1880 / 84 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

kunft erholt habe, und die allerdings, wie si habe voraussehen lassen, zu Gunsten derselben S: sei, ständen doch dem Giftbaum der Börse näher als dem Kredit- und Geldverkehr, um den es sih hier handele. Man hätte sich an die Notare und die Gerichte wenden sollen. Da allein hätte man Aus- kunft darüber bekommen, welche Wirkungen die Zins- und Wudcherfreiheit auf den Verkehr ausgeübt habe. Einer folchen Nachfrage bedürfe es aber seiner Meinung nah nicht. Gleich nah dem Erlaß des Geseßes von 1867 hätten die Regierungen von Fahr zu Fahr sich über diese Wirkungen sollen Bericht erstatten lassen. Man habe dies nit gethan, sondern ge- wartet, bis die Nothrufe so gewaltig geworden seien, daß man die Lage absolut nit mehr habe ignoriren können. Er ver- kenne nit, daß diese Nothlage keineswegs allein eine Wir- kung der Zins- und Wuhherfreiheit sei. Die allgemeinen un- günstigen wirthschaftlichen Verhältnisse hätten einen sehr erheblichen Einfluß gehabt. Durch das Geseß von 1867 sei eine relative Erhöhung des Zinsfußes eingetreten, weil sie naturgemäß habe eintreten müssen. Nun würde Niemand klagen können, wenn auch andere Leute als die Wucherer ihre Geschäfte dabei machen würden. Aber die Sache habe eine Kehrseite, die man nicht unberücsichtigt lassen dürfe. Es sei jederzeit in jedem gesellschaftlichen Orga- nismus nur ein bestimmtes Quantum von Kapital vorräthig. Die vermehrte Konkurrenz in der Nathfrage werde nothwen- dig eine Vertheuerung des Kapitals zur Folge haben müssen. Es handele sich also um eine Entwerthung des gesammten Nationalvermögens, die in demselben Maße si vollziehe, wie die Erhöhung des Zinsfußes fortschreite. Das Volk fühle, daß es unter wucherischer Ausbeutung leide. Dieses Wuchergeseßz bestehe niht blos in Deutschland, es bestehe auh in

Oesterreih-Ungarn und der Schweiz. Dies beweise nur, daß

alle diese Länder an derselben Krankheit des Wuchers litten.

Der Bundesrath erkenne selbst an, daß der Wucher heute

eine andere Gestalt angenommen habe, als im «Jahre 1867;

denn derselbe wolle heute ein Strafgeseß dagegen

machen. Er müsse indessen doch bezweifeln, ob das Vvorge-

\{lagene Mittel ausreichend sei. Der 8. 1 sei viel zu vage,

für den Richter unfaßbar. Der Richter solle feststellen, ob der

übliche Zinsfuß überschritten sei. Welchen üblichen Zinsfuß

solle der Richter dabei zu Grunde legen? Den Zinsfuß am

Wohnorte des Gläubigers oder den am Wohnorte des Schuld-

ner3? Dies sei zweifelhaft gelassen. Dem richterliGzen Ar-

bitrium seien zu weite Grenzen gesteckt, als daß er sih vom

juristischen Standpunkt damit einverstanden erklären könnte.

Es könnte nah der Fassung des Entwurfs ebenso wohl eine

unberechtigte Beeinträhtigung der Jnteressen der Gläubiger

eintreten, wie eine übertriebene Rüdcksichtnahme auf die

Schuldner. Auch mit den civilrechtlihen Folgen des Wuchers,

wie sie der Entwurf statuire, könne er si nit befreunden.

Er hoffe indessen, daß diese Bedenken bei der kommissarischen

Berathung werden beigelegt werden können.

Der Abg. Dr. Schulze-Delißsch erklärte, er und seine Freunde hätten gegen die Besprehung einer solhen Materie Bedenken gehabt, aber da nun ein bestimmter Gesehentwurf über diese Materie vorliege, so konstatire er, daß seine Bedenken gegen die vorjährigen Kommissionsbeschlüsse durch diese Vorlage fast ganz beseitigt seien. Wenn auch immerhin noch Miglichkeiten vorhanden seien, so sei doch die ungeheure. Schwierigkeit der Feststellung des Begriffs des strafbaren Wuchers recht geschickt gehoben, dadur, daß man durch das hohe Strasmaß diese shwierige Materie der Judikatur der Straskammern der Land- gerichte und nicht den Schöffengerichten unterworfen habe. Es sei in der jeßigen Vorlage ferner beseitigt die Beschränkung des Zinsfußes und der allgemeinen Wechselsreiheit, wodurch der freie Verkehr so behindert worden wäre, daß die daraus entstehenden Nachtheile die Vortheile dieses Geseßes vollständig aufgewogen hätten. Gleichwohl dürfe man niht auf die Wirkungen dieser Straf- bestimmungen allzu große Hoffnungen seßen, man dürfe nicht den Nothstand Desjenigen vergessen, der um jeden Preis \o-

vernichtet sein folle, und solches nur beim Wudcherer er- halten könne. das vorgeschlagene, gegen das Unwesen des Wudhers, der wohl allen Parteien gleich verwerflich erscheine, nihts aus- rihten tönnen. Der Wucher sei eine wirthschaftlihe Kala- mität, der Einzelne falle dem Wucherer anheim, wenn derselbe in Zeiten der Noth keinen Rückhalt habe. Vorsichtsmaßregeln würden dem Wucher, wenn au nicht \o- fort und unmittelbar, so doch nah und nah, allmählih aber sicher, entgegenwirken. Vorschußbanken verbreitet und gepflegt werden, und schon jeßt sehe man von allen Kreisen, welche mit Kredit: und Genossen- schastsbanken in Verbindung ständen, den Wucher ferngehalten. Was man durch ein Strafgesez nie erreichen könne, das er- reihe man dur diese Jnstitute, wo die Leute angeleitet würden, für den Fall der Noth zu sparen; diese beruhten auf wirthschaftlihen und sittlihen Momenten. Jmmer mehr müsse man die Ungunst der Zeiten und die Jndolenz des Volkes bekämpfen, um es zur Selbsthülfe, der einzigen Hülfe gegen den Wucher, anzuleiten. gegen diese Vorlage, obglei dieselbe nihts Positives schaffe, sie werfe aber doch einen sittlihen Makel auf das Gewerbe des Wuchers und werde es dadurch einshränken. Jm Uebrigen glaube er, daß das Geseß keiner kommissarischen Vorberathung nach der vorjährigen weiter bedürfe, da die Monita, welche die Einzelnen etwa noch hätten, sehr wohl im Plenum zu er- ledigen seien.

bei der Bekämpfung des Wuchers vor Allem darauf an, posi- tiv den nothleidenden Bevölkerungsklassen zu Hülse zu kom- men, aber der Vorredner habe selbst anerkannt, daß die erfor- derlichen Znstitutionen dazu noch nit in ausreihendem Maße 6 mie seien, um Geseze wider den Wucher überflüssig zu machen. sein, so werde man doch ohne Strafgeseße nicht gegen die Ver- führung der Wucherer ankämpfen können. Weg gegen den Wucher einzuschlagen, wie der Abg. Reichen- sperger empfohlen habe, halte er nicht für richtig, der straf- rechtliche sei weniger gefährlih und erfolgreicher. die Bestrafung des Wuchers nicht abhängig machen von der Einhaltung eines bestimmten Zinsfußes, weil das mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes nicht übereinstimmen würde und weil man den rehtlihen Verkehr niht ohne Noth ungebührlih beshränken solle. Abg. Grafen von Bismarck ein Zinsmaximunm von 15 Proz. fest, so werde dies allerdings auf den Zinsfuß im Allgemeinen keinen Einfluß haben, aber alle Leute, die ohne eigene sittliche Grundsäße Neigung zu wucherishen Geschäften aber doch scheuten, mit dem Strafrichter in Kollision zu kom- | wer men, würden dann immer 14 Proz. nehmen, und das könne in gewissen Fällen ein fürchterlih wucherischer Hinssaz sein. Auch den Kaufmannsstand könne man nicht prinzipiell eximi- r, denn es würden auch dort wucherische Geschäf

Stil getrieben. Wenn also dieser Weg zur Bekämpfung des Wuchers nicht möglich sei, so müsse man den einzig möglichen, hier vorgeschlagenen wählen. Die Definition des Begriffes sei allerdings mehr als in anderen Fällen in das Ermessen des Nichters gestellt, Beleidigung der Fall? Es lung dem Richter zwet sein, die objektive, daß der landesübliche Zinsfuß überschritten sei, und die subjektive, daß in dem speziellen Falle eine Aus- beutung der Noth, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit des Bewucherten vorliege. ständen doch mitten im Leben und es hieße an ihrer Würde zweifeln, wollte man ihnen nicht zutrauen, daß fie auch in dieser shwierigen Materie klares Necht zu schüßen vermöchten. Als im vorigen Jahre nach dem Vorgange Oesterreichs ein Wudqhergeseß aus dem Hause beantragt worden sei, da hätten fich alle großen deutschen Zeitungen und alle deutschen Landes- vertretungen füv ein solhes Geseß ausgesprochen und hätten

Nach seiner Ansicht würden solche Gesetze, wie

Wirthschaftliche

Mehr und mehr müßten Spar- und

Er und seine Freunde seien jedoch nit

Der Abg. von Kleist-Neßow erklärte, es komme allerdings

Sollten aber genügende Kredit-Jnstitutute felbst da

Den civilrechtlichen

Man dürfe

Stelle man z. B. nah dem Vorschlage des

hätten, si

te im großen

aber sei das nicht auch bei der

_ müßten für die Verurthei- Reihen von Thatsachen bewiesen

Das genüge, dent die Richter

fort Geld haben müsse, wenn nicht seine wirthshaftliche Existenz

niht die wichtigen Zolldebatten das Haus daran gehindert,

man besäße i Regierung h Jahre einen Entwurf vorgelegt habe, bewußtsein des in Einklang zu bringen bestimmt sei.

Minister habe shon im preußischen Abg Berathung der oberschlesishen gewiesen, daß ein Nez des W kerung umspanne und durhbrohen werden müsse. dortigen Kreise seien in dem diesen gehenden Vierteljahre 28 kleine ländliche Besißungen dur notorishe Wucherer zum Zwangsverkauf gebracht. dortigen Gemeinde hätten sich vor zehn Jahren 2 in einem Vesiß von 100 bis 150 Morgen und in einem Besiß von 20 bis 30 Mor zehn Jahren, seien den 8 Häuslern nur noch einer in anderen seien dur die

Dieselben hätten mit den Ga den ganzen Wohlstand der län zirks an si gebracht. fittlihen Qualität der hingestellten Säße vo Kräfte, dem man All

bedürfe vielmehr cines zwar bald. Die etwa

Plenum ohne vor zu sehen wünsche.

Der Abg. Dr, Dreyer bemerkte, die K wärligen Zustandes habe nicht die liber sondern sle seien die Folge eines seiner Zeit sämmtliche hätten. wirth\s{aftlich

Der

sei.

für unannehmbar. dringenden Wunsch, daß Stande komme,

der Zinsfreiheit nicht enthalte weisun diese n

Ö

Volkes mit der Gesetzgebung

oder Hals3abschneider zu

L: 8 Inserrate für den Deutschen Reih3- u. Königk. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel3- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentsheu Reihs-Anzeigers und Königlich Preußisheu Staats-Anzeigers: Derliu, 8. F, Wilhelm-Straße Nr. 32,

Subhaftationen, Aufgebote, WVor- ladungen u. dergl.

(9%) Oeffentliche Zustellung.

Die verehelide Friederike Picekna zu Fischerei

von Trzaska zu Ostrowo, klagt gegen ihren, dem Aufenthalte nach unbekannten Ehemann Carl Piokny wegen Herstellung des ehelichen Lebens event. Ehescheidung mit dem Antrage, den Carl Piekny zwecks Herstellung des chelihen Zusammenlebens mit der Klägerin öffentlich vorzuladen und, Falls diese öffentlihe Ladung fruchtlos bleibt, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ebe zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Oftrowo

[8804]

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ¿ Mo:kowski, 10 Gerichtss{reiber des Kgl. Landgerichts.

[994] Oeffentliche Zustellung.

des Königlichen Landgerichts zu 9. Januar 1880 ist die zwishen der Auna Maria Sauer, ohne Stand, Ezcfran des Bäckers Peter Kurz, früher zu Wehrden wohnend, dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, sie zu be- sagtem Wehrden wohnend, und diesem ihrem Ehe- manne bisker bestandene geleplihe cheliche Güter- gemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Vermögensauseinandersezung vor den Notar Broich zu Völklingen verwiesen worden. Letzterer hat durch Ordonnanz vom 13, März 1880 zu dem Ende Termin auf Freitag, den 14, Mai 1880,

Leipzig auf

2. BSubhastationon, Aufgebote, Vorladungon u, dergl,

3, Verkönfe, Vorpachtzngen, Submissionen eto,

4. Verloosung, Amnortisation, Zinszahlang

Æ 4 U, 8. W, von öffentlichen Papyioren,

Nathmittags um 3 Uhr, auf seiner Amtsstube zu Völklingen anberaumt.

Als Anwalt der genannten Anna Marta Sauer lade ih deren Ehemann Peter Kurz, Bäcker, früher zu Wehrden, dermalen ohne bekannien Wohn- und bei Steinau a. O., vertreten dur den Rechtsanwalt Aufenthaltsort zu dem besagten Termine zur Wahr- nehmung seines Inte: eses hiermit ein.

St. Johann, den 15. März 1880,

Der Rechtsanwalt. gez. Leibl. Vorstehender Auszug wird Hiermit veröffentlicht. Der Landgerichts-Sekretär: Scckler.

Oeffentliche Zustellung.

Ge t 1 Ba derS de Rechtsanwa r, jur, ax CEdstein in Leipzig,

auf den 25. Zuni 1880, Vormittags 9 Uhr, klagt gegen den Premierlieutenant a D. Adalbert Symanski, früher zu Reudniß, jeßt unbekannten Aufentbalts, im Wechsclprozesse aus einem Wechsel vom 24. August 1876 über 6000 4 und Mangels Zahlung aufgenommenen Proteste vom tärz 1880 mit dem Antrage auf Berifttheilung des Beklagten zur Zahlung der Wechselsumme von 6000 A nebft Zinsen zu 6 °% jährli vom 10. März e uns ee Latieg ots T E lGen Ver- Dur, das in Rechtskraft übergegangene Urtheil | handlung des Rechtsstreits vor die 11, Kammer Sa Sebeüden vie für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu

Donnerstag, den 20. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderuna, Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, am 6. April 1880. Böttger, Gerihtss{reiber des Königlichen Landgerichts.

Grosshandel, Verechiedene Bekanntmachungen, 7, Läterarische Anzoigen,

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sacben, H, Industricllo Etablissements, Fabriken und ß,

9, Familion-Nachrichten,

RRRTS beilage, Aufgebot.

[8941]

papiere ein Aufgebot beantragt. vorbezeichneten Werthpapiere spätestens in dem auf

Vormittags ¿9 Uhr, vor dem Großherzo

Karlsruhe, den 27, März 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Gerichtsf\chreiberei : Frauk.

Aufgcbat,

einem

[8931]

einen bei dem gedachten betragen, beantragt.

zeihneten Amtsgericht,

8, Theater-Anzeigen, | In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Fuvalidendank“, Nudolf Mosse, Haaseunstetu & Vogler, G. L. Dauve & Co, E. S&lotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunonceu-Bureaus3.

M

Martin Mechling, Bäckermeister von Hirsch- horn, hat unter Glaubhaftmachung des Berlustes der nahbezeihneten 4 °/gigen Obligationen von je 100 Thaler des Prämien-Anlehens der Großh lich Badischen Eisenbahn-Schuldentilgungskasse da- hier vom Jahre 1867 Serie 1126 Nr. Serie 1150 Nr. 57500, Serie 1370 Nr. Serie 1650 Nr. 82484, Serie 1787 Nr. 89327 sammt dazu gehörigen erstmals auf 1. Februar 1880 fällig gewesenen Coupons, bezügli dieser Werth-

Der Inhaber der wird aufgefordert,

erzog”

56253, 684839,

Montag, den 25. Oktober 1880,

ven Amtsgerichte Karlsruhe anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzu- melden und die Papiere vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Die Frau Kaufmann Amalie Cron zu Memel hat das Aufgebot eines auf ihren Namen, Amalie Cron, lautenden Sparkassenbuchs Nr. 1092 des Vorschußvereins Gumbinnen, eingetragene Genossen- \ch{aft, worauf die Einzahlungen mit den bis ultimo Dezember 1878 zugeschriebenen Zinsen 4 148,71

Jeder, der an das verlorne Sparkassenbuch ein Unrecht zu haben vermeint, hat \ih bei dem unter- und zwar spätestens im Termin den 16. September cr., Vorm. 11 Uhr, Zimmer 9, zu melden und sein Reht näher nach- zuweisen, widrigenfalls das Buch für erloschen er-

ausgefertigt werden soll. Gumbinuen, den 25, März 1830. Königliches Amtsgericht.

Laa Auszug.

Uhr. ¿ Der Anwalt der Klägerin :

Numypen 7X.

Veröffentlicht gemäß 8.

gescßes vom 24. März 1879.

achen, den 6. April 1880. Der Gerichts\chreiber:

Rosbach.

[8943]

hier, Klägers, wider den rich Theodor Lehmann

Zwangsversteigerung auf Mittwoch, den 14. Zuli 1880, Morgens 10 Uhr,

“angesetzt. Branuschweig, den 1. April 1880. erzoglihes Amtsgericht. FT. hamm.

1 Deutschland ein solhes Gese {hon jeßt. Die abe nur ihre Pflicht erfüllt, wenn sie in diesem der das Nechts- 1g wieder Der preußische Finanz- eordnetenhause bei der Nothstandsvorlage darauf hin- uchers die dortige arme Bevöl- Jn einem Mittheilungen voran-

Jn, einer 1 Bauern 8 Häusler gen befunden. Jeßt, nah von den 21 Bauern nux noch 3 und vog seinem früheren Besiß, alle Wutherer ruinirt, die sich zu 20, 30 und 40 mit ihren Schleppern in jedem dortigen Kreise fänden. stwirthen innerhalb 15 Jahren dlihen Bevölkerung dieses Be-

Man sehe also, daß bei der niedrigen Wugerer die so oft als unbestreitbar n dem freien Spiel der wirthschastlichen es überlassen müsse, und von der natür- lihen Güte der Menschen, nicht unbedingt zuträfen. Man repressiven Strafgeseßes dagegen und thigen Abänderungen würden er und jeine Freunde in der zweiten Lesung beantragen, die er im gängige Kommissionsberathung vorgenommen

alamitäten des gegen- ale Partei verschuldet, Rechtsirrihums, an dem eFraktionen des Hauses theilgenommen Jrrthum habe darin bestanden, daß man die e Frage der Zinsfreiheit mit der kriminalrecht- rehtlihen Verfolgung des Wuchers vermischt habe, während beide gar nichts mit einander zu thun hätten. des Abg. Neichensperger für eine Zinsbe niht nochmals widerlegen, schon die historische Thatsache ge- nüge, daß noch in keinem Lande Zinsbeschrän drückung des Wuchers geslihrt hätten. müßten daher andere Momente gef der Voriage gelungen.

Begriffe des Leichtsinns des Richters überlassen,

Die Argumente s{hränkung wolle er

kungen zur Unter- Für die Strafbarkeit unden werden, und das sei Man könne die Entscheidung über die und der Nothlage getrost dem Urtheile der am besten durch das öffentliche Nechtsbewußtsein unterstüßt würde, welches sehr gut wisse, als Wudcherer Mit den civilrechtlichen Bestimmungen töônne er sih nit einverstanden erklären und behalte sih in dieser Hinsicht andere Vorschläge für die weiteren Berathun= gen vor; in der gegenwärtigen Fassung halte er deu Artitel 3 Die nationalliberale Partei habe den noch in dieser Session etwas zu aber sie werde nur unter der Vorausseßung für den Entwurf stimmen, daß in demselben Beschränkungen n scien; sollte aber die Ueber= g an eine Kommission beschlossen werden, so würde si vöglist in ihren Arbeiten eilen müssen.

Die erste Berathung wurde darauf geschlossen, über die Frage, ob Kommissionsberathung oder Ple folgen solle, mußte durch

betrachte des Art. F

narverhandlung er- Auszählung entschieden werden. Es stimmten 196 Mitglieder (113 gegen und 83 für die Ver- weisung an cine Kommission). mehr bes{chlußfähig.

Hierauf verta

Das Haus war mithin nicht

gte sich das Haus um 4 Uhr nah einer kurzen, die nächste Tagesordnung betreffenden Debatte, an der sih die Abgg. Dr. Lasker, Richter (Hagen), Dr. Windthorst und von Helldorff (Bedra) betheiligten.

klärt und der Verliecrecrin ein neues an dessen Stelle

Die zum Armenrecht belassene Adele Thtele, ohne Geschäft zu Aachen, Ehefrau des daselbft wohnenden Sthreinermeisiers Leo Adolf Bofß, hat gegen ihren genannten Ehemann die Güter- trenunngsfklage zum Königl. Landgericht in Aachen erhoben. Zur mündlihen Verhandlung ist Termin beftimmt auf den 7, Juni 1880, Morgeus 9

11 dcs Austführungse

In Sachen des Partikuliers Friedrich Streif risenr August {Frled- ) ier, Beklagten, wegen Darlehns, ift, nachdem auf Antrag des Klägers die Bescblagnahme des dem Beklagten gehörigen, an der Neuenstraße hierselb sab Nr. ass, 156 bele- genen Hauses sammt Zubehör am 20. v. Mts. ver- fügt und die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 23. ejd. erfolgt ist, Termin zuc

vor unterzeichnetem Gerichte Zimmer Nr. 29

(89341) Oeffeutliche Zustellung.

) aschenbierhändler Karl Heinrich Man- 2e Len vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Sill dajelbst, klagt gegen seine Ehefran Marie Emilie Eva Vianuschaz, geschied, Fischer, verw. gew. Andrae, geb. Bauer - Hellmaun, ulezt in Leipzig, jeßt unbekannten Auf-nthalts, s böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Sweidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die T. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig

auf den 10. Zuli 1880, Vormiitags 9 Uhr, nit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug Me ar “annt gemacht.

ig, den 3. April s Leipzig Dölling, : Gerichtéshreiber des Königlichen Landgerichts.

(8939) Oeffentliche Zustellung.

Der Müller Martin Friedrich Egge zu Edde- lad, s ek durch den Recbtsanwalt Claussen zu Heide, klagt gegen die Schiffer Geert Koymanu und Peter Paackers, vormals in Wefsseln, Kirch- spiels Weddingstedt, jeßt unbekannten Aufentbalts, nacbdem Kläaer vorgetragen, er habe im Jahre 1873 ein zu Wesseln belegenes Gewese, bestehend aus Wohnhaus mit Hosplaß, Garten und Wurth Nr. 7, sowie zwei Koppeln Weideland Nr. 44 und Nr. 63, von dem Eingesessenen Reimer Glaufsen, jeßt in Warpen, gekauft und tradirt erhalten, Bee und dessen näher bezeihnete Vorgänger im Besitz und Eigenthum jener unbeweglichen Güter, hätten dieselben seit Anfang dieses Jahrhunderts in Besiß gehabt, die Grundstücke ständen indessen seit der in den Ausgang des vorigen oder Anfang dieses Jahr- hunderts fallenden Besigzcit des leßtèn nachgewie- fenen Eigenthümers Franz Albers in dem Wed- dingstedter Umschreibungsprotokoll auf die Namen der beiden Beklagten umgeschrieben, solches sei jedoch lediglih zu dem Zwecke geschehen, um den Beklagten, angeblich holländischen Schiffern, das Recht, unter dänischer Flagge zu fahren, zu ver- schaffen, während Franz Albers matcriell Eigen- thümer und Besißer geblieben fei,

mit dem Antrage: i

daß die Beklagten {uldig erkannt werden, zu der Umschreibung des in Rede stehenden Ge- weses im Weddingstedter Umschreibungsproto- Poll auf den e des Klägers ihre Ein- willigung zu ertheilen, und ladet bie Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civoilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 23 Juni 1880, Bormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahtea Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen

Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kiel, den 5. April 1880.

Franck, i Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichis.

Q E t, [8947] Ausgedot.

Der Großköthner Peter Nicolaus Witte zu Echem hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes-Creditansialt in Hanno- ver zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit seinem im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts belege- nen Grundbesiß zu bestellen beabsihüige.

Namentlich foll verpfändet werden: die Groß- köthnerstele des Anleihers, welche besteht aus den Gebäuden Haus Nr. 15 zu Echem, den in der Grundsteuer-Mutterrolle des Gemeindebezirks Ehem unter der Artikel Nr. 14 zu 23,3926 ha beschriebe- nen Grundstücken und den sonstigen Zubehörnngen und Berechtigungen. : e

Nachdem der Provokant als verfügungéfäbiger Eigenthümer des zu verpfändenden Gtrundbesißes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat: fo werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Verord- nung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Ge- seßes vom 12. August 1846 alle Viejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögea dieje in Eigentbums- oder Ober-Cigeathumsrechten, in hypothetarishen und sonst bevorzugten Forde- rungen, in Reallasten, Abfindungs-, Dotal- oder Leibzuchts-Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen L E vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu au

u Freitag, den 28. Mai 1880, Morgeus 10 Uhr, j im Lokale des unterzeichneten Amlsgerihts ange- seßten Termine anzumelden. Durch die Nicht- anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son- dern nur im Verhältnisse zu der dec Landes-Credit- anstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, weun die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes-Creditanstalt zu bestellenden Hypo- thek niht eingeräumt werden soll. e

Von der Anmeldungspfliht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche voa der Di- rektion der Hannocershen Landes-Creditanstalt Cer- tifikate ausgeftellt wocden.

Lüneburg, den 27. März 1880.

Königliches Amtsgericht. 11. A. Keusffel.

N Erbvorladung. Johann Friedri Bühler und Zohanu Geoig Bühler E. sind zur Verlassenscaft der Martin Hecklingecr Ehefrau Nosina, geborne Bühler, von dort mitberuzen, Da derea Aufenthaltsort unbekannt ist, so wer- den dieselben aufgefordert, si binuen drei Monaten zu den Theilungsverhandlungen zu melden, widrigen- falls die Erbschaft Denen zugetheilt würde, welchen fie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls niht mehr am Leben gewesen wären. Breisach, den 23. März 1880. Großh. Notar.

[8961] Ladung.

Der verstorbene Landwirth Paul Pfistner von Ovpfingen hat seine Tochter Anna Maria Pfifiuer als alleinige Erbin seines Nachlasses eingeseßt. Die etwaigen ehelichen Nachkommen des in Cin- cinnati verstorbenen Sohnes Michael Pfistuer werden biermit aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlaffenshafismasse binnew drei Monaten gel- tend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft dem Testament entspreend zugetheilt wird. Munzinge, den 5. April 1880.

Der Gr. Notar.

Goeß.

[8930] i

Nr. 6233. In Folge des Verzichts des Rechts-

anwalts Regensburger wurde derselbe in der dies-

seitigen Anwaltsliste gelöscht, was gemäß §8. 24 der

Anwaltsordnung andurch bekannt gemacht wird.

Maunheim, den 2. April 1880. ; Großherzoglich Badisches Landgericht.

VBerläufe, Verpathtuungea, Submissionen 2e.

[8817] Befauntmachung.

Die im Kreise Prenzlau, etwa 25 Kilometer von Prenzlau und 8 Kilometer von der Eisenbahnstation Lökniß belegene und sowohl mit der Stadt Prenz- lau al8 auch mit der Eisenbahnstation Lökniß durch cine Kreis-Chaufsee verbundene

Domäne Brüssow

mit den Vorwerken Moor, Hammelstall und Frauen- hagen, foll auf achtzehn Jahre, von Johannis 1880 bis Johannis 1898, im Wege der Lizitation in cinem Pachtloose zur Ausbietunz gelangen. Die Vachtung enthält: an Aker 959/328 Hektar Garten D Wiesen 167,425 Beiden 13,661 Holzungen 4,300 Hedland . 2,443 Hofräumen . 7,186 Wegen 1B ann E Hektar, und ferner sind derselben beigelegt: : si Ziegelei bei Brüfsow, die FisWerei-, RNohr-, Gras-, Silf- und Streußel-Nußzung in dem großen See, dem kleinen See, den beiden Blader Seen, dem Krehs-See, dem Radckow- See, dem fiskalischen Antheile am Ganzenow- See, den beiden Bever-Seen und in den auf der Domänen-Feldmark belegenen Pfüblen. Zur Verpachtung der E Gegenstände aben wir einen Termin au N Mittwoch, den 28. d. M., Bormittags 11 Uhr, in unserem Sizungssaale vor dem Regierungsrath Herrn Freiherrn von Uslar-Gleichen anberaumt. Das von den Pachtbewerbern nacbzuweisende dispo- nible Vermögen ist auf 262 000 A festgeseßt. Die Ertheilung des Zuschlages, soroie die Aus- wahl unter den drei Bestbietenden bleibt dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und For- vorbehalten. i; j E tein sowie die allgemeinen Bedingun- aen, die Regeln der Lizitation, die Aszüge aus der Grundsteuerrolle und die Vorwerkskarten können täglich, mit Ausnahme der Soñün- und Festkage, in unserer Domänen-Registratur eingesehen werden; auch werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschriften der speziellen Bedingungen und der Regeln der Lizitation ertheilt. Der Päch- ter der Domäne Brüssow, Herr Amtsrath Osfter- roht zu Brüssow, ist angewiefen, den ch melden- den Pachtbewerbern die Besicbtigung der Pacht- Objekte zu gestatten und örtliche Auskunft zu er- theilen. / "Viitaa den 6. Ayril 1880.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

Fordan,

[8949] Bekanntmachuug.

Die Königliche Domäne Hallberg im Kreise Obornik, ca. 26 km von der Kreisstadt und Eisen- babnstation Obornik entfernt, soll auf 18 Jahre, und zwar für die Zeit von Johannis 1880 bis dabin 1898 im Wege des öffentliwen Meistgebots anderweit verpachtet werden, zu welchem Behufe wir auf Dienstag, den 11. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Termin an- eraumt haken.

E besteht aus dem Vorwerke Hallberg mit einem Flächeninhalte von 354,616 Hektar.

Das festgestellte Pachtcelderminimum beträgt 6000 A; die Pachikaution ist auf 2000 M und der Werth des Vieh- und Wirthschafts-Inventariums, mit welhem das H beseßt zu halten, ift

36 000 M feftgeseßt. : : gy S der sich iu Bieten betheiligen will, hat si vor dem Termine bei dem Lizitationskommissa- rius über den cigenthümlihen Besiß cines dispo- niblen Vermögens - von 66 000 A, sowie über seine landwirthschafttihe und sonstige Qualifikation aus-

veisen. O e lbrigen Pachtbedingungen und die Lizitations- regeln, sowie die Karten, Vermessungsregister, Aus- zug aus der Grundsteuer-Mutterrole, das Gebäude- Snventarium 2c. können ‘vor dem Termine sowohl in unsrer Domainenregistratur während der Diensft- stunden, als auch in Hallberg felbst bei dem gegen- wärtigen Pächter Boening eingesehen werden, wel- cher nach vorheriger Anmeldung auch die Besichti- gung des Pachtobjekts gestatten und sonstige Aus- kunft ertbeilen wird. ,

Poseu, den 7. April 1880.

Königliche Negierung, Ÿ

Abtheilung jür direkte Stenern, Domänen

und Forsten. Bergenroth.

Hannoversthe Staatsbahn, [9028] Submission :

füc Lieferung und Auen des eisernen Ueber- baues einer Fußgängerbrücte für die Sandstraße auf Bahnhof Hannover (ca. 21000 kg Schmiedeeisen und 3600 kg Gußeisen). Termin: Montag, den 19. April 1880, Vorm. 11 Ußr, im Bureau des

die Bedingungen und Zeichnungen gezen Einsendung von 2 4. bezogen werden können. Hanncever, den 6. April 18380. Der Abtheilungs-Baumeister. Scchwering.

Bekanntmachung.

Die Bahnhofs-Reftauralion

zu Gransee, an der Berliner E D 4 Nordbabn, soll vem 1. Juni me L SZr ton D, «8. ab auf unbestimmte Zeit verpachtet werden.

Pachtlustige werden aufge- fordert, ihre Offerten bis zum 1. Mai cr., frankirt und versiegelt, mit der Aufschrift : „Osferte auf Pachtung der „Bahnhofs-

Hestauration zu Granusce“ f versehen, an das unterzeichnete Königliche Eisenbaßn- Betriebs8amt einzurcichen. E Den Offerten müssen die über Qualifikation und Führung des Submittenten sprewenden Atteste, sowie ein kurz gefaßter Lebenslauf beigefügt sein. Die Bedingungen für die Verpachtung liegen in unserer Registratur, Eichendorssstr. 17IL. zur Gin» fit ofen und find auch auf frankirten Antrag gegen 50 & H Copialien zu beziehen. Königliczes Eisenbahun-Betriebsamt Berlin. Berlin, den 6. April 1880.

Berliner Nordbahn.

[8787] Bekanntmachung. : Für das 2. Hannoversche Infanterie - Regiment Nr. 77 soll die Lieferung des Bedarfs an: Tornistern, Tornisterriemen, Mantelriemen, | Leibriemen, Feldflaschen, Feldflashenriemen, Patronentaschen, Gewehrriemen, Patronen- bücbsen, Neservethcilbüchsen, Fettbüchsen, Koch- geschirren, Kochgeschirrriemen, Labeflaschen, Kaffeemühlen für das Wirthscbaftejahr 1880/81 vergeben werden. Proben mit Preizangaben sind der unten ge- nannten Kommission mit der Aufsrift: 7 „Offerte «uf Ausrüstungs8ftültke bis zum 19. d. Mts. franko einzusenden Lieferungsbedirgungen können im diesseitigen Bureau eingesehen, oder auf portofreien Antrag gegen Einzahlung von 50 -Z Kopialien abschriftlich bezogen werden. / Celle, den 6. April 1880. :

Die Bekleivungs-Kommission de3 2. Hannoverschen Jufant.-Negts, Nr. 77.

9 Submission. E E der Strafanstalt Celle werden in näcbster Zeit die Arbeitskräfte vou 30—40 Ge1angenen, welche zum größten Theil seither mit Möbelfabri- kation beschäftigt waren erforderlicenfalls auch mehr vakant; dieselben sollen entweder im Ganzen oder au getheilt vergeben werden und werden alle Arbeitszweige a ee mit den Einrichtun-

er Anstalt vereinbar sind.

i Mesacidlofen sind: Cigarren- und Stuhk- fabrikation, Lama- und Hanstaschenweberei. Die resp. Unternehmer wolien ihre Offerten mit Preitançabe auf Stüclohn oder ver Lageépenjum

riftli und versiegelt mit der Aufschrift: „Submisßsiour auf Arbeitskräfte j bis spätestens den 30. April d. I., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete Direktion einsenden, m welche Zeit die Cröffnung der eingegangenen j Gebote im ÖDirektions-Bureau stattfinden soll. Die beim Abs{lusse des Kontrakts zu zahlende Kaution beträgt den dreifachen Werth des einmonatlichen Arbeitslohnes. v igs selbst wird auf vor- äufi Fahr abgeschlosjen. : O launte Submittenten haben ihrer Offerte eine Bietungs-Kaution von 500 M oder eine amt- lie Bescheinigung über ihre Vermögenêverhältnisse beizufügen. :

, den 6. April 1880. Celle, gliche Strafanstalt2-Direktion.

I Bekanntmachung. Die für das Wirthschaftsjahr 1889—81 erfor-

ei .. U A. fertigen Stüte, al3: Lederhandschube, Halsbinden, Hemden und 8, E E. Materialien, als: Hosendrell, Jackendrell, Segelleinwand, Futter- leinwand, Futter-Kallikot, hellblaues, dunkel- blaues und grünes Schooßfutter, Köper-Kallikot, silberne und goldene Unteroffizier-Tressen und Stabstrompeter-Kantillen, Bramtuch zu Tränk- Eimern, uter far L A n in Lieferung vergeben werden. e Rat D Steen bewährte Militär-Liefc- ranten wollen ihre Proben mit Preisangabe bis zum 16. April cr. dem Regimeut einsenden. Proben erfolgen nur auf Erfordera zurü Nicht beantwortete Offerten find als ' abgelehnt zu betrachten. i * Stendal, den 7. April 1880.

[8920] Bekanutmachung.

Die Anlieferung von 50 000 kg gereinigtett Nuböl (Lampensöl), 25 009 kg Petroleum für die Königliche Bergfaktorei soll im Wege der Submission vergeben werden. L

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift :

Submission auf Beleuktungsmaterialien bis zum 29. April 1880, Morgens 11 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen, woselbst Lieferungs- bedingungen eingesehen und gegen Einsendung von 0,50 M abschriftlich bezogen werden können.

St. Johann, den 5. April 1880.

Fonigliche Bergafaktoret.

Pons Submission.

Bei den hiesigen Strafanstalten wird für 50— 100 Gefangene Industriearbeit gesucht, welche spätestens am 1. Juni cr., auf Wuns auch sofort, beainnen kann.

Unter der angegebenen Zahl befinden sit

a. Böttcher, mit denen mit Erfolg eine Böttcherei

betriecen wurde, i O b, ältere männliche Gefangene, die nur füc leite Handarbeiten geeignet sind, und c. weibliWe Gefangene. Schriftliche Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Judustriearbeit“ wolle man bis spätestens den 27. April cr., Vor- mittags 11 Uhr, einsenden, zu welcher Stunde die Offerten in Gegenwart etwa anwesender Sulmit- tenteu geöffnet werden. j G :

Die zu erlegerde Kaution beträgt mindestens die Summe der dreimonatlichen Lohnzahlung für die zugewiesenen Arbeiter. : :

Die Kontraktsbedingungen find beim Arbeits- Inspektor einzusehen oder abschriftlich gegen Erstat- tung von 4 1 zu erhalten.

Cöln, den 6. April 1880.

Die Direktion der Königlichen Straf- und Coxrrcctious- Anftalteu.

L3ochen- Austveise der deutschen Fettelban?ken. Wohen-UNeberftiecht der Städtischen Bank zu Breslan am 7, April 1880,

Activa, Metallbestand: 1,023,628 4 91 S. Bestand an Reichskafsenscheinen : 13,695 46 Bestaud an Noten anderer Banken : 539,000 «6 Wethsel1 4,710,771 M 91 S. Lombard; 3,259,000 G Sfeïten: 188,603 4G 70 §. Sonstige Aktivar 32,240 A 34 S.

Paastîvwa. Grundkapital: 3,000,000 « Rer serve-Fonds: 600,000 #4 Banknoten im Umlauf 2,993,000 # Lägliche Verbindlichkeiten: Depositens Kapitalien 3,404,420 46 An Kündigungsfrist ges bundene Verbindlichkeiten: 4 Sonfstig: Paffivar vacat. Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter beachenen im SVInlande zahlbaren Wewhseln r 247,729 A 86 S.

[8948]

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreisthierarztstefle des Colberg-Cörliner Beises ist vakant. Qualifizirte Thierärzte werden aufgefordert sich unter Einreichung der erforderlichen Zeugnisse und eines Lebenslaufes bei uns um diefe Stelle zu bewerben, wobei wir bemerken, daß dre Wahl des Wohnsißes (Colberg oder Cörlin) dem Berwerber überlafen bleiben soll. Cöslin, den 1. April 1880. Königliche Negierung, Abtÿeilung, des Juneræ. von Brauchitsch.

Hypotheken - Bank

(7 1n Hamburg, Status per ultimo März 1880.

Activa.

Cassa und Guthaben bei Banken 278,168. Hypothek o v o LOO2O 29G Vorschüsse auf Hypotheken . . 4 542,900, Diverse Activa . . . a 1,TAR,EIL2: T ossiva. Actien-Capital (74 Millionen Mark

60% Einzahlong) . . «M 4,500,000. Conto der 4%/g Rentenbriefe:

(Ein!ösungssumme A. O » 2,424,562. Couto der 449%, Hypothekenbriefe : l

(Einlösungssumme A 2,790,000) 2,664,450. Conto der 59/9 Hypothekenbriefe

Serio I, bis VI.

(Einlösnngssumme 6.6,242,250) 9 245,000, Reserven C R Provisions-Reserve . » 146,900.

Magdcburgisches Dragoner-Negimeut Nr. 6.

[9017]

Bilance am 31.

Aetîiva.

Diverse Passiva , . L

POWERANIA See- nud Fluß - Versicherungs - Gesellschaft in Stettin.

December 1879.

Passìiva,.

#M 1.012 500|— 1 800|—

60 000|— 63 331/50 224 900 |— 203 466 38 035

2 456

Aktien-Wechsel .. Comtoir-Utensilien

Had oie s

(Fffekten A

Lombard Forderungen Wechsel-Bestand . A a o aae ide Debitores, abzügl. Kreditores .

M.

1 350 000 150 000 4 800

21 985 32 000

3 500 659

3 000

Aktien-Kapital . Reservefonds. . Hypothekenschuld See-Prämienreserve See-Schadenreserve . Fluß-Schadenreserve . Zinsen-Vortrag .

E i de, unerhoben aus 1878 Dividende h L 0

pro 1879 à 36 G pro Aktie 40 500 ___40545|— : 1606 489,77

I S1 1RI 11

1 606 489/77

Der Verwaltungsrath. Larkutsh, W. Piper. Böyow, Lüderih«

L, v, Riß.

Unterzeichneten, Rordstraße Nr. 15, woselbst auch

Der Direktor.

Th, Frits%h. Wichards,