1542
im Balkon daselbst und im Parterre 20 Sgr. Ein Billet im Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet in den Fremdenlogen 3 Rthlr.
Im Schauspielhause. 41ste Abonnements-Vorstellung : Gottsched und Gellert, Charakter-Lustsziel in 5 Abth., von H. Laube.
Es wird hierdurch wiederholt bekannt gemacht, daß Bestellungen von Billets nit statthaben, sondern daß, wenn die Anzeige der Vor- stellung und des Tages derselben öffentlich bekannt gemacht is, der Verkauf der Billets sofort beginnt. Demnach finden au Bestellun- gen bei der General-Jntendantur, welche Billets für sih nicht reser- virt, sondern sie sämmtlich zur Disposition des Publikums bei dem Billet - Verkaufs - Büreau stellt, ebenfalls nicht statt, und bleiben die- selben, wenn sie dennoch gemacht werden, unberücksichtigt. Die Be- stellungen sind aus dem Grunde nicht zulässig, weil sie, ohne man- nigfahe Nachtheile und Unannehmlichkeiten herbeizuführen, vor der
Freitag, 41. Januar 1847. Jm Opernhause. 1ste Abonnements= Vorstellung: Der Barbier von Sevilla, komishe Oper in 2 Abth., nah dem Jtalienishen. Musik von Rossini. (Mad. Viardot-Garcia wird in der Partie der Rosine zum erstenmale auftreten.) Hierauf : Der türkishe Arzt, Ballet in 1 Aufzug, von Hoguet. Die Musik ist arrangirt und komponirt vom Königl. Ballet-Musik-Dirigenten Gährich. Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden hohen Opern- haus - Preisen verkauft.
Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges, im ersten Balkon und zur Tribüne 2 Rthlr. Ein Billet im Parquet 41 Rihlr. 15 Sgr. Ein Billet in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet in den Logen des dritten Ranges,
öffentlihen Bekanntmachung der Vorstellung niht angenommen den können und nah der Bekanntmachung überflüssig werden dann sofort der Verkauf der Billets beginnt. — Wie die Bestel en im Allgemeinen, so haben auch die zu den gesammten Vors
ungen eines Gastes nicht statt. — Von vorstehender Ordnun um so weniger abgewichen werden, als dadurch Unordnungen lisionen und Parteilihkeiten zum Nachtheile des Publikums h führt werden, .
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen,
Im Selbstverlage der Expedition.
, Kl erbeige,
Gedruckt in der Deckershen Geheimen Ober - Hofbuchdruerej,
Allgemeiner Anzeiger.
Bekanntmachungen.
7 62157 Section der Domai- Schatz-Abtheilung. No. 53294 nen und Forsten.
[1061] Die
ouvernements-Regierung
Augustow
Macht bekannt, dass in dem im hiesigen Gouver- nement am flössbaren Flusse Marycha belegenen Staats-Forstamte Pomorze nachstehendes zum Verflö- ssen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkaufen 18t:
Kicfern ausgezeichnet grosse Baustämme, grolse Baustämme, 3615 mittel Baustämme, Browarken, Klötze, Stämme.
Ein Starnm dieses Holzes ist 1m Durchschnitt ge- schätzt auf — Silber-Rubel 49 Kopeken. Der ganze VVerth desselben aber auf 1755 SRbl, 6 Kop. Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partieen beson- ders aus jedem Jahresschlage durch öflentliche laute Versteigerung in der VVohnung des Oberförsters zu Pomorze, § Meile von der Stadt Sejny, den 19. /31. Dezember dieses Jabres, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauf- tragten Beamten der Finanz-Regierungs-Kommission unter nachstehenden Bedingungen.
4) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten VVerthes des ausgebo- tenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitation Abtretenden s0- gleich zurückgegeben wird. Dem Meistbieten- den aber wird solches innebehalten bis zum Abschlusse der Berechnung nach dem Kontrakte, Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Aunahme von Abstandsgeld zu Schulden kommen lassen oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, s0 wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holz-An- kaufe nicht zugelassen und wegen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgericht angeklagt, sondern anusser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch YVer- gütigung des aus ciner abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.
Schatz-Abtheilung No. [1062] Die
ten Holzes oder das Ganze zum Verflössen be-
reit ist, wird ein Beamter zur Revision geschickt,
bei welcher das Holz nicht sortirt wird, son- dern der Revisor beschränkt sich auf das Ueber- zählen der Stämme und die Beachtung, ob sol- che numerirt und mit dem Hammer des Re- vier-Försters bezeichnet sind. Es wird also der Käufser zu keiner Erlegung eines Plus über die gebotene Zuschlags - Summe für grösseres Mass oder bessere Gattung des Holzes gezogen wer- den. Im Falle jedoch eines entdeckten Austau- sches, oder ciner Verheimlichung von Holz vor der Revision, unterliegt der Käufer als Defrau- dint der vorgeschriebenen Strafe.
12) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes
in Tafeln, Flösse etc. und zu Geräthen, die zum Flössen nöthig sind, werdem dem Käufer gegen Erlegnng der Nutzholz-Taxe überlassen.
13) Die Kosten des Verkaufs des Holzes, s0 wie die
Bekanntmachung der Licitation in den inlin- dischen und ausländischen Zeitungen und den Stempel, s0 wie das Porto übernimmt der Käu- ser, und ist verpflichtet, solche aulser der ge- botenenSumme für das Holz besonders zu erlegen. Suwalken, den 14./26. November 1846. Der Civil - Gouverneur
Wirklicher Staatsrath und Ritter B. v. Tykel.
Der Kanzlei-Ches Surowsk1.
Section der Domai- nen und PForsten.
6555l 34812" Gouvernements - Regierung
A uguüstow Macht bekannt, dass in dem im hicsigen Gouvrer-
nement am schiffbaren Kanale Augustow belegenen Staats-Forstamte Augustow nachstehendes zum Ver- flössen taugliche Holz auf dem Stamme zu verkau- sen ist;
Kiesern ausgezeichnet grosse Banustämme,
grolse Baustänmme,s 3653 mittel Bavnstämme,
Browarken, Klötze, Stämme. Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitte
gechätzt auf — Silber-Rubel 515 Kopeken. Der ganze VVerth desselben aber auf 186 S. R. 205 K. Der Verkauf dieses Holzes geschieht
in Partieen
8) Die Bearbeitung und Ausfubr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich geschehen, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem VValde alles gekausten Holzes wird bis Ende März 1847 festgesetzt.
Der Käuser ist dem Schatze mit seinem Ver-
Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofurt zu kompletiren. VVenn der- selbe das unterlässt, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- schlagene Holz wird von neuem versteigert.
Das Versteigernngs-Protokoll und der aut Grund
besonders aus jedem Jahresschlage durch össentliche laute Versteigerung in der Wohnung des Ober- försters zu Bialobrzegi, % Meilen von der Stadt Au- gustow, den 16./28. Dezember dieses Jahres, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr vor dem dazu beauftragten Beamten der Finanz-Regie- rungs-Kommission unter nachstehenden Bedingungen, 1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen,
desselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke seiner Unterschrift an, die Regierung aber erst nach Genehmigung durch die Finanz - Regierungs- Kommission. 5) Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit cinem sechseckigen VValdhammer mit den Buch- etaben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen VValdhammer durch den betrefsenden Revier-Förster berechnet, der zum Hauen ermächtigt. Der Käufer ist verpflichtet, auf jede sechs Klaf- ter (450 Kubikfuss) des zum Verflössen erstan- denen Holzes noch eine Klaster Scheitholz ge- gen Erlegung der Forst-Taxe in demselben Schlage und von der Gattung, die daselbst vor- handen ist, zu kaufen. Das erstandene Holz kann der Käufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist 1hm erlaubt, das Ho!z im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spähne, s0 wie auch die kleinen Zweige, ist er verpslichtet, beim Stamme auf cinen Hau- fen legen zu lassen. Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 4. Oktober bis Ende März, alljährlich, geschehen, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Ausfuhr aus dem Walde alles gekausten Holzes wird bis Ende März 1847 festgesetzt. Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten. Er selbst daher und die voa ihm im Walde gebrauch- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschriften der Landes- und Forst-Polizei zu richten, die der betreffende Oberförster nach- weist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläge, in welchen das Holz gekaust ist, über- schreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- und Saamen-Bäume gefällt werden, un- ter einer den A4O0maligen VVerth derselben be- tragenden Strafe. Nach der Ausarbeitung des Holzes im VValde schlägt der betreffende Revier- Förster solches mit seinem VWValdhammer an, numerirt es und zieht es in scine Kontrolle, und nur solche Stücke dürsen aus dem VValde auf die Ablage abgefahren: werden. : Sobald. der Käufer die Gouvernements - Regie- rung benachrichtigt, dass ein Theil des gekauf-
wer in der Kasse des betreftenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten Werthes des aus- gebotenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, welches dem von der Licitation Abtretenden sogleich zurückgegeben wird, dem Meistbieten- den aber wird solches innebehalten bis zum Abschlusse der Berechnung nach dem Kontrakte. Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annabhne von Abstands - Geld zu Schulden konmen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, s0 wird derselbe nicht nur mit Verlust des cingelegten Vadiums zum Holz-An- kaufe nicht zugelassen, und wegen Fiälscherei und Betrug bei dem Kriminalgericht angeklagt, sondern aufser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Ver- gütigung des, aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.
Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort zu komplettiren. VWVeun der- selbe das unterlässt, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- schlagene Holz wird von neuem versteigert. Das Versteigerungs - Protokoll und der auf Grund desselben ausgenommene Kontrakt ver- pflichten den Meistbietenden, vom Augenblicke seiner Unterschrist an, die Regierung aber erst nach Genehmigung durch die Finanz- Regie- rungs - Kommiss1on.
Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen VValdhammer mit den Buchstaben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben ange- schen. Vor der Fällung werden jedoch die
Stämme noch mit einem dreieckigen VVald-
hammer durch den betreffenden Revier-Förster berechnet, der zum Hauen ermächtigt.“
Der Käuser ist verpflichtet, auf jede sechs Klaster (450 Kubikfuss) des zum Verflössen erstandenen Holzes noch eine Klaster Scheit- holz gegen Erlegung der Forst - Taxe in dem- selben Schlage und von der Gattung, die da- selbst vorhanden ist, zu kaufen. t
Das erstandene Holz kann der Käuser nach eigenem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das Holz im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rindc und Spähne, s0 wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme auf einen Haufen !egen zu lassen.
mögen verantwortlich für allen Schaden, den
er selbst oder seine Leute anrichten, Er selbst
daher und die von ihm im Walde gebrauch- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschristen der Landes - und Forstpolizei zu richten, die der betresfende Ober-Förster nach- weist. Er darf anch nicht die Gränze der Schläge, in welchen das Holz gekauft ist, über- schreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- und Saamen- Bäume gefällt werden, unter einer den 10 maligen VVerth derselben betragenden Strafe.
Nach der Ausarbeitung des Holzes im VValde schlägt der betreffende BRevier- Förster solches mit scinem VV aldhammer ‘an, numerirt es und zieht es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke dürsen aus dem Walde auf die Ablage abgefahren werden.
Sobald der Käuser die Gouvernements - Regie- rung benachrichtigt, dals ein Theil des gekauf- ten Holzes oder das Canze zum Verflössen be- reit ist, wird ein Beamter zur Revision ge- schickt, bei welcher das Holz nicht sortirt wird, sondern der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzählen der Stämme und die Beach- tung, ob solche numerirt und mit dem Ham- mer des Revier- Försters bezeichnet sind. Es wird also der Käuser zu kaner Erlegung cines Plus über die gebotene Zusellagssumme für grö- sseres Mass oder bessere Gattung des Holzes gezogen werden. Im Falle jedoch eines ent- deckten Austausches oder einer Verheimlichung von Holz vor der Revision, unterliegt der Käu- fer als Defraudant der vorgeschriebenen Strafe. Die Utensilien zum Zusammensügen des Hol- zes in Taseln, Flölse etc. und zu Geräthen,
die zum Flössen nöthig sind, werden dem Käufer gegen Erlegung der Nutelvli - Taxe
überlassen.
Die Kosten des Verkaufs des Holzes, s0 wie die Bekanntmachung der Licitation -in den in- ländischen und ausländischen Zeitungen, und den Stempel, s0 wie das Portó, übernimmt der Käuser, und ist verpflichtet, solche, aulser der gebotenen Summe für das Holz, besonders zu erlegen.
Suwalken, den 16./28. November 1846.
Der Civil- Gouverneur
Wirklicher Staatsrath und Ritter B. v. Tykel. Der Kanzlei- Chef Surowski.
[1121] Bonn-Kölner Eisenbahn.
Die am 2. Januar 1847 fälligen füns- prozentigen Zins - Coupons der Actien unserer Gesellschaft für das Jahr 1846
twerden von jenem Tage ab bei den nach-
R E E stchenden Banquierhäusern eingelöst :
== in Bonn bei Herrn Jonas Cahn, in Köln bei Herren A. & L. Camphausen, Herrn J. D. Herstatt, Herren S. Oppenheim jun. & Co, Herrn Abr. Schaaffhausen und Herrn J. H. Stein,
ín Berlin bci Herren Gebr. Veit & Co.
Die außer den Zinsen aus den Ueberschüssen des Be- triebes zu vertheilende Gewinn-Dividende und den als Reservefonds zurückzulegenden Betrag hat gemäß den §§. 16. und 18, des Statuts die nächste General-Ver- sammlung der Actionaire festzuseßen.
Bonn, 12. Dezember 1846.
Die Direction der Bonn-Kölner Eisenbahn-Gesellschaft. Krause, Subdirektor.
Dr wu
[1139] Aachen-Mastrichter Eisenbahn.
Mit Bezug auf die Art. 24, 29 und 61 der Aller- höchst genehmigten Gesellschafts -Statuten berufen wir hicrmit die erste regelmäßige General-Versammlung der Actionaire nah Mastridt auf Samstag, den 30, Ja- A 1847, Vormittags 10 Uhr, im Rathhaussaale da- elbst. i ! Der Nachweis -über den Besiy der Actien und die Ausgabe der Eintrittskarten erfolgt an den beiden lehy- ten Tagen vor der Versammlung im Bürcau der Di- rection zu Aachen, Wirichsbongaid Nr. 1304, und zu Mastricht, Kapuzinerstraße Nr. 1101, Morgens von 9 bis 4 und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr.
Aachen und Mastricht, den 24, Dezember 1846,
Die Direction der Aachen-Mastrichter Eisenbahn- Gesellschafl,
[1144] Die Versammlung der Deutschen Nh forsher und Aerzte in Aachen in September 1847.
Díe Versammlung der Gesellschaft Deutster Ny, forscher und Aerzte hat in ihrer 24sten Ver\amn\ug in Kiel am 22, September d, J. die Stadt Age; zum Versammlungsort für das Jahr 1847 erwähli y ist die Genchmigung hierzu von Seiten der hey Preußischen Staatsbchörden eingegangen. — gy ist, vorzugsweise durch die Verwendung des Herm (, heimen Ober-Bergraths Professor Nöggerath aus Wo der schon auf der Versammlung in Nürnberg im J 1845 fräftig das Wort dafür nahm, die ausgezeinh Ehre zu Theil geworden, die 25e, also die ciste Jy belversammlung eines der großartigsten Institute di wissenschaftlichen Lebens in Deutschland, zu feiern, Du seine Lage, wie seine Heilquellcn und historischen Erin, nerungen ein Bcrührungspunfkt der größten und geißi regsamsten Nationen Europas, der Deutsch, Fang fischen, Belgischen, Holländischen und Englischen, dürfe Aachen sowohl angelegentlich aufgefordert, wie vorzu weise geeignet scin, der Fürstin unter den Wissenscas len der neueren Zeit cine würdige Feier zu bereiten, Die berühmten Heilquellen von Aachen und Burtscheid; die iateressanten geognostischen Verhältnisse der Grau wae, des Steinkohlen - Gebirges und der ihnen un F mittelbar auflagernden Kreide - Formation; die nw mentlich noch in der jüngsten Zeit aufgefundenn äußerst seltenen und bis dahin unbekanntin urweltlihe Thier- und Pslanzenrcstez die nicht minder wichtige! Ergebnisse des Bergbaues an seltencn oryftognostischa Vorkommnissenz die reiche Flora, welche über ein Vier tel der gesammten Deutschen beträgt; endlich die of \{äybaren entomologishen Sammlungen: dies All in Verbindung mit einer schönen, vielgestaltigen Nab der Landschast, läßt uns hoffen, daß der Besuch u serer Versammlung ein schr belohnender und von lang dauernder Nacherinnerung sein werde. Anderersi dürfen wir dagegen unsere lebhaften Wünsche auss hen, daß sie als Jubel - Versammlung durch die wesenheit der Koryphäen der Naturwissenschasten m feiner der vorigen an Glanz übertroffen werden jx Die Unterzeichneten, denen die chrende Ausp% Theil geworden is , die Leitung der Geschäste zua nehmen, werden mit allem Eifer bemüht sein, thi die Unterstüßung der Hohen Staats-, wie der Su Behörden zu beantragen und theils durch ei Bestreburgen, wie durch Mitwirkung eines Laufe des Frühjahrs nah Beendigung der nh sten Vorarbeiten zusamm enzuberufenden Ausschuss würdevollen Feier der Verjammlung beizutragen, behalten es sih vor, im Laufe des Sommers des lf tigen Jahres ausführlichere Mittheilungen über und Anordnung der Versammlung in den wissensd lihen und Tagesblättern zu veröffentlichen. Der der Versammlung zu Kiel gemachten Anträget wel dieselben möglichst zu entsprechen sich bemühen; bill dagegen angelegentlih, alle ferneren Vorschläge 11 Einsendungen sehr frühzeitig an sie gelangen zu lassen und ersuchen endlich insbesondere alle mit Nau schaften sich Beschäftiger.de , Bergwerksbesiger 1. A, in Landkreis und Regierungsbezirk Aachen und n der ga zen Rheinischen Provinz, das, was ihnen im Laufe d Jahres von bcachtenswerthen naturgeschichtlizen Lei fommnissen begegnet, einsenden zu wollen,
Aachen, den 4, Dezember 1846.
- Die Geschäftsführer Dr. Monheim. Dr. Debe/
Citerarishec Anzeigen.
1141 o ia anus, Jahrbücher e Bilduli und at. / Bei der steigenden Theilnahme Gleichgesinnter in Theilen des deutschen Vaterlandes wird der CA auch im Jahre 1847 in derselben Form und v nung (48 Hefte zu etwa 2 Bogen für 6 Thlr) 1) derselben entschiedenen Tendenz und Haltung nd! ständigen Konservatimus — und der eben desd 4 gesunde Eniwielung in sich faßt — fortfahren i scheinen. Jn Folge freundschaftlicher Ueberein | der Verlag von der Besserschen Buchhandluß Berlin an die von R. Mühlmann in Halle Berlin, Dez, 1846, Die Redaction des Ja ° V. A. Huber.
Zu geneigten Aufträgen empsiehlt \ih Wo) gemuth’s Buchhandlung, Scharrnstr. 11.
[1143]
Der
Verkauf meincr Rw bouilleter Böcke beginnt 10 dem 28. Dezember d. I Eisenbahn-Station Wegs leben, den 16. Dezbr. 1540 Kot
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