1902 / 56 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Zulage gegeben werden jollle, das son cine Ausgabe von mehr als 13 Millionen bedeuten würde. Welche Aufwendungen von seiten des Staates wie der Gemeinden in den leßten Jahren zur Befferung des Volks\{ullehrwesens, insbesondere der Bezüge der Volkss{ullehrer gemaht worden sind, bitte id, aus einer kurzen Zu- sammenstellung entnehmen zu wollen.

Im Jahre 1886 betrugen die perfönlihen Bezüge der Volks- shullehrer, einshließlich der Aufwendungen für das Nuhegehalt sowie der Wittwens und Waisengelder, in runder Summe 88x Millionen Mark; im Jahre 1891 110260000 Æ; im Sabhre 1896 rund 134 Millionen, und sie find im Jahre 1899 auf 165 Millionen ge- stiegen.

Wenn man diese Summen mit einander vergleicht, so ist damit der Beweis geliefert, daß in der kurzen Zeit von 13 Jahren die Steigerung der Ausgaben für die Volksschullehrer rund 87 °% beträgt. Halten wir das mit der gegenwärtigen wirths{aftlichen Gesammtlage des Staats zusammen, so werden Sie mir zugestehen müssen, daß der augenblickliche Zeitpunkt gerade für die volle Berücksichtigung des Antrags Kopsh als cin geeigneter nicht bezeihnet werden kann. Es wird sich indessen die Unterrichtsverwaltung nit davon abhalten lassen, in die sorgfältigste Prüfung der Frage einzutreten, welche Härten in den einzelnen Landestheilen zu be- seitigen sind. Ich gebe dem Herrn Antragsteller darin voll- ständig recht, daß, wenn in einzelnen Orten und Gegenden das un- abweislihe Bedürfniß einer Erhöhung der Lehrerbezüge nachgewiesen ist und diesem Bedürfnisse nit in irgend einer Weise Nechnung ge- tragen wird, namentli bei dem gegenwärtigen Lehrermangel erheb- liche Uebelstände sich herausstellen können. Zu erwägen, wie diesem vorgebeugt werden fann, wird Aufgabe der Unterrichtsverwaltung sein; es stehen ihr noch wenn au niht erheblihe Mittel zur Ver- fügung, mit denen eine gewisse justitig distributiva, eine aus- gleihende Gerechtigkeit, geübt werden kann.

Ich bitte, aus meinen Erklärungen im übrigen nit etwa den Schluß ziehen zu wollen, als ob es von der Unterrichtsverwaltung, und insbesondere mir, als dem persönlichen Leiter derselben, an dem genügenden Wohlwollen und Interesse für die Lage des Volks- \chullehrerstandes mangele. Jch glaube, im Laufe meiner Amtsführung hon bewiesen zu haben, wie lebhaft in mir dieses Interesse obwaltet, und welche nachdrückliche Vertretung das\elbe auch bei geeigneten An- läfsen findet. J bin in meinen verschiedenen früheren Amtsstellungen vemüht gewesen, mich mit den Bedürfnissen und dem Beruf des Lehrerstandes auf das Eingehendste zu beschäftigen, und glaube hierbei gezeigt zu haben, daß es mir niemals an Interesse für den Lehrerstand, sowohl was die Hebung seiner materiellen Verhältnisse wie au die Hebung seiner geistigen Interessen arlangt, gefehlt hat. Ich kann hierbei nicht unterlassen, rühmend hervorzuheben, und freue mich, die Gelegenheit beute zu haben, dieses vor Ihnen und dem ge- sammten Lande konstatieren zu tönnen, daß die disziplinaren Ver- hältnisse unter den Lebrern schr günstige sind. Schon daraus kann enlnommen werden, daß die Lehrer ihren Beruf in rihtigem Sinne auffassen. Jh glaube au, daß das Verhältniß der Lehrer, denen die wichtige Aufgabe, den Neligionsunterriht zu er- theilen, gestellt is, zu den betreffenden Kirchengemeinsc{aften im allgemeinen ein durdaus normales ist. Jch behalte mir vor, auf diesen Punkt in meiner späteren Erwiderung auf dic Rede des Herrn Abg. Dauzenberg noch besonders zurückzukommen. Ih will jeßt nur konstatieren, daß die Zabl der Fälle, in denen die Unterricts- verwaltung genöthigt war, in disziplinarem Wege gegen Lebrer ein zuîchreiten, eine sebr geringe ist im Vergleich zu anderen Beamten- kategorien. Ich entnebme hieraus den erfreulien Beweis, daß die Volksschullehrer aufrihtig bemüht sind. sih den Grundsatz gegen- | wärtig zu halten, daß nur derjenige în einer so verantwortlichen | Stellung in vollem Maße den an thn herantretenden Anforderungen | jewachsen bleibt, der an si selbst die höchsten Anforderungen in seinem dienstlichen und außerdienstlichen Berhalten stellt darf ih mih zu der Nede des Herrn Aba.

Daß eiu Volksshulunterbaltunasa seß in B ih namentlich im voria Jahre bei Beratbuna uoch versichern können &s sind verschiedene ügeberishe Versuche gemacht worden. die noch niht zum Abschluß lanat sind Vverr Abg. Malkewiy irrt aber in der An bme, daß dgctkommission dieses meiner Vertreter die Erklärun wurde în der nächsten Session dem baltungögesey vorgelegt n iht abgeben, nterbaltungta iht, weil die Abschluß: gekom: iligten Ressorts cine voll (Hei btéêr ur fte L .

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habe ih aus den verschiedenen niht entnehmen können. Nun i} weiter

Jahre 1897 betont:

genau fo wenig Hindernisse in Diakonissen.

\{western einer eigenartigen angehören, an Gelübde

Meine Herren, i glaube,

gründet ist. D

Haushaltungsgegenständen zu Konzession ist in diesem Falle

Grunde, weil die zession niht bedürfen ; das sind

aber eine Sonderstellung, wie

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dem Herrn Minister geltend zu bezeichnen.

Ich glaube, damit 1

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Er hat ferner betont,

gebunden sind erhebliher Unterschied in der Bedeutung und im Beruf der evange- lischen Diakonissen und der fatholischen krankenpflegenden Schwestern besteht. (Sehr rihtig! bei den Nationalliberalen.)

und möchte deshalb auch die Sclußfolgerung ziehen, des Herrn Abg. Dauzenberg auf den Kaiserswerther Fall niht be- Ich habe aus dem Wortlaute der Nede des Herrn Abg. Dauzenberg nur die Behauptung Viakonissen in Kaiserswerth die katholischen und evangelisWen B unterrichten.

,

betreffenden wieder unter Leitung von geistlichen Personen

Orden einnehmen, nit beanspr

Meine Herren, das bat der Herr Minister Bosse zu wiederbelten

ichen

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Seine hauptsäthlihen Angriffe gegen das angebli von mir verfolgte System find zum theil aus einer Zeit entnommen, für die ih absolut niht verantwortlih bin. Die Argumente des Herrn Abgeordneten

ein Vierteljahrhundert zurück und be-

treffen Zustände, die gegenwärtig niht mehr obwalten, und die zu beseitigen ih ebenso wie meine Amtsvorgänger mir zur Aufgabe ge-

__Im Eingang seiner Ausführungen hat Herr Dauzenberg betont, daß das katholishe Volk die politischen Geseßgebung der 70er

noch bestehenden Reste der kirchen- und 80er Jahre als ein bitteres

Er hat \sich auf meinen Amtsvorgänger berufen; derselbe habe zugestanden, daß in Gesepgebung si Härten finden, welche für die Katholiken drückend wären, und habe feine Verpflichtung anerkannt, die bessernde Hand an die kirchenpolitishe Gesetzgebung zu legen.

den Nesten der kirchenpolitischen

Ich habe mi ver-

geblih bemüht, aus den stenographischen Berichten über die Reden meines Herrn Amtsborgängers eine derartige Aeußerung in dem Sinne und Wortlaut zu ermitteln und würde dem Herrn Abgeordneten dankbar fein, wenn er mi in dieser Nichtung korrigieren wollte. Jch habe in den wiederholten Auslassungen meines Herrn Amtsvorgängers aus den Jahren seiner ministeriellen Thätigkeit nur die Aeußerung ge- funden, er fönne si wohl vorstellen, daß das katholishe Volk sogenannten

Kulturkampfresten als eine Annahme richtig sei, gab erx den be-

treffenden Herren anheim, ihrerseits Anträge zu stellen. Etwas Anderes

Erklärungen des Herrn Ministers Bosse

1 eine Vergleichung gezogen worden zwischen Diakonissen und katholischen kranfenpflegenden Schwestern, eine Ver- gleihung, die mein Amtsvorgänger zu wiederholten Malen unzutreffende zu bezeichnen genöthigt war. Nationalliberalen.) Er hat wiederholt hervorgehoben und noch im soweit sih katholishe Frauen mit Werken der christlichen Liebesthätigkeit befaßten, ohne einem Orden anzugehören, è. B. die katholischen Schwestern

als eine (Sehr richtig! bei den

vom rothen Kreuz, würden ihnen den Weg gelegt wie den evangelischen daß die katholischen Ordens- Organisation der katholischen Kirche si und daß demzufolge ein

daß diese Argumente unangreifbar sind, daß der Hinweis

entnehmen können, es fei den Konzession ertheilt worden, Kinder etenntnisses und jüdischer Neligion !in Meine Herren, das Wort unzutreffend {on aus dem Diakonissenvereinigungen einer Kon- cben freie Vereinigungen, die bin und stehen, im übrigen katholischen frankenpflegenden

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sind die schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe, den Reli. gionsunterriht den Jnteutionen der kirhlihen Behörden eutsprechend zu ertheilen, von den Volks\chullehrern nit gewisscnhaft erfüllt worden wäre.

Ich glaube also, meine Herren, daß die Angriffe, die ter Herr Abgeordnete gegen unsere Volksschule, als Einrichtung des Staates gerichtet hat, in dieser Allgemeinheit durchaus niht begründet sind, abgesehen von ganz vereinzelten Fällen, die ich mir schon anzudeuten gestattet habe.

Nun hat der Herr Abg. Dauzenberg ih ferner gegen das System der Rektoren gewendet und behauptet, daß dieses System eine Erfindung der Neuzeit sei, hauptsählich zu dem Zwecke durchgeführt, um die geistliche Einwirkung bezw. die Ortsschulinspektion durch Geistlihe nah Möglichkeit auszuschalten. (Abg. Dasbach: Sehr richtig!) Meine Herren, wäre dies rihtig, so würde ih nicht die Hand dazu geboten haben, um dieses System weiter auszubilden. Der Herr Abgeordnete befindet sih eben in einem vollständigen Jrr- thum, wenn er meint, daß dieses Rektorensystem eine Erfindung der Neuzeit sei. Das Nektorensystem ist nicht weniger als 90 Jahre alt. Es beruht auf der Instruktion für die Schul. deputationen vom Jahre 1811. (Abg. Krawinkel: Hört, hört!) In” dieser Instruktion werden die Aufgaben und die Stellung der Rektoren in folgender Weise charakterisiert :

In Beziehung auf die Rektoren der größeren Schulen müssen die Deputationen den Gesichtspunkt fassen, daß diesen inuerhalb des dur die Geseßze und Vorschriften des Staats gezogenen oder noch zu bestimmenden Geschäftskreises die freieste Wirksamkeit zu lassen sei. Obwohl sie daher berechtigt sind, denselben über Gegenstände der Schuleinrichtung und -Verwaltung, worin Verbesserungen möglich oder nöthig sind, ‘Vorstellungen zu machen, auch erforder- lihenfalls sie dazu fowie überhaupt zu ihrer Pflicht ernftlih zu

etmuntern, so haben sie fich do einer positiven Ein- mischung in ihren amtlihen Wirkungskreis gänzlich zu enthalten. (Hört, hört! bei den Nationalliberalen). Meine Herren, diese Vor- schriften gelten heute noch, ohne daß irgendwie ein erheblicher Mißstand hervorgetreten i abgesehen von einzelnen Miß- griffen, die hin und wieder ja niht ausgeschlossen sind. Jch muß aber die Nektoren wie dieses ganze System dahin in Schutz nehmen, daß es sich in seiner Beschränkung auf große Schulsysteme durhaus harmonish einfügt in die Gesammtorganisation unserer Schulen und durchaus nicht geeignet ist, bei Schulen anderer Art den- jenigen Orts\{ulinspektoren, welche \sih mit den Aufgaben der Schule und mit der Beaufsichtigung derselben zu beschäftigen haben, eine irgendwie erhebliche Beeinträchtigung ihrer Obliegenheiten und namentli ihrer Einwirkung zu bereiten.

Ich darf außerdem gegenüber dem weiter von dem Herrn Ab- geordneten erhobenen Vorwurf, daß die Unterrichtsverwaltung bestrebt sei, Negierungs- und Schulrätbe nicht mehr aus den Kreisen der Geist lihen zu entnehmen, sondern diese ganz aus diesem Gebiete auêzu- schalten, hervorheben, daß diese Behauptung des Herrn Dauzenberg in keiner Weise der Wirklichkeit entspriht. Jch bemerke, daß es nicht in der Absicht der Unterrichtsverwaltung liegt, in der bisherigen Praxis eine Aenderung eintreten zu lassen, und bebe hervor, daß gerade in neuerer Zeit noch in Liegniß und in Erfurt fatholishe Geistlibe als Regierungs- und Schulräthe ange-

stellt worden sind. (Nufe: Leider! bei den Nationalliberalen.) Ich glaube, daß damit zur Genüge bewiesen worden ist, daß in der Unterrihtéverwaltung die dur den Herrn Abgeordneten unterstellte Absicht in keiner Weise bestebt. Endlich erwähne ich Kapitel der Ortsschul- inspektoren kurz zu berübren, bezügli deren au der Herr Abgeordnete eine nit gerade wohlwollende Kritik an der Unterrihtsverwaltung udt hat, daß augenblicklih über nit weniger als 7397 SwWulen atholishe Geistliche die örtlide Sd ulinspeltion fübren. (Hört, bört! den Nationalliberalen.)

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(S@tdluß in der Zweiten Beilage )

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Nun bitte ih dber ferner zu berücksi{tigen, daß, wenn die Untérrichtsverwaltung auch nicht irgend eine Anerkennung verlangt, sie ‘do auf der andern Seite wenigstens eine einiger- maßen gérèéchte Beurtheilung beanspruchen darf. Mit jedem Fahre wachsen die Schwierigkeiten, die der Kultus- und Unterrichtsverwaltung in Preußen in der Erfüllung ihrer Aufgabe entgegentreten. Mit der Verfchiebüng der einzelnen Könfessionen in den einzelnen Landestheilen, mit der Zunahme der Mischehen, mit der Frage, ob für diese oder jene fonfessionelle Minorität neue Schuleinrichtungen getroffen werden sollen, vermehren sich naturgemäß auch die Neibungsflächen in den Landeétheilen, die bisher fast auésscließliß dem einen oder andern Bekenntnisse angehört haben. Dies zu berücksichtigen und außerdem ferner in Betracht zu ziehen, welche ungeheure Anzahl von Béamten und Lehrern an dieser Aufgabe betheiligt sind, bitte ih den Herren ans Herz legen zu dürfen. Sie wollen sih dabei versichert halten, daß, wie ich im vorigen Jahre erklärt habe, die Weisungen an die betheiligten Behörden ergangen sind, \treng auf der Grundlage des Gesetzes unter thunlihster Berücksichtigung des konfessionellen Friedens und der Eintracht, die unbedingt nothwendig ist, wenn nicht die ohnehin bestehende Kluft zum Nachtheil der Interessen des Staats erweitert werden soll, ihres Amtes zu walten. (Bravo!)

Abg. Dr. von Jazdzew ski (Pole) bittet den Minister dringend um Aenderungen in dem Unterrichtssystem der Volfkss{ule in den polnischen Landestheilen und beshwert ih über die staatliche Förderung des Baues evangelischer Kirchen durch die Ansicdelungs- fommission. Die Regierung möge die gottesdienstliden Bedürfnisse der Polen in: Westfalen berücksichtigen. Der Redner kommt sodann auf die Wreschener Vorgänge zurück und widerspriht der Fest- stellung des Ministers, daß alle dabei in Frage kommenden Kinder der deutshen Spraße mähtig gewesen seien. Wenn die polnishen Kinder niht sehr begabt seien, könnten fie dem Unterriht in deutsher Sprache niht folgen, und die Schule könne dabei feine Erfolge erziclen. Die Wreschener Borgänge hätten gezeigt, welche Mißstände im Schulwesen in den polnischen Landes- theilen beständen Der Marcinkowski']he Verein verfolge nur ideale und wissenshaftlihe Zwecke, er werde aber an SUE und Tritt von- der Polizei überwacht. Die Eltern hätten ein Recht zu verlangen, daß ihre Kinder deu Religionsunterriht in ibrer Muttersprache cr- halten. Fürst Bismark habe das Ret der Nation betont, ihre Selbständigkeit aufrecht zu erhalten. Nach demselben Grundsatz Habe au die polnische Nation ein Necht, ihre Selbständigkeit zu wabren. In dem Verfahren gegen die Polen müsse der Minister Wandel hafen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Jh möchte zunächst auf die Ausführungen des Herrn Abg. Malkcwitz bezüglih der Ferienordnung antworten. Die Unterrichtéverwaltung wird die von dem Herrn Abgeordneten wvor- getragenen Wünsche einer ernsten Prüfung unterziehen. Ich wache aber auf die Schwicrigkeiken aufmerksam, die der Erfüllung der von dem Hetrn Abgeordnetèn vorgetragenen Wünsche entgegenstehen Ihnen bekannten Unterschiede, welbe in den Ferien zwischen dem Osten und Westen bestehen, beruhen zum theil auf {limatischen Verhältnissen, zum theil auf historis&en Verbältuissen und Ge wohnbeiten. In diese einen Eingriff ¿u machen, ist sebr iwer. Schon in der Gestaltung der Ferien ter böberen Ünterritsanstalten hat eine Einheitlihkeit durch die ganze Monarchie nicht durchgeführt wetden können. Wie soll da cine allgemeine Ueberei:r stimmung der Ferien der Volkss{hule mit den böberen Schulen erreit werden 2 Das ift uiht wohl möglich. Es wird indessen darauf Bedacht ge- nommen werden, bei einer erneuten Prüfung festzustellen, ob ir ein- zelnen Gegenden den Wünschen der Bevölkerung noch mebr entgegen- gekommen werden kanu. Schon bisher bat es die Unterrichts verwaltung als ihre Aufgabe angesehen, diese Wünsche tbunlibs zu erfüllen. Es ist sogar ein Individualisierungbsvslem cingeführt worden, nah welchem sich cin erbebliher Unterscied in der Eintheilung der Ferien je nah den landwitthschaftlihen Bedürfnissen ergiebt Mit Rücksicht avf den Uinstand, daß bei den Ferien der Volksschulen auf die bäuslichen Vérbältnisse und auf die wirthschastlichen Bedürfnisse der

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rens D110 Zweite Beilage zuin Deuischen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaats-Anzeiger.

Berlin, Donne

der betheiligten Jugend {on plaßgegriffen hat, nun auch noch in den Kreisen der Schuljugend in den BVolks\{hulen ihre Verwüstungen

anrictet.

Meine Herren, es ist aus polnischen Kreisen heraus fon die Besorgniß zum Ausdruck gebracht worden, daß, wenn dieses System der Verhebung in den jugendlichen Alters\tufen weitere Ausbreitung findet, die heranwacsende / polnishe Jugend der Aufgabe, dereinst nüßliche Mitglieder eines großen Staatswesens zu sein, in keiner Weise mehr gewachsen sein würde. Diese Verheßungen find päda- gogische Verfehlungen ersten Ranges, auf die ich im vorigen Jahre {hon hingewiesen habe, und die ih niht sowohl im \staatlihen In- teresse als vielmehr im eigentlichen Interesse der Bevölkerung der polnischen Landestheile nicht genug brandmarken kann.

Meine Herren, was die Resolute in Angelegenheiten der Kirchen- und Pfarrhausbauten anlangt, so kann ih nur ‘betonen, daß in jedem einzelnen Fall das vorhandene Bedürfniß unter Berüdck- sichtigung der allgemeinen und örtlichen Verhältnisse festzuseßen ist. Die einzelnen Fälle, welche der Herr Abgeordnete anführte, vermag id im Augenblick nicht zu übersehen. Die Fälle von Slupia und Solez {weben noch, und die Entscheidung wird abzuwarten sein.

Was die Zulassung der Orden in der Provinz Posen aulangt, so ist allerdings nah den bisherigen Erfahrungen aus Gründen, die durhaus auf nationalem Gebiet liegen, eine besondere Vorsicht geboten. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß die Schwestern sehr leiht geneigt sind, polonisierenden Tendenzen nachzugeben. Ich kann daher bei der Frage der Ordensniederlassungen die nationalen Gefahren, die sih aus einer solchen Wirksamkeit ergeben, nicht außer Acht lassen. Es is mir außerdem wohl bekannt, daß wenigstens in früheren Jahren vielfach diese Ordensniederlassungen auch Stätten der Polonisierung derjenigen katholishen Ordensshwestern deutscher Abstammung gewesen sind, die in diese Orden aufgenommen worden find, und nach der Nichtung hin prophylaktisch zu wirken, ist eiu dringendes staatlihes Interesse, ist eine Aufgabe der Kultus- verwaltung.

Meine Herren, die Behauptung, daß bei Wablen von Geistlichen als Mitgliedern von Schulvor ständen eine Bestätigung allgemein versagt worden sei, ist nit rihtig. (Zuruf: Oft!) Der Herr Abgeordnete modifiziert eben in einer Bemerkung das Wort „allgemein“ in „oft“. Ich glaube, cin argumentum ad hominem in dem verehrten Herrn Abgeordneten selbst vorführen zu können, der selbst Mitglied des Schulvo1istandes in Schroda ist.

Meine Herren, der Herr Abgeordnete ist auf die Wreschenecr Ver- hâltnisse zu sprechen gekommen. Jch bin erstaunt, daß er beute wieder Behauptungen aufgestellt hat, die nameñtlich dur die gerichtlichen Erkenntnisse vollständig widerlegt sind. Der Herr Abgeordnete sollte sih felbst sagen, daß es auch von dem Standpunkte der von ibm wahrgenommenen Interessen nicht wohlgetban F diesen Fall von neuem zur Sprache zu bringen. Die national-polnische Agitation hatte die Hoffnung, daß dieser Fall zu einer großen Niederlage der Séhulverwaltung würde ausgebeutet werden können. Meine Herren, auf wessen Seite die moralishe Niederlage in diesem Falle lieat, wo mit den unglaublihsten Mitteln der Verleumdung, der Erfindung und der Lüge durch die ganze zivilisierte Welt operiert worden ist, das überlasse ih der Beurtheilung dieses Hohen Hauses. Ich habe den Nachweis geführt, daß die Organe der S{hulaufsicht und die Lebrer ihre Befugnisse in dem vorliegeuden Falle niht überschritten baben, und ih glaube, ih habe den Nahweis in überzeugender Weise geführt. Der Gegenbeweis ist versuht worden, aber vollkommen mißglüdckt. Es ift în vollkommen unpartelisher Weise durch den Spruch des Gerichts festgestellt wordeu, daß niht allein die Schulaufsichtebebörde und die betreffenden Lebrer sich durchaus innerhalb des Rabmens der vorgeschriebenen Grenzen des Aufsichtére{ts und der Diszvlin gehalten, sondern daß sie sogar mit Wohlwollen, Umsicht und

Schonung ihres Amtes bei diescr Gelegenheit gewaltet baben

Wenn der Herr Abgeordnete seinerseits behauptet, daß die An- gaben, die ih gemacht hätte, von ihm widerlegt worden scien, so bitte

Bevölkerung Rücksicht genommen werden muß, und im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die hieraus ciner weiteren Regelung der Frage er- wachsen, kaun ih nur in Autsicht stellen, daß die Wünsche einer ein- gehenden Prüfung unterzogen werden sollen. die Anflelung von seminaris{ böberen Mätchenschulen anlangt, so möchte Verrn Kommissar in der Budgetkommission abgegebene Erfläruag hinweisen, daß ein grundsäylicher Autshluß seminaris{ gebildeter Lehrer von ten Oberlehrerstellen an höheren MätWenschulen nit be- absichtigt ist. Ich gebe indessen zu, daß der Wortlaut der Bemerkung im Etat zu einet entgegéngeschten Auffassung wobl Anlaß geben konnte Ich wende mih nun zu den Ausführungen des Hertn Abg. von Jazdzewsli. Verlangen Sie mir nit, daß ih eine sogenannte große Polecntete halte J glaube im Sinne der weitaus überwiegenden Mehrheit dieses bobeu Hauses ju händeln, wenn ih mih in meinen Ausführungen möglichst be- {ränke. Meine Hetren, der Herr Abgeordnete bat seine Vorwürie gegen die Unterrichlötérwaällung mit dem Himwvelse darauf begoanen, die bôsartizen Ausschreitungen der Schuljugend zurücfzufühbren eien auf eine mangeldafte moralische Vorbereitung, die ibnen besser geboten wäte, wenn Otten oder ähnliche Kongtegationen die Kinker | in dem nicht \{ulpsllidligen Alter in ihre Obhut nebmen könnten. | Ich glaube, der Herr Abgrordnete hätte besser gethan, dieses TIbema nichi zu betühren. Wein das Sysleim der Prämien für Unbotmäkig- keit ia dea S@hulen, wie es sich in dem Wreschner Fall gezelat bat, und welches gefördett worden ist durh den Beifall, ten dle Versuche, die Kinder wegen Unhotmäßigkeit gegen ihre Lehrer u prämileren in der „polaishen Agilationtpresse gefunden haben. weitere Ver breitung finden solle, wütde der Herr Abgeordnete wobl zu der Erfenntñißh gelängen, daß berattige Ausschreitungen ledigllh auf die Verheyung zurückzuführen sind, die seyt, nachtem sie in (iudentilben

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ih, da bier Behauptung gegen Bebauptung stebt, auf die wobl un- anfehtbare thatsählihe Feststellung des Gerihtäbofes zurückgeben zu dürfen, namentlich was die Frage anlangt, ob die einzelnen Scbul kinder sich im aubreichendea Besiy der Kenntnisse der deutschen Spratbe befunden haben. Die thatsählichen Feststellungen dcs Erkenntnisses lauten wörtlih Der Gerichtshof hat selbst Gelegenheit gebabt, si von der Richtigkeit des Gutachtens der Schulbebörden wonach die Kinder die deutsche Sprathe ausreichend baben Ueberzeugung zu vershaffen. Mebrfach sind von der Strafkammer Schullinder der oberen Klassen der Wreschener Schule als Zeugen vernommen worden. Dieselben haben die in deutscher Sprache an sie gerichteten Fragen des Vorsizendten vollkommen verstanden und richtig aufgefaßt. Sie haben ihre Aussagen geläufig in feblerfreiem Deutsch erstattet Meine Herren, mehr kann man von ten Schulkindern meiner Ansicht nach nici verlangen Nun bat der Herr Abgeordnete mir unterstellt, ib bütte gtsagt, er habe fein Recht zu einer derartigen Behauptung. Diese Worte habe ih nicht gebraucht Ich glaube, daß da ein Irrthum in der Auffaffung meiner Aeußerung vorliegt Meine Herren, der Herr Abgtotdacte für, daß die Leistungen der Volksschule auf dem spracbliehen Gebiete in einzelnen Schalen sehr mangelhast wären, auf cin Beispiel be- rufen, das nicht gerade sebr gli gewäblt isl, nimlié auf das Beispiel von S&Subin, und war auf die dortige Unterricdtsanftalt für verwahilosie Kinder. Jch braudde blok darauf binzuwcisecn. dak in soldde Uaterrichtsanstalten Kinder kommen. die eden poliständig in der Erziehung und im Scholonterricht verwahrlest sind uad zum theil wegen ibres vagabondlerenten Lebens oder aus anderen Veranlassungen überhaupt gar feinen Unterricht genossen haben. Wenn fie nun dort

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Kreisén nad in den Kreisen der Gyimasiasten zum cröfiten Sebaden

auch in vorgeschriltenem Aller die deutshe Sprade nod nicht ge-

nügend oder ganz mangelhaft beherrschen, so ist das gar nicht wunder- bar. Es sind eben verwahrloste Kinder; das ist aber doch fkein normales Beispiel, das angeführt werden kann zum Betveise der Behauptung, daß die Kinder in ter Schule nicht genügend Deutsch Ternen.

Es paßt das aker in das System hinein; Sie können das jeden Augenblick in den polnischen Zeitungen lesen, daß eine mangelhafte Ausdrucksweise der Kinder zum Beweise für die Verfehltheit des sprahlihen Unterrichts angeführt wird. Meine Herren, ich behaupte- daß die Ergebnisse des deutshen Schulunterrihts in den ehemals polnischen Landestheilen ganz vorzügliche fcin können “und es auch that- sählich sind, da, wo nicht die politisGe Agitation und der duk sie angefachte Widerstand der Eltern hindernd entgegentritt. Ih kann Ihnen Hunderte von Schulen in Litthaucn, in Masuren , in den evangelischen Theilen des Kreises Kempen anführen, in denen die Unterrichtsergebnisse auf diesem Gebiete geradezu tadellos sind, und alle Welt damit zufrieden ift, die Eltern sowobl wie auch die Schüler, die nun das Idiom einer nach Millionen zählenden Kulturnation vollständig beherrschen. Also man wende mir nit ein, daß das Unterrichtssystem deswegen verfehlt sei, weil da, wo dieser große Widerstand geleistet wird, hin und wieder mangelhafte Re- sultate erzielt werden; man baue nicht darauf die Behauptung, daß das Schulsystem verfehlt sei, und verkünde dann diese Behauptung aller Welt, wie dies regelmäßig ges{hieht. Wir bören ja diesen Vor- wurf alle Tage. Meiner Ansicht nah ist das ein Unrecht, das die Schulverwaltung um fo bitterer empfinden muß, als dur diese immer erneuerte Behauptung der Widerstand der Eltern geradezu hervor- gerufen wird.

Nun frage ih mich: ist diese Berufung auf ein unbedingtes Vetorecht der Eltern pädagogish gerechtfertigt? It es vom Stand- punkt der staatlihen Ordnung und der staatlichen Interessen gerecht- fertigt? Absolut riht! Jch habe noch neulich darauf hingewiesen, als von anderer Seite dieses Widerspruchsreht der Eltern bervor- gehoben wurde, daß sih damit alle Vande der Schule lockern müßten, und daß die Sache damit geradezu auf ein suflrage universel gegenüber den Aufgaben der Schulverwaltung herauskomme. Dieser Zustand kann sih ja auch einmal gegen das eigene Interesse, das der Herr Abg. von Jazdzewski vertritt, wenden. Wie wäre es in dem Falle, wenn eine Anzahl von Fanmilien auftritt und sagt: ja, unters richtet unsere Kinder aus\{ließlich deuts{ch: wir wollen nichts von der polnishen Sprache wissen! Die Möglichkeit liegt do vor: sie ist absolut nicht ausgeshlossen. Wie soll fi dann der Lebrer stellen? Das ist also meiner Ansicht nah cine völlig unhaltbare Einrihtuna, die der Herr Abgeordnete vorgeschlagen hat.

Daß im übrigen die Unterrihtêverwaltung es nicht an dem größten Woblwollen und materiellen Opfern feblen läßt, um die ehemaligen polnischen Landestheile in den östlichen Provinzen in Bezug auf die äußeren Schulverhältnisse, die der Herr Abg. von Jazdzewski ja auch berührt hat, auf demselben Niveau zu erbalten wie in den übrigen Landestbeilen, tats, bitte ick. zu ent- nehmen, daß in den leyten vier Jahren den polniscben Theilen der östlichen Provinzen niht weniger als 11205886 M als Beihilfen zu Elementarschulbauten aus Staatsmitteln gewährt worden sind. * Sie seben also, welche ricsigen Opfer der Staat bringt, um die mangelhafte Leistungsfähigkeit dieser Landeétheile zu ergänzen. Auf Dank können wir natürli niht rechnen. Jede fördernde Maßnahme, die seitens der Shulverwaltung auf diesem Gebiete vorgenommen wird, wird entwcder verschwiegen oder in das Gegentbeil verkebrt Mit dieser dornenvollen Aufgabe der Schulverwalturnga müssen wir uns abfinden. Wir werden aber dem Bejitreben nicht erlabmen, zum Rubme des preußishen Volkss{hulunterrichtêwesens au in diesen Landestheilen auf dem äußeren neren Gebiete des Scbulwesens

und inneren unsere Schuldigkeit zu thun. (Bravo! rets und links.)

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Dann ift der Herr Abgeordnete noch darauf gekommen, es möcbte der Erlaß bezügli der Handhabung des Züchtigungsrets ciner Nevision unterzogen und die genaue Innebaltung der bestehenden Bestimmungen fontroliert werden. Meine Herren, wir haben auf diesem Gebiet die [le n gemat, und zwar, indem sehr bäufig wissent- id falsche Denunzi en theils in der Preffe, theils dur die Ver- betzung der s d

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namenlos ihrwwicrize Stellung die mit der undankbaren und mühevollen Ausgabe Kindern die vorgeschricdene Volksshulbildung beizu- einmal nâder zu belecuhten. Ea ift unglaubli weile Chifanen Denunziationen gegen Lebrer erfolgen, welde im Verdachte stehen, irgendwie dem staatliShen Interesse förderlid zu sein und die Bestimmungen der Behörden gewissenhaft auszuführen. Auf Schritt und Tritt baben dicse Lebrer in der Bevölterun größte Schwierigkeit. Es geht so weit, daß sie bovkot dinsihli® der Bezüge ihrer Naturalien. Sie f garnicht in der Lagc dem detreffenden Dorfe K Glas Mil oder so etwas 11 kaufen (dôrt, dôrt! links weil die Bevölkerung ihnen gegenüber einf2d ftriktt Gs ü e gckommen, daß cia Lebrer versucht hat, si Mis auf cinem Gel t faufen zu lassen; es ist ihm geantwortet worden. Mild wäre nit zu haben, wohl aber Mistjautde. (Hört! hört! rebts und bei Nationalliberalen.) Jch führe dieses gesbmackvolle Beispiel nur an um die namenlosen Séhwicrigkeiten hervorzubéden, dic den Acbrern in der Ausübung ihres Berufs entgegentreten. IH nehme davon Ab- ftand, die reden Demonstrationen, wie Fenstereinwerfen und Inde res welche verübt werden, näher auszuführen. Es f dies ine der traurigsten Seiten des sittlichen Zustandes der pelnisden Bevölkerung und wenn der Herr Abgeordnete von seiner antoritativen Stellung ans Veranlassung nebmen wollte, den grealichen Unfug p2 deicifigern det den Lhrerberuf so wer \Südigt mud aud den Frieden in der Bevölkerung jo shwer verleßt, so würde er id wild ria Verdienst

derjenigen Lebrer betraut sind, de: bringen

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