1846 / 327 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

frieden zu säen. Wenn Lord Palmerston, sagt der Standard, sich in Ermangelung eines anderen Grundes, um gegen die Einver- leibung zu protestiren, auf den wiener Traktat berufe, so sei dies zum wenigsten eine Vermessenheit, denn dieser Traktat sei 1831 und 1832 verleßt worden, als, der wichtigsten Bestimmung desselben zuwider, Belgien von dem Königreiche der Niederlande loë- gerissen wurde, und Locd Palmerston sei damals der britische Mini= ster gewesen, welcher diese Verleßung bestätigte. Auch bei anderen Gelegenheiten, wie namentlih in dem leßten polnishen Jnsurrections- j Friege 1831, habe Lord Palmerston des wiener Traktats nicht gedacht, : wie doch seine Pflicht gewesen wäre, und es sei deshalb offenbar, daß er am wenigsten gegen die Verleßung der Unabhängigkeit eines

j kleinen Theils von dem ehemaligen Polen sich auflehuen fönne, f nachdem er die Unterjochung des ganzen Landes sehr bereitwillig zu- f gestanden habe. Uebrigens bemerkt der Standard, der das fran-

h zösische Jnteresse vertritt, daß der ganze Artikel mebr den Zweck habe, die französische Regierung in Verlegenheit zu seßen, als den Krakauern zu helfen, da am Schlusse desselben eine Drohung gegen Frankreih ausgesprochen werde, im Fall dieses zu dem in Rede stte- henden Faktum mitgewirkt haben sollte. Wenn die Times deshalb sage: König Ludwig Philipp habe seine Stärke falsch berechnet, wenn er hoffe, den Geist der französishen Nation zu einem solchen Vertrag zu bewegen, \o antworte er (der Standard) darauf: Lord Pal- merston habe seine Stärke falsh berehnet, wenn er hoffe, den Geist der französischen Nation zu bewegen, ihn als seinen Rathgeber anzu- nehmen. Uebrigens habe Lord Palmerston vor 15 Jahren die Neu- tralität Frankreihs in der Polen - Angelegenheit nicht getadelt, also fönne er es auch jeßt niht.

' Der Globe enthält einen Artikel über die Nuglosigkeit der Ko- lonie von Hongkong, und man schließt daraus, daß die Regierung damit umgehe, dieselbe gänzlih aufzugeben.

UÜiederlande.

Aus dem Haag, 19. Nov. Gestern gab Prinz Friedri der Niederlande ein großes Diner, bei welhem der König, der Prinz von Oranien, der Prinz Friedrih von Preußen, Militair-Gouverneur von Luxemburg, der vor einigen Tagen zum Besuch hier eingetroffen, und der Prinz Hermann von Sachsen - Weimar gegenwärtig waren. Heute Abend is Familien- Diner bei Hose, und Abends giebt der preußishe Gesandte, Graf von Königsmark, zu Ehren des Prinzen Men von Preußen einen Ball, Morgen wird Soiree beim Kö- nige sein.

Selgtien.

_ Brüssel, 21, Nov. Jhre Majestät die verwittwete Kaiserin von Brasilien i}, unter dem Namen einer Gräfin von Mindello, be- gleitet von ihrer Tochter, der Herzogin von Braganza, und mit Ge- j folge, am 17ten d. von Portugal, welches sie am 1lten d. M. ver= j lassen hatte, in Ostende angekommen und hat am 18ten mit einem 1 Extrazuge der Eisenbahn ihre Reise nach Deutschland fortgesebt. j Auf dem Bahnhof von Mecheln wurde sie von dem Adjutanten des j Königs Leopold , General Grafen von Cruykenburg, im Namen Sr. Majestät bekomplimentirt. Auch der portugiesishe Gesandte hatte sich zum Empfang Jhrer Majestät eingefunden,

Der Jnfant Don Enrique von Spanien, Schwager der Königin Fsabella, is gestern von hier nah Paris abgereist.

Gestern hat die Repräsentanten-Kammer die allgemeine Diskus- sion des Adreß-Entwurfs beendigt und ist, nahdem fie das von Herrn Rogier vorgeschlagene Amendement mit 52 gegen 34 Stimmen verworfen hatte, zur Berathung der einzelnen Artikel geschritten.

Dänemark.

Schleswig, 19. Nov. (H. C.) Der Ausshuß-Bericht , be- treffend den Anschluß von Schleswig an den deutschen Bund, ist nun- mehr vertheilt und entscheidet sich zu einer allerunterthänigsten Peti- tion zu diesem Behufe. Der Bericht behandelt die Frage aus drei Gesichtspunkten: 1) J} das Bestreben, den Anschluß des Herzogthums Schleswig an den deutshen Bund zu erreichen, an sih und vorläufig abgesehen von einigen besonderen angestellten Bedenklichkeiten, wohl- begründet, natürlich den bestehenden Verhältnissen angemessen? 2) Welchen Werth haben die hauptsächlichsten dagegen aufgestellten Be- denklichkeiten? 3) Bestehen endlich, wenn das höchst Wünschens- werthe des Anschlusses an sich anerkannt werden muß, Gründe, gleih- wohl mit einer dahin zielenden allerunterthänigsten Bitte niht her- vorzutreten ?

S ch weiz.

Kanton Luzern. Nah Berichten der Basler National- Zeitung wurde hier zu Stadt und Land eine Adresse an die Re- gierung zur Unterzeichnung ausgelegt, welhe von einer Graction von Konservativen ausgeht und dahin lautet: „Es möchte die Regierung bei den Jesuiten dahin wirken, daß sie in Betracht der {weizerischen Verhältuisse und insbesondere derjenigen Luzerns als Vorort freiwillig diesen Kanton verlassen.“ Zugleich will man wissen, daß die luzer- nische Regierung jeßt einer solhen „Transaction“/ nicht abgeneigt sei, daß Herr Staatsschreiber Meier, der unlängst in „entsheidend‘’ wih- tigen Angelegenheiten von Luzern abgereist ist, zu diesem Zwecke nah Rom gegangen sei, und daß der französische Gesandte, Graf Rossi, ihn in seinen Bemühungen daselbst zu unterstüßen angewiesen sei.

Kanton Freiburg. Der Erzähler erklärt, daß die Groß- Raths=-Verhandlungen einen so gereizten Charakter annehmen, daß es ihm unmöglih wäre, dieselben ohne Entstellung in einem anständigen Gewande zu gebenz deshalb beschränke er sih auf Mittheilung der Beschlüsse. Nach einer Korrespondenz der Berner Zeitung hatten allarmirende Gerüchte wieder außerordentlihe Bewaffnungen veran- | laßt, so daß selbs der Großrathssaal mit Soldaten angefüllt wor-

den war.

Die hiesige Regierung hat auf die Vorstellungen des Vororts,

betreffend die von dieser und anderen Regierungen erlassenen hem-

/ menden Verordnungen über den Verkehr mit Lebensmitteln ihre dies-

i fällige Verordnung insoweit zurückgenommen, daß dieselbe blos noch

egen den Kanton Waadt für so lange besteht, bis auch dieser Kanton feine ähnlihen Maßregeln aufheben wird.

Itl ien

Rom, 10. Nov. Nachstehendes ist der Wortlaut der (gestern erwähnten) päpstlihen Bekanntmachung, die Civil - und riminal- Verwaltung betreffend : ;

„Unter den wichtigsten Angelegenheiten, denen Se. Heiligkeit Papst Pius IX., unser Herr, vom Beginn seines Pontifi’ats an seine Aufmerk- samfcit im Jnteresse der Wohlfahrt der Unterthanen zuwandte, war die der Civil - und Kriminal - Verwaltung. Se. Heiligkeit weiß nur zu wohl, daß eine weise und wohlgeordnete Sa lepgeung eine der gewichtvollsten Bürg- schaften für die Ruhe und das Wohl der bürgerlichen Gesellschaft is. Jn diesem Sinn bestätigte Se. Heiligkeit nicht allein die von seinem Vorgänger Gregor XVI. niedergeseßte Kommission von Rechtsgelehrten, welche die nöthigen Verbesserungen für den Straf- und Kriminalprozeß anzugeben haben, sondern er- weiterte ihren Geschästskreis auch durch die Aufgabe einer Revision der Civil- Geseygebung und des Civil-Prozesses, damit auch dieser Theil der Landes- Gesepgebung nah Maßgabe der seit vielen Jahren durch die Gerichts- Praxis der Hauptstadt wie der Provinzen gemachten Erfahrungen verbessert

K

S e Z 6 N N - s - G (en E l e Bit L E e h L H: M G “e E G EA

1392

würde. Se. Heiligkeit hat dieser bis jeyt aus dem Generaltesoriere, Mot- signor Antonelli, ihrem Präsidenten, dem Generaluditore der apostolischen Kammer, Monsignor Roberto Roberti, dem Uditore della Rota, Monsignor Giovanni di Pietro, dem Assessor des Polizci-Direktoriums, Benvenuti, dem zweiten Secretair der Consulta, T. Alessandri, bestehenden Kommission jeßt noch folgende hochgeshäßte Rechtsgelehrte hinzugefügt: den Uditore della Rota, Monsignor Alberghini, den General-Advokaten des Fiskus, Monsignor Barteli, den Konsistorial-Advokaten Ciccognani, die Advokaten Silvani in Bologna, Pagani in Jmola, Giuliana in Macerata, Leoncilliin Spoleto, die Ad- vokaten Dionisi (Professor des Kriminalrechts an der römischen Universität), Dr. Pagnoncelli und Dr. Borghi zu Rom. Man isst zu hoffen berechtigt, daß eine aus so fähigen und erfahrenen Männern der römischen Kurie und der Provinzen zusammengeseßte Kommission den wohlwollenden Absichten des heil. Vaters entsprehen wird, Außerdem behält sih Se, Heiligkeit vor, geeignete Verbesserungen für die Verwaltung der Provinzial - und Kom- munal-Verwaltung anzugeben, und damit hierzu das nöthige Material be- reit sei, sollen so. bald als mögli die Provinzial-Vorstände mit Berücksich- tigung des Dafürhaltens der Regierungs-Congregationen um ihre Meinungs- Abgabe für diese Verbesserungen im Einverständniß mit dem Edikt vom 5, Juli 1831 ersucht weiden. Se, Heiligkeit wünscht von Herzen die Ver- wirklihung dieser Angelegenhcit, is aber au mit allen Verständigen über- zeugt, daß, um Verbesserungen von Dauer herzustellen, sie vorher reiflich

zu erwägen sind.“ S panien.

= Paris, 20. Nov. Wir haben Naqrichten aus Bar- celona bis zum 12ten und von der catalonishen Gränze bis zum 14. November. Dieselben lauten im Ganzen befriedigend, namentlih erweist sich nun die neulihe Angabe der Presse in Be- tref des Erscheinens einer starken Bande Karlisten in der Umgegend von Berga als vollkommen ungegründet, Denn man hat direkte Briefe aus Berga, die ausdrücklih der herrschenden vollkommenen Ruhe in jener Gegend erwähnen und beifügen, Don Juan Tristany, der Bruder des karlistishen Banden-Chess Mosen Benet Tristany, habe vor den Behörden \ih gestellt, um von dem neuerlih aus Anlaß der Vermählung der Königin erlassenen Amnestie - Dekrete Gebrauch zu machen. Er hat sih hereit erklärt, den Eid der Treue für die Kö- nigin und die jeßigen Justitutionen des Landes zu leisten. Dagegen bestätigt sich, daß in der Gegend von Vich eine Truppe von Bandi- ten erschienen ist, welche in der Gegend von Maulleu bereits meh- rere Gewaltthätigkeiten verübt hat. Die Behörden haben bereits die energishsten Maßregeln ergriffen, um dieser Bande das Hand- werk zu legen, Politishe Zwecke scheinen ihrem Treiben durchaus fremd zu sein. Dem Capitain Don Jose Aymerih, der mit seiner Compaguie jene Gegend durchstreifte, Berens es glüdlih, in der Nähe von Monseny mehrere solhe Banden-Chefs festzunehmen. Außer- dem wurde dur ihn auch ein karlistischer Oberst, der ein Verwandter des Cabecilla Borgo sein soll, dann der Sohn dieses Borgo selbst und ein gewisser Francisco de Asis Gall gefangen genommen. Diese Lehteren wurden überfallen, als sie gerade in einem Dorfe die Bauern zum Ausstande und zum Anschluß an ihre Bande zu gewinnen such- ten. Sie sind, so wie ein Anderer, Namens Juan Muntane Tera- dell, nah Vich gefangen eingebracht ; ein gewisser Pedro Torres aber war bei dem Ueberfall durch den Schuß eines der sie verfolgenden Soldaten getödtet worden. Bei ihm fand man Papiere, welche den Beweis gaben, daß er den förmlichen Auftrag hatte, Rekruten für einen farlistishen Aufstand anzuwerben.

Am Iten is eine neue Schaar von 47 karlistishen Flüchtlingen, die sämmtlich mit Gewehren bewaffnet waren, in der Nähe des Ei- senhammers Aigues-Tebis dur die französishen Behörden festge- nommen worden. Zahlreihé \panishe Flüchtlinge, lauter Progref s sten, sind in den leßten Tagen auch über Perpignan, wo sie den durch das Amnestie- Dekret- vorgeschriebenen Eid der Treue für die Königin und die Constitution vor dem spanischen Konsul leisteten, nah Spanien zurückgekehrt. ‘Darunter befinden sich Herr Gamindez, ehemaliger Adjutant des Genérals Prim, der Offizier Vazquez, Herr Prat-Monfredi, Notar von Figueras, Escourra, ehemaliger Komman- dant der National - Miliz von Figueras, endlih au ein ehemaliger Farlistisher Oberst, Namens Amat. / /

Jn diesem Augenblicke geht gerade das Loosziehen für die Con- \cription in ganz Catalonien vor sich. Ju Barcelona is es diesmal ohne die geringste Unordnung vorübergegangen, und Alles scheint anzudeuten, daß es eben so au in Catalonien der Fall sein wird, der beste Beweis des großen Fortschritts, den die friedlichen Gesin- nungen auch unter der sonst so unruhigen Bevölkerung von Catalo- nien gemacht haben. l i

Jn Folge der Ernennung des Brigadier Don Jaime Ortega zum Commandeur des Regiments Princesa, welcher der General- Capitain Breton thatsächlih sih widerseßte, hatte der Leßtere si veranlaßt gesehen, abermals seine Entlassung dem Ministerium zu Madrid anzubieten, aber sie wurde au diesmal niht angenommen, und Don Jaime Ortega wird daher darauf verzichten müssen, seine Stelle in Catalonien anzutreten.

Portugal.

London, 20. Nov. Das Schiff „Marys“ is gestern in Falmouth mit Nachrichten aus Lissabon angekommen, die sehr ernst lauten. Als das Schiff am 1lten d. M. den Tajo verließ, war die ganze Stadt in großer Aufregung aus Besorgniß, daß die Jnusur- genten sih stärker zeigen würden, als man gewöhnlih angenommen hatte, Jndeß scheint noch immer kein Kampf zwischen der Haupt- Armee, unter dem Herzog von Saldanha, und den Jusurgen- ten, unter das Antas, vorgefallen zu sein, und die Einwoh- ner Lissabons müssen deshalb wohl über die wahre Stärke der leßteren genauer unterrihtet worden sein, als es bisher der Fall gewesen ist, Das britishe Geschwader lag noh im Tajo, bereit, die Königin und die Königliche Familie im Fall der Noth an Bord zu nehmen. Ein ameiikanishes Fahrzeug versuchte in den Hafen von Porto einzulaufen, wurde aber dur die Kanonen des Forts von den Fnsurgenten energisch zurückgewiesen und mußte , sehr beschädigt, einen Nothhafen suhen. Man sieht hier der Ankunft der neuen Post mit großer Spannung entgegen.

Eisenbahnen.

(O. P. A. Z.) Ju der am 20. November zu Wiesbaden ab- gehaltenen General - Versammlung der Actionaire der projektirten Rheingauer Eisenbahn wurde fast einstimmig die Auflösung dieser Eisenbahn-Gesellschaft beschlossen.

Wien. Die Direction der Kaiser Ferdinands - Nordbahn hat unterm 18, November Folgendes bekannt gemacht: „Auf der Nord- bahn fand am 17ten d. M. in der Station Hradish folgender höchst bedauerliher Vorfall nit einem Seyarat -Lasttrain statt. Derselbe fuhr um 9 Uhr Abends von der Station Hradish gegen Prerau zu. Bald nach der Abfahrt und nicht weit von Hradisch mußte der Füh- rer wegen eines an der Maschine entstandenen Gebrecens anhalten und beschloß , da er besorgte, den Zug nicht weiter bringen zu kön- nen, auf den Stationsplap zurückzufahren. Der Vorsicht wegen sandte er den Tenderwächter mit einer brennenden Fadckel voraus, fuhr aber sogleih mit einer solchen Ves (ups, daß er denselben überholte und nah 94 Uhr in der Station Hradish mit. solcher Schnelligkeit einfuhr, daß ein Zusammenstoß mit zwei auf dem Nebengeleise stehenden beladenen Lastwagen stattfand, welcher

4 2081 S: Bur MA: L R E R AE: i Mt 5 S R vai; t r L Le PE, L ER l De L O, E, p A dit h (D SLT

die Zertrümmerung des leßten Hüttenwagens nah \ich zog, y leider die Verunglückung eines auf sein Ansuchen mitgenoy, Oelhändlers von Kremsier, dann eines Paders und eines Sthmi E der Anstalt, welche sich in diesem Wagen befanden, zu beflagey die Verleßung eines zweiten Schmierers is von der Art, d, dessen Wiederherstellung nicht gezweifelt wird. Die Frei8amtlige

e 327.

1393

Mittwoch den 25 sen November.

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

E —————

Inhalt. ien. Schreiben aus Madrid, (Die utrechter Verträge und ihre

tersuhung gegen den der Schuld beinzihtigten Maschinensühre, in ng für die Vermählung der Jnfantin Luisa.)

über den ganzen Thatbestand wurde augenblicklih eingeleitet,“

Ä

Handels - und Börsen-Nachrichten.

Die Besserung der Course, welche gest folgte, konnte sich heute nicht behaupten, und es trat in Folge der geren wiener und Rente-Notirungen eine kleine Reaction ein, welche

Berlin, 24. Nov.

nur einige Actien-Gattungen betraf.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 23, November 1846.

Zu Lande: Weizen 3 Rthlr., auch 2 Rthlr, 25 Sgr. 2 Pf; y 2 Rthlr. 24 Sgr., auh 2 Rthlr. 13 Sgr. 2 Pf.z große Gerste 24 1 Sgr. 2 Pf.; kleine Gerste 4 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rihlr, y 7 Pf.z Hafer 1 Riblr. 13 Sgr. 10 Pf., auch 1. Rthlr, 10 Sgr, h) Erbsen 3 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf. Eingegangen sind 74 Wispel 12 Weizen . (weißer) 3 Rthlr. 12 Sgr. , auch z Pf. und 3 Rthlr. 1 Sgr. 2 Pf.; Roggen 2 Rthlr. 4 7 Pf., auch 2 Rthlr 18 Sgr. z große Gerfte 2 Rihlr. ; kleine Gerste | 28 Sgr. 10 Pf.z Hafer 1 Rthlr. 14 Sgr. 6 Ps, auch 1 Rihlr, . 3 Pf. Eingegangen sind 418 Wispel 19 Scheffel.

Zu Wasser: 9 Sgr. 7

Sonnabend, den 21, November 1846.

Das Schock Stroh 6 Rthlr., auch 5 Rihlr, 10 Sgr.

Heu 1 Rthlr., auch 20 Sgr, Berliner Börs

Ce.

Den 24. November 1846.

N Fortschritte des Volks-Wohlstandes in Preußen. (Zweiter Artikel.)

E

Spanien.

E 7 Madrid, 11. Nov. Bisher is aus dem Jnhalte der When den Kabinetten von London und Paris in Bezug auf die ishe Doppelheirath gewehselten Noten nur Weniges zur öffent- Kenntniß gebraht worden. So viel erhellt indessen, daß die ¡he Regierung sih auf die den utrehter Verträgen eingeschalte- egenseitigen Verzichtleistungen der französishen und spanischen 1 des Hauses Bourbon beruft, um den eventuellen Descendenten herzogs von Montpensier alle Ansprüche an die spanische Thron- hzusprehen. Dürfen wir den freilih sehr unvollständigen An= 1 der Revue des deux Mondes (vom 15. Oktober) und des rnal des Débats Glauben schenken, so stüht der pariser Hof Aufstellung seiner Gegengründe si gleichfalls auf die utrehter träge. „Jn der That‘, fragt das Journal des Débats h 31. Oktober), „was wollte der utrehter Vertrag? Die spani= T&é rone dem Hause Bourbon vermittelst Philipp's V. und seiner Sa fommen zusihern und zuglei der Vereinigung der Kronen Frank-

Der |

3 und Spaniens auf einem Haupte vorbeugen. .…. Jndem der Fondo. O T deem d ister der auswärtigen Angelegenheiten (Herr Guizot) die Hand Brief, | Ga. Brief. | Geli R [la’8, das heißt die Krone Spaniens, auêschließlih einem

St. Sehuld-Sch. (34| 93 | 924 [Brl.Powd.nagab.|4| 8214 | | Münzen aus dem Hause Bourbon zusprah, so richtete er sich vor

Prämien - Scheine do. Obl. Lit.4.B./4| 91% | =—/ Jahren nah dem Geist und dem Buchstaben des utrechter Ver-

d.Seeh. a0 T.|—| 905 | |de Prior. Oblig.|5 | 1007 | % Wle Jn der von Herrn Guizot an Lord Normanby gerichteten

Kur- u. Neumärk, Mgd. Lpz. Biseub.|—| \ Wle wurde, fo viel sih aus der Revue des deux Mondes er-

Schuldrerschr./35| 90% 893; Ido. do. Prior. Obl.| 4 E _ | 1 läßt, dieselbe Behauptung aufgestellt. Be , Bel. Ank. abgest—| 1094 | F Ohne unbesheiden zu sein, dürfen wir wohl bezweifeln, daß ein Obligationen 35| NL | 924 do. do, Prior.Obl.| 4 e | À s pieser Geschichtskenner, wie Herr Guizot, in der That von der D n. A 3 101 N Qs n \Jeberzeugung durchdrungen sein fonnte, dem Geist und Buchstaben E ; L d a E A js utrechter Vertrags entsprochen zu E e N über

Ostpr. Pfandbr. 35 93%, [do. do. Prior.Obl.| 4 | é Combinationen verhängte, aus denen die Bermählung der Köntgin

Pomm. do. |35| 93 hdo.v.Staat garaut.|3{| Fabella mit einem dem Hause Bourbon nicht angehörenden Prinzen

Kur- u. Neum. do. (34| 945 | [0b.-Schles.B.L A 4| 1045 | Wiborgehen fonnte. Zum Behufe der Begründung unserer Zweifel

Sehlesisehe do. |35| 96% | 95% do. Prior. 4| Wide es uns erlaubt sein, noch einmal einen prüfenden Blick auf die

do. v.Staatg.LtB.|35| do. Li. B.\—| | —/ Widter Verträge, deren Veranlassung und Folgen, insofern sie bei

B.-St.B.Lt.A.u.B.\—| 1065 | 100/ Fin Frage stehenden Fall in Betracht kommen, zu werfen.

A iva eet q E I Î Als in Spanien das Geseh der Siete Partidas über die Thron-

O o el Tae, av, Prior O4 | -— E Krast siand, war der Fall vorauszusehen, daß vermittelst

And Gldu.à 6 Tb. 122° 112 (Bons-KölnerBeb. 5 | | | F Lermählung der weiblihen Erbin der Thron an ein fremdes

.‘ . . 8 . Ä , , ,

Didoaio: A 5 INiederzch Mkiv.o. d SE | A 1s gelangen fonnte. Um einem solhen Ereignisse und der Ver= do. Priorität| 4 | 93% | 934 | Whung der Kronen Frankreihs und Spaniens vorzubeugen, wurde do. Priorität 5 | 100% | 9% | Wder Vermählung Ludwig's X11, von Frankreich mit der Tochter

Nied.-Merk. Zwgb.| 4 | 58% | 675 | Wlipp's IITL. von Spanien festgeseßt, daß diese auf ihr eventuelles do. Priorität/45| 90 | |Honfolgerecht für sich und ihre Nachkommen verzihten müßte. Wilk.-B. (C.-0.)/4| | —, [se Verzichtleistung wurde in Spanien dur die Cortes bestätigt Berlin-Hamburger|4| | 914 L u einem Reichsgeseß erhoben. Dasselbe geschah, als Ludwig XIV. Pr. Co mit der ältesten Tochter Philipps TIV. vermählte. Auch sie Wechsel- Cours. Tue. va R, eidlich für si und alle ihre Nachkommen den Ansprüchen auf Brief, | folge in Spanien entsagen. Ada e eo rar ee 250 F1 Kurz 141 Diese Verzichtleistung wurde bekauntlih später dur Ludwig XIV. l ooo O 250 F1 2 Mi. 140; mächtig für ungültig erklärt und verhinderte niht, daß Philipp V. Hamburg eeee e-r oer reer eeorer 300 Mk. | Kurz 16514 \ 1M Descendent der Gemahlin Ludwig?s XIV. den spanishen Thron A s Car 300 Mk. 2 Mét. 150 | 1 ieg, Die Befürchtung, daß Philipp V. auch die Krone Frank-

Eis E as ues Ee 6 28 Wis erben und mit der seinigen vereinigen möchte, war einer der

s s 150 E 2 “M | tigsten Beweggründe, welche Großbritanien und Holland veran-

ros ctr enovier: ain E «L | Men, während des spanischen Crbfolgefrieges als seine Feinde auf

E 100 zue (20 | 99; | Meten und niht eher Frieden zu schließen, als bis die gegenseitigen

E s 8 Tage 992 | Verzichtleistungen der französischen und spanischen Bourbons erfolgt

Leipzig in Courant im 14 Thl. Puss. 100 Thlr. } 2 x, 992 | Wten. Am 18. März 1713 wurde diese gegenseitige Verzichtleistung

Fraukfort a. M. südd. W. ........ 100 Fl. 2 Me. 56 19% d die eventuelle Berufung des Hauses Savoyen auf den spanischen

Belerabare ael anes 100 SRbl. | 3 Woch, M, P Os Philipp V. mit Zustimmung i“ Cortes zu einem Reichs=

S S erhoben. Darauf wurde am 11. April der erste utrechter U e es fs Ee B e o: c. dens-Vertrag, nämlich der zwischen Frankreih und den General- » 40. Nov. iederl. wirkl. Sch. 587%. 5% Sp ate b , , , 40 / 3% do. —. Pass. —. Ausg. —. Zinsl. 637. Preuss. Pr. Sch. —. P n, g ge\hlossen und im Artikel 31 die Gewährleistung der

4% Russ. Hope 883. Antwerpen, 19. Nov. Frankfurt a. M., 21. Nov.

Zinsl. —. Neue Anl. 5% Met. 107%

Poln. 300 Fl. 9635 G. do. 500 Fl. 79 6.

Paris, 20. Nov. 5% Rente fin cour. 116. 30. 3% do. fia cour, d

4% do. 993. de 1839 125%. Nordb. 1745. &Glos

Neapl. —-. 3% Span. 38. Pass. —. Wien, 2l. Nov. 5% Met. 1087. Actien 1575. Anl. de 1834 1564.

Mail. 108%. Livorn. 95%. Pest. 905. Budw. 210.

21f.

G. Bank-Actiel 1885. 82, Bayr. Bank-Actien 654 Br. Hope 87% Br. Stiegl. 86% Br. Int.

3% do. 2

Amzihte ausgesprochen.

Um aber dem Eintreten des Falles, daß die spanishe Krone óge einer Heirath an einen fremden Prinzen übertragen werden te, so viel wie möglich vorzubeugen, führte Philipp V. durch pragmatishe Sanction vom 10. Mai 1713 eine neue Erbfolge= nung in Spanien ein, fraft deren die weiblihen Descendenten o e ausgeschlossen blieben, als irgend ein noch \o entfernter männ- t Nahkomme vorhanden war, Ohne irgend eine Einwendung n diese Anordnung zu erheben, erblickten die mit Spanien unter- delnden Mächte vielmehr in ihr eine festere Garantie für das

Meteorologische Beobachtuugen.

eiben der spanischen Krone bei der Descendenz Philipp's V. sür die Entfernung der Möglichkeit, daß diese Krone auf dem

1846. Morgens Nachmittags Abends Nach einn e einer Heirath einem fremden Hause zufallen fönnte.

23. Nov. 6 Ubr. 2 Ubr. 10 Uhr Beobachti n nun gleich in den von Spanien resp. mit Frank- Ly und Savoyen in Utreht abgeschlossenen Verträgen keines-

Luftdruck... 331,92’ Par. 332 47’"* Par. 332 93’ Par.|Quellwürme d ê von der pragmatischen Sanction Philipp's V, die Rede E s + 00 s T4 f -+ ad R. Muna iens Y s0 wurden sie doch ers nah der Ausstellung des neuen R s p fs gr [oden wir Aolge-Geseßes, nämlich am 13. Juli 1713, unterzeichnet, und je- Water i 0 2 A coétig Ati ad A Kiadebeckine i beiden Mächten war folglich der Inhalt dieses Gesebes wohlbe- l SW. NW. NW. |Wüärmewechse! f! si, Wenn sie für gut fanden, daneben noch die Bürgschaft sür Wolkenzug - as NW. +0,6° È gegenseitigen Verzichtleistungen der Bourbons zu übernehmen, so Tagesmittel: 337,14! Par... +2,1 R... +1,5° R... 89 jc: (99 es offenbar auf der einen Seite, um der nicht entfernt lie-

en Möglichkeit, daß Philipp V. auch den französishen Thron be-

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 25. Nov. Jm Schauspielhause. 196ste Abonn Eine Familie, Original - Schauspiel in 5 Ablb

135s}te Abonn Vorstellung: Alessandro Stradella, romantishe Oper in 3 Musik von Fr. v. Flotow. Tanz von Hogue!.

Vorstellung. einem Nachspiele, von Ch. Birch-Pfeiffer. Donnerstag, 26. Nov. Jm Opernhause.

von Friedrich. fang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen“

7te französishe Abonnements-Vor!! La seconde représentation de: Un Tuteur de vingt ans ? ville nouveau en 2 actes, par MM. Mélesville et Pau mont: Riche d’amour, ou: Prêtez-moi cent sous, vaudev

hauspreisen verkauft. Jm Schauspielhause.

1 acte, par MM. Xavier, Duvert et Lausanne.

———————————— Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedrudckt in der Deckershen Geheimen Ober - Hofbuchdruttr!

, vorzubeugen, auf der anderen aber selb| für den Fall des völ- Abganges der männlichen Nachkommenschaft Philipp's V. zu indern, daß die alsdann zur Thronfolge gelangende Erbin, falls nit einem französischen Bourbon vermählt wäre, auf diesen oder Söhne ihre Rechte übertrüge. Vaß die erwähnten Mächte von diesen beiden Vorausseßungen jegangen waren, zeigte sih bald. Philipp V. fand, wie Coxe Spagne s0us les Rois de la Maison de Bourbon, trad. par lel, D. 3. p. 29) \sih ausdrüdt, „besonderen Geshmack an einem "1, vermittelst dessen die Vereinigung der beiden Kronen des Hau- Vvourbon, ohne die Eifersucht Englands rege zu machen, tstellt werden sollte.“ Zu diesem Behuf lies, er seine fünf- ge Tochter Maria Anna mit Ludwig XV. von Frankrei ver- n. Da der Mannsstamm Philipp's damals nur auf drei Söh- p zartem Alter beruhte, # lag die Möglichkeit, daß die Jn- E Maria Anna zur spanischen Thronfolge berufen worden wäre, [u fern. Jndem nun die Mächte, welche die utrehter Ver- E cbgeschlossen und die bovrbonshen Verzichtleistungen unter ihre nlie gestellt hatten, keinesweges verlangten, daß die spanische

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Jufantin bei ihrer Verlobung mit dem Könige von Frankreich auf die Thronfolge in Spanien für sich und ihre Nahkommen förmlich verzihtete, wie es in den früheren oben angeführ- ten Fällen, so lange die Erbfolge - Ordnung der Siete Par- tidas bestand, geshehen war, gaben sie offenbar zu erken- nen, daß sie ihr als weibliher Descendentin jedes Erbrecht absprachen, [so lange männlihe Nachkommen Philipp's V. vorhanden waren, und selbst für den Fall, daß sie nah dem Erlöschen derselben zur spanischen Thronfolge berufen worden wäre, doch ihre mit Lud- wig XV. zu erzeugenden männlihen Nachkommen, als französische Bourbons in Folge der Verzichtleistungen als von der spanischen Thronfolge ausgeschlossen betrachteten. Hätten die Mächte nicht diese Grundsäße festgehalten, so würden sie siher gegen eine Vermäh- lungs-Combination, deren Folgen die dur die utrechter Verträge er- strebten Zwecke zu vereiteln drohten, Einspruh gethan haben.

Jn der an das englishe Kabinet gerihteten Verbalnote behaup- tet Herr Guizot, daß die utrechter Verträge der Heirath des Her- zogs von Montpensier kein Hinderniß entgegenstellten, und beruft sich dabei auf die früheren, zwischen franzüsishen und spanischen Bourbons stattgefundenen Ehebündnisse. Diese Behauptung könnte als begrün- det erscheinen, wenn nicht das Verhältniß ein ganz ver- schiedenes wäre. Die früheren Vermählungen spanischer Jnfantinnen mit französischen Prinzen fanden offenbar unter der Vorausseßung statt, daß jene, so lange männlihe Nachkommen Philipp's V. vor= handen waren, nicht zur Thronfolge in Spanien gelangen fonnten. Herr Guizot geht aber von der entgegengeseßten Vorausseßung aus, indem er den Töchtern des Monarchen das Vorrecht vor den Söh- nen seines Bruders zuerkennt. Er giebt zu, daß auf diese Weise ver- möge einer Heirath die Krone an eine fremde Dynastie übergehen fönne, und widerseßt sich deshalb der Vermählung Jsabella?s II. mit einem Nicht-Bourbon. Aus diesem Schlusse geht wiederum hervor, daßHerr Guizot die aus einer solchen Ehe entspringenden Kinder als einer fremden Dynastie angehörig betrahten würde. Wenn man nun au zugeben wollte, daß Herr Guizot seinen Zweck, den Nahkommen Philipp?s V. die spanische Krone zuzusichern, vermittelst der Verheirathung der Königin Jsabella mit dem Jnfanten Don Francisco de Asis zu er- langen suchte, so fällt oh zugleich in die Augen, daß Herr Guizot selbst die Erreichung dieses Zweckes wiederum aufs Spiel seßte, in- dem er die Vermählung der muthmaßlihen Thron -Erbin mit einem Prinzen, der wohl nur im Scherz zu den Descendenten Philipp?s V. gerehnet werden fann, betrieb und erwirfte. Mit den Kindern des Herzogs von Montpensier würde ebensowohl eine neue Dynastie auf den spanischen Thron gelangen, als wenn die Königin Js\abella sich mit dem Prinzen von Koburg vermählt hätte. Diese Schlußfolge rechtfertigt sich aus den so eben angeführten Behauptungen des Herrn Guizot, und wenn man dagegen in französishen Blättern den Sab aufstellen sieht, daß die Kinder der Herzogin von Montpensier nur fraft des Rechtes ihrer Mutter zur spanishen Thronfolge berufen werden würden, \o is es einleuht:nd, daß derselbe Saß auch auf den Prinzen von Koburg seine Anwendung gefunden haben müßte.

Aus dieser Entwickelung wird von selbst hervorgehen, ob Herr Guizot vermöge der Gestaltung, die er der spanischen Doppelheirath gegeben, sich nah dem Geiste und Buchstaben der utrehter Verträge richtete, ob er das Verbleiben der spanischen Krone bei der Nach- fommenschaft Philipp?s V. sicher stellte, und ob er der Vereinigun der Krone Spaniens und Frankreichs ein unübersteigliches Sina in den Weg legte?

Die Fortschritte des Volkswohlstandes in Preußen.

Der Volkswohlstand im preußischen Staate. Jn Ver- leihungen aus den Jahren vor 1806 und von 1828 bis 1832, fo wie aus der neuesten Zeit, nach statistishen Ermittelungen und dem Gange der Gesehgebung aus amtlihen Quellen dar=- gestellt von Dr. C. F. W. Dieterici, Königl. preußi- schem Geheimen Ober=-Regierungs-Rathe, Direktor des statisti- \hen Büreaus , ordentlihem Professor der Staatswissenschaf- ten an der Universität zu Berlin u. 0. w. Berlin, Posen und Bromberg, bei E. S. Mittler, 1846.

Zweiter Artikel, : (Vergl. Allg. Preußische Zeitung Nr, 319.) 3, Handel, Fabriken und Gewerbe.

Es giebt wenige Staaten, deren allmäliges Wachsthum so sichtbar als das Resultat eines selbstbewußten, ein bestimmtes Ziel versolgenden Stre- bens erscheint, als es bei Preußen der Fall ist, Von kleinen Anfängen beginnend, erhob sih unser Staat in der Zeit von kaum zweihundert Jah- ren zu dem Rang einer Großmacht in Europa, nicht durch zufällige Glücks- umstände, welche ohne vorhergegangene Mühe und Sorge das Land un- vorbereitet überrashten, sondern unter {weren Kämpfen und Anstrengun- gen allein durch die unablässige auf Vergrößerung der inneren und äuße- ren Macht gerichtete Thätigkeit seiner Fürsten. Diese Thätigkeit, welche die Aufgabe voraussepßte, durch Erweckung und Ausbildung aller Kräfte der Nation den Staat aus seiner früheren Bedeutungslosigkeit zu heben, ward allen Herrschern Preußens als wesentlihes Erbtheil von ihren Vorfahren übermacht, und man fkann sagen, daß keiner von ihnen hinter der Lösung dieser Aufgabe zurücgeblieben is, Betrachtet man aber vornehmlich jene drei großen Epochen der Geschichte Preußens, in denen auch der Genius der Nation sih vollständig offenbart hat, nämlich die Zeiten des großen Kur- fürsten, des großen Friedrih und die der Regeneration des Staates nach dem französischen Kriege, drei Hauptglieder einer einzigen Kette konsequent verfolgter politisher Bestrebungen, so muß der wunderbare Zusammenhang zwischen den leitenden Grundsäßen so verschiedener Zeiten überraschen und das glücflihe Resultat derselben gleichsam wie das unmittelbare Walten einer höheren Einwirkung erscheinen.

Wer eine Geschichte oder irgend etwas über die innere Entwickelung Preußens schreiben will, muß vor Allem diese Bedeutung seiner Regenten erkannt haben. Es is nicht wie in anderen Staaten, wo Dynastieen ge- stürzt wurden und in Folge dessen das Volk in Parteien si schied, wo die Königsgewalt beschränkt, zu gefährlichen Konzessioncn genöthigt und die Entwickelung des Staates von der zufälligen Herrschaft der Juteressen ein- zelner Klassen abhängig gemacht ward, sondern es geschah hier Alles ohne Partciung, wie in einer Familie, in inniger Uebereinstimmung der Glieder mit dem beständigen Oberhaupte, das mit den Besten zu Rathe geht und das gemeinsame Gute verfügt. Reifen die einzelnen Glieder zu größerer Selbstständigkeit, um an dem allgemeinen Staatsleben sih zu betheiligen, so finden auh sie Organe, für das Gesammtwohl thätig zu scinz sie bil- den Parteien unter sich, bleiben aber in demselben Verhältniß zum Herr- scher, der aus der Tradition vererbter Grundsägze und der aufgeklärten Stim- miei E Unterthanen die Erlasse der ihm zustehenden Machtvollkommen-

eit herleitet.

Es tritt dies im Staatsleben Preußens mit am deutlichsten auf dem Gebiete der sogenannten materiellen Jnteressen des Handels, der Fabriken und Gewerbe hervor, und der geehrte Verfasser der obigen Schrift beweist einen richtigen Blick in die Natur der Dinge, wenn er uns aus seiner Darstellung solche Ueberzeugung gewinnen läßt. Er behandelt mit beson- derer Vorliebe und Ausführlichkeit die wihtigen Momente der Steuer- und Handelsgeseßgebung von 1807 bis 1817, aus denen jedem Unbefangenen die Grundlage der preußischen inneren Politik klar werden muß, und schließt

daran eine Darstellung der faktishen Folgen derselben, welhe in Betracht der Gerechtigkeit und Liberalität ihrer Ursachen nicht anders als wohlthätig sein fonnten. Unserem Plane gemäß, wollen wir auch von diesem Theile aus den zerstreuten betreffenden Abschnitten der Schrist unter Voraus- \chickung einiger allgemeinen Bemerkungen eine Uebersicht geben,

Der gegenwärtige Aufschwung unserer gewerblichen und kommerziellen Zustände wurde durh den Geist der Geseßgebung von 1807 vorbereitet, Wenn die Politik des großen Kurfürsten zunächst darauf gerichtet war, Preußen zu einem selbstständigen Staat in Deutschland zu erheben, und die Bestrebungen Fricdrih's des Großen dahin gingen, dem jungen Königreich einen ehrenvollen Play in der Gesellschaft der europäischen Staaten zu verschaffen, so war die Ausführung dieser nah außen gehenden N noch nicht nothwendig bedingt durch industrielle und kommerzielle

róße des Landes, welche überdies zu damaliger Zeit die engherzigen po- litish-öfonomischen Grundsäße ganz unmöglih machten. Die Entwickelung des Handels und der Fndufstrie ist nächst einer gesunden leitenden Handels- Politik abhängig von der fortschreitenden Bildung der großen Volkzmasse, im Bewußtsein ihrer Kraft und Freiheit; da zu jener Zeit das Volk noch als ein passiver und stummer Faktor im Staatsleben dastand, so konnte von großer Ausdehnung des Handels und der Gewerbe nicht die Rede sein. Aber Preußen war bereits auf diesem Wege eine europäishe Macht, seiner äußeren Stellung nah, geworden, und seine glorreiche Betheiligung an dem allgemeinen Kriege gegen Frankreich erhob es zur Großmacht; es wurde Bedürfniß, durch Vermehrung des National-Reichthums sih seines Berufs und der Aufgabe seiner Stellung würdig zu zeigen, und das war nicht an- ders zu bewirken, als durch Anspannung aller frei zu machenden physischen und moralishen Kräfte, welche die Nation besaß. Die Geseßgebung von 1807, welche in der Zeit s{werer Prüfung ihr Werk begann, löste diese Aufgabe in würdiger und gründlicher Weise, und Handel und Gewerbe er- hielten nah den bekannten großen Umwälzungen in staatsrechtliher und sozialer Beziehung zum erstenmal eínen gesunden Boden. Man ließ nicht länger die Passivität und Unzurehnungsfähigkeit der Volksmassen gelten, sondern baute nah Aufhebung der shroffen Standes -Unterschiede ouf die freie und energische Kraftäußerung jedes Jndividuums, Daß aber diese Reformen Ausflüsse des monarchischen Prinzips waïen und dadurch in ge- nauem Zusammenhange mit der traditionellen inneren Politik Preußens standen, is von höchster Bedeutung; es charakterisirt die ausgeprägte Jn- dividualität des preußischen Staatslebens, deren genaue Kenntniß gerade E wo sie so schr noth thut, in ausgedehnten Kreisen shmerzlih ver- mißt wird.

Können wir hiernach den Anfang des Aufshwungs des preußischen Handels undder Gewerbthätigkeit erst von den zwanziger und dreißiger Jahren an datiren, so müssen natürlich diese Zustände zu Anfang des Jahrhunderts ein trübes Bild geben. Dieterici giebt eine kurze und treffende Beschreibung. Vor 1807 wurden alle Gewerbe noch nah strenger Zunst-Verfassung betrieben und hatten ihren ausschließlihen Siy in den Städten. Eben so die Fabri- cation und der Handel, schon aus dem Grunde der Accise-Verfassong, welcher die Städter unterworfen waren, im Gegensaye zu der Contribution, die, wie wir gesehen haben, auf dem platten Lande Anwendung fand. Die Vorschriften des Merkantil-Systems wurden bei der Fabrication in mög- lihster Ausdehnung beobachtet, und leitender Grundsay war hiernah, Alles, was im Jnlande fabrizirt werden konnte, nicht einzuführen, so wie Alles, was an Rohprodukten díe heimischen Fabriken brauchen konnten, nicht aus- zuführen. Die damaligen Tarife enthielten nichts als Verbote und mußten, vereint mit der Accise, welhe alle Gegenstände, die in den Städten zur Verzehrung kamen, traf, natürlich von ungünstigem Einfluß auf den ge- sammten Handel sein. Der ausländische Handel ward dadur gelähmts daß eine Menge von Produkten und Waaren nicht eingesührt oder ausge-

führt weiden konnten und der Contrebande ein weites Feld geöffnet war;

der inländische Handel konnte aber nicht gedeihen, weil man sogar die Porr Clan als abgesonderte Landestheile betrachtete und an ihren Gränzen ohe Eingangs-Tarife, oft nah sehr ungleichen Grundsäßen entworfen, auf- gestellt waren. Dieser Zustand der Dinge änderte sich wesentlich mit dem Jahre 1806; die Geseßgebung ging in der Zeit von 1806 bis 1812, ja, bis 1820 von anz anderen Prinzipien aus, als die waren, nah welchen bis dahin die ezierungs-Angelegenheiten geordnet waren. Die Grundideen und Ansich- ten in den Normen der Verwaltung wurden in vollkommen neuer, den frü- heren Begriffen und Meinungen, wie solche für die innere Politik maß- gebend gewesen waren, oft diametral entgegengeseßter Weise aufgefaßt. Es sollten die Grundsäße „allgemeiner Gerechtigkeit“ mehr an die Stelle her- gebrahter Formen und bisherigen positiven Rechts gestellt werden; es war die Tendenz, daß die Unterschiede in der Nation, welhe Stand, Geburt, Geschäft und Zunsfst oder Corporations-Verband, selbs Provinzial- und be- sonderes Territorial - Verhältniß gegen den Staat als ein Ganzes herbei- führen, wenn nicht ganz aufgelöst, doch möglichst gemildert und abgeshwächt werden, damit alle Staatseinwohner durch ein gleiches Jnteresse für den König und das angestammte Herrscherhaus und für das gesammte preußi- {e Vaterland und dessen Jnstitutionen verbunden würden. Die Begün- stigung aller Sonderinteressen sollte aufhören, gleiches Recht und gleiches Gesey für Alle sein. Alle Verordnungen, welche seit der 1810 erfolgten Ernennung des Freiherrn von Hardenberg zum Staats-Kanzler erlassen wurden, athmen diesen Geist,

Zur Entwickelung der gewerblihen und kommerziellen Zustände trugen die Verordnungen vom 10. Oktober 1810 über die veränderte Verfassung der obersten Staats - Behörden, über die Finanzen des Staates und das neue Abgaben-System vorzugsweise bei. Erstere bestimmt die Anordnung des Staatsraths, das zweite giebt die Grundzüge des neuen Steuerspstems an, stellt völlige Gewerbefreiheit her und vereinfaht das Zollwesen. Die späteren Geseße, welche jene Verordnungen ergänzen, nehmen alle ihren Ausgangspunkt von dem Prinzip derselben, und der König sagte selbst in dem Edikt vom 7. September 1811: „Die Grundlagen, auf welchen das im vorigen Jahre ausgesprochene Abgaben - System und die neuere Gesey- gebung beruhen: Gleichheit vor dem Gesey, Eigenthum des Grund und Bodens, freie Benußung desselben, Gewerbesfreiheit, E Zwangs=- und Bann - Gerechtigkeiten und Monopole, Tragung der Abgaben nah gleichen Grundsäßen von Jedermann, Vereinfahung derselben und ihrer Erhebung sollen keinesweges verlassen, vielmehr L civädeend auf solche gebaut werden, da der König sie für die heilsamsten für die Unterthanen aller Klassen halte.“

Praktishe Wirksamkeit erhielten diese Geseße eigentlih ers nah dem Schlusse des Weltfriedens, als sih für den Staat die Aufgabe heraus- stellte, in allen neuen Beziehungen, namentlih in den Finanzen und dem Abgabenwesen,, die Absichten zu realisiren, welche der ganzen organischen Geseßgebung für die inneren Verhältnisse, wie solche sich in der Zeit von 4807 bis 1812 gestaltet hatten, zum Grunde lagen. Die erste größere Arbeit des 1817 ins Leben getretenen Staatsraths war deshalb die Be- rathung über die neue Steuergeseßgebung. Der damalige Finanz-Minister, Graf von Bülow, hatte den Entwurf dazu ausgearbeitet, und der Staats- Rath unterwarf denselben der sorgfältigsten Prüfung , zuerst in der eigens dazu bestellten Kommission von 24 Mitgliedern, unter dem Vorsiße W. von Humboldt's, sodann im Pleno. Die Kommission, deren Referent der Staatsrath Friese war, und unter deren Mitgliedern sih die Herren Rother, Maassen, Ladenberg, Hosfmann, Scharnweber, von Beguelin, Ferber u. A. befanden, erstattete nah vielfachen Be- rathungen unterm 20. Juni 1817 ihr Gutachten über den Entwurf dahin, daß sie das allgemeine Gesey über die Steuerverfassung in der aufgestell- ten Form ver werfe, dagegen mit einigen niht wesentlichen Modificatio- nen den Theil des Gesepentwurfs, welcher die Besteuerung des Verkehrs mít dem Auslande betrese, zur Annahme empfehle, Die aktenmäßige Darstellung des Entwurfs, so wie der Motive des Kommissions-Gutachtens, bilden einen werthvollen Theil der Schrift von Dieterici. Während nun der Finanz-Minister den Auftrag erhielt, ein neues Steuergesey auszuar- beiten, kam der Inhalt des demnächst am 26. Mai 1818 erlassenen Ge- seyes über die Besteuerung des Verkehrs mit dem Auslande zur offenen Berathung. Es erhoben sich" sogleich viele Stimmen gegen das von dem Finanz-Minister bevorwortete Svstem des freien Handels, welches hon während der französischen Zwangherrschaft in mehreren lokalen Ver-

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