1902 / 70 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Provingalfieuern sBergeben müsse. Immerhin gewähre das Geseg eine

r willkommene Beihilfe. Der Redner empfiehlt zur Entlastung der Provinzen eine Zuschlagsteuer für Jagdscheine, bezw. die Ueberweifung der Gewerbesteuer für Hausierscheine an die Provinzen. ;

ber-Bürgermeister Becker - Cöln stimmt namens der rheinischen Landestheile der Vorlage mit Freuden zu, weil fie dem Prinzip der ausgleihenden Gerehtigfeit Ausdruck gebe. Die Gegenleistungen, welche dieser Zuwendung der Staatsregierung an die Provinzen entsprechen, seien von den Provinzen {on vorher gebracht worden. Besonders dankbar ist der Redner dem Minister des Innern für seine Erklärung zum § 7, welhe eine Neibe von Besorgnissen in den betheiligten Kreisen zerstören werde. Für den Vermittelungsantrag des Herrn von Leveßow wolle er mit seinen Freunden \timmen. Auch bezüglich der Gutsbezirke werde sh mit der Re g, ein Einverständniß finden lassen, und es stehe zu hoffen, bas die Vorlage im Gegensatz zum schottishen Moorhuhn das Haus nur einmal beschäftigen werde. Damit {ließt die Generaldiskussion. Jn der Spezial- debatte tritt err Dr. von Leveßow für seinen oben mitgetheilten Antrag

auf Einschaltung der Gutsbezirke in § 1 ein. Das hier gebotene Geschenk nehme man zwar dankbar an, müsse es aber do als Entgelt für Gegenleistungen ansehen, welhe die Provinzen {hon vorher geleistet haben. Die Finanzlage sei, wenn auch nicht glänzend, so doh nit s{lecht. Leistungss wache Kreise und Gemeinden sollten die Wohlthaten des Geseßes für den Wegebau und die Armenlasten erfahren, die Gutsbezirke niht. Ueberall in der Geseßgebung seien Gemeinden und Gutsbezirke als Kommunalverbände gleich behandelt. Ein Grund für die Ausschließung der Gutsbezirke fei niht angeführt. Die Unterstüßung werde doch nur immer aue höchstens drei Jahre gewährt ; die Vertheilung müsse alle drei Jahre geändert werden. Leistungsschwäche sei bei sehr vielen Gutsbezirken, bei sehr vielen Rittergutsbesizern vorhanden; gebe es doch solche, die keine Ein- kommensfteuer zahlen, weil fie nihts übrig behielten. Die Armen- lasten der Gutsbezirke könnten dur allerlei Zufälle wie Epidemien, ane iw, p ELN ungemessen gesteigert werden. Aualoge Ua sollten dazu führen, auch bei den Wegelasten die leistungs- shwahen Gutéêbezirke zu unterstüßen. Die Kommission habe dem Amendement den Einwand entgegengeseßt, man solle doh dem Zustande- kommen des Gesetzes keine Schwierigkeiten machen; aber da § 7 ge-

ändert werde und das Geseß do ans andere Haus zurückgehen müsse, so werde dieser Einwand hinfällig.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Heren! Ich möchte angelegentlihst bitten, im Interesse einer günstigen Verabschiedung des Geseßes von den Aenderungen ab- zusehen, die Excellenz von Leveßow soeben vorgeschlagen hat. Da ih das Wort habe, bitte ih um die Erlaubniß, mit kurzen Ausführungen auf die Vorlage eingehen zu dürfen. a

Meine Herren, die Geseßesvorlage, die dem hohen Hause unter- breitet worden ist, ist nach gewissen Richtungen ein Abschluß der Selbstverwaltungsgesetze, insbesondere des Dotationsgeseßes von 1875. Wie wir mit Dank auf die Entwickelung zurückblicken können, die die Selbstverwaltungsgeseße im allgemeinen hinter \sich haben, so können wir in gleiher Weise das Urtheil abgeben über die Entwickelung des Dotationsgesetzes von 1875. Die Hoffnungen, die wir an die Selbst- verwaltung der Provinzen geknüpft haben, find durhaus in Erfüllung gegangen, und die Provinzen haben \ich ihren großen Aufgaben nah allen N chtungen gewachsen gezeigt. Ih kann aber das nicht an- erkennen, daß ohne weiteres die Provinzen lediglich Verwalter der fiskalischen Mittel wären, der Staat also seinerseits genöthigt wäre, ohne weiteres îin dem vollen Maße, was die Provinzen an Mitteln ausgeben, Staatsmittel den Provinzen zuzuweisen. Bei Erlaß des Dotationsgeseßes ist man davon ausgegangen, daß diese ganzen Zweige der Verwaltung, um die es sich bier handelt, auf die Provinzen übergehen in eigene Verwaltung und auf eigenes Risiko, daß daber von einem vollen Ausgleih durch Ueberweisung staatlicher Rente nicht die Nede war. Allein ich erkenne andererseits an, daß dieses Maß der Leistungen aus eigenen Kräften, wenn ih so sagen darf, vielfa, namentlich im Osten, überschritten ist. Ich erkenne an und das ist der Ausgangspunkt der ganzen Vorlage —, daß namentlich im Osten eine Provinzialbelastung von 20 und 22 9/9 und eine Kreis belastung von bundert und mehr Prozent und dazu sehr bobe Kommunal- lasten eine Gesammtbelastung darstellen, die in der That vom öffentlichen Standpunkt aus als cine Gefährdung der Prästationsfähigkeit der be treffenden Landestheile betrachtet werden muß, und weil wir das anerkennen, haben wir diese Vorlage gemacht.

Wenn hbervorgehoben ist, daß im Westen die Kreise und auch die Provinzen viel weniger belastet sind, so ist andererseits auch an- zuerkennen, daß im Westen einzelne Gemeinden sehr boch belastet sind; namentlich fleine industrielle Gemeinden. Gemeinden, die in der Näbe schr großer Städte belegen find, weisen dort eine sehr bobe Belastung auf, sodaß aud im Westen zum theil ein belfente Hand scitens des Staates zu reichen

Nun hat Herr Graf von Mirbach in übrigens schr freundlicher

Bedürfniß vorlag, die

und entgegenkommender Weise gesagt, er hätte mehr erwartet ; bei der Finanzlage des Staates bätte er eine größere Leistung Meine Verren, was die

l 47 A anzenden

14 k, T 2 _ glänzende Finanzlage des Staates vir mit Zufricdenbeit konstatieren, daß die

durhaus gesund und gesichert ist. Aber wir

denken, wenn es sich -um eine einmalige Belastung handelt; aber 10 Millionen dauernd auf den Staatshaushaltsetat zu nehmen, ift in der That doch ein ernster Schritt, und es ist ja auch von dem Herrn Vorredner mit Dank anerkannt worden, daß wir troß der viel un- günstiger gewordenen Finanzlage uns nicht gesheut haben, diesen Schritt zu thun, und weil wir den Schritt gethan haben, hoffen wir dringend, daß dieser Geseßentwourf zur Verabschiedung kommt. Darum möchte ih bitten, dem Antrag Seiner Excellenz des Herrn von Leveßow nicht zu entsprechen.

Die Bedenken, die gegen die Berückfihtigung der Gutsbezirke obwalten, sind \chon seitens des Herrn Ministers des Innern geltend gemacht worden; ih kann mi ihnen anschließen und möchte nur noch auf einige Momente hinweisen. Meine Herren, die Leistungs\{hwäche ist bei einer Gemeinde leiht festzustellen, denn bei dieser ist das öffentlihe Vermögen, der öffentlihe Status getrennt vom Privat- “beßit, aber dem ist nicht so bei einem Gutsbezirk. Bei dem Guts- besiger läuft, wenn ich so sagen soll, der öffentlih rechtlihe und der privatrechtliche Theil seiner Persönlichkeit vollkommen ineinander; er hat nur ein Vermögen, aus dem er auch die öffentlichen Lasten bestreitet; es giebt keine getrennte Leistungsfähigkeit des Gutsbezirks und des Gutsbesißers, sondern nur eine Leistungsfähigkeit des Gutsbesigers; es spielen alle persönlichen Momente, sein Privatvermögen und dergleichen Dinge, hinein, \fodaß es sehr schwer ist, die Leistungsfähigkeit des Gutsbezirks zu konstatieren. Vor allen Dingen aber, meine Herren darauf ist auch {hon hin- gewiesen worden wechseln diese Momente jeden Tag. Ein Guts- bezirk, der heute leistungsunfähig sein kann, weil er einem armen Gutsbesißer gehört, kann morgen außerordentlih leistungsfähig sein, weil er in die Hände eines wohlhabenden Gutsbesitzers übergegangen ist. Ein solcher Wechsel kommt allerdings, worauf Seine Excellenz Herr von Leveßow {hon hingewiesen hat, bei Gemeinden vor, aber lange nit’ in dem Maße und lange niht mit \o erheblih großen Schwankungen, wie das bei den einzelnen Gutsbesißern möglich ist. Diese Unmöglichkeit, Privatverhältnisse von den öffentlih rechtlichen Verhältnissen zu trennen, diese {chwankenden Momente auszuscheiden, macht es unmögli, die Verhältnisse in den einzelnen Gutsbezirken zu berücksichtigen bei einer periodischen und für eine Reihe von Jahren konstant bleibenden Verwendung der öffentlichen Mittel. So lange wir für folche Vertheilung ein festes Maß nichi haben, so lange ist

« es auh niht möglich, die Gutsbezirke bei dieser Periode der Ver-

theilung zu berüdcksihtigen. Aber, meine Herren, ih weiche auh in fofern von Herrn von Leveßow ab, als er sagt, man wird indirekt den Gutsbesißern nicht helfen, man würde den Teufel mit Beelzebub austreiben. Jh vermag das nicht anzu- erkennen ; ich habe s{chon in der Kommission das Beispiel angeführt : ein Kreis hat ex propriis jährlih 6000 Æ. aufgewendet zur Förderung des Wegebaues und dabei die Gutsbezirke vollkommen legal be- theiligt; denn die Kreise sind dazu da, auch den Wegebau in unver- mögenden Gutsbezirken zu fördern. Nun bekommt derselbe Kreis auf Grund des neuen Gesetzes weiter 6000 4 zur Entlastung der Ge- meinden, dann ist der Kreis vollkommen in der Lage, im Bedürfniß- falle die Gutsbezirke aus seinen eigenen Mitteln mehr zu berücksichtigen. Darin kann ih also keine Verschleierung erblicken; der Kreis fördert den Wegebau als folhen. Wir wollen dagegen die leistungss{hwachen Verbände entlasten! Das \ind ganz verschiedene Gesichtspunkte; für die Gutsbezirke haben wir keinen Maßstab, und weil wir keinen Maß- stab für die Berücksichtigung der Gutsbezirke finden können, so müssen wir die Entlastung auf die Gemeinden beshränken. Dadurch werden Mittel frei, um den Gutsbezirken in höherem Maße zu belfen.

Nun hat Herr von Leveßow darauf hingewiesen, daß irgendwie eine Antipathie gegen die Gutsbezirke maßgebend sein könne, einem solhen Antrag zu widersprehen. Meine Herren, ih darf versichern, daß bei der Staatsregierung bei keinem einzigen Organ auch nur an- nähernd von einer solhen Antipathie die Rede ist. Der Haupt- gesihtspunkt, hier überall zu helfen, hat uns bewogen, diese Vorlage zu machen, und von Antipathie ist keine Rede. Wenn Herr von Leveygow darauf hingewiesen hat, daß der Gesetzentwurf wegen Abänderung des § 7 so wie so an das Abgeordneten haus zurüdckgelangen müsse, so erlaube ih mir do, auf den großen Unterschied des § 7 und der bier in Rede stehenden Ab- änderungsanträge hinzuweisen. Die zu § 7 gemachten Vermittlungs- vorshläge balten die Vorlage der Regierung aufrecht insofern, als die Mitwirkung des Ober-Präsidenten gesichert bleibt, worauf wir ent- scheidenden Werth legen müssen. Es wird materiell nibts Wesent liches geändert, und deswegen ift zu hoffen, daß das Abgeordneten- haus einer solhen Abänderung zustimmen wird. Ganz anders stebt es mit dem bier in Rede stehenden Abänderungsantrag, das ift eine sehr wesentlihe materielle Aenderung, und es ist mir sehr zweifelhaft, ob das Abgeordnetenhaus scine Zustimmung zu einer derartigen Ab- änderung geben wird Das Abgeordnetenhaus kat ich

4‘ cine

Beschränkung auferlegt binsihtlih der Abänderungsanträge zum vor-

diese sihere Grundlage

unserer

è fehr leicht zu einer

nnen. Einmal das |

De Ns nt der Verlnüpfung |

nzen gewerblichen Leben licat e, Eisenbahnen 2c. so eng mit dem wirtb- jeder Rückgang der wirtbichaftlichen Kon- fluß auf die Staatéfinanzen äußert, und für 1901 sehr wcit binter dem Vor- | en Ellenbabnea, zurückbleibt, und wir baben Voranschlag für 1902. Das zweite Moment worauf Herr Graf von Mirbach schon bin- | das Reich: die finanziellen Verbältnisse im

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nforderungen tes Reichs an bie i s{wankende, daß darin in der That ein aan | außerortentlides Maß der Belastung für tie Einzelstaaten lieat und | eine außerordentliche Schwierigkeit für die Einzelstaaten, ihren Etat richtig aufzustellen und zu balancieren. Wir müssen daber darauf drängen, daß es zu einer reinlihen Auseinandersetzung uwishen dem Reich und den Einzelstaaten kommt, und solange die nicht erfolgt ift, liegt uns geradezu die Nothwendigkeit ob, unsere Finanzen sier und zwcifelsfrei zu erhalten Ih glaube, meine Herren, daß bei einer Finanzlage, wie wir sie gegenwärtig vor uns häber, es do in der That ein sehr erbeblicher Schritt ist, wenn han das Ordinarium mit ciner Summe von

y 4 # » A Î Einzelstaaten sink

| bierauf wird eingeben können, und ih denk

10 Millionen Mark belaftete. Man kann in diesen Dingen leichter

liegenden Geseyentwurf. Es wurde von verschiedenen Seiten nament- lih der Maßstab, der Vertheilungömodus beanstandet; man bat aber von Abänderungsanträgen abgesehen, weil man sih bewußt war, daf jede einschneidende Aenderung der Regierungëvorlage die ganze Sache zefährdet, und es ist mir sebr fraglih, ob das Abgeordnetenhaus è, man follte, lediglih von dem Wunsche getrieben, diese wichtige Vorlage im Interesse der Pro- vinzen, Kreise und Gemeinden zur Verabschiedung gelangen zu seben, der Meinung sein, daß man von der Abänderung Abstand nebmen müsse wenn sie nicht absolut nothwendig is. Der Herr Ober-Bürgermeister Becker hat mit Recht auf das unglückselige Moorhuhn hingewiesen. Ja,

meine Herren, das Moorbubhn kann von cinem Hause zum andera fliegen

| (Heiterkeit), die vorliegende Gesetvesvorlage hat einen s{hwereren Flug,

und es ware

mögli, daß sie si auf dem Wege von einem Hause zum anderen die Flügel bräche, und das würde ih bedauern, nit von meinem Standpunkt aus, denn ih könnte die 10 Millionen sehr gut

der Tasche behalten, aber vom Standpunkte der Provinzen, der Kreise und Gemeinden aus, die an der Vorlage interessiert sind, und deshalb bitte ich Sie nochmals, im Interesse der Betheiligten von diesem Antrage absehen zu wollen.

Ober-Bürgermeister Delbrück- Danzig: Wir haben Bedenken getragen, an dem Gesetzentwurf ohne rindenden Grund etwas zu ändern, weil wir das 7 nicht gefährden wollten. Unter diesem Gesichtspunkte möchte ich Sie bitten, alle Adänderungsanträge ab- zulehnen, die im anderen Hause oder bei der Staatsregierung Be- denken hervorrufen könnten. Dies gilt besonders vom Antrage zum

1. Wir haben ein so großes Verlan das Gesey zu stande zu ingen, daß wir gern einzelne Wün'he zurückstellen wollen

Antrag Leveßow, so sympathish er mir ist, ist entbehrlich Erklärung, Mie: der Minister des Innern in Bezug ey die. der

und Gemeinden abgegeben hat Haß gegen die Gutsbezirke [i ise natürlich fern. legt unz

Herr Dr. von Leveß ow: Die Leistungsunfähigkeit eines Guts bezirks läßt sih aus den Steuerlisten schr leiht erkennen. Jh fann auch niht die Sorge theilen, daß das Geseg gefährdet würde, Wins es mit meinem Antrag an das andere Haus zurückginge. A Herr von Eliping: Ich möchte dringend bitten, den Antrq Leveßow anzunehmen. Auf das Entschiedenste möchte ih bestreite daß die Leistungsunfähigkeit der Gutsbezirke sih nicht nahweisen lasse ch kenne eine große Anzahl solcher leistungsunfähigen Güter, und perx von Leveßow ift als früherer Landrath und Landes-Direktor am erufensten, ein Urtheil darüber abzugeben. Daß die Gutsbezirke ihre Beiträge in Naturalien leisten, ist ein großer Vorzug. Die Empfänger werden davor bewahrt, das Geld in Schnaps anzulegen, und die

i bleiben, wenn fie nicht in Geld umgeseßt werden 1 ec). 1 reiherr von Wilamowiß-Möllendorf f: Herr Delbrück hat esagt, daß ein Theil seiner Freunde gegen den Antrag Leveßow timmen werde, weil fie nicht das ganze Geseß gefährden wollten Dieser Grund würde auch mi bestimmen, wenn die Gemeinden und Gutsbezirke niht in vielen Beziehungen hinsichtlih ihrer Leistungen gleihständen. Dann leitet mich die Rücksicht auf die östlichen Pro, vinzen. Einigermaßen beruhigt mih die Erklärung des Ministers dez Innern, daß es zulässig sein fol, dur Reglement pu bestimmen, daß die Untervertheilung unter den Kreisen erfolgen darf. Das kann aber

nur dur eine gewisse Schiebung geschehen, und das ift niht ; werth. eit Ecivert if bag an dati dem ganzen Gat des Ges ließen darf: die Gutsbezirke sollen an den Wohlthaten dieses Geseßez theilnehmen. Deshalb fann ih mich nur dem Antrage von Levetow anschließen. j

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben :

Ich wollte nur wenige Worte sprechen zu den Ausführungen dez Herrn von Klißing.

Ich glaube do daran festhalten zu müssen, daß eine Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Gutsbezirkes als folhen nicht oder do nur sehr {wer möglih ist, weil der Gutsbezirk als solcher keine, wenn ih fo sagen soll, vermögensrehtlihe Persönlichkeit ift, sondern der Gutsbesißer. Bei dem Gutsbesißer spielen alle möglichen Mo- mente, sein sonstiges Einkommen, das gar niht aus dem Gute fließt, u. \. w. mit. Deshalb ist die Leistungsfähigkeit des Gutsbesigzers sehr leiht festzustellen, aber die Leistungsfähigkeit oder die Leistungs- unfähigkeit des Gutsbezirkes nicht.

Nun, meine Herren, hat Herr von Levezow angeführt, daß die Fälle der Berücksichtigung eines Gutsbesitzers, wie er dies wünscht, nur Ausnahmefälle seien. J halte nach wie vor dafür, daß, wenn der Kreis mehr Mittel frei bekommt durch Ueberweisung von Renten, er an sih wohl in der Lage ist, auh bedürftigen Gutsbezirken zu helfen zur Tragung ihrer Wegebaulasten. Ich sehe darin keine Unbilligkeit: Der Kreis fördert den Wegebau als \solhen, und wo ein Gutsbezirk niht in der Lage ist, kann der Kreis, wenn ihm mehr Mittel zu theil werden, helfend eingreifen. Zudem ift zugegeben, daß die von Herrn von Leveßow gewünschte Zuweisung von Renten im Gutsbezirke Ausnahmefälle bilden werde, da muß man doch in die Erwägung ein- treten, daß allerdings Gefahr vorhanden ist, wenn man einen \o wichtigen Geseßentwurf wieder an das andere Haus zurückgelangen läßt, daß dann eine Menge Wünsche, die dort bisher zurückgehalten sind, wieder an das Tagesliht kommen und alle möglichen Ab- änderungsanträge gestellt werden, die den ganzen Gesetzentwurf ge- fährden können. Es ist von verschiedenen Rednern und auch von mir hervorgehoben worden, daß verschiedene Redner im Abgeordnetenhause mit bewußter Absicht sh die Beschränkung auferlegt haben, keine An- träge zu stellen, um das Zustandekommen des Geseßes nicht zu ge- fährden. Jch kann deshalb nur nochmals dringend bitten, im Interesse der Verabschiedung dieses wihtigen Geseßentwurfes diese Beschränkung auch bier zu üben und deshalb von dem Antrage des Herrn von Levezow abzusehen, zumal derselbe erklärt, daß es uur Ausnahmefälle sein würden, die der Antrag im Auge habe.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Jh muß einem Mißverständnisse entgegentreten, das sih eingeshlihen hat, wenn ih Herrn Fceiherrn v. Wilamowiß- Möllendorff richtig verstanden habe: Ih habe nicht gesagt, daß es den Provinzen unter allen Umständen frei stehen solle, ein Reglement zu beschließen, nah welhem die Gemeinden ganz von Theilnahme az der Rente ausgeschieden werden oder au die Kreise nicht berücksichtig! werden. Ih habe nur gesagt und gerade so auch im Abgeordneten hause es solle den Provinzen frei stehen nah den Verhältnissen ihrer Provinz, je nachdem die Wegebaulasten und Armenlasten zwischen Provinz, Kreisen und Gemeinden vertheilt sind, entweder nur die Kreise zu bedenken oder nur die Gemeinden das letztere wird aussihtlich in der Rheinprovinz stattfinden oder Kreise und Gemeinden zu bedenken. Ih möchte, daß meine Erklärung darüder nicht mißverstanden wird.

Dann möchte . ich nochmals einen Appell an das hohe Haut richten, das Zustandekommen des Gesetzes nicht dadurch zu erschweren daß die Gutsbezirke in den Entwurf hineingebraht werden. Jch kanr bezeugen, daß in der Kommission des Abgeordnetenhauses gerade de: Wunsch lebhaft rege gewesen ist, das Gesey so zu gestalten, daz ck au in diesem hoben Hause Annahme finden könne, und daß von vet schiedenen Seiten Anträge zurückgestellt sind, welche uwveifellos die Zw stimmung dieses hohen Hauses sehr {wer gefunden haben würden Ich möchte deshalb das bobe Haus bitten, seinerseits mit speziellen Wünschen, deren Berechtigung“ vom individuellen Standpunkte de Einzelnen ih gar nicht bestreiten will, zurückzuhalten und so dazu dei zutragen, daß das Geset, welhes im Großen und Ganzen eine groß? Wohlthat für die Provinzen, Kreise und Gemeinden ist, zu stande kommt.

Herr von Klißing: Ein Maßstab wäre für die Leistung? unfähigkeit eines Gutsöbezirks gewonnen in der Steuer-Defklaration Wenn ein Gutsbezirk unvershuldet in den leiten 3 Jahren keine Heller Ertrag gehabt hat, so ift er leistungsunfähig.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Ein Wort, bitte. Wenn ein Millionär das Gut besiyt, das würde ih doch nicht annehmen, daß er leistungsunfähig ist

(Sé&luß in der Dritten Beilage.)

Ÿ nommen, darauf auch der § 5 und der F 8,

Dritte Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

x 70.

Berlin, Sonnabend, den 22. März

1902.

y E E R R E R R R R R

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Minister des Junnern Freiherr von Hammerstein:

Das Oberverwaltungsgeriht hat ausdrücklih dahin entschieden, zur Beurtheilung der Leistungsfähigkeit, also der Leistungs\hwäche eines Gutsbezirks niht nur auf die Verhältnisse des Gutes, sondern qu auf die des Besißers gesehen werden soll. Wenn es fo wäre, wie Herr von Klitzing meint, so würden ganz eigenthümliche Ver- hältnisse herauskommen; es wären dann nämlich unter den zahlreichen Gutsbezirken, welche in der Hand des Fiskus sind, viele, die heute schr erhebliche Wegebaulasten erfordern, die aber zur Aufforstung bestimmt sind und daher noch keine bringen. Demgemäß würde dann au der Fiskus an diesen Dotationen betheiligt werden, und das wäre weder der Wille des Geseßes noch wie ich glaube der

Punsch des hohen Hauses. :

Herr Dr. von Leveßow befürwortet nohmals seinen Antrag.

erzog von Ratibor s{chlägt vor, die Abstimmung über den Antrag Leveßow zu § 1 bis nach der Abstimmung über § 7 statt- finden zu lassen. i :

Damit ist das Haus einverstanden.

Die 88 2 bis 4 werden ohne Debatte angenommen, ebenso Z 6. j

228 7 befürwortet i

Herr Dr. von Leveßow seinen Antrag, der an die Stelle der Genehmigung des Ober-Präsidenten das Einvernehmen mit demselben segen will.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein: J{ch kann nur die Erklärung wiederholen, die ih vorher abgegeben habe, daß die Staatsregierung mit dicsem Antrage einverstanden ist.

8 7 wird in der von Herrn Dr. von Leveßow vorge- shlagenen Fassung einstimmig angenommen.

8& 1 wird mit dem Zusaßantrag Leveßow ebenfalls ange-

Zum H 9 bemerkt L :

Graf zu Eulenburg: Ich bezweifele zwar nicht, daß das Wort „Gutébezirk“ auch in diesem Paragraphen angenommen werden wird, halte mih aber für alle Fälle für verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß hier das Wort unter allen Umständen eingeschaltet werden muß. Denn es ist gesetgeberisch undenkbar, daß Bestimmungen in Kraft treten könnten, die die Pro verhindecten, neue Kunststraßen ju bauen, welhe durch Gutsbezirke gehen. Das würde aber aus- geschlossen, wenn das Wort „Gutsbezirk“ nicht eingeschaltet würde.

S 9 wird mit dem Zusaß „Gutsbezirk“ angenommen.

Der Rest des Gesehes wird ohne Debatte und schließlich in der Gesammtabstimmung das Gesey im Ganzen an- enommen.

N Jn einmaliger Schlußberathung wird darauf der Geseß- entwurf, betreffend die Ausdehnung der für die Zu- sammenlegung der Grundstücke im Geltungsgebiet des rheinishen Rechts geltenden Zuständigkeits-, Verfahrens- und Kostenvorschriften auf die nah der Gemeinheitstheilungsordnung vom 19. Mai 1851 zu behandelnden Theilungen und Ablösungen in den Lan destheilen des linken Rheinufers, nach dem Antrage des Referenten Dr. Freiherrn von Schorlemer unverändert angenommen. : |

Den Nest der Tagesordnung bilden wiederum Kommi})- sionsberichte über Petitionen. ;

Die JIustizkommission beantragt durch ihren Referenten Dr. Ittenbacch, die Petilionen des Dr. Klitsher namens des Vereins

so entspricht das doch niht den Akten des Justiz-Ministeriums. Eine Absicht der Justizverwaltung, ein Amtsgericht in Viet zu begründen, hat auch damals nicht bestanden. Der damalige Ortsvorsteher hat in vollem Maße seine Schuldigkeit gethan. Es ist damals die Frage allerdings erörtert worden, ob Vieß zum Siß eines Amtsgerichts innerhalb des Kreises Landsberg zu machen sei. Es haben Er- mittelungen an Ort und Stelle stattgefunden, und die Mehrheit der Gemeindevertretung hat sich bereit erklärt, Dpfer zu bringen für den Fall, daß ein Amtsgericht dort errichtet werde. Ich bin der Auf- fassung, daß die Mehrheit durch den Ortsvorsteher in durchaus ge- wissenhafter und eifriger Weise vertreten worden sei. Es war aber nur eine Mehrheit, während eine Minderheit für die Sache wenig nteresse hatte. Ih finde hier in einem Berichte des damaligen Appellationsgerihts-Präsidenten in Frankfurt a. O. vom 11. Juni 1878 den Say: „Nah der mir heute von dem Regierungs- Präsidenten Grafen Villers mit der Ermächtigung, die An- gabe zu Eurer Excellenz Kenntniß zu bringen, gemachten Mittheilung, hat dem Regierungs-Präfidenten gegenüber sowohl der betreffende Landrath als der Ortsvorsteher von Vieß erklärt, dem jurisdiktionellen Bedürfnisse der Einwohner werde durch den Gerichtstag: vollkommen und mehr als das genügt.“ Also das that- sächliche Zugeständniß hat allerdings der Ortsvorsteher in Ueberein- stimmung mit dem Landrath abgegeben, aber das hat ihn nicht ab- gehalten, den Wunsch der Mehrheit der damaligen Gemeindevertretung um Errichtung eines Amtsgerichts nah besten Kräften zu vertreten. Dem Wunsche hat aber damals nicht genügt werden können, weil es an der Möglichkeit fehlte, die Beamten des Gerichts in angemessener Weise unterzubringen, weil auch niht die Möglichkeit gegeben gewesen wäre, in der gebotenen kurzen Zeit die für das Amtsgericht erforderlichen Baulichkeiten herzustellen.

Meine Herren, nun sind die Wünsche nicht verstummt, sondern wiederholt hier hervorgetreten, und ih habe mth bereit erklärt, der Frage dann näher zu treten, wenn die jeßige Beseßung des Amts- gerichts Landsberg nicht mehr genügen, wenn dort eine Vermehrung des Richterpersonals \ich als erforderlih erweisen möchte. Das wieder- hole ih au heute. Wenn dieser Fall eintreten möchte, wird die Negierung weit eher geneigt und in der Lage sein, ein Amtsgericht in Vietz einzurichten und den neuen Richter dort zu placieren. Der Fall liegt aber zur Zeit niht vor. Ih habe hon bemerkt, die Geschäfte in Landsberg a. W., nicht nur die des Gerichtstages in Viet, sondern auch die des Amtsgerichts in Landsberg, sind nicht in der Zunahme, sondern eher in der Abnahme begriffen ; sie sind jeßt niht bedeutender als in den Jahren 1896 und 1897, und wenwx jeßt ein Plaß gekauft wird oder gekauft werden soll zwecks Errichtung neuer Räumlichkeiten, so liegt dem keineswegs etwa die Auffassung: zu Grunde, daß eine Ver- mehrung durch das Personal für das Amtsgericht in abséhbarer Zeit erforderlih sei, sondern nur das übrigen gegebene Bedürfniß. Die Räumlichkeiten des Amtsgerichts in Landsberg sollen ich kenne sie aus eigener Anschauung nicht im böcbsten Grade unzureichend sein, und deshalb wird ein Neubau geplant, aber nicht für den siebenten Richter, und die Meinung, daß, sobald das Gebäude fertig sei, dann auch der siebente Richter kommen werde, ist ein Irrthum und" entspriht nicht den Thatsachen. Die Abnahme der Bevölkerung, die \sih aus der lezten Volkszählung von 1900 gegen die von 1895 ergeben hat, soll, wie der Herr Referent andeutete

„Berliner Presse“, des Dr. Oeblke und Ludwig Sittenfeld namens des Vereins \{lesis{her Journalisten und Schriftsteller, welhe gegen die Behandlung des wegen Berufsvergehens verurtheilten Redakteurs Bredenbeck durch eine Polizeibehörde protestieren, dur Uebergang zur Tagesordnung zu erledigen.

as Haus bes{bliekt demgemäß ohne Debatte. i

Der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung zu Viet baben beim Hause um Unterstützung ihres Wunsches der Errichtung eines Amtsögerichts in Viet petitioniert. Die Justizkommission beantragt durch ibren Referenten Herr Dr. von Burgsdorf}? dle Ueberweisung der Petition an die Regierung zur Erwagung. s

Herr von Klitzing: Ich beantrage Ueberweisung zur Berüd sbtiguna. Seit 189 trage ih diese Bitte meiner Heimath vergeblich dem Herrn Justiz-Minister vor. Die Nceth ist da; cs muß etwas geschehen, es ist der letzte Moment, wo etwas geschehen kann. Der Wider- fland gegen unsere Bitte liegt einzig darin, daß die aufsichtführenden Richter keine Zersplitterung wollen. Daher will man keinen Richter don Landsberg nah Viey geben. Da kommen wir in denselben Zustand wie hinsichtlich der Garnisonen; das ganze Land klagt darüber, daß alle Garnisonen in ten großen Städten vereinigt sind. Machen Sie also aus der Erwägung eine Berücksichtigung

Justiz-Minister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Wenn es bei dem Antrage tes Herrn Bericht- ersiatters geblieben wäre, so würde ih kaum Anlaß gehabt haben, das Wort zu ergreifen, denn es versteht sih von selbst, daß die Kênigliche Staatsregierung gern bereit ist, noch cinmal in eine Er- wägung der Frage einzutreten, ob die Wünsche der Stadt Viey auf Ercichtung eines Amtsgerichts berechtigt sind und ob ihnen nah Lage der Verhältnisse entgegengekommen werden kann. Gegenüber dem weitergehenden, allerdings {on seit einer Reihe von Jahren von Vertn von Klißing gestellten Antrage sehe ih mih aber doch in die Nothwendigkeit verseßt, meine abweichende Auffassung hier zu dertreten _ Viel Neues ist in der Sathe allerdings nicht zu sagen. Sie il schon in zwei verschicdenen Sessionen hier verhandelt worden, ich glaube 1895 und 1898: das einzig Neue, was seikdem vorgekommen,

N das, daß die Bevölkerungszabl der Stadt oter vielmehr des |

tens Viey in den leyten Jahren abgenommen hat, und daß auch die Geschäfte des Gerichtötages, welcher in Viey regelmäßig statt- findet und zwar it in der allerliberalsten Weise in dieser Be Hhung den Wünschen der Ortsangehörigen entgegengekommen —, daß anch die Geschäfte des Gerichtstages sich vermindert haben. Wenn Herr den Klißing heute die Behauptung aufgestellt hat, daß im Jahre 1877 Ner 1878, als die neue Gerichtsorganisation vorbereitet wurde, die Iefti¡verwaltung gewillt gewesen sei, cin Amtsgericht in Vieh zu ere tühten, und pur Auéführung nur deshalb nicht gekommen sei, weil damalige Ortövorsleher sich nicht genügend dafür interessiert habe,

| die Abnahme der Bevölkerungszabl

| Landsberg das Schicksal so v | theile, die mit Recht sh darüber zu

darauf zurückgeführt werden, ß angeblich Winters die Schnitter, die im

infolge des milden

da Sommer in großer Anzahl, wie man sagt, zu Tausenden, den Landkreis zu verlassen pflegen, noch nicht

zurückgekehrt waren. Die Richtigkeit dieser Behauptung wird von den örtlihen Justizbehörden nicht anerkannt Die

findet bekanntlih am 1. oder 2. Dezember statt. Ok Jahreszeit und ob überhaupt in milden Wintern die

als Sacbsengänger ins Land- gehen, noch eine Beschäftigung auswart baben, weiß ich nicht. Mir ist die Sache cinigermaßen

Noch zweifelhafter aber wird mir der ursächliche wischen dem Ergebniß der Volkszählung und der angeblich ver!r en Nücktkebr dieser Schnilter dadurch, daß die Abnahme der Bevolkerung sich auf die beiden Geschlechter i

abre 1900 144 Männer und

vorden als im Jahre zu dürfen, daß die Frauen nicht mit den Schnittern in weite Welt zichen Widerspru. Rufe: Doch!)

So? Das überrascht mi und ih möchte cs kaum glauben. Vir ist die Sache nicht so ganz plausibel. Jch glaube doch, thatsächlich nit den S{bluß ziehen zu können, daß die Verminderung der Seelen- zabl in Viey mit dieser Thatsach

Zusammenhang

rin tet L «Ai

1 S)

in ursählihem Zusammenhang stebt. Jch möthte auch deshalb an meiner Auffassung festhalten, weil von Vieh im Einklang steht mit der Bevölkerungsabnahme im ganzen Landkreise, und dic

wenigstens die Iustizbehörden sind der Ansicht, daß der

ieler Landkreise der östlichen Provinzen r beklagen haben, dak zahl aus wirths{aftlichen Gründen zurückgcht, die die I

zu ändern leider niht im Stande ift

- Ï fon die Seœlen-

Í 1421 ¿P L 111,5 UTTLICCTTCTGLIURg

Ja, meine Herren, so liegt die Sache im wesentlichen gegen

| früber unverändert. und i alaube desbalb kaum, daß die Königliche

gerichts in Vieh, wie gewünscht wird, die Hand zu bieten. Dak Un

Staatöregierung in der Lage sein wird, zu der Errichtung eines Amts- 3 alichfoeit und Unbeaquemliebkeit f t Einwoducr von Niet: zuträglihkeiten und Unbequemlichkeiten für die Einwodner von Biey

| besteben, will ich nicht in Abrede stellen; ih will sie nichi verkleinern,

| sie mögen sich unangenehm füblbar machen, aber da geht es den Be- | wohnern von Viey nicht anders als ten Bewohnern zahlreicher Orte | in gleicher Lage, die mit noch größeren Entfernungen vom Siye des

Amtsgerichts zu rechnen baben. Man darf au nicht vergessen, dak,

wenn man solden Wünschen cines cinzelnen Ortes stattgiebt, ih | daran’ zablreide Berufungen ter Vertreter anderer Orte knüpfen die fsich in ükbnlichen Verbültnissea befinden und denen mit Rüefsicht auf die augenblicklliche Finanzlage des preußischen Staates

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stattzugeben, doch den allererheblihsten Bedenken unterliegt. Herr von Klißing hat an mein gutes Herz appelliert. Ja, meine Herren, um eine Herzenssache handelt es sich hier nicht. Wenn hier nur das Herz in Frage käme, so würde ih den Bewohnern von Viez und Umgegend in jeder Weise ' entgegenkommen. fih um andere Dinge, bei denen die Gemüthlichkeit, die mit dem Herzen zusammenhängt, gewöhnlich aufhört, denn im vorliegenden Falle giebt die Geldfrage den Ausschlag. Mit Rücksicht darauf bitte ih Herrn von Klißing, an meinem guten Herzen nicht zweifeln zu wollen, wenn ih an der ablehnenden Stellung, die ih früher seinen Wünschen gegenüber eingenommen habe, auch heute festzuhalten mich verpflichtet fühle.

Herr von E Die Zählung der Bevölkerung des Kreises Landsberg ist an einem sehr unglücklichen Tage vorgenommen worden, denn an jenem Tage waren die sämmtlichen Schnitter des Kreises außerhalb, und zwar geht jedesmal ein Paar weg, Männlein und Fräulein; anders kennen wir es überhaupt gar nicht. Die Einwohner- zahl ist unbedingt nicht zurückgegangen ; sind die Nechtsgeschäfte zurüdck- gegangen, \o liegt das daran, daß die meisten nach Landsberg verlegt werden. Ich selbst habe noch keinen Termin in Vieß gehabt, sondern bin stets nah Landsberg befohlen worden. Die Verbindung ift höchst mangelhaft, man muß um #4 früh von Vieß fort und kommt um 47 in Landsberg an, wo noch jedes Haus, jede Kneipe zu ist und man auch in das Gerichtszimmer nicht hineingelassen wird, also auf der Straße herumstehen muß.

Justiz-Minister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Ich möchte mir nur erlauben, gegenüber den legten Bemerkungen zu erklären, daß es Hilfsrichter beim Amtsgericht in Landsberg überhaupt nicht giebt. Das sind unbesoldete Assessoren, die als überzählige Herren beschäftigt werden und für deren Unterbringung es an einem geeigneten Raume fehlen mag. Aber von einer Ver- mehrung des etatsmäßigen Personals ift niht die Rede und wird es auch in absehbarer Zeit nicht sein.

Wenn Herr von Klißing behauptet, daß die Termine für ihn auf cine so frühe Stunde anberaumt seicn, daß er die Eisenbahn nit benußen könne oder sich des 4 Uhr-Zuges bedienen müsse, so setze ih natürlih feinen Zweifel in die Richtigkeit dieser Angaben; aber ih möchte doch bemerken, was ih {on vor zwei Jahren hier erklärt habe, daß nah dem amtlichen Berichte des Landgerichts-Präsidenten das Amtsgericht Landsberg ausdrücklich angewiesen ist, bei der Anberaumung von Terminen für Viezer Gerichtseingesessene auf die ungünstige Eisenbahnverbindung Rüksicht zu nehmen und diese Termine, wenn möglich, niht vor 11 Uhr anzuberaumen. Dann ift Landsberg durhaus bequem für Vieter zu erreihen. Sie können dann mit dem Zuge 9 Uhr 55 von Viey abfahren, sind 10 Uhr 31 in Landsberg, und können 1 Ubr 47 zurückfahren und in den so zur Verfügung stehenden drei Stunden eine ganze Reihe von Geschäften erledigen. Jch werde aber aus der Mittheilung des Herrn von Klizing Veranlassung nebmen, den Thatsachen näberzutreten, ob die Anweisung des Herrn Landgerichts-Präsidenten beachtet wird oder nit, und wenn dies nicht der Fall sein sollte, werde ich dabin wirken, daß dieser gemäß auf die Angehörigen des Vießer Gerichtsbezirkes nach keit entiprehende Rücksicht genommen wird

Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode: Die Behau der Bevölkerungsabnahme von Viet 1st schon ribtig gestellt; die Ab- nabme ist lediglih durch die Schnitter herbeigeführt worden. Die Abwanderung vom Lande 1st geradezu eine nationale Kalamität. Den Leuten muß die Eristenz in den Netinen Sta möglichst angenebm und vortbeilbaft gemacht werden. Vazu g Bordbanden- sein von Amtsgerichten.

Das Haus beschliekt nah dem Der Magistrat zu Kattor Landgerichts dajelbit.

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weisung derselben an Freiberr von genannte Petition gehe nicht an, daß Volksschulwesens (

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Sonnadend, Uederfidten

Haus der Adgeordneten 563, Sißung vom 21. März, 11 Uhr

Das Haus sett die erste Berathung der Eisendahn vorlage fort.

Ueder den Beginn der Verhandlungen in dieser Sihung i in der geurgen Nummer d. Bl. derichiei worden 2

Abu. Szmu (Zentr.) tritt für den Bau einer Bahn De- Sobdrau nad Petrowiy cin, im AnsSlaß an die Kalser Ferdinand»

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Aber hier handelt es

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