1846 / 221 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Die Frage ward mit überwiegender Stimmen - Mehrheit ver - neint. i : s ; An das Resultat dieser Abstimmung anknüpfend, machte ein Mitglied der Synode aufmerksam, daß zwar in dem Gutachten die Nothwendigkeit einer Ergänzung der Gesepgebung über die Emeriti=- rung anerkannt, durch den gefa ten Beschluß aber die Sache auf den

unkt gediehen sei, daß zur Ystellung der hervorgehobenen Uebel- Fünde nihts weiter geshehen werde. Er hege indeß die Ueberzey- gung daß die Kommission noch andere Borsbläge zu besserer Regu- irung der Sache machen und nur damit zurückgeblieben sein werde, weil sie auf die Genehmigung ihres Antrages gerehnet habe. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes stelle er daher den Antrag,

diese Angelegenheit an die Kommission zurückzuweisen und ihr an-

derweitiges Gutachten über die beiden Fragen zu erfordern,

4) auf -welhe Weise die Dienstunfähigkeit der Geistlihen am

sihersten zur Kenntniß des Kirchen - Regiments zu brin- en, und

2) Pie welch? Verfahren diese Unfähigkeit und die Nothwen-

digkeit der Emeritirung rechtlich festzustellen sei. Der Vorsißende erklärte diese Motion ganz dem Wunsche des Kirhenregiments gemäß und von der größten praktishen Wichtigkeit und stellte deshalb die Frage, ob die Begutachtung des gestellten Antrages an die frühere Kom- mission verwiesen und ihr überlassen bleiben solle, auch den An- tragseoer und die Mitglieder der zweiten Kommission dazu zu ziehen

Die Frage wurde mit großer Majorität bejaht.

Der Vorsißende eröffnete hierauf die Diskussion über den 2ten Hauptabschnitt des Gutachtens, -

betreffend die Pensionirung der Geistlichen.

Es erhoben si hierauf theils solhe Stimmen, welchen der Entwurf niht weit genug gegangen zu sein und dem Bedürfniß nicht gehörig zu entsprechen bien theils solhe, denen er wieder zu weit gegangen war, insofern er die Kraft des Staats oder der Geistlichen über Oc- bühr beanspruche.

Die eine Stimme verlangt einen Pensions-Fonds, der nicht blos einen Zuschuß zu dem gesehlihen Quantum des bisherigen Dienst- Einkommens, sondern die vollständigen Mittel zur Pensionirung der Geistlihen nah Maßgabe des Civil-Pensions-Reglements gewähre, zu welchem Fonds nicht blos die Geistlichen, sondern auch die Gemeinden herangezogen werden müßten, zumal da die Lage der als Adjunkten arbeitenden Geistlihen eine sehr gedrüdte sei, au das Kirchen-Re= giment niht Anstand nehmen werde, das den Geistlichen: zu gewäh- ren, was bereits den Lehrern gewährt sei.

Eine andere Aeußerung ging darauf, daß der Vorschlag von dem Grundsaße, wona der, welcher besolde, auch zu pensioniren habe, abgegangen sei, und daß zwar der Vortheil des Emeritus, aber niht des- Amtes im Auge behalten werde.

Ein dritter Redner machte den Nachtheil bemerklih, den das bisherige Adjunktur-System habe, daß bei den bedeutenderen Stellen, der dadur bewirkten Schmälerung der Amts - Einkünste wegen, es \hwer falle, ausgezeihnete Kräfte zur Wiederbeseßung der Stellen zu gewinnen. Da aber Zuschüsse aus Kommunal- und Staatsfonds zur Beseitigung dieses Uebelstandes sehr problematisch wären, {o sei es nöthig, einen ausreichenden Pensionsfonds für Geistliche - in der Art zu bilden, -daß nicht dem einzelnen Geistlichen, wohl aber dem Ertrage der Stelle das dazu Erforderliche bei der neuen Beseßung ein- für allemal abgenommen, hieraus ein Fonds gebildet und aus den Zinsen desselben und zugleich mittelst Verwendung der zu diesem Fonds zurückbehaltenen Abzugsquauta die erforderlihen Pensionen gezahlt würden. Natürlich müsse hei den noch im Amte befindlichen Geistlichen eine andere Auskunst getroffen werden. Es sei auch zu wünschen, daß bei der Bildung dieses Fonds zugleih auf die Ablö- sung des sogenannten Gnadenjahres gerücksichtigt werde, damit über- all sogleich zur Wiederbesezung einer erledigten Pfarrstelle geschrit- u und die dem Gemeindeleben ‘schädlichen Zwischenzeiten beseitigt würden.

Von der anderen Seite her wurde der Entwurf angegriffen, indem ein Synodale in Betre} der Einziehung der Beiträge eine zwiefahe Unbilligkeit in dem Vorschlage hervorhob, denn er gehe: darauf hinaus, bei verschiedenen Bogen gleihe Vortheile in Aus= sicht zu stellen, und es entbehre die Regulirung der Beiträge nah dem Dienst - Einkommen eines sicheren D ament, da bei einem größeren Einkommen auch oft viel größere Ansprüche zu befriedigen ständen, welhe durch die jedesmaligen Verhältnisse bedingt seieu. Zur Hebung dieser Uebelstände mache er den Vorschlag, sih mit riner Bitte an Se. Majestät den König zu wenden, den \{chlecht dotirten Pfarrstellen in Beziehung auf diese Pensions - Beiträge dieselbe Erleichterung zu Theil werden zu lassen, welche dieselben be- reits hinsihts der ittwenkassen - Beiträge genössen, damit dieselben niht in der durch die Kommission vorgeschlagenen Weise übertragen werden dürften.

Ebenfalls wurde gesagt, daß das Verhältniß der Beiträge zu den eventuellen Ausgaben des beabsichtigten Pensions-Fonds gar kein Gegenstand der Erwägung gewesen, sondern man si begnügt habe, die Ausgleichung etwaiger Mißverhältuisse lediglich vom Staate nah Maßgabe des Civil-Pensions-Reglements zu erwarten, Dabei aber werde der Staat in die Lage versegt, eine sehr ungleiche Behand- lungsweise der Civil - Beamten . und der Gei lichen - einshlagen zu müssen, indem die Lehteren bei dem Genusse eines Drittels oder der Hälfte ihres bisherigen Einkommens gegen die Ersteren in ein auf- fallend günstiges Verhältniß geseßt würden. Es scheine überhaupt die Zuziehung des Staates zur Verbesserung des Emeriten - Gehalts der Geistlichen unstatthast, und der vorliegende Zweck werde auf dem Wege von Privat - Vereinen erreiht werden müssen, um nicht den Staat mit einer unbilligen Behandlung der Pensions - Angelegenheit zu beshweren.

Endlich machte. der Bier Pren gegen den Vorschlag geltend, wie dadurch sowohl Staat als Geistlihe in beträchtliche Nachtheile verseßt würden. Die meisten Provinzial-Synoden hâtten \sich in dem Vorschlage geeinigt, einen Pensions-Hülfsfonds auf dem Sozietäts= wege zu ermöglichen : dagegen habe die Kommission die Angelegenheit als eine Sache des Staates, und zwar in Anschluß an das Pensions- p T4 vom 30. April 1825, behandelt. Dieses Reglement ruhe auf dem zwiefachen A ae e daß jeder zu emeritirende Staats= diener eine angemessene Pension erhalte, und daß derselbe während seiner Amtsführung angemessene Beiträge zum Fonds zahle. Der Kommissions-Vorschlag bringe eine bedenklihe Abweichung von diesen Grundsäßen in Antrag, indem er verlangt, jede Pfarrstelle solle dem Staate gegenüber als nur 400 Rthlr, gewährend, also auf dem nie=- drigsten Sahe des Pensions - Reglements. stehend , betrachtet werden, wobei die besser dotirten Stellen die minder einträglichen zu übertra- en hätten. Es. sei zu besorgrn, daß an dieser dem Staate gemachten umuthung der ganze Plan scheitern werde, Eben so schließe der Vorschlag einen Nachtheil für die Geisilichen ein, indem diese nah dem Pensions- Reglement behandelt werden sollen. Dieses Reglement lasse die Pen« sionirung allemal ers nah dem 15ten Amtsjahre eintreten. Abge- sehen von dem möglichen Falle, daß ein Geistlicher schon vor diesem Termin dienstunfähig würde und dann ganz hülflos bleibe, so habe

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die Kommission übersehen, daß Civilbeamte im Durchschnitt schon im 23sten oder 24sten Lebensjahre zu einer Stellung im Staatsdienste gelangten, welche die Vereidigung als den terminus a quo mit sich brächte, so daß sie bereits in ihrem 38sten Lebensjahre pensiousfähig würden, während der Geistlihe unter den jeßigen Verhältnissen mit diesem Lebensjahre nicht selten überhaupt ers in den Kirchendienst eintráte, \o daß er zu derselben Zeit eben ers die Aussicht erlangt hätte nichts zuy bekommen. Zwar habe man gesagt, man würde Mittel finden in den Beiträgen besser gestellter eistlichenz da es aber einleuhte, wie shwer auh von diesen nur die Antrittsgelder würden aufzubringen sein, und wie überhaupt im ersten Jahre, wel- hes die meisten Geistlichen mit Schulden beginnen müßten, und wel= ches mit seinem Ertrage lange warten lasse, dergleihen Zahlungen nicht zu ershwingen wären, \o sei auf dieser Seite wenig Geneigt- heit zu der beabsichtigten Ausgleihung zu erwarten. Er stelle daher den Antrag, i t daß das vorliegende Pensions-Jnstitut niht als Sache des Staats, sondern als Sozietäts-Sache behandelt würde.

Hierauf replizirte der Referent auf die gemachten Einwendungen: Was zunächst den Vorwurf, die Geistlihen vor anderen Staats- dienern zu bevorzugen , betreffe, so habe die Kommission allerdings mit der durchshnittlichen Normirung des Einkommens der Geist-

lihen auf 400 Rthlr. dasselbe auf diejenige Stufe des Pensions=

Reglements herabgeseßt, auf welcher die Beiträge mit 1 pCt. ent- richtet würden. Sie - habe das aber gethan in Hoffnung auf die Willigkeit des Gouvernements , hier zu helfen. Und diese Hofsf- nung sei nichts weniger als unbegründet, wenn man auf die Ge- sinnung desselben im Allge ::einen , auf seine Stellung zur evange- lischen Kirche und auf die zur fatholishen sehe. Da diese mit der außerordentlichsten Freigebigkeit ausgestattet wäre, daß selbst De- meritirungs - Anstalten vorhanden seien, warum sollte die evange=- lische Kirche nicht auh ‘in diesem Falle auf die Hülfe des Gouver- nements rechnen dürfen? Uebrigens sei niht zu besorgen, daß der Staat von dieser Anwendung des Pensions - Reglements auf die Geistlichen so großen. Schaden haben werde, denn kommen die Geistlihen so spät erst zum Genuß ihrer Pension, so habe der Staat auch um so viel weniger zu zahlen.

Was ferner eingewendet worden, daß die vorgeschlagene Hülfe unzureichend sei, so habe auch die Kommission nicht gleich cine Alles umfassende hinstellen wollen, und es sei wohl zu unterscheiden, was man vom Staate zu erbitten habe und was von der Kirche selbst zu thun sei. Jn ersterer Hinsicht genüge die Bitte, der Staat möge au die Geistlichen, wie die übrigen Beamten, an den Vortheilen eines geordneten Pensions-Systems Theil nehmen lassen; würde das erlangt, dann wäre die andere Frage, wie die dazu nöthigen Beiträge aufzubringen seien, und dann könnten die gemachten Vorschläge zur Sprache fommen. Während dieses Zweite aber Ausgabe der einzel- nen Provinzial-Synode sein dürste, so sei die Absicht der Kommission zunächst diese gewesen, die Vortheile des Pensions - Reglements der evangelischen Geistlichkeit der ganzen Monarchie zuzuwenden.

Die Einwendung endli, daß es unbillig sei, wenn reicher do= tirte Pfarrer größere Beiträge geben sollten, als die übrigen, finde auch gegen das Pensions-Reglement statt, und es habe die Kommis= sion au auf die amtsbrüderliche Liebe der Geistlihen gerehnet. Der Vorschlag, für die schwächer dotirten Stellen die Hülse des Staats in Anspruch zu nehmen, scheine bedenklich und könne leicht der Haupt= bitte nachtheilig werden; und was das Autrittsgeld mit ‘% von 400 Rihlr. beträfe, das als eine drüende Last für die Geistlichen be- zeichnet worden, so sei kein Staatsdiener in dieser Hinsicht günsti=- ger gestellt. (Schluß folgt.)

Verlin , 10. Aug. Die im heute ausgegebenen 25sten Stück der Geseß-Sammlung enthaltene, am 26. Mai 1846 abge- shlossene und am 6, Juli d. J. ratifizirte Convention zwischen Preußen und Dänemark wegen Erneuerung des Handels - Vertrags vom 417, Juni 1848 lautet wie folgt: Nachdem der Handels =- Ver= trag zwischen Preußen und Dänemark vom 17, Juni 1818 nah Ab= lauf der im Art. 29 desselben bestimmten Dauer im Einverständnisse beider Theile bisher in Ausführung erhalten worden istz Se. Maje- stät der König von Preußen und Se. Majestät der König von Dä= nemark aber sich in dem Wunsche vereinigt haben, den Zustand von Ungewißheit über die Dauer dieses Verhältnisses durch Verabredung einer weiteren Frist zu beseitigen, während welcher der gedachte Ver= trag, unter einigen für angemessen erahteten Modificationen und zusäßlichen Bestimmungen, noch in Kraft bleiben soll; so haben in dieser Absicht zu Bevecllmächtigten ernannt :

Se. Majestät der Ding Lon Preußen:

den Herrn- August

Ascheraden, Allerhöchstihren Kammerherrn, außerordentlichen

Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem

Könige von Dänemark, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter

Klasse und des St. Johanniter - Ordens, Commandeur des sar=-

dinishen St. Moriß- und St. Lazarus-Ordens, und

Se. Majestät der König von Dänemark: y den Herrn Heinrich Grafen von Reventlow-Criminil,

Allerhöchstipren Kammerherrn, Geheimen Staats - Minister und.

Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Groß- freuz des Danebrog-Ordens, Danebrogsmann, Ritter des preu- ßishen St, Johanniter-Ordens, des russischen Alexander-Newsky= Ordens, Großfreuz des sardinischen geistlichen und militairischen St. Moriß- und St. Lazarus - Ordens, Großkreuz des \hwedi= {hen Nordstern-Ordens und des hannoverschen Guelphen-Or= dens, Groß-Commandeur des oldenburgishen Haus- und Ver- D E Commandeur des österreichishen St. Stephans- rdens,

welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt und dieselben in-

guter und gehöriger Form gesunden haben, über die folgenden Arti- fel übereingekommen Ie /

Art. 1. Die Stipulationen des zwischen beiden hohen vertra- genden Theilen unter dem 17. Juni 41818 geschlossenen Handelsver- trages sollen bis zum 1. Juli 1851 und darüber hinaus für die ganze Zeit der Dauer der gegenwärtigen Convention (Art. 11) in voller Kraft bleiben, insoweit dieselben nicht dur die folgenden Artikel auf- gehoben oder abgeändert werden.

Art. 2. (Zum Art. 3, erstes Alinea des Vertrages vom 17. Juni 1818.) Man ist darüber einverstanden, daß die Stipulation des ersten Alinea des dritten Artikels des Handels = Vertrages vom 17. Juni 1818 keine Anwendung findet auf die Küstenschifffahrt, d. h. auf den Transport von Erzeugnissen oder Waaren, welche in einem Hasen mit der Bestimmung für einen anderen Hafen desselben Ge- biets eingeladen werden, indem die hohen vertragenden Theile gegen- seitig Sih das Recht vorbehalten, diejen Verkehr besonderen Bestim- mungen zu unterwerfen.

Art. 3, (Zum Art. 3, erstes Alinea, ebendaselbst.) Jn den überseeischen Kolonieen Dänemarks sollen die preußischen Schisse. und Ladungen unter denselben Bedingungen zugelassen werden, unter de- nen die E der am meisten begünstigten Nationen es jeyt“ sind oder fünstig sein werden: Dasselbe soll rücksihtlih der Faröer Jn- Bef Jslands und Grönlands, stattfinden, insoweit als der Handel da- elbst anderen Nationen eröffnet sein wird. E

udwig Karl Freiherrn Schoulh von-

Art. 4. (Zum Art. 4 des Vertrages von 1818.) M, übereingefommen, daß während der Dauer der gegenwärtigen ( vention der von der Königlich dänischen Regierung unter dem 1, nuar 41842 publizirte Sund=- und Belt-Zolltarif nebst den darin haltenen reglementarishen Bestimmungen auf die preußishen & und Ladungen angewendet werden soll, so daß der Handel uy Schifffahrt der preußischen Unterthanen, in Allem was die Erhe der Sund - und Beltzölle betrifst, nah den Bestimmungen dez dachten Tarifs behandelt werden sollen. Da auch die gedag preußischen Unterthanen beständig auf eben dem Fuße behandelt den sollen, wie die am meisten begünstigten Nationen, \o is darüber einverstanden, daß jede Reduction des gedachten Tarisz wie jede andere Begünstigung oder Vortheil, welher Art sie sein mögen, welche einer anderen Nation inzwisho#Fugestanden( oder künftig zugestanden werden möchten, von Rechts wegen und facto den preußischen Unterthanen gleichmäßig zu Theil werden s

Art. 5. (Zu Art. 5 des Vertrages von 1818.) Bei der F durch den shleswig-holsteinshen Kanal und durch die Eider solle preußishen Schiffe und Ladungen in tllen Beziehungen auf dems Fuße behandelt werden, wie die der am meisten begünstigten Nat

Art, 6. (Zu Art. 7 des Vertrages von 1818.) Die Kün dänische Regierung verpflichtet sich, die Abfertigung der preußischenE# bei den Zollstätten im Sunde und in den Beiten so viel als mi zu erleihtern und zu beschleunigen und darauf zu wachen, hjj der Klarirung jeder niht durchaus nöthige Aufenthalt beseitigt hiermit wird indeß der feststehende Grundsaß, daß die Scisse Ordnung ihrer Ankunft abgefertigt werden müssen, nicht aufgehe

Art. 7. (Zu Art. 9 des Vertrages von 1818.) Da die fahrt auf der Elbe scit dem Abschlusse des Vertrages vom 17, F 1818 durch besondere zwischen den Elbufer-Staaten geschlossene l! einkünste, uämlih durh die Convention vom 23, Juni 1821 u Additional-Afte vom 13, April 1844, geregelt worden ist, so bej sih die hohen vertragenden Theile in Allem, was die Beschiffuni gedachten Stromcs betrifft, auf die in jenen Uebereinfkünften o tenen Bestimmungen.

Art, 8. (Zum Art. 40 des Vertrages von 1818.) Die vertragenden Theile sind übereingekommen, die Abkgabensri welhe im Art. 10 des Vertrages vom 17. Juni 1818 zu Qu derjenigen Schiffe stipulirt ist, welche in den Häfen der beidersri Länder im Nothfalle einlaufen, auf alle Abgaben auszudehnen, n das Schiff oder die Ladung treffen, so daß preußische oder diy Schiffe, welche als Nothhafuer in einen der Häfen der hohen t genden Theile einlaufen, sie mögen nun daselbst ausladen oder ü weder Hafengelder noh irgend eine andere Abgabe entrichten s vorausgeseßt, daß die Nothwendigkeit des Einlausens gehörig f stellt is, daß ferner diese Schiffe feinen Handelsverkehr treibet, daß sie sih in dem Hafen nicht länger aufhalten, als der Uns welcher das Einlaufen nothwendig gemacht hat, erheisht. Wenn) Schiffe ihre Ladung, so wie sie dieselbe eingebracht haben, ni ausführen, sollen sie ebenfalls von der Entcichtung aller Auëga Abgaben befreit sein.

Art. 9. (Zum lehten Alinea des Art. 17 des Vertrage 4818.) Man is übcreingekommen , die Bestimmung, welche in lebten Alinea des 17ten Artikels des Vertrages vom 17, Juni enthalten is, aufzuheben und fortan als preußische oder Schiffe diejenigen zu betrachten, welche in dem Staate, dem s

gehören, nah Maßgabe der dort geltenden Geseße und Reglenny

als solche anerkannt werden. Die hohen fontrahirenden Theile) ten sich die Auswechselung von Erklärungen vor, welche eine lihe und bestimmte Bezeichnung dér Papiere und Dokumente | mit welchen, nah den Anordnungen der resp. Staats - Regieru deren Schiffe versehen sein müssen. Wenn nah der spätesten Monate nah Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrages vorzu menden Auswechselung einer der hohen kontrahirenden Theile (d dem Falle befinden sollte, seine in Beziehung hierauf bestehendinN

schriften abzuändern oder zu modifiziren, so soll dem anderen W

davon amtliche Mittheilung gemaht werden. i

- Art. 10. (Zum Art. 24 des Vertrags von 1818.) Die} ßishen Schiffe, welche durh den Sund oder die Belte in die eingehen und sich nah einem preußischen Hafen begeben wollen, ( in einen dänishen Hafen einzulaufen und ohne mit dem Landi Verbindung zu treten, können frei von Quarantaine dur den und die Belte fahren, und mau hat sih ausdrücklich darüber vel digt, daß dieselben niht gehalten sind, sih einer dänischen Qu taine blos aus dem Grunde zu unterwerfen, daß sie genöthigt | die dänischen Zollstätten der Klarirung und Zoll - Entrichtung n zu berühren. Die dänischen Zoll - Behörden im Sunde und in ten werden zu diesem Ende, unter Berücksichtigung der besteht Verordnungen, die erforderlichen Einrichtungen treffen. Der Bei der Lootsen soll diesen Schifsen, insoweit es unter den hier v sehenen Umständen thunlich ist, und gegen eine angemessene tung geleistet werden. Wenn hingegen die Führer der geda durch den Sund und die Belte gehenden Schiffe sich mit dâns Quarantaine-Certifikaten zu versehen wünschen, so sollen dieselbn den dänischen Quarantaine - Anstalten zugelassen werden. Sie þ0 si alsdann den dort geltenden Reglements zu unterwerfen und|! daselbst sowohl hinsichtlich der Dauer der Quarantaine, als hi lich der Gebühren und der Expedition, ganz auf dem nämlichen? behandelt werden, wie die Nationalschiffe. . j

Art. 14. Die ‘gegenwärtige Convention soll bis zum N, 1854 in Kraft bleiben. Wenn dieselbe sechs Monate vor Ablaj# ser Frist nicht gekündigt ist, so soll sie ferner von Jahr zu Joh so lange -verbindlich bleiben , bis einer der hohen vertragenden dem anderen, jedoch ses Monate vorher, seine Absicht angezeigt? ben wird, dieselbe außer Wirksamkeit zu seßen. Die gegenw! Convention wird von den hohen vertragenden Theilen ratifizirt den, und die Ratificationen derselben sollen in dem Zeitraut

sechs Wochen, oder wo möglich noch früher, zu Kopenhagen

wechselt werden. Zu Urkunde dessen haben die beiderseitigen Mi

mächtigten diese Convention unterzeichnet und ihre Siegel beig!

So geschehen zu Kopenhagen, den 26. Mai 1846. ;

Scouly von Asheraden. Revcntlow-Criminil Mi S A e (L. S.)

Der vorstehende Vertrag is ratifizirt und die Ratificatt

Urkunden sind am 6. Juli d. J. zu Kopenhagen auêgew® worden.

Berlin, 10. Aug. Durch Mittheilung der offiziellen Vi über die beklagenswerthen Ereignisse in Köln am Zten und ten b sind wir in den Stand geseßt, ‘unsere vorläufige Nachrichi voni ° d. M. in Nachstehendem zu vervollständigen,

Die sehr gefährliche: Unsitte des Schießens und Abbrennens

Feuerwerken auf dem alten Markt zur Zeit der sogenannten Brig!"

Kirmeß, welche bereits vor zwei Jähren einen ernsthaften Konslil Volksmassen mit der bewaffneten Macht herbeigeführt: und eben serhalb eine Einschärfung der dagegen bestehenden Verordnung? Folge gehabt hatte, machte der Polizei besondere Aufmerk sam!? Pflicht. Deshalb waren am 3ten Abends die zur Dienstl eistunÿ dem Alten Markte kommandirten Polizei - Beamten und Gend®

auf dem Playe in verschiedenen Gruppen vertheilt, Dennoh ?

brehender Nacht einzelue Raketen geworfen später gegen die Beamten selbs gerichtet.

bemüht waren, sich der Exzedenien zu bemächti- Der Polizei - Sergeant Friedrich , daß er bewußtlos braht werden mußte. auf kurze Zeit

gten auch Steinwürfe. ch eine so bedeutende Kopfwunde anf und in das Lokal der Stadtwage ge i Beamten gelang es zwar, ückzudrängen, bald darauf aber und nach Herbeiziehu aft vom Rathhausplay begannen die Steinwürse durch mehrere Gendarmen und Sergeanten Quetschungen lizei-Kommissarien von Greß und von Blomberg ver- von Fenstersheiben an dem städtishen Ge- Juamittelst hatte sih der ganze Plaß | e bedeckt, daß die Verhaftung der einzel- ltuanten immer s{wieriger und die Beseitigung des Unfugs Es mußte daher, um dem

verschaffen ,

wurde der Plaß geräumt und jeder , wodur für diesen Abend alle Unordnungen bescitigt a auch der 4te noch ein Kirmeßtag war, Begegnung ähnlicher Exzesse Vorkehrun- den dem Ende wurde alle Tanzmusik unter- mit dem Eintritt der Dunkelheit der Altmarkt dur ein Jn- schement beseyt, und audere Truppen-Abtheilungen wur- ( Leider waren diese Vorsichts- n nicht unnöthig. Am Aten Abends lief mit dem Dunkel- f dem Alten Markt und in den anstoßenden Straßen aber- zahlreihe Menge zusammen, welche sich durch Neugierige dem shönen Wetter von jeder Minute ; ng des Militairs und der Polizei- Sie wurden gedrängt und von vielen Seiten mit Steinen en. Als alle Aufforderungen zur Ruhe nichts halfen, rückte de Juafanterie auf Befehl des Generel - Lieutenants von i Aber auch dies genügte ht vollständig, indem die Volfksmassen, auf Einen“ Punkt zurüdckge- n anderen Seiten wieder vordrangen unck die Jyusulten er- Deshalb wurde eine in Deuß bereit gehaltene Abtheilung Diese rückten im Trabe vor und reinigten, ¡leich nah mannigfahem Widerstreben der Ruhestörer,

der Bemühung der übrigen

jelten, die Po i + und eine Menge ertrümmert wurden.

solchen Volksmen

hnungen unmöglih wurde. Vertretern Militairmaht herbeigeholt

bh 41 Uhr erschien,

\o mußten zur

chütung oder energischen getroffen werden.

in den Kasernen bereit gehalten.

d Spaziergänger , eiten anlangten , mit ) Oeshrei und Beschimpfu

Und vor, um den Plaß zu räumen.

agoner herangezogen. dic Straßen

Uhr war in allen betreffenden Straßen

hen 11 und 12 liständig hergestellt und kein Ruhestörer mehr zu

Ordnung vo

n.

Von den Polizei - Beamten und Gendarmen waren an diescm end abermals mehrere durch Steinwürfe verlept, aber auch unter örern mehrere zum Theil nicht unerheblich verwundet wor- ch das Militair weder von der Schußwasfe, noch vom Ba- et Gebrauch gemacht hatte.

ag des 5ten d. Mts. versammelten sih der l-Lieutenant von der Lund (der 1e Kommaudant, neral-Lieutenant Graf Caniß, war abwesend), der General-Pro- ator Berghaus, der Polizei-Direktor Heister, der Ober-Bürger- ister Steinberger, mehrere Mitglieder der Regierung und der Bür- hast bei dem Regierungs-Präsidenten von Raumer. tretern der Bürgerschaft wurde bemerkt, was auch soust nicht zu fennen war, daß in der Stadt große Aufregung herrsche, daß laube, das Militair sei zu weit gegangen, habe Unschuldige Der Tod Eines betheiligten Einwoh- (Am 5ten war einer desfälle gemeldet,

Gegen Mitt 2te Kom-

ndant, Genera

leßt, Läden beschädigt 2c. 8, eines Gesellen, erhöhe die Mißstimmung. Verwundeten gestorben, seitdem sind keine To ensgefährlihe Verwundungen nicht weiter vor= Es wurde ihnen hierauf von Seiten des Prä- : So sehr der Tod cines Eizwohners kommenen Verwundungen zu bedauern ssen werden, wodurch diese traurigen seien. Jn ihrer geseßlichen Function begriffen, die Gendarmen, die Polizei - Beamten auf das Danach sei das kräftige Einschreiten des Wenn dabei Unglücksfälle, viel= so müsse dies cin war= durch Exzesse

d scheinen selbst leb ommen zu sein.)

nten Folgendes entgegnet d die anderweitig vorge ren, so dürfe doch nit verge rgänge entstanden n die Truppen,

jblichste insultirt roorden. litairs unvermeidlich geworden. ht auch Mißgriffe Einzelner vorgekommen, des Beispiel sein für Alle, liher Art ohne Rücksicht auf aht zu provoziren, de von dem Präsidenten beigefügt, êgange des vorigen Tages eine Wiederholung der Ruhestörungen en und weitere außerordentliche Maßregeln für den Augen- ienen, die Truppen aber aufden Wachtposten und A Fall der Noth bereit gehalten werden würden. è möchten die Anwesenden ihren Mitbürgern mittheilen und hinzu- en, daß die Behörde gern bereit sei, Alles zu vermeiden, was neue sregung veranlassen könnte, eben so aber gesonnen sci, im Fall derholter Exzesse mit allem Ernst einzuschreiten. Gern wurde das erbieten angenommen, daß die anwesenden Mitglieder der Bürger= ih mit anderen gutgesinnten Bürgern zusammenthun wollten, Straßen und Plägen der Bevölkerung beruhigend zuzureden ) sie zu einer besonneneren Haltung zu veranlassen. Dabei wurde Gedanke fin eine bewaffnete Bürgergarde angeregt, der Präsident s aber diese Jdee als unnöthig und unter den obwaltenden Um- iden durchaus unstatthaft zurück, wobei man fih auch sofort be- Seitdem is die Ruhe bis zum 7ten Abends und da e neueren telegraphischen Depeschen eingetroffen , men, bis jeßt nicht wieder gest Straßen und Pläßen umhergeh von gutem Erfolge.

die es angehen möchte, ihre schlimmen Folgen die öffentliche und in Gemeinschaft mit dem Kommandanten daß zwar nah dem ernsten

wendig erf den Kasernen für den

müssen wir au- wirkung der auf den ordentlihen Bürger zeigt Das Begräbniß des getödteten Gesellen is óten d. M. unter großem Zulauf, aber ohne Ruhestörung vor

Hoffen wir, daß die Gemüther sih bald vollständig beruhigen d ähnliche Vorfälle in der shönen, sonst durh ihre anständige Hal- g, namentli bei Volksfesten, . ausgezeihneteu rheinischen Haupt- | t ih nicht erneuern werden. Die gerihtlihe Untersuhung ge zugleih als Widerlegung dienen, mit denen sich die

Diese Mittheilung bertriebener und entstellter Nachrich« l Blätter bereits zu füllen beginnen, nentlih auch zur Widerlegung der in Nt. 248 der l nis d) ng enthaltenen Angabe, daß das Militair zurückgetret gern die Aufrechthaltung der Ordnung an dung von freiwilligen Bürger-Compagnieen onnen sei, man müßte denn unter gen wohlgesinnter Bürger verstehen, et sind, durch verständiges Zureden d von Exzessen abzuhalten.

ir hoffen in den Stand geseht zu werden, welhe si im Laufe der Untersuchung ergeben möchten, ollständigkeit mitzutheilen.

Deutsche Bundesstaaten.

Großherzogthum Baden. g am 5s. August den Kaiserl. öst

ist eingeleitet,

en sei, den worauf die beshlossen und sofort Compagnieen Vereini= welche lediglih darauf ge- Ruhe und Ordnung zu fôr-

fernere Aufklärun=-

Se. Königl. Hoheit der erreihischen Käm-

Oßherzog emp

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merer, Grafen Ger. Alex. Esterhazy von Galantha, in feierlicher Audienz und nahm aus dessen Händen das benselben als Kaiserl. außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Groß- herzogl. Hofe beglaubigende Schreiben entgegen. Von der ersten Kammer wurde in ihrer Sigung vom 4. Augußi zunächst der Bericht über die Adresse der zweiten Kammer , die Allodification der Erb- und Schupflehen betreffend, in Berathung genommen und sto=- dann zur Erörterung des von dem Geh. Rath Klüber erstatteten Berichts über die Motion des Freiherrn von Andlaw auf Unter- drückung der öffentlihen Spielbanken im Umfang der deut- schen Bundesstaaten geschritten. An der leßteren. Debatte nahm der größere Theil der Mitglieder der Kammer Antheil und sprach sich im Gegensabhe zu der Ansicht, daß die Lotterieen das schädlichere Institut seien und ihre Aufhebung vorangehen oder wenigstens gleichzeitig geschehen müsse, oder daß nah den früheren Vorgän- gen eher von jedem Angehen des Bundes in dieser Hin- bat abzusehen und die Spielbank in Baden sofort aufzuheben ei —— nahdrüdlih für den Wunsch aus, die Aufhebung der Spiel- bank in Baden von der Aufhebung der Lottericen nit weiter ab=- hängig zu machen, aber auch auf gleichzeitige Aushebung der übrigen Spielbanken zu dringen. Demgemäß wurde der Antrag der Kom- mission nah einígen Abänderungen dahin angenommen, in einer un=- terthänigsten Adresse die Bitten auszusprehen: 1) daß die Groß- herzoglihe Bundestags-Gesandtschast beaustragt werde, bei der hohen Bundes-Versammlung darauf anzutragen, da durch einhelligen Be= {luß die Unterdrückung aller öffentlichen Spielbanken in dem ganzen Umfange der deutschen Bundesstaaten und in einer für alle gleichbe= stimmten, möglichst kurzen Zeitfrist ausgesprochen werdez 2) daß in dem Fall, wenn wider Verhoffen ein solcher einhelliger Beschluß der hohen Bundes-Versammlung nicht zu Stande kommen sollte, auf diplomatishem Wege, entweder unmittelbar, oder an dem Siß der hohen Bundes-Versammlung, mit einzelnen deutschen Regierungen, und zwar zunächst und hauptsächlih mit der Königlich preußischen und der Herzoglich nassauischen, Unterhandlungen angefnüpft werden möch- ten, zu dem Zwecke der wo möglich gleichzeitigen, auf jeden Fall aber nicht zu sehr entferuten Aufhebung der Spielbanken an den in den Staatsgebieten dieser hohen Regierungen gelegenen Badeorten ; 3) daß unterdessen für eiue so viel immer möglich jparsame Verwal=- tung des Badefonds zu Baden und insbesoudere dahin jeßt hon fürsorgliher Bedacht genommen werde, daß derselbe zu der Zeit des Aufhörens des Spiels niht mit Schulden belastet sei; 4) daß die Verordnungen, welhe das Spiel in auêwärtigen Klassen- und Zah=- len-Lottericen und das Kollektiren für dieselben, so wie das Ausspie- len von unbeweglichen oder beweglihen Gegenständen aller Art, im Julande ohne besondere nur in seltenen Ausnahme= fällen zu ertheilende Erlaubniß untersagen, namentlich also die Verordnungen vom 3. Oktober 1811 und vom 29. September 1814, unter Androhung verhältuißmäßiger und ausführbarer Strafen er= neuert und wo nöthig ergänzt, hiernächst aber in den strengsten Voll- zug geseßt werden möchtenz endlih 5) daß die ebenerwähnten er- neuerten Verordnungen sciner Zeit der hohen Bundes - Versammlung

mit dem Antrag mitgetheilt werden, daß dur die Vermittlung die-

ser höhsten Bundes-Behörde diejenigen hohen Regierungen, in deren

Staaten Verordnuugen von gleicher Wirksamkeit nicht bestehen, zu deren Erlassung und Handhabung bewogen werden möchten. Die Berathung des weiteren zur Tages - Ordnung ausgeseßten Berichtes über die AdressewegenEinführung einerKapital-Steuer wurde wegen der zu weit vorgerückten Zeit auf die nächste Sipung verschoben und zur Erstattung von Berichten der Petitions-Kommission übergegangen. Die Freiburger Zeitung berichtet über die Beweggründe, welche die Partei der sogenannten rechten Seite in der zweiten Kammer bestimmt haben, aus der Sißung vom 30. Juli wegzubleiben (stehe Nr. 2415 der Allg. Pr. Zt g.), Folgendes : „Jun einer Zusammen- funft noch am Abend des 29. Juli beschloß die rechte Seite der Kam- mer neuerdings, auf ihrem ausgesprochenen Vorsate zu verharren, was sofort auch noch eine Stunde vor Mitternacht dem Präsidenten mitgetheilt wurde. Man hatte sih begnügt, demselben als Beweg- grund den Wunsch, Staatsrath Bekk möge der Sihung beiwohnen, anzugeben z; die beiden anderen Gründe, daß man sih und den Prä- sidenten dem unbedingten Joche der Mehrheit der Opposition entziehen und die Würde der Kammer dadur wahren wollte, daß man sih nicht zu Rollenträgern eines vor der beigeladenen Menge zu_ gebenden Scaustücks hergab, wurden allerseits wohl gefühlt. Der Schritt der reten Seite, eine folgenreihe moralische Demonstration, war das Werk des Gesammtwillens jener Partei und erfolgte ohne Einwir- fung des Abg.. Buß. Sein Name war indessen die Tageslosung, und als Herr Buß zur Mittagsstunde am Zähringer Hofe vorüber- schritt, öffneten sih, wie auf Einen Stlag, alle Fenster, und die Gäste, sih herauslehnend, riefen: „Hier kommt der Jesuit; wart? Ultramontaner, Pfaffenkönig!““ Drei dieser Gäste gingen selbst, den Abgeordneten insultirend, demselben dur mchrere Straßen nach.“

Herzogthum Holstein. Der Alt. Merkur theilt noch einige Einzelnheiten aus den Verhandlungen der hoisteinshen Stände- Versammlung, namentlich in Betreff der Proposition wegen ciner Eingabe an die deutsche Bundes - Versammlung (vergl. Nr. 214 der Allg. Pr. Ztg), aus der Ständezeitung mit. Das Wesent- liche derselben is Folgendes: „Der Königliche Kommissar er- flärte die Versammlung für nicht berehtigt, auf die proponirten Schritte einzutreten, da die Anträge mit dem der Versammlung dur die Geseße vom 28. Mai 1831 und vom 15. Mai 1834 angewiesenen Wir= fungsfreise nicht im Einklang ständen, Jndeß motivirte der Abg. C lau \\en denerstea jener Anträge, welcher auf eine Beschwerde bei der Bundes-Ver= sammlung über die Verleßung des Petitionsrechts und auf eine Bitte um Verwendung von Seiten der Bunkes - Versammlung in Ordnung der Erbfolge - Angelegenheit ging. Der Königliche Kommissar stellte die Richtigkeit des von dem Abgeoedneten ausgeführten Rai- sonnements in Abrede, indem der Umfang des Petitionsrechts keines- weges so unbestreitbar und unbestritten sei, wie der Antragsteller meine. Der Abgeordnete Löck unterstüßte den Antrag und war der Ansicht, daß derselbe jedenfalls au ein Comité überwiesen werdei müsse, dem der Kammerherr von Neergaard bei- stimmte. Dawider aber erklärte s{ch Graf Reventlow von Jersbeck, welcher der Ansicht war, daß man zuerst ih noch einmal an die Regierung selbst wenden müsse, in welcher Beziehung er einen selbstständigen Antrag gestellt hatte. Jhm stimmte Advokat Kirchhoff bei, und auch Advokat Bar gum erklärte si gegen die Comitéwahl, weil er das Ziel, das der Antragsteller er- reihen wolle, für nicht zeitgemäß halte. Fast aus allen Gegenden Holsteins laufen betrübende Gerüchte über das Umsichgreifen der Kartoffel-Krankheit (vergl. Nr. 217 der All g. Pr. Ztg.) ein, Die übrigen Feldsrüchte -dagegen sind vortrefflih gerathen.

sSrankvretch.

Paris, 6. Aug. Der Moniteur meldet, daß der König von der Königin Victoria ein Schreiben mit Hinsicht auf das Atten=- tat vom 29, Juli empfangen habe.

Auf die Nachricht von den falschen und beunruhigenden Nach- richten über einen Schlag-Anfall des Königs und einen neuen Mord- Versuch gegen denselben, welhe in diesen Tagen zu Rouen und zu

Paris verbreitet waren, hat der Minister der Justiz die General Prokuratoren dieser beiden Bezirke aufgefordert, eine gerihtlihe Un- tersuchung einzuleiten, um die Quelle dieser Gerüchte zu entdecken.

__ Es sheint gewiß, daß Marschall Soult die Absicht hat, den nächsten Winter auf seinem Schlosse Soultberg zuzubringen. ch immer erhält \{ch das Gerücht, er wolle die Conseils-Prásidentschast niederlegen und sih ganz von dem öffentlichen Leben zurückziehen.

Auch zu Perpignan und Vinca haben Unruhen bei den Wahlen stattgefunden. An ersterem Ort begann die Aufregung am 2. August und wiederholte sich am folgenden Tage. Die Truppen griffen zu den die Zusammenrottungen wurden zerstreut, Fehrte zurü. Gleichzeitig wurden die konservativen Wähler zu Vinca insultirt und die Autorität des Königlihen Prokurators von Prades mißachtet. Es is darauf ein Jufanterie-Bataillon und ein Detasche- er zu Pferde nah Vinca beordert worden.

Unter - Präfekt von Dünkirchen, Herr Leroi, hat unterm nntmahung zur Warnung für die deutschen Das Haus Delrue und Compagnie zu Dün- daß es keinem einzigen Auswanderer eine unent- gewähren könne, Jeder Auswan- ; seine Ueberfahrt voraus bezahlen einguartieren und unterhalten, von dem Au- bis zu seiner Abfahrt

und die Ruhe

ment Jäg

31. Juli folgende Beka Auswanderer erlassen: kfirhen hat erflärt, geltliche Ueberfahrt nah Brasilien derer muß dem genannten Hause und si auf seine Kosten genblick an, aus diesem Hafen. geben, in der Absi Stande sind, die angefü französischen Gränze aufgehalten und Sollte es ungeachtet dieser unserer Bekanntma Auswanderer ihren Weg fortseßten und der Wachsamke Gränzhüter entgingen und bis Dünkirheu kämen, so den Bewohnern dieser Stadt keinerlei Hülfe zu erwar- Man wird die Weisheit und Humanität dieser Maßregel es seit längerer Zeit hier Hunderte bt, die, weil sie keine Mittel hatten, cht haben ‘eingeshiff}t werden können Wir bitten die Be- fshifahrts-

nntmachung

wo er nah Dünkirchen fommt, Diejenigen, welhe sich nah Dünkirchen be- cht, nach Brasilien auszuwandern, ohne da hrten Bedingungen zu erfüllen, sollen an der niht weiter gelassen werden. eshehen, daß

it der franzv=-

wissen, daß sie bei ten haben werden. erkennen, wenn man weiß, daß von unglücklichen Deutschen gie ihre Ueberfahrt zu bezahlen, ni und nun genöthigt sind, ihr Brod zu erbetteln. die Administrationen der Cisenbahnen, die Dam Freunde der Humanität, diese Beka welche die Absicht haben möchten,

seit einigen Tagen die Post-Beförderung der Bahnwächter und Aufseher r diesen Nachtdienst und kann er Wächter war daher igfeit eingeschlafen,

Gesellschaften und alle allen denen kund thun zu wollen, auszuwandern.““

Auf der Nordbahn hat bei Nacht begonnen. ist jedoch noch nicht zahlreih genug nicht regelmäßig weh auf dem Stuhle vor als das Pfeifen der nahende trunken machte derselbe ein p nen zu nahe und wurde von der ihn erfa Theile zerrissen.

Der Moniteur Algerien vom el Kader sich wieder au m 10, Juli erreihte der Emir Ras t entfernte er sih jedoch wieder, Bruder Si-Said, im Lande der Sidi-Hamsa, dem Moniteur Algerie der Begleiter Abd el Kader einem Zustande großer Noth sehr günstige Schilderung von in Algerien und versichert, daß, lungen von Widerspeustigkeit, die jedoch ganz die Araber sih ruh‘g uud unterwürfig halten.

Vom Constitutionnel wird jeßt eingestande sition im Wahlkampf offenbaren V bedauert er, daß die Legitimisten, der Kammer zählten, auh noch die cingebüßt hätten.

Don Carlos lassen und sind nah Ge

Bis gestern Abend gehören der fo also nur sc{hs

Es werden in diesem Jahre, n bestritten werden. hatte heute belangreihes Geschäft statt. wie Eisenbahn - Actieu waren

Das Personal

Ein sehr brauchbar seinem Wachthause vor Müd n Lokomotive ihn aufschreckte. ) aar Schritte vorwärts, kam den Scie- senden Lokomotive in zwei

30, Juli bestätigt die Nach= f das marofkanishe Gebiet el-Ain-Mta-Beni= um sih zu seinera zu begeben. Berichten war die Zahl 's nur sehr klein; auch hätten sie sih in befunden, Dasselbe Journal entwirft eine der Lage und den Aussichten der Franzosen mit Ausnahme mehr zufälliger Hand- ohne Belang wären,

zurübegeben. A

n zugekommenen

n, das die Oppo- erlust erlitten habe. Jusbesondere die ohnehin so wenig Vertreter in

Dienste des Herrn von Larcy

und seine Familie haben Aix-les-Bains wieder ver

nua zurückgekehrt.

waren 453 Deputirten-Wahlen bekannt ; 280

nservativen Partei und 173 der Opposition.

Wahlen noch nicht bekannt.

wie es heißt, niht weniger als

vierzig Wahle An der Börje

französischen Renten sowohl,

, 5. Aug. Die Nachrichten, die aus dem Jn- ngehen, sind im Allgemeinen befriedi=- Maskara und Mostaganem scheint sich en, und die Bevö!kerung Folge der leßten Kriegs=- Kriegs - Contributionen hatte auferlegen Spur von Widerspenstigkeit mehr. Nur in der ige Spuren von

x Paris nern von Algerien in Oran ei n Subdivisionen hr und mehr befestigen zu woll welchen man in

gend; in de die Ruhe me der verschiedenen Stämme, Ereignisse Geldstrafe müssen, zeigt keine Subdivision Tlem Agitation, besonders seit die Em men, welche längs der Gränzlin Rückkehr des Emirs und eine na Judeß stheint die flößen: thatsächlich ist d außer Stand, etwas Ernstliches zu offenbar das Bedürfniß, sich neue Krieg wieder beginnen zu k dem algierishen Gebiete, oh auch nur Ruhe zu finden, \höpfen müssen, und das i seine Rückkehr zu seiner

sen bemerkt man noch immer ein issaire Abd el Kader's in dea Stäm- ie vou Marokko wohnen, die baldige he neue Schilderhebung ankündigen. s mehr nur blinder Lärm zu sein, um Furcht einzu er Feind für den Augenblick wenigstens wohl Abd el Kader fühlt Hülfsquellen zu hafen, um den es Herumziehen auf zu können oder

unternehmen.

önnen: denn | ne irgendwo si feb hat seine Mittel unfehlbar gänzlich er- auch der einfahste Erklärungsgruud für Die Truppen der Subdivision und bereit, losbrehenden Bewegung auszurüdcken. die verhängnißvolle Katastrophe er kostete, von denen noch jeßt Emirs vergeblih der Stunde der achbarschaft von Marokko ist, bei gen Frankreihs zu diesem Lande, ne algierishen Besißunge chen die Nachrichten bis

auf das erste Sigual von einer Bald wird es ein Jahr sein, d vou Sidi Brahim so \{hwere Opf mehrere in der Gefangenschaft des Erlösung eutgegenharren. dem Stande der Beziehun währende Gefahr für sei Aus Konstantine rei Minister des öffentlichen Unt erst am 22sten eingetr gefunden u Stadt am 2

zum 28, Juli. Der Graf von Salvandy, war dort glänzenden Empfang tlihen Anstalten der um von dort über nah Algier zurück zu

hatte einen sehr ch Besichtigung aller öffen 5sten nah Philippeville abgereist, See auf dem Dampfschiff, das ihn erwartete,

nd war na

Großbritanien und Irland.

Der erste Lord der Admiralität und seine

am nächsten Mittwoch in Portsmouth sein, zusammenzutreffen, welhe an diesem Tage mit

t zurüdkehrt.

nde des Monats nah Paris,

London, Kollegen werden mit der Königin ihrem Gemahl nach der Jnsel Wigh

Normanby geht am E