieser An- eiterverarbeiter ver-

9 der Anord=- h Halbmaterial beim Best

(1) Soll das ländischen W

rial beziehen, von Erzeugnissen für einen in gabederbere itsgert

liegenden Ausfuhrbele ge) oDex Verbrauch für Aufträge fontingeutierter

brauhsgenehmigung n Verarbeitungsstu

telle oder Vorprüf

f Grund von § x Anordnung berechtigt ist. sberechtigung Gebrau

lege noch Scheine hat, so muß der für den Lieferer

Absaß 2 erhalten auf Grund dief Monate er au

berechtigung gem

auf Mehrver nissen der erste dige Prüfungs\

nd der nächsten drei dung mit § 20 diese Ausfuhrbe

eser Bezug

ber die zustän- Reichsstelle für i der für sie zustän-

ix Metalle unterliegt. 8 Verbrauchs von Halb-

telle der Verbrauchs-

rehmen, wenn sie der dafür weder

Bedarfsträger beige seiner Erklärung

fe müssen Ü

lle bei der wendet werden,

kontingentierter Besteller vor Aus

onderregelung an S ay 1 in Anspruch 1 ict einpsu

8 5 erftlären.

c der Bedarfs|\

A. Regelung de Bedarfsträger im Sinne von

verboten, von di ch zu machen,.

—_—

nung 51 (n a ch Maßgabe der befreits

für die nach

Kleinverb en nächsten

ldung gemäß als die in

f die vorl

tsachlichex Bedarf

laubten Verbrauchszwecke in d chriftliche Ver-

dies in threr Me (4) Für andere hrten Zwecke dar äß Abjay 1 nicht a

Metalle bzw. von en Kammer ei ren erteilen etrieb ein ta

dex Organ

oweit bei dem L8S 19 und 20 er iterverarbeiter di drei Monaten nicht vorliegt. e er die \

"_(2) Als Bez

te über das V i material.

á) und þÞ) auf- d Kammern in

chsberechtigung Diese vorläufige nex etwaigen Son-

den. Auskünf igen Gruppen Un lihen Wirtschaft.

Absay 1 unter nach § 24 sich von dem sicherung geben lassen a) daß die Wei die als friegs

erteilten bzw. Schein e) oder

ür Zwecke erfolgt, c) zux Ausbesserung

terverarbeitung nur f nexkfannt sind,

yt werden. einschließlich isation der, gewer : er zulässige Verb von Halbmaterial. für Aus.

ug von Halbmaterial im Sinne dieser Be-

tlich wichtig a

trieb8mitteln und Anlagen oder

fanntmachun

S Verfahren mit Ausfuhrvers.

sfuührbedarfsertlärungen gemäß tragserteilung, sondern die tat- tweder fein Ver-

brauchsberehtigung für Metalle besteht

ung gemäß § 9 nicht die Auf

t am 21. März 1942 gelt sich nah hme des M

\chriebene Meldung timmungen gilt

C. Änderungen der Be fuhrzwecke re ächliche Hereinna

brauchsheinen un r diese. Weitervera

Absäß 2 erlish b): daß verbot der Rei

wendungs d) zur Deck

es 8 10 und 11;

ung eines sonstigen als kriegswirtschafte

lich wichtig anerkannten Jnlandbedarfs,

Halbmaterial

ie nah § 5 vorge fe auf bereits

attet haben, i x allgemeinen V lle füx Metalle

bex den Bezug von

n Verbindung mit den lliefexungen und Abru

ch von Halbmaterial f äger im Sinne

Betriebe, welche d nicht orxdnungsm Neufestseßun die Reichsste

chung 6a î dieser Anordnung Ausnahmegenehmigung vom

(2) Dex 5

(3) Die Bestimmunge1 eltèn auch für Bezüge, Tei aufende Aufträge.

: (4) Aust

¡itbrigen mit einer chsberechtigung durch

durxh §1 neu

8 a, betr. Aus a, vom ß. Staatsanz. d erhält

oder die erforderliche Verwendungsverbot vorliegt. e Versicherung des

Ziffer 1 der Bekanntmachun ux Anordnung

âssige Verbrau für dringenden Ver]

bestimmutigen tierter Bedarfstr

(Deutscher Rei Nx. 66 vom

nachstehende Weiterverarbeiters

8 29) der daraufhin

bzw. die zu ganz. u. Preu j albmaterial dürfen nur soi (2) Die schriftlich

râge auf Ÿ

e) (nur für Händler:) zur Auffüllung des Lagers orgungsbedarf der Kund-

schaft. : 8 (Nicht Zutrefsendes ist zu durÓstreichen!) des Halbmaterials ür nichtkontingen=-

träge kontingen ‘Anordnung rege Grund dev füx rten Scheine. 3) Der zulässige kontingentierte bisherigen tatsächl genden Bestimmungen.

Jeder Betrieb, der Halbmaterial

dex Zweitschrist (f.

Verfahren auf [bmaterxials abgegebenen

Metallflassen, die Bedarsszwecke

inbezogen w 8 Januar sgesamt 75 vH d Abfallmateria tt des ersten

wird geändert un inaus. erteilt wer

Bedarf durch die Absahÿ 1 is mi

vom Besteller des L 24 zu verbinden.

Bezug durch

eder derjenigen in die Verbrauchsregelung e Betrieb während des gentierte JFulandzw an ‘Rohmate Monatsdurchschni nichtkontingelitierte {chränkung im Sinne

18. März 1939)

assung: : L ol (1) Betriebe der exste triebe der Metallgewinn! beshränkung mit ihrem Abfallmaterial. (2) Betrieb jenige Rohmateria nungsmäß

lt sich nah dem bis die einzelnen kontingen

Vexbrauch bon Hälb dzwecke richtet si ichen Verbrau

Bezugsbexechtigung. i ( bestellung für späteren Lieferfristen bedingt ist,

die jeweili Erflärung nach

sind, darf jeder die Voraus

1942 für nichtfontin- . derjenigen brauchen, die er 1m nderhalbjahres 1941

cke verbraucht h Di 8s- Und F t also für die

Dauer der . Der Bezug

tierten Jnlandbedarf Ziffer 2 e) und d) er- folgt nur im Rahmen meiner/unserer Bezugsberech-

tigung gemäß § 99 in Verbindung mit §8 19 und 20 der Anordnung 51. (Die Bezuge nere A ist bes Verbrauchsberechtigung allgemeine Verbrauchsberechtigung und etwa be, willigte zusäßlich l

s\tufe und Be- 1 Der Verbrauchs- Rohmäterial und

n Verarbeitun inatexial für icht 8 28

Händler gelten die vorstehenden Be- Abweichungen: y Belieferung tellungen au Teile, die dur aterial hergestellt

auch weun ex nach sig ist, nur

Verbrauch an exial darf,

idungszweck zuläs 1de des Bestelle egenden Beda

uhrzwecke wie

zug von Halbmat tand und Verwe1 wie die eigenen Besta1 des tatsächlich v [t sowohl für

(1) Ein Be Menge, Gegens soweit erfolgen, zur Besriedigu

hen E E ch Maßgabe der fol der devisen-

der bei ihnen ein- hmaterial und auf Weiterverarbei- ind oder werden,

e dex Metallgewinnung d [ und Abfallmaterial, Bedarfsbescheinig bezogen hab

) Händler gehenden Bes Voréerzeugnisse tung von Halbm

dhaltungsbedarf

se Metallklassen erst verbraucht, ist ver-

von Absay 1 trit ch Jukrafttreten diesex

1xch die Höhe der e Verbrauchsberehtigung f

die nächsten drei Monate.) ; ler:) Der Bezug des Halbmaterials zur

des Lagers für dringenden Versorgungs- Kundschaft erfolgt nur- im Rahmen

einigung brauchsgenechmigung zum nung einseßen, so! i dere Ausflag rechtlichen

en außerdem

bruax 1942 in K

Julaudzwe n Bestände bereits für nad fontingentierter 2 edarfs- en Bedarf zum nd derx nächsten Beständen des

Gewahrsam,

1d nichtkontingentierte ne ‘dex vorhandene en ausgenommen, di cf, Bedarf swirtschaftli Betriebe währe en eigenen

Metallgewin- ay nicht beson- jw. devisen- etallhütten ial odex. durch Rohmaterial, 8 6 der Anord- edarfsbescheini Verhbrauchsgene

eines Monats na welche Menge der ersten des Jahres 1 nlandzwecke verbrau

mit dem 1. Fe

Bestände a enommen von ände sind nur diejenigen d vorliegender mit gter Kunden- Auslieferung während der te bestimmt sind. Hälbmaterial bzw. len im Sinne von dadurch ni Materials eine Er ber diejenige Men Summe der Um allflasse währ

pflichtet, innerhalb | entierxte Ux

Anordnung ÿ jeder Meta

sind uur die- vorhandenen Material verwenden. Aus anspruchnahme eige Mengen, die berei gültigen Erklärunge aufträge zur tatsächl nächsten zwei M Der Bezug von

an Halbmaterial er in sechs Kalendermonaté 941 erlaubtermaßen cht hat, und

tandhaltung eigent? Béa

haltungsärbeiten, al außerhalb der

Betriebsmitteln und Ana

veit einem solchen Einf

Bedarfsbesche entgegenstehen. Abfallmater Man Abfallmaterial gewonnene den Bestimmungen laubtermaßen ohne ohne besondere

Metallgewinnung

Auffüllung bedarf der meiner/unserer Bezugsbere tigung gemäß S Anordni g 51.

Der vorliegende Bedarf

geändert und erhält nah- [lflasse während Januar bis utt 5

für nichtkontingentierte D

x Ausbesserung und Jus itel und Anlagen, serungs- und J it eigenem

jenigen Meng vorliegende! träger oder tatsächlichen Einf drei Monate be| Bestellers rechnen über die der Beste (2) Die Bestimmungen für die Deckung Teilen, die durch Weite [lt sind oder werde (3) Soweit eigene mmen werden, sind

8 5 der Anordnung 30 a wird stehende O : )

material für. Menge über d mäß 88 3 bis 6 de auf Grund einer gung erfolgen. ung haben uchte Mehr darfsträger, für sonstig

en zu der

Bescheinigung 1 Ausfuhrbeda

sonstigen krieg im eigenen timmt sind. Zu d ch Bestände in ungsberechtig des Absatzes 1 ge Bedarfs an Vorer rverarbeitung von Halbmater

Bestände nah Absaß 1 und 2 in An-

aterial und Abfall- Den Miau oder 8bherechtigung ge- igen 51 hinausgeht, D ch- wichtig nes A Mehrverbrau Mehrverbrau t auf Erfolg, \ verbrauch für Aufträge belegt dur kriegswirtschaftli

Verbrauch von

Fulandzweck ;

e Verbrau von Vorerzeug-

das sie nah nung 29 c er zogen haben,

zum Zwecke der

x Anordnung b) zu Ausbef e die von ihm m ller verfüg Betriebs\tätte an f lagen ausgefü

c) für sonsti (2) Bei gemish arbeitungss\tuse g

sinugemäß

gnissen oder cht in der Met

öhung der zinaus ein- gerbeständen d des jeweils unmittel- Kalendervierteljahres

sgenehmi- oweit der na ngentierter Be- chenden Scheine, oder chtige dringende Auf

nur soweit gestattet, wie flasse des bezogen eigenen Best tritt, die der in dieser Met vorangegangenen

eführt wor ; Jnlandzwetcke.

und zweiten Vera Verarbeitung von

iffer 14 der Bekanntmachung 8a wird geändert und

tehende Fassung: Als betriebseigen

die entspx etrieben der er

1s Verbrauch

Z erhält na 9 a es Abfallmaterial lt nux Ab- : ohmaterial _ Das Halbmaterial wird nux für

spruch geno ) e : die aus eigenen Beständen

n nicht durch Entnahme aus eigenen

r die entweder fein Verwendungsverbot

Ausfuh itnomue : tubrbedarfser Streckengeschäft bleiben dabei usfuhrverb b) für fonting die empfangenen S tänden zu f den eigen tkontingentierten

die Bezugsberechtigu

erarbeitung von

allmaterial im eige aterial fremder Ÿ

mden Lägern oder Be- slmaterial, das nicht un- Betriebe angefallen 6

Verarbeitung von

odex Erzeugnissen weiterer

f Erzeugnisse, der Anordnung 27 d ehr als Halbmate

Absay 1 ist in doppelter klichen Betri mmer, von allen 1 ständige W ür Metalle zu ex in deren

nex Erzeugung au Umsäye im

außex Ansaß.

rverbrauh eine Versox- exial benötigt darfsbescheint- 8 Mehrver-

x Ausstellung von Aus-

dex Beantragung von

Abzug zu bringen, dbed

material eige riffsbestimmungen De

kanntmachung 11

ie Meldun von allen Handwerksfa

für einen Mech Röohmateria ist dex Antrag auf Antrage au verbinden.

im Rahmen der allgem ind von den Anträgen auf Bedarfsbe

fallmaterial aus anderem Abf (2) Als Abfallm

allmaterial aus fre

d. h. alles Abf mittelbar.im eige

Þb) Abfallmaterial Halbmaterial

engen bei de rklärungen un rauchscheineun in

entierten cheine in H

Abfallmat Erteilung der Be f Genehmigung de

erfunfi gelten vor Ausstellex eine

8 24 hat der halten. Der

Akten zurückzube bei seinen Ak

wie sie en x widerrufen ist. eu für den gleichen [ichen (entwerte-

Von jeder Erklär1 weitschrift als Beleg hat jede emp n und sie g benußt ode rungen oder 1

gung mit dem bei seinen

angene Erklärung t zu entwerten, c vonk Bestelle teue Erklärung

öhe dexr Entnahme aus ten und darüber ein

en Betrieb auszustellen, Fnland?-

eben an die ndustriellen ;

statten... Als Bereich die

lieferung in u

Verbrauchs- nde erfolgt nur,

f Mehrverbrauchs- scheinigung für

eigenen Bes Untexschei

bedarf:

bescheinigung berechtigung \ genehmigung und brauch zu trennen.

zubewahre zur Lieferung Widerrufserkla

aus der zuständige ben über die

\ chs\telle f dung beim Abnehmer we

eichs\telle für Metalle besteht oder die erforderliche Ausnahmegenehmigung vom

vorliegt, ugnd für die el 1 \parender Austauschstoffe nicht möglich ist. Weitera nverarbeitétem oder verarbeitetem ZU«

soweit eine den Verwendung84

boten der Reichsstelle widersprehende Verwen dex erkennbar noch zu ver-

muten ist.

t8grUPPe, erer mit der Ur

Mengen zu kürzen. Auftrag zU verbinden.

nehmigung sind des Vormonats en diese Anträge an die Verbraucher an Es ist zulässig,

lt die Wirtschaf dex- im Betrieb ( ldepflichtig

eldung zurüczubehalten un

brauchsge sind beim Lief

särung für den IIT. Schlußbestimmungen.

g

zuständig gi

S lass f eständen entnommenen Stück der M

arbeitungsstufen; €) Abfallmaterial,

Verarbeitung v metall bei der Verwertung 9

n Gebrauch gezoge

sbmaterial herge en haben ei d bei ihren

Anträge auf Monat mög

Kleinverbraucher ammer, a

das nicht als Abfall bei der

on Metallen, so ft und Datum:)

l und Unterschrift des Betriebsinhabers oder seines Umstellbeauftragtent:

(Ort, Anschri

ndern als Alt Firmenstempe

Zerlegung von

Gegenständen, Akten auf

albmaterial is dem Lieferer

zu stellen. Anlage zu

ständige K lle übrigen (1) Füx jeden Bezug von Ÿ Exkflärung mit dem Wortlaut gemäß

verantwortlichen Vertreters:

Metalle zu richten drei Kalendermona [t einzurei ussehbar ist. sind stets die amt- Jndustrie-

itliche Bor4 eine {riftl

ln, aus Abbrüchen, dieser Anox

zubewahren : Für die Abgabe dieser

nden, die bei i den Handwer 3 Vordrucks sind stand der Frage

ichs\telle für die Anträge für dié vierteljahres im Bedarf für

Meldung sind an den JFndustrie- fsfammern er genau zu beant

stellung über Ab

Betriebsmitteln, der dergl. anfällt. e Schristen

te cines Kalender-

chen, soweit duung zu erteilen.

Erflarung muß rs oder Betriebsleiters triebsleiter kann eine ux Unterzeichnung sol und mit 1

Anlagen odex

Stillegungen o (3) Gebrauchte eige triebseigenes Halbmaierial und \ iel welcher den, nachde

megenehmigungen auch mit Mengenanga enchmigun

drucke zu verwe N S

A A a hältlich sind« die rechtsgültige Unters f: 2

auch soweit der Gegen

bis 6) hinausgeht.

voraus ge diesen Zeitr x Stellung der lichen- Vordrucke zu verw und Handelskammern Un

uckereien dür- [ behandelt werden. Erzeugnisse aus Me-

erst einge- ch des Betrie-

ch feinen An dex Höhe.

arüberx vorbehalte tnissen Ausna

aum vora

Betriebsinhabe aber- odex Be timmen, die 3 Betrieb befugt sind üx den vollen J

d geben au n entsprechen Metalle 0o

oder mehrere x Erklärungen für nterschrift die V Erklärung übernehmen.

fen als be hr beauftr

n welcher Höhe hmegenehmigungen

n, die 2e den d Handwerkstkammern \ s tallen, gleichv Herkunft, dux Stelle die Entscheidung d

Iichtamtliches Deutsches Reich

Gesandte vou Mandschükuo in Berlin, t Berlin am 10. Dezember 1941 verlassen,

autwortuug f ligen Verhäl

lich in jeder Metall4 ch von Meta

Herkunst erfaßt sind. egelung gemäß unter den jewei

Fabrikationsaus-

Umstellbeauftragter eime

tempel uud den dürfen.

weder eine Anspruch auf

jeweils nachzu- ge oder welche benötigt wird.

llen ausgenußt- wer ch8genehmigung endungsverbot noch den

Betrieben, füx di die Exfläruug auß tellbeauftra

(H Jeder Betrieb ist berechtigt, monat

ng und Fustan

3 Abfallmaterial f n hiervon x Bekannt

Anträge ist Einzelaufträ Verbrauch

egründung der

(5) Zux B in he großeren

weisen, für wel erdem mit dem J-W

st die Sonderx gten versehen

Ausgenomme machung 8a. i: ng eigentx Be4 esegt ist, muß ex Unterschrift des Umf Ebenso gewä seiner Abwese

Ehara die Geschäfte der Gesandtschaft.

e 4

a) zur Ausbesseru triebsmittel un und Jnstandha eigenem M fremden Bet werden, insges [bmaterial zu v

lufträgen der

Zustimmung Ziffer 16 de

uß, der Unver {{chmolzen wird, zu werden.

Ziffer 21 der Bekanntmachun

it auch der antwortung sür den

nen Belege und schriebenen

g mit der t werden.

Ausbessexungs4 Ausnahme vom

eine solche.

Die Reichsstelle für Bestimmungen dies wichtigem

Betriebe wieder ein- { übernimn

Gruppen von 2 lagerbuchmäßig exfaßt

Die bisher mit Form dieses die Antragsvor und solange die R mungen trifft.

Unterschrif die persönliche e vorgeschriebe nlandbedarf

Lieferer spätestens, l

le angewandte erden, soweit vorschreiben, e Bestim-

d Anlagen un \tungsarbeiten, [ außerhalb rieb8mitteln Un

der Reichsstel beibehalten w Ahbweichendes cht abweichend

einem Stempel un mstellbeauftragie _JFnhalt der (4) Die für Aus

| kontingen Scheine müssen de

braucht n dex Betriebsstätte. an

d Anlagen ausgeführt Metalle kann Ausnahmen vot

Anordnung bewilligen und ung treffen. chenden Regelun-

drucke nichts cichs\telle ni : g 8a wird folgende

nde Regel

e eine abweiche oder abweî

exbrauchen, olcher Ausnahmen

Neue Durhfü

Aus der Verwaltung hruùgsbestimmungen gur Einkommensteu

eim Arbeitslohn der Ehefrau und beg

en Kalenderhal cke verbraucht hat, igex Erzeug“ edarf ins Halbmatexial zu claubtermaßen im tse Kalenderhalbjahres se verbrau

ammenhän-

und deg eigener Erzeugung die entsprechende Bekanntgabe f Verbraudthsgene ein) nux in durch ‘weiter zeugnisse (zu bei Verarbeitun

t des erst chen Zwe kriegswirtschaftlich nichtkontingentierten 25 vH. dexjenig verbrauchen, die ex nitt des ersten ung sjolchex Erzeugni

bsaß 1 bis 3

ärung gemäß Organisationen der gewerb-

besserungen b

vor, über den atsdurchschnit

us für be- bestimmte V ch dur Sammelgeneh- bereits ge- tigkeitsdauer Verbrauchsberech- eht oder einge- e Verbrauchs- dieser Anordnung.

eit in einem räuml n Betrieb erst Halbmaterial et wird und

3 ist gleichzeitig Vorausseßungen ist der Besteller egebenenfalls

im Monatsdu jahres 1941 für b) zur Herste

x die zuständigen t\haft exfolgen.

widexhandlungen den S8 10, 12 bis 15 der

x 21 a) eingefügt: a

genden gemischte arbeitungsfstufe weiterverarbeit brauchsberechtigun Ausfuhrverbrauch\ rungsgewichts wonnenen * ist, darf der

88

etalle behält si Bedaxfsträger hi on Verbraucher

Erklärung gemä (5) Die Era mit der Bestellung zu erteilen. alt der Erkläru ie Erklärung zu wider neue Erklärung zu erse zalbhmaterials sich über i Abgabe der Erklärung hinaus

say 1 bis Sobald die sih ändern, rufen und geg t die Lieferung von drei Monaten seit der Besteller bei Ab-

Die Reichsstelle für M Kreis der fontinger immte Gruppen v

rauchszwedcke den zul cdnung werdeu nah

für den Jn den Warenverkehr

verpflichtet “mus a gen diese A1

erordnung über

olche Regelun ür ihre bisherige die allgemeine

Vorschriften ers allgemein

des Abliefe- e Verarbeitung ge- züglich Abbrandes) erteilt es Halbmaterials ents

ênd bleiben sie Soweit dur n bisherigen ¡lt dies auch ah den Bestimmungen

zieht, muß

tigung nah de \hränkt ist, g berechtigung n

Sonderauswenduugen

ols für den Veranlagungszeitraum chführungsbestimm

eilten bzw..be i

8 3 deu.Anord=- beiliegenden

und Fnstandhaltung ‘voi? Bea

28 der

L an dem bestellten Halhs material für die unter Ziffer 9 a) bis 4) angeführten Zwee kan

tänden im Si eckt werden.

nne von § 23 der Anordnung 51 ges

Die zur Deckung des Bedarfs aus erfen Beständen verfügbaren VMengen sind bei Be- ssung der zu liefernden Menge bereits in Abzug

Zwecke verwendet,

Verwendungsverbot ne Verwendung metall-

Stempel und Unterschrift des

nheit führt Herr Gesandtschaftsrat

Eine neue Durchführuù 8verorduung ZUL Einkommensteue die der Reichsfinanzminister oeben erlassen hat und deren Vo \hriften erstm Stelle der Dur

1941 an die ungen zum EiukommensteuergeseŸ