1902 / 52 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

erer Staatsmittel zur Verbesserung der i bnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staat- den Betrieben beschäftigt sind, und von gering esoldeten Staatsbeamten. L B weiter Berathung wird der Gesegentwurf, be- f fie Heranziehung ju den Kreisabgaben (Kreis- be

_besteuerung der Gesellshaäfien mit beschränkter f FT14ng), gemäß dem Antrage der Gemeindekommission En hloc angenommen.

Es folgt dann die zweite Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Ueberweisung weiterer Dotationsrenten an die Provinzialverbände, auf Grund des Berichts der X. Kommission.

Nach § 1 werden den Bropin ialverbänden 1) zur Er- leichterung ihrer Armenlasten, 2) zur nterstüßung von leistungs- chwachen Kreisen und (Gemeinden auf den Gebieten des Armen- und Wegewesens sowie bei dem Bau und der Unterhaltung yon Brücken jährliche Renten von insgesammt 7 Millionen Mark vom Staate überwiesen. (Von dem Berwendungszweck unter Nr. 2 ist die Stadt Berlin ausgenommen, weil es sich für diese nur um den ersten Verwendungszweck handelt.)

Abg. Freiherr von Richthofen (konf.): Wir sind mit der Vor- lage einverstanden, auch mit dem Verthei ungsmaßstab. Cine Er- leihterung des Steuerbrus soll bis in die kleinsten Gemeinden hinein erreiht werden; wir verhehlen uns niht, daß das mit den Mitteln dieses Gesetzes allerdings nicht in großein Umfange der Fall sein kann.

edènken hatten wir gegen die obligatorische Untervertheilung auf

eise und Gemeinden, und wir beantragten in der Kommission, daß den provinziellen Verschiedenheiten darin Nechnung getragen werde, daß auch bei den Kreisen Halt gemacht werden könne. Der Antrag wurde in der Kommission abgelehnt, denn eine prinzipielle Meinungs- vershiedenheit bestand darüber nicht, daß den provinziellen Verschieden- heiten Mehnung getragen werden muß. Ich bitte die Regierung um eine ähnliche Erklärung darüber, wie sie in der Kommission abgegeben worden is, (Es verlautet, daß einzelne Provinzialverwaltungen be- absichtigten, ihre den Kreisen gewährten Unterstügungen infolge dieses

eseßes zu kürzen, Das würden wir nicht für ri tig halten, denn dadurch würde mit der einen and genommen, was mit der anderen egeben wird. Jch bitte die Negierung, sich dahin auszusprechen, daß e cine folhe der Tendenz des Geseßzes widersprehende Ausführung verhindern wird.

Minister des Junern Freiherr von Hammerstein:

Ich entsprehe dem eben gestellten Ersuchen gern und wiederhole, was ih bereits in der Kommission ausgeführt habe, daß es nicht meine Absicht is, irgend welchen Reglements der Provinzen entgegenzu- treten, welhe überhaupt nur im Rahmen des Geseßes abgefaßt sind, daß darin vielmehr jeder Provinz nach ihren eigenthümlichen Ver- hältnissen die größte Latitude gewährt werden soll. Jnsbesondere würde ih es meinerseits niht als einen Grund der Nichtgenehmigung auffassen, wenn z. B. in der Provinz Ostpreußen mit Nücksicht auf die gegenwärtig dort obwaltenden Verhältnisse von der Betheiligung der Kreise an den zur Erleichterung der Landarmenlasten bestimmten Mitteln zur Zeit abgesehen würde.

Ich würde es zweitens auch für richtig halten, je nach den Ver- hältnissen der Provinz bei der Untervertheilung entweder Kreise und Gemeinden, oder auch nur Kreise, oder auch nur Gemeinden zu be- dienen. Es muß sich, je nah dem Rechtszustande in der einzelnen Provinz richten, welche dieser Korporationen nun die thatsächlih am s{wersten belasteten und der Hilfe bedürftigsten sind. :

Endlich will ih auch hinzufügen, daß ich es nicht für richtig halten würde, wenn nunmehr eine Provinzialvertretung auf Grund dessen, daß dur dieses Gesey den unteren kommunalen Körper schaften, sei es den Kreisen oder den Gemeinden, besondere neue Mittel zufließen, Aulaß nehmen würde, deshalb ständige Beibilfen, welche dié Provinz diesen Körperschaften bis jeßt gewährt hat, zurück- zuziehen. Es würde das zweifellos vollständig gegen den Sinn und die Tendenz dieses Geseßes verstoßen. (Sehr richtig !)

Jch glaube, daß ih damit das ausgedrückt habe, was schon in den Kommissionsverhandluugen zur Sprache gekonmunen ist und den eben ausgesprohenen Wünschen auch entspricht.

Abg. von Pappeuheim (kons.): Ju der Kommission ift das Bedenken geltend gemaht worden, daß die Provinzen von der Re gierung angehalten werden könnten, die neue Rente in erster Linie zu den durch die Bekämpfung der Wanderbettelei u. \. w. entstehenden Kosten mit zu verwenden Die Rente kann aber do nicht derartige neue Aufgaben erfüllen, ist vielmehr nur im Rahmen des alten Do- tationsgeseyes zu verwenden. Der Minister des Junern und der Finanz-Minister haben erklärt, daß das Wort „vornehmlich“ im § 1 nicht bedeute, daß die Kosten der Wanderbettelei zu obligatorischen Aus- gaben der Provinzen gemacht würden, wohl aber erhielten die Provinzen das Necht, die Rente auch zur Unterstüyung derartiger Ginrichtungen zu verwenden, Ich glaube, daß die Angelegenheit der „Wanderbettelei durch ein besonderes Gesey geregelt werden muß. Der Finanz-Minister bat sich dagegen verwahrt, daß bei einer geseßlichen Regelung der Wanderbettelei der Staat eine abermalige Dotation gebe. Es kommt uns auf seine Hilfe wenig an, die Hauptsache ist, daß überhaupt ein solches Gesey erlassen wird. Allerdings wird ein Ausgleich zwischen den einzelnen Provinzen erfolgen müssen. Wir wünschen, daß die Kreise f und der Staat } zu den Kosten beitrage. Dem Minister des Innern kaun ih versichern, daß meine Partei ihn bei der Vor- legung eines solchen Geseyes kräftig unterstüßen wird. Es handelt

bier um eine Aufgade, die des Schweißes der Edlen werth ift

r Gesegentwurf würde großes Unglück verbüten und reichen Segen stiften

Minister des Junern Freiherr von Hammerstein

Meine Herren, ih glaube, es ist niemand in diesem Hause, und jedenfalls niemand dier an diesem Tische, der nicht der großen sozialen und ethischen Bedeutung der Fürsorge für unglückliche Wanderer auf der Landstraße den höchsten Werth beimißt, um diesen Wanderern zu helfen, sie davor zu bewahren, in das Laster der Bettelei und die daraus hervorgehenden Nebel zu verfallen, idnen Arbeit zu verschaffen, wenn sie arbeiten wollen, ihnen ein Heim zu gewähren, wo sie, ohne vom Laster angekränkelt zu werden, \ich heimisch, zu Haus fühlen lönuea. Das Bestreben, das namentlih aus der Provinz Westfalen vou dem Pastor v. Bodelschwingh zuerst in weite Kreise getragen ist, Wanderheimstätten zu schaffen, mit diesen Wanderbeimstätteu Arbeits- na@weise zu verbinden und Arbeitsstellen selbst einzurichten, verdient deshalb gewiß das hohe Interesse, das ihm von so vielen Seiten entgegengetragen wird.

Tin anderes ist es, meine Herren, ob es möglich ist, nun diesen Zweig der sozialen Lebesthätigkeit auh geseylih zu regeln. Die Königliche Staatöregierung hat vor 6 Jahren dazu einen Versuch gemacht, ist aber in diesem hohen Hause mit diesem Versuch ge- scheitert. Diesen Versuch wieder vorzunehmen, würde sie gewiß bereit selu, wenn sle, wie der Herr Vorredaer auch schon erwähat hat, der

großer Parteien dieses Hauses gewiß wäre. Aber, meine lh meine, heute ist die ganze Angelegenheit noch nicht dermaßen

gekflärt, daß wir schon mit einem ganz bestimmten Programm vor Sie hintreten können. Es ist sehr rihtig, wie der Herr Vorredner schon ausgeführt hat, daß in großen Theilen des Vaterlandes die Ver- hältnisse ganz verschiedenartig gestaltet sind, daß es bestimmte Wandkderstraßen giebt, auf denen das Uebel ein sehr großes und afkutes ist, daß wieder in anderen, abgelegeneren, weniger industriell entwickelten Theilen des Staats der Unfug des Bettelns und Fechtens niht dermaßen zu einem allgemeinen Uebel geworden ist, daß dagegen eingeschritten werden müßte.

In den Motiven des gegenwärtigen Gesetzes is nun, und zwar mit Recht, darauf hingewiesen, daß diejenigen Kosten, die etwa den Provinzen aus der Abstellung dieser Uebelstände dur Einrichtung von Arbeitsnahweisstellen und Wanderherbergen erwachsen würden, zu denjenigen Armenkosten inr weiteren Sinne gehören, für deren .Er- leihterung auh diese neueren Dolationen bestimmt sind. Daß die Provinzen die Befugniß haben, derartig regelnd in diese Verhältnisse einzugreifen , unterliegt keinem Zweifel; diese Befugniß haben die Provinzen immer gehabt, und daran ist dur die neuen Geseße nichts geändert. Nur war es nicht möglich und wäre bei der Verschieden- artigkeit der Sachlage in den verschiedenen Provinzen auch eine Un- gerechtigkeit gewesen, aus dieser neuen Dotationsfumme, wie das ge- legentlih mal gewünscht wurde, einen Theil auszuscheiden, der aus- drücklih nur für die Einrichtung derartiger Wanderherbergen und Arbeitsnachweise verwendet werden dürfe. Ebenso is es bei der Lage der Finanzen geradezu unmöglich, jeßt schon irgendwie eine weitere Dotation, sei es zu diesem Zweck, sei es zu anderen Zwecken, aus Staatsmitteln in Aussicht zu stellen.

Nach meiner persönlichen Auffassung ich sprehe ausdrük- lih aus, daß es lediglich meine persönlihe Auffassung ist würde sich die Sache in Zukunft vielleicht derartig regeln lassen, daß für diejenigen Provinzen, welche ihrerseits durch organische Anord- nungen ein vernünftiges, beschränktes, niht zu weit ausgedehntes Ney von Wanderherbergen, von Arbeitsnahweisen, von Arbeitsstellen für die wandernden arbeitslustigen Arbeiter schaffen, eine gerehte Verthei- lung der dadurch erwachsenden Kosten auf die Provinzeu, die Kreise und Gemeinden durch ein Geseß herbeigeführt würde. Aber ih muß ausdrücklich dabei nochmals hervorheben, daß, nahdem jeßt der Staat wiederum 10 Millionen jährlih zur Unterstüßung, zur Dotation der Provinzen bereit gestellt hat, es nicht denkbar is, in den nächsten Jahren auf weitere Dotationen zu renen.

Abg. Vorster (freikons.) stimmt dem § 1 namens seiner Freunde zu.

Abg. Hausmann (ul.): Ein Geseß gegen die Wanderbettelei ohne erheblichen Staatszuschuß ist nicht denkbar ; wir werden an einem Zuschuß von F auch bei dem nächsten Geseß festhalten müssen.

Abg. Klausener (Zentr.) erklärt namens seiner Freunde die Zustimmung zu dem Gefeß.

Abg. von Eynern (nl.): Man hat mich als Vater dieses Ge- seßes bezeichnet; dagegen möchte ih mich verwahren. Jch war dafür, eine einmalige große Dotation den Provinzen zu geben. In diesem Gntwurf finden wir manhe Mängel. Die westlichen Provinzen kommen bei diesem Geseß sehr {lecht weg. Nach dem Be)chluß der Kommission werden sie noch mehr benachtheiligt durh die Art der Berechnung. J habe aber niht die Absicht, gegen das Gesetz zu stimmen; wir müssen eine weitere Dotation für die Provinzen baben.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Der Appetit kommt bekanntlih mit dem Essen, und das haben wir auch wieder aus der heutigen Debatte ersehen. Ich habe mich entschlossen, troß einer überaus ungünstigen Finanzlage, die, wie ih glaube, wirklich ausehnlide Summe von 10 Millionen in die Hand zu nehmen, um den Provinzen, namentlih den über- lasteten Provinzen, Kreiseu und Gemeinden in der Abbürdung ihrer Lasten bebilflih zu scin. Nun ist von verschiedenen Seiten beute hon der Wunsh ausgesprohen worden, eine neue Dotation zu geben für das Wanderarmen- und Verpflegungswesen und für die Arbeitsvermittelung. Jch muß, wie ih das in der Kommission aus- gesprochen habe, entschieden dagegen Stellung nebmen, daß wir zu der einen Dotation alsbald eine zweite hinzufügen. Denn es ift in der Begründung des Geseßes ausdrücklih ausgesprochen worden, daß die

Provinzen befugt sind, die neuen, sehr erheblichen Mittel, die sie be- | kommen, auch zur Unterstüßung des Wander - Armenwesens zu ver- |

f 3 \ H 10 Io Y I roe Aar wenden. Die Beibilfen, die sie bewilligen, bewilligen sie also reo vera

einmal für diejen speziellen Zweck Mittel bergäbe Dann hat Herr von Eynern die Güte gehabt freigebig, wie er

ilt gleih von einer ferneren Dotation der Provinzen zu sprechen

und zu erklären, daß die westlihen Provinzen abermals einen der- | artigen Maßstab sich nicht gefallen lassen würden. „Da kannt du |

lange tôwen,” möchte ih mit Reuter sagen, und ich kann au nit

anerkennen, wie Herr von Eynern gesagt hat, daß die westlichen Pro

vinzen dei der jeyt vorliegenden Dotation benachtheiligt worden sind Ih darf darauf hinweisen, daß beispielöweise die Rhbein-

T) “.

wirklich in eine neue

auszuschließen. Das haden wir nicht gethan, sondern wir baben die westlichen Provinzen auch bineingezogen, und ih glaube, es ift für die Rheinprovinz do überaus erfreulich, wenn sie jährlich über eine Mebr-

summe von ca. 700000 M zu verfügen hat. Ich darf dacan ers |

innern, daß die Rheinprovinz nur 109% der Provinzialabgaben | und Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) diesen

ausbringt und daß diese Summe noch viel höher scheint, als sie wirkli isl. In der NMheinprovinz dat man gar keine Kreiskommunalverwaltung, namentlih keine Kreiöwege, und das, was in den östlichen Provinzen an Wegelasten von dem Kreise getragen wird, wird îin der Rheinprovinz von der Provinz getragen. Also wenn man dies auf Verhältnisse des Ostens reduziert, dann ist die Provinzialabgade in der Rheinprovinz noch wesentlich niedriger als 10%. Ich nehme den Bezirköverband von Wiesbaden an. (r

bekommt eine Dotation von ca. 250 000,4 jährlich, und weun ich nicht |

irre, bringt er 59/4 an Umlage auf. Also da wird man doch nicht mit Fug behaupten können, daß die westlichen Provinzen denachtheiligt sind. Wir haden uns bemüht das ist der shwersie Theil der Aufgabe gewesen —, einen Modus zu finden, der allen Provinzen gerecht wird, der Prâgravation der östlichen Provinzen, die in dem alten Gesey don 1875 lag, Abhülfe zu schaffen geeignet wäre, und ih glaube, daß der

Modus, den wir gefunden haben, den Rüksihten der Billigkeit entspricht.

Ich schließe damit und möchte nur Herrn von Eynern bitten, die Hoffnung ein für allemal draußen zu lassen, daß wir zu einer neuen Dotation der Provinzen kommen werden.

Abg. von Zedliy und Neukirch (freikons.): Den Provinzen sollte bei der Untervertheilung die größte Fréiheit gelassen werden. In den Provinzen bestehen große Verschiedenheiten in Bezug auf die von ihnen zu tragenden Lasten. Die Naturalverpflegung u. \. w. ge- hört zur freiwilligen Liebesthätigkeit. / g :

Abg. Freiherr von Richthofen: In einem Pileren Stadium des Geseßes würde ih gegen eine en bloc-Annahme nichts einzu- wenden haben. Qu den leßten Worten des Vorredners möchte ih ein Fragezeichen machen. Es handelt si hier um Lasten, die eigentlich dem Staate obliegen. Die Herren aus Ostpreußen können mit der gonung dieses Gesetzes zufrieden sein. Breslau is aber bei der erans{lagung der kom- munalen Lasten \{lecht weggelommen. Die Verhältnisse in den \{lesishen Kreisen find überhaupt sehr verschieden. Es müßten die- jenigen Kreise besonders berücksichtigt werden, die früher beim Bau von A zurückgeseßt worden sind. Der Abg. von Eynern hat gemeint, daß der Westen bei diesem eseß zu kurz gekommen sei. Ich denke, der Osten hätte in allererster Linie berücksihtigt werden müssen. Abgesehen von dem Abg. von Eynern, ist von keiner Seite eine Differenz zwishen Osten und Westen hervorgehoben worden. Die

roße Mehrheit ist in dieser Sache cinig und hat provinzielle Ver- \Piedenheiten zurücktreten lassen. : |

Abg. Krawinkel (nl.): Jn Rheinland und Westfalen giebt es viele Kreise und Gemeinden, die außerordentlich belastet sind; darum kann auh ich nur sagen: Der Westen ist bei diesem Gese ziemlich {hlecht weggekommen. Jch habe darüber in der ersten Lesung Zahlen angeführt, die jeden Zweifel an der großen Belastung jener Kreise und Gemeinden {winden lassen.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Der Herr Vorredner muß .mih mißverstanden haben. Ich habe mit keinem Worte das Bedürfniß der Gemeinden für den Westen in Abrede gestellt. Jh habe mich nur gegen die Ausführungen des Herrn Abg. von Eynern gewandt, der behauptete, wir hätten den Westen benachtheiligt bei der ganzen Vorlage. Ich kenne die Verhältnisse des Westens ziemlih genau und erkenne mit dem Herren Vorredner durchaus an, daß es da eine Menge sehr überlasteter Gemeinden giebt ; namentli industrielle Gemeinden, Vorortgemeinden der großen Städte befinden sich in einer überaus bedrängten Lage. Deswegen habe ih mich auch in der Kommission dagegen gewandt, daß bei der Unter- vertheilung in allererster Linie nur die Kreise berücksichtigt und die Gemeinden ausges{lossen werden sollen.

Aber, meine Herren, die Belastung der Gemeinden ist doch nit das Entscheidende allein. Der ganze Geseßentwurf geht doch zunächst davon aus, den Provinzen neue Mittel zuzuweisen, und da habe ich mit Recht darauf hingewiesen, daß die westlihen Provinzen als solche doh viel leistungsfähiger find als die Provinzen des Ostens. Ich habe vorhin hon Daten gegeben, aus denen hervorgeht, daß die Provinzen des Westens viel weniger Provinzialsteuern aufbringen als die des Ostens. Js das der Fall und das hat der Abg. Krawinkel ausdrücklich anerkannt —, so find die Provinzen des Westens auch viel eher in der Lage, den überlasteten Kreisen und namentlih den Gemeinden zu helfen, als das im Osten der Fall ist. (Abg. Kráwinkel : Sehr richtig!)

Deshalb habe ih, glaube ih, mit meiner Behauvtung durchaus Recht, 'daß der Vorwurf des Herrn Abg. von Eynern, wir bätten den Westen ungerecht und ungleih behandelt, nicht zutreffend ist, während ih durchaus anerkenne, daß auch im Westen eine große Anzahl shwer- belasteter, ja überlasteter Kommunen vorhanden ist.

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Martens (nl.) und des Geheimen Öber-Regierungsraths Dr. Freund wird S 1 angenommen. :

Nach S 2 soll die Vertheilung der Renten auf die Pro- vinzialverbände erfolgen: zu einem Drittel nah dem um- gekehrten Verhältnisse der Staatseinkommensteuer, zu einem Drittel nah dem Prozentverhältnisse der Kommunalabgaben zur Staaiseinkommensteuer, zu einem Drittel nah der Zahl der Bevölkerung. Bei der Berehnung der Kommunalabgaben

| sollen die gesammten Volksschullasten außer Ansaß bleiben.

Die Bestimmung, daß alle 10 Jahre eine Revision der Vertheilung stattfinden soll, hat die Kommission gestrichen.

Abg. von Köller (kons., sehr {wer verständlih): Es bandelt fich hier um Geldausgaben, und wenn die aufgestellten Zahlen, nah

| denen das Geld vertheilt wird, fals sind, fo wird auch das Geld aus der Staatskasse und bringen die Beihilfen niht auf eigene |

Kosten auf. Der Staat würde also zweimal zablen, wenn er nun noch |

fals vertheilt. In Geldsachen hört aber die Gemütblichkeit auf, und deshalb können wir dem Geseßentwurf nicht in aller Gemüthsrube zustimmen. Die jegige Art der Vertheilung ist aber schon besser als die früheren Vorschläge des Ministers Herrfurth. Die Scbullasten find în den östlichen Provinzen auf dem Lande nicht kommunale Lasten, sondern Sozietätslasten: die Statistik der Schullaîten ist außerordentli \{chwierig, namentlih wegen der Unterscheidung zwischen fommunalen und Sozietätslasten und der Umrechnung von Natural- leistung in Geldleistung.

Gebeimer Ober-Regierungsratbh Dr. Freund Wir würden ein solches Gesey nicht auf diese Statistik stellen, wenn diese nicht ganz

| zuverlässig wäre. Die Statistik, die uns über die Volksschulen zur | Verfügung stebt, ist die beste, die wir überhaupt haben, sie ist mit op ruR K | außerordentlicher Sorgfalt und Mübe aufgestellt worden. Mängel, provinz eine neue Dotation von rund 700 000 4 jährlich bekommt. Ich glaube nicht, daß die Verhältnisse der Rheinprovinz, so sebr sie | mir out am PVerzen liegt, eine Veranlassung 1 dâtten, bier | otation einzutreten. Aber es wäre andererseits | unbillig, wenn man die öôstlihen Provinzen, bei denen die ¡wingendite | Veranlassung vorlag, berücktsichtigen wollte, die westlichen Provinzen |

die in jeder Statistik vorkommen, sind allerdings auch darin vor- handen, namentli bezüglich der Umrehnung von Naturalleistungen in Geldleistungen und der Unterscheidung zwischen Kommunallasten und Sozietätslaîten. |

Abg. GEblers (fr. Vagg.): Ih würde die Annabme des Geseues m bloc wünschen. Wenn die Kommissionsvorlage auch nicht tadellos ist, fo kann man do sagen, daß fie verbältnikmäßig gut ist. Sie

| ist von der Kommisfion einstimmig angenommen worden unter Zu- | stimmung der Minister. Selten is| im Ganzen das Haus so ecin-

müthig gewesen wie bei diesem Gesey. Ih beantrage, es on blioc anzunehmen.

Nachdem die Abgg. Freiherr von Zedliz und Neukirch

Antrag unterstügt haben, wird die Vorlage in der Kommissions fassung eu bloc angenommen. Z arauf wird die Berathung des Etats des Ministe- riums des Jnnern, und zwar die Debatte über das Kapitel der Polizeiverwaltung in Berlin und Umgebung und den Antrag des Abg. Broemel (fr. Vgg.) auf lebens längliche Anstellung der Schußleute, fortgesetzt.

(Séhluÿ in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage

zum Deuischen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

A 02.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. von Eynern (nl.) kommt auf die Generaldebatte zurü und bemerkt, daß ihm von den Hinterbliebenen des Herrn von Diest- Daber eine Erklärung des\elben mitgetheilt sei, nach der sih dessen Aeußerungen im Zirkus Busch nicht auf das gesammte Ministerium, sondern nur au zwei Minister bezogen hätten, und daß er nur gelegt

be: „Die Minister können uns sonst gewogen bleiben." An die bekannte Aeußerung des Göß von Berli ingen habe er (Diest-Daber) dabei niht gedaht. Der Redner bemerkt, er habe von dieser Er- flärung bisher feine Kenntniß gehabt ; er bedaure, daß er neulich in dieser Sache Ausdrücke O t habe, die er bei Kenntniß dieser Er- klärung nit gebraucht ätte.

Abg. Kreitling (fr. Volksp, {wer verständlih) bestreitet unver dem Abg. von Eynern, daß der Zuschuß Berlins zu den

osten der Polizei in Berlin zu gering sei, und bespricht sodann die

rage der Durchquerung der Ee Unter den Linden im Zuge der

anonier- und Neustädtischen Kirchstraße. Nun unterliege zwar die Anlage von Straßenbahnen in der Straße Unter den Linden der Ge- nehmigung der Krone, aber der Eisenbahn-Minister von Thielen habe diese auf eine Anfrage in bestimmte Aussicht gestellt; deshalb sei seitens der Stadt der Ankauf der elektrishen Bahn von Siemens u. Fra mati erfolgt. Als dann aber die VU erat der Straße Unter den Linden habe in Angriff genommen werden fo en, habe auf das Gesuch um endgültige Genehmigung der en von Berlin am 30. Juni v. J. mitgetheilt, daß der Eisenbahn-Minister dieselbe niht geben könne. Die Randbemerkung des Kaisers habe gelautet: „Nein, wird unterirdisch gemacht." Es gebe eine ganze Menge von Stadttheilen und Straßen, deren Verkehr viel stärker belastet sei als die Straße Unter den Linden. Der unterirdischen Anlage ständen große technis{he Schwierigkeiten, namentlih wegen des Kanalisationsrohres, entgegen ; aber wenn die unterirdishe Anlage so gemaht werden sollte, daf sie richtig funktioniere und keine Störungen vorkämen, fönnte die Stadt noch einmal 10—12 Millionen dafür ausgeben. Der Minister möge doch eine andere Entscheidung herbeizuführen suchen.

Geheimer Ober-Negierungsrath Dr. Mau ba ch reGtsertigtaegenliber dem Antrage Broemel das System der kündbaren Anste ung der Bene mit den Erfahrungen, welche die Verwaltung in dieser Beziehung gemacht habe, und widerspricht der Behauptung, daß von dem Kündigungsreht von der Verwaltung ein unangemessener Ge- brauh gemacht sei. Die Kündigung fei nur sehr selten und nur in folchen Fällen erfolgt, in denen au sonst das Disziplinarverfahren hâtte eintreten müssen. Die Gehaltsverhältnisse und der Wohnungs- geldzushuß der Berliner Schußleute seien richtig geregelt.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Nach den Ausführungen meines Herrn Koms- missars möchte ih Sie doch dringend bitten, den Antrag des Herrn Broemel abzulehnen. Es ist nothwendig, daß eine Einheit in dieser Beziehung bei den verschiedenen Schußmannschaften hier in und um Berlin gêëshaffen wird, und diese Einheit kann zweckmäßig zur Ab- wehr subversiver Bestrebungen in der Beamtenschaft nur dadur her- gestellt werden, daß die Disziplin aufrecht erhalten wird, welhe nur durh die obere Verwaltung richtig gehandhabt werden kann. Sie dürfen aber überzeugt sein, daß dabei das Polizei-Präsidium wie das Ministerium von dem Gedanken ausgeht und von dem Willen beseelt ist, tühtige Shußmänner im Dienst zu behalten und die Schutz- männer so zu stellen, daß sie auch in ihrem Dienst und in ibren Lebensstellungen zufrieden sind.

Ich möchte dann noch mit einigen Worten erwähnen, daß es mir sehr interessant gewesen ist, die Ausführungen des Herrn Vorredners über die Durchquerung der Linden anzuhören. Ich habe mit großer Befriedigung seinen Worten die vollständige Loyalität und die Aner- kennung entnommen, daß diese Frage der Allerböchsten Entschließung

__ bedarf. Wenn nun an mich die Anregung ergangen ist, hier einzu-

greifen, so hat \ich doch der Herr Vorredner ein klein wenig in der Adresse geirrt. Wie auch in seiner Nede selbst ausgeführt ist, ist es immer der Minister der öffentlichen Arbeiten gewesen, der diese Ver- handlungen geleitet hat. Es handelt si dabei um die Durchführung einer Kleinbahn das Kleinbahngesetß ist bekanntli anwendbar auch auf die Straßenbahnen von Berlin , und die Anlage und Durchführung dieser Bahnen unterliegt dem Ministerium der öôffent- lichen Arbeiten. Jh werde nicht verfehlen, die Bemerkungen, die bier gemacht sind, zur Kenntniß meines Herrn Kollegen zu bringen.

Abg. Dr. Krieger - Königsberg (fr. Volksp.) erkennt an, daß nah § 39 des Baufluchtliniengeseßzes die Krone die Durchquerung der Linden verweigern könne; die Ünterführung dieser Straße stoße aber auf tehnische Unmöglichkeiten.

Abg. Reichardt (ul.) spribt schG gegen die Durchquerung der Linden aus und meint, daß durch Umsteigen sowobl die Durchquerung als auh die Unterführung vermieden werden könne. Das Um- steigen wäre das fleinere Uebel und sei in vielen Städten üblich. Den Schwierigkeiten des Verkehrs in der Leipzigerstraße, auf dem Potsdamer Play u. #. w. könne nur begegnet werden dur den Bau von Hochbahnen und unterirdischen Babnen. In Berlin seien die Verbältnisse dadur so s{wierig geworden, daß durch die Haupt- straßen die elektrishen Bahnen führen, was in Paris nicht der Fall ei. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge müsse dur Polizeiverordnung geregelt werden, die elektrishen Bahnen sollten niht s{hneller fabren als ein im Trabe fabrendes Fuhrwerk.

Abg. Schmihz- Düsseldorf (Zentr.) bemerkt, daß die Straken- unfälle in Berlin im Vergleich mit denen in anderen Städten immer- bin nicht besonders groß seien. Was den Antrag Broemel betreffe, fo liege in Berlin gar kein Anlaß vor, von dem Svstem der Kün. digung abzugeben. Wenn der Minister in der Provinz die Kündigung einführen wolle, so sei do wobl zu boffen, daf in wohlerworbene Rechte nicht werde eingegriffen werden, sondern daß die Beamten, welche auf Lebenszeit angestellt seien, es au blieben.

Broemel (fr. Vgg.) erwidert auf die vorgestrigen Aus- führungen des Abg. von Staudy, dah er seine Bemerkungen nit auf die ganze Schußzmannschaft bezogen habe, sondern nur auf diejenigen Beamten, welche den Straßenverkehr zu regeln bâtten. Herr von Staudy habe über die Behandlung der Schutleute durch das Ram geklagt; aber das Publikum, das im Straßenverkebr die

cibilfe der Schugleute in Anspruch nehme, sei es nit, das e} gegen die Schußleute unangemessen benehme. Herr von Staudy kein Ret gehabt zu seinen Vorwürfen gegen ibn, denn der Minister Freiherr von Rheinbaben habe selbst im vorigen Jahre anerkannt, daß der Dienst der Schußleute auf der Straße noch nicht 0 funktioniere, wie er es wünsche. Sein Antrag verlange nit, daß Schumann ohne weiteres unkündbar angestellt werde, diese nstellung solle vielmehr erst nah angemessener Probedienstzcit erfolgen. Die lebenslängliche Anstellung würde die Qualität der Schutimann- saft nur heben können. Die Fürsorge der Regierung für ibre Be- amten könne si, abgésehen von den Gehbaltoverbältni en, au in der

Berlin, Sonnabend, den 1. März

QeGafung von Wohnungen zeigen. „Im aohnungbgeldzuschuß müsse den Wandlungen .in den Miethsverhältnissen in den eßten 30 Jahren Rechnung getragen werden.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Der Herr Abg. Broemel hat es so dargestellt, als ob ih vor- gestern die Meinung geäußert habe, daß wir bezüglih der Regolung des Straßenverkehrs in Berlin in einem geradezu idealen Zustande lebten. Jch rufe das ganze Haus zum Zeugen an, daß ih das keines- wegs geäußert habe, sondern daß ih ausdrücklich erklärt habe, daß die Regelung des Straßenverkehrs eine sehr wichtige, noch nicht gelöste Aufgabe der Polizei sei. JIch habe bemerkt, daß die Vorkehrungen, die im vorigen Jahre aus der Jnitiative meines Herrn Amtsvorgängers getroffen seien, fich bewährt haben, daß aber noch immer alle dabei betheiligten Behörden bemüht seien, einträhtig dahin zu wirken, daß der Verkehr in Berlin gefahrloser und bequemer gestaltet werde. (Sehr richtig !)

Ich will dem noch hinzufügen, was die Herren vielleicht interessiert, daß ih in diesem Sommer eine Abordnung von Berliner Polizeibeamten, und zwar nicht nur von höheren Polizeibeamten, nah London geshickt habe, die in London während einer Periode von 10 Tagen den kolossalen Verkehr in der Londoner City fahmännisch haben \tudieren müssen, daß dieselben daraufhin einen sehr interessanten Bericht über die Erfahrungen, die sie ihrerseits in London gemacht haben, erstattet und daran Borschläge geknüpft haben, in welcher Weise Theile der Londoner Anordnungen auf Berlin zu übertragen seien, und daß gegenwärtig gerade in dieser Beziehung praktische Versuche gemacht werden. Ich führe dies nur an, um Ihnen zu zeigen, daß wir nun nicht die Hände in den Hosen- taschen behalten (der Minister hat die Hand in der Hosentashe große Heiterkeit), daß wir vielmehr bestrebt find, dahin zu wirken, daß die thatsählich vorhandenen und allseitig anerkannten Uebelstände, soweit das in einer Großstadt wie Berlin überhaupt möglich ift mehr und mehr beseitigt werden. (Bravo! rechts.)

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Broemel und des Berichterstatters Abg. von Loebell wird der Antrag Broemel der Budgetkommission überwiesen und nah einer furzen Bemerkung des Abg. Kreitling über die Urlaubszeit der Shußmannschaft das Kapitel bewilligt.

Zu dem Kapitel der Polizeiverwaltung in den Provinzen liegt der Antrag der Abgg. Daub (nl.) und Dr. Friedberg (nl.) vor:

__ edie Regierung zu ersuchen, bei der Errichtung einer König- lichen Polizei - Direktion in den drei Städten Saarbrüdcke n, St. Johann und Malstatt-Burbach darauf Bedacht zu nehmen, daß den Stadtverwaltungen die Baupolizei, insbesondere die Straßenbaupolizei belassen werde*.

Berichterstatter Abg. von Loebell referiert über die Verband- lungen der Kommission über die Nothwendigkeit, in den drei Städten eine Königliche Polizeiverwaltung einzurihten. Den gestellten Antrag habe aber die Kommission abgelehnt.

_ Abg. Dasbach (Zentr.) is mit der Ueberweisung der Sicher- heitspolizei in den genannten drei Städten an die Königliche Ver- waltung einverstanden, will aber die Baupolizei bei den Stadt- verwaltungen belassen wissen.

o nos: Vopelius (freikons.) spricht si gleifalls für den Antrag aud aus.

r

Minister -des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Jch bedauere, dem Ansinnen des Hercn Vor- redners nit entsprehen zu können. Bei der ganzen Frage der Ein- rihtung einer Königlichen Polizei in den drei Saarstädten war von dem Grundsay auszugeben, daß keine dieser drei Städte für sich allein überhaupt berechtiat sei, eine staatlihe Verwaltung zu fordern, daß aber die drei Städte räumlich und örtlih so ineinander verwachsen sind, daß daraus ein großes Gemeinwesen entstanden ist, das einer gemeinsamen polizeilicen Ueberwachung bedürftig ist. Zu dieser gemeinsamen Polizei gehört nun aber ausdrücklih nit nur die ge- wöhnliche Sicherheitspolizei, sondern die Polizei auf allen Gebieten.

Es ist die Negel, daß gewisse fernliegende Zweige der Polizei, wie die |

landwirthshaftlihe Polizei auf den Feldern und in den Wäldern, den Kommunen überlassen werden, daß aber alles, was das Kon- glomerat der zusammengewahsenen Wohnungen betrifft, auch einheitlich geregelt wird.

Ich erkenne an und weiß, daß in einzelnen Städten gerade auf dem Gebiete der Baupolizei, sei es die gesammte Baupolizei, sei es der Hocbhau, den Städten überlassen ist. Ja, meine Herren, in diesen großen Städten, die hier namentlich genannt sind, liegen die Ver- bâltnifse aber ganz anders. Da bandelt es ih um Gemeinwesen von großer Bedeutung. Hier aber würden wir innerbalb des gesammten Polizeigebietes der drei Saarstädte wiederum drei verschiedene Bau- inspektionen hafen. (Sehr richtig! rechts.) Und diese drei ver- schiedenen Bauinspektionen sind, wie ter Herr Dasbach ausgeführt hat, in den meisten Fällen gebunden an die Genehmigung des Land- raths, also gerade desjenigen, der bier au die Polizeidirektion dem- nächst wahrzunehmen hat; Sie würden also an Stelle einer Er- leichterung des Geschäftäganges eiue Erschwerung desselben verursachen.

Ferner, meine Herren, daß ein Königlicher Bau- Inspektor, der nah Saarbrücken berufen ist, nicht im stande sein soll, die ver- schiedenen Interessen dieser drei Städte zu unterscheiden und in seinem Gutachten einem jeden Interesse gerecht zu werden, diese Bebauptung muß ih als vollständig unbegründet erachten. Dieser Unterschied der Interessen, welcher in diesen drei Städten bestebt, erxistiert geradeso in jedem größeren Gemeinwesen. Ih will garniht einmal von Berlin sprechen; dasselbe ist der Fall in Hannover. in Aachen, in Cöln, in Koblenz und in jeder Stadt; in der Peripderie liegen andere bauliche Bedürfnisse vor als in dem Zentrum des großen Gemein- wesens, also im Innern der Stadt.

Pier in Saarbrüdcken liegt nun aber do, wie Sie Alle wissen. die Gefahr sehr nahe, die uns in der Petition des einen Saardrüecker

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Bürgers geschildert worden ist, und ih möchte darauf zufmeram

1902.

und garniht \ich sheuten, mit ihrer Meinung herauszukommen —: daß die einzige Aeußerung aus der Bürgerschaft, die hier zum Vor- schein gekommen ist, die Bitte ist, diesen Antrag abzulehnen. (Sehr richtig! Heiterkeit.)

Ich begreife ja nun sehr wohl, daß die Herren Bürgermeister, die jegt durch die Einrichtung der Königlichen Polizeidirektion eine gewifse Macht, gewisse Rechte, gewisse Befugnisse, die ihnen bis dahin oblagen, auf einen anderen übergehen sehen, bestrebt sind, zu retten, was zu retten ist für ihre Machtstellung.

Ih meine, darauf kommt es hier aber niht an, sondern darauf, wie den Interessen der Bürgerschaft am meisten entsprohen wird. Diese Interessen liegen, glaube ih, besser in dec Hand eines einzigen Baubeamten, eines einzigen darüber entsheidenden Poli zei-Präsidenten oder Polizei-Direktors, als in der Hand von drei verschiedenen, aus der Wahl mit nachfolgender Bestätigung hervorgegangenen Bürgermeistern und deren voraussichtlich wegen der Kostenfrage sehr untergeordneten baulichen Hilfsarbeitern ; die liegen besser in der Hand des staatlichen Beamten als in den Händen dieser, die doch immer, namentlich furz vor dem Ablauf der Wahlperiode leider, wir sind Alle Menschen auf ihre Wähler Rücksicht zu nehmen haben (sehr richtig! rets), während gerade hier durch die Einseßung der Königlichen Behörde gewährleistet wird, daß überall nah Recht und Gerechtigkeit oÿne Ansehen der Person verfahren wird. Ih möchte Sie deshalb bitten, diesen Antrag abzulehnen. (Bravo ! rechts.)

Regierungsrath Dr. Münchgesang führt als Vertreter des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten aus, daß die Baupolizei, Wohnungspolizei, Verkehrspolizei, Schuß der Bauhandwerker 2c. so

ineinander greifende Gebiete seien, daß die Verwaltung in einer Hand liegen müsse.

Nachdem Abg. Daub seinen Antrag vertreten hat, erflärt fich auch Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch für denselben ; nicht nur in größeren, sondern auch in kleineren Städten seien mit der kom- munalen Bauverwaltung gute Erfahrungen gemacht worden.

Abg. Macco (nl.) führt Klage über zu strenge Durchführun der Baupolizeiverordnungen auf dem Lande. Es müsse den Bedürf- nissen des Landes Rechnung getragen werden, und es dürften nit bei jedem Stallbau oder bei Reparaturen die strengsten Ansprüche von der Baupolizei gestellt werden.

Abg. von Arnim (kons.) meint, daß ein Beweis für die Noth- wendigkeit der Ueberlassung der Baupolizei an die drei Städte von den bisherigen Rednern nit erbracht sei. Die drei Städte würden sih noch weiter so entwickeln, daß eine einheitliche Verwaltung nur noch dringender werde.

Der Antrag Daub wird gegen die Stimmen der Kon- jervativen angenommen.

Bei den Besoldungen der Meldeamts-Bureau-Assistenten

weist

Abg. K op\ch (fr. Volksp.) darauf bin, daß im Jahre 1900 eine auffallend fpäte Cinberufung dieser Beamten stattgefunden habe. Beamten hätten deshalb ihre Wohnungen nicht rechtzeitig fündi fönnen und eine Zeitlang zwei Wirthschaften fübren müssen. Di Einberufung müsse den Beamten möglist frühzeitig mitgetheilt werden, damit fie sih vorbereiten fönnten.

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei dem Kapitel der Polizei-Distriktskommissare in der Provinz Posen tritt

Abg. Baensh-Sch{midtlein (fr. kons.) dafür ei , daß diesen Beamten volle Diensftaufwandsentshädigung gewährt werde. Auch in Bezug auf den Wobhnungsgeldzushuß müßten fie beffer geftellt werden. Nur die tüchtigften Beamten dürften als Distriktskommifssare an- gestellt werden; der Kampf für das Deutshthum in der Ostmark verlange, daß deren soziale Stellung gehoben werde, damit fie dauernd in ibrem {weren Dienst erhalten werden könnten. Schließlich wünscht der Redner, daß für „Distriktskommifsarius* ein furzer

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

_

Meine Herren, die Kategorie der Polizei-Distriktskommissare in der Provinz Posen ift eine sehr witige in dem Beamtenorganismus dieser Provinz. Ich erkenne gern an, daß Stellung vielerlei Beschwerden und Unannebmlichkeiten mit f und daß die Besoldung, die dafür gewährt wird, nur eine ist, namentli mit Rücksicht auf die Lebenshaltung, welde cine Anzabl dieser Beamten, gewissermaßen dur die Verbältnifse zezwungen, inne zu balten baben. Wenn ih troßdem bier das Wo um etwaigen durch die Rede des Herrn Vorrdner® in der Provinz dervorgerufenen zu starken Anforderungen und Hofsaungen dieser Beamten entgegen- zutreten, so geshieht das niht aus einem Mifnvollen, sondern gerade umgekehrt, um niht cine EnttäusGung hervorzurufen.

Die Königliche Regierung hat erst vor wenigen Jahren den Rang dieser Beamten erhöht; sie hat erst vor zwei Jahren die Bureau» kostenaversen derselben wesentlich erböbt, sie bat erst im vorigen Iahre begonnen, einen erheblichen Kredit einzusezen, um denjenigen Beamten, welche gute Wohnungen in ihren Standorten nicht bekommen können, solhe Wohnungen zu verschaffen.

Jett mit einer neuen Rangerhöhung vorzugehen, is bedenklich und \{wierig. Es muß doch immer daran festgehalten werden, daß diese Beamten unter dem Landrath stehen und nur Hilfsbeamte des Landraths sein sollen.

Eine nochmalige Erhöhung des Bureaukostenfonds eracbtet die Regierung in diesem Augenblick nit für nothwendig. Es kann ja sein, daß bei der Vertheilung desselben Uebelstände vorkommen, daß da der eine Beamte, der sehr viel zu thun hat, verbältnißmäßig weniger bekommt als sein Kollege, dessen Geschäfte nicht fo umfang- rei sind. Eben um das auszugleichen, dient aber auch der Fonds on 30 000 4, den die Regierung von der Vertheilung zunächst aus- ließt, der aber niht gespart wird, sondern immer diesen Beamten und gerade denen, welche besondere Ausgaben im Dienst gehabt haben, zu gute kommt.

Es ift dann ferner zu beahten, daß unter den Beamten der

| Polizei keine Klasse mehr und wirksamer mit Unterstüßungen bedatht | wird als wie die Distriktskommissare. Nicht nur die 2400 4, welhe

| dier im Tit. 3 stehen, werden dazu verwendet, sondern au aus dem machen es ist hier von den beiden Vorrednern das Lob dieser |

Bürger gesungen, daß dieselben garnicht auf den Kovf gefallen wären i

allgemeinen Fonds „außerordentliche Remuneration für Polizeibeamte“ Kap. ®% Tit. 6d, der 45000 M beträgt, ist allein für die Polizei