1902 / 70 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Verichte von deutschen Fruchtmärkten.

gering

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Qualität mittel |

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Am vorigen

Verkaufte E nitts- Markttage

Verkaufs-

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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Bemerkungen

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16,50

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17,80 11,83 15 00 16,00 16 20 17 00

ten für Preise hat die

Personal-Veränderungen.

Königlich Sächsische Armee.

Dfflziere, Fähnriche x. rungen und Verseyungen v. Altrock, Cd F Prinz Georg 108 weisung des Standorts Dreêten iu

rinz Johann Georg,

)bersilt. und Kommandeur tes 2 des Schühzen- (Füs.) Regts. Prin: à la auto j

Nr

des Garde-Reiter-Reats. und

Nr. 108 ernannt

Abschiedsbewilligungen

Ernennungen, V Im aktiven Heere Oberst und Kommandeur des 2

mit der Uniform des Regts

) 16. Mär ühen- (Füs) Reat

13, À la auit

Beförderung

ewi n. Im aktiven Heere. 13. März | Graey, Lt. im 7. Inf Regt. Prinz Georg Nr. 106, scheidet behufs

13,80 -

Beförde-

16,50

17,00 16,60 17,50 16,00 13,80 16,60 17,20 16,20

17,33 18,20 17,20 17,50

14,00

14,00 13,80 13,80 14,30

14,40

13,80 14,00 13.90 14,00

18.00 13 44 16 60 16.20 16,20 17,00

ge wird auf volle Dorrxelzentner und der Vcrlaustwerth auf velle Mark abgervntet mitgetkbeilt

Veteutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekemmen ist, ein Punkt (

dem 3

iu

iuito | beauftragt Belassung | 2 zum

i Offiziere x L [eyungen s. „Katser Wilbelm 11.“ rem d und unter An- | V ten Vffizieren von ter Armee versetzt Verzog zu Sachsen Königliche Hoheit, Jäger-Bats. Nr Georg Nr. 108, unter unter Obersten zum Kommandeur des Zchüyen- (Füs.) Regts. Prinz Georg |

Kapitän urt ontre-Admiralen

Marine-Insy | Kapitän z. D., Ne bezirks: Insp. für Ost- und Befördert sind Marineamt, «Dertha*, Mant

W eizen. 17,25 h 18,00 17,80 f 18,00 17,50 f 18 00 17,00 17,20 17,60 17,60 16,80 17,10 15.65 17,50 17,10 17,10 17,40 17,60 16.60 17,60

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13,00 12,90 14,00 12,30 12,50 13,20 13,40 12,15

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18,00 18,20 18,00 17,40 17,70 17,60 17,50 17,60 17.60 17,60

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15,00 14,00 14,00 14,00 14,73 16,43 15,00 14,80 15,20 14,60

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13,20 14,20 13,20 14,75 17,50 12.30 12,80 16,00

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Uebertritts zur Kaiserlichen Schutitruvve April d [

I. aus dem Heere aus

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16,00 15,80 15,32

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14. 3. 14. 3. 14. 3. 14. 3. 14. 3.

Kaiserliche Marine.

Wilbelmêshaven, an Bor 11. März See, Ober-We befördert Vertretung zum Inspekteur Nan

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Direktor der We TWefipreuften, L die Freg. Kapitäns Ingenohbl,

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mit der des

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E Kommandant S Kommandant S. M

E v. Eickstedt, rstand der Konstruktions-Abtheil. des Reichs-Marin : Abtk ( Marin , SRiIE ven tftdirektor der Werft zu Wilhelmshaven Vilbelmshaven, Kontre-Admiral, spekteurs Insp

Ernennungen, Beförderun aen und

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Deutsch-Oftafcika

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Der Durchschnittépreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

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. ) in den leßten sechs Spalten, daß entsprebender Bericht fehlt

mit Sommerwerck, Kommandant S. M. Schulschiffes „Mole“, - zu Kapitäns zur See; die Korv. Kapitäns: van Semmera, mandant S. M. flleinen Kreuzers „Thetis“, Schad Neichs - Marineamt, Boerner von dex Marine - Station ! Nordíce, _Sthneider, Adjutant bei dem Kommankte Marine - Station der Nordsee, Schröder vom K Marincamt, v. Dassew iy, Ausrüstungs-Direktor der Wert i zu Freg. Kapitäns: die Kapitänlts

Erster Offuier S. M. Ünienscbiffes „Weißenburg“, Schaum Zweiter Adjutant „bei der Insp. der Marine-Art., Brúll, ffizier S. M. großen Kreuzers «Vineta*, Louran von der Mas? Slalion der Nordsee, Rehe von der Marine-Station der Noti Véfar Gr. v. Platen zu Hallermund biêber Flüge! At jotaë Sciner Majestät des Kaisers und Königs und Eríter O ffizier S. M. Lin schiffes Kaiser Karl der Große“, Goyheim , ditigierender Offizier ti Deckoffizierschule, Schrader Kommantant S. M Kanonenbootes „Tig! Wurmbach vom Admiralltabe der Marine, Jasver, Komman

V Cts Linienschiffes tân ur

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der i! v r zurn Küsten-

vom

Reichs Qrruzere

des Vermessungsdampfers für Oftseevermessungen, C inghans vom Admiralstabe der Marine, Alberts, Erster Offizier S. M. Schulschiffs_„Stosh“, zur Korv. Kapitäns; die Oberlts. zur See ieliß, Siemens, v. Schönberg, Goetze, Seebohm, D tebds Bene, v. Klißing, Widenmann, Lebahn, Lüdede, Reßmann, Schade, Ewers, Ne iche, Richter, (Friedrich), Eberius, Hoffmann (Anton), .v. Hornhardt' Kettner, Meidinger, Boland (Otto), Frhr. v. Müffling Schultze (Friedrich), Maurer, Schoenfeld, Frhr. v. Bülow (Friedrih), zu Kapitänleutnants unter Vorbehalt der Pa- tentierung; die Leutnants zur See Wilke, Maßmann, Schüße, fahl, v. Drefsler, Büchsel, Biermann, Collmann, Tegtmeyer, Stever, Ruete, Prieger, Lorey, Kunau, Bender, Wehner, Zirzow, v. Gorrißen, Klehe, Arnold, Möller, v. Alvensleben, Frhr. v. Sénatelens- Grancy. Wendt, Schultze (Erich), Rehder, v. Schulz, Stempel, Prenyel, Batsch, Mehnert, Brökelmann, Toelpe, v. Laf- fert, v. Jastrzembski, Helf, Knispel, Burggraf u. Gr. zu Dohna-Schlodien, Reymann (Paul), Goehle, Schlubach, v. Knorr, Pfarrius, v. Selchow, Hinßmann, Matthiessen, Mann, Heinecke, Moraht, Albrecht, Gysae, Eckelmann, Werther, Engish, Weißenborn zu Oberlts. zur Se. Offiziere 3. D. in aktiven Dienststellungen: Gr. v. Baudissin, Kapitän zur See z. D., bisher Art. Direktor der Werft zu Kiel, zum Bibliothekar beim Admiralstabe der Marine, Riedel, Korv. Kapitän ¿. D., früher von der Marine-Station der Ostsee, Friedlaender, Kapitänlt. z. D., kommandiert zur Dienstleistung beim Neichs- Marineamt, leßterer unter Verleihung des Charakters als Korv. Kapitän, zu Hilfsarbeitern beim Reichs-Marineamt, ernannt. Befördert sind: Griot, Schering, Oberlts. und Adjutanten beim Kommando der Marine-Station der Nordsee bezw. Ostsee, zu Hauptleuten der Marine-Inf. unter Vorbehalt der Patentierung, die Marine-Ober-Jngenieure Trümper, Büsing, Thiele, Elße zu Marine-Stabs-Ingenieuren, die Marine-Ober-Ingenieure Wieg- mann, Möhmking, Maunzen, Bode zu überzähl. Marine- Stabs-Ingenieuren, die Marine-Ingenieure Jobst, Hoffmann, Langeheine, FKremp, Wusterhaus, Kosch, Alten- feld, Klein, Thiel zu Marine - Ober - Ingenieuren, die Torpedo - Ingenieure Gießen, Zachen zu Torpedo - Ober- Ingenieuren, die Ober-Maschinisten Wahl, Arndt, Edler, Richter (Friedrih), Otto, Berndt, Epping, Manke, )einke, Florian zu Ma1ine-Ingenieuren, die Ober-Maschinisten Ma GRee, Müller (Nudolf) zu Marine-Ingenieuren unter Vorbehalt der Patentierung, Eversz, Fischer, Torpedo-Ober- mechaniker von der Marine-Station der Ostsee bezw. Nordsee, zu Torpedo- Ingenieuren unter Vorbehalt der Patentierung, Dr. Meyer, Marine- Stabsarzt von der 2. Matrosen-Art. Abtheil., Dr. Frey madl, Marine- Stabsarzt von der Marine-Station der Ostsee, zu Marine-Ober-Stabs- ärzten, die Marine - Ober - Assist. Aerzte Dr. Buschmann, Dr. Gese Stetibrlie Dr Mae Lea Dr \DIoff, : De. Schmidt, Dr. Fricke (Karl) zu Marine-Stabsärzten, die Marine- Assist. Aerzte Dr. Mohr, Dr. Pobl, Schepers, Dr. Schmidt, Dr. Fischer, Dr. Jürgensen zu Marine-Ober-Assist. Aerzten. Dr. Saaten Dr. Methling, Marine-Unterärzte der Res. im Landw. Bezirk Kiel, unter Beförderung zu Marine-Assist. Aerzten im aktiven Marine-Sanitäts-Korps angestellt. E Abschiedsbewilligungen. Wilhelmshaven, an Bord S. M. Linienschiffes „Kaiser Wilhelm 11.“, 11. März, Wahren- dorff, Kapitän zur Sce von der Marine-Station der Ostsee, auf sein Gesuch mit der geseßlichen Pension zur Disp. gestellt und gleichzeitig zum Küstenbezirks-Jnsp. für Elbe und Weser ernannt. Nethke Freg. Kapitän von der Marine-Station der Ostsee, auf sein Gesu mit der geseylihen Pension nebst Aussicht auf Anstellun im Zivil- dienst und der Erlaubniß zum Tragen des bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Evert, Kapitänlt. von der 1. Marine-Insp., auf sein Gesuch mit der geseyliden Pension zur Disp. gestelt und dem Admiralstabe der Marine behufs Verwendung in einer Stelle für pensionierte Offiziere zur Verfügung gestellt. v. Frangius, Kontre-Admiral, In- \pekteur der 2. Marine -Insp,, da Fonseca - Wollheim, Kapitän zur See von der Marine-Station der Nordsee, auf ihre Gesuche mit der geseyzlihen Pension zur Disp gestellt unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Kontre-Admiral an den Leptgenannten. v. Koppelow, Korv. Kapitän von der Marine- Station der Nordsee, auf sein Gesuch mit der geseßlichen Pension zur Disp. gestellt und zugleih zum Navigations-Direktor der Werft zu Kiel ernannt. Herz, Kapitän zur See z. D., von der Stellung als Küstenbezirks-Jnsp. für Elbe, und Weser enthoben. Dr. Pauly, Marine-Assist. Arzt von der Marine-Station der Ostsee, auf sein Gesuch autgeschieden und zur Res. der Marine-Sanitäts-Offiziere übergetreten. Kaiserliche Schuhtruppen. Kiel, an Bord S. M. Linienschiffes „Kaiser Wilhelm 11.*. 15, März. Wagner, Königl bayer. Lt. im Bayer. 4. Feld-Art. Regt. nach erfolgtem Ausscheiden aus dem Königl. Bayer. Heere mit dem 24. März d. J. als Lt. mit Patent vom 27. Februar 1896 in der Schußtruppe für Südwestafrika angestellt.

Preußischer Landtag. Herrenhaus.

5, Sihung vom 21, März 1902, 1 Uhr. Zur Verhandlung stchen zunächst Berichte der Petitions- Kommission. S L G : Eine Petition des Hotel: und Fährbehihyzers Bladt und

Schußhafens für Fischerboote an der Ostküste Alsens

von Anderen in Mummark auf Alsen um Erbauung eines | Um

wiesenen Renten für Zwecke des Artnen- und Wegewesens [oe für den Bau von Straßen und Brücken zur Unter- tühßung niht bloß von leistungsshwachen Kreisen und Ge- meinden, sondern auch von leistungs\{chwachen Guts- bezirken zu verwenden.

Jn der Kommission haben sih der Finanz-Minister und der Minister d-s Jnnern gegen diése Erweiterung ausgesprochen. Jn ver Generaldiskussion gts __ Graf von Mirbach aus, daß zuerst 1898 in einer öffentlichen Versammlung des Vereins der und Wirthschafts- reformer die Nothwendigkeit der Erhöhung der Provinzial- dotationen zum Gegenstande der Erörterun gemacht sei. Die darauf im Herrenhause eingebrahten Anträge in dieser Nichtung habe eine große Mehrheit angenommen. Herr von Miquel habe aller- dings eine ablehnende Haltung eingenommen. Herr von Manteuffel und der Redner hätten sich dann an Mitglieder des anderen De um Unterstüßung gewendet, aber wiederholt einen Refus erhalten. Die Wahl eines andéren Vertheilungsmaßstabes habe {hon früher das Herrenhaus angeregt, um den auf dem Gebiete des Chausseebaus zurücgebliebenen Provinzen entgegenzukommen. Der jetzigen Negie- gierung gebühre der Dank für ihr dur die Vorlage nee Wohl- wollen. Die Unzulänglichkeit der Dotation von 1875 habe den Pro- vinzen eine {were Schulden- und Steuerlast aufgebürdet ; ein wenig mehr hâtte man also erwarten sollen. Die Nücksicht auf die s{lechte Finanzlage könne nicht ausslaggebend. sein, denn leßtere sei thatsächlich immerhin glänzender als in irgend einem anderen Staate der Welt. Sei die Finanzlage günstig, dann fehle es nie an dem Hinweise auf die Möglichkeit, daß sie auch wieder ungünstiger werden könne. Die Steuerzahler seien #. B. in Ostpreußen mit kommunalen Schulten außerordentlih überbürdet ; sie müßten weiter verarmen, und endlich müsse eine Abwanderung eintreten, wenn nicht gründlich G gearisen werde. Die Regierung solle diese Lage nicht übersehen. Bei einer prästationsfähigen Bevölkerung sei das Wachsen der Schulden nichts E OGes) anders liege es aber bei einer derartig überbürdeten Be- völkerung.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Der Herr Berichterstatter hat bereits in fo be- redter und klarer Weise die Grundprinzipien dieses Gesetzes aus- einandergeseßt und der geehrte Herr Vorredner eben hat au die historische Seite, das Entstehen und Werden dieses Gesetzes geschildert, daß es sich eigentlich erübrigen könnte, auch meinerseits auf Kern und Sinn dieses Geseßes noh mit einigen Worten einzugehen. Ich bitte, mir aber trotzdem zu gestatten, in aller Kürze hier noch einmal dar- zulegen, welches eigentli der Sinn des Gesetzes ist, das in seiner Fassung auf den ersten Augenblick niht immer ganz klar erscheint.

Es ist hon hervorgehoben, daß dieses Dotationsgesetz in keiner Weise mit den alten Dotationsgeseßen zu vergleichen ist. Es werden hier aus freien Stücken von dem Staate Nenten, Dotationen gewährt, ohne daß der Staat gleichzeitig den Rentenempfängern, den Provinzen, Kreisen, Gemeinden besondere Lasten auferlegt.

Das ganze Geseß zerfällt gewissermaßen in drei Theile. Mit einem Theil der Dotation soll denjenigen Provinzen geholfen werden, welche bei den Entschädigungen für die Uebernahme der Chausseebau- lasten zu kurz gekommen sind. Zu dem Zweck sind zwei Millionen ausgeworfen. Um den Klagen zu begegnen, daß die Chausseebaulasten sih im Laufe der Zeit vergrößert haben über das Maß dessen hinaus, was man bei der Uebernahme dieser Lasten auf die Provinzen vorher- sehen konnte, ist eine weitere Million bestimmt, um zur Erleichterung dieser Lasten auf alle Provinzen vertheilt zu werden.

Hierdurh werden drei Millionen festgelegt. Dann bleiben nun noch sieben Millionen, und diese sieben Millionen das ift sehr wichtig, meine Herren, sind nicht aus\{ließlich für die Provinzen bestimmt. Es ist ausdrücklich in dem Gesetze gesagt, daß in der Negel ein Drittel dieser sieben Millionen dazu dienen soll, die Lasten der Provinzen, wie sie jeßt {on auf dem Gebiet des Armenwesens bes stehen, zu erleihtern. Zwei Drittel dieser sieben Millionen sind dagegen zwar au zur Erleichterung der Armenlasten, zugleich aber auch zur Erleichterung der Wegelasten, in jedem Falle aber nicht für die Provinzen, sondern für die Gemeinden und Kreise bestimmt. Wenn troßdem auch diese zwei Drittel der 7 Millionen formell den Provinzen überwiesen werden, so ist das aus sehr guten Gründen gesehen. Einmal ist in den einzelnen Provinzen die Vertheilung der Armen- und Wegelasten zwischen der Provinz und den Kreisen sehr verschiedenartig geregelt; es ist deshalb in dem Gesetz den Provinzen eine große Freiheit gelassen, über die Vertheilung dieser Summe zu beschließen. Jn einzelnen Provinzen, wo die Verhältnisse so liegen, daß die Provinz beinahe die gesammten Lasten für Armen pflege und Wegebau für sih übernommen hat, soll es für zulässig erachtet werden, daß die Kreise an dieser Dotation überbaupt nicht oder nur in geringerem Maße theilnehmen. In anderen Provinzen wieder, in denen die Hauptlast auf die Kreise oder auf die Gemeinden obne die Betbeiligung der Kreise abgewälzt ist, werden entweder die Kreise nicht theilnehmen und nur die Gemeinden oder nur die Kreise und nicht die Gemeinden, oder aber beide zu berücksichtigen sein. diesen Verschicdenbeiten Mecbnung wu tragen, soll den Provinzial - Landtagen gestattet sein, innerhalb des allgemeinen

Steuer-

wird ohne Debatte, dem Kommissionsantrag gemäß, der Ne gierung zur Berücksichtigung überwiesen

Es folgt dann der mündliche Bericht der 1X. Kommission |

über den Geseheniwurf, betreffend die Ueberweisung weiterer Dotationsrenten an die Provinzial verbände. Referent ist Herr Dr. von Dziembowski Die Kommission beantragt eine Aenderung nur im § 7. Derselbe lautete nah dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses : „Der in Gemäßheit des Reglements von dem Provinzial- Ausschuß (Landes: Ausschuß, Kreis-Ausschuß) aufgestellte Vertheilungs- plan unterliegt der Genchmigung des Ober-Präfidenten, Hodenzollerr sen Landen des Regierungs-Präfidenten i gültiger Beschluß nicht wu stande, so seyea die Minister des Junern, det Finanzen und der öffentlichen Arbeiten den Plan fesk.“

Die IX. Kommission schlägt dafür folgende Fassung vor: |

„In Gemäßheit des Reglements ift der Vertheilungsplan von dem Provinzial-Ausshuß (Landes-Ausshuß, Kreis-Ausschuß) aufzu- stellen Beanstandet der Ober-Präsident (in den Hohenzollernschen Landen der CRAerngß- Dane) den Vertheilungsplan, so steht dem Provinzial-Ausschuß (Landes- Ausschuß, Kreis-Ausschuß) inner-

halb zwei Wochen die Beschwerde an die Minister des Innern, der |

welcde endgültig ent-

mi!

Finanzen und der öffentlichen Arbeiten zu

scheiden.* (Der leyte Say stimmt dann

anderen Hauses überein.) 7

e Dr. von Leveßow beantragt, den S é,

zu fassen: s

«In Gemäßheit des Reglements ift der Vertdeilung rlan rer

dem Provinzial- u. \. w. Ausschuß im Einvernehmen mi! dem L ber Präsidenten bezw. Regierungs- Präsidenten aufzustellen

wie folgt,

Außerdem liegt zu § 1 ein Antrag des Herrn Dr. von

Levehow und der konservativen Fraktion vor, die über

in den | Kommi! ein |

dem Beschluß des |

Rahmens des Geseyes Grundsäye aufzustellen, ein Reglement zu erlassen, nah dem dann von 3 zu 3 Jahren die Vertheilung der Renten auf die Nentenbere(htigten erfolgen soll Es sind immer | die l, von den 7 Millionen, von denen ih bier spreche. Es isi da | aber der Gewährer der Rente thatsächlich nicht die Provinz, sondern

gesehen“ wurde. Jh kann indessen hier in meinem Namen und im Namen meines Hexrn Kollegen der Finanzen und ebenso auch im Namen des Herrn Minister-Präsidenten erklären, daß nichts uns ferner gelegen hat, als damit ein Novum einzuführen in die gut bewährten Verhältnisse, die zwishen dem Ober-Präsidenten und der Provinzial- Verwaltung bestehen, daß wir nicht daran denken, aus dieser Be- stimmung im Gese nun ein Präjudiz für etwaige künftige Fälle zu schaffen, sondern daß wir nur aus sahlichen Gründen wünschen und wünschen müssen, daß der Ober-Präsident, eben weil er die ganzen Verhältnisse übersieht, bei diefer Vertheilung mitwirkt.

Ohne der Spezialdiskussion vorgreifen zu wollen, kann ih hier {hon erklären, daß wir mit dem Vermittlungsantrage des Herrn von Leveßow vollständig einverstanden sind. (Bravo!) Auf die weitere Frage, die der Herr Berichterstatter auch angeschnitten hat, daß man wünschte, das „leistungs\{chwach“ aus dem Gesetz zu entfernen, muß ih erwidern, daß eben das ganze Gesez dazu da ist, die leistungs- {wachen kommunalen Körperschaften zu erleihtern. Das Gesetz ist nicht bestimmt, nunmehr den Provinzen Mittel zu hafen, um weiter den Wegebau zu fördern, um weitere Armenlasten aus diesen Mitteln zu bestreiten; sondern diese Mittel werden zu dem Zwecke gegeben, [eistungs\{chwachen Korporationen und zwar handelt es sih da nicht um den Begriff einer absoluten Leistungs\{wäche, sondern ‘um die relative Leistungs\{chwäche der einzelnen Korporationen zu Hilfe zu kommen bei den Lasten, die sie jeßt bereits zu tragen haben, sei es in der Form von Schulden, sei es in der Form von hohen Zu- schlägen. Da nun diese Lasten auch jeßt {hon ohne die Dotation durh die betreffenden Körperschaften und die Provinzen getragen þ werden, so wird es voraussichtlih der Lauf der Dinge sein, daß ein Theil der jeßt überflüssig werdenden Gelder nicht ohne weiteres nicht erhoben wird, - sondern den Provinzen, bezüglih den Kreisen und den Gemeinden verbleibt, um nun aus diesen Mitteln andère Be- dürfnisse der Provinz, auf welhem Gebiete sie sich auc einstellen, ob auf dem Gebiete des Wegebcues oder des Armenwesens, oder wo es sein mag, zu bestreiten. Jnsofern kommt dieses Geseß auch den all- gemeinen Verhältnissen der Provinzen zu gute.

Ich möchte dann auch noh, wenn cs mir gestattet ist, mit einigen Worten auf die Frage eingehen, ob man die Gutsbezirke betheiligen soll. Im ersten Augenblick sieht es ja so aus, wenn man diejenigen, die Lasten zu tragen haben, erleichtern will, als ob man dann auch die Gutsbezirke heranziehen müßte. Denn auch die Gutsbezirke haben diese Lasten zu tragen, und zwar zum wesentlihen Theile. (Sehr richtig!) Aber es kommen doh verschiedene Gründe dagegen in Betracht. Einmal die Verzettelung der Mittel. Wir haben 3E 000 Gemeindeverwaltungen und mehr als 11 000 wie mir eben gesagt wird, 16 000 Gutsbezirke in Preußen. Wenn wir die Mittel auf die 36 000 vertheilen, giebt es einen viel höheren Betrag, als wenn man unter 48 000 vertheilt. Das spriht {on dagegen, aber es ist nicht auss{laggebend. (Zustimmung.) Ausschlaggebend ist meiner Meinung nah ein ganz anderer Grund. Jeder Provinzial- Landtag wird in seiner nähsten Versammlung die Grundsätze aufstellen, nach denen die Summen vertheilt werden sollen. Diese Grundsäße fann der Provinzial-Landtag gar nit anders aufstellen, als daß er eine feste Norm über die Belastung der einzelnen Gemeinden und Kreise macht, und zwar wird das sein einmal im Verhältniß zu den Steuern der Gesammtheit, ich will sagen, wie ih das chon in der Kommission erwähnt habe, daß derjenige Kreis als am meisten leistungsshwach zu betrachten ist, der im Verhältniß zu seiner Be völkerung um so böber zu den Staatssteuern veranlagt ist, als es im Durchschnitt in der ganzen Provinz der Fall ist. Für die Gemeinden ist es ganz dasselbe. Ferner würde vielleicht beftimmt, daß diejenigen Kreise und Gemeinden besonders mit Renten bedacht werden, welche mit erheblichen, eine gewisse Summe, deren Höhe der Provinzial- Landtag feststellen mag, übersteigenden Zuschlägen belastet sind. So oder ähnlich ist die Leistungss{wäche von Korporationen sebr leit festzustellen. Ungemein schwierig ist das aber bei den Gutsbezirken, da der Gutsbezirk sih in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit mit. dem Gutdsbesize identifiziert. Jh will ganz davon absehen, daß gerade auf dem Gebiete, um das es sich hier handelt, auf dem Gebiete der Armenpflege und des Wegewesens, die Lasten der Gutsbezirke in ibrer Mehrheit Naturallaften zu scin pflegen, und daß da {on die Um- wandlung des Werthes dieser Naturallasten in Geldbeträge gewisse Schwierigkeiten hat. Von ganz ausshlaggebender Bedeutung scheint es mir aber zu sein, daß es im eigenen Interesse der Gutsbezirke und der Besitzer von Gutsbezirken unthunlih is, alle drei Iabre von Provinz wegen in die intimsten persönlichen und finanziellen Ver- bâltnisse dermaßen einzugreifen, daß noch mit Sicherheit die Leistungs- \hwäche festgestellt werden kann. Und nun, meine Herren, noch ein Drittes!

Selbst wenn das Maß der Belastung und der dadur gegebenen Leistungsschwäche noch festzustellen wäre, so werden de nab dem Gesetze diese Beträge für drei Jahre gewährt Der Gutsbezirk geht aber vielleicht nach drei Monaten in eine über viellciht in eine sehr leistungéfäbige Hand Dann foll der Gutobezirk noch weitere 2 Iabre Rentenbeiträge be fommen ?! Das würde vollständig unbillig sein. Aus diesem Grunde baben wir davon abgesehen untd bei

andere Hand über

die

| es ist der Staat, und dieser gewährt sie dur die Vermittlung der

Provinz. Diese Vermittlung der Provinz ist auch deshalb in das | Gesey übernommen, weil dic Provinzial-Verwaltung gerade auf diesem | Gebiete der Armenlast und des Wegewesens sich durchaus bewährt | hat ; und es if nicht ein Miktrauentvotum, wie in der Kommission

wobl ausgesprochen ist, daß die Regierung wünscht, daß auch der

| Ober-Präsident bei der Untervertheilung betheiligt sei, sondern es ist |

daun T an

1er

¿s Gesey die Ge-

| ein Vertrauensvotum an die Provinzial-Verwaltung, eben der Provinz dic Vertheilung an die Kreise und | meinden überläßt. Da die Kreise und Gemeinden | unmittelbaren Aufsicht des Ober-Präfidenten stehen, der Ober-Präsident | in kommunalen Angelegenheiten sogar die höchste Aufsicht hat, | auch der Herr Berichtersialter erwähnt hat aim besien rtheilen, ob dieser odex ij Kreis diese oder jene h thalsätblih so lcistungsshwach ist, wie dargestellt wird, so if es dringend nothwendig, cine Mit- wirkung des Ober-Präsidenten bei der Aufsilelluäng des für drei

Jahre gültigen Vertheilungömafßislabes eintrelien zu lassen | Es hat in der Kommission Anstoß erregt, ist deshalb | worden, daß nah der Fassung des Gesehes der Ober-Präsident die Genehmigung ju Nerthcilung auszusprechen babe. indem darin

TCT A M lbsitändigkeit der provinzialen Verwaltung

und in der Lage iyt zu de Act

Gemeinkd

unter der |

wIcC 1

der Ober-Präsident |

abgelebnt

die Gutsbezirke binzuzunchmen der großen Schwierigkeit, für die Gutsbezirke im anderen Hause Stimmung zu machen, möchte ih Sie doch dringend bitten, von diesen Anträgen, die zu den cinzelnen Paragraphen neu gestellt sind. abzu- seben und das Gesei in seiner Gesammtheit genehmigen u wollen

I (Mena TITAVD(

Fürst zu Inn- und Knvphausen: Wir haben bewiesen, daû wir keinen Gegensat wischen Gutöbezirken und Gemeinden wün!eden Wir gönnen diesen das, was sie nah diesem Gesey erhalten sollea Wir haben von vornherein alles acceptiert, was uns die Regieruna vor- elegt hat. Weitere Wünsche haben wir ader trotidem Für Hannoder | tit zu Meliorationen aus der Prodinzialdotation nichts bewilligt worden Den § 7 können wir in der Fassung der Vorlage und der Besébläße des anderen Hauses nicht annehmen, und ih danke der Negieruna tür ibr deute in diesem Punkt dekundetes Entgegenkommen. Die Vorlage ift ja doh nur cine Abihlagäzablung enn uns neue Lasten auf- erleg? werden, muß au îin der Erböbung der Flnanumittel cin Korrektiv gewährt werden: es is ja selbsiveriändlid, dak für cine Gatlastung des Staates aud Kompensationen gewährt werden müssen.

Herr von Rheden spricht ebenfalls dér Regierung seinen Dank | für die Vorlage aus. Der Dank der Provinz Hannoder würde nod intensiver sein, wean die Ansprüche der Provinz ctwas mehr derück fictigi worden wären. Die dinziallaîten scien immer mehr ge steigert worden. Die Provinzial-, Kreis- und Gemeindelalien bütten theilweise eine geradezu unerträaliche Höde erreicht. Es dürften keine zwei Jadre vergehen, dis man in Hannoder troy alledem zu höheren