1846 / 309 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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fanntmahung vom 12. September d, J. (Amtsblatt Nr. 187), betreffend den Vertrag zwishen Preußen und Großbritanien wegen gegenseitigen Schußes der ÄAutorenrechte gegen Nachdruck und unbe- fugte Nachbildung, wonach die polizeilihe Stempelung der zur Aus- fuhr nach Großbritanien bestimmten, in Preußen erschienenen Druck- schriften, behufs der Gewährung der dur jenen Vertrag zugesicher=- ten Vortheile stattfinden soll, ist angenommen, daß die auf dem Titel- blatte eines Buches ersictlihe Angabe des Druckorts in der Regel ergebe, ob der Ort des Erscheinens innerhalb des preußischen Staats belegen sei. Da indessen nach der Königlichen Berordnung vom 18. Oktober 1819 (Geseß- Sammlung Seite 230) alle im Julande ersheinende Druckschristen mit dem Namen des Verlegers und des Buchdruckers versehen sein müssen und der Name der Verlagshandlung auf dem Titel, der des Druckers am Ende des Werkes stehen soll, so kann unter dem auf dem Ti- telblatte angegebenen Orte des Erscheinens nur der Verlags- ort verstanden werden und der Druckort allein niht über die Zu- lässigkeit der Stempelung entsheiden. Jndem wir hiernach die obige Bekanntmachung deklariren, sügen wir zur Nachachtung des betheilig- ten Publikums und derjenigen Polizei-Behörden , denen die Stempe- lung der Bücher übertragen is, die erläuternde Bestimmung hinzu, daß alle Druckschriften, auf deren Titelblatte ein in Preußen liegen- der Ort als Verlagsort angegeben is, als innerhalb der preußischen Staaten erschienen anzusehen und deshalb mit dem vorgeschriebenen Stempel zur Ausfuhr nah Großbritanien zu bezeichnen sind, sofern nicht Grund. zu dem Verdachte vorhanden is, daß diese Angabe auf dem Titel eine erdihtete oder mißbräuchliche sei. Königliche Re- gierung. Abtheilung des Junnern.““

Nhein: Provinz. (Aach. Ztg.) Der. Präsident der Han- dels - Kammer des Kreises Gladbach hat nachstehendes Rundschreiben an die Verkehrtreibenden des Bezirks erlassen: „Die Handels - Kam- mer des Kreises hatte in einer Vorstellung an den Herrn Ober-P: ä= sidenten der Rhein-Provinz vom 1sten d. M. auf den durch Theue- rung. der Lebenômíttel und gleichzeitigen Arbeitsmangel den arbei= tenden Klassen für den bevorstehenden Winter und Frühjahr drohen- den Nothstand hingewiesen und die Mithülfe des Staats in Linderung desselben nahgesuht. Jn Erwiederung hierauf theilt der Herr Ober - Präsident unterm 14ten d. M. mit, daß das Verbot der Kartoffel= Ausfuhr und die Zollfreiheit des fremden Getraides und der Hülsen früchte bis zum Zeitpunkte einer nahhaltigen Preisermäßigung der Ernährungsmittel fortdauern werde, und daß bereits vor cinigen Woczen der zollfreie Einlaß des ausländischen Mehbls von ihm begut- aÿtet und dringend beantragt worden sei; fügt soda:n zu: die Haupt - Aufgabe werde bleiben, den Armen Arbeit und Verdienst zu beschaffen. Jun dieser Beziehung erlaube ih mir, Sie zu e:suchen, mir gefälligst mittheilen zu wollen : welhe Aussicht Sie gegenwärtig haben, und zwar im Vergleich gegen dieselbe Zeit im v. J., für den bevorstehenden Winter und Frühjahr Arbeit zu geben, um nah dem Gesammt-Ergebniß der darüber eingehenden Aufklärungen: welche Anzabl Arbeiter ohne Beschäftigung wird bleiben müssen : eventuell die Stellung näherer Anträge bei der hohen Staats-Regierung ver- anlassen zu fönnen. Bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes für unsere zahlreiche Arbeiterkflasse schmeihle ich mir einer recht baldigen Antwort entgegensehen zu dürfen und würde es dankbar anerkennen, wenn Sie zugleich Veranlassung nehmen wollten, Jhre Ansicht tiber die Weise, wie weitere-Hülfe gewährt werden möchte, dabei mitzu- theilen. Gladbach, den 24. Oftober 1846. Der Präsident der Han- dels-Kammer des Kreises Gladbach. Bolling.“

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Das neueste Regierungsblatt ent- hält folgende Allerhöchste Verordnung, die Strafbefugnisse der Kö- niglichen Polizei-Direction München, dann der Stadt-Kommissariate betreffend: „Ludwig 2c. Wir finden uns bewogen, die Bestimmungen Unserer Verordnung vom 28. Februar 41838 über die Zuständigkeit der Unterbehörden in Polizei-Straffällen in den Regierungs-Bezirken diesseits des Rheins auf die Polizei- Direction Unserer Haupt -= und Residenzstadt, so wie auf die Kommissariate in den Städten erster und zweiter Klasse bezüglih der dem Gebiete ihrer Zuständigkeit zu- gewiesenen Polizei-Uebertretungen, zu erstrecken, Bezüglich der Straf- befugnisse des Magistrats Unserer Haupt =-= und Residenzstadt hat es bei den dur die Verordnung vom 15. September 1818 §§. 98 und 99 vorgezeihneten Beschränkungen zu verbleiben. ““

Rußland und Polen.

Warschau, 2. Nov. Der Großfürst Konstantin is vorge- stern auf seiner Rückceise von Stuttgart nah St. Peteréburg hier angekommen. Jun seiner Begleitung befinden sich der Vice-Admiral Baron Lütke, der General-Adjutant Baron Lieven, der Flügel - Ad- jutant Graf Orloff und der Leibarzt Staatörath Haurowitsd. Se. Kaiserl. Hoheit besuchte vorgestern und gestern die Kirchen, die Cita= dellep wohnte der Parade bei und erschien beide Abende im Theater.

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einen glänzenden Ball, den der Großfürst mit seiner Gegenwart beehrte, und wozu gegen 300 Personen eingeladen waren. Die Stadi war an den Abenden festlih erleuchtet.

Frankreich.

Paris, 2. Nov. Der König besuhte am Sonnabend das Schloß vou Versailles und kehrte Abends nah St. Cloud zurü. Ueber die Reise des Herzogs und der Herzogin von Montpensier, von Baygonne aus, sind noch keine Nachrichten hier eingegangen. Aus Bayonne wird über ihren dortigen Aufenthalt noch gemeldet, daß der Herzog am 22, Oktober daselbst ein Diner zu 80 Couverts gab, wozu auch die Behörden des Orts eingeladen waren. Der Herzogin zur Rechten saß der spanische Botschafter, zur Liuken der General- Lieutemant Harispez der Herzog batte den Herzog von Ahumada und Herrn von Arana zu seinen Seiten. Abends erschien das junge Vaar im Theater. Am folgenden Tage hatte die Stadt ihnen zu Ehren ein Fischerstehen auf dem Adour und Abends einen Ball ver- anstaltet, auf welchem die Herzogin von Montpensier zu dem ersten Contretanz den Maire von Bayoane auffordern ließ, während der Prinz mit der Tochter desselben tanzte.

Der Constitutionnel hatte vor einigen Tagen von nahe be- vorstehenden Ministerial - Veränderungen gesprochen, und auch andere Blätter verkündeten dergleihen. Jet sagt das genannte Journal: „Ueber einen Punkt waren wir im Jrrthum; von dem Auzscheiden des Herrn Lacave-Laplagne und von dem Eintritt des Herrn Hippo- lyte Passy ins Ministerium is, scheint es, keine Rede gewesen; aber die Abdankung des Marschall Soult und die Ernennung des Herrn Guizot zum Conseils - Piäsidenten waren entschieden. Vor wenigen Tagen noch war diese Nachricht ganz sicher; jeßt is sie es nicht mehr, das Ministerium scheint alle Gedanken an eine Veränderung, namentlich was Herrn Guizot betrifst, ausgeseßt zu haben, Dieser Aufschub wird auf verschiedene Weise erklärt. Man sagt, es seien dagegen im Kabinet selbst Einwendungen gemacht worden, aber diese möchten wohl nicht die stärksten gewesen sein, Die Politik des Ministeriums is \{let, aber unter den Männern, welche sie ausüben, ist Herr Guizot der hervorragendste, und es war sehr natürlih, wenn er zum Präsidenten im Minister-Rath ausersehen wurde. Man sagt andererseits, die Hindernisse seien von England auëgegangen, und der britishe Bot- schafter habe dem Könige einen Besuch gemacht und die Hoffnung ausgedrückt, daß Herr Guizot nicht zum Conseils- Präsidenten werde ernannt werden. Wir glauben niht, daß die Sache sich so verhält; England is} ein constitutionelles Land, und es ist \chwer, anzunehmen, daß durch dessen Repräsentanten an den König ein sol- hes Verlangen in einer fast offiziellen Form gerihtet worden sein sollte; es würde dies in der That eine Art von direkter Einmischung in die Wahl der Minister sein. Jm Vertrauen aber wird versichert, daß das englische Kabinet Herrn Guizot selbst vorgestellt habe, wie übel angebracht seine Erhebung zur Präsidentschaft unter den geger- wärtigen Umständen, inmitten der Mißstimmung der englischen Na- tion, sein würde. Auf diesen Rath soll Herr Guizot auf seine Be- förderung verzihtet und wenigstens für seßt seine Präsidentschaft noch aufgeshoben haben. Ungeatet dieser einstweiligen Verzichtleistung auf jenes Amt scheint Herr Guizot aber . doch die Opposition des englischen Kabinets gegen seine persönlichen Absichten sehr bitter auf- genommen zu haben.“

Zu Mühlhausen wird am 4. November eine allgemeine Ver- sammlung der elsasser Manufakturisten statthaben, um die Frage des freien Handels zu prüfen und über diesen Punkt ‘den Wunsch der Judustriellen des Elsasses auszubrücken. Das Protectionisten-Comité, von Elbeuf, welches bestimmt is, sich mit dem Central-Comité von Paris in Verbindung zu seßen, is am 28, Oktober definitiv konsti- tuirt worden. Um dem Comité die Wirksamkeitsmittel zu liefern, hat man sich verpfl:htet, 3 pCt. vom Betrage der Ftirekten Steuern zu unterzeihnen. Das Journal des Débats äußert sih über das Verlangen der von Anhängern des Shuß=-Systems in Paris als Gegengewicht wider die Freihandels- Vereine gebildeten Association zur Vertheidigung der nationalen Arbeit, ebenfalls die Autorisation der Regierung für sih zu erhalten. Der Pair, Herr Odier, is} an der Spiye dieses Protectionisten-Vereins, und das Journal des Dé- bats findet es nur billig und angemessen, auch ihm unter Beobach- tung der Geseße das Leben zu gönnen und dadur zu einer nur um desto ruhigeren Diskussion der Frage für oder wider Reform des Tarifs zu gelangen. Judessen fann es doch nicht umhin, auf die Anmaßlichkeit hinzuweisen, mit welher auch die französischen indu- ftriellen Monopol - Vertheidiger sih herausnehmen, im Namen der ganzen französishen Jndustrie zu sprechen, indem sie sogar die Frei- handels - Bestrebungen als der öffentlihen Ordnung gesährlih be- zeichnen. Das Journal des Debats erklärt si{ch nebenbei für eine Tarif- Reform bis zu dem Maße, wo die französishe Jndustrie den Sporn auswärtiger Konkurrenz mild zu ewpfinden bekäme.

Der Constitutionnel will wissen, die Feindseligkeiten zwi= hen Montevideo und Buenos - Ayres hätten von neuem begonnenz es sei dics die erste Folge des Vergleiches, welhen Herr Hood, dem

in Montevideo als unannehmbar betrachtet habe; Oribe habe u zuerst die Feindseligkeiten wieder eröffnet; er habe Maldonado gegriffen, sei aber zurückgeshlagen worden. i

Der spanishe Oberst Ramon de Zoyas ist als einer der sten Agenten des Grafen Montemolin zu Chalons verhastet wyj

Man will wissen, es wäre schon eine politishe Annäherung zwis dem französischen und dem englischen Kabinet zu Stande gekom, und Lord Palmerston habe bereits den Vorschlag gemaht, gem sam mit Frankreich die mexifanishe Frage zu ordnen. Das Gy findet jedoch wenig Glauben. ] i :

Herr Leverrier soll mit einer wissenshaftlihen Reise nah Dey land beauftragt worden sein, um die Jnstruraente der deutschen ÿ servatorien kennen zu lernen. i i j

Die Uaruhen zu Elbeuf sind beigelegt ; die Arbeiter , wele aus der Stadt entfernt, haben sih bereit gezeigt, zu ihren Arh, zurüzukehren; einige wenige werden vor Gericht gestellt wecden,

Der National und der Commerce äußern sih mit qn Schärfe über den von Herrn Guizot in Anspruch genommenen dur Königliche Verordnung demselben bewilligten Kredit ven 300 Fr. für außeordentlihe geheime Auëgaben. Sie fragen, zu we geheimen Zwecke, zu welcher Spionirerei eine solche Summe verwendet werden solle, nahdem die spanishe Vermählungs „f erledigt sei. L

Der Minister der öffentlihen Arbeiten, Herr Dumon, und |

bahn-Gesellshaft jeßt trift, um den Dienst auf dieser Linie y wi bessern.

Die Versteigerung der Epoque hat vorgestern stattgefun zwei Gebotslustige, Herr de la Martiniere und Herr Prospe ville, Geschästsführer des Droit, matten sich den Besiß s und der Lezptere erwarb denselben um 202,500 Fr.

ck=ch Paris, 2. Nov, Das Portefeuille, welchs zue Ernennung des Herrn Guizot zum Conseils - Präsidenten an des Marschall Soult als bevorstehende Thatsache angekündet | spricht sih in seiner gestern Abend erschienenen Nummer in folgt Weise über die Vertagung dieser Maßregel aus: „Als jener L geschrieben wurde““, sagt es, „war er der Lage entsprechend, wi Wiederhall erklärt, den er gehabt, das Juntercsse, das er allg erregt hat. Aber ia der Politik wechselt eine Lage manchmal modifizirt sich nah den Schwankungen der Gemüther oder der Wa barf. it der Ereignisse. Es treten manhmal Willenoänderungen, ein un) hergesehenes Hinderniß, einunerwarteter Umstand ein, welche demGeli der weisesten und natürlichsten Combinationen haden, Wie Pläne hat man nah reifliher Prüfung angenommen und dur Mißverständniß, dur einen unzeitgemäßen Schritt vereitelt gese) Wir haben uns nicht auszusprechen über die Ursachen, in Folge y cher ein Ereigniß, das selbs den Blättern natürlih erschien, m den bedeutendsten Männern der Opposition zum Organ dienen, 1 nothwendig geworden ist, Das Kabinet verbleibt in seiner je Bala la. und wir glauben n‘cht, daß vor der Session in eine Aenderung darin eintreten könne. Wenn indeß die Frage Präsidentschaft von ueuem angeregt werden sollte, so ist keia O vorhanden zu der Annahme, daß deshalb beträchtliche Veränderu im Personale des Kabinets stattfinden würden; das Ministe {ließt hinreihend bedeutende Mitglieder in sih, als daß die § nöthig hätte, den C R N anderêwo als im Cat selbst zu suchen.‘/ Das Portefeuille gilt als ein vertrautes Di des Ministeriums.

Großbritanien und Irland.

London, 31. Okt, Die Dampf =Fregatte „Gladiator" vorgestern von Portsmouth mit angeblih wichtigen Depeschen Admiralität sür den Admiral Parker, Befehlshaber des briti\chen shwaders im Mittelmeere, nach Lissabon abgegangen. Dcr gleich Abgang des Obersten Wylde nah demselben Bestimmungsor) wie die Nachricht von der beabsichtigten Verstärkung des dortigen! \hwaders, geben den Beweis, daß die Regierung die Ereignis Portugal sorgsam überwacht. Die ministeriellen Blätter erklären zwischen, daß, „wenngleich die Lage der Dinge daselbst nicht der sein mag, eine Befürchtung wegen ernstlihcr Störung der Ruh! jenem Lande zu rechtfertigen, der Regierung doch Anerkennung die Sihnelligkeit gcbühre, mit der sie dicjenigen Vorsichté-Maßr crgreift, die, ohne Ursache zu Eifersucht oder zu Verdacht zu geben, Gefahren vorbeugen fönnen, oder, wenn solche eintreten, für Schuß britisher Unterthanen und Besißthümer ausreichend sind,“

In Folge der verspäteten Ankunst des Couriers des H Waghorn mit der indishen Post über Triest triumphiren der M ning Herald und die anderen Vertheidiger der marseiller R hèute um so mehr, als das französishe Boot „Ariel‘‘, das Alexan 15 Minuten später verließ, als das englische Dampsschiff „Ardent““, d \hlechtes Weiter behindert, 6 Tage und 5 Stunden nah Maß brauchte, während das Boot bei gutem Wetter die Reise in Ó 5x Tagen zurückzulegen im Stande is. Ueberdies verlor in d

Unter-Staats-Secretair, Herr Legrand, sind am Sonnabend von jj nah Brüssel gereist, um die Maßregeln zu fördern, welche die Ny!

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unterlassene Artigkeit sei, sondern das Konsulat sei auch geschlossen der Konsul selbst abwesend gewesen,

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Schleswig, 2. Noo. jung der Stände is die von dem Adreß-Comité entworfene Adresse, welcher cine entschiedene Rehtós-Verwahrung gegen den offenen

und alle aus demselben zu ziehenden Konsequenzen für die têrehtlihe Stellung des Herzogthums Schleswig für jeßt und

und erkennen es mit pslihtmäßigem Danke an,

werden, die Einfluß auf diese grundgesepßlihen Bestimmungen Aufrechthaltung das Verlangen des Landcs is und das ernste eben der Stände sein muß, Fortwährend hat das Land an tiesen dsäpen festgehalten und sih der Hoffnung hingegeben , daß auch das nhous denselben seine Anerkennung nicht versagen werde, aschender war es, daß Ew. Majestät in Jhrem „ofenen Briefe“ oom

Veränderung beabsichtigt we1de.

Tag Zeit , und troßdem ward die ganze Streckde von

en nach London in 95 Tagen zurückgelegt.

An den oberen Gerichtshöfen in England sind 22 Richter mit thi 577 Pfd. j E49 P 42,500 Pfd. St. Gehalt angestellt, was zusammen 51 hter mit 229,081 Pfd. St. Besoldung giebt. rihtshöfen, das Jnsolvenz-Gericht, besoldete Friedensrichter u. dgl.

St., in Jrland 16 mit 63,004 Pfd. St., in Schott- An den unteren

giebt es in England 123 Richter mit 85,399 Pfd. St.,

108 mit 53,082 Pfd. St., in Schottland 81 mit 34,470 d, St., oder zusammen 312 untere Richter mit 172,951 Pfd. St.

rlicher Besoldung. _ 2 Der T1mes wird aus Bayonue über das Verhalten des briti-

daselbst bei dem Einzuge des Herzogs von Montpensier

D seiner Gemahlin geschrieben, daß man dasselbe als sehr bezeihnend

e. Jedenfalls habe derselbe in Folge erhaltener Weisung Flagge unterlassen, was eine itgliedes der Königlichen Familie bisher

Pascha hat nah seiner Heimkehr von England zwei zur Erziehung hierher gesandt, Dieselben sind dem er, Vorsteher der Pestalozzi-Schule in Worksop (Notts),

rden.

Dänemark, Jn der heutigen, eben geschlossenen

Zeiten eingelegt und dis Souverainetät und agnatische

folge - Ordnung Schleswigs nachdrücklih behauptet wird, mit 35 en 5 Stimmen angenommen,

Die Adresse lautet folgendermaßen :

lauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr! d

w. Königl. Majestät Allcrhöbsten Vefehl sind die“ Stände

Herzogthums Schleswig abermals verfassungsmäßig einberufen, um

g der Gesep-Entwürfe, welche Allerhöchstdieselben ihnen ba-

vorlegen lassen , so wie durch selbstständige Anträge Ew. Königl. Ma-

Mitteln zur Beförderung des gemeinsamen Wohls zuverläs-

Kunde zu verschaffen. Wie verkennen nicht, daß die Bestrebungen Ew.

ät auf die Beförderung dcs gemeinsamen Wohls gerichtet daß in dieser Brzie- geschehen is. Wenn uns andererscitë aber auch zu Klagen Veranlassung gegeben if, so werden diese doch für den Au-

Ylik zurüfzedrängt durch die Ereignisse, welche die legten Zeiten ge- jt hoben, Ercignisse, die uns und das ganze Land mit 1icfem Schmerze lt und ernste Besorgnisse hervorgerufen haben. Uns, als Vertretern des es, liegt die Pflicht ob, diesen Schmerz und diese Besorgnisse vor Ew. gl. Majefîtät offen und gerade auszusprecen.

Srechtliden Verhältnisse dieses Herzogthums sind es, Königl.

estät, welche das Volk und die Stände-Versammlung durch die Ereig-

Zeit bedroht erachte. Jn welchen Grundsäyen das We-

he des scleswig holsteinishen Staatsrecht enthalten is, das bedarf weitläufigen Aueführung.

Es is allgemein bekannt, ja in Jeder-

das Herzogthum Schleswig ist wie das Herzogthum Hol-

uveraines selbstständiges Herzogthum, die Her-

gthümer Schleswig und Holstein sind grundgeseglich 1d eben deshalb unzertrennlich mit einander verbun- ne Staaten;

8 ftamm herrscht in den Herzogthümern.

die Fundamentalsäße des schleswig - holstcinishen Staats- die Grundfesten der Landes-Verfassung und des öffentlichen dies, Allergnädigster König, keine neue Lehre, sie is viel-

ali im Lande, hat sich unter dem Regentenhause der Schauenburger jelt, is von den Ahnherren des oldenburgischen Hauses in einer festen bestimmten Weise anerkannt werden und anerkannt geblieben bis anf è Tage. Nicht die Landestheil.:ngen, nicht die Eieführung der Prime“- ir in den Häusern der Landesfünsten , niht die Erwerbung der Sou- etât für das Herzogthum Schleswig, nicht ‘cinmal die traurigen Miß- ltnisse unter den Landesfürsten haben an diesen Fundamentalsäyen des

nischen Staatsrechts etwas geändert. Es können nach Ueberzeugung feine rehtzebe?ändigen Thatsachen nach- im Laufe der Zeiten einen vLeräntde:n- gelabt haben,

Um so

ind in der „Allerböchsten Békanntmachurg““ vom 18, Sep- staatsrechtlihen Verbältnisse der Hirzogthümer eine Ucber-

ng auêgesprocen haben, welhe mit den oben dargelegten Grund-

en Widerspruch steht, Zwar wird in dem vorangeführten om 8, Juli d. V. gusdrücklih e: klärt, daß dadurch der des Herzogthums Schleswig, wie dieselbe bisher von Ew.

plihen Majestät anerkannt: worden ist, in kciner Weise zu nahe getre- Jerden solle, so wie daß in den sonstigen Verhältnissen, die gegenwär-

hum Schleswig mit dem Herzogthum Holstein verbinden, Judessen is diese Zusicherung wegen

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mit Holstein so allgemein und unbestimmt, daß wir daraus nicht haben entnehmen können , welche staatsrechtliche Bedeutung den oben bezeichneten Verhältnissen beigelegt wird, und außerdem kommen hierbei mehrere Um- stände in Betracht, welche die Bedeutung der angeführten Zusicherung zu schwächen in hohem Grade geeignet sind. Ew. Königlichen Majestät Com- missair hat nämlich in der jütländischen Stände-Versammlung im Jahre 1844 die constitutionelle Verbindung beider Herzogthümer gänzlich geleugnet und nur das Vorhandensein einer legislativ:n und administrativen Verbindung anerkaunt, ohne daß diese Aeußcrung von Ew. Königlichen Majestät, wie man er- warten duifte, als unbefugt wäre bezeichnet und gerügt worden. Jn tem offenen Briefe wird ferner ausgesprochen, daß über die staatsrechtlihe Erb- folge Erbrecht und Erbordnung im Herzogthum Holstein Zweifel ob- wal'en, die nicht bescitigt sind. Sollte aber in Fo:ge eincr verschiedenen Erbfclge eine Zerstückelung Ho!steins in Zukunft cintreten, so würde da- durch auch die Verbindung geschwächt oder aufgelöst werden, in wclcher beide Herzoaihümer mit einander stehen. Wir können die Arsicht keines- weges theilen, daß überhaupt cine verschiedene Erbfolge im Herzogthum Holstcin als geltend augeschen werden könne; wir halten vielmchr an der Uebeizeugung sest, daß beide Herzogthümer mit allen dazu gehörigen Lan- den auch in der Zukunst in ungetheilter Erbfolge auf den Mannsstamm des oldenburgischen Hauses übergehen werden, wie sie von Christian 1. an bis auf die Gegentoart vcrerbt worden sind.

„Noch entsicdencr aber wo wöglich steht mit unscrer rehtlid en Ueber- zeugung die Ansicht- in Widerspruch, wehe Ew. Majestät offener Brief vem 8, Juli d. J. enthált, daß nämlich die Erbfolge des dänischen Kö- pesegeledes auch im Herzogthum Schleewig in voller Kraft und Gültigkeit bestehe. Sollte dieser Grundsay je geltend werden, so würde augenschein- lih, da die aguatische Erbfolge im Herzogthum Holstein gar nicht bezwei- felt werden fann, cine Trennung der Herzogthümer unve! meidlich eintrcten müssen, und somit das Herzogthum in seinen wichtigsten staa!srechtlihen Ver- hóltnissen verlegt scin. Und wäre nun gar nach dcm veröffentlichten Berichte der von Ew. Majestät niedergesezten Kommission und nach anderen halb- offiziellen Schristen der ofene Brief Ew. Königl. Majestät so zu verstehen, als sei im Jahre 1721 eine Jrcorporation dcs Herzogthums Scthleêwig in das Königreich Dänemark volizogen, so-wäie mit einer solchen Jucorpo- ration die Selbstständigkeit des Herzogthums Schleswig aufs vollständigste vernichtet, die Selbstständigkeit, welcze Ew. Majestät dech zu wiederholten Malen anerfannt haben.

„Wir haben 1ns durch alle dafür angeführten Grür de nicht von der Richtigkeit des Sages ül erzeugen können, daß im Herzogthem Schleswig die Erbfolge des Königsgesepes gelte, welches hier nicht einma! publizirt wordcn ist, Gar oft und von verscbiedenen Sciten is es nachgewiescn wor- den, daß weder die Vo:gänge des Jahrcs 1721, noch dic Vertiäge mit den verschiedenen Linien des Gottorfischen Hauscs die legitime Erbfolge im Her- zogthum Schleswig verändert und avf die Gül‘igkeit derjenigen Statuten eincn Einfluß gchabt habe, welcbe vor 1721 die Erbfolge des Landes im landesfürstlichen Hause regclten, Durch die in dem offenen Briefe enthbal- tcue Erklärung Ew. Königl. Majestät wird in dieser alten Erbfolge nich1s geändert werden können. Es ist cin allgemein ancrkannter staatsrechtlicher Grundsay, daf, wo bestimmte Successions-Oidr ungen im landesherrlichen Hause bestehen, das Erbsolgerecht kein Gegenstand der gewöhnlichen Gesey- gebung sein fann; Ew, Königl. Majestät eigener Kommissarius bei den früheren Stände-Versammlungen des Königreiches hat es mit aller Entschiedenhcit ausge- sprocben, daß auch dcr unumscbräniteste Regent die Succe-sions-Ordnurg nicht einseitig ändern könne; kann er das aber nicht, so kann auch die ausgesp-o- hene Ueberzeugung des gegenwärtigen- Regenten, wie giewichtig sie sonst auch sein mag, hicrin nicht über die Zukunft cntsheiden, karn Recht weder geben noch -nchmen. Das öffentliche Recht des Landes beruht auf Vertrag und kann deswegen ohne Zustimmung der Repräsentanten des Londes ein- seitig vom Regenten nicht abgeändert werten. Durch die beilagenswer- then Ereignisse, welche die Regierung des verewigten Königs Friedrich 1V. bezcihnen, i überall in dem staatsrechtlihen Zustande des Herzogthums Schleswig nichts geändert worden. Ob es in den Absichten und Plänen des Königs lag, eine Veränderung in diesem Zustande herbeizufüh- ren, darüber steht uns hier kein Utheil zu. Friedrich 1V. hat das Herzogthum Schleswig nicht erobert; denn der cigene altkönig- lihe Antheil des Herzogthums befand \sich im unbestrittenen fried- lihen Besiy des Königs, mit dem Herzog Karl Friedrih von Gotto1ff aber hat der König keinen völferrehtlihen Krieg geführt: er verdrängte den Herzog nur von der Miítregierung des Herzogthums Schleswig, und so wie er in dessen Rechte eintrat, mußte er au dessen Verpflichtungen anerken- nenz es hatte auch der König kine mit den Necbten des Landes im Wi- derspr.ch schende Ectlärung abgegeben, keine auf Vernichtung des staats- rechtlihen Zustandes hinzielende Handlung unternommen. Das Patent vom 22. August 1721, auf welhes Ew. Majestät offener Brief Bezug nimmt, sagt in damals gewöhnlicher tautologisher Redeweise nichts weiter, als daß König Friedri 1V. den- Henzoglichen Antheil an Schleswig wit dem seinigen zu vereinigen und zu i:korporiren entschlessen warz; von einer Jncorporation in das Königreih Dänemark is durchaus nicht die Rede. Die darauf erfolgte Erbhuldigurg fonnte nach Umständen, Sinn und Wort nur zum Zweek haben, die bis dahin - gemeinscaf:lihen und privativ-fürstlichen Unterthanen gegen den fortan alleinigen Landezeherrn zu verpflichten, und welche Formel auch dem Huldigungs - Eide zum Grunde gelegt sein mag, so fonnte die staatsrechtlihe Stellung des Herzogthums Schleswig dadurch in keiner Weise verändert wcrden. Auf die Fassung des dexzeitigen Huldigungs - Eides würde demnach auch selbs dann kein Gewicht zu legen sein, wenn darin eine Veränderung in der Erbfolge ausdrücklih anerkannt worden wäre, weil diejenigen, die da- mals den E.d leisteten, überharpt und nach ihrer damaligen Zusam- menberufung niht als Repräsentanten des Landes gelten könnten, weil also eine solhe Anerkennung höchstens für diejenigen, welche damals den Eid gelcistet, persönlich hâtte verbindlich sein tönnen, für die Gesammtheit des Herzogthums aber völlig bedeutungslos war, Eine An- erkennung der Veränderung dcr Erbfelge hat übrigens auch gar nicht statt- gefunden. Du:ch den in verschiedenen Eremplaren der Landtags - Akten

bestätigt, daß Prálat und Rüterschast des Herzogthums nicht daran gedacht haben, daß von ihnen die Anerkennung einer veränderten Erbfolge verlangt werde, Verständigerweise konnten die* Schwörenden unmöglih der Mei- nung sein, daß sie eine neue Erbfolge anerkennen sollten, von der im Ein- berusungs-Patente nicht die Rete war, und die sih eben so wenig aus dem Eides-Formular mit Nothwendigkeit erkennen ließ, Bei der Ausle ung des Eides-Formulars i| aber vor allen Dingen die wohlbegründete Meinung desjenigen, der sih dur den Eid verpflichten soll, irs Auge zu fassen.

„Was ferner die dem Könige Friedrich 1V. von Frankreih und Groß- britanien gegebenen, für das Recht an si irrelevanten Garantieen betrifft, so geht unzwe:deutig scwohl aus den Worten der französishen Akte vom 14. Juli 1720, als aus denen der großbritanischen Garantie-Akte vom 27. Juli 1720 hervor, daß diese Garanticen sich auf den fürstliben Antheil von Schleêwig beschränken und ‘dem Könige nur den Besiß des damals in seincn Händen befindlichen Theiles von Schleswig sicherten.

„Außerdem muß es endlih noch besonders hervorgehoben werden, daß aus den späteren Handlungen und Erklärungen König Friedrich's 1V. es sich vollfommen herausstellt, daß der König den Vorgängen des Jahres 1721 teinen Einfluß auf dic staatsrechtlihen Verhältnisse des Herzogthums Schleswig eingeräumt hat. Drei Erklärungen Friedrich's 1V, in den ersten Jahren nach der schleswigshen Erbhuldigung seyen die Sache außer Zwei- fel. Zuerst nämlich die Anerkennungs - Akte für den Herzog Friedrih Karl von Pión und Norburg vom Jahre 1722, Jn dieser Akte erklärt König Friedrich IV. den Herzog Friedrih Karl für seinen Agnaten und für einen geborenen Herzog zu Schleswig und Holstein, indem er ihm zugleich alle damit verbundenen Privilegien, Rechte, Vorzüge und Ehren einräumt. Zu den Rechten eines schleswig-holsteinischen Herzogs gehört aber vor allen Dingen eín agnatishcs Erbreht. Zweitens is hervorzuheben ein Königl. Resfript an das \chleswigshe Obergericht, betreffend den Gebrauch der Notariat-Justrumente im Herzogthum Schleswig, vom 43, Juli 1723, Das darin enthaltene Verbot gegen die Zulassung Kaiserlicher Notarien wird da- durch motivirt, daß eine solhe Function zum Präjudiz der Hoheit in dem souverainen Herzogthum Schleswig gereichen könne. Die Bezeichnung Schleêwigs als eines souverainen Herzogthums is in den nächsten Jahren nach der schleswigschen Huldigung eine Ésistchende Formel gewesen. Der- selbe Ausdruck sindet sh in der Verordnung vom 13. Juli 1729 wegen Confirmation der Testamente z es hcißt nämlich daselbst: „Wenn Wir ratione der Confirmation der Testamente in hiesigem Unserem ganzen sou- verainen Herzogthum Schleêwig eine Uniformität einzuführen Allergnädigst für gut befunden haben u. #. w.“ Man braucht sich nur an die wahre Bedeutung des Ausdrucks „Souverainetät“ im Staatsrecht des Herzog- thums Schleêwig zu erinnern, um die Ueberzeigung zu gewinnen, daß demjenigen, was im Jahre 1721 geschehen war, kein Cinfluß auf die staats- rechtlihen Verhältnisse des Herzogthums eingeräumt wurde, wenn es in der Folgezeit fortwährend in Königlichen Verordnungen und Erlassen ein sou- veraines Herzogthum genannt wird, Wäre Schleswig durch gleiche Erb- folge mit Dänemark verbunden und in Dänemark inkerporirt gewesen, so hätte demselben die Bezeihnung eines souverainen Herzogthums nicht bei- gelegt werden können.

„Diesem Allen na, halten wir uns unerschüttert an der Ueberzeugung, daß das Herzogthum Schleswig ein selbstständiges, dem Königreih Däne- maif nicht inforporirtes Herzogthum, daß es mit dem selbstständigen Her- zogthum Holstein unzertrennlih verbunden is, imgleichen daß in beidcn nur der Mannsstamm herrscht, und in dieser festen Ucberzeugung fühlen wir us, als Vertreter des Herzogthums Schleswig, ge- drungen, hiermit für jeßt und für alle fünstige Zeiten die feierlihste Verwahrung gegen jede andere Deutung des öfe fentliven Rechts in diesen Landen auszusprechen.

„In dieser allerunterthänigsten Erklärung und Rechtsverwahrung ist nicht blos die Ueberzeugung der s{leswigshen Stände-Versammlung, son- dcrn die des ganzen Landes ausgesprochen. Diese Ueberzeugung gab sich schon im Jahre 1844 fund, als zuerst die Ussingsche Proposition und die Verhandlungen der roeskilder Stände - Versammlung über eine veränderte Stellung des Herzogthums zum Königreich Dänemark eine allgemeine Auf- regung îim Lande und einen starken Unwillen hervorriefen. Man betrachtete die Proposition als einen absichtlihen Angi auf die Verfassung der Her- zogthümer, Ernste Besorgnisse über den Ersolg drs Antrags wurden indeß nicht rege oder shwanden wenigstens bald, als die fräftige Verwahrung der holsteinshen Stände bckannt ward, die zur einstweiligen Beruhigung des Landes Vieles beitrug, weil man mit gutem Grunde von dersclben den besten Erfolo hoffte und sicher erwartete, daß die Anträge der roesfilder Stände- Versammlung, welche an den Thron Ew. Majestät gelangten, gemißbilligt und veiwo:fen werden würden, Diese Erwartungen, wir bellagen es tief, sind nicht in Erfüllung gegangen. Ew. Königl, Majestät offener Brief vom s. Juli d, J. ist erschienen, Mit der Erscheinung dieses offenen Briefes ijt jene Ueberzeugung, von der wir zuvor redeten , mit voller Krast und in dersclben Allgemeinheit hervorgetreten. Allgemein wird es fühlt und er- kannt, daß der Ausspruch über die Erbfolge für die Selbsiständigkeit d: s Herzogthums Schleswig Und für dessen unzertrennliche Verbindung mit Holstein gefahrdrohend sei und derselbe dem Erbrecte des oldenburgishen Manns- stammes auf die Herzogthümer nach dem Prinzip der Legitimität widerstrebe und das staatsrechtliche Verhältniß aufhebe, in welchem diese Länder jzu n O Nachkommen Christian's I. verfassungsmäßig gestanden ha- en und stehen.

_ ¿„Ullergnädigster König und Herr! Wenn ein Volk auf die Selbst- ständigkeit seines Landes, auf die Erhaltung der damit in Verbindung stehenden Verhältnisse und Einrichtungen, wenn tas schleswigsche Volk auf die Verbindung seines Landes mit dem Herzogthum Holstein einen großen Werth legt, wenn es mit unverbrüchliher Treue dem ols denburgischen Mannésstamme anhängt, so ist es wohl begreiflich, wie die in dem offenen Briefe vom 8, Juli d. J. ausgesprochene Ueberzeu- gung Ew. Königl. Majestät die Gemüther der Unterthanen mit Kummer über die Gegenwart und mit Besorgnissen für die Zukunst erfüllt hat; denn das Erbe des angestammten oldenburgischen Hauses wird dur den offenen Brief in seiner Konsequenz einem Fürstenhause zugesprochen, welches biêhe

Gestern, nach der Theater-Vorstellung, gab der Fürst Statthalter | Vernehmen nah, mit Rosas und Oribe abgeschlossen, und den man | der Uebershwemmung in Frankreich der Courier von Marseille Selbständigkeit des He1zogihums Schleswig und seiner Verbindung ! enthaltenen Bericht über die sleswigsche Huldigung wird es volllommen | dem Lande vollkommen fremd war, und zu welchem es sih weder dur da" s ga R E q _ p E E E E E un m n

Galt es dort, die Stimmung, den s{wankenden Ausdruck zu crfassen , der auf Berg und Thal rubt, o gilt es hier, die menschliche Seele , wenn sie in das Antlig getreten is, zu fesseln. Tritt eine vollendete Technik hinzu, so kann das Portrait der anzichendste Gegenstand der Kunstbetrachtung werden. Man darf \sih indessen niht in Versuhung bringen lassen, im Portrait erreichte Aehnlichkeit sür besonders oder gar allein maßgebend zu halten. Denn so wie cin gut gemalter Kopf immer einer gewisse Portrait- Wahrheit haben wird, so muß ein gutes Portrait auch immer von selbst mit Aehnlichkeit begabt scin. Ja, man geht vielleiht niht zu weit, wenn man behaupten wollte, daß durch dieselben äußeren Umrisse einmal diese und das anderemal jene Person könne repräsentirt werden, wenn nur der jedesmalige Ausdru der gemáäße, entsprechende und wahre is. Wir ver- langen also im Portrait vor Allem anstatt bloßer Naturnachahm :ng eine geistreihe Auffassung des dargebotenen Kopfes. Es soll der Künstler nicht blos zeigen: so sieht das Gesicht aus, sondern: das habe ich darin ge- funden.

Unter den berliner Künstlern glänzen auf diesem Gebiete als Drei- estirn Karl Begas, Franz Krüger, Ed, Magnus. Jeder hat Fine besonderen Vorzüge und Eigenthümlichkeiten; alle drei aber kommen darin übercin, daß man vor ihren Bildern durch eine lebe dige Charakte- ristif , einen natorwahren, warmen Vortrag, große technische Vollendung und fräftige Färbung gefesselt wird. Gehen wir näber ins Einzelne, so finden wir in Betieff der Carnation bei Begas ein Vorwalten des fri- sden, rothen blutdurstrômten Fleisches, bei Magnus dagegen oft einen fast z11 schr ins Bläuliche fallenden Schatten, während Krüger's Män- nergesichter sch zu einem braunen, gelblichen Fleischtone hinneigen, selbs da, wo er in der Wirklichkeit nit vorhanden is. Bei Vegas Lia aivbit wir vorzüolih die Mundparticen, welcbe alle einen Zug des Redens haben, als wären sie mitten in der Behandlung eines Lieblings - Thema's gefesselt worden. Das Auge theilt dieses Jnteresse und sieht daher wie mít dem Gegenstande beschäftigt und mitsprehend aus, Die Augen der Bildnisse von Magnus redea nit blos, sie überreden, sie sind vor allem Anderen von Ungemeiner Lebendigkeit und voll Bestebungëgabe. Man is geneigt, in ihnen und in ihnen allein den im Angesicht eines Kopfes ausgeprägten Geist zu suchen, und es hat natürli seine Vortheile, den Hauptspiegel der

Ag B A E R S E Rg L B ABRRE IERUEE : E ie i PB R E d

Seele mit besonderer Wärme wiedergegeben zu sehen. Von so vorzüg- Aber seine -

lichem Glanze sind z. B, die Augen im Portrait Nr. 577. Augen überreden auch da, wo sie uns nicht ansehen; man darf nur auf Nr. 575 sehen, auf das Portrait der gefcierten Jenny Lind. Marn° sürchtet fast den Augenblick, da die berühmte nordishe Nachtigall den Blick senfen und auf uns richten wird, weil wir sie dann nicht mehr so unbé-' fangen und ungenirt werden betrachten fönnen. Krüger's Bildnisse, dié das Prädikat einer kräftigen Färbung vorzugsweise in Anspruch nchmen dürfen und durch überzeugende Aehnlichkeit gefallen, haben mitunter den Fehler, daß das eine Auge einen anderen Ausdru hat, als das andere, was freilih bei der großen Lebendigkeit des ganzen Antlizes leiht über- sehen wird, in genauerer Betrachtung aber immer mehr oder. weniger- her- vortrítt, namentlih weil seine Bilder alle den Bescbaucr ansehen. - Die Bilder von Begas belebt der Ausdruck des höchsten geistigen Jutgresse?*s, dem die Originale leben und dessen sie fähig sind, und eine bestimmte Cha- rafterisirung von dieser Scite. Krüger giebt mehr die Augenblicke, wo man sich gehen und das Gemühsleben vorwalten läßt, wo die individuel- len Empfindungen hervortreten und sih geltend machen. Magnus faßt seine geo am meisten im Verhältniß zu dem Beschauer guf, welcher dadur eigenommen, ja, oft gefangen genommen tird. t

Was die einzelnen Binder dieser Meister betrifft, so verdíênt von Be- gas vor Allem das Bildniß „Alexander's von Humboldt“ (Nr. 43) allge- meine Beachtung, - Der berühmte Verfasscr des „Kosmos“ seht mit einem braunen Ueberrocke angethan mitten în einer gebirgigen Gegend. Vor ihm auf einem Felsstücke liegt ein Pap:er ausgebreitet, und der Stift in seiner Hand scheint dasselbe bald durch die Gedankenbliye seines Geistes bedecken zu sollen. Eine unendliche Freundlichkeit und Humanität spricht aus dem Angesicht. Nr. 44 giebt das Portrait „Rauch's“’. An einen Marmorblock gelehnt, dessen rohe Formation schon theilweise Leben angenommen durch“ daraus hervorspringende Reliefs, steht der Meister da und hält in der Rechten das Werkzeug seiner Schöpfungen, den Griffel seines Ruhmes, den Hammer. Der halb zurückgeshlagene Vorhang hinter ihm läßt einen“ Blick zu auf das Werk, das er jeyt unter dem Meißel hat, und auf wél- es \{chon lange der dafür ausersehene Plap am Ausgange der Lihden sehnlich wartet, Ein freundlich - milder Ausdruck belebt das schöne Haupt

gend, Vielleicht fehlt nur ein etwas fräfiigerer Schatten. Gleich anzieb

in dem Schmue der vollen, wcißen Haare, das* man leiht und gen die Wohnung eines hochgebildeten Kunstgcistes erkenuen mag. Unte! verschiedenen Bildnissen, mit, Nr. 45 bezeichnet, heben wir noh das jungen Mädchens hervor, welches über cin Felsstück hinausschauend einer Orange in der Hand dargestellt ist mitten in einer südlichen N Die andere Hand unier dem reich herunterwallenden Lockenhaar stüpgt träumerische Haupt. Nebcn ihr liegt das Strohhütchen mit frischen 2 menu bekränzi, Das Bild-:hat eiwas ungemein Anziehendes in seiner

fassung.

Wir bedauern die schon vor eíniger Zeit geschehene Hinwegnahme lcbensgroßen Biidnisses des Großsürsten Thronfolgers von Rußland Pferde von Krüger, welches namentlih auch durch das mit außerot licher. Naturwahrhit gemalte Pferd die höchste Anerkennung verdi! Unbedingt war dies das schönste Pferd auf der ganzen Ausstellung. 1 den übrigen Bildeun dieses Meisters erblicken nir die Portraits zweier ner speziellen Kinstgenossen, das des Malers Prof. Magnus (Nr. in böchst gewüthlicher und anspxechender Weise und das des jungen S6 dew (Nr. 96), der mit der Pale:te vor der Staffelei in etwas vo! gebog! Stellung dargestellt ist, etwa wie Einer, der das Original, das er n will, genagu betrach!et. j

Von Magnus? Portraits nimmi vor allen Jenny Lind u Aufmerksamkeit in Anspruch. Jun einem weißen Kleide, dessen Einförn keit durh ein anmuthig und leicht über den Schooß geworfenes blaues gehoben ird, die Hände nachlässig und ungezwungen über einander ge! sigt sie da, Blumen im blonden Haare, Jn ihrem Angesicht ist gan Liebenswürdigfeit und Ahspruchslosigkcit ausgeprägt, welche sie bei i)" Austxcten auszeichnet, (nd mit der sie den unendlichen Beifall so bes den V iadedden weiß, Die Carnation i in diesem Bilde besonde1s die Hände sind vorzüglih modellirt und nur der linke Arm in seiner, „wohl eine rihtige Zeichnung darlegenden Verkürzung nicht ganz be

ist das Bildniß der Gräfin Voß (Nr, 576), welches in der Carna! wie in der reihèn Gewandung überall mit gleicher Sorgfalt und behandelt ist,’ und auf welchem das Auge gern von Punft zu Punkt 8

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Die Bildnisse stsein, daß sie Portraits “sind. pllen 1nd zu wissen, daß man sie ansieht. Daher fommt es, daß sich, d besonders bei dem Bilde Alex, von Humboldt's (Nr. 1628) der st, eiwas Fremdartiges mit in die Betrahtung misht. Wir begègnen icht einer so innigen Auffasszng, als bei dem oben besprochenen Bilde en e s gefällt uns das Bildniß des Kriegs-Ministers Herrn

yen (Nr. jere, lebensvolle.e Ausführung auszeichnet, Das Bildniß Sr. Majestät onigs (Nr.

ât im Arbeitszimmer vorstellie. on ausgezeichneter Schönheit in der Darstellung is das Portrait der

der menschlichen Haut vereinige1, so finden sih hier alle Vortrags-

] te Betonung durch diese oder jene Farbe is vermieden, und es # ob mit bloßem Schmelz, mit Hell und Dunkel

n Züge des Tondichters tragen hier das Gepräge innerer Aufgeregt- a ohes durch das unruhig wehende Haar unterstügt wird. Sonst is Vild kräftig und wahr gemalt.

ls eine höch} interessante Tasel is das ern“ (Nr, 1425) von nd als Portraitstück gleih ansprehend. Wir sehen eine nicht unbe-

Benen Gruppen usgepacktes- Bild endet, Gelegenheit giebt, eine Menge beurtheilender, genicßender, sich

von Stieler in München haben gewissermaßen das Sie scheinen sich als solche präsentiren

1629) weit besser, welhes sih auch überhaupt durch eine

1627) is von frappanter Aehnlichkeit, Wir bedauern die nes sehr interessanten Bildes von Krüger, welches Se.

(Nr. 1621) von Karl Sohn. Gleihwie alle Farben

tion vereinigt und die eine durch die andere aufgehoben;

eschaffen werden (Bewänter und das Haar sind mit vorzüglicher Sorgfalt reißt sh nur mit Mühe von dem schönen, charaktervollen

Hensel bringt die Abbildung des gefeikrten Komponisten ix Mendelsfohn-Bartholdy. Die sonst so freundlichea und

„„Portraitbild mit düsseldorfer Fr. Bo ser zu bezeihnen. Es ist als Genre-

von Künstlern und der Kunst Angehörenden in den Aus- zu Düsseldorf versammelt und zu angenehmen und unge- vereinigt. Die meisten der Anwesenden sind um ein beschäftigt, welches, an seine Kiste gelehnt, von uns

ender Physiognomieen zu beobachten, Da steht der wür-

dige Professor Moßler, mit der Hand am Kinn, in kritishem Anschauen ver- sunken, da sigt dec Professor Keller, ein blasses, shwermüthiges Gesi ht. Karl Schnaase is hinzugetreten, der durh Hut und Sto, das halb erho- bene Lorgnon und den sorgfältigea Kleiderschnitt unter den vielen, oft be- quem gekleideten Künstlergestalten in seiner äußeren Erscheinung jofort den Kunstgelehrten zu verrathen scheint. Dagegen nävert sich ihm ganz nach Künstlerart, in einen Sammtrock mit übergeschlagenem Kragen gekleidet, mit langem gelockien Haar und weißem brcitrandige1 Hute, der Blumenmaler Peeyer, von dem wir später noch reden w rdcn. Abwä-:ts schauend, {li ßt sich der Grupp? nur äußerlich dcr sanfte, harmlose und doch so launige Hasenclever an! Er scheint den Worten Volthardt's Gehèr zu geben, von dem wir den Tod Coligny's auf unserer Ausstellung haben, cines schönen Maunes, à la malcoatent frisirt, der mit Meyer a1s Bremei ab eiten am Fenster im Gespräche sigt, Nebru diesem ht cin er!stes, ewas düsteres Profil, in sich gekehrt, der Maler des Jagdrecbts, Karl Hübner. Nicht w-it von ihm sit Pulian, von dem wir das Rathh1us zu Gent (Nr. 697) auf unserer Ausstellung abgebildet sehen. Er hat eine Landschaft auf den Schooß genommen und betrachtet sie mit scinem gemü!hlich - hlau:n Ge- sichte. Auf der anderen Seite der Hauptgrappe, rech:s im Vordergrunde, sind Mehrere um Lorenz Clasen versammelt, der in heiterer Behagglichkeit mit etwas gesp:eizten Beinen dasteht und mit dem z.¿sammengezroll:cn Kunst- blatte scine Ansichten darzulegen heint, Jhm horchen, bequem an die Kiste gelehnt, mit der kölnischen Zeitung in der Tasche, Kiedrih und die Landschafter Scheuren und Schulten , jener mit weichen , hübschen , ctwas elegischen Zügen, * dieser mit hellen blauen Augen. Dem Redenden sieht sein Bruder Karl aufmerksam und theilnehmend ins Gesicht. Außer diesen und anderen mit der Kunst Verwandten sehen toir noch zwei Arbeiter, welche bemüht sind, das cben Ausgepackte an die vorderste Querwand zu befe- stigen. Zahlreiche, schon placirte Bilder fallen in die Augen : Landschasten, Portraits, eine Judith, eine Hagar und die Hasenclevershe Weinprobe, Jn den Fensterbrüstungen sind auf Konsolen plastische Kunstwerke angebracht, und dies Alles macht das Stück, auch ohne das Junteresse, welches die vorzüglich gelungenen Portraits ihm verleihén, zu einer sehr anziehenden und

lebendigen Erscheinung. Von Theodor Hildebrandt, dessen Briefleserin wir hon bespro-

hen haben, sehen wir das lebensgroße Bildniß von Julius Hübner (Nr. 352). Ein bleiher Mann mit ernsten Zügen und von etwas leidendem A ¿ssehen. Von ihm rührt das entsprehend gehängte Bild auf der anderen Seite (Nr. 380) ber, welches Ed. Bendemann vorstellt, von dem wir in cinem späteren Artikel noch Gelegenheit nehmen werden zu reden. Gleich- falls ein ernstes Gesicht und von imponirender Haltung, aber shliht und ei:fah in seiner äußeren Erscheinung.

A, Kornek sucht mitunter durch den ganz wenig geöffneten Mund seiner Köpfe denselben eine O RDIN n geza ngenes zu verleihen, welches hier und da sehr wohl gelingt. ir haben mehrere mit Wahrheit und Wärme ausgeführte Bilder von ihm und beben daraus hervor das männ- liche Bildniß (Nr. 451), welches sich auch durch ein gutes Arrangement der Gewandung und der Nebendinge vortheilhaft auszeichnet,

Unter den übrigen Künstlern dieser Gattung verdienen noch lobende geenaung: Louis Blanc, Seine „Kindergruppe mit einem Hunde“ (Nr. 83) ift in Composition und Ausführung, die auch ia Beiwerk eine brave Anordnung und Naturtreue zeigt, ein sehr gutes Bild, Adolph Hennig's „Bildniß eines General Lieutenants“ (Nr. 316) zeigt eine gute Zeichuung und kräftige Färbung. Das „Portrait der Madame Schröder- Desorient‘’ (Nr. 318) bietet eine etwas eigenthümliche, nicht ansprechende Auffassungêweise, Wir erkennen in der Dame, welche, die Arme über die Brust verscräukt, zum Bilde herauslächelt, nicht die Darstellerin der Armide, der Leonore und der Donna Anna oder anderer heroisher oder tragischer Charaktere. 7

Wir nennen ferner August Hopfgarten, Theodor Hellwig, Hermann Kretschmer. Von T S, Otto haben wir vergebens d versprochenen Oelbilder gesucht. eine Schüler aber, Rud. Hampf, W. Kalchbrenner, Fr. Wilh. E. Leist, haben ret Erfreuliches ge- ce und beweisen, daß sie mit Erfolg ihren Studien unter ihm obgelegen aben.

Jn unserem nächsten Artikel werden wir sehen, was uns für diesmal die Blumen- nud Thiermalerei darbietet, s 5.

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