besondere Gelüste der Lehrer bekämpfen wollen, dann brauhte es sich nicht so weit von der geltenden Recht- schreibung zu entfernen, dann hätte auch Niemand etwas da-
egen einzuwenden. Der Erlaß wolle aber nicht blos die Egule, sondern auch Alle zur neuen Orthographie zwingen und dagegen wolle er sich s{hüßgen. Der Antrag wolle der Verwirrung vorbeugen, die daraus entstehen müsse, wenn die Staaten einzeln vorgingen. Der Abg. von Kardorff habe bis auf den S&luß für den Antrag gesprochen, ebenso der Abg. Reichensperger. Der Abg. Windthorst finde den Antrag nicht klar. Der Antrag verlange nur eine nochmalige Prüfung der Sache, und wenn man nach dieser Prüfung reglementiren wolle, dann solle es einheitlih, von Reichs wegen geschehen. Er wisse nit, ob die Herren im Centrum den Kompetenz- einwand als durchs{lagend ansähen; sie sollten sih den Be- luß der bayerishen Äbgeordnetenkammer ansehen ; der werde ihre Bedenken beseitigen. Würde man im Reichstage abstim- men lassen, ob eine Reglementirung auf dem Gebiete der Orthographtie statlfinden solle, so würde die große Majorität mit „Nein“ antworten. Jn welche Lage brähte man nun den Neichstag, wenn der Antrag abgelehnt würde, vielleicht deshalb, weil man in demselben eine politishe Spiße gegen den preußischen Kultus-Minister erblide, die in demfelben nicht enthalten sei. L! ;
Hierauf wurde nach einigen persönlihen Bemerkungen dex Antrag Stephani abgelehnt.
Demnächst. wurde die Wahl des Abg. Baron von Arn3- waldt (V. Hannover), dem Antrage der Wahlprüfungskommis- sion entsprechend, ohne Debatte für ungültig erklärt.
Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Geseßes, c, die Abwehr und Unterdrückung von Vieh-
euen.
Der Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Hofmann leitete die Debatte ein, indem er hervorhob, es bedürfe wohl Feiner besonderen Ausführung, um das Bedürfniß für das vorliegende Gese nahzuweisen, vielmehr könnte man fragen, warum es erst jeßt erscheine. Es hätten erst die Erfahrungen abgewartet werden müssen, die man in Preußen mit dem Viehseuchengeseß von 1875 gemacht habe, außerdem seien die Urtheile vieler Sachverständigen einzuholen gewesen, daher habe sih das Gefeß bis jeßt verzögert. Jm Wesentlichen sei dasselbe dem preußischen Gesche von 1875 nachgebildet, und er empfehle es dem Wohlwollen des hohen Hauses, indem er si vorbehalte, auf Einzelnheiten desselben bei der Spezialbe- rathung einzugehen.
Der Abg. von Wedell-Malchow erklärte, das Geseß sei bestimmt, einem lange e Bedürfnisse abzuhelfen und werde daher von ihm und feinen Freunden mit Freuden be- grüßt. Dasselbe werde die Mittel bieten, den englischen Markt für Deutschland zu erobern, denn alle darauf gerich- teten Bemühungen seien an der Furht Englands vor Ein- shleppung der Viehseuche gescheitert. Preußen habe mit sei- nem Viehseuchengeseß günstige Erfahrungen gemacht, und es Jei ein möglichst starker Druck von Oben her zu wünschen, Um das dem preußischen nachgebildete Gese in den übrigen deutschen Staaten zur strengen DurWhführung zu bringen, in denen zum Theil höchst unzureichende Bestimmungen beständen. Er befürchte nur, daß dem Reichskanzler nicht die genügenden Mittel zur Ausübung des erforderlihen Drucks zu Gebote ge- stellt würden, und daher wünsche er, daß in der Kommission darauf geachtet werde, ob und in welcher Weise die Centralstelle in der Reichsregierung noch verstärkt werden könnte. Einver- standen sei er damit, daß der Erlaß der Ausführungsinstruk- tion in die Hand des Bundesraths gelegt sei, das sei richtiger, als wenn man dieselbe den einzelnen Landesregierungen über- lassen wollte. Sollten für einzelne Länder besondere Aus- nahmen nöthig sein, so könnten diese in derx Fnstruktion vor- geschen werden. Man müsse aber darauf achten, daß nicht das ganze Reich unter Ausnahmebegünstigungen, die man ein- zelnen Staaten gewähre, leide. Das Geseß sei im Wesent- lihen dem preußischen Geseße nachgebildet ; dasselbe habe aber doch seiner Meinung nach schon bedeutende Verbesserungen gegen das preußische Geseß erfahren. Erstlih wolle er, ohne in die Details des Geseßes einzugehen, die Verbesserungen dessel- Ven in Betreff der Lungenseuche anführen. Bei derselben sei jeßt eflaubt, daß au blos der Ansteckung verdächtige Thiere ge- tödtet werden könnten, was nah dem preußijhen Geseße nicht gestattet gewesen sei. Ferner sei die Anzeigepflicht bei Milz- brand nit für alle E obligatorisch und könne für ein- zelne Landestheile erlassen werden. Es seien nämlih große Unbequemlighkeiten in Preußen, wo ein ähnlihes Geseß bereits längere Zeit gelte, dadurch hervorgetreten, daß die Anzeige der Krankheit jedesmal habe erfolgen und für den einzelnen Fall der ganze große Apparat von Thierärzten u. \. w. in Be- wegung geseßt werden müssen. Dies sei nicht mehr nöthig und liege hierin offenbar eine Verbesserung. Ebenso sei als
eine solche zu betraten, daß der betreffende Viehbesißzer {hon gezwungen sei, bei verdähtigen Zeichen an seinen Thieren die polizeiliche Anzeige zu machen, während das preußische Geseß ihn erst anweise, die Anzeige zu machen, wenn wirkliche Er- krankungen stattgefunden hätten. Endlih sei die Frage der Pockenseuche und, wie er sagen könne, zu seiner persönlichen Befriedigung in dem Geseg gelöst. Das seien verschiedene Vortheile, die jedenfalls das dem Hause vorliegende Gesetz zur Aunahme empföhlen. Ebenso sei auch seiner Mei- nung nah die Entshädigungspflißt im Großen und Ganzen ricchtig geordnet. Er würde allerdings persönlih und im Namen vieler Landwirthe, au des deutschen Landwirth: \schaftsraths, der sih in einer Denkschrift an den Reichstag gewendet habe, wünschen, daß für Roß die Entschädigung statt auf 1/4 auf 3/, normirt würde. Diese Angelegenheit werde ja in. der Kommission behandelt werden, er brauche sie deshalb hier nur anzudeuten. Bedenken errege ihm aber, daß die Strafbestimmungen der Vorlage geringer scien, als die in dem früheren preußischen Geseße, und er müsse der Kommission empfehlen, diesen Punkt ganz besonders ins Auge zu fassen. Denn nur durch strenge Strafbestimmungen, die ja natürlih sich in den Grenzen von Strafbestimmungen für Vergehen halten müßten, könne ein Effekt von dem Gesetze er- wartet werden. Es sei gewiß wünschenswerth, daß, wenn solche Anstrengungen wie sie in dem Gesetze vorgeschrieben scien, ge- macht, wenn große Kosten an die Durhsührung verwendet würden, so sei es gewiß wünschen3werth, daß auch dur stren- gere Strafen dahin gewirkt werde, daß diese Aus- gaben niht unnüß gemaht würden und man durch Verringerung der Seuche Aussicht habe, auch die Kosten allmählich zu verringern. Er könne nun bei der vor- gerückien Zeit seine Ausführungen schließen, da Gelegenheit fein werde, bei den einzelnen Paragraphen in der Spezial- berathung einige Wünsche, die er im Namen der deutschen Landwirthschaft noch vorzutragen habe, vorzubringen. Er bitte daher, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen, und zwar an eine Konmission von 28 Mitgliedern. Et habe diese Zahl der Kommissionsmitglieder absihtlich so hoh ge- wählt, weil das Gesch wirklih ein s{hweres sei und weil- es nothwendig erscheine, daß aus den verschiedensten deutschen Landestheilen die betreffenden Herren ihre Stimmen in der Kommission hören ließen. Jm Plenum werde man fo feine Details des Gesetzes kaum berathen können. Es werde dabei aber ferner nöthig sein, außer einer Zahl von Landwirthen auch Verwaltungsbeamte in die Kommission zu wählen, die mit der Manipulation derartiger Gesche bekannt seien, aus Preußen und anderen Einzelstaaten, namentlich aber aus Preußen, wo man seit 5 Jahren ein ähnliches Geseß habe. Es werde endlih wünschenswerth sein, auch einige Juristen in die Kommission zu schicken. Genug, er glaube, daß wenn durch die 28 Mitglieder die Berathungen sih auch vielleicht um 2 oder 3 Kommissionssißungen vermehren sollten, dieser Zeitverlust durh eine gründlihe Berathung des Gesetzes in der Kommission, so daß das Haus später das Gesetz vielleicht en bloc annehmen fönnte, reihlih eingebraht werden würde. Er beantrage also bei dem hohen Hause, zu beschließen, das ao einer Kommission von 28 Mitgliedern übergeben zu wollen.
Der Abg. Graf von Behr-Behrenhoff führte aus, der Entwurf sei mehr oder weniger dem preußischen Geseze vom Mute 1875 entnommen. Das Reichsgeseß müsse nach vier
ihtungen hin eingreifend sein. Etstens präzise ' Straf- bestimmungen enthalten, ztveitens nach außen hin genügend schüßen, drittens im Jnnern die Abwehrmaßregeln vor- schreiben, viertens Grundsäße für die Jnsiruktionen vor- schreiben. Allerdings sei er der Ansicht, daß im Allgemeinen die Ausführungsbestimmungen den Einzelstaaten zu Üdber- lassen seien. Er exkenne an, daß das vorliegende Geseh gegen das preußische eine Reihe von Verbesserungen enthalte, in- dessen gebe es auch zu manchen Bedenken Veranlassung. Vor-
|
tishes Wesen man doch so sehr rühme, seien in diesen Dingen
sehr streng. Besonders überraschen müsse es, daß von der Schußimpfung der Lämmer weder in dem Geseße, noch in den Motiven etwas zu finden fei. Die Materie sei zwar noch sehr streitig, aber doch von der allergrößten Wichtigkeit. Neu sei in diesem Gesetze, daß die Polizei beurtheilen solle, ob der Betreffende den im Geseße gedachten anda e günstig gewählt habe. Der Polizei werde die Fähigkeit, diese Frage zu er- niessen, abgehen. Auch die Sicherheitsmaßregeln seien bei dem preußischen Geseßze niht scharf genug gehandhabt worden. Er wünsche bei der großen Wichtigkeit des Gesetzes eine strenge Ausführung desselben und das Zustandekommen dieses fo nothwendigen Gesetzes in dieser Session.
Der Abg. Dr. Mendel erklärte, die Ausdehnung des preußishen Seuchengeseßes, das sich im Allgemeinen bewährt habe, auf das Deutsche Reich könne man nur mit Freude be- grüßen. Je größer das Territorium, über das eine einheit- lihe Geseßgebung nah dieser Richtung hin sich erstrele, um so sicherer sei der Erfolg. Das Beste würde unzweifelhaft eine internationale Seuchengeseßgebung sein, die aber scheitern müsse, so lange in Nußland Zustände herrschten, die, selbst den guten Willen der russishen Regierung vorausgeseßt, eine Dur@führung sanitätspolizeiliher Maßregeln unmöglih mach- ten. Er halte den Entwurf für nicht weitgehend genug. Unter Anderem s in demselben auch die Trichinosis Aufnahme finden müssen, da sie ebenfalls eine überträgbare Seuche sei, wenn auch hier die Uebertragung in anderer Weise géscheh?, als bei dem Roß, der Maul- und Klauenseuche. Die Trichinen spielten von Jahr zu Jahr eben eine bedeutendere Rolle. Jm Jahre 1877 seien von 2 Mill. Schweinen, die in Preußen unter- suQt seien, 701 trihinóös befunden, im Jahre 1878 von 21/2 Million 1222; die Zahl der untersuhten Schweine sei um 2 Proz. gestiegen, die der trihinós befundenen um ca. 80 Proz. Jm Jahre 1877 habe man 243, im Fahre 1878 965 amerikanishe Speckseiten- trihinös gesunden. Fm Jahre 1876 seien in Berlin von 3 verschiedenen Jnfektionsheerden Trichinenepecdemien vorgekommen, im Jahre 1877 von 4, im Jahre 1878 von 15. Jn Berlin seien 1878 102 Personen ais an Trichinen erkrankt gemeldet (die Zahl sei jedenfalls viel arößergewc sen), von denen 8 gestorben seien. Bei vier Schlächter habe man 1878 5 trihinöse SZweine entdeckt, von denen, wenn die Trichinen nicht rechtzeitig entdeckt worden wären, ca. 1000 Menschen gegessen haben würden. Es sei unzweifelhaft, daß die Trichinosis eine immer erheblihere Ausdehnung von Fahr zu cFFahr erreiche, und daß ein energisches Einschreiten hier geboten sei. Sache der Kommission werde es sein, die entsprehenden Be- stimmungen in das Geseß hineinzubringen. Auf der anderen Seite gehe der Entwurf entschieden zu weit, indem die im 8. 7 vorgesehenen Sperrmaßregeln gegen das Ausland durhaus einer Milderung bedürsten. Ein weiteres Bedenken sei die zu sehr erweiterte Kompetenz der Thierärzte, von denen es im 8. 42 heiße: „Die Tödtung verdächtiger Thiere könne von der Polizeibihörde angeordnet werden, wenn von dem beamteten Thierarzte der Ausbruh der Rotkrankheit- als wahrscheinli erklärt werde.“ Die Thierärzte seien doch so zu fagen auch nur Menschen und könnten irren ; eine solhe Kompetenzausdehnung habe also ihre bedenklihen Seiten. Nach diesen Richtungen müsse der Entwurf verbessert werden, um annehmbar zu erscheinen. Was endlich die Entschädigungsfrage anbetreffe, so werde die Kom- mission hier sorgfältig zu erwägen haben, daß, wenn auch die Ent=- sGädigung nothwendig erscheine, um. das Gesez wirksam durchsühren zu können, dieselbe noch nicht zu einer Prämie werde. Daß Entschädigungen für tolle Hunde und tolle Kaßen ge- zahlt werden könnten, wie es der §8. 62 zulasse, halte er nicht für gerechtfertigt. Er stimme für die Kommissionsberathung des Gesctes.
Der Abg. Frhr. von Ow (Freudenstadt) wünschte dringend, daß der Gesetzentwurf nicht im Schoße der Kommission begraben werde, sondern noch in dieser Session zur Erlcdigung komme. Er In erfreut, daß dur einzelne Bestimmungen desselben die
gänge, wie sie in den leßten Jahren an der s{hweizer und | Selbständigkeit der Einzelstaaten berücsichtigt sei , glaube badischen Grenze konstatirt worden, müßten vermieden werden. | aber, man kónne der Entscheidung derselben noch mehr Als ein Mangel sei es auch zu bezeihnen, daß das Gesetz | überlassen. Die Befugnisse des Reichskommissars seien zum
keine Bestimmung über die allgemeine Einführung einer hohen Hundesteuer enthalte. Der Verbreitung der Tollwuth würde siherlih am besten entgegengewirkt, wenn die Vermehrung der Hunde möglichst gehindert werde. Auch die Militär- Behörden dürften von dem Gesche nicht exkludirt sein, min- destens müßten sie für jeden dur sie veranlaßten Schaden ver- antwortlih gemacht werden. Denn oft genug sei es vorge- komnien, daß von Militärbehörden Pferde verauktionirt worden seien, welche andern Tags wegen der Roßbkrankheit hätten er- stochen werden müssen. Auch folche Fälle seien nicht selten gewesen, wo Truppen mit rohkranken Nossen Manöver mit- gemacht hätten. Die Nachtheile für die Nation durch eine zu große Milde seien schr_ bedeutend; die Engländer, deren prak-
Theil zu weit gehende, und es sei bedenklih, allgemeine Be- stimmungen in das Geseß aufzunehmen, die für einzelne Lan- destheile unausführbar seien. Unbegreiflih sei es ihm, daß man die Ausführungsinstruktion den einzelnen Bundesregie- rungen vorenthalten wolle. Die Fnstruktion sei entscheidend für die Wirkung des Geseßes und im Gegenjaß zu dem Abg. Wedell-Malchow wünsche er niht die Centralisation, sondern möglichste Freiheit der Einzelstaaten. Einverstanden e er mit der Ueberweisung an eine Kommission von 28 Mit- gliedern.
Nachdem die Diskussion geschlossen und die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen war, vertagte \ih das Haus um 4!/; Uhr. _
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register nimmt «an: die Königliche Expedition 1,
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0 Derlin, 3. 7. Wilhelm-Straße Nr. 82, 4. ; M
Deffentliher Anzeige. een were
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 5, Industriello Etoblissements, Fabriken und
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U, 8. W, von öffentlichen Papieren,
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6, Vorschiedene Bekanntmachungezn,
In dor Börsen- beilage,
„Juvalidendank“, Nudolf Mosse, Haaseustein
& Vogler, G, L. Daube & Cso.,, E, Schlotte,
Büttuexr & Winter, sowie alle übrigen größerez Annonecn-Hureaus.
Subhastationen, Ote, Vor- ladungen und dergl.
[856] Oeffentliche Bekauntmachung.
klären, und für verbunden, } seines Vermögens als Die Anna Klara, geb. Kretzer, Ehefrau vou Ghescheidungsstrafe der Erie zu zahlen, R die
und ladet den Beklagten zur | auf den 21. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht
Johann Daum, Älerer zu Kruft, si
je ohne Ge- werbe daselbst wohnend, vertreten durÞ Rechts-
mündlichen Verhandlung des Rebtsstreits vor der | Fromberg
i C : auf den 10, Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, IL ivilkammer des Königlichen Landgerichts zu | „it der Aufforderung, einen bei dem Teta Gta Ge
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bromberg, den 30. März 1880.
Coblenz Termin
auf deu 4, Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, was auf Grund des Artifels 11 des Ausführungsgesezes der Deutschen Civil-Prozeß-
früher hier, jeßt in Amerika, Aufenthaltsort unbe- kannt, wegen böswilliger Verlassung mit dem An- trage auf Trennung der Ehe der Parteien, Ver- klagten ferner für den allein {huldigen Theil zu er- | klagten zur mündlichen streits vor die I. Cioilkammer des Herzoglichen
Münblicten Verbandl Rechts alt ; mündlichen Verhandlung des Rechtsitreits vor die die E O I Oren genannten Shentaan, erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
Landgerichts zu Dessau
Dessau, den 31. März 1880,
aus Deffau, jeßt in unbekannter Abroesenheit, wegen böslicher Verlassung und wegen Ehebruchs, mit dem Antrage auf EIT Inne, und ladet den Be-
Verhandlung des Rechts-
___ Mayländer, Kanzlei-Rath, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
Theodor Bodeewes vom Schoonerschiffe „Heds wig“ und 9 Genoffen, wegen Forderung von 1897 M 73 &S nebst Zinsen,
für im August 1877 für das Schoonerschiff „Hed- wig“ auf Bestellung kTäuflih gelieferte 2 Anker- ketten mit Stüzen und 2 Anker mit englischen Händen mit dem Antrage die Beklagten unter Auf- lage der Kosten solidarisch zur Zahlung des \huldenden Betrages ad 1897 4. 73 S nebst 6 °%% Zinsen seit dem 1. September 1877 event. nah Maßgabe ihrer Schiffäparten, wovon auf den Be- klagten sub 2 1/0 entfallen und ladet die Bes klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts streits vor die zweite Civilklammer des König» lichen Landgerichts zu Aurich
ordnung bekannt gemacht wird, Coblenz, den 5. April 1880.
j Stroh, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[8836] Oeffentliche Zustellung, ;
Die Frau Kaufmann Adolf Joseph Emma, pre. Wolff, zu Bromberg, ria Var den echtsanwalt Sele hier, klagt gegen ihren Mann,
Die I. Gericht*\chreiberei des Königlichen Landgerichts.
[8857] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelihte Henriette Zufelde, geborne Kahle, genanut Bolling, gu Dessau, vertreten durch den Rechtsanwalt Freyberg zu Dessau, klagt gegen ihren Ehemann, den Brauer Louis Zufelde
(8809) Oeffentliche Zustellung.
Die Handlungsfirma S, Wreesmann Wittwe zu Leer, vertreten durch den Rechtsanwalt Vissering in Aurich, klagt gegen die Rheder des Schiffs „Hedwig“ als:
1) den Kaufmann H. Wiemann in Leer in seiner
Eigenschaft als Kaufmann Andreas Jungéblut'-
schen Konkursverwalter, - 2) den 3. Z. unbekannt abwesenden Schiffskapitän
auf dext 7. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage dem Beklagten sub 2 bekannt gemacht.
Aurih, den 2. April 1880.
Í : Staúski, Gerichis\{hreiber gehülfe des Königlichen Landgerichts.
[8808] Oeffeutliche Zustellung.
Der Schmiedemeister Lüppo Cramer zu Leer, vertreten durch den Rechtsanwalt Vifssering in Aurich), Bag gegen die Rheder des Schoonerschiffs
edwig“ als: H den Andreas Jungeblut'shen Konkurskurator,
Kaufmann Wiemann in Leer, : S 9) den unbekannt abwesenden Schiffskapitän Theodor Bodeewes und 11 Genoffen egen Forderung für Ms L. Jahre 1877 für das von den Beklagten gerhederte Schoonershif} „Hedwig“ gelieferte Schmiedearbeiten zum Restbetrage von 1070 4 65 §, nebst Zinsen zu 5% seit 1. Januar 1878, mit dem Antrage auf sfolidarische Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung des Libellats und der Kosten, event. auf Verurtheilung der Einzelnen nach Maßgabe ihrer Schiffsantheile, von denen dem Beklagten sub 2 1/69 zustehen und ladet die Be- Flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- {treits vor die zweite Givilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf den 7. Juni 1880, Vormittaas 10 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen."
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage dem Beklagten sub 2 bekannt gema@t. 7
Aurich, den 2. April 1880,
Staúski, Gerichts\hreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.
(8810) Oeffentliche Zustellung.
Die Handlungéfirma W. Brons et Sohn in Emden, vertreten durch den Rechtsanwalt Hacke in Aurich, klagt gegen die Rheder des Schiffs „Hedwig“
ämlih: i D den z. 2. unbekannt abwesenden Schiffskapilän Th. Bodeewes aus Leer und 10 Genossen, wegen Forderung von 3428 4 64 S nebst Zinsen für in den Jahren 1876/77 für das Scboonerschiff „Hedwig“ cuf Bestellung käuflich ge- lieferte und in der, der Klageschrist vom 24. De- zember 1879 anges{lossenen Rechnung näher \pezifi- zirten Waaren mit dem Antrage, daß die Bekiagten {{uldig verurtheilt werden, der Klägerin die Summe von 3428 4. 64 S nebst 6 %/ Verzugézinsen seit dem 1. April 1879 zu zahlen und ladet die Be- Flagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- ftreits vor die eie Civilfammer des Königlichen
Landgerichts zu Auri N auf den 7. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem. gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. S
Zum QZwecke der öffentliben Zustellung wird diefer Auszug der Klage dem Beklagten sub 1 bekannt gemacht. i
Aurich, den 2. April 1880.
Staiskfi, Gerictsschreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.
(8811) Oeffentliche Zustellung.
Der Schiffsbaumeister C. Cassens zu - Emden, vertreten durch den R:chtsantoalt Vissering in Aurich, lagt aergén é ;
1) den Kausmann H. Wiemann in Leer, als An-
dreas Jungeblut’]&en Konkurskurator, E 2) den z. Z. unbekannt abwesenden Schiffskapitän Theodor Bodeewes vom Schoonerschiff „Hed- wig“ und 8 Genossen, wegen Forderung von 5455 4 89 -Z : sür die im Jahre 1877 für das Schoonerschiff „Hedwig“ zur Herstellung und Ausrüstung desselben gelieferte Eisen- und Schmiedearbeiten mit dem An- trage auf kostenpflichtige Verurtheilung der Be- flag!en ihm den \{uldenden Betrag von 5455 M. 89 4 nebst 6/9 Zinsen seit dem 20, Otîtober 1877, von welcher Schuld auf den Beklagten sub 2 zu seinem Antheile 18/57 entfallen, zu zahlen, und ladet die Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreites vor die zweite Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf deu 7. Zuni 1880, Vormittags 10 Ukr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. N
Zum Zwecke der öffentlichen ZusteUung wird dieser aus der Klage dem Beklagten sub 2 bekannt ge- mat.
Aurich, den 2. April 1880.
Stänski, i Gerichtéschreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.
[8803] s
Oeffentliche Zustellung.
Die Köchin, verwittwete Ernestine Baumert in Breélau, und der Vormund ihtes unehelichen Kin- des, Herrmann Avolph Wenrih, Schlossermeister Eduard Kynast zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Korpulus hier, klagen gegen den früheren Burcauschreiber, jeßt Arbciter Nu- dolph Schmidt, früher zu Gnesen beim Kasernen- bau, jegiger Aufenthaltsort unbekannt, wegen An- \prücben aus einem außercheliwen Beischlaf mit dem Antrage: :
den Beklagten für den natürli@en Vater des von der Mitklägerin Wittwe Ernestine Baumert, gebore¿e Wenrich, am 26. Februar 1869 ge- borenen, auf die Namen Herrmaun Adolph ge- tauften Kindes zu erachten und als solchen zu verurtheilen : . | 1) an Alimenten füc das Kind seit dessen Geburt bis zum vollendeten 14. Lébens- jahre desselben monatlih 12 M, die rüd- ständigen fofort, die laufenden ‘vierteljähr-
lih im Voraus zu entrichten,
2) die Lehr- und Lossprehungskosten zu tra- gea, falls das Kind ein Handwerk eclernen
sollte, 3) die Begräbnißkosten zu tragen, falls das Kind vor vollendetem 14. Rae stirbt, 4) dem Kinde auch das geseylihe Erbrecht in den Nachlaß des Vaters vorzubehalten, und laden ten Beklagten zur mündlichen Verhand- [lung des Rechtsstreits beziehungsweise Beantwortung der Klage und des mit derselben angebrachten Arrest-
gesuches L vor die Il, Civilkammer des Köiglichen Landgerichts zu Breslau auf den 28. Oktober 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gebachten Ge-
Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekännt gemacht. Breslan, den 1. März 1880.
Lomkfa, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer 2.
[8841] Oeffentliche Zustellung.
Der Färber Haune Plaut zu Niederaula klagt gegen den Christian Heukler, früher in Mengs- hausen, jeßt unbekannten Aufenthaltêorts, wegen 7,50 #4 rüdstänbige SBinsen von einem Darlehn über 59 Thaler aus Schuld- und Pfandverschrei- bung vom 18. Juni 1844 bzw. Cession vom 9. Fe- bruar 1880, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen zwecks Befriedigung des Klägers die nachstehenden Grundstücke:
G. 56 Weide auf der Wafserliede 9 ar 43 qm, B. 152 Wiese in der Aue 39 ar 9 qm, B. 155 Basel 41 ar 31 qm,
zum ideellen 1/6, G, 117 Erbwiese auf der Oberaue zu 1/6 311/16
Aker 115 Rth., zum Behufe der Zwangsversteigerung herauszugeben, wenn er nit vorziehen follte, den Kläger wegen der gedachten Zinsen mit 7,50 4 zu befriedigen, und lade ich den Beklagten zur mündlichen Verhandlung tes Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Niederaula auf deu 20, Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, D Zwecle der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Nicderaula, den 27. März 1880.
O lsoret,
Gerichtéschreiber des Königlichen Amts3gerichts.
(8830) Oeffentliche Zustellung.
Die Angela, geborene Gansen, Wittwe von Emmerich Lauer, ohne Stand, zu Wittlich, klagt gegen den Kaspar Kohlhaas, ohne Stand, früher zu Bausendorf, jeßt ohne bekannten Wohn- uvd Aufenthaltsort aus einem Schuldscheine vom 14. März 1869 über ein dem Beklagten gegcbenes Darlehn mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zabluag von 227,85 46 nebst 5 o Zinsen vom 14. März 1880 und ladet den Beklag- ten zur mündlicen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlice Amtsgericht zu Wittlich anf den 22. Vai 1880, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwede der öffentliwen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lehmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichis, EeO Aufgebot.
Der Kaufmanu Bernhard Liebmann în Wies- baden, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Herrn Dr. Neutirh, * hät das Aufgebot eines an» geblich in Verlust gerathenen, von Klett & Wage- mann in Wiesbaden am 18, März 1880 drei Mo- nate a dato an eigene Ordre auf Jacob Jsaak Weiller Söhne dahier gezogenen von Lebtern accep- tirten, ven den Ausftellera am 18. März l. J. an Bernhard Liebmann und von diesem am 22, März l. F. an L. u. E. Wertheimber dahier girirten Wechsels beantragt. Der Inäber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf WMontag, den 15. November 1880, Wormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotétermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklä- rung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M,, den 5. April 1880. Könialiches Amtsgericht. IV. Dr. 3. J: Rocmer. Maier.
(8807) Aufgebotsverfahren. Demnach die Éhefrau, jezgt Wiitwe des Aler- manns Vogel, Sophie geb. Trappe, in Sauingen hier angezeigt und wahrscheinliÞ gemacht hat, daß eine für sie am 25. November 1872 von dem Notar Köpp hierselb|st| von dem Gärtner Carl Delius hierfelbit verlautbarte Schuldurkunde über 590 Thlr. = 1500 M, worin der dem Schuldner gehörige, vor hiesigem Herzogthore belegene Garten zu 4 Morgen nebst Wohnhaus Nr. ass, 70 verpfändet worden, auf il,r unbekannte Weise abhanden gekommen sei, wird auf derea Antrag der unbekannte Inhaber folcher Schuldurkunde zur Anmeldung seiner An- sprüche auf letztere sowie das dadurch verbriefte Kapital und die bestellte Hypothek auf den 29. Mai cr., Morgens 10 Uhr, vor hiesiges Amtsgericht“ vorgeladen unter dem Rechtsnachtheile, daß bei nicht erfolgter Anmeldung die gedacte Schuldurkunde dem Schuldner gegen- über für wirkungslos erklärt und für die Gläubi- gerin yon. Neuem ausgefertigt werden foll. Wolfenbüttel, den 2. April 1880. Herzogliches Amt2gericht. gez. L. Voges. Zur Beglaubigung: W. Gropy, Gerichtsschreiber.
[8849] Aufgebot. Die SparklaFïenbücher der Stadt Halle a./S: 1) Nr. 10591 über 95 Viark für Clara Ncack zu Halle a./S., 2) Nr. 10597 über 300 Mark für Frau Bertha Meye daselbst, : i 3) Nr. 10598 über 60 Mark für Ida Noack daselbst, find angeblich verloren gegangen. L Auf Antrag des Postschaffners Johann Friedrich Noack uud ter Schlosser Bernhard Dae lee Ehe- leute hier werden die unbekannten Inhaber dieser Sparkassenbücher aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Oktober 18809, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, anbe- raumten Termine ihre Rechte bei dem unterzeich- neten Gerichte anzumelden nnd die Sparkafsenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der- selben erfolgen wird. i Halle a./S., den 3. April 18380.
[8728] Aufgchot.
Der Schmied Jakob Scäfer von Hattenbah hat das Aufgebot einer vom 17. Juli 1855 von Conrad Grosz und dessen Frau Anna Barbara, geb. Schwalm, daselbst zu Gunften des Moses Levi bier über 125 Thaler nebst 5° Zinsen errihteten Schuld- und Pfandverschreibung, laut welcher mehrere dem An- tragsteller gehörige Grundstücke Hattenbacher Ge- markfung für obige Summe mitverhaftet sind, be- antragt. Der Inhaber der Uckunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 27. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anceraum!en Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunde crfolgen wird, Niederaula, den 27. März 18809. Königliches Amtsgericht. vou Mi!lchling. Wird hiermit veröffentlit. Der GeriHtbs|schreiber des Königlichen Amtsgerichts. irloret, Sekretär.
[7687]? Aufgebot.
Der Kaufmann Richard Scult von hier hat als Vormund ver von dem am 12. Februar 1880 hier verstorbenen Sthlossermeister Johann Wüilhcluz Verrin hinterlassenen minderjährigen Kinder das Aufgebot der Nawlaßaläubiger beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem am 25. Mai 1880, Vor- mittags 9 Uhr, hier an Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelren, widri- enfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur nsoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus\{luß allec seit dem Tode des Erblassers aufs gekommenen Nußungen durch Befriedigung der an- gemeldeten Gläubiger nicht erswöpft wird. Das Fnventar des Vachlases und Verzeichniß der angemeldeten Nachlaßfordecrungen ijt in unserer Gerichtsschreiberei während der Dienststunden ein- zusehen. L Strasburg ï. U., ten 15. März 1880. Königliches Amt3gerichi.
N Auszug. Durch Urtheil des Königli-ben Landgerichte zu Cöln vom heutigen Tage wurde die eheliche Güter- gemeinschaft, welhe zwishen der Margaretha Engels, chne Geschäft, zu Cöln, und ihrem da- felbst wohnenden, gegenwärtig im Konkurs befind- lihen Ehemanne, dem Fruchthändler Heinrich Pelzer, bestand, für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertreunung ausgesprochen und der Königliche Notar Bessenih zu Cöln mit der Liquidation beauftragt. Cóöln, den 17. Februar 1880. Für die Richtigkeit dieses Au8zuges: Meurer, Rechtsanwalt.
angezogene Urtheil die Rechtskraft beschrittcn, hier- mit veröffentlicht. Cöln, den 5. April 1380. i Gerichté\hreibexei des Königlichen Landgerichts : S Hüttenßzein, Assistent.
[8801] Oeffentlicher Verkauf.
Auf den freiwilligen Antrag des Änbauers und Kalkbrenners Christian Neddermeyer zu Gebhards- hagen sollen die demselben zugehörigen Grundstücke,
amlich:
s 1) Das sub Nr. ass. 100 daselbt belegene An- bauerwesen mit einem Areal von 18F Qu.- Ruthen oder 3 a 93 qm,
un i; 9) dem Kalfkofengebäude sub Nr. ass, 112 mit einer Fläche von 30 Qu.-Ruthen oder 6 a
25 qm am 16. d. Mts3., Nachmittags 3 Uhzr, in der Maxschen Gattwirthschaft zu, Gebhardshagen öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, wozu Kauslustige si einfindea wollen. Salder, den 1. April 1880. x Herzogliches Amtsgericht daselbst. gez. du Noi, Zur Beglaubigung: Atbreäht, Gerichtsschreiber.
(8813) Cütertrennunçsage.
Die Ehefrau Theodor Petersahn, Marie Elisabeth, geborene Laufenberg, ohne Gewerbe, zu Westerhausen, vertreten durch Nectéanwalt Mors- ba, flagt gegen ihren genannten Ehemann Thz9- dor Petersohn zu Westerhausen, mit dem An- trage: die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit allen geseßtihen Folgen für aufgelöst zu erklären. i
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor der 1. Civilkammecr des Königlichen Land- gerichts zu Bonn ist Termin :
auf den 11. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.
Teusth, : Gerich!{s\{hreiber des Königlichen Landgerichts. L FProcliarm.
Wenn der Steuermann Hans Jacob Braac aus Kappeln, dessen Aufenthalt unbekanat ist, am 1. Januar cr. das 70. Lebenjahr überschritten hat und auf Antrag des Kaufmanns Friedri Braak zu Kappeln das Todeserklärungêverfahren gegen ihn eingeleitet ijt, so wird derselbe aufgefordert, eut- weder bis zu dem auf
den 2, Zuli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter- mine üb2r sein Leben und Aufenthalt beglaubigte Angaben auf dieses Proclam zu machen oder in dem Termine felbst zu erscheinen; widrigenfalls auf ferneren Antrag derjelbe wird für todt erklärt und sein Vermögen den si gehörig legitimirenden Erben wird ausgeliefert werden.
Kappeln, den 31. März 1880.
Königliches Amtögericht.
° J Vorstehender Auszug wird, nawdem das darin
EDecret, In Sathen der Lebensversiherungs- und Erspæruißbank iu Stuttgart, Klägerin, gezen 1) den Harry Mack, 2) die Chefrau des Hermann Eicker3hof, 3) den Hermann Eickershoff, sämmtlich von Cms, decmalen unbekannt wo? abwesend, Beklagte, wegen Forderung, wird den mit unbefanntem Aufenthalt abwesenden drei Beklagten eröffnet, daß wegen der klägerischen B von 5021 M. 72 F nebst Zinsen und èosten das Landhaus der Beklagten, genannt Villa Diana, Num. 6224 a. des Stockbuchs von Ems, ge- pfändet worden ift. Einsprücbe hiergegen sind binncn einem Monat hiér vorzubringen, widrigenfalis auf Antrag der Klägerin die Versteigerung des Hauses erkannt werden wird. E Alle weiteren Verfügungen in dieser Sache wer- den deu Beklagten nur durch Anschlag an der Ges rihtstafel zugestellt werden. Ems, den 24. März 1880. Königlies Amtsgericht. Thewalt.
(7050] Bekauntmachung.
Im Grundkuhe v-n Prawdzisken Bd, IL. Bl. Nr. 27, Abtheilung 111, Nr. 4c. und von Prawdzis&- ken Bd. IV. Bl. Nr. 61 Abtheilung I[l. Nr. 3. stehen 30 Thaler Erbtheil aus dem Erbvergleiche vom 5. Juli 1853 für Catharina Blizkowski ein: getragen. : Die unbekannten Inhaber dieser Hypothekenpost resp. deren Erben, Cessionarien oder sonstige echts nachfolger werden aufgefordert, sich spätestens in dem vor Herrn Anatsrichter Dr. Frißshen im Zim- mer Nr. 14 auf den 26. Mai 1880, 12 Uhr, i: anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls die Post im Grundbuche gelöscht wird. Lyck, den 4. März 1880. Königliches Amt8gericht T. Drr. Frithschen.
(8806) Bekanntmachung. Nr. 4365. Das Großherzogliche Amtsgericht hicr hat unterm Heutigen erkannt: Nac&dem Rupert, Friedrih und Magdalena Muffler von hier der diesseitigen Aufforde- rung vom 25. Februar v. J. Nr. 4388 keine Folge gegeben haben, werden sie für ver- \choll-n erklärt und ihre nächsten Erben, nämlich: Severin, Anna und Theresia Muff- ler, Franci?ca Grefser uad Auguste Frei, Beide geborene Moffler von hier vorbehaltlih der Sicherheitsleistung in den fürsorglihen Besiß des Vermögens derselben eingewiesen. Ueberlingen, den 27. März 1820. Großh:rzeglich Badisches Amtsgerichts. Der Gerichtsschreiber. Fromherz.
8847 ? l Aud Antrag des Gutésbesißzers Sticrling auf Dammerstorf, R. A. Ribniß, werden alle die- jenigen, welche dingliche Ansprüche an das von dem Provokanten an den Amtmann Pflugradt zu Librow bei Murcbin in Pommern verkaufte Vieh-, Feldes und Wirthschaftsinventarium des Gutes Dammers- torf zu haben vermeinen, unter dem ein- für alles mal angedrohten Nachtheile, daß solche dinglihe Aniprüche werden für erloschen erklärt werden, auss gefordert, dieselben in dem auf Freitag, den 18. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehendeæ Termine geltend zu machen.
Sülze i./M. den 5. April 1889 :
Großterzoglih Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.
[88201 Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag des hiesigen Rehtsanwalts Dr, Oito Meier als curator perpetuus des für geisteskranf erklärten Johanu Hinrich Ludwig Tiedemann
wird ein Aufgebot dahin erlasjen: L daß Alle, weicbe aus der Zeit vor dem 19. Fe- bruar 1889 Ansprüche und Forderungen an den unter dec cura perpetua des Antragstellers stehenden Johann Hinrich Ludwig Tiedemann zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert wer- den, folhe Ansprüche und Forderungen späte» stens in dem auf j
Montag, deu 31, Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, i
anberaumten Lufgebotstermin im unterzeichs neten Amtsgericht anzumelden, bei Strafe des Aus\{lusses. :
Hamburg, den 2. April 1880.
Das Amt3geriht Hamburg. CGivil-Abtheilung I. Zur Beglaubigung: Rowraberg, Dr.,
[8828]
Gerichts-Sekretär. e 3. Bekanntmachung. Ansprüche und Forderungen an die dem Gaste
wirth Franz Feiedrih Meier in Kl. Nönnau mes ries, Grete belegene Eigenkathenstelle sind bei Vermeidung des Verlustes binnen 12 Wochen, vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses Aufgebots an gere{net, hierselbst anzumelden. Segeberg, den 24. März 1880. Königliches R M Abtheilung I. uhl,
(E) Bekanntmachung. In die Liste ‘der bei dem unterfertigten Land»
heodor Löwenfeld von hier eingetragen. Münthen, den 31. März 1880, Der Präsident
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Königliches Amtsgericht. VIT.
| Fr. v. Ahlefeid,
des Kg”. Landgerichis Münhen I1, Wülfert.
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geruhte zugelassenen Rechtsauwälte wurde Dr. jur.
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