1846 / 333 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

A L E C adi

Preuß. Fonts hielten sch sehr fes, Staatsschuldscheine schwankten zwi- schen 93 und 927; von Prioritäts - Actien wurden abermals ansehnliche Posten Niederschles. 5proz. gegen 5proz. Potsdam-Magdeb. umgesehtz ley-

tere sheinen hauptsächlich sür die Provinzen gesucht zu sein.

Jn fremden Fonds war das Geschäft ziemlich belebt, besonders be- gehrt blieben Hamb. Staats-Prämien- Anleihen; 4proz. Stiegliß und Hamb. Feuerfassen- Anleihen, meistens für hamburger Rechnung.

Wechsel haben seit vorigem Posttag eine Cours-Erniedrigung erfahren, und blieben namcntlich London, Frankfurt a. M. und Wien in allen Sich- Hamb. k. S., so wie Amsterd. in beiden Sichten, waren gut

ten offerirt. zu lassen.

Der Geldstand im Allgemeinen befriedigend, und die Liquidationen als

beendigt zu betraten; Diskonto 4; % Br. u. Geld.

Berlin, 28. Nov. Jn den verwichenen 8 Tagen war unsere Land- zufuhr von Getraide beträchtlih, vornehmlich aber von Roggen und Hafer ; sie bestand aus 112 Wispeln Weizen, 236 Wispeln Roggen, 70 Wispeln Gerste, 282 Wispeln Hafer und 11 Wispeln Erbsen. Die Kauflust unserer Konsumenten war für Weizen, Roggen, Gerste und Hafer weniger belebt, als- seither, und deren Werth verminderte sich um 4—5 Rthlr. pr. Wispel für die ersten beiden Sorten, um 1—2 Rthlr. pr. Wispel für die beiden leßteren. Jn demselben Zeitraum advisirten uns die Listen aus dem Finow- Kanal 731 Wispel Weizen, 456 Wispel Roggen, 130 Wispel Gerste, 812 Wispel Hafer, 70 Wispel Oelsaat, 800 Centner Mehl; aus dem Friedrich- Wilhelms - Kanal circa 1109 Centner Mehl, und von der Elbe herüber Wie am Landmarkte, war auch der Absay vom Wasser shwerfällig, und in gleihem Verhältniß, wie dort, mußten Preise für Weizen, Gerste und Hafer auch hier nachgeben, Aber auch dabei noch ohne Aussicht auf Abzug, blieb der Ve:kehr darin stockend, die auswärtigen Berichte für Weizen allgemein flauer, hielt: n auch noch unsere Spekulanten von Unternehmungen zurück. Größere Um- 87 /88pfd. weißer polnischer zu 80 Réthlr., hochbunter 85zpfd. poln, zu 78 Rthlr, und gelber 89psd. märk, zu 76 Rthlr., und unsere Preise sind nominell: für weißen 87./88pfd. poln. 78—80 Rthlr, ; bunten 86/87pfd. 76—78 Rthlr, ; gelben 85 /87pfd. märk. 73—76 Rthlr.; gelben 87./88pfd, Saal - 77—79 Rthlr. Unter diesen Umständen if , mit Hinsicht auf die starken Zusuhren, die sih kundgebende Furcht vor fernerer Entwerthung dieser Kornart wohl uiht ohne Grund.

Ungeachtet Roggen nah der Elbe und Saale hinüber nit rentirt, wurden doch mehrere Particen zu 635 a # Rthlr. pr. 82psd. zur wahr- \cheinlichen Versendung dorthin gekaust, und muthmaßlich stühte dies dessen Werth; denn nah Holland, wiewohl Roggen dort gestiegen, giebt es doch Spâärliche , bis zuleyt noh unerfüllt ge-

kommen 55 Wispel Gerste und 687 Wispel Hafer.

säße famen daher nur wenige vor:

entfernt noch feine Rechnung.

Bekanntmachungen.

[1025] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. November 1846. Das in der Zimmerstraße Nr. 9 belegene, im stadt-

erichtlihen Hypothekenbuhe von der Friedrihs\adt ol. 21. No. 1531. verzeihnete, vormals den Erben des Vergolders Jacob Prochaska gehöríge Grundstü, gerichtlih abgeshäßt zu 10,290 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf., soll

am 24, Juni 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real-Prätendenten werden hierdurch unter Verwarnung der Präklusion vorgeladen.

1934] Nothwendige Subhastation.

Das im Hypo:hefenbuche von ZJessern Fol. §5. No. 15, verzeihnete, im Lübbener Kreise am Schwielochsee belegene Etablissement Hoffnungsbay, gerichtlich abge- {ägt auf 12,510 Thlr., soll in termino den 26, Mai k. J., Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle sub- hastirt we:den. Die Taxe, der Hypothekenschein und etwanige besondere Kaufbedingungen können in unserer Registratur eingesehen werden.

Lieberose, den 19. Oktober 1846,

Gräslih von der Schulenburgsche Gerichte der Stadt- und Standesherrschaft Lieberose.

Sema

[1026] Bekanntmachung,

den Verkauf des in dem Forst - Revier Zakrzówek, zum

Staats - Forst - Amte Lublin gehörigen, sich zum Ver- flößen tauglichen befindlichen Bauholzes betreffend.

Schaz- 118,615. Section der Domai- Abtheilung. 53,415, nen und Forsten.

Die Gouvernements - Regierung zu Lublin macht bckannt, daß in dem Forst- Revier Zakrzówek, welhes zu dem Staats - Forst - Amte Lublin angehört und in dem hiesigen Gouvernement gelegen is, nach- stehendes zum Verslößen taugliches Holz auf dem Stamme zu verfaufen sei. /

41. Jn dem Forst-Revier Bystrzyca,

Befinden sih an ausgezeichnet großen Baumstämmen 14,296 Stück Kiefern, welche eine Holzmasse von 1,862,671 Kubikfuß enthalten, und auf 53,441 S. R. 98 Kop. abgeschäyt is, so daß der Werth einer Kiefer im Durchschnitte 3 S. R. 28 Kop. beträgt.

2. Jn dem Forst-Revier Zakrzówek.

Befinden ih an ausgezeihnet großen Baumstämmen 8071 Stüd Kiefern, welche eine Holzmasse von 1,044,096 Kubikfuß enthalten, und auf 33,758 S. R. 7 Kop. ab-

eshägt is, so daß der Werth einer Kiefer im Durch- shnitt 4 S. R. 18 Kop. beträgt. 3, Jn dem Forst-Revier Sulów. Befinden fih an ausgezeichnet großen Baumstämmen 8274 Stü Kiefern, welhe eine Holzmasse von 1,039,524 Kubikfuß liefern, und auf 35,343 S. R. 82 Kop. ab- geschäyt sind, so daß der Werth einer Kiefer im Durch- schnitt 4 S. R. 87 Kop. beträgt. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partieen aus einem jeden Forst - Revier besonders und wird von der festgeseßten Abschägung beginnen; niedrigere Offerten als 10 S. R. werden niht angenommen. Die öffentliche laute Versteigerung dieses Holzes gc- schieht in der Behausung des Försters des Forst-Reviers Zakrzówek, welche in dem Dorfe gleichen Namens im Zamojskfischen Kreise, 5 Meilen von der Stadt Lublin, 4: Meile von der Stadt Janów, 2 Meilen von der Stadt Krasnik und 4 Meilen von dem schi}baren Flusse die Weichsel gelegen ist, an den Tagen, nämlich den 3, /15., 4./16., 5./17., 6./18. Februar künftigen Jah- res 1847, täglih von des Morgens 9 Uhr bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauftragten Beam- ten der Schah - Regierungs - Kommission, unter nach- stehenden Bedingungen : : —_ 1) Zum Gebote der Versteigerung wird nur derjenige zugelassen, der die Hälfte des abgeshäßten Werths des zum Verkauf ausgestellten Holzes als Vadium in die Kasse des betreffenden Forst - Amtes nieder- gelegt haben wird, welches dem von der Versteige- rung (Licitation) Abtretenden soglei zurückgege- ben wird; dem Meistbietenden aber wird solches innebehalten bis zum Abschluß der Berechnung, laut des Kontrakts.

2) Sollte einer der Lizitanten sih der Gabe oder der

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1414

\{chwebte Verbindlichkeiten pr. November wurdet gestern, am Stichtage, mit 632 Rihlr. geordnet, und zu 637 Rthlr. blieb übrig. Die Speculation, auf den Frühjahrs-Termin nur allein beschränkt, wendete schon in der lepteren Zeit demselben mehr Aufmerksamkeit zu, und dieser vielleicht dürfte das Fa- veurnehmen desselben zuzuschreiben sein. Heute {ließt dieser : 615 Rthlr. Br., 61 Rihlr. Geld. |

Gerste, für den Handel unbeachtet, is nominell zu rotiren 50 a 48 Rthlr. in loco, 47 a 45 Rthlr, für 70/71pfd. pr. Frühjahr.

( Londo n, 24. Nov. Cons. 3% 943. L, Belg. 952. 942. Neue An] gy / Passive 5%. 4. Ausg. Sch. 175. 17. 25% Woll. 597. 59. u Port. —. Eogl. Russ. 1115. 1105. Bras. 85. 84. Chili 96. 941. Peru 36. 34.

P aris, 25. Nov. 5% Rente fin cour. 117. 45. 3% do. fin cour, fj 3 Neapl. —. 3% Span. —. Pass. —. s

Wien, 26. Nov. 5% Met. 1085. 4% do. 100. 3% ao. 72 4 Actien 1568. Anl, de 1834 156%. de 1839 1255. Nordb. 172%. Glozgn, }

nas Abonnement beträgt: s 1 N 2 Kthlr. für 4 Jahr.

B 4 Rthlr. - # Jahr.

8 Üthlr. - 1 Iahr.

len Theilen der Monarchie Ae Preis - Erhöhung. sertions-Gebühr für den

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Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Fricdrihchs straß e Ur. 72.

Berlin DLenfia den Lo Dezember

1846.

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mersaat auf 61 Nthlr. gehalten,

Br., 10%, Rihlr. Geld;

Amsterdam, 25. Nov. 3% do. 375. Pass. —. Ausg. —. 4% Russ. Hope 88.7.

Antwerpen, 24. Nov.

Poln. 300 Fl. 965 G.

Annahme eines Abstandsgeldes zu Schulden kom- men lassen, oder dieserhalb einen starken Verdacht erregen, so wird derselbe nicht nar mit Verlust des eingelegten Vadi1ms, zum Holzankaufe nicht zuge- lassen, und wrgen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgerichte angeklagt, scndern außec der Strafe, die das Gericht erfennt, wird der König- l.he Schaß noch Vergütigung des, aus einer aber- uv Versteigerung desselben Holzes entspringen- ca hadens, aus seinem ganzen Vermögen nach- uchen. | 3) Nach erfolgtem Zuschlage is der beim Erkaufe sich erhaltende Plus - Lizitant verpflichtet, sein eingeleg- tes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte den gé- botenen Plus sogleich zu fompletiren. Sollte der- selbe dieses unterlassen, \o fällt das nievergelegte Vadium dem Schaye zu, und das ihm zugeschla- gene Holz wird von Neuem versteigert.

4) Das Versteigerungs- Protokoll ‘und der auf Grund ,

desselben niedecgeschriebene Kauf - Kontrakt ver- pflichten den Meistbietenden vom Augeublick seiner Unterschrift an, die Negierung abor ers nah Ge- nehmigung uud Bestätigang desselben durch. die Schayß-Negierungs-Kommission,

5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz is mit einem sehseckigen Waldhammer mit den Buchsta-

ben x, 3,6.8. anzeschlagen, und nur diese Stämme

werden als rechtlich erworbene angesehen. Vor dem Fällen sollen jedoch die Stämme noch“ mit einem Waldhammer ‘durch den betreffenden zum Hauen bevollmächtigten Revier-Förster bezeichnet werden.

6) Daz angekauste Holz, kann der Käufer nach eige- nem Gutdünk-:n bea:beiten lassen, es is ihm er- laubt, das Holz im Walde entrinden und kantig behauen zu lassen; aber die Rinde und die Spähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, am Fuße des Stammes auf einen Haufen legen zu lassen,

7) Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, als vom 1. Ofkftobec bis Ende Márz alljährlich geshehen, und der leßte Termin der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem Walde alles gekausten Holzes wird bis Ende Mä!1z 1850 bei Verfall des nicht ausgefahrenen Holzes festgeseyt. A

8) Der Käufer ist dem Schaye mit seinem ganzen Vermögen für allen Schaden verantwortlich, wel- chen er selbst oder seine Leute anrichten sollten. Er selbst| daher und die von ihm im Walde ge- brauchten Menschen sind verpflichtet , sich nah den Vorschriften der Landes- und Forst-Polizei genau zu richten, welche der betreffende Oberförster nach- weisen wird. Es darf auch niht die Giänze des Reviers, in welhem tas Holz angekauft is, über- schritten und die unangeschlagenen Schüß - und Saamen-Bäume dürfen nicht gefällt werden, un- ter einer den 10maligen Werth derselben betra- genden Strafe. i:

9) Nath der vollzogenen Bearbeitung des Holzes im Walde schlägt der betreffende Revier-Förster solbes mit seinem Waldhammer an, n:m-rirt es und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Holzstüe dürfen aus dem Walde auf die Ablage abgefah- ren werden.

40) Sobald der Käufer die Gouvernements-Regierung benachrihtigt hat, daß das angefkaufte Holz zum Verflößen bereit is, wird ein Beamter zur Rcvi- sion geshickt weiden, bei welcher das Holz nicht sortirt werden soll, sondern der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzählen der Stämme und die Beachtung, ob solhe numerirt und mit dem Ham- mer des Revier-Försters bezeich et sind. Es wird also der Käufer zu keiner Erlegung eines* Plus über die gebotene Zuschlagssummc für größeres Maß oder bessere Gattung des Holzes gezogen werden. Jm Falle jedoch eines entdeckten Aus- tausches oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision unterliegt der Käufer als Defraudant der vorgeschriebenen Strafe.

11) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes in Tafeln, Flöße u. d. g. und die zum Flößen nö- thigen Geräthe sollen dem Käufer gegen Erlegung der Nupholz-Tarxe überlassen und verabfolgt werden.

oder“ me „Frie Zu L Cas Ten 3 5 Fi S zal

Bedarf, weshalb dessen Werth sich auch gut behauptet 5 loco 105 bez. und

Nov. / Dez, Dez. /Jan. 105 Rihlr. Br, 10% Rihlr. Geld. , Jan. /Febr. heute gesucht bis 103 bez, und Br, 107; Rthlr, Geld, Febr. /März 105; Rthlr. Br. 10x Rthlr. Geld, März / April 11 Rihlr, Br. 105 Rihlr, Geld, April /Mai 11 Rihlr. Br. 105 Nthlr, Geld. Leinöl loco 11;—# Rihlr, pro Frühjahr 115 Br. 114 Rthr. Geld, Die andcren Fettwaaren ohne Aenderung. Spiritus loco 29 Rthlr.; pro Frübjahr auf 294 Rthlr. gehalten, für fleine Partieen 29 a 29% Rthlr. bez, ; für glbbere Posten keine Käufer. Die Witterung is regnicht, der Wind S. W.,

Auswärtige Börsen. ZinsI. Gf.

Zinsl. —. Frankfurt a. M., 26. Nov. 5% Met. 108f. 1073. Bauk-Actien p, ult,

1868 66. Bayr. Bank-Actien 6953 Ber. Hope §73 Br. Stiegl. 865 Br. Iunt. 58.7. Se

do. 500 FI. 797. 79.

Hamburg, 27. Nov. Bank-Actien 1570 G. Eugl. Russ. 106 Br.

Allgemeiner Anzeiger.

Montag, von Roderich B, A, Weber,

Dienstag, Vorstellung : 6. Förster. halb 7 Uhr. Niederl. wirkl. Sch. 587. 5% Span. 21%. Zu dieser

Preuss. Pr. Sch. —. Polo. —.

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ments-Vorstellung. Zum erstenmale : Der Vetter, Lustspiel in 3

Musik von C. Eert.

hauspreisen verkauft. Jm Schauspielhause. 9te französishe Abonnements-Vorstl

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Hafer dei Ladungen n s D an das ei Proviantamt | Mail. 108. Livorn. 91%. Pest. 90. Budw. 207. m ciner Zei S des Allg. und dort zu höchstens 32 Rthlr, pr. 48pfd. abzusehen bei einzeln 32 ; ; Anzeigers gr. a 34 Ntihlr., pr. Frühjahr s N E lens 044 Meteorologische Beobachtungen. Koch-Erbsen 70 a 76 Rthlr. Futiter-Erbsen 62 a 64 Rthlr. i ; A Bei guter Nachfrage für Oelsaaten war wenig Geschäst darin, weil e T0 E bas Baus Jnhaber auf Preise halten, welche die Gebote weit übersteigen. Für R av ps, i E : : 0 ne 33 hon dicssei:s Neustadt schwimmend, wird 75 Rthlr, verlangt, 74 Nthlr. | x, uttäruek. 328,06'" Par.|329,41’!' Par.|[330,02’’’ Par.|Quellwärme 7 g: 0 3 ° geboten, pr. Frühjahr auf 76 Rthlr, und Connoiss. gehalten, soll 75 Rihir. | rufwärme. …….| + 5,4 R.| +8,3° R. | + 6,0° R, |Flusswärme S bezahlt sein, 74 Rthlr, is aber ferner nur Geld; sür Mecklenb. Aveel, im | 7uaupunkt .…. .| 4 2/5° R. | +5,1® R. | + 2,8° R. [Bodenwärme (0 | S Dezbr. fr. hier zul liefern, 75 Rthlr. gefordert, 735 g 74 Nthlr, zu lösen. Dunstsättigung. 81 pCt. 77 pCt. 80 pCt. Ausdünstanz 0d 2 Winterrübsen nit angestellt, 72 Rihlr, dafür zu bedingen; altes Som- | weiter... trüb. Kalbléiter. reo [NiederzcRIs e 0 Inha Lt en. i j Mid eve SW. WSW. W. ¡ Würmewechsel 4 L 1 Dfe Anmeldungen von Rüböl genügen eben nur dim jeyt starken Wolkenzug ets WSW. = | +2,10 t'iher Theil.

land. Berlin. Allerhöchste Kabinets - Ordres, Die angeblichen Raub-Anfälle im kurniker Walde,

utsche Bundesstaaten. Königreich Hannover. Landtag, erzogthum Holstein. Olshausen, Ernennungen, sterreichische Monarchie. Wien. Berichtigung. Neise des ronprinzen von Bayern. Der Kardinal-Erzbischof von Mailand Þ,

üönigliche Schauspiele.

30, Nov. Im Scauspielhause. 199}te Y

Benedix. Hierauf, neu einstudirt: Wall don ter galizishen Gränze. Krakau. Lager, Schauspiel in 1 Aufzug, von Fr, von Schiller. Mi Mi ;land und Polen. Warschau. Durchreise des Großfürsten

hronsolgerê, St, Petersburg. Zustand der russischen Jndustrie, ankreih, Paris, Die krakauer Frage. Molé und Thiers. er Bey von Tunis, Friedens - Etat der französischen Scemacht, achrichten aus Algier. Abd el Kader, Militairischer Colonisations- lan in Algier, Zustand der Getraidemärfte. Tumult in Tours. Permischtes, Schreiben aus Paris. (Frankreichs Verhältniß zu Eng- and; Annäherung unter den Parteihäupternz friedlihe Stimmung.)

oßbritauien und Frland. London. Ankunst des Grafen Monte- nolin in London. Die Times und Lord Palmerston. Das por- ugiesishe Königspaar, Die krakauer Angelegenheit und die Stellung Englands zu Frankreich. Die Nachrichten aus Ostindien, Das

4. Dez, Jm Opernhause. 4138ste Abonna | Wilhelm von Oranien, große Oper in 3 Abth, Ballets von Hoguet.

Vorstellung werden Billets zu den erhöhten df

Im Selbstverlage der Expedition. ortugiesische Finanz-Dekret. Vermischtes. Schreiben aus London,

12) Die Kosten des Holzverkaufs, so wie die der Be- fanutmachung der Licitation in den inländischen und ausländischen Zeitungen, so wie die Stem- pel- und Postporto Gebühren, übernimmt der Käu- fer und is verpflichtet, solhe außer der gebotenen Summe für das angekaufte Holz zu erlegen.

Lublin, den 1./13, November 1846,

Der Civil-Gouverneur, General-Major, in Abwesenheit der Regierungs-Rath Gutmann.

Der Chef der Regierungs-Kanzlei - Rasinowski.

Um bei der vorgerücktenJah- _reszeit den Ansorderungen für O den Gütertransport besser S gc nügen zu fönnen, werden tvir mít dem 15ten dieses Mts. die Passagier- fahrten bis auf Weiteres einstellen und da- gegen außer den feststehenden regelmäßigen Schlepptransporten:

R i S von Magdeburg von Hamburg Sonntag und Donnerstag, Sonntag und Mittwoch, nách Maßgabe der Umstände noch mehrere, zu un- bestimmten Tagen abgehende Shleppfährten einrichten. Magdeburg, den 9. November 1846. Die Di fectiton der vereinigten Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrts- Compagnie. Holyapsfel.

Niederschlesisch-Märkische

911 b R. 6; Eisenbahn. Es sollen vom 1. April bis 15, August 1847

37,000 Stück eichene Quer-

\chwellen nah d. n Bahnhöfen Coepenick, Erkner, Hangelsberg, Fürstenwalde und Franksurt geliefert wer- den, Die näheren Bedingungen sind in Berlin, Für- stenwalde, Frankfurt und Breslau bei den betreffenden Bahnhofs - Jnspektoren einzusehen, und werden Liefe- rungs-Offerten auf das ganze Quantum oder auf einen Theil desselben, mit Angabe des Bahnhofes, nah wel- hem die Schwellen geliefert weiden sollen, bis zum 45. Dezember d. J. im Directions - Büreau zu Berlin angenommen. i i Lieferungslustige werden ersucht, ihre Mindestforde-

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdrueri, |

Lord Palmerston’s Stellung in der spanischen Frage.)

ederlaude. Aus dem Haag. Handels- und Schifffahrts-Vertrag

ischen den Niederlanden und Rußland.

m elgien. Brüssel. Kammer - Verhandlungen, Reisen der Prin- jessin Karoline von Hessen und des französischen Gesandten, -— Maß-

geln zur Abhülfe der Noth, Handel Antwerpens. CEisenbahn-

rtrag. Prozesse gegen Zeitschriften und Karifaturen. Arbeiten

allaii's.

inemark, Schleswig. Neue Organisirung der s{leswig- holstein-

Mauenburgshen Kanzlei.

hweiz. Kanton St. Gallen. Die Bisthums - Angelegenheit,

lufhebung des Ein- und Durchfuhr- Zolles für Getraide,

alien, Rom, Finanz-Reform. Kardinal Lambruschini, Eisen-

Mien, Die besondere Tracht der Studirenden aufgehoben, Ver-

wichtes.

rungen bis zum genannten Termin mit „Sj lenlieserung“’ beccihnet versiegelt cinzureidet,

Berlin, den 22. November 1846. Die Direction der Niederschlsis{ch - Märkischen (jy bahn - Gesellschaft.

[872 b] Du / |

- : i. üicéei. Cattaro. Die Montenegriner.

Loebau- Zittauer EisenbahnFndels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börse, Ie E e Es wird hierdurh

cilage.

mit zehn Thal auf jede Actie der | bau- Zittauer Cisenb

„zu leistende 1)

Einzah(uy

ausgeschrieben,

n L L t 2 2] Era E, L

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : :

Dem Geheimen Regierungs - Rath, Freiherrn von Stein, den aralter eines Geheimen Ober-Regierungs -Raths beizulegen z

Den Regierungs-Rath Stünzner zum Geheimen Finanz-Rath d vortragenden Rath bei der zweiten Abtheilung des Ministeriums Königlichen Hauses zu ernennen z und } Dem in Allerhöchst Jhrem Militair - Kabinette angestellten Ge-

fmen Secretair Herber g den Charakter als Kriegs-Rath zu ver- en,

Dieselbe i} den 29,, 30., 31. Dezember d. J, von früh 9 bis Mittags 12 Uhr und von 2 bis Ab 5 Uhr, allhier zu Zittau in dem Büreau der Loch Zittauer Eisenbahn-Gesellschaft unter Nückgabe dert 15. Oktober 1846 datirten Juterims- Actien der sil ten Einzahlung, gegen welche neue auf die sodann! geschossenen 80 Thaler lautende dergleichen ausge! werden, mit | 9 Thlr. 125 Sgr. baar und M » 475 » durch Zurechnung zwei unh! halbmonatlicher, nah §. 17. der Statuten vom ldi tober 1846 erhebenden Zinsen von den eing 70 Thalern zu gewähren. E Diejenigen Herren Actionaire, welche die Einzug bis zu obigem Schluß-Termin (den 31, Dezembnf Nachmittags 5 Uhr) allhier nicht geleistet haben, Ÿ fallen in die §. 15. der Statuten festgeseßte Str: 10 % der Einzahlungssjumme, von 1 Thir. 5 Um den auswärtigen Herren Actionairen eine (f terung zu gewähren, kann die achte Einzahlung den 16., 17., 18. Dezember 1846 in Leipzig bei den Herren Vetter & Co, in Dresden bei den Herren George Meuscl& in Berin bei den Herren A, H. Hevmann l welche von uns zur Ausstellung von Juterims- tungen ermächtigt sind, gegen deren Rückgabe Orten, wo die Zahlung erfolgt ist, die neuen Ai den Tagen vom 28., 29. und 30. Dezember 1846 ausgehändigt werden sollen, geleistet werden, Zittau, am 12. November 1846. Direftorium der Loebau- Zittauer Eisenbahn-Gesellschas! v. Nofstiy, V. Helfft.

2

53

Abgereist: Der Fürst Michael Ghika, nah Wien.

Uichtamtlicher Theil. Inland.

Verlin, 30. Nov. Die in dem heute ansgegebenen 39sten lid der Gescßh-Sam mlung enthaltenen Allerhöchsten Kabinets- res lauten, wie foigt: Allerhöchste Kabinets - Ordre, den in den bischen Strasgeseßen gemachten Unterschied bei Verbrehen und en gegen das diesseitige oder fremdherrlihe Münz - Regal „Unter Bezugnahme auf das zwischen den Staaten des Zoll- eins am 21, Oktober 1845 abgeschlossene Münz - Kartel und zur ilung der nah den Artikeln 1 und 4 desselben übernommenen

Mpslihtungen, bestimme Jh auf Jhren Antrag in dem Berichte s daß für die Dauer des gedahten Münz - Kartels

ì Tten d, M.,

eziehung auf diejenigen Staaten, mit welchen leßteres abge- sen ist, der in den preußischen Strafgeseßen gemachte Unterschied

Literarische Anzeigen.

So eben ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziclen:

Pharmacopoea Borussica, Ed. VI

Preis 1 Thaler Berlin, den 25. November 1846.

Deckersche Geheime Ober-Hosbuchdrnckt}

chen inländishem und ausländishem geprägten und Papiergelde, e dischen inländischen und ausländischen Papieren der im Ar- Ma Münz - Kartels bezeihneten Art, wegfallen und ein gegen b unz-Regal eines der vorgedachten Staaten gerichtetes oder an ézeihneten Papieren eines dieser Staaten begangenes Verbrechen

êrgehen eines diesseitigen Angehörigen eben so bestraft werden y als wenn dasselbe gegen das diesseitige Münz - Regal gerichtet F: inländischen gleichartigen Papieren begangen wäre, Dieser Ÿ efehl is gleichzeitig mit dem Münz-Kartel vom 21. Oktober Pi die Geseß-Sammlung zur öffeitlihen Kenntniß zu

25 Silbergroschen.

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Breslau, den 26, September 1846, L Friedrich Wilhelm.

jg eaats-Minister, General der Junfanterie von Thile, en, Frh, von Caniß und von Düesber g.“

nzkartel unter den zum Zollvereine verbundenen Staaten, vom 21. Oktober 1845.

viedem die zum Zoll- unt Handelsvereine verbundenen Regierungen ¿enswerth erfannt haben, zur Vervollständigung der allgemeinen

-Onvention vom 30. Juli 1838 und itig wi u L , l zu gegenseitig wirksamerem be ihres Münzregals ein Münzkartel abzuschließen, so haben zu die-

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Wilhelm Philipp Goßweyler, ' (L. S

sem Zwedcke zu Bevollmächtigten ernannt; Se, Majestät der König 9%on Preußen: Allerhöchstihren Geheimen Ober - Finanzrath Adolph Georg Theodor Pochhammer, Ritter des Königlich preußischen Rothen Adler- Ordens zweiter Klasse 2c.; Se. Majestät dec König von Bayern: Aller- höchstihren General-Zoll-Administrations-Rath Karl Meixner; Se. Ma- jestät der König von Sachsen: Allerhöchstihren Zoll- und Steuer-Direk- tor Ludwig von Zahn, Ritter des Königlich sächsischen: Civil - Verdienst- Ordens 2c. 3 Se. Majestät der König von Württemberg: Allerhöchst- ihren Finanzrath Wilhelm Vayhinger, Nitter des Königlich preußischen Rothen Adler-Ordens dritter Klassez Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: Höchstihren Zoll - Direktor Wilhelm Philipp Goßweyler, Commandeur des Großherzoglih badishen Ordens vom Zähringer Lö- wen 2c.; Se, Königliche Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen: Höchstihren Geheimen Finanzrath Wilhelm Dupsing, Ritter des Königlich preußischen Rothen Adler-Ordens dritter Klassez Se. König- liche Hoheit der Großherzog von Hessen: Höchstihren Ober -Fi-

nanzrath Ludwig Philipp Sartorius, Ritter des Königlich preu- ßishen Rothen Adler - Ordens dritter Klassez Se. Königlihe Ho- heit der Großherzog von Sachsen-Weimar - Eisena,

Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, Se. Hcheit der Herzog von Sachsen - Altenburg und Se, Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburg und Gotha: den Großherzoglich sächsishen Gehei- men Regierungsrath Gustav Thon, Ritter erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Hausordens vom Weißen Falken 2c. ; Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig: Höchstihren Finanz-Direktor August von Geyso, Rit- ter des Herzoglih braunschweigischen Ordens Heinrich des Löwen; Se. Ho- beit der Herzog Lon Nassau: Höchstihren Zoll - Directionsrath Philipp Scholz; Se, Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg - Sondershausen, Se, Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie, Se, Durchlaucht der Fürst von Reuß-Schleiß und Se. Durchlaucht der Fürst von Reuß- Lobenstein und Ebersdorf: den Großherzoglich sächsischen Geheimcn Regicrungsrath Gustav Thon; der Senat der freien Stadt Frankfurt: Den Senator Karl Emil Coester, von welchen Bevollmächtigten, unter e Vorbehalte der Ratification, folgendes Münz - Kartel abgeschlossen wurde:

Art, 1. Die kontrahirenden Staaten verpflichten sh, ihre Angehöri- gen wegen eines gegen das Münzregal eines anderen Vereinstaates sei es in Bezug auf die von demselben geprägten Münzen oder in Bezug auf das von ihm ausgegebene Papiergeld unternommcnen oder begangenen Verbrechens odcr Vergehens, oder wegen der Theilnahme an einem solchen Verbrechen .oder Vergehen, eben so zur Untersuhung zu zichen und mit gleicher Strafe zu belegen, als wenn das Verbrechen oder Vergehen gegen das eigene Münzregal gerichtet wäre.

Art. 2. Die kontrahirenden Staaten übernchmen ferner die Verpflich- tung, die in ihrem Gebiete sich aufhaltenden Fremden, von welchen ein sol- ches Verbrechen oder Vergehen gegen das Münzregal eines anderen Vereins- Staates unternommen oder begangen worden , oder welche an diesem Ver- brechen oder Vergehen Theil genommen haben, auf Requisition des bethei- ligten Staates an dessen Gerichte auszuliesern; mit der Maßgabe jedoch, daß, im Falle dergleichen Jndividuen Angehörige eines dritten der kon- trahírenden Staaten sind, der leßtere vorzugsweise berechtigt bleibt, die Aus- lieferung zu verlangen, und deshalb auch von dem requirirten Staate zu- nächst zur Erflärung über die Ausübung dieses Rechtes aufzufordern is.

__ Art. 3. Die im Artikel 2 ausgesprohene Verpflichtung zur Ausliefe- rung soll nicht eintreten, wenn der Staat, in dessen Gebiete ein solcher Fremder sich befindet, entweder a) in Gemäßheit eines zwischen ihm und einem nicht zum Zoll - Verein gehörigen Staate bestehenden allgemeinen Vertrages über die gegenseitige Auslieferung der Verbrecher verpflichtet ist, densclben dahin auszuliefern, oder b) die Untersuchung und Bestrafung selbst verhängen zu lassen vorzieht. Jm lehteren Falle soll jedoch die im ersten Artikel eingegangene Verpflichtung gleichfalls Anwendung finden,

Art. 4, Die kontrahirenden Staaten wollen die Bestimmungen der Artikel 1 bis 3 auch auf Verbrechen und Vergehen, welche die betrügliche Nachahmung oder die Verfälschung der von einem von ihnen ausgestellten Staatsschuldschcine und zum öffentliden Umlauf bestimmten Papiere, o wie der von anderen Junstituten, Nationalbanken oder Gesellschaften mit landesherrlihem Privilegium auf jeden Jnhaber ausgefertigten Kredit - Pa- piere zum Gegenstande haben oder die wissentlih oder aus gewinnsüchtiger Absicht unternommene Verbreitung solcher unechten Papiere betreffen, in der Art ausgedehnt wissen, daß bei der Bestrafung solher Verbrechen und Ver- gehen zwischen inländischeu Papieren und gleichartigen Papieren. aus einem anderen Vereinlande ein Unterschied nicht gemacht werden, auch hinsichtlich der Untersuchung oder Auslieferung dasjenige Anwendung finden soll, was vorstehend für Münzverbrechen vereinbart worden is.

Art. 5, Das gegenwärtige Münz:kartel, das vom Tage der Ratifi- cations- Auswechselung an in Kraft tritt, soll so lange, als die allgemeine Münz-Convention vom 30. Juli 1838 bestehen wird, in Wirfsamkcit bleiben.

Es soll alsbald zur Ratification vorgelegt und die Auswechselung der Ratifications - Urfunden soll binnen drei Monaten in Karlsruhe bewirkt werden.

So geschehen Karlsruhe, den 21. Oktober 1845.

Adolph Georg Theodor Karl Meixner,

A (L. S.)

4. Se

Ludwig von Zahn. Wilhelm Vayhinger. (L. S.) L, S

(L. S.) Wilhelm S . . (L. S; Ludwig Philipp Sartorius. Gustav Thon. (L. S. (L. S.) Adolph Georg Theodor Pochhammer, aus Auftïag und im Namen des Pee drauns hweigishen Bevollmächtigten,

(L, Philipp Scholz. Karl Emil Coester. (L. S.) (L. S.)

Vorstchendes Kartel is ratifizirt, und sind die Ratifications - Urkunden desselben am 18, Juni 1846 zu Karlsruhe ausgewechselt worden.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 5. Oktober 1846, betreffend die Einrichtung eines oberen Schiedsgerichts in Berlin zur Entscheidung aller Streitigkeiten in Renn - Angelegenheiten in zweiter und leßter

Justanz:

Auf Jhren Bericht vom 4. Juni d. J. genehmige Jch, daß das hier- bei zurückfolgende allgemeine Renn - Reglement den Vereinen, welche Ren- nen mit edlen Pferden abhalten, zugefertigt werde und bei denjenigen, welche sch zur Ännabme desselben bereit erklären , hinsichtlich aller darin festgeseh- ten Punkte verbindliche Krast und Geltung erhalte. Zu diesem Behufe will Jch den über das schiedsrichterliehe Verfahren getroffenen Bestimmun- gen, wonach in Rennstreitigkeiten, mit Ausschließung der ordentlihen Ge- richts - Behörden, in erster Znstanz von den Schiedsgerichten der einzelnen Vereine und demnächst, wenn die Parteien bei deren Ausspruch sich nicht beruhigen, von einem oberen Schiedsgerichte entschieden werden soll, die er-

betene Bestätigung ertheilen, indem Jch hinsichtlich der Zusammenseßung und der Befugnisse dieses oberen Schiedsgerichts, so wie des weiteren Ver- e s gegen dessen Entscheidungen, Nachstehendes festseße und resp. ge- nehmige:

1) das obere Schiedsgericht, welches alle Streitigkeiten in Renn - An- gelegenheiten in zweiter und leßter Jnstanz zu entscheiden und seinen Siß in Berlin hat, soll bestehen: a) aus dem jedesmaligen Ober - Stallmeister und Chef der Gestüt - Verwaltung; b) aus zwei Räthen des Ministeriums des Jnnernz c) einem Rath des Justiz-Ministeriums; 4) dem Justitiarius und vortragenden Rath der Gestüt- und Ober - Marstall - Verwaltung, und e) vier technischen, von den Vorständen sämmtlicher Renn-Vereine von drei zu drei Jahren zu wählenden Mitgliedern oder deren Stellvertretern,

2) Dasselbe hat die Befugniß, in allen zu seiner Entscheidung kom- menden Fällen eidlihe Zeugenvernehmungen und anderweitige Ermittelungen des Thatbestandes durch die betreffenden Gerichts-Behörden zu veranlassen, welche verpflichtet sind, seinen Requisitionen überall zu genügen.

3) Es bearbeitet alle ihm zugehende Sachen gebührenfrei , und dürfen nur die baaren Auslagen für Kopialien, Stempel und Postporto in Ansay gebracht werden.

4) Gegen die von dem oberen Schiedsgerichte ergangenen Aussprüche findet fein anderes Rechtsmittel statt, als die Nichtigkeitsbeshwerde , inso- weit solche nah der Verordnung vom 14, Dezember 1833 und den dieselbe ergänzenden und erläuternden Bestimmungen zu begründen ist.

Die Entscheidung steht sonach allein dem Geheimen Ober-Tribunal zu, welches in allen Fällen, wo es auf Umstände ankommt, zu deren vollstän- diger Erläuterung und Beurtheilung genaue Kenntniß des gesammten Renn- wesens erforderlih is, cinen vom Chef der Gestüt- und Ober- Marstall- Verwaltung zu ernennenden Sachverständigen bei Abfassung der Erkennt- nisse zuzuziehen hat.

Dieser Mein Befehl is dur die Gesey -Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, das Reglement selbst aber seiner Zeit in den Amts- blättern derjenigen Regierungen bekannt zu machen, in deren Bezirk das- selbe von cinem Vereine angenommen werden wird.

Erdmannsdorf, den 5. Oktober 1846. Friedrih Wilhelm.

An die Staats-Minister von Bodelschwingh und Uhden und den Ober- Stallmeister, General-Major Freiherrn von Brandenstein.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 16. November 1846, betreffend das Verbot des Betriebes der Schank- oder Gastwirth\schaft, ingleichen des Kleinhandels mit Getränken am Fabrikorte selb| oder im Um= kreise einer Meile seitens der Fabrikinhaber und Fabrikanten 2c., so wie der von ihnen abhängigen Personen :

„„Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 22sten v. M. bestimme Jch hierdurch, daß Fabrikinhabern und Fabrikanten, so wie den Familien-Gliedern, Bevollmächtigten oder Geschäftsführern, Werk= meistern, Faktoren, Comtoir- und Fabrik=-Gehülfen derselben und an- deren von ihnen abhängigen Personen, nah Ablauf dieses Jahres der Betrieb der Schank=- oder Gastwirthschaft, ingleichen des Kleinhandels mit Getränken, am Fabrikorte selbs oder im Umkreise einer Meile um leßteren niht mehr gestattet sein und eine Ausnahme von diesem Verbot nur nachgelassen werden soll, wenn nah dem übereinstimmen= den Urtheil der Kommunal = Behörde, des Landraths und der Regie=- rung dem in der isoärten Lage einer Fabrik begründeten Bedürfnisse auf andere Weise nicht abzuhelfen ist. Jn solchen Fällen i} aber die Konzession uur unter dem Vorbehalt des Widerrufs zu ertheilen und sofort zurückzunehmen, sobald dem Bedürfnisse auf andexe Weise genügt werden kann.

Dieser Mein Befehl is durch die Geseß-Sammlung be- fannt zu machen.

Sanssouci, den 16. November 1846.

riedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium.“ F n 9

Berlín, 30. Nov. Jn Erfüllung des in dem Artikel vom 19ten d. M. gegebenen Versprechens können wir jeßt gestügßt auf amtliche Quellen über den durch die hiesige Vossishe Zeitung zur E gebrachten Raub - Anfall im kurniker Walde Nachstehendes erichten : :

Am Sten d. M. is der Kutscher des Grafen Plater aus Psars- fie auf der Chaussee von Gadek nah Kurnik mit der Equipage seines Herrn (offener Stuhlwagen mit zwei Pferden) gefahren und Abends gegen 8 Uhr im kurniker Walde von zwei Menschen in gewöhnlicher Bürger=-Kleidung angehalten worden, welche den Reisekoffer des Gra= fen Plater, in dem sih verschiedene Kleidungsstücke, Wäsche und an=- dere Gaderobe - Artikel befanden, fortnahmen und den Kutscher, der sih widerseßte, durhprügelten, ohne ihn jedo erheblih zu verlezen.

Auf die deshalb in Kurnik gemachte Anzeige is der kurniker Wald von dem Distrikts - Kommissarius und einem Gendarmen unter freiwilliger Beihülfe einiger Bürger aus Kurnik abpatrouillirt, ohne daß sih irgend ein verdächtiges Jndividuum gezeigt hätte oder gar dieser Patrouille von irgend Jemand Widerstand geleistet wäre.

Was außerdem in der Vossishen Zeitung von Unsicherheit in der Stadt Kurnik, bewaffneten Bürger - Patrouillen in derselben, von Räuber- oder Diebes-Banden im kurniker Walde, in dem übri- gens keine Höhlen existiren, von vielen Raub - Anfällen und gar Er- mordungen gesagt wird, is lediglih erfunden. j i

Uebrigens müssen wir hinzufügen, daß die Vossishe Zeitung selbst die Lügen ihres ersten Korrespondenten dur die Veröffentlichung eines zweiten Briefes aus Kurnik in ihrer 274sten Nummer als solche bezeichnet hat.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Hannover. (H. Z.) Jn der Sißung der zweiten Kammer der allgemeinen Stände-Versammlung vom 27. No- vember referirte, nachdem eine Konferenz wegen der abweichenden Be=- \chlüsse beider Kammern, das Gutachten des Ober-Appellationsgerichts zu Celle (hinsihtlich der neuen Civil-Prozeß-Ordnung) betreffend, ge- halten war, der General-Syndikus ausführlich über die desfallsigen Verhandlungen, wquah eine Einigung nicht zu erreichen gewesen. Darauf ging man zur Fortseßung der dritten Berathung des Ent- wurfs einer bürgerlihen Prozeß-Ordnung über. Nach mehreren schrift- lihen Anträgen kam man beim Schlusse der Sipung bis zum §. 7.

Jm Laufe der Sihung zeigte der Vice-General-Syndikus an, daß

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