a f P E A E P Li
De
. i. Br., und Maria Henneberger, geb.
‘kunde
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 300 vom 23. Dezember 1941. S. 4
Wen
der Urkunden werden aufgefordert, spä- testens im Termin ihre Rechte anzu- melden und die Urtunden vorzulegen, sonst werden die Urkunden füx kraftlos erflärt werden. Aufgebotstermin wird auf Freitag, den 17, Juli 1942, vorm. 9 Uher, Zimmer 113, bestimmt.
Weimar, den 17. Dezember 1941.
Das Amitsgericht.
[38425] Vekaunntmachung.
12 F 134, 135, 141, 145, 147, 148, 149, 153, 78, 120/41. Das Amtsgericht Mün- che hat am 12. Dezember"1941 fol- gendes Aufgebot erlassen: Nachbezeich- nete Urkunden, déren Verlust glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwedcke der Krafiloserflärung aufgeboten, und zwar auf Antrag von: 1. Gabriel Konrad, Bauer, Oberegg Nr. 11, bei Krumbach/ Schwaben: Die 414 /8 %igen Pfand- briefe der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank, München, Reihe 19 Buch- slabe H Nr. 83136, 83 137 zu je Gold- mark -200,—, “und die 4% /7 %igen Pfandbriefe der genannten Bank Reibe 1 Buchstabe P Nr. 3440 zu @.{ 500,— und Reihe 7 Buchstabe Q Nr. 33 863, 33 864 zu je M 200, —. 2. Marie Teichmann, Stationsgehilfenswitwe, Hof/Saale, Lie- bigstraße 5: Der 44 / 8 %ige Goldpfand- brief der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, München, Reihe 2 Buch- slibe H Ne L u 200 GÆ 3. Margarete Oetterer, Hausgehilfin, Bayreuth, Leopoldstraße 19: Dor 4!s, fr. T %ige Goldpfandorief der Südd. Bodencreditbank, Miümnchen, R. XVI1 E Nt. 227 973 zu 1000— (4 und die 472, fr. 7 %igen Goldpfandbriecfe der Bayerishen Vereinsbank, München, Série 18 Lit C N. 22315, 29 316 zu je A 500—. 4. Jakob Cleméèns. JFlbesheim b. Landau/Pfalz: Der 51s, fr. 4% ige Liquidationspfandbrief der Bayerischen Hypotheken- und Wechse!- bank, München, Buchstabe E E Reihe T Nr. 137 791 zu 200— X; b. Johann und Walburga Baier, Bauerseheleute, Großhöbing Nr. 10 bei Greding/Bay., vertreten durch die nachbezeichnete An- stalt: Der Versiherungsschein der Bayer. Beamtenversicherungsanstalt, Allg. Le- bensv°-rsiherungsverein auf Gegenscitig- keit, München, Tarif 1V Nr. 189 012, lautend auf Josef Baier, Landwirtssohu, Großhöbing, über eine Versicherung zu
5000, — A. 6. Elise Steinberger, Bauerstochter, Friedersdorf 82, Gde. Rampoldstetten, Post Obertrennbach:
Die 4% / 8 igen Goldpfandbriefe der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel- bank, München, Reihe 11 Buchstabe H Nr. 35 661 zu - 200— &MÆ, Reihe 14 Buchstabe G Nr. 80 301 zu- 100,— C, Reihe 21 Buchstabe H Nr. 89722 zu 200,— &AÆ, Reihe 20 Buchstabe G Nr. 114 569 zu 100,— G Æ und der 414 (8) %ige Goldhypothekenpfandbrief- der Bayecrishen Landwirtschaftsbank 35 E 46 159 zu 100,— &.Æ. 7. Anna Karlets- U Fabrikarbeiterin, Oberbleichen 6, Iost über Krumbach/Shwaben. Die 4%, fr. 7% %igen Goldhypotheken- pfandbriefe der Bayer. Handelsbank, München, Lit. M Nr. 23.195, 28 196 über. je - 35,842290 g Feingold, je 100— &A. 8. Anna Fleishmann- Erben, nämlich Barbara Fleishmann,
Kleinrentnerin, Würzburg, Himmels- pforten, Maria Kunigunda Fleisch- mann, Schwester Gemma, Freiburg
Fleischmann von Hof Lilah, Post Lauda/Gemeinde Poppenhausen, levtere beide vertreten durch Barbara Fleisch- mann: Der 54 %ige Liquidations- pfandbrief der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, München, Reihe I Buchstabe F F Nr. 48 963 zu 100,— M. 9. Friedrih Welker, Schneidermeister, Herzogenaurah, Hauptstraße 26: Die Versicherungsurkunde Nr. 55 438 vom 1. 11, 1932, ADAC, Sterbegeldversiche- rung in Anlehnung an die ehem. Lebensversicherungs-Gesellshaft Phönix, Wien, und Excelsior, Lebensversiche- rungsafktiengesellschaft, Berlin, früher verwaltet von Phönix, nun von Jsar, Lebensvers.-Aktiengesellschaft München, lautend auf Babette Welker, Hebamme, Herzogenaurach. über einen Betrag von 695, — RNA. Die Fnhaber dieser Ur- kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 4. Juli 1942, vorm. 10 Uhr, im Zimmer Nr. 493 h/T des Gebäudes ‘an der Luit- poldstraße anberaumten Aufgebotster- min ihre Rechte bei dem un*erfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft- loserklärnnaq erfolgen wird. Amtsgericht München — Abteilung für Aufgebot —.
[88423] Aufgebot.
F 2/41. Die Witwe Elise Völting geb. Kessel in Harzgerode hat das Auf- gebot des verlorengegangenen Hypo- thekenbriefes vom 12, März 1934 über die auf dem Gkundbuchblatt von Harz- gerode Band VII1 Blatt 452 in Abtet- lung [T unter Nr. 13 für den Landes- fürsorgeverband in Dessau eingetragene, zu 32 % vom 1. März 1934 verzins- lihe Darlehnsforderung von 1000,— li. M beantragt. Der Fuhaber der Ur- funde wird nlgetorvert, spätestens in dem auf den 24. Juli 1942, vormit- tags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- vorzulegen, widrigenfalls die
Kraftloserklärung der Urkunde erfolgt. Harzgerode, den 17. Dezember 1941.
[38421] Aufgebot.
Die Frau Siejani Vollmer in ‘Ballenstedt, Prinzenstr. 4, hat das Auf- gebot des 22. Dezember 1926 ausgestellten Hypo- thekenbriefes der. im Grundbuch von Ballenstedt Band 27 Blatt 1605 in Ab- teilung IiI unter Nr. 3 für die Spar- kasse des Kreises Ballenstedt in Ballen- stedt eingeträgenen Briefhypothek von 2000,— G.Æ, seit dem 8. November 1926 mit 8 vom Hundert jährlich ver- zinslich, beaniragt. Der Funhaber der Urkunde wird aufgefordert, [pätestens in dem auf den 21. Juli 1942, vor- mittags 11 Uhr, vor dem uniterzeich- neten Gericht anberaumten Aufgebots- termine “seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserilärung der Urtunde er- folgen wird.
Bollenstedt, den 15. Dezember 1941.
Das Anhaltische Amtsgericht.
[38426] Aufgebot.
2 II 7/41. Die Landwirtsfrau Ger- trud Krüger geb. Franke in Werdum, Kreis Obornik, hat beantragt, den ver- schollenen Ehemann, Landwirt Otto Krüger, geb. am 5. Oktober 1883 in Budsin, zuleßt wohnhaft in Werdum, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermin am 13. Februar 1942, 10 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gericht, Zimmer 8, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er- folgen wird. An alle, die Auskunft Uber Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf- forderung, spätestens im Aufgebots- termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Rogasen, den 15. Dezember 1941.
Das Amtsgericht.
[38424] Oeffentliche Aufforderung. Am 3, Juni 1941 ist zu Schwerin (Mekl.) die unverehelihte Rentnerin Caroline Vruhn, zuleßt wohnhaft in Kröpelin (Meckl.), im Altex - von 88 Fahren verstorben. Die Erben sind bisher nicht ermittelt worden, Es er- geht hiermit die Aufforderung an alle, die ein Erbreht an dem Nachlasse zu haben giauben, dieses bis zum 31. März 1942 beim unterzeihneten Nachlaß- geriht anzumelden. Nach fruchtlosem Ablauf diesex Anmeldefrist wivd fest- gestellt werden, daß ein anderex Erbe als der Fisîus nicht vorhanden ist. Kröpelin, den 16. Dezember 1941. Vormundschafts- und Nachlaßgericht der Stadt Kröpelin.
Aufgebot.
[38422]
Berlin-Charlottenburg 5, Mulde straße 29, hat als Pileger des Nach- lasses des am 12. 9. 1941 in Berlin-
Wilmersdorf, Uhlandstr. 155, seinem leßten Wohnsiß, verstorbeuen Kauf-
manns Karl Freiherr von Wangen- heim das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß- gläubigern beantragt. Die Nachla gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf den 27. Februar 1942, 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Amts- ger rep, Ztmmer 1383, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des - Gegenständes und des Grundes ‘der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweisstücke sind in Ur- {rift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sih niht mel- den, köunen, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- teilsrechten, Vermächtnissen und Auf- lagen berücksihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sich nach Befriedigung der niht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet uen jeder Erbe nah der Teilung des Nach- lasses nur für den seinem Erbteil ent- sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nux dex Rechts- nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin -: Charlotténburg, 16. De- zember 1941. Amtsgericht. — 37. F. 99/41.
-
4. Oeffentliche Zustellungen
[38428] Oeffentliche Zustellung.
1 R 462/41, Der Werkmeister Rudolf Poweleit in Braunschweig, Maschplaß Nr. 8,. Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Fuchs, Braunschweig, klagt gegen seine Ehefrau Jsabella Powe- leit geb. Wilkanowski in Brooklyn (New York, USA.), mit dem Antrage, die am 7. April 1932 in Brooklyn (New York) geschlossene Ehe der Parteien zu schei- den und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die I, FZivilklammer des Landgerichts in Braunschweig “auf den 19, März 1942 9 Uhr, mit der Aufforderung,
Amtsgericht.
verlorengegangenen, am |-
Rechtsanwalt Dr. Georg Künkel in [h
gelassenen Rechtsanwalt - als Prozeß- bevoumächtigten vertreten zu lassen.
Braunschweig, 17. Dezember 1941.
Geschäftsstelle der I. Zivi!kämmer
“des Landgerichts. [38192] Oeffentliche Zustellung.
8. R. 689/40. Die Frau Johanna Lewak geb. Genmbala aus Kätktowiy, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wauer in Kattowiy, klagt gegen Ehe- mann, den Musiker Aron Lewak aus
Aufenthalts, auf Aufhebung, hilfsweise Nichtigkeitserklärung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechisstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowiy auf den 19. Februar 1242, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kattowiß, den 16. Dezember 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[38431] Oeffentliche Zustellung.
2 R 147/41. Die Frau Marie Genuth, geb. Gennies, in Sakuten, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Klam- roth in Prökuls, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Hilfsmonteux Wilhelm Genuth, früher in Memel, jeßt un- befannten Aufenthalts, wegen Ehe- scheidung mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be- klagten für den {huldigen Teil zu er- klären. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Memel, Holzstraße Nr. 2, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 36, auf den 12. März 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, La durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.
Memel, den 17. Dezember 1941.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[38432] Oesffentlirhe Zustellung.
Die Ehefrau Philippine Hyla geb. Sommerfeld, verwitwete Fresdorf, in Posen, Eichwaldweg 35 W. 1, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lengler in Posen, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Kazimierz Hyla, früher in Posen-Dembsen, Magdalenenstr. 18, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die am 30, 7. 1920 vor dem Standesbeamten in Poggenburg, Kreis Posen, ge- schlossene Ehe der Parteieu zu scheiden, hilfsweise die Ehe der Parteien aue eben. Die Klägerin ladet den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2, Zivilkammer des Landgerichts in Posen; Wilhelm- straße Nr. - 32, Erdge¡hoß, Zimmer Nr. 28, auf- den 11. Marz 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Posen, den 12. Dezember 1941.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[38195] Oeffentlihe Zustellung.
Die Ehefrau Christa Protopopov geb. Kempcke in Wismar, Mühlengrube 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Woligan Lange, daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Fngenieur FFacov Protopopov, zuleßt aufhältlich in Wis- mar, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Zerrüttung der Ehe gêm. §8 49 55 Ehegesebßes * mit dem Ane auf Schéidung der Ehe und den Beklagten kostenpflichtig für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits- vor die Zivilkammer des Land- gerichts in Schwerin i. M. auf Mitt- woch, den 18. Februar 1942, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, si durh einen bei diesem Gerichte zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Schwerin, den 15. Dezember 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
h des Landgerichts.
[38433] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Marie Ringer geb. Kou- dela, wohnhaft in Teschen, Gneisenau- stvaße Nr. 4, - vertreten durch den Rechtsanwalt Dur... Arthux JFirasek in Teschen, klagt gegen ihren Ehemann Adolf Fsrae inger, früher Holzge- i in Teschen, Gneisenau- straße Nr. 4, jeßt unbekannten Aufent- haltes, auf Aufhebung dex Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 1, Zivilkammer des
Zee in Teschen auf den 4. März 1942, 94. Uhr, Saal
Nr. 133, “mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge-' lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen und et- waige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubringende Einwendun=- gen und Beweismittel unverzüglich durch den zu‘ bestellenden Anwalt der Klägerin und dem Gericht mitzuteilen. Teschen, den 12. Dezember 1941. Landgericht. 1, Zivilkammer.
[38197] Oeffentliche Zustellung. Der Kellner Fakob Föhr in Trier, rozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte
sich durch einen bei diesem Gerichte zu-
r. Thewali und Scholex in Trier,
Czortfkow, U. S. S. R,, jeßt unbekannten |
klagt gegen ‘seine Ehesrau Fohanna Sara geb. Chaym in Marseille, B. d. R. rue’ de petites Mariles 40, mit . dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Trier, Justizplay, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 64, auf den 12. Februar 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei ‘diesem Gericht zuge- lassenen . Rechtsanivalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Trier, den 16. Dezember 1941.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[38429] Oeffentliche Zustellung.
Die Lieselotte Rapp (fr. Wenz), geb. 12,2: 1980’ in Enfingen, Tochter derx Friedericke Rapp geb. Wenz, daselbst, vertreten durch das Jugendamt Vai- hingen-Enz, als Amtsvormund, klagt gegen den Kaufmann Waltex Brill, geb. 3. 12. 1905 in Wien, zuleßt wohn- haft in Kelsterbach a. M. z. Zt. unbe- kannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklägten zu ver- urteilen, an die Klägerin 1710,— A an verfallenen Unterhaltsrenten für die Beit vom 1. April 1937 bis 31. De- zember 1941 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Langen, Zimmer Nr. 1, auf den 22. April 1942, 10 Uhr, geladen.
Langen, den 17. Dezember 1941.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[38434] Oeffentliche Bekauntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Der Dampfer dex Union derx Soziali- stishen Sowjet-Republiken „Kuldiga““, 1978,36 BRT., Unterscheidungssignal: YLAB, Heimathafen: Riga, Eigen- tümer: Lettishe Staatlihe Sceeschiff- fahrt, ist am 5. Juli 1941 in Libau
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebraht worden.
Wegen des Dampfers ist das prisen- gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage der Veröffentlihung beginnenden
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten-
straße 1, einzureichen. Solche Anträge is hi begründet sein, die Angabe der Be- weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei cinem deutshen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Verlin, den 20. Dezember 1941. Der Präsident des Prisenhofs in Berkin.
J. A.: Eccard t.
[38436] *
Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin
gibt bekannt: Der Dampfer der Union der Sozialistishen Sowjet - Republiken --Velta‘“‘, 2347,31 BRT,., Unterschei- dungssignal: YLA A, Heimathafen: Riga, Eigentümer: Lettische Staatliche Seeschiffahrt, ist am 5, Fuli 1941 in Libau “ - in Ausübung des Prisenrechts aufgebraht und eingebraht worden.
Wegen des Dampfers ist das prisen- gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihreë Ausschlusses vom
Verfahren aufgefordert, innerhalb einer }
mit dem Tage der Veröffentlihung be- ginnenden Frift von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten- firaße 14, einzureihen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be- weismittel enthalten und von einem mit shriftliher Vollmacht versehenen, bei einem deutshen Gericht zugelasse- nen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 20. Dezember 1941. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin. J. A.: Eccardt.
[38435] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof ïn Berlin ibt bekannt:
Der Dampfser der Union dex Soziali- stishen Sowjet-Republiken „Amata“‘, 1132,38 . BRT., Unterscheidungssignal: VYLBH, Seimathafen: Riga, Eigen- tümer: Lettishe Staatlihe Seeschiff- fahrt, ist am 5. Fuli 1941 in Lihau
in Ausübung des Prisenrechts aufgebraht und eirigebracht worden.
Wegen des Dampfers ist das prisen- gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb ei:ter mit dem Tage dex Veröffentlichung beginnenden i
Frist von zwei Monaten
etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim’
Prisenhof in Berlin, Tiergarten- firaße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet. sein, die Angabe der Be- weismittel enthalten und von“ einem mit schristliher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 20. Dezember 1941. Der Präsident des Prisenhofs : in Verlin. F A: STEELDL
[38437] Oeffentlihe Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt: Der Dampfer der Sozialistishen Sowjet - ,,Aufeklis“, sheidungssignakl: Y LCC, Heimat- hafen: Riga, Eigentümer: Lettische Staatliche Seeschiffahrt, ist am 5. Fulti 1941 in Libau : in Ausübung des Prisenrechts ae pen und eingebracht worden. Wegen des Dampfers ist das prisen- gerichtliche worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage der Veröffentlihung be- ginnenden Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarxten- straße 14, einzureihen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe / der Be- weismittel- enthalten und von einem mit s{riftlicer Vollmacht versehenen, bei einem deutshen Gericht zugelasse- nen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 20, Dezember 1941. Der Präsiveut des Prisenhofs in Verlin. J A Eccaxdt,
Union "der
Republiken
Verfahren eingeleitet
oder
[38438]
Oeffentliche Bekanutmachuzg.
Der Prisenhof in Verlin
gibt bekannt:
Der Dampfer der Union der Sozialistishen Sowjet - Republiken ,„Spidola“‘, 2832,50 BRT., Unter- sheidungssignal: YLBU, SHSeimat- hafen: Riga, Eigentümer. Lettische Staatliche Seeschiffahrt,- ist am 5. Juli 1941 in Libau
in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebraht worden.
Wegen des Dampfers i\t das prisen- gerichtliche worden. e /
Hiermit werden die Beteiligten bet Vermeidung ihrés Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage der Veröffentlichung be- ginnenden :
Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten-
Verfahren eingeleitet
straße 14, y einzureichen. Solche Anträge men begründet sein, die Angabe der Be-
weismittel enthaltzn und von einem mit shriftliher Vollmacht versehenen, bei einem deutshen Gericht zugelasse- nen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 20. Dezember 1941. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin. : J. A.: Eccardt.
[38439] Oeffentliche BVekauntmachung. Der _Prisenhof in Berlin gibt bekannt: 0 : Der Dampfer der Union der Sozia-
li Men Sowjet-Republiken „Riga“, 1206,87 BRT., - Unterscheidungssignal: YLFV, Seimathafen: Riga, Eigen- tümer: ettishe Staatlihe Seeschifs
In ist am 5. -Juli 1941 in Libau n Ausübung des Prisenrechts aufgebraht und eingebracht worden. egen des Dampfers ' ist das prisengerihtlihe Verfahren eingeleitet worden. : RA / Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nah der Veröffent- lichung beginnenden Krist von zwei Monaten etraige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim risenhof in Berlin, Tiergartenstrafßie 14, einzureichen. Solche Anträge pen begründet sein, die Angabe der BVe- weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht en bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Verlin, den 20. Dezember 1941. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin. A: Eccardti,
Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt- lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. S Ÿ lange in Potsdam; verantwortlich für "den Wirtschaftsteil und dent
übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lany\cch in Berlin-Chärlottenburg.
Druck der Preußischen Verlags- und Drutckertt j Le Berlin
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werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs=-
Sperrdrucck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Konto Nr. 1/1913
Ne. 301
Reichsbankgirokonto Berlin,
Verlin, Mittwoch, den 24. Dezember, abends
Inhalt des amtlichen Teiles
Deutsches Reich
Verordnung über die Auflösung und Abwicklung der Gemein- schastlihen Waisenkassen im Reichsgau Sudetenland und in den in die Länder Preußen und Bayern sowie in die Reichs- gaue Ober- und Niederdonau eingegliederten sudetendeutschen
Gebietsteilen. Vom 24. Dezember 1941.
Anordnung zur Aenderung der Anordnung zum Schuße des
Großhandels. Vom 18. Dezember 1941.
Zweite Anordnung zur Durchführung der Anordnung zum
Schuße des Großhandels im Reichsgau 20. Dezember 1941.
Anordnung zur Verlängerung der Anordnung über das Verbot der Angliederung und Erweiterung von Nähbetrieben. Vom
28. Dezember 1941.
Neunte Anordnung einer Beschränkung der Herstellung von
Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff 1941,
Neunte, Zehnte und Zwölfte Bekanntmachy 8 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur
Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlihhen Verhältnisse vom
24. Juli 1941 (RGBl. I S. 452/53).
Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Düsseldorf, Franksurt/Oder und Stettin über die Einziehung von Ver-
mögenswerten für das Reich.
Vekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse.
Vom 22. Dezember 1941.
Bekanntmachung über die 4!/z (8) 9%, Hessishe Staatsanleihen von 1928 (Reihe 4) und 1929 (Reihe 5).
Anordnung über höchstzulässige Preise für im Jnland anfallende rohe Roßhäute und Fohlen-, Maultier-, Maulesel- und Esel-
felle. Vom 20. Dezember 1941.
Zweite Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirischaft zur Anordnung 50 (Austauschstoffe für Shuhoberleder, Schuh- futterleder, Brandsohlendeckstoffe und- Schuhrahmèn) vom
29. Dezember 1941.
Gebührenordnung der Reichsstelle für Baumwollgarne und
¿gewebe vom 23. Dezember 1941.
Der Nichtamtliche Teil enthält:
Stand der Schwebenden Schuld des Reichs und Betrag
der ausgegebenen Steuergutscheine.
Sudetenland. Vom
vom 23. Dezember
ing auf Grund des Durchführung der
Der Deutsche Reichsanzeiger
und Preußische Staatsanzeiger
erscheint von Donnerstag, dem 25. Dezember, bís eín- hließlich Sonntag, den 28. Dezember 1941, níht.
Amtliches
Deutsches Reich
Verordnung
über die Auflösung und Abwicklung der Gemeinschaftlichen
Waisenkassen im Reichsgau Sudetenland
Länder Preußen und Bayern sowie in die Reihsgaue Ober- und Tidertiaan eingegliederten sudetendeutshen Gebiets-
teilen
Vom 24, Dezember 1941 Auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers s us sudetendeutshen Gebiete 1. Oktober 1938 (Reichsgesehbl, T S. 1331) wird im Einver- nehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren
über die Verwaltung
folgendes verordnet: 51
Auflösung der, Waisenkassen
1) Die Gemeinschaftlihen Waisenkassen, deren Siy im
Ï S and oder in den in die Länder Preußen Naidagan SOtem Ober- und Niederdonau
und Bayern sowie in die Reichsgaue eingegliederten
ustehende oder auf sie bei der Pee Vermögen einschließlich der Ve
Ausschluß der Abwicklung nah Maßgabe der Verzeichnisse An-
lagen I und II *) auf Sparkassen über. (3) Das auf die Sparkassen übergehet liegt der Verwaltung der Landesbank und
S i ¡henberg als Treuhänderin. e C elanland iu: eo x n, die zur Herbeiführung
händerin hat die Maßnahmen zu treffe
: “ 20leichs zwischen den , eines Vermögensausgleichs zwt]che ber Waisenkassen im
Abgeltung von - Verbindlichkeiten gegenü
Protektorat Böhmen
die treuhänderische Verwaltung un threr Beendigung 1m shaftsminister.
M ( L *) Von dem Abdruck der Anlagen (v9 Verordnung im Reichs-
Sie werden bei der Veröffentlichung der , gesegblatt (Anfang Januar 1942) mitveröf
sudetendeutschen Gebietsteilen liegt, mit Wirkung vom 1. Fanuar 1942 aufgelöst.
i Auflösung geht das der einzelnen Waisenkasse (9) Ma dee O a Aufteilung (§ 2 Abs. 2) ent-
und Mähren erfordexlih sind. Ee: Gettt t die näheren Vorschriften über Reichsminister der Justiz erläßt die E den Zeitpunkt
Einvernehmen mit dem Reichswirt-
und in den in die
vom
werden
rbindlichkeiten unter
ide Vermögen unter- Girozentrale*für das Die Treu-
Sparkassen und zur
Der
auch § 2) ist abgesehen.
Postschectkonto: Berlin 41821
82 Geteilte Waisenkassen
(1) Geteilte Waisenkassen sind die in den Verzeichnissen Anlagen T1 und TIT bezeichneten Waisenkassen, deren Sprengel durch die Grenze des Protektorats Böhmen und Mähren ge- teilt worden ist. i (2) Das Vermögen der geteilten Waisenkassen einschließ- lich ihrer Vérbindlichkeiten wird vom Reichsminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren: nach Anhörung der Regierung des Protektorats aufgeteilt.
(3) Der auf die Waisenkassen mit Siy außerhalb des Protektorats Böhmen und Mähren entfallende Teil des Ver- mögens-und der Verbindlichkeiten derjenigen geteilten Waisen- fassen, deren Sig im Protektorat liegt, geht mit Wirkung vom 1. Januar 1942 nah Maßgabe des Verzeichnisses Anlage 111 auf deutsche Sparkassen über. ‘Für die Verwaltung dieses Ver- mögensteiles gilt § 1 Abs. 3 entsprechend.
§3 Mündelforderungen gegen geteilte Waisenkassen
(1) Pflegebefohlene, die im Einvernehmen mit dem Reichsprotektox in Böhmen und Mähren in dás Ver- zeihnis der sudetendeutschen* Pflegebefohlenen aufgenommen sind, können vom 1. Januar 1942 an thre Forderungen aus Einlagen bei einer geteilten Waisenkasse, deren Siy im Pro- tektorat Böhmen und Mähren liegt, nur gegen die Sparkasse richten, die beim Vermögensübergang gemäß § 2 Abs. 3 an die Stelle der Waisenkasse getreten ist. E L
(2) Die Sparkasse, die beim Vermögensübergang gemäß 8 1 Abs. 2 oder § 2 Abs. 3 an die Stelle einer geteilten Waisenkasse getreten ist, haftet nicht für Ansprüche von Pflege- befohlenen, „die im Einvernehmen mit dem Reich8protektor in Böhmen und Mähren in das Verzeichnis der Pro- tektoxatspflegebefohlenen aufgenommen sind.
(3 Lir m von Pflegebefohlenen, die weder in das Verzeichnis der sudetendeutschen Pfle ebefohlenen noch in das Verzeichnis der Protektoratspflegebefoh enen aufgenommen sind, aber -in eines dieser Verzeichnisse hätten aufgenommen werden müssen, sind nachträglich in das für sie maßgebende Verzeichnis aufzunehmen. Das Nähere bestimmt der Reichs- minister der Zustiz im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren.
Hypothekenforderungen geteilter Waisenkassen
1) Hypothekarish gesicherte Forderungen, die einer ge- ib ) antaffe mit dem Siy im Protektorat Böhmen und Mähren zustehen, gehen, wenn das belastete Grundstück im Gebiet des Großdeutshen Reiches außerhalb des Protektorats Böhmen und Mähren liegt, mit Wirkung vom 1, Januar 1942 auf die Sparkasse über, die beim Vermögensübergang gemäß L 2 Abs. 3 an die Stelle der Waisenkasse getreten ist.
(2) Hypothekarish gesicherte Forderungen, die einer ge- teilten Waisenkasse mit dem Siy außerhalb des Protektorats Böhmen und Mähren zustehen, gehen, wenn das belastete Grundstück im Gebiet des Protektorats liegt, mit Wirkung vom 1, Januar 1942 auf die von der Regierung des Proteftorats zu bestimmende Waisenkasse mit dem Siß im Protektorat über.
(3) Bei Forderungen, die durch Simultanhypothek ge- sichert sind, ist für den in Abs. 1 und 2 vorgesehenen Übergang die Lage des in der Haupteinlage eingetragenen Grundstüs
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Änderung von Hypothekenbedingungen Die Sparkasse, die bein Vermögensübergang gemäß § 1 Abs. 2 oder § 2 Abs. 3 an die, Stelle einer Waisenkasse tritt (übernehmende Sparkasse), ist berechtigt, die auf sie übergehen- den Hypotheken mit Genehmigung des Reichswirtschaftsmini- sters hinsichtlih der Verzinsung den allgemein für Sparkassen geltenden Richtlinien anzupassen. 8.6 Grundbüchérlihe Durchführung
(1) Auf Antrag der übzrnehmenden Sparkasse (§ 5) oder der Treuhänderin (§ 1 Abj. 3) sind bei den Hypotheken, die nah § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 3 oder § 4 auf die Sparkassen über- gehen, der Übergang auf den neuen Gläubiger, die Umstellung auf Reichsmark, soweit sie nah den allgemeinen Vorschriften eingetreten ist oder eintritt, sowie die aus § 5 si ergebenden Änderungen in den öffentlichen Büchern einzutragen. Die Vorschriften der Vierten Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetenckeutshen Gebieten vom 97, September 1940 (Reichsgeseßbl. T S. 1306) bleiben un- berührt. F j S
(2) Die übernehmenden Sparkassen oder die Treuhände- rin haben ohne Verzug, spätestens bis zum 31. Dezember 1942, jedem Gericht, in dessen öffentlichen Büchern solche Forderun- gen sichergestellt sind, Verzeichnisse zu übermitteln, in denen die in den öffentlihen Büchern des Gerichts sichergestellten Forde- rungen und die bei ihnen eingetretenen Änderungen angeführt sind. Die Richtigkeit dieser Verzeichnisse ‘ist in der für ( rund- bucheingaben geseßlich oder sazungsmäßig vorgeschriebenen Form zu bestätigen. T
(3) Das Gericht hat auf Grund der Verzeichnisse und
Abs. 1 bezeichneten Änderungen einzutragen. Bei Simultan4 pfandrechten sind die Änderungen nur in der Haupteinlage ein=-
zutragen. j (4) Die Eintragungen sind gebührenfrei, ST Verjährung
Ft eine Forderung auf Grund dieser Verordnung auf eine Sparkasse übergegangen, so verjähren die Zinsen und - Tilgungsbeträge, bei denen die Verjährung nach den allgemei- nen Vorschriften in der Zeit zwischen dem 10. Oktober 1938 und dem 31. Dezember 1942 eingetreten ist oder eintritt, erst am 31. Dezember 1942.
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Außerkrafttretende Vorschriften Die Vorschriften über die Gemeinschaftlihen Waisen fassen treten im Geltungsbereich dieser Verordnung mit Wir=- kung vom 1. Januar 1942 außer Kraft. Berlin, den 24. Dezember 1941. Der Reichsminister der Justiz Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: Dr. Schlegelberger Der Reichsminister der Finanzen X. B: Reinhardt Der Reichsminister des Fnnern J. V. Dr Stuart Der Reichswirtschaftsminister J..V:: Dr. Landfr ied
Anordnung zur Aenderung der Anordnung zum Schutze des Großhandels Vom 18. Dezember 1941 Auf Grund des Géseßes über die Errichtung von Zwang®2- na voin 15. Zuli 1933 (Reichsgeseßbl. T Seite A8) wird folgendes angeordnet: j
(1) Die Geltungsdauer der Anordnung zum Schuße des Großhandels ‘vom 5. Januar 1940 (Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 13) wird bis zum 1. Fanuar 1944 ver-
längert. : S (2) Jm § 1 Abs. 1 der Anordnung tritt an Stelle der
Jahreszahl „1942“ die Fahreszahl „1944“, E L 2 der oben genannten Anordnung fällt weg. Berlin, den 18. Dezember 1941. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried. Der Reichsminister für Ernährung- und Landwirtschaft. F V O. Babe
Zweite Anordnung zur Durchführung der Anordnung zum Schutze des Groß. handels im Reichsgau Sudetenland Vom 20. Dezember 1941
Auf Grund des Geseßes über Errichtung von Zwangs- fartellen vom 15. Juli 1983 (Reichsgeseybl. T S. 488) ordne ich an: j Die Geltungsdauer meiner Anordnung zur Durch- führung der Anordnung zum Schuye des Großhandels im Reichsgau Sudetenland vom 31. Dezember 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1941) wird bis zum 31. Dezember 1943 verlängert,
Berlin, den 20. Dezember 1941.
Der Reichswirtschaftsminister. F. V.: Dr. Landfried.
Anordnung
zur Verlängerung der Anordnung über das Verbot der Angliederung und Erweiterung von Nähbetrieben Vom 23. Dezember 1941 Auf Grund des Geseßes über Errichtung von Zwangs- kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesebbl. L S. 488) ordne ih an: / Die Geltungsdauer der Anordnung über das Verbot der Angliederung und Erweiterung von Nähbetrieben vom 18. Januar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und * zreußischer Staatsanzeiger Nr. 17 vom 20. Januar 1940) wird bis zum 31. Dezember 1942 verlängert. Jhre frühere Außerkraftsezung behalte ih mir vor. Berlin, den 23. Dezember 1941. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Land fried.
Neunte Anordnung einer Beschränkung der Herstellung von Papier, Pappe, : Zellstoff und Holzstoff : vom 23. Dezember 1941 Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs- kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. I S. 488) ordne
ih an: Die Geltungsdauer méiner Achten Anordnung einer Be-
fentlicht werden.
unter Bezugnahme hierauf in den öffentlihen Büchern die in
schränkung der Herstellung von Papier, Pappe, Zellstoff und
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