1902 / 59 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

keinen Beshluß gefaßt. Ich kann daher eine Erklärung darüber zur Zeit nicht abgeben. Aus den Ausführungen des Abg. Bachem kann p: man aber eine me Behandlung der Orden nit deduzieren. Von mangelndem Wohlwollen kann niht die Rede sein. Was die Dominikanerinnen in Schöneberg angeht, so hat Herr Bachem persönlich sich beitn* Kultus - Ministec agt. Der Minister er- widerte ihm, es sei mögli, daß Schwierigkeiten dadur eùtstanden eien, daß man allgemein die V über die Mägde- erbergen \{härfer angezogen hat. Die Ordenss{hwestern möchten üen Antrag einreihen. Auf diesen Antrag hin hat dann der Minister die Verfügung des Polizei-Präsidenten von Schöneberg auf- vei Er hat also die Beschwerde als berechtigt anerkannt. Bei der Kleinkinderbewahranstalt handelte es 1 um die Aufs- nahme \culpflihtiger Kinder. Das Ordensgeseß \teht aber auf dem Standpunkt, daß Unterricht an \{ulpflihtige Kinder von Ordens- personen niht ertheilt werden darf. Davon kann der Minister nit dispensieren, das ist eine Folge des bestehenden Gesetzes. Es handelt sich nicht darum, den Ordens\hwestern die Kinderpflege in sogenannten Kinderhorten zu verbieten. Solche Anträge find wieder- holt genchmigt worden, also auch in diesem Fall liegt Grund zu materieller Klage niht vor. Die Dominikanerinnen hatten drei Niederlassungen errichtet: in Hermsdorf, Wilhelminenhof und Oranien- burg. Wir müssen etwas vorsichtig verfahren, wenn Anträge wegen Orden8niederlafsungen in rein evangelishen Gegenden oder Gemeinden gestellt werden; denn dadurch kann Beunruhigung in der evangelischen Bevölkerung entstehen, wie es au der Fall fein würde, wenn in rein katholischen Gegenden plötlih evangelische Anstalten aller Art ent- ständen. Der Minister erkannte an, daß in der großen Stadt Berlin mit zahlreicher katholisher Bevölkerung ein Bedürfniß nah katholischen Erholungss\tätten vorhanden ist, und genehmigte die Niederlassung in Hermsdorf für kranke Kinder, sagte aber soglei, man möge sich auf die Aufnahme der Kinder beschränken, damit den Hermsdorfer Ein- wohnern nit durch die Ordens\{hwestern in der Vermiethung von Wohnungen Konkurrenz gemaht wird. Die Schwestern wollten \ich aber die Aufnahme folcher erwachsenen Personen vorbehalten; die für die Kinder nothwendig sind, und der Minister hat auch dies gedehnt: Jett beantragten die Schwestern von neuem, daß sie überhaupt Er- wachsene dort aufnehmen könnten. Da fagte aber der Minister, daß, wenn Erwachsene durchaus nah Hermsdorf wollten, sie in Zukunft bei den Einwobnern Unterkunft finden könnten, bei denen es früher ge- schehen sei. Gerade im Interesse des konfessionellen Friedens wurde dieser Antrag abgelehnt. Das ift niht übelwollend, sondern nur eine vorsichtige Art der Behandlung im Interesse der Schwestern selbst. Der Minister bat auch die zweite Niederlassung bei Oranienburg ge- nehmigt. Die Sache verzögerte si{ allerdings, weil der Minister erst meinte, statt dessen könne die Anstalt in Hermsdorf erweitert werden : da fith dies aber als unmögli berausstellte, hat er die Niederlassung in Oranienburg genehmigt. Jn Wilhelminenbof, einem Gut von einigen Hunder Morgen. wollten die Schwestern Gemüse ziehen, um es in ihren Berliner Anstalten zu verwenden. Dagegen kann man nichts baben; es fragt sih aber, ob na dem Ordens8ge)eyz eine Nieder- laffung nur zu dem Zweck des landwirthscaftlihen Betriebes zulässig ist. Ju allen Fällen ist man also außerordentli woblwollend ver- fabren, und i babe doch den Eindruck, als ob der Vorredner fi der Auf- fafsung des Ministers in diesen Fragen nähert. So aut der Staat einen Kirchenbau genehmigt, hat er auch bei einer Ordensniederlaffung das Ret dazu. Sie können sagen: warum soll ‘der Staat für jede Kirche die Genebmigung ertbeilen? Von diesem Standpunkt aus kann man dann auch eine Beschränkung der Staatsauffiht über Ordensnieder- afsungen wünschen, aber Sie können nit sagen: weil die Diakonissen keiner Genehmigung bedürfen, müfsen auch die Ordenss{weftern frei bleiben. Die Diakonifsen find im Gegensaß zu den Ordensschwestern ar niht Theile der Kirhe. Sie müsen festhalten, daß es si nicht um eine Polizeiauffibt, sondern um einen Theil der Kirchenauffht handelt. .

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.): Die einzelnen von Herrn Badhem angeführten Fälle laffen fih nicht genau prüfen. Es wäre erwünjt, wenn Beschwerden dieser Art in kürzerer Frist crledigi würden. Auf eine Regierungsvorlage in dieser Sache werden wir nach der Er- Tlärung des Regierungsfommifsars noch lange zu _warten- haben. Der sanitäre Gharaîtter wie das Staats8interesse muß bei einer folchen Voriage über die charitativen Gesellshaften gleihmäßig berücksichtugt werden. Der Kultus-Minifter muß eigentlih eir Uebermens sein, um alle mit seinem Reffort zusammenhängenden Fragen zu enticheiden. Auf eine umfassende Medizinalreform warten wir vergebens. Für Kultuz-

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haben im Reichstage den bekannten Tolenpnzanteag, Lngebracht. Jn Schleswig-Holsteiñ besteht das Verbot, pas ein licher, welcher Konfession er au sei, den gemischt-konfessionellen Brautleuten das Versprehen abnimmt, daß die Kinder in Sens einer Konfession er- zogen werden follen. Ein katholischer Geistlicher ist thatfählich auf Grund dieser Bestimmung vor Gericht gezogen worden. Diese Un- devaytign muß aus der Geseßgebung vershwinden. i

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (konf.): Wir haben im vorigen Jahre hier den Antrag angenommen, -welther die Negierung um Beseitigung der besonderen“ Ershwerungen für die Ördens- niederlassungen ersuhte. Meine Freunde stehen noch génau auf dem Standpunkt wie im vorigen Jahre, und ih kann t nur dem an- \{ließen, was damals Herr von Heydebrand gesagt hat. Aus den Aus- führungen des Negierungskommissars ging hervor, daß doch gewisse Mißverständnisse bei den Beshwerdeführern untergelaufen find und die Vorwürfe gegen die Regierung nicht in vollem Maße berechtigt waren. Andererseits bitte ih aber die Regierung um das Entgegenkommen, bei der Prüfung der Anträge möglichst glatt und {nell zu verfabren, damit das Gefühl, der Bitterkeit \{winde, das durch die Ver- zögerung entsteht. Jch will aber niht verhehlen, daß wir zu ciner grundfäßlichen Erledigung dieser Frage nie kommen werden. Da nun einmal die Aufsicht des Staates besteht, wird eine vollkommene Be- friedigung der Katholiken nie mögli sein; - wir werden uns auf dem Boden eines modus vivendi begegnen müssen, der möglichst ent- gegenkommend und mögli{} kulant sein muß im Sinne des vor- Fibrigèn Antrags. Wir werden au zu einer Aenderung im Wege des Gesetzes bereit sein, wenn nach“ dem bestehenden Geseß die er- wähnten Härten nicht beseitigt werden können, aber die Rechte des Staates müssen gewahrt werden, weil sie nothwendig find, um den konfessionellen Frieden zu erhalten. i

Abg. Noeren (Zentr.): Am Wohlwollen des Ministers zweifeln wir nicht. Wir wollen das Ordensgesetz beseitigen, weil es zu Härten führt. In rein evangelishen Gegenden werden die katholischen Ordensschwestern kaum eine Niederlassung gründen. Es kann fich höchstens um gemischt konfessionelle Gegenden handeln, und da glaube ih nicht, daß die evangelishen Christen daran einen Anstoß nehmen werden. Auch darf ih dem Kommissar versichern, daß in katholischen Gegenden keine Beunruhigung eintreten wird, wenn Hn dort Diakonissinnen zur Pflege der Kranken u. \. w. niederlassen. Die Ertheilung des Neligionsunterrihts in den polnischen Landestheilen ist eine prinzipielle Angelegenheit. Die Anwendung von Straf- und Zuchtmitteln und neuerdings die Zurückhaltung bon Kindern, welhe niht deuts{ch antworten , über das \s{ulpflichtige Alter binaus ist gese- und verfassungswidrig. Nach der zu Recht bestéhenden - Kabinet8ordre von 1827 kann ein Kind nur dann in der Sthule zurückbehalten werden, wenn es nicht die Reife erlangt hat. Welche Kenntnisse das Kind in der deutschen Sprache und in der Religion sich erworben hat, kann fih nicht richten danach, ob es deutsch antwortet oder nicht, sondern nach einer Prüfung. Daß das Kind si weigert, deutsch zu antworten, ob mit Trotz oder nit, ist kein Kriteriuum für die Beurtheilung der Religionskennt- nisse. Diefe können eruiert werden, wenn das Kind in polnifcher Sprache darüber geprüft wird. Die Zurückhaltung in der Schule ist lediglih ein Stra?- und Zuchtmittel, das an Stelle der Prügelstrafe getreten ist. Die Maßnahme ist ungereckt gegen die Kinder und gegen die Eltern, welche die Kinder in den deutshen Unterriht gefchickt baben. Die zwangsweise Zurückhaltung. macht weitere Kosten, und zu diejen müssen auch die Eltern, die sich ruhîia verbalten haben, bei- tragen. auv nußlos und erfolglos. neuen Einrichtungen überflüssig.

vir prämiieren fie vor der ganzen Welt. In E l man längst eingesehen, daß die Kenntniß zweier Sprachen eine Ueber-

legenbeit giebt, und deshalb bat man dort deutsche und franzöfische So follte es die

enigstens für den er gefährlichste

Der Nekigionsunterriht ift ein zu wichtiger und erhabener Gegenstand, als daß er zu einem anderen Zweck benutzt werden jollte, als dem Kinde für tas Leben einen fittlichen C nationaler Be-

in solchen Kreisen

gefunden, welche der volnischen Agitation bisher ablehnend | Ic habe nicht verstehen könneu, warum man bei der Erörterung der Wreschener Affäre fich darum gestritten hat, wie viele Der Schwerpunkt licgt für mich | an dem WReligionsuuterricht in diesem Punkte überein

Schulen, in die man die Kinder abwechselnd schickt. Regierung au in den polnischen Landestheilen, Religionsunterri{t, machen. Damit würde Agitationvostof beseitigt ein.

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n. Darum hat die DEEIGGnE ie Frage des Religionsunterrihts au

Kinder erbalten baben. daß überhaupt die Theilnahme se durhgeseßt wird. Jch stimme 1°, welhe in cinem Artifel die jeden Zwang verwirft, und mit Delbrück in ten „Preußischen zurückdrängung der Muttersprache ens des Kindes bezeichnet man nur in seiner Mutter Geittlichen, sonderz auchch di

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Das muß Erbitterung bervorrufen. Die Maßnahme ist absv Fügen sich die Kinder, fo find die ¿Fügt fi cin Theil nicht, so muß man wegen etuer geringen Zahl die Einrichtung aufreht erbalten, und i i In Elsaß-Lothringen hat

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Nun will ih gar nit verkennen, daß es sehr wohl mögli ift, daß innerhalb unserer kirhenpolitischen Gesetzgebung sich auch noch Punkte finden, die auch für die katholishe Kirche unbequem, hart, {wer und lästig sind. Jh will auch meine Pflicht gar nicht in Abrede stellen, die Hand dazu zu bieten, bei gegebener Gelegenheit diese Punkte zu bessern.

Und nun, meine Herren, kommt der Saß, den der Herr Abß. Dauzenberg nicht erwähnt hat : »

Aber, meine Herren, wenn man den konfessionellen Frieden will, dann soll man sich in erster Linie fragen, ob es dem konfessionellen Frieden dienen würde, wenn wir durch die Aufrührung aller dieser Punkte, die zum theil doch recht kleiner Art sind, die konfessionellen Leidenschaften in unserem Volke jetzt wieder aufrühren, und da- gegen habe ich die allerernstesten Bedenken.

Dies, meine Herren, wollte ih zur Richtigstellung der Aeußerung meines Herrn Amtsvorgängers hiermit betont haben. Jch will noch hinzufügen, daß, wenn mir heute eine etwas scharfe Kritik der Aeußerungen der Herren Dauzenberg und Dittrich vorgeworfen ist, diese Krikik sehr wohl erklärlich {eint aus dem Umsflande, daß die Herren in der That bei der Darlegung der Uebelstände Licht und Schatten ungleich vertheilt und diejenigen Gründe und Entschließungen der Königlichen Staats- regierung, welche auf dem Gebiete des Entgegenkommens einen Schritt vorwärts bedeuten, entweder unerwähnt gelassen oder in so abge- \{hwächter Form dargeftellt haben, daß daraus ein s{hiefes Bild ent- stehen mußte. Jch zweifle niht an dem guten Willen der beiden Herren, rein objektiv die Sache darzustellen, aber cs war meine Pflicht, meinerseits die Punkte hervorzuheben, aus denen hervorgeht, daß die Ausführung der bestehenden Gesehe und darum kann es sih doch in Bezúg auf das, was ih àls verantwortlicher Minister zu ver- treten habe, nur handeln ohne Härte geschieht mit dem möglichsten Entgegenkommen gegen die Wünsche der Katholiken, und daß in vielen Punkten diefes Entgegenkommen, wie ja heute auch der Herr Abg. Dasbach anerkannt hat, ein sehr weitgehendes gewesen ist.

Nun, meine Herren, bin ih leider genöthigt, mich mit aller Entschiedenheit gegen die Ausführungen des Herrn Ahg. Noeren zu wenden. Meine Herren, wo der Herr Abgeordnete seine Informationen ber ge{öpft hat, um so scharfe Vorwürfe gegen die Regierung zu rihten wie am heutigen Tage, das wird mir immer klarer. Der Standpunkt, den der Herr Abgeordnete einnimmt, reckt ih der Hauptsache nach in seinen Angriffspunkten mit demjenigen Standpunkte, der hier von polnisher Seite’ auf Grund angebliher Beschwerden, Informationen u. f. w. eingenommen | wordew ist. Jck kann diesen Strrmndpunkt als einen berechtigten nicht anerkennen.

Es sind zunächst Vorwürfe erhoben worden, daß die Königliche Staatsregierung au sich {on durch die selbständige Anwendung der deutshen Sprache im katholisheu Neligionsunterriht die bestehende Verfassung verleze. Der Herr Adg. von Jazdzewski hat diesen Vor- wurf vor zwei Jahren erhoben: und im vorigen Jahre wiederholt. In diesem Jahre ist ein gleiher Vorwurf, wie {h glaube, dur den Herrm Abg. Stychol, erhoben worden. Nun liegt aber die Sache so, daß der Herr Abg. von Jazdzewski in seiner Aeußerung vom 5. März d. J., als er seine Auffassung von der Verletzung des Art. 24 der Verfassung, wonach der Religions-

unterriht in der Volksschule durch' die betreffende Religionsgesell schaft

zu leitew is, darlegte, meine Ausführungen vom 15. Januar 1902, auf die er \sih berief, durhaus unvollständig zitiert hat. Er hat zur

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Begründung des von ihm erhobenen Vorwurfes- nur den Sah ange-

' führt, den ih in meiner Erklärung vom 15. Januar 1902 meiner

Darlegung, voränge\schickt habe: Die beiden Herren haben hier nichts weiter anfübren. können als den Wortlaut des Art. 24 dex Verfassung Meine Herren, wer die Entstehungsgeschichte dieses: Verfassungsartikels näher untersucht, kommt zu dem Ergebniß, daß die sogenannten geseizgeberishen Materialien füx eine nähere Interpretation keine sichere Grundlage gewähren, vielmehr vollständig im Stich lassen: ift also reine Auslegungssache. i ift ridtig. Bis bierber hat der Herr Abgeordnete zitiert; er hat er meine weiteren Ausführungaxn unterdrückt. Diese lauten folgender maßen: Aber die NRegicrung hat doch vor allen Dingen diæ Tradition für sich, daß dieje Bestimmung niemals anders ausgelegt und nie nders gehandhabt worden ist, als taß in Baug auf die Sprache des Religionsunterrihts in den Volksschulen die Regierung, weil die Volksschule cine flaatlihe Institution ist, freie Hand bat untd haben muß. Der materielle Theil des Religionsunterrichts stebt mit diesen Fragen nichts zu Ich habe aber auch noch einen legislativen Vorgang für die tichtigkeit dieser Auslegung anzuführen Gs ift im Jahre 1849, als die preußische Verfassung in den beiden damaligen Kammern des Landtages der Monarchie vor berathen wurde, cin Antrag gestellt worden, folgenden Artikel die Verfaïsung ouftunehmen Den nicht deutshredenden Wollsslämmen des preusuüschen Staates ist ihre volksthumliche Entwickelung gewährleistet namentlich die Gleichberehtigung ihrer Sprachen, foweit deren Gebiete reihen, in dem Airchenwesen, dem Unterrichte der inneren Verwaltung und der Rechtspflege Meine Herren, dieser Antrag ift mit Mehrheit von tem Landlage abgelehnt worden unler voller Zu- flimmuoung der Regierung ; dieser Vorgang \priht llar dafür, das die Unterrichtlsverwaltung in der Frage der Anwendung dieser oder jener Sprache în dem Volks&s{hAunterricht verfassungömäßig volUl- ständig freie Hand hat Diese Ausführungen hat der Abgeordnete Dr. von Jazdzewé? erwähnt gelallea. Sie flehen vollltändig unbeltritten da, sie bilder die Grundlage der Praxis, die die Königliche Slaalöregierung seit | Belieben der Verlassung oi und \lchShoa vor tem Bestehen der Ver | fassung geût hal, [hon in deu uwanziger Jahren des vergangenen Tahrhunderts, bis îin die jeyige Zeil hinein, vielleicht drei Menschen- alter hiodorch. Nun frage ih Sie, meine Herren, lag genügende Ver- lassung vor, jeyl gegen vie Königliche Staalsreglerung, nachdem dice Prarié viele ita ge worden ill und lb, wie id aohher noch nahweileu werde, aus bewlhn hal, aus deu neveren fHorgingen ben Torwarf Aner Alerfafsungswideigleil, eiges schwerer Jerdiis gegen dle besheilligle Beyölferung, eines weren Unrechts Id behaupte, tay

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Es. ist bis jetzt, abgeschen von vereinzelten Klagen,“ die bin und wieder vorkamen, auch alles aufs beste abgegangen. Da kam mit einem Male in gewisse politische Kreise der nationalpolnisthen Agitation, die ih“ niht näher bezeißnen will, der Gedanke: halt, wir müssen hier eine Kraftprobe machen, wir müssen der Regierung einmal zeigen, daß wir stärker sind als ihr’ Wille. Es wurden Versammlungen angeseßt, es wurden die Eltern beeinflußt, und nachdem der Boden \o vor- bereitet war, und die Eltern nun ihrerseits wieder auf die Kinder in dem Sinne der Renitenz wirkten, wurde gesagt: der Wille der Eltern ist maßgebend für die Frage, in welcher Sprache der Religionsunterricht ertheilt werden foll. Meine Herren, ih habe schon bei der ersten Be- rathung darauf aufmerksam gemacht, welche Gefahr in diesem Prinzip liegt. Nirgends i} in unseren Gesetzen* vorgesehen, daß die Eltern sollen bestimmen dürfen, in welcher Sprache irgend eine Disziplin des Unterrichts ertheilt werden foll. Solange im Sinne der polnischen Agitatoren anders kann ih sie nit bezeichnen die Stimmung der Eltern in den betheiligten Kreisen sih dahin wendet, daß der Neligionsunterricht in polnischer Sprache ertheilt werden soll, ift alles {hóôn und gut. Nun lassen Sie aber mal das Gegentheil eintreten, die Stimmung sih ändern, foll dann wieder die Entschließung der Eltern maßgebend sein, daß der NReligionsunterricht in einer andern Sprache ertheilt wird ? Nein, das einzig richtige Prinzip das auch, wie ih seiner Zeit am 13. und 15. Januar hervorhob und wie ih heute mit vollem Necht und voller Ueberzeugung wieder hervorheben fann, an maßgebender Stelle der katholischen Kirche als durchaus richtig anerkannt wird ist: daß der Neligionsunterriht in einer Sprache ertheilt wird, für die die Kinder das volle Verständniß haben. (Zuruf bei den Polen: Haben Sie niht!) Auf die Mutter- sprache kommt es dabei niht an. Dieses Prinzip besteht in der katholischen Kirche und ist nit angefochten worden, fogar von geist lichen Oberen niht. Es is unter positiver Mitwirkung von zahlreichen katholischen Geistlichen. immer ausgeübt worden und wird auch heute noch ausgeübt.

Und nun frage. ih Sie, mit welchem Nechte kann behauptet werden, daß die Negierung ih da außerhalb des Rahmens des Gesehes bewege? Es ist das ein Vorwurf, den ih seiner Zeit {on mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen habe und den ih heute mit eben folcher Entschiedenheit zurückweisen muß. Jch bedauere, daß das Prinzip von dem absoluten Willen der Eltern, welches der Herr Abg. von Jazdzewski vor ein paar Tagen und der Herr Abg. Stychel in seiner gestrigen Rede erneut wieder als maßgebend auf- gestellt hat, hier auch von der Seite, die der Herr Abg. Noeren repräfentiert, als maßgebend hingestellt worden ist. Meine Herren, wohin soll das führen? wo bleiben wir mit der ganzen Unterrihts- verwaltung, wenn Sie den Willen der Eltern als absolut hbinstellen ? Das ift eine Untergrabung jegliher Disziplin, eine Unter- grabung jegliher Autorität. Ih habe neulich {on hervor- gehoben: lassen Sie den Gehorsam des Schulkindes das einzig Maß- gebende sein, und dann prüfen Sie, ob die Maßnahmen der Regierung ungeseßlih sind oder niht. Die Maßnahmen sind nicht ungesetzlich, sie sind geseßliß! Und wenn Sie Ordnung, Zucht und Disziplin im preußischen Staate aufrecht erhalten wollen, davn dürfen Sie sich nicht auf ein System stüßen, welches in seinem Grunde rev olutionär ist. (Bravo! bei den Konservativen und Nationalliberalen.)

Nun wird gesagt, es wäre cine Ouälerei für die Kinder und ein Unrecht, ihnen die Möglichkeit zu rauben, lediglich in der Muttersprache in der Religion unterrictet zu werden; es wurde sogar darauf hingewiesen immer auf die Autorität eines Geistlichen hin, der eine Reise gemacht und sich da orientiert haben soll —, daß unerträglihe Zustände in diesem Sinne besteben. Ich gebe zu, daß in manchen Schulen, namentlich wo polnische Kinder in überfüllten Klassen vorhanden sind, der Religionsunterricht in deutscer Sprache für die Lehrer cine {were Aufgabe is. Gerade in diesen doppel- sprahigen Schulen ist es nothwendig, daß wir die Schülerzabl etwas verkleinern nah Maßgabe der bestehenden Mittel, und daß wir so den Lehrern ihre Aufgabe erleichtern. Ich bemerke aber dabei, daß wir niemals ohne eine sorgfältige Prüfung seitens der Lehrer und der staatlihen Schulaufsichtsbeamten in die Entscheidung der Frage ein- treten: liegen hier die Vorautsetzungen vor, unter denen auch der Religionsunterriht in deutsher Sprache ertheilt werden kann, und erst wenn diese Frage bejaht wird, dann ersolgt eine bezügliche An ordnung.

Nun wird mir bia und wieder vorgeworfen: ja, die Feststellungcn der Behörden sind flüchtig oder einseitig. Meine Herren, das ist nicht rihtig. Die Behörden haben von der Zeutralste lle aus sowobl wie auch von der höheren Provinzialstelle aus die strikteste Weisuna, diese Frage aufs sorgfältigste zu prüfen. :

Ih will Jhnen aber noch von einer Seite, die gerade auch von en Angehörigen der Zentrumsfraktion wobl als eine besonders un- rtelische und autoritative auf diesem Gebiete anerkannt werden wird,

aus dem Jahre 1884 ein Beispiel anführen, wie obne jegliche Be- [werde und mit dem besten Erfolge die von Ihnen (zur Mitte) jeyt

perhorreszierte und angefohtene Maßnabme sich durhführen läßt. Ih komme hierbei auf Oberschlesien, welches der Herr Abg. Neeren desonders angeführt hat. (3 haben damals auf Veranlassung des Herrn Fürstbischofs von Breâlau dur vier geistliche Kommissare

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Revisionen 300 Klassen in 180 Schulen Oberschlesiens stattgefunden. Das Ergebniß des deutschen Religionsunterrichts war, daß von 300 assen nur 45 als niht genügend angeschen werden konnten. 136 als ge- aägend, 100 als gut, 20 Klassen als recht gut. Und der eine von den Revisoren bemerkt lber die Revision des Religionsunterrichts in ziaer von polnischen Kindern besuchten, sebr stark gefüllten Landschule

Die Kinder erklären deuts, was Almosen sind, was ein Almosen- Pfleger ist, warum die Taufe das nothwendigste Sakrament, wir wissen, daß die Taufe ein Sakrament ift

Die Antworten sind vollkommen korrekt von den Schülern ge- geven worden. Die Fragen waren an sich nicht leicht. das werden die Verren zugestehen. (8 handelte sich um lauter Schulen mit voluiscer Bevölkerung. In cinem anderen Dorfe mit 110 Kindern wurden die mannigfaltigsten Fragen aus der biblischen Gesch hte gut beantwortet:

obere Abideilung wußte mit Interschied anzugeben zwischen der wirklichen und der heiligmacenden Pnade und wodurch die deiligmacdende Guade verloren achen kann, lauter sch{rwierige Fragen, die von den Kindern vollkommen korrekt antwortet worden siand. (Hört! bört!

In einer Klasse von 0 Kindern sind die verschiedensten Kragen = der biblisden Gescdidie hefricdigend worden

9 G} Ca Lf C. apo autem Verständniß der

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dexantwortet

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Darunter: , Was ist ‘die Seele, was ist Erkenntniß, was ist freier Wille, was is die Begierdetaufe, was die Bluttaufe ?

Meine Herren, ich will Sie niht länger mit Einzelheiten er- müden. Jch kann Ihnen aber noch aus neuester Zeit ein ebenso über- zeugendes Beispiel anführen. Es handelte si um die Nevision des Religionsunterrihts in Schulen mit polnischer Muttersprache in Ober- \{lesien. Das Ergebniß des Protokolls, welches aufgenommen wurde, ist folgendes:

Bei der heute in der kathelischen Pfarrkirhe zu Laurahütte, Siemianowit, stattgehabten Kirchenvisitation wurden die Schulkinder in der Glaubenslehre geprüft. Die Kinder sagten die verlangten Gedächtnißstüke gut auf und zeigten auch bei eingehenden Fragen über die Gebote und die Sakramentenlehre volles Verständniß der Heilswahrheiten. Der Religionsunterricht ist seitens der Schule mit gutem Erfolg ertheilt worden.

Ich bemerke noch, daß nur die Lehrer den Meligionéunterxicht ertheilen und daß die Muttersprate der Kinder zumeist die polnische ist während die Revision nur in deutscher Sprache stattgefunden hat.

Das ift ein Zeugniß aus neuester Zeit. Wollen Sie damit ferner vergleichen, meine Herren, die Konstatierung der Sprach- kenntnisse der Kinder in Wreschen aus dem gerihtlihen Grkenntniß, welches doch ebenfalls ein klassisches Beugniß von einer unbetheiligten Behörde ist, wona die Kinder vollkommen die deutsche Sprache heherrsht und ihre Antworten fließend abgegeben haben, fo werden Sie mir zugestehen müssen, daß die vermeintlichen Uebelstände, die hier fo generalisiert worden sind, nicht vorhanden sind. Sie werden auch zugeben müssen, daß die Unterrichtsverwaltung, wenn auch in einzelnen Fällen vielleiht einmal eine ungenügende Leistung vorliegt, nicht gehindert werden kann, das Prinzip durd)zuführen, wie es im Interesse des Staats und im Interesse des Deutshthums, niht nur in einem gewissen politishen Interesse, wie das von seiten des Herrn Abg. Noeren behauptet worden ist, sondern recht eigentli im Schul- interesse bisher befolgt worden ist. Sie werden endlih anerkennen müssen, daß dieses Prinzip auf gesunder Grundlage beruht und durch- aus, nicht den Bankerott zu befürchten hat, der ißm jeßt {on vor- ausgesagt wird.

Wenn die Sprache, die hier gestern und beute geführt worden ist, so weiter geht, dann werden Sie allerdings vielleicht den Triumph erleben, daß die Agitatoren, welche in geradezu unverantwortlicher Weise die Eltern verheßt haben, um den Widerstand der Kinder zu organifieren, in einzelnen Fällen die Wiederkehr gesunder Verhältnisse hindern. Ob das nun erwünscht ist im staatlichen und im unterricht- lichen Interesse, sowie im Jnteresse der Ordnung, das ist doch wirk- lich eine Frage, die von jedem billig denkenden Menschen verneint werden muß.

Ich habe namens der Königlichen Staatsregierung am 13. Januar in einer ihrem Wortlaut nach fest formulierten Erklärung \{on meinerseits hier vie bestimmte Versicherung abgegeben, daß die Königliche Staatsregierung an dem bewährten System, wie es seit vielen Jahrzehnten durchgeführt worden ist, esthält und darin eine Aenderung nicht eintreten lassen fwird. Die Königliche Staatsregierung wird si auch in der Durch- führung des Vorsates nicht beirren lassen, gleihgültig, von welcher Seite ein erneuter Widerstand kommt. Sie ist sih bewußt, daß sie vollständig auf der Grundlage des Gesetzes, ja auch auf der | Grundlage der Billigkeit und niht im Widerspruch mit mafgebenden | Grundsätzen der katholishen Kirche ibre Anordnungen durchführt. Nun hat dee Herr Abg. Noeren es als ein schreiendes Unrecchbt | bezeihnet, daß polnische Kinder in dieser Weise behandelt werden,

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während bei den cvangelischen Masuren eine Ausnahme gemacht würde Der Herr Abgeordnete irrt. Eine solhe Ausnabme wird bei den evangelishen Masuren nicht gemacht. Ich habe auc vor einigen Tagen, am 5. März d. J., bier besonders betont, daß da, wo die betheiligten Kreise einschen, welcher Vortkeil für die Kinder 1umit der vollständigen Beherrschung der Sprache eines großen Kulturvolkes verbunden ist, welche sie in die Mögli(keit verseßt, si ihren Erwerb in den weitesten Gegenden des Vaterlandes, au drül

in Amerika

ohne Hinderniß zu suchen, das Unterrichtssvstem nh durchaus bewährt.

Es kommen dann die Vortheile den Polen selbst wesentli zu gute.

Ich befinde mi hierbei in Uebereinstimmung mit der Auffassung, die

aus der polnischen Fraktion wiederholt hier dabin betont worden ist,

daß sie vollständig damit einverstanden sind, daß

möglihst umfassende Kenntniß der deutshen Sprache

| wird Aber diese von Ihnen wiederholt abgegeb

schcint nur eine theoretishe zu sein, und die

Sie dann an die betheiligten richten ,

That, wie ich das {on ervorhob, über di

hohen Hauses nicht hinaus. Ia Wirklichkeit liegt di

anders, und die Schwierigkeiten, auf die wir tot

zurückzuführen auf die Einwirkuna von Persönlichkeiten, die aus ir

einer unverantwortlihen Stelle aus versuchen, unsere Bestrebur

Vebung des Kulturzustandes der betreffenden Landceêtb

| freuzen. Jh beklage dies aufs Acußerste

| Ich muß übrigens noch einmal auf den Vorwurf zurückom daß durch die Maßnahmen der Regieruna in den pelnis®

theilen der Bevölkerung cin \{weres Unrecht geschebe

dicser Vorwurf klingt an si schr plausibel, wenn t

führungen, die beute bier wieder emacht worden sind, al

nimmt. In Wiceklichkeit stebt die Sache vollkemmcn

vissen schr wobl, daß au die Eltern ganz geneigt sind

cin möglichst großes Maß von Kenntnissen der de tiden

v ù bringen zu lassen: sie

| j den Kindern cine beigebrabt

rflarung

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werden nur geradezu künstlich davon Es sind mir Kälte denen Eltern aus den Städte i denen jeyt dieser

leistet worden ist, ihre Kinder fort nommcy daben da andere Städte und andere Ortschaften cid d Las

a rubig an dem Neligionsdunterricht in deutscher Sprach

immer wieder benu

weil nun nicht mehr der Druck auf f u. f. tw. [elder tbatiädlih verband Wir haben aber nod clue aaui datin, für den Shuß der deuts dicses nicht näher ausfübren

der deutschen Katdoliken immer

geht

geudi wUd., De

dafür daben wir Wali

} erwächst uns eine sehr erulte uati:

ay Slaalôregierung fet auf die Nu

l d Thge meine Nen, win cmpfotl

mas moge mil de“ Syflem aufräumen und wu dem alte

vitem joruffedir-:

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Doppelsprachigkeit des Unterrichts und der Ertheilung des Religions- unterrihts [ediglich in der Muttersprache. Ja, meine Herren, - die Versuche, die früher gemacht worden find, find regelmäßig gescheitert ; sie haben nur dazu geführt, daß weder die eine noch die andere Sprache ordentli gelernt worden ist.

i Es blieb also der Regierung garnichts Anderes übrig, als damit reinen Tisch zu machen. Die bisherige Praxis, wie ih das {on hervorgehoben habe, stößt dann nit auf Schwierigkeiten, wenn nicht von außen her unerlaubte Einflüsse sih geltend machen. | Als im Jahre 1845 das ift historisch interessant die Stände der damals noch ungetheilten Provinz Preußen gegen die ministeriellen Anordnungen über Einführung und Ertheilung polnischen Unterrichts eine Denkschrift gerade au über diefe Sprachenfrage der Allerböchsten Stelle unterbreiteten, da wurde in dieser Denkschrift besonders hervor- gehoben :

Die unterzeichneten Provinzialstände halten fich verpflichtet, die

Ueberzeugung auszusprechen, daß durch die bestimmte ministerielle

Anordnung die überall sichtbar gewordenen Früchte einer wohlüber-

legten vieljährigen Anstrengung der Provinzial- und Schulbehörden

in ihrem Wachsthum wesentlich unterdrückt worden, und sind der

Ansicht, daß die ministerielle Anordnung unpraktis{, den Interessen

des Staats nicht entsprechend ist. :

Bei der Vorliebe vieler katholis{er Geistlichen für die polnische

Sprache und bei dem großen Einfluß, den sie auf die ihrer unmittel -

baren Beaufsichtigung anvertrauten Lehrer stets ausüben werden,

muß das von dem Königlichen Ministerium angeordnete Verfahren zur

Folge haben, daß in dem erwähnten Landstriche eine fremde polnische

Nationalität und mit ihr Sympathie für polnische Zustände künst -

lich erzeugt und der unter den Kassuben überall \{chon vorhandene

deutsche Stamm allmählich gleichfalls polonisiert wird. Gs handelte si um deutsche Katholiken; es bestand damals genau dieselbe Sorge, die wir jeßt haben, und die leider durch die Erfahrung bestätigt ist, daß wir im Laufe der Dezennien \chon beinahe eine Viertelmillion deutscher Katholiken verloren haben, die in das polnische Lager übergegangen sind und nunmehr über das verlorene polnische Vaterland jammern, während ihre Väter Deutsche waren.

Schon jeßt stellen sih Erscheinungen heraus, welche diese Besorg- nisse nur zu. sehr - rechtfertigen. GErmuthigt durch die angeordnete Bevorzugung der. polnischen Sprache, fängt man an, polnisch und deuts als feindlihe Elemente gegenüberzustellen ; Perfonen kassu- bischen Namens, die deutsch verstehen, verleugnen {on die Kenntniß der deutshen Sprache, selbs den Behörden gegenüber, weil, wenn auh nur an einzelnen Orten, durch fanatishe Geistliche die Be- fürchtung wieder angeregt worden, daß durh Verbreitung der deutschen Sprache der religiöse Glaube gefährdet werden könne. Es wird Mißtrauen gegen die Gutsbesißer erregt, sie werden als Fremde bezeichnet.

Genau, wie es jeßt der Fall ift.

Von einzelnen Schullehrern, welche sih dem Willen des Lokalschul- inspektors unbedingt unterordnen, werden die Kinder der deutschen Bewohner bei dem Unterricht bintenangeseßt, ja es sind begründete Klagen bei den Behörden eingegangen, daß selbst diejenigen fatbolishen Kinder, deren Umgangssprache die deutsche ist, von den Religions- lehrern durch fkörperlihe Strafe gezwungen Gebete und Abschnitte aus\{lielich in der geläufigen polnischer dig |

Meine Herren, das

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im Lauf der Zeit vollständig polonisiert r ganze Landstriche, in denen früber di war, so polonisiert, daß von faum noch die f

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