1902 / 60 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

in der

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) is der Meinung, daß

ulle „De salute animarum“ von ibm übernommenen Verpflichtungen

zum

. B. die für die katholische Kirche übernommene inführung der Kathedralsteuer von fich abgewälzt.

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei dem Kapitel „Evangelische Kons Abg. Freiherr von Marenhol 8 (kons.) die

treff einer Aenderung in der Behörden Landeskirche beständen, und bittet die hannoverschen Volkes entsprehend, an

festzuhalten.

Ministerial-Direktor D. Schwartzkopff erklärt, daß von kirchlicher organisation in zwischen den ver der General-Superintendenten Gehalt geben.

Seite Í 1g, Hannover gewünscht sei. schiedenen Instanzen ergeben.

eine

Aenderung der

umfassender gestalte l Es sei cine Frage, dem Konsistorium Hannover zu etner

Landeskonsistoriuum habe eine solche Aenderung dr

Verhandlungen seien aber noch nicht abg: | der Selbständigkeit der lutherischen Kirche in Hannover

Fall beabsichtigt.

in diesen Ti E Die Staatsbehörden müßten

bes{löfen; cine

Abg. Dr. Heye - Stolzenau (fr. kons.) \ des Abg. Freiherrn von Marenholß an.

Hannover in änderungen zie

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ichließer wünscht insbesondere, daß

Verfassung erbalten bleibe. Dr. Iderhoff (fr. ko

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Jahrzehnten be sich wie ein rother Faden das amten den fleinen Orten zu nehmen und führen. Das Konsistorium in Stade sei neu errichtet worden, und je darin hervorrufen. des Konsistoriums in Stade und vielleicht gemacht werde und {ließ Konsistorium von Vannov tenzen

t wolle man Bevölkerung fürchte, da}

werden.

abwarten, was

gesagt

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istorien“ bespricht Absichten, die in Be- organisation der hannoverschen Regierung, den Wünschen des der bestehenden Organisation

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lich die Frage entstehen fön er noh cristenzberechtigt sei. des Landes- Konsistoriums follten sollten ihm ähnliche B ratb in anderen Provinzen gegeben Ministerial-Direktor D. Sch : Fragen

erweitert efugnisse wie dem evangelischen

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derun ingend gewünscht, die ges{lossen. Eine Beeinträchtigung

ließt sich den Ausführungen GA Durch alle in der Provinz

eingetretenen Verwaltungs- Bestreben, di den großen Städten zuzu- erst in den 80er Jahren {on wieder eine Aenderung mit der Aufhebung auch in Aurich nicht Halt

ônne, ob das L

worden,

warßzkopff erwidert, daß er sich Zurückhaltung

auferlegen

die Kirchenbehörden noch nicht getroffen

(nl.) und Dr. Loß E) 1 N den beiden Vorrednern aus dem Vau]e an.

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der Staat die S ekommenen, nicht erfüllt habe; er habe Kirchenbaulast durch

allerdings Behörden- Es hätten sich Reibungen

Man wolle die Stellung n und ein höheres ob das Konsistorium Stade mit Behörde zu vereinigen sei. Das

sei auf keinen

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Der lebtere irih in seiner jeßigen Wunsch spricht auch der Abg.

der Kom- ite (Super-

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Die bewilligten Staatsbeihilfen belaufen sih danah M «E As G die zunächst nur in Aussicht gestellten Meilen Wi O In 24 Fällen liegen außerdem noch An- träge auf Gewährung von Staats- beihilfen in zahlenmäßig bestimmter Höhe, 5 nämlich im Gesammtbetrage von . 8625 000,00 _„_ vor, sodaß sich die bewilligten, in Aussicht estellten und in zahlenmäßig bestimmter Höhe beantragten Staatsbeihilfen 1ns- i neammt aut. C 59 211 118/63 M stellen. Jn 53 anderen Fällen sind Anträge auf Bewilligung von Staatsbeihilfen in nicht ahlen an bestimmter Höhe gestellt oder Anträge auf Bewilligung solcher Beihilfen noch au e 2 Die Zusagen staatlicher Unterstüßung des Baues der Kleinbahnen Rethem—Eystrup und Einbeck—Northeim sind zurückgezogen, nachdem die Betheiligten die Ausführung der Uetneinen aufgegeben hatten. Abgelehnt ist in den leßten beiden Jahren nur der Antrag des Landkreises Emden Gewährung einer weiteren Staatsbeihilfe für die Klein- bahn von Emden nah Pewsum zur Deckung von Mehrkosten gegenüber dem Kostenanschlage und zwar wegen der Leistungs- e Be- | fähigkeit des Kreises. s Am Schlusse des Jahres 1899 waren von den bewilligten Beihilfen 31 mit 9536 828,10 voll gezahlt. Jm Laufe der Jahre 1900 und 1901 sind weitere 38 Fälle mit 15 046 047,83 f erledigt, sodaß sich die vollgezahlten Beihilfen nunmehr auf 94 589 875 93 6 belaufen. Mit Hinzurehnung der auf die übrigen bewilligten Beihilfen bisher gezahlten Beträge von zusammen 6 202 561,63 H ergiebt sich hiernach eine Gesammt- auègabe von 30 785 437,56 Á6 M Die Rückeinnahmen auf die gezahlten Staatsbeihilfen haben bis zum Schlusse des Etatsjahres 1900 insgejammt 370 197,34 M betragen. Davon sind aufgekommen in

der Zeit vom 1. bis 31. März 1897 5 4898 ¿7 18099 2a 4900 s AOOL

wie oben

6 648 987,00

müße.

April 1896 1897 1898 1899 1900

650,22

10 562,44

79 031,66

116 450,25

163 502,77 370 19734

und

Ferner ist dem Hause der Abgeordneten der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten, nebst Begründung und Anlagen zu gegangen :

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ie Kreisärzte erbalten für amtlihe Verrichtungen, deren Kosten taatsfasse zur Last fallen, soweit dieses Gesetz in den &8 3 und t ein Anderes bestimmt, außer ihren etatsmäßigen Bezügen itere Vergütung aus der Staatskasse.

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anderen amtlichen Verrichtungen, insbesondere bei solchen, in Privatinteresse veranlaßt find oder sur ortspolizeiliche zenommen werden, deren Befriedigung den

t e obliegt, erhalten die Kreisärzte von den Be

aeritlide Sachverständige (Gerichts- Anspruch auf Gebühren zu. 8 4. D l Die Kreisärzte erhalten aus der Staatskasse, in den Fällen des von den Betbeiligten Tagegelder und Reisekosten nah Maß-

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unentgeltlichen Besorgung des Geschäfts verpflichtet sind oder Anspruch auf höhere Sätze haben. Es

Für die Besichtigung einer Apotheke an seinem Wohnorte oder in einer Entfernung von weniger als zwei Kilometern von demselben erhält der medizinische Fonmisiár 6 M. Vergütung.

Der pharmazeutische Kommissar erhält Tagegelder und Reisekosten nah den den Kreisärzten zustehenden Säßen, außerdem 1,50 A für jede Apothekenbesichtigung als Gras für verbrauchte NReagentien.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. März 1872 (G.-S. S. 265) und der Verordnung vom 17. September 1876 (G.-S. S. 411) treten in Beziehung auf die unter dieses Gese fallenden Personen außer Kraft. |

Der Minister der Medizinal-Angelegenheiten is ermächtigt, im Einvernehmen mit den sonst betheiligten Ministern an Stelle der Vorschrift in dem § 8 des Gesetzes vom 9. März 1872 die Gebühren des zu einer gerichtlichen oder medizinalpolizeilihen Feststellung zuge- zogenen Chemikers anderweit festzuseßen. Die Borschrift in dem § 8 dieses Gesetzes findet auh in diesem Falle Anwendung.

Als Anlage ist diesem Gesegentwurf folgender vor- läufiger Entwurf eines Tarifs für die Gebühren der Medizinalbeamten beigefügt:

Auf Grund des § 7 des Gesetzes, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten vom 1902 (G-S..S. ) seße ih im Einvyernehmen mit dem Finanz-Minister, dem Justiz-Minister und dem Minister des Innern hierdurh Folgendes fest:

Allgemeine Bestimmungen. &

dr .

Den Kreisärzten stehen für gerihtsärztlihe Verrichtungen 3 des Gesetzes vom 1902 G.-S. S. .. ) Gebühren nach Maßgabe der Bestimmungen unter A, für die übrigen amtlichen Verrichtungen 2 a. a. O.) nah Maßgabe der Bestimmungen unter B des nachstehenden Tarifs zu. ;

S 2.

Die Höhe der Gebühr ist, sofern der Tarif einen Mindest- und Höhstbetrag vorsieht, innerhalb der festgeseßten Grenzen nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles, insbesondere nah der Be- \{haffenheit und Schwierigkeit der Leistung, sowie dem Zeitaufwande zu berechnen.

Wird mehr als der Mindestsay einer Gebühr beansprucht, so ist dies in der Gebührenberehnung unter Angabe der für die Verrichtung aufgewendeten Zeit und Arbeitsleistung näher zu begründen.

Soweit die Festsetzung der Gebühren durch das Gericht erfolgt, ist dieses befugt, den Regierungs-Präfidenten (Polizei-Präsidenten in Berlin, vergl. § 8 a. a. O.) um eine gutachtlihhe Aeußerung zu ersuchen.

Bei besonders \{wierigen und umfangreichen Verrichtungen darf die Höchstgebühr mit Genehmigung des Negierungs-Präsidenten (Polizei-Präsidenten in Berlin) überschritten werden.

A8,

Verrichtungen, für welche der Tarif Gebührensäße nicht auswirft, sind nah Maßgabe der Säße, die für ähnliche Leistungen in dem Tarife gewährt werden, zu vergüten.

& 4. Der gegenwärtige Gebührentarif tritt zugleih mit dem Gesetze, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten, vom . . ken . .. 1902 (G.-S. S. . .) in Krast. G Gebühren für gerihtsärztliche Verrichtungen (B29 Gebühr in Mark

Bezeichnung der Amtsverrichtung

1, Abwartung eines Termins. Abwartung cines Termins bis zur Dauer von zwei unden, cins{lieflich der während des Termins ausgeführten Unterfuhungen und erstatteten mündlichen Gutachten Jede angefangene halbe Als Anfang des welcher geladen ist, Entlassung Unterbrechungen der urlaubungen des Medizinalbeamten die Terminsdauer mit eingercchnet ; 4% bei einer Unterbrechung oder Beurlaubung, wf mebr als zwei Stunden bestimmt i nn der Medizinalbeamte an ernommen wird wenn

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Stunde mehr f Termins gilt die Zeit, zu | als Endpunkt die Zeit der Verhandlungen und Be- werden In dIes gilt

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M19 | Untersuchung eines Nahrungs- und Genußmittels,

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| | \ T. Sgpriftlihe Gutachten, Untersuchungen. 0 | Ausstellung eines Befundscheines oder Ertheilung | : einer sriftlihen Auskunft ohne nähere gut- S achtlihe Ausführung „e eee) 1 | Schriftliches, ausführliches, wissenshaftlich begrün- | detes Gutachten, insbesondere über den fkörper- lichen oder geistigen Zustand einer Person oder fiber. tine Se a e oe a ae Sind mehrere Medizinalbeamte zu einem Ob- duktionsberihte oder Gutachten aufgefordert worden, so erhält in dem Falle der gemeinschaft- lihen Erstattung jeder eine innerhalb der | Mindest- und Höchstsäße nah der Mühewaltung | des Einzelnen zu bemessende Gebühr.

fowie Gebrauchsgegenstandes, eines Arzneistoffes, Geheimmittels und dergleichen nebst kurzer gut- ati Aa a S Untersuchung, cnitoskopise, physikalische, ein- | schließlich einer kurzen gutachtlihen Aeußerung | und des verbrauchten Materials an Farbstoffen D Untersuchung, bakteriologische, chemische, einshließ- id bes Qua a r e Die verwendeten Reagentien, Nährböden, ver- brauhten Apparate, Auslagen für Benußung eines besonderen Lokals, sowie sonstige noth- WenNtge Unkosten sind neben der Gebühr zu ver- auten Außer der Gebühr zu 11 erhält der Medizinal- beamte im Falle der Wahrnehmung eines Termins die zu 1 bestimmte Gebühr, dagegen | sind die zu 2 und 3 bestimmten Gebühren in den Gebühren zu 11——13 mit einbegriffen. Erfordert ein \hri\tlihes, ausführliches, wissen- | \{haftlih begründetes Gutachten eine Untersuchung | | der in 12 und 13 bezeichneten Art oder wird in | | den Fällen zu 12 und 13 nachträglih ein scrift- | | lies, ausführlihes und wissenschaftlich be- | | gründetes Gutachten erfordert, so kommen die | | Gebühren zu 11, sowie zu 12 und 13 neben | einander in Ansa. Erfordert die Untersuchung | zu 14 einen vorgangigen Besuch oder eine vors- | gängige Besichtigung, so treten die Gebühren | zu 2 hinzu. |

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| [V. Schreibgebühren. | 16 | Schreibgebühren sind, sofern der Medizinalbeamte sich zur NReinschrift der Berichte und Gutachten | fremder Hilfe bedient, nah Maßgabe der für die Berechnung der gerichtlißhen Schreibgebühren geltenden Bestimmungen zu bewilligen.

B, ebübren für sonstige amtlihe Verrichtungen (§2 a. a. O.).

1 | Werden Verrichtungen der unter A 4—15 genannten Art in außergerichtlihen Angelegenheiten vor genommen, so kommen dieselben Gebühren wie für die gerihtsärztlihen Verrichtungen in An- | wendung. |

Besichtigung einer Wohnung, eines Gebäudes, einer Wasserversorgungsstelle, einer gewerblihen An lage, eines verdächtigen oder verseuchten Schiffes, einer Privatkranken-, Entbindungs- oder Irren- | anstalt und dergleichen, einschließlih einer furzen gutachtlihen Aeußerung s

Jn dem Verfahren bei der Errichtung genehmigungs- vflichtiger Anlagen können für eine Prüfung der Unterlagen ohne vorherige Ortsbesichtigung sowie für die Angabe des Prüfungsergebnifses Gebühren niht gefordert werden.

Besichtigung eînes Begräbnißplayzes oder eines für dessen Anlegung oter Erweiterung in Aussicht genommenen Grundstücks einschließlih des vor geschriebenen Gutachtens .

Gutachten über Geiftesfranfke, Jdioten, Taubstumme Anitalt S5

Ausstellung eines Leichen sichtigung der Leiche

mit Besichtigung

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Blinde, Epileptische,

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etrefcnen Bestimmungen

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- MatHregelnu.

Rumänien.

Die rumänische Regierung hat die gegen Herkünfte von Batum angeordnete Quarantäne wieder aufgehoben und an deren Stelle eine ärztliche Untersuchung verfügt.

_Der Hafen von Lans ist für Herkünfte von Batum wieder geöffnet worden, auch ist die Waareneinfuhr von dort wieder gestattet. (Vergl. „NR.-Anz.“ vom 12. v. M. Nr. 37.)

Bulgarien.

L Die bulgarishe Regierung hat Bagdad für pestfrei erklärt. (Vergl. „R.-Anz.“ vom 28. Januar d. I.- Nr. 24.)

Schweden.

: Nach einer Bekanntmachung des Königlich \{chwedischen Kommerz- Kollegiums vom 28. v. M. sind das Großherzogthum Mecklenburg - Streliß sowie die Herzogthümer Braunschweig und Oldenburg als von Roß oder Springwourm (malleus humidus vel farcimi- nosus) befallen erklärt worden.

„Nah derselben Bekanntmachung ist der Roß oder Springwurm in Elsaß-Lothringen erloschen.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und A ibustrie®)

Lieferung von Zucker und Spirituosen nah Paris, __Am 26, Mär d D Nachmittags 2 Uhr, wird in Paris, l’Assistance publique, Avenue Victoria 3, die öffentlihe Vergebung einer Lieferung von 14 000 kg Zucker-Raffinade in Broden, 40 000 kg Kristallzucker, 14 000 1 Spiritus und 12000 1 Num von 54° statt-

finden. Angevote und Proben sind bis zum 17. März cr. einzureichen. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

__ Einfuhrverbot für Nahrungsmittel mit Zusay von \chwefliger Säure. Das Aterbaudepartement hat in einem Schreiben an das Schaßdepartement vom 29. November 1901 die Verwendung von shwefliger Säure in jeder Form bei der Konservierung von Früchten und den daraus hergestellten Verzehrungsgegenständen für gesundheits\{hädlich und infolge dessen die Einfuhr derartig bes handelter Nahrungsmittel für unzulässig erklärt. Unberührt hiervon bleibt das Bleichen der Früchte mittels {wefliger Säure vor dem Trocknen. Auf Veranlassung des Schayamts ist der General-Konsul der Vereinigten Staaten in Marseille angewiesen, die betheiligten Versender entsprehend zu verständigen. (Treasury Decisions under tariff etc. laws.)

_Verpackung von Spirituosen. Gemäß § 296 des Zolls tarifs sollen Weine, Liqueure, Branntwein und andere spirituöse Getränke beim Eingang in Flashen oder Krügen in Um- \hließungen verpackt sein, die nicht weniger als je ein Dutend Flaschen oder Krüge enthalten, widrigenfalls der Zoll zu entrihten ist, als ob diese Umschließungen mindestens ein Duytend derselben enthielten. Geht der Branntwein aber in Flaschen, Krügen oder Fässern von einer bestimmten Form aus einem Lande ein, welches seinerséits die Einfuhr von Spirituosen in derartigen Um- \{ließzungen verbietet, so soll der eingeführte Branntwein, ebenfo wie der in Fässern unter 10 Gallonen Gehalt, nach § 290 des Tarifs den Vereinigten Staaten verfallen sein. Für Branntwein in fog. Demijohns können indessen die Bestimmungen des § 296 nicht platz- greifen, da es niht möglich wäre, 12 Demijohns in einer Umschließung zu verfrahten. Beispielsweise würde also Rum in Demijohns nach S 289 des Tarifs zu verzollen sein unter Beobachtung der Vorschrift in § 290, wobei jedoch Demijohns im Sinne des letzten Satzes, wo- nah Spirituosen in Fässern unter 10 Gallonen Gehalt der Kon fiskation verfallen, niht als Fäffer anzusehen (Trí * Decisions under tarif? etc. laws Nr. 23 414.)

Zollzuschlag für Prämienzucker. Nach einer Entscheidung der Klassifizierungsabtbeilung der General-Appraifer ist für Prämien zuder, welcher während der Ueberfahrt an Gewicht verloren bat, der Zoll nur nach dem thatsächlihen Gewicht, der Zollzushlag dage nach dem ursprünglihen Fakturengewiht zu ben, da der Zn des Gesetzes, durch welches die Erhebung i wurde, der gewesen ift, irgend welhen Vortheil der ausländische Produzent dem Ausfubrprämi hat. ÎIn dem WVinoritatêvotum i bundesgerichtliche Entschtidungen pon trgend etner nderen } unstatthaft un Streitfrag Borker Hand

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Ein- oder Ausfuhr im Werthe von mehr als fünf Millionen Dollar nach (die Zahlen geben die Werthe in tausend Dollar, diejenigen für 1900 sind zum Vergleich in Klammern beigefügt):

Einfuhr: Chilesalpeter 5999 (4936) Bituminöse Stein- kohlen 5291 (5020) Kafao, roh 6721 (6454) Kaffee 70 156 (59 511) Kupfererz und Regulus 14693 (5195) Kupfer in Blöen, Ì latten 2c. 11812 (10558) Rohe Baumwolle 8766 (7881)

aumwollene Zeuge 6359 (7309) Baumwollene Strumpfwaaren 5327 (5246) Sonstige Baumwollwaaren 29 334 (30 059) Por- zellan 9816 (9144) Manilahanf 8041 (7687) Sisalhanf 8836 (11 238) Glatte Gewebe aus einfahem Jutegarn 15 426 (10 999) Bananen 6847 (5648) Pelze und Pelzfelle, unbearbeitete, zoll- freie 7823 (6222) Glas und Glaswaaren 5671 (4980) Ziegen- telle 25 266 (19 908) Nindviehhäute 16 002 (18 316) Andere Häute und Felle 14 298 (14 264) Kautschuk 28 120 (28 578) Weißbleh und Ternblech 5295 (4618) Rohe Diamanten 6598 (3714) Geschliffene, aber nit gefaßte Diamanten 13 602 (7865) Leder 5507 (6197) Handschuhe aus Leder 5060 (6434) Metalle, Legierungen und Waaren daraus 6108 (6212) Oele 7877 (6749) RKohfseide 39 491 (31 791) Seidene Zeugwaaren 12 549 (14 395) Sonstige Waaren aus Seide 16712 (15 324) Rübenzuer, niht über Nr. 16 des niederländishen Standard 9810 (23 181) Rohrzucker desgl. 66 694 (57 761) Thee 8744 (11 783) Zinn in Blöôten 1c. 19025 (19 459) Tabackblätter 16 190 (14 868) Schaumwein und stiller Wein 8655 (7707) Bretter, Planken, O Lw eee p 7987 (6407) Rohe Wolle, Kameelhaar, Ziegenbaar u. dergl. 14 017 (19 210) V D) - und Kinderkleiderstoffe 5822 (5765). Es _ Ausfuhr: Landwirthschaftlihe Geräthe 16 714 (15 980) Rindvieh 36 606 (33 819) Pferde 10 037 (9102) Mais 50 361 (84 285) Hafer 9106 (9823) Weizen 129 996 (70 976) Weizen- mehl 71 463 (68 018) Eisenbahn- und Straßenbahnwagen fowie sonstige Wagen 8262 (7336) Anthracitkohlen 8937 (7092) Bituminöse Kohlen 13 086 (14 432) Kupfer in Blöcken 2c. 31 693 (55 285) Rohe Baumwolle 300 985 (314 253) Gefärbte baum- wollene Zeuge 7126 (5033) Desgl. ungefärbke 12759 (9339) Sonstige Baumwollwaaren 6157 (6350) Phosphat und sonstige Düngestoffe 6172 (5755) Fische aller Art, frisch und zubereitet 6262 (7017) Früchte und Nüsse 8279 (11 140) Wissenschaftliche Instrumente und Apparate 6418 (6789) Stahlschienen 8629 (10 895) Schlösser, Thürbeschläge u. dergl. 8836 (9782) Elektrische Maschinen 5623 (5286) Eiserne Röhren 5117 (5999) Sohl- leder 6834 (6524) Sonstiges Leder 14 942 (14 774) Schuhe und Stiefel 5997 (4626) Terpentinspiritus 7234 (8692) Oelkuchen 19 189 (17115) _Rohes Mineralöl 6038 (7341) Raffiniertes Leuchtpetroleum 53 491 (54 693) Desgl. Schmieröl und Leichtes Paraffinël 10 260 (9934) Baumwollsamenöl 16 368 (15 051 ) Papier und Papierwaaren 7324 (7038) Paraffin - und Paraffin- wachs 7960 (8186) Rindfleish in Büchsen 5234 (5150) Frisches Nindfleisch 32295 (29 308) Schweinespeck 39 403 (37 100) - Schinken 24 739 (21044) Frisches sowie ge f 13 479 (11368) Schmalz 51 626 (42 034) margarine 13 451 (11 986) 26 861 (26 886) Tabadckfabrikate 5377 (5738) gesägtes und behauenes Holz 9791 (11 657) Planken u. dergl. 18 947 (20 061) Holzwaaren 11 035 (115

Die Einfuhr aus Deutschland hat im Vergleich 1900 um 3 486 703 Doll. abgenommen, die Ausfuhr nah noch stärker, nämlich um 12 924 677 Doll. wir eine Uebersicht derjenigen Waaren, deren Einfuhr

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Die Zahlen geben in tausend Dollar den Werth des

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