1846 / 352 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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nah nur viertägiger Krankheit (vergl, Nr. 350 der Allg. Pr. Ztg.) mit Tode abgegangen. Er wurde zu Homburg am 11. März 1779 geboren und war der fünfte Sohn des regierenden Landgrafen Frie=- drih Ludwig ven Hessen -Homburg und dessen Gemahlin, der Land- gräfin Karoline, einer geborenen Prinzessin von Hessen - Darmstadt, Zuerst trat er in holländische, sodann aber in österreihishe Kriegs= dienste und zeichnete sich nicht nur auf den blutigen Schlacht- feldern durch seinen Heldenmuth aus, fondern auch bei mannig- fahen wichtigen Verhältnissen und Missionen als Diplomat. So kämpfte er muthvoll im deutschen Freiheits- Kriege vom Jahre 1813 bis zum Jahre 1815, ward 1813 Gouverneur des Großherzog- thums Frankfurt und 1821 von Neapel, später aber fommandirender General in Jllyrien, Jnner-Oesterreich und Tyrol und zuleßt (1839) Gouverneur der deutschen Bundes = Festung Mainz. Jm Januar 1839 durh den Tod seines älteren Bruders Ludwig Wilhelm zur Regierung der Landgrafschaft Hessen-Homburg berufen, folgt ihm in der- selben nunmehr sein jüngerer Bruder, Gustav Adolf, Kaiserlich Königlich österreihisher Wirklicher General der Kavallerie, geboren 1781 und vermählt seit 1818 mit Luise, Prinzessin von Anhalt - Dessau, aus welcher Verbindung der jeßige Erbprinz Friedrih und zwei Prinzessin nen (die Fürstin von Reuß - Greiz und die Prinzessin Elisabeth) ent= sprossen sind.

Oesterreichische Monarchie.

Lemberg, 10. Dez. Die (gestern kurz erwähnten) Kaiserli hen Verordnungen zur Regulirung der bäuerlihen Verhältnisse lau- ten im Wesentlichen folgendermaßen : i

A. Um auch bei den noch unangekauften Grundstücken die Verhält- nisse zwischen Heershaften und Unterthanen auf eine die Wohlfahrt des Landes befordernde, den bisherigen Besipstand und die beiderscitigen Juter- essen gleihmäßig berücsihtigende Weise zu regeln, so sind diese Grundstücke zuiolge Allerhöchsten Erlasses vom 12. November d. Z. gleih den anderen unterthänigen Grundstücken als das volle Nugungs - Eigenthum ihrer der- maligen rechtmäßigen Besißer anzuschen. Diese haben dafur alle aus die- sen Rechtsoerhältnissen gejeplih hervorgebenden Rechte und Pflichten zu übernehmen, und es werden daher dic Bestimmungen in dem Patente vom 26. Juli 1784 und dem Kreisschreiben vom 26. Mai 1789, wonach solchen Unterthanen das Recht nicht zustand, mit ihren Grundstücken nah Gutdünfen zu halten und ohne Einwilligung der Obrigkeit Schulden über 5 Gulden zu fkontrahiren, für ungül- tig ertlärt und den Unterthanen die freie Verfügung über ihr Besih- thum, jedoch mit dem außerordentlichen Vorbehalt eingeräumt, daß sie das- selbe niht über zwei Drittel scines Werthes mit Schulden belasten dürfen. Dagegen werden die Grundherrschaftcn als Ober-Eigenthümer von der bis- herigen geseßlichen Verpflichtung, ihre Unterthanen in Zeiten der Noth mit Brod und Saatgetraide zu unterstüßen, dispensirt, welcher Dispens jedoch erst drei Jahre nah Einführung der Grundbücher über den unterthänigen Besißstand in Wirksamkeit zu treten hat, Ueber dic Einrichtung und Füh- rung der Grundbücher in Galizien werden die ferneren Bestimmungen bin- nen furzem erfolgen, Diese Allerhöchsten Bestimmungen finden jedoch auf die Bufowina keine Anwendung.

B. Als Normal-Zeitpunkt zur Bestimmung der geseßlichen Eigenschaft der Grundstücke in Galizien soll, zufolge Allerhöchsten Erlasscs vom 12. November d. J., nicht mehr das Jahr 1786, soude:n das Jahr 1820 gel- ten, Und zwar i} dies so zu verstehen, daß jene Grundstücke, die damals im Besige der Rustifalen waren und als solche in den Katastral - Operaten erscheinen, als Nustikal-, die aber in Händen der Obrigkeit waren, als Dominikal - Grundstücke-anzusehen sind, wobei jedoch bei den Eigenthums- Streitigkeiten der im Rechtswege zu gebende Nachweis etwaniger spezieller Rechtsverhältnisse nicht ausgeschlossen ist, Auch diesc Allerhöchste Bestimmung findet auf die Bukowina keine Anwendung.

_C. Schon mit dem Allerhöchsten Patent vom 16. Juni 1786 wurde die Nothwendigkeit erkannt, die unterthänigen Verpslichtungen nach den Besizungen zu bestimmen, und die Vornahme dieser Bestimmungen vorbe- halten. Se. Majestät haben nunmehr mit Allerhöchster Verordnung vom 12. November d. J. unter Bezugnahme auf den in dem Patent vom 16. Juni 1786 ausgesprohenen Vorbehalt und in endlicher Vollziehung der mit dem Allerhöchsten Patente vom 13. April d. J. Allergnädigst zu- gesicherten Anordnungen die unverzügliche Regulirung der Roboth anzu- ordnen und hierbei nachstehende Grundsäße festzuseßen geruht: 1) Die Hälfte dcs Ertrages der gesammten unterthänigen Besißungen, so wie er durch das provisorishe Kataster ermittelt isi, hat nah Abzug der Bewirth- schaftungs- und Bebauungs-Unkosten als Maßstab der an die Grundherr- schaften zu entrichtenden Leistungen zu gelten, Es if demnach der nach Abzug des katastralmäßigen Werthes der sogenannten Kleingaben, welche unverändert bleiben, noch übrigbleibende Rest jener Hälfte als Roboth zu veranschlagen und so nah dem Rustikal-Grundbesiß nach dem gegenwärti- gen Steuer-Beitrage zu vertheilen und nach Klassen den einzelnen Grund- besigern vorzuschreiben. 2) Auf die patentmäßige Häusler- und Jumanns-

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terthanen an die Grundherrschaften, zu welchen auch die an einigen Orten bestehende Spann - Verpflichtung gehört, noch imwer zu entrichten. 3) Jedem einzelnen Unterthan, so wie ganzen Gemeinden, bleibt die freie Wahl zwischen ihrer bisherigen, etwa geringeren, und der nach Bestimmung sub 4 nen regulirten Robothpflicht freigestellt ; diese Wahl isst jedoch innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkte der er- folgten Regulirung au, dem Kreis - Amt oder dem hierzu bestimm- ten Bezirks - Kommissar anzuzeigen, widrigenfalls angenommen würde, daß sie sch der neuen Pflicht unterziehen. 4) Sobald dieser Termin ver- strichen scin wird, wird bei jeder Gemeinde zur Anfertigung gesezmäßiger, von beiden Theilen als rihtig erkannter Robothregister, welche die Ver: pflihtungen jedes einzelnen Grundbesizers speziell enthalten sollen, geschrit- tenz über deren Form und Junhalt werden die näheren Bestimmungen nach- folgen. 5) Mit Aufhebung der betreffenden Bestimmung des §. 10 im Noboth- Patente vom 16. Juni 41786 ist es den Grundherrschaften wie den Unterthanen zu verlangen gestattet, daß die künftige Roboth- Verpflichtung nicht nah der geseßlichen Stundenzahl, sondern nah einem in Gattung und Maß bestimmten Tagewerk geleistet werde. 6) Die Ausführung der Roboht-Regulirung und aller darauf Bezug nehmenden Maßregeln liegt, unter Aussicht des galizishen Landes-Guberniums, den Kreis-Uemtern und ihxen Bezirks -Kommissaren ob, welche hierzu mit den ersorderlichen Zn- structionen werden versehen werden. 7) Diese Allerhöchsten Anordnungen finden auf die Bukowina keine Anwendung.

Jn Folge hohen Auftrages des außerordentlihen Bevollmächtigten, Herrn Hof-Kommissars Rudolf Grafen Stadion, vom 25. November d. J., werden diese Allergnädigsten Anordnungen hiermit allgemein, insbesondere den Grundherrschaften und den unterthänigen Grundbesißern, Leßteren noch überdies mit dem Zusaße bekannt gemacht, daß man von ihnen er- warte, daß sie diese von Sr. Majestät zugewiesene Wohlthat dankbar an- erkenncn und die ihnen hiernach obliegenden Verpfl:htungen prompt und willig erfüllen werden, daß sie, namentlich zu dem Zeitpunkie, wo die neuen Verpflichtungen derselb. n in. der einen oder anderen Art definitiv festgestellt, denselben zur Ableistung vorgeschrieben und ihnen hierüber die Roboth- Register cingehändigt sein werden, ihre bisherigen Verpflichtungen ihrer Grundherrschaft fortan unweigcrlich leisten müssen, und dáß, wie auch einer- seits die K. Behörden darüber wachen werden, daß von denselben keine un- welührlichen Leistungen gefordert werden, andererseits diejenigen Unterthanen, gebche ihren geseylihen Verbindlichkeiten nicht genau nachkommen und sich demnach gegen den Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät widerscglih zeigen, der ganzen Strenge der Geseße auheimfallen.

Diesen Verordnungen is am Schlusse noch cine Tabelle beigefügt, in welher die Roboth nah Maßgabe des Steuerbeitrags von dem betreffenden Grundstüdcke festgeseßt is. Diese Tabelle zerfällt in zwei Abtheilungen, von denen die eine die Handroboth, die andere die Zug= roboth bestimmt. Jn der ersten werden nah dem Steuersaße fünf Klassen, in der zweiten sechs unterschieden. Zu der ersten Klasse der ersten Abtheilung werden alle diejenigen Rustikalgrundstücke gerechnet, welche bis zu 1 Fl. 202 Kr. Steuer zahlen; ihnen entspricht eine jährlihe Robothleistung von 26 Tagen. Das Maximnm der Hand- Robothleistung in der fünften Klasse sind 156 Tage jährlich, die einem Steuersabße von 4 Fl. 12 Kr. und darüber entsprehen. Jn die Klassen der Zugroboth werden alle diejenigen Grundbesißer ge- rechnet, welhe bisher Zugroboth gele!stet und mehr als 3 Fl. 877 Kr. Steuer zahlen. Die erste Klasse hnt 104 einspännige oder 52 zwei- spännige und die sechste Klasse 156 vierspännige Zugtage zu leisten.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 11. Dez, Se. Majestät der Kaiser hat dem Ober-Hofmarschall der verwittweten Herzogin von Leuchtenberg, Grafen von Mejean, und dem Gouverneur von Steyermark, Grafen von Wienburg, den St. Annen-Orden erster Klasse verliehen,

In Riga hat sich seit dem 30, November ein Frost von 6. bis 8 Grad eingestellt, nachdem man mehrere Wochen - regnerishe und stürmische Witterung gehabt hatte... Die Düna belegte sih mit Eis, über welches seit dem 3, Dezember oberhalb der Stadt bei Hasen- holm und seit dem 5ten früh bei der Neupforte Fußgänger passiren, Längs den Brüenpfählen war noch ein Wasserstreifen offen, dur den die Communication mit dem jenseitigen Ufer, vermittelst Böte unterhalten wurde. Der am Zten reichlih gefallene Schnee hat eine ziemlich gute Schlittenbahn hergestellt. Die Schifffahrt von Riga ist als beendigt anzusehen; wenigstens erblickte man auf ber Düna nur noch ein Schiff, das von Fischerleuten zur Bolderaa hinunter= geeist wurde. Die vorleßten vier wurden am Zten d. zur Bolderaa bugsirt, und zwar durch das Dampfboot „Unity““, das seine Zwedck- mäßigkeit und Brauchbarkeit trefflih bewies. Es gewährte eine eigene Erscheinung, das Dampfboot die Eisfläche durchschneiden und die

Schiffe glüclih zum Hafen schleppen zu sehen.

Frohne hat \sih die Roboth - Regulirung nicht zu erstrecken ; auch sind die unter der Benennung „Kleingaben““ bekannten sonstigen Abgaben der Un-

In Erwägung, daß Baumwolle, Hanf, Werg und ähnliche Diuge dur eine eigenthümliche Behandlung mit Salpetersäure die Eigen-

haft des Pulvers erhalten und anstatt desselben gebraucht werden 1, F =;, Minister der Justiz und des Jnnern haben ein Runds\chrei= nen, hat das Departement des auswärtigen Handels, mit eng | Die M e de S und Präfekten ergehen lassen, worin gung des Finanz-Ministers, die sogenannte Schießbaumwolle wn eselben auffordern, alle Personen, welche, ohne geseblih dazu andere auf ähnliche Weise zubereitete Präparate im allgemeinen ey, E zu sein, Schießbaumwolle anfertigen, verkaufen oder aufbewah= päischen Tarif in gleiche Kategorie mit dem Artikel „Sczießpy, Wh den betreffenden Geseßen gerihtlich zu verfolgen. feines und Kanonenpulver“ gestellt, wona die Einfuhr solcher P p Courrier de Lyon vom 10. Dezember meldet, daß die parate verboten ist. x enfärber noch immer nicht in die Werkstätten zurückgekehrt waren. L der Färberherren, Herr G. am Quai Saint Benoit, hatte die N rungen der Gesellen angenommen, was deren Widerseßlichkeit E vem aufgemuntert haben soll. Bei der \hnellen Verbindung , (isenbahnen mit St. Etienne haben einzelne Fabrikanten hon b, zum Färben dorthin geshickt, wo bei den starken Band-Manu- ren ebenfalls große Seiden - Färbereien bestehen. Privatbriefe Ern indessen schon Besorgnisse, die Seidenfärber in St. Etienne ten das Beispiel derer zu Lyon nachahmen. E E Der Marquis d'Aux is zum Kabinets-Chef im Ministerium des itlihen Unterrichts ernannt worden. E Die General - Conseils der Departements, welche dur Ueber= emmungen gelitten haben, sind auf den 26. Dezember zu einec Ferordentlichen Session einberufen worden, die fünf Tage dauern | nd deren Aufgabe ist, Fürsorge wegen Herstellung der Departe- t)l- Straßen, Wege - und anderer dringender Gegenstände zu

Fraukxtidh

Paris, 14. Dez. Vorgestern Abend empfingen Jhre y jestäten den belgishen Botschafter und den russishen Geshjj träger.

Das Portefeuille, welhes den Behauptungen der Prjj über den Protest des Herrn Guizot in Betreff Krakau's widersprqj, hat, giebt jeßt folgenden Bericht über die näheren Umstände bej, Abfassung dieses Dokuments. „Der erste zu entscheidende Puj sagt jenes Blatt, „war, ob der Protest den Charafter einer 9 oder einer Depesche haben solle. Mit anderen Worten, sollt, unmittelbar an den Hof von Wien oder an unseren Botshzjy Herrn von Flahaut, gesandt werden? Die Form einer Depeshe y, schien angemessen, weil sie einem geschickten Diplomaten die 6, genheit gab, alle Mittel seines persönlichen Einflusses dabei ang, den, Herr von Flahaut besißt einen vollendeten Takt, hat eine tit

M es wird sehr über das unregelmäßige Eintreffen der Posten

gewinnende Art zu sprehen, und sein Benehmen zeichnet \i4 Wen tiefen Shnees und dergleichen Hindernisse geklagt. Vorgestern die volllommenste Höflichkeit ausz er steht zu Wien in ally, Wh um 9 Uhr waren die täglihen Posten aus Deutschland und Mien noch niht eingetroffen.

Achtungz die ganze Gesellschaft der höchsten Stände besu Ad Salons; mit dem Fürsten von Metternich is er im besten U, F men, seine Stellung eignete sih also am besten dazu, von eint), pesche seiner Regierung den gehörigen Nußen zu ziehen. Nit dieser Punkt entschieden war, kam es darauf an, den (h rakter des Protestes festzustellen. Lange wurde darüber n gedacht, alle Ausdrücke wurden sorgfältig abgewogen, und che ey Minister-Rath zur Genehmigung vorgelegt wurde, erhielt er, y man uns versichert, noch bedeutende Abänderungen. Wir glu sogar als zuverlässig mittheilen zu können, daß hohe Personen, ti! ein den gewöhnlichen Augen verschlossenes Heiligthum Zutritt h, Peel eng verbundenen Lord Lincoln vorzuziehen, Der damit aus- zu Rathe gezogen wurden, (Dem Esprit public zufolge, wäreyMsrochene Uebertritt der Fabrikanten Manchesters zu den Tories trat die Herren Pasquier, Decazes und Molé gewesen.) Jhre Erfahrun pider Versammlung offen hervor, namentlich als Herr John Peel Alter, ihre hohen Functionen, der Antheil, den sie an den Angelegen\nFiükn gus Drayton- Manor datirten (also, wie der Stan- des Landes genommen, machten sie eines solchen Vertrauens win d bemerkt, unter Sir R, Peel's Einfluß geschriebenen) Sie sollen sämmtlich die in der Sprache und dem Geist des Protj! Bief Lord Uncoln's vorlas, worin derselbe die Kandidatur annimmt, vorgenommenen Veränderungen gebilligt haben. Auch glauben rut hierauf zwei der einflußreihsten Fatrifherren, John Aspinal melden zu fönnen, daß zwei ausgezeichnete Mitglieder dner, der Präsident des Handels-Vereins, und Herr Garnett, der diplomat;shen Corps Einsicht in den abgeänderten Protest erhielinÞ pt-Redacteur des ausschließlich den großen Fabrikanten ergebenen und vermuthlih theilte ihnen Herr Guizot, als er ihnen denselta anhester Guardian, sür den Grafen Lincoln und gegen den vorlas , nichts Neues mit. Die Fassung in ihrer verbesserten Fensäfer Bright das Wort nahmen, Es wurde cin Comité ernannt, wurde vom Ministerrath gut geheißez. Wir sind sehr erfreut üb! die Wahl des Ersteren durhzuseßen, und das Gesuchschreiben an diesen Verlauf der Sache. Hätte die Stimmung, zu deren unllugenqs- als Kandidat aufzutreten, erhielt 1590 Unterschriften, Die Organ sich die Presse gemacht, die Oberhand behalten, weeFtrning Chronicle spricht sih dagcgen für Herrn Bright aus. möchte da die Folgen dieses Protestes berechnen? Wix haden Die irländischen Berichte lauten mit jedem Tage ungünstiger, sie hon angedeutet, und wir bleiben dabei, daß cin drozendy Dinge, schreibt man der Times aus Dublin, seien auf den Protest, zumal bei dem jeßigen Stande unserer Beziehungen zu Cut gediehen, daß zum Schuß des Eigenthums und der Personen land, eben so eine Thorheit wie eine Shwäche gewesen wäre, Diusserordentlihe Maßregeln getroffen werden müssen. Uebrigens sei fen wir der Weisheit, welhe Frankrei zu bewahren gewußt (qui irländishen Gouvernement kein Vorwurf zu machen, daß die Lage su préserver la France)“ : Dinge si so vershlimmert. Es bedürfe aber schleunigen und

Das Ergebniß der gestrigen neuen, Wahlen der Maires Fnnenen Einschreitens. Von den verschiedensten Seiten vernimmt ihrer Adjunkte für Paris wird vom Journal des Débatè M shauderbafte Gräuelscenen. Das Kings=-=County-Chronicle

eines der - befriedigendsten bezeichnet. Alle bisherige Maires 1 F, daß Verbrechen und Mord die Grafschaft beflecke und schände. ihren Adjunkten stehen auf den Listen der zwölf Stadtbezirke d

Herr W. Lloyd, der in Tipperary an seinem Hause stand, wurde

Großbritanien und Irland.

# London, 12. Dez. Vorgestern fand in Manchester eine Ver- nunlung der angesehensten Fabrikanten statt, welhe an Lord Lincoln Einladung erließen, sih bei den bevorstehenden allgemeinen Wah- m den Parlaments\siß für Manchester zu bewerben. Der Geg-= # des Lords is bekanntlih Herr John Bright, dessen Grundsäße Versammelten indeß für zu radikal hielten, um ihn dem mit Sir

auf, und die Opposition hat keinen der Erfolge errungen, auf i Abend von der Kugel eines Meu örders getroffen. M in | : solg h Grund zur That fine man E E X

Ein Schreiben aus Algier vom 6ten meldet, daß die Na kleinen Guts, die ihm die Pacht niht zahlen woll- von der Rüdckehr Abd el Kader's nah seiner Deira von mehrt gerichtlich Vieh pfänden ließ, dessen Verkauf selbs durch Seitén bestätigt werde. Er soll sich in solcher Eil dahin begeben |swmenrottungen verhindert wurde. Uebrigens galt er all-

tein sür einen milden Charakter. Dasselbe Journal bemerkt, es außer allem Zweifel, daß eine Vershwörung im Plane sci, gar e Pacht zu zahlen, und daß das Landvolk sih der Pfändung wi- seße, Ein Gutsbesißer ward bei einer solchen Gelegenheit {wer wundet, Selbst ganz arme Leute sind nit mehr in ihren Woh- gen her, indem sie von bewaffneten Banden ihrer geringen Habe aubt warden. Haus=Einbrüche gehören zur Tageöordnung, Waf= raubt man, wo man ihrer habhaft werden kann; ein 80jähri- Mann wurde räuberish angefallen und seine Waffen ihm ge=

ben, daß er einen Theil der auf seinen Razzias gegen die Amursy Déchenhas gemachten Beute unter der Obhut Bu Hamedi's zurü gelassen hatte. Alexander Dumas und seine Gefährten hatten sl iu Algier nach Tunis ecingeschisst, wurden aber vor dem 18ten wi zurückerwartet. | Der Moniteur veröffentlicht eine lange Verordnung, die 0 einen Bericht des Seeministers begründet ist, und wodur die Zal die Arbeit und der Lohn de: Arbeiter in den Seehäfen mit Rüdj auf die Verbesserung ihrer Lage bestimmt werden, zu welchem Zun der Minister mit Bewilligung des Königs eine Erhöhung fut-

1497 Die Lage der Beamten der öffentlichen Arbeiten is un- ter diesen Umständen gefährlich, denn bei ihrer großen Mühe sind sie ihres Lebens und ihrer Habe nicht sicher. Drohbriefe und Raub - Anfälle sind nicht selten, und sie können es Nieman- den Reht machen! O'Connell's Anerbieten zu einem Vergleich mit der Partei tes jungen Jrland wird, wie shon gemeldet, von der leßteren zurückgewiesen, doh beschränkt sih diese Zurückweisung vor- läufig noh auf einzelne höhnende Artikel der revolutionairen Repeal- Blätter. Die Dublin Even. Mail will aus guter Quelle wis= sen, daß ein Aufseher der öffentlihen Arbeiten grausam ermordet worden sei, indem man ihn mit Sensen in Stücken hieb, Eine Zeitung von Mayo theilt aht Todtenschau-Berichte mit, welche sämmt=- lih dahin lauten, daß die betreffenden Personen aus Mangel an den nöthigsten Lebensbedürfnissen gestorben, d. h. verhungert seien.

Der Graf von Montemolin, welcher vorgestern einen Ausflug nah Cambridge machte , is heute nah Deepdene, dem Landsiße des Herrn Hope , abgegangen , um dort einer Jagdpartie beizuwohnen. Von einer nahen Abreise des Prinzen nah Spanien, welche kürzlich von einigen Blättern angekündigt ward, is jeßt nicht mehr dic Rede.

raubt.

Höhe der Jnsel Tenedos von griechishen Seeräubern, welche den

überfallen und geplündert wurde, Die Räuber drangen gegen 10 Uhr in das Schiff, banden und beraubten den Capitain und den Steuer- mann, sperrten die übrige Mannschaft in den Schiffsraum und nah-

nah anderthalb Stunden verließen die Piraten mit ihrer Beute den ausgeplünderten Schooner, dessen Mannschast anfangs aus dem Schiffsraume hervorzubrechen und Widerstand zu leisten beab-

ermordete Schiffsjunge wurde am nächsten Tage begraben, und der Schooner, der si alsbald neben ein amerikanisches Schiff legte, sebte ohne weiteren Unfall seine Fahrt nah Konstantinopel fort. Der Leith Herald hofft, daß Lord Palmerston eine strenge Untersuchung dieses an der griehishen Küste verübten frehen Seeraubes veran- lassen und nicht ruhen werde, bis die Urheber desselben zur Strafe gezogen seicn, Jhre Auöfindigmachung köune nicht shwer fallen, da so viele leiht erkfennbare Gegenstände vom Bord des Scooners ge- raubt worden seien. Ein energishes Einschreiten der britischen Re= gierung thue aber um so mehr noth, da seit einigen Jahren in den griechishen Meeren eine Menge von piratischen Ueberfällen stattge= funden hätte und die shwache griehishe Regierung offenbar außer Stande sei, ihre Unterthanen auf den Jufeln von diesem f{chändlihen Räuberhandwerke abzuhalten.

Die meisten der Leute, welhe man als für die Expedition des Generals Flores angeworben am Bord des „Glenelg“ vorgefunden hat, sind Personen, welche unter der Bedingung, daß sie auswan- dern sollten, von den verschiedenen londoner Kirchspielen Unterstüßun= gen empfangen hatten. Man besorgt nun, daß sie denselben von

_ueuem zur Last fallen werden.

Dänemark.

Kopenhagen, 14. Dez. (A. M.) Streiben Sr. Majestät des Königs an den Königlichen Kommissarius bei der \{hleêwigshen Stände - Versammlung, die Auflösung der leh= teren betreffend, lautet folgendermaßen :

Christian der Achte, von Gottes Gnaden, König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen, zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg 2c,

Hochedler, Lieber, Getreucr !

Aus Deinen allerunterthänigsten Berichien , betreffend die Verhandlun- gen der diesjährigen Versammlung der Provinzial-Stände Unseres Her2og- thums Schleswig, haben Wir ungern ersehen, daß die gedachte Versamm- lung, statt sich zunächst mit der Etörterung der ihr vorgelegten wichtigen, theils von vielen Unserer lieben und getreuen Unterthanen in an Uns ge- richteten allerunterthänigsten Eingaben wiederholt und dringend erbetenen, theils von früheren Versammlungen der Provinzial - Stände beantragten Gesey- Entwürfe zu beschästigen, vorzugsweise solche Privat - Propositionen zum Gegenstande ihrer Verhandlungen und Beschlüsse gemacht hat, durch welche die den Provinzial -Ständen in dem §, 5 des allgemeinen Gesezes

Der Leith Herald enthält einen Bericht, nah welchem der Schooner „Jane James“ von Leith am 11. Oktober Abends auf der ;

wachhabenden Schiffsjungen durch drei tiefe Wunden ermordet hatten, !

; S Erst | Ñ | : men fast Alles weg, was irgead von Werth im Schisse war, Erst und es mußten daher die auf eine gesezwidrige Weise zu Stande gekom-

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vom 28, Mai 1831 eingeräumte Befugniß zur Vorbringung von Vorschlä- gen und Anträgen in Ansehung der zu ihrem Wirkungskreise gehörenden Gegenstände, und von Bitten und Beschwerden, welche das spezielle Wohl des Herzogthums oder eines Theils desselben betreffen, überschritten und eine gänzliche Umgestaltung der staatsrechtlihen Verhältnisse Unseres Her- zogthums Schleswig und die Schwächung der bestehenden unzertrennlichen Verbindung desselben mit Unserem Königreiche Dänemark bezwecki wird,

Obgleih Du die Versammlung wiederholt auf ihre Jnkompetenz zur Behandlung solcher Propositionen aufmertsam gemacht hast, sind diese Deine Anerinnerungen, wodurch die Versammlung zu der Einsicht hätte gelangen müssen, daß solbe Verhandlungen zu einem das wahre Wohl des Landes fördernden Erfolge nicht führen können, gänzlich fruchtlos gewesen.

Nachdem Du darauf die Unzulässigkeit der Einreibung von Petitionen, wele auf Piivat-Propositionen begründet sind, vor beendigter Erörterung der landesher1 lichen Propositionen, unter Berufung auf die Schlußbestim- mung des §. 50 der Verordnung vom 15. Mai 1834 und unter Erwäh- nung des dazu erhaltenen Auftrags, hervorgehoben, hat der Präsident der Versammlung, statt in Gemäßheit der gedachten geseßlichen Vorschrift Dei- nen desfälligen, an ihn gerichteten Aufforderungen zu entsprechen , die Be- hauptung aufgestellt, daß dure) die Befolgung der dem §. 90 gegebenen Auslegung das den Provinzial -Ständen geseplich zustehende Petitionsrecht verloren scin würde.

Dieses Recht in irgend ciner Weise zu beschränken und dessen durch die Beobachtung des vorgeschriebenen Geschäftsganges bedingte Ausübung zu erschweren , liegt so wenig in Unserer landesväterlichen Absicht, daß, wenn die Versammlung nah vorgängiger Befolgung der von Dir in Un- serem Allerhöchsten Auftrage an den Präsidenten gerichteten Aufforderung die Einreichung eines allerunterthänigen Antrages auf cine Abänderung des vorgeschriebenen Geschäftsganges beschlosscn hâtte, die Berücfsihtigung eines solhen Antrages zu gewärtigen gewesen wäre.

Der Präsident beharrte indessen bei dem gewählten Geschäft3gange,

menen Eingaben der Versammlung von Dir dem Präsidenten wieder zuge- stellt werden. Hierauf hat die Mehrzahl von Abgeordneten unter nichtigen

Vorwänden die Versammlung verlassen.

sichtigte, dies jedoch auf Geheiß des Capitains unterließ, weil die

Räuber zu gut bewaffnet und an Zahl überlegen waren, Der . | r S gänzung derselben aber den Umständen nach nicht thunlich is, so wollen

Da in Folge dieses pflichtwidrigen Benehmens die zur Fassung von Beschlüssen erforderlihe Anzahl von Mitgliedern nicht zur Stelle, die Er-

Wir Dir hierdurch den Allerhöchsten Auftrag ertheilt haben, zuvörderst aus-

zusprechen, daß das geschwidrige Verhalten des Präsidenten, insbesondere weil er im Widerspruche mit der Vorschrift des §. 45 der Verordnung vom 45. Mai 1834 mit anderen Personen als mit Dir über Gegenstände der

, Wirksamkeit der Versammlung verhandelt und im Widerspruche mit der

§. 50 derselben Verordnung Deinen wiederholten Beobachtung des vorgeschriebenen Geschäftsgan- Unser ernstliches Mißfallen erregt hat, dem-

Schlußbestimmung des Aufforderungen zur ges nicht entsprochen,

" nädhst aber die diesjährige Versammlung der Provinzial - Stände des

Siegel.

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Das (gestern erwähnte) |

9, Dezember 1846.

Herzogthums Schleswig aufzuheben. Eben so sehr, wie es Uns s{merzt, daß Wir in diese Nothwendigkeit verseyt sind, wird es uns nach wie vor am Herzen liegen, Unseren sämmtlichen lieben und getreuen Unterthanen in Unserem Herzogthum Schleswig B-weise Unserer unablässigen landesväter- lihen Fürsorge zu geben, die Selbstständigkeit dieses Herzogthums, die be- stehende Verbindung desselben mit den übrigen Theilen Unsercr Mona1chie, die begründeten Gerechtsame und dic deutsche, so wie die dänische Natio- nalität seiner Bewohner zu shüßen und das wahre Wobl jedes Einzelnen unter ibnen durch zweckmäßige Veranstaltungen zu förderm Wir bcfchlen Dich in Gottes Obhut und bleiben Dir in Königlichen

Gnaden gewogen. E Urfundlih unter Unserer Unterschrift und vorgedrucktem Königlichen

Gegeben in Unserer Königlichen Residenzstadi Kopenhagen, den Christian R. C. Mosltte,

Es i hier folgender Parole - Befehl erschienen: „,, 1) Da Wir aus den sämmtlichen Truppen - Abtheilungen deshalb abverlangten Berichten ersehen haben, daß es bei den gegenwärtigen hohen Prei= sen der Lebensmittel im Allgemeinen den Unterklassen unmöglich wird, täglih gutes und hinreichendes, warmes Mittags - Essen für einen Preis zu erhalten, der in passendem Verhältnisse zur Löhnung steht; so i} es Unser Wille, daß ohne Aufschub zur Erreichung dieses Zweckes die erforderlihen Veranstaltungen getro}en werden; und haben Wir in dieser Hinsicht Unserem General - Kom- missariats - Kollegium die erforderlihen Befehle ertheilt. 2) Hin- sihtlich der Verheiratheten in den Unterklassen bestimmen Wir vorläufig: a) daß ibnen eine Speisezulage von 4 Rb. Shilling täglih, vom 1, Dezember d. J. an gerechnet bis Ausgang April nächsten Jahres, gegeben werde ; b) daß die Zulagebrodte, welche in Folge Unseres Parolebefehls vom 12. Oktober d. J. be- willigt worden sind, nämlich: eines denjenigen, welhe 2 oder 3 Kin- der, und zwei denjenigen, die 4 oder mehrere Kinder haben, ihnen

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gets um 600,000 Fr. vorgeschlagen hat.

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eine dicke Thräne wälzt sich über die Wange des edlen Barons, während auf der anderen Seite der Ziegenbock, der, wie sein Kopfschmuck zeigt, ein geistlihes Amt inne hat, mit ungemeinem Eifer, aber mit unverkenn- barer Gedankenlosigkeit, einen Rosenkranz abbetet. Dergleichen nüypliche Regungen und theilnahmvolle Rührungen irren nicht das geschäftsbeflssene Oberhaupt der ausübenden Polizei, den ordenbedeckten Bulldog, welcher, den empörten Blick auf das Opfer der beispiellosen Frevelthat gerichtet, mit gerunzelter Stirn schon das einzuleitende Verfahren überdenlt. Wir dür- fen endlich nicht unterlassen, die beiden Maulwürfe zu nennen, welche als Todtengráäber, mit den Spaten bewaffnet, neben der todten Henne stehen und, unbekümmert um Schicksal, Bosheit, Reht und Strafe, in gewissen- haftem Jdeen-Austausch über das zu verrichtende Geschäft begriffen zu sein scheinen. Diese spaßhaften kleinen Geschöpfe dienen dazu, die Wirkung der ganzen Gruppe noch um Vieles zu steigern.

Eine Scene aus der anklagenden Erzählung des Hahns (1. 216. ff.) veranschaulicht das dritte Bild, welches daher besser vor das zweite geheftet wäre. Es hat sich der sporentragende Beherrscher des Hühnerhofes auf einen Korb geshwungen. Zopf, Degen und Brille tragen dazu bei, die un- endlihe Würde zu erhöhen, mit der er den Brief des Königs hält, der da „festen Frieden so Thieren als Vögeln verkündigt.“ Scine Miene indeß, voll übertluger Selbstgefälligkeit, überzeugt uns, daß wir es mit einem albernen Gefen zu thun haben, der nur zu leiht durch den als Klausner vor ihm stehenden Fuchs berückt wird. Meisterhaft ist die Physiognomie dieses verkappten Schelmes. Jn dem Kopfe liegt jene kraftlose Frömmigkeit, welche doh die vershmißteste Bosheit, die in den Zügen laueri, nicht ganz übertünchen kann. Er hält den Rosenkranz in den gefalteten Händen, das Gebetbuch hängt an der Seile. Aus der Kutte aber lauscht unten der reibbehaarte Wedel hervor, der im Laufe der Geschichte noch eine so große Rolle zu spielen bestimmt is.

Bekanntlich verordnete nun der Löwe nah vernommener Klage, daß der Bär den Todtschläger nah Hofe zur Verantwortung bescheiden solle. Auf der zwei:en Tafel fében wir also, wie der mit Pikelhaube, Hcllebarde und Degen ausgerüstete Gesandte an das Burgthor von Malepartus klopft, das eincn wohlgenährten Mönch als Wahrzeichen trägt, mit dem Vorlade- brief in der Hand. Oben aus der Lufe aber lauscht der Burgherr hervor und schaut sich das Terrain mit vor die Augen gehaltener Rechten an, da- mit er si versichere, „daß der Bär einzeln komme.“

Die Zte Lieferung bringt zuerst die Scene auf Rüsteviel’s Hofe, wo der betrogene Bär unfreiwilligen Händedruck vom gespaltenen Eichbaum er- leidet und \chreiend zu Reinele emporblickt, der aus dem Busche heraus mit kalter Jronie auf den herannahenden Haufen von Bauern zeigt, wel- cher jenem \ch{chon geben werde, „so viel er immer nur tragen möge“. Bei dieser Gruppe der Verfolger bestätigt sich, was wir oben von der Fertigkeit Kaulbach's sagten, seinen Gestalten eine komische Erhabenheit beizulegen. Wenn das bei den Thieren seine Wirkung deshalb nicht verfehlt, weil die- selben ihrer animalischen Bildung nah durchaus im eritschiedenen Gegen-

saß za den nur den Menschen angehörigen Gemüthserregungen verharren, so verliert der Effelt hier scine Spiye, wo ein heroishes Bezeigen und eine gewöhnliche Handlungsweise nur eine und dieselbe Gestalt haben, an der sie zur Erscheinung kommen, nämlich die menschlische; der Gegensaß wird daher hier einzig dur die äußerlichen Aitribute hervorgebracht. Es kehrt sich also die Sache gleichsam unter den Händen des Zeichners um, und anstatt der durch he!denhafies Aufireten lächerlich gemachten Bauern erblicken wir durch fomische Beigaben peisislirte Helden, Denn jede der vier Figuren, durch die Kaulbach das (11. 125 ff. beschriebene) zahllose Heer, dem auch weiblicher Beistand nicht mangelt, repräsentiren läßt, verräth den Maler der Hunnen- \{ch!acht und is in Stellung und Geberde durchaus edel oder doch friege- ris; deshalb hat auch die als Helm gebrauchte Kasserolle- und der im Gürtel steckende Stiefe!kneht nicht ganz die beabsichtigte launige Wirkung.

Die zweite Vorladung des armen Sünders geschicht in der folgenden Darstellung durch Hinge den Kater. Vor dem rebenumrankten Hofthor sei- ner Veste sipt in einer leihten Sommerjacke an einem s{chönen Nachmittage Reineke. Das auf seinem Schoße ausgeschlagen liegende Buch aae uns, daß er in Nachdenken begriffen gewesen über unumstößlihe Wahrheiten. Er hat die nasenbeengende Brille in die heruntergelesenen Sciten gelegt und schaut in bequem stolzer Haltung auf den Gesandten, der den gefürchteten Verwandten, wie tief er sich auch vor ihm beugt, dennoch nicht aus den Augen läßt. Frau Ermelyn sieht der Empfangs-Scene aus der geöffneten Oberthür zu, Sie hält den jüngsten, hoffnungsvollen Spros- sen des Räubers im Arme, während neben ihr der schon erwachsenere Rein“ hardt, Spielzeug in den Händen, über die Unterthür reht unschuldig in die Welt hineinblickt.

Die Kalamität, in welche der zweite Gesandte geräth, hat der Maler nicht weiter vorgeführt. Wir wissen nur, daß Reineke dem dritten und ley- ten Befehle, sich bei Hofe zu stellen, endlih genügt. Vetter Dachs is scin Begleiter, und zu der Beichte, die er diesem unte: weges ablegte, geben die folgenden beiden Stiche cine Erläuterung. Der erste bringt den Kapaunen- raub vom Tische des Pfaffcn, abermals mit wahrhast trefffendem H.imor erfunden, Namentlich hätten die Gesichter der beiden. Feinde nicht besser harafterisirt werden fönnen, die verzweislungsvollen Züge des, Peters und der ruhige Hohn des Banditen, Das zweite Bild liefert den Kommentar zu der Erzählung 1Ul., 358 folgd., wo Reineke den nah den Hühnern lüsternen Welf in einen Stall geschoben hat, die Thür hinter ihm zuschlägt und den Eingesperrten der Wuth der herbeieilenden Hausleute überläßt.

Nach adbgelegter Beichte vollzieht der Dahs auf dem folgenden Blatte die Absolution (111. 392 ff.), indem er dem Missethäter, der mit dem Kreuze in der Hand vor ihm fkniet, einige Streiche mit dem Weidenreis ertheilt, Bei diesem Bilde ist Kaulbach der alten Sitte gefolgt, die in episher Weise den Fortgang der Handlung auf derselben Tafel zu versinnnlichen pflegt, denn im Hintergrunde sehen wir „den s{ändlihen Rüdckfall“ des Bußferti-. gen, wie er an der Seite nah einém fetten Hahne hascht, worüber der Beichtiger im Wege sein maßloses Erstaunen nicht zurückhalten kann,

m Zwecke hergeleiteter Grundzüge tragen mußten. Alle sind mehr oder der Erfahrungs- Kompendien ohne eigentli wissenshastlihe Begründung. | Die allgemeine Artillerice-Wissenschaft soll eine sichere und unveränder- Vasis gewinnen , sie muß, den taktishen Total - Erfolg, die Wirkung, ihren Ausgangspunkt unverrükt im Auge behaltend, nah dem absolu- Verthe ihrer Wahrheiten streben. und die weitere Bcarbcitung des rein leristischen Stoffes, der Artillecie-Constructions!ehre, der Artillerie-Tech- (Fabricationslehre) und Artillerie-Praftik (Dienstlehre) überlassen, wäh- die Artillerie - Beschreibung sich mit der Darstellung der wirklich a!8- hiten Artillerie - Systeme beschäftigt. Dadurch, daß der Verfasser des legenden Werkes diesen Weg eingeschlagen und in eigenthümlicher geist- t Weise sicher verfolgt hat, ist es ihm gelungen, mit Kiarheit in das in einer Waffe einzudringen, welche cinen so reichhaltigen und vielfach eigen Stoff darbietet, scin Werk von den Schifanen und Launen der liben Materie so viel als möglich loszureißen und so zu der für werth- i Theorieen unentbehr!ihen Reinheit und Selbstständigkeit der Gesehe angen, indem er zugleich sehr glücklih die Ausschließlichkeit und Ab- tossenheit derjenigen Theorieen vermied, welche die Wükung in absolu- rennung von ihren durh den Gebrauch bedingten Formen nur nah absoluten Größe messen und konstruiren wollen und sich dadurch den

; / ; tf n Vorwurf l Speculati i

Wir schen mit dem lebhaftesten Jnuteresse den weiteren Schidfsalet af leerer Speculationen zuziehen.

seres Delven entgegen. Zum Schluß wollen wir nur noch auf dic ebe j bein der Verfasser in der Vorrede den Zweck und den Werth der höchst ergöplich erfundenen xylographischen Vignetten zu Anfang der L VE Abfas Mitillerie - Wissenschaft, so wie den Znhalt und die Methode nen Gesänge mit lobender Anerkennung hinweisen, die wir auch der 1; 119, entwickelt hat, stellt er in der Einleitung in kurzen charak-

h ; / [Ven j ! en und sauberen Ausführung des Kupferstihs gern und in hohem E gen die Gesichtspunkte auf, nah denen der Zweck und das A Theil n afen. dis E f S n des Ferngefechts die nothwendigen Eigenschaften der Ferawaffen be-

(0 t

Das lette Blatt des Doppelheftes führt uns auf den Richtplaß, 1 die Reineke zuerkannte Strafe des Strangcs eben vollzogen werden Es ist der fritishe Augenblick aufgefaßt, wo der ernstlich bedrohte Ershil den lchten Rettungs-Anker, das Gewebe gränzenloser Lügen, auswirst, d sen hülfreiche Wirkung sih bereits in den Mienen des versammelten 2 Publikums zu zeigen anfängt. Mit Bestürzung, wie uns der Dichter n det, höct die Herrscherin „das verworrne Geheimniß von ihres (Gema Ermordung“, der nun Befehl zu geben schcint, die Sache erst noch I, zu prüfen. Diesen Befehl vernimmt der Wolf, der dic Leiter hält, | ungern--und kragt sich bedenklich das Haupt, Auf der anderen Ca macht der Affe im Sinne Reineke’s, zu dem er einverstanden hinauflif den Gegnern eine Nase, indeß dic ihn umgebende Sippschaft noch | verhüllenden Tüchern s{luchzt. Ein gutmüthiger Pudel befindet sid in dem Stadium mitleidsvoller Erbarmung, während hinter ihm mit nehmer und kalter Gleichgültigkeit der Eber seinen Guer an daë führt, um sih den merfwürdigen ex:mplarischen Bösewicht auch einmal zusehen. Bis zu den beiden kleinen Hasenköpfen herab ist hier feine} siognomie, die nicht dur charakteristishe Wahrheit des Ausdrucks utt! Lächeln abnöthigte.

fn folgt die Darstellung des Charafters der neueren Fernwaffen, die Be- tung der Bez Ee T ;

Meret: Hedngen der Junfanterie und Artillerie zum Ferngefecht

16 il un ie Schi C , tis

Grundzüge der allgemeinen Artillerie - Wissens4/W hervorgeht and T E O der „alsiepene Ein

3 s er - Veut brin t, den eine friezsbereite Artillerie, deren Urbestimmung die

bearbeitet durch F. W. Scbheuerlein, Premier-*® E g des eigentlihen Ferngefechts is, auf den Waffenverband und die

a as Wi e did eee e RLTOe A «M V S Heeres aue ry entwicke:t der Verfasser die

90 ver T, L T II Ed 15° My q, edingungen des Ariilleriewesens in cinem inneren wissenschaft-

Obwohl der Begriff der allgemeinen Artillerie - Wissenschaft son i Der ce, mmenhange, : : T Fell Zeit feststand, so is es doch bis jeyt noch feinem Artillerie -= 1 Wsen\ ung folgt nun der erste Haupttheil der allgemeinen Artillerie-

en ; * i eller gelungen, denselben in völliger Reinheit durh ein Werk gleichsam n haft, welcher den Jnhalt des bis jeyt erschienenen ersten Theils

fand 64 s ; : A 1A Í verförpern, und es scheint fast, als habe auch keiner im ganzen ume k die Lehre von der Wirkung, Diese zerfällt in 6 Kapitel.

danach gestrebt, obwohl der Mangel cines solhen Werkes immer wurde, je mehr die Fortschritte in den Naturwissenschasten, dem Kale Í der Technik eine Vervolllommnung der Theorie der Artillerie mögli izt deren Geseße von herrschenden Ansichten und Gebräuchen unabhänL, machten, Was auch in Frankreich, besonders in neuerer Zeit, dur *, bert hicrin geleistet worden, man konnte sih nicht von ten Fesseln dr näcstliegenden eigenen Artillerie-Systems befreien, in dessen Form? j en, die entwickelten Geseße nothwendig in ihrer allgemeinen Gel t chränft werden und mehr den Charakter einer Rechtfertigung beste

Zur Literatur der Kriegswissenschaften.

ung qgeopitel zerlegt die Wirkung der Artillerie in ihre Elemente: Ent- egende qung des Geschosses im Allgemeinen, Bewegung des Geschosses, das G raft und Zeitdauer der Wirkung. Das zweite Kapitel behan- ieden eshoß nah seiner Gestalt, Größe, materiellen Erfüllung und d Ley hienalteten Wirkung dur Stoßkraft, Sprengwirkung, Zündkrasit en N und giebt eine Theorie der Kriegs - Rakete in Bezug auf b ut pa Leistungen. Das “ritte Kapitel betrachtet das bewegte Ge- on, den ar in ciner nie versuhten wissensaftlihen Form die Ro-

uft-Widerstand, die Schwerkraft, die Geschwindigkeit und Ele-

iner furzen Erwähnung der Waffcn und des Ferngefecchts der ;

—— Se E beo Es E ———— E

vation nah ihrem Einflusse auf die Form der Flugbahn, indem es mit iy Charafteristik der Flugbahnen sclicßt, wie sie bis jegt fein Lehrbuch enthielt.

Das vierte Kapitel betrachtet die bewegende Kraft nach ihren Eigen- schaften uud bespricht demnach das Schießpulver als das bis jeyt dazu allein gecignete Material, wodurch sich die Kriterien feststellen, nah welchen ein solchcs Material also auch die Schießbaumwolle in Bezug auf dic Anwendbarkeit als Kriegsmaterial zu beurtheilen is. Das fünfte Ka- pitel behandelt das Geschüprohr als Regulator der bewegenden Kraft und entwickeit die allgemeinen Constructions -Geseße aus dem Zwecke der Ge- \chüßröhre, der Gestaltung der bewegenden Kraft und dem Einflusse, welchen die Flugbahngestalt auf die Construciion der Geschüßröhre auxzübt, Das sechste Kapitel endlich kombinirt das Geschüß, das Geschoß und die Flug- bahn in Bezug auf ihren gemeinsamen Zweck: die Wukung, eine Zusam- menstellung, welche in ihrer Wichtigkeit noh von keinem artilleristischen Schrifisteller gewürdigt wurde,

Der Verfasser giebt sich überall als einen nach jeder Richtung durch- gebildeten Offizier kund und hat durch den wissenschaftlichen Geist, mit kla- rer Anschauung der wirklichen Verhältnisse verbunden, einen neuen Weg gebahnt. Wie verschieden au im Einzelnen sein Werl aufgenommen und beurtheilt werden möge, dem Vei: fasser bleibt im Ganzen das Verdienst, Klarheit und Bestimmtheit in viele bis jeßt noch dunkle und schwankende Beg: iffe gebracht und sich zu derjenigen Freiheit des Gedankens cmporge- shwungen zu haben, welche die Materie behecrsht, aber nie von ihr be- herrsbt werden darf; die große Aufgade jeder vernünftigen Theorie.

Die Methode des Verfassers i klar und einfach, die Sprache eine forrefte, gediegen wissenschaftliche, und die schwierige Aufgabe, welche in der Entwickelung der Grundsäye der allgemeinen Artillerie-Wissenschaft liegt, glück- lich gelöst. Das Werk ist den gebildeten Offizieren aller Waffen angelegentlich zu empfehlen, welche über den Zweck und das Wesen ciner allen so wich- tigen Waffe zu sicherer Anschauung gelangen wollen, ohne sich durh ma- thematische, naturwissenschaftliche, technische und praktische Bruchstücke hin- durcharbeiten zu dürfen, welche jcdem Nichtartilleristen die Beschäftigung mit der Artillerie-Wisseuscbaft erschweren und verleiden,

Jndem wir dem Verfasser zu der Vollendung einer so gediegenen Ar- beit im voraus Glü wünschen, sehen wir mit gespannter Erwartung dem zweiten Theil des Werks entgegen, der sih mit der Bewegungslehre und der darans hervorgehenden Construction der Laffeten und Fahrzeuge beschäftigen wird.

Das Kaiserliche Gestüt zu Viber in Steiermark.

Dies Gestüt, am Abhange des Hochgebirges gelegen, das Wohngebäude in einem chemaligen Kloster , beherrscht von einer Anhöhe aus ein schönes Thal, das die Gestütswiesen einnehmen, während die Aecker auf den um- liegenden Anhöhen zerstreut sind. Jn unmittelbarer Nähe vom Haupt- Gebäude sind die Stallungen für Mutterfohlen und belegte Stuten, auf

eincm Hofe, eine Stunde entfernt, die 2- bis Zjährigen Hengstfohlen, auf

cinem zweiten Hofe die Beschäler und die aufgestellten jährigen Hengste. Die Sommerweide liegt ganz im Gebirge und schließt eine shöône Alp ein, auf welcher die Fohlcn mit den Gemsen den Wettlauf halten. Nachts nimmt dort ein geräumiger Stall die Fohlen auf, der, auf 4 Höhe des ganzen Berges liegend, von der Ebene aus eine prachtvelle Ansicht gewährt. Das Gestüt deckt mit seiner Oekonomie die Kosten der Aufziehung vollkom- men, und kämen die aufgestellten Pferde zum Verfauf statt nur zur Equi- tation uud als Beschäler für andere Gestüte, so könnte sih die Rennte wohl verdoppeln, da der Anschlagspreis sehr mäßig is. Jm Privatbesiß würde das Gestüt eines der rentirendsten sein, obwohl das verwendcte Per- sonal cinem Privaten viel kosten würde, während jeßt Soldaten angestellt sind, welche außer der Zulage aus der Gestütskasse vom Kaiserlichen Aerar bezahlt werden.

Die Reinlichkeit bei Mann und Pferde, so wie in Stallungen, kann nirgends größer sein, als in dem Mustergestüte, und durch anhaltende Dressur und zweckmäßige Behandlung werden die Pferde in einem Grade gezähmt, der selten ist. Man hört von der Mannschaft nie ein rauhes Wort, und von Mißhandlung eines Thieres ist nie die Rede, ja, sic würde mit schweren Strafen geahadet werden. Jedes Thier is so vertraut, daß man es mit einem wohlgezogenen Hunde vergleichen fönnte, obgleich es im Gebirg in voller Freiheit aufgezogen wird.

Eine auffallende Erscheinung, die mir noch in keinem Gestüt vorgekom- men, is, daß alle Pfeide, welche weißgefesselt sind, zwischen dem zweiten und dritten Jahre cine Art Maukfe haben, die ohne andere Vorsicht als dur große Reinlichkeit vergeht und nicht wiederkechrt ; bei \{chwarzen Extre- mitäten i diese Ecshcinung an feinem Fohlen zu bemerken.

Jm ganzen Gestüt sieht man keine andere Farbe, als Füchse und Braune, eine Einförmigkeit, die durh glüclihe Paarung hervorgebracht wurde und dem Vorstande, Major von Steer, zu danken ist, wie denn auch die Gleichheit in Form und Größe nur dur den systematischen Aufzug dieser schönen und brauchbaren Pferde erreiwt wurde.

Die Race der Pferde i englisch-arabish und so glücklich gekreuzt, daß das Unwendsame des englischen Pferdes, das es zum Militairdienste sons mit wenigcr Ausnahme unbraucbbar macht, vershwunden ist und vom Eng- länder nur der shöde Gang und die Knochen geblieben sind, während die edle Form und der schöne leichte Kopf den Araber zeigt. Das verfolgte System prägt ih darin deutlih aus. Die schwierigste Aufgabe cines Ge- stüts, eine gleiche bestimmte Race von Pferden durch Kreuzung zweier ver- schiedenen Racen heranzuziehen, is hier auf das vollkommenste gelungen. So wie die Fohlen, so sind auch die Hengste von seltener Frömmigkeit. Es wunderte mich nicht wenig, als nah dem Vorführen zweier arabischer Beschäl - Hengste dieselben nah einander frei in die osene Bahn gelassen wurden und auf das Wort sich den Zaum wieder mean n

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