1846 / 320 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

die erste amilihe Zählung des preußishen Staats im Jahre 1816 ergab eine Einwohnerzahl von 10,349,031 Menschen.

Jm Jahre 1831 war die Größe und Bevölkerung des Staats auf folgende Höhe gestiegen :

z , Einwohner auf E OMeilen mit Einwohnern 1 O Meile Ostpreußen. zählte 70634 » 41,243,571 1761 Westpreußen » 471,69 » 782,356 1659 Posen C a2 » 536,51 » 1,056,278 1968 Brandenburg... » 730,94 » 1,579,939 2161 Pommern » 967,10 » 912,223 1609 Swlesien » A4 ». 2464444 3309 Sachsen » 460,63 » 1,449,587 3147 Westphalen » 367 60 » 1,261,996 3433 C » 479,99 » 2,288,596 4768 Summa 5062,54 mit 13,038,960 2576

Bis zum Jahre 1843 vermehrte sih diese Bevölkerung von 13,038,960 auf 15,471,765, d. h. von 100 zu 119, Zahlen, welche auch in dieser Be- ziehung die bedeutenden Fortschritte zeigen, welche der Staat während dieser Zeit gemacht hat, Wir werden in Folgendem solche Fortschritte im Ein- zelnen erörtern,

Il. Ackerbau.

_ Die Lage und natürliche Beschaffenheit des Landes verwies die Be- völkerung des preußischen Staats, wie er bis 1806 bestand, vorzugsweise auf den Ackerbau, und der größte Theil der Einwohner gehörte auch da- mals demselben an, Man rechnete 1804 auf die städtische Bevölkerung 2,698,189, auf die ländliche 7,325,711, leßtere also 73,08 pCt.z; und er- wägt man , daß vielleiht mehr als die Hälfte der städtischen Bevölkerung in fleinen Ortschaften als Ackerbürger lebten, so waren damals mehr als 80 pCt. oder mehr als * der Einwohner mit dem Landbau beschäftigt.

Die Kenntniß der damaligen Verfassung der Landbesiz-Verhältnisse is für die späteren großen Refermen auf diesem Gebiete und die Beurtheilung ihrer Erfolge unerläßlich, und man muß vor allen Dingen hierbei die strenge Unterscheidung festhalten, welche dem damals geltenden Prinzip der Scheidung und Gliederung der Menschen durch alle Verhältnisse hindurch, auch bei dem Landbesiß zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Bewohnern gemacht wurde. Es wurden nämlich die R ittergüter und Domainen von dem Besiß und den Verhältnissen des kontribualen Standes, der Bauern, Kossäten, Büdner und Einlieger, getrennt, und zwar. so, daß die Ersteren in der Regel große Güter von 2—83000, wohl auch 4 5000 Morgen umfaßten , ihren Besigern erstes Standesrecht verlichen, geseplich nur vom Adel besessen werden fonnten, der damit zugleih die Gerichtsbar- Feit, die Polizeigewalt und das Kirchen - Patronatsreht ausübte, überhaupt die Vertretung der Einsassen in allen öffentlihen Angelegenheiten übernahm | und nur ín sehr geringem Betrage an den Staat Abgaben zahlte, die

Leßteren dagegen auf kleinen Landbesiy und ein strenges Abhängigkeits- Verhältniß beschränkt blieben. Dies Verhältniß des 7 Millionen Menschen umfassenden Landes war nach den Provinzen sehr verschieden. Jm Ganzen jedoch, und namentli in den Theilen östlich der Elbe, war die dem kon- tribualen Stande angehörende Land-Bevölkerung den Gutsherren meist un- terthänig, und zwar erbunterthänig , insofern die auf einem Rittergute ge- H borenen Kinder dem Gute und dem Grundherrn dur die Geburt unter- Á thänig und zugehörig wurden, insbesondere ihm zu Diensten verpflichtet ë waren. Es herrschte schr allgemein die Dreifelder- Wirthschaft, Aer des Grundherrn und der Bauern 2c. lagen zusammen; der ganze Aer eines Dorfes, der gutsherrliche und bäuerliche, die gesammte Feldmark, ward in drei Theile getheilt : Winterfeld, Sommerfeld und Brache. Jun jedem der- selben hatte der Edelmann und jeder Bauer sein Stück Land. Der Bauer mußte meist mit Gespann ein oder zwei Tage in der Woche bci Bestellung des Ackers des Herrn Dienste leisten, und seine übrige Zeit und Kraft ver- wandte er dann auf die Bestellung seines Antheils im Winterselde, Sommerfelde, der Brache. Aehnlich war es bei den Wiesen und der Heu- Aerndte. Gegen die Dienstleistungen der Bauern hatte der Gutsherr dage- gen die Verpflichtung, für sie zu sorgen, ihre Gebäude in Stand zu halten, in Krankheit und ähnlichen Fällen sie zu unterstüßen. Außer den Natural- diensten war übrigens der Bauer in den meisten Provinzen, und namenilih östlich der Elbe, auch zu baaren und mancherlei Natural-Abgaben der Herr- schaft verpflichtet, hatte aber insbesondere die Haupt-Abgabe an den Staat zu leisten, und dies war die Contribution, eine schr verschieden im Laufe der Zeit nah Maßgabe der Größe der Bauergüter auf den Besiy des Bauern gelegte Grundsteuer, Die Contribution ward als impot unique des Landes angesehen, im Gegensay zur Accise, welche impot unique der Städte war.

Unter diesen Verhältnissen ward zwar an Getraide zur Ernährung der Menschen hinreichend gewonnen, ja, in den östlichen Provinzen mehr, als die Bevölkerung zur Verzehrung bedurfte, aber im Ganzen- genommen lag die Agrikultur danieder. Die Geseygebung gestattete die Ausfuhr nur in den nordöstlihen Provinzen und wirkte durch die Verbote der Ausfuhr von Rohprodukten im Allgemeinen ungünstig auf die Entwickelung des Aer- baues. Die Pferdezucht war nur ín Litthauen und Ostpreußen von Belang, der Rindviehstand zwar in den Niederungen, in Ostfriesland und einigen anderen Gegenden nicht unbedeutend, aber doh nicht zureichend, um die Zufuhr von außen entbehrlih zu machen; der Schafstand in Schlesien da- mals schon bedeutend, aber auf die Zucht von Landschafen beschränkt. Offiziellen Angaben zufolge, betrug 1802 die Production an Getraide in runder Summe 44 Millionen Scheffel, davon 35 bis 4 Millionen ausge- führt wurden, Für inländische Verzehrung blieben demnach 40 Millionen Scheffel, d. h. 3,8 Scheffel jährliche Verzehrung auf den Kopf. Die Flei\ ch- Consumtion stellte sih nach einer an demselben Orte mitgetheilten Tabelle 1802 auf 33 Pfund jährlih pro Kopf, indem von cinem Vieh-

Bckanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 12. Juni 1846.

Das an der Ee der Alexanderstraße Nr. 28 und Ecke der Magazin - Straße Nr, 12 und 13 belegene, Vol, 24 No, 1725 der Königsstadt verzeichnete Pae- ; towshe Erben - Grundstück, gerihtlih abgeschäßt zu 48609 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf., soll am 11, Februar 1847, Vormittags um 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

zwar mit [623]

[841 b]

Chemnibß - Riesaer Eisenbahn. Siebente Einzahlung.

R Die siebente Einzah- “a lung von 10 Thalern auf jede Actie der Chem- nig - Riesaer Eisenbahn- Gesellschast wird hiermit ausgeschrieben.

Dieselbe is vom

E:

selben am

E T Le Ta E

A L E ersten Dezem-

ber 1846 A. H. ab bis zum

15. Dezember 1846, uatents 7 uhr,

1356

samm von 19,721,472 Stü überhaupt 5,527,857 Stück oder 311,296,186 Pfund Fleish zur Verzehrung kamen,

Die französische Jnvasion \huf, wie in allen Zweigen des Staats- lebens, so auch in dem Landbau, gänzlich neue den früheren oft durchaus entgegengeseßte Verhältnisse Der Staat shmolz auf 2780 Quadratmei- len mit einer Bevölkerung von 4,652,906 Seelen zusammen und sollte jeht außer dem schon geleisteten Mehrauswand von 20 Millionen für die Unter- haltung der französishen Armee von 100,000 Mann in den Jahren von 1807 bis 1808, nah dem Frieden noch schwere Kriegs-Contributionen auf- bringen, welche auf 120 Millionen Franken oder 32 Millionen Thaler an- gegeben wurden, Auch wurden bald nah dem Frieden 30 Mill. Rthlr. als Schuld fontrahirt. Sollten nun 5 Millionen Menschen jährlih 30 bis 40 Mill. Rthlr. mehr als bisher in einem Jahre aufbringen, so mußte der Kopf 6 bis 8 Rthlr. mchr als früher erwerben, und kamen in der glück- liheren Zeit vor 1806 auf den Kopf höchstens 15 bis 16 Rthlr. jährlichen Erwerbes, so mußten jeßt 21 bis 24 Rthlr, verdient werden, in einer Zeit, da die Güterquellen der Nation erschöpft waren, viele Felder unbestellt lagen, der Viehstand auf vielen Landgütern ganz vernichtet, auf allen ver- mindert war, die Kapitalien verloren gegangen und der auswärtige Handel durch Napoleon's Hafensperrung gehemmt war! Jun diesen traurigen Um- ständen, welche die Nation mit dem Untergange bedrohten, wenn nicht ihre in- nere Thätigkeit erhöht und fruchtbar gemacht wurde, ist zunächst der große folgende Umschwung der Dinge zu suchen. Es begannen die Theorieen Adam Smit h's, welche schon lange die Staatsmänner und Gebildeten im Volke beschäftigt hatten, mit einemmale praktisch einleubtend zu werden, Arbeit war es, durch welche die Nation wieder emporkommen konn:e, und zwar, wie sie der eng- lische Staats-Oekonom in scinem berühmten Werke lehrte, freie, von Kennt- nissen, von Ordnung und Sittlichkeit unterstüßte Arbeit. Das zeigten jeyt Jacob in Halle, Loy, selbst Schlözer hon und viele Andere, vor Allen aber Kraus in Königsberg, der erfolgreih auf die Jdeen der jungen *Beamten-Generation cinwirfte. Hochgestellte Staatsmänner, wie Schrötter und Auerswald, waren schon vor 1806 in Ostpreußen bemüht gewesen, die neuen Lehren in Anwendung zu bringen, und sie kamen jeyt zu größerem Einflußz Gleichgesinnte wurden ihnen beigesellt, hochgebildete Mirxister, die den freieren Ansichten ergeben waren, wie Stein und nah ihm Harden- berg, auch Dohna und Andcre famen in die höchsten Stellen, und rasch hinter einander folgte eine Reihe von Geseyen, welche die freie Entwicfc- lung der Kraft der Nation hervorriesen.

Ein für den Landbau wichtiges Gesey wurde noh in Memel erlassen, dos Edikt vom 9, Oktober 1807, den erlcihterten Besiy und den freien Gebrauch des Grund-Eigenthums, so wie die persöónlihen Landbewohner, betreffend. Um den uneiläßlichen Forderungen der Gerechtigkeit und den Grundsäyen einer wohlgeordneten Staatswirthschaft zu entsprechen, heißt es darin, soll jeder Einwohner des Staates fortan ohne Einschränkung zum eigenthümlichen Besiy unbeweglicher Güter gelangen können und der Edel- mann zum Besiy nicht blos adelicher, sondern auch bürgerlicher und bäuer- licher, der Bürgcr und Bauer zum Besiy auch adelicher Güter befähigt sein. Die Besiyer städtischer und ländlicher Grundstücke | aller Art sind zur Tren- nung von Radikfalien und Pertinenzien, zur theilweisen Veräußerung, Mit- eigenthümer zur Theilung unter sih berechtigt. Jede keinem Ober-Eigen- thümer unterworfene Lehns-Verbindung, jede Familien- und Fideikommiß- Stiftung kann durch Familicnscluß beliebig abgeändert und aufgehoben werden. Jedes Unterthänigkeits-Verhältniß derjenigen Unterthanen und ih- rer Weiber und Kinder, welche ihre Bauergüter erblich oder eigenthümlich, oder erbzinsweise oder erbpächtlich besißen, hört wechselseitig gänzlich „auf z; fein solches Verhältniß darf künftig besteben; mit dem Martinitage 1810 hört alle Guts-Unterthänigkeit in den preußischen Staaten auf, und es giebt in der Monarchie von da an nur freie Leute, Die Geseße der nächsten Jahre tragen alle dasselbe Gepräge, und als ihr Zweck wird wiederholt an- gegeben, „daß das allgemcine Wohl befördert und erhöht werde und jeder Staatsbürger Gelegenheit habe, secinc Fähigkeiten und Kräfte in moralischer sowohl als physischer Hinsicht auszubilden und innerhalb der geseßlichen Grän- zen auf die ihm zuträglichste Weise anzuwenden,“ Jm Jahre 1809 ward die vom König Friedrih Wilhelm 1. ausgesprochene Unveräußerlichkeit der Domainen nfacloben und 1811, in dem zweiten Jahre der Verwaltung des Staats-Kanzlers, Freiherrn von Hardenberg, die bedeutsamsten aller organischen Gesepe, „die Regulirung der gutsherrlihen und bäuerlichen Verhältnisse betreffend“ und „Zur Beförderung der Landeskultur‘“ erlassen.

Wir finden bei Dieterici eine gedrängte und leicht verständliche Erläute- rung der schwierigen, durch diese Geseße geregelten Verhältnisse. Es blie- ben nämlih außer dem Zustande persönlicher Unfreiheit, wie dieselbe in der Erbunterthänigkeit und Hörigkeit der Bauern früher bestanden hatte und seit 1807 aufgehoben war, in den Verhältnissen der niederen Landbewohner noch eine Menge von Beziehungen zwischen ihnen und den Gutshcrren, welche der freien Benußung der Bavergüter, der Disposition und dem un- beshränften Eigenthumsrecht der ländlichen Besißer entgegen waren. Wie verschieden diefe Verhältnisse in den verschiedenen Landestheilen der Mo- narchie auh waren, so fonnte man sie doch der Hauptsache nah in zwei große Kategorieen scheiden. Es gab erstlih eine große Anzahl Bauern und Kossäten, welche den Hof und die kleine Besizung, die sic zur Aferbenußzung inne hattcn, erblich besaßen, in welhem Falle der älteste Sobn oder auch mit Senchmigung des Gutsherrn, der jüngere dem Vater in dem Besiß des Gutes unter gegenseitigen Verpflichtungen folgen mußte, oder es gab zweitens in Preußen, R Oberschlesien, der Uer- und Neumark schr viele Bauern und Kossäten, bei denen in Bezug auf Dienste, Abgaben und Weideberechtigung zwar ähnliche Verhälinisse bestanden, dic aber nicht erblichen Besiy hatten. Sie waren Zeitpächter für die Stelle, welche sie bcwirthschafteten; sie zahlten für den ihnen vom Gutsherrn überlassenen, meist größcren Aer eine jährliche Pacht, und es hatte der Bauer nicht die rechtliche Befugniß, unbedingt zu verlangen, die Zeit seines Lebens in der benußten Stelle zu verweilen. Auch fiel nah scinem Tode das Gut nicht

fam,

pflichtungen

Zahre 1842.

digen.

rishe Angaben.

f Allgemeiner Anzeiger.

im Büreau der Gesellschaft zu Chemniy zu leisten, und |

9 Thlr. 18 Ngr. baar und Thlr. 12 Ngr, durch Zurechnung der Zinsen für

bei Vermeidung der durch die Statuten festgesegten Con- oentionalstrafe von 10 Prozent der Einzahlungssumme (1 Thlr.), unter Nücfsgabe der vom 15, Oktober 1846 datirien Juterims- Actien, welche gegen neue dergleichen, auf den Gesammtbetrag der Einzahlung von 70 Thlr. lautende, eingetauscht werden.

Chemniy, den 23, Oktober 1846. Direktorium der Chemniz-Riesaer Eisenbahn-

Otto v, Hake, Bernhard Eisenstuck.

Wir erbieten uns zur Besorgung der bis zum 15, Dezemter 1846 zu leistenden Einzahlungen auf die Acticn der Chemnip-Riesaer Eisenbahn, dafern uns dic-

9, 10, und 11. Dezember c.

gegen unsere Quittung zur Beförderung übergeben toer- den, Die Ausreichung der neuen Juterims-Actien er- folgt bei uns am 21, bis 24, Dezember 1846,

Berlin, dcn 31. Oftober 1846.

an seinen Sohn, sondern ein neues Pachtocrhältniß ward vom Gutsherrn

gen zu haben :

die cingezahlten 60 Thlr, vom 16. [874 b]

Oktober bis 15, Dezember 1846,

Gesellschaft.

Früher erschien in demselben Verlage :

Gesebß über die Absicht, diese oft natbesizer freier Eigenthümer des ihm verliehenen Grund und Bod wurde, Es sollten diese Beziehungen zwischen Gutsherren und Bauern by Vergleich regulirt werden, wobei festgeseßt ward, daß, wenn eine ül Regulirung durch Abrechnung der verschiedenen Leistungen nicht zu S;

davon ausgegangen werden solle, h mungen der Bauer im fkoatribualen Zustande erhalten werden müß, die Leistungen der Bauern an ven Gutsherrn jedenfalls der Ein unterlägen, daß die Gutsherren den Unterthanen Mittel lassen müssen 7 zu bestehen und den Staat befriedigen zu können. l Zweifel angenommen werden,

geschlossen, Nur war dem Gutsherrn untersagt, das Bauergut Gute einzuziehen; ein solcher „besezter Bauerhof““ mußte immer wi einem bäuerlichen Landbewohner zur Benußung übergeben werden, A

g eperetiaes und bäuerlihen Verhältnisse

1) der Bauer und Kossät bei erbli hem Besiß den- dritten Thei 2) bei nicht erblihem Besiy die Hälfte der bisher von ihm ben Ackersläche an den Gutsherrn abgäbe. Die Ablösung durch ein Drittheil oder die Hälste fonnte nun entw; natura durch wirilich abzutretendes Land oder dur eive jährliche In in Körnern oder Geld regulirt werden, Eigene Behörden wurden h ordnet, welche nach diesen Prinzipien die Regulirung der gutherilichen y bäuerlichen Verhältnisse bewirken sollten.

Das von demselben Datum erlassene Edikt über die Beförderung Landesfultur schließt sich an diese Bestimmungen an; ein Jeder, der L freies Eigenthum erhalten, solle ganz unbeschränkt darüber disponiren, hes veräußern, theilen könncn. wandelt werden können, und umgekchrt. wie die Hüiungs- und Weide-Bérechtigungen im Walde und auf den dern so regulirt wrden könnten , daß sie der Aer - und Forstwiri so wenig als möglih nachtheilig würdea. Da die Bauern ihre meist nach der Dreifelderwirthschaft bestellten und bei dieser cine Gem hütung im gemeinschaftlichen Besiß hatten, so wurde mit Bezug auf fj Gemeinheits - Ordnungen bestimmt, daß auch diese Verhältnisse so regu würden, daß Jeder scine besondere Hütung c hielte, oder, wenu diese j zu bewüken sei, die Gemeindchütung so geordnet würde, daß sie der h desfultur möglichst wenig schadete. ward verheißen, díe aber erst später, am 7. Juni 1821, erlassen isi, y Beförderung der Landeskultur ward angeregt, daß sih Vereine von hy, wirthen bilden möchten, und ein eigenes Landes-Oekonomie-Kollegiunih diese in Beziehung unter einander bringen und gleichsam als oberste t schaftlich - technische Behörde in Landeskultur - Angelegenheiten zu - Rathty zogen werden. Solche Vercine sind erst in ganz neuer Zeit mehrfad sammengetreten, und das Landes-Oekonomie-Kollegium besteht erst seit d

Es i} freilih nicht anzunehmen,

fleidet, sein, welche sie wollen,

Die agrarishe Gescßgebung von 1807 hatte für den Ackerbau di wohlthätigsten Erfolge. Die landwirthschaftlihe Judustrie erhielt cinen be deutenden Aufschwung; der Aer wurde sorgfältiger bebaut und G traide-Production gesteigert. Wenn z. B. im Jahre 1804—5 die Getraide-Producti auf ctwa 44 Millionen Scheffel (exil. Aussaat) angegeben wird, #0 dieselbe bis 1831 auf 57 bis 58 Millionen Scheffel und 1842 a/6 Millionen Scheffel gestiegen, d. h. gegen 1804—5 um 13 bis 14 reh, A Millionen Scheffel jährlich mehr, und doch war der preußische Staat 18 um 5474 Quadr, Meilen kleiner als 1804 5. nah den Eín - und Ausfuhr - Tabellen von 1795 96 etwa 2 Million Scheffel, nah dem Durchschnitt der Jahre 1829, 1830 und 1831 dage) 4,491,262 Sheffel und 1842 6 Millioncn,. blieben 1805 42 Millionen, 1831 52 Millioncu und 1842 62 Million Scheffel, d. h. im ersteren Jahre 3,s Scheffel, im zweiten 3,82 Scheffel u im letzteren 3,96 Scheffel pro Kopf. vortreten, daß die Agrikultur im Getraidebau namhaft gestiegen sein m{F und im verhältnißmäßig viel höheren Grade im lehten Decennium, in | chem landwirth‘chaftlihe Vereine vielfah zusammentraten, überhaupt ur den Landwirthen eine sehr große Thätigkeit und ein reger Eifer, ihr 0 {äft rationell und wissenschafilich zu verbessern, Indeß “ist auch nicht zu verhehlen, daß noch viele und große Verbesse gen nöthig sind, ehe unsere Landwirthschaft sich mit der ciniger and Länder, wie z. B. Englands, messen kann, und man maß von der V fung der bereits erlassenen Agrar-Geseße, wie von der noch zu erwarten Steigerung der Consumtions - Verhältnisse im Allgemeinen, die Besseruß dieses wichtigsten Zweiges der National-Wohlfahrt hofen. i

Citerarische Anzeigen. Im Verlage der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei ist so eben erschienen und in allen Buchhandlu®

Verhandlungen

der

evangelischen General-Synode zu Berlin 1846. Nebst den Kommissions - Gutachten und vorbereitenden Denksciriften. (lmtlicher Abdruck.)

95 Bogen în hoch Royal 4to Format, im Umschlag broschirt 3 Thlr, 20 Sgr.

dit sein

ehr verwickelten Beziehungen zu lösen, so daß der d

daß schon nach früheren Besi

\chränh

: Veides solle als au wenn für die bisherigen Leistungen und g,

Es solle unbeschränkt Forst in Ader 5

4

D

Eine Gemeinheitstheilungs - Old)

Man erkennt hieraus, wie die größte aller sozialen Umwälzuny welche die neuere Zeit auszeichnet, in Preußen auf friedlichem Wege uf von oben herab unter Zurathezichung der besten Männer der Nation h# wirft wurde und wie fern die preußische Politif dabei von einer Nati mung der modernen Staatstheorieen anderer Länder sih gehalten F Dieses Fernhalien is überhaupt ein charakteristischer Zug der ganzen 1 mirenden Geseygebung von 1807 bis 1812, welche sich in dea damalF Zeitverhältnisseu begründete Formen schuf, am praktis wirksam zu wi}

daß diese Formen sür die Ewigkei! F hafen sind; aber es ist grundfalsch, diese Aenderung der Form mit Fi Acnderung des Prinzips zu verwechscln, das der Geschichte der preußish National - Entwicfelung zum Grunde liegt. bestcht vornehmlich in dem stcten Wachhalten des Geistes seiner reforn) renden Geseygebung von 1807, mögen die Formen, in die sich dieser 0 Die Statistik hält sich bei keinen Raists nements auf, aber in solcher Weise behandelt, wie es durch den geht Herrn Verfasser der obigen Schrift geschicht, zeigt sie uns in Thatsahunß die Früchte jencs Geistes und läßt uns scinen Werth und Gehalt

Preußens politische Aufi

Wir finden indcß bei Dieterici nur sun

Die Mehrausfuhr beiry

Zur Verzehrung im Jula

allgemein erwacht

B

Protokolle der im Jahre 1844 in den östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie abgehaltenen Pr0' vinzial-Synoden nebst den dazu gebörigen Beilagen, (Amtlicher Abdru,) 2 Hefte, 3 Thlr, 10 Sg"

873 b]

[ Die Besißer Westpreußifcher Pfandbriefe, welche dazu die Zinsbogen pro 1847/50 im Februar kommenden Jahres gegen Einlicferung der betreffenden Stich-Cou- pons durh mich cmpfangen wollen, werden hiermit auf- gefordert, bis zum 31. Dezember d. J. dieselben bei mir Behufs Verschreibung zu bestellen, und is mir des- halb ein Verzeichniß einzureichen, welches des Pfand- briefs Nummer, den Namen des verpfändeten Guts und den Kapitalbetrag, so wie die Angabe des Departe- ments, zu welchem der Pfandbrief gehört,“ enthalten

Heymann & Co.

muß. Werden Zinsbogen nah dem 31. Dezemb!

d. J, bei mir bestellt, so kann deren Ausreichung |"

Februar k. J. nicht, sondern erst später erfolgen, a" sind für solche Portokosten zu entrichten,

Berlin, den 14, November 1846,

Ludwig Lessing,

Kommerzien - Rath und Westpreußischer Landschafts - Agent,

Spandauer Brücke Nr. 9,

General

Es wurden Vorschristen erl,

Es dürfte hiernah unzweifclhast h

SBartett-Versammlungen

L

gs Abonnement beträgt: 2 Kthlr. sür 4 Jahr. 4 Kthlr. - 4 Jahr. 8 Kthlr. - 1 Jahr. j llen Theilen der Monarchie ohne Preis E l

i -Gebühr fur den Pes Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeilung.

Alle Ln E des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt anu, für Ser!in die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Friedrichs straß e Ur. 72.

Lg

(0 390. |

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Inhalt. ficher Tbe: Die angebliche Unsicherheit bei Kurnick, Pro- anv, Bekanntmachung.

nz Schlefien.

(tsche Bundesstaaten. Kurfürstenthum Hessen. Landtag.

ogthum Hessen und bei Rhein. Ständische An- 5A Van arafschaît Hessen-Homburg. Die Juden i eisenhcim betreffend. Herzogthum Holstein. Die neumün-

( ammlung. 4

A (s, Hof-Nachricht. Die Audienzen des englischen schafters, Die Vermáhlungs - Frage. Milde Gabe vom Herzog E O Bordeaux, Städtische Bewilligung zu Gunsten der Armen, istliche Bersammlung. Englands Pläne in Bezug auf die Landenge n Suez, Vermischtes. Die Zustände in Portugal, ßbritanien und Jrland. London. Hosnachricht. Die Ver- dlichfeiten der spanischen Regierung gegen die Jnhaber ihrer Fonds. aus Ame1ika, Bücerzoll. gien. Brüssel. Annahme der Adresse und des Gesey - Entwu1 ss er dic freie Getraide-Einfuhr im Senat. Verwerfung von Amen- ents zu lezterem in der Nepräsentanten - Kammer. Die Audienz d diplomatischen Corps beim Herzog von Montpensier. i weden und Norwegen. Stockholm. Esaias Tegnér +. emark. Schleswig. Stände-Verhandlungen. S : weiz, Kanton Basel. Das Stimmrecht der Minderjährigen. ruppen-Bewegungen in Frankreich an der Gränze. Kanton Waadt. die National - Bank. Großraths - Wahlen. Kanton Wallis. Spaltungen unter R O Kanton Schwyz. Wider- s cgen die herrschende Partei. i i Said, Schreiben aus nche n. (Ankunst des Prinzen Albrecht

n. i 4 | C Und Börsen-Nachrichten. Berlin, Börsen- und Markt-

richt.

Quartett - Versammlung im Cäciliensaale der Sing - Afademie. ur dramatischen Literatur. Florenz.

Nachrichten

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Ÿ Dem Ci eiitien Rath im Ministerium des- Jnnern, Geheimen

der Schleife; dem evangelishen Pfarrer Dr. Köhler in Wal- Kreises Liegniß, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie tawyolischen Elementarlehrer Kopp in Büsbach, Kreises Aachen, Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und ; Den ordentlihen Professor Dr. Keller in Halle zum ordentli- Professor in dex juristischen Fakultät der Königlichen Friedrich- helms-Üniversität in Berlir, zu ernennen. : :

Angekommen: Der Fürst von Haßhfeldt, von Breslau.

gierungs-Rath S ulz er, den Rothen Adler - Orden dritter Klasse

Berlin, Mittwoch den [Z!e"

Se. Cxcellenz der Wirklihe Geheime Rath, außerordentliche

Versammlung, Kammerherr Graf von Dönhoff, von Königsberg Pr,

andte und bevollmächtigte Minister bei der deutshen Bundes-.

llichtamtlicher Theil. Inland. Berlin, 17. Nov. Se. Majestät der König haben Allergnä- st geruht, dem Major von Schoeler vom General - Stabe des Armee-Corps die Anlegung des von des Großherzogs von Ba- Königlichen Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens zähringer Löwen zu gestatten.

Berlin, 17. Nov. Die hiesige Vossische Zeitung vom fen d, M. enthält wörtlih folgenden Artikel:

l l

„Kurnick, den 9. Nov. Kaum sind wir in unserer Stadt über ; die Stürme der politischen Demonstration etwas beruhigt, so wallen auh {on wieder andere Schrecken für uns und die Bewohner der ; angränzenden Gegenden auf. Es is keine Revolution; wir haben niht mehr mit revolutionairen Polen —— wir haben aber mit Räubern zu kämpfen, die sh, vielleiht aus Notb, zu einer Bande zusammenges- | rottet haben und nun zum Stehlen ihre Zufluht nehmen. Sobald | es Abends dunkel wird, läßt s\ch daher in den Straßen Nicmand | mehr blickenz; nur hin und wieder sieht man bewaffnete Bürger- Patrouillen die Straßen durchziehen, feiner wagt sich mehr ohue Begleitung und Laternen heraus, Den die Stadt umgebenden sehr dicht bestandenen Wald, an Gebüschen und Höhlen reich und von Diebesbanden überfüllt, muß ein Jeder betreten, der nah oder durch Kurnick reisen will. Seit mehreren Wochen wagt es nun {on Nie= mand mehr, die dur diesen Wald sührende Chaussee allein zu passi- ren, denn nicht selten wird man angehalten, beraubt, wohl auh ge=- mordet, wenn aber die Räuber nichts finden, völlig ausgekleidet und dann nackt freigelassen. Die Polizei-Behörden sind bisher immer nur vergeblih eingeschritten und haben \sih der Banden noch nicht ermächtigen können. Gestern etwa 5 Uhr Abents is der Graf von P. aus P. auf der durhch- den Wald hierher führenden Chaussee von einer angeblih sehr zahlreihen bewaffneten. Räuberbande, mit langen Bärten und in eht polnischer Nationaltracht, angehalten und seiner sämmtlichen mitgeführten Sachen, etwa im Werth von 600 -Rthlr., beraubt worden. Auf Veranlassung der Polizei Behörde rückdte nun Abends 9 Uhr die hiesige Schhüßengilde mit geladenen Gewehren -in den Wald, um der Diebe hab- haft zu- werden, sie mußte sich aber zurücziehen, weil sie der ‘Uebermacht der Räuber unterlag. Man soll bereits in Antrag ge- bracht haben, in hiesiger Stadt Militair zu stationiren, um mit Hülfe desselben dem Unwesen“ der Räuberei zu steuern.“

November

| durch

Bei Mittheilung des vorstehenden Artifels können wir die Ver- sicherung geben, daß nah eingezogenen Erkundigungen bis dahin von den Raub- und Mord-Scenen in der Nähe von Kurnick anderweitig nihts bekannt geworden is, Die Erzählnng scheint daher von einem der „Ermordeten““ herzurühren. Wir behalten uns vor, 1n einigen Tagen anderweitige zuverlässige Auskunft zu geben.

Provinz Schlesien. Das Amtsblatt der Königlichen Negterung zu Breslau ‘enthält folgendè Bekanutmachung: „Des Königs Majestät hat mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 5. Of- tober c. angeordnet, daß bis zur definitiven Entscheidung über die

| Verkäuflichkeit der fkonzessionirten Apotheken die Allerhöchste Ordre

vom 8. März 1842 provisorisch wieder aufgehoben werden solle. Es ist dafür das früher angeordnete Verfähren- von Sx. Majestät wieder in Kraft -geseßt worden, nah welhèm dem seine konzesfionirte Apo- theke verkaufenden Apotheker oder dessen Erben gestattet ist, den Geschäftsnachfolger zu präsentiren, wenn derselbe vorschriftsmäßig quali- fizirt ist, welchem alödann die Konzession zu ertheilen sein wird, je= doch immer nur sür seine Person und unter ausdrüklihem Vorbehalt ‘der Wiedereinziehung der Konzession bei seinem dereinstigen Abgange. Wir machen dies, jedoch mit Vorbehalt weiterer legislativer Bestim- mungen, bekannt. “/- /

Deutsche Bundesstaaten.

Kurfürstenthum Hessen. Auf dem in der Sipung der kurhes- sischen Stände-Versammlung vom 13. November verlesenen Eingabe-Pro- tofoll befand si{ch eine Vorstellung mehrerer U Marburgs wegen Ver- wirklidung verschiedener Bestimmungen der Verfassungs - U funde, so wie eine Beschwerde dés“ dortigen Prof. Dr, Bayrhofser wegen der gegen ihn

etroffenen Disziplinar-Maßregeln. Der Präsident verkündigte einen seclbst- tändigen Antrag des Herrn Scheffer, wegen Verbesscrung des evange- lischen Kirchenwesens und desfallsiger . Berufung einer Synode. Für den Budget-Aus\huß berichteie Herr ven Baumbach-Kirchheim über eine Eingabe der Bewohner des Amtes Schwarzenfels, enthaltend die- drin ende Bitte um \leunige Maßregeln zur Abhülfe der in jener Gegend herrschen- den Noth durch Gewährung von Arbeitsverdienst, i beschloß, auf den Antrag des Ausschusses, die Negierung um Un- tersuhung des Nothstandes und um Einleitung geeigneter Maßregeln zur Abhülfe und um eine eiwa erfordelihe BVoilage an die Stände - Ver-

Die Versammlung ;

sammlung anzugehen, Herr Henkel erstatteie sodann für den Rechtspslege- Ausschuß den dem leßteren in der vorigen Sißung aufgetragencn weiteren

| Beritt über die Beschwerden der katholischen Dissidenten zu Hanau

und Marburg. Er verlas zuvörderst die inzwischen eingezogenen Erkennt- nisse des hanauer Obergerichts, worunter zwei Dekrete des Civil - Senats,

| welche eine von den dortigen Dissidenten angestellie Klage gegen den Staats-

Anwalt deshalb zurückweisen, weil der §. 30 der Verfassungs - Urkunde nur

| von Haus -Andacht zu verstehen sei, so wie ein Urtheil zweiter Justanz

des Kriminal-Senates, worin die beirefenden Appellanten zwar von der gegen sie die Polizei-Kommission wegen Ungehorsams gegen obrigkeitliche Befehle auëgesprochenen Strafe aus ander weiten Gründen freigesprochen werden, in Be- tref des §. 30 der Verfassungs-Urkunde jedoch dieselbe Ansicht ausgesprochen wird. Der Rechtspflege-Ausshuß glaubt jedoch bei seiueu früheren Anträ- gen stehen bleiben zu müssen, weil diese Erkenntnisse noch keinen Schluß auf die Entscheidung des höchsten Gerichtshofes zuließen, und weil inzwischen das narburger Obergericht anf eine von der dortigen sogenannten taufge- sinnten Gemeinde gegen den Staats - Anwalt wegen Verbcts von gottes- dienstlichen Versammlungen eingeleitete Klage, den Staats-Anwalt auf den Grund des §. 30 der Versassungs -Urkunde dur ein unbedingtes Mandat zur Zurückziehung jener Verfügungen verurtheilt habe. (Der Berichterstat- ter verlas auch dieses Erkenntniß.) Der dem Ausschuß zur Prüfung über- wiesene Antrag des Herrn von Baumbach - Kirchheim, die Negierung zu ersuhen, den katholischen Dissidenten den Privat- Gottesdienst zu gestatten, ershien dem Ausschuß, weil der Be- griff von Privat - Gottesdienst zu unbestimmt gelassen sci, nicht zur Berük- sichtigung geeigret; ein Gutachten über die von dem Herrn Eberhard in dcr vorigen Sizung erwähnten neuerdings ergangenen Verfügungen, welche die Weisung an die evangelischen Geistlichen enthalten, über den Charakter der katholischen Dissidenten an die betreffenden Polizei-Behörden zu berich- ten, so wie die Dissidenten zum Rüdtritt oder zum Uebertritt zu der prote- stantischen Kirche zu bewegen, erschien dem Ausschuß als nicht hierher pas- send, weil diese Verfügungen keine wirkflihe Rechtsverleßhung ent- hielten. Der Aus\{uß wiederholt daher scine früheren Anträge. Die Ber- sammlung beschloß den Dru dieses Berichts, Herr von Waihß berichtete

für den Budget - Ausschuß über die selbstständ gen Anträge der Herren Ziegler , Sunfkel und Faust, betreffend den Bau eini- ger Straßen, Die Versammlung beshloß , cntsprehende Gesuche

an die Negierung zu stellen. Für den Rechtspflege - Ausschuß be- richtete Herr- Hennenhofer ín Betreff der Auszahlung von Reise- und Tagegeldern an die Bevollmächtigten der Prinzen und Standesherren, welche in den Jahren 1831 bis 1839 an der Stände-Versammlung Theil genommen haken. Der Avsschuß is der Ansicht, daß der (damalige) Mi- nister des Junern, von Hanstein, durch die Auszahlung dieser Gelder im Betrage von 17,138 Rihlr. ohne ständische Bewilligung die §§. 144, 143 und 4152 der Verfassungs-Urkunde verleßt habe, und dafür persönlich ver- antwortlih sei. Der Ausschuß giebt der Stände-Versammlung anheim, das Geeignete zu beschließen, Der Vorstand des Justiz-Ministeriums, Staats- rath Dr. Biel entwickelte, wie hon aus formellen Gründen der Antrag des Ausschusses sich nicht rechtfertige,indem die fraglicheAuszahlung auf einen Be- {luß dcéGesammts-Staats-Ministeriums erfolgt sei, durch welchen der Minister des betref-nden Departements seiner verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit enthoben sei, und wie dur eine richtige Auslegung des §. 88 der Ver- fassungs - Urfunde die Auszahlung von Diäten an die Stellvertreter der fürstlichen Personen sich auch materiell rechtfertige. Nach lebhafter 25stün- diger Diskussion wurde cin Antrag des Herrn von Buttlar, über den Gegenstand hinwegzugehen, gegen 2 Stimmen verwofenz guf den Antrag des Henn Wippermann sodann gegen 3 Stimmen ausgesprochen, daß man in der Auszahlung -der fraglichen Diäten eine Verwendung des Staats- Einkommens zu den bestimmten Zwecken nicht erblicke, und die Abstimmung über die Frage, welde Maßregela zu ergreifen seien, und insbesondere, ob der Minister von Hanstein angeklagt werden solle, bis zur Erstattung des Berichts des Budget- Ausschusses, die Beanstandung ähnlicher Postei betref- fend, ausgeseßt und hiermit die Sigung beschlossen,

Großherzogthum Hessen und bei Nhein. Nach dem von der Großh. Hess. Ztg. nahträglih gegebenen ausführ- licheren Berichte über die Sipung der zweiten Kammer der Stände vom 10. November (\. Nr. 318 der Allg. Pr. Ztg), äußerte der Regierungs-Commissair , Ministerial-Rath Dr, Breidenbach, unter Anderem noch:

Wenn der Abg. Glaubrech keinen Antrag auf Veiwersung des Gan- zen gestellt habe, so sei wohl der Grund nur der, eine entschiedene Nieder-

lage zu vermciden. Die Tendenz, mit allem Aufwand der Rhetorik und | Dialektik eine präoffupirte Meinung gegen einen ganzen Geseßes-Entwurf hervorz1'rufen und doch nur drei Punkte des Tadels zu bezeichnen und dar- auf immer wieder zurücfzulommen, während angekündigt worden, daß die

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Erste Quartett -Versammlung im Cäciliensaale der Sing- Akademie. J (Den 16. November.) E Während die Symphonie-Soireen durh den Glanz eines vollen hesters, die Trio-Soireen durch das darin vertretene Mode - Jnstru- t einen anziehenden Reiz auf das mußikalische Gesamnmt- Publikum iben, vermögen die ebenfalls ausgezeichnete Leistungen vorführenden | stets nur cinen kleinen Kreis von Zuhö- anzuloden, Forschen wir dieser Erscheinung nach, so finden wir sie in Wesen der betreffenden Musik-Gattung selbst begründet. Gleichwie die mposition cines Quartetts bei der selbstständigen Führung aller wen und der kunstreiden Verwebung des Ganzen in praktischer und ischer Bezichung die größte Gewandtheit im 4 stimmigen Saße voraus- , die Ausführung desselben aber vier gebildete Spieler beansprucht, in dic Feinheiten jeder einzelnen Stimme einzugehen und gleichzeitig klare und deutliche Einsicht des ganzen vorzutragenden Tonwerks zu innen wissen, so erfordert auch der Genuß dieses herrlichen, jedes eren Schmuckes entbehrenden Kunsizweiges mehr als jede andere Musik n äußerst feinen musikalischen Sinn, der leider ín unserer auch der Kunst dem Materiellen und Sinnlichen nachjagenden Zeit selten vor- nden wird. Um o größere Anerkennung verdient ein Unternehmen, das en Sinn zu wecken und zu nähren, nicht um äußerer Vortheile willen diese gewährt es nicht lediglich aus Liebe zur Sache, mit Aus- it bemüht i. Dank also dem Herrn Zimmermann und seinen ¡eren Kollegen für ihre fortgeseßten , cben so neigen ges als rühm- n Bestrebungen, Gedenken wir jeyt mit kurzem Ucberblick der Gaben heutigen Abends ! Insofern Haydn als der Schöpfer des Quartetts in seiner heutigen siständigen Form anzusehen i, muß der Gedanke, die erste diesjährige arteit- Versammlung durch eines seiner Werke zu eröffnen, als ein höchst

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iger bezeichnet werden. Es war des Meisters C-dur-Quarteit mit dem

enden Andante in 6G, wodur die Spieler ihr Auditorium zuerst, erfteu- Charakteristishe Auffassung, musterhafte Präzision und vollendet feine anzirung zeichneten den Vortrag des Gemüth und Herz erfrishenden

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Werkes aus. Eines der neucsten Quartette von Onslow in A- dur folgtez ein für die Ausfüh-enden dankbares, überhaupt geschit gemachtes Opus, dessen Wirkung jedoh größtentheils auf äußeren Effekten basirt. Geregel!e Durchführung fehlt; eim phantastisches Umherschweifen der Ge- danken in unstäter, nebelnder Modulation charakterisirt dies wie überhaupt die neuesten Tonwerke Onslow?'s, der, seitdem er Beethoven's Flug nachstrebt, mehr und mchr in Manier o»erfällt und ost Barockes zu Tage fördert. Die Krone des Abends bildete das große F-dur- Quartett von Beethoven mit dem beginnenden Quart - Sert - Akfo1de, ein Meisterwerk, das, mit ticfem Verständniß vorgetragen, die Hörer zur Begeisterung stimmte. 2

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Zur dramatischen Literatur.

Maria Magdalene. Ein bürgerlihes Trauerspiel in Z Akten. Nebst zem Vorwort; von Friedrih Hebbel. Ham- burg, 1844. R os

da rrthum, als könne aus den aufder Oberfläche s{chwimmen- den L othen Elementen unserer Zeit zuleyt doch noch etwas Gutes fommen, is bedeutenderen Naturen besonders gefährlich, weil er sie verleitet, ihre Kraft auf solche Stoffe zu wenden. Zu solchen bedeutenderen Naturen. zählen wir Friedrich Hebbel, dessen Trauerspiel Maria Mag- dalene, obwohl {hon vor 3 Jahren erschienen, neuerlih durch mehrfache Aufführung auf dem leipziger Be wieder in den Vordergrund getreten

. . Di el des Stüfs is folgende : e

n Der Meister Anton, Tischler in einer mittleren Stadt, hat zwei Kin- der, Karl und Klara; sein Liebling is die Tochter, der Liebling seiner Frau der Sohn. Vie Tochter is die Braut eines gewissen Leonhard, den sie ‘zwar nicht liebt, aber doch geheirathet hätte, weil sie keinen Anderen zu lieben glaubte, Nun i|st aber der Gespiele ihrer Jugend, ein Gene, zurückgekehrt, und Leonhard bemerkt beim ersten Zusammentreffen , daß die alte Liebe wieder erwaht. Um \\ch also das Mädchen und ihre Mit- ist zu sichern, versührt sie Leonhard, bevor ihr selbs ihre alte Liebe zu dem Secretair wieder deutlich geworden is. Er lästert, wie das Mädchen sagt,

ihr Herz, daß sie zuleyt, um ihre Treue dem zu beweisen, den sie doch nicht

liebt, sih selbs untreu wird und dadurch den Boden ihrer Selbstständigfkeit verliert. Die darauf folgende Ocde des Gemüths empfindet das Mädchen um so mehr, als eine mehrwöchentliche Abwesenheit des Leonhard, der in- deß mit Energie nah einer Stellung in der bürgerlichen Gesellschast strebt, ihr Zeit aelafsan hat zu Vergleichungen zwischen dem, den sie liebt, und von dem sie auf alle Zeit getrennt i, und demjenizen, gegen welchen sie e'faltet is, und dem sie doh angehör:n muß. . i Dics Alles is bereits vorgegangen, und der erste Akt beginnt damit, daß Mutter und Tochter beisammen sind. Die Mutter \{müdckt sich mit ihrem Hochzeitkle.d, um Gott für die Genesung aus einer {weren Krank- heit zu danfen und das erstemal die ihrem Hause gegenüberliegende Kirche zu besuhen. Jhre Stimmung ist in Folge der eben überstandenen Krank- beit noch nervös gehoben und veranlaßt sie in solcher Art, die Ver- gangenheit ihres häuslichen Lebens an sich vorübergehen zu lassen, so daß wir glcih ein flares Bild von dem Boden haben, auf welchem \ih die Kinder entwickelt; nichts im Ueberfluß, die volle bürgerliche Be- \{; änkung, Arbeit und Schweiß, aber Alles in Frömmigkeit und Ehren. Während die Beiden also reden, tritt Bruder Karl auf. Das Innerste sei- nes Wesens ist der Mangel an Pietät geworden; er ist rüsichtslos, aber nicht rüsitslos, um einen hohen Zweck zu verfolgen, sondern aus Eitel- feit, Leichtsinn und Genußsucht. Nebenbei aber is er energisch, fleißiger sogar als Andere, gutmüthig und festen Gemüths, wo ihn nicht Leichtsinn und Rücssichtslosigkeit über das Ziel hinaustreiben. Er is eín Kind unse- rer Zeit, aus den Fugen gedrüt von dem Mißoerhältniß seiner An- sprüche zu seiner Lage, ein Tyrann seiner Mutter, mit seinem Vater in be- ständigem Gegeusay. Karl fordert Geld und benimmt sih wie ein wüster Gesell, da ihm die Mutter sein Begehren abschlägtz rüsihtslos entfernt er si wieder und läßt die Frauen allein. Um das Gespräch von Karl abzu- leiten, beginnt die Mutter von Leonhard zu sprechen, entfernt ih aber bald, als das Mädchen nur falt und abweisend sich zeigt, um zur Kirche zu gehen. Das Mädchen sieht ihr nah und bemerkt, daß die Mutter bei ihrem ersten Ausgange zuerst vom Todtengráber begrüßt wird, der vor der Kirche ein Grab ausschaufelt. Sie erschrickt und wird noch tiefer in ihr Junneres zurücfgetrie- ben, denn ihr fällt ein, wie an demselben Tage, da sie selbs fiel, auch die

Mutter erkrankt war, und wie sehr sie sich geängstigt hatte, weil es nur zu

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