1846 / 190 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Hamburg, 7. Jali. Bank-Actien 1590 Br. Engl. Russ. 107 Br.

320 ments=-Vorstellung: Die Braut von Messina, Trauerspiel in 4 Abth.,

Paris, 4. Juli. 5% Rente fin cour. 121. 65. 3% do. fin cour. 83. 30, von Schiller. (Herr und Mad. Rettich : Don Cesar und Douna

NeaplI. —. 5% Span. Rente —. Paas. —.

Wien, 5. Juli. Nordb. 182%. Glozgn. 1344. Mail. 115. Livorn. 106.

Budw. —. Pest. 922.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 10. Juli. Jm Opernhause. 79e

Isabella, als Gastrollen.)

Sonntag, 412. Juli. Jm Opernhause, 80ste Abonnements- Vorstellung : Catharina Cornaro, große Oper in 4 Abth,, mit Ballets, —— | Musik von Fr. Lachner. Aufang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den nachstehenden ge- wöhulihen Opernhaus=-Preisen verfausft:

Abonnements- Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. z;

Vorstellung: Die unterbrochene Whistpartie, Lustspiel in 2 Abth, ein Billet in den Logen des ersten Ranges, zum ersten Balkon und von Schall. (Herr Meixner, vom Stadt-Theater zu Leipzig: Herr | zur Tribüne 1 Rthblr. ; ein Billet im Parquet und im zweiten Range von Bern, als lebte Gastrolle.) Hierauf, neu einstudirt: Der ge- | 20 Sgr, ein Billet in deu Logen und im Balkon des dritten Ran- prellte Alkade, oder: Der Mutter Namenstag, Ballet in 1 Aft, vom | ges, so wie im Parterie, 15 Sgr.z ein Billet im Amphitheater 75 Königl. Balletmeister Hoguet, Musik von H. Schmidt. Anfang | Sgr.z ein Billet in der Fremdenloge 2 Rthlr.

halb 7 Uhr.

Im Königlichen Schloßtheater zu Charlottenburg: Künstlers

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern- | Erdenwallen, Lustspiel in 5 Abth., von J. v. Voß, neu bearbeitet.

haus-Preisen verkauft.

Sonnabend, 11, Juli. Jm Schauspielhause. 117te Abonne- }

Bekanntmachungen.

1397] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. April 1846. Das in der Wallstraße Nr. 56 b belegene, Vol. 3, No. 177, des Hypothekenbuchs verzeichnete Henselsche Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 17,653 Thlr, 26 Sgr. 6 Pf., joll am 27, November 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[396] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin , den 1. April 1846. Das allhier Neu-Köln am Wasser Nr. 24 belegene, Vol. 3. No. 175. im Hypothekenbuche verzeichnete Hen- A as Boatas gerihtlich abgeshägt zu 24,661 Thlr. 35 Pf., so am 27. November 1846, Vormittags 141 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[497] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin , den 25. Mai 1846. Das in der Wilhelmsstraße Nr. 122 a belegene, Vol. 10. No. 711. im Hypothekenbuche der Friedrichsstadt eingetragene Körnershe Grundstück, gerichtlih abgeschäßt zu 16,748 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf., soll am 7. Januar 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[498] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlín, den 25. Mai 1846, Das in der Wilhelmsstraße -Nr. 122 belegene, Vol.

25. No. 1771. im Hypothekenbuche von der Friedrichs-

stadt verzeihnete Körnershe Grundstück, gerichtlich ab- geschäßt zu 38,931 Thlr. 2 Sgr. 11 Pf., soll

am 8, Januar 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[527 b]

Berlin-Hamburger Eisenbahn. . ; Nach dem Juhalte der von uns ausgegebenen Quittungsbogen is} der Schlußtermin für die

Sr zehnte Ein- L SRRE A) e zahlung

A A NETA H

C A S/ auf die Actien unserer —————— Gesellschast auf ven 1 August d. J. festgesezt worden , und beträgt die einzu- zahlende Rate nah Abzug der den Actionairs gebüh-

renden Zinsen 18 Thlr, 6 Sgr. pro Actie, Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Einzahlungen täglih (mit Ausnahme der

Sonntage) E vom 15. Juli bis zum 1. August c.

in Berlin bei unserer Hauptkasse, Oranienburgerstraße Nr, 17, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags, und in Ha mburg im Büreau un- serer dortigen Directions-Deputation, Neustädter Fuh- lentwiete Nr. 76, in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags, angenommen werden.

Wer in Hamburg die Einzahlung per Banco leisten will, hat für jede Actie 36 Mk. 7 Sch. Bco. an die Banco-Conto der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesell- chaft daselbst abzuschreiben. ;

Jeder Cinzahler hat mit dem Gelde die betressenden Quittungsbogen und außerdem eine Designation einzu- reihen, auf welcher die Nummern der lehteren, ihrer Reihenfolge nach, verzeichnet sein müssen, Formulare zu diesen Designationen sind in unseren Büreaus in Berlin und Hamburg unentgeltlih zu haben,

Da nach bewirkter 10ter Einzahlung die Ausgabe der Actien vor sih gehen wird, so treten bei derselben noch folgende Bestimmungen ein:

Nur dem im Quittungsbogen benannten Actionair, oder demjenigen, welher si durch eine vollständige Cession als dessen rechtmäßiger Besißer ausweist, kann nach §, 16. des Statuts die Actie später ausge- händigt werden, weshalb ein Blanko-Jn- dorso nicht genügt.

Wenn Jemand die zehnte Ratenzahlung im Auftrage eines Dritten leistet, so muß er, um gegen den Quittungsbogen die be- treffende Actie ausgeliefert zu erhalten, sih zu deren Empfangnahme besonders le- gitimiren

Die zehnte Einzahlung wird nicht auf dem Quit- tungsbogen, sondern auf einer besonders zu ertheilen- den Jnterimsquittung bescheinigt, welche

in Hamburg durch ein Mitglied der Dire;tion und

ín Berlin durch den Rendanten Herrn Schubart vollzogen wird und gegen deren Rülieferung in einem von uns noch bekannt zu machenden Termin die Actien ausgehändigt werden.

Einzahlungen , bei welchen den obigen Bedingungen nicht entsprochen ist, müssen zurückgewiesen werden,

Aufang 6 Uhr. Billets zu dieser Vorstellung sind bis Sonntag, Mittags 1 Uhr,

in den auf der Rücfseite der Quittungsbogen abgedri ck ten Paragraphen unseres Statuts näher bezeichueten | einzureichen. Nachtheile zu gewärtigen. Berlin und Hamburg, den 20, Juni 1846, Die Die etio der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft,

Wolff. Borger. Neuhaus, Zinsenzallung wird ausgezahlt werden können, der ersten. V asauat, A Rübenzucker. Vermiscbtcs, i i C, und zwar mit Verlust des Zinsen-Genuesses, welcher Auch Supplementbände zur ersten Aus oßbritanten an ELANO, London, Stellenbesegun im neucn mit dem bevorstehenden 1.\13. August auf’ die ge- sind erschienen, welche in 5 fertigen Bänden di f P?inisteriuum. E en De John Russell's an scine L ! zogenen Nummern gänzlich aufhört. gänzungen von A bis Schu -kin umfassen und h ondon, Die Times über die Parteien im Parlamenie und die

Köln-Mindener Eisenbahn.

/ Berlin, am 1. Juli 1846. Unter Bezugnahme auf §§. 10 und 11 des von des Königs Majestät un- i x A term 18, Dezember 1843 Fee Ee et M bestätigten Statuts der Fn, Si C Köln - Mindener Eisen- | [4b] R I 2 Ex bahn-Gesellschaft werden A 7 A ma e a die Actionaire hierdurch aufgefordert, die seh ste j : Einzahlunguiit zehn Prozent oder 20 Thlr. pr. Actie

2 [5 Cw 2 S bis zum 15. Juli d. I. nach ihrer Wahl in Berlin bei der Königlichen Hauptbankfasse, in Köln bei den Bankhäusern: A. & L Camphausen, J. D. Her statt, S. Oppenheim jr. & Cie., Abr. Schaafsfhausen, J, H, Stein, in Düsseldorf bei dem Banfhause W. Cleff zt leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial» Quittungen über die früheren Einzahlungen mit einzu-

[392 b] Pro zen Îi:

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Dieselbe i}

gleichen ausgegeben werden, mit Thlr. 9, 10 Ngr, baar und

tungen verabfolgt werden können,

\ währen. Die Annahme der Einzahlung findet VOM E

nur Vormittags von 8 bis 12 Uhr), und wer-

erthcilenden Juterims - Quittungen gegen die von uns ausgefertigten Partial - Quittungen in der Zeit vom 15. bis incl. 22, August d. J. umtauschen, 5 Bei Einzahlung auf mehrere Partial-Quittungen muß ein nah den Actien - Nummern geordnetes Verzeichniß derselben eingereiht werden, Köln, den 9, Mai 1846.

mann & Co.,

Die Direction.

den Tagen vom

{wveite Verloosung

4 ° Zittau, am 20. Juni 1840. der Russischen 1s8ten 45

Anleihe bei Iope & Co.

Allgemeiner Anzeiger. Wer den Termin zur Einzahlung versäumt, hat die bel den Unterzeichneten ger umfassen, daß es deshalb mehr als zehn 2

Diejenigen Inhaber ausgelooster Certifikate, welche am allerwenigsten mit den Encyklopädicen in einen die zeltige Einlieferung derselben in Amsterdam einigen Bäúden, dcren mehrere in der leßten Z:5 oder hier versäumen sollten, werden es sich selbst schienen sind, zu verwechseln ist, zuzuschreiben haben, dals ihnen das Kapital erst Costenoble. v. Lehsten, Dre. Asher. Conrad, bei der zunächst folgenden 6monatlichen rihtungen und sehr viele Aenderungen und Zusäy j

Es bleibt übrigens Jedem Inhaber von verloosten mit dem ó6ten Bande geschlossen sein werden, Der e L P} Jerlifsikaten vorbehalten, v en 1 t. le von 46 Bogen kostet 1 Thlr. 35 Sgr | - oh Ste 1) » Cerlifikaten vorbehalten, von den im Art. 10 des o g . 35 Sgr. O ch sfe Einzahlung V on ze hn Berichts über die Errichtung der Administration enthaltenen Bestimmnngen Gebrauch zu machen.

Anhall und Wagener,

Brüderstraslse No. 5.

Loebau- Zittauer Eisenbahn.

Es wird hierdurch die mit zehn d Thalern auf jede Actie der Loebau-

R ER A Zittauer Eisenbahn zu leistende se chsle Einzahlung ausgeschrieben.

den 30, und 31. Juli und 1, August d. J., O». 68 Preis 1 Thlr von früh 9 Uhr bis Mittags 12 Uhr und Nachmittags l N von 2 bis Abends 5 Uhr, allhier zu Zittau in dem Büreau der Loebau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft un- ter Rückgabe der vom 1. April 1840 datirten Jnte- rims-Actien der fünsten Einzahlung, gegen welche neue auf die sodann cingeschossenen 60 Thlr, lautende der-

liefern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über n A durch Ms wenn, 60 % oder 120 Thaler lautenden neuen Partial - Quit- nah _€, 17 der Statuten vom 1, Apri _anheben / der Zinsen von den eingezahlten 50 Thalern zu g-

Dicjenigen Herren Actionaire, welche die Einzahlung 2 ° é S U bis zu obigem Schlußtermine (den 1. August a. c., bis incl. 15. Culiî C. stait (bei | Nachmittags 5 Uhr) allhier richt geleistet haben , ver- - E ç b fkasse in Berlin fallen in die §. 15 der Statuten festgeseßte Strafe von er Königlichen Hauptbanika 10 vCt. der Einzahlungssumme M 1 Thlr. l ; / : ; Um den auswärtigen Herren Actionairen eine Er- den die bezeichneten Empfangèsteben die von ihnen zu leichterung zu aae, kann die sechste Einzahlung auch den 16,, 17. und 18, Julí d. J. in Leipzig bci den Herren Vetter & Co., in Dresden bei den Herren George Meusel & Co.,

ín Berlin bei den Herren A, H. Hey-

welche von uns zur Ausstellung von Jnterims -Quit- [549 b] tungen ermächtigt sind, gegen deren Rückgabe an den E Orten, wo die Zahlung erfolgt ist, die nenen Actien li

: / A . 27, bis mit 29, Juli a. c. Von 1 215 Stc k. Certifikaten ausgehändigt werden sollen, geleistet werden, Direktorium

der Loebau- Zittauer Eisenbahn Gesellschast. v. Nostiy, V, Exner.

4s» rig afi S Ba G 1: R S E R

im Billet-Verkaufs-Büreau des Schauspielhauses zu Berlin und y See im Schloßtheater zu Charlottenburg an der Kasse zu haben, Ie Jta ins : # 4 Rthlr. - 5 Iahr.

* 8 Rthlr. - 1 Iahr. j 1 Theilen der Monarchie p A Preis - Erhöhung. sertions-Gebühr für den um ciner Zeile des Ällg. Anzeigers 2 Sgr.

Lönigsstädtisches Theater.

Freitag, 10. Juli. Die Schauspielerin auf Reisen, Vaud

in 1 Aft. Hierauf: Nehmt ein Exempel darau : Lustspiel in 1 von Dr, C, Töpfer, Zum Schluß: Die weiblih2 Sildy Liederspiel in 1 Akt, von W, Friedrih, (Dlle. Julie Herry vom Thalia-Theater zu Hamburg, im ersten Stück: Julie, im drj, Rose, als Gastrellen.) i

——aecamniai M A Bi e me

Verantwortli ‘ur Dr. 3. W. Zinfeisen, g 19 Verantwortlicher Redacteur De 3; W, Zinkeisen Me l 0. E

Jm Selbstverlage der Erpedition.

Gedrut in der Decckferschen Geheimen Ober-Hofbuchdrucckere;,

Inhalt. ntlicher Theil.

F Neu entdecktes Steinkohlenlager.

e vollständiger und von eincr ganz anderen Anlqgl

jene is, keinesweges mit einem Conversations - (; Mluêwanderungen betreffend.)

en von Württemberg.

Die zweite Auflage enthält viele eigenthümliche ; F

dudersfrage, Vermischtes.

Um den vielen Nachfragen zu begegnen, bee j mich biermit anzuzeigen, daß so cben bei mir es uen ist:

[606] 11s Heft der

Klänge aus der Kig derwell.

hili.)

ericht,

land. Berlin. Verhandlungen der General - Synode. Nach weis cs Vankverkehrs während des legten Monais, Rhein-Provinz.

utshe Bundesstaaten. Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Ein Waldbrand. Großherzogthum Mecklenburg- werin. Feldlager im Herbst, Schreiben aus Frankfurt a. M. Durchreisende; die Bade - Saisonz Jugendfest auf dem Feldberge z die ßland und Polen. St, Petersburg. Ankunft des Kronprin- ankreich. Paris. Peel's beabsichtigte Reise. Urlaub des Grafen t, Aulaire und Guizot’s, Vertheilung von E nderbewahr - Anstalten, Blutbad unter den

rämien in den Klein- {rabern bei Dschemma

Zähler von

Welgien. Brüssel. Ankunst des Jnfanten Don Enrique, Drbatte ber die Convention mit Frankreih. Dr. Fleu}sü +. Dänemark, Kopenhagen. Das schwedische Geschwader, Ver-

weiz, Kanton Bern. Angenommene Verfassungs-Bestimmungen, alien. Rom. Kirchen-Festlihkeiten. Die Stimmung in Rom. anien. Schreiben aus Paris, (Ruhe in Cata'onien.)

ili. Schreiben aus Paris. (Verunglückter Ausstands - Versuch in

enbahnen. Die Main-Neckdar Eisenbahn. ndels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt-

12 Lieder von 0 + Arndt, Güll, VVackernagel, Av / E L o : L - —_— ——— —_—————— —————————————_————— Loewenstlein, iu ß

.. . v. . . » Hc sür eine Singstimme m!t Begl. des Psie. van

Wilhelm Tauberl.

T. Trantweinsche Buch- und Mwiki4g, is nah Neu-Strelip abgereist. handlung (J. Guttentag), 1, | nah ß abgereist

Breite Str. No. S.

[605]

4 4

Gestern, Vormittags, entschlief rach einem m wöchentliden schmerzhaften Nervenleiden in Drr unser hochgeachteter Herr Ober-Bürgermeister Gt lob Ludwig Demianíi, Nitter des rothen ler Ordens Zter Klasse mit der Schleife, im A von 60 Jahren, zu einem besseren Leben.

Wir und mit uns alle Bürger, alle Genossen 1 serer Stadt, welche mit Liebe und Wohlwollen ! ren Entw.ckelung gefolgt sind, betrauern diesen 1 erschbaren Verlust um so tiefer, um so \chnerzlid| als er uns zu einer Zeit überraschte, in welche! umsangreichsten wichtigsten Kommunal - Juteress noch lange seiner Meisterhand bedurft hätten. Di

Berlin , den 10. Juli 1846.

a. d. D. br Thoma, nah Ostpreußen.

E Se, Hoheit der Herzog Georg von Medlenburg-Stre-

| Bei der heute beendigten Ziehung der sten Klasse 94ster igl. Klassen - Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Rthlr. auf ; 79,547; 2 Gewinne zu 500 Rthlr. fielen auf Nr. 72,524 und 55; 3 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 25,345. 33,349 und 118 und 2 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 13,800 und 52,360,

Königl. General-Lotterie-Direction.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Jnspec- der Aten Artillerie-Jnspection, von Scharnhorst|, nah Frank-

Der Wirkliche Geheime Ober-Finanz-Rath und Ministerial-Di-

was er bisher in der unermüdlichsten Ausdauer ( hafen und gewirkt, sichert ihm eben so das A1 fenntniß und den ungetheiltesten Dank der Geg wart, als das segnende Andenken unserer späte Entel. Goerliß, den 6, Juli 1846, Der Magistrat und die Stadtverordneten- Versammlung.

[604] : Der Seifensiedergeselle Ludwig Müller aus Mi in Mecklenburg wi:d ersucht, Unterzeichnetem zu wichtiger Mittheilungen wegen seinen gegenwä! Aufenthalt anzuzeigen, und ergeht hiermit zuglei

mission die Aufgabe zugefallen :

In Folge der in St. Petersburg stattgehabten Ver- loosung von Inscriptionen der A%tigen Russischen Anleibe bei Hope & Co. hat das Admunistrations- Büreau der Herren Hope & Co., Kettwich § Voom- bergh und Wittwe Borski in Amsterdam eine Ver-

louosung von 1215 Stck. Gertifikaten dieser Anleihe der Duncker, Königl, Hofbuchhändler, Fran- zösische Straße Nr. 21, is zu haben:

veranstaltet, bei welcher folgende Nummern gezogen worden sind, welche zur Ablösung kommen, als:

No. 401 bis 450, No. 22301 bis 22350, 602 ) L s » 6351 » 6400, » 24551 » 24700, A Per CTS

» 9004 » 9050. » 28951 » 29000, . e S .

» 10501 » 10550, » 29201 » 29250. Universal - V crifon.

» 12051 » 12100. » 29501 » 29550, (Encyklopädishes Wörterbuch der Wissen- : » 42701 » 127/90. » 30601 » 30650, \chaften, Künste und Gewerbe,) [603] » 14601 » 14650, » 32501 » 32530, Altenburg, H. A. Pierer.

» 16401 » 16415. » 35654 » 25700, (Mit Gratiszugabe eines Atlas der Abbil-

» 16701 » 16750. » 37901 » 37950. dungen, welcher auf circa 68 Tafeln gegen 4000 der

» 418751 » 18800. » 40151 » 40200, maunichfaltigsten Gegenstände darstellt.)

» 19051 » 19100. » 43551 » 43600, Zwei te A uflage.

» 19151 » 19200, » 44501 » 44550, » 21001 » 21050,

' c ix N _ | den Monat 4 Bände geliesert, die Serie wird auf | ein“ Lokal, welches si besonders zu einem Wechsel- slens den A Juli C., Nach Druckpapier 3 Thlr., auf Maschin enpapier 4 | ähnlichen Geschäfte eignen würde, zu vermiethen 1

mittags 2 U hr. bei dem obengenannten Thlr, kosten.

Citerarische Anzeigen. In allen Buchhandlungen, in Berlin bei Nlexan- D -febient. iL40A Jabeeu. Adere A

(34 Bäude stark, wird im Herbst 1846 gewiß vollendet.) | Hejeuners, Diners und Soupers auf Bi F j i Dieses allgemein bekannte und beliebte, von allen Die Zahlung erfolgt seiner Zeit unter denselben | Abnehmern und in allen öffentlien Blättern gerühmtr, Verhältuissen, wie bei der früheren Verloosung, und großartige Werk ist gegenwärtig bis zur 2ten Abthei- wfordert, diezelben mit allen noch nicht verfallenen | gevthen, da lndesen der Band von 30 Bogen auf | Gk (n fuhen zue Dibposilion ver G etorder L1CSCIDe 2 2 ; c iehe c C C Y Zinv-Coupani (ansgenommen des vom 113. August Druckbapier 22% Sgr. und auf Maf chinenpa- I d. J., welcher auf die gewöhnliche VVeise bezahlt pier 1 Thlr, kostet und der Ankau} des ganzen Werks werden wird), so wie mit dem Beweise zur Erhe- daher gegenwärtig Manchem zu schwer fällt, so soll es b C L S »ate- für die neuen Abnehmer, welche es wünschen, in | [562 b] ung neuer Goupons versehen, L Serien ausgegeben werden, Von diesen werden je- J

Wir bemerken nur, daß unser Universal-Lexifkon über | xen, Auf Verlangen würde man das Lokal, woz! Administraticns-Büreau in Amsterdam, oder, falls | alles Erdenkliche Auskunft giebt, indem es über Eingang vom Flur, auch zu einem Laden ein die Zahlung hier in Berlin verlangt wird, bis | 600,000 Artifel enthält, während keine der bisher fer- lassen.

tigen Encyklopädieen und kein Conversations - Lexikon

spätestens den 22. Juli C. | über 40,000 Artikel enthält und die meisten weit weni-

Bitte an alle diejenigen, denen genannter Müll} Gesicht kommen oder dessen Ausenthalt bekann! sollte, denselben von meinem Wunsch in Kennt! seßen. Muthmaßlich befindet sich derselbe in Þ!

n Justitutionen betreffen,

seinen Aufenthalt, Schwerin in Melenburg, im Juli 1846.

9 I e , l D, Da jäil ihrer Berathungen begonnen.

Grand Hôlel Leopold iet war:

krone,

40 Minuten von

Salzburg.

Table d’hôte täglich um 1 Uhr. Das Couve!! Wein Fl, 1 Conv.-Mze,

=

eigneten Vorschläge zu kuüpfen,

lung zu jeder Stunde (französische Küche). Appartements zu verschiedenen Preisen. Torfbâder, kalte und warme Bäder

ten, stehen zur Disposition der Gäste.

n der Spandauerstraße Nr. 29 i zum 1, Of

A

Näheres darüber im Comtoir auf dem Hofe zu "ge für

Uichtamtlicher Theil.

Inland. Verhandlungen der General-Synode,

E s Verlin, 10, Juli. Unter den aht Kommissionen, welche von x General - Synode niedergeseßt worden sind, um die verschiedenen enstände zur Berathung im Plenum vorzubereiten, i} der achten

jenigen Angelegenheiten, welche das Verhältniß der Kirche zu wissen, unter dem Einflusse der bürgerlihen Geseßgebung steheu=-

earbeiten. Unter diesen Gesichtspunkt hat man auch den Eid n zu müssen geglaubt, Das Gutachten der Kommission über u Gegenstand is eines der ersten gewesen, welches zur Berathung Andig vorbereitet war, und die Versammlung hat daher in Sipßungen vom 25. und 27. Juni mit ihm den materiellen

# Die im Jahre 1843 in den östlichen Provinzen der Monarchie Flammelt gewesenen Kreis - Synoden, als deren Ausgabe be-

Men gegenwärtigen Zustand der kirhlihen Gemeinde - Verhält- ins Auge zu fassen und ein klares Bild derselben zu entwer- , daran aber weiter eine Bezeichnung der wahrgenommenen indernisse, Mängel und Gebrechen mit Andeutung der zur Abhülfe

N ihre Aufmerksamkeit auch auf die bestehende Art der Eides- 1g gerichtet und Mittel in Vorschlag gebracht, um die Heilig- tung des Eides zu befördern. Auf den Provinzal-Sy- n des Jahres 1844 wurde das von den Kreis-Synoden empfun- Bedürfniß, die Heilighaliung des Eides zu befördern, gleichfalls fannt, zugleich aber auch einestheils der Gesichtskreis der Auffassung eitert und die Reihe der zur Erreichung des Zwecks zu machen- | Vorschläge vermehrt, anderen Theils das Bedenkliche erkannt, Jes mehrere der von den Kreis-Synoden gemachten Vorschläge L V trugen, Die Ordnung, Prüfung und Sichtung dieses Ma- mission jegt die Ausgabe der von der General-Synode ernannten

Das Gutachten der Kommission geht von dem Anerkenntnisse daß der Eid unter die Gegenstände gehöre, an welchen die 4 das firhlihe und sittlihe Leben in den christlihen Ge- en nt vorüberkommen könne, ohne die volle Aufmerksamkeit huf zu rihten. Solche Aufmerksamkeit sei au diesem Gegen- e in den Kreis= und Provinzial - Synoden bereits zu Theil ge-

Allgemeine

Berlin, Sonnabend den Ute Juli

worden, und die gegenwärtige Versammlung werde in gleicher Weise |

| die Wünsche nnd Vorschläge näher zu erwägen haben, welche in Betreff | der Eideëleistungen vom kfirchlichen Standpunkte aus gematt

werden können, ohne jedoch dabei auf das Detail der bürgerlichen | Geseggebung einzugehen und sich dadur auf cin fremdes Gebiet zu verseßen. Nur im Allgemeinen erinnert die Kommission daran, daß seit den leßten Jahren auch die Aufmerksawkeit der bürgerlichen Ge- seßgebung sich diesem Gegenstande mit erhöhter Thätigkeit zugewen- det habe. Zu diesem Ende seien bereits im Jahre 1841 die gut- achtlihen Berichte der Landes-Justiz-Kollegien erfordert und legislative Bestimmungen für die Revision der Gesehgebung vorbereitet worden, Durch zwei Verordnungen vom 28. Januar 1844 fei eine zweckmäßigere Normirungdes Zeugen-, des Sachverständigen- und des Jgnoranz-Eides, wie des Eides der fisfalishen Beamten angeordnet, durch ein auf Allerböchsten Befehl beruhendes Justiz- Ministerial - Reskript vom 8. Januar 1840 die Abnahme des Eides in besonderen Zimmern, vor einem s{chwarz behangenen Tische, auf welchem ein Kruzifix steht, befohlen worden. Hiernach dürfe angenommen werden, daß die Ge- seßgebung und Verwaltung ihre Aufmerksamkeit au fernerhin diesem wichtigen Gegenstande wegen seines Einflusses auf Kirchlichkcit und Sittlichkeit zuwenden werde.

__ Von dem kirchlichen Standpunkte aus bot sich nun zunächst die Frage über die Zulässigkeit des Eides überhaupt dar, Diese Frage war in der Synode der Provinz Posen aufgeworfen, dort aber, nach einigen Erörterungen von dem Standpunkte der Schrift und der firhlichen Erfahrung aus, wieder aufgegeben und lediglich die praktische Seite der Frage ins Auge gefaßt worden. Die achte Kommission der Gencral-Synode sprach sich in gleichem Sinne aus, Sie hielt sih an die Thatsache, daß die Kirche, abgesehen von einzeluen Sekten, stets den Eid festgehalten habe und schlug daher vor, auf eine Diskussion über die Schristmäßigfkeit des Eides, zu welher die Versammlung nicht kompetent sein möchte, niht einzugehen, Die Synode ist diesen An- trage der Kommission beigetreten. Zwar wünschte ein einzelnes

Mitglied, daß Mittel gefunden werden möchten, um auch das Ge- wissen derer zu schonen, welhe an der Ableistung des Eides cinen Anstoß nehmenz ein Zweck, welcher vielleiht dadur erreiht werden könnte, daß der Richter ermächtigt würde, in geeigneten Fällen den Eid zu erlassen und }sch mit einer gewissenhasten Verficherung der Wahrheit zu begnügen : indessen wurde dieser Wunsch, in Anerkennung der Schwierigkeit, bestimmte, praktisch ausführbare Kategoricen hier- für aufzustellen, von dem Antragsteller niht weiter verfolgt.

Was nun die von den Kreis- und Provinzial-Synoden gemach- ten einzelnen Vorschläge anlangt, so hat die Kommission dieselben unter zwei Hauptmassen geordnet. :

1) Vorschläge, welche eine Verminderung der Eide überhaupt zum Gegenstande haben, und

2) Vorshläge, welche eine würdige Administration des Eides bezweden.

I. Eine Verminderung der Eide ist von mehreren Provin- zial-Synoden beantragt worden. Dic Kommission der General-Sy- node hat sih diesen Anträgen angeschlossen. Sie macht darauf auf- merksam, daß nach altfirhenrechtliher Auffassung (c. 26 X. de jure), II. 24) drei sogenannte comites juramenti vorhanden seien, deren Beachtung als leitende Prinzipien für die Geseßgebung und Vewaltung empfohlen werden müßten. Es seien dies: Tndicium injurante,— Ei- L und Eideswürdigkeit justitia in objecto Auoschlie- ßung aller unnüßen Eide und unwürdigen Gegenstände und veritas in mente Wahrhasftigkeit des Shwörenden. Jndiesen begleitenden Mo- menten liege son - dem Begrisfe nah die Aufgabe möglichster Be- schränkung des Eides. Die Kommission kuüpft hieran den prak ti- \chen Vorschlag :

daß bei der Revision der Geseßgebung und namentlich des Ge- riht8verfahrens die Nothwendigkeit der bis jeßt üblichen Eide noch einmal einer gründlihen Prüfung unterworfen werden, und alle zur Erforshung der Wahrheit oder zur Versicherung eines Ver- sprehens eiwa entbehrlihen Eide beseitigt werden möchten,

Dagegen hat die Kommission den auf einzelnen Provinzial-Sy- noden angeregten, auf der brandenburgishen Provinzial-Synode aber ausdrücklih verworfenen Vorschlag,

daß alle Cide in geringfügigen Sachen, vornehmlih in Ba-

gatell- und Jujurien-Sachen, abgestellt werden möchten, niht zu dem ihrigen machen können, Sie geht davon aus, daß der Begriff der Geringfügigkeit in der Anwendung auf den einzelnen Fall ein unbestimmbarer sei, indem ein kleiner Werth für eine Partei groß, ein größerer sür die andere klein sein könne, Jm Allgemeinen würde aber jeder Gegenstand zeitlihen Vermögens dem Eide gegen- über geringsügig ersheinen. Endlich könne, von einer anderen Seite angesehen, niht die Geringfügigkeit, sondern umgekehrt gerade die Größe eincs von dem Eide abhängigen Gutes die Gefahr eines Meineides erhöhen. Die Kommission weist ferner darauf hin, daß die oben erwähnten begleitenden Momente, und unter die- sen die Ausschließung unnüßer Eide und uzwürdiger Gegen- stände, eben nur die Begleiter des Eides seien, mit welchen er vor Gott trete; denn das sei die Hauptsache, Hiernah be- \chränke sich mithin der Eid selbst, ohne daß er von außen ander- weit beschränkt zu werden brauche. Dadurch werde aber au der Eid selbst ein Bekehrungsmittel zu Reht und Gerechtigkeit und Wahrheit. ;

Die Synode hat nach vielseitiger Berathuug die Anträge der Kommission augenommen.

Zunächst hat sie den Wunsch,

daß bei der Revision der Geseßgebung die Nothwendigkeit der jebt üblichen Eide nochmals gründlich geprüft werden möge, zu dem ihrigen gemacht, mit dem von mehreren Mitgliedern aus der Rhein-Provinz besürworteten Zusaße, daß dabei auch die Verhält- nisse der Rhein-Provinz mit ins Auge gefaßt werden möchten. So- dann aber erklärte sie sih, obwohl mehrere Stimmen die Abschaffung des Eides in Bagatell - und Jnjuriensachen überhaupt befürworteten, mit überwiegender Stimmenmehrheit für die Ansicht der Kommisston, daß die Rücksicht auf die relative Geringfügigfkeit des Objckts eine Verminderung der Eide niht zu motiviren im Stande sei,

Dagegen fand die Aeußerung der Kommission, daß der Eid, im

Alle Post - Anstalten des In-

9 P und Auslandes nehmen Sestellung 424 auf dieses Slatt an, für Berlin L die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: S Fricdrihsslraße Ur. 72,

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1846.

Bewußtsein der ihn begleitenden Momente, selbst ein Bekehrungs=- mittel zu Recht und Gerechtigkeit werde, vou mehreren Seiten LWi= derspruh. Es wurde hervorgehoben , daß zwar die Kirche zu allen Zeiten den Eid zugelassen habe; in den Bekenntnißschristen der eoan= gelischen Kirche sei es aber nur als unversänglich und den Gewissen niht widersprehend anerkannt worden, daß der Christ den von der Obrigkeit geforderten Eid s{wöre; keinesweges sei der Eid selbst als ein fkirhlihes Erbauungs- und Bekehrungsmittel aufgefaßt worden, cin Prinzip, welches in fonsequenter Folge sogar zu einer Verm eh-= t, der Eide führen könne. Deshhalb wurde der Vorschlag ge- mat: Die Synode wolle das Verlangen aussprehen, es möge der Staat mit Hülfe der Kirche die Aufgabe anerkennen und im Auge behalten, die Eides-Anwendung nicht blos da, wo sie entbehr- lih oder unwürdig erscheine, fortfallen zu lassen, sondern über- haupt und nah allen Seiten hin, so weit es nur das Bestehen der staatlichen und kirhlihen Ordnung gestatte, immer seltener zu machen, um die christlihen Bürger der Jdee des Reiches Gottes näher zu führen.

Eine förmliche Diskussion über diesen Antrag wurde aber, ob= wohl viele Sgynodalen die demselben zum Grunde liegenze Ai \shauung theilten, niht eröffnet, einestheils weil dieselbe auf die-b# Seite gelassene Frage wegen der Schriftmäßigkeit des Eides zurüd= geführt hätte, anderentheils, weil die praktishe Seite des Antrages \chon in den früheren Abstimmungen berücksihtigt war, womit auch der Antragsteller selbs sch insofern einverstanden erklärte, als es ihm nur daraus angekommen sei, eine förmlihe Adoption jenes von der Kommission ausgesprochenen Grundsates durch die Versammlung ver- mieden zu sehen.

Il, Nach Beendigung dieser Diskussion wurde zu dem zweiten Theile des Gutachtens übergegangen und die Berathung auf die zu einer würdigen Administration des Eides geeigneten Mit= tel gerichtet.

Seitens der Kreis - und Provinzial = Synoden waren folgende Mittel in Vorschlag gebracht :

häusfigere Zuziehung der Geisilihen oder auch vorgängige Gestel- lung des Schwörenden vor seinem Pfarrer,

würdigere Vorhaltung und Warnung,

genauere Rücksicht auf die Persönlichkeit der Beamten, welche den Eid abnehmen,

genauere Prüfung der Shwörenden nah ihrem Wandel,

nähere Bestimmung über Eidesfähigkeit,

ein angemessenerer Ort für die Eidesleistung,

Entfernung der Anwälte,

alljährlihe Predigt über den Eid zur Belehrung.

Die Kommission hat nicht alle diese Punkte, welhe zum Theil auch schon in den Provinzial - Synoden große Bedenken gefunden hatten, zur Befürwortung für geeignet erkannt. Die Synode be- \chränkt sih daher auf diejenigen Anträge, welhe die Kommission threrseits zu stellen für nöthig befunden hatte. Es kamen hiernah folgende Anträge zur Diskussion :

1) Zunächst hatte die Kommission, von der Ansicht ausgehend, daß die gegenwärtig üblihe Vorhaltung bei Eidesleistungen dem Zwecdcke nicht entsprehe, darauf angetragen, daß eine erwecklihe und mahnende Belehrung über die Bedeutung und den cristlihen Ge- brauch des Eides, in welhem Gott als Zeuge, als Richter und als Helfer angerufen werde, nach der Lehre und mit den Worten der Schrist, in der Weise eines liturgi\shen Formulars und unter dem Anschlusse eines Gebets versaßt werden möchte. Sie hatte vorgeschlagen, daß die hier anwesenden General-Superinten- denten sogleich den Versuh dazu machen möchten, ohne daß jedoch damit die mündlichen zusäßlichen Mahnungen des kompetenten Beam- ten abgeschnitten werden dürften.

Dieser Vorschlag fand mehrfache Bedenken. Einige Stimmen erklärten die bisherige Vorhaltung für genügend. Andere wünschten weniger ein bestimmtes Formular, als vielmehr nur eine Justruction für den Richter, in welcher derselbe an die Punkte erinnert werde, auf welhe er am zweckmäßigsten in der Regel eine freie, mündliche Ansprache zu richten haben werde. Noch andere nahmen an der litur- gischen Form unter Auschluß ciner Gebetsformel Anstoß, indem dadurch in die bisherige Gerihts-Praxis ein neues, fremdes Element hineingetragen werde. Dieser Vorschlag scheine aus der mindestens zweiselhasten Auffassung dcs Gutachtens, den Eid selbst als einen gottesdienstlichen Aft zu betrachten, hervorgegangen zu sein. Eine weitere Meinung hob hervor, daß die Vorhaltung bei Eiden zwar des allgemeinen religiösen Charakters nicht entbehren dürfe, von einer \pezifi}ch- christlihen oder firchlichen Ausdrucckêweise aber sih fern halten müsse. Es sei dies um so nothwendiger, als der Eid, von den Zei- ten der Reformation her reihsgeseblih sich als ein den verschie- denen Religionsthcilen gemeinsamer Aft erhalten habe, und es scheine um so bedenklicher, die hier bestehende communio in sacris zu beeinträchtigen, je öfter es vorkomme, daß in Provinzen gemischter Konfession eine größere Anzahl von Personen verschiedener Konfession als Geschworene oder Zeugen hinter einander vereidigt würden. Nachdem hierauf die Kommission erläuternd hinzugefügt hatte, daß sie den Ausdruck: „liturgisches Formular“ nicht im streng teh- nischen Sinne genommen habe, und daß sie auh eine die communio in sacris ausschließende Kirchlichkeit des Vorhalts nicht beabsichtige, er=- Flärte sh die Synode unter dieser Maßgabe mit dem Vorschlage der Kommission einverstanden, so jedoch, daß ein Ausgehen der Vor=- haltung in eine Gebetsformel niht befürwortet wurde, Ueber die Art der Abfassung, von welchen Personen dieselbe ausgehe, und ob insbesondere die evangelische Kirhen-Behörde der Rehts-Verwaltung und Geseßgebung gegenüber hierin die Jnitiative ergreifen solle, ent- hielt sih die Synode der näheren Aeußerung. A :

9) Dem zweiten Antrage der Kommission, daß bei der Normi- rung der Eide die möglichste Deutlichkeit und Uebersichtlihkeit der zu beshwörenden Thatsachen erstrebt werden, zugleih aber auh eine zweckmäßige Erklärung und Erläuterung der Éidesformel dur den Beamten , welcher den Eid abnimmt , vorgusgehen möchte , trat die Synode nach kurzer Diskussion bei und erweiterte denselben noch durch den Zusaß, daß der theilweise stattfindende Gebrauch, den

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