1880 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat

die im Selbstverlage des Verfassers erschienene Drucksch{rist : „Der Feldzug des Herrn Findel gegen die Sozial- demokratie, enthaltend die Verbctsverfügung der binnen aht Tagen vergriffenen Broschüre: „Noch einmal Hr. Findel und die Sozialdemokratie“ mit einem Anhange über die neueren Vegunoe nebst einer Erklärung des S Mags Mgeotneten uer U. st. w. Von W. Hasen- clever““

auf Grund der §88. 11 und 12 des Reichsgeseßes vom 21. Dk-

tober 1878 zu verbieten beschlossen.

Leipzig, den 30. März 1880. Königliche Kreishauptmannschast. Graf zu Münster.

Nichtamtliches. Dentsches Nei.

Preußen. Berlin, 1. April. Beide Kaiserliche Majestäten Le heute den Besuch Sr. Königlichen Ho eit des Prinzen Wilhelm nach Seiner Rückkehr aus Eng- and.

Heute findet eine musikalishe Abendunterhaltung im Königlichen Palais statt.

Den Kammerherrendienst bei FJhrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren Freiherr von Rosenberg und Graf Gersdorff übernommen.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten hat durch Cirkularerlaß vom 17. März d. J. bestimmt, daß bei Ver- tretungen beurlaubter oder erkrankter Beamten durch Arbeiter nur dann eine Verrehnung des Lohnes derselben auf „Stell- vertretungskosten“ zu erfolgen hat, wenn die Vertretung nicht dur das ständige Arbeiterpersonal, sondern durch ledig- lih zu diesem Zweck angenommene Arbeiter bewirkt wird. Wird dagegen die Stellvertretung durch das ständige Arbeiter- personal bewirkt, so wird dadurch eine Aenderung in der Ver- rechnung des Arbeitslohnes nicht bedingt.

Die Strafverfolgung von Vergehen, die im Höchstbetrage mit einer längeren als dreimonatlihen Gefäng- nißstrafe bedroht sind, verjährt nah §. 67, 2 Str. G. B. in fünf Jahren, von anderen Vergehen in drei Jahren. Jn Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, Iz. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 27. E 1880 ausge- Jprochen, daß die Strafverfolgung von Vergehen, welche nur mit Geldstrafe bedroht sind, stets in drei Jahren verjährt, also auch dann, wenn der Höchstbetrag der angedrohten Geldstrafe im Falle der Umwandlung in Gefängnißstrafe zufolge §8. 28, 29 des Sir. G. B. eine die Dauer von drei Monaten übersteigende Gefängnißstrafe ergeben würde.

Nach §. 216 der Strafprozeßordnung muß zwischen der Zustellung der Ladung und dem Tage der Hauptverhand- lung eine Frist von mindestens einer Woche liegen. Fist diese Frist nicht eingehalten, so kann der Angeklagte die Aus- seßung der Verhandlung verlangen, so lange mit der Ver- lesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfah- rens nit begonnen ist. Ferner soll nah §. 227 der Straf-

rozeßordnung der Vorsißzende den. Angeklagten mit der Be- gniß, Aussezung der Verhandlung zu verlangen, bekannt machen. Jn Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichs- gericht, IL, Strafsénat, durch Erkentitniß vom 30. Januar 1880 ausgesprochen, daß die Nichteinhaltung der Frisl zwischen Ladung und Hauptverhandlung und die unterbliebene Beleh- rung des Vorsitzenden, deshalb eine Vertagung der Verhand- lung verlangen zu können, nicht zu einer Rufhebung des #o- dann durch die Revision vom Angeklagten angefohtenen Er:

kenntnisses führen. Fürstlich

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, s{warzburgische Staats-Minister Freiherr von Berlep\ch ist nah Sondershausen abgereist.

Se. Hoheit der Herzog Paul von Medcklen- burg-S chwerin,- Rittmeister und seither Escadron-Chef im Brandenburgischen Husaren - Regiment (Zietenshe Husaren) Nr. 3, Höchstwelher unter Stellung à la suite des gedachten Regiments zur Diensileistung bei dem General-Kommando des 111, Armee-Corps kommandirt worden, is zum Antritt dieses Kommando's hier eingetroffen.

Als Aerzte haben sih niedergelassen die N: Dr. Jonas in Liegniß, Dr. Geßner in Freistadi, Dr. Lind in Aplerbeck, Dr. Craemer, genannt Schulte, in Castrop, Dr. Funke in Mengede, Pr. Wortmann in Brakel, Dr. Foh.

midt in JZserlohn, Dr. Rinkhausen in Usingen, Dr. Bar- denheuer und Warren in Bonn, Dr. Benj. Auerbach in Cöln, Dr. Deer in Nippes, Dr. Koerfgen in Zülpih, Brockmann in Manderscheid.

Bayern. München, 31. März. (W. T. B.) Se. Majestät der König hat mittels eines Tkr gnädigen Hand- \chreibens dem General der Jnfanterie, Freiherrn von der Tann, welcher heute sein 25 jähriges Generalsjubiläum feiert, das Großkreuz des Militär-Verdienst-Ordens verliehen.

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 30, März. (Dresd. Journ.) Der Chef des weimarischen Zustizdeparte- ments, Wirkl. pen Rath Dr. Stichling, begiebt sich morgen nah Jena, woselbst eine Konferenz von Kommissaren sämmtlicher Staaten, die an dem gemeinschaftlichen thüringi- et Ober-Landesgericht betheiligt sind, stattfindet. reußen st| vertreten durch den Geh. Rath Kurlbaum, Meiningen durch den Wirkl. Geh. Rath von Uttenhoven, Altenburg durch den Ministerial-Rath Göpel, Coburg-Gotha durch den Geh. Re- A ornbostel, Shwarzburg-Rudolstadt durch den taats-Minister von Bertrab, Reuß ä. L. durch den Regie- rungs-Rath Meidinger, Reuß j. L. durch den Geh. Staats- E Vollert. Den Hauptgegenstand der Berathungen, die ih auf mehrere Tage erstrecken, bildet das Regulativ für die Staatsprüfung der Juristen.

essen. Darmjtadt, 31. März, (W. T. B.) Heute Vormittag 11 Uhr fand in der Schloßkirche die Konficma- tion der Prinzessinnen Victoria und Elisabeth statt. Der Großherzog und die Mitglieder des Großherzog-

lichen Hauses, die Königin Victoria, die Prinzessin Beatrice,

der Prinz und die Prinzessin von Wales, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, der Großherzog und die Frau Großherzogin, sowie der Erbgroßherzog von Baden wohnten der Feierlichkeit bei. Die Königin Victoria besuchte heute Mittag die Grabstätte der Großherzogin Alice. Die Abreise der Königin ist auf morgen Nachmittag 4 Uhr 30 Minuten

festgeseßt.

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 30. März. Die gestern ausgegebene Nr. 5 des Geseßblattes für Elsa ß- Lothringen publizirt das am 24. d. M. von Sr. Majestät dem Kaiser vollzogene Gesetz, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für das Etats- jahr 1880/81.

Hesterreich-Ungarn. Wien, 30. März. Die „Presse“ schreibt: Mit der Einbringung der Wehrgeseßnovelle nach Ablauf der parlamentarishen Osterferien soll es nun doch Ernst werden. Die Verhandlungen zwischen den Ver- tretern der betheiligten Regierungen haben insofern zu einer Verständigung geführt, daß jeßt die endgültige Textirung des bezüglichen Gesegentwurss vorgenommen wird.

Die Eisenbahnkommission des Herrenhauses soll, wie dem „Prager Abendblatt“ berichtet wird, schon in den nächsten Tagen zusammentreten, um die Vor- lagen, betreffend die Lokalbahnen und den Bau der Arlberg- bahn, in Verhandlung zu ziehen. Hinsichtlich des Lokalbahnen- Geseßentwurfes machten sih unter den Kommissionsmitgliedern mancherlei Bedenken g-ltend, so daß der Entwurf mehrfach amendirt werden dürfte. Dagegen werde der Geseßentiourf, betreffend die Arlbergbahn aller Wahrscheinlichkeit nah unver- ändert genehmigt werden.

Wie die Wiener „Montagsrevue“ erfährt, gestalten sih die Steuereingänge im ersten Quartale 1880 aber- mals günstig. Während die indirekten Abgaben sich auf der Höhe des Vorjahres erhalten, weisen die direkten Abgaben ein erhebliches Plus auf. Mit Rücsicht auf die ungünstige Ernte des Vorjahres bemerkt das genannte Blatt ist dieses Resultat doppelt erfreulich.

831. März. (W. T. B.) Gegenüber bezüglichen Nachrichten englisher Blätter meldet die „Presse“, daß über die kirchlichen Angelegenheiten Bosniens thatsählich mit dem Patriarhen in Konstantinopel eine Konvention in französisher und griehisher Sprache abgeschlossen worden sei. Daß eine solhe Abmachung nur für die Dauer der Ofupation Geltung haben könne, gehe aus der staatsrehtlihen Stellung Bosniens von selbst hervor.

Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel: Man glaubt, daf; die heute erwartete Antwort der Pforte auf die leßten Vermittelungsvorschläge des italienishen Botschaf- ters, Grafen Corti, in der montenegrinishen Frage ustimmend ausfallen werde. Die Pforte berief die in Aus- ficht gestellte Kommission von Aerzten der europäischen Bot- schaften und Gesandtschaften und anderen medizinischen Nota- bilitäten zur Prüfung des Geisteszusiandes des MöÖr- ders des russishen Oberst-Lieutenants Kummera u. Aus Bukarest: Jn der diplomatischen Vertretung Ru- mäniens stehen umfassende Veränderungen bevor.

Prag L al (V L V) D Kronprinz Rudolf ist hier eingetroffen und von der Bevölkerung enthusiastish begrüßt worden. Zum Empfange des Kron- prinzen hatten sih die Spißen der Behörden und das Kollegium der Stadtverordneten am Bahnhofe versammelt. Der Bürgermeister hielt eine Ansprache, in welcher er der freudigen Theilnahme, welche die Stadt Prag an der Ver- lobung des Kronprinzen nehme, Ausdruck gab und die Hoff- nung aussprach, daß der Kronprinz mit seiner Gemahlin hier seinen Aufenthalt nehme. Der Kronprinz dankte in deutscher und böhmischer Sprahe und bemerkte, daß er gern in Prag weile. Nach dem Abschreiten der Fronten der Bürgerroachen

fuhr der Kronprinz dur die mit österreichishen und belgischen /

Fahnen prachtvoll geshmüdckte Stadt nah dem Schlosse.

Pest, 30. März. Das Abgeordnetenhaus wird morgen eine formelle Sißung abhalten, in welcher eine An- zahl bercits sanltionirter Geseße verlautbart werden soll, -— Die Verhandlungen der ungarish-kroatishen Regni- folar-Deputation sollen noch im Laufe dieser Woche wieder aufgenommen werden.

Großbritannien und Jrland. London, 30. März (Allg. Corr.) Die Heerschau der Freiwilligen ir: Brighton ist gestern, von hönem Wetter begünstigt, höchs: erfolgreich verlaujen. An dem Scheingefechte, das etwa zwei Stunden dauerte, betheiligten sih ca. 20 000 Freiwillige aller Dun unter dem Oberbefehle des Prinzen Eduard von Sachsen-Weimar. Am Schlusse des Manövers defilirten die Freiwilligen-Bataillone bei dem Herzog von Cambridge vorüber, der von einem glänzenden Stabe, bei dem sih au viele fremdherrliche Offiziere befanden, umgeben war. Das militärishe Schauspiel hatte große Menschenmassen heran- gelockt. Die militärishen Berichterstatter rühmen die gute

tannszucht und Ordnung, welhe unter den Freiwilligen herrschte, sowie deren trefflihe Haltung.

Aus Kabul wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 29. ds. gemeldet:

Der Kampf zwishen Mahomet Jan und den Hazaras dauert fort. Die Meldung von der Niederlage des Ersteren ist zweifelhaft. Es herrscht beträchtliche Aufregung und es verlautet, daß längs der Kommunikationslinie cine Erhebung beabsichtigt ist, Kayitän Showers, vom bengalishen Stabscorps, wurde auf dem Marsche zwischen dem Chappergebirge und Quetta ermordet. Die N haaren si in der Nachbarschaft des Shaturgardan-Pafes zusammen.

__ Die Situation in Afghanistan faßt die „Times“ wie folgt zusammen: „In Kabul sind vnfere diplomatischen Agenten bemüht, Unter- handlungen mit den Chefs von Ghuzni, Wardak und Kohistan, die einige Neigung bekunden, ficy mit uns zu verstäubdigen, anzuknüpfen. Zwischen Kabul und Peschawur, auf der sogenannten Khyber - Linie, haben einige Kämpfe stattgefunden, und dle Stämme verrathen eine kriegerishe Stimmung. Aus Kuräam liegen keine Nachrichten von Belang vor. Mahomed Jans Gewalt über Ghuzni ist durch die Hazaras geschwächt worden. Außerhalb der unmittel- baren Sphäre unserer Operationen finden wir, daß das Erscheinen Abdurrahman Khans nicht allein in seinec eigenen Provinz Balkh, son- dern auch in Herat Unruhe erzeugt hat. Seine Pläne sind Niemandem bekannt. Daß er sich noch immer de jure als Herrscher von Afghanistan betrachtet, darüber kann kein Zweisel obwalten. Cbenso sicher ist es, daß er dazu bestimmt ift, eine wihtige Rolle ia der Zukunft des Königreichs zu spielen,“

31, März. (W. T. B.) Bei den bis jeßt stattgehab- ten Parlamentswahlen sind 29 konservative und 20 libe- rale Kandidaten, sämmtlih ohne Opposition, gewählt worden. An vielen Orten beginnen heute die Wahlen ; die Theilnahme an denselben is sehr groß.

1. April. (W. T. B.) Bei den gestrigen Parla- mentswahlen wurden im Ganzen 90 liberale Kandidaten, darunter Goschen und Bright, und 61 konservative Kandidaten, darunter der General-Fiskal Giffard in Launceston, gewählt. Die Liberalen haben bisher 16 Siße gewonnen. Jn Hackney, Westminster und Birmingham wurden die bisherigen Ver- treter wiedergewählt.

_ Nach dem Ausweise der Staatskasse betrugen die Einnahmen im lezten Vierteljahre 1879 27 118 226 Pfd. Sterl., 1 401 962 Pfd. Sterl. weniger als im legten Viertel- jahr 1878. Die Einnahmen des ganzen Jahres 1879 be- ugs El 265 055 Pfd. Sterl., 1850 917 Pfd. Sterl. weniger a ;

_ Frankreich. Paris, 30. März Die amtlichen Publi- kationen des „Journal officiel“ bezüglih der Kongre- A lauten in der Ueberseßung der „Fr. Corr.“ wie olgt:

1) Bericht an den Präsidenten der franzöfischen Republik.

M Paris, den 29, März 1880.

Herr Präsident! Es ift ein Grundsaß unseres öffenllichen Rechts, daß keine geistlihe Kongregation, männliche oder weibliche, sich in Frankreich ohne vorgängige Ermächtigurg niederlassen darf. Dieser Grundsay is inébesondere in dem Artikel 11 des organishen Gejeßes, des Konkordats von 18. Germinal des Jahres T formulirt, welcher besagt: „Die Erzbischöfe und Bischöfe dürfen mit Erlaubniß der Regierung in ihren Diözesen Dom- kapitel und Seminarien gründen. Alle anderen geistlichen An- stalten sind abgescafft“, ivie im Artikel 4 des Dekrets und Geseßes vom 3. Messidor des Jahres XII, der besagt: „Keine G cnossenscchaft von Männern oder Frauen darf ih unter religiösem Borwande bilden, wenn sie niht durch ein Kaiserliches Dekret nah Einsicht der ihr zu Grunde gelegten Statuten und Reglements ausdrüdcklich ermächtigt ist. Troy so klarer Bestimmungen hat sich in Frankrei, namentlich unter dem zweiten Kaiserreiche, und seit den Ereignissen von 1870 eine große Anzahl von mäunlichen und weiblichen Kongegrationen gebildet. Nach einer im Jahre 1877 vorgenommenen Zählung bestanden fünfhundert nit ermächtigte Kongregationen mit zweiundzwanzigtausend Mite- gliedern beider Geschlechter. Die öffentlichen Gewalten haben je nah Lage der Umstände und den Forderungen der öffentlichen Meinung diesen Sachverhalt bald geduldet, bald ihm ein Ziel zu seßen gesuht. Wer erinnert sich nicht z. B. der berühniten Interpellation, die Hr, Thiers 1845 an das Ministerium Guizot richtete und in deren Verfolg die Deputirtenkammer fast einstimmig eine Tagesordnung annahm, welche die Regierung aufforderte, gegen die nicht ermächtigten Kongregationen die bestehenden Geseße anzu- wenden? Ein ähnlichec Fall ift jeßt eingetreten. In Folge der Verhandlungen über das Gesetz, betreffead den höheren Unterricht, und der von dem Kabinet vor dem Senat abgegebenen Erklärungen hat das Abgeordnetenhaus am 16. März mit ungeheurer Majorität folgende Tagesordnung votirt: „Die Kammer, auf die Regierung vertrauend und auf ihre Festigkeit hinsihtlich der An- wendung der die nicht ermächtigten Kongregationen betreffenden Geseße zählend, geht zur Tagesorvbnung über.“ Es ist also die Pflicht der exekutiven Gewalt, die verschiedenen über das Gebiet der Republik verstreuten nicht anerkannten Kongregationen zur Beobachtung der von der geltenden Gesetzgebung vorgezeihneten Schußvorschristen und zum Nachweis der Rechtfertigungsurkunden anzuhalten, ohne welche sie nicht [änger geduldet werden könnten. Unter diesen niht ermächtigten Kon- cregationen befindet sich aber eine, bei weitem die wichtigste, deren beson- tere Stellung unmöglich verkannt werden kann. Wir meinen die Gesell- schaft Jesu, die zu verschiedenen Zeiten verboten worden ist und gegen die sih das Nationalgefühl aUezeit ausgesprochen hat. Es giebt keine Regierung, die es wagen könnte, ihre Anerkennung bei den gesetzgebenden Versammlungen zu beantragen. Wollte man also heute von dieser Gesellshaft die Erfüllung der für ihre Ermächti- gung erforderlichen Förmlichkeiten verlangen, während man im Vor- ans weiß, daß diese Ermächtigung ihr verweigert würde, so schiene dies weder angemessen noch würdig. Es ist siherlih besser, ihr {Hon jeßt eine mäßige Frist zu stellen, na deren Ablauf sie als Kongregation aufzubören hätte. Es handelt si hier nicht darum, ihre einzelnen Viüitglieder zu verfolgen und individuellen Rechten Eintrag zu thun, wie man vergebens glauben zu machen sucht, son- dern lediglich eine nicht anerkannte Gesellschaft an Handlungen, welhe den Gesezen zuwiderlaufen, zu verhindern. Wir sehen uns also, Herr Präsident, veranlaßt, Ihnen zwei gesonderte Dekrete zur Abstellung der in dem Votum der Kammer bezeichneten Miß- bräuche vorzuschlagen. Das erfte Dekret bestimmt die Frist , nach deren Ablauf die Anstalten des Jesuitenordens in Frankreich ge- {lossen werden sollen, das zweite die Förmlichkeiten, welche alle anderen nicht anerkannten Kongregationen zu erfüllen haben. Wir bitten Sie, dieselben mit Ihrer Unterschrift zu versehen. Genehmigen Sie u. \. w. Der Siegelbewahrer und Justiz-Minister: Jules. Cazot. Der Ministec des Innern und der Culte: Ch. Lepère.

2) Dekret des Präsidenten der Republik, welches unter Berufung auf Art. 1 des Geseges vom 13./19. Februar 1790, Art. 1 des Ge- seßes vom 18. August 1792, Art. 11 des Konkordats, Art. 11 des Gesetzes vom 18. Germinal des Jahres X., Geseß vom 3. Messidor des Jahres XII., Art. 291 und 292 des Strafgeseßbuchs, Gesetz ¿om 19, April 1834, Entscheidung des Pariser Appellhofs vom 18. August 1826, Tagesordnung der Deputirtenkammer vom 3. Mai 1845, LTagc8ordnung des Abgeorbnetenhauses vom 16. März 1880, und in Erwägvúg, daß unter den verschiedcnen Regierungen, die der Revolution von 1789 vorangegangen und gefolgt find, die öôffentlihen Gewalten stets ihr Reht und ihren Willen bekräftigt haben, die Existenz der Gesellschaft Jesu nicht zu dulden, so oft dieselbe, die ihr gewährte Toleranz mißbrauchend, sih wieder zu bilden und ihren Wirkungskreis auszudehnen suchte, verfügt: Art. 1. Der nicht anerkannten sogenannten Gesellschaft oder Genosseuschaft Jesu wird vom heutigen Tage ab eine Frist von drei Monaten bewilligt, um sih in Beobachtung der eben erwähnten Geseße aufzulösen und die Anstalten, welche ste auf dem Gebiete der Republik inne hat, zu räumen. Diese Frist wird für die Anstalten, in welchen der Jug:nd ein literarisher oder wisseuschaftlicher Unter- richt ertheilt wird, bis zum 31, August 1880 verlängert, Art. 2, Der Minister des Innern und der Kulte und der Justiz-Minister werden mit der Ausführung kieses Dekrets beauftragt.

3) Dekret des Präsidenten der Republik, welches unter Berufung auf Art, 1 des Gesezes vom 13./19, Februar 1790, Art. 1 des Ges- seßes vom 18. August 1792, Art. 11 des Konkordats, Art. 11 des Dektes vom 18. Germinal des Jahres X., Ge!eß vom 3 Messidor des Jahres X11, Geseß vom 24. Mai 1825, Geseß vom 31. Januar 1852, Art. 291 und 292 des Strafgeseßbuchs und Geseß vom 10. April 1834 verfügt: Art. 1. Jede nicht anerkannte Kongre- gation oder sonstige geistlihe Genossenschaft hat binnen 3 Monaten die unten aufgezählten Schritte zu thun, um die Prüfung und Gee nehmigung ihrer Statuten und Reglements und die geseßliche Aner- kennung für jede einzelne ihrer bieher nur thatsächli bestehen- den Anstalten zu erwirken. Art. 2, Das (érmächtigungsgefuch muß in der Präfektur des betreffenden Departements eingereiht wer- den, welche es an das Ministerium des Innern zur weiteren Be- handlung zu leiten hat. Art. 3. Für die männlichen Kongregationen wird dur ein Gesetz, für die weiblichen je nah den in den Geseßen von 1825 und 1852 unterschiedenen Fällen durch ein Gese oder

vurch ein vom Staatsrathe bestätigtes Dekret die Entscheidung A troffen werden. Art. 4, Für die Kongregationen, deren Fall dur

; entscheiden ist, gelten die in Art. 3 des Geseßes von E a E Förmlichfeiten. Art. 5. Die anderen Kongre- gationen baben si in der dur die nacstehenden Artikel bestimmten

Form zu rechtfertigen. Art. 6. Das Ermächtigungsgesuh muß den

tamen des oder der Oberen, die Bezeihnung des Wohnsißes und den Nachweis, daß derselbe in Frankreich fixirt ist und fixirt bleibt, enthalten, desgleichen den Aufs{luß, ob die Gefellshaft sich auf das Ausland verbreitet oder auf das Gebiet der Republik beschränkt ift. Art. 7. Dem Ermächtigungsgesuche find beizufügen: 1) eine nament- liche Liste der Mitglieder mit Angabe ihres Geburtsorts und ihrer Nationalität; 2) ein Ausweis der Activa und Passiva, der Ein- fünfte und Laften der Gesellsbaft und ihrer einzelnen Anstalten ; 3) ein Exemplar der Statuten und Reglements. Art. 8. Dieses Éxemplar der Statuten muß von dem Bischof der betreffenden Diözese bestätigt sein und den Beisaß enthalten, daß die Genofssen- haft in geistliben Dingen der ordentlicen firchlichen Gerichtsbar- feit unterworfen ist. Art. 9, Jede Kongregation oder sonstige Ge- nossenschaft, welbe den Ermäctigungsantrag nicht in der oben be- zeihneten Frist eingereiht hat, verfällt den bestehenden Geseßen. Art. 10. Der Kultus- und der Juftiz-Minister werden mit der Ausführung dieses Dekrets beauftragt. E

Nach einer vom „Rappel“ gelieferten Statistik giebt es in Frankrei 1480 Jesuiten, die sih auf 44 Departements vertheilen (Algerien mit eingerehnet), und 56 Anstalten, sei es Missionshäuser, Noviciate oder Schulen, besiven. Am stärksten sind sie in dem Departement der Landes, wo ihrer 150 (sämmtlich von spanischer ire sißen; dann folgt die Seine (Paris) mit 123, die Haute-Loire (Vals) mit 101, die Somme (Amiens) mit 84, die Bouches-du-Rhone (Marseille und Aix) mit 74, die Vienne (Poitiers) mit 65, der Pas-de-Calais (Boulogne) mit 50, die Mayenne (Laval) und Vaucluse (Avignon) mit je 48 Jesuiten.

Türkei. Konstantinopel, 31. März. (W. T. B.) Der Sultan hat den ihm vorgllegten Budgetentwurf nicht genehmigt und beräht ein aus ehemaligen Großvezieren bestehender außerordentliher Rath abermals das Budget. Der Protest des französishen Botschafters gegen die Finanzkonvention der Pforte vom 22. November v. J, macht alle Vorbehalte geltend bezüglich derjenigen Be- stimmungen der Konvention, welche die Rechte französischer Gläubiger verletzen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 1. April. (W. T. B.) Ein heute von dem „Regierungsboten“ _yer- öffentlihtes Bulletin über das Befinden Jhrer Majestät der Kaiserin in der Zeit vom 24. bis 30. März meldet: Die Verschlimmerung des Zustandes dauerte im Laufe der vergangenen Woche fort. Die s{chwersten Anfälle bildeten Herzklopfen ; zu den früheren Krankheiissymptomen trat Swhlaf- sucht hinzu. Die Kräfte nehmen ab,

Amerika. New-York, 31. März. .(W. T. B.) Der Senat hat den Geseßentwurf, betreffend die Veranstaltung einex internationalen Ausstellung in New-York im Jahre 1883, angenommen.

Asien. (Allg. Corr.) Der König von Siam will seine Hauptstadt Bangkok Anfangs April mit zahlreichem Ge- folge verlassen, um den ersten Hauptstädten Europas einen Besuch abzustatten. Nach kurzem Aufenthalt in England be- giebt sih der König nach den Vereinigten Staaten, deren Re- gierung ein S nah Southampton senden wird, um ihn nah Amerika zu senden.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

London, Donnerstag, 1. April, Vormittags. Nach einer hier vorliegenden Privatdepeshe aus Lima vom 18. März blieb die chilenishe Flotte vom 10. bis zum 13, März in Lobos de Afula, zerstörte dort die Shleppdampfer und Lan- dungsbrücken, nahm die Behörden gefangen und \{chleppte Material, Maschinen und Vieh fort. /

St. Petersburg, Donnerstag, 1. April, Vormittags. Die deutsche „St. Petersburger Zeitung“ bringt Notizen über die Entdeckung der geheimen Druckerei in der Meschtshanskaja- straße. Danach sand die Entdeckung in der Naht vom 25. zum 26, März statt; 19 Personen wurden verhaftet. Die Typographie war eine sogenannte fliegende Typographie, weiche ihren Arbeitsort oft wechselte. Wie es heißt, hätte dieselbe den Titel „Fliegende Typographie des nordischen Sozialistenvereins“ getragen. Schnellpressen waren nicht vor- handen, sondern nur Handpressen. Jeder Arbeiter war an-

ewiesen, für einzelne Apparattheile Sorge zu tragen, um 1m alle einer Ueberrashung zu wissen, was er "mit den ihm aaa Sachen zu thun und wohin er sie zu bringen abe.

Nr. 13 des „Central - Blatts für das Deutscze Rei ch“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In- halt: Allgemeine Verwaltungésahen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen von Zollstellen; Titelverleihung an einen Stations-Controleur ; Einfuhr von Getreide 2c. aus Rußland, Desterreih-Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika während der Monate Januar und Februar 1880. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahme der Post- und Telegraphen-, sowie der Reichs-Cisenbahn-Verwaltung für die Zeit vom 1. April 1879 bis Ende Februar 1880. -Militär- wesen: Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftlihe Befähigung für den ein- jährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; desgl. der provi- jorisd beretigten Anstalten. Marine und Sciffahrt: V.r- zeichniß der Kommissionen für die Prüfung der Seesteuerleute und Seeschiffer. Eisenbahnwesen: Eröffnung von Bahnstreten. Post- und Telegraphenwesen: Postanweisungsverkehr mit Amerika und Australien, O

_— Nr. 19 des Amtsblatts der Deutschen Heihs-Pofst- und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Jahalt; Ver- fügungen: vom 29. März 1880; Veränderungen der Gebührensäße für Telegramme nach dem europäishen Rußland; vom 29. März 1880! Beschleunigte Beförderung dringender Sendungen mit leben- den Thieren; vom 24. März 1880: Postaufträge nah der Schweiz; vom 29. März 1880: Eröffnung der Eisenbahn Crofsen-Eisenberg. i

Nr. 8 des Armee-Verordnungs-Blatts hat folgenden Inhalt: Tagegelder und Reisekosten der Landwehr-Bezirks-Com- mandeure, Bekleidung der zur Probedienftleistung bezw. Vor- bildung kommandirten oder beurlaubten Militäranwärter. Rang- listen. Nenderungen der Anlage 1 zu §. 1 der Ersaßordnung. Entlafung ver zur Uebung ‘eingezogenen Öffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstaudes. Das Erscheinen der Karte für das Deutsche Reich resp. die Umwandlung der bisherigen preußischen und sächfischen Generalstabskarten in dieselbe, zum 1. April 1880. Theilweise Kasernenselbstbewirthshaftung. Abänderungen der Ausrüstungsnahweisungen für dic Feld-Artillerie, den Feld-Munitons- park und die Haupt-Munitionsdepots, Feldgeräths-Etat für cine

Pionier-Compagnie. Ergänzung der Anmerkung ** zum §. 47, 3 des Geldverpfleaungs-Reglements für das preußische Heer im Frie- den, vom 24. Mai 1877. Reisegebührnisse der“ zur Probedienst- leistung bei Civilbehörden kommandirten Mannschaften. Ausgabe eines Preiêtarifs Nr. 2 über Fabrikate des Feuerwerks-Laboratoriums in Spandau und Abänderungen zu dem unterm 16. Mai 1879 ver- ausgabten Tarif Ne. 1 des genannten Instituts. Einrichtung von Munitionsbehältnifsen auf den Böden der Exerzierhäuser 2c. Wohlthätigkeit. Extraordinäre Verpflegungszushüsse pro 2. Quartal 1880.

Das Februar- und März-Heft des Centralblatts für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen. Her- ausgegeben in dem Ministerium der geizlihen, Unteirichts- und Me- dizinal- Angelegenheiten. Berlin 1880. Verlag von Wilhelm Hertz (Bessershe Buchhandlung) enthält die Perfonalien-Verzeichnisse des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten und der demselben Cn Behörden, sowie die Termine für die Prüfungen der

ehrer 2c.

Statistische Nachrichten.

Die Länge der Ende 1878 in Pr enden vorhandenen Gruben- und JIndustrie- u. st. w. Bahnen für den nicht öffentlihen Verkehr betrug nah dem Werke „Statistische Nachrichten von den preußischen Eisenbahnen“ (Berlin, Ernst u. Korn) ohne die Militärbakn 1107,63 km. Es entfallen davon auf die Staatsbahnen 156,19 km für 225 Zweigbahnen für Kohlen- und Gütertransport; 383,72 km auf die unter Staatsverwaltung stehen- den Privatbahnen sür 547 Privatanschlüsse und auf die übrigen Privatbahnen 567,72 km für 768 Privatansblüsse und Privatbahnen. Bon den 1107,63 km Zweigbahnen waren 764,65 km normal- und 169,02 km s{chmalspurug als Lokomotivbahn," 77,45 km normal- und 96,51 km f\ch{malspurig als Pferdebahn ausgebaut. Die Anlage- kosten für 277,06 km Lokomotivbahn (für 648,02 km sind die An- lagefosten niht bekannt) berechnen \sich auf 18455 761 4 und für 41,19 km Pferdebahn (für 132,77 km is die Summe unbekannt) auf 1051981 A Nach Abrechnung der s{malspurigen Zweigbahn der Oberschlesischen Eisenbahn (102,70 km = 10 354 200 4), einem Netze von Bahnen innerhalb des oberschlesishen Bergwerks- und Hüttenreviers, stellt sich das Anlagekapital pro Kilometer Lokomotiv- bahn auf 44283 4 und p-o Kilometer Pferdebahn auf 25 540 4 Unter den oben erwähnten Yrivatbahnen befindet sid auch die Broel- thaler Eisenbahn, welche von Honnef nach Waldbroel führt, zum Personen- und Güterverkehr dient und selbständigen Betrieb hat. Sie ift auf 0,31 km normal- und auf 30,89 km \s{malspurig und hzt 641 142 4A Anlagekapital erfordert.

SJVn der amtlichen Statistik der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1878 findrt si eine Uebersicht über den Post- und Telegraphenverkehr der Länder Curopas im Jahre 1878. Nach den relativen Zahlen geordnet, nehmen die Länder hierin nachstehende Reihenfolge cin: Es entfiel 1 Postanstalt (im Ganzea 54 000) auf Quadratkilometer : in der Schweiz 15, Großbritannien und Irland 23, den Niederlan- den 25, Belgien und Luxemburg je 47, Deutschland 61, Oesterreich 75, Dänemark 82, Frankreich und Italien je 92, Portugal 120, Un- garn 164, Spanieu (1877) 198, Schweden 236, Griechenland (1877) 346, Norwegen 348, Rumänien 690, der Türkei (1874) 788, dem euro- päischen Rußland 1360, im Durchschnitt 183, Eine Postanstalt ent- fiel auf folgende Einwohnerzahl: Schweiz 947, Norwegen 2057, Schweden 2379, Großbritannien und Jrland 2461, Niederlande 3033, Luxemburg 3727, Dänemark 4012, Deutschland 4808, ODester- reih 5438, Portugal 5820, Frankrei 6441, Spanien (1877) 6532, Ungarn 7763, Italien 8527, Belgien 8660, Griechenland (1877) 10 054, ußland (europäisches) 18 691, Türkei (1874) 20 911, Ru- mänien 21 724, im DurHschnitt 5783.

Postbriefkasten waren vorhanden in Deutschlaud 53 215, .Frank- rei 50 121, Großbritannien und Irland 25767, Jtalien 11 100, Oesterrei 8160, Rußland (europäisches) 7349, Belgien 5178, Schweiz 5168, Schweden 2627, Niederlande 1625, Dänemark 1477, Portugal 1189, Ungarn 1.043, Rumänien 644, Spanien (1877) 410, r R (1877) 375, Norwegen 310, Luxemburg 300, zusammen

Das Postpersogal bestand aus 212000 Personen, davon in Deutschland (einschließlid) der Telezraphie) 65 422, &roßbritannien und Irland 34432, Frankreich 33 579, dem europäischen Rußland 14 682, Stalien 14 334, ODesterreih 13 651, Spanien (1877) 7370, der Schweiz 5552, Ungarn 4707, Belgien 4080, den Niederlanden 3766, Schweden 3496, Portugal 2177, Dänemark 2086, Norwegen 1310, Rumänien (ein\{licßlih Telegraphie) 1205, Griechenland (1877) 487, Luxemburg 192.

Die Zahl der aufgelieferten Briefe betrug 2 912 000 000, die der Postkarten 348 009 000, der Druksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben 717 000 000, der Zeitungsnummern 1 308 000 000, zusammen 5 285 000 060. Auf 1 Einwohner entfielen 16,9 Sendun- gen, und zwar in der Schweiz 45,9, Großbritannien und Irland 45,0, Belgien 29,6, Deutschland 27,9, Frankrei 25,9, der Niederlande 25,6, Dänemark? 22,3, Luxemburg 21,0, Oesterrei 14,7, Schweden 12,4, Stalien 11,5, Norwegen 10,5, Spanien (1877) 7,5, Ungarn 7,4, Portugal 5,2, Griechen!anv (1877) 3,1, Rumänien 2,6, dem euro- päischen Rußland 2,3, Türkei (1874) 0,4. Von Postkarten kamen auf 1 Einwohner im Ganzen 10,4, in Großbritannien und Irland 35,4, der Schweiz 21,5, Deutschland 15,3, den Niederianden 14,7, Frankrei 13,1, Belgien 12,6, Luxemburg 11,1, Oesterrei 10,4, Dänemark 9,4, Schweden 6,8, Italien 6,3, Nor- wegen 5,7, Spanien (1877) 4,8, Ungarn 4,7, Portugal 3,1, Griëchen- land (1877) und Rumänien je 1,8, dem europäishen Rußland 1,2, der Türkei (1874) 0,3. Von den Drucksachen, Geschäftspapieren, Waarenproben und Zeitungsnummern entfielen auf 1 Einwohner im Ganzen 6,5, in der Schweiz 244, Belgien 17,0, Dâäne- mark? 12,9, Frankreich 12,8, Deutshland 126, den Nieder- landen 10,9, Luxemburg 9,9, Großbritannien und Irland 9,6, Schweden 5,6, Jtalien 5,2, Norwegen 4,8, Oesterreich 4,3, Spanien (1877) und Ungara je 2,7, Portugal 2,1, Griechenland (1877) 1,3, dem europäishen Rußland 1,1, Rumänien 0,8, der Türkei (1877) 0,1. i

Der Postbetrieb ergab im Ganzen 512 000 000 # Einnahmen (Deutschland - einshließlich der Telegraphie 141 934 914 6, Groß- britannien und Irland 125 480 000 4, Frankreich 83 986 942 M, Rußland 44784108 #Æ, Oesterreib 30407160 #, Italien 90 893 899 M, der Schweiz 12072577 #4, Ungarn 11712740 M u. f w.) bei 410000000 M Ausgaben (Deutschland 129 031 609 M einsch{ließlich der Telegraphie, Großbritannien und Irland 76 800 000 , Frankreich 59 004999 F, Ruß- land 46 980 280 4, Oesterrei 28652 820 4, Italien 18404613 4, Schweiz 10 791 386 #, Ungarn 9 644 447 4). Der Betrieb ergab 102 000 000 A Ueberschuß, uud zwar in Großbritannien und Irland 48 680 000 M, Frankrei 24 981 943 M, Deutschland (einscließlich der Telegraphie) 12 903 305 4, Belgien 2 855 672 #&, Rumänien (einschließlich der Telegraphie) 2728 236 #6, Italien 2489 286 M, Ungarn 2068 293 4, Oesterreich 1754 340 4, den Niederlanden 1 645 398 4, ber Schweiz 1 281 191 44, Spanien (1877) 1 279 836 A, Dänemark 441 540 4, Portugal 434 987 4, Griechenland (1877) 136 552 4M, Luxemburg 33 910 4G Zuschuß erforderte der Post- Es a Schweden 53 000 #, Norwegen 84 763 A und Rußland p o.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Das Domgymnasium zu Naumburg a. S. hat für Ostera 1880 seinen Jahresbertcht ausgegeben. Derselbe enthält, außer einem Kataloge der Schülerbibliothek von Dr. Schulze und

den vom Direktor Dr. H. Anton abgefaßten Schulnachrichten, die |

Abhandlung des Direktors Ste og Le Erklärung (106) homerisher Wörter.“ Dieselbe bildet die Fortseyung aus dem vorjährigen Programm.

„Die Anstellung der versorgungsberectigten Unteroffiziere der Königlich preußishen Armee und der Kaiserlihen Marine im Civildienst.“ Mit Genehmigung der vorgeseßten Militärbehörde zusammengestellt auf Grund geseßz- liher Vorschriften und amtliher Bestimmungen von A. Salz- brunn, Bezirks-Feidwebel im 1. Bataillon (Striegau) 1. Schle- sischen Landwehr-Regiments Nr. 10. Verlag von Moriß Jacob in Wüstegiersdorf. Der Verfasser hatte häufig Gelegenheit, wahrzunehmen , wie Unteroffiziere, selbst nachdem fie bereits in den Besiy des Civilversorgungs\heines gelangt, noch immer im Zweifel waren, in welcher Weise sie am besten von der erworbenen Versorgungsberechtigung Gebrauch machen sollten. Die allwöchentlih erscheinende Vakanzenliste bietet zwar den St-llensuchenden eine Aus- wabl verschiedenartiger Stellungen im Civildienst, jedoch dürfte nur eine geringe Anzahl hiervon den Wünschen der Vecsorgungsberech- tigten des Unteroffizierstandes entsprechen. Nachdem es dem Ver- fasser einestheils dur die Gewogenheit der Civilbehörden, andern- theils aber durch Zuhülfenahme amtlich veröffentlihter Geseße, Vor- \{riften, Instruktionen u. |. w. ermöglicht worden , - dasjenige in dieser Broschüre systematisch zu vereinizen, was sonst in verschiedenen Reglements, Verordnungsblättern u. |. w. nah- zusuchen sein würde, und ausgehend von der Thatsache, daß„viele Unteroffiziere bis zur Erlangung der Versorgungsberechtigung noch nit mit sich darüber zu Rathe gegangen, welcher Branche des Civildienstes sie sih zuneigen sollten, weihen Stellen sie geistig und körperlih gewachsen seien, und welhe ihnen in pekuntiärer Beziehung die Möglichkeit gewähren, event. mit Familie durchzu- kommen, hat der Verfasser es sich zur Aufgabe gemacht, den Unteroffizieren zur Aufsuhung eines für sie passenden Civildtenstes die nörhige Anregung zu geben. Der Inhalt der Broschüre ist Folgender: A. Allgemeines: 1) Erlangung der Verforgungs- bezw. Anstellungsberehtigung. 2) Bedingungen für die Aufnahme von Militär-Anwärtern in den Civildienst und Anmel- dung bei den betreffenden Behörden. 3) Kommandirung oder Beurlaubung behufs Vorbereitung resp. zur Ausbil- dung für den Civildienst. 4) Anstellung und Besoldung im Civil- dienst. B. Spzzielles: 1) Bestimmungen über den Eintritt und die Besörderung in der Eisenbahnverwaltung (Uebersicht der den Mili- täranwärtern zugänglichen Beamtenstellen bei der Eisenbahnverwal- tung mit Angabe der Gehaltssäßge). 2) Bestimmungen über den Eintritt 2c. in die Verwaltung der indirekten Steuern. 3) Bestim- mungen über den Eintritt in den Postdienst. 4) Bestimmungen über Annahme und Anstellung von Aspiranten für den Diensl der Tes legraphie. 5) Uebersicht der Stellen im Ressort des Ministeriums des Innern und der Justiz, 6) Uebersicht der Stellen im Ressort des Königlich preuß. Kriegs-Ministeriums. 7) Uebersicht der Stellen im Marine-Verwaltungscessort. 8) Nachweisung der mit Militär- anwärtern zu beseßenden Stellen in Elsaß-Lothringen.

_ Die JIllustrirte Zeitung (Leipzig, I. I. Weber) enthält in Nr. 1917 rom 27. März d. J den Nekrolog und das Porträt Johann Jakob Webers, des Begründers der Zeitung; ferner folgende Illustrationen: Graf Peter Alex. Walujeff, Präsident des trussishen Ministercomités. Kaukasus: Eine Stätte deutschen Fleißes und deutscher Energie. Die Feste Held- burg in Franken. Schweden: Eine Sommerfahrt auf dem Malarsce. Italien: Erinnerung an Venedig. Ungarn: Die Heideschenke. Wien: Hafen der Donaudampfschiffahrtsgesell- \chaft. Amerika: Ein gefangener Walfisch. Karte der geo- graphischen Verbreitung des Nordlichts. Polytechnische Mitthei- lungen: 1) Argandbrenner für Straßenbeleuchtung ; 2) Neue Pariser Gaslaterne. H

Die Firma Kirchhoff & Wigand, welhe ein fast alle Wisserschaften umfassendes antiquarishes Bücherlager in Leipzig (Marienstraße 7) führt, hat im März d. I. Nr. 578 bis 581 ihrer Lagerkatalo ge ausgegeben. Diese 4 Kataloge ent- halten ein Verzeichniß der in ihrem Antiquariat befindlichen Schciften über Geschichte und Militärwissenschasten. Nr. 578 bietet in 1655 Nummern Allgemeines und Vermischtes, all- gemeine Weltgeschichte und Kirchengeshichte, Geschichte einzelner Pe- rioden (Geschichte des Alterthums, des Mittelalters, der Neuzeit, Kongresse und Verträge), historische Hülfswissenschaften (Kultur- und Sittengeshihte, sowie Alterthümer; Chronologie, Diplo- matik und Sphragistik; Genealogie und Heraldik; Or- dens- und NRitterwesen; Numismatik); physikalische und politishe Geographie, allgemeine Statistik , Ethnographie und Atlanten, Militärwissenschaften (Literatur, Geschichte des Kriegs8- wesens, Waffenlehre; Militärwissenschaften im Allgemeinen; Fecht- und Neitkunst, sowic Duell ; Artillerie- und Ingenieurwesen; Marine- wesen und Nautik). Nr. 579 enthält in 1832 Nrn. ein Verzeichniß von Shhriften zur Geschichté Deutschlands (im Allgemeinen, politish- militärishe Geschichte der Kriege von 1866 und 1870—71, König- rei Preußen im Allgemeinen, die Provinzen Preußen und Posen, Pommern, Brandenburg mit Alt- und Neumark, Schlesien und die Lausißen, Königreih Sachsen und Thüringen , Preußisw - Sachsen nebst Anhalt und dem Cichsfelde, Mecktlenburg und Lauenburg, Sc(leswig und Holstein, die Hansestädte, Hannover nebit Braunschweig, Oldenburg und Ostfriesland, Rheinland und Westfalen nebst Waldeck, Kur- und Rheinhessen, Nassau nebst Frankfurt und Weßlar, Bayern und Rheinpfalz, Würt- temberg (Schwaben), Baden, Elsaß und Deutsch-Lothringen) und der früheren Reichslande (Deutsch-Oesterreid nebst Böhmen, die Schweiz, die Niederlande nebst Belgien und Luxemburg). Nr. 580 liefert in 1796 Nummern eine Aufzählung der Geschihhtswerke über die euro- päischen Staaten, mit Aus\{zluß Deutschlands, nämlih über Däne- mark, Schweden, Norwegen und Jsland; Großbritannien; Frank- reich (mit Aus\{luß von Corsika, Nizza und Savoyen); Spanien vond Portugal; Stalien (eins{hließlich Corsika, Savoyen und Nizza); Ungarn und die südslawischen Länder; Türkei nebst Rumänien und Griechenland; Rußland unv Polen (eins{ließlich Kaukasus und Sibirien). Nr. 581 endli gewährt in 621 Nummern ein Ver- zeichniß von Schriften zur Geschichte von Amerika, Asien, Afrika und Australien nebst Polynesien.

Gewerbe und Handel.

Der Cours für die jeßt hier zchlbaren Silbercoupons österreichischer Oi en g LRL a ere ift auf 171 Æ für 100 Fl. österreihisches Silber herabgeseßt worden. j

Frankfuri a. M, 31. März. (W. T. B.) Die Generalver- fammlung der Rheinischen Kreditbank in Mannheim ge- nehmigte die vorgeshlagène Vertheilung einer Dividende von 6 °%%/.

Wien, 31. März. (W. T. B.) Die Generalversammlung der österreichischen Kreditantitalt genehmigte, nachdem von dem Verwaltungsrath der Geschäftsbericht veriesen worden war, den Bericht des Revisionsausschusses über den Recbnungsabs{luß pro 1879 und ertheilte dem Verwaltungsrath das Absolutorium. Die bekannten Anträge bezüglih der Verwendung des Gewinnes, nah welchen der am 1. Mai c. fällige Coupon mit 18 Fl. eingelöst werden soll, wurden angenommen. Ebenso wurde die beantragte Abänderung der Statuten genehmigt. Scließlih wurde die Wahl von 5 Verwaltungsräthen vorgenommen. In dem Geschäfts- beriht wurde mitgetheilt, daß bei dem im Jahre 1870 mit der unga- rischen Kreditbank auf 10 Jahre abgeschlossenen Ueberein?ommen wegen der Betheiligung an der Bank- und Waarenabtheilung der- selben bedungen worden ist, daß, falls bis heute von feinem der Kontrahenten das Uebereinkommen gekündigt sein sollte, dasselbe auf . 5 Iabre verlängert betrachtet wird.

Amsterdam, 31. März. (W. T. B.) In der heute von d°»r niederländishen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zinn- auftion wurden 14988 Barren Bancazinn zu 51-51} Fl. zum Verkauf gestellt; der Mittelpreis betrug 514 Fl. Ferner wurden 5311 Barren Billitonzinn zu 504—504 Fl. zum Verkauf gestellt.

New-York, 31. März. (W. T. B.) Der Swhaßsekretär Sherman hat heute für 5 Millionen Dollars Bonds gekauft,

und zwar 6prozentige von 1880 zu 103,85 à 103,93}, 6prozentige von 1881 zu 105,43 à 105,70 und 5 prozentige zu 103,24 à 103 36.