1846 / 221 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Die Frage ward mit überwiegender Stimmen - Mehrheit ver- neint. é ; An das Resultat dieser Abstimmung anknüpfend , machte ein Mitglied der Synode aufmerksam, daß zwar in dem Gutachten die Nothwendigkeit einer Ergänzung der Geseßgebung über die Emeriti=- rung anerkannt, dur den gefaßten Beschluß aber die Sache auf den Punkt gediehen sei, daß zur Ystellung der hervorgehobenen Uebel- stände nihts weiter geschehen werde. Er hege indeß die Ueberzeu= gung, daß die Kommission noh andere Vorschläge zu besserer Regu- lirung der Sache mahen und nur damit zurückgeblieben sein werde, weil sie auf die Genehmigung ihres Antrages gerechnet habe. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes stelle er daher den Antrag,

diese Angelegenheit an die Kommission zurückzuweisen und ihr an- derweitiges Gutachten über die beiden Fragen zu erfordern,

4) auf -welhe Weise die Dienstunfähigkeit der Geistlihen am

sihersten zur Kenntniß des Kirchen - Regiments zu brin- en, und

2) Ed welch? Verfahren diese Unfähigkeit und die Nothwen-

digkeit der Emeritirung rechtlidch festzustellen sei. Der Vorsißende erklärte diese Motion ganz dem Wunsche des Kirchenregiments gemäß und von der größten praktishen Wichtigkeit und stellte deshalb die Frage, ob die Begutachtung des gestellten Antrages an die frühere Kom- mission verwiesen und ihr überlassen bleiben solle, auch den An- agene und die Mitglieder der zweiten Kommission dazu zu ziehen

Die Frage wurde mit großer Majorität bejaht.

Der Vorsihende eröffnete hierauf die Diskussion über den 2ten Hauptabschnitt des Gutachtens,

betreffend die Pensionirung der Geistlichen.

Es erhoben si hierauf theils solche Stimmen, welchen der Entwurf niht weit genug gegangen zu sein und dem Bedürfniß nicht gehörig zu entsprehen schien, theils solhe, denen er wieder zu weit gegangen war, insofern er die Kraft des Staats oder der Geistlichen über Oe- bühr beanspruche.

Die eine Stimme verlangt einen Pensions-Fonds, der nicht blos einen Zushuß zu dem gesehlihen Quantum des bisherigen Dienst= Einkommens, sondern die vollständigen Mittel zur Pensionirung der Geistlichen nah Maßgabe des Civil-Pensions-Reglements gewähre, zu welhem Fonds nicht blos die Geistlichen, sondern auh die Gemeinden herangezogen werden müßten, zumal da die Lage der als Adjunkten arbeitenden Geistlihen eine sehr gedrückte sei, auch das Kirchen-Re= giment niht Ausiand nehmen werde, das den Geistlichen: zu gewäh- ren, was bereits den Lehrern gewährt sei.

Eine andere Aeußerung ging darauf, daß der Vorschlag von dem Grundsaße, wonach der, welcher besolde, auh zu pensioniren habe, abgegangen sei, und daß zwar der Vortheil des Emeritus, aber nicht des- Amtes im Auge behalten werde.

Ein dritter Redner machte den Nachtheil bemerklih, den das bisherige Adjunktur-System habe, daß bei den bedeutenderen Stellen, der dadur bewirkten Schmälerung der Amts - Einkünfte wegen, es \hwer falle, ausgezeihnete Kräfte zur Wiederbeseßung der Stellen zu gewinnen, Da aber Zuschüsse aus Kommunal- und Staatsfonds zur Beseitigung dieses Uebelstandes sehr problematisch wären, \o sei es nöthig, einen ausreichenden Pensionsfonds für Geistliche - in der Art zu bilden, daß niht dem einzelnen Geistlichen, wohl aber dem Ertrage der Stelle das dazu Erforderliche bei der neuen Beseßung ein- für allemal abgenommen, hieraus ein“ Fonds gebildet und qus den Zinsen desselben und zugleich mittelst Verwendung der zu diesem Fonds zurückbehaltenen Abzugsquanta die erforderlichen Pensionen gezahlt würden. Natürlich müsse bei den noch im Amte befindlichen Geistlichen eine andere Auskunft getroffen werden. - Es sei auch zu wünschen, daß bei der Bildung- dieses Fonds zugleich auf die Ablö- sung des sogenannten Gnadenjahres gerüdsihtigt werde, damit über- all sogleih zur Wiederbesebung einer erledigten Pfarrstelle geschrit=- ten g die dem Gemeindeleben \hädlichen Zwischenzeiten beseitigt würden. '

Von der anderen . Seite her wurde der Entwurf angegriffen, indem ein Synodale in Betre} der Einziehung der Beiträge eine zwiefache Unbilligkeit in dem Vorschlage. hervorhob, denn er gehe darauf hinaus, bei verschiedenen Pee gleihe Vortheile in Aus= sicht zu stellen, und es entbehre die Regulirung der Beiträge nah dem Dienst=- Einkommen eines sicheren E ament, da bei einem größeren Einkommen auch oft viel rößere Ansprüche zu befriedigen ständen, welhe durch die jedesmaligen Verhältnisse bedingt seieu. Zur Hebung dieser Uebelstände mache er den Vorschlag, sich mit riner Bitte an Se, Majestät den König zu wenden, den {let dotirten Pfarrstellen in Beziehung auf diese Pensions - Beiträge dieselbe Erleichterung zu Theil werden zu lassen, welche dieselben be=- reits hinsihts der Wittwenkassen - Beiträge genössen , damit dieselben niht in der durch die Kommission vorgeshlagenen Weise übertragen werden dürften.

Ebenfalls wurde gesagt, daß das Verhältniß der Beiträge zu den eventuellen Ausgaben des beabsichtigten Pensions-Fonds gar kein Gegenstand der Erwägung gewesen, sondern man sih begnügt habe, die Ausgleihung etwaiger Mißverhältnisse lediglich vom Staate nah Maßgabe des Civil-Pensions-Reglements zu erwarten, Dabei aber werde der Staat in die Lage verseht, eine sehr ungleihe Behand- lungsweise der Civil - Beamten . und der Geistlihen einshlagen zu müssen, indem die Lehteren bei dem Genusse eines Drittels oder der Hälfte ihres bisherigen Einkommens gegen die Ersteren in ein auf- fallend günstiges Verhältniß geseßt würden. Es scheine überhaupt die Zuziehung des Staates zur Verbesserung des Emeriten - Gehalts der Geistlichen unstatthaft, und der vorliegende Zweck werde auf dem Wege von Privat - Vereinen erreiht werden - müssen, um nicht den Staat mit einer unbilligen Behandlung der Pensions - Angelegenheit zu beshweren.

Endlich mate der Blr Brant gegen -den Vorschlag geltend, wie dadurch sowohl Staat als Beistlihe in beträchtliche Nachtheile verseßt würden. Die meisten Provinzial-Synoden hätten sih in dem Vorschlage geeinigt, einen Pensions-Hülfsfonds auf dem Sozietäts= wege zu ermöglichen : dagegen habe die Kommission die Angelegenheit als eine Sache des Staates, und zwar in Anschluß an das Pensions- Reglement vom 30. April 1825, behandelt. Dieses Reglement ruhe auf dem zwiefachen ate s daß jeder zu emeritirende Staats= diener eine angemessene Pension erhalte, und daß dersclbe während seiner Amtsführung angemessene Beiträge zum Fonds zahle. Der Komncissions-Vorshlag bringe eine bedenkliche Abweichung von diesen Grundsägen in Antrag, indem er verlangt, jede Pfarrstelle solle dem Staate gegenüber als nur 400 Rthlr. gewährend, also auf dem nie=- drigsten Sahe des Pensions - Reglements stehend, betrahtet werden, wobei die besser dotirten Stellen die minder einträglichen zu übertra-

en hätten. Es. sei zu besorgrn, daß an dieser dem Staate gemachten umuthung der ganze Plan scheitern werde, Eben so schließe der Vorschlag einen Nahtheil für die Geillichen ein, indem diese nah dem Pensions- Reglement behandelt werden sollen. Dieses Reglement lasse die Pen-« sionirung allemal ersi nah dem 15ten Amtsjahre eintreten. Abge- sehen von dem möglichen Falle, daß ein Geistlicher schon vor diesem Termin dienstunsähig würde und dann ganz hülflos bleibe, so habe

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die Kommission übersehen, daß Civilbeamte im Durchschnitt schon im 23sten oder 24sten Lebensjahre zu einer Stellung im Staatsdienste elangten, welche die Vereidigung als den terminus a quo mit sih brächte, so daß sie bereits in ihrem 38sten Lebensjahre pénsionsfähig würden, während der Geistliche unter den jeßigen Verhältnissen mit diesem Lebensjahre nicht selten überhaupt erst in den Kirchendienst einträte, so daß er zu derselben Zeit eben erst die Aussicht erlangt ätte nichts zy bekommen. Zwar habe man gesagt, man würde ittel finden in den Beiträgen besser gestellter Geistlichen; da es aber einleuhte, wie s{hwer au von diesen nur die Antrittsgelder würden aufzubringen sein, und wie überhaupt im ersten Jahre, wel= hes die meisten Geistlihen mit Schulden beginnen müßten, und wel= ches mit seinem Ertrage lange warten lasse, dergleihen Zahlungen nicht zu ershwingen wären, so sei auf dieser Seite wenig Geneigt= heit zu der beabsihtigten Ausgleihung zu erwarten. Er stelle daher den Antrag, t daß das vorliegende Pensions-Jnstitut niht als Sache des Staats, sondern als Sozietäts-Sache behandelt würde.

Hierauf replizirte der Referent auf die gemachten Einwendungen: Was zunächst den Vorwurf , die Geistlihen vor anderen Staats- dienern zu bevorzugen , betreffe, so habe die Kommission allerdings mit der durcshnittlihen Normirung des Einkommens der Geist-

lichen auf 400 Rthlr. dasselbe auf diejenige Stufe des Pensions=

Reglements herabgesebßt, auf welher die Beiträge mit 1 pCt. ent- richtet würden. Sie - habe das aber gethan in Hoffnung auf die Willigkeit des Gouvernements , hier zu helfen. Und diese Hoff- nung sei nihts weniger als unbegründet , wenn man auf die Ge- sinnung desselben im Allge einen, auf seine Stellung zur evange- lischen Kirche und auf die zur fatholischen sehe. Da diese mit der außerordentlichsten Freigebigkeit ausgestattet wäre, daß selbst De- meritirungs - Anstalten vorhanden seien, warum sollte die evange= lische Kirche nicht . auch in diesem Falle auf die Hülfe des Gouver=- nements rechnen dürfen? Uebrigens sei niht zu besorgen, daß der Staat von dieser Anwendung des Pensions - Reglements auf die Geistlihen so großen Schaden haben werde, denn kommen die Geistlihen so spät erst zum Genuß ihrer Pension, so habe der Staat auch um so viel weniger zu zahlen.

Was ferner eingewendet worden, daß die vorgeschlagene Hülfe unzureichend sei, so habe auch die Kommission nicht gleih cine Alles umfassende hinstellen wollen, und es sei wohl zu unterscheiden, was man vom Staate zu erbitten habe und was von der Kirche selbst zu thun sei. Jn ersterer Hinsicht genüge die Bitte, der Staat möge auch die Geistlihen, wie die übrigen Beamten, an den Vortheilen eines geordneten Pensions-Syjtems Theil nehmen lassen; würde das erlangt, dann wäre die andere Frage, wie die dazu nöthigen Beiträge aufzubringen seien, und dann könnten die gemachten Vorschläge zur Sprache fommen. Während dieses Zweite aber Aufgabe der einzel= nen Provinzial-Synode sein dürste, so sei die Absicht der Kommission zunächst diese gewesen, die Vortheile des Pensions «Reglements der evangelischen Geistlichkeit der ganzen Monarchie zuzuwenden.

Die Einwendung endlich, daß es unbillig sei, wenn reicher do= tirte Pfarrer größere Beiträge geben sollten, . als die übrigen, finde au gegen das Pensions-Reglement statt, und es habe die Kommis= sion auch auf die amtsbrüderliche Liebe der Geistlichen gerehnet. Der Vorschlag, für die chwächer dotirten Stellen die Hülse des Staats in Anspruch zu nehmen, scheine bedenklich und könne leicht der Haupt= bitte nachtheilig werden; und was das Autrittsgeld mit 1% von 400 Rihlr, beträfe, das als eine drückende Last für die Geistlichen be- zeichnet worden, so sei kein Staatsdiener in dieser Hinsicht günsti=- ger gestellt. (Schluß folgt.)

Berlin, 10. Aug. Die im heute ausgegebenen 25sten Stück der Geseß-Sammlung enthaltene, am 26. Mai 1846 abge- schlossene und am 6, Juli d. J. ratifizirte Convention zwischen Preußen und Dänemark wegen Erneuerung des Handels = Vertrags vom 17, Juni 1818 lautet wie folgt: Nachdem der Handels - Ver= trag zwischen Preußen und Dänemark vom 17. Juni 1818 nah Ab= lauf der im Art. 29 desselben bestimmten Dauer im Einverständnisse beider Theile bisher in Ausführung erhalten worden istz Se. Maje- stät der König von Preußen und Se. Majestät der König von Dä= nemark aber sich in dem Wunsche vereinigt haben, den Zustand von Ungewißheit über die Dauer dieses Verhältnisses durch Verabredung einer weiteren Frist zu beseitigen, während welcher der gedachte Ver=- trag, unter einigen für angemessen erachteten Modificationen und zusäplichen Bestimmungen, noch in Kraft bleiben soll; so haben in dieser Absicht zu Bevecllmächtigten ernannt :

Se. Majestät der Ding eon Preußen:

den Herrn August

Ascheraden, Allerhöchstihren Kammerherrn, außerordentlichen

Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem

Könige von Dänemark, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter

Klasse und des St. Johanniter - Ordens, Commandeur des sar=

dinishen St. Moriß- und St. Lazarus-Ordens, und

Se. Majestät der König von Dänemark: i den Herrn Heinrich Grafen von Reventlow-Criminil,

Allerhöchstihren Kammerherrn, Geheimen Staats - Minister und.

Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Groß- freuz des Danebrog-Ordens, Danebrogsmann, Ritter des preu- ishen St, Johanniter-Ordens, des russischen Alexander-Newsky= rdens, Großfreuz des sardinischen geistlichen und militairischen St. Moriß- und St, Lazarus - Ordens, Großkreuz des shwedi- hen Nordstern-Ordens und des hannoverschen Guelphen-Or= dens, Groß-Commandeur des oldenburgischen Haus=- und Ver- E Commandeur des österreichishen St. Stephans- rdens,

welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt und dieselben in.

guter und gehöriger Form gesunden haben, über die folgenden Arti- fel übereingekommen t h

Art. 1. Die Stipulationen des zwischen beiden hohen vertra- genden Theilen unter dem 17. Juni 41818 geschlossenen Handelsver=- trages sollen bis zum 1. Juli 1851 und darüber hinaus für die ganze Zeit der Dauer der gegenwärtigen Convention (Art. 11) in voller Kraft bleiben, insoweit dieselben niht dur die folgenden Artikel auf- gehoben oder abgeändert werden,

Ar t. 2. (Zum Art. 3, erstes Alinea des Vertrages vom 17. Juni 1818.) Man ist darüber einverstanden, daß die Stipulation des ersten Alinea des dritten Artikels des Handels - Vertrages vom 17. Juni 1818 feine Anwendung findet auf die Küstenschifffahrt, d. h. auf den Transport von Erzeugnissen oder Waaren, welche in einem Hasen mit der Bestimmung für einen anderen Hafen desselben Ge- biets eingeladen werden, indem die hohen vertragenden Theile gegen- seitig Sich das Recht vorbehalten, diesen Verkehr besonderen Bestim- mungen zu unterwerfen.

Art. 3. (Zum Art. 3, erstes Alinea, ebendaselbst.) Jn den überseeischen Kolonieen Dänemarks sollen die preußischen Schiffe. und Ladungen unter denselben Bedingungen zugelassen werden , unter de- nen die iee der am meisten begünstigten Nationen es jeyt“ sind oder künftig sein werden: Dasselbe soll rücksichtlih der Faröer Jn=- fri Jslands und Grönlands, stattfinden, insoweit als der Handel da- elbst anderen Nationen eröffnet sein wird.

Art. 4. (Zum Art. 4 des Vertrages von 1818.) M daß während der Dauer der gegenwärtigen ( er Königlich dänischen Regierung unter dem 1, Sund- und Belt-Zolltarif nebst den darin en Bestimmungen auf die preußischen S; t werden soll, so daß der Handel uy ßishen Unterthanen, in Allem was die Erh nah den Bestimmungen dez Da auch die ged beständig auf eben dem Fuße behandelt meisten begünstigten Nationen, \o is gedachten Tarifs,

brehender Nacht einzelue Raketen geworfen äter gegen die Beamten selbs gerichtet. sich der Exzedenten zu bemäch Der Polizei - Sergeant Friedrich so bedeutende Kopfwunde, daß er bewußtlos und in das Lokal der Stadtwage gebraht w i Beamten gelang es zwar, auf kurze Zeit urückzudrängen, bald darauf aber und nah Herbeiziehung haft vom Rathhausplaÿ begannen die _Steinwürse mehrere Gendarmen und Sergeanten Quetschungen missarien von Greß und von Blomberg ver- von Fensterscheiben au dem städtischen Ge- Juamittelst hatte sih der ganze Plaß e bedeckt, daß die Verhaftung der einzel= ltuanten immer s{chwieriger und die Beseitigung des Unfugs Es mußte daher, um dem zu verschaffen , Als diese

übereingekommen, vention der von d nuar 1842 publizirte haltenen reglementarisch und Ladungen auge ahrt der preu und - und Beltzölle betrifft , dachten Tarifs behandel preußischen Unterthanen den sollen, wie die am darüber cinverstanden, wie jede andere Begü sein mögen, welche einer ande oder künstig zugestanden werden möchten, facto ‘den preußischen Unterthan Art. 5. (Zu Art. 5 des durch den s{hleêwig- preußishen Schiffe un Fuße behandelt werden, wie (Zu Art. 7 des dänische Regierung verpflichtet sich, bei den Zollstätten im zu erleihtern und zu der Klarirung jed hiermit wird inde Ordnung ihrer An Art. 7. (Zu Art. fahrt auf der Elbe scit de 1818 durch besondere zwischen den El einkünste, nämlich durch die Convention vom Additional-Afte vom 13. April 1844, geregelt worde agenden Theile in Allem, was die Beschiffuni auf die in jenen Uebereinkünften nl

1818.) Dieh die Abkgabensr

bemüht waren, n, erfolgten au Steinwürfe.

dadurh eine erdèn mußte.

hung der übrigen t werden sollen. 7 Wachtmanns, die Polizei-Kom und eine Menge

zertrümmert wurden. t einer solchen Volksmen

daß jede Reduction des ustigung oder Vortheil, welcher Art se ren Nation inzwisho#zun von Rechts wegen und; ßig zu Theil werden sq Vertrages von 1818.) Bei der F holsteinshen Kanal und durch d d Ladungen in tllen Beziehungen auf dens die der am meisten begünstigten Nati Vertrages von 1818.) Die Kng die Abfertigung der preußischen din den Belten so viel als nj beschleunigen und darauf zu wachen, d

cht durchaus nöthige Aufe ß der feststehende Grundsaß,

funst abgefertigt werden müssen, 9 des Vertrages vou 1818.) Da die éj m Abschlusse des Vertrages vom 17, bufer-Staaten geschlossene|| 23, Juni 1821 u n ist, so bej

hnungen unmöglih wurde. Vertretern Achtung herbeigeholt wurde der Plaß geräumt und jeder wodur für diesen Abend alle Unordnungen bescitigt auh der Ate noch ein Kirmeßtag war, so mußten zur der energishen Begegnung ähnlicher Exzesse Vorkehrun- den, Zu dem Ende wurde alle Tanzmusik unterch- mit dem Eintritt der Dunkelheit der Altmarkt dur ein Jn- shement beseyt, und audere Truppen-Abtheilungen wur- ( ere Leider waren diese Vorsichts=- eln niht unnöthig. Am Aten Abends lief mit dem Dunkel- f dem Alten Markt und in den anstoßenden Straßen aber- zahlreiche Menge zusammen, welche sich durch Neugierige dem s{hönen Wetter jeder Minute ei und Beschimpfung des Militairs und der Polizei- Sie wurden gedrängt und von vielen Seiten mit Steinen Als alle Aufforderungen zur Ruhe uichts halfen, rüdckte de Jufanterie auf Besehl des Generel - Lieutenants von Und vor, um den Plaß zu räumen. ht vollständig, indem die Volfsmassen, auf Einen“ Punkt zurüdge- von anderen Seiten wieder vordrangen un? die Jysulten er- Deshalb wurde eine in Deuß bereit gehaltene Abtheilung Diese rückten im Trabe vor und reinigten, dic Straßen

en gleichmä ie Eider solln Militairmaht h 4141 Uhr erschien,

Sunde un getroffen werden. nthalt beseitigt daß die Schie

j in den Kasernen bereit gehalten. nicht aufgeho

d Spaziergänger , die bei von allen

n anlangten ,

sich die hohen vertr gedachten Stromcs betrifft, tenen Bestimmungen.

Art, 8. (Zum Art. 10 des Vertrages von übereingekommen, des Vertrages vom 17. Juni 1818 zu 0y welche in den Häfen der beidersäl auf alle Abgaben auszudehnen, uf so daß preußische oder di hafuer in einen der Häfen der hohen wu nögen nun daselbst ausladen oder ü ndere Abgabe entrichten Einlausens gehörig f

Aber auch dies genügte

vertragendenu Theile welche im Art, 10 ; derjenigen Schiffe stipulirt ist, Länder im Nothfalle einlaufen,

agoner herangezogen. oder die Ladung treffen, ;

das Schi} eich nah mannigfahem Widerstreben der Ruhestörer, Schiffe, welche als Noth Ne) nam gias | hes! genden Theile einlaufen, sie 1 weder Hafengelder noch irgend eine a vorausgeseßt, daß di stellt is, daß ferner daß sie sich in dem welcher das Einlaufen nothwen Schiffe ihre Ladung, |\ ausführen, sollen sie ebenf Abgaben befreit sein.

en 11 und 412 Uhr war in allen betreffenden Straßen Ordnung vollständig hergestellt und kein Ruhestörer mehr zu e Nothwendigkeit des diese Schiffe keinen Handelsverkehr treibet, Hafen nicht länger aufhalten, als der Uns dig gemacht hat, erheischt. Wenn sie dieselbe eingebraht haben, ni alls con der Entceichtung aller Ausga

Von den Polizei - Beamten und Gendarmen waren an diescm hend abermals mehrere durch Steinwürfe verleßt, aber auch unter Ruhestörern mehrere zum Theil nicht unerheblich verwundet wor= , obgleih das Militair weder von der Schußwaffe, noch vom Ba- et Gebrauch gemacht hatte.

Gegen Mittag des indant, General-Lieutenant von der neral-Lieutenant Graf Caniß, war abwesend), der General-Pro- ator Berghaus, der Polizei-Direktor Heister, er Steinberger, mehrere Mitglieder der Regierun ast bei dem Regierungs-Präsidenten von Raumer. riretern der Bürgerschast wurde bemerkt, fennen war, daß in der Stadt große Aufregung herrsche, daß das Militair sei zu weit gegangen, habe Unschuldige Der Tod Eines betheiligten Einwoh- (Am 5ten war einer

Sten d. Mts. versammelten sich der 2te Kom-

leßten Alinea des Art. 17 des Vertrag Lund (der 1ste Kommandant, die Bestimmung, welche in Vertrages vom 17. Juni und fortan als preußische oder chten, welhe in dem Staate, dem sit [tenden Geseße und Regle ntrahirenden Theile) ärungen vor, welche eine Papiere und Dokumente } der resp. Staats - Regieru Wenn nah der spätestend des gegenwärtigen Vertrages vou hohen fontrahirenden Theile (d hierauf bestehendunV soll dem anderen Ü

Man is übcreingekommen , Alinea des 17ten Artikels des enthalten ist, aufzuheben Schiffe diejenigen zu betra gehören, nah M als solche anerkannt werden. ten sich die Auswechselung von Erkl liche und bestimmte Bezeichnung dér mit welchen, nach den Anordnungen deren Schisse versehen sein n Monate nah Unterzeichnung menden Auswechselung einer der dem Falle befinden sollte, seine in Beziehung \christen abzuändern oder zu modifiziren, st0 davon amtlihe Mittheilung gemaht werden. 24 des Vertrags von Sund oder die Belte in die ßischen Hafen begeben wollen, ( fen und ohne mit dem Lank! 1 Quarantaine durch den U ch ausdrücklich darüber vet ner dänischen Qu

der Ober-Bürger- g und der Bür-

aßgabe der dort ge was auch soust nicht zu

Die hohen ko

lest, Läden beschädigt 2c. ¿, eines Gesellen, erhöhe die Mißstimmung. Verwundeten gestorben, seitdem sind keine Todesfälle gemeldet, lebensgefährlihe Verwundungen nicht weiter vor=-

Es wurde ihnen hierauf von Seiten des Prä- So sehr der Tod cines Eiyxwohners fommenen Verwundungen zu bedauern ssen werden, wodur diese traurigen rer geseßlichen Function begriffen, die Polizei - Beamten auf das kräftige Einschreiten des Wenn dabei Unglücksfälle, viel=- so müsse dies cin war= durch Exzesse

d scheinen selbst ommen zu sein.) nten Folgendes entgegnet : d die anderweitig vorge ren, so dürfe doch nicht verge gänge entstanden seien. Jn ih n die Truppen, die Gendarmen, bblihste insultirt worden. litairs unvermeidlich geworden. ht auch Mißgriffe Einzelner vorgekommen, des Beispiel sein für liher Art ohne Rücksicht auf aht zu provoziren , ide von dem Präsidenten beigefügt, êgange des vorigen Tages en und weitere außerorden

Art. 10. 1818.) Die ji

(Zum Art. Fischen Schisse, welche dur den eingehen und sich nach einem preu in einen dänishen Hafen einzulau Verbindung zu treten, können frei v0o1 und die Belte fahren, und mau hat si digt, daß dieselben nicht gehalten sind, si ei taine blos aus dem Grunde zu unterwerfen, daß sie die dänischen Zollstätten der Klariru zu berühren. Die dänischen Zoll -B ten werden zu diesem Ende, unter Verordnungen, die erforderlichen E ter Lootsen soll diesen Schiffen, |! sehenen Umständen thunlich is tung geleistet werden. durh den Sund und

Danach sei das

Alle, die es angehen möhte, ihre \hlimmen Folgen die öffentliche und in Gemeinschaft mit dem Kommandanten daß zwar nah dem ernsten eine Wiederholung der Ruhestörungen tlihe Maßregeln für den Augen- wendig erschienen, die Truppen aber aufden Wadchtposten und den Kasernen für den Fall der Noth bereit gehalten werden würden. è möchten die Anwesenden ihren Mitbürgern mittheilen und hinzu- en, daß die Behörde gern bereit sei, Alles zu vermeiden, was neue regung veranlassen könnte, eben so aber gesonnen sei, im Fall derholter Exzesse mit allem Ernst einzuschreiten. Gern wurde das erbieten angenommen, daß die anwesenden Mitglieder der Bürger=- ih mit anderen gutgesinnten Bürgern zusammenthun wollten, Straßen und Plägen der Bevölkerung beruhigend zuzureden ) sie zu einer besonneneren Haltung zu veranlassen. Dabei wurde Gedanke tin eine bewaffnete Bürgergarde angeregt, der Präsident 6 aber diese Jdee als unnöthig und unter den obwaltenden Um- den durchaus unstatthaft zurück, wobei man fh auch sofort be- Seitdem i} die Ruhe bis zum 7ten Abends und da le neueren telegraphischen Depeschen eingetroffen, men, bis jeßt nicht wieder gestört, Straßen und Pläßen von gutem Erfolge.

ng und Zoll - Entrichtung ehörden im Sunde und in? Berüdsichtigung der besteha inrihtungen treffen. Beis nsoweit es unter den hier v , und gegen eine angemessene Vil Führer der gedaW ffe sich mit dân so sollen dieselb alten zugelassen werden. ments zu unterwerfen und antaine, als hi

udwig Karl Freiherrn Schoulh von-

Wenn hingegen die die Belte gehenden Schi Quarantaine-Certifikaten zu versehen wünschen, den dänischen Quarantaine - Anst si alödann den dort geltenden Regle daselbst sowohl hinsichtlih der Dauer der Quar hren und der Expedition, ganz auf dem ationalschiffe. rtige Convention soll bis Wenn dieselbe sechs Monate vor Zabr zu Jah! hohen vertragenden M seine Absicht angezeit!"

Die gegenw eilen ratifizirt |

lih der Gebü behandelt werden, wie die N Die : gegenwä 18541 in Krast bleiben. ser Frist nicht gekündigt ist, so soll sie ferner von so lange -verbindlich bleiben , bis einer der dem anderen, jedoch ses Monate vorher, ben wird, dieselbe außer Wirksamkeit zu seben. Convention wird von den hohen vertragenden Th ationen derselben sollen in dem Zeitrautf o möglih noh früher, zu Kopenhagen en haben die beiderseitigen B t und ihre Siegel bei! 26. Mai 1846.

Reventlow-Crim

müssen wir an- Die Einwirkung der auf

umhergehenden ordentlihen Bürger zeigt Das Begräbniß des getödteten Gesellen ist

6ten d. M. unter großem Zulauf, aber ohne Ruhestörung vor

Hoffen wir, daß die Gemüther sich bald vollständig beruhigen d ähnliche Vorfälle in der hönen, sonst durch ihre anständige Hal=- 19, namentlih bei Volksfesten, ausgezeichneteu rheinishen Haupt- | t ih nit erneuern werden.

Die gerihtlihe Untersuchung is eingeleitet, ge zugleih als Widerlegun dienen, mit denen si die nentlih au zur Widerlegung der in Nr, 2 1g enthaltenen Angabe, daß das Militair z gern die Ausrehthaltung der Ordnung an dung von freiwilligen Bürger- jonuen sei, man müßte denn un g wohlgesinnter Bürger jet sind, durch verständiges n und von Exzessen abzuhalten.

Wir hoffen in den Stand gesept zu werden, Untersuchung ergeben möchten, mit glei-

den, und die Ratific sechs Wochen, oder w wechselt werden. - Zu Urkunde dess mächtigten diese Convention unterzeichne

So geschehen zu Kopenhagen, den

Schouly von Ascheraden. (L..S '

Diese Mittheilung g übertriebener und entstellter Nachrich Blätter bereits zu füllen beginnen, 48 der Kölnischen Zei- urückgetreten sei, den worauf die beshlossen und sofort ter Bürger - Compagnieen Vereini= verstehen, welche lediglih darauf ge- Zureden Ruhe und Ordnung zu för-

Der vorstehende Vertrag is ratifizirt und die Rati

Urkunden sind am 6. Juli d. ‘J. zu Kopenhagen ausge?

Berlin, 10. Aug. Durch Mittheilung der offiziellen Beri

en Ereignisse in Köln am 3ten und ten d Compagnieen

über die beklagenswerth nsere vorläufige Nachricht vom“

sind wir in den Stand geseht, u d. M. in Nachstehendem zu vervollständigen.

Die sehr gefährliche: Unsitte des Schießens und Feuerwerken auf dem alten Mark Kirmeß, welche bereits vor zwei Volksmassen mit der ‘bewaffneten M serhalb eine Einschärfung der dagégen bestehenden habt hatte, machte der Polizei besondere Deshalb waren am Zten Abends die zur dem Alten Markte kommandirten Polizei - auf dem Playe in verschiedenen Gruppen vertheilt, De nnod

Abbrennend! t ‘zur Zeit der sogenannten Zähren einen ernsthaften K acht herbeigesührt- und eben Verordnung" Ausmerksam!? Dienstl eistutd Beamten und

welche sich fernere Aufklärun-

: Volländ im Laufe der

igkeit mitzutheilen. he Bundesstaaten.

Baden. Se. Königl. Hoheit der August den Kaiserl. österreichischen Käm-

Großher

oßherzog emp arne

951

merer, Grafen Ger. Alex. Esterhazy von Galantha, in feierlicher Audienz und nahm aus dessen Händen das beuselben als Kaiserl, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Groß- herzogl. Hofe beglaubigende Schreiben entgegen. Von der ersten Kammer wurde in ihrer Sigung vom 4. August zunächst der Bericht über die Adresse der zweiten Kammer, die Ällodification der Erb- und Schupflehen betreffend, in Berathung genommen und sto= dann zur Erörterung des von dem Geh. Rath Klüber erstatteten Berichts über die Motion des Freiherrn von Andlaw auf Unter- drückung der öffentlihen Spielbanken im Umfang der deut- schen Bundesstaaten geschritten. An der leßteren Debatte nahm der größere Theil der Mitglieder der Kammer Antheil und sprach sich im Gegensage zu der Ansicht , daß die Lotterieen das s\chädlichere Institut seien und ihre Aufhebung vorangehen oder wenigstens gleichzeitig geschehen müsse, oder daß nah den früheren Vorgän- gen cher von jedem Angehen des Bundes in dieser Hin- vis abzusehen und die Spielbank in Baden sofort aufzuheben ei —— nahdrücklich für den Wunsch aus, die Aufhebung der Spiel- bank in Baden von der Aufhebung der Lottericen nicht weiter ab- hängig zu machen, aber auch auf gleichzeitige Aufhebung der übrigen Spielbanken zu dringen. Demgemäß wurde der Antrag der Kom- mission nach einigen Abänderungen dahin angenommen, in einer un- terthänigsten Adresse die Bitten auszusprehen: 1) daß die Groß- herzoglihe Bundestags-Gesandtschast beauftragt werde, bei der hohen Bundes-Versammlung darauf anzutragen, daf durch einhelligen Be- {luß die Unterdrückung aller öffentlihen Spielbanken in dem ganzen Umfange der deutschen Bundesstaaten und in einer für alle gleichbe= stimmten, möglichst kurzen Zeitfrist ausgesprochen werdez 2) daß in dem Fall, wenn wider Verhoffen ein solcher einhelliger Beschluß der hohen Bundes-Versammlung nicht zu Stande kommen sollte, auf diplomatishem Wege, entweder unmittelbar, oder an dem Siß der hohen Bundes-Versammlung, mit einzelnen deutschen Regierungen, und zwar zunächst und ‘hauptsächlich mit der Königlich preußischen und der Herzoglich nassauischen, Unterhandlungen angeknüpft werden möch- ten, zu dem Zwecke der wo möglich gleichzeitigen, auf jeden Fall aber nicht zu sehr entferuten Aufhebung der Spielbanken an den in den Staatsgebieten dieser hohen Regierungen gelegenen Badeorten z 3) daß unterdessen sür eiue so viel immer möglich sparsame Verwal=- tung des Badefonds zu Baden und insbesondere dahin jeßt chon fürsorgliher Bedacht genommen werde, daß derselbe zu der Zeit des Aufhörens des Spiels niht mit Schulden belastet sei; 4) daß die Verordnungen, welhe das Spiel in auêwärtigen Klassen- und Zah=- len-Lotterieen und das Kollektiren für dieselben, so wie das Ausspie- len von unbeweglichen oder beweglichen Gegenständen aller Art, im Julaude ohne besondere nur in seltenen Ausnahme= fällen zu ertheilende Erlaubniß untersagen, namentlich also die Verordnungen vom 3. Oktober 1811 und vom 29. September 1814, unter Androhung verhältuißmäßiger und ausführbarer Strafen er= neuert und wo nöthig ergänzt, hiernächst aber in den strengsten Voll- zug geseßt werden möchten; endlih 5) daß die ebenerwäbnten er- neuerten Verordnungen seiner Zeit der hohen Bundes - Versammlung mit dem Antrag mitgetheilt werden, daß dur die Vermittlung die-

ser hödhsten Bundes-Behörde diejenigen hohen Regierungen, in deren

Staaten Verordnuugen von gleicher Wirksamkeit nicht bestehen, zu deren Erlassung und Handhabung bewogen werden möchten. Die Berathung des weiteren zur Tages-Ordnung ausgeseßten Berichtes über die Adressewegen Einführung einerKapital-Steuer wurde wegen der zu weit vorgerüctten Zeit auf die nächste Sipung verschoben und zur Erstattung von Berichten der Petitións-Kommission übergegangen. Die Freiburger Zeitung berichtet über die Beweggründe, welche die Partei der sogenannten rehten Seite in der zweiten Kammer bestimmt haben, aus der Sißung vom 30. Juli wegzubleiben (stehe Nr. 215 der Allg. Pr. Zt g.), Folgendes: „Jn einer Zusammen- funft noch am Abend des 29. Juli beschloß die rechte Seite der Kam- mer neuerdings, auf ihrem ausgesprochenen Vorsaße zu verharren, was sofort auh noch eine Stunde vor Mitternacht dem Präsidenten mitgetheilt wurde. Man hatte sih begnügt, demselben als Beweg- grund den Wunsch, Staatsrath Bekf möge der Sihung beiwohnen, anzugeben ; die beiden anderen Gründe, daß man sich und den Prä- sidenten dem unbedingten Joche der Mehrheit der Opposition entziehen und die Würde der Kammer dadurch wahren wollte, daß man si nicht zu Rollenträgern eines vor der beigeladenen Menge zu_ gebenden Schaustücks hergab, wurden allerseits wohl gefühlt. Der Schritt der rehten Seite, eine folgenreihe moralische Demonstration, war das Werk des Gesammtwillens jener Partei und erfolgte ohne Einwir- fung des Abg.. Buß. Sein Name war indessen die Tageslosung, und als Herr Buß zur Mittagsstunde am Zähringer Hofe vorüber- schritt, öffneten sich, wie auf Einen Slag, alle Fenster, und die Gäste, sich herauslehnend, riefen: „Hier kommt der Jesuit; wart? Ultramontaner, Pfaffenkönig!“’ Drei dieser Gäste gingen selbst, den Abgeordneten insultirend, demselben durch mchrere Straßen nach.“

Herzogthum Holstein. Der Alt. Merkur theilt noch einige Einzelnheiten aus den Verhandlungen der hoisteinshen Stände- Versammlung, namentlih in Betresf der Proposition wegen ciner Eingabe an die deutsche Buudes : Versammlung (vergl. Nr. 214 der Allg. Pr. Ztg), aus der Ständezeitung mit. Das Wesent- lihe derselben ist Folgendes: „Der Königliche Kommissar er- flärte die Versammlung für nicht berehtigt, auf die propouirten Schritte einzutreten, da die Anträge mit dem der Veisammlung dur die Gesehe vom 28. Mai 1831 und vom 15. Mai 1834 angewiesenen Wir= fungsfreise nicht im Einklang ständen. Jndeß motivirte der Abg. Claussen denerstea jener Anträge, welcher auf eine Beschwerde bei der Bundes-Ver= sammlung über die Verlegung des Petitionsrehts und auf eine Bitte um Verwendung von Seiten der Bundes - Versammlung in Ordnung der Erbfolge - Augelegenheit ging. Der Königliche Kommissar stellte - die Richtigkeit des von dem Abgeoedneten ausgeführten Rai- sonnements in Abrede, indem der Umfang des Petitionsrehts keines- weges so unbestreitbar und unbestritten sei, wie der Antragsteller

meine. Der Abgeordnete Löck unterstüßte den Antrag und war der

Ansicht, daß derselbe jedenfalls au ein Comité überwiesen werden müsse, dem der Kammerherr von Neergaard bei- stimmte. Dawider aber erklärte i Graf Reventlow von Jersbeck, welher der Ansicht war, daß man zuerst sich noch einmal an die Regierung selbs wenden müsse, in welcher Beziehung er einen selbstständigen Antrag gestellt hatte. Jhm stimmte Advokat Kirchhoff bei, und auch Advokat Bargum erklärte sich gegen die Comitéwahl, weil er das Ziel, das der Antragsteller er= reihen wolle, für nicht zeitgemäß halte. Fast aus allen Gegenden Holsteins laufen betrübende Gerüchte über das Umsichgreifen der Kartoffel-Krankheit (vergl. Nr. 217 der Allg. Pr. Zkg.) ein. Die übrigen Feldsrüchte dagegen sind vortrefflih gerathen. sS§rankreiîicd. Paris, 6. Aug. Der Moniteur meldet, daß der König

von der Königin Victoria ein Schreiben mit Hinsicht auf das Atten=- tat vom 29, Juli empfangen habe.

Auf die Nachricht von den falschen und beunruhigenden Nah- rihten über einen Schlag-Anfall des Königs und einen neuen Mord- Versuch gegen denselben, welhe in diesen Tagen zu Rouen und zu

Paris verbreitet waren, hat der Minister der Justiz die General Prokuratoren dieser beiden Bezirke aufgefordert, eine gerihtliche Un- tersuchung einzuleiten, um die Quelle dieser Gerüchte zu entdecken.

_ Es scheint gewiß, daß Marschall Soult die Absicht hat, den nächsten Winter auf seiuem Schlosse Soultberg zuzubringen. immer erhält \{ch das Gerücht, er wolle die Conseils-Prásidentschast niederlegen und si ganz von dem öffentlihen Leben zurüdckziehen.

Auch zu Perpignan und Vinca haben Unruhen bei den Wahlen stattgefunden. An ersterem Ort begann die Aufregung am 2. August und wiederholte sich am folgenden Tage. Die Truppen griffen zu den die Zusammenrottungen wurden zerstreut, Fehrte zurü. Gleichzeitig wurden die konservativen Wähler zu Vinca insultirt und die Autorität des Königlichen Prokurators von Prades mißahtet. Es is darauf ein Jufanterie-Bataillon und ein Detasche- zu Pferde nah Vinca beordert worden.

Der Unter - Präfekt von Dünkirchen, nde Bekanntmachung zur Warnung für die deutschen | lassen: „Das Haus Delrue und Compagnie zu Dün- firhen hat erklärt, daß es feinem einzigen Auswanderer eine unent- geltliche Ueberfahrt nah Brasilien derer muß dem genannten Hause und si auf seine Kosten einguartieren und unt ah Dünkirchen kommt, bis zu seiner Abfahrt Diejenigen, welhe sich nah Dünkirchen be- sicht, nah Brasilien auszuwandern, ohne daß sie im e angeführten Bedingungen zu erfüllen, sollen an der änze aufgehalten und niht weiter gelassen werden. er unserer Bekanntmachung geschehen, daß nd der Wachsamkeit der franzö=

und die Ruhe

ment Jäger Herr Leroi , hat unterm 31, Juli folge Auswanderer er

Jeder Auswan- seine Ueberfahrt voraus bezahlen erhalten, von dem Au-

gewähren Fönne.

genblick an, wo er n aus diesem Hafen.

geben, in der Ab Stande sind, di französishen Gr Sollte es ungeachtet dies Auswanderer ihren Weg fortseßten u Gränzhüter entgingen und bis Dünkircheu kämen, so den Bewohnern dieser Stadt keinerlei Hülfe zu erwar- Man wird die Weisheit und Humanität dieser Maßregel daß es seit längerer Zeit hier Hunderte die, weil sie keine Mittel hatten, ‘eingeshi}t werden können Wir bitten die Be- shifahrts-

nntmachung

wissen, daß sie bei tenhaben werden. erkennen, wenn man weiß, von unglücklichen Deutschen giebt, ihre Ueberfahrt zu bezahlen, nicht haben und nun genöthigt sind, ihr Brod zu erbetteln. die Administrationen der Cisenbahnen, die Dam Gesellschasten und alle Freunde der allen denen fund thun zu wollen, auszuwandern.““

Auf der Nordbahn hat bei Nacht begonnen. ist jedoch noch nicht zahlreih genug niht regelmäßig wechseln. Ein sehr auf dem Stuhle vor seinem Wachthause als das Pfeifen der nahende trunken machte derselbe ein Þ nen zu nahe und wurde von Theile zerrissen.

Der Moniteur Algerien Kader sich wie ihte der Emir Rase sich jedoch wieder, um \ih zu seinera

Humanität, diese Be welche die Absicht haben möchten,

seit einigen Tagen die Post-Beförderung Personal der Bahnwähter und Aufseher für diesen Nachtdienst und kann brauhbarer Wächter war daher vor Müdigkeit eingeschlafen, ihn aufschreckte, gar Schritte vorwärts, kam den Sie- der ihn erfassenden Lokomotive in zwei

vom 30. Juli bestätigt die Nah= der auf das marokkanishe Gebiet l-Ain-Mta-Beni=

n Lofomotive

daß Abd el zurübegeben. Am 10. Juli erre von dort entfernte er Bruder Si-Said, im Lande der Sidi-Hamsa, dem Moniteur Algerien zuge der Begleiter Abd el Kader's nur einem Zustande großer Noth befunden. sehr günstige Schilderung von der L in Algerien und versichert, daß, lungen von Widerspeustigkeit ,

die Araber sich ruh‘g und unterwürfig halten.

Vom Constitutionnel wird jeßt eingestanden, sition im Wahlkampf offenbaren V bedauert er, daß die Legitimisten, der Kammer zählten, auch noch die Dienste des ßt hätten. on Carlos und seine Familie haben Aix nua zurückgekehrt. waren 453 Deputirten-Wahlen bekannt ; 280 173 der Opposition.

zu begeben. Berichten war die Zahl sehr klein; auch hätten sie sih in Dasselbe Journal eutwirst eine d den Aussichten der Franzosen it Ausnahme mehr zufälliger Hand=- die jedoch ganz ohne Belang: wären,

fommenen

das die Oppo- erlust erlitten habe. Jusbesondere die ohnehin so wenig Vertreter in

Herrn von Larcy

-les-Bains wieder ver= lassen und sind nah Ge

Bis gestern Abend gehören der konservativen Partei und Wahlen noch nicht bekannt.

also nur sc{hs wie es heißt,

Es werden in diesem Jahre, vierzig Wahlen bestri

An der Börse französishen Renten

niht weniger als tten werden.

hatte heute belangreihes Geschäft statt. wie Eisenbahn - Actien waren

die aus dem Jn-

ck= Paris, 5. Aug. Die Nachrichten, einen befriedi=

in Oran eingehen, sind im Allgem bdivisionen Maskara und Mostaganem scheint sich stigen zu wollen, und die Bevölkerung lhen man in Folge der leßten Kriegs=- Kriegs - Contributionen hatte auferlegen Widerspenstigkeit mehr. Nur in der Tlemsen bemerkt man noch immer einige Spuren von t die Emissaire Abd el Kader’s in dea Stäm- Gränzlinie von Marokko wohnen, die baldige he neue Schilderhebung ankündigen. Lärm zu sein, um Furcht einzu= den Augenblick wenigstens wohl Abd el Kader fühlt

nern vou Algerien gend; in den Su die Ruhe mehr und mehr befe der verschiedenen Stämme, Ereignisse Geldstrafen und müssen, zeigt keine Spur von Subdivision Agitation, besonders sei men, welche längs der Rückkehr des Emirs und eine na Judeß sheint dies mehr nur blinder thatsächlich is der Feind für Ernstliches zu unternehmen. ch neue Hülfsquellen zu hafen, um den sein langes Herumzichen auf ohne irgendwo sih febseßen zu können oder hat seine Mittel unfehlbar gänzlich er- st auch der einfachste Erklärungsgrund für Die Truppen der Subdivision und bereit, brehenden Bewegung auszurücken. die verhängnißvolle Katastrophe Opfer kostete, von denen noch jeßt Emirs vergeblih der Stunde der o ist, bei

außer Stand, etwas offenbar das Bedürfniß, si Krieg wieder beginnen zu dem algierishen Gebiete, auch nur Ruhe zu finden, \{höpfen müssen, und das i seine Rüdfkehr zu seiner Deirah. indeß beständig auf das erste Signal von einer Bald wird es ein Jahr sein, vou Sidi Brahim so {were mehrere in der Gefangenscha Erlösung eutgegenharren. dem Stande der Beziehungen Frankreihs währende Gefahr für seine algier Aus Konstantine reichen die Minister des öffentlichen Unterrichts, erst am 22sten eingetr gefunden und Stadt am 25st

fönnen: denn

Die Nachbarschaft von Marokk zu diesem Lande, ischen Besißungen.

Nachrichten bis zum 28. Juli. Der Graf von Salvandy, war dort inen sehr glänzenden Empfang ffentlihen Anstalten der um von dort über nah Algier zurück zu

ofen, hatte e war nah Besichtigung aller ö en nah Philippeville abgereist, See auf dem Dampfschiff, das ihn erwartete,

Großbritanien und Irland.

Der erste Lord der Admiralität und seine sten Mittwoch in Portsmouth sein, um dort welche an diesem Tage mit

London, 5. Aug. Kollegen werden am näch mit der Königin ihrem Gemahl na

Lord Norma

zusammenzutre}seu , ch der Jnsel Wight zurückehrt. nby geht am Ende des Monats nah Paris,