1880 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

N Ee A

fi orstbeamte ¿ur Ausführung von ini i i

aus Fonds der Königlichen Gaeta tens bewilligten are und ba n falpienngen auf ren ab ür das Jahr S

der im Regierungsbezirk (Finanz-Dircktionsbezirk) N. N. an

(Schema.) nstgrundftücken

Das Kapital sub rubr. 5 ist von der _Kgl. Seehandlung

bereits er-

t Betrag des Darauf sind an Zin-

sen u. Amortisaticns- quoten bereits g:zahlt

sung zu er-

Kapitals September

1. 2. 3, Ä Genehmigen- Name | Des Vorshuß- des Größe der |bewilligten|einschließl. der mpfängers Ministecial- | drainirten | und vor- ¡der Verzin- Ober- Reskript nah | Fläche sbulwelie försterei Da Wohn-| Da- | Num- Stand | Name (Fohn] Lar | Tum | Hekt. | Dec. | N. N. ]Ober- |N. N. |N. N. 30 | förster | | | | | N, N. [Förfter| N. N. | N. N. 15 | Summa | |

, l l E , Als erstattete, beziehungsweise gezahlte Beträge, find eas anzugeben, welhe an die General-Staatskafse zur Zahlung an die Seehandlung abgeführt worden sind. Die für das nächste Jahr “September von den Vorshuß-Empfängern bei Aufstellung der Nach-

weisung gezahlten Beträge bleiben also unberücksichtigt.

Tilgungöplan für ein Kapital von 500 K mit jährli 8%/, Amortisation und Verzinsung, leßtere zu 5%.

Zins- und

Amiortisations- sationsrate

Zinsenrate

: Zins- und Amortisations-| Zinsenrate A - Jahr Kapital rate à 59% Ret à 89% R R I M M g o 1 | 19 Zes 25 —— 40 L, 485

E l u ul 4 2. [o (55 :

3 E [T1

4 R 2 1 36 22 | 64 40, l S ä F S 19 1414 20 |86 40 |—

L C O! 8, B T

9. 334 61

10,1 214 34

Abgereist: Se. Excellenz der Staats - Mini Minifter für VaiidrirtbsGaft, Domänen t

Dr. Lucius, nah der Provinz Sachsen.

4%iges vormals Nassauisches Staat von 4 000 000 Fl. Lea

d, d. 29. November 1858.

Bei der am 6. cr. stattgefundenen 17. Verl M A e R \ Unten s des Bank ins S ¿Ai u. ne in Frankfurt a. M. it Saoigen vormals Nassauishen Staatsanlehens oa L0G E

0 99 y Si, November 1858, sind nachverzeichnete Nummern gezogen

A, Zur Rückzahlung auf den 30. Juni 1880.

Litt, F. à 100 Fl. = 171 A 43 4 Nr. 197 175 653 682 7 j Ar. 197 175 240 565 618 G G8 778 B18 1114 1521 1907. 12 Stück über 1200 Fl. oder

Litt, G. à 200 Fl. = 342 Æ 86 S Nr. 171 515 627 645 998

975 1150 1 nan eas E 1408 1414 1482 1965. 12 Stü über 2400 Fl. oder

Litt, H. à 300 Fl. = 514 A 29 763 939. 7 Stü über 2100 Fl. A IOO C oE a O S 1161 g ¿00 Fl, = 857 M 14 S Nr, 302 518 925 945 1161 1243 1410 1686 1656 1807 2107 2248 2359 2542 2878 289 3084 3213 3343 3524 3661 3808 4152 4185 4198, 25 Stü über

Lit K ge 1000 Fl - 17A

. K. à 1000 Fl. = 1714 29

954 434, 6 Gi über 6000 Fl. bec 10982 1 u L

Summa 62 Stück über 24 200 Fl. oder 41485 M 75 S. B, Zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1880,

Litt, F, à 100 Fl. = 171 A 43 N 1224 1951 1404 1434 1597 9 S 487, 808 O A 0 On, 12 SiE über

1008 1051 1197 1 r. 227 549 639 780 960 20080064 O7 1325 1390 1618 1725 1901. 13 Stü über 2600 Fl.

Litt, H, à 300 Fl. = 514 M 29 826, 6 Std über 000 Fl. oder 3085 % T4 3 O 7/8 .= 857 M 14 4 Nr. 7 250 1906 E Se g T ar a Zen 1541 1671 1679 1228 13 000 Fl. ober 22 985 M 64 s, ee i ¿fs L = 1714 «29 Nr. 19 E ina ; J er Fl. oder 42 171 s Be R po igalones, werden Le i WGN VE 1s bent adaneen e ebl, qa e Kapitalbeträge, welche bei folgenden Stellen erhoben R R T d B, goerves, en können: bei dem L e ; wig A ig B G E Rec ild u, S a ne t can Tue L Baden, sowie bei Iober LeA erungs-Hauptkasse in Wies- Sbée Bezirks-Haupikasse hu Om PIEGER Regierungs- 7 : , er Köni li o fi rridfasse 1 anada se in Berlin did der KInloti b 4 Rg urt a. M. Die blung erfolgt gegen

gabe der Obli und Laloa bei den que sle mit dem Goupon Ser, U1 Nr. 8

; üdzahlung auf den 30 j mit Talon bei d R L g en 30. Juni 1880, resp. zogenen Obligationen fizohlung auf den 31, Dezember 1880 ge-

er Betrag des etwa fehlenden unent i / eltli n conpons Neeb von dem zu zahlenden Rallitale 1AM ie Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem

16 54 16 54 23 46 40 |—

20 10 20 10 19 90 40 |—

21 11 21 4 18 89 40.

2 16 2. | 16 184 40 [— |

20 el 20 27 16. 48 40 .

99 24 43 15 57 40 _

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berli 1, April. v. Thümen, Pr. Lt. a. D,, zuleßt im Garde-( Regt. Nr. 2, der Charakter als Hauptmann R at ats

Ernenaung Oele “r V

enr -, Beförderungen un erseßzungen. Im aktiven Heere. 28, März. Kaufmann, Dee Lt. vom Festungs-Art. Depot Germersheim, bisher verwendet im Reichs- dienst beim Kaiserl. Festungs- Art. Depot Straßburg, zua Art. Depot “A ; SLE E „ZengeLl: s MEHEE Depot, zum Ee

A eim, unter Berwendu 8- Art. Depot Straßburg, verseßt. E E A

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 23. März. v. Mo- rett, Major z. D., als militär. Vorstand der Militär-Lehrshmiede in Verwendung genommen. Ritter v. Meyer, Pr. Lt. des 10. Jaf. Dea A M e ura enthoben, Müller,

. Lt. ¿ . Regts., zum Gener i i Be Virtsamkei vom 9 7 e : alstab Tommandirt, Beide mit

: edsbewilligungen. Im aktivenHeere. 19. Reitter, Oberst-Lt. und Bats. Commandeur Ns SUN “rg fe Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. 21. März. End, Sec. Lt. des 4. Inf. Regts., ver- abschiedet. v. Morett, Major a. D., gu Disp. gestellt.

Im Beurlaubtenstande. 19. März. Nachgenannten Offizieren des Beurlaubtenstand:8 der erbetene Abscied ertheilt, und zwar: Kunkel, Wassenegger, Pr. Lts. des 8. Inf. Regts., Hertter, Pr. Lt. des 2. Fuß-Art. Regts, dieser mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Düring, Sec, Lk. des 6. Inf. Regts., Reuthner, Sec. Lt. des 2. Jäger-Bats., Dönhoff, Sec. Lt. des 1 Feld-Art, Regts., Gär t h, Sec. Lt. des 4. Feld-Art. Regts.

_Beamle der Mililar- Bérwaltling. 23. März. Wintter, Zahlmstr. z. D., als Lazareth - Insp. bei dem Garn. Lazareth Passau wiederangestelt, Cammerec, Sec. Lt. a. D, bei der Garn. Verwalt. Augsburg, Wei g, Sec. Lt. a. D., bei der Garn. Verwalt. Ingolstadt, Oßmann, Sec. Lt. a, D., bei der ia Da Augsburg, zu Kas. Insp. in provisor. Eigenschaft XIIL, (Königlih Württembergisches) Armee-Corps. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Im alkiven Heere. 5 Marz. Splinter, L i Sec. Lts. im Feld-Art. Regt. Nr. 13, zum 1. April d. F 3 “das Fuß-Art. Bat. Nr. 13 verseßt. Pr. Gantter 1, Seible, Wan-

genmüller, Sec. Lts, vom Gren, Regt. : föcdert. ren. Regt. Nr. 119, zu Pr. Lts. be

Im Beurlaubtenstande. 8, März. Jäger, Pr. Lt. der

Reserve ter 13. Art. Brig., zum Hauptmann, Cronmüller I Sec, Lt. der Nes. des Inf. Regts. Nr. 195, zuur Pr, Lt, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande.

8. März. Leyrer, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. L

Bats. Nr, 127, Frhr, y. Kehler-Schwandorf, Pr. L N

iht A d

andw. Armee-Unif, Herrmann, Sec. Lt. von d |

N E ti 0 beh n 4 C E rag. Re;ts. Nr. 26, behufs Uebertritts in Königl. sächs#. Di

der Abschied bewilligt. a

es 2, Bats. 2. Landw. Regts. Nr. 120, mit der

Im Sanitäts-Corps. 8, März. Dr. Mörike, Assist.

Arzt 2. Kl. der Res. im Res. Landw. Bat. Nr. 127 ! Arzt 1. Kl. der Res, Dr, Dürr, Asfist, Arzt 2 Kl, im Bes Assist. Nr. 119, zum Assist. Arzt 1. Kl. B it 2, Kl. im Gren. Regt.

Herzoglih Braunschweigisches Kontingen 9. März. Peters, überzähl. Major im Inb Reat. Nr. 92,

zum etatsmäß, Stabsoffiz. ernannt. Haberland

Comv. Chef in dems. Regt., zum überzähl, Major, e

Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Ghef, Hodann, d

Sec. Lt. von dems. Regt., 5 ; befördert. f. Regt., zum Pr. Lt., mit Patent vom 2

r .

7. d. M

"A IT d odeë der Königlichen Kreiskasse in bei einer der anderen Kassen bewirkt Obligationen nebst Coupons und Talons 14 Tage vor dem Verfall- chen, von welcher dieselben vor der ten zur Prüfung einzusenden find. Ciahlungs-Terminen

auptkassé hier, rankfurt’ a. M., sonde werden, so sind die betreffenden Talons beziehungsweise nebst termine bei dieser Kasse einzurei Auszahlung an den Unterzeichne Restanten aus den pro 31. Dezember 1866; F. 5 Pro u 2 S V 00e 50; pro 31. Dezember 1877: G. 1094. I. ch pro 30. Juni 1878: P. 552, G. D E pro 31, Dezember 1878: F, 571 1575 1663. G, 1748, T. 2998 511 159,80. Juni 1879: P. §50 439 967 1173 1342. @. 418 Di . 667. J. 408 1583 1745 1768 3574 3615 3683 4111.

pro 31, Dezember 1879: F, 189 305 316 323. 6, 1344 1458

1589. H. 638 718 813. j ae D 218 J. 452 813 1118 1975 2613 2984 3779

Wiesbaden, den 13, März 1880. Der Regierungs-Präsident.

pro 30, Juni

Personalveránderungen.

Königlich Preußische Armee. Beförderungen und Versetunger. Prinz zu Sal m- Regt. Nr. 11, ein uptm. naa Gta ng zum ü ähl. zum Gen. Kommando des XIV. Arie Gori Hauptm. vom Gren. Regt Nr. 110, Kommando als Adjut. bei dem Gen. Armee-Corps, als Comp. Chef in das Inf. Lessing, Hauptm. und Comp. Chef vom seiner Charge Regt. Nr. 113, ajor, aggregirt. Vat. Nr. 10, inter Be: in das Inf. Regt. Nr. 113 Bat. Nr. 10, zum Pr. Lt. und Commandeur des Jäger- l des Ranges eines Regts, Comman- ssung_seiner bisher. Unif. zu den Offizn. von der ens, Oberst-Lt. und Commandeur in gleiher Eigenschaft zum Jäger- . Didtman, Major vom Inf. Regt. des Jäger-Bats. Nr. 1 ernannt. F 3, Garde-Regt. i F G ey Sta ( . Arents\ckchildt, Major a , in die älteste Hauptmannsstelle dieses 2 Boineburg-Lengsfeld, 4. Garde-Regt. z.

Ernennungen 9 , Im aktiven Heere.

Horstmar, Major und Escadr. Chef vo

Cie roe p ggrae C eRen, v. O e nf. Regt. Nr.

Maio Mdines r. 112, unter Beförderu

kommandirt. Friederici,

unter Entbindung von dem

Kommando des XIV.

t. Nr. 112 versetzt.

nahm der Reichstag folgende von der OOeNn Verordnun vom 28. September 1879, betreffend ie Begründung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitig-

ein Patent keiten, vorgeschlagene Resolution an:

Krokisius, Hauptm. und Comp. Chef dem Regiment, unter Beförderung überzä Baron v. Kir chbach, Pr. a U 4 förderung zum Hauptm, und Comp. Chef, . Eggeling, Sec. Lt. vom R v. Lo, Oberst- « Virti 10, ihu L ali “o er Verleihung de

Armee, Merten des Jäger-Bats.

Bat. Nr. 10, verseßt, r. 91, zum Commandeur v. Boenigk, Major vom in das Inf. Negt. reg. dem 3. Gardc- egts. einrangirt.

Nr. 91 versetßt.

R a s 17. Wahlkreise der Provivz

Bauch, Oberst-Lt. à la sui rektor des Fen, ate Cie Ie R “erag r. 4 un rt. Offiz, 1, Art. Depot-JInsp., a n

T, ajor à 1 Offiz, vom r: v. Shweder, Nr. 3, zum Inspec

A peelete A A pril. egts. Nr. s Laboratoriums, der Rang als Regts. o zin , Major à la suite des Fuß-Art. Regts. in Posen, zum Inspecteur ver

erst-Lt. und Bats. Commandeur , zum Inspecteur dec 2, Art. Depot-Insp., Fuß-Art. Reg1s, Nr. 6 und Art.

zum Inspecteur der 3. Art. Depot-Inspekltion or und Bats. Commandeur im Fuß-Art. Regt.

. Art. Depot-Insp.,, Gehtmann,

ersuchen, die geeigneten Ermittelungen im V

Wegen Mißbrauchs der Kanzel durch dis Pastor. Lübs in Kirch- ee un nes Pastor Holthusen in Sottrum, sowie wegen uuer- Ota reiche G E A Hotelbesiger Mahnke und den A TSEPAg aag E gerichtliche Untersuchung du r die

A Diittbeltuner E IOO Verhandlungen dem Reichstage weitere

celle, O

zu erklären. Daß in der engeren

vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs-

Major à la snite des Fuß-Art. Regts. Nr. 1 und beauftragt mit

Nichtamtlices. Deutsches Nei. Preußen. Berlin, 7. April. Se. Majestät der

Kaiser und König empfingen im Laufe d

i es Tages den kommandirenden General des Vi, Aine Cen Grafen zu Stolberg-Wernigerode, sowie den Commandeur des Ziethen-Husaren-Regiments, Oberst-Lieutenant von Rosenberg,

und nahmen den Vortrag des Wirkli Behei S von Wilmowski entgegen. : flihen Geheimen Raths

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin war

gestern im Augusta-Hospital anwesend.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der

Kronprinz empfin estern Vormi iserli Bolsdaster in Wiens fd ormittag den Kaiserlichen militäri]he Meldungen entgegen und empfing um 12 U Wirklichen Geheimen Ober Megierunga Rate un Minist en Direktor Ribbeck, sowie demnächst den Landgerichts-Präsidenten Bardeleben, den Legations-Sekretär Freiherrn von Gutschmid und gegen 1 Uhr den Professor Bleibtreu.

rinzen Heinrih VIIL, Reuß, nahm

terial-

Nachmittags begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit in das

Atelier des Professors Steffeck und folgte 3 Majestäten zum Diner und zum Tee der Einladung Zhrer

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel

und Verkehr trat heute zu einer Sißung zusammen.

Jm weiteren Verlaufe der Le een C Sigßung mmission zu der

„Dem Lcerrn Reichskanzler zur Erwägung zu unterbreiten, ob

nit die Ausdehnung der Revision auf die Verletzu i ie ie ediE A verschiedenen B p gesch nlassen sei, wel he dem preußischen Ber

24, Juli 1865, fowie dem preußischen Geseße über Maio thumserwerb an Grundstücken und deren dingliche Belastung, vom

5, Mai 1872, und der preußi 1 1872 nagebildet P eußishen Grundbuchordnung vom 5. Mai

elnen Landes-

Es folgte der Bericht der Wahlprüfungskommission

über die Wahl des Abg. Grafen ; , kreise der Provinz Ciitaver. fen von Grote im 17. Wahl-

Die Kommission beantragte: Der Reichstag wolle beschließen : 1) die Wahl des Abg. D von Grote auf Wiegersen im L l annover zu beanstanden ; 2) den Herrn Reichskanzler unter Mitheilung der Akten zu tu

1ngs8wege und

lassen und über das Ergebniß unter

Der Abg. von Lenthe erat, die Wahl für gültig Wahl zwischen dem Grafen

der Führung desselben, zum Commandeur dieses Regts. ernannt.

von Grote und dem Ober-Bürgermeister Grumbrecht d Ire er er 581 Stimmen mehr als der leßtere erhalten, fel Unbescitten,

ver Graf von Grote sei daher mit vollem Rechte als Reichs- tagsabgeordneter proklamirt worden. Die Wählbarkeit des- selben sei zweifellos. Die eingelaufenen Proteste stüßzten sich meist auf vage, völlig unerwiesene Behauptungen. Unbe- greiflih sei es, wie ein so besonnener und erfahrener Mann, wie der Landtags-Abgeorgnete Kropp, si dazu habe veranlaßt sehen können, cinen solchen Protest mit zu unterzeihnen. Die sogenannten Beeinflussungen, welche stattgefunden haben sollten, erwiesen sich bei genauerer Untersuchung als Handlungen, welche in jedem Wahlkampf als erlaubt gälten, und besonders von der nationalliberalen Partei immer an ewandt worden seien, ohne irgend- eine Rüge im Hause zu finden. Absolut unwahr sei es, daß die Welfen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand gegangen seien, ebenso daß Graf von Grote die Wähler durch Bewirthung im Gasthause erkauft habe. Jm Gegentheil sei von der nationalliberalen Partei ein völliger Terrorismus geübt worden. Man werfe seiner Partei (des Redners) mit Unrecht Mangel an Reichstreue vor. Seine Partei nenne sich selost Deutsch - Hannöversche Partei und wolle auch die Selbständigkeit und Macht Deutschlands, aber zugleich auch die Selbständigkeit Hannovers. (Der Präsident forderte den Redner auf, nicht zu weit von der Sache abzuschweifen.) Eine möglichst eingehende Untersuchung s{heue seine Partei nicht, da durch eine folhe die Umtriebe der Gegner zur größten Publizität fommen würden.

Das Haus entschied sich darauf für den Antrag der Kommission.

Es folgte der Bericht der Wahlprüfungskommission über die Wahl des Abg. Dr. Lucius (4. Erfurt). Die Kommission beantragte, dieselbe für gültig zu erklären.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er sei zwar sonst stets geneigt, dem Votum der Kommission zuzustimmen, bei dieser Wahlangelegenheit vermöge er jedo nicht si diesem Kommissionsbeschluß anzubequemen. Die Kommission habe konstatirt, daß der Termin für diese Ersaßwahl nicht den Be- stimmungen des Wahlreglements gemäß aht Tage vorher amtlich bekannt gemacht worden sei. Diese Bestimmung sei so wesentlih, daß man beweisen müßte, ihre Verleßung sei von feinem Einfluß auf das Wahlresultat gewesen, wenn man der- selben bei der Wahlprüfung keinerlei Folge geben wolle. Das wäre vielleicht 1878 rihtig gewesen, wo der Abg. Dr, Lucius 11 000 Stimmen über die absolute Majorität, nicht aber dieses Mal, wo si diese Majorität in Folge dex neuen Steuer- und Zoupolitik auf nür 350 reduzirt habe. Die Opposition häîte auh nicht auf eine #o s Ansetung der Ersaßwahl vorbereitet sein können und wäre dieselbe auch nur um einen Tag weiter hinausgeshoben worden, #0 würden die alten Wählerlisten nah dem Wahlreglement nicht mehr gültig gewesen sein, denn dann wäre ein Jahr seit der ersten Wahl verstrichen gewesen, und die Aufstellung neuer Listen hätte 4 bis 6 Wochen in Anspruch genommen. Jn diesem Falle sei also die Bestimmung des Wahlreglements, den Wahltermin 8 Tage vor der Wahl überall amtlih im Wahlkreise zu publi- ziren, füx die Wahlvorbereitungen der Opposition und ihren Erfolg sehr relevant. Da diese Bestimmung verleßt sei, #o beantrage er, diese Wahl für ungültig zu erklären. Er wolle niht behaupten, daß die {nelle Anderaumung dieser Ersaß- wahl von der Regierug mala fide erfolgt sei, jedenfalls sei die Praxis derselben ia dieser Hinsicht aber eine verschiedene.

Der Abg. Stellter wies darauf hin, daß es der Beurthei-

lung des Hauses unterliege, welche Bestimmungen des Wahl- reglements es für so wesentlih halte, daß ihre Verlegung das Resultat der Wahl alteriren könne. Die vom Vorredner citirte Bestimmung habe das Haus in dem Falle Hasenclever nit für so wesentlih gehalten, da dasselbe sich damals zu Gunsten der Gültigkeit dieser Wahl entschieden habe. Fm vorliegenden Falle könne man sich au keineswegs darauf berufen,- daß der Wahlkandidat nit bekannt gewesen sei: denn alle Welt habe gewußt, daß der Abg. Dr. Lucius nach seiner Ernennung zum Staats-Minister seine Kandidatur auf- ret erhalten würde. Er bitte das Haus, für die Gültigkeits-

erklärung zu stimmen.

Nachdem auch der Referent Abg. Lenb den Kommissions- antrag befürwortet hatte, wurde derselbe angenommen, die

Wahl des Abg. Dr. Lucius daher für gültig erklärt.

Die Zusammenstellung der Liquidationen über die auf Grund des Art. V, 1—7 des Geseßes vom 8. Juli aus der französischen Kriegskostenentshädigung zu ersetzen- den Beträge wurde auf Antrag des Abg. Rickert der Rech- nunagskommission überwiesen, und eine Anzahl von Petitionen, welche von der Kommission als zur Erörterung 1m Plenum niht geeignet erahtet waren, ohne Diskussion als erledigt

erklärt. Hierauf vertagte sich das Haus um Jt L.

Jn der heutigen (24.) Sißung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Jnnern, Hofmann, der Staats- Minister Bitter und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, gelangte folgender Antrag der Abgg. Dr. Stephani und Nickert zur

Berathung :

Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, daß derselbe im Wege der Verhandlung mit den deutschen Landesregierungen scinen Einfluß dahin verwende, daß Anordnungen einer einzelnen Regierung bezüglich Abänderung deutscher Recht- chreibung nit eher in Vollzug geseßt, beziehentlich nicht weiter ausgeführt werden, als bis eine gemeinsame Prüfung des Bedürf- nisses stattgefunden und etne Einigung aller deutschen Regierungen über gleihmäßige Behandlung des Gegenstandes errei cht worden ist.

Der Abg. Dr. Stephani konstatirte zunächst, daß dieser Antrag lediglih aus E Gründen erst elbe ohne jede poliî-

tische Nebenansihht gestellt sei. Die Kompetenz des Reichstages in dieser Frage sei ganz zweifellos, wenn sie auch nicht aus- drücklich in der Verfassung konstatirt sei. Eine unitarische Tendenz sei in diesem Vorgehen durchaus niht ver- steckt, da selbst der bayerishe Landtag ausdrüdlich die Erwartung ausgesprochen habe, daß die Regelung dicser Ma- terie vom Reiche erfolgen müsse. Die Verfügung des preußl- schen Kultus-Ministers verkenne die Aufgabe der Schule; der Schüler solle in der Schule das lernen, was sih als Recht- \{reibung historish im Volke herausgebildet habe, nicht solle er eine neue Lehre in das Volk hinaustragen. Ein solcher Zwang würde die Volksgewöhnung nicht besiegen, sondern zur Ver- wirrung führen. Deshalb sei der Weg des re lementarischen Zwanges prinzipiell ein verfehlter ; wähle man ihn dennoch, #o könne er nur einheitlih für ganz Deutschland sein. Der Abg. Frhr. von Marschall erklärte, daß seine Partei einen Antrag nit unterstüßen könne, dessen {hließliher Zweck darauf hin- auslaufe, zu Recht bestehende Verfügungen der Kultus-Minister

jeßt zur Berathung komme und daß der

ichung gelangt. sof ung zu erheben,

die zu zahlende sprüche der mit De den Érsag baarer Au

nachtungsgelder, an das vorgesehß

ob ein Ersa sür derar

leistungen kompetirenden

wogegen die von ( bei den Verwaltungskostenbeiträgen kürzt in Einnahme nachzuweisen sind.

Das Eigenthum der Gemeinden an den Gemeinde- re nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 2. Februar 1880, im Geltun Landrechts, soweit keine Spezial-Anordnungen oder Abmachun- gen Anderes bestimmen, ebenso auf die bereits verwendeten wie auf die noch niht verwendeten. Durch die Gemeinde erfolgende Einräumung einer Grabstelle erwirbt Derjenige, an welchen diese Einräumun geschehen, nur ein relativcs Benußungsreht an ( welhes das Eigenthum der Gemeinde nur beschrän aufgehoben wird.

ür die Frühjahrs - Besichtigungen beim v 1880 ist folgende Zeitein-

Grabstellen, seitens der

Garde-Corps für das Jahr 1880 1 i theilung getroffen worden: 1. Mai Besichtigung der Bataillone des 1. Garde-Regiments z. F. 11. Mai Besichtigung des Ga 3 Unteroffizier-Shule im Lustgarten, sowie des 1. Garde- Regiments z. F. auf dem Bornstedter Felde zu Potsdam. 12. Mai Besichtigung des Kaiser Fran Garde-Grenadier- Regiments Nr. 2, des Garde-Schüßen- ataillons auf dem Exerzierplaß östlich, des 83. Garde-Regiments f F. auf dem - Exerzierplay wesilih der Tempelhofer Chau |

13. Mai Besichtigung des Kaiser Alexander Garde-Grenadier- Nr. 1 auf dem Exerzierplaß östlih, des Garde-Pionier-Bataillons und des 1. Bataillons Eisen- b.hn-Regimenis auf dem Exerzierplaßz e t der Tempelhofer si tagung des 2. Garde-Regiments z. F. und des Garde-Füsilier-Regl- ments auf dem Exerzierplaÿ westlich der Tempelhofer Chaussee 15. Mai Besihtigung des 1. Bataillons Garde- 8, des 4. Garde-Regiments z. F. und Regiments Königin Elisabeth auf dem Exerzierplay an der Potsdamer Chaussee bei Spandau. j i des 4. Garde-Regiments z. F., des 3. Garde- Grenadier-Regiments Königin Elisabeth von Spandau nah aillons des 3. Garde-Regiments z. F. hrnehmung ves Wachtdienstes. Infanterie-Brigade auf 25. Mai Besichtigung Brigade (Kaiser Franz-

Regiments

bei Berlin. Fuß-Artillerie-Regiment des 3. Garde-Grenadier-

ai Marsch

Berlin und des 1. Bat von hier nah Spandau zur Wa 99. Mai Besichtigung der 1. Garde- dem Bornstedter Felde bei Potsdam. der kombinirten Garde - ZJnfanterie - i Garde - Grenadier - Regiments Nr. 2, der 2 Bataillone 3. Garde-Regiments z. F. und Garde- Schützen - Bataillon) auf dem Exerzierplaß östlich der Tempelhofer Chaussee Berlin. 26. Mai Besichtigung der 2. Garde- Jnfanterie - Brigade auf dem Exerzierplay westlich und der 3. Garde-Jnfanterie-Brigade auf den der Tempelhofer Chaussee bei Berlin.

mehrerer deutscher Einzelstaaten zu inhibiren. Bemerkenswerth sei now, daß in nationalliberalen Kreisen die Verfügung des bayeri- sen Kultus-Ministers viel weniger heftig bekämpft werde, als die des preußischen; es sei doch fraglih, ob dieses verschieden- artige Vorgehen ledigli orthographishe Motive habe. Die beiden Minister seien auch nicht aus bloßem orthographischem Partikularismus vorgegangen, sondern es seien weitschichtige Verhandlungen über ein einheitlihes Vorgehen vorausgegangen. (Schluß des Blattes).

_— Zur Ausführung der Vorschriften im §. 8 des Regu- lativs, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu ge- werblihen Zwecken, hat der Finanz-Minister durch Cifkfular- verfügung vom 5. v. M. bestimmt, baß bis auf Weiteres für jede in den Gewerbs- oder Geschäftsräumen des betreffenden Ge- werbetreibenden vorgenommene amtlihe Ueberwachung der Denaturirung von Branntwein zu gewerblichen Zwecken eine Gebühr von 3 H für den Tag und Beamten erhoben werde, ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Ueberwachungen, sofern die Denaturirung am Stationsorte der mit ihrer Ueberwahung beaustragten Beamten vorge- nommen wird oder Letztere, wenn es sich um eine außerhalb ihres Stationsortes vorzunehmende Denaturi- rung handelt, die Ueberwachung gelegentlih ihrer gewöhn- lihen Bezirksbereisungen ausführen. Will derjenige, welcher die Denaturirung beantragt, den Zeitpunkt niht abwarten, an welchem der den Beamten sonst obliegende Dienst sie an den Ort der beantragten Denaturirung führt, und wird des- halb eine besondere Dienstreise für die Beamten nothwendig, so ijt die obige Gebühr um den Betrag der dem Dienstrange des oder der abgeordneten Beamten entsprehenden geseßlichen Tagegelder und Reisekosten oder, wenn der Antragsteller für eine \chicklihe Beförderung der Beamten von ihrem Stations- orte nah dem Ort der Denaturirung und zurü selbst Sorge um den Betrag der geseßlihen Tagegelder zu erhöhen. Zur Tragung dieser höheren Gebühr hat ih der Antragsteller , welcher die besondere :Kommittirung von Beamten zum Zwecke der Denaturirung beansprucht , in der Anmeldung der Denaturirung ausdrüdlih bereit zu erklären. Auf die Gebühr von 3 4 für jede Ueberwachung einer De- naturirung haben die mit der Leßteren beauftragten Beamten direkt keinen Anspruch, auch haben dieselben sich jeder Empfang- nahme der Gebühr oder von Tagegeldern, Reisekosten 2c. von den Antragstellern zu enthalten. geschieht vielmehr ausschließlich x der Antrag auf Denatur | zwar ist die einfahe Gebühr von 3 U, Falls nur diese zur oxt bei der Entgcgennahuie der Än- während die erhöhte Gebühr nach Festseßung durch das Hauptamt, jedoch vor Aushändigung des betreffenden Anerkenntnisses über Steuervergütung, einzufordern ist. Die An- naturirungen beauftragten Beamten auf slagen nach Maßgabe der Bestimmung im Artikel I. §8. 6 der Allerhöchsten Veror April 1876, betreffend die Tagegelder Staatsbeamten odex auf Tagegelder,

Chaussee bei Berlin, 14. Mai Besi

Die Erhebung der Gebühr durch die Steuerstelle, bei irung eingebracht is, und

dnung vom 15. und die Reisekosten der Reisekosten und Ueber- rait welchen sich dieselben ohne Ausnahme te Hauptamt zu wenden haben, sind ledigli nach den dieserhalb bestehenden geseßlichen und Verwaltungsvor- und ohne Rückssicht darauf zu beurtheilen, tige Kosten von den Antragstellern geleistet ist oder niht. Die hiernach den Beamten z. B. im Falle eines besonderen Kommissor Diätengesezes vom 24. März 1873 zustehenden Tagegelder und Reisekosten oder die sonst ihnen für derariige besondere Dienst- Vergütungen (Uebernachiungsgelder 2c.) sind bei den bezüglichen Etatsfonds in Ausgabe zu verrechnén, den Steuerpflichtigen erhobenen Gebühren bis auf Weiteres unver-

iums im Sinne des §. 3 des

Kirchengesell schaften, bezw. Friedhöfen erstreckt sich,

gsbereih des Preuß. Allg.

der Grabstelle, durch kt, nidt

im Lustgarten zu Potsdam. rde-Jäger-Bataillons und der

ee bei Berlin.

4. Escadron der Gardes du Corps nach Pots:am. 29, Mai große Parade bei Berlin. Eisenbahntransport des 1. Batail- lons Garde-Fuß-Artillerie-Regiments nah Berlin und nach der Parade Rückmarsh nah Spandau. 31. Mai große Parade bei Potsdam. Rückehr der betreffenden Truppen nah Spandau resp. Berlin. 14. Juni Besichtigung des Garde- Kürassier- und 1. Garde-Dragoner-Regiments auf dem Exerzier- plaß südlih der Hasenhaide bei Berlin. 15. Juni Besichtigung des 2. Garde-Ulanen- und 2. Garde-Dragoner-Negiments auf dem Exrerzierplaß südlih der Hasenhaide bei Berlin. 16. Juni Besichtigung des Regiments der Gardes du Corps und des 3. Garde-Ulanen-Regiments auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam. 17. Juni Besichtigung des Garde-Husaren- und 1. Garde-Ulanen-Regiments auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam. Rückmarsch der 3. und 4. Escadron des Regi- ments der Gardes du Corps. 18. Juni Besichtigung der Garde-Feld-Artillerie-Brigade auf dem Exerzierplaß östlih der Tempelhofer Chaussee bei Berlin. Die Bataillons-Besichtigungen shließen mit dem 1. Mai ab, die Shwadrons-Besichtigungen mit dem 26. Mai. Die Besichtigungen finden an den ge- nannten Tagen in der Reihenfolge statt, wie fie die Zeitein- theilung giebt. Dieselben beginnen in Berlin um 9 Uhr, in Potsdam, wenn im Lustgarten, um 91/4 Uhr, wenn auf dem Bornstedter Felde, um 9/4 Uhr, bei Spandau um 9% Uhr Vormittags.

Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Königlich bayerische Ober-Zollrath S{chmidtkonz ist hier wieder angekommen.

Wiesbaden, 5. April. Nah Eröffnung dec ersten Plenarsißung des 12. Kommunal-Landtags wurde zu- nächst durch Akklamation die Wahl der früheren Schriftführer vorgenommen und somit der Kommunal: Landtag konstituirt. Hierauf erwähnte der Vorsißende Graf von Matuschka des kurz nah dem Schlusse des leßten Kommunal-Landtags erfolg- ten Todes des Abg. Justi und ersuchte die Versammlung, si zu dessen Andenken zu erheben. Dies geschah.

Sodann theilte der Vorsitzende die eingegangenen Vor- lagen mit.

Zur Bearbeitung dieser Angelegenheiten wurde von dem Vorsißenden vorgeschlagen, wie bisher üblih, 4 Kommissionen zu wählen, eine Rechnungsprüfungskommission, eine Finanz- kommission, eine Eingabenkommission und eine Wegebau- kommission, von je 7 Mitgliedern.

__ Für die beiden Vorlagen, den Gesetzentwurf, betreffend die event. Abänderung des Erbfolgerehts in den ländlichen Bauerhöfen, sowie die Abänderung des Na auishen Brand- versicherungs-Reglements, wurde eine besondere Kommission von 5 Mitgliedern vorgeschlagen und angenommen. s Behufs Vornahme der betreffenden Wahlen zu den Kom- missionen wurde auf morgen früh 10 Uhr eine neue Sigung anberaumt.

Bayern. München, 4. April. (Allg. Zig.) Die von der deutschen Volkspartei auf morgen Abend an- beraumte allgemeine Volksversammlung_ wurde von der Königlichen Polizeidirektion auf Grund des Sozialistengeseßes verboten. Jn der Motivirung des Beschlusses der Polizei- direktion heißt es:

I. Fn Erwägung, daß dur die Vorgänge in der am 31. v. M. veranstalteten öfentlihzn Versammlung, in welcher die Abhaltung der heute angezeig:een Volksversammlung erörtert und beslossen wurde insbesondere 1) dur die Zulassung einer größeren Anzahl von Anhängern der Sozialdemokratie, während diese Versammlung entli als Mitgliederversammlung der deutschen Volks- partei bezeihnet wurde und dazu nur Gesinnungs8genofsen und Freunde der demokratishen Richtung öffentlich einge- laden waren; 2) durh die bei dem Beschluß über die Zuse fammensetzung des Bureaus zu berufenden Versammlung hervorge- tretene Absicht, einem Führer der hiesigen Sozialdemokratie einen Antheil an der Leitung der Versammlung einzuräumen eine Ab- sicht, deren Ausführung nur aus von sozialdemokratischer Seite ent- widtelten äußeren Rücksichten unterlassen wurde; 3) durch die unter dem Einflusse der anwesenden Sozialdemokraten beschlossene Aende- rung des Charakters der zu berufenden Versammlung als einer allgee meinen Volksversammlung, obgleih nah dem angezeigten und ver- öffentlihten Zwecke die Versammlung vom 31. v. M. nur eine größere Ve-:\ammlung von Mitgliedern der deutschen Volkspartei zum Gegen- stande der Erörterung und Beschlußfassung aemacht werden sollte z endlich 4) durch die von den Führern der Sozialdemokratie in der besagten Versammlung gegebene Zusicherung, sich angelegen sein zu lassen, die beschlossene Volksversammlung zu einer imposanten Ver- sammlung zu machen die Anwendung des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878 in Frage kommt; 1I. in Erwägung, daß gegen die ursprünglich beabsichtigte demokratische Parteiversammlung ein ge- setzliches Hinderniß nicht besteht, daß aber die vorerwähnten Thatsahen die Annahme rechtfertigen, daß die unter dem Namen der deutshen Volkspartei berufene Versammlung vom 5, l. M. neben dem Zweck der Erörterung des angezeigten Gegenstandes der Tagesordnung gleichzeitig auch dazu bestimmt ift, sozialdemokratishe, auf ten Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellshaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu fördern in An- wendung d:r 88. 9 und 10 des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie und unter Bezugnahme auf Ziffer 2a. der Ministerial-Entschließung vom 93. Oktobcr 1878 den Vollzug des angeführten NReichsgesetes be- treffend 2c., aus diesen Gründen wird die erwähnte allgemeine Volks« versammlung verboten.

Hessen. Darmjtadt, 7. April. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat den Gese entwurf wegen Erbauung einer stehenden Brüdcke bei ainz einstimmig ange- nommen.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 5. April. (Elf. Lothr. Ztg.) Der Kaiserlihe Statthalter hat sih gestern Nachmittag nah Saargemünd begeben und wird heute gegen Abend von dort zurückerwartet. Wie aus Bischweiler und Hagenau berichtet wird, war auch dort in den leßten Tagen der Besuh Sr. Excellenz angekündigt.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 5. April. Gestern hat in Brixen die feierlihe Weihe und Jnthronisation des neuen Fürstbishofs Leiß unter überaus lebhafier Theil- nahme stattgefunden. Unter den Festgästen befand sih auch der eigens zur Feier nach Brixen gekommene Minister- Präsident Graf Taaffe, welher nah beendigtem gnstallations- akte den neugeweihten Kirchenfürsten beglückwünchte.

Aus München, 3. d. M., wird gemeldet: „Nach dem heutigen Bulletin hatte die Frau Erzherzogin Gisela eine ruhige Nacht und befindet sih entsprehend wohl. Tauf- pathe des neugeborenen Prinzen ist Se. Majestät der Kaiser von Oesterrei, der ih durh den Hofmarschall des Prinzen

1 Exerzierplaß östlih Marsch der 3, und

Leopold, den K. Kämmerer Freiherrn von Laroche, vertreten lassen wird, Die Tauffeier foll übermorgen stattfinden und