dan, 5. April, (W, T. B.) E Küsto angeboten 22 Weizenladungen. Havannazucker Nr. 12 25, Matt,
Loudean, ÿ. April, (W. T. B.) Getreidemarkt, , (Schlussbericht.)
fest, aber rubig. Liverpool, 5. April, (W. T. B.)
Baumwolle, (Secblussbericht.) Umsatz 12 000 B., davon für Speknlation und Export 2000 B. Amerikaner anziehend. Middl, amerikanische Mai-Juni-Lieferung 711/32, Juni-Juli-Lieferung 71/32 d,
Glasgow, 5. April, (W. T. B) Roheisen, Mixed numbres warrants
Fremder Weizen rubig, Mais 1 sh. billiger, Gerste stetig, angekommene Weizenlalungen
Paris, 5. April. (W. T. Rohzucker ruhig.
fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. , Mai-Augnst 67,25. Faris, 5, April,
, ,
pr. Mai - Juni 30,90,
Ver. 10/13 pr. April 58,50, 7/9 pr. April pr. 100 Kilogr. 64.50.
(W. T. B) , i: Proâuktenmarkt. Weizen behauptet, pr. April 31,90, pr, Mai pr. Juli-August 28,90, pr. Septem- ber-Dezember 27,25. Me! fest, pr. April 65,50, pr. Mai —,—, pr. Mai-Juni 65,50, pr. Juli-August 62.25, pr. September-Dezem- ber 57,59. Büböl fest, pr. April 76,00, pr. Mai 76,25, pr. Mai- 56 sh. 3 d. bis 56 sh. 9d. } Juni —,—, per BSeptember-Dozember 80,00, Spiritus rubig, pr. |
Dezember 65,25.
r, 100 Kilog: amm eisser ZucKer April 67,75, pr. Mai 67,79, pr.
147.
Bradford, 5. April, (W. T. B.) : | April 73 75, pr. Mai 72,50, pr. Mai-August 71,50, per September- Wolle thátig, günstig, zweifadige wollene Garne ruhiger, an- dere gefragt, wollene Stoffe R anziehend, St. Petersburg, 5. April. (W. T. B.) -) Produktenmarkt,
Weizen lozo 16,50, Roggen loco 1010. Hafer loco 5,25.
loco 34,50, Leinsaat (9 Pud) loco 17,00. -— Wetter: Mild.
New-York, 5, Aoril, (W. T. B,)
Waarenbericht, New-Orleans 124. Petroleum in New-TYorz 73 G., do. in Philadelphia 72 G., rohes Petroleum 7, do, Pipe line Certificats — D. 86 C. Mebl 5 D. 10 C. Rother Winterweizen 1 D, 39 C. mixed) 55 C, Zucker (Fair refining Muscovados) 7%. Kaffee (Rio-} Schmalz (Marke Wilcox) 715/16, do, Fairbanks 77, do. Robe u. Brothers 715/16, Speck (short clear) 77 C. Getreidefracht 57.
Talg loco 56,00, Fr. Angust 56,50,
Hanfî
Baumwolle in New - York 1273, do. in
Mais (old
Wohen-Ausweis der deutschen Zet
Kafse.
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.) Gegen Ge en | Gegen
die z L Lombard- Vor- | Wesel. | Ror- forderun» wocbe.
Noten- bie Umlauf.
telbaufen vom 15, März 1880.
Täglich fällige Berbind-| Vors lihkeiten.| woe.
Verbind-| Gegen lichkeiten die
auf Kün-| Vor- digung. | woche.
| Gegen Gegen
Bors woche.
644 719 9418 22311 6 684
4 517 40 825 21 499
M E a oos Die 5 altpreußishen Banken . ie 3 äGHsishen Banken. . . - Die 4 norddeutschen Banken . . frxanffurter Bank . . . -
ie Bayerische Notenbank . Die 3 süddeutschen Banken
46 226|4- 6 215|— 5 237|— 7 626|4- 5 552|+ 1718/— 491 151
gen. 6 331] 353 783 404] 30089 2443} 49187 960] 57 904 669 19996 43} 84147 14044 52258!
697 431|— 9 091 10529+ 81 37 935|+- 12 764 + 8984— 571 G44 143 46 520|+ 1 812
934 80 — 978 L 61
3 456|— 262
8 59L4 113
5 151— 291 2290+ 1424 T 69
8 L 477 9 601|4- 219 91 819 364 3 182N— 279 142 + 0 86|— 7
1 401 1001
Theater.
Königliche Schanspiele, Mittwoch : Ope:nhaus. 89. Vorstellung. Carmen. Dper in 4 Akten nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhac und Ludovic Halévy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene geseßt von Direktor von Stranb. (Carmen: Fr. Lucca als Gast.) Extrapreise. An- fang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 94. Vorstellung. Die Ber- scchwörung des Fiesko zu Genua. Trauerspiel in 5 Nkten von Schiller. Anfang halb 7 Ubr.
Donnerstag : Opernhaus. 90. Vorstellung. Lohen- grin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard 9agner (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, Hr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Beß.) Anfang halb 7 Ühr.
Schauspielhaus. 95. Vorstellung. Auf der B: aut- fahrt. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.
Vallner-Theater, Mitiwoch: Zum 60, M.: Der jüngste Lieutenant.
Ticteria-Theater, Direktion: Emil Haha.
Mittwoch : Gastspiel der ersten Solotänzerin Ma- demoiselle Céline Rozier, vom Châtelet-Theater in r und des Fräulein Mathilde Kühle von
ien. Zum 46. Male: Die s{warze Venus. Neise nach Central - Afrika in 10 Bildern und Ballets von Adolphe Beclot. Deutsch von R. Scelher. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. Iu Scene geseht von Emil
Hahn.
Residenz-Theater. Mittwoh: 12. Gafl- spiel der Frau Auguste Wilbrandt - Báudius.
È 12. M.: Die Tochter des Herrn Fabricius, hauspiel in 3 Akten ron Adolf Wilbrandt.
Krolls Theater. Dircktion:
Mittwoch: Ultimo. Lustspiel in 5 Akten von G. v. Moser. Aufang dezr Vorstellung 7 Uhr.
National-Theater. Mittwoch: Gastspiel des Königl. Hofsh. A Junkermann. Kein Hüsuug.
Germania-Theater. Mittwoch: Gastspiel des
Herrn Eduard Weiß. Z. 11. und vorleßten Male: Stübbe und Paßhke, oder: Plan und Zufall. Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Salingrs. Musik von R. Bial. .
Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß. Zum 12. und leßten Male: Stübbe und Pagke, oder: Plan und Zufall.
Belle-Ailiance-Theater. Mittwoch: 76. Gast: \ri.l des Hrn. Hugo Haßkerl vom Friedrih-Wil- helmst. Theater. Zum 122. Male: Der Natieu- fünger von Hameln. Im 12. Bilde: Das mit so großem Beifall aufgenommene Recitativ und Finale, gesungen von Hrn. Haßkerl, der kleinen I0jährigen Anna ‘und einem Chor von 30 Kindern. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Ende gegen 10 Uhr. I. Parquet: 1 4. 50 S, (hintere Reihe) 1 A, II. Parquet, Mittel- und Seiten-Balkon 75 H, Logen 2, resp. 3 4, Entrèe 50 „S.
Donnerstag: Der Nattenfäuger von Hameln,
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl, Elise Pusch mit Hrn. Rechtsanwalt und Notar Hauptner (Guben—Betlin). — Frl. Martha Kürbiß mit Hrn. Lieutenant Haus- halter IT. (Zeddenbach bei Freiburg a. d. Unstrut — Cöslin). — Frl. Auguite v. Barner mit Hrn. Lien: enant Friedrich v. Loos (Trebbow—Berlin). — Frl. Elisabeth Grapow mit Hrn. Regierungs- Assessor Georg Anton (Breslau).
Verehelicht: Hr. Seconde-Lieutenant Nobert Kosch mit Frl. Gertrude Noeggerath (Brieg). — Hr. Bürgermeister Seb. Manterfelt mit Frl. Auguste Johanna Birgelen (Waldenrath-Heins- berg). — Hr. Premiér-Lieutenaut Hans v. Wussow mit Frl. Dora Kahl (Fessenberg). — Hr. Premier- Lieutenant Freiherr W. v. Girsewald mit Frl. Helene Löbbecke (Braunschweig).
Geboren: Eine Tochter: : Hrn. Premier-Lieu- tenant Priesemuth (Berlin). — Hrn. Ernst Graf Harrach (Klein-Kriechen bei Lüben).
Gestorben: Verw. Frau Superintendent Friedr. Johanna . Burghard, geb, Hummißsch (Loburg). — Frau Kreiëgerihtsräthin Emilie Kuegler, geb. Strauß (Liegniy). — Hr. Rittergutsbesitzer Emil v. Kraaß-Koshlau (Wierébau). — Verw. Frau Wirkl. Geh. Ober-Regierungs-Rath Emilie Kortum, geb. Weber (Bonn). — Hr. Oberpredi- ger Eduard Weicke (Halle.) — Frau Pastor Anna
Cumma .| 145973/+ 10 925] 597 364 — 13 436]
Engel- Lebrun. |
76 489+
Clara Hermann, geb. Schniewind(Unter-Varmen). —. Verw. Frau Sanitätsrath Seline Hohnbaum- Hornshu{ (Putbus). — Hr. Pastor emer. Carl Grüzßner (Bühne Lei Osterwicck).
Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.
Stcckbrief. Gegen den unten beschriebenen Privatlsekretär Fricdrichßh Warmuth, zuleyt in Spandau wohnhast, welcer si verborgen hält, ift die Untersuchungéhaft wegen Urkundenfälschung ver- hängt. Es wird ecsucht, denselben zu verhaften und in unser Gefängniß zu Berlin, Hauvoigtei-Play 14, abzuliefern. Berlin, den 27. März 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land- gericht Il. Beschreibung: Alter: 29# Jahre, Größe: 1,64 m, Statur: s{lank, Haare und Augen- brauen: blond, Stirn: frei, Augen: braun, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Kinn und Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsh. Besondere Kennzeichen: Die linke Hand und das linke Bein find gelähmt.
[8624] In der Strafsache gegen den „Christian Schmit, Tagelöhner zu Walberberg, wegen Sacbbeshädigung, hat das Königl, Schöffen- gericht zu Bonn am 17. Februar 1880 für Recht erkannt: „Spricht den Angeklagten Schmiß, unter Auf- hebung des Urtheils der Zuchtpolizeikammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 18, Fuli 1879, von Strafe und Kosten frei, Beglaubigt: Bonn, den 6. März 1880. Der Gerichtsschreiber: C. Keller.
Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl,
1049) Aufgebot.
Der Postoffizialssohn Anton Gerstel von hier, geboren zu Donauwörth am 3. Januar 1849, begab sih im Jahre 1867 von München, wo er si da- mals als Schüler der polytehnischen Schule befand, über Hamburg nah Amerika, und ift seither über dessen Leben Nachricht nicht eingelangk.
Auf Antrag seines Onkels und Absenten-Kurators, des August Gerstel, Königlidben Hauptmanns außer Dienst dahier, ergeht an 2c. Anton Gerstel die Aufforderung, längstens bis i
Montag, den 17. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, i beim diesseitigen Gerichte si persönlich oder \cchrift- lih anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde.
Personen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, werden aufgefordert, Mitthei- lung hierüber bei Gericht zu machen.
Den Erbbetheiligten wird anheim gegeben, ihre Snteressen im gegenständigen Aufgebotsverfahren wahrzunehmen. s
Regensburg, den 31. März 1880,
Königliches Amtsgericht ao L
er Königlide Amtêrichter (L, 8.) Tischler. Zur Can Rae Negensburg, am ersten April eintausend acht- bundert achtzig.
er geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber
am Königlichen Amtsgerichte Regensburg k. Hcncky. K
[8653] Aufgebot verloren gegangeucr Hypotheken-Dokumente.
Auf den Aatrag des Mehlhändlers Friedrich Krüll zu Lenzen werden die Hypothekeninstrumente über folgende auf dem Grundstücke des Antragstellers eingetragene Hypotheken -
1) von 250 Lhalern, eingetragen in Abtheilung 1II. Nr. 11 für die Stadtkasse zu Lenzen, bestehend in Ausfertigung der Obligation vom 28. Juni 1852, dem Rekognitions\chein vom 30, Juni 1852 und den Hypothekenbuchsautzügen vom 26. April 1861 und 15. April 1869 ; von 77 Thalern, eingetragen in Abtheilung TI1I, Nr. 14 für die Stadtkasse zu Lenzen, bestehend aus dem Schuldscheine vom 1. Februar 1859, Ausfertigung der gerichtlichen Veryandlung vom
30, November 1869, fewie ' den Hypotheken-
440j 881 597|— 5 480] 259 680+ 7ì
43 039|/— 908
buchéauszügen vcm 26. April 1861 und 15. April 1869, als angeblich verloren z»m Zweck der Kraftil os- erklärung und demnächstigen Lös 1ung der Hypo- theken hierdurch aufgeboten, nachdem die eingetra- Me S Quittung über beide Posten ge- eistet hat.
Alle Diejenigen, welche an die beiden Hypotbeken und die darüber au®gefertigten Instrumneate als Eigenthümer, Cessionare, Pfand - oder sonstige Briefinhaber Anspru zu machen haben, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis spätestens zum Termine
am 15. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr,
bei dem unterzeichneten Amtsgerichte geltend zu machen, widrigenfalls die Instrumente für kraftlos erklärt und die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf dieselben werden ausgesclossen werden. Lenzeu, den 25. März 1880. Königliches Amtsgericht.
L Ausfertigung. Aufgebot behufs Todeserklärung.
Folgende Personen, für welche bei dem hiefigen Gericht Vermögensmassen von meist sehr geringem Betrage verwaltet werden, sind seit länger als zehn JSahren gänzlih verschollen:
1) {Lippmanu, Isak, geboren 29. August 1828, Handelsm1nnssohn von Feuchtwangen, ist im Fahr 1850 nach England und dann nah Cali- fornien geri ift;
2) Kilian, Johann Andreas, geboren 14. Februar 1812, Köbleréschn voa Gehrenberg, ist um das Jahr 1855 nah Nordamerika ausgewandert;
3) Hellmuth, Georg Josef, Lehrerssobn von Breitenau, geboren 1. März 1820, und im Jahr
…… 1840 nah Nordamerika ausgewandert ;
4) Nuschala, Jakob, Gütlerèfohn von Weinberg, geboren 30. Juni 1822, und im Jahr 1852 na Nordamerika ausgewandert;
5) Gary, Maria Magdalena, Gütlerstohter von Limbach, geboren 10, März 1815, ist im Jahr 1844 nah Ungarn ausgewandert ; ,
6) Hintermcier, Josef, Gütlerssohn von Wein- berg, geboren 9. Februar 1833, ist vor nahezu 20 Jahren nah Nordamerika ausgewandert ;
7) Rögner, Iohann, Gütlerésochn von Winds- hofen, geboren am 30. Dezember 1825, und ungefähr im Jahr 1852 nah Nordamerika aus- gewandert;
8) Schalk, Lorenz, Gütlerssohn ‘von Elbersroth, geboren 8, August 1809 und ungefähr im Jahr 1845 nach Nordamerika auëgewandert.
Avf Antrag der Berechtigten, nämlich:
a, bezüglih der unter Ziff, 5 genannten Person, auf Antrag ihrer Schwester, der Maurersfrau Marianna Christ von Erlmühle,
b. bezügli des unter Ziff. 6 genannten Josef Hintermeier, auf Antrag seiner Nichte, der Gütlersfrau Jusiina Gary von Weinberg, und
c, bezüglih aller übrigen oben genannten Per- fonen auf den fkuratelamtlich cenehmigten An- lrag ihrer betreffenden Kuratoren
ergeht nun hiermit die Aufforderung
1, an die Verschollenen, spätestens in dem am
Montag, den 17. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr,
bci dem hbiesigea Amtsgerichte stattfindenden Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden ;
IL, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen;
ITI, an alle Dicjenigen, welche über das Leben der Verschoüenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen
Feuchiwangem, den 25. März 1880. Königliches Amtsgericht. ; Schaefer. cha den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung : eucchiwangen, den 25. März 1880.
Der Gerichtsschreiber en Amtsgerichts.
essel.
[8625] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Bank für Rheinland und Westphalen zu Cöôl1 a./Nh. vom 10. November 1879 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Grüu- berg i,/Schl, durch tas R SMNENY Wendel
ür Recht:
Der Wechsel vom 23, Dezember 1874 über 12 000 M, gezogen an cigene Ordre von der Fôr- Pte Papierfabrik zu Krampe auf den Vtieder- \chlesi]chen Kassenverein Friedrih Förster & (Co, zu Grünberg, indossirt an die Schlesische Tuchfabrik und von dieser an die Antragstellerin, fällig gewesen am 23. März 1875 wird für kraftlos erklärt.
Königliches Amteégericht. 111,
[8664] Bekanutmachung.
Bei der nothwendigen Subhastation von Czar=- nowken Nr. 3 sind folgende Hypotheken unter Abth. 111, Nr. 5 aus dem Erbrezeß vom 22, Dee zember 1854 Gag agene Hypotheken:
a, 63 Thlr. 19 Sgr. väterliche Erbgelder und 15 Thlr. Ausstattung des Ludwig Gruszlo, b. 63 Thlr. 19 Sgr. väterliche Erbgelder und- 22 Thlr. Ausftattung der Louise Gruszlo zur Hebung gelangt und als Spezialmassen in ge- rihtliche Verwahrung genommen.
Durch das am 24. d. M. verkündete Auss{chluß- urtheil des unterzeihneten Gerichts sind alle unbe- kannten Interessenten mit ihren Ansprüchen auf die: Massen ausges{lossen worden.
Löten, den 26. März 1880.
Königliches Amtsgericht.
[8642] |
Auf Antrag des Conrad Elméhänuser und Frau Elisabeth, geb, Lehr, in Argenstein werden jolche, die Ansprüche aus den im Grundbuch Argen- stein enthaltenen auf dem Grundvermögen der Cheleute Elmshäuser. haftenden Pfandeinträgen wegen 2/5 von 230 Gulden Anschlagssfumme an Johann und- Christine Lehr in Argenstein aus Anschlag vom 24, Sanuar 1848, wegen 294 Gulden an Conrad’ Guler und Frau Maria, geb. Weißbrod in Wei- poltshausen aus Kauf vom 28. März 1840, wegen Anspruchs des Johannes Laucht und Frau Maria, geb. Grölß in Argenstein auf Zablung ihrer Schul- den, haben, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Termin, den 4. Mai 1880, bet Meidung der Löschung der bezüglichen Pfandrechte: anzumelden.
Fronhausen, den 4. März 1880.
Königliches Amtsgericht. Der Gerichts\chreiber : Luley. [8620]
In Sachen des Partikuliers Chr. Salle hiers felbst, Klägers, wider den früheren Ziegelmeister Ludwig Kunkel bierselbst, Beklagten, wegen 704 A. 80 „S und Zinfen, wird, nachdem auf den Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, früher zu dem an der Breiten- straße Nr. 775 belegenen Hause gehörig gewesenen Nr. 2001l1, am Kröppelberge belegenen, 115,38 Ruthen haltenden Abfindungétplans, zum Zwel? der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom-24. März d, Is, verfügt und im Grundbuche am 30. März. d. Is. vermerkt worden, Termin zum öffentlich meisibietenden Verkauf des gedachten Grund»
üds auf 9, Juli 1880, Morgens 1i Uhr, s Zimmer Nr. 27, damit angeseßt, in welchem die hypothekarishen Gläubiger ihre Obligationen und Hypothekenbriefe einzureichen haben. bare Braunschweig, den 31. März 1880. Herzogliches Amtsgericht V. von Münchhausen.
r 68
[8654]
In der nothwendigen Subhastation des der ver- chelihten Christiane Gude, geborenen Moeschter, zu (Grunau gehörig gewesenen Grundstücks Nr. 145- Grunau sind die für den Gastwirth Wilhel Adolph zt Hirschberg auf Grund der Schuldurkunde vom 4, Januar 1865 in Abtheilung 111. Nr. 14 eingetragenen 900 M nebst 46 M 75 Z Zinsen bei Belegung und Vertheilung der Kaufgelder am 11, Juni 1879 zur Hebung gekommen und zu einer Spezialmasse genommen worden.
Das Königlihe Amtégeriht 1IV, zu Hirsch-- berg i./Schl. hät unterm 19. März 1880 folgendes Ausschlußurtheil erlassen :
Dem Gastwirth Wilhelm Adolph zu Hirsh=- berg werden seine Nechte an der am 26. Junt: 1879 mit 946,75 A6 hinterlegten Spezialmasse Gude Subhastation contra Adolph 19/79 vor- behalten, alle unbekannten Interessenten mit ihren Ansprüchen an diese Spezialmasse werden hiermit ausgeschlossen.
Von Rechts Wegen.
Hirshberg, den 30. März 1880.
Königlicbe3 Amtsgericht. IV, Hilgenfeld.
[8663]
Zum Zwecke der Zwangsversteïigernng der: Hâuslerei Nr. 7 zu Wredenhagen steht Verkaufs- termin auf Dounerstag, den 10, Zuni 1880, und Ueberbotstermin auf Dienstag, den 6. Juli 1880, jedesmal Mittags 12 Uhr, an.
Zur Anmeldung von dinglihen Ansprüchen an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse- desselben gehörenden Geçcenftände 2c., auch zur Re- gulirung der Verkaufsbedingungen steht Termin auf: Donnerstag, den 10. Juni 1880, Mittags 12. Uhr, an, zu welchem die interessirenden Gläubiger: und der Schuldner unter dem Nachtheile der Äb- weisung und des Auss{lusses geladen werden.
Röbel, den 25, März 1880,
Großherzogliches Amtsgericht.
Berichtigung. Bci dem Inserat, betreffend die Bilanz der Ostpreußischen Südbahn pro 1879 in Nr. 75 d. Bl., befinden sich zwei Druckfehler : 1) es soll der Betrag unter 1. das Bau-Conto- betreffend „Amortisirte Prioritäts-Dbligationen 1 008 600" heißen: und niht „1058 600“;
2) heißt die Jahreszahl im Datum nicht „1879*, sondera „1880“,
Deutsch er Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Dos Abonnement beträgt 4 A 50 für das Vierteljahr.
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Berlin, den 7, April 1880.
Se. Majestät der Kaiser und König sind in der Genesung so weit vorgeschritten, daß Allerhöchstdieselben heute cine Spazierfahrt machen konnten.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem bisherigen Präsidenten des Landgerichts Berlin [I., Geheimen Ober-Justiz-Rath Krüger, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen Ober-Justiz-Rath Len cke zu Berlin den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Gerichtsschreiber, Kanzlei- Rath Marzillier zu Berlin, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Bürgermeister a. D. Humburg zu Borken im Kreise Hombterg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie den Arbeitern Friedrich Lohse zu Stötterlingen im Kreise Halberstadt und Heinrich Koch ebendaselbst das All- gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dén nahbenannten Personen die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußischen Ordens - Fn- signien zu ertheilen, und zwar:
des Komthurkreuzes des Ordens der Königlich i — württembergischen Krone:
dem Obersten Lust, Bezirks-Commandeur des Reserve- Landwehr-Regiments (Berlin) Nr. 35;
des Komthurkreuzes des Großherzoglih medcklen- burgishen Haus-Ordens der Wendischen Krone:
dem Oberst - Lieutenant Bartenwerffer, Chef des Generalstabes des I. Armee-Corps ;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerishen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael:
dem Geheimen Regierungs-Rath Fecklin, Vorsißenden
der Direktion der Berlin-Stettiner Eisenbahn, zu Stettin, und
__dem Regierungs- und Bavrath Bormann, Mitglied der Eisenbahn-Direktion zu Saarbrücken ;
des Ehren-Ritterkreuzes erster Klasse des Groß. herzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
__ dem als Bau- und Betriebs-FFnspektor bei der Westfälischen Eisenbahn beschäftigten Baurath Voß zu Emden ; sowie
der goldenen Medaille des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären:
__ dem Stationsvorsteher bei der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn, Fischer zu Ballenstedt.
Königreich Preufiea
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
__ Wiederholte Anträge auf Bewilligung von Vorschüssen für Forstbeamte behufs Ausführung von Drainirungen auf ihren Dienstländereien in der Weise, wie solhes nah der mit der Königlichen Seehandlung getroffenen Vereinbarung für Pächter Königlicher Domänenvorwerke thunlich ist, haben mich veranlaßt, die Gewährung solher Vorschüsse auch an die
orstbeamten zu größeren Meliorationen ihrer Dienstgrund- tüde bei der Königlichen Seehandlung zu vermitteln. Die- selbe ist auf die Bewilligung von dergleihen Vorschüssen in danken swerther Weise eingegangen.
__ Diejenigen Forstbeamten, welche ihre Ackerländereien oder einen größeren Theil derselben zu melioriren, insbesondere zu drainiren beabsichtigen, können daher für die Folge die erfor- derlihen Mittel von der Königlihen Seehandlung vorshuß- weise erhalten.
Zur Ausführung dessen wird Folgendes besiimmt :
1) Die Meliorationen werden sich als Regel auf die Drainage zu beschränken haben.
2) Die Kosten der Drainage müssen, wenn dieselben von der Königlihen Seehandlung vorshußweise hergegeben werden sollen, anshlagsmäßig mindestens 500 s betragen. Der Vorschuß selbst wird in auf hundert Mark abgerunde-
wirths, die PeCnsigs
2
Berlin, Mittwoch, A | pri
ter Summe gewährt. Wenn auch bêi dem Umfange, den die Drainirungen im Allgemeinen nux Yabén werden, voraus- geseht wird, daß dieselben innerhalb ines Sommers beendet werden, so können gleihwohl während dér Bauzeit angemessene Abschlagszahlungen je nach dem Fortf/Yritt der Drainage ge- zahlt werden. Jn der Zeit vom 7, Dezember bis Ende
ârz dürfen jedoch überhaupt keine “Jolhe Abschlags- oder Theilzahlungen erfolgen, weil die Erstallung der Drainirungs- fapitalien von der Königlichen Seehaädlung nur alljährlich im Monat Dezember erfolgt, und das Verbleiben von Vor- schüsjen an solhen Kapitalien beim Rechnungss{hluß vermieden werden muß. :
Die di lung dés Drainagekapitals beziehungsweise des Restes dessel muß möglichst bald nah ausgeführter Drai- nage und spätestens im Monat November, nachdem sich die Königliche Regierung (Finanz-Direktion) in geeigneter Weise von der ordnungs- und anschlagsmäßigen Herstellung Ueber-
{ zeugung verschafft hat, geschehen.
3) Die Drainage muß selbstredend auf solhe Grundstüde beschränkt werden, von denen dur dieselbe mit Sicherheit eine wesentlihe und zwar eine solhe Erhöhung ihres Ertrages zu erwarten ist, die zu den aufzuwendenden Kosten im ange- messenen Verhältniß steht.
4) Wünscht ein Forstbeamter Dienfiländereien zu drainiren, deren Kosten absehbar anshlagsmäßig 500 #6 und mehr be- tragen werden, so hat er sich mit feinem desfallsigen Antrage durch sinen nächsten Vorgeseßten än die Königliche FNegierung — Finanz-Direktion — zu wenden. Dieselbe hat durch den Herxen Ober-Forstmeister oder Forstmeister unter Zuziehung des Nugznießers der Dienstländcreien, auch, wenn dies ohne besondere Kosten geschehen kann eines sachverständigen Land- 127 ge. durch Be Gung
‘der Bodenbeschaffénh n i :
mineralis®#yn A theile und der größeren oder ‘géringeren Durchtäsfigkeit des
Bodens prüfen und begutahten zu lassen, wobei das Vor- handensein ausreihender Vorfluth zur Ableitung des Wassers nicht zu übersehen ist.
Fällt diese Untersuhung zu Gunsten der Ausführung der Drainage aus, so ist auf Kosten des Nußnießers von einem Draintechniker oder sonst einem mit Es Drainage vertrauten Mann ein Kostenanschlag mit Nivellement aufzustellen, von dem Herrn Regierungs-Baurath zu revidiren und mit dem vorgedachten Gutachten von der Königlichen Regierung (Finanz- Direktion) zur Entscheidung hierher einzureichen.
5) Ergeben sich diesseits keine Bedenken, so wird diè Ausführung der Drainage durch den Nußnießer und die vor- shußweise Zahlung der Kosten bis zur auf hundert Mark abgerundeten Anschl ïgssumme aus den Kassenbeständen der Regierungs- resp. Pet ano enechmigt werden. Der Nußnießer der | fr. Länderei hat fi jedoch vor der Zahlung in einer besonderen Verhandlung verbindlich zu verpflichten :
a. die Ausführung dem Anschlage gemäß und in dem der Genehmigung folgenden nächsten Sommer zu bewirken,
b, nur gutes Röhrenmaterial 2c. event. aus der ihm von der Ee Behörde zu bezeihnenden Fabrik zu ver- wenden,
c. den Vorschuß in 19 gleichen Jahresraten mit 8 Prozent zu verzinsen und zu amortisiren und am Ende des 20. Fahres den zur vollständigen Tilgung erforderlihen Restbetrag -zu zahlen und
d. anzuerkennèn, daß die Drainageanlage sofort nah ihrer Ausführung in das Eigenthum des Fiskus übergeht. Dagegen ist
e. dem Nußnießer die Zusicherung zu ertheilen, daß er die Verzinsung und die Amortisationsquote event. nur so lange zu leisten hat, wie er als Jnhaber der betreffenden Diensisell Nutnießer dex drainirten Grundslücke sei. Bezüglich der Zinsenzahlung und der Amortisationsraten wird der anliegende für ein Kapital von 500 # aufgestellte Plan zur Nachricht und als Anhalt beigefügt.
6) Die vorshußweise Zahlung des Meliorationskapitals hat die Königliche Regierung (Finanz-Direktion) auf Grund der diesseitigen Ven igungs- Ina durch die Re- gierungs- resp. die Bezirks-Hauptkasse (event. nah vorstehend sub 2) au in Theilzahlungen zu veranlassen. Die Theil- zahlungen dürfen ¿edo nur in auf hundert Mark abgerun- deten Beträgen bestehen. Ueber ‘die gezahlten und über die darauf erstatteten p. Beträge ist alliährlih eine Nachweisung nah dem hier bei- gefügten Schema--aufzustellen und bis spätestens den 15. De- zember jeden a res einzureichen, QORE die Erstattung der gezahlten Kapitalien Seitens der Königlihen Seehandlung durch Vermittelung der General-Staatskasse erfolgen wird. Ferner sind der Königlichen See ing im Monat Januar jeden Jahres beglaubigte Abschriften der ad 5 ge- dachten, im vorhergegangenen Jahre aufgenommenen Ver- andlungen, leßtere mit dem Anerkenntniß der Königlichen egierung (Finanz-Direktion) darüber, daß die betreffenden Kapitalien aus Fonds der Seehandlung dargeliehen, be-
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 832. E
ziehungsweise, daß die Darleihung aus Fonds der Seehand- lung erfolgen solle, und an diese die Zins- resp. Amortisa- tionsquoten abzuführen seien, einzureihen, wie dies nah" Maßgabe der Circularverfügung vom 22. Fanuar
I, 18092 y 1872 ¡7 906629 mit den mit den betreffenden - Domänen-
pächtern abgeschlossenen Verträgen über die zur Drainirung von Domänengrundstücken gezahlten Vorsüsse geschieht.
Der Aufrechnung dieser Vorschußzahlungen sind die Quittungen der Empfänger beizufügen. D
Die Erstattung und Verzinsung der von der Königlichen Seehandlung hergegebenen Kapitalien, sowie der darauf ge- leisteten Abschlagszahlungen erfolgt vom 1. Oktober desjenigen Ms ab, in welchem die Draînage ausgeführt oder die Ab-
chlagszahlung geleistet worden ist. Zu dem Ende hat die Königliche Regierung — Finanz-Direktion — die betreffenden Forstkassen anzuweisen, die Jahresquote in monatlichen Raten von dem Gehalte der Vorschußempfänger in Abzug zu bringen, und demnächst etwa vierteljährlih an die Regierungs- resp. Bezirks-Hauptkasse R T wo sie gesammelt und dem- nächst für das Jahr Eibe f pätestens im Laufe des Monats November mittelst einer den Namen des betreffenden Beamten und der von demselben erstatteten und beziehungs- weise gezahlten Beträge enthaltenden Nachweisung der General- Staatskasse zuzuführen sind, welche sie am 1. Dezember jeden Jahres an die Königliche Seehandlung an wird.
7) Bei der Neubesegung einer Forstschußbeamten-Stelle, mit welcher Dienstland verbunden ist, zu dessen Drainirung ein noch nicht vollständig erstatteter Vorshuß von der König- lichen Seehandlung gegeben worden is, muß dem Diensinacs: folger bei der Verleihung die ausdrücklihe Bedingung gestellt- werden, daß er in die desfallsige Zahlungsverbindlichkeit seines Dienstyorgängers cinzutreten habe. Eine gee Ve flihtung ‘ist vor Uebergabe solcher Dienstgrundstüde bei Oberförster- Stellen dem Nuthnießer aufzuerlegen.
8) Drainagen von geringerem Umfange, deren Kosten den Betrag von 500 4 nicht erreihen, muß der Nußnießer auf eigene Kosten ausführen. Doch kann dazu, wie dies bisher bereits geschehen ist, ein angemessener Gehaltsvor- {uß bewilligt werden, dessen Erstattung bis zum nächsten Final-Abschluß erfolgen muß, auch kann dazu aus dem all- jährlich zur Disposition gestellt werdenden Unterstüßungs- Fonds für Forstbeamte eine einmalige außerordentliche Unterstüßung bewilligt werden. Ferner is demjenigen Nußznießer von Sorftdienstländereien , welcher die Drai- nagekosten aus eigenen Mitteln oder mit Beihülfe einer Unterstüßung getragen hat, eine zehnjährige Amortisations- zeit dergestalt zuzusihern, daß, wenn er vor Ablaus der vom nächsten Oftober nah ausgeführter Drainage ab. zu cer nenden Ämortisationsperiode aus der Nußung des Dienst: landes tritt, der Nachfolger in der Nußung ihm für jedes fehlende Fahr den zehnten Theil der von ihm aus eigenen Mitteln wirklich verwendeten Kosten als Entschädigung zu
ahlen gehalten sein soll. Diese Verpflihtung ist jedem Nach- osaer in der Nuzung vor Antritt der leßteren ebenso aufzu- erlegen, wie dies bezüglih der größeren Drainagen sub 7 an- geordnet worden ist. á
Die Anlage solcher kleiner Drainagen bedarf der Geneh- migung der Königlichen Regierung (Finanz-Direktion).
Desfallsige Anträge Seitens der Nußnießer sind daher ebenfalls durch den nächsten Vorgeseßten an die Königli Regierung (Finanz-Direktion) zu rihten, welhe ihre Zweck- T Dal durch den betreffenden Forstmeister prüfen zu assen hat.
Erfolgt die Genehmigung zur Pra, so ist deren Ausführung dem Nußnießer zu überlassen, diese aber soweit als möglich vom Forstmeister zu kontroliren, auch sind von leßterem die Ausführungskosten aktenmäßig festzustellen zum Zweck der event. dem Dienstnachfolger aufzulegenden Ver- pflihtung zum theilweisen, dem Betrage nah anzugebenden Ua bis zum Ablauf dér zehnjährigen Amortisations- periode. i
Etwa bewilligte Unterstüßungen zur Drainage sind selbst- ver S von den Ausführungskosten in Abzug zu bringen.
Die Genehmigung zur Drainage ist unter der Bedingung * zu ertheilen, daß leßtere nah ihrer Ausführung Eigenthum . des Fiskus wird. :
er Königlichen Regierung wird Lbertalen, den Jnhalt gegenwärtiger Verfügung in geeigneter Weise zur Kenntniß der Forstbeamten Jhres Bezirks zu bringen.
Berlin, den 19. März 1880. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.
An die Königliche Regierung zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig , arienwerder , Potsdam rankfurt a./D., Stettin, Cöslin, Stralsund, Posen, Bromberg, Breslau, Liegniß, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Schleswig, Wiesbaden und die Königliche Finanz - Direktion zu. Hannover. : ;