1880 / 78 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

E 1s

B. Briefe mit Werthangabe.

Zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwiscben- raum gelassen werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlages nicht bedecken.

Eilbriefe sind zulässig in Deutschland, nach Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederland und

Schweden. Dergleichen Briefe müssen den Vermerk „durch Eilboten“ (nach Belgien „à remettre par exprès J tragen. Das Eilbestellgeld ist stets vom Absender zu entrichten. Bei der Eilbestellung von Geld- briefen vom Auslande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Tabelle unter

| 1) gegebenen Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender bereits gezahlten Betrages berechnet.

Briecefsfposttiarit

A. Briefsendungen.

Vorbemerkungen: Briefe im Weltpostverkehr diirfen Gold- oder Silbersachen, Geld- stücke, Juwelen oder kostbare Gegenstände, sowie zollpflichtige-Gegenstände nicht enthalten,

Den Postkarten dürfen irgendwelche Gegenstände weder beigefügt noch angeheftet werden.

Drucksachen dürfen weder einen Brief, noch einen geschriebenen Vermerk enthalten, welcher die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Korrespondenz hat. Bücherzettel mit hand-

Vorbemerkungen. Die Briefe mit Werthangabe dürfen (ausgenommen in Deutsch- land und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und Dänemark) nur Werthpapiere enthalten.

Die Werthangabe muss bei Briefen nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen ausgedrückt sein. Die Anufschrift ist mit lateinischen Schriftzeichen zu schreiben. Verlangt der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung des Briefes an den Empfänger, 80 hat er dies auf dem Briefe durch den Vermerk „gegen Rückschein auszudrücken. Die Gebühr dafür be-

trägt 20 -S.

ues da lche «Cnt U Sid Al Pape i057 SREAA e R R T A E 6A T,

Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben müssen frankirt werden, s Einsohreibbriefe sind nur innerhalb Deutschlands, so0wie nach Oesterreich-Ungarn frankirt oder unfrahkirt, Bonst nur frankirt zulässig.

Unzureichend frankirte Briefsendungen werden im Weltpostverkehr mit dem doppelten Betrage des fehlenden Portotheils taxirt, nach dem Auslande aber, s80weit Frankirungszwang be-

Vom Absender ist Vom Absender ist

schriftlichen Vermerken sind im Weltpostverkebhr, sowie nach dem Auslande nicht zulässig.

Als Geschäftspapiere im Weltpostverein sind anzusehen:

Alle Schriftstücke und

Urkunden, ganz oder theilweise mit der Hand geschrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigen- gchaft einer eigentlichen oder persönlichen Korrespondenz haben, als Prozessakten, von öffentlichen Beamten herrührende amtliche Urkunden, Begleitbriefe oder Ladescheine, Rechnungen, Geschäfts- papiere verschiedener Art der Versicherungsgesellschaften, nichtamtliche Abschriften oder Akten- auszüge, gleichviel, ob dieselben auf Stempelpapier oder auf ungestempeltem Papier ausgefertigt sind,

Partituren oder geschriebene Musikstücke, einzeln versandte Manuskripte u. s. w.

Die Geschäfts-

papiere müssen offen unter Band oder in offenem Umschlage versandt werden.

Waarenproben dürfen 20 Centimeter in der Länge, 10 Centimeter in der Breite und 5 Centimeter in der Höhe nicht überschreiten.

steht, nicht abgesendet. Das höchste zulässige

Gewicht beträgt:

innerhalb Deutschlands, s0wie im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn

für Briefe und Waarenproben 250 Gramm, für Drucksachen 1 Kilogramm ; im Weltpostverein und im Verkehr mit dem Auslande für Waaren- proben 250 Gramm, für Drucksachen und Geschäftspapiere 2 Kilogramm. Für Briefe besteht keine Gewichtsgrenze.

Zw. bedeutet Frankirungszwang. In den Fällen, in welchen dieses Zeichen fehlt, können die gewöhnlichen Briefe auch unfrankirt abgesandt werden,

+ bedentet, dass die Frankirung nur theilweise bewirkt werden kann.

T Dentschland und Oesterreich- Ungarn.

Das Porto beträgt: für Briefe

von mehr als 15 bis 250 Gramm :

für Postkarten

für Postkarten mit bezahlter Antwort (nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig)

für Drucksachen im Gewichte von mehr als 9, I , 9, 99

für WaarenPp roben

im Gewichte bis 250 (5 9

Geschäftspapiere

Taxe für Drucksachen nicht zulässig, i: Die Einschreibgebühr beträgt 20 „g, die Gebühr für Beschaffung eines Rückscheins 20 s.

Das Eilbestellgeld

im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 25 S, im Landbestellbezirk der Postanstalt für jedes Kilo- meter 15 S, mindestens 75 S. Bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt in Oesterreich-Ungarn wird die Gebühr stets vom Empfänger eingezogen,

ITL. Weltpostverein.

Das Porto beträgt für: frankirte Briefe . unfrankirte Briefe Postkarten . Drucksachen ,

Nach Europa, 1) Belgien

2a) Bosnien, Herzegowina und Sandschak Novibazar.

2b) Bulgarien.

3) Dänemark mit den Faröern und Island.

4) Frankreich,

5) Griechenland.

6) Grossbritannien und Irland. 7) Helgoland

8) Italien

9) Luxemburg

10) Malta-Inseln. 11) Montenegro. 12) Niederland

18 Norwegen 14) Portugal 15) Rumänien

16) RusslIand. 17) Schweden

18) Schweiz

19) Serbien

20) Spanien

21) Türkei,

Asien, 22) Aden. 23) Afghanistan (Kabul) 24) Asiatisches Russ!and. 25) Asiatische Türkei. 26) Baiutschistan (Guadur). 29 Birma (Mandalay).

und Britisch Birma).

im Gewicht bis 15 Gramm:

Geschäftspapiere und 5 S für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Ge- schäftspapiere 20 „5 und für Waarenproben 10 „s,

Kinschreibgebühr 20 „5, Rückscheingebühr 20 y.

frankirt unfrankirt

10 20

frankirt unfrankirt

20 30 S

bis 50 ,„ 250 ,„ 500 ,„

50 Gramm: 250 S 500 A 1000 1 ,

sind gegen die ermässigte

für Briefsendungen beträgt:

für je

15 Gramm.

003 40

99 Waarenproben

Bemerkungen.

1) Postkarten mit Antwort 20 s. Innerhalb des Grenzbezirks (30 km) für frank. Briefe 10 4, für unfrankirte Briefe 20 . Für Eilsendungen nach allen Orten 25 S vorauszubezahlen.

3) Innerhalb des Grenzbezirks (30 km) für frankirte Briefe 10 s, für unfrankirte Briefe 20 S, für Geschäftspapiere mindestens 10 S. Für Eilsen- dungen nach Postorten 25 S u, das Porto vorauszubezahlen.

4) Postkarten mit Antwort 20 S.

7) Postkarten mit Antwort 20 4, Für Eilsendungen 25 „S vor- auszubezahlen,.

8) Postkarten mit Antwort 20 s, Muster von roher oder ge- sponnener Seide nur bis 100;

Gramm, Tabackmuster über- |

haupt nicht zulässig.

| 9) Postkarten mit Antwort 20 s. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 „S vorauszubezahlen.

| 12) Postkarten mit Antwort 20 S. Innerh. d. Grenzbezirks (30km) für frankirte Briefe 10 s, für unfrankirte Briefe 20 s. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 - vorauszubezahlen,

13) Postkarten mit Antwort 20 S.

15) Postkarten mit Antwort 20 s.

15) Postkarten mit Antwort 20 4. Für Eilsendungen nach Post- orten 25 s.

17) Für Eilbriefe nach Postorten 25 S vorauszubezahlen.

18) Postkarten mit Antwort 20 S, Innerh. d.Grenzbezirks (30 km) für frankirte Briefe 10 s, für unfrankirte Briefe 20 «s, Für Eilsendungen nach allen Orten 25 „S,

19) Eilbestellgeld für Einschreib- briefe nach Postorten 30 vorauszubezahlen,

20) Einschl, Gibraltar, der Ba- learischen und Canarischen Inseln (Canaria, Ferro, Fuerte ventura, Gomera, Lancerota, Palma, Teneriffa),

Postkarten mit Antwort 20 ß,

23) Zw. {. über Brindisi u.Bombay.

Nach

30) China mit folgenden Orten:

a. Amoy, Canton, Chefoo, Chinkiang, Foo-Chow, Fu- sanpo, Hankow, Hongkong, Kiukiang, Kiung-Schow (Hoihow), Newchwang, Ningpo, Shanghaï, Swatow, Tien-Tsin.

b. Kalgan, Peking, Urga .

Im Uebrigen

31) Cypern.

33) Japan.

33) Kaschmir (Kaschmir) 34) Labuan.

35) Masoat.

36) Persien

37) Straits Settlements 38) Tibet (Klein) (Ladakh) . 39) Französische Kolonien in I

Kambodscha und Tonkin. Borneo, Sumatra, Madura, von Timor, Moluccen,

östliche Theil von Timor.

Afrika,

43) Algerien.

44) Egypten mit Nubien und dem Sudan.

45) Liberia.

17) Marocco

47) Tripolis (Hauptstadt allein)

48) Tunis (Hauptstadt u, folgende Hafenorte: Djerba [Gurba], Mehedia, Mistir [Monazstir], Sfakes und Susa).

49) Zanzibar

Lagos, Sierra-Leona.

Insel S. Thomé.

Anobom, Canarische Inseln,

Amerika,

54) Argentinische Republik ... 59) Brasilien.

56) Canada und Neu-Fundland. 51) Chili, Ueber Hamburg und durch die Magellanstrasse. 98) Grönland

60) Mexico.

61) Peru.

62) Salvador.

63) Venezuela.

64) Ver. Staaten von Amerika.

66) Dänische Antillen: Ste, Croix, 67) Französische Kolonien :

tin, Miquelon, St. Pierre. 68) Niederländische Kolonien :

Australien, 70) Französische Kolonien Neu-

quesas - Inseln, Tahiti und stehenden Inselgruppen.

(Papua).

Das Porto beträgt für: frankirte Briefe . unfrankirte Briefe «

Asien,

73) Anam (Cochinchina) ausschl. der französ. Besitzungen in Cochinchina nebst Kam- bodscha und Tonkin.

Britisch Indien (Hindostan 29) Ceylon.

74) Siam,

Mahé, Pondichery und Yanaon, sowie in Cochinchina nebst 40) Niederländische Kolonien: Java (Batavia), Celebes (Macassar),

Archipel, Bali, Lombock, Sumbayva, Flores, südwestliche Theil / Postkarten mit Antwort 20 , 41) Portugiesische Kolonien: Daman, Diu, Goa, Macao, der nord-

42) Spanische Kolonien : Philippinen.

50) Von den britischen Kolonien : Seychellen und Insel Rodriguez, Goldküste,

91) Französische Kolonien: Senegambien nebst Zubehör, Mayotta nebst Zubehör, Gabun, Réunion, Ste. Marie de Madagascar. 52) Portugiesische Kolonien : Ajuda, Angola, Azoren, Bis8ao, Cacheo, Capverdische Inseln, Madeira, Mozambique, Insel Principe,

93) Spanische Kolonien: Besitzungen an der Nordküste Afrikas,

99) Honduras (nicht britisch). |

65) Von den britischen Kolonien : Inseln, Britisch Guyana, Britisch Honduras, Jamaica, Trinidad, Antigua, Dominica, ‘Montserrat, Nevis, St. Kitts (St. Chri- stophe), Virginische (Jungfern-) In seln.

Französ., Guyana, Guadeloupe nebst Zubehör, Martinique, St. Barthélemy, franz. Theil von St. Mar-

Aruba, Bonaire, Curaçao, Niederl. Guyana, Niederl. Theil von St. Martin, St. Eustatius, Saba, Postkarten mit Antwort 20 4.

69) Spanische Kolonien: Cuba, Portorico.

71) Niederländische Kolonie: Nordwestlicher Theil von Neu-Guinea Postkarten mit Antwort 20 S, 72) Spanische Ko!onien: Marianen-Archipel.

ITL. Ausland.

Drucksachen und Waarenproben 10 für je 50 Gramm, für Waarenproben mindestens 15 », Postkarten und Geschüftspapiere sind nicht zulässig. Einschreibsendungen sind in der Regel nicht zulässig Ausnahmen hiervon sind in den Bemerkungen angegeben,

Bemerkungen,

über RussIand, Zw. +{. über Frankreich.

33) Zw. +. über Brindisiu.Bombay.

36) Ueber Russland, sofern nicht über Suez . und Bombay ver- langt wird.

37) Malacca, Penang, Singapore.

38) Zw. f. über Brindisi u. Bombay.

ndien: Chandernagor, Karikal,

Billiton, Banca Archipel, Riouw

|

44) Ueber Italien, sofern nicht über Triest verlangt wird,

46) Zw. +. 47) Ueber Italien oder Frankreich. 48) Ueber Italien oder Frankreich.

T49Ÿ Zw. Ueber Aden. Mauritius nebst Amiranten, Senegambien,

Corisco, Fernando-Po. 54) Postkarten mit Antwort 20 8

97) Zw. 8, auch Nr. 82, 58) Ueber Dänemark.

Bermudas - Inseln, Falklands-

St, Jean, St. Thomas.

Caledonien nebst Zubehör, Mar- die unter französischem Schutz

60

für je 80

15 Gramm.

2

Nach Afrika,

75) Ascension 76) Capland und Kolonie Victoria

77) Cap Natal. a. über England b. über Brindisi mit briti- schen Schiffen 78) St. Helena 79) Tripolis (mit Ausschluss der Hauptstadt). a. über Italien. b, über Frankreich. 80) Tunis (mit Ausschluss der Hauptstadt und folgender Hafenorte: Djerba [Gurba], Mehedia, Mistir [Monastir], Sfakes und Susa), a. über Italien. b. über Frankreich,

Amerika,

81) Bolivien über England, Ham- burg, Italien (Genua), Frank- reich, Portugal, Argentinische Republik oder die Verein. Staaten von Amerika.

82) Chili über Belgien, England, Frankreich oder Portugal, s80Wwie über Hamburg n, Colon.

83) Columbia, Vereinigte Staaten (Neu-Granada) über England, Hamburg, Frankreich oder - die Ver. Staaten von Amerika.

84) Costa Rica

895) Ecuador über England, Ham-

burg, Frankreich oder die

Ver. Staaten von Amerika.

86) Guatemala

87) Hayti über England, Ham- burg, Frankreich oder die Ver. Staaten von Amerika. 88) Nicaragua mit Mosquitia .. 89) Paraguay über England, Frankreich, Italien (Genua), Argentinische Republik, Bel- gien oder Portugal.

90) Uruguay über England, Frankreich, Bremen, Ham- burg, Italien (Genua), Bel- gien, Portugal oder Árgen- tinische Republik.

91) Britisch-Westindien ausschliesslich der zum Welt- postverein gehörenden Inseln,

a, über England

b. über Hamburg c. über Frankreich

d, über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.

Australien.

92) Westaustralien, Südaustralien,

Victoria, Neu - Süd- Wales,

Queensland und Neu-Seeland.

a, über Brindisi mit briti- schen Schiffen oder über Triest.

b. über England

c. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.

d, über Frankreich

93) Vandiemensland (Tasmania.)

a, über Brindisi mit briti- gchen Schiffen oder über Triest.

b, über Frankreich

94) Samoa (Sohiffer) InselIn über

England, über die Verein.

Staaten Amerikas oder über

Brindisi mit brit, Schiffen.

73) n.74) Zw. +. Ueber Brindisi! mit britischen Schiffen , über! Neapel mit französ. Schiffen, ' über Frankreich oder Triest.| Bei der Beförderung über) Neapel ist in der Aufschrift! der Vermerk „voie de Naples! et de paquebots français“!

erforderlich, |

95) Sandwichs-Inseln, über die Vereinigt. Staaten Amerikas.

96) Die übrigen InselIn Australiens, ausgenommen die französi- schen und unter dem Schutze Frankreichs stehenden,

a, lb, Brindisi m. brit.Schiffen,

Bemerkungen,

75) Zw. 76) Einschreibbriefe zulässig. Ein- gchreibgebühr 30 S. 77) a. Einschreibbriefe zulässig, Einschreibgebühr 30 „S. b. Zw. F.

78) wie 76. 79) a. und b. Zw. f.

80) a, und b. Zw. 7

81) Zw. 7.

Ueber Italien und die Ver. Staaten von Amerika FEin- schreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebübhr über Italien 60 4, über die Ver. Staaten von Amerika 40 s,

82) Zw. +. Einschreibsendungen jeder Art zulässig. Einschreib- gebühr 20 „S. S. auch Nr. 57,

83) Zw. +.

Ueber die Ver, Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.

84) Zw. +.

85) Für Briefe Zw., im Uebrigen Zw. 4+. Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung,

86) Zw. F.

87) Zw. +. Ueber die Ver. Staaten yon Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.

88) Zw. 7.

89) Zw. f. Ueber Italien Ein-

schreibbriefe zulässig. Ein-

sgchreibgebühr 60 „S.

90) Zw. f. Ueber Italien Ein- schreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr 60 S.

91) Bahama - Inseln, Barbados, Cariacou, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, Tabago, Turcs- Inseln.

a. Einschreibbriefe zulässig, Einschreibgebühr 30 s.

b. Zw. F.

c. Nur nach Grenada und St, Lucia. Einschreibbriefe zu- läsgsig. Doppeltes Briefporto und 20 «S Einschreibgebühr,

d.Zw. f. Nur nach den Bahama-Inseln. Waaren- proben ohne Ermässigung.

92) a. Zw. Einschreibbriefe zuläs-

gig. Einschreibgebühr 20 S.

b. Zw. Nur nach Neu-Süd-

Wales und Neu-Seeland und zwar über San Francisco. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 „s. . Zw. Nach Neu-Süd-Wales, Neu - Seeland, Queensland und Victoria Einschreib- briefe zulässig, Einschreib- gebühr 60 4. Nach West- australien u. Südanustralien Zw. f. Waarenproben ohne Ermässigung.

d, Einschreibbriefe zulässig. Doppeltes Porto und 20 S Einschreibgebühr.,

93) a. Zw. Einschreibbriefe zu- lässig, Einschreibgebühr 20 S.

b. Zw. f.

94) Zw. +. Ueber die Ver. Staaten Amerikas Waarenproben ohne Ermässigung.

95) Für Briefe Zw., im Uebrigen Zw. f. Waarenproben ohne Ermässigung.

96) a, Zw. +. Nur nach den Fidji- Inseln, Norfolk und den Freundschafts - Inseln Ein- schreibbriefe zulässig. Ein- s8chreibgebühr 20 4.

b, über die Vereinigten Staa-

ten Amerikas,

b. Zw. f. Waarenproben ohne Ermässigung,

Benennung der Länder.

Meist-

zu entrichten

betrag der

Werth-

angabe,

Porto für

S

je 15 g

Ein-

gchreib-

gebühr für

S

Versiche- rungs-

gebühr für denBrief.jje 160

S

Bemerkungen.

Benennung

Länder.

Meist- betrag der Werth- angabe.

Porto für je 15 g

S

der

zu entrichten

schreib- | gebühr

denBrief. Je 160

Ein- | Versiche- rungs-

Bemerkungen. j [gebühr für

für

S S

1) Deutschland

2) Belgien 3) Dänemark

4) Dänische Kolonien : a. in V’estindien . b, Island n. Faröer c. Grönland

5) Egypten

6) Frankreich mit Algerien

7) Französische Kolonien (Gouadeloupe, Marti- nique, Guyana, Sene- gambien, Réunion, Pon- dichery, Cochinchina.)

8) Helgoland

9) Italien (nur grögsseren Orten )

s unbe- * Ifschränkt

bis 10

geogr. Meilen

20 -S,

unbe- schränkt

Meilen 40 S, ohne

Uùter-

bis 250 8000 20 (10 000 Franken) unbe-

schränkt

20

20 20 20 4000 M. 20 (20 000 Piaster = 5000 Franken) 8000 6 (10 000 Franken) 8000 (10 000 Franken)

unbe- gchränkt 4000 M.

(5000 Franken)

WVorbemerkungen.

sonderes Formular ( dasselbe mit lateinisch

in deutscher und en Schriftzeichen.

über 10

schied des Gewichts

im Grenz- bezirk 10

im Grenz- bezirk 10

300

Theil 300

g

5 S für je oder einen min-

destens

10 -.

1) Unfrankirte Briefe zulässig ; 10 Zuschlag. Das Ell? bestellgeld beträgt bei Ueberbringung des Briefes

im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 50 S,

im Landbestellbezirk der Postanstalt 30 S für jedes Kilometer, sofern nicht die Bestellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist.

M.

Von M,

2) Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 25 S.

3) Die Briefe dürfen Geldstücke enthalten. Eilbestellung nach Postorten zulässig. Gebühr 25 .

4) —.

nien

5) Briete mit Werthangabe sind nur nach einigen grögsgeren Orten zulässig.

6) —.

T) —.

| | 8) |

9) Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienyordruck dürfen nicht yerwendet werden.

10) Luxemburg

11) Niederland

12) Norwegen

13) Oesterreich-Ungarn . .

14) Portugal (einschl. Madeira und Azoren.)

15) Portugiesische (Santiago, San Thomé, Loanda.)

16) Rumänien

17) Russland (auch nach den chinesÌ- gchen Orten Urga, Kal- gan, Tsin über RussIand)

18) Schweden

19) Schweiz

20) Serbien

8000 20 (10 000

Franken)

8000 6. (5000 Gul- den oder 10 000 Franken)

unbe- schränkt

20 im Grenz- bezirk 10

20

wie Deutsculand

8000 M. 20 (10 000 Franken)

4000 (5000 Franken)

Kolo- 20

8000 (10 000 Franken)

unbe- sgchränkt

Peking und Tien-

unbe- schränkt

20 im Grenz- bezirk 10

20

unbe- 8chränkt

unbe- schränkt

C. Postanweisungen.

Für telegraphische Postanweisnngen ist zu entrichten: a. die Postanweisungsgebühr,

f

Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein be- | b. die Gebühr für das Te französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist |

nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte, W d, das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort,

20 % 8 10) Eilbestellung zulässig. Ge-

bühr 50 S.

20 11) Eilbestellung zuläsgsig. Ge-

bühr 25 S. -

discher Lotterieloose

{ai Einführung auslän- ist verboten.

Die Einführung ausländis cher Lotterieloose ist nach den russischen Zollgesetzen YVer- boten. Ñ

18) Eilbestellung zulässig.

20 19) —-.

20 20 20) —.

Griechenland, Montenegro, Türkei, Der Tarif ist bei den Postanstalten zu erfragen. Grossbritannien (mit Irland) und Spanien. Briefe mit Werthangabe nicht zulässig,

legramm, c. das Eilbestellgeld von 25 S für Besorgung des Telegramms wenn sich letzteres nicht im Postgebäude befindet,

Benennung der Länder.

Meistbetrag einer Postanweisung.

Gebühr

(vom Absender

s |

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

zu entrichten). für je

Auf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulässig

Bemerkungen

1) Deutschland

2) Belgien 3) Dänemark

4) Egypten

5) Frankreich mit Algerien

6) Grossbritannien Irland

7) Helgoland

8) Italien (auch San Ma rino und Tunis). ..

9) Luxemburg wie Nr. 1

10) Niederland

11) Niederländische

12) Norwegen

13) Oesterreich-Ungarn . (Britisoh) (Vorder-Indien, einschl. d. nichtbritischen Be-

sitzungen u. Birma's, Aus-

14) Ostindien

dagegen mit schluss von Ceylon)

15) Portugal (nur Lissa-

bon und Oporto) ..

16) Queensland (Australien) ...

und

Be- sitzungen in Ostindien

400

500 Franken. 355 Kronen. 500 Franken. 500 Franken.

210 M.

400

- 500 Franken.

235 Fl. (Gulden) Niederländisch.

150 Fl. (Gulden) Niederländisch.

90 30 40

|

| 20 | mindestens 40

mindestens 40

20 mindestens 40

20 mindestens 40

75 150 225

10 mindestens 40

20 mindestens 40

20 mindestens 40

30 mindestens 40

355 Kronen. 400

, 10 Pfund Sterling.

90 Milreïs.

ù 210 M

über 100—20046

bis 100 M Mark und Pfennig.

über 200

Franken nund Centimen (100 Franken = A 81,60).

Kronen und Oere (100 Kronen = A 112,75).

Franken und Centimen (100 Franken = 81,60).

Franken und Centimen (100 Franken = 81,60),

Pfund Sterling (£), Schillinge (8), Pence (d),

(10 £ = M 204,50.)

20 Æ. 20 M. 20 M. 20 M

bis 75 M über 75—150 über 150—210 M.

Mark und Pfennig.

Franken nnd Centimen (100 Franken = A 81,80).

Gulden und Cents (100 Fl. = M 170,50).

Gulden und Cents (100 Fl. = A 170,50).

20 mindestens 40

mindestens 40

100 200 300

20 mindestens 40 50

mindestens 100

Kronen und Oere (100 Kronen = 112,75). Mark und Pfenug.

bis 75 über 75—150 M über 150 M

Pfund Sterling (£). Schillinge (5). Pence (d),

(10 L. = M 204,50). Milreïs und Reïs (1 Milreïs = M 4,50).

Pfund Sterling (£). Schillinge (s). Pence (d). (10 f = M 204,50).

20 A 20 M

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u, Datums.

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Datums,

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Datums.

Der Name und mindestens der Ànfangs- buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen nicht statthaft.

schriftliche Mittheilungen jeder Art,

Angabe des eingézahlten Betrages,Be- zeichnung des Absenders u. Datums.

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Name und Wohnort des Absenders,

schriftliche Mittheilungen jeder Art. schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u, Datums, wie Nr, 6.

1) Die Gebühr für die Eilbestellung beträgt: im Ortsbestellbezirk 50 4, im Landbestellbezirk für jedes Kilometer 30 S, sofern nicht die Be- stellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist. Telegraphische Postanweisungen zulässgig.

2) Telegraphische Postanweisungen znulässig.

3)

4) Postanweisungen sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.

5)

6) Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Ànfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma oeaetbeni enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der zinuvecrung der Postanweisung den Empfänger von der er- folgten Einzahlung des Betrages durch besonderes Schreiben in Kenntniss zu setzen. i

7) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

8)

10) Eilbestellung zulässig, Angabe „durch Eilboten“, Gebühr 25 S, vom Absender zu entrichten.

11) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk „Niederländisch Indien“ tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tage nur eine Postanweisung zum Meistbetrage von 150 FI. zur Absendung gelangen.

12)

13) Die Umwandlung in die österr. Währ. erfol in Oesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener Tageskurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern.

14) Wie Nr. 6. Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muss dex Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein.

18)

16) Wie Nr. 6. Postanweisungen sind nur nach eini» gen grössgeren Orten zulässig.