1902 / 60 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Kaiser stehe doch die Ueberwachung der M Eo der Reichsgesetze pu, das stehe in der Verfassung; damit sei nicht allein ein Recht, ondern auch die Verpflichtung, es auszuüben, gegeben. Der Reichs- kanzler, fährt Redner fort, is als Minister-Präsident von Preußen der lebendige Ausdruck des Maßes von Einfluß, welchen das Reich auf die preußischen Angelegenheiten und die Gestaltung ‘der preußischen Politik üben soll. Wäre dem nicht so, so müßten wir bedauern, daß die Reichskanzlerwürde nur als Nebenamt wahrgenommen wird. In jener Verbindung foll doch eine gewisse Präponderanz der Neichsidee zum Ausdruck kommen. Das Reich hat die Verpflichtung, gegenüber einer Uebertragung des preußischen Staatsgedankens den Polen gegen- über, gegenüber der Boru!sifizierungspolitik Einspruch zu erheben. Der Kanzler hat hier und im preußischen Abgeordnetenhause von einer großen polnischen Gefahr für das Reih und Preußen gesprochen. Nachgewiesen ift eine solhe Gefahr nicht; die Berichte der Ober- Präsidenten haben sich vielfah als unrichtig erwiesen. Der Kanzler mag sih den „Dziennik“ überseßen lassen, der jene Berichte richtig estellt hat, und wenn er eine Engquête veranstaltet, \foll er niht nur die Verwaltungsbeamten hören, fondern auch die Bevölkerung und ihre Vertreter felbst. j

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Der Herr Reichskanzler ist leider durch ein leichtes Unwohlsein verhindert, an der heutigen Sitzung theilzunehmen ; sonst würde er ih gewiß nicht die Gelegenheit haben entgehen lassen, auf die Ausführungen des Herrn Vorredners zu antworten. Ich möchte in Vertretung des Herrn Reichskanzlers mir nur zwei Bemerkungen gestatten. Wenn der Herr Abgeordnete eine Kompetenz des Reichstages glaubte herleiten zu können aus dem allgemeinen Rechtsgrundsaß, daß Reichs8- recht vor Landesrecht geht, fo, glaube i, ist ein derartiger allgemeiner Nechtsgrundsaß für die Regelung der Kompetenzen zwischen der einzel- staatlichen Verwaltung und der Reichsverwaltung niht maßgebend. Dieser allgemeine Rechtsgrundsay bedeutet weiter nichts, als daß auf den Gebieten, wo eine reih8rechtlihe Regelung erfolgt ist, die landes- rechtliche Regelung ausgeschloffen ist, und das Reichsrecht allein maß- gebend ist. Das Gebiet aber, meine Herren, was hier der Herr Vor- redner berührt bat, betrahtet die preußische Staatsregierung als eine rein preußische Angelegenheit, und sie wird auch dur Erklärungen im Reichstage \ih von diesem Grundsay der Staatsraison nicht abbringen lassen. (Sehr gut! reckts.)

Abg. Dr. von Dziembowski-Pomian: Ich habe ausdrücklich auf den Artikel der Verfassung bingewiesen, wonach dem Kaiser die Ueberwachung der Ausführung der Reich8gesete zusteht. Der Kaiser bat außer in Militärsachen gar kein Veto. Dieser Artikel 17 statuiert also eine Verpflichtung.

Präsident Graf von Ballestrem: Der Abg. von Komierowski hat nach dem Stenogramm gesagt : der Abg. Sattler bätte eine Art der Polemik nach Altweiber-Manier. Ich rufe den Abg. von Komierowsfi für diese Beleidigung zur Ordnung.

Beim Etat des Auswärtigen Amts begründet zum Ausgabeposten „Gehalt des Staatssekretärs“ der Abg. Münch - Ferber (nl.) folgende Resolution: „Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in einem Nachtrags-Etat oder svätestens in dem Reichshausbalts-Etat für 1903, und zwar im Etat für das Auswärtige Amt, entsprehend dem Beschlusse des Reichêtages vom 19. März 1901, zur Vorbereitung der Errichtung von Handels- tfammern im Auslande 20 000 Æ einzuseßzen.*“ Redner weist darauf F r Í

So 4

Ft wr

da » 2/5 ls 118 A F 4c 4 144i io { »

 s Îe

Reibe großer Firmen, name: Gelegenbeit genommen habe timmung zu dem Antrage auszudrüden. sulatsbebörden gegenüber den interefsierten deutschen an Kulanz zu wünschen übrig. In einem ie Antwort auf eine telegraphis{e Anfrage verweigert, ie Kosten für das Antworttelegramm nicht im vor- aué mitgesandt worden seien. Die amerikanishen Bebördea richteten an zablreïihen Zentren des Weklthandels solhe Handelskammern ein. sei s{on so weit gekommen, daß eine deutihe Firma Mitglied der französischen Handelskammer in Konstantinopel geworden sei, um nicht beîm Wettbewerb zu kurz zu kommen. Abg. Cahbenély (Zentr.) bestreitet rganisation auf diesem Eebiete. Die aus cigener Kraft und auf eigene Kosten entspr

-.. Wes b -

tigen Amts

besteht, sondern kann wohl nur gesehen fein, weil die deutshe Firma sich mit dem Export französisher Waaren oter dem Import nah Frank- reich beschäftigt und deshalb ihre Stellung zu dem französischen Konsulat durch Eintritt in die französishe Handelskammer befestigen wollte. Einen anderen Grund vermag ih wenigstens im Augenblick hierfür niht zu erkennen. S

Ob man Handelskammern im Auslande mit den divergierenden Interessen ihrer Mitglieder als Schiedsgerihtsbehörde in Anspruch nehmen soll, sheint mir sehr zweifelhaft. Jedènfalls is irgend cin Wunsch nach dieser Nichtung von seiten der Bremer oder Hamburger Exporteure noh nicht zum Ausdruck gelangt.

Was die Aeußerungen des Herrn Abg. Cahensly betrifft, so wird jedenfalls bei uns nach allen Richtungen hinsichtlih der Auswahl der Handels-Attahés mit der äußersten Sorgfalt verfahren und verfahren werden. Wir werden sie kaufmännischen Kreisen ent- nehmen. Auth bezüglih der Vorbildung der Konsulats-Aspiranten haben wir jeßt eine Vereinbarung mit der Handels-Akademie in Frankfurt a. M. dahin getroffen, daß wir nah und nach alle unsere Konsulats-Aspiranten der Akademie für einige Zeit übergeben, wenn sie nicht {on vorher eine gute kaufrmännische Ausbildung ge- nossen haben.

Zum Schluß möchte ich auf die Ausführungen des Herrn Abg. Münch-Ferber zurückkommen und mi zunächst bei ihm bedanken, daß er auf meine Erfahrungen im Auslande anerkennend hingewiesen hat. Ich bin gewiß gewillt, Korporationen und korporative Unterstützung nah Möglichkeit zu würdigen. Ih erkenne deren Werth vollständig an, muß aber gestehen, daß ih gerade nach meinen Erfahrungen im Auslande so hoch, wie ih die Handelskammern im Inlande einschäte, ebenso tief diejenigen im Auslande bewerthe, und diese Ansicht wird auch in Handelskreisen von vielen Personen, namentlich von größten Firmen getheilt. (Sehr richtig!) Ih möchte au hervorheben, daß die Handelékammern in dieser Hinsicht keineswegs so einig sind, wie der Herr Abg. Münch-Ferber vorhin hervorgehoben hat. Unter den wenigen Handelskammerberichten, die für 1901 bereits vorliegen, habe ich bier den Bericht der Handelskammer in Essen, gewiß einer recht gewihtigen Handelskammer. Da heißt es: .

„Mit Necht ist im Reichstag hervorgehoben worden, daß man die Handelskammern im Auslande nicht {lechtweg mit denen im Inlande in Vergleich stellen kann. Die leßteren haben zum Zwet einen gleihmäßigen Schuß der nationalen Gewerbethätigkeit, während draußen naturgemäß die Intcressen auseinandergehen. Beis- spiel8weise kann von einem Deutschen, der im Auslande Agent für ein französisches oder englisches Haus ist, niht verlangt werden, daß er sich für den Import der Erzeugnisse deutscher Konkurrenz interessiert. Die Fürsorge für die deutschen Handelsinteressen würde somit wohl meist nur eine akademische sein. Hiernah ift unseres Erachtens der ablehnenden Haltung der Regierung nur beizupflihten.“ In ähnlicher Weise spricht sich die Handelskammer von Osnabrück in ibrem Bericht für 1900 aus. Sie sagt: :

„Sie müsse wieder betonen, daß ihre Erwartungen in dieser Hin- sicht sehr gering find, und daß ihres Erachtens derartige Schöpfungen vorwiegend zunächst die Interessen ihrer eigenen Mitglieder und der ibnen näher stehenden Kreise verfolgen, den eigentlihen deutschen Handelsinterefsen dagegen nur eine mehr akademische Fürsorge zu- wenden werden.“

Die Handelskammer in Offenba drückt sich, wie folgt, aus:

„Die Errichtung von deutshen Handelékammern im Auslande von Reichêwegen würde die Kammer für verfeblt balten.“

Dann lassen Sie mich noch die beiden großen Handelskammern von Côln und Hamburg zitieren, denen man gewiß ein Urtbeil in dieser Frage zubilligen kann. Die Cölner Handelskammer sagt :

„Nah dem Dafürkhalten der Kammer ist ein praktishes Be- dürfniß für die Errichtung deutscher Handelskammern im Auslande als amtlihe Organe kaum hervorgetreten, namentlich nicht im Aus-

x % b Hi

de selbst.“ L, ü 1 OCLt

Ï Motion Gar u E

olhes Bedürfniß überbaupt nit der Errichtung von

Organe nit vor-

andelsfammer sagt

eâl an

H ch die keit

l: se

. beauftragt, die Interessen der Frau Kugel möglichst wahrzunehmen,

lihe Botschafter hat dann fogleih den Kaiserlichen Konsul in Lbau Der Kaiserlihe Konsul hat die Frau im Gefängniß selbst besuht und hat von ihr exfahren, daß sie im allgemeinen si über ihre Be. handlung dort nicht zu beklagen habe; sie hat ihn gebeten, ihr Wäsche und Kleidungsstücke zu beschaffen; dies hat der Konsul gethan, und im Februar sind der Frau erneut durh das Konsulat Wäsche und Klei. dungsstücke zugeführt worden. Die Untersuchung ist im Januar beendet worden, die Akten sinddem Justiz-Ministerium in Petersburg zugesandt und nach den Nachrichten, die wir haben, steht der Abs{luß der Angelegen- heit unmittelbar bevor. Nach russishem Recht wird zu entscheiden sein, ob die Sache auf administrativem oder gerichtlichem Wege zu verfolgen ist. Nach den unserer Botschaft in Petersburg von russischer Seite zugegangenen Mittheilungen haben die russischen Behörden beobachtet, daß das Ehepaar Kugel seit Mai vorigen Jahres verbotene Drucksachen nah Polangen eingeführt habe. Die Ehefrau Kugel wird beschuldigt, mit deutshen Ausweispapieren versehen, beständig die Grenze überschritten, fortwährend Beziehungen mit Personen, die in Nußland als Schmuggler bekannt waren, unterhalken und sie bei sich aufgenommen, sowie in ihrer Wohnung eine Niederlage verbotener Bücher eingerichtet zu haben. Mit in die Untersuchung verwielt ist ein Mann Namens Schlaum Hirsch Feinstein. (Heiterkeil.)

Dieser Schlaum Hirs Feinstein ist bereits freigelassen worden, die Ehefrau Kugel dagegen niht, was mir dafür zu \prechen eint, daß stärkere Verdachtsgründe gegen sie vorliegen.

Die Nachforschungen, welche ih habe anstellen lassen in unserem preußischen Landrathsbezirk, haben keinen Anhalt ergeben dafür, daß, wie Herr Bebel glaubte hervorheben zu können, dem Ehemann Kugel gegenüber der Versuh gemacht worden sei, ihn zwangsweise über die russishe Grenze zu bringen, und ebenfalls keinen Anhalt dafür, daß er in Preußen einer Bewachung durch russishe Geheimpolizisten ausgeseßt gewesen wäre. Die zuständigen Behörden halten eine derartige Ueberwachung \{lechthin für ausgeschlossen. Jedenfalls wird der Fall von uns, da es sih um eine preußische Staatsangehörige handelt, wenn diese au eine geborene Nussin zu sein scheint, weiter beobachtet werden.

Abg. Bebel (Soz.): Die Errichtung einer Niederlage verbotener Bücher könnte doch in Rußland erst strafbar sein, wenn sie auf russishem Boden erfolgt wäre. Es wird aber natürli abzuwarten sein, ob diese Nachricht sich überhaupt bewahrheitet.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:

Die russishen Behörden behaupten eben, daß die Frau Kugel wiederholentlih ges{muggelt habe. Damit ist natürlich der That- bestand gegeben, auf den eine Untersuhung auf russischem Boden be- gründet werden fann.

Im übrigen weiß jedes Kind an der russish-preußischen Grenze, daß die russischen Behörden hinsihtlich der Eins{hmuggelung revo- lutionärer Schriften keinen Spaß verstehen, und daß alle diejenigen, die sih überhaupt mit derartigen Dingen befassen, {ih ciner unnat- sichtlihen Behandlung seitens der russishen Behörden aussetzen.

Bei dem Titel „Allgemeine Fonds“ kommt der

Abg. Dr. Hasse auf die deutshen Schulen im Auslande zurü, für welche er die Errichtung einer Zentralstelle zur Ueberwachung in shultehnisher wie in nationalpolitischer Hinsicht für nöthig hält. Die Stelle wäre im Auswärtigen Amt zu errihten und mit einem Fach-

mann zu beseßen. Man sollte hon im nächsten Etat die Angelegen- beit regeln.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Nichthofen:

Ich theile zunächst die Anshauung des Abg. Dr. Hasse voll- fommen, daß der Fonds, wie er im Etat steht, kein auêsreicender ist. Ich habe auch wiederum den Versuh gemacht, ibn für das kommende Etatsjahr zu erhöhen, bin aber mit diesem Versuche, wie der Herr Abg. Dr. Hasse auch {on vorausgeseßt hat, an der gegenwärtigen Finanzlage gescheitent. Jch hoffe aber, daß die Finanzlage nicht immer die gleiche sein wird, und bin der Ansicht, daß s{ließlich "absolut vor- handene Bedürfnisse auch troy der Finanzlage befriedigt werden müssen. Ih möchte daber noch etwas weiter in den Hoffnungen gehen als der Herr Abg. Dr. Hasse, und zwar dabin, daß wir dot schon für 1903 eine Erböhung des Fonds vornehmen können, uud

ß ich dafür die Unterstüßung meines Kollegen vom Reichs-Schaß- übrigen die Vorschläge des Herrn Abg. Pr. Hasse

werde ih dieselben zweifellos in sorgfältige Erwägung

en. Cs läßt fich aber nicht verkennen, daß man hier do vielleicht etrvas royalistisher sein kann als die Könige, denn die Schulen im Auslande sehuen \sih eigentlich nach einer solchen Zentralisation, wie I)r. Hasse im Auge hat, niht. Es giebt cine

ZQulen, die garniht so abbängia sein mötten,

durch Vermittlung der staatlihen Behörden hier

ie thun es geroöhnlih im Wege direkter Verhband-

lne der Bewerber stellen \sich{ persönli vor

od die vorges{hlagenen

Zchulen

20 was bei dea

Masfnahmen

im Auslande lan

großea Anklang man sich von vornherein versagen, das mnn Schulen die s{ultechnische und die ie s{cultechnishe Aufsicht übernehmen io i und Stelle, und nah gemachten Erfahrungen igentlih nit sehr ich da viel binecinreden zw lasten t [politische Ueberwachung von bier aus wird durch |

beeinträchtigt; in ciner soldhen würden ma

iemes für sich finden und vielleicht infolge k

mehr Unbehaglichkeiten machen, als die

vorläufig, dah der gegenwärtige Sang

ber obne mich in dieser Beziei

nüber elwa vou vorut

jencig!

j Mas turd genen Augen im Orient gesehen j allen, jeyl \priht maa der Gerichtung franzésilcher Schulen icalllelle im Auswärligen Ami cis î Y F urcifeln je á ichliger Lehrer

ÆFreil

t

rigen Amis [x

retbin noob tfi

vgs f rin

Auitag auf |

Pflege ter Schulen

tehnische Revision gestellt worden ift, cinem folhen Antrag von hier aus auch entsprohen wurde. Die Schule in Konstantinopel ist wieder- holentlih, und auch andere Schulanstalten sind von hier auf ihren Anirag revidiert worden.

Was die eben von dem Herrn Abg. Schrader berührte Frage betrifft, so ift es hon seit langer Zeit bei uns ein dringender Wunsch gewesen, die Lehrer an den deutshen Schulen im Auslande in ihren persönlichen Verhältnissen sicher zu ftellen und sie jedenfalls vor allen Nachtheilen zu bewahren, die ihr Fernfein aus dem Inlande ihnen bereiten könnte, und ih habe in tieser Beziehung die Genugthuung, mitzutheilen, daß der Herr Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten in Preußen unter demn 21. Oktober 1901 einen Nunderlaß über diese Frage an die Königlichen Regierungen

gerihtet hat, in welchem folgende zwei Säße vielleiht von besonderem |

Interesse sind:

„Es ist davon auszugehen, daß die Dienstzeit an den öffent- lihen Schulen in den deutshen Kolonien fowie an den vom Deutschen Reiche unterstüßten deutshen Schulen im Auslande als öffentliher Schuldienst anzusehen und gemäß § 10 des Lehrer- Besoldungsgeseßes vom 3. März 1893 auf das Besoldungsdienstalter anzurechnen ist.“

Wird so verfahren, so wird der übertretende Lehrer in den meisten Fällen materiell in dieselbe Lage verseßt, als wenn er Urlaub erhalten hätte. Ein Mehreres, glaube ih, ist nicht zu verlangen. Es wird also dur die Art des Ausscheidens für vorübergehende Zeit \icher- gestellt, daß die Dienstzeit des Lehrers draußen ledigli als Urlaub betrachtet wird, ohne daß er bei der Heimkehr irgendwelche materielle Nachtheile davon hat. Jm einzelnen Falle haben wir überhaupt sowohl- bei der Königlich preußischen, wie bei anderen Bundesregie- rungen das größte Entgegenkommen gefunden, um Lehrern, welche aus Stellungen im Auslande zurückkehren, keinerlei Schädigung ange- deihen. zu lassen. (Bravo!)

Die Einseßung eines Ausgabepostens von 30000 ( ins Extraordinarium als Zushuß an die Deutsche Kolonialgesell- schaft für die Schaffung einer Auskunftsstelle für Aus- wanderer beantragt der Abg. Cahensly unter der Be- dingung zu bewilligen, daß die Gesellschaft jährlich einen E über ihre Thätigkeit an den Reichstag und Bundesrath erstattet.

Staatssekretär von Richthofen:

Meine Herren! Wenngleich die verbündeten Regierungen wesent- lih dur die Resolution des Reichstages vom 19. Mai 1897 ver- anlaßt worden sind, diese Auskunfts\telle für Auswanderer zu errichten, und wenn sie auch der Ansicht sind, daß die von der Budgetkommission vorgeschlagene und vom Hause in zweiter Lesung angenommene Ein- stellung der Ausgaben für diese Auskunftsstelle in die einmaligen Ausgaben sih nicht vollständig deckt mit dem Text dieser Resolution, so erheben doch die verbündeten Negierungen ihrerseits gegen die Einsetzung dieses Betrags unter die einmaligen Ausgaben keinen Wider- spruch, nahdem die Deutsche Kolonialgesellshaft \ich bereit erklärt hat, au unter den jetzigen Bedingungen die Einrichtung und Durch- führung der Auskunftsertheilung zu übernehmen.

Was die Resolution Cahensly betrifft, so ist sie geeignet, die Bedenken der verbündeten Regierungen noch zu mindern, da in ihr von einer jährlichen Berichterstattung die Rede ist, also angenommen wird, daß die Ausgabe in Wirklichkeit garniht als eine einmalige, sondern als eine dauernde betratet wird, und ih nehme keinen An- stand, mi für die Annabme der Resolution zu erklären.

Die Resolution Cahensly wird darauf angenommen. Der Etat der Schußgebiete wird unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung erledigt, desgleichen das Etatsgesehß für die- jelben; der Etat für die Schußgebiete balaniert mit 37 402 496 M

Es folgt der Etat des Neichsamts des Innern. Zu demselben liegt folgende Resolution des Aba. Franfen (nl.) vor: j

«Den Reichskanzler zu ersuchen, tbunlist bald dem Neichs- tage einen Gesetzentwurf, betreffend die Unfallfürsorge bei Arbeiten, welche freiwillig zur Rettung von Personen und zur Berg Gegenständen vorgenommen werden, vorzulegen unter Berücksichtigung der bei solcher Thätigkeit vorkommen %alsler- und anderen Gefahren.“

Die Resolution is von Nationalliberalen, mitgliedern und Freisinnigen unterschrieben.

Abg. Beck - Heidelberg (nl.): Der Handels-Minister Möller hat am 23. Dezember vorigen Jahres einen Erlaß an die Ober-Präi und Regierungs-Präsidenten erlassen, worin war auf Bestimmungen der Novelle zum Gewerbegerichtegeseß Bezug genommen wird, daß in rien mit mehr als 20000 Einwobnecn ein Gewerbegericht zu errichten inl, daß aber in solchen Orten, wo bereits ein Gewerbegericht für einzelne Zweige besteht, die übrigen Arbeiter un Arbeiterinnen # 9m unterzuordnen haben. Diese Auffassung wider tentionen der Mehrheit des Reichstages, und ic lefretâr bitten, sih darüber zu äutern. wie prclation denkt

Abg. Zubeil (Soz.): Wir hatten die r diefen hochwichtigen Gegenstand cine In müssen aber, durch den Vorredner veranlaßt, f ncdir L

des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr

ung von den Feuer

Zentrums:

terpell, t, son beute dazu dmen. Es ist wobl keiñem Mitgliede des H ne solche Interpretation _wie sie seitens des Minlers beliebt werden ist, stattfinden werde brauchen die Gemeinden über 20000 Einwoh! gericht für . die Acbeiter nidt wm errichten irgend elnen Zweig der gewerblichen Würde z B irgcntweo egerinnung errictet o dessen Gerichtsbarkeit Î des Wesen á verband der Grouintul o mil Di m Erlaß eluea LYietlinas Tr wissen ja auch, daß die Unternehmer gese Gr icheinunz0ue ma der Unterncbmer vor deu awitliam machen weollen

auc

A S L Home

#

in

Vie

besonderer |

Den t denten î

T

erklärt haben, und das Zentrum foll dadurch festgelegt scin und auch niht mehr anders fönnen. Wir erwarten dennoch, daß Herr Trimborn seinem eigenen Kinde die Achtung verschaffen wird, die es verdient. i

Abg. Trimborn (Zentr.): Nachdem meine Vaterschaft o energish ausgesprohen worden ist es ift parlamentarisch sehr schwer, Vater zu werden —, muß ich antworten. Wenn man Herrn Zubeil hört, müßte ih es \{chon zu einer kleinen parlamentarischen Berühmtheit gebraht haben. So weit habe ih es jedenfalls noch niht gebraht, daß ein preußisher Minister, che er Neskripte erläßt, mich um meine Meinung fragt; der Ge- danke könnte mich beinahe \{chwindlig machen. Der Erlaß ist in seinem ersten Saß korrekt, den zweiten Saß aber halte auh ih nicht für übereinstimmend mit der Tendenz des Gesetzes. Dieser zweite Saß geht davon aus, daß den Bestimmungen des Geseßes auch {hon genügt ist, wenn ein Gewerbegeriht bereits besteht, welches nah seiner örtlihen oder auch nah seiner sachlichen Kompetenz beschränkt ist. Das widerspricht dem Gewerbegerichtsgesetß,

und es muß, wenn es niht anders geht, eine Aenderung des Gesetzes erfolgen.

Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-

ehner: :

Ich glaube, meine Herren, wenn man auf die Interpretation dieses Gesetzes eingeht, muß man nit nur auf den Vater desfelben zurüd- gehen, als den ich den Herrn Abg. Trimborn mit voller Anerkennung bezeihnen fann, sondern auch auf den Großvater und Urgroßrater. Dieser § 7 des Gesetzes, der zum Gegenstand heftiger Erörterungen in der Presse geworden ist, findet sich bereits als § 6 im Gewerbe- gerichts-Geseg von 1890; aber dieser § 6 entstammt wieder ciner Vorlage der verbündeten Regierungen vom 23. Februar 1878, welche seiner Zeit indeß niht Geseß geworden ist. In dem Kommissions- beriht zu jener Vorlage findet si folgende interessante Bemerkung zu § 3, welcher sih, wie gesagt, mit dem § 6 des Geseßes von 1890 und mit dem § 7 der jeßt in Kraft befindlichen Gewerbegerichts- novelle det:

„Der Zweck des ersten Absatzes des § 3 wurde dahin erläutert, daß er die Möglichkeit gewähren solle, unter Berücksichtigung der mannigfachen Verschiedenheiten zwis{hen Handwerk und Großindustrie, einzelnen Gruppen von Industriezweigen sowie unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Großstädte und ihrer Umgebungen mehrere selbständige Gewerbegerichte einzuseßzen. Aus- drücklich wurde dabei regierungsseitig konstatiert, daß eine Ein- theilung eines einzigen Gewerbegerichts in mehrere Sektionen (für bestimmte Industriezweige 3. B.) nah dem Gesetz- entwurfe zulässig sei, obwohl derselbe positive Bestimmungen darüber, weil solche überflüssig, nit enthalte.“

Dann wurde in der Kommission ferner noch gefragt, ob die Be- triebsanlagen öffentliher Verwaltungen au unter die Gewerbegerite fielen. Diese Frage wurde von den Vetretern des Bundesraths be- jaht und hierbei ausdrücklich gesagt: wenn für diese öffentlicben Ver- waltungen besondere Verhältnisse vorlägen, o gâbe der § 3 die Ge- legenheit, auf diese örtlihen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen, das heißt also durch Errichtung eines besonderen Gewerbegerichts öffentlihen Verwaltungen.

Meine Herren, was folgt also aus diesem Inhalt des Berichts zum Entwurf vom Jahre 1878? achtens, daß unter allen Umständen ein Gemwerbegeribt zu er- rihten war, wo die Verhältnisse dieses geboten ers{einen ließen : aber daß dieses Gewerbegeriht getbeilt werden konnte in verschiedene Sektivnen sowobl nach Berufszweigen wie auch na lokalen Bezirken. Es folgt daraus, daß, wo ein Gewerbegeriht erridtet wurde, es für alle Arbeiter wirksam werden sollte wenngleich eine Theilung nah Berufen und na örtlichen Bezirken für zulässig er- achtet wurde. Durch die letzte Novelle sind die Gewerbegerichte aus fakultativen zu obligatorischen Einrichtungen c t ch bin mir hierbei nie darüber zweifelbaft gewesen, daß: es Abicbt des hohen Hauses war, für alle Arbeiter cines Gewerbegeritäbezirks auch die Einrichtung eines Gewerbegerichts zu \{afffen. Wenn man den Bericht über die leßte Novelle liest in sehr konziser Form autgedrückt. Es

„Im weiteren Verlauf der Diskussion wurden Zweifel geäußert, welcher Zeitpunkt für das Vorbandensein seßung von mehr als 20 (00 Einwohnern na dem 2 maßgebend sein solle; es sei do

wurts.

für jene

Es folgt daraus meines Œr-

lo findet sich dieser G

beißt dort

¡weifellos die die Errichtung von Gewerbegerick alle diejenigen Gemeinden welhe nach dem k bezeichnete Einwobneria Man ging ogar \o wei daf, wenn cinmal in die Seelen1abl sänlk aufrecht zu erbalten sei Was nun k

I E «Pen ti Ÿ LNITATIIT(

S

T 4 p Tr o jertmten fi ¡T M

zunächst: die Gewerbeger 20 000 Seelen erricbte Bevollmächtigten wurd

s ali a D J Da. « É peziellen Fall an. dec

Gewerbegerichte erfolgt, nicht von dem Belieben der Gemeinten abhängt. Diese können sich niht, wie es in dem eingangs erwähnten Artikel heißt, mit dem Geseye dadurch abfinden, daß sie fürc ein einzelnes kleines Gewerbe, z. B. das vielleiht nur 1 oder 2 Meister umfassende Schornsteinfegergewerbe, oder für einen fseinen Orts- theil/ in dem gerade fein Gewerbebetrieb stattfindet, und kein Arbeiter wohnt, ein Gewerbegeriht errichten. Die Ortsstatute unterliegen vielmehr der Genehmigung der Bezirks-Aus\{hü}se und sind von diefen wie eventuell in zweiter Instanz von den Provinzialräthen niht etwa bloß auf ihre formale Uebereinstimmung mit den geseßlihen Vorschriften, fondern auch daraufhin zu prüfen, ob die getroffenen Bestimmungen den prafktishen Bedürfnissen der Gemeinden und den Absichten des Gesetzes entsprehen. Es darf vorauêgeseßt werden, daß statutarische Anordnungen, welche diese Gesichtspunkte außer Acht lassen, die Genehmigung der Beschlußbehörden nicht finden, legztere namentli für Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern ein in fachlicher oder örtlicher Hinsicht beshränktes Gewerbegeriht nur dann gut- heißen werden, wenn die getroffenen Bestimmungen durch üker- wiegende Zweckmäßigkeitsgründe gerechtfertigt ersheinen. Kommt in Fällen dieser Art ein Gewerbegeriht auf dem vorgedachten Wege nit zu stande, so würde die Vorschrift des § 2 Saß 2 platzgreifen, wonach die Zentralbehörde alsdann die zur Errichtung des Gerichts erforderlihen Anordnungen zu treffen hat.“ Des weitern werden \chließlich die Bebörden ersucht, entsprehend zu verfahren.

Meine Herren, aus diesem deklarierenden Erlaß des Herrn Handels-Ministers geht unzweifelhaft hervor, daß der Herr Handels- Minister auf demselben Standpunkt steht wie der Herr Abg. Bedck, der diese Frage heute angeregt hat, und es ist gar fein Zweifel, daß auch in Gemeinden, denen es nit zusagt, das Geseg durchgeführt werden wird.

Wenn s{chließlich in einzelnen Gemeinden das Geseß bis zum 1. Januar nicht dur{chgeführt ist (Zurufe links) in den meisten Gemeinden also —, dann bedauere ih das: denn wenn ein Gesetz einen terminus ad quem festsezt, müßte er meines Erachtens auch eingehalten werden. (Sehr gut! links.)

Abg. von Salis (d. fon.) brin ie Bes if Sprache, welche bei D Besitzern besoufices be reie Rie durch die Kaiserliche Verordnung vom 22. Oktober vorigen Jahres wachgerufen ‘worden seien. Die Apothekenbesiter fürchteten, daß die Bestimmungen des Begriffs „Heilmittel“ als „Mittel iur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten“ zu Mißbräuchen führen werde, indem die Konkurrenz die Mittel als nur jur „Vorbeugung und Verhütung“ bestimmt bezeibnen und so ungestraft in den Handel bringen werde. Es fomwe daber alles auf eine sachgemäße Interpretation der Verordnung an. Diese Besorgnisse der Apotheker seien nicht ganz von der Hand zu weisen. Das Publikum habe unzweifelhaft ein Interesse daran, daß gewisse unshädlihe Heilmittel den Droguisten freigegeben würden, um jolhe billiger erlangen zu fönnen ; aber damit dürfe man nicht so weit gehen, daß das Fortbestehen der für die Landbevölferung wichtigen Apotheken an kleinen Orten in Frage gestellt würde, welche bei dem Rückgang der Bevölkerungszabl und der Kauffraft der Kleinstädie und Dörfer ohnehin {on vielfa als sehr gefährdet erscheinen. Eine Entschädigung für Freigebung vieler Heilmittel könne wedckmäßig den Apotheken dadurch gewährt werden, daf man ibnen den Aller-der?22f von Saccharin zuweise. :

Aba. Wu L fübrungen betriebe.

diesem Erlaß

ie früberen Aus-

eigenen Fabrif.

5 die von Herra

eni tbatsählid bestehe. Yentlihen Vortrag darüber er auf be-

2dgeid dabe rtilbaron* nab-

7 due Gewerde

(Aa O

e as Ds e Das L r

În midt

C2