Die NReichsindexziffer am 30, April und im Durchschnitt April 1924.
Die Yeichsinderzisser sür die Lebenshaltungskosten (Er-
nährung, Wo
nung, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung)
beläuft fih nah den Feststekllungen des Statistischen Relch3-
| die
¡ amis füx Mitiwoch, den 30. April, auf das 1,14 billionenfache
der Vorkriegszeit. Gegenüber der Vorwoche (1,13 Billionen) ist demnach eine Steigerung von 0,9 vH zu verzeichnen.
ür den Durchschnitt des Monats April berehnet si eichsindexziffer auf das 1,12 billionenfahe; gegenüber dem 1,07 billionenfahen im Durchschnitt des Monats März
ergibt sih eine Steigerung von 4,7 vH, die vorwiegend aus die Erhöhung der Mieten zurückzuführen ist. Die Ernährungs,
fosien allein 1,23billlonenfache der Berlin. den 2, Mai 1924.
Î Statistisches Reichsamt.
betragen im Durchschniit orfrieg8zeit.
April das
J. V.: Dr. Plazer.
Vetrieb der Zucker-, Stärkezucter- und Rübensaftfabriken im März 1924.
1. Es sind verarbeitet worden.
A. Zueerfabriken.
Pp aae m L R:
Rohe Roh- | Ver-
Zuderabläute
Hiervon wurden entzudert mittels
Verbrauch
szuder
Zuderabläufe mit 4
Nohzuder
Zettab'chnitt } Rüben | zucker
zucker
brauchs] im Mh
Aus- schei- dung
des Stron- tian- verfahrens
aller Art
tangen- und Würfelzucker
gE ;
Platten-,
Kristallzucker granulierter Zucker
Ë S S
8 Ÿ
L
einem Reinheitsgrade von
Ly
70 bis 95 vH
g
| weniger als 70 vH
76 829] — 1 362 7 9
1539 5 9 359 2126 936} 1973
Fu März 1924 . n d. Voimonat.!) Vom 1. Sept. 23 b. 31.März1924 Vom 1. Sept. 22 h. 31.März1923
73 365 961 73 365 961
93 064 196
16 936 16 756
“779 293 3 297 490
4 076 783 5 3097 351
24 11 157
13 649
it März 1924 . n d. Vormonaten Nom 1. Sept. 23
b.31.März 1924 Vom 1. Sept. 22
b. 31.März1923 318 039}
956 118 4 660 214
5 616 332
93 440 291 568
345 008
73 365 961 73 365 961 93 064 196
n d. Vormonat 1) Bom 1. Sept. 23 b.31.März 1924 Vom 1. Sept. 22 b.31.März 1923
Ju Mârz 1924 ,
7434 287} 17 641} 334 795/167
16 936! 16 936 16 936 16 756
93 440| — 274 632] —
328 0721| —
16 936 16 936
dz 1. I S mit Rübenverarbeitung. _—_ 471 — 7879
m 7 926 33
—— 10 687 094]2 828 104
2, Rassfinerien und Melasseentzudcke 53 —_ 27463) — 328 07 —
318 039
56j 318 039j10 687 5744 344 8061 212024
93 44 274 632] 7 879 2033 432 835
328 072} 7 926 33713 699 954/1 101 490
88 338 837 104
925 442
t m — 10884 207 213| — _— 119 891
207 213) — — 130 775
265 780] -— 53 992] 159 461
178 781 595 731
164 309 729 968
774 5912| 894 277| 51497} 50 464| 253 687
480]I1 516 702| 946 244] 76 635| 49281] 367710
3. Zuderfabrifkfen überhauvbpvt (1 und 2). 47 134] 267 119} 164 309| 125661 5645| 88821 937181] 38 931] 44819] 295 641
51 497| 50 464] 384 462 76 635| 103 273| 527 171
5 645j 44 819
77 937
| 12 931| 175 750
38 931
1251
135 2976
3111
3475
rungsanstalten.
12 376 46 143
58 519 176 262
49 1191 074 7461 245 123 61 6301 191 2951 417 663 19 7371 504 3651 842 751
11 500 334 485) 40 347
345 985] 44 640} 761 100! 197 127
17 64) 4 293
711 645 728 900
944 992
2012 9 600
11 612
737
294| 161 040) „187
99 363 101| 910 638 462 395|1 071 678
559 373[7 08t 651} 22.189
51 817
1| 116 549| 172540| 6305
49 947 96 252 219 376
737 9 302
10 039 51 81
4 386 0662
5 214 031
4 253 66112 ent 1 554 827
714 697 2 923 983
10039] 3 638 680/10282 4658 4 687 864
847 102 7 177 644/11734/97508| 1 811 787
8 024 746/12532/103 986! 2 001 155 9 901 895
j l : j
132 405 9374| 107 035
98328 e, mm
102 903
1 661 862 18349 31e
798i 104 9484| 4554
82 33d 256 960
339 293
De Canianitt 22776 1ú5 O78
798| 9478| 189 368
E, 125 679 | 2314 393
i Gesamte Herstellung in Nohzudckerwert berehnet im März 1924: 29472 dz, vom 1. September 1923 bis 31. Mä : ¿ S : 1922 bi Î 1923: 14 235 791 de. Bei diejer Berechnung sind die unter I angegebenen Einwurfzucker in Abzug gebracht und die Verbrauchözueer d Verhältnis aa 9:10 nei E
B. Stärkezuekerfabriken.
x, Es sind verarbeitet worden
a
C. Verarbeitung zu Rübensaft. 2)
IT. Es sind gewonnen worden
Kartoffelstärke
in den Betrie- ben erzeugte
Zeitabscnitt angekauste
andere Stärke
an mar
Stärkezucker in fester Form
Stiärkezucker-
sirup Zuckerfarbe
dz
39 037 105 693
144 730
Im März 1924. . L íÎn den Vormonalen . .. Vom 1. September 1923 bis
31. März 1924 R
p r r ———
uckertrüben.
13 370 93 713
67 083
Gewonnen sind: 111011 àz Rohzudckter, 96 060
9574 2574
erti 1 dz Kristallzucker und 28 369 dz Ablä Berichtigungen 229 408 dz verarbeitete Nüben und 32213 dz gewonnener Rohzuer abgefett. S
Zeitabschnitt
Verarbeitet
Gewonnen
Robe Rüben
von mehr als 95 vH
Rübensäfte mit einem Neinheitsgrade
von 70 bis
von wweniges 95 vH
als 70 vH
dz
957 13 199
13 456 !
34 491 89 405
123 896
646 3 373
4 019
m März; 1924
31. März 1924 .
2) Die in den Zudlerfabriken niht auf Zudcker, tondern unmittelbar zu Rübensaft verarbeiteten Rüben sind C i 3) Jn den Vormonaten sind gemäß nachträgli{Wer Berichtigung 20 164 dz Rüben weniger zu Rüdeciast vermteitet Fie
Berlin, den 2. Mai 1924. -
i ———————— A u ” e
Fnlandsverkehr mit Zucker im März 1924.
Der aus dem Ausland eingeführte Zucker if mit nautishen Zahlen nachgewiesen.
Ziffexn 1nitenthalten.
Statistishes Reichsamt. Wagemann.
dmg
Die Mengen sind in den darüberstehenden
anderer Zeitabschnitt Zuer
zucker)
fristallisierter (Verbrauché-
In den freien Verkehr übergeführter Zudcker
Zudckerabläute, Rübensäfte, Zuckterlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Zuckergehalt in der Trodenmasse (NReinheitsgrad)
von 70 bis 95 vH
andere
Steuerfrei als Liebesgabe vom Ausland
eingeführter
uder
Stôrke-
zucker von mehr als 95 vH
dz
Im März 1924 1) 4 502 689 5 Vom 1. Sept. 1923 bis 31. März 1924| 10999 | 2 25 28
1 293 889 3 1
36 455 7 406 593 269
Sm März 123) L, Vom 1. Sept. 1922 bis 31. März 1923 1)
) Unvollstänti e Angaben. Es fehlen die Nachweise aus dem von den î i Die Nachweise des Landesfinanzams Köln für Februar an T A E e E Cie
3 2) Berichtigt. betreffen, nahträglih eingegangen.
Berlin, den 2. Mai 1924.
4 280 407
482 476
684
244 065 299 436
2) 173 438
9 187 1139 31 100
58 40 9 14 905 100 415 1 588 1 8Brg 94 159 r 588
22 321 10 869 18 247 91 161 : Y9I
276 137 713
821 713 ind, soweit fie das von Engländern beseßte Gebiet
Statistishes Reichsamt. Wagemann.
110 110
44 706 113 593
Preuften.
Dem Reichs fiskus, vertreten durh den Reichsminister der Finanzen (Liegenschaftsvenwaltung), wird hierdurch auf Grund des Gejeßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221)
das Recht verliehen, die in der Gemarkung Quednau legenen 1232/71, 1 Oalio sind, um das
Berlin, den 22. April 1924. Das Preußische Staatsministerium. endorff. Siering. Der Minister des Jnnern. J. V.: Meister.
vom 13.
Jn Abänderung der Genen e genehmigen
bruar 1924 — II. 4. Nr. 11 M. f.
hiermit, daß die Nheinisch-Westfälische Boden-Kredit
Parzellen Nr. 473/51, 475/75, 1239/73, 1240/71, /74, 1237/83, 80, 81 und 82, soweit fie er- losion8gelände Rothenstein jeglichem rtehr zu entziehen, im Wege der Enteignung zu erwerben.
be-
Cy Se wir
Bank in Köln wertbeständige Schuldverschreibungen äuf den
Inhaber mii einem Z insfuß bis zu aht vom Hundert aus- | geben darf.
(Veröffentlicht in der am 2. Mai 1924 ausgegebenen Nr. 32 der
Preußischen Steuérnotverordnung vom 1. April 1924 (Geseh- samml. S. 191) wird ‘folgendes verordnet:
Berlin, den 14. April 1924. de! Mit 4 Preußische Staatsministerium. Der Minister für Volk3wohlfahrk. Der Finanzminister. J. V.: Scheidt. X. V.: gter
Finanzministerium Erste Verordnuag
zur Durchführung der Preußischen Steuer- notverorxdnung.
Vom %26. April 1924,
Preußischen Geseßzsammlung S. 484.) Auf Grund des § 5 Abs. 1 und des § 8 Abs. 2 der
n den Vormonaten . . . Vom 1. September 1923 bis
- 28 578 8) 1 206 606
1235 184
2384 3 384
9 995 38 230 992 4 946
236 587 4 984
!) Die Ergebnisse der 7 im besegten Gebiet liegenden Zuckerfabriken, die bisher Betriebsübersichten nicht eingesandt batten, liegen nunmehr vor. Verarbeitet worden sind in ihnen: 1533 709 äs fe unter 70 vH. — Diese Zahlen \ind in den Vormonaten hinzugeseßt: außerdem sind gemäß nachträgliche:
, : ; § 1. (1) Die gemäß den S§S§ 3 und 4
der Preußischen Sieuernot»-
verorduung zulässige Minderung aus einer laufenden Geldverpfliht wird innerhalb des Zeitraums, für den die laufende Geldrerpflidtens gilt, auf die monatlih zu entrichtenden Steuerbeträge gleihmäßig
verteilt.
(2) Weist der Steuershulduer nach, daß die Summe der auf das vom 1. April bis zum 31. März laufende Steueriahr entfallen Ln laufenden Geldverpflichtungen die Summe der nah Abs. 1 auf die monat1tih entrichteten Steuerbeträge verteilten Minderungen über- steigt, so wird ihm der Unterschiedsbetrag nah Schluß des Steuer- jahrs insoweit erstattet, als die gezahlte Jahressteuer die Summe der
verteilten Minderungen übersteigt.
(3) Gilt eine laufende Geldverpflihtung für einen Zeitraum,
dessen Beginn vor dem 1. A
| ril 1924 1 Minderung nur der Teil der laufenden Geldverpflihtun
wird für die
iegt, so. berüdsichtigt,
der anteilig auf die Zeit na dem 31. März 1924 entfällt.
f 8 2, (1) Anträge gemäß § 2 Abs. 3 der Preußischen Stouernotver- ordnung sind bis zum 31. Dezember 1924 7 “d beant rnotver
(2) Anträge gemäß § 3 Abs. 1
der Preußischen Steuernot-
verordnung können, soweit es sich um laufende Geldverpflichtungen handelt, die in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni A tällig werden, bis zum 31. Juli 1924 gestellt werden. Für später fälli
werdende lautende Geldverpflihtungen sind die A
uträge innerhal
eines Monats nah Fälligkeit der laufenden Geldverpflichtung zu stellen, (3) Anträge gemäß § 4 der Preußischen Steuernotverordnung sind
vom 1. Januar 1925 ab zu stellen. Berlin, den 26. April 1924.
Der Preußische Finanzminisier.
von Nichte
r,
Generallotteriedirektion.
Die Ziehungs iermine der 3. bis 5. Klasse laufender 23.Preußish-Süddeut scher (249. Preußischen) Klassen lotterie sind wie folgt anderweit festgeseßt worden :
3. Klasse: 10. Mai 1924,
4. Fiale: 7. Juni 1924, -
5. Klase: 9., 10., 11., 12., 14, und 26. Juli 1924.
16., 17., 18., 21., 23.
Demgemäß läuft die Frist für die klassenweise Erneue
rung ab für die
3. Klasse: Sonnabend, den 3. Mai 1924, 4, iche: Sonnabend, den 31. Mai 1924,
5. Kla
Die Ziehung der 3. 10. Mai 1924, Morgens 8 Uhr, gebäudes, Jägerstraße Nr. 56.
Berlin, den 1. Mai 1924.
e: Mittwoch, den 2. Juli 1924.
gualte Aga Sonnabend, den m Ziehungssaal des Lotterie
Preußische Generallotteriedirektion.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Betanntmachung.
Auf Grund des § 34 Abs. 3 der Reichsgewerbeordnun om 26. Juli 1900 und des § 190 Abs. 2 und 3 des Alb gemeinen cggesepes vom 24. Juni 1865 habe ih unter dem 3. März 1 eine neue Areubikde Markscheider- rdnung erlassen, die ich hierdurch mit Wirkung vom i ide ab in Kraft seße und hieruntec auszugsweise Y 1} . Ï
Die neue Markscheiderordnung einschließli gehörigen Rißmuster ist im Verlag der Preußischen Geo- gishen Landesanstalt zu Berlin N. 4, Jnvalidenstraße 44, xschienen und von dieser Anstalt zum Preise von % Gold- nark zu beziehen. Sie kann außerdem bei den Oberbergämtern ingejsehen werden.
Berlin, den 29. April 1924.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Siering.
Ï Auszug aus der Preußishen Markscheiderordnung vom 23. März 1923.
Auf Grund des § Abs, 3 der Reichsgewerbeordnung vom 6. Juli 1900 und des § 190, \, 2 und 3 des Allgemeinen Berg- eseßes vom 24. Juni 1865 wird unter Aufhebung der am 21. De- zember 1871 erlassenen Allgemeinen Vorschriften für die Markscheider m Preußischen Staate einshließlich des Nachtrages vom 2. Juli 1900 nd it eins{lägigen %erbergämter folgendes yerordnet:
[ Berechtigung zum Markscheidergewerbe, M ark- scheiderarbeiten.
1. Das Gewerbe der Markschefter darf nur von Personen betrieben werden, die als solche von einem iy ischen Oberbergamt des ioniert ' fahr diese sind berechtigt, die Berufsbezeihnung „Mark|cheider“ zu führen.
S 2. Die Markscheiderarbeiten bestehen in Aufnahmen und rißzlichen Darstellungen (s bergmännische Zrvedke über und unter Tage; ste um-
sassen inébesondere alle derartigen Arbeiten, die der Erwerbung, Be-
zung und M des Bergwerkseigentums und seiner Qu P bóre, sowie der Gewinnung der
t1mmungen der L
j ineralien und dem Betriebe der Bergwerke dienen.
11. ErteilungderMarkscheiderkonzession.
8 3. Die Konzession wird nur Personen erteilt, die die Markscheider- prisung bestanden haben und unbescholten sind. Sie ist zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Nachsuchenden in bezug auf den Betrieb des Markscheidergewerbes dartun. S4 .
Die Konzssion gilt für das ganze Staatsgebiet. ;
Sie begründet für den Martsceider innerhalb der Grenzen seiner Gewerbebefugnis den Anspruch auf öffentlichen Glauben, :
Die Konzession wird von dem ÖOberbergamt erteilt, vor dem die Prüfung abgelegt worden ist, und den übrigen Oberbergämtern bekannt-
gegeven,
S; Dem Marftscheider steht die Wahr des Ortes seiner erblichen Niederlassung innerhalb der Grenzen des Drauliscen taatsgebiets frei. Seine Niederlassung in anderen Bundesstaaten bedarf der Ge- nehmigung des Ministers. j : : Er hat den Oberbergämtern, in deren Bezirk er Markscheider- arbeiten ausführt E von dem Orte seiner Niederlassung als auch von jedem edie dieses Ortes sowie von der Aufgabe seines Ge- schäfts Anzeige zu erstatten. ; j Die Erteilung der Konzession und der Ort seiner Niederlassung d im Reichs- und Staatsanzeiger, Veränderungen des Ortes der ¡jederlassung sind in den Amtsblättern der Regierungen zu ver- öffentlichen, in deren Bezirk der bisherige und der neue Niederlaf\sungs- ort gelegen sind. i
III, Zurüd@nahme der Markscheiderkonzession.
Die Konzession kann zurückgenommen werden: E
1. wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargetan wird, auf Grund deren sie erteilt worden ist,
2, wenn dem Inhaber die bürgerlichen Chrenrehte aberkannt sind, für die Dauer des Ehrverlustes, /
3, wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des Markscheiders der Mangel derjenigen Eigenschaften klar erhellt, welche bei der Erteilung der Konzession vorausgeseßt werden mußten, ins- besondere wenn er gegen die S en über das Markscheide- wesen wiederholt oder in grober Weise verstößt.
8 T7. ür die Zurücknahme der Konzession ist das Oberbergamt zu- Gin in dessen Bezirk der Marks@eider N in § 6 unter Ziffer 3
nnten Verfehlungen begangen hat. In den unter Ziffer 1 und 2 Peiclbst E Fällen entscheidet das Oberbergamt, das die Konzession erteilt hat. ¿s
ficher a Der ianres der Konzessionsentziehung gelten die nach-
nden Vorschriften: :
1. Die ElTeituna erfolgt durch das Oberbergamt. Dieses er- nennt einen Kommissar, der den Sacverhalt zu erörtern, den Markscheider unter Mitteilung der gegen ihn zur Sprache gebrahten Tatsachen zu hören, Zeugen und Sachverständi eidlih zu vernehmen und die zur Aufklärung der Sade dienenden sonstigen Beweise herbeizuschaffen hat (Unter- su ommissar). Die des Markscheiders erfoigt unter der : e daß im e seines Ausbleibens glei
wohl mit der Erörterung der Sache werde vorgegangen werden. Bei seiner Vernehmung und bei dem Verhör der Zeugen und Sa ändigen 1} ein vereideter Protokollführer ugzuzieen.
, Gleichzeitig mit der Ernennung des Untersuchun oman ars bestimmt das Oberbergamt einen Beamten zum Vertreter des öffentli Jnteresses. Der Unterfuchungskommissar hat diesem N Seeger zu S L V uet ia
von und Sachverstä in und,
er s Ecmittlungen für abgeschlossen erachtet, ihm die Akten ur Stellung geeigneter Anträge vorzulegen.
8, Nach Eingang dieser Anträge und, im Falle der ortseßu1 der Ermittlungen durch den R E ar. na Abschluß dieser Untersuhung beschließt z ver
entweder die Einstellung des Verfahrens oder die Gröffnung
des tverfahrens. t fes Vorbereitung dieser Entscheidung fann das Oberbergamt auch eine Ergänzung des Vorverfahrens anordnen. Der Beschluß des Oberbergamts j endgültig. In _ dem auf ftkowty Bef Pas rens gerichtelen Beschlusse sind diejenigen Umstän A welche den E e O Beepideriahrens wit jer Meri röffnung f wird
Mitteilung einer ng des Grgssnungbesciluses
Verhandlung unter der Be bor»
ore seines Ausbleibens gleihwohl mit der
laden, daß im Berhandl der werde vorgegangen werden. : Der cheider kann sich in der dlung des Bei- tandes eines tändigen und neh N L T e be- i iftli ollmaht durch einen dienen, auch sich auf | sri! L O i
Rechtsanwalt vertreten Í ' A N treter niht werde zugelassen werden.
“ unter
zur mündlichen Un
der dazu- f
5. Die mündliche Verhandlung erfolgt in öffentlicher Sihung des Oberbergamts. Die Oeffentlichkeit kann unter entsprehender Anwendung der §§ 173 bis 176 des Gerichtsverfassu seßes auéêgeschlossen oder beschränkt werden. Zu der Verhandlung ist ein vereideter Protokollführer zuzuziehen. i
. Die mündlihe Verhandlung wird durch den Vortrag eines Mitgliedes des Oberbergamts über den verhalt eingeleitet. Der Markscheider wird vernommen und hat, nahdem der mit der Vertretung des öffentlihen Interesses beauftragte Beamte en Taae gehellt hat, das Recht der Erwiderung; ihm steht
leßte Wort zu. Das Oberbergamt kann, bevor es die Entscheidung fällt, die Aufnahme weiterer Beweise beschließen.
. Die Entscheidung kann nur auf Entziehung der erteilten Konzession oder auf Einstellung des Verfahrens lauten. Im ersteven Falle sind dem Markscheider die Kosten des Verfahrens
uerlegen. Die Cuticeims 1 dem Markscheider vor dem Zhlusse der Verhandlungen oder in einer weiteren Sipung, die sofort anzuberaumen ist, zu eröffnen. Eine mit Gründen versehene Ausfertigung der Gelseiduimn ist unter Hinweis auf das dagegen ae tsmittel dem Markscheider zuzustellen.
. Gegen die Entscheidung des Oberbergamts i} die Bes rde an den Minister für l und Gewerbe zulässig. Die Be- e muß innerhalb sechs Wochen vom Tage der Zustellung
s Bescheides an gerednet bei dem eingelegt und gerechtfertigt werden. Die Beschwerdeschrift wird dem mit der Vertretung des öffentlihen Interesses boauftvagien Beamten zur Erklärung binnen einer 14 tägigen Frist mitgeteilt. So- dann werden die Verhandlungen von dem Oberbergamtc zur Entscheidung eingereiht.
9, Die Zustellung der in dem Verfahren ergehenden Ladungen und Entscheidungen erfolgt unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Yoilprorsorbmina über Zustellungen. y
10. Die Beitreibung der Kosten (Ziffer 7) erfolgt im Wege des Verwalbungszwangsverfahrens.
9, Die Entziehung der aonetbi wird den übrigen Oberberg- ämtern mitgeteilt und im Neichs- und Staatsanzeiger beten bgemean. Dem en der Oberbergämter bleibt es überlassen, glei- zeitig fich hierzu der Amtsblätter zu bedienen.
IV. Allgemeine Pflihten der Marksche ide.
& 10. Der Markscheider hat sich mit allen sein Gewerbe betreffenden Seiden, Verordnungen und Anweisungen bekanntzumochen und ift zu Befolgung verpflichtet.
Der Marksceider hat seine Berufsarbeiten vorschriftsmäßig und
itig unter Anwendung der dem Stande der Fachwissenschaft ent- Pve Negeln und zweckmäßigsten Verfahren zu erledigen.
Er ist nicht nur für seine eigenen, sondern auch für die in seinem
Auftrage ausgeführten Arbeiten seiner Hilfskräfte vevantw ortlich.
î öónfiche Beteiligung an der Ausführung der Arbeiten muß
in, daß er durch die Mitarbeit des Hilfspersonals über
und Vollständigkeit der Erledigung nicht getäuscht
kmn. Er muß namentlich bei allen grundlegenden Ver-
messungasarbeiten und bei Arbeiten, die besondere Zuverlässigkeit fordern oder denen besondere Glaubwürdigkeit beigelegt werden mu persönlich beteiliat sein. Er verliert die Verantwortlichkeit nit dura
Berufung auf Mängel seiner Instrumente oder auf Anweisungen, die
ibm vom Auftraggeber oder anderen Personen über die Ausführung der
Arbeiten erteilt sind. : /
Soweit ein Markscheider Arbeiten als verantwortlicher Stell- vertreter eines anderen Markscheiders ausführt, is er für diese verantwortlich. : a E
Bei gemeinschaftliher verantroortliher Erledigung eines Auf- ivages durh mehrere Markscheider muß die Beteiligung jedes einzelnen sowohl in den Aufnahmen, wie in der Berechnungen mit Namens®- unterschrift deutlich angegeben fein.
E O
Der Marksceider ist zur Geheimhaltun Gewerbes zu seiner Kenntnis gelangenden verhältnisse der Bergwerke sowie der sonst anvertrauten Sachen verpflichtet. E, s
Er darf die in seinen Händen befindlichen Aufnahmen, e: rehnungen, Mie und die zugehörigen Akien nur der Aufsichts- behörde, seinen Auftraggebern sowie den von diesen mit Ermächtigung versehenen Ps zur Einsicht vorlegen oder ihnen Mitteilungen daraus machen,
8 13. / t: E Findet der Markscheider bei feinen Arbeiten, daß auf einem Bercoete in bezug auf die in § 196 des Allgemeinen Berggeseßzes bezeichneten Gegenstände eine Gefahr vorhanden ist oder droht, so ist er verpflichtet, hiervon den Bergrevierbeamten und den veraniwori- lichen Betriebsführer des Bergwerks unverzüglich zu benachrichtigen.
der in Ausübung seines triebs- und Geschäfts- ihm zur Bearbeitung
8 14. i Der aae hat im Falle längerer Abwesenheib dem Ober-
t ei u machen, die die zu seiner Registratur E "Bücher, ear Arien der Bergbehörde auf aran vorlegt.
8 15. Die als Staatsbeamte tätigen Markscheider sind unbeschadet der isziplinarbefugnisse ihrer- vo t ienstbehörde in bezug auf ap arperus ffe ihrer ee Arbeiten den Bec ¡fien dieser Anweisung ebenfalls unterworfen.
usw. j X. Shlußbestimmungen.
8 93. | Die Oberbergämter können die vorstehenden Bestimmungen in besonderen Fällen durch Vorschriften für ihren Bezirk ergänzen. Berlin, den 23. März 1923, : Der Minister i Handel und Gewerbe iering.
Minisierium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Papuschiene n im Regierungs- bezirk Königsberg i. Pr. ist zum 1. Juni 1924 E besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 20. Mai 1924 eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kun si und Volksbildung. find die
Namens des Preußischen Staatsministeriums Miiglieder und stellvertretenden Mitglieder der durch die Be- timmungen vom 13. November 1878 eingeseßten Sach ver- tändigenfkommissionen bei den Staatlichen Museen in Berlin für die Zeit vom 1. April 1924 bis 31. März 1927 von dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volks- bildung ernannt worden. Die Kommissionen sind folgender- maßen zusammengeseßt:
1. Gemäldegalerie. Mitglieder:
von Bode, Exzellenz, Wirklicher Geheimer Rat, beauftragt
Pit t Bais U Generabdirektors der Staatlichen Museen für die Abteilungen des Kaiser-Friedrich-Museums, Mitglied des Senats der Akademie der Künste.
Dr. Max Friedländer, Geheimer Regierungsrat, stellvertretender Direftor der Gemäldegalerie und Direktor des Kupferstichkabinetts.
Or. Adolf Gold \chmidt, Geheimer Regierungsrat, ordentlicher Menne as der Universität Berlin, Mitglied der Akademie der
issenschasten.
Stellvertreter: S Q e i p 0 is Beuemer Kommerzienrat.
onrad V ó î e, Professor, Maler, ordentlicher Lehr j s mischen Hochschule für die bildenden Kün, Ie a5 der G Gustav Nicht ex, Maler.
2 Sammlung von Bildwerken und Abgüssen chriftlihen Zeitalters. Mitglieder: ' Dr. von Bode, wie vor Dr. Demmler, Direktor. i Dr. Nitter von Falke, Geheimer Regierungsrat, Professor, Ge- neraldirektor der Staatlihen Museen. Dr. Mulert, Ministerialdirektor. Friß Kli m \ ch, Professor, Bildhauer, Mitglied der Akademie der
Künste. Stellvertreter: Dr. Max Friedländer, wie vor. Dr. Gold \chmidt, wie vor. Dr. Gerhart B oller t, Justizrat.
3, S\lamishe Abteilung. Mitglieder:
Dr. von Bode, wie vor.
Dr. Sarre, Professor, Direktor.
Dr. h. c. A. von Gwinner, Direktor der Deutschen Bank.
Dr. Ernst Herzfeld, ordentliher Professor an der Universität
Berlin.
Stellvertreter: Dr. Eduard Simon, wie vor. Dr. von Falke, wie vor.
4. Sammlung der antiken Bildwerke und Gips- abgüfsfe. Mitglieder:
Dr. Wiegand, Geh. © R erster Direktor, Mitglieo der Zentraldirektion des Deutschen Archäologischen Instituts und der Akademie der Wissenschaften. ;
Dr. Trendelenburg, Geh. Reg.-Rat, Professor. 5
De Pr euner, außerordentliher Professor an der Universität Berlin.
Stellvertreter:
S S w Een, Geh. Baurat, Professor, Senator der Akademie er Künste.
Fanensch, Professor, Bildhauer, ordentliher Lehrer an der Akademiichen Hocbschule für die bildenden Künste, Mitglied des Senats der Akademte ter Künste.
G öôß, Professor, Bildhauer. E
Dr. Nodenwaldt, Generalsekretär des Deutschen Archäciogischen Instituts, Honorarprofessor an der Universität Berlin.
5. Antiquarium. Mitglieder:
Dr. Wiegand, wie vor.
Dr. Trendelenburg, wie vor. e i
Dr. Sh uch bardt, Geh Reg.-Nat, Professor, Direktor der Prä- bistorishen Abteilung des Museums für Völkerkunde, Mitglied der Akademie der Wissenschaften. : A
Dr. Bruedckner, Professor, Studienrat am Prinz - Heinrichs- Gymnasium in Berlin-S®öneberg. E E
Dr. Pallat, Geh. Ob.-Reg.-Nat, Ministerialrat im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Professor.
Stellvertreter:
Dr. Preunexr, wie vor. e 3 .
Dr. Ferdinand Noa ck, ordenil. Professor, Direktor des Archäologis@hen Seminars der Universität Berlin, Mitglied der Zentraldirektion des Deutschen Arhäologischen Instituts.
Dr. Nodenwaldt, wie vor.
6, Münzkabinetti. Mitglieder:
Dr. Neglin g, Professor, Direkto.
Dr. Menadier, Geh. Reg.-Nat, Professor. L
Dr. Eduard Meyer, Geh. Reg.-Rat. ordentl. Professor an der Universität Berlin, Mitglied der Afademie der Wissen1ch. und der Zentraldirektion des Deutsche Arhhäologischen Instituts.
Constantin Star ck, Professor, Bildhauer, Mitglied der Akademie der Künste. / E
Dr. Krabbo, StaaisarMivar, Professor.
Stellvertreter:
A. vou Gwinnuer, wie vor. Mittmann, Ober-Münzwardein a. D. 7. Kupferstihkabinett. Mitglieder: Be ot Er i en a VEE, wie vor. é 1 , wie vor. De. Dr Ka n fma R - Wirkl. Geh. Ob.-Reg.-Rat, Präsident des
Neichsversicherung8amts. Stellvertr eier:
Paul Davidsohn, Rentier. Sharles F öôr ster, Kunsthistoriker, s, Sammlung der ägypiischen Altiertümex. Mitglieder: Dr. Schä fer, Dircktor, Professor. Í Dr. Sethe, Geh. nee e ordentl. Prof. an der Universität Berlin. : , Dr. A. Erman, Geh. NReg.-Nat, ordenil. Prof. an der Universitôt Berlin, Mitglied der Akademie der Wissenschaften. Dr. Eduard Meyer, wie vor. Stellvertreter: D. Dr. Graf vou Baudissin, ordentliher Professor an dex Universität Berlin. Dr. Bruno Güterb o ck, Professor. Frau Hedwig Fechheimer-Simon. 9, Sammlung der vorderasiatishen ÄAltertümer. Mitglieder: Pee B emen Professor, Direktor. Z . Edua eyer, wie vor. N Dr. Bruno Meißner, ord. Professor an der Universität Berlin. Stellvertreter: Dr. SarLe, wie vor. Dr. James Simon, wie vor. : 10. Ethnologische Abteilung des Museums für Völkerkunde. a) für die Indische Abteilnng.
Mitglieder: Dr. von Le Coq, Bruce. Direktor, mit der Leitung der i il t. S E E P eM 1 le ar fessor, Direktor der Ostasiatischen Abteilung des Museums für Völkerkunde, Mitglied der Akademie der Wissenschaften. Dr. Paul Traege r, Or. Freiherr von T h Dr. Ältred Maaß, Hermann Sch oede,
ivatgelehrter. j TERAG n, Exzellenz, Staatsminister a. D.
rofessor, D rivatgelehrter. Stellvertreter:
i: t Sachs, Universitätsprofessor. Se: Sei ch ees, Geh. Reg.-Rat, ordentlicher Pr
Dr. James Simon, Großkaufmann. Oskar Huldschinsky, Rentier.
Heinri an der Universität Berlin, Mitglied der Akademie der Wissenschaften:
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