1902 / 54 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Fichen. Nun kann ich mir sehr wohl denken, daß die Nieverungs- distrikte unter allen mögliGen ŒSlufluüssen, namentlich untec dem Gin- Muß bes Drängewassers und Grundwassers, das vielfach bei der Grund- steuerverantagung nit genligend berüdsichtigt worden ist, jeyt niedrigere Erträge haben, als bei der Veranlagung angenommen ist, und daß umgekehrt die Höhendbistrikte infolge steigender Kultur und steigender Bearbeitung jeyt besser rentieren als vamals. Also solche Verschiebungen*mögen vorgekommen sein. Nun giebt es für die Lanbd- wirth\haftskammer nur die Möglichkeit, 49/9 und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde 1 9% ves Grundsteuerretnertrags seitens der Landwirthschaftskammer auszuschreiben, und es wlirde zu erwägen sein, ob bie Landwinlhschäftökgmmern nit das Net zu bekommen hätten, anstatt dieses speisen Ausshreibungömaßslabs auß noch andere Maßstäbe für die Ausschreibung zu wählen

Meine Herren, nun darf ich mih zu den Ausführungen ves Herrn Freiherrn von Zebli wenden, mit denen ih mich ja {on bei der ersten Diskussion des Etats habe beschäftigen dürfen. Herr Freli- herr von Zedliß hat den Wunsch ausgesprochen, daß dex § 18 des (nkommensteuergesetzes, der elne gewlsse Ermäßigung vorsieht für eine Anzahl von Kludern, ausgeslaltet werben möchte. Ih habe meélinerseits mich diesen Gedanken prinzipiell vburaus nicht abgeneigt gezeigt, was ich hiex heute von neuem erkläre. Es ist von gewissem Fnteresse, zu sehen, wie dexr § 18 des Elukommensteuergeseßes und der § 19, der now darüber hinausgeht, in dex Praxis gewirkt hat. Jh werde mir etnige Daten aus dex Uebersicht über die (Ergebnisse dex Einkommensteuërveräanlagung für 1901 mitzutheilen. Nah §18 muß die Kuderzahl berücksihtigt werden bei Zensiten mit niht mehx als 3000 K Einkommen. Solcher Zensiten waren ¡01 000 mit vorhanden, und

erlauben

3210 000 A CGinktommensteuer nd 269 000 volltTommen vo

davon u dexr Einkommensteuer freigeslellt worden, und 835 000 baben elne Ermäßigung in Allo 1110 000 ensitei

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daß wix die Stéuer zwar auf der. einen «Seite ermäßigten, auf der anderen Seite aber fein Entgelt befämen; - dann säßen wir - mit einem Ausfall: von zehn Millionea da und wüßten nicht, wo wir den decken sollten.

Also ih bin mit dem Herrn Abg. von Zedliy in seinem Grund- gedanken durhaus einverstanden, aber trage einstweilen Bedenken, mit ihm den “gegenwärtigen Véoment für geeignet zu halten, an eine Mevision des Geseges von 1891 zu gehen.

Es ist hier in diesem Hause und mit Recht so oft über den allzu {nellen Gang der Geseßgebungsmaschine geklagt worden, daß man, melne ih, an so grundlegende Geseße wie das von 1891 nur mit Reformvorsclägen herantreten sollte, wenn eine ausreichende #Frist verstrichen ist und die Neformbedürftigkeit nah allen Richtungen hin genügend fklargestellt ist. Jch lehne nicht grundsäßglich ab, dem Gedanken näher zu treten, aber ih habe mih für verpflichtet gehalten, meine momentanen Bedenken gegen die Vorschläge des Herrn Abg. von Zedliß zu äußern. Im übrigen bin ih mit seinen Gedanken durchaus einverstanden, daß wir die gesunden Bahnen der preußischen ¡Finanzpolitik innehalten wollen, ausgleihende Gerechtigkeit nah allen Seiten zu üben, die Minderbemittelten zu entlasten und die Lasten von denen tragen zu lassen, die dazu im stande sind und die Pflicht haben nach unseren öffeutlißen Verhältnissen. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Kirsch (Zentr) erörtert die Besteuerung der Grundslücke nach dem gemeinen Werth und die Schwierigkeiten der Schäßung. Jn einem Fall, führt ex aus, wurde für cin Grundstück bei der Ver- anlagung zur Grundsteuer ein Werth von 5500 4, bei der Veranlagung zur Ergänzungssteuex ein solcher von 65 000 46 und bei der Erhebung der C rb\chafts\teuer ein Werth von 80000 angenommen. In den kleineren (Gemeinden mögen die Personalsteuern wieder stärker herangezogen werden, aber in den großen Städten, deren Steuerbedarf sehr stark ge- stiegen ist, werden au die Nealsteueru entsprehend berangezogen. Das Thema des Abg. vou Zedlitz zu behandeln, ist verfrüht, man weiß ja noch) nit, wie beim Zolltarif der Hase läuft, und wie die Handels- verträge aussehen werden. Die Zeit zu einer Revision der Steuer- gesetze ist noG uicht da. Die Gebäudelasten, Gewerbelasten und Beng- vaulasten müßten bei dex Einkommensteuer abzugsfähig sein; § 9 des Zintommensteuergeselßes müßte dahin geändert werden, auch noch vor einer allgemeinen Revision der Steuergesebße

Abg. von Eyneérn (ul.): Abg. von Zedliß hat die Zolfrage vor dieses Haus gebracht. Es scheint System darin zu liegen, durch die Einzellandtage einen Druck auszuüben, um die Negierungen zu einer Aeuderung der Zolltarifvorlage zu | Derr von Zedliß möchte die Besteuerung der Höchstbesteuerten von 4 auf 6 9/9 erhöhen. Vann follte man do lieber dem Hund den Schwanz auf einmal ab b d bestimmen: wer mehr als N Einkommen hat, hat alles darüber hinaus dem Staat zu geben, d Wu der sozialistische

nad diesem Geheimrathsrezept i leichterung der Kommunallasten würde jüddeul]chen Städte baben kolossale Einnahme

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nicht genommen wird. Einmal ist die Annahme unrichtig, daß dur diese kommunale Mahl- und Schlachtfteuer das Mehl und Fleisch vertheuert wird das- hängt von anderen Faktoren, von Angebot und Nachfrage ab —, und thatsählich find in Städten mit Oktroi die Preise dieselben wie in Städten ohne Oktroi. Vor allem aber, wenn wir die Mahl- und Schlachtsteuer aufheben, so wird wabr- \cheinlich: den Nußen nicht der Konsument haben, .fondern der Bäer und- Schlächter s\teckt ihn in die Tasche; der Konsument hat nichts davon. Die weitere Folge wäre, daß die direkten Kommunal. abgaben noch erhöht werden müssen, und da diese \{Gon sehr angespannt sind, würden die Gemeinden sich genöthigt sehen, auch gerade die kleinen Einkommen unter 900 Æ heranzuziehen. Man würde das nicht erreichen, was man erreidhen will, den kleinen Mann zu entlasten, im Gegentheil, man würde ihn wahrscheinlich noch belasten, indem er zu den direkten Gemeindeabgaben herangezogen wird,

Meine Herren, dann hat der Herr Abg von Eynern wieder in übliher Weise eine große Anzahl von Steuerbeshwerden vorgetragen. Er hat sihch im Laufe der Jahre zum Spezialisten im Bouguetbinden von Steuerblüthen entwidckelt. Er hat uns auch in diesem Jahre wieder einen folhen Strauß überreiht. JIch glaube, wenn man ge- nauer nachsieht, so wird fih herausstellen, daß einige dieser Blüthen Strohblumen oder wenigstens stark gefärbt find. Ih glaube, es wäre räthlicher gewesen, wenn der Herr Abg. von Eynern die Güte gehabt hätte, mir die Fälle einige Wochen vorher mitzutheilen, dann würde ih in der Lage gewesen sein, den Sachverhalt zu prüfen und ihm Auskunft zu geben. Ich weiß nicht, welhem Zweck es dienen soll, wenn hier Angaben ge- macht werden, über die ih naturgemäß nachher keine Auskunft geben kann. Ich glaube, es wäre für das Haus und das Land räthlicher, wenn mir die Sachen fo frühzeitig mitgetheilt wlirden, daß ich in der Lage bin, eine Auskunft zu geben. Sind die Beschwerden richtig, fo können Sie gewiß fein, daß der Finanz-Minister in erster Linie auf ihre Abstellung dringen wird, während es andererseits im Interesse des

Hauses liegt, daß die Klarstellung vorher herbeigeführt ist. Wo uns wird, wo in ungebühr

dur die: Presse ein Fall bekannt licher Weise in die Verhältnisse der Steuerpflichtigen eingegriffen wird, ist Nemedur geschaffen worden. Noch vor iniger Zeit ging uns durch die Presse die Nachricht zu, daß bei den Steuer [isten ein Bürgermeister in der Rheinprovinz alle möglihen Details von den Steuerpflichtigen gefordert hätte, die sie zu geben gar nicht verpflichtet find. Unter Androhung von Bestrafung wurde nicht nur 1efordert Angabe der Anzahl der Perfonen, fondern auch die An- zabe der Konfession (hört! bört!), es wurden die Angabe der Viebzahl nd dergleichen Dinge verlangt. Ich habe sofort Veranlassung inmen, an alle Veranlagungskommifsare

zu reffribieren, daß sie ih ließen und Wandel \{aften zefehlt war. Ich würde alfo 1 Herrn Abg. von Eynée

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y i s ihrem Bezirke vorlegen funstig tolhe Falle vorher mitzutheilen,

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in Abrede stellen und meine Beam r

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Das Ganze ist ein Manöver einer Berliner Firma; der gute Landwirth, der das liest, denkt womöglich, das ist die Landwirth- shaftskammér, eilt dahin und läßt fich einen falschen Nath ertheilen. Ich habe naturgemäß Veranlassung genommen, die Behörden anzu- weisen, daß sie diesem Vorgehen entgegentreten und namentlich dem vorbeugen, daß die Gemeindevorsteher lhre Mitwirkung einem der- artigen Unternehmen noch ferner leihen.

Dann is Herr von Eynern auf verschiedene einzelne Fälle ge- fommen. Ich kann auf die meisten nicht antworten, weil sie mir nicht bekannt sind; aber wie vorsichtig man mit derartigen Daten fein muß, beweist der eine Fall, den er anführte. Er hat genannt eine Zeitungsnotiz, wonach am 20. Januar in Berlin die Steuererklärungen eingegangen und bereits am 21. Januar 2000 Beanstandungen er- folgt und durch die Boten herumgetragen seien, daß die Boten \chließ- sih außer stande géroesen wären, thre Aufgabe zu erfüllen. Nun, meine Herren, so schnell reiten zwar die Todten, aber niht die Boten. Wenn wir erst am 20. Januar selbst die Deklarationen bekommen haben, ift es unmöglich, daß am 21. bereits 2000 Beanstandungen er- gangen find. Néberdies werden diese Beanstandungen in Berlin oberhaupt nicht durch Boten, sondern kurch die Post zugestellt. Also ih glaube, bei näherem Zusehen hätte Herr von Eynern ih davon überzeugen fönnen, daß diese ganze Zeitungsnotiz unbegründet ge- wesen ift.

Er hat dann darauf hingerotesen, daß ein früheres fon- servatives Mitglied fich über einen Steuer-Sekretär beschwert hat, und selber gesagt, daß ein Steuer - Sekretär an ihn die dummsten Fragen gestellt hat. Meine Herren, ich muß doch einen Beamten von mir in Schuh nehmen, solange ih nicht weiß, ob in der That eine solche Ungebühr von ihm verübt worden ist. Herr von Eynern hat ferner die Berechtigung des Steuer-Sekretärs zu derartigen ¡5ragen in Zweifel gestellt, ein Zweifel, der meines Erachtens vollkommen unbegrlindet it. Wenn Herr von Eynern auf die Polizei-Direktion gebeten roird, um Auskunft zu geben, wirv er, glaube ih, nicht verlangen können, daß der Chef selber die Anfrage an ihn richtet, sonvern er wird sich bequemen müssen, einem Sekretär die Auskunft zu geben. Ih wlißte auch niht, wie ‘die Veranlagungskommissare noch ihrer Pflicht ge- nigen wollten, wenn sie alle Vernehmungen selbs vornähmen: dazu ist ihnen eben der Steuer-Sekretär beigegeben.

Herr von Eynern ist dann auf den Agiogewinn bei Emissionen yon Aktien gekommen, und da kann ich ihm nachfühlen, daß der gegen- wärtige Nechtszustand oder vielmehr die gegenwärtige Nechtsunsicherheit in der That einer Abhilfe bedarf. Die Sache steht nun so, daß das Plenum des Oberverwaltungsgerihts wegen der Disparität seiner Ent- scheidungen gegenüber denen des Reichsgerihts abermals in cine Be- {lußfa}ung der Sache eintreten wird. Es findet also eine Beschluß fassung des Plenums des Oberverwaltungsgerichts statt, und es wird abzuwarten sein, ob eine Harmonie zwischen dem Oberverwaltungs- geriht und dem Neichsgericht eintritt. Sollte das nicht der Fall sein, so erkenne ich mit Herrn von Eynern an, daß eine geseßlihe Negelung dieser Frage erwlinsht wäre.

Ich möchte meine Ausführungen noch durch einige Worte er gänzen, und zwar noch auf den Fall kommen, der anscheinend pièc de rósístanco in den Ausführungen des Herrn den Fall mit dem Bochumer Wirth Ih gebe vollflommen ju, daß die Nükfrage anscheinend etwas weitgehent ir, aber Gynern hat das auch vorgelesen 8 land darin diese Angaben machen, sofern er dazu in der Lage sei, 1 würde der Veranlagungslommissar \sih damit begnügt betreffende Wirth erklärt hätte: ich bin nit in gaben zu mahen. Ih wiederhole, daß die Nothroent olche speziellen Ermittelungen zu beantragen, Dberverwaltungösgerihts beruht, auf dem Verbote Ginfommen zu s{ätzen , Material zu verschaffen.

Dann hat Herr von Eynern gesag Steuerpflichtigen bestände darin, daf Stufen in die Höhe gesetzt wird hat nit bloß diesen Erfolg, sondern | dabin geführt, daß Zweifelsfälle wischen fommission aufgeklärt wurden, und esehen baben, daß: ihre Deklaration r

Herr von Evnern ist dann {li vorliegende vergleichende Uebersicht jon 1900 und 1901 gekommen und ha zinge ja bervor, daß bei ) Millionen Mark ind er hat seinerseits dieser zusgedrückt bat, cinen erbebl Herren, ih bin doch ganz anderer daß 537 000 Dellarationen abgegeben Beanfiandung bezw. eine Verständ also in 24,8, also nabezu 2590 fich später 108 000 als begründet derjenigen Beanslandungen, die von vorden sind, sind als begründet anerkannt wor durch diese Verständigungen bezw. Beansta 22 Millionen Mark Einkommen ermit! tandung nicht erfolgt, so würden die Zeusiten voU lommens nicht versieuert haden, und, wic hervorgehoben hat, ist ein Medrbetrag v m Steyern erzielt werden. Jch vermag das hen, und vor allem. aud wen dicicr verfahren sein würde, lo wüten dalt

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Fand zwurückommen, der vou allen Seiten if. nâmliG wu einer laren Veranlagung der Arzt, dessen Einkommen klar zua herangezogen wird, während derieuig idilicdem Einkommen lauge nichi

vird Jd verkenne ha garaidhi Kommissar ciumal sfalih vertähu Dun. daß Kommissare dicalcits

n owedl vou dem Gerra M ici wie d idm meines gera calivred nals, daß wi dringende Licraulalin igenen Standpauali aus allca Milidra 5 muß es noob ciamal aulipreddeu id 537 000 Tellaralioacu Ul «a da da cine Anzabl voa Frdigrif

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griffe wirklih so s{chwerwiegend, um gegén das ganze Prinzip die er- heblihen Vorwürfe zu richten, die Herr von Eynern dagegen gerichtet hat? Jch erkläre nochmals, daß wir nah wie vor bemlht sein werden, allen Auswoüchsen entgegenzutreten, allen unbereHtigten Eingriffen in die Privatverhältnisse in den Weg zu treten; aber wir dürfen nicht die Händ dazu bieten, in das alte laxe und den wirklihen Einkommens- verhältnifsen niht entsprehende Verfahren zurückzukehren.

_ Abg. von Arnim (kons.): Es war wohl niht ganz richtig, die Zollfrage hier hineinzuziehen. Eine Skteuererleihterung wegen der Zollerhöhung wäre zunächst eine Angelegenheit der Reichsfinanzreform. Man sollte si freuen, daß es avch grohe ŒEinfomrnen im Lande giebt, und sich nicht bemühen, sie möglichst balb zu beseitigen. Die Zahl der gerechtfertigten Beanstandungen hat sich erhöht, in Berlin hat die festgesetzte Strafe allein 256 123 #. betragen, wovon 234 000 M aán- standslos gezahlt worden sind. Zur Wahrung des Zwecks der Dekla- ration sind die Beanstandungen erforderlich. Man muß allerdings damit rechnen, daß ein Beamter einmal eine Ungeschicklichkeit, ja sogar eine Dummheit begehen kann. Die einzelnen Fälle des Heren von Eynern mögen ja vorgekommen sein, aber im allgemeinen wird das Gesey nah seinen Grundgedanken ausgeführt. Die Heranziehung der Amortisationsrenten ist aber tine haarsträubende Ungerechtigkeit; die “Se Ctot derselben is eine durchaus gerechte Forverung. Das Einfommensteuergesez hat rihtige Grundlagen; es lommen zwar zweifellos bei der Ausführung Unrichtigkeiten vor, aber die Regierung wirv sicherlich bemüht sein, fie zu beseitigen. Z

Abg. Dr. Boettinger (nl.) bringt einen Fall angeblich un- gerechter Beanstandungen der Abschreibungen einer Aktiengesellschaft ¡ur Sprache.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Was den speziellen Fall anbetrifft, so ift er uns so berichtet worden, wie ih ihn dargestellt habe. Wir werden aber naturgemäß eine nochmalige Prüfung vornehmen, wie vie Sache liegt

Im übrigen kann ih meine Ausführungen nur vahin aufrechf er- halten, daß ich es mir versagen muß und es als nicht innerhalb meiner Zuständigkeit liegend betrachte, in die Prüfung des einzelnen Falles einzutreten. Andererseits habe ih keine Bedenken, die Grund- sätze, die ih hier ausgesprochen hobe hinsichtlichß ver Abschreibungen, zur allgemeinen Kenntniß dexr VBeranlagungsbehörben burch Zirkular- verfügung zu bringen. (Bravo!) Ich muß festhalten, daf außerordentlihe Abschreibungen, die über das Maß des Gemeingewöhn- lihen hinausgehen, in ter That als Bildung eines Reservefonds an- zusehen find und deshalb der unterliegen Jch andererseits an, daß man über die Grenzen zweifelhaft man bei solhen Unternehmungen, die in plögliher Umwälzungen und damit großer Risiken unterworfen fint naturgemäß die Abschreibungen in höherem Maße zulassen kann soll, als bei Unternehmungen, bei denen dieses bes nit zutrifft. Ich bin bereit, in diesem Sinne die Veranlagungskommissionen zu erlaîfen

Abg. Schmit - Düsseldorf (Zentr vershuldeten Grundbesitzes bei der Kommunalbesteuerung sei allerdings Vielleicht ließe \sich ein Ausweg Erhebung der Ergänzungssteuer auf fommunale Zuschläge zur Ergänzungsfster fähige Schultern treffen.

Abga. Ehlers (fr Aufgabe es sei, die von Gerechtigkeit auf dem

Auf dem

Daran

Zteuer erfenne éin fann, baf

besonderem Maße der Gefahr

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Baa.) Herrn ebiete

Fomveniat

Sohipte

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Herrenhause is der na stehende Entwurf eines Geseßzes, betreffend die Vorausleistungen zum Wege- bau, nebst Begründung zugegangen :

S 1.

Wird éin öffentlicher Weg infolge der Anlegung von Fabriken, Bergwerken, Steinbrüchen, Ziegeleien oder ähnlichen Unternehmungen vorübergehend, oder durch bvecen Betrieb dauernd, in erheblichem Maße abgenußt, so kann auf Antrag derjenigen, deren Unterhaltungslaft dadur vermehrt wird, dem Unternehmer nach Verhältniß dieser Mehrbelastung, wenn und insoweit sie niht durch die Erhebung von Chaussee, Wege-, Pflaster- oder Brückengeld gedeckt wird, ein an- gémessener Beiträg zu der Unterhaltung ves betreffenden Weges auf- erlegt werden.

S 2;

Insoweit ein engerer oder weiterer Kommunalverband die geseglidh einem andern Kommunalverbande obliegende Unterhaltung von We anszuführen hat, is er zur Stellung von Anträgen gemäß § 1 selbst- ständig berechtigt. i

C3,

Der Staat ist zur Stellung derartiger Anträge nicht befugt.

Verträge, welhe vom Staat mit Kommunalverbänden behufs dauernder Uebertragung staatlicher Verpflichtungen zur Unterhaltung von Wegen und Brücken abgeschlossen sind oder abgeschlofsen werden, begründen in allen Fällen an Stelle der bisherigen staatlichen Ver pflihtungen entsprehenve öffentlihrechtliche Verpflichtungen der über- nehmenden Kommunalverbänkde.

Zugleih mit der Unterhaltungsyfliht geht das Grundeigenthum an den Wegen und Brücken auf den Kommunalyerband über.

s 4. Bei dauernder Abnutzung eines Weges kann für die Vorzxus- e

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leistung ein Beitrag oder ein Beitragsverhältniß mit ver Maßgabe festgeseßt werden, daß die Festsetzung fo lange gilt, bis der Beitrag oder das Beitragsverhältniß im Wege götlicher Voreinbarung oder anderroeiter Festseßung geändert ift _ Mangels gútlicher Vereinbarung steht vie Klage auf anderweite Festseßung des Beitrags oder Beitragsverhältnisses beiden Theilen zu. Sie kann nur auf die Behauptung gestützt that- fächlihen Voraussetzungen, von welchen bei Festsezung des Beitrags oder des Beitragsverhältnisses ausgegangen ift, eine E

Aenderung erfahren

werben, dal De

C L naben

Die zuständigen Beßs zon Vorausleistungen, zesetten Beitrages oder freiem billigen Ermeffen

Neher bio Inträae heidet in Ermangeluna auP?

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