RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 16, D-zember 1941. &. 2 E 2M F: = Reijs-' uiid ‘Staatëañzetder“ Nr. 294 voi 16. Dézeriber 1941. S. en, ob alle Vorausseßungen t sind, und diese ls höchstens drei
lauf diesex Frist sorgfältig nachprüf lt der Erklärung n in Zeitabständen von jewei
nes Abfallmateriak
d 21 kommen insos Äbsaÿ 1 unter a) und Þ) auf
rauchsberechtigung gemä ul Diese Berbrauchebereghti: März 1942 für alle Betriebe, welche die
ür andere als die in darf die Ver nußt werden.
ende -Abfall als betrieb8eige andelt werden. Ziffer 20 un weit nicht zux Anwendun (2) Ein Betrieb, der
_ (1) Diese Anordnung Sie gilt auch für die eingeg von Eupen, Malmedy und
ür den Juha x prüfung och erfüll
Monaten wiederholen.
führten Zwecke say 1 nicht ausge gung erlischt a
etallklasse Rohmaterial ahmen der Freigren
r welche die Höhe des julässigen Ver- andhaltung eigener B ch Sonderregelun
Soweit ein Betrieb in e und Abfallmaterial n
(2) Betriebe, fü
Hbrauchs zur Ausbefs e von der
erung und Just von der Möglichkeit
I tritt am 1. Januar 1942 in Kraft. liederten Ostgebiete und die Gebiete
Moresnet.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
die Anordnung 36, betr. Regelung der Lagerhaltung für (unedle) Metalle, vom 26. Februar 1936 (Deut=- {her Reichsanz. u, Preuß. Staatsanz. Nx. 55 vom
bereits dur stgeseßt ist, Aktenzeichen dieser S
dex Anordnung bex Bedarfs\cheinpflicht für utscher Reichsanz. u. 940) bezieht, ist enen Metalle bis zur
Meldung nicht ordnungsmäßig er- mit einer Neufestsebung dexr Ber- die Reichs\telle für Metalle oder eine
chen- will, hat her s{riftlich anzu e verpflicht
triebsmittel und Anlagen
Reichsstelle- für
das Datum und
mäß § 3 estimmungen Ü 24. April 1940 (De 99 vom 27. April 1
Absaß 1 Gebrauch ma
stelle für Metalle vor geschriebene ist auf Grund dieser Anzeî ihm erteilten Aufträge, glei
eine Verbrauchsberehtigun
nach § 18 vor stattet haben, im übrigen brauchsberechtigung dur von dieser beauftragten
Bedarfsscheinpfli Änderxung der Metalle, vom Staatsanz. Nr. tigt, monatli die be
haben in der Me
onderregelung anzu- 8 24 ausgenommen
Halbmaterial, deren Freigrenze allmaterial
Metalle fe
Von der Exrklärungspfslicht gemä Metallklasse Bezüge E eines Kalendermonats die Höhe der
einpflicht für Roh- und Abf
_verp et, für alle viel für welche Zwecke, nux noch in Höhe des
(3) Die Meldung gemäß Absaß i und 2 ist in doppelter öhe dieser j sind in jeder Höhe im Lau von dex „De 5. März 1936),
L 8 der Anordnung 37, betr. Einkauf und Verkauf von (unedlen) Metallen, vom 27. Februar 1936 (Deut- scher Reichsanz. U. Preuß. Staatsanz. Nr. 55 vom
im Sinne Eine -An- 20 und 21 ) odér im
an die für sie zu-
. Handwerks- Verbrauchsgenehmigung zu ver- ih Abbrandes duung 29 e nicht übersteigt.
zu nehmen.
Kléinverhrautheru d Handelskammer bzw Verbrauchern ü b ruppean die
Mea S E zuzü on a i wendung - des gemäß § 3 der Anor
neben. dem Verfahren nah
Ausfertigung von allen Jndustrie- un slen übrigen shaftsg
Freigrenze ohne beso A I rv für friegs8wirt-
: auf Antrag von Fall zu Fall stelle für Metalle da
etrieben durch die zuständige Hand-
(1) Bei Nachweis eiñe lih wichtige Zwecke k chtlinien der Rei
n Anspru Verfahrens nah Z
er Bekanntmachung ba. Ziffer 21 a
kammer, von a
\siezustän fen Lieferungen von
idige Wirt B. Änderungen d - (1) Erzeuger und Verkä = M6 ; wie ihnen eine gültige 5. März 1936).
Berlin, den 12. Dezember 1941. Der Reichsbeauftragte für Metalle.
ständig gilt die Hauptmass aterial hergestellten ben ein dri
ig. Die R d 21 bedarf der durch die Reichsstelle für
à) handwerklichen wertskammer, b) industriellen Bet
Halbmaterial nur insoweit vor Erklärung des Bestellers nach § nach § 25 Play greift.
(2) Soweit dem Lie
Wechsel mit diesem ist nicht zulaäss\ zum Verfahren nah Ziffe
vorherigen Genehmigung
stelle für Metalle zu er
schaftsgruppe, triebe aus Ro
Ausnahme
6 a, betr. Rege- 94 vorliegt oder die
1 der Bekanntmachung rauchs für Ausfuhrzwecke, v Preuß. Staatsanz.
Bereich die h- und Abfallm Erzeugnisse Ziffer 2 Absaß ttes Stück der Mel- | lung des Metallverb Nx. 66 vom rieben durch die zuständige Wirt- ferer bekannt ist, daß für den Betrieb
J B.
Helbing. Wieprecht.
Reichsanz. U. hält folgenden
Metalle gelten Böhmen und
Die Meldepflichtigen ha dung zurückzubehalt (4) Für die Abga drucke zu verwenden, kammern und bei den
1939 (Deutscher 18. März 1939) ex {(usfuhr 1 brauchsregelung für nach dem Protektorat
eyt ist, darf er
Halbmaterial be- f des Umstell-
1 Umstellbeauftragter eingef 3 ohne Stempel und Unterschri ten nicht annehmen. en Erzeugercn und aus ihrer Erzeugu
erbrauchsberechtigung für des Bestellers ei
eine Erflärung o
ren Akten aufzubewahren.
amtliche Vor- und Handels- hältlich- sind. enau zu beantworten,
eine zusäßliche * willigt werden.
(2): Anträge gemäß Abs Unmistellbeauftragte und der Unterschrift des Um
en und bei ih be dieser Meldung sind die bei. den JFndustrie- Handwerksk
riften betx. Ver- nicht Lieferungen Mähren, nah dem Elsaß, Lothr
n bisherigen“ Bestimmungen g als betriebseigénes den ist, darf weiters [lt werden.
as nah de 8 a ordnungsmüäßi rbuch erfaßt wor
Abfallmaterial, d dex Bekanntmachun Abfallmaterial im
ag 1 von Betrieben, fü en mit dem Ste:
tragten versehen sein. Verkäufern von Halbmaterial ist
ammern er x eingeseßt is, müss ng odex ihren Beständen
es verboten,
Anlage zu § 24 der Anordnung 51 der Reichsstelle für Metalle.
Erklärung
‘zum Bezuge von Halbmaterial.
Abfallmaterial behande Il. Verbrauch und Bezug von Halbmaterial.
ordrucks sind g
tand der Frageste Generalgouvernement,
urg, nah der Unter zebieten Kärntens und K
8 zur Lieferung auf
die niht bereit L 24 vorliegen,
tige Erklärungen nach Monate bestimmt sind.
hin als betriebseigenes einer Unterschrift übernimmt der
Sämtliche Frage dafür, daß der Gegen-
auch soweit der Gegenf Mengen zurüczuhalten,
Mit seinem Stempel und f Bestellungen, für die gül
ilung übex Absaß 1 a) Umstellbeauftragte die Ve
steiermark un Bestimmungén ranivortung (Erklärungen, die nicht ordnun
gsmäßig und vollständig aus-
gefüllt sind, dürfen von dem Lieferer niht angenommen
Antrages durch tatsächlich vor-
iete werden tlih wichtige Zwecke be-
bis c) hinausgeht. während der nächsten zwei (4) Ausgenommen von de
bis 3 sind Lieferungen von Ha
beseßtex Geb
ils durch di ch stand und der Umfang des
übex die Behandlung liegenden Bedarf für friegswirtschaf
von der Reichsstelle für n Bestimmungen gemäß
Metalle jewe M 1 werden aufs [bmaterial auf Grund von
d der Meldung gemäß 9 der Anordnung
werden.)
on § 24 in Verbindung mit §§ 27 und 29 : 1 der Reichss\telle für Metalle, betr. neue timmungen zur Regelung des Verbrauchs und des Be-
bekanntgegeben. e 88 7, 8 und An ihre Stelle tre bis 29 dieser An Verbrauch und Bezu die dex Verbrau
(1) Solange auf Grun g der allgemeinen Wirtschaft gründet sind.
jentierte JFnlandzwede n berechtigt, monatlich in
Auf Grund v
itretens dieser Anord- dex Anordnung 9
nisation dex ‘gewerblichen soweit solche
stehenden Bestim- Die Bestim- Halbmaterial sregelung für
chtigung fü st, ist dex Betrieb zur Ausbesserung ten die nach
l und -Anlagen und
die im Zeitpunkte des st erteilt und ange Ablauf des die nah dem 31.
Verbrauchsbere iht erfolgt 1 Metallklasse ner Betriebsmitte
Festsezun kontingen
nommen waren, Monats Januar 1942 exr- Januar 1942 er-
Verbindung mit stimmt, daß beim ierte Fuland-
nung bereits fe Lieferungen bis zum Für Lieferungen,
Jn Abänderung von Ziffer 15 in
mungen der §8 17 der Bekanntmachung 14 a wird be
a wird aufgehoben. ) mungen Ü
ekanntmachung 6 faßt nur die unter
Ziffer 3 a) dex B Ausfuhrzwecke um zuges von Metallen, vom 12, Dezem
e Metallklassen, für nichtkontingeni
ber 1941 und unter Bes
ie Strafandrohung in § 392 dieser Anordnung nachstehende Erklärung abt en 1, Dex Bezug der von der Firma (genaue Bezeichnung
und Anschrift des Lieferers:) E
ich vou Halbmaterial zwedcke ein Vorgriff auf die V den Verbrauchsabschnitts (Kale ist bis zur Hälfte de nichtkontingentierte Anordnung. Der vecke und für Au
Verbrauch für Ziffer 3 b) Fâlle unter D oder“ in Ziffer 3 c).
nkung gilt also Ausfuhraufträge Weiterverarbeiter au
zugnahme auf d
gelten für all gebe ich/geben wir
Roh- und Abfall
(2) Für den mungen unter xung Un
und JFnstandhaltung eige zu Ausbesserungs- Und 5 mit eigenem den Betriebsmi
4 spätestens bis bracht werden. fliht und be- tung dex Bestimmungen
für solches Halhb- chtlich während der
gen nah § 2 ¡träglich beige die ErflärungsÞ
Ga angeführten chen Exporthändler der Verbrauchs- usführung von m an einen deut hrverbrauchscheins
iten, die von ihm bsstätte an srem- sgesührt werden, in ohmateric laubtermaßer Kalenderhalbjahres
sen die Erklärun
folgen sollen, müs ferung nad
Zeitpunkt der Lie Diese Ausnahme gi sreit den Besteller mi unter 8 22 und 23.
(5) Erzeuger und
Bekanntmachun treihung der Worte Die Befreiung nux für die A n dur Lieferung f Grund eines
erbrauchsberechtigung des folgen- ndervierteljahrs) nux zulässig Verbrauchsberechtigung für Sinne von § 19 dieser Halbmaterial für Bedarfsträger richtet
material unterliegen. Begriff des Halbma Anordnung 2 standsmeldung f 1938 und Abschnitt chuiúg 11a, betr
standhaltun gerhalb der tteln und Anlagen du amt 75 vH. derjenigen Menge a al-zu verbrauchen, des exsten
terials sind die Bestims- 7a, betr. Lagerbuchfüh- (unedle) Metalle, vom
Absay 3 Ziffer 1 f. der Bes
usführungsbestimmungen,
Material au [t nux für
r monatlichen cht von der Einhal
zwecke im Verbrauch von fträge kontingentierter
1 im Monats- 1941 für die Verkäufer dürfen zu liefernden (Menge i
durchschniit Anordnung 27 A, nen voraus]
n Kg, Metallart, Form und
Sorte des zu liefernden Halbmaterials:) .
material, dessen Lieferung ih
Ga oder an einen Zwi- nächsten drei Monat
arbeiter auf Grund Scheinen und ist an
ntischeidungen zur nitten nicht gebunden.
ekanntmahung eichsanz. U.
en deutschen Weiterver liegenden Belegen
gleichen Zwecke verbraucht hat. : Mehrverbrauch und Minder- | nah Ziffer 6 der läuterungen und So (Deutscher R Preuß. Staats ih nach den vor e möglich sein wird, keine Aufträge zur
verstößt nicht i gegen
mmungen der Anordnung 51 und etwa dazu ene Ausführungsbestimmungen. . Das Halbmaterial wird nur für bereits vorliegen-
den unaufschiebbaren Bedarf benötigt, und zwar zum Verbrauch für Ausfuhrzwecke im Sinnéck der Bekanntmachung ba in Verbindung mit 8 10 und 11 der Anordnung 51 (n a ch Maß®-
uni 1938 ie Beachtung von Verbrauchsab\sh Alle beim
B. Regelung des Bezuges von
vom -21. J
punkt annehmen. ts laufenden März 1942 für die bis
ch nicht gelieferten Mengen auf-
(2) Für den verbrauch im Sinne der vember 1940 (Deutscher Nr. 293 vom 13. Vezem gemäß Absaß 1 berechtigung für nung 30 a in Berb
(3) Betriebe, d
schenlieferer einex von dem Bekanntmachung Händler“.
(2) Ausfuh den Prüfungsve fungsstelle oder gruppe) trag
gebend. - Die bex hinaus die 1 dieser Anordnung lbmateriallisten n der ge=-
päteren Zeit Anordnung berei n mit dem 31.
9 Absatz 1 a) der
s8erflärung | Lieferung für einen. \
JFnkrafttreten dieser auf Halbmaterial werde em Zeitpunkte no
fanntmachung 14 a vom 1938) ma
Reichsanz. U. Preuß. Staat Verbrauchsberech- llgemeinen V
ch § 4 der Anord- ex Anordnung M.1. Sinne von §5 cchsberechtigung
146 vom 27, Juni Metalle behält sich v n Bestimmunge1 durch besondere Ha beteiligten Organisatione gegeben werden.
den Bestimmung rial, das nach §
ferer nach
Zwischenlie
6 a ausgeste Halbmaterial.
Ausfuhrbedarf Reichs\telle für
als Halbmateria betroffenen festzulegen, die werblichen Wirt
ber 1940) tritt die an die Stelle der a Jnlandzweck ; mit § 4 d ie eine Sonderregelun haben, dürfen die
d nux gültig, wenn sie teller zuständigen Prü- ruppe oder Fach- brauchscheine und x von Erzeug-
rbedarfsertlärungen sir rmerk der für den Aus stelle (Wirtschaftsg Anträge au
Erzeugnisse
emeinen Bezugschein- b für nichtkontingen- Metallklasse höchstens diejenige zu deren Verb
einer allg
(1) Bis zux Einführung, eder Betrie
Halbmaterial darf j landzwede in e von Halbmate
pflicht für
schaft bekannt tierte Fn
enommen von ches Halbmate
eller zur Herstellung
en dieser An- eiterverarbeiter ver-
9 der Anord=- h Halbmaterial beim Best
(1) Soll das ländischen W
rial beziehen, von Erzeugnissen für einen in gabederbere itsgert
liegenden Ausfuhrbele ge) oDex Verbrauch für Aufträge fontingeutierter
brauhsgenehmigung n Verarbeitungsstu
telle oder Vorprüf
f Grund von § x Anordnung berechtigt ist. sberechtigung Gebrau
lege noch Scheine hat, so muß der für den Lieferer
Absaß 2 erhalten auf Grund dief Monate er au
berechtigung gem
auf Mehrver nissen der erste dige Prüfungs\
nd der nächsten drei dung mit § 20 diese Ausfuhrbe
eser Bezug
ber die zustän- Reichsstelle für i der für sie zustän-
ix Metalle unterliegt. 8 Verbrauchs von Halb-
telle der Verbrauchs-
rehmen, wenn sie der dafür weder
Bedarfsträger beige seiner Erklärung
fe müssen Ü
lle bei der wendet werden,
kontingentierter Besteller vor Aus
onderregelung an S ay 1 in Anspruch 1 ict einpsu
8 5 erftlären.
c der Bedarfs|\
A. Regelung de Bedarfsträger im Sinne von
verboten, von di ch zu machen,.
—_—
nung 51 (n a ch Maßgabe der befreits
für die nach
Kleinverb en nächsten
ldung gemäß als die in
f die vorl
tsachlichex Bedarf
laubten Verbrauchszwecke in d chriftliche Ver-
dies in threr Me (4) Für andere hrten Zwecke dar äß Abjay 1 nicht a
Metalle bzw. von en Kammer ei ren erteilen etrieb ein ta
dex Organ
oweit bei dem L8S 19 und 20 er iterverarbeiter di drei Monaten nicht vorliegt. e er die \
"_(2) Als Bez
te über das V i material.
á) und þÞ) auf- d Kammern in
chsberechtigung Diese vorläufige nex etwaigen Son-
den. Auskünf igen Gruppen Un lihen Wirtschaft.
Absay 1 unter nach § 24 sich von dem sicherung geben lassen a) daß die Wei die als friegs
erteilten bzw. Schein e) oder
ür Zwecke erfolgt, c) zux Ausbesserung
terverarbeitung nur f nexkfannt sind,
yt werden. — einschließlich isation der, gewer : er zulässige Verb von Halbmaterial. für Aus.
ug von Halbmaterial im Sinne dieser Be-
tlich wichtig a
trieb8mitteln und Anlagen oder
fanntmachun
S Verfahren mit Ausfuhrvers.
sfuührbedarfsertlärungen gemäß tragserteilung, sondern die tat- tweder fein Ver-
brauchsberehtigung für Metalle besteht
ung gemäß § 9 nicht die Auf
t am 21. März 1942 gelt sich nah hme des M
\chriebene Meldung timmungen gilt
C. Änderungen der Be fuhrzwecke re ächliche Hereinna
brauchsheinen un r diese. Weitervera
Absäß 2 — erlish b): daß fü verbot der Rei
wendungs d) zur Deck
es 8 10 und 11;
ung eines sonstigen als kriegswirtschafte
lich wichtig anerkannten Jnlandbedarfs,
Halbmaterial
ie nah § 5 vorge fe auf bereits
attet haben, i x allgemeinen V lle füx Metalle
bex den Bezug von
n Verbindung mit den lliefexungen und Abru
ch von Halbmaterial f äger im Sinne
Betriebe, welche d nicht orxdnungsm Neufestseßun die Reichsste
chung 6a î dieser Anordnung Ausnahmegenehmigung vom
(2) Dex 5
(3) Die Bestimmunge1 eltèn auch für Bezüge, Tei aufende Aufträge.
: (4) Aust
¡itbrigen mit einer chsberechtigung durch
durxh §1 neu
8 a, betr. Aus a, vom ß. Staatsanz. d erhält
oder die erforderliche Verwendungsverbot vorliegt. e Versicherung des
Ziffer 1 der Bekanntmachun ux Anordnung
âssige Verbrau für dringenden Ver]
bestimmutigen tierter Bedarfstr
(Deutscher Rei Nx. 66 vom
nachstehende Weiterverarbeiters
8 29) der daraufhin
bzw. die zu ganz. u. Preu j albmaterial dürfen nur soi (2) Die schriftlich
râge auf Ÿ
e) (nur für Händler:) zur Auffüllung des Lagers orgungsbedarf der Kund-
schaft. : 8 (Nicht Zutrefsendes ist zu durÓstreichen!) des Halbmaterials ür nichtkontingen=-
träge kontingen ‘Anordnung rege Grund dev füx rten Scheine. 3) Der zulässige kontingentierte bisherigen tatsächl genden Bestimmungen.
Jeder Betrieb, der Halbmaterial
dex Zweitschrist (f.
Verfahren auf [bmaterxials abgegebenen
Metallflassen, die Bedarsszwecke
inbezogen w 8 Januar sgesamt 75 vH d Abfallmateria tt des ersten
wird geändert un inaus. erteilt wer
Bedarf durch die Absahÿ 1 is mi
vom Besteller des L 24 zu verbinden.
Bezug durch
eder derjenigen in die Verbrauchsregelung e Betrieb während des gentierte JFulandzw an ‘Rohmate Monatsdurchschni nichtkontingelitierte {chränkung im Sinne
18. März 1939)
assung: : L ol (1) Betriebe der exste triebe der Metallgewinn! beshränkung mit ihrem Abfallmaterial. (2) Betrieb jenige Rohmateria nungsmäß
lt sich nah dem bis die einzelnen kontingen
Vexbrauch bon Hälb dzwecke richtet si ichen Verbrau
Bezugsbexechtigung. i ( bestellung für späteren Lieferfristen bedingt ist,
die jeweili Erflärung nach
sind, darf jeder die Voraus
1942 für nichtfontin- . derjenigen brauchen, die er 1m nderhalbjahres 1941
cke verbraucht h Di 8s- Und F t also für die
Dauer der . Der Bezug
tierten Jnlandbedarf — Ziffer 2 e) und d) — er- folgt nur im Rahmen meiner/unserer Bezugsberech-
tigung gemäß § 99 in Verbindung mit §8 19 und 20 der Anordnung 51. (Die Bezuge nere A ist bes Verbrauchsberechtigung — allgemeine Verbrauchsberechtigung und etwa be, willigte zusäßlich l
s\tufe und Be- 1 Der Verbrauchs- Rohmäterial und
n Verarbeitun inatexial für icht 8 28
Händler gelten die vorstehenden Be- Abweichungen: y Belieferung tellungen au Teile, die dur aterial hergestellt
auch weun ex nach sig ist, nur
Verbrauch an exial darf,
idungszweck zuläs 1de des Bestelle egenden Beda
uhrzwecke wie fü
zug von Halbmat tand und Verwe1 wie die eigenen Besta1 des tatsächlich v [t sowohl für
(1) Ein Be Menge, Gegens soweit erfolgen, zur Besriedigu
hen E E ch Maßgabe der fol der devisen-
der bei ihnen ein- hmaterial und auf Weiterverarbei- ind oder werden,
e dex Metallgewinnung d [ und Abfallmaterial, Bedarfsbescheinig bezogen hab
) Händler mü gehenden Bes Voréerzeugnisse tung von Halbm
dhaltungsbedarf
se Metallklassen erst verbraucht, ist ver-
von Absay 1 trit ch Jukrafttreten diesex
1xch die Höhe der e Verbrauchsberehtigung — f
die nächsten drei Monate.) ; ler:) Der Bezug des Halbmaterials zur
des Lagers für dringenden Versorgungs- Kundschaft erfolgt nur- im Rahmen
einigung brauchsgenechmigung zum nung einseßen, so! i dere Ausflag rechtlichen
en außerdem
bruax 1942 in K
Julaudzwe n Bestände bereits für nad fontingentierter 2 edarfs- en Bedarf zum nd derx nächsten Beständen des
Gewahrsam,
1d nichtkontingentierte ne ‘dex vorhandene en ausgenommen, di cf, Bedarf swirtschaftli Betriebe währe en eigenen
Metallgewin- ay nicht beson- jw. devisen- etallhütten ial odex. durch Rohmaterial, 8 6 der Anord- edarfsbescheini Verhbrauchsgene
eines Monats na welche Menge der ersten des Jahres 1 nlandzwecke verbrau
mit dem 1. Fe
Bestände a enommen von ände sind nur diejenigen d vorliegender mit gter Kunden- Auslieferung während der te bestimmt sind. Hälbmaterial bzw. len im Sinne von dadurch ni Materials eine Er ber diejenige Men Summe der Um allflasse währ
pflichtet, innerhalb | entierxte Ux
Anordnung ÿ jeder Meta
sind uur die- vorhandenen Material verwenden. Aus anspruchnahme eige Mengen, die berei gültigen Erklärunge aufträge zur tatsächl nächsten zwei M Der Bezug von
an Halbmaterial er in sechs Kalendermonaté 941 erlaubtermaßen cht hat, und
tandhaltung eigent? Béa
haltungsärbeiten, al außerhalb der
Betriebsmitteln und Ana
veit einem solchen Einf
Bedarfsbesche entgegenstehen. Abfallmater Man Abfallmaterial gewonnene den Bestimmungen laubtermaßen ohne ohne besondere
Metallgewinnung
Auffüllung bedarf der meiner/unserer Bezugsbere tigung gemäß S Anordni g 51.
Der vorliegende Bedarf
geändert und erhält nah- [lflasse während — Januar bis utt 5
für nichtkontingentierte D
x Ausbesserung und Jus itel und Anlagen, serungs- und J it eigenem
jenigen Meng vorliegende! träger oder tatsächlichen Einf drei Monate be| Bestellers rechnen über die der Beste (2) Die Bestimmungen für die Deckung Teilen, die durch Weite [lt sind oder werde (3) Soweit eigene mmen werden, sind
8 5 der Anordnung 30 a wird stehende O : )
material für. Menge über d mäß 88 3 bis 6 de auf Grund einer gung erfolgen. ung haben uchte Mehr darfsträger, für sonstig
en zu der
Bescheinigung 1 Ausfuhrbeda
sonstigen krieg aß im eigenen timmt sind. Zu d ch Bestände in ungsberechtig des Absatzes 1 ge Bedarfs an Vorer rverarbeitung von Halbmater
Bestände nah Absaß 1 und 2 in An-
aterial und Abfall- Den Miau oder 8bherechtigung ge- igen 51 hinausgeht, D ch- wichtig nes A Mehrverbrau Mehrverbrau t auf Erfolg, \ verbrauch für Aufträge belegt dur kriegswirtschaftli
Verbrauch von
Fulandzweck ;
e Verbrau von Vorerzeug-
das sie nah nung 29 c er zogen haben,
zum Zwecke der
x Anordnung b) zu Ausbef e die von ihm m ller verfüg Betriebs\tätte an f lagen ausgefü
c) für sonsti (2) Bei gemish arbeitungss\tuse g
sinugemäß
gnissen oder cht in der Met
öhung der zinaus ein- gerbeständen d des jeweils unmittel- Kalendervierteljahres
sgenehmi- oweit der na ngentierter Be- chenden Scheine, oder chtige dringende Auf
nur soweit gestattet, wie flasse des bezogen eigenen Best tritt, die der in dieser Met vorangegangenen
eführt wor ; Jnlandzwetcke.
und zweiten Vera Verarbeitung von
iffer 14 der Bekanntmachung 8a wird geändert und
tehende Fassung: Als betriebseigen
die entspx etrieben der er
1s Verbrauch
Z erhält na 9 a es Abfallmaterial lt nux Ab- : ohmaterial _ Das Halbmaterial wird nux für
spruch geno ) e : die aus eigenen Beständen
n nicht durch Entnahme aus eigenen
r die entweder fein Verwendungsverbot
Ausfuh itnomue “ : tubrbedarfser Streckengeschäft bleiben dabei usfuhrverb b) für fonting die empfangenen S tänden zu f den eigen tkontingentierten
die Bezugsberechtigu
erarbeitung von
allmaterial im eige aterial fremder Ÿ
mden Lägern oder Be- slmaterial, das nicht un- Betriebe angefallen 6
Verarbeitung von
odex Erzeugnissen weiterer
f Erzeugnisse, der Anordnung 27 d ehr als Halbmate
“ Absay 1 ist in doppelter klichen Betri mmer, von allen 1 ständige W ür Metalle zu ex in deren
nex Erzeugung au Umsäye im
außex Ansaß.
rverbrauh eine Versox- exial benötigt darfsbescheint- 8 Mehrver-
x Ausstellung von Aus-
dex Beantragung von
Abzug zu bringen, dbed
material eige riffsbestimmungen De
kanntmachung 11
ie Meldun von allen Handwerksfa
für einen Mech Röohmateria ist dex Antrag auf Antrage au verbinden.
im Rahmen der allgem ind von den Anträgen auf Bedarfsbe
fallmaterial aus anderem Abf (2) Als Abfallm
allmaterial aus fre
d. h. alles Abf mittelbar.im eige
Þb) Abfallmaterial Halbmaterial
engen bei de rklärungen un rauchscheineun in
entierten cheine in H
Abfallmat Erteilung der Be f Genehmigung de
erfunfi gelten vor Ausstellex eine
8 24 hat der halten. Der
Akten zurückzube bei seinen Ak
wie sie en x widerrufen ist. eu für den gleichen [ichen (entwerte-
Von jeder Erklär1 weitschrift als Beleg hat jede emp n und sie g benußt ode rungen oder 1
gung mit dem bei seinen
angene Erklärung t zu entwerten, c vonk Bestelle teue Erklärung
öhe dexr Entnahme aus ten und darüber ein
en Betrieb auszustellen, Fnland?-
eben an die ndustriellen ;
statten... Als Bereich die
lieferung in u
Verbrauchs- nde erfolgt nur,
f Mehrverbrauchs- scheinigung für
eigenen Bes Untexschei
bedarf:
bescheinigung berechtigung \ genehmigung und brauch zu trennen.
zubewahre zur Lieferung Widerrufserkla
aus der zuständige ben über die
\ chs\telle f dung beim Abnehmer we
eichs\telle für Metalle besteht oder die erforderliche Ausnahmegenehmigung vom
vorliegt, ugnd für die el 1 \parender Austauschstoffe nicht möglich ist. Weitera nverarbeitétem oder verarbeitetem ZU«
soweit eine den Verwendung84
boten der Reichsstelle widersprehende Verwen dex erkennbar noch zu ver-
muten ist.
t8grUPPe, erer mit der Ur
Mengen zu kürzen. Auftrag zU verbinden.
nehmigung sind des Vormonats en diese Anträge an die Verbraucher an Es ist zulässig,
lt die Wirtschaf dex- im Betrieb ( ldepflichtig
eldung zurüczubehalten un
brauchsge sind beim Lief
särung für den IIT. Schlußbestimmungen.
g
zuständig gi
S lass f eständen entnommenen Stück der M
arbeitungsstufen; €) Abfallmaterial,
Verarbeitung v metall bei der Verwertung 9
n Gebrauch gezoge
sbmaterial herge en haben ei d bei ihren
Anträge auf Monat mög
Kleinverbraucher ammer, a
das nicht als Abfall bei der
on Metallen, so ft und Datum:)
l und Unterschrift des Betriebsinhabers oder seines Umstellbeauftragtent:
(Ort, Anschri
ndern als Alt Firmenstempe
Zerlegung von
Gegenständen, Akten auf
albmaterial is dem Lieferer
zu stellen. Anlage zu
ständige K lle übrigen (1) Füx jeden Bezug von Ÿ Exkflärung mit dem Wortlaut gemäß
verantwortlichen Vertreters:
Metalle zu richten drei Kalendermona [t einzurei ussehbar ist. sind stets die amt- Jndustrie-
itliche Bor4 eine {riftl
ln, aus Abbrüchen, dieser Anox
zubewahren : Für die Abgabe dieser
nden, die bei i den Handwer 3 Vordrucks sind stand der Frage
ichs\telle für die Anträge für dié vierteljahres im Bedarf für
Meldung sind an den JFndustrie- fsfammern er genau zu beant
stellung über Ab
Betriebsmitteln, der dergl. anfällt. e Schristen
te cines Kalender-
chen, soweit duung zu erteilen.
Erflarung muß rs oder Betriebsleiters triebsleiter kann eine ux Unterzeichnung sol und mit 1
Anlagen odex
Stillegungen o (3) Gebrauchte eige triebseigenes Halbmaierial und \ iel welcher den, nachde
megenehmigungen auch mit Mengenanga enchmigun
drucke zu verwe N S
A A a hältlich sind« die rechtsgültige Unters f: 2
auch soweit der Gegen
bis 6) hinausgeht.
voraus ge diesen Zeitr x Stellung der lichen- Vordrucke zu verw und Handelskammern Un
uckereien dür- [ behandelt werden. Erzeugnisse aus Me-
erst einge- ch des Betrie-
ch feinen An dex Höhe.
arüberx vorbehalte tnissen Ausna
aum vora
Betriebsinhabe aber- odex Be timmen, die 3 Betrieb befugt sind üx den vollen J
d geben au n entsprechen Metalle 0o
oder mehrere x Erklärungen für nterschrift die V Erklärung übernehmen.
fen als be hr beauftr
n welcher Höhe hmegenehmigungen
n, die 2e den d Handwerkstkammern \ s tallen, gleichv Herkunft, dux Stelle die Entscheidung d
Iichtamtliches Deutsches Reich
Gesandte vou Mandschükuo in Berlin, t Berlin am 10. Dezember 1941 verlassen,
autwortuug f ligen Verhäl
lich in jeder Metall4 ch von Meta
Herkunst erfaßt sind. egelung gemäß unter den jewei
Fabrikationsaus-
Umstellbeauftragter eime
tempel uud den dürfen.
weder eine Anspruch auf
jeweils nachzu- ge oder welche benötigt wird.
llen ausgenußt- wer ch8genehmigung endungsverbot noch den
Betrieben, füx di die Exfläruug auß tellbeauftra
(H Jeder Betrieb ist berechtigt, monat
ng und Fustan
3 Abfallmaterial f n hiervon x Bekannt
Anträge ist Einzelaufträ Verbrauch
egründung der
(5) Zux B in he großeren
weisen, für wel erdem mit dem Lü J-W
st die Sonderx gten versehen
Ausgenomme machung 8a. i: ng eigentx Be4 esegt ist, muß ex Unterschrift des Umf Ebenso gewä seiner Abwese
Ehara die Geschäfte der Gesandtschaft.
e 4
a) zur Ausbesseru triebsmittel un und Jnstandha eigenem M fremden Bet werden, insges [bmaterial zu v
lufträgen der
Zustimmung Ziffer 16 de
uß, der Unver {{chmolzen wird, zu werden.
Ziffer 21 der Bekanntmachun
it auch der antwortung sür den
nen Belege und schriebenen
g mit der t werden.
Ausbessexungs4 Ausnahme vom
eine solche.
Die Reichsstelle für Bestimmungen dies wichtigem
Betriebe wieder ein- { übernimn
Gruppen von 2 lagerbuchmäßig exfaßt
Die bisher mit Form dieses die Antragsvor und solange die R mungen trifft.
Unterschrif die persönliche e vorgeschriebe nlandbedarf
Lieferer spätestens, l
le angewandte erden, soweit vorschreiben, e Bestim-
d Anlagen un \tungsarbeiten, [ außerhalb rieb8mitteln Un
der Reichsstel beibehalten w Ahbweichendes cht abweichend
einem Stempel un mstellbeauftragie _JFnhalt der (4) Die für Aus
| kontingen Scheine müssen de
braucht n dex Betriebsstätte. an
d Anlagen ausgeführt Metalle kann Ausnahmen vot
Anordnung bewilligen und ung treffen. chenden Regelun-
drucke nichts cichs\telle ni : g 8a wird folgende
nde Regel
e eine abweiche oder abweî
exbrauchen, olcher Ausnahmen
Neue Durhfü
Aus der Verwaltung hruùgsbestimmungen gur Einkommensteu
eim Arbeitslohn der Ehefrau und beg
en Kalenderhal cke verbraucht hat, igex Erzeug“ edarf ins Halbmatexial zu claubtermaßen im tse Kalenderhalbjahres se verbrau
ammenhän-
und deg eigener Erzeugung die entsprechende Bekanntgabe f Verbraudthsgene ein) nux in Hö durch ‘weiter zeugnisse (zu bei Verarbeitun
t des erst chen Zwe kriegswirtschaftlich nichtkontingentierten 25 vH. dexjenig verbrauchen, die ex € nitt des ersten ung sjolchex Erzeugni
bsaß 1 bis 3
ärung gemäß Organisationen der gewerb-
besserungen b
vor, über den atsdurchschnit
us für be- bestimmte V ch dur Sammelgeneh- bereits ge- tigkeitsdauer Verbrauchsberech- eht oder einge- e Verbrauchs- dieser Anordnung.
eit in einem räuml n Betrieb erst Halbmaterial et wird und
3 ist gleichzeitig Vorausseßungen ist der Besteller egebenenfalls
im Monatsdu jahres 1941 für b) zur Herste
x die zuständigen t\haft exfolgen.
widexhandlungen den S8 10, 12 bis 15 der
x 21 a) eingefügt: a
genden gemischte arbeitungsfstufe weiterverarbeit brauchsberechtigun Ausfuhrverbrauch\ rungsgewichts wonnenen * ist, darf der
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etalle behält si Bedaxfsträger hi on Verbraucher
Erklärung gemä (5) Die Era mit der Bestellung zu erteilen. alt der Erkläru ie Erklärung zu wider neue Erklärung zu erse zalbhmaterials sich über i Abgabe der Erklärung hinaus
say 1 bis Sobald die sih ändern, rufen und geg t die Lieferung von drei Monaten seit der Besteller bei Ab-
Die Reichsstelle für M Kreis der fontinger immte Gruppen v
rauchszwedcke den zul cdnung werdeu nah
für den Jn den Warenverkehr
verpflichtet “mus a gen diese A1
erordnung über
olche Regelun ür ihre bisherige die allgemeine
Vorschriften ers allgemein
des Abliefe- e Verarbeitung ge- züglich Abbrandes) erteilt es Halbmaterials ents
ênd bleiben sie Soweit dur n bisherigen ¡lt dies auch ah den Bestimmungen
zieht, muß
tigung nah de \hränkt ist, g berechtigung n
Sonderauswenduugen
ols für den Veranlagungszeitraum chführungsbestimm
eilten bzw..be i
8 3 deu.Anord=- beiliegenden
und Fnstandhaltung ‘voi? Bea
28 der
L an dem bestellten Halhs material für die unter Ziffer 9 a) bis 4) angeführten Zwee kan
tänden im Si eckt werden.
nne von § 23 der Anordnung 51 ges
Die zur Deckung des Bedarfs aus erfen Beständen verfügbaren VMengen sind bei Be- ssung der zu liefernden Menge bereits in Abzug
Zwecke verwendet,
Verwendungsverbot ne Verwendung metall-
Stempel und Unterschrift des
nheit führt Herr Gesandtschaftsrat
Eine neue Durchführuù 8verorduung ZUL Einkommensteue die der Reichsfinanzminister oeben erlassen hat und deren Vo \hriften erstm Stelle der Dur
1941 an die ungen zum EiukommensteuergeseŸ