1846 / 289 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

„Mitten unter den shwierigsten Umständen übernehmen wir aus Liebe zum Vaterlande provisorisch die Leitung der öffentlichen Ange- legenheiten. Mit der Unterstüßung aller Bürger vermögen wir Alles zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung, ohne die Unterstüßung vermögen wir nihts. Mitbürger aller Meinungen, shaart Euch um uns im Junteresse Aller! Unser Mandat, -rein provisorisch, rührt von einer heute auf dem Plaße Molard zusammengetretenen allgemeinen Versammlung her. Jndem wir uns demnach als provisorischen Rath konstituiren, behalten wir die bestehenden Behörden und Verwaltun- gen bei; wir machen jede derselben verantwortlih für das, was die ird Ordnung und die genaue Vollziehung gegebener Befehle etrifft. stüßung die öffentlihe Ruhe aufrecht zu halten und hierdurh Un- glücksfällen vorzubeugen, * worunter wir Alle zu leiden hätten. Mit- bürger aller Meinungen! hegt Vertrauen zu uns und erwartet rubig das Ergebniß unserer Beschlüsse, welhen wir mit größtem Eifer ob-

liegen werden. James Fazy, Louis Rilliet, B. Decrey, J. Fr. Mou- | linié, Fr. Janin, A. Fontanel, Fr. Bordier, A. L. Pons, J. J. ;

Castoldi, L. Gentin.“ |

Der durch die Artillerie in Genf verursahte Schaden wird auf 1 Million Franken geshäßt. Jn Folge erhaltener Wunde is Herr Artillerie - Hauptmann Favre de Sellon gestorben. Oberst Chateau- vieux mußte amputirt werden.

Die Baseler Zeitung enthält folgenden Bericht aus Genf vom 10, Oktober: Gestern Morgen waren die Sieger, ungefähr 600 an der Zahl, auf dem Molard versammelt, vor cinem Tisch, auf welchem ein Stuhl stand, der dem James Fazy zur Rednerbühne diente, und hörten demselben zu, wie er Verordnungen und Gesehe diktirte, welche sie durch Handaufheben sanctionirten. Er sagte un- gefähr Folgendes: „Jebt, nahdem das souveraine Volk seine Rechte wieder erobert hat, wollen wir den alten Gebrauh unserer Väter wieder einführen und uns zu einem General=-Conseil vereinigen. Jhr bildet dieses General - Conseil, und ich lege Euch folgende Maßregeln zur Annahme vor: Abdankung des Staatsraths; die Kriegskosten von demselben Staatsrath zu bezahlen; Auf- lösung der besoldeten Gardez Ernennung einer provisorischen Regierung, bestehend aus den Herren J. Fazy, Louis Rilliet, Leonard Gentin, Fr. Bordier, F. Janin, Balth. Decrey, Castoldi, Pons, Roth, Jontanel. (Beifallsgeschrei und Hurrahs.) Der Kanton in drei Theile

eschieden; die Stadt mit St. Gervoais bildet den einen und die Landschaft die zwei anderen. Vergessenheit des Vorgefallenen u. st. w. Wir wollen uns nun auf das Rathhaus verfügen, um unsere provi-= sorishe Regierung cinzuseßen.““ Nach ihm haranguirte Rilliet, welcher für seine alten Kollegen eine volle Amnestie verlangte und erklärte, daß er sein Mandat nur unter diesez Bedingung annehmen würde, Der wirklihe Große Rath, auf die gewöhnlihe Weise zu- sammenberufen, war zur gleihen Stunde versammelt, um die Frage zu berathen, ob er sich vertagen oder seine Demission nehmen solle, Diese Berathung, durch cinige unnöthige Reden in die Länge gezogen, gab dem Fazy Zeit, mit seiner Truppe anzukommen, ehe sie beendigt war. Er trat, mit einem Spazierstöckhen in der Hand, ein. „Meine Herren, im Namen des souverainen Volkes befehle ich Jhnen, den Saal zu verlassen,‘ „Meine Herren“, antwortete der Präsident Rigaud- Constant, „wir sind eine geseblih konstituirte Behörde und werden nicht hinausgehen.‘ „Sie wollen also, daß ih Bajonette herbeibringe, um sie dazu zu zwingen?“ „Mein Herr““, rief eines der Mitglieder aus, „Sie haben das Wort niht!““ Der Präsident, indem er-sich wiedex niederseßte: „Wir weichen nur der Gewalt !“/ „In diesem Fall‘, sagte Fazy, „werd? ih sie anwenden.“ Er geht hinaus, um mit seinen Bewafsneten wieder hineinzukommen. Alsdann nimmt Rillier das Wort und erklärt, daß er sein Man- dat nur unter der Bedingung angenommen habe, daß Nie- manden Gewalt angethan werde, und daß man auf das Vergangene niht mehr zurückomme u, st. w. Die Großräthe, die nun zum lebten- male diesen Saal einnahmen, sahen sich nun gezwungen, ihren Rück= zug durch die Volfksmasse zu nehmen, so daß sie wenigstens 5 Minu- ten brauchten, um von der Thür zu der gegenübergelegenen Haupt- wache zu gelangen, ohne jedoch insultirt zu werden. Die alte Re- gierung hat sich auf das sardinishe Gebiet begeben. Unter dem Vor= wande, ihn wegen seines {önen Benehmens zu beglückwünschen, be= gaben sih drei Personen zu Herrn Professor de la Rive, um ihn zu verhaften, er hatte sich aber shon entfernt. Jn St. Gervoais soll am Ende der Brücken eine Flattermine angebraht worden sein, um loszuspringen, sobald die Regierungs-Truppen auf der anderen Seite angelangt wären.

Kanton Freiburg. Der Staats-Rath hat die Ausfuhr von Getraide, Mehl, Brod und mehlhaltigen Hülsenfrüchten bis auf Weiteres verboten, dagegen die zollfreie Einfuhr derselben gestattet.

Spanien,

Paris, 13. Oft. Gestern sind folgende telegraphische De=- peschen hier eingetroffen :

Madrid, 11. Oft, Gestern Abends nah halb 10 Uhr wur- den die Vermählungen der Königin mit dem Jufanten Don Francisco und der Jufantin mit Sr. Königl. Hoheit dem Herzog von Montpensier vollzogen.

Madrid, 11. Oft, Diesen Morgen um 11 Uhr wurde die Trauungs = Messe in der Kirche von Atocha abgehalten.

Valencia , 3, Okt. Heute sind die englishe Kriegs-Korvette „Spartan‘/ von 22 Kanonen und das Dampfboot „Phönix““ derselben Nation hier eingelaufen. (S. das gestrige Blatt der Allg. Preuß. Ztg.) Der Capitain Seymonds begab \sih soglei zum General- Capitain und zeigte ihm an, daß er von Malaga komme und den Auftrag habe, an den spanischen Küsten des Mittelländischen Meeres die britishen Unterthanen zu shüßen, Der General-Capitain erwie= derte ihm, daß bei der tiefen Ruhe, die in Spanien herrsche, nicht der mindeste Grund zu Besorgnissen vorhanden sei, und daß übrigens die Regierung der Königin Jsabella krast der bestehenden Verträge den Juteressen der Fremden denselben Schuß angedeihen lasse, wie den Juteressen der Jnländer.

¿ Madrid, 8. Okt, Die Vorsehung hat über das Leben des erlauchten Prinzen gewaht, dem die Hand der Jufantin bestimmt ist, Ein verabschiedeter Offizier, Namens Olavarrieta, der früherhin in republikanische Vershwörungen verwickelt gewesen war, wurde vor kur= zemin einem Spielhause wegen freher Aeußerungen in Untersuchung gezo- gen, jedoch wieder freigelassen, Vorgestern befand er sh eine Stunde vor der Ankunft der Prinzen in der Nähe des französishen Botshafts-Hotels und befragte zwei Personen, die zufällig der geheimen Polizei angehör= ten, wann wohl die Prinzen eintreffen würden. Seine Neugierde erregte Aufmerksamkeit. Man untersuchte seine Kleidung, und da man zwei mit Kugeln und Posten geladene Pistolen bei ihm vorfand, \o ver= hastete man ihn, Jn einem Verhör, welhes der Minister des Jn- nern mit ihm anstellte, sagte er, wie hiesige Blätter angeben, aus, er hâtte mit der einen Pistole den Herzog von Montpensier, mit der anderen sich selb| zu erschießen beabsihtig. Man will früherhin Kennzeichen von Verrütheit bei diesem Menschen entdeckt haben,

Gestern empfingen die Prinzen in der französishen Botschaft

Wir beshwören alle Bürger, durch ihre kräftige Unter- |

1226 so wie den der Minister und des Offizier-Corps der Besaßung. Nach- mittags verfügten die Prinzen sih zur Königin und Jnfantin, und dann statteten sie dem Jnfanten ihren Gegenbesuch ab. Abends war bei dem französischen Botschafter große Tafel, der die Minister, die Herzoge von Bailen und von Valencia (Narvaez), die höchsten Be- hörden und einige Granden beiwohnten. Es heißt, der Prinz von Joinville würde morgen hier erwartet. Die Vermählungen sollen übermorgen, am Geburtstage der Königin, stattfinden.

Am sten erhielt der englishe Gesandte durch Courier aus Lon- don den Befehl, dem hiesigen Kabinet eine Note zu überreichen, in welcher die englishe Regierung peremtorish erklärt, daß sie zu feiner Zeit dasErbfolgereht auf den spanischen Thron, | welches die etwanigen aus der Ehe des Herzogs von Montpensier mit der Jnfantin Luisa hervorgehenden | Descendenten in Anspruch nehmen fönntèn, anerkfen- | nen würde. Auf diese Note is noch keine Antwort erfolgt. Der Gesandte wird erst übermorgen von Aranjuez zurückommen, Auch Herr Salamanca hält sih dort auf.

Vorgestern sollen vor der Ankunft der Prinzen etwa 200 Perso- nen aus den niederen Volksklassen verhastet worden sein. Ein Geist- licher, der auf dem Plaße S. Domingo die großen Summen be= Flagte, die für die bevorstchenden Festlichkeiten aufgewandt werden sollen die Erleuhtung des Posthauses allein wird 9000 Piaster kosten wurde auf der Stelle festgenommen. Alle Blätter, welche gestern den Einzug der Prinzen niht in demselben Sinne wie die Organe des Ministeriums scilderten, wurden, nachdem sie zum Theil schon ausgegeben und folglih von der Behörde durhgesehen waren, mit Beschlag belegt, Es i} verboten worden, irgend ein Theaterstück aufzuführen, in welhem Anspielungen auf Franzosen vorkommen.

Dem Vernehmen nah, wird der französishe Botschafter bald nah den Vermählungen zu seiner Erholung eine Reise nah Jtalien antreten. :

Die englische Flotte, welhe in die Bai von Gibraltar eingelau- fen war, ließ sih plöplich am 2ten durch Dampfschiffe herausbugsiren und schlug die Richtung nah der Meerenge ein. Der Wind war jedoch so contrair, daß drei der Kriegsschiffe nah Gibraltar zurüdck= kehrten, drei andere aber, der „Trafalgar“ von 120, der „Superb“ von 84, der „S. Vincent“’ von 120 Kanonen, und das Dampfschiff ,„Virago“’ in der Bucht von Algesiras vor Anker gingen.

Die Werbungen für die Expedition des Generals Flores gegen den Freistaat Ecuador geschehen jeßt ganz öffentlich mit Genehmi= gung der Behörden. Jeder Soldat erhält 15 Piaster Handgeld und fünf Jahre lang einen Monatssold von 6 Piastern. Auch in Portugal nehmen diese Werbungen guten Fortgang.

Das englishe Parlaments-Mitglied, Herr Cobden, Chef der An= ticornleague, is} gestern hier eingetroffen.

x Paris, 13. Okt. Jn Bezug auf das Erscheinen der eng- lischen Kriegs-Korvette „Spartan“‘“ und des Dampfboots „Phönix‘/ am Zten im Hafen von Valencia und das auffallende Verhalten des Kommandanten, Herrn Seymonds, dem dortigen General-Capitain ge= genüber (\. oben den Artikel „Valencia“‘“), erfahren wir heute durch Berichte von der catalonishen Gränze vom ten, daß den Behörden von Barcelona Meldung zugegangen war, daß die Offiziere der bei- den genannten englishen Kriegsschiffe in den verschiedenen spanischen Hafenstädten am Mittelmeere, welhe sie nah einander berührten, nämlih zu Malaga, Cartagena, Alicante und Valencia, Nachrichten von angeblich drohenden Aufständen der progressistishen Partei auf anderen Punkten Spaniens verbreitet hatten, während sie dagegen zu Barcelona, wo beide Schiffe später eintrafen, gerade das entgegenge- seßte Verhalten beobachtet haben sollen. Schon aus diesem Umstande

allein geht hinreichend hervor, daß jene ungünstigen Nachrichten ohne

Grund waren, Zu Barcelona glaubte man, das Dampfschiff „Phönix“

sei vom Admiral Parker dahin gesendet werden, um zu erfahren, ob die französishe Flotte unter dem Befehle des Prinzen von Joinville in jenen Gewässern angekommen sei. Die Absicht des englischen Admirals wäre für diesen Fall gewesen, gleichfalls mit seiner Flotte im Hafen von Barcelona zu erscheinen.

Mexiko.

London, 12, Okt. Briefe aus Vera-Cruz vom 2, Sep- tember bringen die Nachricht, daß die Friedens-Präliminarien zwi- hen Mexiko und den Vereinigten Staaten unterzeichnet worden wären, Der Präsident Santana war, wie es heißt, sogleich nah seiner Landung in Vera-Cruz mit einem amerikanischen Kommissarius, der ihn dort bereits erwartete, in Verbindung getreten und hatte sich mit diesem nah seinem Landsiß begeben, woselbst die Bedingungen näher stipulirt worden sind. Am 6. September sollten dieselben zu Tampico, wohin eine Deputation von drei amerikanischen Regierungs- Kommissarien abgegangen is, unterzeihnet werden. Jhr Jnhalt wird im Wesentlichen folgendermaßen angegeben: 1) Der Friede soll zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten abgeschlossen werden, und alle Feindseligkeiten sollen sogleih aufhören. 2) Californien soll auf im- mer an die Vereinigten Staaten abgetreten und dasür eine Summe von 10 Millionen Dollars, in vier Raten zahlbar an Mexiko, von den Vereinigten Staaten gezahlt werden. 3) Der mexikanische Tarif soll um die Hälfte seiner gegenwärtigen Höhe herabgeseßt werden, und amerifanishe Fahrzeuge sollen in allen mexikanishen Häfen unter den günstigsten Bedingungen einlaufen können. 4) Ein Gesandter der Vereinigten Staaten soll in Mexiko und ein mexikanisher Gesandter in Washington beglaubigt werden. Die übrigen Klauseln sind von geringerer Bedeutung, mit Ausnahme derjenigen, welche bestimmt, daß Paredes aus Mexiko verbannt werden soll.

Diese Nachrichten werden durch die heutige Morning Chro- nicle mitgetheilt und sollen über Havre durch Expressen hier einge- gangen sein. Sie bedürfen jedenfalls noch näherer Bestätigung.

x Paris, 12. Okt. Es kommen mehrere Thatsachen zu n:ei- ner Kenntniß, die über die ersten Akte, durch welhe der mexikanische General Santana seine Wiedergelangung au die Spiße der Republik bezeichnet, sehr klaren Aufschluß geben und zugleich die politische Rich- tung zeigen, welcher der nun wieder in den Besiß der Gewalt ge- langte Präsident entschieden sich zuwendet. Bis zu seinem lebten Sturze, von dem er sich so eben wieder erhoben hat, traten beson- ders zwei Züge in der Haltung und Politik Santana's hervor: erstens eine innige Allianz mit der in Mexiko noch immer sehr mäch- tigen Geistlichkeit, roelhe einen außerordentlichen Reichthum an Grund- Eigenthum besißt, und zweitens entschiedene Abneigung gegen alle Ausländer, namentlich Engländer, Franzosen und Nord - Amerikaner. Die e haßte er hon darum, weil ein großer Theil, ja, fast der größte der jährlichen Staats = Einkünfte des Landes, namentlich die aus den Zollstätten der Seehäfen für Zinsen oder Dividenden der in England gemahten Anlehen, in ihre Hände fließen. Troß der Schwäche Mexriko’s England gegenüber gab Santana diesen seinen Haß nicht selten selbs dur die auffallendsten und wahrhaft heraus- fordernden Beleidigungen gegen die Repräsentanten und die Flagge Englands zu erkennen, Außerdem waren die Pläne der Vereinigten Staaten auf die Halbinsel Californien, die jeßt zur Ausführung ge- bracht werden, bereits offen zu Tage getreten und mußten daher in Mexiko gerehte Besorgniß erregen. Die beständigen Händel aber

den Besuch des Jufanten Don Francisco de Paula und seines Sohnes,

zwischen der Regierung Santang's und Frankreih sind noch in so

erwürfniß.

bei allen Akten seines Lebens, von seinem eigenen Jateresse

in der Wiederherstellun

einer besseren Zeit gegeben würde, und darum wendete

aber, der ihrer bedurfte, weil sie die ganze Stüße seiner Mat verband sich in diesem Streben mit ihr, und wäre die leßte R tion niht dazwischen gekommen, welche, vom Heere ausgehend, tana stürzte, so hätten wir ihn vielleicht selbst den Anstoß y

Jn diesem Sinne hatte er die verschiedenen wichtigsten diplomq

wirkten. Auge behalten, wobei er vorzugsweise auch die Möglichkeit i shlag brachte, so dem Umsichgreifen der Vereinigten Staate besten Damm entgegensehen zu können, Es ist außer Zweifel, er von Havanna aus noch Schritte in diesem Sinne bei den von England, Frankreich und Spanien gethan bat. Juzj drehte sich das Blatt in Mexiko selbs|. Die demokratische die ihr drohende Gefahr bemerkend, wußte ihn dur den ( Almonte, früheren Gesandten bei der nordamerifanischen Union, der für ihre Sache zu gewinnen, und es gelang, den Präs Paredes zu stürzen und dem überwiegenden Einfluß der Geis jenen des Heeres entgegenzuseßen. Santana, im Bunde mit s

Grundsäße verleugnen, wie er durch seine neuesten Proclamty

Pläne zu Gunsten der Monarchie unterstügt hatten, konnten auf j Posten nicht bleiben, und so vernehmen wir denn, daß ber

der Herren Murfi und Valdivielso, welche vorzugsweise für ih rung der früheren Pläne Santana's thätig waren, beschlossnij, er aber zugleich auch an das Kabinet zu Madrid das Verlan Abberufung des bisherigen spanischen Gesandten zu Mexiko,

den nun wohl sehen, ob Spanien darauf eingehen wird. Muh) es für wahrscheinlich.

Handels- und Börsen-Uachrichten. Berlín, 17. Oft. Durch auswärtige niedrigere Notirungen «il unsere Eisenbahn - Actien - Course cinen neuen Rückgang, Der Unisaz belebter als dieser Tage, und zu den gewichenen Preisen zeigten si 1 seitige Käufer, Berliner. BO0Orse. Den 17. Oktober 1846.

frishem Andenken, daß es keiner weiteren Auseinandersebung Y

unktes bedarf. Mit dem Auslande also war er in fast bestän Seine Allianz im Jnnern aber mit der Geiß] hatte eine andere Folge. Santana war dabei einzig und allejy

wenn er auch mehr als einmal zu falshen Berechnungen d, sich verleiten ließ. Die Geistlichkeit hatte unter den fortwäh, ' Stürmen, welche die {nell auf einander folgenden Rey j-Transports auf der Berlin-Hamburger Eisenbahn. nen über das Land brachten, allmälig esen gelernt, wie der monarchischen Regieru p \ ] : das * Land die Bürgschast für die Bltberbehr G Ore ‘vat-Bauern mit ebensmitteln. Witterung in Armenien. Aerndte

allem möglichen Eifer der Erstrebung dieses Zieles sich zu. Sr

Veränderung der Regierungsform seines Vaterlandes geben

Posten in Europa mit Männern beseßt, welche die Absithte Wiederherstellung der Monarchie begünstigten und dem entspre Auch nach seinem Sturze hatte er noch dasselbe Zj

früheren Feinde Gomez Farias, mußte nun seine früher belm

gethan. Aber auch die Männer, welhe am thätigsten seine fri

Rüfberufung der mexikanischen Gesandten zu London und YAjj

Bermudez de Castro, aus gleihem Grunde gestellt hat. Viw

¿ 289.

a P

——

Inhalt.

d, Berlin. Negulatio über die Behandlung des Waaren - und

nd Polen. St. Petersburg. Nachrichten vom kaukasi- la egsschaupla . Neise des Justiz-Miuisters. Versorgung der

südlichen Rußland. i i /

freich. E aus Paris. (Vorschusten in Bezug auf den it Rußland.

{29 S oa ntinopel. Großherrliches Handschreiben. Vermischtes.

bahnen. Schreiben aus Paris, (Der Dienst auf der Nordbahn.)

2

j Inland. Berlin, 16. Oft. Eine heute ausgegebene Beilage zum 41sten des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Potsdam st nunmehr das Regulativ über die Behandlung des Waa- und Sach=-Transports auf der Berlin-Hamburger nbahn in Bezug auf das Zollwesen (\. Nr. 281 der Allg. uß, Ztg). Es lautet, wie folgt:

Da die zwischen Berlin und Hamburg angelegte Eisenbahn die preu- jedlenburgische Gränze durhschneidet, mithin auf derselben die Beför- von Waaren und Sachen mit Ueberschreitung der Zollgränze und lb des Gränzbezirfs stattfindet, die Eigenthümlichkeit des Transports fisenbahnen jedoch die unbedingte Anwendung der bei dem gewöhn- Purlehr für die Zoll - Abfertigung und Kontiolle bestehenden Vor- en nid} gestattet , so werden über die Behandlung des Waaren - und „Transports auf der Berlin - Hamburger Eisenbahn, in Beziehung has Zollwesen, die nachstehenden Anordnungen erlassen. §. 1. Die Transport von Waaren und Passagier - Effekten auf der Eisenbahn ten Wagen müssen so eingerichtet sein, daß dieselben von der Zoll- de dur anzulegende Schlösser leiht und sicher unter Verschluß ge- en werden fönnen. Weder in diesen Wagen, noch in den Lokomoti- nd den dazu gehörigen Tendern dürfen sich geheime oder shwer zu finde, zur Aufnahme von Waaren und Effekten geeignete Räume be- , Jn den Personenwagen dürfen Räume der leyteren Art überhaupt vorhanden sein. Die Güterwagen sind mit einer fortlaufenden Nummer, an einer i.i die Augen fallenden Stelle anzubringen is, zu bezeich- Befinden sih in einem Güterwagen mehrere von einander geschie- \htheilungen (vergl. §. 11), so wird jede der leßteren durch cinen staben bezeichnet. §. 2. Die zum Güter-Transport innerhalb des hen Gebiets dienenden Wagen müssen, bevor sie in Gebrauch ge- en werden, dem Haupt - Zollamte in Wittenberge, unter Angabe der er und Buchstaben, mít welchen sie bezeichnet sind, schriftli aage- und, Behufs der Prüfung ihrer Verschluß-Einrihtung und Bezeich- auf dem Bahnhofe zur Besichtigung gestellt werden. Gleiche An- 1g muß stattfinden, wenn Güterwagen , welche die obengedachte mung haben, dauernd außer Gebrauch fommen. Von den in dop- Ausfertigung einzureihenden Anzeigen wird das eine Exemplar von paupt-Zoll-Amte mit der Bescheinigung, daß die Anmeldung geschehen jegen die Verschluß-Einrichtung nichts zu erinnern sei, versehen, zurück- n, Die Zoll - Behörde kann auch zu jeder anderen Zeit verlangen,

|

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hr sowohl die Gütler, wie die Personenwageù, ingleichen die Lokemo-

4% Rusz»s. Hope —. Antwerpen, 12. Okt. Zinsl. —, Neue Anl. 193 Br. Frankfurt a. M., 14, Okt 6% Met. 108%. 5, RBank-Acie ?, 1868, 66, Bayr. Bank-Actien 659 Br. Hope S8 Br. Stiegl. 874 Br, lot Poln. 300 FIl. 965. 964. do. 500 Fl. 79%, 3}. Hamburg, 15. Okt. Bank-Actien 1570 Br. Bugl. Russ. 107 Br Paris, 13, Okt. 4% Rente fin cour. 117, 40. 3% do, Sn cour

Neapl. —. 3% Span. Rente —. Pas. —. d Wien, 14. okt. 5% Met. 10927. 4% do. 100. 3% 72.

Mail. 1107. Livorn. 1015. Pest. 905. Budw. —.

Königliche Schauspiele. Sonntag, 18. Okt, Jm Opernhause. 418te Abonnem? Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Die zwei Prinzen,

Verantwortlicher Redacteur Dr. J, W. Zinkeisen, Im Selbstverlage der Expedition.

Gedrudt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruderei

Beilaß

Actien 1668. Anl. de 1834 1574. do. 1839 127%. Nordb. 173%. Glogs" f

3 Abth. , von Scribe und M, G, Friedrih, Musik von Ÿ- Gf Anfang halb 7 Uhr.

«| Pr. Cour. : = Pr. Cour Wind Tender, insofern sie nicht gerade in Gebrauch sind , zur Besichti-

Tes M Brief. | Geld. Moe 1A Brief. | Geld, | estellt werden. §. 3. Die Punkte, auf welen sih innerhalb des F ¿ E | | shen Gebiets Stationspläye und Haltestellen befinden sollen, dürfen

St. Schuld-Sch. (35| 92% 914 /[Brl.Potsd.Magdb. 4 | 81 Fit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Potsdam bestimmt Prämien - Scheiue ; do. Obl. Lit.A.B./4| | Min. Die Eisenbahn-Gesellschaft ist daher verpflichtet, zu jeder beabsich- d.Sech. S0 T. —| 915 | 91 [de Lit. c. |4| -- | en Vermehrung, Verminderung oder Verlegung derselben die Zustimmung Kur- u. Neumärk. j Mgd. Lpz. Biseub.|—| \ genannten Regierung nachzusuchen und von jedem derartigen Antrage Sehuldverschr.(35| 905 | do. do. Prior.VbL 14 | eicpgeitig dem Haupt-Zoll-Amte in Wittenberge schriftliche Anzeige zu Berliner Stadt Ÿ q Bel. Ank. abgost.|—| 1105 | 1097 « Mit Ausnahme der Fälle äußercr Nothwendigkeit dürfen die Wa- Obligationen i 92% 924 do. do. Prier.Obl./ 4 | S ge auf der ganzen Bahnstrecke zwischen der Landesgränze und Berlin Westpr. Pfandbr.(3§| 925 | 925 |Düss.Elb. Eisenb.|—| 106 e n den genehmigten Stationsplägen und Haltestellen anhalten, auch Grossh. Pos. do.| 4 | 1025 | fdo. do. Pror.Obl. 4} | r an diesen Pläßen und Stellen etwas ab- oder zugeladen werden. do. do. 35 91% | 91% [Bbein. Bisenb. |—| 841 83 |\ in Stationspläßen in Wendish-Warnow, Wittenberge und Ostpr. Pfandbr, (35| 94% | do. do. Prior.Obl./ 4) | in hat die Cisenbahn-Gesellschaft diejenigen Einrichtungen zu treffen, Pomm. do. 35 94 |do.v.Staat garant. 35 = erforderlich sind, um während“ der Dauer der zollamtlichen Kur- n.Neum. do./37| 94 [Ob Schbe L A S | igung den Zutritt des Publikums zu den Räumen, in wel- Schlesische do. 35] 96% do, oe die Abfertigung stattfindet, zu verhindern, auch i} sie ver- do. v.Staatg.LtB./35| o B N ck, auf den oben genannten Pläyen für geeignete Räume, sowohl B.-St.E.Lt.A.u.B.|—| 1065 | 1065 tevision der Passagicr-Effekten, als zur einstweiligen Niederlegung der

Magd.-fHalbst.Bb.| 4 | 105 | 104 sofort zur Abfertigung gelangenden Waaren zu rae, Die zu dem

Gold al marco. |—| |Br.-Schw.-Frb.B.|/ 4 | S in Zweck bestimmten Räume müssen verschließbar sein und werden Friedrichsd’or. |—| I 2 TSAMIOS: 0, For O 4 | jer Zoll-Verwaltung und der Eisenbahn-Gesellschaft gemeinschaftlich And.Gldm.à 5 Tb.|—| - 1145 11MajBonu-KölnerEsb. 5 | | Lerschluß gehalten, §, 4, Diejenigen Wagenzüge, mit welchen Disconto, = 4 5 Niedersch. Mk.v.e. 4 884 E in oder auch (beim Eingang vom Auslande) die noch nicht abgefer- 0 - Eroriae 4 93% 934 | Effekten der Reisenden transportirt werden, dürfen sih auf der Ei-

do, Priorität 5 | 100% | | Wh nur innerhalb der Tageszeit von 6 Uhr Morgens bis 9 Uhr

Nied.-Mrk. Zwgb./4| | dd bewegen, Sie dürfen daher ers nach 6 Uhr Morgens resp. über

do. Priorität/45| 90% | )ränze eingehen und von Berlin absahren, und sie müssen vor 9 Uhr

Wilb.-B. (C.-0)/4| | = dd eingehend in Berlin und ausgehend in Wendish-Warnow eintref-

Berlin-Hamburger| 4| 975 | 9%; Vagenzüge der ebengedachten Art dürfen zwischen der Landesgränze

Pr, Cor Derlin nur allein auf dem Bahnhofe in Wittenberge über Nacht blei-

Wechsel - Cours. Thlr, zu 6nd missen, insofern dies geschehen soll, vor 9 Uhr Atends den ge-

Brief, | 6d en Bahnhof erreihen. Aus Wagenzüge, mit denen lediglich Perso-

= s 7E efórdert erden, welche entweder keine Effekten bei sich führen, oder

Amsterdam. «eee oe roe erner 290 FI. Kurz = Effelten bereits zollamtlih abgefertigt sind, finden diese Bestimmun- O oa oe ati nd ss o anti 250 Fl. 2 Mi 139% feine Anwendung. Die Eisenbahn - Gesellschaft is verpflichtet, Timna i 300 Mk, Kurz 1505 10 dem unter Berücksichtigung der vorstehenden Maßgaben festzu- do. eee eere ee eer rer rr e e. 300 Mk. -| 2 Mi, 7a den Fahrplan, imgleichen von jeder Abänderung desselben, be- London «eee area eter bere ber e „1 Let, | 3 Mt. 6 2 solhe zur Ausführung kommt, der Königl, Regierung zu Pots- PAIS aaa s éoa batte ouecss 300 Fr. 2 Mit. i s E vie den Haupt-Aemtern in Wittenberge und Berlin, \ch1ífilihe Mit- Wien in ZO Nr: aao i as tlen oes 150 Fl. 2 Mit. 1014 "19 zu machen. §, 5, Die Abfertigung der auf der Eijseubahn Äugobarg a ea a nos ide atte dei 150 Fl. 2 Mi. —_| N ausgehenden Güter und Effekten geschieht, je nah der Beschaffen- Ba e eie ion 100 Thlr. | 2 Mt. 991 | "Md dem Bestimmungsort derselben, beziehungsweise bei 1) dem Neben- Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. 100 Thlr. 8 Tage cu „Mnte lsier Klasse in Wendisch-Warnow, 2) dem Haupt-Zoll-Amte in f 2 Mi, 9% s berge, oder 3) dem Haupt-Steuer-Amte sür ausländische Gegenstände

Frankfurt a. M. südd. W. .…...... 100 Fl. 2 Mi. N lin, nah den in den §§. 10 bis 28 des Regulativs enthaltcnen DOterablilge s tatt a4 6 oe 0 uso ode 100 SRBbl. | 3 Woeb, = Y 1 snsten, §. 6. Die in der Zoll-Ordnung (§§. 111 und ä ¡ ö L [-) seslgeseßten Geschäftsstunden werden für die im §. 5 genannten

Amsterdam, 13, Ok Baden wil, See. 59 5% 4 N Min erweitert, daß die Abfertigung der Passagier-Effeften, so wie 3% do. 38 75. Pass. Las Ausg. —. Zinsl. —, Preuss. Pr. Sch. —. Pol. enden und mit dem nämlichen Bahnzuge weiter gehenden Gü-

gleich nah dem Eintreffen der Wagenzüge zu jeder Zeit, auh an d Feststagen, bewirkt werden muß. §. 7, Die Kosten der Ein- j zu der statt des Bleivershlusses in Anwendung zu bringenden eung der Wagen und einzelnen Wagenräume miltelst besonderer p zu welchen die Schlüssel nah erfolgter Anlegung in den Händen «Beamten bleiben, hat die Eisenbahn - Gesell aft zu tragen. Findet die Begleitung der Wagenzüge durch Zollbeamte statt, so A Begleitern ein Plat auf einem der Wagen nach ihrer Wahl und i der Begleitung zurückkehrenden Beamten ein Sipplaß in einem wagen der mittleren Klasse unentgeltlich eingeräumt werden, 1p penigen Ober-Beamten der Zoll-Verwaltung, welche mit der Kon- end Verkehrs auf der Eisenbahn und der die Absertigung desselben Mats Zollstellen speziell beauftragt werden und sich darüber gegen iégtellten der Eisenbahn dur eine von der Königlichen Regierung n Legitimationsfarte ausweisen, sind befugt, zum Zweck dienstlicher baltestes], Nahforshungen, die Wagenzüge an den Stationspläßen eien so lange zurückzuhalten , als die von ihnen sür nöthig er- bi d möglichst zu beschleunigende Amtsverrichtung solches erfordert, senden esenzgen oder auf den Stationspläpßen oder Haltestellen let iy ellten der Eisenbahn - Gesellschast sind in solhen Fällen

g L die von Seiten der Zollbeamten an sie ergehende Anfor- h kceitwillig Auskunft zu erthei!en und Hülfe zu leisten, Nicht min- da T, auf die bezeichnete Art legitimirten Zollbeamten befugt, inner- ageszeit alle auf den Stationspläßen und Haltestellen vorhande-

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nen Gebäude und Lokalien, so weit solche zu Zwecken des Eisenbahndienstes und nicht bles zu Wohnungen benußt werden, ohne die Beobachtung weiterer Förmlicbkeiten zu betreten, und darin die von ihnen für nöthig erachteten Nachforschungen vorzunehmen. Jeder Jnhaber einer Legitimations-Karte der erwähnten Art muß innerhalb derjenigen Strecke der Eisenbahn, welche auf der Karte bezeichnet sein wird, in beiderlei Richtungen, in einem Per- sonenwagen 2ier Klasse unentgeltlich besördert werden. §. 10. Sämmt- lihe Frachtgüter und Passagier-Effekten, welche auf der Eisenbahn eingehen sollen, mússen schon im Auslante in Güter: agen (§, 1) verladen werden, so daß ih bei Ueberschreitung der Lande2gränze in den Personenwagen nur solche, und zwar nicht zollpflichtige Kleinigkeiten, welche Neisende in der Hand oder sonst unverpackt bei sih führen, und auf den Lokomotiven und in den dazu gehörigen Tendern nur Gegenstände befinden dürfen, welche die Angestellten oder Arbeiter der Eisenbahn-Gesellschast auf der Fahit selbs zu eigenem Gebrauch oder zu dienstlihen Zwecken nöthig haben. Eine Ausnahme hiervon findet nur hinsichtlich der auf der Eisenbahn transpor- tirten Reisewagen der mit dem nämlichen Zuge reisenden Passagiere dahin statt, daß dieselbeu mit dem darauf befindlichen Gepäcke eiugehen dürfen. Güter und Effekten, welche sich außerdem in anderen als den Güterwagen vorfinden, werden als Gegenstand einer beabsichtigten Zoll-Defraude ange- schen. §. 11. Bei der Verpackung der Güter und Effekten in die Gü- terwagen müssen dieselben ferner, theils nah den Orten, wo deren zollamtlihe Abfertizung, den nachfolgenden Bestimmungen gemäß, von dem Einbringer begehrt wird (Wendisch - Warnow, Wittenberge odcr Berlin, vergl. §. 5), theils nah ihrer Eigenschaft als Fracht- stücke odcr als Passagiergut gesondert werden, Demgemäß sind hon im Auslande in verschiedene Wagen zu verladen: 1) sür Wendish-Warnow : a) diejenigen Frachtgüter, welche daselbst nah den Vorschriften der Zoll- Ordnung abgefertigt werden sollen, b) dic Effekten der in Wendish-War- now sclbst die Eisenbahn verlassenden Passagiere, und c) die Effekten der Neisenden, welche zwischen Wendisch - Warnow und Wittenberge abgehen ; 2) für Wittenberge: a) die Frachtgüter, welche daselbst zur weiteren Ab- fertigung gelangen sollen, þ) die Efselten der Passagiere, welche in Witten- berge die Bahn verlassen, und c) die Effekten der zwischen Wittenberge und Berlin abgehenden Neisendenz; 3) sür Berlin: a) die Frachtgüter, welche zur dortigen Abfertigung bestimmt sind, b) die Effekten der bis Berlin rei- senden Passagiere, Sind die für einen der genaunten drei Orte bestimm- ten Frachtgüter und Passagier - Effekten nur in solher Menge vorhanden, daß für beide zusammen cin Wagen ausreicht, so faun die Aufnahme derselben in dem nämlichen Wagen stattfinden; es muß jedoch in diescm Falle ein Wagen gewählt werden, in welchem sich mehrere von einander geschicdene Abtheilungen befinden, damit die Frachtgüter von den Passagier- Essekten und die leyteren, je nachdem sie zu den vorstehend, unter 1 und 2 mit b oder zu den mit c bezcihneten gehören, gesondert verladen werden können, §. 12, Die einen Zug bildenden Wagen müssen so geordnet werden, daß 1) sämmtliche vom Auslande eingegangene Güterwagen ohne Unterbrechung durch andere Wagen hinter einander folgen und 2) die in Wendisch-Warnow und Wittenberge zurücbleibenden Güterwagen an diesen Orten mit Leichtigkeit von dem Zuge getrennt werden können. §. 13, Sobald ein Wagenzug auf dem Bahnhofe argekommen is, wird der Theil des leyteren, in welhem der Zug anhält, sür ten Zutritt aller anderen Per- sonen, als der des Dienstes wegen anwesenden Zollbeamten und der An- gestellten der Eisenbahn-Gesellschaft, ab;eschlossen (vergl. §. 3) und der für die miigeklommenen Passagiere bestimmte Ausgang aus diesem Raume un- ter die Aufsicht der Zollbehörde gestellt, Die Zulassung anderer Personen, auch der mit dem Wagenzuge weiter reisenden Passagiere zu dem abge- \{lossenen Raume, darf erst nah Beendigung der in den folgenden §§. 14 bis 17 erwähnten zollamtlihen Verrichtungen stattfinden. §. 14, Unmittel- bar, nachdem der Zug im Bahnhofe zum Stillstande gekommen ist, hat der Zug- führer oder der den Zug begleitende Pakmeister dem Neben- Zollamte voll- ständige in deutscher Sprache verfaßte, mit Datum und Unterschrift ver- sehene Ladungs - Verzeichnisse, in welchen die Frachtgüter nah Jnhalt der Frachtbriefe, die Passagier-Effekten aber summarisch, der Collizahl nach, an- zuführen sind, za übergeben, und zwar: 1) ein besonderes Ladungs - Ver- zcichniß rüsihtlich derjenigen Frachtgüter und Passagier-Effekten, für welche die Abfertigung in Wendish-Warnöow, 2) ein zweites Ladungs - Ver- zeichniß rüsichtlih derjenigen Güter und Effekten, sür welche die Abferti- gung in Wittenberge, 3) ein drittes Ladungs - Verzeichniß rücksichtlich derjenigen Güter und Effekten, für welche die Abfertigung in Berlin be- gehrt wird. Statt der Ladungs - Verzeichnisse können, nah der Wahl der Eisenbahn - Gesellschaft, auch sofort vollständige Eingangs - Declarationen, nach den Vorschristen der §§. 6 und 7 der Zollordnung vom 23, Januar 1838, übergeben werden (vergl. §§. 18, 22, 23). Als Passagier - Effekten im Sinne dieses Regulativs werden nur diejenigen angesehen, deren Eigen- thümer sih als Reisende in dem nämlichen Wagenzuge befinden. Reise- Effekten, welche ohne gleichzeitige Beförderung ihres Eigenthümers auf der Eisenbahn transportirt weden, gehören zu dem Frachtgute. Postsüe, welche unter Begleitung eines preußischen Postbeamten transportirt werden, bleiben von der Aufnahme in die Ladungs - Verzeichnisse, resp. Eingangs - Declarationen, ausgeschlossen. Den einzelnen Ladungs- Verzeichnissen, resp. Eingangs - Declarationen, sind die Frachtbriefe über die darin aufgeführten Waaren und Güter beizufügen. F. 15, Während der Berichtigung des Anmeldungspunktes werden die Per- sonenwagen, Lokomotiven und Tender revidirt und diejenigen Frachtgüter und Passagier-Effckten, welche in Wendisch - Warnow nach den Vorschriften der Zoll - Ordnung abgefertigt werden sollen, von den mit dem nämlichen Wagenzuge weitergehenden gesondert. §. 16. Nachdem die Reisenden, welche die Eisenbahn zwishen Wendisch-Warnow und Wittenberge verlas- sen, aufgefordert worden , die zollpflichtigen Gegenstände, welche sie bei sich führen , zu deflariren, werden die Effekten de1selben revidirt und, nach be- wirkter Verzollung der vorgefundenen zollpflichtigen Gegenstände, in freien Verkehr geseßt. Finden sih bei einzelnen Reisenden zollpflichtige Gegen- stände in solher Wannigfaltigkeit oder Menge vor, daß deren sofortige Ab- fertigung mehr Zeit erfordern würde, als zum Verweilen der Wagcnzüge in Wendisch-Warnow bestimmt bestimmt ist, so müssen dergleichen Gegenstände einstweilen dort zurückbleiben, um auf vorgängige Declaration des Rei- senden oder eines Beauftragten desselben nah dem Abgange des Zuges abgefertigt und mit dem nächstsolgenden Wagenzuge weiter befördert zu wer- den, §. 17, Demnächst werden die Wagen, in welchen sich die zur Abfertigung in Wittenberge und resp. Berlin bestimmten Frachtgüter und Palsag et-Esettelt befinden, verschlossen und die Schlüssel den mit der Begleitung des Wagenzuges beauftragten Zollbeamten eingehändigt. Die nach §. 14 übergebenen Ladungs- Verzeichnisse oder Eingangs-Declarationen werden mit den dazu gehörigen Fracht- briefen eingesicgelt resp. an das Haupt-Zollamt in Wittenberge und an das Haupt - Steueramt in Berlin adressirt und nebst den von dem Neben-Zoll- amte angefertigten Ansagezetteln den Begleitungsbeamten zur Abgabe an die eben genannten Hauptämter übergeben. §, 18, Unmittelbar nachdem der Wagenzug von Wendish-Warnow abgegangen is, werden die Effekten der Reisenden, welche die Eisenbahn dort verlassen l'aben, abgefertigt. Die in Wendish-Warnow zurückgeblicbenen Frachtgüter sind dem Neben- Zoll- amte daselbst Seitens der Eisenbahn-Gesellschast durch einen dazu von ihr bevollmächtigten Angestellten nah den Verschristen der Zollordnung zu de- klariren, worauf die Abfertigung nah eben diesen Vorschriften erfolgt. Sollte in einzelnen Fällen die Abfertigung niht am nämlichen Tage voll- ständig bewirkt werden lönnen, so werden die Güter über Nacht if der unter Mitveischluß des Neben - Zollamtes stehenden Niederlage (§. 3) auf- bewahrt. §. 19, Gleich nah der Ankunft des Wagcnzuges auf dem Bahnhofe bei Wittenberge wird der entsprehende Thei! des leßteren abgeschlossen, und es fommen dabei die Bestimmungen des §. 13 mit der Maßgabe in Anwendung, daß die Wiederzulassung des Publi- fums zu dem abgeschlossenen Theile des Bahnhofes erst nah Beendigung der §§. 20 und 21 erwähnten Verrichtungen geschehen darf. §. 20, Demnächst werden die zur Abfertigung in Wittenberge bestimmten Frachtgüter und Prag ez S von den mit dem nämlichen Wagenzuge weitergehenden gesondert. §. 21. Sobald dies geschehen i, wird zur Abfertigung der Effekten derjenigen Reisenden, welche die Eisenbahn zwi- schen Wittenberge und Berlin verlassen , geschritten, wobei die Bestimmun- en des §. 16 maßgebend sind. §, 22. Nachdem die Wagenzüge nach Berlin weitergegangen sind, werden zunächst die Effekten der in Wittenberge

lgemeinen Preußischen Zeitung.

zurückgebliebenen Passagiere abgefertigt. Hinsichtlih der daselbst zurüdbe- haltenen Frachtgüter is, wie im §. 18 vorgeschrieben, zu verfahren. §. 23, Nach Anfunst des Wagenzuges in Berlin werden sofort die Passa- gier - Effekten abgefertigt. Für die mitgekommenen Frachtgüter gelten die Bestimmungen des §. 18. §. 24, Sollen Waaren, welche mit einem Ausgangszolle belegt sind, auf der Eisenbahn nah dem Auslande gesendet werden, so liegt dem Versender ob, vor erfolgter Uebergabe der Waaren any die Eisenbahn-Gesellschast den Ausgangszoll bei einer zu dessen Erhe- bung befugten Zoll- oder Steuerstelle zu entrihten. Die darüber empfangene Quittung muß die Waare begleiten und beim Ausgange dem Neben - Zollamte in Wendisch - Warnow , zur Verg!eihung mit der Waare, übergeben werden, §. 25, Werden Waaren ausgeführt, deren Ausgang amtlih bescheinigt werden muß, fo sind dieselben in Berlin, resp. Witten- berge, unter Aufsicht der Zoll - Behörde in die dazu bestimmten verschließ- baren Wagenräume einzuladen und letztere zu verschließen, Es genügt so- dann, wenn auf der die Waare betreffenden amtlichen Bezettelung (Begleit- schein, Uebergangsschein, Declarationsschein), welche den begleitenden Zoll- Beamten zu übergeben is, das Einladen der Waaren und der Verschluß des Wagens, so wie der Abgang des leßteren auf der Eisenbahn, resp. von dem Haupt-Steueramt in Berlin oder dem Haupt- Zollamt ín Wittenberge, der Ausgang über die Gränze aber von den Begleitungs-Beamten beschei- nigt wird. §. 26, Während des Transports von Gegenständen auf der Eisenbahn innerhalb des Gränzbezirks, oder aus demselben in das Binnen- land, oder aus leßterem in den Gränzbezirk wird der in der Zoll-Ordnung vorgesch: iebene Ausweis durch Legitimations -Scheíne nicht gefordert, Die Eisenbahn - Gesellschaft ist jedoch verpflichtet, insofern es für nöthig erachtet und von der Königlichen Regierung angeordnet wird, innerhalb des Gränz- bezirks Päereien zur Beförderung landeinwärts entweder allgemein oder von gewissen Personen nur gegen eine für jeden einzelnen Fall zu erthei- leade schriftlihe Erlaubniß des namentlih zu bezeihnenden Zollamts an- zunehmen, welche dann das Frachtstück bis zum Bestimmungsorte begleitet. Soweit Gegenstände, welche auf der Eiscnbahn befördert werden sollen oder befördert worden find, vor oder nah dem Transporte auf dersclben den Gränzbezirk passiren, unterliegen solche den allgemeinen Vorschriften über die Transport-Kontrolle, §, 27. Die Bestimmungen der Zoll-Ord- nung über die Waaren - Kontrolle im Binnenlande kommen auch bei dem Verkehr auf der Eisenbahn zur Anwendung. §. 28. Wenn in Spandau, Charlottenburg oder Berlin mahl - und schlachtsteuapflihtige Gegenstände auf der Eisenbahn eingehen, unterliegen solche den für die Erhebung und Kontrolle der Mahl - und Schlachtsteuer in diesen Orten bestehenden Ein- ribtungen und Anordnungen. §, 29. Die Bestimmungen des Zollstraf- gescßes vom 23, Januar 1838 kommen auch bei dem Waaren- und Sach- Transport auf der Berlin-Hamburger Eisenbahn mit der Maßgabe in An- wendung, daß wegen Unrichtigkeiten in den Ladungs-Verzeichnissen (§. 14), so wie in den Namens der Eisenbahn - Gesellschaft zu übergebenden Zoll- Declarationen (§§. 18, 22, 23) derjenige zunächst in Anspruch genommen wird, welcher jene Schriftstücke unterzeihnet hat. Jn Ansehung der mit den Passagier - Effekten (vergl. §. 14) begangenen Defrau- dationen oder Contraventionen, findet ein Straf - Anspruch gegen die Angestellten der Eisenbahn - Gesellshaft nur in dem Falle statt, wenn dieselben an der Defraudation oder Contravention Theil genom- men haben. Für die von Angestellten der Eisenbahn - Gesellschast verwirl- ten Geldstrafen, Zollgefälle und Kosten hat die genannte Gesellschaft, nach §. 19 des vorbezeichneten Geseyßes, zu haften. Für Getdstrafen, Zollgefäle und Kosten, in welche die auf der Eisenbahn reisenden Personen aus Ver- anlassung der Effekten, welche dieselben bei sh führen, verurtheilt werden, liegt der Eisenbahn - Gesellschaft eine unmittelbare Vertretungs - Verbindlic,- fcit niht ob. Uebertretungen der Vorschriften dieses Regulativs werden, insofern nicht nah den Bestimmungen des Zoll - Strafgescßes eine härte1e Strafe verwirkt is, durch Ordnungsstrafen von Einem bis Zehn Thalern geahndet. §. 30. Die Bestimmungen dieses Regulativs sind nicht als unab- änderlich zu betrachten, es bleibt vielmehr ausdrüclih vorbehalten, diejeni- gen Modificationen derselben eintreten zu lassen, welche die Erfahrung über den Verkehr auf der Berlin -Hamburger Eisenbahn als nothwendig oder zweckmäßig ergeben möchte. Berlin, den 11, September 1846, Der Ge- neral - Dircktor der Steuern. Kühne.“

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 10. Okt. Aus Wladilawkas vom 24. Sep=- tember sind folgende Nachrichten vom kaukasischen Kriegsschauplab hier eingegangen: „Am 28. August machte der Commandeur der Trup- pen im südlihen Dagestan, General - Lieutenant Fürst Argutinski- Dolgoruki, mit dem unter seinem Befehl stehenden Detaschement eine Bewegung von den Höhen bei Turtschidah gegen den Fluß Kara- Koiß, in der Absicht, das Dorf Sugratl, den Zufluchtsort der An- hänger Schamil's, zu züchtigen und die feindlihen Heerhaufen, die sich im Gebirge zusammengezogen hatten, wo möglich zum Kampfë zu nöthigen, Am Z30sten zerstörte das Detaschement alle einzeln gelegenen Höfe um Sugratl und vernichtete die Wintervorräthe, welche die Bewohrer derselben weniger für sihch als zum Nutzen der gegen uns im Kampfe stehenden Mannschaften aufgespeichert hatten. Am 1. September rückte man gegen das Dorf Gamßutl und an die über den Kara-Koiß führende Brücke ; die sich uns entgegenstellenden Schaaren wurden mit Verlust zurückgeworfen. Unsere Truppen, die sich dem Dorfe Gamßutl bis auf wenige Schritte genähert hatten, fügten den Einwohnern des Dorfes empfindlihen Schaden zu, wäh- rend die Fourageure einen großen Theil der Getraidevorräthe ver- nihteten und die noch übriggebliebenen Gebäude den Flammen über- gaben. Als das Detaschement den Rückweg antrat, erschien ein zahl- reiher Heerhaufe unter dem Befehle Kibit Mahoma's, dasselbe zu verfolgen, General-Lieutenant Fürst Argutinski-Dolgoruki indessen ließ ihn ven einem Theil der unter seiner Führung stehenden Truppen an- greifen. Die Bergvölker hielten niht Stand, sondern flohen in der größten Unordnung. Mehrere Leichen blieben auf dem Plaße. Das \samursche Detaschement hatte, neben der Bestimmung, das südliche Dagestan zu schirmen, im Laufe des verflossenen Sommers noch den wichtigen Auftrag, durch offensive Bewegungen in das Gebirge die Einfälle des Feindes einerseits in das shalihalsche und mechtulinsche Gebiet, andererseits in die lesgishe Kordon = Linie zu ver- hindern. Zu dem Ende erschien General-Lieutenant Fürst Argutinski jedesmal, wenn die Naibs Sthamil's feindlihe Schaaren zusam- menrotteten und auf böse Anschläge sannen, auf dem Plate, wo sie sich sammelten, und nöthigte die Bergvölker, von ihrem Vorhaben abzusteben. Als das samursche Detaschement au diesmal den Zwedck seines Zuges erreiht hatte, wobei nur 3 Gemeine blieben und ein Overoffizier und 8 Gemeine verwundet wurden, kehrte es nah Turt- schidag zurück, Ju der Nacht vom 14. auf den 15. September zog ein tausend Mann starker Haufen wohlberittener Tschetschenzen gegen die sunschasche Linie, in der Absicht, die Viehheerden der friedlichen Tschetschenzen fortzutreiben. Dieser Haufe legte sih zwischen Kasa- Kitscha und der michailowshen Station in Hinterhalt; als er jedo wahrnahm, daß der Chef der sunschashen Linie, Oberst-Lieutenant Slevzo}, mit einer starken Truppen - Abtheilung gegen ibn heranzog, stieg er dur eine trockene Thalshlucht in den Wald von Kasa-Kitscha herab und gelangte an den Fluß Natschoika, wo gerade Abtheilungen des tschetschenzischen Detaschements auf Fouragirung waren. Vie Bergvölker griffen unsere Miliz, die in Pikets an der Natschoika auf- gestellt war, mit Ungestüm anz die Pikets zogen sih in Ordnung auf die Reserve zurück, Gleichzeitig griff auh General-Lieutenant Labin- zoff, der gleih beim ersten Schusse aus dem Lager erschienen war, den Feind an. Unsere Kavallerie seßte eilig über die Natschoika und hieb, von der Infanterie unterstüßt, auf die Tschetschenzen ein, warf

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