1880 / 78 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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E : Konkursverfahren. eber das Vermögen des Jakob Ka , rers in (Slasbofen, Gde. Des E tan, 30. März 1880. Vormittags 11 Uhr, Kou- kurs eröffnet. Verwalter: Ämt8notar Beck in Gscbwend. Offeaer Arrest, Anzeige- und Anmelde- frist bis zum 8, Mai 1880. Erste Gläubigerver- o n E N E 2M, Vormittags k: ungstermi Í Bor- I Ugend n Mai 1880, Vor

Gaildorf, den 30. März 1880,

: Oberdorfer, Gerihts\{reiber des K. Amtsgerichts.

8231 7 [8] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen dcs Maurers Gottlieb ElLinger in Wolfenbrück, Gemektnde Obkerroth, ift heute, am 30. März 1880, Vormittags 11 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Amtsnotar Beet in Gshwend. Offener Arrest, Anzeige- und An- meldefrist bis zum 8, Mai 1880. Erste Gläu- bigerversammlung den %9. April 1880, Vormit- tags 9 Uhr. Prüfungstermin: 19. Mai 1880, Bormittiags 9 Uyzr.

Gaildorf, den 30. März 1880.

i __ Oberdorfer, Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts.

D I [8230] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Maurers Friedrich Rau in Wolfenbrück, Gemeinde Oberroth, ist heute am 30. März 1880, Vormittags 11 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Amtsnotar Bek in Gshwend, Offener Arrest, Anzeige- und An- meldefrist bis zum 8, Mai 1880, Erste Gläu- ie % U R 29, April 1880, Bormit- ag r. Prüfungstermin 19, § Vormittags 9 Uhx. , E O I

Gaildorf, den 30. März 1880.

: ___ Oberdorfer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[8228] Bckanntmachung.

Veber das Vermögen des Kaufmauns Wilhel Häuser von Gießen ift vom Großherzogl. E gerichte Gießen am 31. März 1880, Vormittags 11 Uhr, der Konkurs eröffuct, der osfene Arrest erlassen, die Frist zu den nach §. 108 der K. O. vorgeschriebenen Anzeigen und zur Anmeldung der Forderungen auf 3 Wochen, bis zum 24. April 1880, der Wahl- und allgemeine Prüfungstermin auf

Von erag, AuE A U 1880, / achmittags 3 Uhr, festgeseßt worden. s r Gießen, den 31. März 1880. Großherzolih Hessishes Amtsgeriht Gießen. Gebhardt. Zur Beglaubigung : Netdhart, Gerichtsschreiber.

[8280] Konkursverfahren.

Durch Gerichtsbes{luß vom 18. März d das Konkursverfahren über das A A u «Es &rantk, T Bit in Gmünd, : Srmangelung einer zur Befriedigung der be- fe ads Gläubiger hinreichendèn Masse “ein Gmünd, den 31, März 1880. Königlices Amtsgericht. Desselberger, Gerichts\chreiber. 8279 : [ L L Konkursverfahren. urch Gerichtsbeshluß vom 15. März 1880 wurde das Konkursvcufal ibe ; B - vas des fahren über das Ver Franz Josef Müßlciscun, Bälkers und dessen Ezefrau Katharine, geb. L j Gmünd, geb, Nägele, in in Grmangelung einer zur Bef: iedigung der Me Gläubiger Le iVenbun Masse Bes Gmünd, den 31. März 1880. Königlicbes Amtsgericht. Desselberger,

{ mittags 5 Uhr, Konkurs

[8299] Konkursverfahren,

In dem Konkursverfahren über das O der Händlerin Catharina Steve U Vach ist zur Prüfung nacträglich angemeldeter E IUI R, Laune zur Berhandlung über einen von

emeinichuldnerin in Vor{{l - verlie Tei a Vorschlag gebrachten Zwangs Montag. den 19, April 1880, vor dem Amts ae T A «A misgerite hierselbst, Dammthorstraße 10 3. Sto, links, Zimmer Nr. 56, E Hamvöurg, den 1. April 1880.

i Holste, Gerihts\{reiber des Amtsgerichts.

D ) Y N. Konkursverfahren. m Konkursverfahren über das Vermögen de Kaufmanns Louvis3 Heinri Bezuhard ne in Firma Louis Jürgens, ist zur Prúfung r:a- träglich angemeldeter Forderungen, sowie zur Ver- handlung über cinen vom Gemeinsbuldner in Vor- {lag gebrachten Zwangkvergklei, Termin auf Donunerstag, den 15, April 1880, vor dem A A eere d t eum Amtsgerichte hierselbst, Dammthorstraße 3. Stos, Unts, Zimmer Nr. 26 ante Hamburg, den 1. April 1880.

: Holste, Gerichtsschreiber des Amtsgeri chts.

(8287) Bekanntmachung.

Nr. 8678. Ueber den Nachlaß der Wit Sebastian Veith, Barbara, geb. Linden, vabier ist am 31, März 1880, Vormittags 10 Uhx Konkurs eröffnet, Verwalter : Watisenrichter J. C. Winter hier. Offener Arrest mit Anzeige- und Anmeldefrist bis zum 30. pril 1880 ein- e e E vera und all-

ner Prüfungstermin Dienstag, i 1880, Bormittags 9 Uhr. 08 E Mal Heidelberg, den 31. März 1880,

Großh. Bad. Amtegericht Heidelberg.

Zur Beglaubigung: Fabian, Geri{hts\ch{reiber.

s ; N Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des Kansmanns Samuel Strauß in Kissingen ist am 29, März 1880 Nathmittags 5 Uhr, Konkars eröffnet worden. „Provisoriicber Masseverwalter ist der Kgl. Ge- ricbt8vollzieher Schcidter in Kissingen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20, April 1880. Anmeldefrist bis zum 14. Mai 1880 eiuschließlich. Wahl eines definitiven Massever- walters und eîwaige Bestellung eines Gläubiger- aus|chusses Montag, den 26. April 1880, früh 9 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin Montag den 7. Zuni 1880, früh 9 Uhr. | Kissingen, den 30, März 1880, Kgl. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Z Mantel, Kal. Gerichts\chreiker.

292 lf fav [8 E Bekanntmachuna. Ueber das Vermögen dcs Kaufmanu3 Zulius Mock in Kissingen ist am #9, März 1880 Nad Provisoriscer Mafsever1 ee i "R Ge rov (asseverwalter ist der K. ite vollzieher Sceidter in Kissingen. E Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. April 1880. Anmeldcfrist bis zum 22. Mat 1880 einschließlich. Wahl eines definitiven Massever- E a eaige Vestellung eines Gläubiger- f Uhr oniag, den 19. April 1880, früh Allgemeiner Prüfungstermin : 14. Zuni 1880, früh 9 Uhr. sissingen, den 30, März 1880. Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Mante!i, Kgl. Gerichts\chreiber.

¡ontag, deu

[8284] Bckanutmachung.

Das- Konkursverfahren über das Vermögen des

Gerichtsschreiber.

[8313]

Gegen den Werkmeister und Geometer Erns: Härlin in Gmünd ist am 30, März 1880, E mittags 2 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet ies offene Arrest erlassen, die Anzeigefrist des 8, 108 Fer D., fowie die Anmeldefrist bis 20. Äpril N der Wahl- und Prüfungstermin auf 29, Avril So Tutrvenoci L G anberaumt worden. meister ég vat err Gerichtêrotar Santer-

K. Amtsgeriht Gmünd, den 31, März 18

Defse! berger, u as Gerichts\chreiber.

832 d ° 2 . Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermöge des Winkeliecrs und Wirths Carl Moll Bn Vors eines von dem Gemeinscbuldner gemachten

V : j terinin a0 zu einem Zwangsvergleih Vergleihs- en 19, April 1880, Vormittags 114 Uhr vor dem Königlichen A i i Bi - mer Nr. 14, E S E Me Bus

Hagen, den 20, März 1880.

; : Nase, Gerichtsschreiber d:s Königlichen Amtsgerichts, |

[8323 d L

t 4, Sonfuröverfahren.

on dem Konkursverfahren über das Vermö 20 Bierbrauereibefißers Gustav Oberhoff in A ge at Folge eines von dem Gemeinschuldner gleicwöteemin na ags zu einem Zwangsvergleiche Ver-

en 19, April 1880, Vormittags 10 Ul;

vor dem Königli i Die Nr. 14. s O Amtsgerichte hierselb, Zimmer

Hagen, den 31, März 1880;

: : Nase, Ger:chtss{reiber des Königlichen Amtégerichts.

Kanfmauns Moriß Wolff hiers i a! L L erselbst wird, nach- dem der in dem Vergleichstermine am 3. Mârz 1580 oe Per eis dur rechtskräftizen Delluß vom 9. März 1880 belätigt ist, ht T rh diva 6 igt ist, hierdurch Labiau, den 24. März 1880.

Königliches Amtsgericht.

[8290]

In dem Konkurse über das Vermögen d ees C. 8. Aenleter zu Memel ift : Und î über Les D S eerain filien as auf den 20. April 1880, Vormit

im Terminszimmer 14/13 anberaumt Ly Anh Vie Betheiligten werden hiervon mit dem Be- merken in Kenntntß geseht, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkurê- gläubiger, soweit für diesclben weder ein Borrecht now ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anders Absonderungsrccht in Anspru genommen wir® zur Theilnoßme an der Besc{lu fassung über den Akkord berechtigen, und daß die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem ‘Ver- walter über die Natur und den Charakter des Kon- l furses erstattete schriftliche Bericht im Gerichts- lokale zur Einsicht der Bétheiligten ofen liegen Memel, den 27. März 1880. E

Bekanntmachung.

(827 Konkurs-Eröffnung. :

Ueber das Vermögen des zu Neuß w Kaufmanns Hermann Warendorf E am 31. März 1880, Vormittags 114 Uhr, das Sei nersühren eröffnet 1 elretar ¿Franz 2Len i doR ° terwalter ernannt ge hierselb zum Kozkurs ener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 26. 1880 einschließli. _ ‘Anmeldefrist is i TE desselben Mis. Erste Gläubigerversammlung am

b:gerversammlung und Prüfungstermin 26, April

[8295] K, Württ. Amtsgericht Saulgau. Zimmermann von Mengen, ist auf dessen Antrag

mit Zustimmung aller bek n Gläubige fell worden. efannten Gläubiger eiuge-

(8283]

des Mühlenubesiters CHtristia inri manu in Neuwernêdorf ist L P O DoN träglich angemeldeten Forderung Termin auf

gur en Königlichen Amtsgerichte hierselb an-

Königliches Amtsgericht. Nan Ir Nian Mailänder, Mezger hier, ist we-

vom

und der Privat- [8288]

Neunter, zu Sellnrod, ist Vormit!ags 11 Uhr, Sparkasserechner Meisti

mittags 3 Uhr, vor- dem unterzeichneten Geri Königliches Amtsgericht. Fs Zur Beglaubigung : C. Bohl, Gerichtsschreiber.

[8294]

Prüfung der nach dem zweiten angemeldeten Forderungen eia e

, den 24. April 1880, Vormittags 10 in unserm Geritslofale San und e M C E Ls Termine sämmtliche er aufgefordert, welche bis in ihre For- derungen angemeldet haben. E ee Mos Nordeuburg, den 22. März 1880. Königliches Amtsgericht.

[8286] Bekanutmachung.

In der Konkurssache des Haudelsz Salomon Bit dabier ist auf Aue des Seuche shuldners und mit Zustimmung aller Konkure- Caaer E Verfahren dur Bescbluß des Kal. D chts Nürnberg vom 16. d. M. eingestellt

Nüruberg, den 27. März 1880.

: : Der geschäftsleitende Kgl. Gerichts\chreiber : Haeker.

: rüfungstermine ein besonderer Ter-

S020] as gegen den Brinksißer Johann Heiurki be RNS [1 “ad eingeleitete O er ird auf Ant / i Liebe aa E, nirag des Gemeinschuldners Oldenburg, 1880, März 31. Großherzoglihes Amt18gericht, Abth. III, Zur Beglaubigung: Jacobs, Gerichtsschreiber.

[8235] Konkursverfahren.

Ueber das Vermözen des Kaufmanns C f H U L . u o L ven L heute, am 31. März N86 a î erfahren cröfinet g 3e, das Konkursverfahren er Stadtkassenrendant Viet i ird z E ernannt. Y O Be Konkursforderungen sind bis zum 5. be em GeriWle avinuelben. E S wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine anderen Verwalters, sowie über die Bestellt, i e ae L A Ie Falls über A2 ee r8 i Gegenftänbe au ontur8ordnung bezeichneten en 28. April 1880, Vormittags 12 Uhr n zur Prüfung der angemeldeten A den 2. Juni 1880, Vormittags 114 Uh vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimm L Leemin anberaunrt rihte, Zimmer Nr. 3, „Allen Personen, welche eine zur Konkurs - hörige Sache in Besiß haben oder zur Roe masse etwas [uldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für

in Anspru nehmen, A Amtsgericht zu Ragnit, den 31 März

Der Gerichts\fcchreiber. « Yoland.

N

r. 5673. Ueber das Naclaßvermögen des ledi- gen Eisengieszers «Josef Hurrle voR Gaggenau wurde am #% März 1880, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Ver- walter Herr Geschäftsagent Johann Müller bier Offener Arrest mit Anzeige!rist bis 6, April 1880, Anmeldefrist bis 19, April 1880. Gläu-

1880, Vormittags 9 Uhr. Nasiatt, den 24. Mar Mr 00. Gr. Amtsgericht. Der Gerichts\chreiber Schmidt.

Das Konkursverfahren gegen Johann Beitler,

Den 30. März 1880. K. Amtsgericht. Gerichtsschreiber : Bames,

Konkursverfahren. In dem Koukursvertahren über das Vermögen

t zur Prüfung einer nach-

ben 10. April 1880, Mittags 12 Uhr,

Sayda, den 31. März 1880,

B i, Ï Haupt, 7 Gerichtéscreiber des Königlichen Amtsgerichts. 8281] K. iht 1

Das : Amtsgericht Ulm. Konkursverfahren

angels einer den Kosten des weitcren Ver- ea Qfarerendey Fans durch Gerichtöbeschluß 2 n einge Den 30. März 1880. E: Geriht#\ch{reiber : Godeubach,

Konkurseröffnung.

Ueber das Vermögen des Konrad Müller, am 20, März 1880, der Koukurs eröffuct, von Ulrichstein Konkurs-

#0, April 1880, Nachmittags 83 Uhr, allgemeiner | v

In der Wengei'shen Konkurssache wird zur

welche sie aus der Da abgesonderte Befriedigung ? „nehmen, dem Konkursverwalter bis | zum 5. Mai 1880 Anzeige zu machen. \

üfun«stermi Prüfun«stermin am 27, April 1880, Nah- [ 21, April 1880 einschließli. Anmeldefrist big

19, April 1880 einschließlich. fi ä 10 Ugo am 19, April 1880, Vormit . Allgemeine li 1880, Vormittaçs 10 Uhr. E A @ragilein, E At März 1880. roßyerzogliLes Hessishes Amtegericht icbstei Zur Beglaubigung ; n Ulrichstein, Kircher, Gerichtsschreiber.

(2 Konkursverfahren.

Ueber das Vermözen des Geor g Geist des Ersten und dessen Ehefrau, in Rik hain ist am 25. März 1880 Nachmittags 6 Vhr, Konfurs , eröffnet. Sparkafserehner ar E Zon A verivgten, Offener

nzeigefri 90, A Glie}li, gefris s 30. April 1880 cin.

neßlih. Erste Gläubigerversammlung sowie gemeiner Prüfungstermi y : E E Ras n am 10, Vtai 1880, Vor-

Ulrichsteiu, den 25, März 1880.

Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: ircher, Gerichtsschreiber.

[8296] Bekauntmachung.

In dem Konuknrse über das Vermögen Christian Stiettner, Mühlezimmermanns fu Ries harzer Sägmühle, Gemeinde Pfahlbronn, ift daz Verfahren wegen Mangels einer den Kosten ente sprebenden Masse eingestellt worden.

LBelzheim, den 30. März 1880.

___ Geritsschreiberei des Königl, Württemb. Amtsgerichts. Mangold.

n Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Vermöge gen de? SNEI ny Wasserfabrikanten Carl Luy L, O Ange ent, Juen der Gemeinschuldner stimmun icher Konkursgläubi ie Sebr g sämmtlicher Konkursgläubiger bei Æegzlar, den 1. April 1880, Königliches Amtsgericht.

HAarif= etc. Veränderungen derdhentschen Kiscubalhnen Wo, T5,

[8221] Bekanntmachung. Vit dem 1, April d. J. tritt ein direkter Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen London A O E und n Stationen . Basel andererseits via Antwerpen-® r okgd in Kraft. at aats s Mußer den direkten Säßen des allgemeinen Tarif: bestehen noch besondere ermäßigte Ausnahmesätze i R Waarengattungen. Bertaufépreis Heft T, 0,65 4, Heft II1, 0,20 Straßburg, den 28. März 1880. | E Kaiserliche General-Dir-ktton der Eisenbahuen in Clsaß-Lothcinecu, _Niederschlesis{-Märkische Eisenbahm. Die in „unserer Bekanntmachung vom 4. d. M. gewätrte Hrachtermäßigung für Kartoffeltransporte im Verkehr nah Stationen verschiedener Kreife die Regierungsbezirke Arnsberg und Trier wird hierdurch au auf derartige Transporte im Verkehr nach Skationen des Kreises Schleiden, Negierungs- bezirk Aachen, ausgedehnt. E Berlin, den 30. März 18380, Königliche Direktion, [3303] Hannover-Nhetuisejer Verband, Für die Beförderung von rohen Steinen in Wagenladungen von je 10 (00 kg von Bergheim De Fe Louts vom 25, März 1880 ab cin AUubnaÿmesrachtsaß von 42,00 M. Þ O kg zur Anwendung. S ddt Hannover, den 23, März 1880, Königliche Eisenbahn-Direktion, Namens der Verbands. Verwaltungen.

[8220] Zum Tarife für den Güterverkehr zwischen Cölu- Mindener und Stationen der Mieverlündit es Hhein-Eisenbahn via Emmerich vom 1, Ja- nuar 1880 tritt am 1. April cr. ein Nachtrag T.) in Gültigkeit, enthaltend neue, arößtentheils er- mäßigte, zum Theil aber au crhöhte Ausnahme- frahtiäge für die Beförderung von Eisen und Stahl 2c. des Spezialtarifs F. von diesseitigen Stationen nah Amsterdam und Notterdam, Auf- nahme der Cöln-Mindener Station Beckum (Stadt) in den Ausnahmetarif für gebrannten Kalk, Auf- hebung des Ausnahmetarifs für Cement und Be- rihtigungen. Die erwähnten Frachterhöhungen welche den Transport von Schienen und Sienen- befestigung8gegenständen, eisernen Schwellen, Mä- dern, Bandagen, losen Achsen, Weichen uud vorge- \{miedeten oder vorgewalzten Stablblöken von Osnabrück nach Amsterdam und Rotterdam bes- treffen, treten erst am 15, Mai cr. in Kraft. Ver- kautspreis des Nachtrags 10 5. Cöln, den 30. März 1880, Königliche Direktion der Cöln - Mindener Eiscubahn,

[8312]

Die im Stettin-Berlin-Thüringischen Verb bestehenden Frachtsäte für den BeubeEo der Sten nen Dessau und Wallwihhafen der Berlin-Anhal- tischen Eisenbahu, mit den Stationen Gera und Zeiß der Thüringischen Eisenbahn gelten auch für

den Verkehr mit den Stationen G(k( und Zeiß

der Suchsischen Staatseisenbahn.

E: S 29, März 1880.

ungiicche General-Dircktion der sächsischen

Steat3-Eisenbaßucn. BOMGe von Tschirschky.

4 N Ä Redacteur: Riedel.

erwalter. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis

Verlag der Expedition (Ke Dru: s Elaner. ats

Anmeldefrist bis Z. Mai 1880 ein-

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Das Postblatt erscheint vierteljährlich, von 1 Mark jährlich,

Berlin, Freitag, den 2. April 1880.

Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post

Verwaltungs-FEinrichtungen bei der obersten Reichs- behörde für die dem Ressort des General - Post- meisters zugewiesenen Zweige des Reichs- verkehrswesens.

Durch Allerhöchsten Erlass vom 28. Februar 1880 ist bestimmt worden, dass die oberste Reichsbehörde für die dem Ressort des General-Postmeisters zugewiesenen Zweige des Reichsverkehrswesens die Bezeichnung: Reichs-Postamt und der Chef des Ressorts den Titel: Staats-Secretair zu führen hat. Zugleich ist bei dem Reichs-Postamt eine dritte Abtheilung errichtet wor- den. Die Benennungen: General-Postamt und General- Telegraphenamt sind in Wegfall gekommen.

Die Abtheilungen des Reichs-Postamts führen die Bezeichnung: Reichs - Postamt I. Abtheilung, Reichs-Postamt II. Abtheilung, Reichs-Postamt ITI. Abtheilung. An der Spitze einer jeden Abthei- lung steht ein Direktor.

Dem Reichs -Postamt sind, ausser den Kaiserlichen Ober-Postdirektionen und der Kaiserlichen Direk- tion der Reichs druckerei, folgende Behörden und Anstalten unmittelbar untergeordnet: die - General- Postkasse, das Post-Zeitungsamt, das Post- anweisungsamt, das Postzeugamt und die Tele- graphen- Apparatwerkstatt; ferner das deutsche

Postamt in Konstantinopel.

Postvyerkehr mit Dänemark,

Vom 1. April ab kommen im Postverkehr Deutsch- lands mit Dänemark die nachfolgenden Bestimmungen in Anwendung.

Der Grenzbezirk umfasst in Zukunft alle die- jenigen beiderseitigen Postanstalten, zwischen welchen die Entfernung in gerader Linie 30 km nicht übersteigt. Die ermässigte Taxe für die dem Grenzbezirk ange- hörigen Briefe beträgt

im Frankirungsfalle 10 § bz. 8 Oere, im Nichtfrankirungsfalle. 20 S bz. 16 Oere für je 15 Gramm oder einen Theil von 15 Gramm.

Die Mindesttaxe für Geschäftspapiere im Grenz- bezirk beträgt 10 S oder 8 Oere.

Die Xachsendung der im Postwege bezoge- nen Zeitungen an einen Ort des anderen Gebiets ist fortan gegen Entrichtung einer Gebühr von 1 Æ, bz.

90 Oere zulässig. Die Begleitadresse zu Packetsendungen kann

bei der Absendung aus Dänemark bis auf Weiteres aus einem yverschlossenen Briefe bestehen, sür den ein be- sonderes Porto nicht zu eutrichten ist. Die Packete (ohne und mit Werthangabe) bis zum Gewicht von 5 Kilogramm müssen fortan vom Absender frankirt werden. Packete über 5 Kilogramm können unfrankirt oder ganz frankirt ab- gesandt werden. Das Verfabren der Eilbestellung ist bei gewöhn- lichen und eingeschriebenen Briefsendungen, bei Briefen mit Werthangabe und bei Packeten zulässig, in der Richtung nach Dänemark jedoch bis auf Weiteres nur bei Sendungen, welche an Empfänger in Postorten gerichtet sind. Die bezüglichen Sendungen müssen in der Aufschrift den Vermerk „durch Eilboten“ oder „at besörges pr. Expres“ enthalten. Die Gebühr für die Eilbestellung beträgt bei der Absendung aus Deutsch- land 25 S; dieselbe ist, ebenso wie das Porto, stets vom Absender im Voraus zu entrichten. Postanweisungsverkehr mit Niederland und Niederländisch Ostindien.

Bei Postanweisungen nach Niederland und den nie- derländischen Besitzungen in Ostindien kommt das Um- rechnungsverhäültniss von 100 Gulden Niederländisch

gleich 170 Æ 50 S in Anwendung.

Postanweisungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika,

Satz von 20 S für je 20 M, mindestens jedoch 40 S für jede Postanweisung, zur Erhebung. betrag einer Postanweisung beträgt, wie bisher, 50 Dollar. Der Betrag ist in der Währung des Bestimmungsgebiets Dollar und Cents anzugeben. in die Markwährung findet bis auf Weiteres nach dem Verhältniss von 100 Dollar gleich 425 #. statt. Zu Postanweisungen nach den Vereinigten Staaten ist das für den Weltpostverein vorgeschriebene Formular mit deutschem und französischem Vordruck zu benutzen. Die handschriftliche Ausfüllung ist mit lateinischen Schriftzeichen zu bewirken. Die Postanweisungen müs- sen ausser dem Namen des Empfängers und dessen ge- nauer ÁAdresse seinen Vornamen oder wenigstens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen ent- halten. Bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Zur näheren Bezeichnung des Bestimmungs- orts ist ausser dem Namen des Staats thunlichst auch der Name des Kreises (county), in welchem der Wohn- ort des Empfängers liegt, anzugeben. Der Abschnitt der Postanweisung muss den Namen und die nähere Bezeichnung des Absenders und kann ausserdem den auszuzahlenden Betrag und den Tag der Einzahlung

enthalten. schnitt nicht zulässig.

Gebühren für Postanweisungen nach Süd-Australien

Verfügungen des Reichs- Postamts.

Der Meist-

Die Umwandlung

Weitere Mittheilungen sind auf dem Ab-

und Qúueensiand,

Die Gebühren für Postanweisungen aus Deutsch- land nach Süd-Anustralien und Queensland betragen 50 S für je 20 M, mindestens aber 1

Aenderungen in den reglementarischenBestimmungen über den internationalen Telegraphenverkehr,

Auf Grund der Artikel 13 und 15 des unterm 10./22. Juli 1875 in St. Petersburg abgeschlossenen in- ternationalen Telegraphenvertrages sind in der zu London stattgehabten Telegraphenkonferenz folgende, mit dem 1. April in Kraft tretende Aenderungen der reglementarischen Bestimmungen beschlossen worden : 1) Der Worttarif, welcher bisher nur für den ausser- europäischen Verkebr, sowie für den Verkehr Deutsch- lands mit seinen Nachbarstaaten bestanden hat, tritt auch für den Verkehr nach den übrigen europäischen Staaten in Kraft. Die Taxe setzt sich zusammen aus einer Taxe für jedes Wort und einer fünfwortigen Zu- schlagsgebühr. Die Taxe für jedes Wort beträgt, nach dem billigsten, zur Zeit betriebsfähigen Wege berechnet, für den Verkehr nach Italien, Rumänien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und. Montenegro. S «s 15 9,

nach Spanien, Portugal und Bulgarien . 20 S, nach der Türkei (europäisches Festland) via Vallona und Griechenland (Festland)

Tia 2E S C Ee s M0

Für den Verkehr mit den Deutschland benachbarten Staaten bleiben die bisherigen Sätze bis auf Weiteres bestehen. 2) Telegramme in offener Sprache müssen in irgend einer der auf den Gebieten der betheiligten Staaten gebräuchlichen Sprachen oder in lateinischer Sprache einen verständlichen Sinn geben. 3) Unter verabredeter Sprache wird die An- wendung von Wörtern verstanden, welche, obwohl jedes für sich eine sprachliche Bedeutung hat, keine für die betreffenden Dienststellen verständlichen Sätze bilden. 4) Als Telegramme in chiffrirter Sprache werden angesehen : a. diejenigen Telegramme, deren Text aus Ziffern

oder Buchstaben der Geheimschrift besteht ;

b. diejenigen Telegramme, welche entweder Reihen

oder Gruppen von Ziffern oder Buchstaben, deren Bedeutung der Aufgabeanstalt nicht bekannt ist,

oder Wörter, Namen oder Zusammenfügungen

von Buchstaben enthalten, welche die für die

offene oder verabredete Sprache geforderten Be-

dingungen nicht erfüllen.

in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Deutschen Reihs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden.

und Telegraphie auf Grund von

Theil ofen sein. In diesem letzteren Falle müssen dia

chiffrirten Stellen zwischen Klammern stehen, welche sie

von dem vorhergehenden bz. nachfolgenden gewöhn-

lichen Texte trennen. Der chiffrirte Text muss ent-

weder ausschliesslich aus Buchstaben des Alphabets oder

aussechliesslich aus arabischen Ziffern bestehen.

5) Dem Sprachgebrauch zuwiderlaufende Zusammen-

ziehungen oder Veränderungen von Worten werden nicht

zugelassen. Es werden jedoch die Eigennamen von

Städten und Personen, die Namen von Ortschaften und

Plätzen, Boulevards u. s. w., die Titel, Vornamen, Rede-

theilchen oder Eigenschaftsbezeichnungen, ebenso wie die

ganz in Buchstaben geschriebenen Zahlen nach der An-

zahl der zum Ausdruck derselben vom Aufgeber ge- brauchten Worte gezählt. ;

6) Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für 80 viele Wörter gezählt, als sie je fünf Ziffern enthalten, nehþst einem Worte mehr für den Ueberschuss. Dieselbe Regel findet Anwendung auf die Zählung von Buch- stabengruppen. Für den aussereuropäischen Verkehr wird die Zahl der Wörter, welcher eine Gruppe von Ziffern oder Buchstaben entspricht, dadurch erhalten, dass man deren Anzahl durch drei theilt und eintreten- den Falls ein Wort für den Rest hinzuzählt.

7) Die Bestellung von offenen (unverschlossenen) Telegrammen, welche im inneren deutschen Verkehr schon bisher statthaft war, ist auch im internationalen Verkehr zugelassen. Zu dieser Art der Zustellung sind jedoch diejenigen Verwaltungen nicht verbunden, welche dieselbe nicht anzunehmen erklären. Wünscht der Auf- geber, dass das Telegramm ofen bestellt werde, 80 kann er das hierfür vereinbarte abgekürzte Zeichen „R. 0.“ in Klammern vor die Aufschrift setzen.

8) Das im inneren deutschen Verkehr bestehende Verfahren, nach welchem die Unbestellbarkeit eines Telegramms in jedem Fall der Aufgabeanstalt gemeldet und die betreffende Unbestellbarkeitsmeldung erforder- lichen Falls dem Aufgeber gegen Entrichtung einer Ge- bühr von 30 4 zugestellt wird, ist auch für den inter- nationalen Verkebr unter Festsetzung einer bezüglichen Gebühr bis zu 40 S eingeführt worden. In Deutsch- land wird auch für den internationalen Verkehr die Ge- bühr von 30 S beibehalten.

9) Als Meistbetrag für die zulässige Länge einer vorausbezahlten Antwort sind 30 Worte festgesetzt. Im Uebrigen wird, ähnlich wie es im inneren deutschen Verkehr gegenwärtig schon geschieht, für die Antwort die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Worten erhoben, wenn die vorausbezahlte Wortzabl vom Auf- geber in seinem Ursprungs-Telegramm nicht anders an- gegeben wird. Auch wird, entsprechend dem im deut- schen Verkehr bisher beobachteten Verfahren, der Betrag der vorausbezahlten Antwortsgebühr dem Empfänger .des Ursprungs-Telegramms am Bestimmungsorte nicht baar überwiesen, sondern es wird demselben ein Schein zu- gestellt, welcher ihm die Befugniss ertheilt, in den Grenzen der vorausbezahlten Gebühr ein Telegramm an eine beliebige Bestimmung innerbalb 6 Wochen unent- geltlich aufzugeben.

10) Die Gebühr für die Vervielfältigung eines an mehrere Empfänger gerichteten Telegramms ist für Telegramme von nicht mehr als 100 Worten gleich- mässig auf 40 F für die zweite und jede weitere Ab- schrift festgesetzt. Bei Telegrammen von mehr als 100 Worten erhöht sich diese Gebühr um 40 für jede Reihe von 100 Worten oder den Bruchtheil einer solchen

Reihe.

Uebertragung der Post- und Telegraphen-Verwal-

tungsgeschäfte für die Stadt Charlottenburg und

deren Vorort Westend auf die Kaiserliche Ober- Postdirektion in Berlin.

Durch Allerböchsten Erlass vom 7. Januar ist an- geordnet worden, dass die Post- und Telegraphen -Ver- waltungsgeschüste für die Stadt Charlottenburg und deren Vorort Westond zum 1. April von der Kaiser- lichen Ober- Postdirektion in Potsdam abgezweigt und auf die Kaiserliche Ober-Postdirektion in Berlin über-

Der Text der chiffrirten Telegramme’ kann ent-

Vom 1. April ab kcmmt für Postanweisnngen nach den Vereinigten Staaten von Amerika an Gebühr der

weder ganz chiffrirt oder zum Theil chiffrirt und zum

tragen werden.

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