-Jhre Majestät die Kaiserin und Königin wird eute Abenb in einer Sißung des Central-Comités der Deut- chen Vereine vom Rothen Kreuz anwesend sein.
— Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der“
Kronprinz besichtigte gestern Nachmittag die Räume der r ebenen 0m isherei-Ausstellung, folgte um 5 Uhr der inladung Jhrer Majestäten zum Diner und besuchte Abends mit Sr. Königlichen Hoheit dem PEREs Wilhelm, Jhrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin un Sr. Hoheit dem Erbprinzen von Sa@hsen-Meiningen den Ball bei dem König- lih italienishen Botschafter.
— Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 9. v. M. beschlossen, daß fernerhin feines trockenes Seifen - pulver nur nach vorgängiger Prüfung der Reinheit zur Denaturirung von Bestellsalz verwendet werden darf.
— Der Shlußberiht über die Ee Sigzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— Jn der heutigen (27.) Sigßung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Kameke und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath, sowie Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Schreiben des Reichskanzlers über den Bericht der Kommission zur Erörterung der Frage, betr. die Aversen der Zollaus\chl üsse, einge- gangen sei. Sodann beschloß das Haus, den Geseßentwurf, betreffend den Wucher, einer Kommission von 21 Mit-
„gliedern zu überweisen, und genehmigte die Kaiserliche Ver- ordnung vom 28. September 1879, betreffend die Begrün- dung der Revision in bürgerlihen Rehtsstreitig- keiten. Hierauf seßte das Haus die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend Ergänzungen und Aende- Ae des Reihs-Militärgeseßesvom 2. Mai 1874, or.
8. 3 lautet nach dem Beschlusse der Kommission:
Auf diejenigen Mannschaften, welhe nah Erlaß dieses Gesehes wegen hoher Loosnummer oder wegen geringer körperlicher Fehler der Ersatreserve erster Klasse überwiesen werden (§. 25 Vi E und Abs. 2b. des Reichs-Militärgesetzes), finden, soweit dieselben nit auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe dem geist- lihen Stande angehören, in Ergänzung ihrer bisherigen Ver- pflichtungen, die nafolgenden Bestimmungen Anwendung : 1) die- selben dürfen im Frieden zu Uebungen einberufen werden. Die Zahl der zur ersten Uebung und der zu wiederholten Uebungen einzuberufenden Mannschaften wird dur den Reichshaushalts-Ctat festgeseßt. Ersatreservisten, wele geübt haben, verbleiben während der Gesammtdauer ihrer Ersatreservepfliht in der Ersaßhresirve erster Klasse. 2) Die Auswahl der Uebungêmannschaften erfolgt bei der Ueberweisung zur Ersaßreserve erstcr Klasse im Aus- hebungsgeschäft. Zunächst sind die Freigeloosten nab der Reihen- folge ihrer Loosnummer heranzuziehen, sodann diejenigen Mann- schaften, welche wegen geringer körperlicher Fehler an die Ersaß- reserve erster Klasse überwiesen werden, nah Maßgabe des Lebens- alters und der besseren Dienstbrauchbarkeit. 3) Diese Uebungs- pflicht erstreckt \sich auf 4 Uebungen, von welchen die erste eine Dauer von 10, die zweite eine Dauer von 4 und die beiden leßten eine Dauer von je 2 Wochen nicht überschreiten sollen. Der Ge- stellungstag für die erste Uebung is den Uebungspflichtigen im Aushebungsge\s{äft bekannt zu machen. Erfolgt die Einberufung zu einem späteren Termin, so kommt die Zwischenzeit auf die Dauer der Uebung in Anrechnung. Letztere Bestimmung findet keine An- wendung, wenn die spätere Einberufung auf Ansuchen der Uebungs- pflichtigen, oder wenn mit dem Einvernehmen der Civilverwaltung im Interesse der Uebungspflichtigen eine Verschiebung des Termins der Einberufung erfolgt. 4) Jungen Leuten von Bildung, welche fich während ihrer Dienstzeit Telbst bekleiden, ausrüsten und ver- pflegen, und welche die es Kenntnisse in dem vorschrifts- mäßigen Umfanze dargelegt haben (8. 11 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. November 1867), steht für die erste Uebung unter denjenigen Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende Jahr die Ausbildung von Ersaß- reserven übertragen ist. 5) Die Uebungspflicht erlisht, wenn die ausgewählten Mannschaften innerhalb vierwöchentlicher Frist nach dem unter 3 bezeichneten Gestelungstage zur Uebung nit ein- berufen sind. Ist dec Gesteliungstag auf Ansuchen des Uebungs- pflichtigen, oder mit dem Einvernehmen der Civilverwal- tung im Interesse des Uebungspflichtigen verschoben wor- den, so ist für dies Erlöschen der Uebungspflicht, statt des unter 3 bezeihneten, der vershobene Gestellungstag maßgebend. 6) Von der Uebungspfliht können die Mannschaften nach Maßgabe des §. 59 des Reichë-Militärgeseßes befreit werden. VFede Einbérufung zum Dienst im Heere zählt für eine Uebung. Schiffahrt treibende Mannschaften sollen zu Uebungen im Sommer nit eingezogen werden. 7) Die Jahreszeit, in welcher die Uebun- gen statifinden sollen, wird zwischen Militär- und Civilbehörden unter Berück Ung der bürgerlihen Interessen vereinbart. 8) Uebungépflichtige Ersatzreservisten unterstehen in Bezug auf Auswanderungserlaubniß, Entlassung aus der Staatsangehörigkcit, Befolgung des Einberufurnigsbefsehls, sowie als Angehörige des aktiven Heeres während einer Uebung den für Reservisten und Wehrleute geltenden Vorschriften.
__ Der i des 8, 3 wurde mit den dazu gestellten An- trägen einer besonderen späteren Diskussion vorbehalten. Zu dem Rest des Paragraphen lagen vom Abg. Richter (Hagen) folgende Anträge vor:
Der Reichstag wolle bescbließen :
___1) zu Artikel I. §. 3 erstes Alinea: die Befreiung von Geist- lichen nicht zuzulassen, demnach_ die Worte zu streichen: „soweit dieselben niht auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe dem geistliheu Stande angehören“. 2) zu Artikel I. §. 3 Nr. 1. Hinter dem zweiten Saß: „wird durch den Reichshaut halts-Etat festgelegt, folgenden Sah einzufügen: „Diese Zahl kommt nach Verhältniß des Jahresdurhschnitts der Uebungszeit auf die Friedens- Präsenzstärke (8. 1) in Anrechnung.“
__2) Vom Abg. von Schlieckmann war folgender Antrag eingegangen:
Der Reichstag wolle beschließen : a. im 7. 3 Nr. 2 statt: „im Aushebungsgeschäft“ zu seßen: „durch die Ersaßbehörden“, b. im
. 3 Nr. 3 im zweiten Satze statt: „im Aushebungsgeschäft“ zu eßen: „bei dec Ueberweisung zur Ersahreserve“. :
Gemäß den Ausführungen des Bundeskommissars, Majors von Funck wurde der Antrag Richter abgelehnt, DaRae De zeichnete der genannte Kommissar den Antrag von Slhlie- mann als eine Verbesserung der Vörlage und empfahl den- selben zur Annahme. Gegen denselben erklärten sich die Abgg. Freiherr von Q S und Richter (Hagen), für derselben die Aas Graf zu Stolberg-Wernigerode (Rasten- burg) und Melbeck. Der Antragsteller zog ihn jedoch behufs besserer as, für die dritte Lesung zurück. Auf eine Anregun bg. SyeGeren von LerMenfeld erklärte der Kommissarius des Bundesraths Major von Funck, daß die Ausführungsbestimmungen der Verwaltung die Kandidaten des Volks\chullehramts und die Volks\{hullehrer vollständig von den Uebungen der Ersaßreserve befreien würden. Die einzelnen Nummern des §. 3 wurden angenommen und dar-
auf der Eingang des Paragraphen mit dem Antrage Richter
(Hagen) und demjenigen des Abg. Frhrn. von Heereman, welcher lautet: i : Der Reichstag wolle beschließen : hinter §. 14 einzuseßen folgende Bestimmungen als §. 22: „Die ausnahmsweise Zurük- stellung oder Befreiung Militärpflichtiger vom Dienste im Frieden kann dur die oberste Instanz für Ersat-Angelegenheiten es bes treffenden Bundesstaats verfügt werden, wenn in einzelnen Fällen besondere in diesem Geseße nicht ausdrücklich vorgesehene Billig- feitsgründe bie Zurückstellung oder Befreiung rechtfertigen, Militärpflichtige, welWe auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe dem geistlihen Stande angehören, find vom Militärdienst befreit; im Uebrigen ist die Zurückstelung oder Be- freiung ganzer Berufsklassen auf Grund ‘der vorstehenden„Bestim- mungen unzulässig. Durch Verheirathung eines Militärpflich- tigen können Ansprüche auf Zurüdtstellung- nicht begründet werden“ ; im §. 65 den Absay 2 zu streichen. zur Diskussion gestellt. Der Abg. Frhr. von Heereman mo- tivirte seinen Antrag mit dem Hinweis, daß bis zum Erlaß des Reichsmilitärgeseßes die Geistlihen in allen Staaten vom Militärdienst ohne jeden Nachtheil eximirt gewesen seien. Dieser Antrag fordere nit eine vollständige Exemtion , sondern nur für die geweihten und ordinirten Priester der beiden crist- lichen Konfessionen. Der Waffendienst passe nicht für die Würde und das Amt, namentlich des katholishen Geistlichen. Der Staat sei verpflichtet, wenn er E seinen eigenen Rechts- boden untergraben und niht das Recht zu einem täglich wechselnden Begriff machen wolle, die in dem kanonischen Rechte ga- rantirte Militärfreiheit der Geistlichen anzuerkennen. Wenn man diese geringe Ausnahme zulasse, so werde dadurch doch das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht nicht alterirt. Die Gefahr sei auch nit vorhander, daß die Geistlichen nah erhaltenen Weihen sich anderen Ständen widmeten; der Charakter des Priesters sei indelebilis. Die Bestimmung für eine Exemtion der jüdishen Rabbiner müsse er den Betheiligten zu beantragen überlassen. Der Bundeskommissar Major von Funck erklärte, daß ein erheblihes Jnteresse an dieser Frage Seitens der Militärverwaltung niht vorhanden sei, da die mili- tärishe Vorbildung der Geistlihen vor der Ordination für die Verwaltung verloren gehe, sobald derselbe or- dinirt und damit von der Militärpfliht eximirt sei. Die Regierung müsse sich aber gegen den Antrag von Heere- man erklären in Rücksiht auf die Einheitlichkeit der Be- stimmungen und weil sie nicht einen ganzen Stand, der einen so großen Einfluß auf das Volk ausübe, grundsäßlich in dieser Beziehung vom Volke trennen wolle. Jm einzelnen dee werde sie mit der größten Schonung verfahren. Der Abg.
ihter (Hagen) wies auf die Unbilligkeit und auf die Verlegung des Prinzips der allgemeinen Wehrpflicht hin, welche in einer vollkommenen Exemtion der Geistlihen vom Militärdienst liege. Für die Üebungen der Ersaßreserve fämen aber die Geistlichen in der Praxis sehr wenig in Be- tracht, R fönne man feinen Antrag ruhig annehmen. Beim Schlusse des Blattes \prah der Abg. Freiherr von Lerchenfeld.
— Nath der im Reichs-Eisenbahn - Amt auf- gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlihten Nachweisung über die im Monat Februar d. J. beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen - bahnen Deutschlands (ausschließlih Bayerns), mit einer Gesammtlänge von 28 425,86 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert : 10 730 Couriex- und On 71.678 Perjonen- üge, 44909 gemischte" und 71 063- Güterzüge; an außer- fa lannäßigen Zügen : | 880 Courier-, ? Personen- und ge mischte, und 23 294 Güter-, Materiälien- und Arbeits- züge. Jm Ganzen wurden 587 643 933 Achskilometer be- wegt, von denen 163 351 190 n die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 127 317 fahrplanmäßigen Courier -, Personen- und gemishten Zügen im Ganzen 1566 oder 1,23 pCt., (gegen 1,34 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,63 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 737 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, sodaß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bahnen liegenden Ursachen 829 Verspätungen oder 0,65 pCt. (gegen 0,69 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge ent- standen. Jn vemselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 57 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 1060 Züge, gleih 0,89 pCt., sonach 0,24 pCt. mehr. Fn O der Verspätungen wurden 288 Anschlüsse versäumt
egen t in demselben Monat des Vorjahrs und 442 im ormonat).
— Amtlicher Mittheilung zufolge soll im Herbst d. J. zu Buenos Ayres auf Anregung des dortigen Club indu- strial mit Unterstüßung. der dortigen Regierungen, der Pro- vinzial- und der Bundesregierung, eine JFndustrie-Ausstel- lung stattfinden, auf welcher, neben der Fndustrie der süd- und centralamerikanischen Länder, auf deren Betheiligung vornehm- lih gerechnet ist, auch die europäische und die nordamerikanische Maschinenindustrie Zulaß findèn werden. Namentlih wird auf die Vertretung der landwirthschaftlichen Maschinenindustrie Werth gelegt. Bu Agenten für Deutschland sind die Herren Maynthusen & Werkenthien in Hamburg bestellt.
— Als Nachdruck ist nah §8. 7 a. des Nahdruckgeseßes vom 11. Juni 1870 nicht zu bestrafen das Anführen kleinerer Theile eines bereits veröffentlichten Werkes oder die Aufnahme bereits veröffentlichter unen geringeren Umfanges in Sammlungen, welche aus Werken mehrerer Schriftsteller zum Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauche oder zu einem eigen- thümlichen literarishen Zwecke veranstaltet werden. Jn Bezug auf diese Bestimmung hat das Reihsgericht, 11. Strafsenat, dur Erkenntniß vom 4.Februar 1880 ausgesprochen, daß der§. 7a. keineswegs unbeschränkt die Kompilation älterer Sammelwerke dur neue, welche denselben Zweck verfolgen, gestatte, viel- mehr weise das Wort „eigenthümlih“ darauf hin, daß das neue Werk in der Literatur einen eigenen selbständigen Zweck verfolgen solle; nur im Jnteresje neuer geistiger Schöpfungen sei die Benußung bereits veröffentlihter Schriften im Ztsehe lihen Umfange gestattet.
sind, nah einem Erkenntniß des Reichsgerihts, I. Straf- senats, vom 2. Februar 1880, in Preußen befugt, nächtliche Ruhestörer vorläufig fe und bei der Verfolgung des fih in ein Haus zurücziehenden Ruhestörers den Haus- eintritt mit Gewalt zu erzwingen, Der ihnen dabei entgegen- geseßte Widerstand i aus 8. 113 Str. G. B. als Widerstand gegen Vollstrekungsbeamte zu bestrafen.
— Der General-Lieutenant von R A n, Jnspecteur der Kriegsschulen, wird eine Dienstreise nah Anclam, Neisse,
— Die Offiziere und Mannschaften der Militärwachen
Erfurt, Engers und Meh zur Jnspizirung der dortigen Kriegs: schulen antreten,
Wiesbaden, 8. April. sißung des Kommunal-Landtags war lediglih angeord- net, um den betreffenden Kommissionen noch verschiedene Ein- gänge zu überweisen. Von denselben is zu erwähnen die Anstellung resp. Ernennung eines ständischen Oberbeamten, welche in vertraulicher Sizung erledigt werden soll, ferner der Seitens des Landesdirektors beantragte Erlaß von polizeilichen Bestimmungen hinsichtlih der Radfelgenbreite. Ein Antrag auf Erweiterung der Jrrenanstalt zu Eichberg resp. Erbauung einer zweiten ständischen SFrrenanstalt wurde der Finanzkom- mission überwiesen. Seitens des Kommissars für Regulirung des Niddaflusses ist der Antrag auf Gewährung eines Bei- trags zu den Kosten der Regulirung vom Kommunallandtag gestellt worden und wurde derselbe der Eingabenkommission
Überwiesen.
_ Württemberg. Stuttgart, 7. Aptil, hre K. H. die Frau Herzogin Helene von Württemberg mit der Her- zogin Alexandrine Mathilde sind zum Besuche an dem Königlichen Hoflager hier eingetroffen.
_— 9. April. (W. T. B.) Der Minister-Präsident von Mittnacht begiebt sih, wie der „Staats-Anzeiger für Würt- temberg“ L i heute nach Berlin, um an den Arbeiten des Bundesrathes theilzunehmen.
Hessen. Darm/jtadt, 7. April. (K. Z.) Die leßte Nummer des Regierungsblattes veröffentlicht das. auf dem vori- gen Landtage an dem Widerspruch der Ersten Kammer gescheiterte, auf dem gegenwärtigen Landtage aber zu Stande gekommene Geseß über die Errichtung einer Landeskultur-Ren- tenkasse. Das neu zu errichtende, mit der Haupt - Staats- pi zu vereinigende Jnstistut soll die Beschaffung von Kapi- talien für Landeskulturzwecke durch Hingabe von Darlehen er- leihtern. Als solche Zwecke sind Wiesenkulturen, Bachregu- lirungen, Entwässerung von Grundstücken, Zusammenlegungen von Grundstücken und Anlagen von Feldwegen, sowie Schuß- vorrihtungen gegen Uebershwemmungen bezeichnet. Die Leistung des Darlehns erfolgt baar oder in Obligationen der Kasse mit 4prozentigen halbjährigen Coupons (in Stücken von 2000, 1000, 500 und 200 F) Zur Sicherung der Kasse hat der Unternehmer Grundstücke in doppeltem Werthe der Schuld zu verpfänden, jedoch kann das Ministerium bei Gemeinden und öffentlichen Körperschaften von einer Verpfändung absehen. Die vom Schuldner jährlich sechsmal zu zahlende Renie beträgt 5 Proz, wovon 4 Proz. zur Verzinsung, 1 Proz. zur Amortisation nebst einer Zuschlagsrente von 31/2 Proz. dieser Rente für Verwaltungskosten und Ausfall an Rente. Nah 41 Fahren, bezw. Zahlung von 246 Raten, gilt das Kapital getilgt. Die Renten werden wie direkte Steuern behandelt, Außerordent- liche Kapitalrückzahlungen von mindestens 500 4 können bei dreimonatlicher Kündigung stattfinden. Ueber die Ergebnisse der Verwaltung der Kasse ift den Ständen nah jeder Finanz- periode Rechenschaft abzulegen.
— 8. April. Wie die „Darmst. Z.“ meldet, wird die Erste Kammer der Stände Ende Juni l. F. zur Erledigung der Bauordnung und anderer noch zurückstehender Gegenstände zusammentreten.
Anhalt. Dessau, 9. April. (Magdb. Ztg.) Jm Laufe der heutigen Etatsberathungen nahm der Landtag zu- nächst den von der Kommission gestellten Antrag an: „Der Landtag wolle beschließen, Herzogliche Staatsregierung zu er- suchen, für die Folge bei der Ausstellung des Etats die ordentlichen Ausgaben gesondert von den außerordentlichen aufzuführen.“ Man hofft, daß dadurh der bisher etwas schwerfällige Gang der kommissarishen Vorbera- thung des Etats wesentlich gehoben werden würde. Weiter wurde “alsdann ein Antrag auf Erhöhung des für die Staatsschuldenverwaltung etatisirten Zuschusses von 302 000 6 auf 327 000 a angenommen. Eine längere De- batte verursachte der folgende Antrag der Kommission: „Der Landtag wolle im Einverständniß mit der Staatsregierung beschließen, die Staatsshuldenverwaltung zu ermächtigen, aus ihren Beständen unkündbare, hypothekarishe Darlehen im Gesammtbetrage von höchstens einer Million Mark zu gewäh- ren, mit der Maßgabe, daß die Darlehen nur an inländische Grundbesißer gegeben, mit 41/2 Proz. verzinst und mit mindestens 1/4 Proz. jährlich zurückgezahlt werden sol- len.“ Es stand dem gegenüber ein Antrag der Mi- norität: „an Stelle von 41/4 Proz. 4/, Proz. zu segen.“ Schließlih erhielt der Majoritätsantrag die ZU- stimmung des Hauses. Nicht minder lebhaft wurde der fernere Antrag der Kommission: „Der Landtag wolle beschließen, der Herzoglichen Staatsregierung die Errichtung einer landwirth- Waîtlichen Versuchsstation warm zu empfehlen und dabei seine Bereitwilligkeit auszusprehen, durch Bewilligung von etwa erforderlichen Mitteln entgegenkommen zu wollen“ diskutirt. e D jedoh {chließlich gleihfalls eine überwiegende
ajorität.
Elsaß-Lothringen. Straßburg, 8. April. (Els.- Lothr. Ztg.) Jhre Königliche Poyel die Prinzessin Beatrice von Großbritannien traf gestern Nachmittag um 2 Uhr unter dem Namen einer Gräfin von Balmoral, von Baden- Baden kommend, hier ein. Jhre Königliche Hen besichtigte den Münster, bestieg die Plattform, begab sich sodann nah der Thomaskirche, machte hierauf in offenem Wagen eine Fahrt durch verschiedene Straßen der Stadt und fube um 5 Uhr zurück nah dem Bahnhofe, woselbst sie um 5 Uhr 30 Min. die Rückreise nah Baden-Baden antrat.
— Auf der Tagesordnung der gestrigen Sißung des Landesgausschusses stand der Antrag Grad u. Genossen, betreffend die Naturalisation der Optanten:
„die Regierung zu ersuchen, dahin zu wicken, daß solche Elsaß- Lothringer, welche eine fremde Staatsangehörigkeit erworben ha- ben, — speziell die jungen Leute, welche für die französische Natio- nalität optirt haben — zur Naturalisation in Elsaß-Lothringen zugelassen werden, ohne daß ihnen bezüglich des Militärdienstes andere Pflichten obliegen, als den andern glei{halterigen Fremden, die das deutsche Staatsbürgerreht erwerben.“
Das b Grad führte aus, daß sein Antrag nur bezwecke, eine Gleichstellung der Optanten mit anderen Aus- ländern herbeizuführen. Als Ausländer müßten auch diejeni-
en betrahtet werden, welche als Minderjährige optirt hätten. Dies sei deutscherseits bei den Frankfurter zugestanden worden. Der in dieser und anderen
riedensverhandlungen auch
Redner erinneite dran, daß Richtungen die deutshe und die -französishe Auffassung hin- sihllich der Gültigkeit der Optionen erheblich auseinander
Die heutige zweite Plenar-
es der vollen Militärpflicht
Eingreifen der Reichsorgane voraus
egangen seien. Er halte die leßtere Auffassung insbesondere Peti der Minderjährigen für die rihtige und könne es daher nicht billigen, daß diétselben bei der Rückehr hinsihtlih der Militärpflicht nicht denjenigen gleichgestellt würden, welche unzweifelhaft gültig s hätten und demgemäß nur nach Maßgabe ihres Lebensalters wehrpflihtig würden. Der Regierung solle dur die vorgelegte Resolution eine milde andhabung der Geseße empfohlen werden. Der Staats- sekretär Herz 0g erwiderte, daß nah dem Sinne des Friedens- vertrages unter Optanten nur diejenigen zu verstehen seien, welche innerhalb der gegebenen Frist und unter Beobahtung der vorgeshriebenen Formen ihre Wahl für die französische Nationalität getroffen hätten. Jn der öffentlihen Meinung verstehe man aber unter Optanten auch solche Personen, welche diese Wahl in nit rechtswirksamer Weise oder gar nicht bewirkt hätten. Während der Antrag des Mitgliedes Grad seinem Wortlaut nach nur die eigentlihen Optanten umfasse, sei in der Begründung auch von Optanten in dem leßteren uneigentlihen Sinne die Rede gewesen. Bei den ahlreichen Naturalisationsgesuchen der eigentlichen Optanten ei es zweifelhaft gewesen, ob dieselben als rüdckwandernde unterworfen werden önnten oder als einwandernde Ausländer zu betrachten seien, und hier hätten die Behörden in dem milden Sinne entschieden, daß folche naturalisirte Optanten als Ausländer betrahtet und nux nah Maßgabe ihres Lebensalters wehrpflihtig würden. Nun stelle sih die Schwierigkeit dar, daß die Naturalis ation als ein bequemes Mittel ershien, um an der Militärpflicht vorbeizukommen. Um dem zu begegnen und andererseits allen berehtigten Jnteressen zu genügen, sei bestimmt worden, daß die Naturalisation ge- währt werden solle untex der Vorausseßung, daß seit der Option in den persönlichen und Familienverhältnissen der Optanten Aenderungen eingetreten seien, die ihre Befreiung von der Dienstpflicht rectfertigten; oder daß der Entschluß der Petenten zur Niederlassung im Reichslande sih aus näher spezialisirten Familienverhältnissen erkläre. Unter diesen Be- günstigungen sei eine sehr große Zahl von Naturalisations- gesuhen angebraht 1nd gewährt worden. Zu einer Aende- rung dieses Verfahrens bestehe kein Bedürfniß, abgese- hen davon, daß dieselbe nur unter Mitwirkung der Reichsbehörden möglich wäre. Die möglichste Nachsicht werde auch in Zukunst geübt werden; auch sei, um eine Gleihmäßigkeit der Ausführung der bestehenden Vorschriften erbeizuführen, Anordnung getroffen worden, daß die Ent- buns über Naturalisationsgesuhe im Ministerium konzen- trirt werde. Auf die Frankfurter Friedensverhandlungen jeßt noch einzu au lehne Redner ab; er bemerke nur, der Antra der Franabff en Bevollmächtigten, den Minderjährigen na erreihter Volljährigkeit das Optionsrecht zuzugestehen, sei für die deutsche Regierung unannehmbar gewesen, da dies ge- heißen hätte, für alle im Sahre 1871 geborene Elsaß:Lothrin- ger die Entscheidung bis zum Jahre 1892 vorzubehalten. Die Erlasse des Ober-Präsidenten beruhten auf dem Gedanken, daß für Minderjährige die Nationalitätswahl der Eltern und Ver- treter maßgebend sein müsse. Das Reichs-Oberhandelsgericht als obersterGerichtshof für Els Rene habedie in jenen Erlassen niedergelegten Rehtsgrundsäße im Wesentlichen bestärigk. Eine Aenderung der leßteren im Wege der Gesebgebung seße ein und würde den ganzen bisherigen Rechtszustand aufheben. Der Staatssekretär er- innerte an die Gnadenakte des Kaisers und kam zu dem Schlusse, daß zum Ausgleihe der mit der Trennung der Bevölkerung von dem früheren Staatsverbande nothwendig gegebenen Folgen alles Mögliche geschehen sei, Es werde auch fortan das ernstlihe Bestreben der Regierung sein, Milde und Nachsicht walten zu lassen, soweit es mit der Ge- rehtigkeit irgendwie verträglih si. Dex Antrag Grad wurde einstimmig angenommen.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 8. April. Das Abend- blatt der „Wiener Allgemeinen Zeitung“ meldet über die Modalitäten der österreichi ch - ungarish-serbishen Eisenbahn-Konvention: Die Ratifikation soll am 15. Sin erfolgen, der Bahnbau binnen drei Fahren von dieser
rist ab vollendet, der Anshluß an die bulgarishen Bahnen innerhalb dreier Jahre nah Abs{luß der Konvention mit Bulgarien fertig sein. Die Chancen für die leßtere seien günstig, da Bulgarien si selbst an Serbien gewendet habe.
— 9. April. (W. T. B.) Die „Wiener Zeitung“ publi- zirt ein vom Vorsitzenden des gemeinsamen Ministerraths, von Haymerle, kontrasignirtes, von gestern datirtes Kaifer- lihes Handschreiben, durch welches der gemeinsame Finanz-Minister, Frhr. von Hofmann, auf sein Ansuchen und unter Vorbehalt der Wiederverwendung, sowie unter Verleihung des Großkreuzes des Leopold-Ordens und unter Anerkennung seiner vieljährigen ausgezeihneten Dienste seines Postens enthoben, an seiner Statt aber der bis- A Präsident des ungarishen Abgeordnetenhauses, von Szlavy, zum gemeinsamen Finanz - Minister er- nannt wird.
Pest, 9. April. Jn einer von der liberalen Partei abgehaltenen Versammlung stellte Minister - Präsident Tisza den Antrag, dem Minister für öffentliche Arbeiten, Pechy, an Stelle des zum gemeinsamen Finanz-Minister er- nannten von Szlavy zum Präsidenten des Abgeord- netenhauses zu wählen. Die liberale Partei _ nahm Tisza’'s Antrag an. Die Wahl eines neuen Präsidenten des Abgeordnetenhauses findet wvoraussihtlih nächsten
Dienstag statt. Großbritannien und Jrland. London, 8. April.
(Allg. Corr.) Die städtishen Wahlen in England und Wales sind nunmehr zum Abschluß gelangt. Das Er- gebniß derselben ist, daß 216 Liberale und 81 Tories gewählt
wurden, während die Städte in dem alten Parlament dur
159 Liberale und 138 Konservative vertreten waren. Die liberale Partei Mani 73, die konservative 16 Siße. Jn den ländlichen Wahlbezirken von England und Wales haben die Liberalen troß des großen Einflusses, den dort die torysti- {hen Großgrundbefißer ausüben, ebenfalls bedeutende Erfolge ju verzeihnen. — Jn Schottland find die städtischen wie die ändlihen Wahlen überwiegend zu Gunsten der Liberalen ausge- fallen, während der Ausgang der Wahlen in Frland bis jeßt ie Parteivertretung daselbst wenig verändert hat, doh wur- den mehr Liberale und irishe Separatisten als Konservative gewählt. Den neuesten Wahlbulletins zufolge wurden bis jeßt im Ganzen 302 Liberale, 178 Konservative und 41 Ho-
meruler gewählt. Die Liberalen haben 104 Siße gewonnen und nur 21 an die Konservativen verloren. Der Reingewinn der Liberalen an Sigzen stellt sich somit auf 83, was bei einer Abstimmung im Unterhause gleichbedeutend mit 166 Stimmen ist. Jm Laufe der gestrigen Abstimmung gewannen die Libe- ralen 16 Sige, und zwar je einen in Ayr Burghs, De shire, Berwickshire, Carnarvonshire, West - Cumberland, Merle, Monmouth, Süd-Norfolk, Nord-Nottinghamshire, Radnorshire, Selkirk und Peebles, Nord-Staffordshire, Süd- Warwickshire, wo der Earl von Yarmouth, Controleur des Königlichen Haushalts, unterlag, und Widckles und zwei Sitze in Südost-Lancashire, wo si unter den besiegten konservativen Kandidaten au der Admiralitäts-Sekretär Algernon Egerton befindet. Fn Südwest-Lancashire wurden die Res en kon- servativen Vertreter, darunter Mr. Croß, der Minister des On troß des großen Einflusses, den die Whigs Lords erby und Sefton unter den dortigen Pächtern ausüben, mit großer Majorität wiedergewählt, ein Umstand, den die Torypresse fast als einen konservativen Wahlsieg feiert.
Der bei der Kolonne des Generals Stewart befindliche Spezial-Korrespondent des „Standard“ telegraphirt seinem Blatte aus Juldak (xia Candahar) vom 7. d. M.: „Der Vormarsch wird ohne Unterbrehung von Seiten des Fein- des fortgeseßt, obgleih ab und zu von Fanatikern in den Bergen Schüsse auf uns abgefeuert werden. Heute fiel ein Shuß ins Lager, wodur ein Eingeborener vom Lagergefolge tödtlih verwundet wurde. Die Truppen sind, nah Monaten der Un- thätigkeit, ob ihres Vorrückens hoch erfreut und hoffen auf einen Strauß mit dem Feinde. Das Wetter ist am Tage sehr heiß, aber bitter kalt während der Nacht. Die großen Temperaturverän- derungen alle 24 Stunden äußern ihre nahtheilige Wirkung auf die Mannschaften, und es herrs{cht Krankheit, darunter jedoh nur wenige Fälle ernster Natur. — Die Brigade Hughes befindet sich in heliographisher Verbindung mit Khelat-i-Ghilzai, sowie mit der Brigade Barters in Argesau. — Bis jeßt sind keine Anzeihen des Widerstandes Seitens der Stämme in diesem Theile des Landes sichtbar; aber es wird gemeldet, daß in der Nähe von Sharjui eine große Ansammlung von Streitern stattfinde und der Feind sicherlich dort kämpfen werde.“ /
Ein nachträglih veröffentlihter Ausweis giebt die Staaseinkünfte im verflossenen Finanzjahr auf 81 265 055 Pfd. Sterl., die Ausgaben auf 84 105 754 Pfd. Sterl. an. Jm Budget für 1879/80 waren die Einnahmen auf 83 055 000 Pfd. Sterl., die Ausgaben (einscließlih der O auf 85 999 871 Pfd. Sterl. veranschlagt worden. | :
— 9. April. (W. T. B.) Die Liberalen haben wei- tere Parlamentssiße gewonnen in North Durham auf der Insel Wight, in Tyrone (Jrland), in Roxburghshire, Cardiganshire, Cornwall (East), Gloucestershire (West) und Monaghan. i : i
— 9. April, Nachts. (W. T. B.) *Bei den Parlaments- wahlen wurden bisher 337 Liberale, 208 Konservative und 44 Homeruler gewählt. Jn Nord-Ost-Lancashire wurden an Stelle der beiden bisherigen konservativen Vertreter die beiden Liberalen Hartington und Grafton mit großer Majorität gewählt. Die Liberalen gewannen außerdem in Süd-Lanark- shire und in Montgomeryshire je einen Siß.
Frankreih. Paris, 9. April. (W. T. B.) Der Generalrath vou Toulouse hat die vom Präfekten ge- stellte Vorfrage, in welcher gegen das Votum zu Gunsten der Freiheit des höheren Unterrichts Einspruch erhoben wird, mit 19 gegen 17 Stimmen abgelehnt.
Spanien. Madrid, 9. April. (W. T. B.) Das bereits am 6. d. M. angekündigte Manifest der demokratischen Partei wird jeßt von den Zeitungen veröffentliht. Dasselbe ist vorwiegend von solchen Personen unterzeichnet, welche zur Zeit der föderalistishen Republik und unter der Herrschaft des sozialistishen Kantonalismus wenige Monate hindurch den Titel von Senatoren und Deputirten geführt haben. Von den dermaligen Kongreßmitgliedern haben nur Martos und einige seiner Parteigenossen das Sqhriftstück unterzeichnet; die Mehrzahl der der demokratishen Kammerfraktion angehörigen Mitglieder aber soll die Unterzeichnung des Manifestes abgelehnt und sich mißbilligend über dasselbe ausgesprochen haben. Die Regierung hat der Veröffentlihung und Verbreitung des Schriftstücks kein Hinderniß in den Weg gelegt und scheint demselben keine Bedeutung beizulegen.
Türkei. Konstantinopel, 8. April. (Pol. Corr.) Der türkische Ministerrath hat sih mit dem vom italienischen Botschaster Grafen Corti redigirten Protokolle über den türkish-montenegriniscchen Gebietsaustaush be- schäftigt, welhes von Sawas Pascha und dem Vertreter Mon- tenegro’s unterzeichnet werden soll. Graf Corti wurde gestern vom Sultan empfangen und reist am 9. d. M. nah Rom ab.
— (Pest. L.) Ein Ablegat des ökumenischen Patriarchen begiebt sich nach Bosnien und der Herzegowina, um den dor- tigen griechishen Bischöfen den erfolgten Abschluß der Kon- vention mit Desterreih-Ungarn offiziell zu notifiziren und ihnen diesbezüglich ü truktionen zu ertheilen.
— 10. April. (W. T. B.) Der Sultan hat das Budget sankionirt, welches die Ausgaben gui 17 039 000 und die Einnahmen auf 16 156 000 Pfd. Sterl. präliminirt, während die english-französische Kommission die Ausgaben auf 19 Millio- nen und die Einnahmen auf 14 Millionen veranschlagt hatte.
Skutari, 8. April. (Pest. L.) Zu Giacova haben drei angesehene albanesische Notable, und zwar Ali Jbra aus dem Bezirke Gas, Hadji Janus aus Prisren und ulejman Vogs aus Giacova, eine neue Liga gebildet, welche die Malesoren und Vandesen, mohamedanische und. katholische Albanesen, umfaßt, und die bereits 8000 waffenfähige Männer zu ihren Anhängern zählt. Der Hauptzweck der neuen Liga ist die Vertheidigung des albanesishen Bodens und eine Pression auf die Pforte, um sie zu bewegen, in Prisren und S geeignete Justizbeamte und Zaptie-Offiziere einzu- ehen.
Bulgarien. Sofia, 8. April. (W. Pr.) Seit dem Zusammentritte des Sabranie hat si das Stärkeverhält- niß der beiden Parteien geklärt. 120 Bulgaren und 16 Türken gehören der liberalen, 30 Bulgaren, 1 Türke und 1 Grieche der konservativen Partei an. Die liberale Ma- jorität beträgt demnach 104 Stimmen, — Der frühere Kriegs-Minister Parensoff verläßt in den nähsten Tagen Sofia und kehrt nah Rußland zurü.
Nußland und Polen. Charkow, 9. April. Die Verhandlungen in dem politischen Prozesse vor dem
hiesigen MilitärKreisgericht sind heute beendet worden. Sämmtliche Angeklagte, 6 Männer, wurden zur Verbannung nah Sibirien auf 6 bis ‘10 Jahre verurtheilt.
Schweden und Norwegen. Christiania, 7. April. (H. Corr.) Das skandinavishe Wechselgeseß ist heute einstimmig vom Storthing angenommen worden. Dasselbe triit am 1. Januar 1881 in Kraft.
Nr. 15 des „Central - Blatts für das Deuts&- Rei ch “, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In- halt : Allgemeine Verwaltungésachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs8gebiete. — Zoll- und Steuerwelein: Bundesraths- b:\schluß, betreffend die Ca des zur Denaturirung von Beftell- salz zu verwendenden Seifenpulvers. — Lrans3pertkontrole über Tabak 2c. im Grenzbezirk der Rheinprovinz. — Veränderungen im Bestande und in den Befugnissen von Zoll- und Steuerstellen. — Eisenbahnwesen: Eröffnung neuer Bahnstrecken und Haltestellen. — Konsulatwesen: Ernennung.
— Nr. 9 des „Armee- Verordnungs-Blatis“ hat folgenden Inhalt: Abänderung des Reglements über die Servis- kTompetenz der Truppen im Frieden und des Anhangs I. der Gescbäfts- ordnung für die Verwaltung der Garnisonanstalten. — Ergänzung des §. 124b. des Reglements über die Naturalverpflegung der Trups- pen im Frieden. — Organisation der Verwaltung der Stiaats- eisenbahnen. — Friedens-Verpflegungs-Etats für 1880/81. Zulage für Unteroffiziere in Elsaß Lothringen. — Bedingter Wegfall der Marschrouten bei der Cisenbahnbeförderung von Kommandos. — Verkauf von Materialien und Geräthen für die Anfertigung der Munition zu Zielübungen. — Vierter Nachtrag zu dem Reglemerit über die Serviskompetenz der Truppen im Frieden vom 20. Februar 1868. — Nachtrag Nr. 5 zum 1. Theile der Kriegsfeuertwwerkerei. — Ausstellung von Quartierbescheinigungen auf Märschen. — Gewäh- rung der Fuhrkosten an Militärärzte und Militärpfarrer bei der ärztlichen Behandlung dec in den detachirten Forts der Festungen stationirten Wallmeister, Zeugfeldwebel und Zeugsergeanten bezw. bei Vornahme von Amtshandiungen in den Wohnungen diefes Personals. — ODruckfehlerberihtigung und sonstige Abändernngen der Aus- rüstungsnachweisung des Brükentrains eines Armee-Corps. — Bes förderunz der zur Ausbildung als Zahlmeister-Aspiranten komman- dirten Unteroffiziere im Marsch oder Militärtransport.
Nr. 15 des „Justiz-Ministerial-Blatts“ hat folgen- den Inhalt: Allgemeine Berfügung vom 1. April 1880, betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den Kaiserlich öster- reihishen und den Königlich yreußishen Justizbehörden. — Alls gemeine Verfügung vom 6. April 1880, betreffend das Strafverfah- ren gegen Abwesende, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben.
— Nr. 3 des „Ministerial-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Cirkular, betreffend die Un- zulässigkeit der Ausübung von Amtsfunktionen eines Stanudes- beamten außerhalb seines Amtsbezirks, resp. vor erfolgter Bestelung desselben, vom 10, November 1879. — Cirkular, die Eintragung der Vornamen eines Kindes in. das Standesregister nach Ablauf der zweimonatlichen Frist betreffend, vom 5. Februar 1880. — Allg:meine Verfügung, betreffend die Ausführung der Schiedsmannsordnung, vom 29. März 1879. — Erlaß, die Dauer der Amtsthätigkeit ¿os Mitgliedern der Amtsgerichtsaus\{üsse behufs der Auswahl der Schöffen und Geschwornen betreffend, vom 18. Oktober 1879, — Cirkular, betreffend die Auswahl der Tinte für die Herstellung ur- kundliher Schriftstücke, vom 29, Juli 1879. — Verfügung, die Kür- zung einer Civilpension bei Wiederbeschäftigung eines Pensionärs bet einer in die dauernde Verwaltung des Staats übernommenen Privat- eisenbahn b:trefend, vom 2. Januar 1880. — Cirkular, die Ver- änderungen in der Eintheilung und Ordnung der Kapitel und Titel des Staatshaushalts-Etats betreffend, vom 17. Januar 1880. — Cirkular, die Verrechnung der Portokosten und der sonstigen Fracht- gebühren für dienstliche Sendungen betreffend, vom 25. Januar 1880. — Cirkular, Anzeigen von Flecktyphuserkrankungen betreffend, vom 27. Januar 1880. — Bekanntmachung, die Prüfung der Apotheker betreffend, vom 24. Januar 1880. — Verfügung, die Behandlung der im Schankbetriebe benußten Bierdruckapparate, sog. Bierpressionen betreffend, vom 26. Februar 1880. — Verfügung, die für das Central-Direktorium der Vermessungen aufzuftellenden Uebersichten von kommunalen Vermessungen erheblichen Umfangs betreffend, vom 19. Sanuar 1880, — Cirfular, die dem Central-Direktorium der Vermessungen zu machenden Mittheilungen über größere kommunale Vermessungsarbeiten 2c. betreffend, vom 8. Februar 1830. — Cirkular, das Verbot des Spielens in auswärtigen, in Preußen nicht zuge- lassenen Lotterien betreffend, vom 28. Februar 1880. — Cirkular, Maßregeln gegen die Bettelei und das Landstreichen betreffend, ‘vom
22. Februar 1880. — Cirkular, das Verfahren in Auslieferungs- angelegenheiten gegenüber den Niederlanden betreffend, vom 18. Ja- nuar 1880. — Cirkular, die Kommandirung von Gensd’armen zur Hülfeleistung bei den Schwurgerichtésißungen betreffend, vom 1. März 1880. — Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 15, «Mai 1879,
Statistische Nachrichten.
Das Kaiserliche statistisde Amt hat soeben das vorläufige Er- gebniß der montanstatistishen Erhebungen im Jahre 1879 veröffentliht. Danach sind vorbehaltlich der Abänderungen, die dur einige noch rückständige Berichte erfolgen können, in Tonnen zu 1000 kg gefördert worden:
Steinkohlen . . 42031 726 t Braunkohlen 11 442 503 t Asphalt 45 430 t Steinsalz. . 238 160 t Kalisalze . 661 673 t Eisenerze . 5 822 286 t Zinkerze 589 705 t Bleierzc (ah 151 367 t Kubert F 398 829 t Silber- und Golderze . . . » 14144 t An Hüttenprodukten sind als die wichtigsten gewonnen: Rolin 4 A A C L e 96756 t E E 72.536. E Ut V0 10470 ‘t Masseln zur Se L Ri 130710 t Masßieln zur Flußeisenbereitung . 473 050 t Masseln zur Schweißeisenbereitung 1532 826 & Gußwaaren erster Schmelzung 22 597 t Gußeisen zweiter BAUNs z 421 900 t Scchweißeisen (Schmiedeeisen und S. 0 ata LIEOR G lußeisen (eins{l. Tiegelgußsta C a E ie A M Was die Menge der Produktion betrifft, so ergiebt sich im All- emeinen ein sehr beträhtlihes Steigen im Jahre 1879 gegen das ahr 1878. Glaubersalz, / shwefelsaure Magnesia, Schwefel sind um 60—100 9%, Manganerze, Kupfer, Blaufarben, Zinn, Vitriole um 12—13 % dem Gewichte nah mehr produzirt worden. Von umfangreiheren Produktionen weisen erhebliche Steigerungen nah: Steinkohlen 6,17, Braunkohlen 4,69, Steinsalz 17,36, Eisenerze 7,80, Kochsalz 5,59, Silber 6,13, Rohei en 3,66, Schwefelsäure 22,15, Mafseln zur Gießerei 20,19, Mai n zur Flußeisenbereitun 7,32, Gußeisen zweiter Schmelzung 9,16 % und Schweißeisen i wenigstens um 2,61, Blei um 2,70, Zink um 1,90, Gold um 2,64%
mehr gewonnen worden: